

nach dem Vorbild der Pflegeausbildung soll künftig auch in den Ausbildungsstätten der Gesundheitsberufe kein Schulgeld mehr verlangt werden. Doch die Reform kommt auf Bundesebene nicht so recht voran. Deshalb gehen die Bundesländer inzwischen eigene Wege und schaffen die Zahlungen für Azubis etwa in den Bereichen Logopädie, Ergo- oder Physiotherapie ab. Eine Umfrage des epd zeigt, welcher Zwischenstand hier erreicht ist. "Wir brauchen diese Fachkräfte dringend", sagt Bremens Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD). Vom Bund fordern die Länder einen zügigen Kostenausgleich.
Immer wieder ist vor allem aus ländlichen Regionen ein Hilferuf zu hören: Die Hebammenversorgung Schwangerer ist in Gefahr. Jetzt soll sich die Lage bundesweit grundlegend verbessern, denn die Ausbildung der Geburtshelferinnen wird akademisiert. Das sieht ein Gesetz der Bundesregierung vor. Von den Fachverbänden kommt überwiegend Zustimmung. Kritik, so sie denn überhaupt zu hören ist, bezieht sich auf Details.
Der Mann hat eine Vision: "Einen Platz schaffen für Menschen, die keinen Platz haben." Markus Kübler betreibt das Backnanger Café-Restaurant "Segenswerk", das auch Menschen mit Behinderung beschäftigt. Doch nicht nur das: Solidarität wird groß geschrieben. Viele Gäste unterstützen das noble Vorhaben, indem sie im "Segenswerk" auch Essensgutscheine für Bedürftige kaufen, die sich sonst keinen Restaurantbesuch leisten könnten.
Kann es für Angehörige, die wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers psychisch krank werden, eine finanzielle Entschädigung geben? Der Bundesgerichtshof sagt ja, zieht aber bei den Anspruchsgrundlagen eine enge Grenze. Jetzt muss das OLG Köln den Fall einer Frau, deren Ehemann "grob fehlerhaft" behandelt wurde, neu aufrollen.
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Dirk Baas
Frankfurt/Main (epd). Wer in der Vergangenheit Logopädin oder Physiotherapeut werden wollte, musste Geld mitbringen - bis zu 450 Euro je Monat. Die Bundesregierung will dem Fachkräftemangel in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen entgegenwirken und das Schulgeld abschaffen, doch die Umsetzung dauert. Die Hälfte der Bundesländer entschied deshalb in Eigenregie, das Schulgeld zu streichen, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 16 Bundesländern ergab. Dabei gehen die Länder unterschiedliche Wege.
Die Gesundheitsminister der Länder hatten auf ihrer Konferenz Anfang Juni in Leipzig beschlossen, das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe abzuschaffen. Sie erhöhen damit den Druck auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) - und drängen den Bund zur zügigen Mitfinanzierung der Ausbildungskosten.
"Finanzielle Hürden, die den Zugang zu Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen erschweren, gehören abgeschafft", erklärte die Vorsitzende der GMK und Sachsens Gesundheitsministerin, Barbara Klepsch (CDU). "Wir müssen alles dafür tun, um diese Berufe attraktiver zu gestalten." Dafür müsse die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungen insgesamt auf den Prüfstand. Die Schulgeldfreiheit sei ein Schritt in die richtige Richtung, so die Gesundheitsministerin.
Schleswig-Holstein rühmt sich, "Vorreiter" bei der Schulgeldfreiheit zu sein. Diese gilt im Norden seit dem 1. Januar 2019. Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs sei das Land in Vorleistung gegangen, erklärte Landesgesundheitsminister Heiner Garg (FDP) kürzlich in Kiel. Er erwarte jetzt, dass der Bund in die Finanzierung einsteigt: "Es darf nicht sein, dass der Bund große Ziele formuliert und dann die Länder damit alleine lässt."
Die Landesförderung ermöglicht den Angaben zufolge eine Steigerung der Ausbildungszahlen um bis zu 34 Prozent und kann bis zu 300 Schulplätze pro Ausbildungsjahr decken. 2019 stellt das Land dafür 3,3 Millionen Euro bereit.
"Die Abschaffung von Schulgeldzahlungen in der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe ist Brandenburg ein sehr wichtiges Anliegen", sagte die Sprecherin des Brandenburger Gesundheitsministeriums, Gerlinde Krahnert, dem Evangelischen Pressedienst (epd). In Brandenburg müssten bereits jetzt rund 99 Prozent der Auszubildenden in diesen Berufen kein Schulgeld mehr zahlen. Der Grund: Die Schulen werden über die Pflegesätze der Krankenkassen finanziert.
Sachsen-Anhalt will die Schulgeldfreiheit bis zum Schuljahr 2020/2021 realisieren. Das Sozialministerium verwies auf epd-Anfrage in Magdeburg auf einen Landtagsbeschluss vom Januar diesen Jahres, dass die Landesregierung alle notwendigen Verwaltungsverfahren zur Umsetzung vorbereitet.
Bayern entwickelte einen Gesundheitsbonus, um den Wegfall des Schulgeldes rückwirkend zum Schuljahr 2018/19 zu finanzieren. Von den Berufsfachschulen hätten 99 Prozent den Bonus angenommen und das Schulgeld gestrichen, teilte das Kultusministerium in München dem epd mit. Der Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss des Staates zur Ausbildung in den Gesundheitsberufen, für Pflegeberufe legte München einen Pflegebonus auf. "Wir schaffen damit eine wichtige Voraussetzung, eine qualitativ gute und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit allen Dienstleistungen rund um die Gesundheit zu sichern und die dafür notwendigen Fachkräfte auszubilden", sagte Kultusminister Michael Piazolo.
Nordrhein-Westfalen erließ zum 1. September 2018 rückwirkend 70 Prozent des Schulgeldes. Das Landesarbeitsministerium spricht von einem "Einstieg in die Schulgeldfreiheit". Im laufenden Jahr stellt NRW dafür 25 Millionen Euro zur Verfügung. Sprecherin Miriam Skroblies sagte dem epd: "Aufgrund der finanziellen Entlastung ist davon auszugehen, dass die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen deutlich an Attraktivität gewinnen." Davon profitieren rund 7.000 Schülerinnen und Schüler.
Abgewickelt wird das Verfahren in NRW über die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Für die Bewilligung des Zuschusses sind die Bezirksregierungen zuständig. Im laufenden Jahr stehen dafür landesweit 25 Millionen Euro zur Verfügung. Sprecherin Miriam Skroblies: "Aufgrund der finanziellen Entlastung ist davon auszugehen, dass die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen deutlich an Attraktivität gewinnen."
Bremen regelt die Finanzierung der Ausbildung über das Krankenhausgesetz. Zum 1. Juni diesen Jahres ist der Klinikverbund Gesundheit Nord Träger von drei der vier Ausbildungsschulen für Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten. Für sie gilt seither Schulgeldfreiheit. "Wir brauchen die Fachkräfte dringend", sagte Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD). "Wir möchten erreichen, dass sich mehr Menschen dafür entscheiden, einen Therapieberuf zu erlernen."
"Die neue Trägerschaft war Voraussetzung dafür, dass die Kassen die Kosten für das Schulgeld übernehmen", sagte die Sprecherin der Gesundheitsbehörde Bremen, Christina Selzer, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die vierte Schule führt ihr zufolge derzeit Gespräche mit einem Klinkbetreiber.
In Hamburg macht die Gesundheitsbehörde 2019 rund 3,5 Millionen Euro locker, damit die 1.100 Schülerinnen und Schüler an privaten, staatlich anerkannten Berufsfachschulen kein Schuldgeld mehr zahlen müssen. Die Landesregelung gilt zunächst für zwei Jahre - bis eine Bundesregelung in Kraft tritt.
In Niedersachsen müssen angehende Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden und medizinische Fußpfleger ab 1. August 2019 kein Schulgeld mehr zahlen. Dafür stellt das Land in diesem Jahr rund 1,5 Millionen Euro per Richtlinie zur Verfügung, 2020 soll ein Landesgesetz folgen, wie Landessozialministerin Carola Reimann (SPD) dem epd sagte. "Mit der Schulgeldfreiheit überwinden wir das größte Hindernis der Nachwuchsgewinnung", unterstrich sie. Ziel des Ministeriums ist es, die bestehenden Ausbildungskapazitäten voll auszuschöpfen. "Zur Zeit bestehen in einzelnen Professionen Vakanzen von bis zu 50 Prozent."
Die Summe für die Finanzierung der Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen werde in den kommenden Jahren steigen, sagte die Ministerin. 2021 seien rund 16,8 Millionen Euro vorgesehen, in den beiden Folgejahren jeweils sogar 18,8 Millionen Euro. Insgesamt bedeute die Schulgeldfreiheit für das Land in den kommenden vier Jahren Mehrausgaben von 23 Millionen Euro. Aktuell bestehen nach ihren Angaben Ausbildungskapazitäten für bis zu 2.175 Schülerinnen und Schüler.
Die Berliner Charité strich bereits im Oktober 2018 das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe. In einem gemeinsamen Ausbildungscampus mit der landeseigenen Krankenhausgesellschaft Vivantes erhalten die Schülerinnen künftig zudem eine Ausbildungsvergütung statt selbst zu zahlen. Andere Berliner Ausbildungsstätten etwa in Trägerschaft von Krankenhäusern wollen nachziehen. In Sachsen-Anhalt müssen Auszubildende zum Schuljahr 2020/21 kein Schulgeld mehr zahlen.
Baden-Württemberg, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg, Hessen und Thüringen verwiesen auf die Bund-Länder-Kommission, die bis Ende 2019 Vorschläge zur Finanzierung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen erarbeitet. Ziel solle eine bundeseinheitliche Lösung sein, unterstrichen die Fachressorts.
Hessen setzt sich in der Arbeitsgruppe laut Alice Engel, Sprecherin des Sozialministeriums, "mit Nachdruck dafür ein, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung zurückzieht". Dabei müsse der Bund nicht nur zügig, sondern auch ausreichend zahlen, verlangen die Länder. Denn das Niveau von Kapazitäten und Qualität in der Ausbildung zu Gesundheitsfachberufen müsse erhalten bleiben, verlangte das Baden-Württembergische Ministerium für Soziales und Integration. Das dürfe nicht "wegen eines beschlossenen Wegfalls des Schulgeldes abgesenkt werden".
Berlin (epd). Melita Grieshop von der Evangelischen Hochschule Berlin sagte im Ausschuss, besonders begrüßenswert sei die geplante systematische Praxisanleitung sowie eine Vergütung der Auszubildenden. Zur Zukunft der Hebammenschulen sagte Grieshop, eine längere Übergangsfrist für den Systemwechsel sei nicht zielführend und begünstige Parallelstrukturen.
Die Sachverständige regte an, die Gesamtverantwortung für den Studiengang solle stärker bei den Hochschulen angesiedelt sein, sie sollten auch die praktischen Ausbildungsteile planen und koordinieren.
Dieser Ansicht ist auch der Wissenschaftsrat. Friederike Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein betonte, dass die Hochschulen zuständig für die inhaltliche wie praktische Ausgestaltung des Studiums sein sollten. "Zudem reicht es nicht aus, sich nur auf ein Bachelor-Studium zu konzentrieren, auch Master und Promotion müssten mitgedacht werden."
