sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

mehrere Bundesländer melden einen regelrechten Handel mit gefälschten Impfnachweisen. Das hat eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergeben. Experten sprechen von einer erschreckenden kriminellen Energie. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist alarmiert.

In Pirmasens währt der soziale Abstieg nunmehr 50 Jahre. Vom Aus der einst dominanten Schuhindustrie hat sich die Stadt bis heute nicht erholt. Bürger zogen weg, die Armut wuchs, der Niedergang war unaufhaltsam. Doch es gibt Lichtblicke. Unser Autor Rudolf Stumberger hat sich vor Ort umgesehen.

Kaum kursierte das Papier mit den Sondierungsergebnissen von SPD, Grünen und FDP in der Öffentlichkeit, machte sich bei den Sozialverbänden Ernüchterung breit. Vieles von dem, was sich Diakonie, Caritas und Co. von einer neuen Bundesregierung erhofft hatten, hatte sich verflüchtigt. Jetzt, wo die Koalitionsgespräche beginnen, wiederholen die Verbände ihre Forderungen. epd sozial fasst sie zusammen.

Jens M. Schubert, Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung, sieht sich am Ende eines langen Weges: Er ist überzeugt, dass eine bedarfsdeckende Kindergrundsicherung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird. Keine der künftigen Regierungsparteien könne es sich leisten, nur eine „Kindergrundsicherung light“ einzuführen, sagt er im Interview mit epd sozial.

Der VdK warnt seit Jahren, dass nur eine grundlegende Reform der Altersversorgung, die alle Beschäftigten als Beitragszahler umfasst, das Auskommen von Rentnern und Pensionären nach dem Berufsleben verlässlich absichert. Warum der Verband neue Strukturen für alternativlos hält und wo die Hürden liegen, die die neue Bundesregierung zu überwinden hätte, erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele in ihrem Gastbeitrag für epd sozial.

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Dirk Baas




sozial-Politik

Corona

Einige Länder beobachten Handel mit gefälschten Impfnachweisen




Fälschungen fallen vermehrt auf, wenn digitale Impfnachweise erstellt werden.
epd-bild/Friedrich Stark
Bundesweit melden die Behörden Betrug mit gefälschten Nachweisen einer Corona-Impfung. Einige Länder beobachten einen regelrechten Handel. Im Gespräch sind nun härtere Strafen für die Fälschung der Impfzertifikate.

Berlin (epd). Mit dem Ende kostenloser Corona-Tests registrieren einige Bundesländer vermehrten Betrug mit gefälschten Impfnachweisen bis hin zu einem regelrechten Handel. Der Profit, den der Verkauf gefälschter Zertifikate nach sich ziehen könne, spreche ein Täterspektrum an, „das zumindest zum Teil auch professionell agiert“, teilte das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Nach seinen Angaben gibt es Fälle, die auf einen größer angelegten Handel mit Fälschungen vor allem im Internet schließen lassen.

Auch in Bremen gibt es solche Hinweise, wie eine Umfrage des epd unter den Behörden der Bundesländer ergab. In Berlin spricht die Polizei nicht von Handel, nimmt aber entsprechende Angebote von Einzelpersonen in Messenger-Diensten wahr, wie sie mitteilte.

Hunderte Betrugsfälle bekannt

Bundesweit gibt es inzwischen Hunderte Fälle von Betrug mit falschen Zertifikaten. Genau lässt sich die Zahl nicht sagen, weil Fälle von gefälschten Nachweisen einer Corona-Impfung in der Statistik nicht explizit ausgewiesen werden. Nach Darstellung der Länder lassen sich über Suchbegriffe in der Statistik die Zahl der Fälle derzeit nur schätzen. Nordrhein-Westfalen meldete etwa Fallzahlen im „mittleren dreistelligen Bereich“, Hessen „etwas mehr als 100“ und Baden-Württemberg Fallzahlen im „oberen zweistelligen Bereich“.

Einige Länder konnten aber auch konkrete Zahlen nennen: In Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden jeweils seit Mai 22 Fälle von Nutzung, Verkauf oder Angebot gefälschter Impfnachweise registriert. In Hamburg gab es bis Anfang Oktober 84 Verfahren, in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr neun Fälle.

„Erschreckende kriminelle Energie“

Übereinstimmend meldeten mehrere Bundesländer, dass Fälschungen vermehrt in Apotheken auffallen, wenn Kunden für den vermeintlichen Impfnachweis auf Papier ein Zertifikat für den digitalen Nachweis bekommen wollen. „Die kriminelle Energie, die hinter den Fälschungen steht, ist erschreckend“, sagte die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Annette Rommel. Jeder Fall werde zur Anzeige gebracht. Ermittlungen gibt es in nahezu allen Bundesländern, konkrete Verurteilungen sind demnach aber bislang nicht bekannt.

In der politischen Diskussion ist derzeit eine Anhebung des Strafmaßes für die Fälschung von Impfnachweisen. Sie wird nach mehrheitlicher Einschätzung der Länder als Fälschung von Gesundheitszeugnissen behandelt, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann, während auf die allgemeine Urkundenfälschung fünf bis in schweren Fällen sogar zehn Jahre Gefängnis stehen. Im Juni hatten sich bereits die Justizminister der Länder dafür ausgesprochen, die Strafmaße anzugleichen.

Ministerpräsidenten alarmiert

Nach einem Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ gibt es nun auch für die Ministerpräsidentenkonferenz, die noch bis zum 22. Oktober in Königswinter (Nordrhein-Westfalen) zusammenkommt, die Forderung nach Strafverschärfungen. Eine Beschlussvorlage von Hamburg sieht vor, eine „lückenlose Rechtslage“ zu schaffen, um Fälschungen von Impfnachweisen angemessen sanktionieren zu können.

Dem Bericht zufolge hapert es bei der Verfolgung von Impfpass-Betrug auch daran, dass der Straftatbestand nur erfüllt ist, wenn Behörden und Versicherungsgesellschaften getäuscht werden, nicht aber wenn es um den Zugang etwa zu Veranstaltungen geht.

Corinna Buschow


Studie

Hoher Ausbaubedarf im Westen bei Grundschulen im Ganztag




Schüler mit ihren Werken im Münchner Kinderkunsthaus (Archivbild)
epd-bild/Kinderkunsthaus
Ab dem Schuljahr 2029/30 hat jedes Grundschulkind in Deutschland einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Bei der Ausstattung der Grundschulen gibt es laut einer Studie aber vor allem in Westdeutschland noch einen hohen Ausbaubedarf.

Dortmund, München (epd). Der ab dem Schuljahr 2029/30 geltende Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf eine Ganztagsbetreuung stellt vor allem die westdeutschen Flächenländer vor große Herausforderungen. In den westdeutschen Flächenländern, vor allem in Nordrhein-Westfalen und Bayern, seien demnach noch deutliche Anstrengungen notwendig, um ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, damit der vollständige Rechtsanspruch erfüllt werden könne, sagte der wissenschaftliche Leiter des Forschungsverbunds der Technischen Universität Dortmund und dem in München ansässigen Deutschen Jugendinstitut, Thomas Rauschenbach, am 19. Oktober: Das Projekt Ganztag sei „eine bildungspolitische Herausforderung, die allerdings im Lichte der noch ausstehenden Vorbereitungszeit machbar erscheint“.

Laut einer von dem Forschungsverbund vorgelegten Studie haben Nordrhein-Westfalen und Bayern einen zusätzlichen Bedarf von rund 7.000 beziehungsweise 7.500 Vollzeitstellen, um den Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen alle Erstklässler einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag haben. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll dann jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier Anspruch auf acht Stunden Betreuung haben.

Geringerer Ausbaubedarf als angenommen

Mit der Studie liegen den Angaben zufolge erstmals Berechnungen für die einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen vor. Insgesamt sei der zusätzliche Ausbaubedarf geringer als bislang angenommen, hieß es. Bundesweit müssten bis zum Schuljahr 2029/30 rund 600.000 zusätzliche Ganztagsplätze für die Kinder im Grundschulalter geschaffen werden. Zuletzt besuchten bereits über 1,6 Millionen Grundschulkinder ein Ganztagsangebot. Das bedeutet, dass drei von vier der benötigten Plätze aktuell bereits vorhanden seien.

Die Situation in den Bundesländern sei jedoch sehr unterschiedlich. Während in den ostdeutschen Flächenländern und Hamburg nur noch ein kleiner Teil der Plätze fehle, müssten in den westdeutschen Flächenländern im Durchschnitt noch zwischen 30 und 40 Prozent der Plätze geschaffen werden. Bundesweit würden dafür rund 35.000 Vollzeitstellen zusätzlich benötigt. Da in diesem Bereich jedoch von einem hohen Teilzeitanteil auszugehen sei, müssten dafür bis zum Schuljahr 2029/30 rund 57.000 Menschen gewonnen werden.

Zurückgehende Kinderzahlen

In den ostdeutschen Flächenländern bestehe dagegen nur noch ein geringer Personalbedarf. Hier ist das Angebot nach Angaben der Studie bereits gut ausgebaut und die Kinderzahlen gehen zudem in wenigen Jahren voraussichtlich teilweise zurück. Der zusätzliche Personalbedarf liegt mit Ausnahme von Thüringen - wo bis zum Schuljahr 2029/30 kein zusätzlicher Bedarf erwartet wird - pro Bundesland bei durchschnittlich zwischen 400 und 500 zusätzlichen Vollzeitstellen.

Der geringere Bedarf an noch zu schaffenden Plätzen führe auch dazu, dass die anfallenden Kosten geringer sein werden als bislang angenommen. Bundesweit werden die Kosten zur Schaffung neuer Plätze auf rund 4,6 Milliarden Euro geschätzt. In einer Maximalvariante kommen die Wissenschaftler für das Schuljahr 2029/30 auf zusätzliche Betriebskosten in Höhe rund 2,6 Milliarden Euro. Die höchsten Kosten entstünden in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit etwa 575 Millionen Euro beziehungsweise 531 Millionen Euro, während in Thüringen keine zusätzlichen Betriebskosten anfallen würden.

Michael Bosse


Flüchtlinge

Kirchen veröffentlichten "migrationsethischen Kompass"



Seenotrettung, Kirchenasyl und Integration - die christlichen Kirchen in Deutschland legen mit ihrem Gemeinsamen Wort einen ethischen Grundlagentext zur Migrationspolitik vor. Er soll zeigen, was ideal wäre, aber politisch noch unmöglich scheint.

Bonn/Hannover (epd). Die christlichen Kirchen in Deutschland dringen auf eine gerechtere und humanere Migrationspolitik. Es sei skandalös und zutiefst beschämend, dass die Würde und die Rechte von Geflüchteten an vielen Orten weltweit missachtet und verletzt würden, so auch an den Außengrenzen der EU, auf dem Mittelmeer und derzeit an der polnisch-belarussischen Grenze, sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, bei der Vorstellung des Gemeinsamen Wortes der EKD und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) am 21. Oktober. Er nannte die Situation unerträglich.

Der 214 Seiten umfassende Text steht unter dem Leitgedanken „Migration menschenwürdig gestalten“. Es ist bereits das zweite Gemeinsame Wort zu Migration. Das erste erschien 1997. Mit-Autorin Marianne Heimbach-Steins sagte, der Text soll ein „migrationsethischer Kompass“ sein. Er sei als ethische Intervention zu verstehen und gehe inhaltlich über das hinaus, was im Moment politisch möglich erscheine. Biblisch fundiert sei er in der christlichen Nächstenliebe, die das Freund-Feind-Denken überwinde.

Treiber hinter der Migration bekämpfen

Auf jeder Seite einer Grenze seien Menschen. „Dass wir das betonen müssen, ist angesichts der Situation im Mittelmeer, im Ärmelkanal, an der bosnisch-kroatischen und an der polnisch-belarussischen Grenze eigentlich eine Schande“, sagte die Professorin für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Münster. Nicht Migration sei das Problem, sondern die erzwungene Migration. Internationales Ziel müsse es daher sein, die Treiber dafür - Hunger, Armut und Gewalt - zu bekämpfen, sodass Menschen in ihren Heimatländern bleiben könnten.

Ihr Kollege aus der ökumenischen Arbeitsgruppe, der Hildesheimer Politikwissenschaftler Hannes Schwammann, sagte, wenn die Verhinderung von Migration das einzige sei, was die Europäische Union noch zusammenhalte, sei diese keine Wertegemeinschaft mehr. Die Arbeitsgruppe hatte den Text zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen erarbeitet.

