Frührentner können seit Jahresanfang zu ihren Ruhestandsbezügen unbegrenzt dazu verdienen. Das Einkommen, das Rentenbezieherinnen und -bezieher durch ihren Arbeitseinsatz zusätzlich erwerben, führt nach einem neuen Gesetz der Bundesregierung nicht mehr zu einer Kürzung der Rente. Die Ampel will damit für ältere Beschäftigte den Anreiz erhöhen, sich weiter als Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesregierung will angesichts des Arbeitskräftemangels mit einfacheren Regeln und neuen Angeboten mehr Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen. Dazu brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Hürden für Akademiker senkt und die Arbeitsmöglichkeiten für Fachkräfte mit und ohne in Deutschland anerkannten Berufsabschlüssen erweitert.
Der Fachkräftemangel, der in der Pflege besonders ausgeprägt ist, trifft auch kirchliche Einrichtungen. „Wir bekommen immer weniger Bewerbungen auf offene Stellen“, sagt Christoph Rink, Personalleiter der Caritas-Trägergesellschaft St. Mauritius (ctm) in Magdeburg. "Manche Azubis brechen die Ausbildung ab." Der Einsatz von Personal aus Asien sei wenig erfolgreich gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen für verfassungswidrig erklärt. Dennoch ist nach dem Beschluss der Karlsruher Richterinnen und Richter ein Verbot von Kinderehen möglich, vor allem um minderjährige Mädchen zu schützen. Allerdings müsse der Gesetzgeber die Folgen für die Minderjährigen regeln, wenn ein Gericht eine Ehe für unwirksam erklärt hat.
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Ihr Markus Jantzer
Berlin (epd). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach 35 Beitragsjahren frühzeitig in den Ruhestand gehen und Rente beziehen, dürfen seit Januar unbegrenzt dazuverdienen. Die Einkommensskala ist nach oben offen und nicht mehr, wie das noch vor der Corona-Krise der Fall war, extrem limitiert. Vorher durften Frührentnerinnen und Frührentner einen zusätzlichen Lohn nur bis zur Minijobgrenze - das waren damals 450 Euro im Monat - ohne Abstriche behalten. Diese Verdienstgrenze gibt es nun nicht mehr.
Die Ampel begründet die Novelle so: „Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten setzt zusätzliche Arbeitsanreize und leistet einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung.“ Sie hofft, dass Beschäftigte, die mit 63 ihre Rente beantragen, weiterarbeiten. Denn das neue Gesetz ermöglicht ihnen, mit ihrer Rente und einem Halbtagsjob ihren Lebensstandard zu halten. Arbeitswillige Ruheständler könnten dem drohenden Fachkräftemangel in deutschen Betrieben seinen Schrecken nehmen. Wenn Rentner und Rentnerinnen weiterarbeiten, wäre das gut für das Bruttosozialprodukt.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wollte auf Anfrage keine Prognose abgeben, wie viele Menschen in diesem Jahr voraussichtlich in die vorgezogene Rente gehen werden. Einen Anhaltspunkt können jedoch die Zahlen der DRV aus der jüngsten Vergangenheit geben. Danach gingen seit 2017 im Durchschnitt jährlich 809.000 Menschen in Rente, davon rund 463.000 Menschen vor Erreichen der gesetzlichen Altersrente. Von ihnen nahmen im Schnitt 190.000 Personen Abschläge in Kauf; ein Jahr früher in den Ruhestand bedeutet Rentenkürzungen von immerhin 3,6 Prozent. Wie sehr das neue Gesetz die Frühverrentung beschleunigen wird, ist offen.
Wer als Frührentnerin oder Frührentner mit 63, 64 oder 65 Jahren weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen und mehr verdienen will als 520 Euro in einem Minijob, hat einige Regeln zu beachten: Die Beschäftigung unterliegt laut DRV den „normalen“ Regeln der Sozialversicherung. Das heißt, der oder die Beschäftigte entrichtet vor Erreichen des regulären Rentenalters - in diesem Kalenderjahr liegt das bei 65 Jahren und zehn Monaten - von seinem Hinzuverdienst Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dabei gilt: Die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung werden ab dem regulären Rentenalter zur eigenen Rente hinzugerechnet. Sie mindern also die aus der Frührente entstehenden Abschläge.
Sind Rentenbezieher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, müssen sowohl für die Altersrente als auch für die Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wird dadurch die Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenkasse überschritten, kann bei ihr die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge beantragt werden.
Einen Nachteil erfahren die fleißigen Frührentnerinnen und Frührentner: Wird eine volle Altersrente bezogen, haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Deshalb zahlen sie an die Krankenkasse nur einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent statt des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent.
Ein weiterer Nachteil kommt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) hinzu: Wer vorzeitig Rente bezieht, volle Rentenansprüche geltend macht und weiter arbeiten geht, hat kein Recht auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit bleibt also nur die Rente als Einkommen.
Der Hinzuverdienst zur vorgezogenen Rente darf sowohl aus einer selbstständigen Tätigkeit resultieren als auch aus einem Anstellungsverhältnis. Es ist nach Auskunft der Rentenversicherung einem Frührentner oder einer Frührentnerin nach dem Gesetz auch gestattet, beim bisherigen Arbeitgeber hinzuzuverdienen. „Das Beschäftigungsverhältnis darf nahtlos weitergeführt werden“, teilte die DRV mit.
Laut Sozialverband VdK gilt bei der vorgezogenen Altersrente: „Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, bis die Regelaltersgrenze erreicht wird und das Arbeitsverhältnis endet. Es bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers beziehungsweise einer Kündigung.“
Allerdings „gibt es Tarif- und Arbeitsverträge, in denen geregelt ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bei Bezug einer Altersrente endet“, fügt der Verband hinzu. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber prüfen, ob ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden kann.
Für Arbeitnehmer, die ihre Stundenzahl reduzieren wollen, erklärt der VdK, „bedarf es in der Regel einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber“. Dann kann der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst werden.
Die Rentenkasse empfiehlt Arbeitnehmern, die im Beschäftigungsverhältnis eine Altersrente beziehen, den Arbeitgeber hierüber zu informieren. Denn: „Sofern eine vorgezogene oder reguläre Altersrente als Vollrente bezogen wird, hat der Arbeitgeber dies bei der Meldung zur Sozialversicherung zu beachten. Beispielsweise zahlen Arbeitnehmer bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente als Vollrente einen ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung.“
Die Deutsche Rentenversicherung bewertet das neue Gesetz positiv. Denn die neue Regelung ermögliche einen frühen Rentenbeginn, der flexibel mit einer Erwerbstätigkeit verbunden werden könne. Außerdem begrüßt die Rentenversicherung, dass mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen Bürokratie abgebaut werde.
Auch VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht in der neuen gesetzlichen Regelung „einen Beitrag zum flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“. Allerdings gelte dies vor allem für einkommensstärkere Rentner, einkommensschwache Frührentner profitierten von der Regelung kaum. Denn, argumentiert Bentele: „Sie können nach Jahrzehnten psychisch und physisch harter Arbeit nicht im Alter noch etwas dazuverdienen, weil sie geringe Arbeitsmarktchancen haben oder schlicht zu krank sind.“
Deshalb fordert der VdK besondere Regelungen und Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen Arbeitsmarktchancen in höherem Alter, geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart arbeitende Menschen. Für diese Personengruppen müssten „flexible Beschäftigungsmöglichkeiten“ geschaffen werden.
Das Urteil des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes fällt gemischt aus: „Die Neuregelung schafft eine begrüßenswerte, zusätzliche Flexibilität beim Renteneintritt, birgt aber auch zusätzliche Risiken.“ Denn wer mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehe und dabei mit einem langjährigen Zusatzeinkommen aus der Arbeitstätigkeit rechne, müsse das Risiko von Arbeitslosigkeit und Krankheit einkalkulieren, denn nach dem neuen Gesetz gilt: „Wer voll in Rente ist, hat keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosen- oder Krankengeld.“
Berlin (epd). Angesichts des Arbeitskräftemangels will Deutschland mehr Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen. Dafür werden die Anforderungen flexibler gestaltet. Das Kabinett billigte am 29. März in Berlin eine Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Der Entwurf muss nun vom Bundestag beraten werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärten, in fast allen Branchen würden dringend Fachkräfte gesucht. Wer in Deutschland arbeiten wolle, müsse schneller und einfacher als bisher ins Land kommen können.
Ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit einem Abschluss und zweijähriger Berufserfahrung können künftig kommen, ohne dass sie vorher ihren Abschluss von Deutschland anerkennen lassen müssen. Die Anerkennung, die vom Herkunftsland aus betrieben werden muss, zählt bisher zu den größten Hürden bei der Fachkräftezuwanderung. In Deutschland anerkannte Fachkräfte sollen nicht nur in ihrem Beruf arbeiten, sondern jede qualifizierte Beschäftigung ausüben und die Branche auch wechseln können.
Der Entwurf aus dem Innen- und dem Arbeitsministerium ist Teil eines Gesetzespakets zur Migration, mit dem SPD, Grüne und FDP das Einwanderungs-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht modernisieren wollen. Künftig soll es Interessierten auch möglich sein, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Zu den Kriterien zählen Berufserfahrung, Alter, Qualifikation und Deutsch- oder Englischsprachkenntnisse, für die Punkte vergeben werden. Mit einer „Chancenkarte“ können die Menschen dann für ein Jahr kommen und zum Lebensunterhalt Übergangs-Jobs von bis zu 20 Stunden pro Woche annehmen, bis sie eine Stelle gemäß ihrer Qualifikation gefunden haben.
Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) betonte, dass sich Fachkräfte künftig außerdem schon im Heimatland durch Beratungs- und Sprachlernangebote besser auf ihr Leben in Deutschland vorbereiten könnten. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte, die Ampel-Koalition schaffe ein „modernes Einwanderungsrecht“. Es bleibe aber offen, ob auch die bürokratischen Abläufe schneller, einfacher und digitaler würden. Die bisherigen Regelungen zur Arbeitskräftegewinnung aus dem Ausland gelten seit März 2020, als das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der damaligen großen Koalition in Kraft trat.
Von der Novelle und einer Verdopplung des Kontingents für Arbeitskräfte aus Osteuropa verspricht sich die Regierung die Zuwanderung von insgesamt 135.000 zusätzlichen Arbeitskräften pro Jahr. Deutschland hat derzeit fast zwei Millionen offene Stellen, so viele wie noch nie.