Yvonne Bovermann vom Deutschen Hebammenverband betonte, die geplante Ausbildung könne zum "Erfolgsmodell" werden. Als Voraussetzung für eine Studiengangleitung müsse die entsprechende Lehrkraft "mindestens" einen Masterabschluss vorweisen können, mittelfristig sollten die Positionen indes nur an promovierte Hebammen vergeben werden.
Für den Deutschen Caritasverband bezeichnete Elisabeth Flix den geplanten hohen Anteil an Praxisanleitung als "besonders positiv". Mit 25 Prozent sei dieser "geradezu vorbildlich". Bei den bisher geplanten insgesamt 4.600 Stunden für das Studium, von denen 3.000 berufspraktisch und 1.600 theoretisch sein sollen, solle hingegen nachgebessert werden. Der akademische Anteil sei "nicht angemessen", sagte Flix.
Skeptisch bezüglich einer Akademisierung des Hebammenberufs ist dagegen der GKV Spitzenverband. So sagte Stefan Weiß, aus Untersuchungen wisse man, dass etwa in Bayern rund ein Drittel der Hebammen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium nicht erfüllten. Es bestehe die Gefahr, dass akademisch qualifizierte Hebammen sich künftig auf die Geburtshilfe konzentrieren könnten und eine Lücke bei der Wochenbettbetreuung entstehe.
Daher schlage sein Verband einen Ausbildungsberuf der "Mütterpflegekraft" vor. Eine Kostenersparnis für die gesetzlichen Krankenkasse stehe nicht zu erwarten, stellte Weiß klar. Bei einer Finanzierung der Hebammenausbildung im Hochschulstudium würden die Versicherten für versicherungsfremde Leistungen bezahlen müssen.
Frank Louwen von der Uniklinik Frankfurt am Main warb ebenfalls für "eine Akademisierung mit Augenmaß". Man dürfe den Schülerinnen nicht den Weg an die Schulen versperren. Aktuell gebe es 16 Studiengänge, die ganz unterschiedlich verteilt seien - in fünf Bundesländern etwa gebe es keine Möglichkeit für dieses Studium. "Es spricht nichts dagegen, dass eine Hebamme mit 40.000 Praxisstunden in ein weiterführendes Studium geht. Diese Möglichkeit gibt der Gesetzentwurf aber nicht her."
Für die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft sagte Nicola Bauer dagegen, die Hebammenschulen seien künftig "überflüssig", . Zudem sei ihre Finanzierung über 2026 hinaus unklar. "Es ist sinnvoll, wenn die Lehrerinnen dieser Schulen an die Hochschulen gehen." Ihr Verband halte zudem ein siebensemestriges Studium für sinnvoll.
Esslingen (epd). "Sozialversicherung treibt Familien weiter in die Armut." Unter diese Überschrift stellen der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken ihren neuesten, seit Jahren immer wieder neu berechneten "Horizontalen Vergleich". Die eingängige Botschaft der Familienverbände: Die Beiträge zur Sozialversicherung, die für Arbeitnehmer mit Kindern beinahe gleich hoch sind wie für Kinderlose, sind für die steigende Familienarmut in Deutschland verantwortlich. "Familienblind" nennen die Verbände die Sozialabgaben und fordern einen Kinderfreibetrag bei den Sozialabgaben, wie es ihn bei der Steuer gibt.
"Horizontaler Vergleich" heißt, dass die finanzielle Situation von Alleinstehenden ohne Kinder, von Paaren ohne Kinder und Paaren mit einem Kind, mit zwei, drei, vier sowie fünf Kindern mit jeweils gleichen Arbeitseinkünften verglichen wird. Für alle sieben Konstellationen wird bei einem Jahresbruttolohn von 30.000, von 35.000 und von 50.000 Euro der Nettolohn inklusive des Kindergeldes berechnet. Diesen Beträgen wird dann ein Betrag gegenübergestellt, den die Familienverbände als "steuerliches Existenzminimum" bezeichnen. Das errechnete Ergebnis ist erschütternd: Während Alleinstehende und Paare ohne Kinder in allen drei Fällen deutlich über das steuerliche Existenzminimum hinauskommen, reicht bereits bei einem Paar mit einem Kind das aus Nettolohn und Kindergeld bestehende Familieneinkommen bei 30.000 Euro brutto nicht aus, um diese Grenze zu erreichen. Paare mit vier und fünf Kindern rutschen selbst mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen deutlich unter die Grenze.
Dass viele Familien finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet sind, ist bekannt, die Berechnungen der Familienverbände überzeichnen die Situation jedoch deutlich. Dies liegt unter anderem daran, dass es verschiedene Begriffe des "Existenzminimums" gibt und die Familienverbände sich für ihre Berechnungen den Begriff aussuchen, der die Situation von Familien am dramatischsten darstellt.
Zu unterscheiden ist das sogenannte "sächliche Existenzminimum", das alle zwei Jahre von der Bundesregierung im sogenannten Existenzminimumbericht bestimmt wird, und der "steuerliche Freibetrag" nach dem Einkommensteuergesetz. Das sächliche Existenzminimum entspricht dem Regelbedarf nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, der oft als "Hartz-IV-Satz" bezeichnet wird, plus den durchschnittlichen Wohnkosten anhand der Wohngeldstatistik. Das monatliche sächliche Existenzminimum von Alleinstehenden beträgt 764 Euro, für Ehepaare gilt nächstes Jahr ein Wert von 1.295 Euro, für Kinder wird das Existenzminimum mit 408 Euro pro Monat bestimmt. Bei der Beurteilung dieser Beträge ist zu beachten, dass die Wohnkosten nicht gleichmäßig nach Köpfen verteilt sind, sondern zum Großteil den Eltern zugerechnet werden.
Der "steuerliche Freibetrag" für alleinstehende Erwachsene entspricht dem sächlichen Existenzminimum von 764 Euro pro Monat, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag, der mit 1.528 Euro pro Monat wesentlich höher liegt als das sächliche Existenzminimum. Für Kinder sind auf den Monat umgerechnet 635 Euro steuerfrei. Zum Vergleich: Das sächliche Existenzminimum beträgt 408 Euro pro Monat.
Der das sächliche Existenzminimum übersteigende Betrag ist für "den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes" (§ 32 Abs. 6 Satz 1 Einkommensteuergesetz) vorgesehen. Für am Existenzminimum lebende Familien wird dieser Bedarf jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen in voller Höhe übernommen, er kann also nicht dem Existenzminimum zugerechnet werden.
Rechnet man mit dem sächlichen Existenzminimum, stellt sich die Situation undramatischer dar als von den Familienverbänden dargestellt. 30.000 Euro brutto im Jahr reichen für Ehepaare mit einem Kind und mit zwei Kindern noch aus, um das Existenzminimum zu decken, ab drei Kindern allerdings nicht mehr. Mit 50.000 Euro Jahresbrutto kommen jedoch auch Ehepaare mit fünf Kindern deutlich über das Existenzminimum.
Um zu beurteilen, ob 30.000 Euro im Jahr bei Familien mit drei und mehr Kindern ausreichen, das Existenzminimum zu decken, müssen jedoch auch mögliche Sozialleistungen eingerechnet werden. Bei Familien mit mehreren Kindern sind das insbesondere das Wohngeld und der Kinderzuschlag. Und siehe da: Familien mit drei, vier und fünf Kindern haben alle einen Anspruch auf Wohngeld und auf Kinderzuschlag und kommen alle deutlich über das sächliche Existenzminimum.
Das von den Familienverbänden zugrunde gelegte "steuerliche Existenzminimum" wird jedoch von Familien mit 30.000 Euro brutto und drei, vier oder fünf Kindern nicht erreicht. Falls Betreuungsleistungen benötigt werden, besteht jedoch in vielen Fällen ein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren - und ab 1. August 2019 tritt der Rechtsanspruch auf volle Gebührenbefreiung für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, in Kraft.
In Anbetracht der Rechtslage kritisieren die Familienverbände damit am Kern des Problems vorbei. Nicht die Beiträge zur Sozialversicherung sind das Problem. Das Problem ist ein völlig unübersichtlich gewordenes Konglomerat von Familienleistungen, die vermutlich von einem Großteil der Anspruchsberechtigten gar nicht beantragt werden und die zum Teil zu nicht stringenten Wechselwirkungen führen. Anstatt auf die Sozialversicherung einzuprügeln, sollten sich die Familienverbände an dieser Stelle engagieren.
Ein letzter Aspekt: Die von den Familienverbänden zu den Profiteuren der gesetzlichen Regelungen hochstilisierten Alleinstehenden ohne Kinder weisen eine wesentlich höhere Armutsquote als Zwei-Eltern-Familien auf. Vielleicht sollte man einen Interessenverband für Alleinstehende gründen.
Berlin (epd). Seit dem Wechsel an der Spitze des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gehen kaum noch Fälle positiv für die Betroffenen aus. Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) erklärt der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, warum die Gemeinden dennoch nicht aufgeben werden. Die Fragen stellte Corinna Buschow.
epd sozial: In den ersten vier Monaten dieses Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur zwei Kirchenasyle als Härtefälle anerkannt, 145 dagegen abgelehnt. Geben Kirchengemeinden Menschen zunehmend Schutz, die das gar nicht brauchen?
Martin Dutzmann: Nein, das sehen wir anders. Die Kirchengemeinden prüfen sehr sorgfältig die Fälle, bevor sie ein Kirchenasyl gewähren. Wenn sie nicht davon überzeugt wären, dass eine humanitäre Härte gegeben ist, würden sie sich die Arbeit nicht machen, die mit dem Kirchenasyl verbunden ist. Die Ursache für den Rückgang der sogenannten Selbsteintritte, also dass Deutschland sich für die Fälle selbst zuständig erklärt, liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das ist dort so gewollt.
epd: Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer bestreitet das. Er sagt, durch die Steigerung der Qualität der Asylverfahren erkenne die Behörde Härtefälle inzwischen selbst. Haben Sie daran Zweifel?
Dutzmann: Ich glaube schon, dass das Bundesamt mehr Härtefälle identifiziert als früher. Gleichwohl bleiben aber Härtefälle übrig, die Kirchengemeinden erkennen, weil sie die Menschen und deren Geschichten kennengelernt haben. Dieser Rest bleibt - und um den geht es.
epd: Haben Sie ein Beispiel?
Dutzmann: Geschildert wurde mir zum Beispiel die Situation einer Frau, die über Libyen nach Italien kam. In Libyen wurde sie bereits Opfer von Menschenhandel, wurde zwangsprostituiert. In Italien wurde sie ebenfalls zur Prostitution gezwungen und ist mit HIV infiziert worden. Der Situation in Italien ist sie entkommen, indem sie nach Deutschland weitergeflohen ist. Nach der Dublin-Verordnung müsste sie zurück nach Italien, wovor eine deutsche Kirchengemeinde sie bewahren will, denn ihre Zuhälter haben sie schon einmal in Italien gefunden. Das Bundesamt aber sagt: Die Rückführung ist möglich, in Italien gibt es ausreichende medizinische Versorgung und im Übrigen könne sie dort ja in ein Frauenhaus gehen. Das ist aus unserer Sicht keine angemessene Reaktion.
epd: Früher haben Kirchengemeinden solche Fälle quasi ausgesessen, weil nach sechs Monaten ohnehin die Frist für die Überstellung ablief. Inzwischen wurde sie auf 18 Monate erhöht. Machen die Kirchengemeinden das so weiter?
Dutzmann: Es wird für alle schwerer. Für die Kirchengemeinden und ganz besonders für die Menschen, die im Kirchenasyl leben und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Die Frustration unter denen, die sich in den Gemeinden für geflüchtete Menschen einsetzen, ist groß.
epd: Ist denn die Zahl der Kirchenasyle bereits zurückgegangen?
