Magdeburg (epd). Wer pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag unterstützt, soll in Sachsen-Anhalt künftig 125 Euro pro Monat erhalten. Das Kabinett hat am 28. März eine entsprechende Verordnung angepasst, wie die Staatskanzlei in Magdeburg mitteilte. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, Ziel sei es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben können. Möglich sei etwa die Unterstützung bei der Organisation von Terminen oder bei Einkäufen.
Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass es ein großes Potenzial zur Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen durch Nachbarschaftshilfe gebe, erklärte die Ministerin. Dies entlaste unter anderem auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Der bundesrechtlich geregelte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich soll demnach von Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegekassen abrechenbar sein.
Ein aus dem Corona-Sondervermögen finanziertes Modellprojekt soll ein Verfahren zur Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern umfassen, wie die Staatskanzlei weiter mitteilte. Die vereinbarte Neufassung der entsprechenden Pflege-Betreuungs-Verordnung schaffe die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung dieser Form der Nachbarschaftshilfe. Das Modellprojekt werde von der Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. betreut, einem Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal.