sozial-Politik

Regierungsbildung

Hürden für eine Jamaika-Koalition: Was tun gegen Kinderarmut?




Thema im Wahlkampf der Grünen: Die hohe Kinderarmut.
epd-bild/Jürgen Blume
Der Ausgang der Bundestagswahl und die Absage der SPD an eine weitere Regierungsbeteiligung machen eine Jamaika-Koalition wahrscheinlich. Es werden schwierige Koalitionsgespräche zwischen Union, FDP und Grünen erwartet. Epd sozial analysiert dazu die inhaltlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der vier Parteien in der Sozialpolitik. Der zweite Teil unserer Serie behandelt den Komplex "Bekämpfung der Armut in Deutschland".

Die Bekämpfung der Kinderarmut und Sicherung des Existenzminimums sind im Regierungsprogramm der Union - anders als in den Programmen der FDP und der Grünen - kein eigenes Thema. Welche Rolle die Themen Armut und Kinderarmut bei den möglichen Koalitionsverhandlungen zwischen Union, FDP und Grünen spielen werden, ist offen.

Klein ist das Problem nicht. Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren - und damit jede/r fünfte Minderjährige - leben in Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Sie gelten damit im reichen Deutschland als relativ arm. Unzählige Studien belegen, dass sich die wirtschaftliche Lage im Elternhaus massiv auf die Chancen des Nachwuchses auswirkt - Kinder aus ärmeren Elternhäusern sind häufiger falsch ernährt, häufiger krank und häufiger schwächer in Schule, Beruf und Studium als andere.

Union will Kindergeld erhöhen

Die Union hat zugesagt, im Falle einer Regierungsbildung das Kindergeld um 25 Euro im Monat zu erhöhen und den steuerlichen Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau für Erwachsene anzuheben. Von der Kindergelderhöhung und Steuerfreibeträgen würden allerdings die Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht profitieren. Den Kindern von Langzeitarbeitslosen verspricht die Union finanzielle Hilfen, um ihnen den Weg in Ausbildung und Arbeit zu ebnen, wie es in ihrem Regierungsprogramm heißt.

Die Grünen hatten die Bekämpfung der Kinderarmut zu einem ihrer Wahlkampfthemen gemacht. Sie wollen eine Kindergrundsicherung einführen, die für alle Kinder gleich hoch ist und das Kindergeld sowie die Kinderfreibeträge ersetzt. Das würde die heutige Besserstellung von Gutverdienern beenden. Deren Steuerfreibeträge für Kinder übersteigen das Kindergeld für Eltern mit weniger Einkommen.

Grüne setzen auf mehr Hartz IV für Kinder

Die grüne Kindergrundsicherung soll für Eltern mit geringem Einkommen durch einen Kindergeld-Bonus ergänzt werden. Außerdem sollen die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene steigen. Insgesamt will die Partei zwölf Milliarden Euro zusätzlich in die finanzielle Entlastung von Familien stecken und benennt damit - im Unterschied zur FDP - auch die Ausgaben.

Die Liberalen wollen Kinder ebenfalls unabhängig vom Einkommen der Eltern mit einem "Kindergeld 2.0" absichern. Es soll sich zusammensetzen aus einem einheitlichen Grundbetrag für alle und für Geringverdiener aus einem zusätzlichen Kinder-Bürgergeld sowie Gutscheinen für Bildung und Teilhabe. Das würde die heutigen Hartz-IV-Leistungen ersetzen.

FDP und Grüne eint, dass sie beim Existenzminimum für Kinder strukturelle Änderungen anstreben. Beide Parteien wollen nicht, dass das Kindergeld länger auf Hartz-IV-Leistungen oder Sozialhilfe angerechnet wird. Was aber finanziell für die bedürftigen Kinder und Eltern herauskommt, dürfte sich unterscheiden. Nur die Grünen nennen eine Summe: Sie wollen eine Grundsicherung von 300 Euro im Monat je Kind.

FDP: Bürgergeld soll Hartz IV ablösen

Die Leistungen für Kinder müssen aus Sicht der FDP zum Bürgergeld passen, das die Partei vor mehr als zehn Jahren als Alternative zum rot-grünen Hartz-IV-System beschlossen hat. Das FDP-Bürgergeld würde alle Sozialleistungen ersetzen und mit dem Steuersystem verzahnt werden. Aussicht auf Umsetzung hat das Modell nicht.

Die Grünen setzen bei der Sozialhilfe nicht auf einen Systemwechsel, sondern auf Reformen im Hartz-IV-System. Sie wollen neben der Kindergrundsicherung eine individuelle Unterstützung für Erwachsene, also keine Bedarfsgemeinschaften mehr, die Abschaffung der Sanktionen, insbesondere für Jugendliche und höhere Leistungen für Wohnen, Strom und Anschaffungen.

Bettina Markmeyer


Jugendverbände

"Kampf gegen Kinderarmut steht nicht oben auf der Agenda"




Bernd Wildermuth
epd-bild/AEJ
Die Christlichen Jugendverbände haben ein Ökumenisches Sozialwort veröffentlicht. Es ist 68 Seiten dick, und hat es in sich: Im Kern geht es um die Frage, wie Kinderarmut effektiv bekämpft werden kann, sagt Bernd Wildermuth, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej), im Interview mit dem epd.

Das Sozialwort ist laut Bernd Wildermuth auch ein Zeichen gegen den neoliberalen Zeitgeist. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und die aej wollen Einfluss nehmen auf die künftige Politik. Ihr Ziel ist der erfolgreichere Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland, "ein dickes Brett", wie Wildermuth bekennt. Dabei bleiben sie nicht im Vagen, sondern legen präszise dar, woher das dringend benötigte Geld kommen soll. Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Seit Jahren steht der Kampf gegen Kinderarmut auf der politischen Agenda, ist auch jetzt wieder Thema in zahlreichen Wahlkampfreden. Warum lässt sich die Schere zwischen arm und reich so schwer schließen?

Bernd Wildermuth: Dieser Kampf steht vielleicht auf der Agenda, aber definitiv nicht oben. Vieles scheint wichtiger. Und der neoliberale Zeitgeist flüstert allen, nicht nur den Politikern, "selber schuld!" ins Ohr.

epd: Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend haben ein „Sozialwort der Jugend“ verabschiedet, das ebenfalls fordert, den Reichtum anzutasten, um die Kinderarmut einzudämmen. Eine Punktlandung im Wahlkampf?

Wildermuth: Inhaltlich auf jeden Fall. Aber in den öffentlichen Debatten in diesem Wahlkampf wird fast ausschließlich über die Tabubrüche der AfD diskutiert. Die Inhalte treten in den Hintergrund. Aber: Die Fragen und Probleme, die im Sozialwort dargestellt werden, müssen spätestens nach dem 24. September beantwortet werden. Und da haben aej und BDKJ Handwerkszeug für die Inhalte erarbeitet, um sich in die politischen Entscheidungsprozesse einzumischen.

epd: Das Papier ist 68 Seiten stark und enthält Aussagen etwa aus den Feldern Teilhabe, Freiheit, Umwelt, Arbeit und Bildung. Ging es nicht etwas kompakter?

Wildermuth: Wenn sie sich inhaltlich mit all diesen Themen auseinandersetzen, dann sind 68 Seiten in DIN A5 schon ziemlich kompakt. Aber Sie haben natürlich recht: 68 Seiten können nicht kompakt rezipiert werden. Deshalb haben wir uns auch dazu entschieden, in jeder Septemberwoche ein Thema durch eine Pressemitteilung in den Fokus zu rücken.

epd: Das Sozialwort will auch visionäre Ideen entwickeln und animieren, sich einzumischen, „… damit die Welt zusammenhält“. Wie lässt sich diese Welt ein wenig besser machen?

Wildermuth: Indem wir diese Gesellschaft an elementare Bilder aus der christlichen Tradition erinnern. Zum Beispiel an das Bild von Gemeinschaft als Leib, das in genialer Weise verdeutlicht: "Ja, wir sind alle unterschiedlich, aber wenn ein Teil dieses Leibes leidet, dann kümmern sich die anderen darum." Das Leitbild, dass momentan unsere westlichen Gesellschaften bestimmt, lautet aber: „Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht.“ Da sind Opfer ganz fest mit einkalkuliert.

epd: Sie sagen, der Sinn von Reichtum besteht darin, anderen Menschen zu helfen und sie zu unterstützen? Das klingt vor allem nach Umverteilung von Finanzen.

Wildermuth: Der Staat macht in weiten Teilen ja nichts anderes als Finanzen umzuverteilen. Und wenn vorgegeben wird, sich rauszuhalten, macht er es erst recht, wie das Beispiel der privat finanzierten Autobahnen zeigt. Da werden Steuergelder in erheblichem Umfang Investoren zur Verfügung gestellt, damit die Spitze der Gesellschaft in Zeiten der Niedrigzinsen gesicherte Renditen bekommt. Das sagt niemand, aber das ist eine Form der Umverteilung von unten nach oben. Wenn es schief geht, wie sich derzeit zeigt, dann werden die Kosten auf alle verteilt.

epd: Reiche geben oft nicht gerne Geld ab. Und sie haben viel Einfluss auf die Politik. Das scheint Sie nicht zu entmutigen.

Wildermuth: "Denn die da harren auf den Herrn, bekommen neue Kraft", heißt es beim Propheten Jesaja, als das Volk Israel in einer scheinbar ausweglosen Situation ist. Und ich würde "Reiche" auch niemals pauschal verunglimpfen. Viele wollen mit ihrem Geld helfen die Welt zu verbessern und auch dafür sorgen, dass sie zusammenhält.

epd: Ihre beiden Organisation fordern einen grundlegenden Perspektivwechsel zur Armutsbekämpfung. Was läuft bisher falsch in der Politik und wohin sollte die Reise gehen?

Wildermuth: Es bedarf einer grundlegenden Haltungsänderung: Die Wirtschaft ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Wirtschaft. Wenn das Engagement und so viele Mittel, wie 2008 zur Rettung der Banken freigesetzt wurden, zur Bekämpfung von Armut eingesetzt werden, dann stimmt die Richtung.

epd: Sie haben nicht nur eine Agenda aufgeschrieben, sondern auch konkrete Vorschläge zur Finanzierung Ihrer Ideen notiert, etwa die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Einführung des Familiensplittings, eine Vermögenssteuer oder eine „Luxussteuer“ zur Ergänzung der Mehrwertsteuer. Wie realistisch ist die Umsetzung dieser Forderungen nach der Wahl?

