sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

der Kirchentag 2019 ist schon wieder Geschichte. Was bleibt, das sind vor allem die dort von Experten, Politikern und Besuchern erhobenen Forderungen, die auch künftig auf der Agenda stehen werden. Beispielhaft hier: das Drängen auf eine humanere Flüchtlingspolitik, das Ausdruck in einer Petition gefunden hat. Kritische Selbsterkenntnisse gab es etwa beim Thema kirchlicher Umgang mit Missbrauch. epd sozial hat die sozialpolitischen Schlaglichter vom 37. Protestantentreffen aus Dortmund gesammelt.

Die Zahl der sogenannten atypischen Jobs ist zwar zuletzt etwas gesunken, doch deren Niveau bleibt weiter erschreckend hoch. Einer neuen Studie zufolge ist etwa jeder fünfte Job dem Segment Minijob, Leiharbeit oder befristete Anstellung zuzuordnen. Das hat gravierende Folgen, betont Studienautor Eric Seils gegenüber dem epd. Mehr als die Hälfte der betroffenen Leiharbeiter haben nur ein Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Kaum ein gesellschaftliches Phänomen beschäftigt derzeit Sozialverbände und Politik so intensiv wie die Kostenexplosion für pflegebedürftige Heimbewohner. Viele Seniorinnen und Senioren können ihren Heimplatz - auch mit Unterstützung der Angehörigen - nicht mehr bezahlen. Ihnen bleibt oft nur der Gang zum Sozialamt. Deshalb werden die Forderungen nach einer Begrenzung des Eigenanteils an den Pflegekosten lauter. Reformen müssen her, heißt es etwa bei der AWO. Die ist überaus optimistisch, dass die "Pflegevollkasko" kommt.

Das Geschäft hat sich gelohnt: Eine Verwandte bekommt ein Haus für einen Bruchteil des reellen Werts verkauft und verpflichtet sich im Gegenzug dazu, den greisen Eigentümer lebenslang zu pflegen. Der Mann starb nach nur drei Wochen. Der Vertrag ist gültig, entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Auch bei einem frühen Tod ist der nur wenige Wochen zuvor vereinbarte Tausch eines Hauses oder einer Wohnung gegen ein lebenslanges Pflegeversprechen nicht zu beanstanden.

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Dirk Baas




sozial-Thema

Kirchentag

Flüchtlinge

Todesboote in einem Tränenmeer




Der Trauermarsch für ertrunkene Flüchtlinge beim Kirchentag führt durch die Innenstadt zur Reinoldikirche.
epd-bild/Friedrich Stark
Flucht und Migration sind in der öffentlichen Diskussion zuletzt in den Hintergrund gerückt: Die große Flüchtlingszuwanderung von 2015 ist vorbei. Aber beim Kirchentag fallen klare Worte - und werden konkrete Forderungen erhoben.

Mehr als 15.000 Konzertbesucher auf dem überfüllten Hansaplatz in der Dortmunder Innenstadt halten fünf Minuten schweigend inne und gedenken der im Mittelmeer ertrunkenen Bootsflüchtlinge. Der 37. Kirchentag legt den Finger in eine offene Wunde Europas.

Von Skandal und einer Schande für die europäischen Staaten ist in Dortmund mehrfach die Rede, von Todesbooten in einem Tränenmeer, von einem Friedhof der Menschenrechte. "Europa verliert seine Seele, wenn wir so weitermachen", mahnt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm. "Europa darf nicht töten, auch nicht durch unterlassene Hilfeleistung", sagt Kirchentagspräsident Hans Leyendecker und spricht von einem Verbrechen: "Man lässt zur Abschreckung die Flüchtlingsboote untergehen und die Flüchtlinge ertrinken."

Roter Faden im Kirchentagsprogramm

Als "Roter Faden Migration, Integration, Anerkennung" durchzog das Thema mit mehr als hundert Diskussionen, Workshops, Ausstellungen und Aktionen das gesamte Programm und bildete damit einen Schwerpunkt des fünftägigen Kirchentages, der am 23. Juni zu Ende ging.

Im Brennpunkt stand aber vor allem die Seenotrettung. Auf der Flucht vor Krieg, Terror und Not seien allein in den vergangenen fünf Jahren 18.000 Menschen zwischen Afrika und Europa ums Leben gekommen, 500 Tote seien es bereits in diesem Jahr, sagte Annette Kurschus, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Opernhaus. "Das ist ein Skandal." Die unter anderem von Kirchen, Pro Asyl, Sea-Watch und dem Bündnis "Seebrücke" getragene Banner-Aktion "Jeder Mensch hat einen Namen" sollte auf die vielen Schicksale aufmerksam machen, auch die von unbekannten Toten.

Kurschus sprach von einer gescheiterten Flüchtlingspolitik, "die eine Schande für Europa ist". Die Unterstützerverbände haben deshalb die auch von den Kirchen mitgetragene Aktion "Jeder Mensch hat einen Namen" ins Leben gerufen. Sie wollen daran erinnern, dass unzählige Menschen, über deren Schicksal man nichts weiß, anonym im Mittelmeer ertrunken sind. Über diese Tragödie dürfe "nicht der Mantel des Schweigens gehängt werden", sagte Kurschus.

Leerstellen für die Namenlosen

In Dortmund schrieben die Besucher der Protestantentreffens zwei Tage lang die Namen der bekannten Ertrunkenen auf riesige orangefarbene Transparente, die dann am Abend unter Glockengeläut am Turm der Reinoldikirche aufgehängt wurden. Auf den leuchtenden Plakaten blieben auch viele Leerstellen für jene Opfer, deren Schicksale namenlos geblieben sind.

Flüchtlinge, die die gefährliche Fahrt überlebt haben, schilderten auf dem Opernplatz dem Publikum ihre Odyssee und dankten den Aufnahmeländern für ihre Hilfe und die Solidarität der Bürger. Mit einer Schweigeminute gedachten die Besucher aller toten Flüchtlinge, die wegen Krieg und Vertreibung ihre Heimat verließen, dann zog der Trauerzug zur Reinoldikirche.

Zu sehen war auf dem Vorplatz der Oper auch ein Schlauchboot aus chinesischer Produktion, dass Helfer der "Seebrücke" 2018 aus dem Mittelmeer geborgen hatten. Mit dem Gummiboot waren 180 Menschen in See gestochen, ein Flüchtling überlebte die Fahrt nicht.

"Sterben macht Christen sprachlos"

Der Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Rekowski, sagte, das fortgesetzte Sterben auf hoher See "macht uns Christen sprachlos". Er hoffe, dass von der Unterstützungsaktion auf dem Kirchentag für die Seenotrettung "ein klarer Akzent ausgeht, dass jeder Tote einer zu viel ist", erklärte der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Rekowski erinnerte erneut daran, dass die Menschenwürde und die Menschenrechte unteilbar seien. Das Sterben auf dem Meer müsse ein Ende haben. "Diese Toten sind Opfer einer verfehlten EU-Politik. Mit jedem Ertrunkenen kommt auch unsere eigene Humanität und Würde in Gefahr."

"Was im Mittelmeer passiert, ist eine Schande", sagte auch der Bürgermeister von Palermo, Leoluca Orlando, der einst auf den Todeslisten der Mafia stand und von Leyendecker als einer der wichtigsten Streiter für Menschenrechte in Europa gewürdigt wurde. Migration gebe es zu allen Zeiten in allen Gesellschaften und der heutige Umgang damit widerspreche der eigenen Kultur und Geschichte.

Werbung für Aktion "Sichere Häfen"

Orlando warb auf einem Podium vor mehreren tausend Menschen eindringlich für die Initiative "Sichere Häfen", der sich in Deutschland rund 60 Städte angeschlossen haben - sie wollen Bootsflüchtlinge aufnehmen. Bedford-Strohm sagte dazu in Richtung Bundesregierung: "Die Bereitschaft und die Möglichkeiten sind da, niemand kann mehr sagen, wir können die Flüchtlinge nicht aufnehmen."

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) kritisierte, dass die Bundesregierung bislang nicht auf das Angebot der Kommunen eingegangen sei. Die Rettung von Flüchtlingen aus Seenot sei "der Lackmustest, ob wir ein zivilisiertes Europa und ein zivilisiertes Land sind".

