

Hannover (epd). Das Land Niedersachsen begeht erstmals einen "Tag des Betreuungsrechts". Am 23. September wollen 73 Amtsgerichte von der Nordsee bis in den Harz Bürgerinnen und Bürger über die praktische Bedeutung des Betreuungsrechts aufklären, wie das Justizministerium am 3. Juli in Hannover mitteilte.
Gesetzliche Betreuer übernehmen die Geschäfte für volljährige Menschen, wenn diese ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder ihres Alters nicht mehr selbst regeln können. Dies wird gerichtlich angeordnet.
"Viel zu oft besteht Unklarheit darüber, welche rechtlichen Folgen die Erkrankung oder Behinderung eines Erwachsenen nach sich ziehen kann", erläuterte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). "Mancher ist überrascht, wenn Ehepartner oder Eltern eines volljährigen Kindes den Erkrankten nicht ohne weiteres vertreten können." Dabei könne eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht in bestimmten Fällen die weiteren Schritte erleichtern.