Das Kabinett billigte einen weiteren Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung, das helfen soll, inländische Fachkräfte zu halten. Darin sind Vereinfachungen der Weiterbildungsförderung vorgesehen. Neu ist ein Qualifizierungsgeld, das Beschäftigte analog zum Kurzarbeitergeld erhalten, wenn sie sich für einen anderen Job in ihrem Unternehmen qualifizieren, weil ihre alte Tätigkeit wegfällt. Der Arbeitgeber trägt dem Entwurf zufolge die Kosten der Weiterbildung.
Die verstärkten und vereinfachten Förderangebote zielen darauf, die Beschäftigten fit zu machen für die Umwälzungen und Probleme in der Wirtschaft durch Klimaschutz, Digitalisierung und Nachwuchsmangel. Jugendliche erhalten eine Ausbildungsgarantie in Form eines Platzes für eine überbetriebliche Ausbildung, wenn sie keine passende Lehrstelle finden. Auszubildende, die selbst ihren Weg machen, sollen dabei besser begleitet und finanziell unterstützt werden, wenn sie etwa für eine Lehrstelle umziehen müssen.
Berlin (epd). Angesichts des Arbeitskräftemangels will die Bundesregierung mehr Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern für Deutschland gewinnen. Das Kabinett billigte am 29. März in Berlin einen Gesetzentwurf des Innen- und Arbeitsministeriums. Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht es unter anderem, künftig auch ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:
* AKADEMISCHE QUALIFIKATION: Hochschulabsolventen, die einen in Deutschland anerkannten Abschluss und einen Arbeitsvertrag haben, erhalten wie bisher die Blaue Karte EU, die ihnen einen bis zu vierjährigen Aufenthalt ermöglicht. Die Gehaltsschwellen werden gesenkt. Bisher musste ein jährliches Mindestgehalt von 58.400 Euro und in Mangelberufen von 45.552 Euro nachgewiesen werden. Der Familiennachzug und der Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt werden erleichtert. IT-Spezialistinnen und Spezialisten können ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie über Berufserfahrung auf akademischem Niveau verfügen.
* BERUFLICHE QUALIFIKATION: Fachkräfte mit von Deutschland anerkanntem Abschluss (Hochschul- oder Berufsabschluss) können künftig jede qualifizierte Tätigkeit annehmen, also auch in andere Branchen wechseln.
* BERUFLICHE ERFAHRUNG: Ausländische Fachkräfte mit ausreichender Berufserfahrung und einem Berufsabschluss ihres Herkunftslandes können auch ohne die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland arbeiten. Sie müssen dazu ein angemessenes Gehalt nachweisen. Das soll Lohndumping verhindern.
Wer die Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss die Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachholen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Beschäftigten dabei zu unterstützen, sie etwa für notwendige Qualifizierungen freizustellen. Bisher muss die Anerkennung vom Ausland aus betrieben werden - eine hohe Hürde, die Zuwanderungen verhindert.
* BERUFLICHES POTENZIAL: Es wird die Möglichkeit eröffnet, für ein Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Voraussetzung ist ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss. Dafür wird eine Chancenkarte eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Die Kriterien sind Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Die Karte bietet auch Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Parallel zur Jobsuche ist Arbeit von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt.
* FACHKRÄFTEMANGEL IN DEUTSCHLAND: Die Zahl der offenen Stellen lag im letzten Quartal 2022 bei rund 1,98 Millionen. Dies sei der höchste je gemessene Wert, heißt es in dem Regierungsentwurf. Durch die Neuregelungen könnten bis zu 135.000 Fachkräfte pro Jahr mehr gewonnen werden. Die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist Teil eines Gesetzespakets zur Migration, mit dem die Ampel-Koalition das Einwanderungs-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht modernisieren will.
Kassel (epd). Der gemeinsame Warnstreik der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Wolfgang Schroeder aus einer besonderen Lage heraus entstanden. Der Kasseler Professor verwies auf Faktoren wie die Corona-Pandemie und die hohe Inflation, die ausschlaggebend für die gemeinsamen Aktivitäten der Gewerkschaften seien. Mit Schroeder sprach Luca Kissel.
epd sozial: Ist der gemeinsame Warnstreik von ver.di und EVG so etwas wie eine Premiere?
Wolfgang Schroeder: Es ist schon etwas Besonderes, dass zwei Gewerkschaften, die bislang eher wenig miteinander zu tun hatten, gemeinsam zum Streik aufrufen. Ein Solidarstreik ist in Deutschland nicht üblich. Es ist nämlich nicht möglich für eine Gewerkschaft, ohne eigene Forderungen die Ziele einer anderen Gewerkschaft durch einen eigenen Streik zu unterstützen. Für einen Streik bedarf es eigenständiger Akteure mit einer eigenständigen Zielsetzung. Jede Gewerkschaft muss eine eigene Forderung haben, die gerade verhandelt wird. Ver.di und EVG erfüllen diese Bedingungen.
epd: Sind weitere gemeinsame Aktivitäten dieser Art erwartbar für die Zukunft?
Schroeder: Das ist offen. Der Warnstreik entstand aus einer besonderen Lage heraus. Durch die Corona-Pandemie, während der kaum öffentliche Tarifauseinandersetzungen stattfanden, konnten keine Mitglieder mobilisiert werden. Des Weiteren sind die Gewerkschaften mit der exorbitanten Inflation konfrontiert, weshalb sie im Sinne ihrer Mitglieder hohe Forderungen stellen müssen, um deren Kaufkraftverlust zu begrenzen.
Dieses Mal sitzt auch der Staat mit am Verhandlungstisch. In der konzertierten Aktion von Bundesregierung und Sozialpartnern wurde beschlossen, dass es möglich ist, eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro in einem Tarifvertrag zu vereinbaren. Davon haben die Abschlüsse in der Chemie und in der Metallbranche sehr profitiert. Damit wird auch klar, dass die hohe Inflation die Tarifparteien überfordern kann und der Staat in dieser Situation flankierend unterstützen sollte. Aber auch dafür gibt es Grenzen, nicht zuletzt durch die Tarifautonomie.
epd: Sind solche koordinierten Vorgehensweisen zielführend im Hinblick auf Lohnabschlüsse und/oder ein Einlenken der Arbeitgeber?
Schroeder: Ja, davon bin ich fest überzeugt. Die Gewerkschaften arbeiten, soweit dies erkennbar ist, mit Augenmaß. Es handelt sich um einen Warnstreik, der ein befristeter Streik ist. Zudem wurde er frühzeitig angekündigt, womit den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich rechtzeitig anderweitig zu organisieren. Heute ist das einfacher als in der Vergangenheit, weil viele Menschen einfach im Homeoffice bleiben können oder sich in Fahrgemeinschaften organisieren können.
epd: Sorgt das nicht dennoch für Unmut?
Schroeder: Mit Sicherheit; schließlich wird die eigene Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Zugleich konnten wir in der Vergangenheit beobachten, dass die Leute diese Unzufriedenheit durchaus in eine Güterabwägung bringen können. So gab es bei den zurückliegenden Streiks in der Infrastruktur stets relativ hohe Zustimmungswerte. So haben beispielsweise den Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die den Verkehr in den vergangenen Jahren oftmals lahmlegten, meist 50 bis 80 Prozent der Bevölkerung zugestimmt. Im Vergleich zu Frankreich oder anderen Ländern zeigt sich zudem, dass es in Deutschland kaum unbefristete Streiks gibt. Dazu hat auch das Instrument der Warnstreiks beigetragen. Sie sind nicht nur befristet, sondern auch vergleichsweise ressourcenschonend. Letzteres vor allem für die Gewerkschaft, deren Streikkasse damit geschont wird. Das trug so dazu bei, bestehende Konfliktlagen besser zu lösen.
epd: In der Vergangenheit wurde oft von einem schwindenden Einfluss der Gewerkschaften gesprochen. Verfolgen diese mit ihrem aktuellen Vorgehen einen gewissen Selbstzweck?
Schroeder: Gewerkschaften brauchen Sichtbarkeit, direkten Kontakt und Mobilisierungsmöglichkeiten, die sich aus sozial mobilisierenden Konflikten ergeben. Solche Streiks sind für Gewerkschaften sehr wichtig. Sie zeigen damit, dass sozial angemessene Einkommen nicht einfach im luftleeren Raum entstehen, sondern setzen voraus, dass sich die Beschäftigten aktiv einbringen. Und diese sichtbare Bedarfs- und Interessenslage seitens der Beschäftigten wird über die Gewerkschaften artikuliert, um auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern zu agieren.
epd: Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sagte: „Ein Blick nach Frankreich zeigt, wohin es führt, wenn man sich auf die schiefe Ebene begibt.“ Halten Sie diesen Vergleich zu Frankreich für angemessen?
Schroeder: Das finde ich vollkommen aus der Luft gegriffen, weil das Streikvorgehen in Deutschland dem französischen diametral entgegengesetzt ist.
epd: Was bedeutet das?
Schroeder: Hier sind es verantwortliche Gewerkschaften, die zeitlich befristet zum Streik aufrufen und damit die Hoffnung verbinden, möglichst schnell und möglichst effektiv einen Tarifabschluss zu erreichen. Der Streik verfolgt keine politischen Ziele, sondern soll zu einem Vertragsabschluss führen. Deutschland ist ein streikarmes Land, und Warnstreiks haben dazu wesentlich beigetragen. Dadurch kann zwar die Häufigkeit von Streiks erhöht werden, aber zugleich reduzieren sich dadurch auch die Zahl der durch Streiks ausgefallenen Arbeitstage. Wer vor französischen Verhältnissen warnt, hat immer noch nicht begriffen, wie unsere sozialpartnerschaftliche Verhandlungsdemokratie funktioniert.
Wiesbaden, Berlin (epd). Das Elterngeld wird weiter hauptsächlich von Müttern bezogen, die Väter holen aber auf. Im vergangenen Jahr nahmen rund 482.000 Männer das Elterngeld in Anspruch, das waren 2,1 Prozent mehr als 2021, wie das Statistische Bundesamt am 29. März in Wiesbaden mitteilte. Damit stieg der Anteil der Väter auf 26,1 Prozent (2021: 25,3 Prozent). Er blieb aber hinter dem Anteil der Mütter weiter deutlich zurück. Insgesamt sank die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld um 1,2 Prozent auf gut 1,8 Millionen.
Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 Prozent betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würden.
Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,2 Prozent war 2022 - wie im Vorjahr - Sachsen, gefolgt von Thüringen (28,4 Prozent), Bayern (28,3 Prozent) und Baden-Württemberg (28,3 Prozent). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2022 - ebenfalls wie im Vorjahr - im Saarland (20,8 Prozent).
Nach wie vor gibt es den Daten zufolge erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer des Elterngeldes. Sie lag bei den Frauen im Jahr 2022, wie schon im Vorjahr, bei 14,6 Monaten (2020: 14,5 Monate; 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,6 Monaten dagegen deutlich kürzer und hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren sogar leicht verringert (2019 bis 2021: 3,7 Monate).
Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte in Berlin, die Daten zeigten, „dass wir gesellschaftlich noch weit von einer gleichberechtigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entfernt sind“. Zwar gebe es einen positiven Trend, wonach mit 26,1 Prozent immer mehr Väter Elternzeit nehmen, „doch vom Wunsch vieler junger Familien nach paritätischer Aufteilung sind wir noch weit entfernt.“
Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, erklärte, auch wenn es grundsätzlich erfreulich sei, dass sich der Anteil der Väter minimal erhöht habe, „ist die Quote der Väter, die Elterngeld beziehen, doch nach wie vor erschreckend gering“. Besonders problematisch sei, dass die ohnehin viel kürzere Bezugsdauer bei den Vätern im Vergleich zu 2021 sogar geringfügig zurückgegangen sei.
Marburg, Landau (epd). Die Schmerzen begannen, als Nadja Homburger (Name geändert) ein Tumor am Rücken entfernt werden musste. Die frühere Leistungssportlerin erholte sich gut von der Operation. „Aber danach wurden die Rückenschmerzen richtig schlimm“, erzählt die 51-Jährige. „Ich bekam Schlafstörungen, der Schmerz zermürbte mich. Ich war auf dem besten Weg in eine Depression.“ Zwei Jahre nach der OP begann sie eine Psychotherapie.
Mediziner sprechen von chronischen Schmerzen, wenn sie länger als sechs Monate andauern. „Man geht davon aus, dass dann die akute Schmerzphase vorüber ist“, erklärt die Marburger Psychologin Jenny Riecke. Anhaltende Schmerzen hätten häufig auch psychische Ursachen.
In einer aktuellen Studie, die bis Oktober 2024 bundesweit an fünf Universitäten läuft, behandeln Psychologen und Psychologinnen 400 Patientinnen und Patienten mit chronischen Rückenschmerzen. Beteiligt an der „Effect-Back-Studie“ sind die Universitäten Marburg, Mainz, die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) sowie die Universitätskliniken Essen und Heidelberg. Nadja Homburger ist eine der Teilnehmerinnen.
Die Forschenden haben die Patienten und Patientinnen in zwei Gruppen eingeteilt: Eine erhält eine kognitive Verhaltenstherapie und lernt, eine Strategie für den Umgang mit Schmerzen aufzubauen, zum Beispiel anhand von Entspannungsübungen. In der anderen Gruppe wird nach einer neuen Methode verfahren, der sogenannten Expositionstherapie, bei der Menschen mit ihrer Angst konfrontiert werden. Zu dieser Gruppe zählt Nadja Homburger. Ärzte hatten geraten, aufs Rudern zu verzichten - ihre Leidenschaft. Teil der Therapie war dann, wieder ins Ruderboot zu steigen. „Ich habe durch die Therapie gelernt: Es geht doch. Das war ergreifend für mich.“
Julia Glombiewski ist Professorin für Klinische Psychologie an der RPTU am Standort Landau und hat 2017 in Marburg bereits eine Vorgänger-Studie geleitet. Diese ergab: Beide Methoden wirken gut, die Expositionstherapie nach Therapie-Ende sogar kurzfristig noch besser.
Jetzt wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen, welche Therapie zu welchem Patienten passt: Reagieren zum Beispiel Männer oder Frauen auf die eine Therapieform besser als auf die andere? Spielt das Alter eine Rolle? Ziel wäre eine personalisierte Psychotherapie - das wäre ein bahnbrechender, neuer Ansatz. Glombiewski spricht von „der Zukunft der Psychotherapie“.
Nach Einschätzung des Gießener Orthopäden Henning Stürz leidet fast jeder Mensch im Laufe seines Lebens einmal unter Rückenschmerzen. Die Gesellschaft müsse für die Versorgung von Rückenschmerzen pro Jahr rund 15 bis 20 Milliarden Euro aufbringen. Der Verein „Aktion Gesunder Rücken“ will zu einem „rückenfreundlichen Lebensstil“ ermutigen und gibt auf seiner Website jede Menge Tipps dafür.
„Die Empfehlung, sich mehr zu bewegen, ist goldrichtig“, sagt Julia Glombiewski dazu. „Eine einfache Empfehlung hilft aber nicht bei jedem.“ Es gibt Patienten, die dem ärztlichen Rat folgen und mehr joggen, aber trotzdem Schmerzen haben. Es gibt auch welche, die abspeichern: Bewegung ist nicht gut für mich, sich immer weniger bewegen und dadurch die Schmerzen verschlimmern. Die kaum noch das Haus verlassen und soziale Kontakte verlieren. Sie geraten in einen „Schmerzteufelskreis“, wie Glombiewski es nennt. „Wir Psychologen und Psychologinnen kümmern uns nicht um alle Patienten mit Rückenschmerzen, sondern um die, bei denen etwas schiefgegangen ist.“
Nadja Homburger bekam Hinweise, wie sie trotz Schmerzen ihren Alltag bewältigen kann. Ihre Therapeutin erklärte die Ursache der chronischen Schmerzen. Normalerweise erfülle Schmerz eine Warn- und Schutzfunktion, sagt Jenny Riecke. Jemand erleidet einen Beinbruch, wird behandelt, die Schmerzen verschwinden. Bei chronischen Schmerzen sind bestimmte Rezeptoren im Gehirn übersensibel geworden, sie schlagen permanent Alarm, „wie eine überempfindliche Alarmanlage“.
An der Studie nehmen Patienten und Patientinnen teil, von denen einige seit Jahrzehnten unter chronischen Rückenschmerzen leiden. Viele gelten als „austherapiert“, wie Julia Glombiewski erklärt. Etliche nähmen Schmerzmittel, manche Opiate.
Die Therapeutinnen könnten ihnen nicht versprechen, dass die Schmerzen ganz verschwänden, das sei auch nicht das Ziel. Davon müsse man sich lösen und sagen: „Es kann mir trotz Schmerzen gut gehen.“ Nadja Homburger sagt: „Der Schmerz ist noch da, aber er bestimmt nicht mehr mein Leben.“
Frankfurt a.M. (epd). Es war „eine Horrorerfahrung“, sagt Annelie Bentis (Name geändert): „Meine Gedankenstimme hatte sich ständig in die Stimme anderer Menschen verwandelt.“ Wenn sie etwa dachte „Ich muss noch einkaufen gehen“, hörte sie das in ihrem Kopf mit der Stimme einer Nachbarin. Manchmal war es auch die Stimme eines Filmstars. Das ging so sieben Jahre lang. Annelie Bentis fand es grauenvoll, fremde Stimmen zu hören. Hinzu kam die Angst vor Stigmatisierung: „Ich konnte darüber mit niemandem sprechen.“
Laut Björn Schlier vom Institut für Klinische Psychologie der Uni Hamburg hören zwischen drei und sieben Prozent aller Menschen in Deutschland Stimmen. Psychische Erkrankungen wie eine Psychose zählen zu den Hauptursachen. „Stimmenhören“ kann laut Schlier sehr belastend sein. Zum Beispiel, weil diese Stimmen unerwünschte Anweisungen geben oder einen beleidigenden Inhalt haben.
Annelie Bentis wusste lange nicht, was mit ihr los war: „Mit 22 erhielt ich die Diagnose Schizophrenie.“ Angefangen hatte es bei ihr im Alter von 18 Jahren. Heute ahnt die junge Frau aus der Pfalz, dass schwere Traumata hinter ihrer Erkrankung stecken. Damit meint sie vor allem „stundenlange Psychofolter“ ihres Ex-Mannes, den sie mit 18 Jahren geheiratet hatte. Sie begann schließlich, ihre Traumata aufzuarbeiten. Annelie Bentis sagt, mit therapeutische Hilfe sei es ihr gelungen, sich von ihren Stimmen zu befreien.
Anna Helm (Name geändert) unterstützt als Genesungsbegleiterin Menschen, die Stimmen hören. Als sie zum ersten Mal damit konfrontiert wurde, dass es Menschen gibt, die Stimmen hören, sei sie „sehr befremdet“ gewesen, gibt die 72-Jährige zu. Anna Helm ist selbst psychisch krank, sie leidet unter Depressionen.
„Eine Frau aus unserer Gruppe für Menschen, die Stimmen hören, wurde einmal, als sie entlang der Autobahn lief, ständig von einer Stimme aufgefordert, sich vor ein Auto zu werfen“, berichtet Anna Helm. Bei einem anderen Mitglied der Gruppe hätten Stimmen verboten, Sport zu treiben. Auch Anna Helm sagt, dass Stimmenhörer unter dem leiden, was in ihrem Kopf vor sich geht und Stigmatisierung befürchten: „Viele haben Angst, ihre Wohnung zu verlassen, weil sie komisch angeguckt werden, wenn sie mit ihren Stimmen reden.“
In der christlichen Religion seien Stimmen nichts Unbekanntes, sagt Jörg Urbschat, evangelischer Theologe aus der niedersächsischen Gemeinde Seevetal. Urbschat ist nicht nur Theologe, sondern auch ausgebildeter „Visionssucher“. Bei der „Visionssuche“ beschäftigen sich die Teilnehmer sowohl praktisch als auch spirituell mit Themen, die das Überleben in freier Natur betreffen. Urbschat bietet hierzu Seminare an. Die Teilnehmer werden dabei aufgefordert, in einen Dialog mit der Natur zu treten. Manche erzählen davon, dass sie eine „Stimme“ der Natur wahrgenommen haben.
An der Uniklinik Aachen befasst sich der Psychosomatiker Klaus Mathiak mit dem Stimmenhören. Nach seinen Erfahrungen wollen Menschen mit chronischen Halluzinationen ihre Stimmen nicht unbedingt loswerden. „Sie möchten damit nur besser umgehen können.“ Durch psychotherapeutische Verfahren könne das auch gelingen.
Thomas Mann, Krankenpfleger für Psychiatrie und Soziotherapeut in Lübeck, beschäftigt sich seit 2010 mit dem Phänomen Stimmenhören. Für nicht wenige Menschen sei es völlig normal, mit ihren Stimmen zu kommunizieren, sagt der Koordinator des Lübecker „Netzwerks Stimmenhören“. „Für andere sind die Stimmen derart quälend, dass sie davon fast in den Suizid getrieben werden.“ Selbst ihnen könne es gelingen, mit den Stimmen als „Mieter“ im Kopf einvernehmlich zu leben.