Scharf fiel auch die Kritik an der Kriminalisierung von Seenotrettern aus. Nicht diejenigen Menschen müssten sich rechtfertigen, "die im Moment als einzige überhaupt noch Leben retten, sondern diejenigen, die es verhindern", verlangte Bedford-Strohm. Die EKD muss nun überlegen, ob sie selbst noch stärker aktiv wird: Teilnehmer des Kirchentages forderten sie in einer Resolution auf, ein eigenes Schiff zur Seenotrettung ins Mittelmeer zu schicken.

Ingo Lehnick, Dirk Baas


Kirchentag

Flüchtlinge

Rettungsschiff der Kirche für Flüchtlinge gefordert



Teilnehmer des Kirchentages in Dortmund haben ein eigenes Rettungsschiff der Kirche für Flüchtlinge gefordert. In einer Petition, die auf der Seite "change.org" unterzeichnet werden kann, wird an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) appelliert, selbst ein Schiff ins Mittelmeer zu schicken, wie der Initiator und Grünen-Politiker Sven Giegold, der im Präsidium des Kirchentages sitzt, am 23. Juni mitteilte.

Die Forderung war zuvor auf dem Kirchentag in Dortmund mit großer Mehrheit als Resolution beschlossen worden. Es genüge nicht mehr, die Arbeit der NGOs bei der Seenotrettung finanziell zu unterstützen, erklärte Giegold. "Die EKD und ihre Gliedkirchen müssen selbst aktiv werden und im Mittelmeer Flagge zeigen."

Kleine symbolische Schritte zur Aufnahme von Flüchtlingen seien wichtig, beendeten jedoch das Sterben im Mittelmeer durch die fehlende Seenotrettung und die fehlenden sicheren Fluchtwege nicht, heißt es in der Kirchentagsresolution mit dem Titel "Schicken wir ein Schiff!". Kirche dürfe dem Scheitern der europäischen Regierungen nicht zusehen. "Daher fordern wir die EKD und ihre Gliedkirchen auf, selbst mutig zu handeln: Schickt selbst ein Schiff in das tödlichste Gewässer der Welt."

EKD will prüfen, was zu tun ist

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, dringt darauf, die Kriminalisierung von Seenotrettern zu beenden. Er erklärte am 26. Juni vor Journalisten, die EKD prüfe jetzt die Resolution des Kirchentages. Man arbeite derzeit an einem gesellschaftlichen Bündnis, sagte Bedford-Strohm, um ein neues Schiff ins Mittelmeer zu entsenden - auch unter Beteiligung der EKD. Allerdings müssten sich die Gremien der EKD, etwa der Rat, dem Bedford-Strohm vorsteht, noch damit befassen.

Bedford-Strohm hatte schon auf dem Kirchentag gefordert, dass die Flüchtlinge, die seit einer Woche auf dem Rettungsschiff "Sea-Watch 3" vor Lampedusa festsitzen, endlich an Land gehen dürfen müssten. "Europa verliert seine Seele, wenn wir so weitermachen", mahnte der bayerische Landesbischof.

Ein Kirchenschiff wäre laut Giegold ungleich schwerer in Italien, Malta oder Spanien festzusetzen. Eingebracht wurde die Resolution unter anderem von Giegold und der Juristin Beatrice von Weizsäcker, die ebenfalls dem Präsidium des Kirchentages angehört.



Kirchentag

Missbrauch

Appell für neue "Kultur des Vertrauens"




Auf dem Podium zum Thema sexuelle Gewalt (v.l.): Nikolaus Schneider, Anselm Grün, Kirsten Fehrs und Moderatorin Claudia Keller
epd-bild/Thomas Lohnes
Prominente Theologen haben den Missbrauchs-Skandal als Zäsur für ihre Kirchen bezeichnet. "Eine Kultur des Vertrauens im Zusammenhang mit Sexualität zu erlernen, das ist absolut wichtig für uns alle", sagte der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider.

Schneider, ehemaliger rheinische Präses, betonte am 22. Juni auf dem evangelischen Kirchentag in Dortmund zugleich, beim Thema Vertrauen gehe es auch um das Thema Macht.

Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs sagte auf einem Podium zum Thema "Vertrauen und Machtmissbrauch", in der Kirche müsse nicht nur Vergangenes aufgearbeitet werden. Es brauche auch aktuelle Schutzkonzepte und einen Schutzraum. Dies sei auch eine "Haltungsfrage", sagte Fehrs unter großem Applaus des Publikums. Die Bischöfin ist Sprecherin des kirchlichen "Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt".

"Betroffene anhören, nicht vernehmen"

Detlev Zander vom Netzwerk Betroffenen Forum aus dem bayerischen Plattling sagte, das Thema sexualisierte Gewalt in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen hätte nicht diese Resonanz gefunden, "wenn wir Betroffene euch nicht auf die Füße getreten wären". Viele Betroffene hätten sich aus Angst und Scham, man würde ihnen nicht glauben, lange niemandem anvertraut: "Betroffene müssen angehört, nicht vernommen werden."

Kerstin Claus vom Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Berlin beklagte ebenfalls, für Betroffene sei es oft belastend, wenn sie mit kirchlichen Institutionen über ihre Erfahrungen sprechen: "Die Kirche wollte mich zum Schweigen bringen." Es brauche daher eine externe fachliche Begleitung und klare Regeln bei Fällen von sexualisierter Gewalt.

Grün: Opfer sind keine Nestbeschmutzer

Der Benediktinerpater und Lebenshilfe-Berater Anselm Grün (Münsterschwarzach) fügte hinzu, wenn Unheiliges an heiligen Orten geschehe, sei dies auch eine Form von "spirituellem Missbrauch". Opfer sexualisierter Gewalt würden zudem oft noch zu "Nestbeschmutzern" gemacht, wenn ihnen vorgeworfen werde, die "heile Welt" von Familie oder Kirche zu stören.

"Sexualisierte Gewalt ist weit verbreitet und durchdringt die jugendliche Lebenswelt", fasste die Erziehungswissenschaftlerin Sabine Maschke (Marburg) eine aktuelle hessische Studie zusammen. Das Thema sei weiterhin mit großer Scham behaftet. Rund die Hälfte der Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren hätten noch nie in der Schule über sexualisierte Gewalt gesprochen, im Elternhaus werde bei rund 60 Prozent nicht darüber geredet. Laut Maschke ist die Studie auch auf andere Bundesländer übertragbar.

Stephan Cezanne


Kirchentag

Arbeit

Experten: Firmen ignorieren arbeitswillige Rentner




Ein weiterbeschäftigter Rentner an einer Drehbank
epd-bild/Norbert Neetz
Experten haben auf dem Kirchentag in Dortmund massive Defizite für weiterarbeitende Rentnerinnen und Rentner in den Firmen beklagt. Diese Mängel, so hieß es, gefährdeten die Altersversorgung und das Rentensystem gleichermaßen.

Weder die Unternehmen noch die Sozialpolitik seien derzeit auf diese wachsende Gruppe von Senioren eingestellt, sagte die Buchautorin Margaret Heckel aus Potsdam am 20. Juni bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Produktiv, engagiert, ausgegrenzt?". Deutschland sei nach Japan die zweitälteste Gesellschaft der Welt, deren Arbeitspotenzial von Beschäftigten jenseits der Altersgrenze nicht einmal in Ansätzen ausgeschöpft werde, erklärte sie.

Die Journalistin warb für sozialpolitische Reformen, die das sogenannte lebensphasenorientierte Arbeiten möglich machen. "In wenigen Jahrzehnten wird es absolut normal sein, 100 Jahre alt zu werden", sagte Heckel. "Darauf muss sich die Arbeitswelt einstellen" - auch weil länger gearbeitet werden müsse, um die Rentenkasse zu füllen. Das heutige System der Alterssicherung sei das Modell des zurückliegenden Jahrhunderts, betonte die Autorin.