Alle Dimensionen kirchlichen Lebens berührt

Der stellvertretende DBK-Vorsitzende, Franz-Josef Bode, betonte, dass Migration für die Kirche nicht nur eine äußere Angelegenheit sei. Sie berühre alle Dimensionen kirchlichen Lebens. „Kirche ist stets eine Gemeinschaft von Migranten, mit Migranten und für Migranten“, sagte der Osnabrücker Bischof. Und die Bibel sei Migrationsliteratur.

Im letzten Kapitel definieren die Autorinnen und Autoren kirchliche Handlungsfelder. Die Kirchen sollten sich besonders gegen Menschenhandel, für zivile Seenotrettung, die Rechte von geflüchteten Frauen und Minderjährigen und das Recht auf Bildung und medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere einsetzen. Auch das Kirchenasyl als letzter Ausweg sei legitim.

Der EKD-Ratsvorsitzende äußerte Unterstützung für den Vorschlag von SPD, Grünen und FDP für einen sogenannten Spurwechsel. Dabei können Geflüchtete vom Asylrecht ins Migrationsrecht wechseln. Das sei vor allem dann sinnvoll, wenn die Personen zwar sehr gut integriert seien, aber nicht durchs Asylverfahren gekommen seien, sagte Bedford-Strohm.

Franziska Hein


Flüchtlinge

UNHCR verlangt beschleunigte Verfahren für afghanische Familien



Genf, Kabul (epd). Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat mehr Entgegenkommen der Staaten bei der Familienzusammenführung von afghanischen Flüchtlingen gefordert. Viele Flüchtlinge aus Afghanistan hätten noch immer Familienangehörige in ihrem Heimatland oder in der Region, erklärte eine Sprecherin der UN-Organisation, Shabia Mantoo, am 15. Oktober in Genf.

Flüchtlinge wendeten sich voller Verzweiflung an die UNHCR-Büros, um sich über das Schicksal ihrer Familienangehörigen in dem Land am Hindukusch und in der Region zu erkundigen. Staaten, in denen Flüchtlinge aus Afghanistan Schutz gefunden hätten, sollten die Verfahren für die Zusammenführungen von Familien vereinfachen und beschleunigen, sagte Mantoo.

Völkerrecht schützt Familieneinheit

Das Prinzip der Familieneinheit sei durch das Völkerrecht geschützt. Staaten müssten es beachten. Viele Afghaninnen und Afghanen seien bei der Zusammenführung mit großen bürokratischen Hürden konfrontiert, für deren Überwindung unvertretbar hohe Kosten und lange Wartezeiten anfielen. Zudem verlangten Länder Dokumente, die Flüchtlinge nicht beschaffen könnten. Einige wenige Länder hätten jedoch zügige Prozeduren eingeführt, um afghanische Familien zusammenzuführen.

Das UNHCR hielt fest, dass es nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban nicht zu einer Massenflucht aus Afghanistan gekommen sei. Das Hilfswerk müsse die Realitäten in Afghanistan akzeptieren und sich mit den Taliban arrangieren. Die Taliban hatten im vergangenen August die Macht an sich gerissen. Während die ausländischen Truppen das Land verließen, helfen UN-Agenturen und ihre Partner weiter der Bevölkerung.

In Afghanistan irren laut den UN rund 3,5 Millionen Kinder, Frauen und Männer als Binnenflüchtlinge umher. Weitere Millionen Menschen waren schon vor der Machtübernahme der Taliban aus dem Land geflüchtet und harren in der Region aus.



Arbeit

50 Jahre Niedergang




Sozialzentrum "Mittendrin" und Beratungscafe "Lichtblick" in Pirmasens
epd-bild/Rudolf Stumberger
Für kaum eine Stadt in Deutschland trifft das Attribut "abgehängt" so sehr zu wie für Pirmasens in Rheinland-Pfalz. Vor 50 Jahren begann der wirtschaftliche Niedergang: Die Menschen zogen weg, Armut zog in die Stadt. Doch es gibt Lichtblicke.

Pirmasens (epd). Sie sind noch in der Stadt zu sehen, die Zeichen vergangener Größe: Mächtige Fabrikgebäude. Allerdings stehen sie meist leer. Seit mehr als fünf Jahrzehnten kämpft Pirmasens, das frühere Mekka der Schuhindustrie, gegen den Niedergang. Die Bevölkerung ist von fast 60.000 auf 40.000 Personen geschrumpft, die Stadt im Süden von Rheinland-Pfalz hält mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung einen Negativrekord. Schulen wie Straßen sind marode. Inzwischen haben sich einige neue Firmen angesiedelt, doch Arbeitslosigkeit und Kinderarmut sind hoch. „In Pirmasens kann man sehr gut eine Zwei-Drittel-Gesellschaft sehen“, sagt Manfred Vogel, Sozialpädagoge der evangelischen Johanneskirche in Pirmasens.

Jeden Dienstag und Donnerstag gibt die Tafel ab 14.30 Uhr Essen aus. Vor dem Lkw mit den Lebensmitteln hat sich eine lange Schlange gebildet: Jüngere und Ältere, Frauen mit Kindern, Männer mit Plastiktüten. 1.500 Menschen holen sich hier jede Woche Brot und Gemüse, Obst und Milchprodukte ab - wie mittlerweile in fast jeder deutschen Stadt.

Tafel-Chef will kein Interview geben

„Heute waren gar keine Bananen dabei“, klagt eine ältere Frau. Der Vorsitzende der Tafel will kein Interview geben. Vielleicht weil er früher schlechte Erfahrungen mit der Presse gemacht hat. Zu Pirmasens als Stadt des Niedergangs haben Journalisten ein ziemlich düsteres Bild gezeichnet.

Dieser Niedergang dauert nun schon mehr als fünf Jahrzehnte an. Nach dem Krieg konnte man in den Fabriken der Schuhindustrie gutes Geld verdienen. „Stepperinnen“, die geschickt mit der Nähmaschine umgehen konnten, waren gesucht. Fast in jeder zweiten Straße gab es eine Schuhfabrik.

Zusätzliche Arbeitsplätze boten die US-Streitkräfte in der Region, im Norden von Pirmasens lebten zeitweise 10.000 US-amerikanische Soldaten mit ihren Familien. Dann kam in den 1970er Jahren der wirtschaftliche Umbruch, die Schuhproduktion wurde in Billiglohnländer verlagert, reihenweise schlossen die Fabriken ihre Tore. Was folgte, waren Jahre der tiefen Depression.

Riesige Jobverluste durch Abzug der US-Soldaten

1997 begann der Abzug der US-Armee. 15.000 Arbeitsplätze gingen dadurch verloren. Aus Mangel an Arbeit zogen viele Bewohner der Stadt fort. 4.000 bis 5.000 Wohnungen stehen leer. Die Arbeitslosenquote liegt bei rund elf Prozent und ist damit fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt des Landes.

Auch andere Zahlen sind alarmierend: Die Kinderarmut lag 2015 bei 29 Prozent (Landesdurchschnitt in Rheinland-Pfalz: 12,2 Prozent). Die kommunale Infrastruktur rottet vor sich hin: Schulen, Straßen und Abwasserkanäle sind dringend sanierungsbedürftig.

„Es ist enorm viel passiert“

Sozialpädagoge Manfred Vogel arbeitet im Sozialzentrum „Mittendrin“ und im Beratungscafé „Lichtblick“, er hilft unter anderem beim Ausfüllen von Behördenanträgen. Zwar würden Fachkräfte gesucht, aber viele hätten keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Trotzdem meint er, die Stadt habe die Lähmung der schlimmen 1990er Jahre überwunden, die Stimmung sei jetzt positiv: „Es ist enorm viel passiert und wir wissen, wo unsere Schwierigkeiten liegen.“

Neben dem Café gleichen Namens gibt es in der Tat einige Lichtblicke in der Stadt. So sind in Gebäude der ehemaligen US-Kaserne neue Firmen eingezogen. Insgesamt hätten sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten knapp 100 Betriebe mit den Schwerpunkten Technologie und Gewerbe neu angesiedelt, teilt das städtische Referat für Wirtschaftsförderung mit. Auch die Schuhindustrie spielt weiter eine Rolle: Beim „Internationalen Schuhkompetenz-Center“ in Pirmasens werden neue Techniken erprobt - wie etwa Schuhe mit Sensoren für Diabetiker.

Rudolf Stumberger


Corona

Interview

Psychologe: "Überforderung vermeiden und Benachteiligten helfen"




Marcel Romanos
epd-bild/dgkip
Bei der Umsetzung der von der Bundesregierung finanzierten Corona-Aufholprogrammen muss dem Würzburger Kinder- und Jugendpsychologe Marcel Romanos zufolge darauf geachtet werden, dass Kinder und Jugendliche durch das Angebot nicht überfordert werden. Es wäre "sonst ein Garant für eine psychische Erkrankung von Kindern", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Würzburg (epd). Vor allem die schon vor der Pandemie benachteiligten Kinder seien jetzt dringend auf Hilfe angewiesen, betonte Marcel Romanos, der Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie ist. Er nannte Familien mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Familien in Armut oder Kinder mit Behinderung. Die Fragen stellte Inga Jahn.

epd sozial: Herr Romanos, die Corona-Pandemie hat Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität geraubt. Oft gelten sie nun als eine „verlorene Generation“ - stimmt das?

Marcel Romanos: Diese Beschreibung finde ich nicht angemessen. Zum einen, weil es etwas mit den Kindern macht, wenn sie hören, dass sie als verloren gelten. Zum anderen wurde dieser Begriff ursprünglich für die im ersten Weltkrieg geborenen Kinder verwendet. Da muss man einfach sagen: Pandemie und Lockdown waren nicht schön, aber wir sind eines der reichsten Länder dieser Welt, haben ein funktionierendes Sozialsystem, müssen nicht hungern. In anderen Ländern hingegen hat das Virus etliche Waisen hervorgebracht. Wir sollten die Kirche also mal im Dorf lassen.

epd: Trotzdem mussten Kinder während der Pandemie auf vieles verzichten. Wer hat besonders viel aufzuholen?

Romanos: Vor allem Kinder, die während der Pandemie in die Schule gekommen sind oder einen Schulwechsel gehabt haben, waren und sind in besonderer Weise betroffen. Das gilt übrigens auch für junge Erwachsene, beispielsweise Studierende. Daneben gibt es aber auch bestimmte Risikogruppen: Familien mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Familien in Armut oder Kinder mit Behinderung. Die wahrscheinlich größte Gruppe sind jedoch Kinder und Eltern mit psychischen Erkrankungen.

epd: Vor allem zur Unterstützung dieser Kinder- und Jugendlichen hat die Bundesregierung das Corona-Aufholprogramm ins Leben gerufen. Worauf sollte bei der Umsetzung von Projekten geachtet werden?

Romanos: Wir müssen vermeiden, dass zusätzliche Angebote zu einer Überforderung der Kinder führen, denn die ist sonst ein Garant für eine psychische Erkrankung von Kindern. Der Erfolg eines solchen Programms hängt davon ab, wie überlegt die Mittel eingesetzt werden. Meine Wahrnehmung ist, dass momentan noch viel Wert darauf gelegt wird, den verpassten Schulstoff wieder reinzuholen. Man muss Schülern und Eltern da aber auch ihre Sorge nehmen: Es ist überhaupt kein Problem, wenn manche Nebenfächer nicht in voller Ausprägung unterrichtet wurden. Wichtiger sind die Hauptfächer, denn auf ihnen wird in den kommenden Jahren aufgebaut.

epd: Nun werden Fördermittel nicht alles wettmachen können, auf was Kinder und Jugendliche während der Pandemie verzichten mussten. Mit welchen Folgen rechnen Sie?

Romanos: Kinder lernen unglaublich schnell. Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass vor der Pandemie alles super war, und nun ist alles schlecht. Die Pandemie hat die herrschenden Probleme deutlicher zu Tage treten lassen oder sie verstärkt. Ich glaube aber, dass Kinder schnell aufholen. Außer sie haben ohnehin schon Probleme beim Lernen oder andere Schwierigkeiten. Da muss dann verstärkt geholfen werden. Auch hier gilt wieder: Benachteiligte Familien werden deutlich stärker mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen haben als gut integrierte Familien mit vielen Ressourcen.

epd: Welchen Effekt hat die Pandemie auf Kleinstkinder?