Bremen (epd). Das Land Bremen will ein Pilotprojekt starten, mit dem papierlosen Zugewanderten ein Weg aus der Illegalität geebnet werden soll. Eine Clearingstelle werde ihnen ab dem 8. Mai Beratung und Unterstützung anbieten, teilten die beteiligten Behörden am 24. März mit. Das Projekt gilt als bundesweit einzigartig. Wer sich im Bundesgebiet ohne eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung aufhält, gilt als papierlos. Davon sind allein im kleinen Bundesland Bremen schätzungsweise 4.000 Menschen betroffen.
Die Clearingstelle entsteht auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, an der sich das Innenressort, die Wirtschafts- sowie die Sozialbehörde beteiligen. „Die Betroffenen haben rechtlich keine Chance auf einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt“, sagte Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke).
Dieser Umstand werde leider sehr oft ausgenutzt. „Die Betroffenen sind gezwungen, unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten. Wir müssen Lösungen finden, um illegale Beschäftigung einzudämmen und papierlosen Menschen Zukunftsperspektiven und ein gesichertes Einkommen zu geben - und die Clearingstelle ist eine davon.“
Die Arbeit der Beratungsstelle werde auf die Erfahrungen vergleichbarer Projekte vor allem in der Europäischen Union aufbauen, ergänzte Vogt. Sozialstaatsrat Jan Fries (Grüne) bekräftigte, die Vereinbarung sei für Menschen gedacht, die aus ihrer persönlichen Biografie heraus kein Vertrauen in staatliche Institutionen hätten. Wenn sich herausstelle, dass ihr illegaler Aufenthalt nur auf Unwissenheit beruhe, sollten sie Unterstützung für eine Legalisierung bekommen: „Das ist aber keine Einladung an alle illegal Eingereisten, unter Umgehung von Recht und Gesetz in Bremen einen legalen Aufenthalt zu erwirken.“
Das sollen die Rahmenbedingungen verhindern. So soll die Clearingstelle Betroffene beraten, die ab dem 8. Mai bereits mindestens seit zwei Jahren ohne gültige Aufenthaltspapiere im Land Bremen leben und keine staatlichen Leistungen erhalten.
Weitere Bedingungen: Sie sollen keine Duldung oder Aufenthaltstitel haben und sich in keinem laufenden asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Gerichtsverfahren befinden. Die Beratung laufe ohne das Risiko für die Betroffenen, sich den Ausländerbehörden des Landes gegenüber offenbaren zu müssen, hieß es.
Berlin (epd). Die Stiftung zur Auszahlung von Hilfen an behinderte Kinder, die in Heimen der frühen Bundesrepublik oder DDR Unrecht erfahren haben, beendet ihre Arbeit. Wie das Bundesarbeitsministerium und die beiden großen Kirchen am 28. März in Berlin mitteilten, wurden in den sechs Jahren seit dem Start der Stiftung rund 245 Millionen Euro an fast 24.000 Betroffene ausgezahlt. Die Stiftung habe ihre Zwecke und Ziele erreicht, hieß es. Ihr sei es auch gelungen, gesellschaftliche Aufmerksamkeit für das Thema zu wecken.
Menschen, die von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik oder bis 1990 in der DDR in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht waren, konnten bei der Stiftung Hilfen beantragen. Inzwischen ist bekannt, dass mit ihnen in den Heimen teilweise unmenschlich umgegangen worden ist. Hilfen bekamen Betroffene wegen körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder wegen ungerechtfertigter medizinischer oder therapeutischer Maßnahmen, an denen sie bis heute leiden.
Schon 2012 wurde von Bund, Ländern sowie evangelischer und katholischer Kirchen, die ebenfalls Träger vieler Einrichtungen waren, ein Fonds zur Entschädigung von Heimkindern eingerichtet. Opfer brutaler Behandlung in Behinderteneinrichtungen und der Psychiatrie wurden damals zunächst nicht berücksichtigt, was auf langandauernden Protest von Behindertenverbänden stieß.
Erst 2017 wurde die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet, um auch ihr Leid anzuerkennen. Betroffene konnten eine Einmalzahlung von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro erhalten. Träger der Stiftung waren erneut Bund, Länder und Kirchen.
Wie Bundesarbeitsministerium und Kirchen mitteilten, wurden in den entsprechenden Zeiträumen rund 256.000 Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht. Hilfen bekamen den Angaben zufolge 23.837 Betroffene. Die Antragsfrist wurde mehrfach verlängert.
Magdeburg (epd). Wer pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag unterstützt, soll in Sachsen-Anhalt künftig 125 Euro pro Monat erhalten. Das Kabinett hat am 28. März eine entsprechende Verordnung angepasst, wie die Staatskanzlei in Magdeburg mitteilte. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, Ziel sei es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben können. Möglich sei etwa die Unterstützung bei der Organisation von Terminen oder bei Einkäufen.
Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass es ein großes Potenzial zur Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen durch Nachbarschaftshilfe gebe, erklärte die Ministerin. Dies entlaste unter anderem auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Der bundesrechtlich geregelte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich soll demnach von Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegekassen abrechenbar sein.
Ein aus dem Corona-Sondervermögen finanziertes Modellprojekt soll ein Verfahren zur Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern umfassen, wie die Staatskanzlei weiter mitteilte. Die vereinbarte Neufassung der entsprechenden Pflege-Betreuungs-Verordnung schaffe die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung dieser Form der Nachbarschaftshilfe. Das Modellprojekt werde von der Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. betreut, einem Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Magdeburg (epd). Die Zahlen, die Pamela Lüddecke, Pflegedienstleiterin des Klinikums in den Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg nennt, klingen alarmierend: Rund 30 Vollzeitstellen müsste sie zusätzlich besetzen, um alle Betten in den Krankenhäusern der evangelischen Diakonie in Magdeburg und Lostau belegen zu können. „Um die gesetzlich vorgeschriebenen Personaluntergrenzen überall einzuhalten, fehlen mir diese Stellen, besonders im Nachtdienst“, sagt die Pflegedienstleiterin.
Auf der Intensivstation werden bereits Betten gesperrt, wenn nicht genügend Pflegekräfte vorhanden sind. In der Lungenklinik in Lostau ist seit rund vier Jahren die Palliativstation geschlossen, weil das nötige Personal fehlt. Die Patienten würden an andere Stationen verwiesen.
Der Fachkräftemangel in der Pflege ist ein bundesweites Problem. Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit vom Mai vergangenen Jahres waren im Jahresdurchschnitt 2021 rund 9.000 Pflegefachkräfte arbeitslos gemeldet. Ihnen standen rund 27.000 offene Stellen gegenüber.
Der Personalmangel trifft auch kirchliche Einrichtungen von Diakonie und Caritas, bestätigt Christoph Rink, Personalleiter der Caritas-Trägergesellschaft St. Mauritius (ctm). Die Tochtergesellschaft des katholischen Caritasverbandes im Bistum Magdeburg unterhält nach eigenen Angaben 28 Einrichtungen, unter anderem in der Alten-, Behinderten- und Erziehungshilfe.
„Wir bekommen immer weniger Bewerbungen auf offene Stellen“, sagt Rink. „Manche Azubis brechen die Ausbildung ab, andere sind nicht überall einsetzbar.“ Auch das Bildungsniveau der Auszubildenden sei spürbar gesunken, beklagt der Personalchef. „Der Fachkräftemangel ist in allen Bereichen bemerkbar.“
Wegen des Mangels an Pflegekräften hat es Rink bereits im Ausland versucht - auf den Philippinen und in Vietnam. Der Erfolg sei aber mäßig gewesen, auch aufgrund der unterschiedlichen Arbeitskultur, sagt der Personalleiter der Caritas-Einrichtungen.
Die ctm setzt auf den „Mehrwert“ einer christlichen Einrichtung. „Ich arbeite hier einfach gerne“, sagt Rink über seinen Arbeitgeber. Betriebsintern sollen christliche Werte gelebt werden, sagt Rink. So gebe es beispielsweise keine Fehlerkultur, sondern eine „Lernkultur“ im Unternehmen.
Auch bei den Pfeifferschen Stiftungen würden viele neue Mitarbeiter diesen „besonderen Geist“ einer evangelischen Einrichtung spüren, sagt Christian Rausch, Bereichsleiter der dortigen Seniorenstifte. Um die Auszubildenden im Unternehmen zu halten, bekommen sie gleich zu Beginn die Zusage, dass sie nach der Ausbildung übernommen werden, wenn es für beide Seiten passt. Über das Bundesprogramm „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“ versucht die Einrichtung zudem, die Arbeitszeiten in den Pflegeberufen besser mit dem Privatleben vereinbar zu machen.
Das ist auch in der Altenpflege des Trägers dringend notwendig. Zwar sei dort der Fachkräftemangel noch nicht so groß, dass einzelne Bereiche schließen müssten. Aber von derzeit rund 170 Mitarbeitern seien 76 bereits über 50 Jahre alt, viele werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. „Das aufzufangen, wird sportlich“, sagt Christian Rausch.
"Anbieter von Leiharbeit sind aktuell gefragte Akteure in der Pflegebranche. Das verdeutlichen Rückmeldungen stationärer Einrichtungen aus dem Hessischen Pflegemonitor: Im Jahr 2020 setzten 39 Prozent gelegentlich und 16 Prozent dauerhaft Leiharbeitskräfte ein.
Nach den Rückmeldungen aus dem ambulanten Bereich sind es gelegentlich acht Prozent und dauerhaft zwei Prozent. Leiharbeit bietet sowohl für Beschäftigte als auch für Einrichtungen Vorteile, beispielsweise kurzfristige und flexible Verfügbarkeit von Mitarbeitenden, keine langfristige Vertragsbindung und die Gewinnung vielfältiger Erfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen und Sektoren.
Für eine qualitativ gute Leistungserbringung und Refinanzierbarkeit erfordert Leiharbeit aber dringend eine normative Ausgestaltung der vertraglichen Rahmenbedingungen. Bisher diktieren Leiharbeitsfirmen Vertragsinhalte, insbesondere die Preise, nach dem freien Markt - während das Risiko bei Nichtvertragseinhaltung allein zulasten der beauftragenden Einrichtungen geht.
Das führt bei den Einrichtungen zu enormen, nicht refinanzierten Kosten und oft auch zu Qualitätseinbußen, weil Personal von Leiharbeitsfirmen unzureichend geschult ist (zum Beispiel zu aktuellen Anforderungen an Pflegedokumentation und Nachweisführung, Expertenstandards, Erste Hilfe). Häufig sind die Einsätze nur kurzzeitig und ad hoc erforderlich. Darin begründet ist oftmals keine ausreichende Zeit für eine umfangreiche Einarbeitung. Es kommt zu fehlender Kontinuität bei der Versorgung bzw. wechselnden Ansprechpersonen und dadurch zu Qualitätseinbußen.