Wildermuth: Das hängt ganz sicher von den politischen Konstellationen nach der Wahl ab und ob es der Zivilgesellschaft gelingt, "soziale Gerechtigkeit" und "Armutsbekämpfung" ganz nach oben auf die politische Agenda zu heben. Das sind zum Teil dicke Bretter. Nehmen sie die immer wieder mal diskutierte Finanztransaktionssteuer. Sie ist weiterhin nicht in Sicht.

epd: Weitere Forderungen sind das Grundrecht auf Asyl ohne Einschränkung, Schaffung legaler Zuwanderungswege oder die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber. Konservative und Rechtspopulisten wollen genau das verhindern. Weshalb machen Sie gegen jegliche Abschottungspolitik mobil?

Wildermuth: Weil Gott den Menschen nach seinem Bilde geschaffen hat, vor allen anderen Zuschreibungen sind wir alle und ausnahmslos Ebenbilder Gottes. Das ist der christliche Hintergrund der Menschenwürde. Erst kommt der Mensch, dann die Staatsangehörigkeit. Alles andere rüttelt an den Grundfesten unserer demokratischen Gesellschaft. Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war das vier Jahre nach der Naziherrschaft noch sehr bewusst. Es hieß ganz schlicht: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Heute meinen manche Politiker, man müsste der Forderung nach mehr Unmenschlichkeit ein Stück entgegenkommen, um Schlimmeres zu verhindern. Ich halte das für grundfalsch.

epd: Auch in der Bildungspolitik sehen Sie mit Blick auf den Kampf gegen Kinderarmut massive Defizite? Wo liegen die größten Aufgaben vor uns?

Wildermuth: Im Letzten OECD-Bericht wurde Deutschland für den Ausbau der frühkindlichen Bildung gelobt. Wenn diese Bildung beitragsfrei wäre, würde ein weiterer und wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut getan. Und in der Schulpolitik muss alles getan werden, damit es zu keinem Zwei-Klassen-Bildungssystem kommt. Dazu gehören dann auch Rahmenbedingungen wie ein gutes und günstiges Mittagessen und der Ausbau der Schulsozialarbeit. Denn Schule ist heute nicht nur ein Lern-, sondern auch ein Lebensort.

epd: Reden wir zum Schluss noch über eine weitere konkrete Forderung: Das bedingungslose Kinder- und Jugendgrundeinkommen. Wie soll das Aussehen und was versprechen Sie sich ganz konkret davon?

Wildermuth: Das bedingungslose Kinder- und Jugendgrundeinkommen ist "BAföG für alle." Es geht um die Förderung und Bildung von Geburt an, um die Teilhabemöglichkeit von allen Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben. Das bedingungslose Kinder- und Jugendgrundeinkommen ermöglicht die Chancengleichheit, die alle immer fordern. Es wird ein Aushandlungsprozess sein, wie hoch dieses Einkommen angesetzt wird. Eine Verdoppelung des Kindergeldes bei gleichzeitiger Umwandlung des Kindergeldes in ein bedingungsloses Kinder- und Jugendgrundeinkommen wäre ein Einstieg.

Der württembergische Landesjugendpfarrer Bernd Wildermuth ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland


Migration

Union will Zuwanderung durch neue Regeln bremsen




Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Berlin. (Archivbild)
epd-bild/Rolf Zöllner
CDU und CSU haben sich auf ein gemeinsames Regelwerk zur Migration geeinigt. Darin vermeiden sie den Begriff "Obergrenze". Das Ziel sei, die Zuwanderung zu bremsen. Kritik kam von Sozialverbänden.

Man setze damit die Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und nach Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 9. Oktober in Berlin. Damit solle sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband ging umgehend auf Distanz, ebenso die Caritas.

Im Kern soll die Zahl der in Deutschland aufzunehmenden Menschen die Grenze von 200.000 nicht überschreiten. Zugleich soll das Grundrecht auf Asyl und damit auch die Anforderung, dass jeder Antrag bearbeitet werden muss, gewährleistet werden. Nach den Worten Merkels werde auch der 200.001. Antragsteller ein "ordentliches Verfahren" bekommen. Muss das gesetzte Ziel nach oben oder unten korrigiert werden, sollen die Bundesregierung und der Bundestag Anpassungen beschließen.

Warten in "Entscheidungszentren"

Zudem sollen künftig die Asylverfahren für alle Neuankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren erfolgen. In Zusammenhang mit den Staaten des westlichen Balkans habe man hierzu gute Erfahrungen gemacht, sagte Merkel. Um die Migration in den Arbeitsmarkt zu steuern, ist ein Fachkräftezuwanderungsgesetz geplant.

Unterstützung für den Kurs kommt von der EU-Kommission. "Die Kommission sieht es als extrem positiv an, dass ein Land, das bereits über eine Million Flüchtlinge aufgenommen hat, die Bereitschaft zeigt, weitere 200.000 Personen pro Jahr willkommen zu heißen», sagte der Chefsprecher der EU-Kommission, Margaritis Schinas, in Brüssel. "Die Kommission und ihr Präsident haben verschiedentlich betont, wie sehr wir die Führungsrolle begrüßen, die Deutschland beim Umgang mit der Flüchtlingskrise gespielt hat."

Der Kompromiss sei eine "sehr, sehr gute Basis" um in Sondierungen mit FDP und Grüne zu gehen, sagte Merkel. Die Gespräche für eine mögliche Jamaika-Koalition sollen am 18. Oktober beginnen. Der CDU-Vorsitzenden zufolge soll es zunächst Einzelgespräche mit FDP und Grünen geben. Am 20. Oktober folgt dann ein gemeinsames Treffen.

Pro Asyl sieht "menschenrechtswidrige" Lösung

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl appellierte an Grüne und FDP, dem schärferen Kurs der Union in der Asylpolitik entgegenzutreten. "Das ist ein menschenunwürdiges Geschachere bei dem gesichtswahrend auf Kosten der Schutzbedürftigen eine menschenrechtswidrige Lösung der Öffentlichkeit präsentiert wird", sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt. Offenbar wolle die Union auch Hand anlegen an den Zugang zum individuellen Asylrecht an Europas Grenzen.

Der Kompromiss sei eine "sehr, sehr gute Basis" um in Sondierungen mit FDP und Grüne zu gehen, sagte dagegen die CDU-Vorsitzende. Die Gespräche für eine mögliche Jamaika-Koalition sollen am 18. Oktober beginnen. Merkel zufolge soll es zunächst Einzelgespräche mit FDP und Grünen geben. Am Freitag, 20. Oktober, soll dann ein gemeinsames Treffen folgen.

Als Obergrenze auf Kosten von Familien kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband den gefundenen Kompromiss. Faktisch werde eine Obergrenze von 200.000 Menschen definiert. Durch die geplante Begrenzung des Familiennachzugs seien dabei in erster Linie Familienangehörige von Schutzberechtigten von Verschärfungen betroffen, beklagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Verband lehnt "Kasernierung in Lagern" ab

"Vorschläge wie die Verhinderung des Familiennachzugs oder die dauerhafte Kasernierung in Aufnahmelagern sind mit den Menschenrechten kaum vereinbar und schlicht inhuman", sagte Schneider. Auch die Absicht, durch weitere Abkommen nach dem Vorbild des umstrittenen EU-Türkei-Deals den Flüchtlingsschutz dauerhaft vor Europas Grenzen auszulagern und sich so aus der Verantwortung freizukaufen, sei perfide.

Der Verband appellierte an die politische und moralische Verantwortung der Politik: "Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich deutlich von AFD und anderen Rechtspopulisten abzugrenzen und auch und gerade in der Asylpolitik den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Humanität hatte in der Bundesrepublik noch nie eine Obergrenze und darf eine solche auch nie haben", forderte Schneider.

Caritas pocht auf Familienzusammenführung

Die Caritas im Bistum Hildesheim kritisierte die geplanten Verschärfungen des Asylrechts in Deutschland und Europa. „Der Schutz des Asyls ruht auf starken Pfeilern: Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäischer Menschenrechtskonvention und Europarecht. Sie verpflichten Deutschland wie auch andere Staaten dazu, Menschen bei entsprechenden Voraussetzungen Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz zu gewähren“, sagte Direktor Achim Eng: "Für Menschenrechte gibt es keinen Maximalpegel. Die Möglichkeit, in Deutschland Schutz zu suchen, muss jedem Menschen gegeben sein. Der Zugang zu unserem Asylrecht ist daher nicht verhandelbar."

Auch das Recht, als Familie zusammen zu leben, lasse sich mit einer sogenannten Obergrenze nicht vereinbaren, betonte Eng. Und: Das Grundgesetz gelte nicht nur für Deutsche, sondern auch für Flüchtlingsfamilien. "Geflüchtete müssen die Möglichkeit haben, ihre Familien aus Kriegs- und Krisengebieten nachzuholen, unabhängig davon, ob eine bestimmte Zahl an Flüchtlingen bereits ins Land gekommen ist", so Eng.

Grüne und FDP sehen Probleme

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kündigte harte Gespräche an. "Wir stehen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik. Im Wahlkampf haben wir besonders für Familiennachzug und legale Fluchtwege gekämpft", sagte Hofreiter am 10. Oktober. Beides seien zentrale Elemente einer humanitären, geordneten Flüchtlingspolitik. "Merkel wollte eine Quadratur des Kreises, herausgekommen ist ein Dreieck, ein Formelkompromiss", sagte Hofreiter.

Auch der FDP-Innenpolitiker Burkhard Hirsch kritisierte den Kompromiss. "Eine Obergrenze für Bürgerkriegsflüchtlinge festzulegen ist Quatsch", sagte Hirsch. Das Asylrecht bleibe unantastbar. Zudem warnte er vor überzogenen Erwartungen und Fehlern bei einem Zuwanderungsgesetz. "Wenn Deutschland als ökonomischer Staubsauger anderen Ländern dringend benötigte Fachkräfte wegnimmt, schaffen wir perspektivisch neue Flüchtlingsströme."

Dirk Baas, Tanja Tricarico


Flüchtlinge

Kardinal Marx: Obergrenze hilft nicht bei Gestaltung von Politik



Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hält die Debatte um eine Obergrenze für die Flüchtlingsaufnahme für nicht zielführend. Man könne nicht davon ausgehen, das Problem sei erledigt, wenn man eine Obergrenze festlegt, sagte der Münchner Erzbischof am 10. Oktober in Berlin. Bei der Ausgestaltung einer humanitären Politik und von Integration helfe der Begriff nicht.

Marx betonte, es gehe nicht darum, dass die Kirche dafür plädiere, unbegrenzt Menschen aufzunehmen. Um das zu verhindern, müsse das Problem aber umfassender angegangen werden als mit einer Obergrenze. Marx verwies unter anderem auf die nötige Hilfe für Herkunftsländer von Flüchtlingen.

CDU und CSU haben sich auf einen Kompromiss zu der von den Christsozialen geforderten Begrenzung der Flüchtlingsbewegung nach Deutschland verständigt. Der katholische Bischof wollte nicht bewerten, ob eine Obergrenze christlich oder unchristlich sei. Wer das "C" im Namen führe, komme aber an der katholischen Soziallehre nicht vorbei, sagte er. "Das 'C' steht jedenfalls nicht einfach für konservativ", sagte er.

