sozial-Branche

Pflege

Dokumentation

"5 vor 12 - Leiharbeit muss dringend reguliert werden"



Weil Pflegeeinrichtungen oft Fachkräfte fehlen, geht es bei ihnen nicht ohne Leiharbeit. Doch die bedürfe dringend der Regulierung, fordert die Diakonie Hessen. epd sozial dokumentiert ihr Positionspapier im Wortlaut:

"Anbieter von Leiharbeit sind aktuell gefragte Akteure in der Pflegebranche. Das verdeutlichen Rückmeldungen stationärer Einrichtungen aus dem Hessischen Pflegemonitor: Im Jahr 2020 setzten 39 Prozent gelegentlich und 16 Prozent dauerhaft Leiharbeitskräfte ein.

Nach den Rückmeldungen aus dem ambulanten Bereich sind es gelegentlich acht Prozent und dauerhaft zwei Prozent. Leiharbeit bietet sowohl für Beschäftigte als auch für Einrichtungen Vorteile, beispielsweise kurzfristige und flexible Verfügbarkeit von Mitarbeitenden, keine langfristige Vertragsbindung und die Gewinnung vielfältiger Erfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen und Sektoren.

Für eine qualitativ gute Leistungserbringung und Refinanzierbarkeit erfordert Leiharbeit aber dringend eine normative Ausgestaltung der vertraglichen Rahmenbedingungen. Bisher diktieren Leiharbeitsfirmen Vertragsinhalte, insbesondere die Preise, nach dem freien Markt - während das Risiko bei Nichtvertragseinhaltung allein zulasten der beauftragenden Einrichtungen geht.

Das führt bei den Einrichtungen zu enormen, nicht refinanzierten Kosten und oft auch zu Qualitätseinbußen, weil Personal von Leiharbeitsfirmen unzureichend geschult ist (zum Beispiel zu aktuellen Anforderungen an Pflegedokumentation und Nachweisführung, Expertenstandards, Erste Hilfe). Häufig sind die Einsätze nur kurzzeitig und ad hoc erforderlich. Darin begründet ist oftmals keine ausreichende Zeit für eine umfangreiche Einarbeitung. Es kommt zu fehlender Kontinuität bei der Versorgung bzw. wechselnden Ansprechpersonen und dadurch zu Qualitätseinbußen.

Unsere Forderungen an die Politik:

  • Anbieter von Leiharbeit müssen den gleichen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen unterliegen wie Pflegeeinrichtungen. Dazu zählt, dass Mitarbeitende von Leiharbeitsfirmen ebenso verpflichtende Fortbildungen absolvieren.
  • Es müssen verbindliche Regelungen von Mindestvorgaben zur Erfüllung durch die Leiharbeitsfirmen definiert werden. Das fordern wir unter anderem bei der Ersatzbeschaffung für Personalausfall sowie im Haftungsrecht bei fachlichen Fehlern oder nicht vorhandenen Qualifikationen.
  • Beseitigung der Lohndifferenzen zwischen Leiharbeit und Einrichtungen: Kostenträger müssen dazu verpflichtet werden, Mehrkosten durch Leiharbeit zur Sicherstellung der Mindestbesetzung zu finanzieren.
  • Festlegung von Abwerbekarenzzeiten beziehungsweise -kosten für die Leiharbeitsfirmen
  • Leiharbeitsfirmen müssen auch ihren Beitrag zur Ausbildung leisten und am Ausbildungsfonds beteiligt werden.
  • Neben den Forderungen an den Gesetzgeber gibt es auch Faktoren, die den grundsätzlichen Einsatz von Leiharbeit reduzieren könnten: finanzielle Förderung alternativer Konzepte wie z.B. Springerkonzepte, vereinfachtes Anerkennungsverfahren von ausländischen Fachkräften zur Personalgewinnung, Bleiberecht von Pflegeassistenzpersonen."