München/Rothenburg o.d. Tauber (epd). Es ist eine Klage, die viele Angestellte im Pflegebereich kennen: „Ich würde mich gern intensiver um die Menschen kümmern, wenn ich nur mehr Zeit hätte.“ Anne Rademacher hört das besonders oft von Pflegekräften, die nach einer Weiterbildung in Palliative Care, also der Pflege von Schwerkranken am Lebensende, mit viel Elan in ihre Einrichtungen zurückkehren. „Dann stellen sie fest, dass ihnen im Arbeitsalltag einfach die Zeit fehlt, das Erlernte umzusetzen“, beschreibt die Geschäftsführerin der Münchner Paula Kubitscheck-Vogel Stiftung das Dilemma.
Deshalb treibt die Münchner Stiftung seit 2018 das Projekt „Zeitintensive Betreuung im Pflegeheim“, kurz ZiB, mit rund 200.000 Euro pro Jahr voran. Sie sattelte dabei auf ein Experiment des Anna Hospizvereins in Mühldorf auf: Dort hatten die Verantwortlichen ein Jahr lang zusätzliche Palliative-Care-Fachkräfte in der Klinik, in ambulanten Pflegediensten und in stationären Pflegeheimen angestellt. Ihr Ziel war es dabei, mehr Würde in die Pflege zu bringen.
„Wenn jemand am Lebensende ist, verlangsamt sich alles“, sagt Sabine Brantner vom Anna Hospizverein. Ob Essen oder Körperhygiene - es gehe darum, den Menschen Zeit zu lassen, um das zu tun, was sie noch können. Am Ende des Projektjahrs stellten die Initiatoren fest, dass das ZiB-Konzept im Klinikalltag und in Pflegediensten nicht funktionierte. „Die Zeit ist im Alltag schlichtweg versackt“, bilanziert Brantner. In den Pflegeheimen jedoch sei es den Fachkräften im Anschluss an ihre Schichten möglich gewesen, sich im bezahlten Rahmen von ZiB eine Stunde palliativ um Bewohner zu kümmern.
Der Vorteil: „Pflegerinnen und Pfleger kennen ihre Bewohner und können gut einschätzen, wenn es zu einer Verschlechterung kommt“, sagt Brantner. Unnötige Klinikaufenthalte konnten verhindert, Lebensqualität verbessert, Kosten gespart werden. Zugleich seien ZiB-Kräfte auch Bindeglieder zu Angehörigen und Ärzten.
Im zweiten Projektjahr ab Herbst 2021 weitete die Paula Kubitschek-Vogel Stiftung das Modell auf ganz Bayern aus. Mit Hilfe von Fördermitteln des bayerischen Gesundheitsministeriums, der Stiftung Zukunft Mensch und der Otto-Diegel-Stiftung konnten - in Kooperation mit acht Hospizvereinen - 50 zusätzliche Fachkräfte in 22 Pflegeheimen beschäftigt werden. Rund 60 Stunden für zeitintensive Betreuung seien so pro Pflegeheim entstanden. Eine wissenschaftliche Begleitstudie, die am Mittwoch im Rahmen eines Fachtags in München vorgestellt wurde, überprüfte Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des ZiB-Projekts.
„Wir haben rundum gute Erfahrungen mit dem ZiB-Projekt gemacht“, sagt Ursula Memhardt, Einsatzleiterin vom Hospizverein Rothenburg ob der Tauber. Zum Wohle der schwerkranken Bewohner habe der Hospizdienst die Zusammenarbeit mit den Pflegeheimen intensivieren können. Letztlich sei das auch ein Gewinn für die Angehörigen und das Pflegeteam. In Rothenburg ging das Projekt deshalb am 1. März in die nächste Runde - allerdings um die Hälfte abgespeckt, mit nur einer Palliative-Care-Pflegekraft pro Einrichtung. Das Gehalt werde von Spendengeldern getragen.
Doch nicht überall konnte sich das Projekt durchsetzen - wegen Personalmangel. In Augsburg übernahmen teilweise Vollzeitkräfte zusätzliche ZiB-Stunden. „Das war keine gute Idee, da es zur Überforderung geführt hat“, sagt Stephanie Ludwig, Geschäftsführerin des St. Vinzenz-Hospiz Augsburg. Das Problem dürfte sich in Zukunft noch verschärfen: Schätzungen zufolge fehlen bereits heute 200.000 Fachkräfte, in zwölf Jahren könnten es über 300.000 sein.
Frankfurt a.M. (epd). Das Technische Hilfswerk (THW) packt auch noch Wochen nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien unterstützend an. „Wir bringen Zelte, Schlafsäcke und Isomatten in die Türkei und nach Syrien“, sagte Maren Jaschke, Referentin der Arbeitsgruppe Ausland des THW, dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Materialien, die zur Unterbringung in kalten Temperaturen benötigt werden.“ Auch in diesen Tagen seien weitere Hilfsgüter, wie etwa Stromerzeuger, unterwegs. Insgesamt seien vom THW seit dem ersten Beben am 6. Februar mehr als 300 Tonnen Hilfsgüter auf Lkws in die Regionen geliefert worden oder seien gerade auf dem Weg dorthin.
Derzeit seien Einsatzkräfte des THW-Teams „Wasser, Sanitär und Hygiene“ vor Ort, um Wasseraufbereitungsanlagen in der türkischen Region Hatay zu installieren und Mitarbeiter der örtlichen Versorger zu schulen. Die Anlagen sollen die Wasserversorgung der Bürger, die nach dem Einsturz ihrer Häuser in Camps leben, verbessern und die Ausbreitung von Krankheiten wegen mangelnder Hygiene verhindern. „Das hilft nachhaltig“, sagt Jaschke. „Bei kommenden Katastrophen, die hoffentlich nie eintreten werden, kann der Wasserversorger die Engpässe selbst überbrücken.“
„Bald wird die Phase des Wiederaufbaus anstehen“, sagte Jaschke. Aktuell unterstützt das THW vor Ort Teams der Vereinten Nationen. „Dort wird auf jeden Fall noch sehr viel Unterstützung benötigt.“ Jaschke berichtet auch von Privatpersonen aus Deutschland, die sich aus eigener Initiative den Einsatzkräften vor Ort angeschlossen haben und ihnen als Übersetzer dienen.
Auch der Oberarzt aus dem Alexianer Klinikum in Krefeld, Mehmet Antakyali, flog in die Region, um zu helfen. Mit 1.000 Kilogramm Gepäck machte er sich auf den Weg in die Türkei. Gemeinsam mit einer Gruppe von Medizinern, darunter seinem Bruder, reiste Antakyali nach Adana, einige Kilometer vom Epizentrum des Erdbebens entfernt.
Die Kosten für den Gepäcktransport erließ ihnen die Airline. Die Gruppe um den 51-jährigen Mediziner hatte gespendete Medikamente und weitere Hilfsgüter gesammelt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Ankunft in Adana half schließlich das türkische Militär beim Umladen der Hilfsgüter in einen Bus. Straßenschäden und Militärblockaden erschwerten die Fahrt nach Antakya, einer zerstörten Stadt nahe der Grenze zu Syrien.
Vor Ort versuchte Antakyali, eine Erlaubnis für seinen geplanten Hilfseinsatz zu bekommen. „Vom Parlamentsabgeordneten bis hin zum Gouverneur hatte ich gefühlt Hunderte Menschen am Telefon.“ Helfen sei ohne Genehmigung nicht möglich gewesen. Antakyali sah das ein, denn: „Teilweise sind Häuser weiter eingestürzt, wenn Helfer zum Bergen hineingegangen sind. Viele hatten keine Ahnung, was sie da tun, obwohl sie es natürlich nur gut meinten.“
Hilfe fand Antakyali auf einer Militärbasis. Die Soldaten bauten eigens für Antakyalis Gruppe Zelte auf. Mit dem Begleitschutz von Soldaten halfen sie an den darauf folgenden Tagen in den Dörfern rund um die Grenze zu Syrien. „Da haben wir einfach losgelegt“, berichtet Antakyali. Die Menschen seien durch die Naturkatastrophe vom Gesundheitssystem abgeschnitten. Die Ärzte aus Deutschland konnten Menschen, die auf Insulin oder Blutverdünner angewiesen seien, versorgen. Manchmal habe es schon geholfen, gemeinsam mit den Menschen zu weinen. „Es gibt Personen, die haben alles verloren. Die hält fast nichts mehr am Leben“, sagt Antakyali.
Auch Kadir Erdogan, Vorstandsmitglied des Türkischen Kultur- und Bildungsvereins in Raunheim bei Frankfurt am Main, wollte in Deutschland nicht untätig sein. „Das Ausmaß der Katastrophe wurde uns am Morgen nach dem Ausbruch gar nicht bewusst“, sagt Erdogan. Als am Nachmittag erste Anrufe von Verwandten aus der Türkei kamen, habe der 51-Jährige gemeinsam mit weiteren Vereinsmitgliedern sofort Hilfsgüter besorgt. Ein Aufruf auf Facebook mobilisierte Hunderte Menschen ins Vereinsheim.
„Die meisten dieser Leute habe ich noch nie gesehen. Das waren Fremde, die aus der ganzen Region zu uns strömten, um zu helfen“, erklärt Erdogan. Die Spenden kamen in Plastiksäcken, mussten sortiert und in Kartons gepackt werden. Bis zwei Uhr nachts wurden in Raunheim drei LKWs beladen und dann am Frankfurter Flughafen in die Türkei abgefertigt. Der Verein wurde zur Anlaufstelle für alle Hilfswilligen, erläutert Erdogan. „Jacken, Winterschuhe und Spielzeuge konnten wir gebrauchen. Anderes, wie zum Beispiel Abendkleider, haben wir aussortiert.“
„Wir rufen weiter zu Geldspenden auf“, sagt das Vorstandsmitglied des Kultur- und Bildungsvereins. Die Stadtverwaltung habe ein Spendenkonto eröffnet. „Unsere Almosen aus dem Ramadan lassen wir den Erdbebenopfern zukommen.“ Im Ramadan ist es üblich, eine sogenannte Armensteuer, auch Almosen genannt, an Bedürftige zu geben.