Marx unterstrich auch die ablehnende Haltung der Kirche zur Aussetzung des Familiennachzugs für die Gruppe der subsidiär Geschützten. Das sei nicht nur eine humanitäre Frage, es gehe auch um Integration. Familien gehörten zusammen. Von der derzeitigen Aussetzung des Familiennachzugs sind vor allem Syrer betroffen. Die neue Regierung muss entscheiden, ob die im März 2018 auslaufende Regelung weiter gelten soll. Auch die evangelische Kirche lehnt das Verbot des Familiennachzugs ab.



Bundesregierung

Zahl der Flüchtlinge dieses Jahr noch weit unter "Obergrenze"



Die Zahl der in diesem Jahr nach Deutschland gekommenen Asylbewerber bewegt sich noch weit unter der vieldiskutierten "Obergrenze". Wie aus der am 11. Oktober vom Bundesinnenministerium in Berlin veröffentlichten September-Statistik hervorgeht, wurden bis Ende vergangenen Monats knapp 140.000 Asylsuchende registriert. Bewegt sich die Zahl der Neuzugänge bis Ende des Jahres auf dem aktuellen Niveau, würde die von der Union für die Zukunft angestrebte Begrenzung auf 200.000 Flüchtlinge bereits 2017 erreicht.

Im September kamen demnach rund 14.700 Flüchtlinge neu nach Deutschland, im August waren es gut 16.000, im Juli 15.000. Die drei Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen waren im September Syrien, Irak und die Türkei. 1.016 Asylgesuche von Türken wurden registriert. Im August waren es 962, im Juli 620.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied im September über mehr als 35.000 Asylanträge. Der Berg an Anträgen, der sich seit der Fluchtbewegung 2015 dort aufgestaut hatte, ist damit unter die 100.000er-Marke gesunken.

Bei rund 18 Prozent der im September entschiedenen Anträge wurde Flüchtlingsschutz erteilt. Knapp 13 Prozent der Antragsteller erhielten den untergeordneten subsidiären Schutz, in neun Prozent der Fälle wurden Abschiebeverbote verhängt. 36,5 Prozent der Anträge wurden abgelehnt, der Rest anderweitig etwa durch Rücknahme oder das sogenannte Dublin-Verfahren erledigt.

Der Anteil der subsidiär Schutzberechtigten lag damit im September niedriger als im Jahresdurchschnitt (knapp 17 Prozent). Mit dem untergeordneten Schutzstatus ist es derzeit nicht möglich, seine nahen Angehörigen nach Deutschland zu holen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Gruppe läuft im März 2018 aus, sofern sie vom Gesetzgeber nicht verlängert wird. Dies ist unter den Partnern der möglichen künftigen Bundesregierung umstritten.



Vereinte Nationen

Mehr als 140.000 Bootsflüchtlinge kamen 2017 nach Europa



Seit Anfang des Jahres haben laut den Vereinten Nationen mehr als 140.000 Flüchtlinge und Migranten auf Booten die Küsten Europas erreicht. Damit sei die Zahl der in Europa angekommenen Bootsflüchtlinge gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 stark gesunken, teilte die Internationale Organisation für Migration (IOM) der UN am 10. Oktober in Genf mit. Von Anfang Januar bis Anfang Oktober 2016 seien 318.000 angekommene Flüchtlinge und Migranten erfasst worden.

Im laufenden Jahr gelangten drei von vier Flüchtlingen in Italien an Land, die restlichen verteilten sich laut IOM auf Griechenland, Zypern und Spanien. Hauptgrund für den Rückgang sei die Schließung der sogenannten Balkanroute, auf der Flüchtlinge und Migranten über Griechenland nach Europa gereist waren.

Die Zahl der Menschen, die auf der gefährlichen See-Passage starben, ging weniger stark zurück. Im laufenden Jahr verloren laut der IOM bislang 2.754 Menschen auf dem Mittelmeer ihr Leben. Von Anfang Januar bis Anfang Oktober 2016 seien 3.686 Todesfälle registriert worden. Die Dunkelziffern könnten jedoch weitaus höher liegen.



Tarifstreit

Warnstreik an katholischer Klinik im Saarland




Ver.di kämpft an den Kliniken für mehr Personal.
epd-bild/Christian Ditsch
Eine Mindestpersonalausstattung und eine bessere Ausbildung: Dafür sind Mitarbeiter der katholischen Marienhausklinik im saarländischen Ottweiler erstmals im Warnstreik. Nach kirchlichem Arbeitsrecht ist ein Streik eigentlich nicht erlaubt.

Beschäftigte der katholischen Marienhausklinik im saarländischen Ottweiler sind 11. Oktober in den Warnstreik getreten. Die Gewerkschaft ver.di hatte zu dem 24-stündigen Streik aufgerufen. Die Arbeitgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes kritisierte das Vorgehen. Warnstreiks führten nicht zu mehr Pflegepersonal, zumal es im verfassungsrechtlich geschützten sogenannten Dritten Weg weder Streik noch Aussperrung gebe, erklärten sie. Die Gewerkschaft ver.di zog eine positive Zwischenbilanz der Streiks in sechs Kliniken mehreren Bundesländern. Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell kritisierte das kirchliche Arbeitsrecht.

Wie bei den bundesweiten Streiks im September fordert ver.di einen Tarifvertrag mit einer festgelegten Mindestpersonalausstattung und eine Verbesserung der Ausbildungsqualität. "Die Beteiligung an den Streiks zeigt: Immer mehr Beschäftigte setzen sich offensiv und mit Nachdruck für eine spürbare Entlastung im Krankenhaus ein", sagte ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Weitere Streiks seien nicht ausgeschlossen: "Wir erhöhen die Schlagzahl."

Dritter Weg kennt keinen Streik

In der evangelischen und der katholischen Kirche gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst (Zweiter Weg) werden Löhne und Gehälter bei den Kirchen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Sie sind mit Vertretern der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch besetzt. Streiks sind nach diesem Arbeitsrecht nicht erlaubt.

Ver.di wisse um die rechtlichen Grundlagen, betonte die Arbeitgeberseite der Caritas mit Blick auf den Ausstand an der Marienhausklinik. "Es ist daher verantwortungslos, wenn die Gewerkschaft Beschäftigte dazu aufruft, sich an einem Streik zu beteiligen und ihnen damit arbeitsrechtliche Risiken beschert." Die Einrichtungen könnten auf eine Arbeitsniederlegung wegen der rechtlichen Grundlagen gar nicht vorbereitet sein. "Den Dienstgebern vor Ort bleibt daher nichts anderes übrig, als ihre Mitarbeiter auf etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen hinzuweisen", erklärten die Arbeitgebervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission.

Caritas verweist oft hohe Tarifbindung

"Ver.di sollte nicht so tun, als wenn es außer Warnstreiks keine Möglichkeiten gibt, den Interessen der Beschäftigten Geltung zu verschaffen", sagte der Sprecher der Arbeitgeberseite, Norbert Altmann. Bei der Caritas liegt laut Arbeitgebern die Tarifbindung der Einrichtungen bei über 90 Prozent. Auch die Beteiligung der Gewerkschaften sei gewährleistet.

Die Gewerkschaft beruft sich dagegen auf das im Grundgesetz verankerte Streikrecht. Auch kirchliche Mitarbeiter müssten dieses Recht wahrnehmen dürfen, erklärte sie.

Am Sonntag hatten die streikbereiten Mitarbeiter der Marienhausklinik einen Brief veröffentlicht, in dem sie erklärten, ihnen sei die Entscheidung zum Streik als letztem Mittel nicht leichtgefallen. Sie hätten bereits vorher auf anderen Wegen versucht, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. "Wir haben demonstriert, wir haben eine aktive Mittagspause gemacht, wir haben Briefe an den Bischof geschickt und die Klinikleitung auf das Problem hingewiesen", heißt es in dem Schreiben. Es habe sich jedoch nichts verändert.

"Wir denken nicht, dass die Arbeitsbedingungen in kirchlichen Krankenhäusern besser oder schlechter sind als in kommunalen oder privaten Krankenhäusern", schreiben die Mitarbeiter weiter. Der Unterschied sei aber, dass in anderen Krankenhäusern mit den Gewerkschaften verhandelt werde.

Ver.di: Streik zeigt bereits Wirkung

Der Streik zeigt laut Bühler bereits Wirkung: So habe das Uniklinikum Gießen/Marburg die Aufnahme von Tarifverhandlungen angeboten. Zudem hätten auch einige Arbeitgeber, die im September bestreikt worden waren, inzwischen Gesprächsbereitschaft signalisiert und seien vom Streik ausgenommen worden.

Indes zeigten sich viele Kliniken uneinsichtig. "Immer häufiger verweisen Arbeitgeber auf anstehende politische Regelungen", berichtet Bühler. "Das ist ein durchschaubares Manöver, denn die Deutsche Krankenhausgesellschaft tut gerade alles, um eine wirksame politische Lösung zu verhindern." Es sei gut, dass die Kolleginnen und Kollegen Grenzen setzen, selbstbewusst für ihre Interessen eintreten und so ein klares Signal an Arbeitgeber und Politik senden: "So kann es nicht weitergehen", sagte Bühler.

Sell rügt kirchliches Arbeitsrecht

Der Koblenzer Sozialwissenschaftler Stefan Sell kritisierte das kirchliche Arbeitsrecht. Im Verkündigungsbereich könne er ein besonderes Arbeitsrecht akzeptieren, sagte er dem Saarländischen Rundfunk in Saarbrücken. Das gelte aber nicht für Kitas oder Krankenhäuser wie die bestreikte Klinik in Ottweiler.

Die Klinik werde «"m Prinzip zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert", sagte Sell dem SR. "Das unterscheidet sich nicht von einem kommunalen oder privat betriebenen Krankenhaus." Er könne nicht erkennen, mit welcher Begründung die weit über eine Million kirchlich Beschäftigten in Deutschland von elementaren Arbeitnehmerrechten abgeschnitten würden.

Marc Patzwald, Dirk Baas


Umfrage

Mehr Bürger haben eine Patientenverfügung




Eine Patientenverfügung sorgt im Ernstfall für Klarheit über die Behandlung.
epd-bild/Hanno Gutmann
Das Interesse an Patientenverfügungen wächst. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband fordert eine bessere Information. In einer aktuellen Umfrage des Verbands wissen nur 18 Prozent der Befragten, dass Palliativ- und Hospizangebote kostenlos sind.

