

Hannover (epd). Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund in Niedersachsen hat ein Ende des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Der sogenannte Dritte Weg sei nicht mehr zeitgemäß und müsse abgeschafft werden, sagte der Vorsitzende Hans Martin Wollenberg bei der online tagenden Hauptversammlung des Marburger Bundes: „Es gab und es gibt für ihn keine vernünftige Begründung. Warum sollen Tarifverträge für Beschäftigte an konfessionellen Krankenhäusern anders zustande kommen als in kommunaler oder privater Trägerschaft?“ Der Geschäftsführer des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen, Robert Johns, wies die Forderung auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) als „unverständlich“ zurück.
Der Zweite Vorsitzende des Marburger Bundes, Andreas Hammerschmidt, ergänzte, kirchliche Mitarbeitervertretungen dürften rechtlich nicht anders gestellt sein als Betriebsräte. „Die größte Ungerechtigkeit im Dritten Weg ist aber das fehlende Streikrecht. Es müssen genau die gleichen Regeln für die Beschäftigten wie in nicht kirchlichen Betrieben gelten.“
Johns verwies dagegen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, demzufolge in kirchlichen Einrichtungen entweder ein „kirchengemäßer Tarifvertrag“ oder der Dritte Weg angewendet werden darf. „In Niedersachsen halten wir die kirchengemäßen Tarifverträge für besser“, sagte er dem epd. An diesen Tarifverträgen habe auch der Marburger Bund mitgearbeitet. Sie sähen zwar kein Streikrecht vor, dafür aber eine Schlichtung, die Streiks überflüssig machten. „Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein Garant für gerechte Gehälter und Löhne“, unterstrich der Geschäftsführer der diakonischen Arbeitgeber.
Aufgrund des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen können diese ihr Arbeitsrecht selbst gestalten. Die Unterschiede zum Arbeitsrecht etwa an kommunalen Krankenhäusern zeigen sich unter anderem am Fehlen eines Streikrechts und der rechtlichen Stellung der Mitarbeitendenvertretungen, die eine den Betriebsräten vergleichbare Aufgabe wahrnehmen.
In den Häusern der katholischen Caritas und vielen diakonischen Altenhilfe-Einrichtungen gilt weiter der klassische „Dritte Weg“: Entgelte und Arbeitsbedingungen werden dort in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt, in denen Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch sitzen. Gewerkschaften können an den Verhandlungen beteiligt werden. Allerdings hat sich der Marburger Bund einer Sprecherin zufolge aus diesen Gremien verabschiedet.