„Viele unserer Freunde und Nachbarn haben Familienmitglieder verloren“, sagt Erdogan. Vereinsmitglieder, die in die Region gereist sind, sagten nach ihrer Rückkehr, der Wiederaufbau werde sehr viel Zeit brauchen. Doch die meisten hätten wieder ihre Zuversicht gefunden, beobachtet Erdogan. „Das Leben muss weitergehen.“
Pullach (epd). Noch verdecken die Blätter an den Bäumen nicht die Zinnen, Türme und Giebel der Burg Schwaneck, der Frühling kommt in Pullach im Isartal erst in einigen Wochen. Aber die Kinder und Jugendlichen sind schon da. Im großen Rittersaal sitzt ein Dutzend Schüler im Kreis unter einem riesigen Leuchter. „Der Spuk ist vorbei“, sagt Burgherr Andreas Bedacht, „jetzt ist wieder Leben in den Räumen.“
Der Spuk - das war die Zeit, als Corona das öffentliche Leben weitgehend lahmlegte, auch Jugendherbergen wie die am Burgweg 10 in Pullach. In dieser Zeit war in der Burg Schwaneck und anderen Jugendherbergen kein Kinderlachen mehr zu hören. Die Zahl der Übernachtungen fiel dramatisch, die Existenz der Häuser stand auf dem Spiel. Doch „dem Patienten geht es wieder gut“, sagt Marko Junghänel, Sprecher des Landesverbands Bayern des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH).
1,52 Millionen Übernachtungen wurden in Bayern im Jahr 2019 gezählt. Vergangenes Jahr waren es rund eine Million, in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nicht einmal 500.000 Übernachtungen. Auch bundesweit stehen die Zeichen auf Erholung: 8,6 Millionen Übernachtungen gab es 2022 in allen Jugendherbergen, „damit erreichen wir erstmals wieder annähernd das Vor-Pandemie-Niveau“, sagt DJH-Hauptgeschäftsführer Oliver Peters.
Das Jugendherbergswerk ist ein gemeinnütziger Verein, gegründet vor 114 Jahren. Die Gründungsidee: Junge Menschen sollten, unabhängig von Herkunft und Geldbeutel, die Welt entdecken, Gemeinschaft erleben und dabei den Horizont erweitern. Schulklassen und Jugendgruppen sind die klassische Klientel der Herbergen, zu den Gästen zählen aber auch Familien mit Kindern.
In die Krise gebracht hatte die Jugendherbergen in der Corona-Zeit vor allem das Verbot von Klassenfahrten. „Die körperlichen und psychosozialen Folgen für Kinder, Jugendliche und deren Familien werden wir möglicherweise erst in einiger Zeit sehen“, sagt Klaus Umbach, Präsident des Landesverbands Bayern.
Bei der Burg Schwaneck lässt sich die Rückkehr der Schulklassen in Zahlen ausdrücken. 2022 wurden in der Jugendherberge wieder 18.000 Übernachtungen gezählt, vor Corona gab es allerdings zwischen 27.000 und 30.000 Übernachtungen im Jahr. Auf Bundesebene heißt es, das „Comeback“ der Klassenfahrten sei „vollends geglückt“. Rund 3,6 Millionen Übernachtungen aus dem Bereich Schule waren es im Vorjahr.
Das Haus in Pullach ist in erster Linie eine Bildungseinrichtung, die Seminare und Fortbildungen anbietet. Und in dieser Hinsicht kann Herbergsleiter Andreas Bedacht wieder aufatmen: „Die ganzen Stammgruppen sind wieder da.“ Am Wochenende war die Jugendherberge vom Bund der katholischen Jugend belegt, anschließend werden die 130 Betten von Schülerinnen und Schülern einer Mittelschule genutzt. Das Gemäuer ist in Wirklichkeit nicht so alt, wie es aussieht. Die Burg stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, doch jeder Besitzer hat hier seine eigene Idee vom Mittelalter wahr werden lassen. Das abenteuerliche Ambiente der Burg ist wie gemacht für Kinder und Jugendliche auf Erkundungstour.
Die wieder steigenden Übernachtungszahlen sind eines, doch bleibt ein Erbe der Corona-Zeit bestehen: der Personalmangel. Bis zu einem Fünftel der Mitarbeiter in Bayern hat sich in der Krisenzeit beruflich anderweitig orientiert. Das ist in Pullach zu spüren, aber auch zum Beispiel in Bad Tölz. „Wir haben einen Personalmangel in allen Bereichen“, sagt der dortige Herbergsleiter Holger Strobel. Angesichts von Kurzarbeit und einer instabilen Arbeitssituation hätten sich etliche Mitarbeiter beruflich verändert.
Aber auch hier registriert man einen Nachholbedarf an Klassenfahrten. Strobel: „Wir sind bis in den Herbst hinein ausgebucht.“ Angesichts der Rückkehr der Schüler und der Personalprobleme zieht er ein gemischtes Fazit der Nach-Corona-Zeit: „Alles bleibt anders.“
Bruchsal (epd). Heute sagt Sabine Weise von sich „ich bin zufrieden“. Das war nicht immer so. Die 62-Jährige arbeitet bei der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten in der Montageabteilung, macht Vorarbeiten für Fotovoltaikanlagen. Seit 1994 hat sie ihren Arbeitsplatz in den geschützten Werkstätten.
Die gebürtige Karlsruherin studierte noch, als eine psychische Krankheit ihr Leben von heute auf morgen veränderte. Eheprobleme und Trennung bedeuteten für die damals 28 Jahre alte Studentin Stress. „Ich lag auf dem Sofa, hatte nur noch Angst, keinen Appetit, nichts ging mehr“, erinnert sich Weise. Seither lebt sie mit der Diagnose „schizoaffektive Psychose“. Auf depressive Phasen folgten manisch überdrehte. Die bipolare Störung ließ sich medikamentös gut einstellen. Dennoch: Eine Fortsetzung des Studiums und eine Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt waren für Weise zu viel.
Die Einsicht, dass es keinen Weg zurück auf den ersten Arbeitsmarkt geben würde, brauchte Zeit. Die Mutter einer erwachsenen Tochter jobbte, unter anderem in einem Bioladen. Ihre Medikamente nahm sie unregelmäßig. Lange ging das nicht gut. „Man denkt dann, es geht wieder - aber es geht nicht“, berichtet Weise. Bei der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten verrichtet sie einfache Arbeiten. „Das ist für mich der passende Platz“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Arbeit gebe ihr das Gefühl, „etwas zu leisten“.
An einem Nachmittag gibt sie ehrenamtlich einen Englischkurs. Diese Tätigkeit zumindest konnte die Frau, deren Pläne von einer Depression durchkreuzt wurden, von ihrem Lebenstraum retten. Außerdem ist sie nach sechs Aufenthalten in der Psychiatrie beim Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) im Landkreis Karlsruhe als „Psychiatrieerfahrene“ tätig. Dem GPV gehört unter anderem das Diakonische Werk im Landkreis Karlsruhe an. Das Netzwerk setzt sich für die Verbesserung und Planung der psychiatrischen Versorgung ein.
Die Tagesstruktur bei der Lebenshilfe und die Mitarbeiter vom Sozialdienst geben Sabine Weise Halt. „Es braucht oft eine lange Zeit, bis die Akzeptanz da ist, dass man nicht mehr voll arbeitsfähig ist“, weiß Wolfgang Stoss vom Sozialdienst. Seit über 30 Jahren betreut er bei der sozialen Einrichtung psychisch kranke Menschen.
„Es gibt einen großen Anteil an Personen, die einen Schutzraum brauchen“, sagte Stoss. Bei einer psychischen Erkrankung wie einer Depression sei ebenso entscheidend wie eine therapeutische Begleitung die Unterstützung Betroffener bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, erklärt die Stiftung Deutsche Depressionshilfe auf ihrer Website.
„Viele Lebensläufe weisen Brüche auf“, berichtet Stoss. Etwa ein Drittel der Beschäftigten der Lebenshilfe Bruchsal leidet an einer psychischen Erkrankung. Einige wenige schaffen es, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. „Es braucht zu jeder Zeit eine Begleitung beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt“, sagt Stoss. Manch einer komme wieder zurück in den geschützten Raum der Lebenshilfe.
Die Leiterin für berufliche Bildung bei der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten, Katja Pahl, und Jobcoach Lilli Stab begleiten Menschen bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben. Die Einstellung von psychisch Erkrankten in einem Betrieb stelle auch für den Arbeitgeber eine Herausforderung dar, betonen sie. „Ich bin froh, dass es solche Arbeitgeber gibt“, sagt Stab. Seelisch behinderte Menschen bräuchten eine stressfreie Umgebung.
Zur Forderung, wegen des aktuellen Fachkräftemangels mehr Menschen mit Behinderung einzustellen, sagt Pahl: „Die Gesellschaft muss die Beschäftigung dieser Menschen mittragen.“ Ihre Kollegin Stab beobachtet „einen vorsichtigen Wandel auf dem Arbeitsmarkt“. Eine Entwicklung, die Betroffenen Mut machen könnte, sich mit ihrer Krankheit nicht zu verstecken.
Berlin (epd). Die Ergebnisse der drei Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP im Koalitionsausschuss stoßen bei Sozialverbänden auf Kritik. Der Kinderschutzbund, der Sozialverband VdK und Familienverbände äußerten sich enttäuscht über die fehlende Einigung beim Thema Kindergrundsicherung.
Dass in dem am 29. März nach zweitägigen Beratungen vorgelegte 16-Seiten-Papier die in der Ampel heftig umstrittene Kindergrundsicherung nicht erwähnt wird, rief die Verbände auf den Plan. VdK-Chefin Verena Bentele, die auch Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung ist, und Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers mahnten in einer gemeinsamen Mitteilung Eile bei diesem Vorhaben an: „Kinder aus armen Familien können nicht länger warten“, sagte Bentele. Hilgers sieht den Zeitplan, die Kindergrundsicherung ab 2025 auszubezahlen, als kaum noch zu halten an. Nötig seien dafür umfassende Gesetzesänderungen, die Zeit brauchten - damit sei es „schon fast zu spät“.
Die Einführung der Kindergrundsicherung würde „einen echten Unterschied im Kampf gegen Kinderarmut machen“, erklärte die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf). Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, sagte: „Für den gewünschten Systemwechsel müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen und auch Geld im Haushalt einplanen, um Kinder und ihre Familien tatsächlich aus der Armut zu holen. Es kann nicht sein, dass der Finanzminister im Koalitionsvertrag verabredete Maßnahmen für Kinder jede Woche aufs Neue hinterfragt und nun auch noch der Koalitionsausschuss Entscheidungen darüber auf später vertagt.“
Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, forderte, die Kindergrundsicherung müsse insbesondere für Familien im SGB-II-Bezug eine materielle Verbesserung darstellen. Derzeit habe die volle Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld zur Folge, dass arme Familien nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren.
„Eine weitere ungerechte und von der sozialen Realität überholte Regelung ist das Ehegattensplitting. Eine Finanzierung der neuen Kindergrundsicherung wird einfacher, wenn dieses verstaubte Instrument zu ihren Gunsten beendet wird“ sagte Altenkamp.
Kulmbach, Bayreuth (epd). Viele Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen wissen nicht, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für sie gibt. Dort setze die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) von Diakoneo an, sagte Beraterin Katharina Buchta dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen in Kulmbach und Bayreuth unterstützen Menschen mit bestehender Behinderung genauso wie diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind.