In Deutschland verfassen immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. Laut einer Umfrage des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands unter 1015 Deutschen ab 18 Jahren haben rund 43 Prozent der Bürger eine Regelung zur medizinischen Versorgung für den Fall getroffen, dass sie sich selbst nicht mehr äußern können. Bei einer ersten Umfrage 2012 waren es nur 26 Prozent, wie der Verband am 6. Oktober in Berlin mitteilte. Weitere 32 Prozent haben schon einmal ernsthaft über eine Verfügung nachgedacht.

Für Geschäftsführer Benno Bolze ist dies Indiz, dass sich die Menschen heute intensiver mit dem eigenen Tod auseinandersetzen. Dies sei auch eine Folge der gesetzlichen Regelung zu Patientenverfügungen im Jahr 2009. Dem gestiegenen Wunsch nach Information müsse nun ein Ausbau von Beratungsangeboten zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht folgen.

Mehr Bürger würden im Hospiz sterben wollen

Unter den Befragten, die sich mit ihrem Sterben auseinandergesetzt hatten, mochten 27 Prozent dem Tod in einem Hospiz entgegensehen. 2012 waren dies nur 18 Prozent. Der Anstieg verweist laut Hospizverband auf die bessere Bekanntheit von stationären Hospiz- und Palliativangeboten. Dennoch will weiter eine Mehrheit von 58 Prozent zu Hause zu sterben, nur vier Prozent wünschen sich, in einem Krankenhaus zu sterben. Gleichzeitig hat fast die Hälfte der Befragten Angehörige, die in einem Krankenhaus gestorben sind.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband sieht darin einen Auftrag an die Verantwortlichen im Gesundheitswesen, die ambulante Versorgung auszuweiten. Andererseits gebe es eine wachsende Zahl im Alter alleinlebender Menschen, die sich in Einrichtungen der Sterbebegleitung besser aufgehoben fühlten. Der Hospiz- und Palliativverband fordert daher, ambulante Versorgungsstrukturen auszubauen und Pflegeeinrichtungen für die Sterbebegleitung besser aufzustellen, etwa durch Personal-Weiterbildungen und Kooperationen mit ambulanten Hospizdiensten und Palliativärzten.

"Informationsdefizit besteht weiter"

Trotz einer zuletzt intensiven Debatte über das Gesetz gegen organisierte Selbsttötung beklagen 56 Prozent der Befragten, das Thema Sterben werde immer noch zu selten angesprochen. Der Hospiz- und Palliativverband verweist darauf, dass die Mehrheit entweder nicht wissen, was Palliativmedizin ist oder den Begriff noch nie gehört haben. Nur 18 Prozent der Befragten wüssten, dass Palliativ- und Hospizdienste für Sterbende kostenlos seien.

"Es besteht weiterhin ein Informationsdefizit zu den Möglichkeiten hospizlicher und palliativer Versorgung", kommentierte Hospiz- und Palliativverbands-Geschäftsführer Bolze die Umfrageergebnisse. Politiker und Verantwortliche im Gesundheitswesen müssten dringend handeln. Der Palliativ- und Hospizverband regt eine bundesweite Informationskampagne an, die nach den Vorbildern der für Impfen und Organspende gestaltet werden könne. Darin sollten auch die Hausärzte einbezogen werden. Diese sind der Umfrage zufolge die mit Abstand die Hauptansprechpartner, wenn Angehörige oder Betroffene einen Hospizplatz suchten.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband vertritt die Interessen von rund 1.100 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen in Deutschland mit rund 100.000 ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeitern.

Christina Denz, Jonas Krumbein


Studie

Kosten für Krippenplätze deutlich gestiegen




Die Beiträge für die Kitabetreuung sind weiter gestiegen.
epd-bild/Dieter Sell
Wirtschaftsforscher haben ermittelt, dass Eltern für die Betreuung ihrer Kleinkinder immer tiefer in die Tasche greifen. Allerdings könnten sich Gutverdiener das auch leisten. Sinken sollten die Beiträge hingegen für einkommensschwächere Haushalte.

Eltern müssen einer Studie zufolge immer mehr für die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder bezahlen. Lagen die Kita-Kosten für ein Kind unter drei Jahren 2005 noch durchschnittlich bei 98 Euro pro Monat, waren es 2015 bereits monatlich 171 Euro, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Studie herausgefunden hat, die am 10. Oktober veröffentlicht wurde. Die Betreuungskosten für über Dreijährige stiegen demnach im Bundesdurchschnitt von 1996 bis 2015 von 71 auf 97 Euro.

Einen Teil des Beitragsanstiegs führen die Forscher allerdings darauf zurück, dass Kinder länger in Kitas betreut würden, weil Mütter öfter erwerbstätig seien. Zudem verzeichnen die Forscher einen Anstieg der Haushaltseinkommen in Deutschland.

Gutverdiener treiben Kosten nach oben

Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-ökonomischen Panels und der Studie "Familien in Deutschland" des DIW. Zu den Ursachen für den deutlichen Anstieg der Kita-Kosten besonders bei den unter Dreijährigen zählen nach Einschätzung der Studienautoren der massive Ausbau der Krippenplätze und der hohe Anteil von Gutverdienern, die die U3-Betreuung nutzen. Sie würden durch die Beitragsstaffelung nach Einkommen stärker zu Kasse gebeten.

Die DIW-Forscher raten dennoch davon ab, Gutverdiener bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Weil schon heute 93 Prozent der Kinder ab drei Jahren eine Kita besuchten, könnten die Nutzungsquoten durch Beitragssenkungen kaum noch gesteigert werden. "Zudem ergeben Umfragen, dass Haushalte mit höheren Einkommen bereit sind, für eine Kita noch mehr zu bezahlen als bisher - gelänge es, die Kita-Qualität zu steigern, wäre die Zahlungsbereitschaft sogar noch höher", sagte Studienleiterin C. Katharina Spieß. Die Bildungsökonomin schlägt vor, die Qualität der Kitas zu steigern, statt die Beiträge für alle zu senken und in immer noch unterversorgten Regionen zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten.

Alleinerziehende stark belastet

Sinken müssten die Beiträge hingegen für alleinerziehende Eltern und weitere einkommensschwächere Haushalte. Unter ihnen müssten noch immer 70 Prozent für den Kita-Besuch ihrer Kinder zahlen - und zwar mit rund acht Prozent des Einkommens nahezu den gleichen Anteil wie andere Haushalte. Würden sie entlastet, könnten auch sie mehr Geld für sinnvolle Förderangebote wie Kinderturnen oder musikalische Früherziehung ausgeben. Die Forscher um Spieß verlangen daher, dass Kita-Beiträge mit höherem Elterneinkommen noch stärker steigen als bislang und dass dies bundesweit verbindlich festgeschrieben wird.

Der Anteil von Eltern, die für den Kita-Besuch ihrer ab drei Jahre alten Kinder zahlen, sei zwar von 1996 bis 2015 um rund sieben Prozentpunkte auf 84 Prozent gesunken, heißt es in der Studie. Doch falle der Rückgang in Westdeutschland mit acht Prozentpunkten doppelt so hoch aus wie in Ostdeutschland. Dort zahlten Eltern zudem jeden Monat im Durchschnitt 20 Euro mehr für die Kita als in Westdeutschland. Ein umgekehrtes Bild zeichnen die Studienautoren bei unter dreijährigen Kindern. Deren Eltern zahlten im Jahr 2015 in Westdeutschland über 30 Euro mehr als in Ostdeutschland.

Zwar bemühten sich viele Bundesländer und Gemeinden, Eltern etwa durch beitragsfreie Kita-Jahre zu entlasten, hieß es. Doch diese Entlastung greife meist nur bei den letzten Jahren vor der Einschulung. Es gebe nur ganz wenige Bundesländer, die auch den U3-Bereich beitragsbefreit anböten. Es sei zudem nicht ausgeschlossen, dass die Beitragsbefreiung der Eltern mit älteren Kindern in manchen Bundesländern zulasten der Eltern mit jüngeren Kindern gehe.

Jasmin Maxwell, Jonas Krumbein



sozial-Branche

Familie

Mütter leiden unter Doppelbelastung




Schwimmbad im Müttergenesungsheim Haus Maria-Anna in Bad Ems.
epd-bild/Lothar Stein
Tausende Mütter und Väter verausgaben sich jeden Tag für Familie, Arbeit und Angehörige. Bis sie sich Hilfe holen ist ihre Belastungsgrenze oft überschritten. Das Müttergenesungswerk spricht sich für mehr Beratungsstellen aus.

Sie hetzen vom Job, zur Kita, in die Schule und dann nach Haus, am Abend wartet der Haushalt, die Kinder wollen versorgt werden. Der Spagat zwischen Familie und Arbeit setzt vor allem Mütter unter Druck. Wie das Müttergenesungswerk am 10. Oktober in Berlin mitteilte, nahmen im vergangenen Jahr rund 49.000 Mütter und etwa 71.000 Kinder eine Kur in Anspruch. Zudem nahmen 1.600 Väter an spezifischen Maßnahmen teil. Allerdings geht das Werk von deutlich mehr kurbedürftigen Eltern aus.

Die Gründe, warum Mütter und Väter eine Kur beantragen, sind vielfältig. Weit mehr als 70 Prozent der Befragten belastet der ständige Zeitdruck im Alltag. An zweiter Stelle stehen berufliche Anforderungen, dann erst folgen Erziehungsschwierigkeiten oder finanzielle Probleme. Rund 87 Prozent derjenigen, die an einer Kur teilnehmen, leiden unter Erschöpfungszuständen bis zum Burn-out. Symptome zuvor sind Schlafstörungen, Allergien, Migräne, Magen-Darm-Beschwerden und Herz-Kreislauferkrankungen.

Alleinerziehende Mütter besonders betroffen

Nach den Worten der Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks, Anne Schilling, sind alle Frauen betroffen, besonders jedoch Alleinerziehende und Mütter in Familien mit mehr als drei Kindern. Obwohl sich Familienbilder wandeln, seien es noch immer vor allem Frauen, die die Kinderziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen erledigen.

Die Schirmherrschaft für das Müttergenesungswerk hat Elke Büdenbender inne. "Es fehlt an gesellschaftlicher Wertschätzung und oftmals am eigenen Selbstwertgefühl", sagte Büdenbender bei der Vorstellung des Berichts. Sie betonte vor allem den nachhaltigen Effekt solcher Kuren. Die Mütter würden erkennen, dass sie mit ihren Problemen nicht allein sind. Die Therapieangebote für Mütter und Väter während der Kur beziehen konkret auch den Alltag und Strategien ein, wie Eltern besser mit Stress und Belastung umgehen können.

