

Esslingen/Stuttgart (epd). Als der Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen im Jahr 1991 mit der Schuldnerberatung begann, war Stefan Freeman schon dabei. In den gut 30 Jahren Beratung hat er viele Veränderungen wahrgenommen. „Die Klientel wurde jünger“, sagt Freeman, der nun in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit ging. In seiner eigenen Jugend sei es vielleicht darum gegangen, wer das tollste Moped habe. „Handys, Internet, Smartphones, das gab es alles noch nicht.“ Weil der Bedarf da sei, wurde die Beratung für Jugendliche ausgebaut. Viele von ihnen bräuchten keine „große Lösung“, sagt Freeman, sie wollten sich eine kurzfristige Hilfe für ein ganz konkretes Zahlungsproblem holen.
Die zweite Änderung: Früher hätten die meisten Schuldner nur bei wenigen Gläubigern Schulden gehabt. „Es gab fürs Telefon nur die Telekom und nur einen Stromanbieter.“ Doch oft sei es um hohe Beträge gegangen. Manche litten unter Wucherkrediten, die sie in den 1980er-Jahren abgeschlossen hätten, der jährliche Zins konnte 25 Prozent betragen. Das erste Verbraucherschutzgesetz von 1991 verbesserte die Lage. Heute, sagt Freeman, verteilten sich die Schulden oft auf viele Gläubiger - Strom, Handy, Internet, Onlineeinkäufe und mehr.
Bis jemand zur Beratung komme, sagt Freeman, habe er zuvor versucht, sich selbst zu helfen. Dabei, ergänzt Gabriele Kraft, Koordinatorin Armut und Existenzsicherung beim Diakonischen Werk Württemberg, sähen manche Menschen das Naheliegende nicht: „Zur Bank zu gehen und den extrem teuren Überziehungskredit vom Girokonto durch einen Kleinkredit abzulösen, da kommt kaum jemand drauf.“ Häufig lohne es sich, die Versicherungen eines Schuldners zu überprüfen. Oft seien es nur kleine Veränderungen, die den Alltag des Überschuldeten erleichtern, sagt der Schuldnerberater.
Die Gründe, warum Menschen in die Überschuldung geraten, seien gleich geblieben, sagt Freeman: Trennung und Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder der Tod des Partners. Es gibt aber auch einen anderen, eher schleichenden Weg - wenn Lebensmittelpreise und Energiekosten steigen, Löhne und Sozialleistungen dagegen nicht oder nur wenig. „Für Menschen, die in Armut leben, ist das kaum zu stemmen“, sagt Kraft. „Gas- und Stromsperren sind die Folge.“
Kraft verweist auf ein großes Problem: Anspruch auf eine Schuldnerberatung habe nur, wer Sozialleistungen beziehe. Ein Mensch im Niedriglohnbereich, der bisher gerade so durchkomme, habe ihn nicht. Wenn die Beratung vom Staat nicht ausreichend refinanziert wird, müssten die Kirchen einspringen, das Geld fehle anderswo für die diakonische Arbeit. „Wir brauchen eine Schuldnerberatung für jedermann. Alle reden von Prävention, wir brauchen sie auch bei den Finanzen. Bevor jemand vor lauter Sorgen wegen der Schulden womöglich seinen Arbeitsplatz verliert.“
Wenn Schuldner zu ihm kamen, hatte es Freeman selten mit den Originalgläubigern zu tun. Meist waren die Forderungen längst an Inkassodienste verkauft, die oft zum selben Konzern gehören. Deren Gebühren seien inzwischen gesetzlich eingeschränkt worden, zuletzt im Oktober 2021, doch es gebe neue Ausweichmanöver der Branche. „Da wird am Anfang eine zu hohe, nicht erlaubte Gebühr berechnet und der Hinweis, sie entfalle bei sofortiger Zahlung, im Kleingedruckten versteckt.“ Freeman ist Mitglied im Arbeitskreis InkassoWatch, der gegen unseriöse Praktiken kämpft. Besonders freut es ihn, wenn die Schuldnerberatungen auf dem juristischen Weg oder durch Anhörungen beim Gesetzgeber nicht nur einem einzelnen Menschen, sondern vielen gleichzeitig helfen können.