Kein Zwang zu längerer Arbeitsdauer

"Niemand sollte gezwungen werden, länger zu arbeiten", betonte Heckel. "Doch wer das freiwillig machen will, sollte die Möglichkeit dazu haben." 31 Prozent der Männer und 28 Prozent der Frauen arbeiten nach ihren Angaben in den ersten drei Jahren nach ihrem Renteneintritt weiter, Tendenz steigend. Und noch eine weitere Zahl sei bemerkenswert: Aktuell gibt es bundesweit 313.000 Rentner über 65 Jahre, die noch erwerbstätig sind. Vor zehn Jahren habe deren Zahl noch bei 113.000 gelegen.

Das heutige Dreiphasenmodell mit den Abschnitten Lernen, Arbeiten und Ausruhen sei überholt. Heckel warb dafür, alle drei Phasen bis ins hohe Alter hinein anzuwenden. Auch weiterarbeitende Senioren könnten sich dann Ruhephasen gönnen und dann wieder in den Job gehen. Gehe man so vor, dann entspanne sich das dann längere Arbeitsleben, sagte Heckel.

"Menschen können Lernen bis zum letzten Atemzug"

Und: Auch Senioren könnten über Fort- und Weiterbildung, gerade im Zeitalter der Digitalisierung, fit für den Arbeitsprozess gehalten werden. "Menschen können ständig Neues lernen", sagte sie. "Das gilt bis zum letzten Atemzug." Der weiterverbreitete Spruch "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" sei überholt "und gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Um Senioren für die Herausforderungen des Jobmarkts fit zu halten, müsse die Fort- und Weiterbildung ganz neu ausgerichtet werden.

Matthias Jung, Landessozialpfarrer in Hannover, sagte, Arbeit sei als Grundbedürfnis des Menschen, etwas für sich und andere zu tun, nicht ausreichend anerkannt. Viele Unternehmen verlören in Zeiten des Fachkräftemangels qualifiziertes Personal in den Vorruhestand, weil "die Betroffenen nicht zufrieden sind mit ihrem Tun". Sie seien oft gelangweilt und "wollen nur noch raus aus der Firma". Hier laufe noch ein Menge schief in den Unternehmen.

Heutiges Rentensystem wird nicht überleben

Der Theologe sagte, die Politik müsse auf die Alterung der Gesellschaft reagieren. "Unser heutiges Rentensystem wird die nächsten Jahrzehnte nicht überleben", erklärte Jung. Das mache ihm große Sorgen für die Zukunft, denn ohne Renten in ausreichender Höhe sei für die Betroffenen keine gesellschaftliche Teilhabe mehr gewährleistet.

Diakoniepräsident Ulrich Lilie sagte, auch seine Organisation suche nach Wegen, etwa Pflegefachkräfte, die oft frühzeitig aus dem Beruf aussteigen, länger zu halten. Das sei ein riesiges Thema: "Unsere Unternehmen wissen das." Aber anders als gewerbliche Unternehmen, die bei guter Geschäftslage spezielle Angebote für ihre Beschäftigten machen können, müsse sich die Diakonie oft finanziell nach der Decke strecken. "Die Gewinnmargen sind in der Pflege andere."

Es gebe einige gute Ansätze, aber Lilie räumte auch ein, dass es "hier noch Luft nach oben gibt". Eine Möglichkeit, die vor allem körperlichen Belastungen im Job zu senken, sei der Einsatz von Assistenzsystemen: "Wir befassen uns sehr intensiv mit dem Thema Robotik."

Dirk Baas


Kirchentag

Parteien

Müntefering ruft zum Einsatz für Solidarität auf




Auf dem Podium (v.l.): Christina Aus der Au, Franz Müntefering, Diana Kinnert und Gaby Tupper
epd-bild/Dirk Baas
Der SPD-Politiker und BAGSO-Chef Franz Müntefering hat beim Kirchentag in Dortmund dazu aufgerufen, Egoismen in der Gesellschaft keinen Raum zu geben - ein klares Statement gegen den erstarkenden Rechtspopulismus.

"Solidarität und Menschenliebe sind die unverzichtbare Basis unseres Zusammenlebens", sagte der Ex-Arbeitsminister am 20. Juni auf einem Podium zum Thema "Von der Notwendigkeit, sich zu wandeln". Bei der Veranstaltung im Zentrum "Verwandlung" warnte vor erstarkenden Rechtspopulisten, "die versuchen, die Menschen aufzuteilen in Gruppen, die mehr und die weniger wert sind". Jeder einzelne Bürger, egal in welchen Alter, müsse sich diesem bedrohlichen Trend entgegenstellen und auf gleichen Rechten für alle Menschen beharren.

Müntefering, heute Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), betonte, dass gerade in Zeiten des Wandels die anerkannten Werte der Empathie als Stütze der Gesellschaft erhalten bleiben müssten. "Nur so lässt sich die Freiheit der Demokratie schützen."

Bündnisse zwischen Jung und Alt schließen

Ziel müsse es sein, Bündnisse über die Generation hinweg zu schließen, um zunächst die Frage zu klären, wie die Gesellschaft von morgen überhaupt aussehen solle. Im politischen Diskurs müsse dann entschieden werden, "wie der Wohlstand für alle gesichert werden soll", betonte der Ex-Minister.

Die Berliner Inhaberin einer Medienproduktionsfirma, Diana Kinnert (29), warnte die Parteien davor, "nur Politik für eine Alterskohorte zu machen". Die Gesellschaft sei in einem rasanten Wandel, der nur mit Erfolg zu gestalten sei, wenn Bündnisse generationenübergreifend zusammenarbeiten. Das CDU-Mitglied beklagte, dass es in Deutschland seit 70 Jahren keine an die neuen Herausforderungen des Wandels angepasste "Struktur in der politischen Architektur gibt". Es gebe bis heute kein Integrationsministerium und auch keines für die Digitalisierung. So ließen sich Reformen, "die immer Transformation sind", kaum mit Erfolg umsetzen.

Kinnert kritisierte weiter, dass sich "Politik nicht entsprechend dem Durchschnitt der Bevölkerung" entwickele. Es gebe viele unter- oder schlecht repräsentierte gesellschaftliche Gruppen wie etwa Frauen, Familien oder auch Migranten. Zugleich wies die Unternehmerin darauf hin, dass sich die Parteien damit schwertäten, neue Mitstreiter zu gewinnen: "Nur zwei Prozent der Bürger sind Mitglied in einer Partei."



Kirchentag

Wohnen

Habeck fordert Recht auf Wohnen



Grünen-Chef Robert Habeck hat sich für ein Grundrecht auf Wohnen ausgesprochen. Wenn man kein Recht auf Wohnen definiere, werde das Problem des Wohnungsmangels nicht ernst genommen, sagte der Parteivorsitzende am 22. Juni auf dem evangelischen Kirchentag in Dortmund. Wohnen nehme einen ähnlich elementaren Stellenwert ein wie Bildung, Zugang zu Wasser und medizinische Versorgung.

"Die Politik muss sich ums Wohnen kümmern", betonte Habeck. Zugleich bekräftigte er Forderungen nach mehr Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbau mit Sozialbindung - trotz der oft angespannten Haushaltslage in den Städten und Gemeinden. "Wenn wir nicht investieren in den Zusammenhalt der Gesellschaft, dann frage ich mich, wofür wir überhaupt Schuldenbremsen haben, denn dann fliegt uns der Laden auseinander", sagte der Grünen-Politiker.

Genossenschaftler mahnt Rechtsreformen an

Auch Thomas Bestgen von der Baugenossenschaft Besser Genossenschaftlich Wohnen drängte auf rechtliche Veränderungen. "Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das nicht einfach gehandelt werden kann wie Rinderhälften", betonte er. Zugleich plädierte der Berliner Genossenschaftler für eine Vielfalt von Projektträgern im Bereich Wohnen, um die individuellen Wohnbedürfnisse zu erfüllen. Das von seiner Genossenschaft bevorzugte Wohnen in Gemeinschaft sei nicht für jeden geeignet, gab er zu.

Der Journalist Mathias Greffrath begrüßte die Diskussion um Enteignung und Mietendeckel. Zwar werde mit der Debatte allein noch kein neuer Wohnraum geschaffen, aber sie eröffne einen Startpunkt. Die Bürger seien nun in der Pflicht, die Diskussion am Leben zu erhalten und weiter politische Lösungen zu fordern.

Ausgelöst wurde die Diskussion um bezahlbares Wohnen durch die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen". Sie fordert die Vergesellschaftung von allen gewinnorientierten Immobilienkonzernen, denen im Land Berlin mindestens 3.000 Wohnungen gehören.



Kirchentag

Psychiatrie

Hirnforscher Spitzer: Einsamkeit ist tödlich



Einsamkeit ist nach der Einschätzung des Ulmer Psychiaters Manfred Spitzer tödlich. "Einsamkeit ist der Killer Nummer eins", sagte der Wissenschaftler am 20. Juni auf dem 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund. Das ungewollte Alleinsein führe zu Stress, der anfälliger für andere Krankheiten mache und daher schneller zum Tod führe. Damit sei Einsamkeit schädlicher für die Gesundheit als Rauchen, Übergewicht oder Alkoholkonsum.

Zugleich verwies der Hirnforscher darauf, dass Einsamkeit im Schmerzzentrum gefühlt werde. "Einsamkeit tut weh", erklärte Spitzer. Lindernd wirke etwa, ein Foto eines geliebten Menschen zu sehen - nicht nur bei Einsamkeit, sondern auch bei körperlichen Schmerzen.

Soziale Kontakte sind ebenfalls wichtig

Umgekehrt könnten auch Schmerzmittel kurzfristig das Leid der Einsamkeit bessern. Er rate aber von der Therapie mit Schmerzmitteln gegen Einsamkeit ab, auch wegen der Nebenwirkungen. "Soziale Kontakte sind genauso wichtig wie Schmerzfreiheit", unterstrich der Mediziner.

In Großbritannien versuchten Ärzte, Einsamen statt Medikamenten gemeinschaftsfördernde Aktivitäten wie Kochkurse oder den Besuch einer Bar zu verschreiben. Jungen Menschen empfiehlt der Psychiater, ein Instrument oder eine Sportart zu erlernen, sich künstlerisch zu betätigen oder Theater zu spielen, um später immer wieder neu Anschluss an eine Gruppe zu finden. "Damit können Sie Kinder impfen gegen Einsamkeit", betonte Spitzer. Förderlich für die Gesundheit sei auch, den Kontakt zur Natur zu suchen und eher im ländlichen Raum zu leben, da die Einsamkeit in den Städten stärker ausgeprägt sei.




sozial-Politik

Gesundheit

Bundestag debattiert über "Systemwechsel" in der Organspende




Nierentransplantation am Klinikum Bremen-Mitte
epd-bild/Werner Krüper
Der Bundestag berät erneut über die Frage, wie in Deutschland die Zahl der Organspender gesteigert werden kann. Am 26. Juni lieferten sich Befürworter und Gegner der Widerspruchsregelung eine kontroverse Debatte über Fraktionsgrenzen hinweg. Es geht um eine überaus heikle Grundsatzfrage.

Ist Organspender, wer zustimmt - oder der, der nicht widerspricht: Der Bundestag steht vor einer schwierigen Grundsatzfrage. Seit Jahren geht die Zahl der Organspender in Deutschland zurück, vor allem seit den Manipulationsskandalen in einzelnen Kliniken. Für einige Abgeordnete ist das Anlass, über den Grundsatz der Organspende in Deutschland nachzudenken.

Bislang ist jeder Organspender, der einen entsprechenden Ausweis ausgefüllt, sich also ausdrücklich dafür entschieden hat. Zwei Vorschläge für Gesetzesänderungen sollen die Bürger - in jeweils unterschiedlichem Maß - stärker in die Pflicht nehmen. Am Mittwoch debattierte das Parlament in Berlin in erster Lesung über die Entwürfe.

Erster Redner war der CSU-Politiker Georg Nüßlein, der den Vorschlag der Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach unterstützt. Sie wollen die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung, nach der jeder zum Organspender wird, der dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Dieser Widerspruch, den auch noch die Angehörigen einlegen können, wenn ihnen der Wille des Verstorbenen bekannt ist, soll in einem Register hinterlegt werden.

Abgeordneten läuft die Zeit davon

Wenn eine Mehrheit der Deutschen bereit sei, ein Organ anzunehmen, müsse auch die Mehrheit bereit sein, zu spenden, sagte Nüßlein. Es gebe nichts Christlicheres, als im Tod einem Menschen das Leben zu retten, sagte er. Zentrales Argument der Befürworter der Widerspruchsregelung war im Bundestag die in ihren Augen drängende Zeit.

"Den Leuten auf der Warteliste läuft die Zeit davon", sagte die SPD-Politikerin Sabine Dittmar. 9.000 Menschen warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Organ. Wenn man nichts Grundlegendes ändere, werde man in zwei, drei Jahren die gleiche Diskussion wieder führen müssen. Gesundheitsminister Spahn, der sich auf der Rednerliste der mehr als zweistündigen Debatte weit hinten als Abgeordneter einreihte, sagte: "Der Weg hat bis hierhin nichts gebracht."

Die Unterstützer des zweiten Entwurfs sehen das anders. Eine Gruppe um die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Linke) will daran festhalten, dass die Entscheidung zur Organspende freiwillig bleibt, sie aber in Richtung einer Zustimmungslösung erweitern.

Aufklärung deutlich verstärken

In regelmäßigen Abständen sollen die Bürger auf dem Amt, beim Erste-Hilfe-Kurs und beim Hausarzt über Organspende aufgeklärt und darum gebeten werden, eine Entscheidung in einem Onlineregister zu hinterlegen, wie die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erläuterte. Die Aufforderung zur Entscheidung wäre damit verbindlicher als jetzt, aber keine Pflicht.

Das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung sei ein hohes Gut, sagte Mattheis. Damit argumentierten auch andere Unterstützer des Baerbock-Vorschlags. Die Initiatorin selbst warnte davor, mit den Beratungen zu suggerieren, es könne jedem geholfen werden, der ein Spenderorgan braucht. Voraussetzung für eine Organspende in Deutschland sei der Hirntod, sagte Baerbock. 2018 seien 1.416 Menschen in Deutschland am Hirntod gestorben, während 9.000 auf ein Organ warteten, sagte Baerbock. Diese Diskrepanz werde man auch mit einer Neuregelung nicht ändern.

AfD bringt eigenen Antrag ein

Hinter beiden Entwürfen stehen Unterstützer aus unterschiedlichen Parteien. Abgestimmt wird voraussichtlich im Herbst ohne Fraktionszwang. Allerdings hat die AfD kurz vor der ersten Beratung einen weiteren Antrag als Fraktion ins Parlament eingebracht. Sie will an der bisherigen Regelung festhalten, schlägt aber kleinere Änderungen im Transplantationsgesetz vor.

Hinter welchem der beiden Gesetzentwürfe sich am Ende mehr Unterstützer versammeln, ist bislang nicht absehbar. In der ersten Beratung war die Redezeit gleichmäßig unter den jeweiligen Befürwortern verteilt.

Corinna Buschow


Gesundheit

Neue Regeln für Organspende: Das sind die Vorschläge



Der Bundestag beschäftigt sich derzeit mit der Frage einer möglichen Neuregelung der Organspende in Deutschland. Im Herbst soll das Parlament darüber entscheiden, ob die Bürger künftig stärker in die Pflicht für Organspenden genommen werden sollen. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang. Den Abgeordneten liegen zwei Vorschläge vor, hinter denen sich jeweils Politiker verschiedener Parteien versammeln.

Beide Gesetzentwürfe haben das Ziel, die Zahl der Organspender zu erhöhen. In Deutschland sagt zwar die überwiegende Mehrheit der Menschen in Umfragen, dass sie Organe spenden wollen. Tatsächlich haben aber viel weniger einen Organspendeausweis ausgefüllt, der nach derzeitiger Regelung die wesentliche Voraussetzung für die Entnahme von Organen nach dem Tod ist.