Dutzmann: 2018 gab es 1.246 Dublin-Fälle im Kirchenasyl, in den ersten vier Monaten 2019 bislang 375. Das bewegt sich also auf gleichem Niveau. Einen Knick gab es im August 2018, als die Fristverlängerung wirksam wurde. Eines ist aber klar: Die Kirchengemeinden werden weiter Kirchenasyl gewähren. Dort, wo sie die Not von Menschen sehen, werden sie auch eingreifen. Das tun sie aus Gründen ihres Glaubens und davon wird sie niemand abhalten, auch keine 18-Monats-Frist.
epd: Wie geht es jetzt weiter?
Dutzmann: Wir hatten wiederholt Gespräche mit dem Bamf-Präsidenten Hans-Eckhard Sommer und auch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer. Dabei haben wir deutlich gemacht, dass wir die Entwicklung mit großer Sorge sehen. Das Kirchenasyl wird gebraucht. Eine Gemeinde, die einen Menschen begleitet, erkennt vielleicht eine humanitäre Notlage, die der Staat nicht sieht. Insofern ist und bleibt das Kirchenasyl ein auch für den Staat am Ende gutes, ergänzendes Element.
epd: Und mit dieser Sicht beißen Sie beim Gegenüber auf Granit?
Dutzmann: Die Gespräche sind atmosphärisch sehr freundlich, in der Sache aber hart. Wir sehen, dass das Bundesamt daran interessiert ist, das Kirchenasyl zu reduzieren und dann zu sagen: Das ist überflüssig. Das sehen wir anders und deshalb werden die Kirchengemeinden auch weiter Kirchenasyl gewähren - selbstverständlich innerhalb des Verfahrens, das wir mit dem Bundesamt vereinbart haben.
New Orleans (epd). 2010 wurde das Gesundheitsversorgungsgesetz "Obamacare" beschlossen, das Donald Trump lieber gestern als morgen beerdigt hätte. Aber: auf politischen Weg misslang das bisher. Nun probiert es der Präsident per Gericht. Verhandelt wird am 9. Juli im Bundesberufungsgericht in New Orleans. Wenn Trump siegt, stehen Millionen Menschen bald ohne Krankenversicherung da.
Aus Laiensicht ist der Rechtsstreit um das "Affordable Care Act" (ACA), das Gesetz für bezahlbare Fürsorge, nur schwer verständlich. Er geht zurück auf das Urteil eines Bundesrichters in Texas im Dezember. ACA sei verfassungswidrig, befand Richter Reed O’Connor auf eine Klage republikanischer Gouverneure hin. Trumps Steuerreform von 2017 habe "Obamacare" das rechtliche Fundament entzogen.
Demokratische Gouverneure haben gegen O'Connors "unbegründetes" Urteil Berufung eingelegt. Es vermischen sich Justiz und Politik: O'Connor gilt als ausgesprochen konservativ. Das für Berufungsverfahren aus Texas zuständige Gericht in New Orleans ebenfalls. Elf der 16 Richter wurden von republikanischen Präsidenten ernannt, fünf von Trump.
Das System der Krankenversicherung ist in den USA ein löchriger Flickenteppich von staatlichen Policen für die ganz Armen (Medicaid) und für alle Senioren (Medicare), privaten Versicherungen sowie Versicherungen des Arbeitgebers. Versicherungskonzerne bestimmen den Markt. ACA ist gedacht für Menschen, die nicht am Arbeitsplatz versichert sind, zu jung sind für Medicare, und nicht "arm genug" für Medicaid.
Sogenannte "Versicherungsbörsen" vermitteln Policen. Der Staat schreibt Mindestleistungen vor und zahlt Einkommensschwachen einen Teil der Prämien, häufig mehrere hundert Dollar im Monat. Der Zugang zu Medicaid wurde erleichtert. Nach Berechnung des "Commonwealth Fund", einer Stiftung zur Verbesserung des Gesundheitswesens, ist seit 2010 der Anteil der Nichtversicherten im Alter von 19 bis 65 Jahren von 20 auf zwölf Prozent zurück gegangen.
"Obamacare" zu stoppen, ist Trumps ein Herzensanliegen. Viele seiner Republikaner lehnen den Ausbau des Sozialstaates aus ideologischen Gründen ab. Trump schimpft zudem, die Prämienkosten seien zu hoch, und das Gesetz sei ein "Desaster".
Tatsächlich liegt so manches im Argen im US-Gesundheitswesen. Viele Versicherungen übernehmen nur einen Teil der Behandlungs- und Arzneimittelkosten. Häufig reisen Menschen nach Kanada, um Medikamente kostengünstig zu besorgen.
Er komme sich vor "wie eine Geisel" der Pharmaindustrie und seiner Versicherung, erklärte ein Mitarbeiter des Patientenverbandes "Minnesota Insulin für Alle", Quinn Nystrom. In den USA koste Insulin etwa zehn Mal so viel wie in den Kanada. Problematisch ist "Obamacare" auch für Menschen aus der Mittelschicht, die nicht über den Arbeitgeber versichert sind und zu viel verdienen für staatliche Zuschüsse zu den Prämien. Die Policen sind zudem besonders teuer für Menschen über 50.
Die ACA-Reformen sind eines der ganz heißen Anliegen im Vorwahlkampf der demokratischen Präsidentschaftsanwärter. Senator Bernie Sanders will eine umfassende staatliche Versicherung. "Medicare für Alle", heißt das Konzept in Anlehnung an die existierende Versicherung für Senioren. Versicherungsfirmen würden verdrängt. Er wolle vorgehen gegen "Raffgier und riesige Profite", sagt Sanders.
Manche Anwärter sind vorsichtiger. Alle US-Amerikaner sollten Zugang zu einem Medicare-artigen Programm haben, forderte Kandidat Pete Buttigieg, der Bürgermeister von South Bend in Indiana. Privatversicherungen sollten jedoch erhalten bleiben. Der frühere Vizepräsident Joe Biden will Obamacare weiterentwickeln. Eine neue staatliche Versicherung solle neben privaten Angeboten existieren.
Republikanische Politiker haben trotz ihrer Kritik keinen eigenen Reformplan beschlossen. Nicht einmal in den beiden Jahren nach Trumps Amtsantritt im Januar 2017, als Republikaner die Mehrheit stellten im Kongress, konnten sie sich zu keinem Gesetz durchringen.
Das politische und juristische Gezerre hat aber noch kein Ende: Der Verlierer des Prozesses in New Orleans dürfte in die Berufung gehen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes liegt beim Obersten Gericht. Das Urteil würde vermutlich erst im Jahr 2020 kommen - mitten des Präsidentschaftswahlkampf.
Brüssel (epd). Im Euroraum (ER19) lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Mai 2019 bei 7,5 Prozent. Das ist die niedrigste Quote, die seit Juli 2008 im Euroraum verzeichnet wurde, teilte Eurostat am 1. Juli in Brüssel mit. Damit verzeichnete Die Quote einen Rückgang gegenüber 7,6 Prozent im April 2019 sowie 8,3 Prozent im Mai 2018.
In der Gesamt-EU aller 28 Staaten lag die Arbeitslosenquote bei 6,3 Prozent. Das ist die niedrigste Quote, die seit Beginn der monatlichen Reihen zur EU-Arbeitslosigkeit im Januar 2000 in der EU28 verzeichnet wurde.
Von den Mitgliedstaaten verzeichneten Tschechien (2,2), Deutschland (3,1) und die Niederlande (3,3) die niedrigsten Werte. Die höchsten Quoten registrierten Griechenland (18,1), Spanien (13,6) und Italien (9,9).
Im Mai waren in der EU28 3,2 Millionen Personen im Alter unter 25 Jahren arbeitslos, davon 2,3 Millionen im Euroraum. Gegenüber Mai 2018 fiel deren Zahl in der EU28 um 176000 und im Euroraum um 133.000. Im Mai 2019 lag die Jugendarbeitslosenquote in der EU28 bei 14,3 Prozent und im Euroraum bei 15,7 Prozent. Die niedrigsten Quoten im Mai 2019 verzeichneten Deutschland (5,1) und die Niederlande (6,3), während die höchsten Quoten in Griechenland (40,4), Spanien (31,7) und Italien (30,5) registriert wurden.
Berlin (epd). Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollen die Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und der DDR als politische Opfer anerkannt werden. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, eine zentrale Vermittlungsstelle einzurichten, an die sich die leiblichen Eltern und zwangsadoptierte Kinder wenden können, wie die Pressestelle des Bundestages am 28. Juni mitteilte.
Zudem soll unter Einbeziehung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine DNA-Datenbank eingerichtet werden. Dort sollen sich jene leiblichen Eltern, deren Kind zwischen 1945 und 1990 zwangsadoptiert worden ist oder die fürchten, dass ihnen ihr angeblich verstorbenes Kind entzogen worden ist, ebenso freiwillig registrieren lassen können wie möglicherweise adoptierte Kinder.
Prüfen soll die Bundesregierung zudem, inwieweit die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die Opfer von Zwangsadoptionen verbessert werden können.
Düsseldorf (epd). In Nordrhein-Westfalen haben 2,2 Millionen Erwerbstätige einen Migrationshintergrund. Damit machten sie im Jahr 2017 einen Anteil von 26,3 Prozent an allen Erwerbstätigen aus, wie das statistische Landesamt am 1. Juli in Düsseldorf mitteilte. Der Anteil aller Männer und Frauen aus Zuwandererfamilien an der gesamten Bevölkerungszahl lag bei 28,7 Prozent, wie die Statistiker errechneten und in ihrem Bericht "NRW (ge)zählt - Angekommen in Nordrhein-Westfalen" mit Zahlen aus dem Jahr 2017 vorlegten.
Die Erwerbstätigenquote der 15- bis unter 65-Jährigen mit Migrationshintergrund lag der Erhebung zufolge bei 62,7 Prozent und fiel damit niedriger aus als bei Menschen ohne Migrationshintergrund (75,9 Prozent), wie die Statistiker erklärten. Bei Frauen aus Zuwandererfamilien waren die Quoten mit 56 Prozent niedriger als bei Männern (69,1 Prozent). Die Erwerbslosenquote von Menschen mit Migrationshintergrund war mit 6,7 Prozent höher als die von nicht zugewanderten Beschäftigten (3,2 Prozent).
Die Statistiker betonten, dass die reine Erwerbstätigenquote keine Angaben zu Art und Umfang der ausgeübten Erwerbstätigkeit liefere. Diese Aspekte seien aber im Hinblick auf die soziale Absicherung und die Arbeitsmarktintegration von Bedeutung.
Zwar gebe es bei Selbstständigen zwischen 15 und unter 65 Jahren kaum einen Unterschied, hieß es. 8,6 Prozent von ihnen verfügten über einen Migrationshintergrund, 9,7 Prozent hätten keinen Migrationshintergrund.
Deutliche Unterschiede zeigten sich jedoch bei der Betrachtung der abhängig Beschäftigten, hieß es. Erwerbstätige mit Migrationshintergrund arbeiten der Erhebung zufolge seltener in einem "Normalarbeitsverhältnis", also in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder in substanzieller Teilzeit mit mindestens 21 Wochenstunden, das nicht in Form von Leiharbeit ausgeübt wird. Mit 67,5 Prozent seien gut zwei Drittel der abhängig Beschäftigten mit Migrationshintergrund in einem Normalarbeitsverhältnis tätig, von denen ohne Migrationshintergrund hingegen gut drei Viertel (77,7 Prozent), erklärten die Statistiker.