Romanos: Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Kinder, um so zentraler ist die Rolle der Eltern. Wer sicher im Leben steht, sozial gut integriert ist, kann und konnte pandemiebedingte Herausforderungen besser meistern. Für frisch gebackene Eltern bedeutete das zum Beispiel, dass sie mit anderen Eltern nicht ohne weiteres in Kontakt kamen, sondern diese zum Beispiel auf der Straße ansprechen mussten, um mit ihnen in Kontakt zu kommen. Dass Kinder nicht mehr in die Kita gehen konnten, ist meiner Meinung nach für die Entwicklung der Kinder nicht ganz so schlimm, sofern die Kinder außerhalb der Kita soziale Kontakte mit Gleichaltrigen haben. Das müssen dann auch nicht viele Kinder sein, denn häufig spielen Kinder in diesem Alter nicht in großen Gruppen, sondern zu zweit oder auch mal alleine.



Regierungsbildung

Beauftragte fordern Rücksicht auf Belange von Behinderten



Dresden (epd). Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern die künftige Bundesregierung auf, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen umfassend zu berücksichtigen. In ihren „Dresdner Positionen“ formulieren sie zahlreiche Anforderungen an eine moderne Behindertenpolitik, die als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden müssten. Fachlicher Schwerpunkt des Treffens vom 14. bis 15. Oktober in Dresden war die barrierefreie Digitalisierung.

Eine der Kernforderung in dem Papier lautet, dass auch private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollten. Dabei schlagen die Beauftragten vor, unter anderem die Übergangsfristen dazu auf fünf Jahre zu verkürzen und ergänzende Regelungen zur Barrierefreiheit bei Bauten gesetzlich zu verankern.

„Starke Demokratie braucht mehr Inklusion“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte bei dem Treffen: „Eine starke Demokratie braucht mehr Inklusion. Dafür wäre es auch notwendig, dass mehr Menschen mit Behinderungen in der Politik vertreten sind.“

Weiter heißt es in dem Positionspapier, das 40 Punkte enthält, die Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau sollten verdreifacht werden. Und: Barrierefreie Mobilität und barrierefreie Digitalisierung müssten ausgebaut werden. Um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu erreichen, müssten Unternehmen, die keine Personen mit Schwerbehinderung einstellen, höhere Abgaben entrichten, heißt es weiter in den den „Dresdner Positionen“.

Bundesteilhabegesetz reformieren

Auch fordern die Behindertenbeauftragten eine Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes, um die Inklusion in der Gesellschaft weiter voranzubringen. Dadurch solle beispielsweise vermieden werden, dass Menschen mit Behinderung zum Leben in besonderen Wohnformen, wie beispielsweise Wohnheimen, gezwungen würden. Auch solle durch Änderungen des Gesetzes, dessen erste Stufe 2017 in Kraft trat, eine umfassende Beteiligung innerhalb der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Dem Papier zufolge könnten zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen wie die Pandemiebewältigung, der Klimawandel, die Digitalisierung sowie die voranschreitende Globalisierung auch Chancen darstellen, um den Leitgedanken der Inklusion weiter zu verbreiten. Grundlage für die Berücksichtig der in den Papieren genannten Themen müssten die Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention, hieß es.

BeB legt Forderungskatalog vor

Forderungen, die in die gleiche Richtung gehen, erhob auch der Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe (BeB). Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, sagte am 21. Oktober in Berlin: „Teilhabe ist Menschenrecht. Es gilt für alle, überall und in allen Bereichen des Lebens.“ Dennoch gebe es immer noch viele Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen.

Die Corona Pandemie haben gezeigt, dass es gerade bei behinderten Menschen an digitalen Möglichkeiten zur Teilhabe fehle. Der BeB fordert deshalb, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) nachzubessern. Stefan, „Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn dieser Aspekt in die Koalitionsvereinbarung einfließen würde.“

Als weitere Themen nannte er, mehr bezahlbaren inklusiven Wohnraum für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen, die gesundheitliche Versorgung Betroffener sowie deren Vermittlung in Arbeit zu verbessern.



Nordrhein-Westfalen

Jeder dritte türkische Staatsbürger in Deutschland geboren



Düsseldorf (epd). Von den rund 950.000 türkeistämmigen Menschen in Nordrhein-Westfalen haben mehr als die Hälfte einen türkischen Pass. 2020 lebten 487.470 türkische Staatsbürger in NRW, wie das statistische Landesamt am 15. Oktober in Düsseldorf mitteilte. Knapp ein Drittel (29,2 Prozent) davon sind bereits in Deutschland geboren, sie gehören also der sogenannten zweiten oder dritten Generation an.

Mehr als jeder Dritte (36,8) türkische Staatsangehörige in NRW lebt nach Angaben der Statistiker bereits seit 40 Jahren oder länger in Deutschland. Knapp 20 Prozent seien zwischen 30 und 40 Jahren und 25 Prozent zwischen 20 und 30 Jahren in Deutschland. Rund zehn Prozent der Menschen mit türkischem Pass in NRW leben zwischen zehn und 20 Jahren in Deutschland, etwa neun Prozent weniger als zehn Jahre.



Baden-Württemberg

Land will Wohnraum schaffen und setzt auf Prämienmodell



Stuttgart (epd). Das Land Baden-Württemberg will in den kommenden Jahren deutlich mehr Wohnraum schaffen. Dabei solle aber möglichst wenig Fläche verbraucht werden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 19. Oktober in Stuttgart. Neben klassischen Förderprogrammen gehe es auch um neue innovative Wege, zum Beispiel Prämienanreize für die Kommunen, um Wohnraum zu aktivieren und bestehende Gebäude besser zu nutzen.

Als vielversprechend habe sich die im Juli 2020 eingeführte Wiedervermietungsprämie herausgestellt, sagte die zuständige Ministerin Nicole Razavi (CDU). Bislang habe man auf diese Art landesweit 60 Wohnungen für den Mietwohnungsmarkt zurückgewinnen können. Das Kabinett habe daher beschlossen, diese Prämie über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern. Pro reaktivierter Wohnung zahlt das Land bis zu 2.000 Euro an die Kommunen, die das Geld in der Regel an die beteiligten Vermieter weiterreichen.

Unterstützung für Wohnraumtausch

Außerdem plant das Land weitere Prämien: Es soll ein Anreiz für Kommunen geschaffen werden, passgenauen Wohnraum zu vermitteln oder den Tausch von Wohnraum entsprechend der Lebensphase zu unterstützen. Außerdem sollen Innenstädte wiederbelebt werden, indem Eigentümer teilweise leerstehende Gebäude als Wohnraum aktivieren. Zudem sollen Besitzer von Einfamilienhäusern dazu angeregt werden, ihr Haus um- oder auszubauen und mehrere Wohneinheiten zu schaffen.

Die entsprechenden Prämien sollen im kommenden Jahr nach und nach eingeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung und die Höhe der Prämien werde man in enger Abstimmung mit den Kommunen festlegen. Ministerpräsident Kretschmann zeigte sich zuversichtlich: „Der Erfolg der Wiedervermietungsprämie zeigt, dass man auch mit vergleichsweise wenig Geld viel erreichen kann.“




sozial-Branche

Regierungsbildung

Verbände bewerten Sondierungsergebnisse unterschiedlich




Flaschensammler in Berlin
epd-bild/Rolf Zöllner
Das Rätselraten über kommende Sozialreformen hat ein vorläufiges Ende. Im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP finden sich die Eckpunkte, auf die sich die drei Parteien verständigt haben. Vieles davon findet die Zustimmung der Sozialverbände, doch vieles eben auch nicht. Und so ist die Enttäuschung vieler Verbandsvertreter mit den Händen zu greifen.

Frankfurt a.M. (epd). Kritik an dem am 15. Oktober vorgestellten Papier wird laut, vor allem auf dem Feld der Pflege, dem Kampf gegen Armut und am Mindestlohn. epd sozial hat die ersten Bewertungen der großen Sozialverbände zusammengefasst:

Pflege: Patientenschützer Eugen Brysch kam zu folgender Ansicht: Die „Notsituationen der vier Millionen Pflegebedürftigen“ seien unberücksichtigt. Das Papier enthalte „nichts zur Pflege daheim, der finanziellen Not der Pflegeheimbewohner oder der Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung“, kritisierte Brysch.

Auch Diakonie-Präsident Ulrich Lilie formulierte für den Bereich Pflege Erwartungen an die Koalitionsverhandlungen. Es brauche eine Reform der Pflegeversicherung, die die Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen begrenzt. Pflegende Angehörige müssten entlastet und der Pflegeberuf attraktiver gestaltet werden.

„Weder Aufbruch noch Erneuerung“

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB, monierte, dass die bisher bekannt gewordenen Sondierungsergebnisse „für den Pflegebereich weder einen Aufbruch noch eine Erneuerung erkennen“. Vielmehr sollten alt bekannte Patentrezepte, die schon in der Vergangenheit nicht zur Bewältigung des Pflegemangels geführt haben, weiter gelten.

Der VdK vermisst in dem Papier am 15. Oktober vorgestellten Papier, das die Grundlage für die geplanten Koalitionsgespräche bildet, Pläne zur Stärkung der häuslichen Pflege sowie zur Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung. Es sei unverständlich, dass sich die FDP weiterhin gegen diesen wichtigen Schritt sperre, sagte Bentele am 18. Oktober in Berlin. Die häusliche Pflege auch angesichts des Fachkräftemangels zu stärken, wäre aus ihrer Sicht ein sinnvoller Ansatz. „Doch diese wird nicht einmal erwähnt, genauso wenig wie eine umfassende Pflegereform. Das ist einfach ideenlos“, kritisierte Präsidentin Verena Bentele.

Ehrliche Bestandsaufnahme angemahnt

„Wir würden uns wünschen, dass die neue Bundesregierung zuerst eine ehrliche Bestandsaufnahme macht, wo wir in der professionellen Pflege stehen und wo die zentralen Herausforderungen der Zukunft liegen“, so der Verbandschef. „Es ist also höchste Zeit umzudenken und anzuerkennen, dass es einer grundlegenden Strukturreform bedarf, die es ermöglicht, professionelle Pflegeleistungen flexibler und effizienter zu verteilen.“ Dazu müssten die Sektoren weiter aufgebrochen und die Eigenverantwortung der Unternehmen gestärkt werden. Anderenfalls wird die flächendeckende Versorgung immer weiter gefährdet, obwohl die Kosten ständig steigen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) forderte zügig notwendige Verbesserungen in der Altenpflege. Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte. „Jetzt müssen die Weichen gestellt werden, um die dafür nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Die nächste Bundesregierung müsse für mehr Personal, flächendeckend gute Löhne und eine grundlegende Finanzreform in der Altenpflege sorgen.

Finanzielle Spielräume erweitern

Die Gewerkschafterin bedauerte, dass sich SPD, Grüne und FDP in den Sondierungen nicht auf die Einführung einer Bürgerversicherung geeinigt haben. „Zumindest müssen die angehenden Koalitionäre aber einen Finanzausgleich zwischen der Privaten und der Sozialen Pflegeversicherung schaffen. Das führt zu mehr Gerechtigkeit und erweitert die finanziellen Spielräume für dringend nötige Verbesserungen.“

Armut: Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, verlangte eine stärkere Berücksichtigung armer Menschen. Die zukünftige Bundesregierung müsse die steigenden Energiepreise für Menschen mit niedrigen Einkommen ausgleichen, sagte Bauer. Denkbar sei etwa eine monatliche Einmalzahlung von 100 Euro.

„Bekenntnis hat historische Tragweite“

Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, sagte, das Bekenntnis von SPD, Grünen und FDP zur Kindergrundsicherung habe historische Tragweite. „Wenn die Höhe der Leistung bedarfsdeckend ausgestaltet wird und alle relevanten sozial- und steuerrechtlichen Leistungen in einer Kindergrundsicherung zusammengefasst sind, werden wir Kinder wirkungsvoll vor Armut schützen können.“

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigte sich enttäuscht. Es fehlten Ansätze, „die Armut in diesem Land zu beseitigen und die tief gespaltene Gesellschaft wieder zusammenzuführen“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Armutspolitisch bliebe das Sondierungspapier Antworten schuldig. Zudem fehlten Schritte in Richtung Bürgerversicherung in Rente und Pflege und eine endlich wirksame Mietpreisdämpfungspolitik.

„Die Einführung einer Kindergrundsicherung beziehungsweise eines Kinder- und Jugendgrundeinkommens ist ein wichtiger Schritt in Richtung Grundeinkommen für alle“, betonte das Kampagnenbündnis Grundeinkommen (EBI). Nur so lasse sich Armut beseitigen und die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen sichern - ohne Wenn und Aber.