Kuranträge werden oft zu spät gestellt

Problem ist nach wie vor die Bewilligung von solchen Unterstützungsmaßnahmen. Nach Ansicht der Experten des Müttergenesungswerks stellen Mütter und auch Väter erst dann einen Kurantrag, wenn ihre Belastungsgrenze längst erreicht ist. Hürden im Verfahren würde viele abhalten, einen Antrag einzureichen. Der Zugang könnte aber durch ein bundesweites einheitliches Attestformular deutlich erhöht werden, empfiehlt das Hilfswerk.

Die Ablehnungsquote bei den Anträgen liegt bei 12 Prozent. Allerdings sind zwei Drittel aller Widersprüche gegen die Ablehnungen erfolgreich, heißt es. Geschäftsführerin Schilling sieht darin einen Hinweis für die hohe Zahl an Fehlentscheidungen der Krankenkassen.

Um die Antragszahlen zu erhöhen, setzt das Müttergenesungswerk zudem auf mehr Beratungsstellen. Rund 1.200 Stellen unterstützen jedes Jahr etwa 130.000 Mütter und Väter bei ihren Kuranträgen. Vor zehn Jahren waren es noch 1.400 Stellen. Der Rückgang hängt unter anderem mit der fehlenden öffentlichen Finanzierung für die Beratungsstellen zusammen. Die Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks, Kirsten Soyke, sprach sich für eine gesetzliche Sicherung der Beratung in Deutschland aus.

Tanja Tricarico


Kirche

Diakonie-Chef: Mehr für gleichwertige Lebensbedingungen tun




Ulrich Lilie
epd-bild/Norbert Neetz
Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, hat vor wachsenden sozialen Unterschieden in der Bundesrepublik gewarnt. Bei der Konferenz Diakonie und Entwicklung forderte Lilie am 11. Oktober in Nürnberg von der zukünftigen Bundesregierung, die laut Grundgesetz gleichwertigen Lebensbedingungen besser in den Blick zu nehmen. Auch zur Flüchtlingspolitik nahmen die Delegierten Stellung. Und sie verabschiedeten eine Empfehlung zur Unternehmensmitbestimmung.

Auch die EU müsse mehr gegen Armut und Ausgrenzung tun, sagte der Ulrich Lilie. Er wies darauf hin, dass bis zum Jahr 2020 60 Prozent der Landkreise in Deutschland mit Bevölkerungsschwund rechnen müssten. Während in Bayern und Baden-Württemberg viele junge Menschen lebten, müssten dann Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Thüringen mit dem demografischen Wandel fertig werden. Im reichen Düsseldorf würden beitragsfreie Kindergärten angeboten, Kinderbetreuungseinrichtungen in Wuppertal dagegen müssten schließen, beschrieb er beispielhaft ungleiche Bedingungen im Land.

Lilie forderte aber auch von der Europäischen Union, sich stärker für Armutsbekämpfung einzusetzen. Die EU habe nur dann eine Zukunft, wenn soziale und wirtschaftliche Belange das gleiche Gewicht hätten, sagte er. EU-weit seien derzeit 119 Millionen Menschen von Armut bedroht.

"Familiennachzug wieder ermöglichen"

Am zweiten Konferenztag stand auch die Flüchtlingspolitik auf der Tagesordnung. Die Delegierten forderten von der künftigen Bundesregierung, Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz den Familiennachzug wieder zu ermöglichen. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte, besonders für junge männliche Flüchtlinge sei eine bessere Integration möglich, wenn ihre Familien nachkommen dürften.

Zudem appellierte Lilie, in Zukunft die Arbeit der Ministerien für die Entwicklungsziele der Agenda 2030 besser zu verzahnen. Entwicklungspolitik gehe nicht nur das Entwicklungshilfe- und das Umweltressorts an, sondern auch das Landwirtschafts- und das Wirtschaftministerien, sagte der Präsident. Er kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass zum Beispiel weiter Waffen nach Saudi-Arabien geliefert würden. Damit werden laut Lilie Fluchtursachen geschaffen an statt sie zu bekämpfen.

Bammessel geht CSU an

Der bayerische Diakoniepräsident Michael Bammessel forderte die CSU auf, soziale Errungenschaften für Flüchtlinge in Bayern "nicht wieder preiszugeben". Er kritisierte den Plan, Aufnahme- und Rückführungszentren für Flüchtlinge zu schaffen. Die Politik versuche, sich hart zu geben in der Hoffnung, Flüchtlinge würden wieder gehen. "Aber das wird nicht funktionieren", sagte Bammessel.

Er plädierte für ein Ende der Diskussion über eine Obergrenze für Flüchtlinge. Vielmehr sollten "wir sagen, dass wir in einer veränderten Welt leben, zu der Migration gehört".

Mehr Spenden für "Brot für die Welt"

Von einer Steigerung der Spendeneinnahmen für "Brot für die Welt" in diesem Jahr berichtete die Präsidentin des Hilfswerks, Cornelia Füllkrug-Weitzel. Bis zum 30. September 2017 seien 43,5 Millionen Euro eingegangen. Dies seien 6,4 Prozent mehr als in den ersten neun Monaten des Vorjahrs.

Füllkrug-Weitzel betonte die Notwendigkeit eines europäisch abgestimmten Einwanderungsgesetzes. Eine solche einheitliche Rechtsgrundlage könne verhindern, dass sich Armutsflüchtlinge auf einen lebensgefährlichen Weg machten oder sich an Schlepper verkauften. Einwanderungskonditionen wären dann verlässlich und transparent. Füllkrug-Weitzel sagte, so könne man etwa den Menschenhandel mit nigerianischen Frauen eindämmen, die von Schleppern nach Deutschland gebracht und hier als Prostituierte ausgebeutet würden.

Die Konferenz verabschiedete eine Verbandsempfehlung zur Unternehmensmitbestimmung. Damit wolle man die unternehmerische Mitbestimmung der Beschäftigten stärken, erklärte der evangelische Wohlfahrtsverband. Das Papier sieht vor, dass diakonische Einrichtungen ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden diese durch eine Vertretung im Aufsichtsorgan an der Arbeit dieses Gremiums beteiligen - mit gleichen Rechten und Pflichten wie andere Aufsichtsratsmitglieder.

Die Mitarbeitenden an der Führung der Einrichtungen zu beteiligen, "ist gerade für die Diakonie vor dem Hintergrund unseres kooperativen und konsensorientierten Leitbildes naheliegend", sagte Vorstandsmitglied Jörg Kruttschnitt von der Diakonie Deutschland: "Die Unternehmensmitbestimmung fördert letztlich die Wirtschaftlichkeit und verantwortungsvolle Führung unserer Mitgliedseinrichtungen", betonte Kruttschnitt.

"Diakonie gehört zu ausstrahlungsstarker Kirche"

Im Gottesdienst zur Eröffnung der Konferenz hatte der bayerische evangelische Landesbischof und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, in seiner Predigt unterstrichen, dass der Einsatz für die Armen in der Gesellschaft eine Kernaufgabe der Kirche sei. Das evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung müsse in den Überlegungen "für eine profilierte und ausstrahlungsstarke Kirche" dazugehören.

Reichtum und Armut seien zu Zeiten von Jesus genauso wie in der Gegenwart "eine Geschichte von Macht und Ohnmacht", sagte Bedford-Strohm. Wer arm sei, erfahre die Ohnmacht, nicht das Nötige zum alltäglichen Leben zu haben, ungerechte Arbeitsbedingungen und den Ausschluss aus der Gesellschaft.

Medien zeigten selten die aussagekräftigsten Bilder zu Armut, "weil sie nicht so spektakulär sind". Als Beispiel nannte der Bischof die Armut von Kindern, die nicht mit ihren Freunden ins Kino gehen können, weil die Eltern kein Geld haben. Bedford-Strohm mahnte, "innere und äußere Bilder über Armut" immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls neu auszurichten.

Diakonie setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe

Auch die Sichtweise von Diakonie und "Brot für die Welt" habe sich verändert. "Wir sehen nicht mehr nur Opfer, um die man sich kümmern muss", sagte Bedford-Strohm. Heute sehe der Wohlfahrtsverband Menschen, "die befähigt werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen".

Jutta Olschewski


Statistik

Diakonie zählt über 525.000 Beschäftigte



Die Zahl der Beschäftigten bei der Diakonie ist auf rund 525.000 gestiegen. Das geht aus der neuen Einrichtungsstatistik für das Jahr 2016 hervor, die der evangelische Wohlfahrtsverband am 10. Oktober in Berlin vorstellte. Damit wuchs die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr um etwa 60.000.

Die meisten Mitarbeiter sind in der Altenhilfe (29 Prozent) und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig (25 Prozent). 2016 gab es den Angaben nach 31.500 stationäre und ambulante Angebote für Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen mit knapp 1,15 Millionen Plätzen. Mehr als zehn Millionen Menschen nutzen jährlich die Angebote der Diakonie, 700.000 Ehrenamtliche unterstützen die Arbeit der Diakonie bundesweit, hieß es. Die Daten der Einrichtungsstatistik werden turnusmäßig alle zwei Jahre erhoben.

Zum Vergleich: Rund 620.000 Menschen arbeiten hauptberuflich in den 24.400 Einrichtungen und Diensten der Caritas, dem katholischen Wohlfahrtsverband. Sie werden von etwa einer halben Million Ehrenamtlichen und Freiwilligen unterstützt.



Genossenschaft

Senioren wollen barrierefreie Wohnungen selbst bauen




Bruno Rziha mit den Plänen für ein genossenschaftliches Seniorenwohnprojekt.
epd-bild/Fritz Stark
Unter dem Motto "Gemeinschaftlich bauen und eigenständig leben" haben sich Dortmunder Senioren in einem Verein zusammengeschlossen. Der plant die Gründung einer Genossenschaft, um ein barrierefreies Mehrfamilienhaus zu bauen - ohne Geld von Immobilienbanken.

Bruno Rziha wohnt allein in einer Vier-Zimmer-Altbauwohnung in der Dortmunder Innenstadt. "Viel zu groß für mich!" meint der 80-Jährige. Er will seine Wohnung verkaufen und gemeinsam mit anderen Senioren neu bauen. "Statt Immobilienhaien das Geld zu geben, investiere ich lieber in meine Zukunft - in ein altersgerechtes Wohnprojekt, das mir später Gemeinschaft bietet."

Damit liegt er im Trend, denn immer mehr ältere Menschen suchen nach alternativen Lebensmodellen für das Rentenalter. Aufgrund der steigenden Nachfrage wird in den Kommunen zwar barrierefreier Wohnraum für Seniorinnen und Senioren geschaffen, doch die meisten Angebote bieten keine Teilhabe. Daher haben sich einige Dortmunder unter dem Motto "Gemeinschaftlich bauen und eigenständig leben" zusammengetan, um selbst Bauherr zu werden.