„Wir helfen, den Unterstützungsbedarf zu klären und die richtigen Hilfsangebote zu finden. Welche Kostenträger zuständig sind, welche Anträge gestellt werden müssen“, berichtete Buchta. Egal ob es um körperliche, geistige oder psychische Erkrankungen oder Einschränkungen geht: Oft finde sich Unterstützung, damit Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Seit 2018 gibt es die EUTB, bundesweit sind es rund 500 Anlaufstellen. „Für uns ist es wichtig, vor Ort ein Netzwerk aufzubauen, damit wir Menschen mit Hilfebedarf schnell und umfassend beraten und vermitteln können“, so Buchta.
Die EUTB stehe in Kontakt zu Sozialdiensten, Kliniken und Reha-Einrichtungen und könne so beispielsweise Menschen helfen, die neu mit einer Behinderung zurechtkommen müssen und nicht wissen, wie sie wieder in den Beruf einsteigen können oder ob eine Erwerbsminderungsrente infrage kommt. „Auch wer noch nicht genau weiß, ob wir die richtige Stelle sind, kann sich gerne bei uns melden. Wir sind eine erste Anlaufstelle: kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym“, beschreibt Buchta das Angebot der EUTB.
Knapp 200 Personen konnten nach ihren Worten die Stellen in Kulmbach und Bayreuth im Jahr 2023 bereits helfen, „das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den letzten Jahren. Der Bedarf steigt also.“
Karlsruhe (epd). Das derzeitige gesetzliche Verbot von Auslandskinderehen verstößt gegen das Grundgesetz und ist unwirksam. Zum Schutz von Minderjährigen vor Zwangsheirat und sexuellem Missbrauch darf der Gesetzgeber allerdings für die Wirksamkeit der geschlossenen Ehe ein Mindestalter der Ehepartner vorsehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 29. März veröffentlichten Beschluss.
Es stelle aber eine unverhältnismäßige Verletzung des Grundrechts der Ehefreiheit dar, wenn nicht auch die Folgen der Unwirksamkeit einer Auslandskinderehe - etwa zu Unterhaltsfragen - geregelt werden, entschieden die Karlsruher Richter. Auch müsse die Möglichkeit bestehen, dass nach Erreichen der Volljährigkeit die betroffene Auslandsehe wieder fortgeführt werden kann.
Der Bund hatte am 17. Juli 2017 eine Regelung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderheirat eingeführt, nach der im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen in Deutschland als unwirksam gelten, wenn „der Verlobte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte“. Mit der Nichtanerkennung von ausländischen Kinderehen wollte Deutschland das von UNICEF und den Vereinten Nationen verfolgte Ziel unterstützen, die Praxis der Kinderehen und eine damit einhergehende sexuelle Gewalt gegen Minderjährige zu beenden.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es um ein nach Deutschland geflohenes syrisches Ehepaar. In dem Fall hatte am 10. Februar 2015 der damals 21-jährige Mann seine 14-jährige Cousine vor einem Scharia-Gericht in Syrien rechtmäßig geheiratet. Doch als das Paar im August 2015 in Deutschland einreiste, wurde die 14-Jährige von ihrem Ehemann getrennt. Sie kam in eine Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Das Jugendamt wurde zum Vormund bestellt.
Ohne Erfolg hatte der Ehemann auf seine Ehe mit der Jugendlichen hingewiesen und die Rückführung seiner Frau beantragt. Das Jugendamt hatte dies mit der Begründung verweigert, dass hier eine verbotene Kinderehe vorliege. Die vor dem Scharia-Gericht geschlossene Ehe sei mit „grundlegenden Prinzipien der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar“. Hier verfüge die 14-Jährige noch nicht über die nötige Reife und zeige eher kindliches bis jugendliches Verhalten. Ein Umgang mit dem Ehemann berge die Gefahr, dass es zu strafbaren sexuellen Handlungen zwischen dem erwachsenen Mann und der Jugendlichen komme.
Das Amtsgericht Aschaffenburg sprach dem Ehemann ein Umgangsrecht für die Wochenenden zu, allerdings nur in Begleitung eines Jugendamtsmitarbeiters. Eine Zwangsehe liege aber nicht vor.
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hob diese Entscheidung auf und stellte fest, dass dem Jugendamt wegen der auch in Deutschland gültigen Ehe keine Befugnis zustehe, über das Aufenthaltsrecht der Ehefrau zu bestimmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Zweifel, ob das mittlerweile ausdrücklich im Gesetz aufgeführte Verbot von Auslandskinderehen verfassungsgemäß ist. Es legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Nach den deutschen Vorschriften seien Kinderehen generell verboten, wenn der Minderjährige unter 16 Jahre alt ist. Hierfür müssten zumindest Ausnahmen möglich sein.
Die Verfassungsrichter entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen mit der im Grundgesetz geschützten Ehefreiheit unvereinbar ist. Allerdings dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von Auslandskinderehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen. Denn für das Eingehen einer Ehe bedürfe es eines freien Willens beider Partner. Dies setze die Fähigkeit beider Partner voraus, die Eheentscheidung „selbstverantwortlich zu treffen“. Hierfür sei eine „hinreichende Persönlichkeitsentwicklung“ erforderlich. Der Gesetzgeber habe annehmen dürfen, dass unter 16-Jährige darüber noch nicht verfügen und die Ehe daher generell nichtig sei.
Dies diene dem legitimen Ziel des Minderjährigenschutzes. Der Gesetzgeber habe sich hier dem Ziel der Vereinten Nationen angeschlossen, insbesondere Mädchen vor den weltweit verbreiteten Kinder- und Zwangsehen zu schützen.
Dennoch seien die gesetzlichen Bestimmungen verfassungswidrig und unwirksam, entschied das Bundesverfassungsgericht. Denn es fehle an Regelungen, die die Folgen der Unwirksamkeit einer Auslandskinderehe klären, etwa über Unterhaltsansprüche. Auch müsse die Möglichkeit bestehen, dass die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit nach deutschem Recht als wirksame Ehe fortgeführt werden kann. Bis zum 30. Juni 2024 habe der Gesetzgeber nun Zeit, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Bis dahin bleiben die bisherigen Regelungen in Kraft.
Az.: 1 BvL 7/18
Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Zugang von unabhängigen Asylberaterinnen und Asylberatern zu Erstaufnahmezentren ohne konkreten Beratungswunsch eines Asylsuchenden abgelehnt. Geklagt hatte der Münchner Flüchtlingsrat, dem in Oberbayern der Zugang zu einem sogenannten Anker-Zentrum verweigert worden war. Die Nichtregierungsorganisation hatte daraufhin Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht.
Der Flüchtlingsrat München betreibt einen Infobus für Flüchtlinge. Er berät Asylsuchende seit mehr als 20 Jahren in München und Umgebung und bietet Asylverfahrensberatung an. 2018 war der Initiative der Zutritt zu den Anker-Einrichtungen durch den Regierungsbezirk Oberbayern untersagt worden. Ein „anlassunabhängiger“ Zugang sei nicht möglich. Das Verwaltungsgericht München hatte dies bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision des Flüchtlingsrates am 28. März mit der Begründung zurück, dass ein Zugangsanspruch weder nach nationalem noch nach europäischem Recht bestehe. Damit könne auch die Zufahrt des Infobusses nicht beansprucht werden. Der Zugang von Rechtsbeiständen, Beratern oder Organisationen setze einen Wunsch nach Unterstützung durch eine asylsuchende Person voraus. Möglichkeiten der Beratung würden dadurch nicht „unangemessen erschwert“, urteilte das Gericht.
Az.: 1 C 40.21
Chemnitz (epd). Während der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben können Arbeitnehmer von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht die Erstattung der Fahrtkosten zur Arbeit verlangen. Der Erstattungsanspruch kann nur gegenüber der Rentenversicherung bestehen, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am 23. März veröffentlichten Urteil. Die Chemnitzer Richter ließen die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Die Klägerin, eine in einem Krankenhaus angestellte Krankenschwester, war vom April 2018 bis August 2019 wegen einer Krebserkrankung arbeitsunfähig. Ab Juni 2019 sollte eine knapp zweimonatige stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgen, bei dem die Krankenschwester unter Bezug von Krankengeld mit verringerter Arbeitszeit arbeiten ging. Die Wiedereingliederung wertete sie als medizinische Reha-Maßnahme. Damit müsse ihre Krankenkasse ihr auch die Fahrtkosten für den 42 Kilometer langen Arbeitsweg mit ihrem Pkw erstatten. Sie verlangte bei einer Kilometerpauschale von 0,30 Euro insgesamt 1.008 Euro.
Die Krankenversicherung lehnte die Übernahme der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen Wiedereingliederung ab. Zwar müssten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernommen werden. Dazu gehörten aber nicht Fahrtkosten zum Erreichen des Arbeitsplatzes.
Das LSG urteilte, dass für die Übernahme der Fahrkosten nicht die Krankenversicherung, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen die Rentenversicherung zuständig sei. Allerdings gelte nur eine im Bundesreisekostengsetz vorgesehene Kilometerpauschale von 0,20 Euro, so dass der Klägerin eine Erstattung von insgesamt 672 Euro zustehe. Da die Krankenversicherung den Erstattungsantrag der Klägerin nicht wie vorgeschrieben an die zuständige Rentenversicherung weitergeleitet hat, müsse diese ausnahmsweise nun die Kosten übernehmen.
Az.: L 1 KR 320/20
Halle (epd). Selbstständige müssen für den Erhalt von Grundsicherungsleistungen dem Jobcenter auf Verlangen ungeschwärzte Kontoauszüge über erhaltene Kundenzahlungen vorlegen. Denn nur so kann geprüft werden, ob tatsächlich ein Hilfebedarf und ein Anspruch auf Sozialleistungen bestehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss.
Im Streit ging es um eine selbstständige Hartz-IV-Aufstockerin, die im Bereich Coaching und Consulting sowie als Haushaltshilfe tätig war. Als das Jobcenter ihre Hilfebedürftigkeit prüfen wollte, verlangte die Behörde die Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung.
Die Frau legte zwar die Kontoauszüge vor, allerdings waren insbesondere bei Zahlungseingängen die Kundenangaben und der Verwendungszweck geschwärzt. Das Jobcenter benötige diese Daten nicht. Sie wolle mit der Schwärzung auch die Privatsphäre ihrer Kunden nicht verletzen.
Ohne Erfolg verlangte das Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge. Daraufhin erkannte die Behörde für den Zeitraum Juni bis Oktober 2022 keine Hilfebedürftigkeit mehr an.