Dresden (epd). Der Freistaat Sachsen unterstützt ein Forschungsprojekt der Evangelischen Hochschule Dresden zum gemeinsamen Wohnen im Alter. Untersucht werde, wie Seniorinnen und Senioren innerhalb einer gemeinschaftlichen Wohngruppe sozial eingebunden sind, teilte das sächsische Wissenschaftsministerium am 3. Juli in Dresden mit. Das Projekt wolle auch unterschiedliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Beteiligten an Gemeinschaft aufzeigen.
Damit entstehe eine wissenschaftliche Basis für die Weiterentwicklung von Wohnformen im Alter, die verschiedenen Lebenslagen gerecht werden sollen. Zudem soll das Projekt Vorschläge für Pflegekräfte in gemeinschaftlichen Wohnformen erarbeiten. Die Fördersumme beträgt nach Angaben des Ministeriums 333.000 Euro.
Die Forscherinnen und Forscher wollen jeweils über mehrere Tage den Alltag in Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften begleiten und beobachten, wie sich das soziale Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner gestaltet. Wie Lilo Dorschky als eine der Projektverantwortlichen mitteilte, werden auch Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt.
Gegenstand des Forschungsvorhabens sind den Angaben zufolge zwei vergleichsweise neue gemeinschaftliche Wohnformen. Darunter fallen zum einen stationäre Hausgemeinschaften mit acht bis zwölf Personen, für die zum Beispiel ein gemeinsamer Wohn-, Ess- und Kochbereich eingerichtet werde. Zum anderen werden ambulant betreute Wohngemeinschaften mit vier bis elf Plätzen untersucht.
In Sachsen liegt nach Ministeriumsangaben der Anteil der über 65-Jährigen derzeit bei mehr als 25 Prozent. Außerdem ist im Freistaat mit einer voraussichtlich überdurchschnittlich hohen Zunahme der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2035 zu rechnen.
Hannover (epd). Das Land Niedersachsen begeht erstmals einen "Tag des Betreuungsrechts". Am 23. September wollen 73 Amtsgerichte von der Nordsee bis in den Harz Bürgerinnen und Bürger über die praktische Bedeutung des Betreuungsrechts aufklären, wie das Justizministerium am 3. Juli in Hannover mitteilte.
Gesetzliche Betreuer übernehmen die Geschäfte für volljährige Menschen, wenn diese ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder ihres Alters nicht mehr selbst regeln können. Dies wird gerichtlich angeordnet.
"Viel zu oft besteht Unklarheit darüber, welche rechtlichen Folgen die Erkrankung oder Behinderung eines Erwachsenen nach sich ziehen kann", erläuterte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). "Mancher ist überrascht, wenn Ehepartner oder Eltern eines volljährigen Kindes den Erkrankten nicht ohne weiteres vertreten können." Dabei könne eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht in bestimmten Fällen die weiteren Schritte erleichtern.
Dortmund (epd). Bevor sie antwortet, nestelt sie mit dem Finger an ihrer Halskette herum, tastet Stein für Stein ab, kontrolliert, ob sich etwas daran verdreht hat. Die 78-jährige Stefanie M. (Name geändert) ist vor ihrem Beratungstermin im Büro der Deutschen Stiftung Patientenschutz in Dortmund sichtlich aufgeregt. In gut zwei Stunden wird die alte Dame entschieden haben, dass sie nicht künstlich ernährt werden will, sollte sie eines Tages ins Wachkoma fallen. Und bei einer schweren Hirnschädigung will sie nicht beatmet werden.
Stiftungsmitarbeiterin Claudia Lesner notiert die Sterbenswünsche der "Kundin". Die gelernte Krankenschwester wird für die 78-Jährige die Verfügung verfassen, in der Ärzte im Notfall erfahren sollen, wie lange medizinische Geräte die Seniorin am Leben erhalten sollen.
Dass der Termin reine Vorsorge ist, wiederholen Stefanie M. und ihre Tochter, die sie begleitet, während der Beratung mehrfach. "Das heißt ja nicht, dass wir dich jetzt loswerden. Mama, du hast uns versprochen, du wirst 120 Jahre alt", sagt die Tochter und schmunzelt.
Man wisse ja nie, sagt Stefanie M. Sie will sich wappnen – gegen den Einsatz moderner Technik, der ihr Leben sinnlos verlängert. "Wenn ich nicht mehr entscheiden kann, ist es sowieso aus. Dann können die Ärzte alles abschalten."
Drei Mal sei sie schon an Gürtelrose erkrankt, erzählt sie Beraterin Lesner. Einmal seien ihre Schmerzen so stark gewesen, dass sie sogar Angst hatte zu sterben. Also füllte sie eine Vorlage einer Patientenverfügung aus dem Internet aus, kreuzte Textbausteine an und unterschrieb – allerdings hatte sie dabei kein gutes Gefühl. Denn sie verstand nicht so richtig, was die Formulierungen bedeuteten. Also entschied sie sich für ein Beratungsgespräch bei der Stiftung Patientenschutz.
Mit der Beratung zu den Patientenverfügungen hilft die Stiftung Menschen bei der Vorsorge. Sie setzt sich aber auch für die Rechte von Pflegebedürftigen ein und versteht sich als Interessenvertretung für Schwerstkranke und Sterbende. "Die Menschen sind mit der Situation oft so überfordert, dass sie sich nicht mehr selbst organisieren und für ihre Rechte eintreten können", sagt Elke Simon, die dienstälteste Mitarbeiterin der Stiftung.
Seit ihrer Gründung als "Deutsche Hospiz Stiftung" im Jahr 1995 rechnet sich die Stiftung zwei große Erfolge zu: 2007 legte der Bundestag fest, dass jeder Versicherte am Lebensende einen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung hat. Für das Patientenverfügungsgesetz, das der Bundestag im Juni 2009 beschloss, hatte die Stiftung ebenfalls jahrelang gekämpft. Das verabschiedete Gesetz habe allerdings einen Haken, sagt Simon. Die Patientenverfügung ist gültig, sobald sie eine Unterschrift enthält. Die Stiftung plädiert jedoch dafür, eine vorherige Beratung zur Pflicht zu machen. Denn sie bezweifelt, dass ein Großteil der selbst erstellten Dokumente im Ernstfall tatsächlich greift - und damit hilft.
Deshalb bietet die Stiftung in ihren Büros in Dortmund, Berlin und München mit rund 20 Mitarbeitern persönliche und telefonische Beratung an. Die Gespräche sind zwar kostenlos, aber wer sie in Anspruch nehmen will, muss Mitglied im Förderverein der Stiftung sein und einen jährlichen Mindestbeitrag von 48 Euro bezahlen. Die Stiftung zählt nach eigenen Angaben rund 55.000 Mitglieder.
Die Stiftung betont, dass sie unabhängig, überkonfessionell und überparteilich sei. Für ihre Arbeit sei das unverzichtbar. Spenden von Firmen und Unternehmen nimmt die Stiftung nicht an. Nicht mehr, seit sie 2014 in die Kritik geraten war, nachdem sie 40.000 Euro von der Pharmafirma Grünenthal erhalten hatte. Die Stiftung finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, private Spenden und Erträgen aus Testamenten. Im Jahr 2017 erhielt sie nach eigenen Angaben rund 3,6 Millionen Euro.
Nach der zweistündigen Beratung ist die Luft im Büro von Claudia Lesner verbraucht. Als die Beraterin der Stiftung Patientenschutz die 78-Jährige nach ihren Wünschen für ihr Lebensende fragte, winkte Stefanie M. ab: "Ich bin genügsam." Lesner notierte schließlich, dass die Dame in ihren letzten Stunden vermutlich noch gerne einen Sahnelikör nehmen wird. Und außerdem gerne WDR4 im Radio hört. Einen Wunsch darf Lesner nicht in die Patientenverfügung aufnehmen – die Bitte um aktive Sterbehilfe. Dagegen hat sich die Stiftung klar positioniert.
Berlin, Frankfurt a.M. (epd). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA und BAG KJS) sehen den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf kritisch. Sie fordern, das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) gründlich zu überarbeiten.
Zwar sehen die Organisationen in der Mindestausbildungsvergütung sowie in den erweiterten Möglichkeiten zu einer Teilzeitausbildung erste Schritte, die Situation junger sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter Menschen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern. "Für eine inklusive Berufsbildung sind aber umfassendere Veränderungen notwendig", heißt es in einer Pressemitteilung.
"Alle jungen Menschen sollen eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können, unabhängig von Benachteiligung, Beeinträchtigung oder Behinderung", sagte Ansgar Klinger, Vorstand der GEW für Berufsbildung. "Das Recht auf Inklusion beschränkt sich nicht allein auf schulische Bildung. Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft und einen inklusiven Arbeitsmarkt ein." Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes müsse jedem Jugendlichen ermöglichen, eine qualifizierte Ausbildung zu bekommen.
Deutschland hat 2009 die UN-Menschenrechtskonvention für den Bereich der Beruflichen Bildung unterzeichnet. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes eröffnet die Möglichkeit, die dort verankerten Ziele in die Tat umzusetzen. In der berufsschulischen und betrieblichen Praxis der dualen Berufsausbildung seien bisher nur kleine Schritte unternommen worden, wie die Jugendsozialarbeit aus ihrer Praxis bestätigen kann.
Lisi Maier, Vorsitzende der BAG KJS: "Von einem chancengerechten Ausbildungsmarkt, der allen benachteiligten und beeinträchtigten Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung ermöglicht, sind wir immer noch weit entfernt. Um das zu ändern, brauchen wir ein Recht auf Ausbildung in Form einer Ausbildungsgarantie."
Die Organisationen begründen den Handlungsbedarf auch damit, dass Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung auf dem regulären Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiterhin nur geringe Chancen haben. Auch aus diesem Grund arbeiteten viele Betroffene in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
"Die politische Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt beim Gesetzgeber", stellte Christiane Giersen, Vorstand der BAG EJSA klar. Inklusion könne nicht allein dem Engagement kompetenter Lehrkräfte, Ausbilder und Sozialarbeiter überlassen werden. "Inklusion braucht einen rechtlichen Rahmen, der verbindliche Regelungen und eine angemessene Finanzierung sichert."
Künftig müssten Jugendliche mit Handicap regelhaft eine betriebliche, außerbetriebliche oder vollzeitschulische Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können. Deshalb lautet die Forderung, dass das Ausbildungssystem so zu flexibilisieren ist, dass eine individuelle Abstimmung auf die Bedürfnisse und Unterstützung der Jugendlichen möglich ist.
Die Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer (Grüne) hat diese Forderungen in einem am 26. Juni publizierten Autorenpapier festgehalten und appelliert an ihre Parlamentskollegen, Korrekturen an der Gesetzesnovelle vorzunehmen. "Auch im Ausbildungsjahr 2018 haben rund 270.000 junge Menschen eine Maßnahme am Übergang Schule-Beruf begonnen, anstatt in einer vollqualifizierenden Ausbildung für den Berufsabschluss zu lernen", sagte die Expertin. Das sei für die Betroffenen stigmatisierend und widerspreche dem Anspruch an ein inklusives Bildungssystem, das allen jungen Menschen die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe und persönliche wie berufliche Entwicklung ermögliche.