Konkurrierende Denkansätze

Der Entwurf einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach schlägt als Änderung die sogenannte Widerspruchsregelung vor. Danach wird jeder zum Organspender, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. Das bisherige Prinzip, wonach nur derjenige Organspender ist, der oder dessen Angehörige dem ausdrücklich zustimmen, würde damit umgekehrt.

Eine andere Gruppe um die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Linke) will dagegen an diesem Prinzip festhalten. Auch sie wollen erreichen, dass die Zahl der Organspenden steigt. Ihr Vorschlag ist, die Bürger regelmäßig über Organspende aufzuklären, beispielsweise bei der Beantragung des Personalausweises. Dabei sollen sie dazu angehalten werden, ihr Ja oder Nein zur Organspende in einem Online-Register festzuhalten.

AfD wirbt für "Vertrauenslösung"

Die AfD-Fraktion legte überraschend kurz vor der ersten Lesung einen eigenen Antrag vor. Sie wirbt darin für eine "Vertrauenslösung" für die Organspende. Eine Steigerung der Spenderzahlen setze Vertrauen in das dafür geschaffene System voraus. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Aufklärung der Bevölkerung auch über grundlegende Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf bei einer Organspende. Ferner sollte klargestellt werden, dass eine Patientenverfügung immer vorrangig sei.

Die Entnahmekrankenhäuser müssten einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Transplantationsbeauftragten entwickeln. Die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Koordinierungsstelle sowie die Aufsicht über die Vermittlungsstelle müssten auf eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution übertragen werden, hieß es.



Bundesregierung

Flüchtlingsbürgen auch von Forderungen der Sozialämter entlastet




Erleichterte Flüchtlingsbürgen: Das Ehepaar Christine Emmer-Funke und Christopher Emmer aus Minden
epd-bild/Oliver Krato
Bürgen für Flüchtlinge aus Syrien können aufatmen. Auch die kommunalen Sozialämter sollen auf ihre Forderungen verzichten. Das hat das Bundessozialministerium nun klargestellt.

Menschen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, werden nun auch von kommunalen Sozialämtern in der Regel nicht mehr zur Kasse gebeten. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Sozialministerien der Bundesländer hervor, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Im März hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, von Forderungen abzusehen. Für die kommunalen Sozialämter stand eine Lösung bislang noch aus. Flüchtlingsinitiativen und Kirchengemeinden begrüßten die Entscheidung.

Es sei davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Bürgen sich bei der Abgabe ihrer Kostenübernahmeerklärung über deren Tragweite nicht bewusst gewesen sei, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums. Die bisher bestehende Rechtsunsicherheit sei nun beseitigt.

BA ordnete Verzicht der Jobcenter an

Die dem Bundessozialministerium unterstehende Bundesagentur für Arbeit hatte im März durch eine Weisung an die Jobcenter Flüchtlingsbürgen entlastet, die sich Rückforderungen von an syrische Bürgerkriegsflüchtlinge gezahlter Arbeitslosenhilfe gegenübersahen.

Laut dem Brief des Bundessozialministeriums sind die im Blick auf die Forderungen der Jobcenter an Flüchtlingsbürgen getroffenen Anordnungen auf die Sozialämter "inhaltlich übertragbar". Demnach sind Verpflichtungsgeber aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz durchweg von Erstattungsforderungen der Sozialämter über Hilfe zur Grundsicherung im Alter freigestellt.

Von der Zahlungspflicht ausgenommen werden außerdem Bürgen, die ihre Erklärung auf einem bundeseinheitlich verwendeten Formular abgegeben hatten, das eine Haftung "bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck" vorsah. Gleiches gilt, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Bürgschaft "finanziell nicht ausreichend leistungsfähig" waren. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürgen sei durch die Behörden "nicht durchgängig und ausreichend" geprüft worden, sagte der Sprecher.

Betroffene: Fatale Fehlentscheidungen korrigiert

Ein Bündnis aus Initiativen und evangelischer Kirche in Minden äußerte sich erleichtert, dass nun in der Regel alle Flüchtlingsbürgen entlastet würden: "Für das bürgerschaftliche Engagement und den sozialen Zusammenhalt fatale Fehlentscheidungen können auch wieder korrigiert werden", erklärten Vertreter des Welthauses Minden, des Kirchenkreises und des Vereins Minden für Demokratie und Vielfalt.

Mit seinem Brief reagierte das Ministerium nach eigenen Angaben auf Anfragen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Das Schreiben, das auf den 13. Juni datiert ist, betrifft alle Verpflichtungserklärungen, die vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 im Zusammenhang mit Landesaufnahmeprogrammen abgegeben wurden. Bei der Überprüfung der Erstattungsforderungen sollen die Sozialämter in der Regel nach Aktenlage entscheiden. Bürgen, die bereits gezahlt haben, müssen dafür allerdings einen Antrag stellen.

Forderungen in Höhe von 21 Millionen Euro

Seit 2017 hatten Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden verschickt, die sich von 2013 bis 2015 zur Übernahme des Unterhalts für syrische Flüchtlinge verpflichtet hatten. Die Bürgen waren davon ausgegangen, nur so lange für die Syrer aufkommen zu müssen, bis die Asylverfahren positiv beschieden sind. Diese Auffassung vertraten damals unter anderem die Länder NRW, Hessen und Niedersachsen, während der Bund von einer Fortgeltung der Haftung ausging. Mit dem Integrationsgesetz setzte der Bund seine Position durch.

Laut einer Statistik der Bundesregierung betrugen allein die Forderungen der von Bundesagentur und Kommunen zusammen getragenen Jobcenter an Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro.

Thomas Krüger


Arbeit

Studie: Immer noch viele kritische Arbeitsverhältnisse




Prekäre Beschäftigung: Arm trotz Arbeit (Archivbild)
epd-bild/Andreas Schölzel
Bis in die 1980er-Jahre dominierten sozialversicherungspflichtige und unbefristete Jobs den Arbeitsmarkt. Heute erhält fast jeder zweite Berufsanfänger einen Zeitvertrag.

Jeder fünfte Job ist einer neuen Studie zufolge ein atypisches Arbeitsverhältnis. Rund 21 Prozent aller Anstellungen waren im Jahr 2017 zeitlich befristet, bei einer Leiharbeitsfirma, in einer Teilzeitstelle oder einem Minijob, wie die Hans-Böckler-Stiftung am 24. Juni in Düsseldorf mitteilte. Diese Beschäftigungsverhältnisse werden in der Arbeitsmarktforschung als atypisch bezeichnet. Sie unterscheiden sich von einer unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle, die die Nachkriegszeit bis in die 1980er Jahre dominierte.

Besonders oft nehmen Frauen in Westdeutschland atypische Jobs an, wie aus der Studie hervorgeht. Häufig seien auch jüngere Beschäftigte, geringer Qualifizierte und Beschäftigte ohne deutschen Pass in solchen Stellen.

Erhebliche Unterschiede in Ost und West

Der Studie zufolge unterscheiden sich demnach die Anteile an den Arbeitsverhältnissen insgesamt in Ost- und Westdeutschland erheblich - und sie haben sich in den vergangenen Jahren weiter auseinanderentwickelt. In den ostdeutschen Bundesländern liegt der Anteil atypischer Jobs den Angaben zufolge überall unter 18 Prozent. Im Westen reicht er von knapp 18 Prozent bis über 23 Prozent.

Bei der Verteilung auf die Geschlechter zeigt sich eine noch größere Ungleichheit. So sind bundesweit 30,5 Prozent aller erwerbstätigen Frauen atypisch beschäftigt, wobei Minijobs und Teilzeitarbeit dominieren. Unter den Männern haben 12,2 Prozent einen atypischen Job. Bei ihnen spielen Leiharbeit und befristete Beschäftigung eine vergleichsweise große Rolle, wie es in der Studie heißt.

Unter den 15- bis 24-Jährigen stecken 30,9 Prozent in atypischen Jobs. Wesentlicher Grund: Berufsanfänger erhalten häufig erst einmal nur einen befristeten Vertrag.

Bildungsabschluss entscheidet über Jobchancen

Auch der Bildungs- und Berufsabschluss beeinflusst die Wahrscheinlichkeit, atypisch beschäftigt zu sein. Während 36,6 Prozent der Arbeitnehmer ohne anerkannte Berufsausbildung befristet, in Teilzeit oder Leiharbeit tätig sind, liegt die Quote bei Beschäftigten mit abgeschlossener Lehre oder Berufsfachschule bei 20,7 Prozent. Am niedrigsten ist sie laut Studie unter Menschen mit Hochschulabschluss: 14,3 Prozent.

Atypische Jobs haben laut Studienautor Eric Seils für die meisten Beschäftigten gravierende Folgen. So bekämen weit mehr als die Hälfte der vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. "Befristet Beschäftigte haben ein niedrigeres Einkommen, leben häufiger in Armut und haben weniger Kinder als unbefristet Beschäftigte", sagte Seils dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Teilzeit, Befristung und Leiharbeit waren von Anfang der 1990er Jahre bis zur Finanzkrise 2007/2008 auf dem Vormarsch, erläutern die Autoren Seils und Helge Baumann. Seit 2010 ist nach ihren Erkenntnissen der Anteil der atypischen Arbeitsverhältnisse an der sogenannten Kernerwerbstätigkeit – darin sind etwa Auszubildende, Schüler, Studierende oder jobbende Rentner nicht enthalten – wieder ein wenig gesunken. Er verharrte zuletzt bei rund 21 Prozent im Jahr 2017 - dem aktuellsten Jahr, für das derzeit Daten vorliegen. 1991 waren es erst knapp 13 Prozent, auf dem Höhepunkt 2007 waren es 22,6 Prozent, wie aus der Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung hervorgeht.

Markus Jantzer


Arbeit

Interview

Experte: Atypisch ist nicht zwingend unsicher und prekär



Bis in die 1980er Jahre haben sozialversicherungspflichtige und unbefristete Jobs den Arbeitsmarkt dominiert. Heute erhält fast jeder zweite Berufsanfänger einen befristeten Vertrag. Eric Seils von der Hans-Böckler-Stiftung fordert, dem Einhalt zu gebieten.

Jeder fünfte Arbeitsplatz ist "atypisch". Es sind Minijobs, befristete Jobs, Leiharbeit, Arbeit in Teilzeit. Nicht alle sind unsicher und prekär, betont der Düsseldorfer Arbeitsmarktforscher Eric Seils. Aber alle haben für die Beschäftigten Nachteile, die sich spätestens bei der Rente zeigen. Die Fragen an den Experten der Hans-Böckler-Stiftung stellte Markus Jantzer.

epd sozial: Wieso sprechen Sie von "atypischer Beschäftigung"? Beschäftigungsverhältnisse, die für jeden fünften Arbeitnehmer gelten, sind doch – ganz im Gegenteil – typisch für den deutschen Arbeitsmarkt?

Eric Seils: Die atypische Beschäftigung ist ein in der Arbeitsmarktforschung etablierter Begriff. Er definiert sich in Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis, welches die Nachkriegszeit bis in die 1980er Jahre dominiert hat. Es setzte der Forderung der Unternehmer nach "Flexibilität" grenzen. Es beschränkt damit die Verfügungsmacht der Unternehmer über Arbeit. Bei der atypischen Beschäftigung sind diese Grenzen aufgeweicht.

epd: Was Sie unter "atypische Beschäftigung" zusammenfassen, sind höchst unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse. Sie sind teilweise unsicher wie Leiharbeit und befristete Verträge. Für Teilzeit gilt das in der Regel nicht, jedenfalls dann nicht, wenn sie unbefristet und sozialversicherungspflichtig sind ...

Seils: Atypisch ist nicht zwingend unsicher und prekär. Wie Sie richtig sehen, gilt dies am wenigsten für die sozialversicherungspflichtige Teilzeit, wobei sich das natürlich auch bei der Rente bemerkbar macht. Bei den Minijobs kann man aber die Folgen der größeren "Flexibilität" erkennen. So setzen Minijobber ihren rechtlich an sich sogar garantierten Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auf Urlaub oftmals nicht durch. Weit mehr als die Hälfte der vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter der Kerngruppe bekommt einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Befristet Beschäftigte haben ein niedrigeres Einkommen, leben häufiger in Armut und haben weniger Kinder als unbefristet Beschäftigte.

epd: Gehen Sie davon aus, dass sich die Betroffenen für atypische Beschäftigungen entscheiden, weil sie keine bessere Wahl hatten, in Wahrheit aber eine reguläre, sozialversicherungspflichtige, unbefristete Arbeitsstelle wünschen? Ich denke hier vor allem an Mütter, die in Minijobs und in Teilzeit arbeiten.

Seils: Es gibt einen substanziellen Anteil atypisch Beschäftigter, die freiwillig in einer solchen Beschäftigungsform arbeiten. Das gilt natürlich am ehesten für die sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Bei anderen Beschäftigungsformen kommt das auch vor. Allerdings muss man sehen, dass die "Freiwilligkeit" eine Frage der Alternativen ist. Bei besser ausgebauter Kinderbetreuung würde sich die ein oder andere Frau womöglich auch anders entscheiden.

epd: Was ist zu tun, damit für junge Menschen das unbefristete Arbeitsverhältnis wieder zum Regelfall wird?

Seils: Um der befristeten Beschäftigung Einhalt zu gebieten, liegt es nahe, die sachgrundlose Beschäftigung einzuschränken. Derzeit erfolgen 44 Prozent der Einstellungen befristet. Wenn wir einen so gravierenden Fachkräftemangel haben, wie er durch die Medien geistert, dann läge es im Eigeninteresse der Unternehmen, darauf zu verzichten.



Kriminalität

Kabinett billigt Modernisierung des Entschädigungsrechts



Die klassische Kriegsopferfürsorge und das bisherige Opferentschädigungsgesetz werden durch das soziale Entschädigungsrecht abgelöst. Es sieht schnelle und gezielte Hilfen für Gewalt- und Terroropfer sowie höhere Leistungen vor.

Opfern von Gewalttaten soll in Zukunft schneller und besser geholfen werden. Das Bundeskabinett billigte am 26. Juni eine Modernisierung des Entschädigungsrechts. Der Gesetzentwurf von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht höhere Geldleistungen für Hinterbliebene und Geschädigte vor. Der Zugang zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen oder Hilfen im Alltag wird erleichtert. Trauma-Ambulanzen, die sich schnell und gezielt um die Opfer kümmern, sollen künftig flächendeckend zur Verfügung stehen. Der Weisse Ring zeigt sich zufrieden.

Heil erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, es sei der Koalition ein wichtiges Anliegen, die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich die Betroffenen mit ihrem Schicksal nicht mehr alleingelassen fühlten. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auch auf Kritik am Umgang mit den Opfern und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz im Dezember 2016 in Berlin.

Kriegsopferversorgung wird abgelöst

Eine grundlegende Reform des sozialen Entschädigungsrechts steht aber schon seit Jahren auf der politischen Agenda. Das künftige Sozialgesetzbuch XIV löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz ab, das für die Versorgung der Kriegsopfer geschaffen worden war. Künftig liegt der Fokus neben der Versorgung dauerhaft geschädigter Menschen auf schnellen Hilfen und Unterstützung bei der Überwindung der Tatfolgen.

In den zuständigen Ämtern soll es Fallmanager geben, die Terror- oder Gewaltopfern helfen, Anträge zu stellen. Auch erlittene psychische Gewalt wie Stalking oder passive Gewalt wie die Vernachlässigung eines Kindes können künftig zu Entschädigungsansprüchen führen.

Die Zahlbeträge, die sich nach dem Grad der Schädigung richten, werden deutlich erhöht, zum Teil mehr als verdoppelt. Auch die Entschädigungszahlungen für Witwen, Witwer und Waisen steigen. Ob ein Opfer Deutscher ist oder nicht, spielt künftig keine Rolle mehr.

Entschädigung auch für Schockschadens-Opfer

Auch sogenannte Schockschadens-Opfer, also Menschen, die beispielsweise einen Terroranschlag miterleben, können Anträge auf Entschädigungsleistungen stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine persönliche Beziehung zu einem Opfer haben. Die meisten Regelungen werden erst 2024 wirksam. Einige Verbesserungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten, darunter die Gleichbehandlung der Opfer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und die Erhöhung der Zahlungen an Waisen.

Opfern sexueller Gewalt soll das modernisierte Entschädigungsrecht ebenfalls zugutekommen. In der Praxis werde es sich aber insbesondere bei Missbrauchsopfern kaum auswirken, bemängelte der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Er sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Hürden seien für Betroffene sexueller Gewalt in vielen Fällen zu hoch. Dann bleibe die Tür zur Entschädigung verschlossen. Für diese Gruppe sei "keine gute Lösung" gefunden worden, bilanzierte Rörig.

Grüne begrüßen schnelle Hilfen

Die Grünen begrüßten, dass die Reform schnelle Hilfen, ein Fallmanagement und Hilfen für die Opfer psychischer Gewalt vorsehe. Neues dürfe aber nicht auf Kosten der klassischen Versorgung von Gewaltopfern gehen, mahnten die Sprecher für Sozial- und Rechtspolitik, Sven Lehmann und Katja Keul. Der Bundestag muss das Gesetz noch beraten. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

"Wir freuen uns, dass unsere Kernforderungen bei der Novellierung des Entschädigungsrechts berücksichtigt worden sind", sagte Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des Weissen Rings. Dazu gehören nach seinen Angaben etwa der Fortbestand des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich sowie der beruflichen Rehabilitation.

Weisser Ring begrüßt Aufnahme psychischer Gewalt

"Bislang haben Opfer von Gewalttaten nur dann Leistungen erhalten, wenn sie durch einen tätlichen Angriff zu Schaden gekommen sind. Wir haben hingegen seit geraumer Zeit gefordert, dass auch psychische Gewalt wie etwa bei Stalkinghandlungen zu Ansprüchen auf Entschädigung führen muss, wenn die Betroffenen durch diese psychischen Tathandlungen gesundheitliche Schädigungen erleiden." Auch begrüße er die Aufnahme der psychischen Gewalt in den Gesetzentwurf, "auch wenn wir uns eine umfassendere Formulierung gewünscht hätten".

Als weiteren Pluspunkt nannte der Vorsitzende, dass Entschädigungszahlungen für Gewaltopfer erhöht und einer akzeptablen Versorgung von Hinterbliebenen Sorge getragen wurden.

Bettina Markmeyer


Flüchtlinge

Erstes Treffen mit dem "Hardliner"




Hans-Eckhard Sommer
epd-bild/Peter Roggenthin
Einmal im Jahr kommen Experten und Engagierte aus der Flüchtlingshilfe zu einem Symposium in Berlin zusammen. Erstmals war in diesem Jahr Bamf-Chef Hans-Eckhard Sommer für eine Diskussion zu Gast. Das Gespräch war kontrovers, Sommer will trotzdem wiederkommen.

Dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, geht der Ruf eines Hardliners voraus. Das weiß er selbst und sagte das auch gleich zu Beginn seiner Rede beim Flüchtlingsschutzsymposium am 25. Juni in Berlin. Er bestehe darauf, Recht einzuhalten, sagte er. Wenn ihn das zum Hardliner mache, widerspreche er dem Ausdruck nicht.

Flüchtlingsschutz sei wichtiger denn je, sagte Sommer mit Verweis auf die aktuellen UN-Zahlen, wonach mehr als 70 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind. Es sei aber nicht jeder ein Flüchtling, "der illegal die Grenzen unseres Landes überquert", schickte er hinterher. Der Ton war gesetzt.

Viel Kritik im Vorfeld

Erstmals traf Sommer, der als Bamf-Präsident nun rund ein Jahr im Amt ist, in dieser Breite auf die Aktiven und Experten aus der Flüchtlingshilfe von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen. Sie hatten in den vergangenen Monaten viel Kritik an der Asylpolitik von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und auch am Bamf geübt. Die Verschärfung der Asylgesetze, finden sie, schlägt sich auch in den Verfahren nieder.

Die Kirchen merken es nicht zuletzt am Kirchenasyl. Nachdem die Innenminister von Bund und Ländern im vergangenen Jahr die Regeln verschärft hatten, gibt es vom Bamf kaum noch nachträgliche Anerkennungen für die Menschen, die von Gemeinden als Härtefälle angesehen wurden.

Bis Ende April wurde in diesem Jahr nur in zwei Fällen dem Ersuchen der Gemeinden stattgegeben, 145 weitere Anträge wurden abgelehnt, wie Mitte Juni eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung ergab. Den Vorwurf, das Bamf höhle das Kirchenasyl aus, will sich Sommer dennoch nicht gefallen lassen. Den Rückgang der Anerkennungen begründet er damit, dass die Dublin-Verfahren in seiner Behörde deutlich besser geworden seien. Früher habe es Härtefälle gegeben, die seinem Amt "durch die Lappen" gegangen seien. "Heute erkennen wir die Härtefälle selbst", sagte Sommer: "Ich kann hier beim besten Willen keine Unmenschlichkeit erkennen."

Kein Applaus für Sommer

In den Reihen des Publikums entsteht ungläubiges Murmeln. Einmal im Jahr, dieses Jahr zum 19. Mal, treffen sich hier Haupt- und Ehrenamtler der Flüchtlingshilfe von Kirchen, Diakonie und Caritas, Organisationen wie Pro Asyl und Amnesty International. Es ist ein Publikum, bei dem Sommer für seine strikte Auslegung des Asylrechts kaum Applaus erwarten kann. Er bekommt auch keinen.

An einigen Stellen sind es Buh-Rufe, die das angespannte Zuhören in der Friedrichstadtkirche auf dem Gendarmenmarkt unterbrechen. Protest gibt es etwa, als Sommer sagt, nur 36,2 Prozent aller Asylverfahren endeten mit der Anerkennung eines Schutzgrundes - gehört doch zur vollständigen Darstellung immerhin, dass es auch nur in etwa einem Drittel Ablehnungen gibt und bei einem weiteren Drittel - den Dublin-Fällen - keine Schutzüberprüfung, sondern nur das Bemühen um die Überstellung in einen anderen EU-Staat erfolgt.

"Unglaublich rassistische Aussage"

Vehementen Protest gibt es für die Aussage Sommers, mit dem Anstieg der Antragszahlen von Nigerianern mache sich die Polizei auch Sorgen über "damit importierte Kriminalität". "Das finde ich eine unglaublich rassistische Aussage", hält eine Teilnehmerin Sommer entgegen. Sie macht auch deutlich, dass sie bei den Schutzquoten die Dinge völlig anders sieht. In ihren Augen habe jeder einen Schutzgrund und sei es aus humanitären Gründen, sagt sie.

Bei dieser sehr grundsätzlichen Kritik wird letztlich auch Sommer grundsätzlich: "Da leben wir in anderen Welten", sagte der Behördenchef. Trotzdem versprach er am Anfang seiner Rede, im nächsten Jahr wiederzukommen.

Corinna Buschow


Rheinland-Pfalz

Projekt "Gemeindeschwester plus" wird ausgeweitet



Hochbetagte Menschen erhalten in Rheinland-Pfalz künftig in einer Reihe weiterer Gemeinden Unterstützung durch eine "Gemeindeschwester plus". Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte am 19. Juni in Mainz, das vor vier Jahren gestartete Projekt könne auf bis zu sieben zusätzliche Kommunen ausgeweitet werden. Die Krankenkassen hätten sich bereiterklärt, einen Teil der Personalkosten zu übernehmen. Nun könnten sich weitere interessierte Landkreise und kreisfreie Städte um eine Aufnahme in das Projekt bewerben.

Auch die Einigung mit den Kassen ermögliche noch kein flächendeckendes Angebot, räumte die Ministerin ein. Deshalb werde es bei einer größeren Zahl von Anträgen erneut ein Auswahlverfahren geben. Das Ministerium hofft darauf, dass auf Bundesebene Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Leistungen der Gemeindeschwestern dauerhaft zu finanzieren.

Initiative lief seit 2015

Die "Gemeindeschwestern plus" hatten ihre Arbeit im Jahr 2015 in Teilen der Landkreise Alzey-Worms, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Kaiserslautern, Neuwied und Südliche Weinstraße sowie in den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Koblenz und Landau aufgenommen. Dort sind sie Ansprechpartner für über 80-jährige Einwohner, die noch keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten.