Zu Recht, befand nun das LSG, welches den Antrag der Frau auf einstweilige Anordnung zurückwies. Insbesondere bei Zahlungseingängen dürften Kundendaten und die Verwendungszwecke nicht geschwärzt werden. Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung liege nicht vor. Denn die genauen Angaben über die Zahlungseingänge seien zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit erforderlich.
Lediglich einzelne Zahlungsausgänge dürften ausnahmsweise geschwärzt werden, etwa wenn sonst religiöse oder politische Überzeugungen oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit offengelegt werden. Die Antragstellerin unterliege auch keiner gesetzlich geregelten Verschwiegenheitsverpflichtung, wie dies etwa bei Anwälten oder Steuerberatern gelte, betonte das LSG.
Az.: L 5 AS 463/22 B ER
Oldenburg (epd). Bei frühgeborenen Kindern müssen die Augen wegen des erhöhten Risikos einer Netzhautablösung engmaschig kontrolliert werden. Rät ein Krankenhaus nach der Entlassung eines Frühgeborenen erst zu einer nach drei Monaten und damit viel zu späten Kontrolluntersuchung, muss die Klinik für eine auftretende Sehbehinderung haften, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am 20. März bekanntgegebenen Urteil.
Konkret ging es um ein bereits in der 25. Schwangerschaftswoche frühgeborenes Kind. Da bei Frühgeborenen ein erhöhtes Risiko für eine Netzhautablösung besteht, hatten die behandelnden Krankenhausärzte während der ersten drei Monate des Klinikaufenthaltes regelmäßig die Augen untersucht.
Als das Kind dann entlassen wurde, hielten die Klinikärzte eine erneute Kontrolluntersuchung erst drei Monate später für erforderlich. Doch bereits fünf Wochen nach der Entlassung löste sich tatsächlich auf dem rechten Auge die Netzhaut ab. Das Kind ist dort nun blind, auf dem linken Auge weist es eine hochgradige Sehbehinderung auf.
Das sehbehinderte Kind zog, vertreten durch seine Eltern, vor Gericht und verlangte wegen der zu spät empfohlenen Kontrolluntersuchung Schmerzensgeld. Das Landgericht Oldenburg wies die Klage ab. Es gebe keinen nachweisbaren direkten Zusammenhang zwischen dem späten Kontrolltermin und der Netzhautablösung.
Doch das OLG sprach dem sehbehinderten Kind statt der geforderten 80.000 Euro nun sogar 130.000 Euro Schmerzensgeld zu sowie Schadensersatz für Schäden, die nicht durch die Sozialversicherungsträger übernommen werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes sei auch angemessen, da das Kind ein Leben lang auf Hilfen angewiesen sei.
Die Empfehlung, erst drei Monate nach Klinikentlassung beim Augenarzt vorstellig zu werden, sei zu spät und fehlerhaft gewesen, urteilte das OLG. Wie der gerichtliche Sachverständige dargelegt habe, hätte mit einer engmaschigen Kontrolle die Netzhautablösung entdeckt und erfolgreich behandelt werden können. Die Klinik hafte damit für den entstandenen Schaden.
Az.: 5 U 45/22
München (epd). Peter Lysy (51) übernimmt die Leitung des kda Bayern. Er kennt die Organisation seit Jahren und ist derzeit deren stellvertretender Leiter. Der Theologe wird die vielfältigen Aufgaben der Einrichtung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern steuern und Kontakte und Netzwerke zu Gewerkschaften, Kammern, Wirtschafts- und Sozialverbänden und ökumenischen Partnern wie der katholischen Betriebsseelsorge pflegen.
Peter Lysy war nach Theologiestudium und Vikariat zunächst im Rahmen eines Wirtschaftsvikariats bei der BMW Group tätig. Von 2005 bis 2008 arbeitete er als Pfarrer in der Gemeinde Kemmoden-Petershausen in den Landkreisen Dachau und Pfaffenhofen/Ilm. Weitere berufliche Stationen waren die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft - und die AOK Bayern. Von 2008 bis 2009 und seit 2016 hatte er beim kda verschiedene Funktionen inne.
Der kda ist in Unternehmen in Bayern mit seinen Mitarbeitenden als evangelische Arbeitsseelsorge tätig, bietet Seminare zu wirtschaftsethischen, sozialpolitischen und berufsbiografischen Themen an und ist in der kirchlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung tätig.
Für Lysy verbinden Kirche und Wirtschaft Themen „wie die Frage nach dem Umgang mit dem demografischen Wandel, dem zunehmenden Arbeitskräftemangel und der Re-Organisation von Arbeit im Zeichen der Digitalisierung von Arbeitsprozessen“. Für ihn sei es wichtig, „dass in diesem Wandel niemand abgehängt wird“.
Maik Dietrich-Gibhardt (58) bleibt Vorsitzender des Aufsichtsrates der Diakonie Hessen. Der Vorstandssprecher der Hephata Diakonie hatte 2020 als Nachfolger von Joachim Bertelmann das Amt übernommen und wurde nun in der konstituierenden Sitzung einstimmig wiedergewählt. Er ist seit Januar 2014 Vorstandssprecher der Hephata Diakonie. Zuvor war der Theologe bereits mehr als zehn Jahre hauptberuflich und ehrenamtlich in der Diakonie engagiert - unter anderem als Diakoniepfarrer und geschäftsführender Vorstand des Zweckverbandes Diakonisches Werk Oberhessen sowie als Vorsitzender im Aufsichtsrat des St.-Elisabeth-Vereins in Marburg.
Jörg Munk ist nach 33 Jahren Dienst bei der Stiftung Liebenau in den Ruhestand verabschiedet worden. Der Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe trat Ende März in die passive Phase der Alterszeit ein. Im Rahmen einer feierlichen Verabschiedung würdigte Stiftungsvorstand Prälat Michael H.F. Brock seine Verdienste und verlieh ihm im Namen des Vorstands das Ehrenzeichen der Stiftung. „In Ihre Dienstzeit fielen große Auf- und Umbrüche in der Behindertenhilfe. Dabei zeichnete Sie ein hohes Maß an Engagement und Empathie für Menschen mit Einschränkungen aus“, sagte der Prälat in seiner Laudatio. Die kirchliche Stiftung mit Sitz in Meckenbeuren beschäftigt in insgesamt 369 Einrichtungen und Diensten knapp 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hans-Peter Ehrlich, langjähriger evangelischer Stadtdekan in Stuttgart, ist aus seinem Ehrenamt bei der Diakonie Stetten (Rems-Murr-Kreis) verabschiedet worden. Der 74-Jährige war bereits 2001 in den Verwaltungsrat gewählt worden und übernahm 2011 den Vorsitz. Ehrlich war in Stuttgart Stadtjugendpfarrer, Stadtdekan und zudem Stadtrat für die SPD. Für sein soziales Engagement überreichte ihm Robert Bachert, Finanzvorstand der Diakonie Württemberg, das goldene Kronenkreuz. Über die Nachfolge in der Leitung des Verwaltungsrats soll im Mai entschieden werden. Die 1849 gegründete Diakonie Stetten gehört mit 4.000 Beschäftigten zu den größten Sozialanbietern in Baden-Württemberg. Sie unterstützt an 36 Orten Menschen mit Behinderung, Senioren, Menschen mit psychischer Erkrankung, junge Menschen mit besonderem Förderbedarf, Kinder, Jugendliche und Familien.
Claudia Kepp (54) ist neue Pressesprecherin des Sozialverbands VdK Deutschland. Die neue Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes folgt auf Heike Vowinkel, die den VdK im vergangenen Jahr verlassen hat. Kepp verantwortete zuletzt zehn Jahre lang als Head of Media and Communications und als Interimsdirektorin für Kommunikation die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Hilfsorganisation Save the Children Deutschland. Davor arbeitete sie beim Evangelischen Diakonieverein Berlin-Zehlendorf.
Hendrik Rook (63) ist nach fast 27 Jahren als Leiter der Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz in den Ruhestand verabschiedet worden. Der studierte Pädagoge und Sozialwirt hat mit der Umstrukturierung der Caritas Rottenburg-Stuttgart im Jahr 1996 die Regionalleitung übernommen und das katholische Unternehmen als sozialen Dienstleister und Partner in der Daseinsvorsorge auf- und mit heute 280 hauptamtlich Beschäftigten ausgebaut. Rooks Nachfolge tritt Marc Dressel (31) an. Der studierte Sozialarbeiter und Sozialwirt arbeitet seit sieben Jahren bei der Caritas, zuletzt als Fachleitung Soziale Hilfen der Caritas-Region Ludwigsburg-Waiblingen-Enz.
Klaus Reinhardt (62) stellt sich zur Wiederwahl als Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Er wird unterstützt vom Deutschen Hausärzteverband. Damit kommt es im Mai in Essen in Essen zu einer Kampfabstimmung um die Verbandsführung, denn auch Susanne Johna, erste Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, hat ihre Kandidatur angekündigt. Reinhardt ist Facharzt für Allgemeinmedizin unnd steht seit 2019 an der Spitze der BÄK.
14.4.:
Online-Seminar „Von der Bedarfsermittlung zum Teilhabeziel“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
18.4. Köln:
Seminar „Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Tendenzbetrieb“
der BFS Service GmbH
Tel.: Tel.: 0221/98817-159
19.4. Köln:
Seminar „Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis - vom Personalgespräch über die Abmahnung bis zur Kündigung“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
19.4. Berlin:
Diskussionsveranstaltung „Alles okay? Behindertenhilfe im Zeichen des Fachkräftemangels“
der Fürst-Donnersmarck-Stiftung
Tel.: 030/769700-27
19.-20.4.:
Online-Seminar „Grundlagen 'Positive Führung' - wertschätzend und zukunftsorientiert führen“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/2758282-15
19.- 22.4. Nürnberg:
„Werkstätten:Messe“
der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
Tel.: 030/944133026
20.4. Köln:
Seminar „Kirchlicher Datenschutz - Datenschutzrecht der evangelischen und katholischen Kirche“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0251/48261-201
20.-21.4.:
Online-Seminar „Datenschutz und Social Media“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
24.-25.4.:
Online-Seminar „Die Anwendung der ICF in der Hilfeplanung“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-476
24.-26.4.:
Online-Seminar „Die Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege gestalten“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
24.-26.4. Freiburg:
Seminar „Die Kunst, erfolgreich Gespräche mit Mitarbeiter:innen zu führen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
27.4.:
Webinar „Wie lebendige Netzwerkarbeit Ihren Spendenerfolg erhöht“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/98817-159
27.4.-2.5.:
Online-Fortbildung: „Einstieg ins Gemeinwesen: Grundlagen, Handlungsfelder, Methodenkoffer“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0173/5105498