Ziel der Novellierung des BBiMoG müsse es sein, "allen jungen Menschen, auch wenn sie von Benachteiligung oder Beeinträchtigung und Behinderungen betroffen sind, zu ermöglichen, eine Berufsausbildung zu beginnen, erfolgreich abzuschließen und als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt teilzuhaben". Dazu regt Walter-Rosenheimer etwa an, eine Ausbildungsgarantie einzuführen, die Jugendberufsagenturen und die Berufsorientierung auszubauen und die Inklusion in den beruflichen Schulen zu fördern.
Köln (epd). Das Erzbistum Köln habe die jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe des Bundesarbeitsgerichts zu dessen Urteil vom 20. Februar zum kirchlichen Arbeitsrecht eingehend geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, "dass eine erneute Überprüfung des zugrundeliegenden konkreten Sachverhalts durch das Bundesverfassungsgericht nicht angestrebt werden soll", teilte das Erzbistum am 2. Juli in Köln mit.
Der konkrete Fall habe aktuell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr, da er nach heute geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre, begründete das Erzbistum seinen Verzicht einer Prüfung des Urteils des Erfurter Bundesarbeitsgerichts vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Die damals zugrundeliegende kirchengesetzliche Kündigungsregel aus dem Jahr 1993 sei im Jahr 2015 grundlegend geändert worden.
2009 war einem Chefarzt des katholischen St. Vinzenz-Krankenhauses in Düsseldorf wegen Wiederheirat gekündigt worden. Das Bundesarbeitsgericht urteilte im Februar dieses Jahres, dass die Kündigung des Chefarztes in diesem Fall rechtswidrig war. (AZ: 2 AZR 746/14) Der Mediziner hatte in seinem Arbeitsvertrag erklärt, sich an die katholische Glaubens- und Sittenlehre zu halten. Diese beinhaltet auch die "heilige und unauflösliche Ehe".
In der katholischen Grundordnung des kirchlichen Dienstes aus dem Jahr 1993 war festgelegt, dass im Fall einer Wiederheirat der leitende katholische Mitarbeiter gekündigt werden müsse. Mitarbeiter anderer Religionen hatten dies nicht zu befürchten.
Als sich der Chefarzt 2005 von seiner katholisch angetrauten Frau scheiden ließ und 2008 seine neue Lebensgefährtin standesamtlich heiratete, wurde er entlassen. Im September 2011 erklärte das Bundesarbeitsarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam, da der Chefarzt im Verhältnis zu Kollegen mit anderer Religionszugehörigkeit ungleich behandelt werde. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil 2014 jedoch auf. Das im Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirche erlaube es, eigene Mitglieder schärfer zu sanktionieren als Nichtmitglieder.
Das Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter erklärten, dass kirchliche Arbeitgeber die Einhaltung kirchlicher Glaubensgrundsätze nur dann verlangen dürfen, wenn dies für die konkrete Tätigkeit "wesentlich und gerechtfertigt" sei. Das setzte das Bundesarbeitsgerichts nun in seinem Urteil vom Februar um: Die Kündigung des Chefarztes sei nicht durch Gründe im Verhalten oder in der Person des Klägers sozial gerechtfertigt. Die Vorschrift in der Grundordnung zur Wiederverheiratung sei unwirksam. Eine Loyalitätspflicht sei damit nicht verletzt worden.
Berlin (epd). Anlass des Schreibens ist die Erste Lesung im Plenum am 26. Juni zu zwei Gesetzentwürfen für eine Neuregelung des Transplantationsrechtes. "Wir lehnen die Widerspruchsregelung entschieden ab", heißt es in dem Brief.
Zur Begründung führen die Mediziner vier Gründe auf. Erstens resultiere die Krise der Transplantationsmedizin primär aus Vertrauensverlust und Organisationsversagen, nicht aus einer fehlenden Bereitschaft zur Organspende. "In den letzten Jahren wurden wiederholt Unregelmäßigkeiten bei der Organzuteilung aus verschiedenen Zentren gemeldet. Auch wurden grundsätzliche Bedenken bezüglich des Hirntodkonzepts nicht ernst genommen und diskutiert, sondern schlichtweg geleugnet", so der Ärzteverein.
Beides habe dazu geführt, dass das Vertrauen vieler Bürger in die Transplantationsmedizin deutlich abgenommen habe. Schwierigkeiten bei der Organisation der Organentnahme hätten ebenso die Spenderzahlen reduziert.
Zweitens zeige die Erfahrung aus anderen Ländern, dass die Einführung der Widerspruchsregelung nicht automatisch zu einer Erhöhung der Spenderorgane führt. "In Schweden und Singapur hat die Widerspruchsregelung die Spenderzahl nicht verändert, während in Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Lettland, Luxemburg und Wales die Organspenderate nach Etablierung einer Widerspruchslösung sogar gesunken ist."
Selbst in Spanien, das oft als Erfolgsgeschichte präsentiert wird, hat sich die Spenderate nach Einführung der Widerspruchslösung sechs Jahre lang nicht verändert. Experten gehen davon aus, dass die Zunahme der Spenderate, die danach in Spanien beobachtet wurde, nicht auf die Widerspruchslösung, sondern in erster Linie auf eine Verbesserung der Transplantationsinfrastruktur zurückzuführen war", heißt es in dem Brief.
Bevor man zum radikalen Systemwechsel greift, sollte man die existierenden Strukturen der Transplantationsmedizin verbessern. Denn erst in Februar dieses Jahres wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" vom Bundestag als Reaktion auf die offensichtlichen Mängel in diesem Bereich verabschiedet.
Viertens seien die Würde des Menschen und die ethischen Grundsätze ärztlichen Handelns auch und insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens zu wahren, stellt der Ärzteverein klar.
Die Ablehnung der Widerspruchsregelung "bedeutet keine Vernachlässigung der Transplantationsmedizin, da ein alternativer Gesetzentwurf, der einige der skizzierten Probleme berücksichtigt, ebenfalls zur Abstimmung vorliegt“, erklärte Professor Paul Cullen, der erste Vorsitzende der "Ärzte für das Leben".
Backnang (epd). Anderthalb Jahre lang stand das Gebäude in der Backnanger Marktstraße 44 leer. "Ich wollte es wenigstens probieren", erzählt Markus Kübler, der zunächst wenig Hoffnung hatte, seine Vision von einem Lokal mit sozialem Anspruch in den Räumlichkeiten des ehemaligen Gourmetrestaurants "Rilke" umsetzen zu können. Doch sein Konzept überzeugte die Eigentümerin Claudia Bernhard. Vor einem Jahr, am 27. Juni 2018, war es so weit: Das Café-Restaurant Segenswerk eröffnete.
Hier können Besucher in stilvollem Ambiente eine Auszeit vom Alltag nehmen und Frisches und Regionales zu erschwinglichen Preisen genießen. Ein Schwerpunkt sind selbst gemachte Maultaschen mit Rind, Lachs und Brezel-Feta, die es auch zum Mitnehmen gibt. "Pro 100 Gramm zu 1,30 Euro verkaufter Maultaschen gehen zehn Cent an das neue Hospiz in Backnang", erklärt der gelernte Koch und Kaufmann Markus Kübler. Außerdem spendet das Segenswerk einen Euro pro Hauptgang an Sternentraum 2000 e.V., um Kindern und Jugendlichen mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung einen Herzenswunsch zu erfüllen.
Küblers Vision: "Einen Platz schaffen für Menschen, die keinen Platz haben". Viele Gäste unterstützen ihn dabei, indem sie im "Segenswerk" nicht nur selbst speisen, sondern auch Essensgutscheine für Bedürftige kaufen, die sich sonst keinen Restaurantbesuch leisten könnten. Bisher konnten 75 gespendete Gutscheine für Kinder zu je fünf Euro und 25 Gutscheine für Erwachsene zu je zehn Euro über den Förderverein Segenswerk an den Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang weitergegeben werden, der diese gezielt verteilt.
Gäste aus allen sozialen Schichten und verschiedener Herkunft wünscht sich der engagierte freikirchliche Christ Kübler, der Gläubige unterschiedlicher Kirchengemeinden genauso zusammenbringen will wie Menschen mit wenig Bezug zum christlichen Glauben. "Essen verbindet", weiß der gelernte Koch.
Und weil er Menschen schützen möchte, für die Alkohol eine Gefährdung bedeutet, stehen auf der Getränkekarte neben hausgemachten Limonaden und den üblichen Heiß- und Kaltgetränken nur alkoholfreie Weine und Biere. Auch im Team ist Platz für schutzbedürftige Menschen. Der Koch hat einen Beikoch, mit dem er Hand in Hand arbeitet. Lars Hoos, der einen Behinderungsgrad von 100 Prozent hat, hat seine Ausbildung am Berufsbildungswerk Waiblingen absolviert.
Der fröhliche 27-Jährige, der einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, ist leidenschaftlich gerne im Segenswerk tätig. "Ich komme mit allen Kollegen gut zurecht und werde akzeptiert. Ich freue mich, dass mein Arbeitgeber wirklich mit Behinderten arbeiten möchte, das gibt es nämlich nicht allzu oft."
Petra G. ist im Servicebereich tätig, unterstützt von 9 bis 14 Uhr eine Kollegin beim Frühstück und Tagesessen. Aufgrund einer psychischen Erkrankung lebt sie derzeit in einem Heim der diakonischen Paulinenpflege. Nach einem dreiviertel Jahr Arbeit in den Backnanger Werkstätten ist sie froh über neue Erfahrungen, die sie im Segenswerk sammeln kann und die ihr auf dem Weg zu einer eventuellen späteren Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt helfen können. Sie hat jetzt einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz, das heißt, dass sie nach wie vor bei der Paulinenpflege angestellt ist, aber außerhalb arbeitet.
Markus Kübler freut sich auf einen weiteren Mitarbeiter mit Handicap, der im November im Segenswerk beginnen wird. "Steffen wird eine echte Bereicherung", sagt er über den Mann mit Down-Syndrom, den er von einem zweiwöchigen Praktikum kennt und der vom Christopherus-Haus in der Laufenmühle Welzheim kommt.
Im Erdgeschoss des Restaurants kann man Geschenkkörbe erwerben - handgearbeitet in den Backnanger Werkstätten der Paulinenpflege. Auch der Inhalt, der auf Wunsch individuell zusammengestellt wird, kommt von sozialen Einrichtungen: Dosenwurst vom Paulinenhof oder Kaffee vom Kaffeewerk Zollernalb. Es geht darum, Teilhabe und Integration für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
Die Unternehmergesellschaft "Segenswerk" trägt sich noch nicht und ist auf Spenden aus der Förderstiftung Segenswerk angewiesen. Vor allem abends wünscht sich Kübler noch mehr Gäste. Er bietet auch Events wie Jazz-Frühstück, Märchenabend, monatliche Vorträge von "Christen im Beruf" oder Mutter-Kind-Treffen.
Hamburg (epd). Seit 2007 gibt es die Lebensmittelausgabe im Osdorfer Born im Hamburger Westen. Die Ausgabestelle im Bürgerhaus Bornheide, die von der evangelischen Kirchengemeinde Maria Magdalena initiiert wurde, ist mit 500 vergebenen Berechtigungsscheinen die größte in Hamburg. Doch aufgrund der hohen Nachfrage gibt es seit Monaten hier einen Aufnahmestopp. Mehr gehe einfach nicht, sagt Sozialarbeiterin Margarete Haller, die auch für die Lebensmittelausgabe zuständig ist.