Genossenschaft trägt Baukosten

Für ihr Vorhaben schlossen sie sich in dem "Verein gemeinsam - nicht einsam" zusammen. Er dient der Gründung einer Genossenschaft, die später die Baukosten des gemeinschaftlichen Wohnhauses trägt. Die Genossenschaftsanteile finanzieren die Vereinsmitglieder durch den Verkauf ihres Wohneigentums.

Das Konzept "Einer für alle - alle für einen" hat den 72-jährigen Peter Thanscheidt motiviert, sich in dem Verein zu engagieren. In seinem langjährigen Berufsleben als Bauleiter hat er genug Erfahrungen gesammelt, um die Projektplanung mit viel Sachverstand zu begleiten. Er sieht die genossenschaftliche Idee nicht nur ideell, sondern auch pragmatisch: "Ältere Menschen müssen sich rechtzeitig um barrierefreien Wohnraum kümmern. Doch bekommt man im Alter nicht ohne weiteres einen Bankkredit, um die eigene Wohnung umzubauen. Durch den Verkauf unserer Wohnungen und Häuser können wir das Kapital in unser eigenes Bauvorhaben investieren. Das macht uns von Kreditgebern unabhängig."

Mitstreiter planen gemeinsam

Im Gegensatz zu anderen Projekten können alle Mitstreiter von Anfang an ihre Ideen in die Planung einbringen und mitentscheiden, welches Grundstück erworben wird. Initiator Rziha hat seine Ideen zu Papier gebracht. Die Architektur spiegelt die Grundidee wieder, die Privatsphäre des Einzelnen zu respektieren und gleichzeitig Räume der Begegnung zu schaffen.

In der Mitte des Gebäudes soll ein überdachtes Atrium entstehen, auf das die Wohnungen zulaufen. Hier kann man sich wie auf einem Marktplatz spontan treffen. "Unser Ziel ist, Alterseinsamkeit zu verhindern und uns zu ermöglichen, von Anfang bis zum Ende am selben Ort zu bleiben. Für viele ist die Vorstellung schlimm, noch einmal die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen, um in ein Pflegeheim zu ziehen. Unser Konzept verhindert das", sagt Rziha. Herzstück des Projektes ist, dass man sich umeinander kümmert. "Wer noch fit ist, kann einem Nachbarn etwas vom Einkauf mitbringen oder ihm vorlesen. Daher können wir weit mehr bieten, als das zeitlich knapp bemessene Standardprogramm eines Pflegedienstes."

Die Vereinsmitglieder kommen aus unterschiedlichen Berufen und bringen ihre Kenntnisse in das Projekt ein: "Eine Bankkauffrau gestaltet den Finanzierungsplan, ein Ingenieur kümmert sich um das Energiekonzept und eine Imkerin möchte ihre Bienenstöcke mitbringen. Den Honig kann sie dann im Haus vertreiben. Wir profitieren also alle voneinander: Win-win", lächelt Rziha.

Stadt Dortmund fördert Beratung

Gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte werden von der Stadt Dortmund gefördert. Das Team "anders wohnen - anders leben" unterstützt mit einem Beratungsangebot die Umsetzung. Thomas Böhm, Leiter des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung, begründet das Engagement der Stadt: "Alternative Wohnformen gewinnen angesichts der aktuellen demografischen und ökonomischen Herausforderungen zunehmend an Bedeutung. So können gemeinschaftliche Wohnprojekte oder Baugemeinschaften zu einer ausgewogenen Stadtentwicklung sowie zur Stabilisierung von Wohnquartieren beitragen."

Bruno Rziha und seine Mitstreiter sind Pioniere auf dem Gebiet des genossenschaftlichen Wohnungsbaus von und für Senioren. Sie sind optimistisch und hoffen auf jede Menge Nachahmer. "Wir glauben, dass unser Konzept ein Boom werden wird."

Ulrike Märkel


Unternehmen

Forscherin: Soziale Organisationen müssen unternehmerisch denken



Auch soziale Organisation sollten nach Ansicht der Wissenschaftlerin Ilse Van den Berckt unternehmerisch denken und handeln. "Wir leben in einer Welt, wo sich alles ums Unternehmertum dreht, wo wir unternehmerisch sein müssen", sagte Van den Berckt auf einer Veranstaltung der Diakonie und der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am 10. Oktober in Brüssel.

Beim unternehmerischen Denken gehe es um Zahlen, Ziele und Macht. Das hindere aber nicht daran, letztlich einen sozialen Zweck zu verfolgen, erklärte die Forscherin des Universitätskollegs Leuven-Limburg bei der Konferenz, die von den Brüsseler Büros der EKD und der Diakonie Deutschland sowie von der Diakonie Schleswig-Holstein organisiert wurde.

Die erste Herausforderung für soziale Organisationen sei es, Bewusstsein zu schaffen, dass man unternehmerisch denken könne, ohne den sozialen Zweck aus den Augen zu verlieren, erklärte Van den Berckt. Ergänzend zu diesem Bewusstseinswandel müssten aber Strukturen geschaffen werden, die das unternehmerische Handeln erleichterten, etwa die Erleichterung für das Netzwerken außerhalb der eigenen Organisation. Das soziale Handeln müsse ferner genauso einer Wirkungsanalyse unterworfen werden wie das von gewinnorientierten Firmen.



Diakonie

Herzogsägmühle erhält Siegel der Gemeinwohl-Ökonomie



Als bundesweit erste Einrichtung der Diakonie ist das Sozialdorf Herzogsägmühle (Landkreis Schongau-Weilheim) mit einer Bilanz zur Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) zertifiziert worden. Vor allem die Bereiche Einkauf, Mobilität und Energieversorgung seien dabei unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten auf den Prüfstand gekommen, erklärte Direktor Wilfried Knorr bei einer Pressekonferenz am 9. Oktober. Das solidarische Wirtschaftskonzept der Gemeinwohl-Ökonomie könne Antworten geben auf die Frage, "wie wir Wohlstand und Wachstum garantieren können, ohne ständig immer mehr Ressourcen zu verbrauchen", sagte Knorr, der auch Vorstand der Inneren Mission München ist.

Als konkrete Ergebnisse aus der GWÖ-Bilanz hat Herzogsägmühle beispielsweise Pappbecher in seinen Cafés abgeschafft, ein Leasing-Konzept für Mitarbeiterfahrräder aufgesetzt, eine Solartankstelle für zwei Elektroautos gebaut und plant nun die Anschaffung eines großen Batteriespeichers, um überschüssige Energie aus dem dorfeigenen Blockheizkraftwerk für den eigenen Verbrauch speichern zu können.

"Niemand macht Gemeinwohl-Ökonomie nur aus ökologischen Gründen - es muss sich auch ökonomisch rechnen", sagte Knorr. Ein Feigenblatt sei die Bilanz dennoch nicht: "Dahinter steht eine bestimmte Haltung und die Bereitschaft, Dinge umzusetzen." Die Erfahrungen des Pilotprojekts sollen nun ausgewertet und durch Fachtage und Vorträge anderen diakonischen Einrichtungen wie der Inneren Mission München zur Verfügung gestellt werden.

Das Diakoniedorf Herzogsägmühle verzeichnete 2016 einen Umsatz von 91,3 Millionen Euro. Das Unternehmen beschäftigt 1.380 Mitarbeiter und erreicht täglich rund 4.000 Menschen in der Region mit seinen Hilfeangeboten.




sozial-Recht

Verwaltungsgerichtshof

Wohnsitzlose haben Recht auf ganztägige Unterkunft




Notunterkunft für Obdachlose in der Spaldingstraße in Hamburg. (Archivbild)
epd-bild / Mauricio Bustamante
Bald starten die Kommunen wieder ihre "Kälteschutzprogramme". Doch es reicht nicht, Obdachlosen nur die Nacht über eine Bleibe zu bieten. Sie müssen einem Gerichtsurteil zufolge auch ganztägig Unterkünfte bereitstellen.

Ab dem 1. November ist es wieder soweit: Vor allem große Kommunen bieten dann für wohnsitzlose Menschen "Kälteschutzprogramme" an. Betroffenen wird in „Kälteschutzräumen“ die Möglichkeit geboten, die Nacht im Warmen zu verbringen. Doch Städte und Gemeinden sind grundsätzlich verpflichtet, Wohnsitzlose nicht nur nachts, sondern auch ganztägig in Notunterkünften unterzubringen, stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 4. April 2017 klar.

Dieser Anspruch geht auf die Aufgabe der Kommunen zurück, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Weil mit der Wohnsitzlosigkeit Leib und Leben der Betroffenen gefährdet sind und die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verletzt wird, ist auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt. Die Kommunen sind daher in der Pflicht, das Problem anzugehen.

Bundesweite Statistik gibt es nicht

Nach Angaben von Werena Rosenke, stellvertretende Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, sind Hunderttausende in Deutschland von Wohnsitzlosigkeit betroffen - und es werden immer mehr. "Genaue Zahlen gibt es aber nicht, weil bislang der Staat keine Wohnungsnotfallstatistik erstellt hat", sagt Rosenke. Schätzungen gingen jedoch 2014 von 345.000 Wohnsitzlosen in Deutschland aus. Die Prognose für 2018 liegt bereits bei 536.000 Betroffenen.

Grund sei schlicht zu wenig bezahlbarer Wohnraum. Hier habe die Politik versagt. Bis neue Sozialwohnungen entstehen, brauche es Jahre. „Die Notunterbringung Wohnsitzloser ist aus der Not geboren“, sagt Rosenke.

In der Regel können - mit Ausnahme von arbeitsuchenden EU-Bürgern - Wohnsitzlose zwar Hartz-IV-Leistungen und damit auch die Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung beanspruchen. "Es gibt aber nicht ausreichend Wohnungen. Auch kommt es immer wieder vor, dass Wohnsitzlose gar nicht wissen, wie man einen Arbeitslosengeld-II-Antrag stellt", sagt die Expertin.

Selbsthilfe ist zumutbar

Bevor Wohnsitzlose eine Notunterkunft erhalten können, ist ihnen aber erst einmal "Selbsthilfe" zuzumuten, entschied der VGH München am 30. Januar 2017. Danach muss dargelegt werden, dass der Wohnsitzlose keine eigenen Mittel für die Anmietung einer Wohnung hat, oder dass er woanders - beispielsweise bei Angehörigen - nicht unterkommen kann. Erst wenn klar ist, dass der Wohnsitzlose aus seiner prekären Lage nicht herauskommt, ist die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft möglich.

Doch meist können Wohnungslose sowieso nicht auf Hilfe von Angehörigen oder Freunden vertrauen. „Viele sind wohnungslos, weil sie kein soziales Netz mehr haben,“ erklärt Rosenke.

Die Notunterkunft soll auch kein "Wohnen" ermöglichen. Die Notunterkunft dient vielmehr "der effektiven Gefahrenabwehr und damit der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft", entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am 17. Juli 2017. Betroffene sollen lediglich vor den "Unbilden des Wetters" geschützt werden, sprich ein Dach über dem Kopf und ein Bett haben.

