sozial-Politik

Regierungsbildung

Beauftragte fordern Rücksicht auf Belange von Behinderten



Dresden (epd). Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern die künftige Bundesregierung auf, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen umfassend zu berücksichtigen. In ihren „Dresdner Positionen“ formulieren sie zahlreiche Anforderungen an eine moderne Behindertenpolitik, die als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden müssten. Fachlicher Schwerpunkt des Treffens vom 14. bis 15. Oktober in Dresden war die barrierefreie Digitalisierung.

Eine der Kernforderung in dem Papier lautet, dass auch private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollten. Dabei schlagen die Beauftragten vor, unter anderem die Übergangsfristen dazu auf fünf Jahre zu verkürzen und ergänzende Regelungen zur Barrierefreiheit bei Bauten gesetzlich zu verankern.

„Starke Demokratie braucht mehr Inklusion“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte bei dem Treffen: „Eine starke Demokratie braucht mehr Inklusion. Dafür wäre es auch notwendig, dass mehr Menschen mit Behinderungen in der Politik vertreten sind.“

Weiter heißt es in dem Positionspapier, das 40 Punkte enthält, die Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau sollten verdreifacht werden. Und: Barrierefreie Mobilität und barrierefreie Digitalisierung müssten ausgebaut werden. Um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu erreichen, müssten Unternehmen, die keine Personen mit Schwerbehinderung einstellen, höhere Abgaben entrichten, heißt es weiter in den den „Dresdner Positionen“.

Bundesteilhabegesetz reformieren

Auch fordern die Behindertenbeauftragten eine Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes, um die Inklusion in der Gesellschaft weiter voranzubringen. Dadurch solle beispielsweise vermieden werden, dass Menschen mit Behinderung zum Leben in besonderen Wohnformen, wie beispielsweise Wohnheimen, gezwungen würden. Auch solle durch Änderungen des Gesetzes, dessen erste Stufe 2017 in Kraft trat, eine umfassende Beteiligung innerhalb der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Dem Papier zufolge könnten zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen wie die Pandemiebewältigung, der Klimawandel, die Digitalisierung sowie die voranschreitende Globalisierung auch Chancen darstellen, um den Leitgedanken der Inklusion weiter zu verbreiten. Grundlage für die Berücksichtig der in den Papieren genannten Themen müssten die Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention, hieß es.

BeB legt Forderungskatalog vor

Forderungen, die in die gleiche Richtung gehen, erhob auch der Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe (BeB). Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, sagte am 21. Oktober in Berlin: „Teilhabe ist Menschenrecht. Es gilt für alle, überall und in allen Bereichen des Lebens.“ Dennoch gebe es immer noch viele Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen.

Die Corona Pandemie haben gezeigt, dass es gerade bei behinderten Menschen an digitalen Möglichkeiten zur Teilhabe fehle. Der BeB fordert deshalb, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) nachzubessern. Stefan, „Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn dieser Aspekt in die Koalitionsvereinbarung einfließen würde.“

Als weitere Themen nannte er, mehr bezahlbaren inklusiven Wohnraum für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen, die gesundheitliche Versorgung Betroffener sowie deren Vermittlung in Arbeit zu verbessern.