Jeden Freitag heißt es für die Ehrenamtlichen bei der Lebensmittelausgabe im Osdorfer Born "durchhalten". Zum wöchentlichen Ausgabetermin am Freitag zwischen 15.30 und 17.30 Uhr kommen im 14-tägigen Wechsel jeweils bis zu 250 Kunden. Damit sind die Kapazitäten der Helfer, aber auch der logistischen Möglichkeiten völlig ausgeschöpft. Ihre Lebensmittel bezieht die Ausgabestelle von der "Hamburger Tafel", die sie bei Supermärkten und Lebensmittelhändlern abholt.
Die Kunden der Lebensmittelausgabe haben Anspruch auf staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Aufstockung oder Hartz IV. "Dass wir das hier machen müssen, ist eigentlich ein Zeichen dafür, dass etwas grundsätzlich nicht in Ordnung ist", kritisiert Pastor Mathias Dahnke. Denn häufig würden Menschen vom Amt weitergeschickt mit der Aufforderung, sich an die "Tafel" zu wenden. Die "Tafel" sei allerdings keine staatliche Einrichtung.
Die Lebensmittelausgabe soll nicht die Grundversorgung der Menschen ersetzen und ist mittlerweile Sinnbild dafür, dass die staatliche Unterstützung oft nicht reicht. Die Lebensmittel werden hier nicht verschenkt, sondern gegen eine symbolische Spende abgegeben.
Damit möchte Pastor Mathias Dahnke etwas Grundlegendes vermitteln: Wenn für die Lebensmittel in diesem Sinne bezahlt werde, stärke dies die Würde der Menschen. Gerade Kinder aus armen Familien sollten nicht mit der Erfahrung groß werden, dass Lebensmittel einfach "ausgegeben" werden.
Dahnke fühlt sich daher als Pastor im Stadtteil vor allem für die Lebenshilfe und Unterstützung seiner Gemeindeglieder zuständig - Hilfe zur Selbsthilfe ist das Prinzip. Sozialarbeiterin Margarete Haller bietet einmal im Jahr ein Beratungsgespräch für Kunden der Tafel an. Besonders beschäftigen den engagierten Pastor die "Aufstocker"-Familien, die durch ihre Arbeit zwar ein Grundeinkommen haben, bei denen es aber trotzdem nicht reicht. Das, so Dahnke, sei ein "Unding".
Stuttgart (epd). Arbeitgeber tun sich zunehmend schwerer, passendes Fachpersonal zu finden. Das belegt der aktuelle "DEKRA Arbeitsmarkt-Report 2019". Das betrifft auch die Pflegebranche, die vermehrt neue Mitarbeiter rekrutiert. Altenpflegerinnen kamen erstmals auf Platz drei im Ranking der am häufigsten gesuchten Jobs.
Der Anteil von Stellen in den Tätigkeitsfeldern Vertrieb, Lagerlogistik sowie im Gastgewerbe hat besonders zugelegt, so die Analyse des Stellenmarktes. Zurück auf Platz eins sind die Elektroniker. Ausgewertet wurden 13.745 Stellenangebote.
Gesundheits- und Krankenpfleger sind seit Erhebungsbeginn Dauergäste auf den vorderen Rängen. Bei den Altenpflegern ist das Gegenteil der Fall, sie zählen zu den zwei "Newcomern" unter den Top-Ten-Berufen, obwohl es bereits seit längerem bundesweit einen Mangel an Altenpflegern gibt. Sie befinden sich nun auf Rang 7. Zum Vergleich: Im Vorjahr belegten sie noch Rang 18.
"Eventuell hat dabei das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit eine Rolle gespielt, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist", hieß es zur Begründung. Das Gesetz finanziert zusätzliche Pflegekräfte in Altenpflegeeinrichtungen und Kliniken, um die Qualität in der Pflege zu verbessern.
Hannover (epd). Die niedersächsischen Krankenhäuser fordern flexiblere Personaluntergrenzen für die Intensivmedizin. Die neuen Vorgaben, die seit Jahresanfang in Deutschland gelten, würden landesweit zwar zu 92 Prozent erfüllt, sagte der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, Hans-Heinrich Aldag, am 2. Juli in Hannover. Allerdings gebe es Einschränkungen. So hätten 34 Prozent der Kliniken zeitweise Betten auf Intensivstationen sperren und Patienten abweisen müssen. Hintergrund der Entwicklung ist laut Aldag der Fachkräftemangel.
Nach den neuen Vorgaben darf eine Pflegekraft auf einer Intensivstation in der Tagschicht maximal 2,5 Patienten versorgen. In der Tagschicht sind es 3,5 Patienten. Ab 2021 sinkt die Untergrenze auf zwei Patienten tagsüber und drei Patienten in der Nacht. Wenn Pflegekräfte sich kurzfristig krankmeldeten, könne eine Klinik damit rasch an ihre Grenzen kommen, sagte Aldag. Derzeit seien im Schnitt pro Krankenhaus vier Stellen auf Intensivstationen und neun Stellen auf allgemeinen Stationen im Pflegedienst unbesetzt.
Sozialministerin Carola Reimann (SPD) sagte, die Untergrenzen sollten die Pflegekräfte vor Überlastung schützen und die Sicherheit der Patienten gewährleisten. Sie plädierte dafür, den Pflegeberuf attraktiver zu machen: "Wir müssen mehr junge Menschen für eine Pflege-Ausbildung begeistern und ältere, die in einen anderen Beruf gewechselt haben, zurückgewinnen." Dazu gehöre es neben einer angemessenen Bezahlung und mehr Wertschätzung auch, die hohe Belastung der Pflegekräfte zu reduzieren.
Positive Impulse erhofft sich Reimann von der generalistischen Pflegeausbildung, die Anfang 2020 bundesweit startet. Dann werden Pflegende in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zunächst gemeinsam ausgebildet. "Die Attraktivität steht und fällt damit, dass man sich verändern kann."
Dresden (epd). Nach jahrelangem Anlauf öffnet in Dresden wieder eine Bahnhofsmission. Ziel des ökumenischen Projektes sei es, im Hauptbahnhof der Stadt eine Anlaufstelle für Reisende und Hilfsbedürftige zu schaffen, teilte die Stadtmission Dresden als Trägerin am 28. Juni mit. Zunächst soll es dort ab Mitte Juli tagsüber feste Öffnungszeiten von Montag bis Freitag geben.
Das Angebot sei kein Ersatz für andere Fachdienste wie Suchtberatung und Wohnungsnotfallhilfe, hieß es. Geplant sei eine niedrigschwellige Vermittlung an einem kirchlichen Ort der Ruhe und Begegnung.
In Dresden gibt es seit 1956 keine feste Bahnhofsmission mehr. Versuche nach 1990, in der sächsischen Landeshauptstadt eine solche Einrichtung wieder zu etablieren, scheiterten bisher an fehlenden finanziellen Mitteln der möglichen Träger Caritas und Stadtmission. Zuletzt war das Projekt Ende 2017 ins Stocken geraten. Eine Eröffnungsfeier ist nun für Ende August geplant.
Wuppertal, Hamm (epd). Die Mitbestimmung von Beschäftigten in Behinderten-Werkstätten der Freien Wohlfahrtspflege soll gestärkt werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen erhält in Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW eine eigene Geschäftsstelle in Hamm.
"Damit haben Menschen mit Behinderung, die in einer der rund 100 Werkstätten unter dem Dach der Freien Wohlfahrtspflege NRW arbeiten, eine neue Anlaufstelle und eine feste Basis für ihre Arbeit auf Landesebene", erklärte der Paritätische Wohlfahrtsverband am 1. Juli in Wuppertal. Zudem unterstützt den Angaben zufolge eine Mitarbeiterin des Wohlfahrtsverbands die Werkstatträte als Assistenz. Dafür haben die beiden Organisationen einen Kooperationsvertrag unterzeichnet.
Die LAG Werkstatträte NRW ist ein Zusammenschluss von Mitarbeitervertretungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Sie vertritt den Angaben zufolge mehr als 75.000 Beschäftigte in über 100 Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen.
Karlsruhe (epd). Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist, dass der psychische Gesundheitsschaden ursächlich auf den Behandlungsfehler zurückgeht und die psychische Beeinträchtigung über das hinausgeht, was Angehörige beim Tod oder einer schweren Verletzung eines Patienten sowieso erleiden müssen, entschied der BGH in einem am 28. Juni veröffentlichten Urteil. Für einen Schmerzensgeldanspruch müsse es sich zudem um nahe Angehörige handeln, befanden die Karlsruher Richter.
Im konkreten Fall hatte sich ein Patient aus dem Raum Köln bei einer Darmspiegelung Geschwulste entfernen lassen. Dabei kam es zu einem Darmriss und einer anschließenden lebensgefährlichen Entzündung des Bauchraumes. Der Riss wurde in der Klinik später genäht.
Doch das war ein Fehler, stellte 2014 ein Gutachter und später dann auch das Oberlandesgericht Köln fest. Zwar gehöre ein Darmriss zu den "schicksalhaften" Risiken einer Darmspiegelung. Der Riss hätte aber bei einer bestehenden Entzündung nicht genäht werden dürfen. Dies sei "grob fehlerhaft" gewesen, so dass der Mann mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr schwebte. Der Haftpflichtversicherer der Klinik zahlte an den Patienten schließlich eine Abfindungszahlung in Höhe von 90.000 Euro.
Doch auch die Ehefrau des inzwischen verstorbenen Mannes verlangte eine Entschädigung. Wegen des ärztlichen Behandlungsfehlers und der daraus entstehenden Komplikationen bei ihrem Mann hätten sich bei ihr Depressionen, psychosomatische Beschwerden und Angstzustände entwickelt. Sie sei nicht mehr erwerbsfähig und könne auch ihren Haushalt nicht mehr eigenständig versorgen, machte sie geltend. Auch hierfür müsse die Klinik Schadensersatz leisten, fordert die Frau.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln lehnte das ab. Bereits bei der Operation habe ein lebensgefährlicher Zustand des Mannes bestanden. Die danach eingetretene Gesundheitsverschlechterung der Frau im Zuge der fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Mannes sei "dem allgemeinen Lebensrisiko" zuzurechnen, entschied das OLG. Zwar liege bei der Frau möglicherweise ein "Schockschaden" vor. Dessen Entschädigung komme aber nur beim Tod eines nahen Angehörigen in Betracht.
Der BGH verwies den Fall an das OLG zurück und stellte fest, dass durchaus ein Entschädigungsanspruch der Witwe wegen eines erlittenen Schockschadens infrage komme. Denn die Frau habe ihre psychischen Beschwerden wegen des ärztlichen Behandlungsfehlers bei ihrem Mann erlitten. Von einem "allgemeinen Lebensrisiko" könne nicht die Rede sein, weil die psychische Erkrankung auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sei.
Es sei auch kein Grund erkennbar, warum etwa Unfallereignisse einen entschädigungspflichtigen "Schockschaden" verursachen könnten, ärztliche Behandlungsfehler aber nicht.
Auch würden die psychischen Folgeschäden hier deutlich über die beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen üblichen psychischen Beeinträchtigungen hinausgehen. Eine für einen Entschädigungsanspruch infolge eines Schockschadens erforderliche enge persönliche Beziehung zu dem Patienten liege ebenfalls vor, so der BGH. Das OLG muss nun erneut über die mögliche Haftung der Klinik entscheiden.
Nicht haften müssen dagegen Ärzte, wenn sie einem Patienten über eine lebensgefährliche Erbkrankheit aufklären und die Partnerin infolgedessen eine Depression erleidet. Die Erkrankung der Frau sei dem Arzt dann "haftungsrechtlich nicht zuzurechnen", hatte der BGH in einem Urteil vom 20. Mai 2014 entschieden.
"Dass eine schwerwiegende, möglicherweise auch für die Gesundheit der gemeinsamen Kinder relevante, Krankheit eines Elternteils erkannt und dem anderen Elternteil bekannt wird, ist ein Schicksal, das Eltern jederzeit widerfahren kann", heißt es in dem Urteil.
Bereits am 20. März 2012 betonte der BGH, dass für einen Schmerzensgeldanspruch infolge eines Unfalltodes eine enge persönliche Beziehung zu der verunglückten Person bestehen muss. Dass jemand Schmerzensgeld für einen erlittenen Schock und einer anschließenden Depression beanspruchen kann, weil sein Labrador-Hund überfahren wurde, sei nach ständiger Rechtsprechung dagegen nicht möglich.
Az.: VI ZR 299/17 (BGH Behandlungsfehler)
Az.: VI ZR 381/13 (BGH Erbkrankheit)
Az.: VI ZR 114/11 (BGH überfahrener Hund)
Kassel (epd). Eltern haben bei Gehaltsnachzahlungen einen höheren Anspruch auf Elterngeld. Entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist, wie viel Einkommen dem Elterngeldberechtigten zwölf Monate vor der Geburt zugeflossen sind, urteilte am 27. Juni das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Elterngeldbezieher höchstens 67 Prozent des Einkommens, welches sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes verdient haben, maximal 1.800 Euro monatlich.
Im konkreten Fall hatte eine Mutter aus dem thüringischen Kyffhäuserkreis höheres Elterngeld für ihre am 25. August 2014 geborene Tochter beansprucht. Die Elterngeldstelle hatte nach Abzug der Mutterschaftszeit für die Elterngeldberechnung die Einkünfte berücksichtigt, die die Frau von Juli 2013 bis Juni 2014 erzielt hatte.
Unberücksichtigt blieb allerdings eine im August 2013 erhaltene Gehaltsnachzahlung für den Monat Juni in Höhe von 1.900 Euro. Dieses Geld sei außerhalb des zwölfmonatigen Bemessungszeitraumes erarbeitet worden und könne daher nicht erhöhend auf das Elterngeld angerechnet werden, entschied die Behörde.
Dem widersprach jedoch das BSG und verwies auf eine gesetzliche Neuregelung vom September 2012. Danach müssten bei der Elterngeldberechnung alle laufenden Arbeitseinkünfte berücksichtigt werden, die der Klägerin innerhalb der letzten zwölf Monate tatsächlich zugeflossen sind. Dazu gehörten dann auch Gehaltsnachzahlungen, auch wenn diese vor dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum erwirtschaftet, aber später ausgezahlt wurde.
Az.: B 10 EG 1/18R
Kassel (epd). Arbeitslose müssen bei unterlassenen Bewerbungsbemühungen oder anderen Pflichtverletzungen derzeit keine Sperrzeiten auf ihr Arbeitslosengeld I von sechs oder zwölf Wochen fürchten. Denn die versandten Bescheide der Bundesagentur für Arbeit enthalten eine unklare und damit fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrung, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 27. Juni in Kassel. Betroffene Arbeitslose können nun bei der Arbeitsagentur einen Überprüfungsantrag stellen und bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend Arbeitslosengeld I zurückfordern.
Im ersten der vergleichbaren zwei vor dem BSG verhandelten Fälle hatte ein arbeitsloser Lackierer aus dem Raum Chemnitz geklagt, der sich auf drei Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur nicht beworben hatte. Die Arbeitsagentur hatte den Mann darüber informiert, was passiert, wenn er sich "ohne wichtigen Grund" nicht für die angebotene Stelle bewirbt. Danach werde maximal zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld bezahlt. Bei jedem "versicherungswidrigen Verhalten" sollten sich die Sperrzeiten von drei auf sechs und schließlich auf zwölf Wochen verlängern.
Wegen der unterlassenen Bewerbungen verhängte die Arbeitsagentur die angedrohten Sperrzeiten. Das BSG kippte nun diese übliche Praxis der Arbeitsagentur bei mehrfachen Pflichtverstößen. Eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen könne nur eintreten, wenn die Bescheide und Rechtsfolgenbelehrungen "konkret, richtig, vollständig und verständlich" sind, sagte BSG-Vizepräsident Thomas Voelzke.
Dies sei hier nicht der Fall. Es reiche nicht aus, dass in den Rechtsfolgenbelehrungen lediglich der Gesetzestext wiedergegeben werde. Die Arbeitslosen müssten individuell über die Folgen jedes Pflichtverstoßes informiert und gewarnt werden, forderte das BSG.
Mit der derzeit verwendeten Rechtsfolgenbelehrung komme nur eine Sperrzeit von drei Wochen in Betracht. Den Fall verwies das Gericht allerdings wegen fehlender Tatsachenfeststellungen an die Vorinstanz zurück.
Als Folge der Urteile können Arbeitslose, gegen die in der Vergangenheit Sperrzeiten von sechs oder zwölf Wochen verhängt wurden, wegen der fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung einen Überprüfungsantrag bei der Arbeitsagentur stellen. Sie können dann Anspruch auf eine Arbeitslosengeld-Nachzahlung haben. Zulässig sind dagegen dreiwöchige Sperrzeiten für den jeweiligen Pflichtverstoß.
Az.: B 11 AL 14/18 R und B 11 AL 17/18 R
Gießen, Frankfurt (epd). Das Landgericht Gießen muss sich nochmals mit dem Verfahren gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel befassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat das Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der mittlerweile geänderte Strafrechtsparagraf 219a sei zugunsten der angeklagten Ärztin anzuwenden, teilte das OLG am 3. Juli mit.
Die Allgemeinmedizinerin Hänel ist im November 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen verwarf im vergangenen Jahr ihre Berufung gegen das Urteil. Hänel legte daraufhin Revision beim OLG ein. Die Ärztin informiert auf der Internetseite ihrer Praxis darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Seit dem 29. März gelte eine neue Fassung des Paragrafen 219a, sagte die Sprecherin des OLG, Gundula Fehns-Böer, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Landgericht Gießen habe in seinem Urteil diese neue Fassung nicht anwenden können, weil sie damals noch nicht galt. Das OLG mache in einem Revisionsverfahren aber eine "reine Rechtsprüfung". Deshalb muss das Landgericht Gießen nun erneut entscheiden.
Der Paragraf 219a verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen oder in "grob anstößiger Weise". In der Vergangenheit führte das auch zu einer Verurteilung von Ärzten, die aus ihrer Sicht rein sachlich über Abtreibungen informiert haben.
Das Urteil gegen Hänel hatte eine bundesweite Protestwelle ausgelöst. Im Februar beschloss der Bundestag daraufhin einen Kompromiss zum Strafrechtsparagrafen 219a. Ärzten ist es demnach künftig erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen, etwa über Methoden, müssen sie aber an dafür befugte Stellen verweisen.
Das Urteil sei aus formalen Gründen zurückverwiesen worden, schrieb Hänel in einer Reaktion auf Twitter. Sie sei nicht freigesprochen worden: "Kein Schritt nach vorne, sondern zwei zurück." Das OLG habe nicht entschieden, ob ihr Fall nach dem neuen Paragrafen 219a strafbar sei. "Ist es aber. Leider", schrieb Hänel.
Auch der AWO-Bundesvorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler erklärte, Kristina Hänel sei nicht entlastet worden, "stattdessen muss sie sich erneut wegen reiner Information ihrer Patientinnen vor Gericht verantworten". Das Urteil des Oberlandesgerichts zeigte, dass wir es mit einer unklaren Rechtslage zu tun haben. "Nur die Streichung des Paragraf 219a im Strafgesetzbuch wird zu einer Verbesserung der Situation führen."
Az.: 1 Ss 15/19
Münster (epd). Krankenversicherte können den Pflegedienstanbieter für eine häusliche Intensivpflege nicht immer frei wählen. Erhöht der bisherige Pflegedienst seine Preise, darf die Krankenkasse grundsätzlich auch auf günstigere Anbieter verweisen und einen Anbieterwechsel verlangen, entschied das Sozialgericht Münster in einem am 27. Juni bekanntgegebenen Beschluss.
Konkret ging es um ein zwölfjähriges schwerstbehindertes Mädchen aus dem Kreis Coesfeld, die seit einem Badeunfall auf häusliche Krankenpflege im Umfang von 50 Stunden pro Woche angewiesen ist. Ende 2019 kündigte der bisherige Pflegedienst bei der Krankenkasse der Versicherten den Versorgungsvertrag und verlangte für die Fortsetzung der Pflege eine höhere Vergütung.
Die Eltern des Mädchens wollten daraufhin gerichtlich erreichen, dass die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege mit dem bisherigen Pflegedienst weiter ermöglicht und diesem mehr Vergütung bezahlt. Doch die Krankenkasse benannte zwei andere Pflegedienste, die die Intensivpflege des Kindes ab Juli 2019 günstiger sicherstellen könnten.
Das Sozialgericht entschied: Die Eltern können nicht verlangen, dass die häusliche Krankenpflege vom bisherigen Pflegedienst auf Kassenkosten fortgeführt wird. Die beiden alternativ benannten Träger seien ebenfalls fachlich geeignet und zudem günstiger.
Der bisherige Pflegedienst habe zudem in der Vergangenheit verschiedene Pflegepersonen eingesetzt, so dass keine persönliche Bindung des Mädchens zu einer bestimmten Pflegekraft erkennbar sei. Einem Wechsel zu einem günstigeren Pflegedienst stehe damit nichts entgegen. Die Krankenkasse sei schließlich im Interesse seiner Versicherten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet.
Az.: S 17 KR 1206/19 ER
Straßburg (epd). Die Abschiebehaft eines Ausländers ist nur zulässig, wenn die Abschiebung auch möglich ist. Gibt es kein sicheres Aufnahmeland, dann verstößt die Inhaftierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte am 25. Juni der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger Richter verurteilten Bosnien-Herzegowina zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 9.000 Euro, weil es einen Syrer in Abschiebehaft genommen hatte, obwohl es für den Mann gar kein sicheres Aufnahmeland gegeben hat.
Der heute 56-jährige Syrer hatte im früheren Jugoslawien studiert und 1992 bis 1995 auf bosnischer Seite im Bosnienkrieg gekämpft. Später hatte er sogar von Bosnien-Herzegowina die zweite Staatsangehörigkeit erhalten, die wurde aber 2007 widerrufen.
Ein Asylantrag des Mannes wurde abgelehnt. Der Syrer wurde als Sicherheitsrisiko eingestuft und 2008 in Abschiebehaft genommen. Erst 2011 wurde seine Ausreise angeordnet. Auf eine erste Beschwerde hatte der EGMR 2011 entschieden, dass der Mann wegen drohender Folter nicht nach Syrien abgeschoben werden darf. Zudem sei die Abschiebehaft von 2008 bis 2011 rechtswidrig gewesen, weil er in dieser Zeit gar nicht zur Ausreise aufgefordert worden sei. Ein anderes Aufnahmeland als Syrien fanden die Behörden nicht. 2016 wurde er mit Auflagen entlassen.
In seinem neuen Urteil bestätigte der EGMR, dass Ausreisepflichtige in Abschiebehaft genommen werden dürfen, solange sich die Behörden ernsthaft und mit gewisser Erfolgsaussicht um ein Aufnahmeland bemühen. Hier hätten bis August 2014 aber 38 Länder die Aufnahme des Syrers abgelehnt. Spätestens dann hätte den Behörden in Bosnien-Herzegowina klar sein müssen, dass eine Abschiebung in ein sicheres Land scheitern würde.
Ab diesem Zeitpunkt sei die Abschiebehaft daher rechtswidrig gewesen, entschied der EGMR. Sie habe den Syrer in seinem Recht auf Freiheit verletzt. Die Straßburger Richter sprachen ihm daher ein Schmerzensgeld von 9.000 Euro zu.
Az.: 10112/16
Herford (epd). Der Theologe wird Ende kommenden Jahres in Hannover die Nachfolge von Pastor Christian Sundermann antreten, der in den Ruhestand geht. Bethel-Vorstandsmitglied Johanna Will-Armstrong erklärte, sie freue sich auf die künftige Zusammenarbeit.
Zu Bethel im Norden gehören den Angaben nach Einrichtungen und Dienste vor allem der Jugendhilfe, Altenhilfe und Behindertenhilfe sowie Förderschulen und Ausbildungsstätten in Niedersachsen. Der Bereich hat rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Krause ist seit zehn Jahren Superintendent des westfälischen Kirchenkreises Herford mit 25 dazu gehörenden Kirchengemeinden. Er ist zudem Aufsichtsratsvorsitzender des kreiskirchlichen diakonischen Werks und hat als Verwaltungsrat die Fusion der diakonischen Werke Rheinland-Westfalen-Lippe mitgestaltet. Zudem ist der gebürtige Herforder Mitglied mehrerer kirchlicher Gremien auf kreiskirchlicher, landeskirchlicher und EKD-Ebene. Er engagiert sich auch ehrenamtlich in verschiedenen Einrichtungen und Stiftungen.
Marlene Mortler (63) ist aus ihrem Amt als Drogenbeauftragte der Bundesregierung verabschiedet worden. Sie hat seit dem 2. Juli ein Abgeordnetenmandat im Europaparlament in Brüssel. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) würdigte die gut fünfjährige Arbeit Mortlers (CSU). Sie habe sich als "eine engagierte Kämpferin gegen Drogen" ausgezeichnet und verstandn, "besonders in der Prävention wichtige Akzente zu setzen". Am 15. Januar 2014 hatte sie das Amt übernommen. Mortler kümmerte sich besonders darum, die Ausbreitung neuer Designerdrogen und insbesondere von Crystal Meth in Deutschland zu verhindern und engagierte sich für eine bessere Versorgung für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Zudem startete sie startete wiederholt Aufklärungskampagnen und übernahm die Schirmherrschaft vieler Präventionsaktivitäten.
Hildegard Eckert, Juristin, ist neue Vorsitzende des Gesamtvereins des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). Sie ist seit 2012 Mitglied des Vorstandes des SkF Mainz und seit 2015 auch Mitglied des Bundesvorstandes. Eckert tritt die Nachfolge von Anke Klaus an, nach acht Jahren an der Spitze des SkF nicht zur Wahl antrat. Verbandsinterne Veränderungen, wirtschaftliche Konsolidierung und die Stärkung des sozialpolitischen Profils des SkF hatte sich Klaus auf die Fahnen geschrieben und in ihren zwei Amtszeiten erfolgreich vorangetrieben. Ihrem SkF Ortsverein in Würzburg mit 280 Mitarbeitenden bleibt sie als Vorsitzende treu. Zu Eckerts Stellvertreterin an der Bundesspitze wählte die Delegiertenversammlung Dagmar Löttgen aus Berlin.
Rüdiger Erling (45) aus Weiden ist der erste "Pflegerat" in Bayern. Landessozialministerin Melanie Huml (CSU) verlieh dem Beamten am 28. Juni den Titel. Erling ist Regierungsrat am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg und Leiter für den Bereich "Pflegefachliche Aufgaben". Er ist gelernter Krankenpfleger, studierte Pflege-Management und war mehrere Jahre im Hospizbereich tätig. Erling sei auch deutschlandweit der einzige Pflegerat, hieß es. Die Ministerin verglich den "Pflegerat" mit dem Regierungsrat in der klassischen Verwaltung, dem Studienrat an Schulen oder einem Medizinalrat in Gesundheitsämtern. Die Vergabe eines zusätzlichen Titels, der einen Hinweis auf die Fachrichtung eines Beamten gibt, sei nach einer Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes im Mai 2019 möglich.
Jürgen Schulz, "Vater der Kinderhospizarbeit", ist am 27. Juni 80 Jahre alt geworden. Er gründete 1997 den allerersten Kinderhospizdienst in Deutschland. Seither setzt er sich mit ungebrochener Energie und Leidenschaft dafür ein, der Hilfe von Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind gute Bedingungen und Strukturen zu verschaffen, teilte der Bundesverband Kinderhospiz mit. Schulz war es auch, der vor 17 Jahren die Gründung eines Dachverbands für die deutschen Kinderhospize initiierte, um den Einrichtungen ein Sprachrohr auf politischer Ebene zu verschaffen. "Jürgen Schulz zeichnet aus, dass er bestehenden Notständen immer mit konkreten Aktionen begegnete", würdigte Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz (BVKH) den Jubilar. Auch heute noch leitet Jürgen Schulz den Verein "Kinderhilfe - Hilfe für krebs- und schwerkranke Kinder e.V. Berlin Brandenburg", den er nach dem Tod seines eigenen Sohnes gegründet hat.
Johanna Wenckebach (36), promovierte Juristin, hat am 1. Juli die wissenschaftliche Leitung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung übernommen. Sie hat in Forschungsprojekten an der Hebräischen Universität Jerusalem, der Universität Kassel und der Viadrina-Universität Frankfurt/Oder, in Rechtsanwaltskanzleien und zuletzt als Tarifsekretärin bei der IG Metall gearbeitet. Wenckebach folgt auf Thomas Klebe, der das 2010 in Frankfurt am Main gegründete HSI mit aufgebaut hat und zusammen mit Professorin Marlene Schmidt leitet. Klebe werde das HSI weiter unterstützen, hieß es. Das Institut widmet sich der nationalen und internationalen Forschung zum Arbeits- und Sozialrecht.
Thomas Gärtner ist neuer kaufmännischer Direktor des Caritas-Klinikums Saarbrücken. Er teilt sich das Leitungsamt mit Margret Reiter. Während Gärtner für die Verwaltung, das Controlling und die Finanzen zuständig ist, liegt der Schwerpunkt Reiters in der strategisch-medizinischen Ausrichtung des Klinikums sowie in der fachbereichs- und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Gärtner war zuletzt kaufmännischer Direktor der Marienhaus Unternehmensgruppe für die Standorte St. Wendel/Ottweiler und Neunkirchen/Kohlhof. Das Caritas-Klinikum Saarbrücken ist ein Verbund zweier Krankenhäuser in der Landeshauptstadt. Gut 1.500 Mitarbeitende versorgen jährlich 30.000 Patientinnen und Patienten stationär und 80.000 ambulant. Träger des Verbundes ist die Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken.
Thorsten Hinz (54) ergänzt ab 1. Dezember den Vorstand der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn. Er ist noch Geschäftsführer des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, den er seit 2009 leitet. Der Fachverband vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.100 Einrichtungen und Diensten der katholischen Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie sowie einzelner Fachkliniken. Hinz übernimmt gemeinsam mit Hubert Bernhard und Stefan Guhl die Leitung der Stiftung, eines der landesweit größten sozialwirtschaftlichen Unternehmen. An 30 Standorten widmet sich der Sozialträger der Alten-, der Behinderten- sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Die Stiftung verantwortet das einzige Kompetenzzentrum für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung in Baden-Württemberg.
Philipp Bohner, Diplom-Sozialwirt, ist seit dem 1. Juli Geschäftsführer der Lebenshilfe Lörrach. Er arbeitet seit zehn Jahren für den Träger. Bohner tritt die Nachfolge von Helmut Ressel an, der in die Altersteilzeit geewechselt ist. Bohner führte zuletzt vier Jahre lang den Bereich offene Hilfen und sechs Jahre den Bereich Arbeit der Lebenshilfe Lörrach, die rund 250 Mitarbeitende zählt.
Lieselotte Lindenburger (76), Barbara Reiners (75) und Rosemarie Kapitän (69), Mitarbeiterinnen des evangelischen Wichernstiftes in Ganderkesee bei Delmenhorst, sind mit dem Goldenen Kronenkreuz der Diakonie ausgezeichnet worden. Das ist die höchste Ehrung, die der evangelische Wohlfahrtsverband vergibt. Seit mehr als 35 Jahren besuchten die drei Frauen regelmäßig einzelne Senioren oder Seniorengruppen in der Altenhilfeeinrichtung. Für die Bewohnerinnen und Bewohner seien sie ein verlässlicher Halt im Alltag und manchmal ein Ersatz für fehlende Angehörige, heißt es in einer Mitteilung.
Tom Bartels (53), ARD-Sportmoderator, unterstützt die Jugendstiftung des Evangelischen Kirchenkreises Osnabrück. Die Stiftung fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und stärke ihre sozialen Kompetenzen, sagte Bartels: "Diese lohnende Investition unterstütze ich gerne." Die im Mai 2010 gegründete Stiftung stellt Geld für besondere Bildungsangebote von Kirchengemeinden und kirchlichen Trägern zur Verfügung. Bartels wird die Stiftung ideell unterstützen und wirbt dafür mit seinem Porträt auf den Flyern.
11.7. Münster:
Seminar "Freiwilligenmanagement in der Sozialen Arbeit"
der FH Münster
Tel.: 0251/8365720
11.7. Paderborn:
Seminar "Ethische Fallbesprechung in der Altenhilfe"
der IN VIA Akademie
Tel.: 05251/290838
11.7. Köln:
Seminar "Kita-Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz"
des Diözesan-Caritasverbandes Köln
Tel.: 0221/2010327
15.7. Regensburg:
Seminar "Dokumentation mit Maß & Ziel. Wider den 'Doku-Wahnsinn'"
der Katholischen Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
Tel.:0941/56960
15.-17.7. Remagen-Rolandseck:
Seminar "Ausländer- und sozialrechtliche/Aufenthaltsrechtliche Beratung für Drittstaatsangehörige"
Tel.: 030 26309-0
23.7. Freiburg:
Seminar "Wer suchet, der findet" - Personalsuche in digitalen Zeiten
des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg
Tel.: 0761/89740
6.-7.8. Moritzburg:
Seminar "Mitarbeiterführung"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 035207/843-50
8.8. Hamburg:
Seminar "Arbeitsrecht für Führungskräfte. Die Leitungsaufgabe souverän und rechtssicher ausführen"
Tel.: 040/415201-66
9.8. Erfurt:
Seminar "Das neue Bundesteilhabegesetz, des Persönliche Budget und das Budget für Arbeit"
der GBR Inklusionsseminare.de
Tel.: 0177/6448751
14.-16.8. Hannover:
Seminar "Grundlagen und Entwicklungen im SGB II"
Tel.: 030/263090
20.8. Berlin:
Seminar "Kennzahlen für Entscheidungsträger"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
23.8. Berlin:
Seminar "Total unter Druck - Wie man belastende Situationen bewältigt"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 035207/843-50
28.-29.8. Berlin:
Seminar "Führung und Kommunikation - ein Basisseminar für Führungskräfte"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
29.-30.8. Paderborn:
Seminar "Teamarbeit und Führung - Wie wird mein Team produktiver?"
der IN VIA Akademie
Tel.: 05251/290838