„Menschen in armen Haushalten fehlt es bei der digitalen Ausstattung und digitaler Kompetenz an allen Ecken und Enden“, beklagte Eva Welskop-Deffaa, die neu gewählte Präsidentin der Caritas. „Damit sich die soziale Spaltung in unserer Gesellschaft durch die digitale Transformation nicht verschärft, brauchen gerade armutsgefährdete Menschen weiter Unterstützung bei der technischen Ausrüstung und den digitalen Fähigkeiten, um in der digitalen Transformation nicht abgehängt zu werden.“

„Wohnraumförderung deutlich aufstocken“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) appellierte an SPD, Grüne und FDP, eine Nationale Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Eckpunkte dazu sollten Mengenquoten für Wohnungen für Wohnungslose sein und die deutliche Aufstockung der sozialen Wohnraumförderung. Zudem müsse die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen gezielt verbessert werden, etwa durch einen Fonds auf Bundesebene zur Finanzierung medizinischer Versorgungsprojekte und einen erneuten Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung (Beitragsschuldengesetz).

Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W: „Die Lebenssituation von Menschen in Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit muss bei den künftigen Entscheidungen der Politik unbedingt mitgedacht werden. Auf allen politischen Ebenen braucht es den Willen, Wohnungslosigkeit entschieden zu bekämpfen.“

Arbeit: Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland e.V., Verena Bentele, hält die von SPD, Grünen und FDP angekündigte Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro für zu gering. „Ich bin der Meinung, wenn man wirklich die Menschen im Land stärken möchte, wenn man ihnen die Möglichkeit geben möchte, etwas für das Alter zurückzulegen, sich Pflege noch leisten zu können und vor allem eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erwirtschaften, dann ist ein Mindestlohn von 13 Euro eben das Maß der Dinge“, sagte Bentele im phoenix-Interview.

Dirk Baas


Regierungsbildung

Interview

Bündnis-Sprecher: Eine "Kindergrundsicherung light" wird es nicht geben




Jens M. Schubert
epd-bild/Kay Herschelmann
Die Koalitionsgespräche von SPD, Grünen und FDP beginnen. Thema wird auch die Einführung einer Kindergrundsicherung sein, deren Details noch offen sind. Jens M. Schubert, Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung, ist überzeugt: Eine bedarfsdeckende Leistung werde kommen, sagt er im Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Jens M. Schubert verweist darauf, dass es nicht allein darum gehe, verschiedene Sozialleistungen für Familien zu bündeln. Es brauche eine ganz neue Leistung. „Dafür bedarf es insbesondere einer Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums.“ Bislang würden die Bedarfe unrealistisch niedrig berechnet: „Sie müssen neu erhoben werden und insbesondere der Bereich Bildung und Teilhabe muss mehr zu Buche schlagen“, so Schubert. Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Herr Schubert, Sie sprechen mit Blick auf die Entscheidung der drei möglichen Regierungsparteien zur Einführung einer Kindergrundsicherung von einem Bekenntnis von historischer Tragweite. Ist das nicht zu optimistisch, wo noch gar nicht klar ist, wie diese Reform im Detail aussehen soll?

Jens M. Schubert: Verbände, Aktivistinnen und Aktivisten und Gewerkschaften haben seit Jahren dafür gekämpft, eine politische Mehrheit für die Kindergrundsicherung zu gewinnen. Jetzt ist diese erstmals in einem Sondierungspapier dreier mutmaßlicher zukünftiger Regierungspartner genannt. Natürlich ist das ein großer Schritt nach vorne.

epd: Aber?

Schubert: Wir haben auch gesagt: Der abzusehende Erfolg ist an Bedingungen geknüpft. Die Kindergrundsicherung muss konkret so ausgestaltet sein, dass alle relevanten sozial- und steuerrechtlichen Leistungen in ihr zusammengefasst sind. Nur dann werden armutsbetroffene Familien von ihr profitieren. Deshalb lassen wir jetzt auch nicht nach in unseren Bemühungen, sondern werden uns in den weiteren Prozess einbringen. Bei einem Dauerlauf muss man auch auf den letzten Metern noch einmal nachlegen.

epd: Das Bündnis Kindergrundsicherung fordert eine umfassende Fusion von fünf verschiedenen Leistungen in einem neuen Anspruch auf Absicherung gegen Armut. Das wird aber vermutlich kaum so kommen. Geht es also zunächst nur um einen ersten wichtigen Schritt?

Schubert: Ich teile diesen Pessimismus nicht. Warum sollte das nicht so kommen?

epd: Weil das veröffentlichte Sondierungspapier nicht explizit die Aussage beinhaltet, dass nun alle Familienleistungen gebündelt werden. Droht da nicht doch eine „Kindergrundsicherung light“?

Schubert: Im Sondierungspapier steht, dass die Kindergrundsicherung „gebündelt und automatisiert ausgezahlt“ werden soll. Keine der beteiligten Parteien kann sich eine Kindergrundsicherung light erlauben, denn sie werden daran gemessen werden, ob sie hier nur Kosmetik betreiben oder ernsthaft eine nachhaltige armutspräventive Maßnahme umsetzen. Die Gesellschaft hat das sehr genau im Blick.

epd: Knackpunkt dürfte sein, ob die künftige Kindergrundsicherung bedarfsdeckend ist. Schon jetzt gehen viele Experten davon aus, dass die Regelsätze im SGB II aktuell zu niedrig sind. Es wird vermutlich nicht reichen, die aktuellen Leistungen einfach zu fusionieren, oder?

Schubert: Genau. Es reicht nicht, die bestehenden, zum Teil unzureichenden Leistungen einfach zusammenzufassen. Es braucht eine ganz neue Leistung, in der die bisherigen aufgehen. Dafür bedarf es insbesondere einer Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Bislang werden die Bedarfe unrealistisch niedrig berechnet. Sie müssen neu erhoben werden und insbesondere der Bereich Bildung und Teilhabe muss mehr zu Buche schlagen.

epd: Letztlich dreht sich auch bei den Koalitionsverhandlungen alles ums Geld. Haben Sie durchgerechnet, was eine umfassende Reform nach Ihren Vorstellungen den bedürftigen Familien je Kind und Monat bringen würde und welche Gelder der Fiskus dazu bereitstellen müsste?

epd: Natürlich haben wir das durchgerechnet und unsere Konzepte liegen seit Langem auf dem Tisch. Die Frage offenbart aber in meinen Augen einen häufigen Denkfehler. Kinder kosten Geld, immer. Kinderarmut wie bisher zu verwalten, wird uns aber langfristig als Gesellschaft viel mehr kosten, weil Kinder in Armut zu oft auch als Erwachsene in Armut leben, mit allen negativen Konsequenzen für Gesundheit und Lebenserfolg des Individuums, aber auch die sich verfestigende Spaltung zwischen Arm und Reich. Die Kindergrundsicherung ist nicht nur eine solidarische Leistung für einzelne Kinder, sondern eine Investition in das Versprechen der Chancengleichheit und den sozialen Zusammenhalt.

epd: Die Dauer der Koalitionsverhandlungen ist offen. Wenn, wie zu lesen ist, die künftige Regierung noch in diesem Jahr stehen sollte, ab wann wäre ein Start der Kindergrundsicherung überhaupt realistisch?

Schubert: Die Kindergrundsicherung bedeutet einen kompletten Systemwechsel in der Familienpolitik, das bedeutet umfassende Reformen, die sehr genau durchdacht werden müssen. An dieser Stelle ist mir Akkuratesse wichtiger als Geschwindigkeit. Das Vorhaben darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, ja. Es darf aber auch nicht hastig und unausgegoren zum Abschluss gebracht werden, dafür geht es um zu viel.

epd: Die Rede ist von einer in Zukunft automatisierten Auszahlung der Hilfe. Was stellen Sie sich darunter vor und würde sich damit nicht auch der Blick auf die Armut in Deutschland ändern?

Schubert: Wir wollen eine Kindergrundsicherung, die alle wichtigen Leistungen umfasst und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden kann - ohne Stigma. Sie können sich nicht vorstellen, wie hoch die Quote derer ist, die Unterstützung nicht nutzen, weil Scham oder Überforderung mit den Prozessen sie davon abhält. Das ist ein Riesenproblem, denn: Leistungen kommen zu oft nicht an, obwohl ein Anspruch besteht. Mit einer automatisierten Auszahlung wäre diese Problematik vom Tisch. Letztlich muss also unser Sozialstaat so effektiv sein, dass die Menschen, die Anspruch auf Unterstützung haben, diese auch tatsächlich erhalten. Dieses sozialstaatliche Verständnis ändert selbstverständlich auch den Blick auf Armut in Deutschland - und das ist gut so.



Gesundheit

Urban-Gardening-Projekt hilft psychisch Kranken




Jürgen Lohfink, Betriebsstättenleiter des Hamburger Projekt "Grau trifft Grün"
epd-bild/Philipp Reiss
Beim Hamburger Projekt "Grau trifft Grün" entstehen Holzkisten voller Pflanzen, die die grauen Ecken der Stadt grüner machen sollen. Gebaut und bepflanzt werden sie von psychisch kranken Menschen. Das Gärtnern tut ihnen gut.

Hamburg (epd). Eine angenehme Ruhe liegt an diesem Herbstmorgen über dem Oberhafenquartier in der östlichen Hafencity von Hamburg. Auf einem breiten Grünstreifen hinter den Lagerhallen stehen in langen Reihen große und kleine Holzkisten. Darin wachsen Apfelbäumchen, Mangold oder Sonnenblumen. „Grau trifft Grün“ ist in Stempeloptik in der Mitte der Kisten aufgedruckt. Hier gärtnern Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die zeitweise nicht mehr in ihren angestammten Berufen arbeiten können.

An einer der vorderen Holzboxen stehen Marita Krempl und Jürgen Lohfink. „Mit unseren Boxen wollen wir die Natur zurück in die Stadt holen“, sagt Lohfink. Der große weißhaarige Mann mit dem wettergegerbten Gesicht ist Betriebsstättenleiter von „Grau trifft Grün“. Die Käufer dieser kleinen „mobilen Gärten“ sind Privatleute oder öffentliche Einrichtungen, die damit ihren Balkon, Eingangsbereiche von Wohnanlagen oder Bauzäune verschönern. „In die Kisten pflanzen wir sinnvolle Sachen, gerne alte einheimische Obst- und Gemüsesorten und bienenfreundliche Kräuter“, erklärt Lohfink.

Ziel, im Alltag wieder Fuß zu fassen

„Grau trifft Grün“ möchte mit den Pflanzenkisten aber nicht nur die Stadt lebenswerter machen. Das seit 2018 bestehende Urban-Gardening-Projekt hilft den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit psychischen Beeinträchtigungen, im Alltag wieder Fuß zu fassen.

„Wir haben bei früheren Projekten bemerkt, dass die Arbeit mit Pflanzen sehr viel Selbstwirksamkeit schafft“, erzählt Marita Krempl, Projektmanagerin bei Arinet. Arinet setzt das „Grau trifft Grün“-Projekt um und ist eine Tochter der Stiftung Hamburger Initiative, die Beschäftigungsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen fördert. „Die Menschen sind draußen und sehen direkt, was sie getan haben.“ Bei „Grau trifft Grün“ gibt es rund ums Jahr Arbeit: Im Frühjahr wird gesät, im Herbst geerntet, und im Winter werden in einer Lagerhalle die Pflanzenkisten gebaut.

Stefan ist seit zwei Jahren dabei. Der 36-Jährige sitzt an der Seite des Geländes auf einer Bank aus Europaletten vor einem Bauwagen, der als Pausenraum dient. Er wählt seine Worte mit Bedacht. „Ich hatte früher schon mal auf einem Friedhof gegärtnert, aber das war mir irgendwann zu morbide. Hier ist es freundlicher, lebendiger“, erzählt er. Ihm macht nicht nur das Gärtnern Spaß, sondern auch der handwerkliche Teil, wenn die großen Holzkisten zusammengebaut und ausgekleidet werden müssen. „Und ich kann immer noch was dazulernen.“

Erstmals wieder Freude am Leben

Die Arbeit tut ihm gut. Mittlerweile kommt er an drei Tagen in der Woche für ein paar Stunden. Zu tun gibt es immer was: „Und wenn man nur einmal alles gießt.“ Neben der Arbeit im Garten werden die Teilnehmer auch psychosozial begleitet.

„Struktur ist für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sehr wichtig“, bestätigt Lohfink. Für viele sei es schon ein Erfolg, regelmäßig und pünktlich im Garten zu sein. Einige empfänden bei der Gartenarbeit seit langer Zeit das erste Mal wieder Freude und könnten mit anderen lachen. Wer mehr Berührungsängste hat, kann aber auch ohne Probleme alleine an einem Beet vor sich hin werkeln. „Hier ist ein geschützter Raum.“

Manche würden es auch irgendwann schaffen, in ihren ursprünglichen Beruf zurückzukehren, sagt Lohfink. Wichtig sei aber, dass es im Garten keinen Leistungsdruck gebe.

Deutlich gestiegene Nachfrage

Etwa 180 Kisten haben sie in diesem Jahr bereits verkauft, die Nachfrage sei deutlich gestiegen, erzählt der Betriebsstättenleiter. In Zukunft möchte er noch mehr besondere Produkte anbieten, Kisten mit integrierten Sitzflächen etwa oder begrünte Holzwände. Und wenn die Kunden das wünschten, möchte er sich mit seinem Team auch verstärkt um die Pflege der bepflanzten Kisten kümmern.

„Auf lange Sicht möchten wir eine Zuverdienstfirma aufbauen“, erklärt Projektmanagerin Krempl, „das Ziel ist Eigenwirtschaftlichkeit“. Damit „Grau trifft Grün“ auch langfristig nicht nur grüne Inseln in der Stadt schaffen, sondern auch selbst eine Insel für kranke Menschen sein kann.

Imke Plesch


Justiz

Mit weichem Fell und unerschütterlicher Ruhe




Der Altdeutsche Schäferhund "Al Capone" mit seiner Führerin Sabine Kubinski im Stuttgarter Amtsgericht
epd-bild/Gerhard Bäuerle
Ob im Strafvollzug oder vor Gericht: Hunde werden in der Arbeit mit Tätern und Opfern eingesetzt. In Stuttgart unterstützen Begleithunde seit 2020 Menschen, die eine belastende Zeugenaussage machen sollen. Sie sind Mutmacher - ein einzigartiges Projekt.

Stuttgart (epd). Trockenübung im Stuttgarter Amtsgericht: Wie selbstverständlich trottet der Altdeutsche Schäferhund „Al Capone“ neben seiner Begleiterin an den uniformierten Justizmitarbeitern vorbei durch die Sicherheitsschleuse. Im leeren Gerichtssaal legt er sich neben den Stuhl, auf dem Zeugen und Zeuginnen befragt werden und bleibt dort völlig ruhig liegen. Seine Hundeführerin Sabine Kubinski gibt ihm ein Leckerli: Der eineinhalbjährige Hund hat seine Übung gut gemeistert.

Normalerweise sind Vierbeiner im Gericht verboten, aber für ihn und seine Hundekollegen „Henri“ und „Watson“ werden Ausnahmen gemacht. Während „Al Capone“ noch trainiert, sind „Watson“ und „Henri“ bereits fertig ausgebildete „Vernehmungsbegleithunde“ des freien Trägers „PräventSozial“. Das heißt: Sie begleiten schutzbedürftige Zeugen wie Kinder, Menschen mit einer geistigen Behinderung oder traumatisierte Erwachsene im Strafverfahren. Sie machen Mut und unterstützen.

Bundesweit einmaliges Projekt

Seit vergangenem Jahr wurden etwa 35 Zeugen vor Gericht oder in richterlichen Video-Vernehmungen bei ihrer Aussage durch ausgebildete Therapiebegleithunde unterstützt. Nach eigenen Angaben ist das Projekt deutschlandweit einzigartig.

Allein die Anwesenheit eines Hundes führe bei Menschen, die Hunde mögen, zur Ausschüttung des Bindungshormons Oxytocin, wie „PräventSozial“ erklärt. Dieses wirke entspannend und helfe, in der Stresssituation einer Zeugenvernehmung Unsicherheiten abzubauen, sagt Sozialpädagogin Kubinski, die das tiergestützte Projekt leitet. „Weniger Unsicherheit und Stress können zu einer besseren Aussagequalität beitragen.“

Rechtsanwältin Julia Mende aus Esslingen bei Stuttgart vertritt als Nebenklagevertreterin regelmäßig Opfer von Sexualdelikten. Sie hat bei richterlichen Videovernehmungen außerhalb der Hauptverhandlung bereits vier Mal die Hunde in Aktion erlebt. Für sie sind die Tiere, die bei der Vernehmung der jungen Zeuginnen ruhig daneben auf ihrer Decke gelegen hätten, ein „exorbitanter Mehrgewinn“.

Hunde wirken beruhigend

Ihre Anwesenheit sei eine Unterstützung in einem Moment, in dem die Richterin nach intimsten Details der Tat fragen müsse. Die Hunde wirkten beruhigend, ohne die Aussage zu beeinflussen. Wenn sie dagegen als Anwältin ein weinendes Mädchen tröste, könne sie das aus Sicht der Verteidigung rechtlich angreifbar machen, erklärt Mende.

Auch dass die Kinder nach der Vernehmung den Hund mit einem Leckerli belohnen dürften, sorge dafür, dass bei ihren jungen Mandantinnen nicht nur die belastende Vernehmung in der Erinnerung bleibe, sondern auch, dass sie mit einem süßen Hund spielen konnten, sagt die Anwältin.

Weiterbildung „HundsKerle“ läuft

„Al Capone“ soll in Zukunft aber auch noch eine andere Aufgabe wahrnehmen: Gemeinsam mit seiner Hundeführerin soll er auch mit der Gegenseite arbeiten, mit Gewalt- und Sexualstraftätern. Derzeit durchlaufen der Schäferhund und Kubinski mit vier weiteren Teams aus dem gesamten Bundesgebiet den ersten Ausbildungsjahrgang der Weiterbildung „HundsKerle TGT“. Es handelt sich um ein standardisiertes hundegestütztes Therapiekonzept im Strafvollzug, das speziell auf die Arbeit mit Straftätern ausgerichtet ist.

Entwickelt wurde es von Verena Gutwein, Geschäftsführerin von „pet-agogik“ aus dem baden-württembergischen Altlußheim. Als Gruppentraining wendet sie es seit 2013 in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal an. Es konzentriert sich vor allem auf die Körpersprache und Kommunikation der Teilnehmer. „Ein Hund ist ein Spezialist in der Kommunikation“, erklärt Gutwein. Er rieche die Hormone seines Gegenübers und mache versteckte Stimmungen und Gefühle durch sein Verhalten sichtbar.

Ihre Klienten hätten oft keinen Zugang mehr zu ihrem Körperempfinden und könnten nicht einschätzen, was ihre Körpersprache im Gegenüber auslöse. Die Hunde spiegelten aggressives nonverbales Verhalten direkt wider, indem sie den Kontakt verweigerten oder ins Bellen kämen. Da die Männer in guten Kontakt mit den Hunden kommen wollten, seien sie bereit, ihr Verhalten zu verändern, damit sie das gewünschte Verhalten vom Hund bekämen.

„Wer an HundsKerle teilnimmt, kann sich nicht verstellen“, sagt die Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin Gutwein. Irgendwann seien die Teilnehmer bereit, sich offen und ehrlich zu zeigen - ein wichtiger Schritt in Richtung Resozialisierung.

Am Ende der Sitzung gibt es ein Leckerli

„Al Capone“ sitzt nach Ende seiner Übungsstunde vor Gericht im Büro der Hundeführerin auf einem grünen Kissen und kaut an einem Leckerli. Sie sei immer wieder beeindruckt von der positiven Wirkung, die die Tiere auf Straffällige ebenso wie Opfer hätten, sagt Kubinski.

Besonders erinnert sie sich an einen Fall: Eine Zeugin mit geistiger Behinderung sei am Tag ihrer Zeugenvernehmung völlig aufgeregt im Gericht angekommen, habe geweint. Doch als sie den Hund „Watson“ gesehen habe, habe sich ihr Gesicht aufgehellt. Die junge Frau, die den Golden Retriever bereits kannte, habe eine selbstgebastelte Tüte mit Leckerlis für ihn dabei gehabt. Aufrecht ging sie mit dem Hund an der Leine in den Gerichtssaal und setzte sich an den Zeugentisch, wie Kubinski erzählt: „Ihre Stimmung hatte sich schlagartig geändert.“

Judith Kubitscheck


Altersvorsorge

Gastbeitrag

Alle Erwerbstätigen in der gesetzliche Rente vereinen




Verena Bentele
epd-bild/Christian Ditsch
Für den VdK hat nur eine grundlegende Reform der Altersversorgung, die alle Beschäftigten als Beitragszahler umfasst, eine sichere Zukunft. Warum das so ist, wo die Hürden liegen und was die Bundesregierung zu tun hat, erläutert VdK-Präsidentin Verena Bentele in ihrem Gastbeitrag für epd sozial.

„#rentefüralle“. So lautete das Motto der letzten bundesweiten Kampagne des Sozialverband VdK. Schon seit Jahrzehnten kämpft der VdK dafür, dass künftig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend einzahlen: Also auch Minijobber, Selbstständige, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, politische Mandatsträger und Beamtinnen und Beamte.

Aktuell ist der Einstieg in eine solche Erwerbstätigenversicherung wichtiger denn je. Warum? Wenn die Unterschiede zwischen Renten und Pensionen immer weiter steigen, ist der soziale Frieden in Deutschland in Gefahr. Angestellten Lehrerinnen und Lehrer etwa ist nicht vermittelbar, warum die Pensionen der verbeamteten Kollegen deutlich höher sind als ihre Renten. So erhält etwa ein verbeamteter Lehrer in Bayern (Besoldung A13), der bis zum Ruhestand noch 35 Jahre zu arbeiten hat, eine Pension von 3.138,62 Euro brutto. Ein vergleichbarer angestellter Lehrer (Tarifgruppe TV-L E13) bekommt eine gesetzliche Rente von 1.495,81 Euro brutto.

Solidargemeinschaft stärken

Eine Erwerbstätigenversicherung stärkt zudem die Solidargemeinschaft. Außerdem unterstützt die Bevölkerung diese Idee: Mehr als 70 Prozent der Deutschen fordern laut einer aktuellen Studie, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Ein Neustart in der Rente ist auch deshalb wichtig, weil unser derzeitiges Alterssicherungssystem auf eine breitere finanzielle Basis gestellt werden muss. Nur so lässt sich gewährleisten, dass in Zukunft die Deutschen von einer anständigen und gerechten Rente im Alter leben können. Zwar wird es bei der Einführung einer solchen Erwerbstätigenversicherung kurz- und mittelfristig in der Übergangsphase zu Mehrausgaben kommen, da der Bestandsschutz für aktuelle Pensionäre selbstverständlich gilt. Langfristig führt sie jedoch zu Mehreinnahmen, da mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Und die hohen Ausgaben für die Pensionen fallen ebenfalls langfristig weg.

Die Zeit läuft davon

Die Zeit drängt. Denn schon bald werden die Baby-Boomer-Jahrgänge aus dem Erwerbsleben ausscheiden und in den Ruhestand bzw. in die Rente eintreten. Wegen ihnen wird die Zahl der Rentnerinnen und Renter sowie der Pensionärinnen und Pensionäre ab 2025 deutlich ansteigen. Darum brauchen wir mehr Menschen, die in das gesetzliche Rentenversicherungssystem einzahlen. Werden auch Beamte, Selbstständige und Politikerinnen und Politiker einbezogen, lässt sich die Zahl der Beitragszahlerinnen und -zahler erhöhen und die finanzielle Mehrbelastung abfedern.

Dabei sind allerdings einige Herausforderungen zu umschiffen. Übergangsregelungen sind notwendig: Es werden nur „neue“ Erwerbstätige einbezogen, die dem jeweiligen Sicherungssystem bisher nicht angehören. Bei den neu in das Beamtenverhältnis Berufenen sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Dazu zählt vor allem der verfassungsrechtliche Alimentationsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes und die entsprechende richterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem haben Beamtinnen und Beamte einen Rechtsanspruch auf einen Beitragszuschuss durch ihren Arbeitgeber für ihre Alterssicherung.

Österreich zeigt, dass die Umstellung funktioniert

Dass die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung funktioniert, zeigt das Beispiel Österreich. Dort gibt beziehungsweise gab es wie in Deutschland Unterschiede zwischen verschiedenen Berufsgruppen. Aktuell werden in einer Übergangsphase alle Beamten in ein einheitliches Alterssicherungssystem überführt. Und das äußerst erfolgreich: Die durchschnittlichen Zahlungen im Alter liegen in Österreich deutlich über dem deutschen Niveau, und zwar für alle Berufsgruppen. Auch eine Studie der Universität Duisburg-Essen zeigt, dass durch eine Erwerbstätigenversicherung das Rentenniveau erhöht und gleichzeitig die Beiträge stabil gehalten werden können.

Nun ist also die Politik am Zug. Ob die neue Bundesregierung einen Neustart in Richtung Erwerbstätigenversicherung wagt, hängt von ihrem Mut und dem politischen Willen ab. Zunächst gilt es, alle Minijobber verpflichtend einzubeziehen. Darauf könnte sich eine Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen sicherlich einigen. Gleiches gilt für die Einbeziehung von Selbstständigen, die bisher im Alter nicht abgesichert sind.

Hier kommt ein ganz neuer Aspekt ins Spiel: Die Erwerbstätigenversicherung sorgt nicht nur für mehr soziale Gerechtigkeit und ist aus Finanzierungssicht sinnvoll. Sie hilft auch im Kampf gegen Altersarmut. Warum? Lediglich ein Viertel der Solo-Selbstständigen ist bisher in ein obligatorisches System der Altersvorsorge einbezogen. Die Hälfte der ehemals Selbstständigen hat ein Alterseinkommen von unter 1.000 Euro. Von den Ruheständlern, die auf Grundsicherung angewiesen sind, sind 17 Prozent ehemals Selbstständige. Auch dies gilt es zu verhindern. In einem ersten Schritt sollten deshalb Selbstständige ohne adäquate Absicherung über berufsständische Versorgungswerke in die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden und zwar ohne Ausnahme.

Auch Abgeordnete einbeziehen

Und warum ist es sinnvoll, alle politischen Mandatsträger in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen? So viele sind das doch gar nicht, könnte man einwenden. Da lohnt ein Blick in den deutschen Bundestag: Nach vier Amtsjahren als einfacher Bundestagsabgeordneter gibt es derzeit 4.500 Euro im Monat als Ruhegeld. Dafür müsste ein Durchschnittsverdiener 132 Jahre arbeiten, um eine entsprechend hohe Rente zu erhalten. Somit ist die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten ein zwar zahlenmäßig kleiner, aber symbolisch immens wichtiger Schritt in Richtung einer solchen Erwerbstätigenversicherung.

Die damit verbundene Vorbildfunktion der Abgeordneten trägt zur Stärkung der Akzeptanz des gesetzlichen Rentensystems bei. Sie einzubeziehen ist auch deshalb wichtig, weil die Menschen, die über das System der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden, auch selbst darin versichert sein sollten, um das System von innen und außen zu kennen. Dies würde zudem das soziale Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung stärken.

Fazit: Die Erwerbstätigenversicherung ist rechtlich umsetzbar, sozial gerecht, stärkt finanziell die Rentenversicherung und hilft im Kampf gegen Altersarmut. Worauf also wartet die Politik noch?

Verena Bentele ist Präsidentin des Sozialverbands Deutschland (VdK)


Aktionswoche

"Armut grenzt auch digital aus"



Ein Leben ohne Internet wird immer schwieriger - vor allem für Menschen am Rande der Gesellschaft. Selbst Arztbesuche oder Behördengänge erfordern oft eine digitale Absprache. Die Träger der Aktionswoche "Armut bedroht alle" fordern deshalb einen kostenlosen Internetzugang für alle.

Stuttgart (epd). Die Ausgrenzung armer Menschen von Internet und anderen digitalen Teilhabemöglichkeiten stößt auf massive Kritik der Landesarmutskonferenz in Baden-Württemberg. Kostenloser öffentlicher Internetzugang müsse zum Teil der Daseinsvorsorge werden, forderte Heiner Heizmann von der Landesarmutskonferenz am 18. Oktober in Stuttgart bei der Eröffnung der jährlichen Aktionswoche gegen Armut. Außerdem müssten digitale Endgeräte für Kinder und Jugendliche zur Grundausstattung gehören. Das diesjährige Motto lautet „Soziale Ausgrenzung durch Corona vermeiden, Folgen überwinden, Demokratie stärken“.

„Die digitale Transformation muss sich an den digital Schwächsten ausrichten“, sagte Heizmann. Inzwischen brauche man für Termine etwa bei Ämtern oder beim Arzt immer häufiger einen digitalen Zugang. Es werde ohne Internet auch schwerer, Ansprüche bei Ämtern geltend zu machen. „Armut grenzt aus, auch digital“, betonte Heizmann. Deshalb gehöre der Stand der Digitalisierung in den Armutsbericht der Landesregierung.

Kritik am kaum erhöhten Hartz IV-Satz

Roland Saurer, einer der Sprecher der Landesarmutskonferenz, bekräftigte die Enttäuschung seiner Organisation darüber, dass der Hartz-IV-Satz nur um drei Euro steigt. Angesichts der Preisentwicklung bei Energie, Wasser und Mieten wären mindestens 15 bis 20 Euro nötig gewesen. Saurer kritisierte zudem, dass es bei der geplanten bundesweiten Kindergrundsicherung keine Fortschritte gebe. „Manche Sachen dauern unendlich lange“, bemängelte er.

Anne Jeziorski, Delegierte der Landesarmutskonferenz, äußerte sich verwundert darüber, dass es für Hartz-IV-Empfänger in Baden-Württemberg keine kostenlosen Corona-Tests mehr gebe. Während Berlin den Betroffenen, die nicht geimpft und nicht genesen seien, Gratistests zur Verfügung stelle, schließe der Südwesten diesen Personenkreis von der Teilhabe aus, weil er sich die Tests nicht leisten kann. Kritisch sieht Jeziorski auch die „Bettelei um Bildungsgutscheine“, was inzwischen zum Volkssport geworden sei. Die Demokratie werde durch solche Verfahren nicht gestärkt, hob sie hervor.

Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg warnte vor einer Verschärfung der Armut nach der Corona-Pandemie. Laut Statistischem Landesamt sei fast jeder sechste Baden-Württemberger armutsgefährdet, teilte der Verband mit. Besonders betroffen seien geringfügig Beschäftigte sowie junge Menschen, die coronabedingt nicht den Einstieg ins Berufsleben finden. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen nehme massiv zu.

Durch Corona zeigten sich „jahrelang verdrängte Probleme, von der Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte bis hin zur Bildungsungerechtigkeit“, sagte Deborah Castello von der Stabsstelle Grundsatzfragen und Lobbyarbeit beim Paritätischen. Auf Bundesebene nötig seien eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Altersgrundsicherung, ein sozialer Arbeitsmarkt für alle, die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie Reformen von Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Der Verband begrüßte das Vorhaben der Landesregierung, eine Enquete-Kommission zur Abmilderung der Corona-Folgen insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien einzurichten. Dabei sei aber eine Beteiligung der Wohlfahrtsverbände nötig, so der Paritätische weiter.

Marcus Mockler


Pflege

Fachverband veröffentlicht deutsche Fassung des Ethikkodex



Berlin (epd). Der International Council of Nurses (ICN) hat am 20. Oktober die aktualisierte Version des Ethikkodex für beruflich Pflegende vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nannte den Kodex einen Wertekompass, dem sich Pflegefachpersonen weltweit verpflichtet hätten. "Die deutsche Fassung erscheint parallel als gemeinsame Übersetzung des DBfK, des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) sowie des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK).

„Der ICN-Ethikkodex bedeutet für mich persönlich das Versprechen der Pflegefachpersonen an die Bevölkerung, für eine sichere Pflege zu sorgen“, sagte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Umso dramatischer ist es, dass die schlechten beruflichen Rahmenbedingungen - und hier vor allem der Mangel an Pflegefachpersonen - es nahezu unmöglich machen, dieses Versprechen einlösen zu können.“

Neues Element: globale Gesundheit

Der Kodex wurde 1953 erstmals veröffentlicht. Seitdem wurde er mehrfach aktualisiert - zuletzt im Jahr 2012. Die nun aktualisierte Fassung wurde um das Element Globale Gesundheit erweitert. Aber auch in den Details gibt den Angaben nach Aktualisierungen: beispielsweise zum Thema Social Media.

Der Kodex behandelt die vier Themenkomplexe: Pflegefachperson und Menschen mit Pflegebedarf, Pflegefachperson und Praxis, Pflegefachperson und ihre Profession sowie Pflegefachperson und globale Gesundheit. Zu jedem Bereich werden Hinweise gegeben, wie der Kodex von Pflegefachpersonen in der Praxis, als Lehrende oder von berufspolitischen Akteurinnen und Akteuren angewendet werden kann.



Kirchen

Caritas startet neues Beratungsportal



Köln (epd). Mit einem neuen Informationsportal „Das steht dir zu“ will die Caritas im Kölner Diözesanverband über staatliche Hilfen in verschiedenen Lebens- und Notlagen informieren. Wieviel Arbeitslosengeld bekomme ich? Bin ich wohngeldberechtigt? Wie hoch sind Eltern- und Kindergeld? Habe ich Anspruch auf Grundsicherung? Auf all diese Fragen solle jetzt im Internet informiert werden, heißt es in einer Mitteilung vom 15. Oktober.

„Die Arbeit ist weg, es droht der Wohnungsverlust, das Geld wird knapp: Viele Menschen wissen nicht, welche staatlichen Hilfen ihnen in solchen Situationen zustehen. Mit dem neuen Informationsportal möchte die Caritas Menschen in finanziellen Engpässen und existentieller Not unverzüglich und aus einer Hand helfen“, sagte Frank Johannes Hensel, der Kölner Diözesan-Caritasdirektor.

Informationen über vielfältige Ansprüche

Hilfesuchende fänden auf den Seiten viele Informationen und praktische Tipps zu den Themen Arbeit, Wohnen, Eltern, Kinder und Alter. Das Portal informiere auch darüber, ob und wann Ansprüche auf bestimmte Leistungen vorliegen und verlinke zu Rechnern und Übersichtsseiten von Bundesministerien und öffentlichen Verwaltungen.

Zusätzlich werden den Angaben nach alle zuständigen Einrichtungen der Caritas und der angeschlossenen Fachverbände im Erzbistum Köln aufgelistet, die Hilfe vor Ort anbieten können - ein weiterer praktischer Service, sollte ein persönliches Beratungsgespräch notwendig sein. Das neue Informationsportal der Caritas finden Sie unter:



Kita

Arbeitgeber erlaubt Erzieherin Arbeit mit Kopftuch



Hamburg (epd). Eine wegen des Tragens eines islamischen Kopftuchs freigestellte Erzieherin darf nach dem Ende des Rechtsstreits mit Kopftuch an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das teilte der Arbeitgeber, der Hamburger Kinder- und Jugendhilfeträger WABE e.V. (Wohnen, Arbeiten, Betreuen, Entwickeln) am 15. Oktober mit. Der Verein hatte die Erzieherin zweimal abgemahnt und freigestellt, weil sie trotz gegenteiliger Aufforderung mit Kopftuch bei der Arbeit erschienen war. Das widerspreche dem Neutralitätsgebot des Unternehmens, hieß es zur Begründung. Dagegen hatte die Frau 2018 Klage beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht.

Der Rechtsstreit war bereits am 11. Oktober durch ein sogenanntes Anerkenntnisurteil beigelegt worden, da der Arbeitgeber seinerseits erklärt hatte, beide Abmahnungen aus der Personalakte zu streichen. Als Grund gab der Verein an, dass der Rechtsstreit womöglich noch Jahre gedauert hätte. Dem Urteil vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den das Hamburger Arbeitsgericht in dieser Sache um Einschätzung gebeten hatte.

EuGH stärkte Neutralitätsgebot unter Bedingungen

Der EuGH hatte im Juli das Neutralitätsgebot unter bestimmten Bedingungen für rechtmäßig erklärt und privaten Arbeitgebern grundsätzlich ein Verbot von religiösen Symbolen unter bestimmten Rahmenbedingungen zugebilligt. Die Geschäftsleitung der WABE betonte, dass sich das Neutralitätsgebot nie gegen die Mitarbeiterin gerichtet habe, sondern nach wie vor Kernelement des pädagogischen Konzepts sei.




sozial-Recht

Bundessozialgericht

Rettungsdienst-Notarzt im Nebenjob meist abhängig beschäftigt




Notarzteinsatz bei einem Verkehrsunfall (Archivbild)
epd-bild/Gustavo Alabiso
Das Bundessozialgericht hat geklärt, unter welchen Bedingungen Notärzte im Nebenjob der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Demnach reicht es nicht aus, eine Honorarvereinbarung zu schließen. Die allein könne die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht nicht aushebeln, befand das Gericht.

Kassel (epd). Notärztinnen und Notärzte im Nebenjob unterliegen mit ihrer Arbeit im Rettungsdienst in der Regel der Sozialversicherungspflicht. Nur weil die Mediziner neben ihrer Vollzeitbeschäftigung - etwa in einer Klinik - zusätzlich für ihren Nebenjob eine Honorarvereinbarung über eine „freiwillige Tätigkeit“ abgeschlossen haben, liegt noch keine selbstständige Tätigkeit vor, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in drei am 19. Oktober verkündeten Urteilen.

Die BSG-Rechtsprechung kann bei Rettungsdienstträgern zu höheren Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und zur Sozialversicherung führen. Für Letztere gilt das generell für Zeiten bis zum 10. April 2017, danach müssen infolge einer gesetzlichen Neuregelung zwar keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden, wenn die Mediziner mindestens 15 Stunden wöchentlich einer Beschäftigung außerhalb des Rettungsdienstes nachgehen oder als niedergelassener Arzt tätig sind. Bei einer geringeren wöchentlichen Stundenzahl - etwa wenn Ärzte in Vollzeitstellung sich in Elternzeit befinden und nebenberuflich noch als Notarzt im Rettungsdienst arbeiten - können indes Beitragszahlungen die Folge sein.

Drei Fälle vor Gericht

Im Streit ging es um die Sozialversicherungspflicht dreier Notärzte im Nebenjob. Einer war für den Landkreis Fulda nebenberuflich im Rettungsdienst tätig. Der Rettungsdienstträger hatte mit dem Arzt eine Honorarvereinbarung über eine „freiberufliche Tätigkeit“ ab August 2016 geschlossen und glaubte, damit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Seit 2017 ist der Arzt beim Malteser Hilfsdienst zusätzlich in Vollzeit beschäftigt.

In den zwei anderen Verfahren ging es um zwei in einem Krankenhaus angestellte Ärzte, die für die Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im baden-württembergischen Wolfach beziehungsweise in Rottweil als freiberuflicher Notarzt im Nebenjob seit 2014 und seit August 2015 arbeiteten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) wertete in allen drei Fällen den Nebenjob als sozial-versicherungspflichtige Tätigkeit. Nur weil eine Vereinbarung über eine „freiberufliche Tätigkeit“ vorliege, sei eine Sozialversicherungspflicht nicht ausgeschlossen. Hier seien die Notärzte eng in den Rettungsdienst des Landkreises und des Deutschen Roten Kreuzes eingebunden gewesen. Dies sei ein starkes Indiz für eine abhängige Beschäftigung.

Landkreis sah eigenverantwortliche Arbeit

Landkreis und die beiden Kreisverbände des DRK verwiesen darauf, dass eine freiberufliche Tätigkeit vereinbart wurde. Für eine selbstständige Tätigkeit spreche, dass die Ärzte eigenverantwortlich ihrer Arbeit nachgehen konnten. Zwar sei der Rettungsdiensteinsatz rechtlich stark reglementiert. Diese Vorgaben dürften aber nicht zulasten der Beteiligten so ausgelegt werden, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Das BSG urteilte, dass bei nebenberuflichen Notärzten im Rettungsdienst in der Regel von einer Sozialversicherungspflicht auszugehen sei. Hier seien die Ärzte „engmaschig“ während der einzelnen Dienste in die Arbeitsabläufe des öffentlichen Rettungsdienstes eingegliedert gewesen. So mussten sie bei einem Alarm innerhalb einer vorgegebenen Zeit ausrücken. Dass dies auch auf rechtliche Vorgaben zurückzuführen ist, spiele für das Bestehen der Sozialversicherungspflicht keine Rolle.

Die Ärzte hätten zudem überwiegend fremdes Personal und Rettungsmittel genutzt. Eigene Mittel - typisch für eine selbstständige Tätigkeit - hätten sie nicht eingesetzt.

Kein eigenes Unternehmerrisiko

Eine Honorarvereinbarung könne gesetzliche Regelungen zur Sozialversicherungspflicht nicht aushebeln. Die Ärzte handelten in ihrer Arbeit zwar weitgehend eigenverantwortlich, das mache ein angestellter Chefarzt aber auch. Schließlich trugen sie kein eigenes Unternehmerrisiko. Sie erhielten ein festes Honorar und hatten keine Möglichkeit, ihren eigenen Gewinn durch unternehmerisches Handeln zu steigern, so dass nach den Gesamtumständen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliege.

Die obersten Sozialrichter verwiesen auch auf Ähnlichkeiten zu ihrer Rechtsprechung hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht bei Honorarärzten in Krankenhäusern. Danach sind Honorarärzte wegen ihrer Einbindung in die Arbeitsorganisation in der Regel abhängig beschäftigt. Für Ärzte gebe es „keine eigenen Maßstäbe“ bei der Sozialversicherungspflicht, so das BSG am 4. Juni 2019. Im Streitfall hatte eine Anästhesistin auf Stundenbasis in einem Krankenhaus gearbeitet. Diese habe aber ihre Arbeitskraft „nicht anders als angestellte Ärztinnen und Ärzte eingesetzt“, betonte das BSG. Sie habe weder eine eigene Betriebsstätte gehabt, noch ein unternehmerisches Risiko getragen.

Az.: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R (Bundessozialgericht Notärzte)

Az.: B 12 R 11/18 R (Bundessozialgericht Honorarärzte)

Frank Leth


Bundessozialgericht

Ambulante Honorar-Pflegekräfte fast immer abhängig beschäftigt



Kassel (epd). Ambulante Altenpflegekräfte sowie Gesundheits- und Pflegeassistenten sind in der Regel trotz freiberuflicher Vereinbarungen abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei am 20. Oktober bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag klargestellt und auf die enge Eingliederung der ambulanten Pflegekräfte in die Arbeitsorganisation von Pflegediensten verwiesen. Ähnlich hatten die Kasseler Richter bereits am 7. Juni 2019 zu eingesetzten Honorar-Pflegekräften in stationären Pflegeeinrichtungen entschieden.

Im ersten Verfahren ging es um eine Altenpflegerin aus dem Raum Stuttgart, die von August bis Dezember 2014 für einen ambulanten Pflegedienst in der Intensivpflege auf freiberuflicher Honorarbasis eingesetzt wurde. Die Pflegekraft erhielt für den jeweiligen Einzeldienst 25 Euro pro Stunde. Der ambulante Pflegedienst wollte mit dem Einsatz der freiberuflichen Pflegerin Personalengpässe abmildern. Die Pflegerin war zwar in Dienstpläne eingeteilt, konnte Aufträge aber auch ablehnen.

Vermittlung durch ein Online-Portal

Im zweiten Fall ging es um eine Gesundheits- und Pflegeassistentin, die im Auftrag von einem Pflegedienst einen privat versicherten Wachkomapatienten betreute. Die Einzelaufträge erhielt die Honorarkraft über „Care-Connect“, ein Online-Vermittlungsportal im Gesundheitswesen.

Das BSG urteilte, bei der ambulanten Pflege handle es sich in der Regel um eine abhängige Beschäftigung, für die Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Zwar könnten die Pflegekräfte eigenverantwortlich ihre Dienstleistung erbringen. Dennoch seien sie eng in die Arbeitsorganisation der Pflege eingebunden. Sie seien „Teil einer Kette“ von Pflegepersonen, die die betroffenen Menschen pflegen. Sie seien über die Dienstpläne in die Organisation des Pflegedienstes eingegliedert worden und hätten arbeitsteilig mit Angestellten des Pflegedienstes zusammengewirkt.

Ein unternehmerisches Risiko hätten sie mit ihrem festen Stundenlohn nicht getragen. Insgesamt spreche dies für eine abhängige Beschäftigung. Keine Rolle spiele es hierfür, dass im zweiten Fall die Pflegeleistungen für einen privat Versicherten erbracht wurden.

Az.: B 12 R 6/20 R und B 12 R 17/19 R sowie Az.: B 12 R 6/18 R



Bundesarbeitsgericht

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte in Kliniken begrenzt



Erfurt (epd). Teilzeitbeschäftigte in kommunalen Kliniken müssen laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Überstundenzuschläge deutlich mehr arbeiten. Die Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Krankenhäuser (TVöD-K), die Überstundenzuschläge für Teilzeitpflegekräfte erst vorsehen, wenn die Arbeitszeit mit den Überstunden über der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten liegt, sind wirksam und nicht zu beanstanden, befanden die Erfurter Richter in einem am 15. Oktober veröffentlichen Urteil.

Im Streitfall ging es um eine Teilzeit-Pflegekraft, die wöchentlich 32 Stunden auf einer Intensivstation in einer bayerischen kommunalen Klinik arbeitete. Sie arbeitete in Schichten und leistete von Januar bis Juni 2017 insgesamt 21,94 geplante und 10,08 ungeplante Überstunden, ohne jedoch dabei die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu überschreiten.

Keine tariflichen Zuschläge für Überstunden

Trotz ihrer Überstunden erhielt sie nicht die tariflichen Überstundenzuschläge. Der Klinikbetreiber verwies darauf, dass der Zuschlag nur für jene Überstunden beansprucht werden könne, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen.

Die Frau klagte dagegen und verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2017 (AZ: 6 AZR 161/16). Dass „Überstunden“ bei Teilzeitbeschäftigten erst bei Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten anfallen sollten, sei in dem Urteil als „gleichheitswidrige Diskriminierung“ gerügt worden.

Doch von dieser Rechtsprechung rückte das Gericht nun ab. Die tariflichen Überstundenregelungen im TVöD-K seien wirksam. Es sei nicht zu beanstanden, dass Teilzeitbeschäftigte für ihre Mehrarbeit keinen Überstundenzuschlag erhalten, wenn ihre Mehrarbeit noch unter der eines Vollzeitbeschäftigten liegt. Denn es gebe hier zwischen den Gruppen von Teilzeit- und Vollzeitkräften beim Ausgleich von Überstunden „völlig unterschiedliche Regelungssysteme“, die nicht miteinander vergleichbar seien.

Az.: 6 AZR 253/19



Bundesarbeitsgericht

Aufbau betrieblicher Altersversorgung vor Pfändung geschützt



Erfurt (epd). Gläubiger dürfen bei überschuldeten Personen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nicht pfänden lassen. Vereinbaren ein Arbeitgeber und eine Arbeitnehmerin eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung, gehört der Teil des für die Prämien verwendeten Lohnes nicht zum pfändbaren Einkommen, urteilte am 14. Oktober das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Zur Begründung hieß es, die betriebliche Altersversorgung sei besonders gesetzlich geschützt.

Konkret ging es um ein geschiedenes Ehepaar aus Bayern. Mit der Scheidung stritten sie sich auch um Schulden aus einem Hausbau. Die Ehefrau wurde vom Familiengericht verurteilt, an ihren Ex-Mann 22.679 Euro zu zahlen. Weil sie das Geld nicht hatte, erwirkte ihr früherer Ehepartner im November 2015 einen Pfändungsbeschluss auf das pfändbare Arbeitseinkommen der Frau. So sollten die Schulden abgestottert werden.

Mann zog wegen Pfändung vor Gericht

Im Mai 2016 vereinbarte die Frau mit ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung. Danach sollte ein Teil ihres Einkommens umgewandelt und für die Prämienzahlung in eine vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung verwendet werden. Der Ex-Ehemann erhielt daraufhin zur Schuldentilgung einen um monatlich 248 Euro verringerten Anteil des Einkommens seiner geschiedenen Frau der nun für die Prämien der Direktversicherung verwendet wurde. Gerichtlich wollte der Ex-Mann auch diesen Teil des Einkommens pfänden lassen.

Dem erteilte das BAG jedoch eine Absage. Werde Arbeitseinkommen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung, hier eine Direktversicherung, umgewandelt und für die Prämien verwendet, sei dieser Teil nicht pfändbar. Denn nach dem Betriebsrentengesetz könne eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer verlangen, dass ein festgelegter Teil seines Einkommens „durch Entgeltumwandlung“ für die betriebliche Altersversorgung verwendet werde. Der Gesetzgeber habe den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung so schützen wollen. Dieser Schutzzweck werde nicht erfüllt, wenn der für die betriebliche Altersversorgung vorgesehene Teil des Arbeitseinkommens gepfändet werden könne, entschied das BAG.

