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Die gesetzlichen Neuregelungen zur Einwanderung von Fachkräften



Berlin (epd). Angesichts des Arbeitskräftemangels will die Bundesregierung mehr Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern für Deutschland gewinnen. Das Kabinett billigte am 29. März in Berlin einen Gesetzentwurf des Innen- und Arbeitsministeriums. Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht es unter anderem, künftig auch ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:

* AKADEMISCHE QUALIFIKATION: Hochschulabsolventen, die einen in Deutschland anerkannten Abschluss und einen Arbeitsvertrag haben, erhalten wie bisher die Blaue Karte EU, die ihnen einen bis zu vierjährigen Aufenthalt ermöglicht. Die Gehaltsschwellen werden gesenkt. Bisher musste ein jährliches Mindestgehalt von 58.400 Euro und in Mangelberufen von 45.552 Euro nachgewiesen werden. Der Familiennachzug und der Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt werden erleichtert. IT-Spezialistinnen und Spezialisten können ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie über Berufserfahrung auf akademischem Niveau verfügen.

* BERUFLICHE QUALIFIKATION: Fachkräfte mit von Deutschland anerkanntem Abschluss (Hochschul- oder Berufsabschluss) können künftig jede qualifizierte Tätigkeit annehmen, also auch in andere Branchen wechseln.

* BERUFLICHE ERFAHRUNG: Ausländische Fachkräfte mit ausreichender Berufserfahrung und einem Berufsabschluss ihres Herkunftslandes können auch ohne die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland arbeiten. Sie müssen dazu ein angemessenes Gehalt nachweisen. Das soll Lohndumping verhindern.

Wer die Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss die Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachholen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Beschäftigten dabei zu unterstützen, sie etwa für notwendige Qualifizierungen freizustellen. Bisher muss die Anerkennung vom Ausland aus betrieben werden - eine hohe Hürde, die Zuwanderungen verhindert.

* BERUFLICHES POTENZIAL: Es wird die Möglichkeit eröffnet, für ein Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Voraussetzung ist ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss. Dafür wird eine Chancenkarte eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Die Kriterien sind Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Die Karte bietet auch Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Parallel zur Jobsuche ist Arbeit von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt.

* FACHKRÄFTEMANGEL IN DEUTSCHLAND: Die Zahl der offenen Stellen lag im letzten Quartal 2022 bei rund 1,98 Millionen. Dies sei der höchste je gemessene Wert, heißt es in dem Regierungsentwurf. Durch die Neuregelungen könnten bis zu 135.000 Fachkräfte pro Jahr mehr gewonnen werden. Die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist Teil eines Gesetzespakets zur Migration, mit dem die Ampel-Koalition das Einwanderungs-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht modernisieren will.

Bettina Markmeyer


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