Die Praxis überholt jedoch immer wieder die rechtlichen Annahmen: "Es gibt Leute, die leben schon seit Jahrzehnten in einer Notunterkunft", weiß Rosenke. Von einer vorübergehenden Unterkunft könne da keine Rede sein.

Nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen vom 30. Juli 2013 können sich Wohnsitzlose auch nicht aussuchen, in welche Unterkunft sie eingewiesen werden sollen. Mit der Unterbringung in eine spezielle Einrichtung werde ihnen nicht das Recht auf "selbstständige Lebensführung" genommen.

Zelt ist keine hinreichende Unterkunft

Allerdings darf eine Kommune nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. November 2015 einem Wohnsitzlosen nicht ein Zelt als Unterkunft anbieten. Ein Zelt sei kein menschenwürdiger Ersatz für eine Obdachlosenunterkunft, selbst wenn der Wohnsitzlose "umgangsschwierig" sei und in der Vergangenheit Probleme in Unterkünften bereitet habe.

Grundsätzlich ist aber die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 18. September 2012. Selbst eine muslimische Familie könne danach aus religiösen Gründen keine abgeschlossene Wohnung verlangen.

Für Rosenke kann die Wohnsitzlosigkeit letztendlich nur auf eine Art gelöst werden: Es muss mehr bezahlbarer Wohnraum her. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Menschen zusehends verelenden", befürchtet sie.

Az.: 4 CE 17.615 (VGH München, ganztägige Unterbringung)

Az.: 4 CE 16.2575 (VGH München, Selbsthilfe)

Az.: 1 K 11415/17 (VG Stuttgart)

Az.: 3 B 380/13 (OVG Sachsen)

Az.: 1 L 1429/15 (VG Münster)

Az.: 1 L 1051/12.MZ (VG Mainz)

Frank Leth


Bundessozialgericht

Weniger Hartz IV bei Zusammenleben mit Asylbewerber



Hartz-IV-Bezieher müssen für ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II für Alleinstehende auch tatsächlich alleine leben. Wohnen sie mit einem Flüchtling zusammen, der Asylbewerberleistungen erhält, können sie wegen des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft nur geringere Hartz-IV-Zahlungen beanspruchen, urteilte am 12. Oktober das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Von einer Bedarfsgemeinschaft ist demnach zumindest dann auszugehen, wenn der Regelbedarf für Hartz-IV-Leistungen und die Hilfen für Asylbewerber ähnlich hoch sind.

Im konkreten Fall hatte ein afghanischer Flüchtling aus dem niederrheinischen Haminkeln Hartz-IV-Leistungen erhalten. Seine Ehefrau war jedoch noch auf Asylbewerberleistungen angewiesen, die teils bar, teils in Wertgutscheinen erbracht wurden.

Das zuständige Jobcenter Kreis Wesel sah in dem Zusammenleben des Paares eine Bedarfsgemeinschaft. Der Mann habe daher nur Anspruch auf den für Paare vorgesehenen Hartz-IV-Satz. Im September 2014, als der Streit mit der Behörde eskalierte, waren das 353 Euro.

Der Kläger beanspruchte jedoch Hartz IV für Alleinstehende, damals insgesamt 391 Euro. Er verwies auf eine Entscheidung des BSG vom 6. April 2011 (Az.: B 14 AS 171/10 R). Die Kasseler Richter hatten darin noch geurteilt, dass Hartz-IV-Empfängern nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden darf, nur weil sie mit einem Flüchtling zusammenleben, der Asylbewerberleistungen bezieht.

Doch zumindest für den Streitzeitraum September 2014 ist das nicht mehr gültig, befand nun der 4. BSG-Senat. Denn damals seien die Leistungen infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts annähernd auf Hartz-IV-Niveau angeglichen worden. Damit kann nun von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden. Ein gemeinsames Wirtschaften sei auch mit dem Erhalt von Wertgutscheinen möglich, hieß es.

Mittlerweile wurden die Asylbewerberleistungen jedoch wieder etwas gesenkt. Ob unter diesen Voraussetzungen weiterhin von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden, hatte das BSG jetzt jedoch nicht zu entscheiden.

Az.: B 4 AS 37/16 R



Bundesgerichtshof

Biss eines Polizisten kann Sicherungshaft begründen



Beißt ein Flüchtling wegen einer drohenden Abschiebung einen Polizisten, kann das eine Sicherungshaft begründen. Denn mit dieser Widerstandshandlung könne der Betreffende ausdrücken, sich der Abschiebung entziehen zu wollen, stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am 10. Oktober veröffentlichten Beschluss klar. Die Haft könne wegen der anzunehmenden Fluchtgefahr dann gerechtfertigt sein.

Im konkreten Fall sollte ein Marokkaner, der im Jahr 2000 mit seiner Familie im Alter von zehn Jahren nach Deutschland eingereist war, wegen langjähriger Jugendstrafen in sein Heimatland abgeschoben werden. Zu einem Abschiebungstermin erschien er nicht.

Als die Polizei ihn bei einer Verkehrskontrolle anhielt und ihm mitteilte, dass er festgenommen wird, leistete er erheblichen Widerstand. Einen Polizisten biss er dienstunfähig. Auch andere Polizeibeamte wurden verletzt. Der Mann wurde schließlich in Sicherungshaft genommen, um die bevorstehende Abschiebung zu gewährleisten.

Die Haftanordnung hielt der Marokkaner für rechtswidrig. Diese sei nur bei einer Fluchtgefahr zulässig. Er habe aber gar nicht verbal zum Ausdruck gebracht, dass er sich der Abschiebung entziehen wolle.

Dies sei aber auch nicht nötig, befand der Bundesgerichtshof. Denn auch allein mit Widerstandshandlungen könne zum Ausdruck gebracht werden, dass man für eine Abschiebung nicht zur Verfügung stehen will. Die Anordnung der Sicherungshaft zur Durchsetzung der Abschiebung sei daher wegen der anzunehmenden Fluchtgefahr rechtmäßig.

Az.: V ZB 5/17



Sozialgericht

Trinkgelder mindern Hartz-IV-Leistungen



Hartz-IV-Aufstocker, die in ihrem Job Trinkgelder erhalten, müssen dieses Einkommen mindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Denn es handelt sich hier um "ein Entgelt für eine Leistung, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber" erbringen soll, entschied das Sozialgericht Landshut in einem am 4. Oktober veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte eine Hartz-IV-Bezieherin, die einen Nebenjob als Kellnerin hatte. Dabei erhielt sie neben ihrem Lohn noch monatliche Trinkgelder in Höhe von durchschnittlich 25 Euro.

Das Jobcenter berücksichtigte bei der Frau den ihr zustehenden Erwerbstätigenfreibetrag, rechnete neben dem Lohn aber auch das Trinkgeld als Einkommen mindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen an.

Die Frau wollte das nicht hinnehmen und zog unter anderem wegen der Anrechnung der Trinkgelder vor Gericht. Diese dürften nicht als Einkommen angerechnet werden, meinte sie. Denn nach dem Gesetz seien freiwillige Zuwendungen anderer Personen nicht als Einkommen anzurechnen, wenn dies "grob unbillig" wäre. Die Höhe der steuerfreien Trinkgelder sei zudem sehr gering, argumentierte die Klägerin.

Vor dem Sozialgericht hatte die Frau jedoch keinen Erfolg. Die Anrechnung der Trinkgelder stelle Arbeitslohn dar. Trinkgeld sei eine "dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung". Mit der Anrechnung werde das Trinkgeld auch nicht völlig entwertet. Die Klägerin könne auf ihre Einkünfte schließlich immer auch den Erwerbstätigenfreibetrag geltend machen. Damit verblieben ihr zwischen zehn und 100 Prozent des Trinkgeldes. „Grob unbillig“ sei das nicht, befanden die Richter.

Az.: S 11 AS 261/16



Sozialgericht

Zeckenbiss muss nicht in Türkei behandelt werden



Um die Folgen eines Zeckenbisses zu behandeln, muss ein Patient einem Urteil zufolge nicht zwingend ins Ausland reisen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 9. Oktober bekanntgemachten Fall entschieden. Eine Borreliose sei auch in Deutschland gut behandelbar. Die Richter wiesen damit die Klage eines türkischstämmigen Mannes aus dem Landkreis Vechta zurück.

Der 40-Jährige war nach Angaben des Gerichts vor vielen Jahren von einer Zecke gebissen worden. 2014 reiste er in die Türkei und ließ dort die schmerzhaften Borreliose-Symptome behandeln. Nach seiner Rückkehr legte er bei seiner Krankenkasse Rechnungen in Höhe von umgerechnet rund 860 Euro vor. Diese lehnte eine Erstattung ab, da die Behandlung auch in Deutschland möglich gewesen wäre und kein Notfall vorgelegen habe. Außerdem habe der Patient keine vorherige Zustimmung zur Behandlung im Ausland beantragt.

Dagegen brachte der Kläger vor, dass die Ärzte in Deutschland keinen Rat mehr zu seinen Schmerzen gehabt und ihm eine psychiatrische Behandlung empfohlen hätten. Erst durch die medizinische Behandlung in der Türkei sei er halbwegs schmerzfrei geworden.

Das Gericht befand jedoch, die Kosten könnten grundsätzlich nur für Behandlungen erstattet werden, die im Inland nicht leistbar seien, oder für Notfälle. Der Kläger sei in Deutschland keinesfalls austherapiert gewesen, da er zum damaligen Zeitpunkt nur Ärzte in der Nähe seines Wohnortes und keine Fachärzte aufgesucht habe. Das Celler Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichtes Oldenburg.

Az.: L 16 KR 284/17




sozial-Köpfe

Christel Bienstein tritt in den Ruhestand




Christel Bienstein
epd-bild/Uni Witten-Herdecke
Christel Bienstein, Professorin und Pionierin der deutschen Pflegewissenschaft, geht in den Ruhestand. Sie gibt die Leitung des Departments für Pflegewissenschaft an der Universität Witten/Herdecke ab.

Ihr Amt der Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe und Vorsitzende des unabhängigen Beirats Familienpflegezeit im Familienministerium wird sie bis zum September 2018 innehaben. Zudem bleibt Bienstein auch mit einer 20-Prozent-Stelle an der Uni Witten/Herdecke eingebunden, um zu lehren und zwei interdisziplinäre Projekte zu begleiten.

Bei ihrer Verabschiedung sagte die ehemalige NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens, Bienstein habe den Blick immer auf die Pflegenden und Pflegebedürftigen gerichtet "und ist nie müde geworden, anzumahnen, wichtige Themen wie die Situation der pflegenden Kinder nicht aus den Augen zu verlieren".