Az.: 8 AZR 96/20



Landesarbeitsgericht

Krankheitsbedingte Kündigungen können Massenentlassung sein



Düsseldorf (epd). Mehrere ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigungen in einem Unternehmen erfüllen unter Umständen den Tatbestand einer anzeigepflichtigen Massenentlassung. Ohne die dann vorgeschriebene Anzeige bei der Arbeitsagentur sind diese Kündigungen unwirksam, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am 15. Oktober.

Das Kündigungsschutzgesetz legt fest, dass ein Arbeitgeber eine sogenannte Massenentlassung bei der Arbeitsagentur anzeigen muss. Diese liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen das Arbeitsverhältnis einer bestimmten Mindestanzahl an Beschäftigten beendet wird. Liegt die regelmäßige Beschäftigtenzahl bei über 20 und unter 60 Arbeitnehmern, müssen für das Vorliegen eine Massenentlassung sechs Arbeitnehmer entlassen werden. Bei mindestens 500 Arbeitnehmern müssen für die Massenentlassung mindestens 30 Arbeitnehmer ihren Job verlieren.

34 Beschäftigte an einem Tag entlassen

Im Streitfall arbeitete der Kläger als Luftsicherheitsassistent am Düsseldorfer Flughafen. Während der Corona-Pandemie erhielten er und andere Kolleginnen und Kollegen die Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten. So führte der Arbeitgeber auf, dass der Kläger 2018 an 61, Tagen, 2019 an 74 Tagen und 2020 an 45 Tagen krank gewesen sei. Zwischen dem 25. November 2020 bis kurz vor Weihnachten am 22. Dezember 2020 erhielten 34 Beschäftigte die Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten.

Das LAG erklärte die Kündigung des Klägers nun für unwirksam. Es fehle an einer Massenentlas-sungsanzeige bei der Arbeitsagentur, so die Begründung. Diese sei auch dann erforderlich, wenn sämtliche Kündigungen der Arbeitnehmer aus krankheitsbedingten Gründen erfolgte. Der Arbeitgeber habe die Information der Arbeitsagentur versäumt.

Unabhängig davon könnten Arbeitgeber Beschäftigte wegen mehrerer Kurzerkrankungen kündigen. Hierfür würden aber strenge Voraussetzungen gelten. So müsse für die Wirksamkeit der Kündigung eine negative Gesundheitsprognose beim Beschäftigten bestehen. Auch daran fehle es im konkreten Fall. Denn die krankheitsbedingten Fehlzeiten des Klägers hätten sich zum Schluss wieder verringert. Schließlich sei der Arbeitgeber wegen der Kurzerkrankungen nicht unzumutbar wirtschaftlich belastet worden. Betriebsablaufstörungen habe es nicht gegeben, befand das Gericht.

Az.: 7 Sa 405/21




sozial-Köpfe

Behinderung

Leopold von Bredow neuer Geschäftsführer der Fürst Donnersmarck-Stiftung.




Leopold von Bredow
epd-bild/Donnersmarck-Stiftung
Leopold von Bredow ist neuer, alleiniger Geschäftsführer der Fürst Donnersmarck-Stiftung in Berlin. Er folgt auf Udo Hartmann, der von Februar 2021 bis September 2021 die Geschäfte des großen Behindertenträgers übergangsweise geführt hatte.

Leopold von Bredow studierte Philosophie und Volkswirtschaftslehre an der London School of Economics (LSE) und erwarb einen Master of Business Administration an der INSEAD Hochschule in Fontainebleau. Nach dem ersten Studienabschluss forschte er zunächst an der LSE zu gesundheitsökonomischen Fragen, ehe er 1996 in die Finanzbranche wechselte.

Anschließend war er mehrere Jahre für unterschiedliche Banken in Deutschland und England tätig. 2007 wechselte er in die Immobilienbranche und baute für ein französisches Unternehmen die größte Immobilien- und Hausverwaltung Deutschlands auf. Er verfüge über einen vielfältigen Erfahrungsschatz in unterschiedlichen Rollen und Funktionen, die für seine neue Aufgabe von besonderer Bedeutung seien, so eine Mitteilung der Stiftung.

Die größte Herausforderung sieht er in der Sicherstellung der Innovationsfähigkeit der Organisation. „Dabei dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, was unser Ziel ist: Uns gemeinsam für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung einzusetzen.“ Das sei eine großartige Aufgabe. Von Bredow ist der fünfte Geschäftsführer der Fürst Donnersmarck-Stiftung seit 1945. Rund 650 Personen sind bei der Stiftung und ihren Tochtergesellschaften beschäftigt. Eine besondere Aufgabe sieht der Träger in der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen.



Weitere Personalien



Ulla Schmidt (72), ehemalige Bundesgesundheitsministerin, bleibt Vorsitzende der Lebenshilfe. Die SPD-Politikerin wurde am 16. Oktober von der Mitgliederversammlung in Berlin ohne Gegenkandidatur für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. Schmidt steht seit 2012 an der Spitze der Lebenshilfe. Die Aacherin gehörte seit 1990 dem Bundestag an und war bei der Parlamentswahl im September nicht mehr angetreten. Von 2001 bis 2009 war sie Gesundheitsministerin. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt die Lebenshilfe nach eigenen Angaben vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und deren Familien. In fast 500 örtlichen Vereinigungen mit mehr als 4.360 Einrichtungen engagieren sich rund 120.000 Mitglieder und mehr als 100.000 hauptamtliche Mitarbeitende.

Bernd Meurer bleibt Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Er wurde von der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Meurer führt den Verband mit mehr als 12.000 Mitgliedsunternehmen aus der Pflege, der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe seit 1997. Der Unternehmer betreibt drei Pflegeheime in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Sven Schumacher, Pastor und Geschäftsführer des Christophorusstift in Hildesheim, ist neuer Vorsitzender des Niedersächsischen Evangelischen Verbandes für Altenhilfe und Pflege (NEVAP). Schumacher, bisher stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Fachverbandes, löst Sabine Weber vom Diakoniewerk Osnabrück in diesem Amt ab. Sie tritt in den Ruhestand. Neue stellvertretende Vorsitzende wurde Sabine Schwinge-Fahlberg (Bethel im Norden). Der NEVAP vertritt nach eigenen Angaben175 Träger mit 317 Einrichtungen.

Pia Stapel (40) und Dominique Hopfenzitz (43) sollen gemeinsam mit dem derzeitigen Vorsitzenden Pfarrer Christian Schmitt das künftige Leitungsteam der Caritas in der Diözese Münster bilden. Sie wurden von einer Findungskommission vorgeschlagen und stellen sich für die Nachfolge von Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann in einer außerordentlichen Delegiertenversammlung am 19. November den Mitgliedsverbänden und -einrichtungen zur Wahl. Kessmann geht nach 24 Jahren im Amt am 31. Juli 2022 in den Ruhestand. Stapel ist Kulturwissenschaftlerin und leitet die Stiftung Katholische Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim. Erfahrungen in der Arbeit eines Diözesancaritasverbandes hat sie für einige Jahre auf der Stabsstelle der Vorstandsassistentin in Hildesheim gesammelt. Dominique Hopfenzitz arbeitet als Syndikusrechtsanwalt im Bischöflichen Generalvikariat Münster. Auf einer befristeten Stelle vertrat er von Mai 2010 bis Juni 2014 unter anderem Altenhilfeeinrichtungen der Caritas in der Diözese Münster. Als selbständiger Anwalt ist er seit 2010 in verschiedenen Bereichen des Sozialgesetzbuches tätig.

Christina Tabea Brucker (31) ist als erste Geschäftsführerin in der 96-jährigen Geschichte der christlichen Straffälligenhilfe Schwarzes Kreuz von Superintendentin Andrea Burgk-Lempart in Celle in ihr neues Amt eingeführt worden. Die 31-Jährige tritt die Nachfolge von Otfried Junk an, der nach 41 Jahren beim Schwarzen Kreuz in den Ruhestand getreten ist. Brucker studierte Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Polizei in Hamburg und arbeitete zuletzt beim Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands in Thüringen. Das Schwarze Kreuz unterstützt seit 1925 straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige. Es gehört den Diakonischen Werken in Hannover und Sachsen an.

Hermann Brenner, Epidemiologe vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), erhält den erstmals vergebenen Deutschen Preis für Krebspräventionsforschung. Er bekommt die mit 25.000 Euro dotierte Auszeichnung für seine Studien, die belegen, dass die Darmspiegelung ein hochwirksames Instrument ist, um sowohl die Neuerkrankungsrate als auch die Darmkrebs-Sterblichkeit drastisch zu senken. Den mit 5.000 Euro dotierten Nachwuchspreis erhält der Mediziner Jakob Nikolas Kather aus Aachen. Er setzt künstliche Intelligenz ein, um Darmtumore anhand von Gewebeschnitten besser beurteilen zu können und damit rasch zur richtigen Therapie zu finden.

Elisabeth Koch, langjährige Oberin und Diakonisse im Diakoniewerk Halle, ist tot. Sie starb im Alter von 85 Jahren. Koch trat 1954 in die Diakonissenanstalt ein und wurde 1965 als Diakonisse eingesegnet. Im Krankenhaus war sie als Krankenschwester tätig, arbeitete in der Apotheke, als Stationsleiterin sowie als Pflegedienstleiterin gearbeitet. Seit 2006 leitete sie die Schwesternschaft als Oberin.

Alexandra Horster ist zur Bundessekretärin des Kolpingwerks Deutschlands gewählt worden. Die derzeitige Geschäftsführerin von Einrichtungen des Kolping Jugendwohnens wird Nachfolgerin von Ulrich Vollmer, der im kommenden Jahr in den Ruhestand geht. Die studierte Sozialpädagogin Horster war unter anderem Landesvorsitzende des Bundes der Katholischen Jugend (BDKJ) in Nordrhein-Westfalen und ist seit 2013 Geschäftsführerin von Kolping Jugendwohnen. Zum Kolpingwerk Deutschland gehören nach eigenen Angaben 2.350 lokale Kolpingsfamilien mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis November



Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, das zu beachten.

November

4.11.:

Online-Kurs „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung für Geflüchtete“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

4.11.:

Webinar „Wichtige Kennzahlen für ambulante Pflegedienste in der Krise - und danach“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

4.11.:

Online-Fortbildung: „Beratung in der Pflege unter pandemischen Bedingungen“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/7392885

9.11. Würzburg:

Seminar „Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten“

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 0931/30540

10.11.:

Online-Fachtag „Kindern von inhaftierten Eltern - Herausforderungen und Perspektiven für die Soziale Arbeit“

des Paritätischen Hessen

Tel.: 0641/71029

10.11. Würzburg:

Seminar „Steuer-Update für Non-Profit-Organisationen: Kurzprogramm“

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-221

15.11. Berlin:

Seminar „ Reform des Stiftungsrechts - Neuerungen, Chancen und Risiken“

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-221

15.-16.11.:

Seminar „Datenschutz in sozialen Einrichtungen: Einführung in das KDG - rechtliche Anforderungen und Umsetzungen im operativen Tagesgeschäft“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

16.11.:

Webinar „Sicherer Umgang mit den Corona-Schutzschirmen“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

16.-17.11. Berlin:

Aufbauschulung „Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

22.-23.11.: Berlin:

Seminar „Widerstände als Beitrag zum Qualitätsprozess anerkennen und nutzen“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/7392880

22.-23.11. Frankfurt a.M.:

Seminar „Von der Anstalt zum inklusiven Quartier“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/3012819

22.-24.11. Berlin:

Seminar „Digital Leadership: Führen im digitalen Wandel“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

23.11. Köln:

Seminar „Basiswissen Altenhilfe: Kurzprogramm“

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-221

29.11.:

Online-Seminar „Führung auf Distanz - Praxiserprobte Werkzeuge für erfolgreiche Führungsleistung in verteilt arbeitenden Teams“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel: 0711/286976-10

29.11.:

Online-Fortbildung „Flucht und Behinderung - Rechtliche Möglichkeiten in der Flüchtlings- und Behindertenhilfe“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0174/3473485

29.11. Berlin:

Seminar „Reform des Stiftungsrechts - Neuerungen, Chancen und Risiken“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-221

29.11.:

Online-Seminar „Führung auf Distanz - Praxiserprobte Werkzeuge für erfolgreiche Führungsleistung in verteilt arbeitenden Teams“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10