Uni-Präsident Martin Butzlaff bezeichnete die Pflege-Pionierin als "hervorragende Krankenschwester, Lehrerin, Professorin, Wissenschaftlerin, Moderatorin und Unternehmerin".

Bienstein ist gelernte Krankenschwester, die später Germanistik, Geschichte und Pädagogik studierte. Ein Fernziel benannte sie auch für die Zeit ihres Ruhestandes: „Ich werde mich mit aller Kraft für das Konzept der Pflegekammern einsetzen. Ähnlich wie bei den Ärzten dürfte das der Pflege einen höheren Stellenwert verschaffen und dafür sorgen, dass sich für die Pflegenden weitere Türen öffnen.“

Die Universität Witten/Herdecke wurde 1982 gegründet. Als Modelluniversität hat sie heute rund 2.400 Studierende in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur.



Weitere Personalien



Alexander Gunkel ist zum Vorsitzenden des Bundesvorstandes der Bundesvertreterversammlung der Deutschen rentenversicherung Bund gewählt worden. Er ist hauptberuflich Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Gunkel vertritt die Arbeitgeberseite im Bundesvorstand. Für die Gruppe der Versicherten wurde Annelie Buntenbach zur alternierenden Vorsitzenden gewählt. Sie ist Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Der Bundesvorstand hat 22 Mitglieder.

Peter Walter (59) hat die Leitung des Herzogsägmühler Fachbereichs Menschen mit seelischer Erkrankung, Menschen mit Suchterkrankung, Gerontopsychiatrie und Pflege von Michael Bräuning-Edelman übernommen. Der langjährige Leiter des Fachbereichs ist in den Ruhestand getreten. Peter Walter was bislang dessen Stellvertreter. Walter ist seit 1984 in Herzogsägmühle tätig. Er begann seine Laufbahn als Mitarbeiter im Gruppendienst und anschließend als Teamleiter in einem Übergangswohnheim für Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung. Ab 1990 baute er den ambulanten sozialpsychiatrischen Bereich auf, der bis heute auf knapp 300 Plätze gewachsen ist. Gleichzeitig leitete er lange Zeit die Tagesstätte in Schongau, verantwortete mehr als neun Jahre den Teilbereich Wohnen und war mehrere Jahre stellvertretender Fachbereichsleiter.

Claudia Mann (52) ist neue Pressesprecherin und Leiterin der Abteilung Presse und Kommunikation des Diakonischen Werks Württemberg. Sie hat das Amt am 1. Oktober angetreten. Mann war zuvor stellvertretende Pressesprecherin des Verbands. Sie ist Diplom-Journalistin und Diplom-Theologin. Sie studierte Evangelische Theologie in Tübingen und Heidelberg. Parallel zum Dienstantritt beim Diakonischen Werk Württemberg als Pressereferentin 1995 absolvierte sie ein Aufbaustudium Diplom-Journalistik an der Universität Hohenheim.

Werner Stein (55) ist seit dem 9. Oktober neuer Chefarzt der Frauenklinik im Agaplesion Diakonie-Klinikum in Rotenburg an der Wümme. Er folgt Maren Krohn, die nach neun Jahren als Chefärztin in den Ruhestand ging. Stein ist auch Experte für die minimalinvasive gynäkologische Krebsbehandlung, hieß es. Nach seinem Studium in Duisburg-Essen bildete er sich weiter zum Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und arbeitete in Krankenhäusern in Wilhelmshaven und Vechta. Anschließend wurde er Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und erweiterte seine Kenntnisse in spezieller Geburtshilfe und gynäkologischer Onkologie. Seit 2012 war er Leitender Oberarzt in Fulda.

Ulrike Fascher aus Coesfeld ist zur Vorstandsvorsitzenden der Caritas-Konferenzen Deutschlands in der Diözese Münster gewählt worden. Sie tritt die Nachfolge von Gerburg Schwering an. Die Coesfelderin hatte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl gestellt. Fascher hatte bisher das Amt der Stellvertreterin inne. Neue Stellvertreterin wurde Wilma Dankbar aus Mettingen.

Gabriele Michel, Vorstandsvorsitzende des Vereins AMICA, ist in Berlin mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Sie erhielt die Ehrung für ihr langjähriges Engagement für Menschenrechte und ihren ehrenamtlichen Einsatz für psychosoziale Unterstützung von Frauen und Mädchen, die in Krisen- und Kriegsgebieten leben. Seit 1995 ist Michel bei der Hilfsorganisation aktiv. 2009 wurde sie in den Vorstand gewählt, in dem sie seit 2013 den Vorsitz innehat. Die Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen erfolgt nach dem Ansatz "Hilfe zur Selbsthilfe". In vielen Ländern wurden bereits Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit traumatischen Erfahrungen aufgebaut.

Peter Fuhrmanns folgt dem in Ruhestand getretenen Ferdi Lenze als hauptamtlicher Vorstand des Caritasverbands Meschede. Fuhrmanns arbeitete zuvor unter anderem beim Diözesan-Caritasverband Paderborn und bei der Caritas Wohnen im Erzbistum Paderborn. Die Caritas Meschede ist ein Anbieter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behinderten- und Altenhilfe.

Karola Günther ist neue Regionalgeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Fulda. Sie folgt Annelore Hermes, die in den Ruhestand verabschiedet wurde. Die Regionalgeschäftsstelle Fulda des Paritätischen Landesverbands Hessen ist zuständig für die Mitgliederorganisationen in Stadt und Landkreis Fulda sowie im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

Jürgen Fitschen leitet künftig die Deutsche Bank-Stiftung. In der Funktion löst er den früheren Finanzvorstand und Aufsichtsratsschef der Bank, Clemens Börsig, ab. Die Stiftung initiiert eigene Projekte und unterstützt Programme in den Bereichen Bildung, Kunst, Musik und Soziales. Im Sozialen stehen Projekte im Vordergrund, behinderte oder in sonstiger Weise benachteiligte junge Menschen in ihren beruflichen Perspektiven fördern. Die Gesamtfördersumme der Deutsche-Bank-Stiftung lag im Jahr 2012 bei 3,64 Millionen Euro.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis November

Oktober

19.10. Münster:

Seminar "Risikomanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/4820412

http://bpg.muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

19.-20.10. Kassel:

DVSG-Bundeskongress "Soziale Arbeit im Gesundheitswesen"

der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen

Tel.: 030/394064540

www.dvsg-bundeskongress.de

19.-20.10. Mosbach:

Tagung "Lust auf Land. Strukturen ändern und nutzen für mehr Lebensqualität"

der Evangelischen Akademie Baden

Tel.: 0721/9175363

www.ev-akademie.baden.de

20.10. Linz:

Symposium "Schein und Sein - Die Umsetzung der UN-behindertenrechtskonvention auf dem Prüfstand"

des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen

Tel.: 0043 7235/655051311

www.diakoniewerk.at

20.-22.10. Rheinfelden:

Kommunikationsseminar "Tritt fest auf, mach's Maul auf!"

der Evangelischen Akademie Baden

Tel.: 0721/9175363

www.ev-akademie.baden.de

23.10. Berlin:

Seminar "Fünf Jahre Bundeskinderschutzgesetz wie geht es weiter nach der Evaluation"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980605

www.deutscher-verein.de

27.-28.10. Ulm:

Kongress "Gegenwart und Zukunft der sozialen Arbeit"

der Stadt Ulm

Tel.: 0731/1615113

www.ulm.de/sozialraumorientierung

30.10. Berlin:

Seminar "Was fange ich mit dir an ? - Kinder und Jugendliche mit einer 'depressiven Störung' in stationären Einrichtungen"

der AWO-Bundesakademie

Tel.: 030/6309-138

www.awo-bundesakademie.org

November

1.-3.11. Tutzing:

Tagung "Wieviel Reform braucht die Rente?"

der Evangelischen Akademie Tutzing

Tel.: 08158/251-128

www.ev-akademie-tutzig.de

1.-3.11. Berlin:

Seminar "Kindertagesbetreuung: Integration von geflüchteten Kindern"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980605

www.deutscher-verein.de

6.-7.11. Berlin:

Seminar "Praxiswissen Arbeitsrecht - Personal- und Arbeitsrecht in der Jugendhilfe"

der Bundesakadademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-470

www.ba-kd.de

7.11. Münster:

BPG-Werkstättentag "Jahresabschluss und Aktuelles aus dem Sozial-, Gemeinnützigkeits-, Umsatzsteuer- und Arbeitsrechts"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/4820412

http://bpg.muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

7.11. Berlin:

Seminar ""Rechnungswesen für Entscheidungsträger"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

www.bfs-service.de

8.-9.11. Nürnberg:

Fachmesse und Kongress ConSozial "Zukunft Inklusion"

des Bayerischen Sozialministeriums

Tel.: 0911/860760

http://www.consozial.de/

8.-10.11. Frankfurt a.M.:

Fortbildung "Forum Quartiermanagement"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-470

www.ba-kd.de

9.11. Münster:

Seminar "Das Bundesteilhabegesetz ist verabschiedet (Neuregelungen, Teil 2)"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

http://www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe,

13.11. Remagen-Rolandseck:

Seminar "Schulsozialarbeit in der AWO - Herausforderungen und Chancen"

der AWO-Bundesakademie

Tel.: 030/6309-138

www.awo-bundesakademie.org

13.-15.11.

Seminar "Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen und Migranten in der Sozialpsychiatrie"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-467

www.ba-kd.de

15.-17.11. Berlin:

Fachtagung "...und ohne Wohnung ist alles nichts"

der BAG Wohnungslosenhilfe

Tel.: 030/2844537-0

www.bagw.de

20.-21.11. Berlin:

Tagung "Konstant im Wandel. Was Familien heute bewegt"

des Deutschen Jugendinstituts

Tel.: 089/62306-257

www.dji.de/jahrestagung2017

20.-22.11. Loccum:

Tagung "Ethische Herausforderungen in der Altenpflege - Positionen entwickeln und kommunizieren"

der Evangelischen Akademie Loccum

Tel.:05766/81-164

http://www.loccum.de

21.-24.11. Freiburg:

Grundlagenseminar "Systemische Entwicklung"

der Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1706

www.fak-caritas.de

22.-24.11. Bad Boll:

Seminar "Verantwortungsbewusstes Führen und Entscheiden: Selbst- und Zeitmanagement im Berufs- und Privatleben"

der Evangelischen Akademie Bad Boll

Tel.: 07164/79-111

www.ev-akademie-boll.de

27.-28.11. Freiburg:

Seminar "Die Caritas im Gespräch mit Wirtschaftsprüfer(inne)n"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1706

www.fak-caritas.de

28.11. Berlin:

Fachtag "Arm im Alter: Prävention in der Pflicht"

des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz

Tel.: 030/42800466

www.pnfk.de/altersarmut/#anmeldung