Aufgabe der Gemeindeschwestern ist es, Seniorinnen und Senioren über Angebote in der Umgebung informieren und ihnen dabei zu helfen, den Alltag zu organisieren. Dadurch soll hochbetagten Rheinland-Pfälzern für möglichst lange Zeit ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und der Beginn von Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden.

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) hat das Projekt wissenschaftlich begleitet, Land und Kommunen beraten und die Gemeindeschwesternplus qualifiziert. Die jetzt vorliegende Studie ergab, dass die Lebensqualität der unterstützten Senioren erkennbar gestiegen war und die Gemeindeschwester schnell eine hohe Akzeptanz erfahren hätten.

"Ich sehe nur Gewinner"

Frank Weidner, Direktor des DIP, hob hervor: "Wir konnten unsere langjährigen Erfahrungen zu präventiven Hausbesuchen ins Modellprojekt Gemeindeschwesterplus einbringen und hier gemeinsam mit allen Akteuren die guten Ansätze erfolgreich umsetzen. Ich sehe heute nur Gewinner."

Die allermeisten Senioren fühlten sich wohl mit den Hausbesuchen und möchten nicht mehr auf die Informationen und Beratungen verzichten. "Umso unverständlicher ist es, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Thema bisher nicht angepackt hat, obwohl die Förderung präventiver Hausbesuche im Koalitionsvertrag vereinbart wurde", bemängelte Weidner.



Sachsen

Studie: Weiter Mängel bei Flüchtlingsunterbringung



In Sachsens Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende gibt es einer neuen Studie zufolge weiter diverse Missstände. Bei jeder fünften bis zehnten Unterkunft gebe es baulichen oder hygienischen Nachbesserungsbedarf, heißt es im zweiten Teil des sogenannten "Heim-TÜVs", den der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) am 24. Juni in Dresden vorgestellt hat. Für die Studie hatten Forscher der TU Dresden demnach seit Mai 2017 online und vor Ort Betroffene befragt.

Die Studie stelle zudem Handlungsbedarf bei der Unterbringung unbegleiteter junger Männer fest, hieß es. Diese wohnten häufig abseits der drei großen Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz. Dieser Umstand biete "ausgerechnet dort eine Projektionsfläche für migrationskritische und integrationsskeptische Positionen, wo diese ohnehin weiter verbreitet sind".

Sinnvolle Freizeitangebote fehlen

Zudem würden vor allem dort ansprechende Gemeinschaftsräume und Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung gebraucht, wo junge Flüchtlinge "in räumlich und sozial beengten Verhältnissen untergebracht sind", hieß es weiter. Insgesamt sollten Flüchtlinge laut der Studie wenn möglich in eigenen Wohnungen untergebracht werden.

Weiter stellte die Untersuchung fest, es scheine "verbreitete Engpässe" im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen zu geben. Dies betreffe unter anderem Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke, Suchtkranke, Traumatisierte sowie Angehörige sexueller Minderheiten. Hier müsse ein Fokus der zukünftigen Arbeit liegen, betonte der Ausländerbeauftragte.

Selbstvertretung sollte besser funktionieren

Weiter hieß es, die Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in Räten oder Gremien seien "noch weitgehend unausgeschöpft". Verbesserungen in diesem Bereichen wären laut Studie "wohl hilfreich" für den Erwerb und die Erweiterung von Kultur- und Sozialkompetenzen.

Mackenroth hatte den ersten Teil des "Heim-TÜVs" Mitte 2017 an den sächsischen Landtag übergeben. Er regte eine Fortsetzung der Untersuchungen an. "Wir sollten die veränderte Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie noch stärker die Perspektive der Flüchtlinge selbst in den Blick nehmen", erklärte der Ausländerbeauftragte. Es gelte, einen Ausgleich zwischen den Belangen der Asylbewerber und denen der Landkreise und Städte zu finden.



Niedersachsen

Land zeichnet Projekte für Demenzkranke mit 1,5 Millionen Euro aus



Niedersachsen will die landesweit besten Beispiele für die Behandlung demenzkranker Menschen mit einem Preis auszeichnen. Dafür stellt Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) 1,5 Millionen Euro bereit, wie sie am 24. Juni in Hannover mitteilte. Krankenhäuser können sich noch bis zum 30. Juni mit innovativen Projekten bewerben.

Die Kliniken müssten sich weiterhin auf eine zunehmende Zahl von Behandlungen demenziell erkrankter Menschen einstellen, sagte Reimann. Derzeit gebe es in Niedersachsen bereits rund 150.000 Demenzpatienten.

"Wir wissen, dass ein Krankenhausaufenthalt für die Kranken und ihre Familien eine große Herausforderung darstellt", erläuterte die Ministerin. Viele Demenz-Patienten reagierten mit Angst und Unverständnis auf die fremde Umgebung. Das bringe auch zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten mit sich. Deshalb sollen "Best-Practice-Beispiele", die auf die besonderen Bedürfnissen demenzkranker Menschen eingehen, prämiert und langfristig an den Kliniken etabliert werden. Reimann will die ausgewählten Projekte am 18. September bekanntgeben.



Hamburg

Neue Klinik für Folteropfer an der Klinik Eppendorf



Hamburg bekommt ein neues Zentrum für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Uni-Klinik Eppendorf (UKE) habe nach einer Ausschreibung den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb des Zentrums erhalten, teilte die Sozialbehörde am 21. Juni mit. Bereits im Juli werde das Zentrum seine Arbeit aufnehmen. Für den Betrieb stehen jährlich bis zu einer Million Euro bereit.

Flüchtlinge, die nach Folter und traumatisierenden Gewalterfahrungen gesundheitlich geschädigt sind, erhalten dort künftig medizinische und psychologische Hilfe. Die Beratungs- und Koordinierungsstelle soll für Hilfesuchende unkompliziert erreichbar sein. Qualifizierte Dolmetscher seien ein wichtiger Baustein bei der Behandlung, hieß es. Falls notwendig würden die Patienten in Praxen und Krankenhäuser zur psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung weitergeleitet. Bereits vorhandene Anbieter für die Behandlung von Folteropfern sollen eingebunden werden.



Niedersachsen

Land fördert Ausbildungsplätze mit fünf Millionen Euro



Mit fünf Millionen Euro wird das niedersächsische Kultusministerium zusätzliche Ausbildungsplätze für unversorgte Jugendliche fördern. Mehr Menschen sollen so die Chance erhalten, eine Ausbildung beginnen zu können, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am 25. Juni in Hannover. In manchen Regionen sei das Ausbildungsangebot knapp: "Dann haben es Jugendliche ohne Schulabschluss oder ausreichende Sprachkenntnisse besonders schwer. In solchen Fällen möchten wir Betriebe motivieren, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen."

Das Land werde im Gegenzug die Ausbildungsvergütung teilweise übernehmen, erläutert der Kultusminister. Damit zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn zusätzliche Plätze eingerichtet werden können, veröffentlicht das Kultusministerium einen Förderaufruf unter dem Motto: "Ausbildung für alle. Zusätzliche Ausbildungsplätze für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber."

Regionale Bildungsanbieter und Einrichtungen können Förderanträge stellen - sie kümmern sich um Ausbildungsstellen und -betriebe und erhalten dafür eine Pauschale von 600 Euro.

Trotz insgesamt positiver Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist nach Angaben des Kultusministeriums die Zahl derjenigen gestiegen, die am Ende des Ausbildungsjahres 2017/2018 ohne Ausbildungsstelle geblieben sind und damit als unversorgt gelten. Ihre Zahl betrug im Jahr 2018 bundesweit 24.500, das sind 3,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.




sozial-Branche

Pflege

Wenn Heimbewohnern nur ein Taschengeld bleibt




Gottesdienst für Altenheimbewohner in einem Heim des Evangelischen Johannesstifts in Bad Driburg (Archivbild)
epd-bild/Werner Krüper
Pflegebedürftige müssen immer mehr Geld für die Unterbringung im Heim bezahlen. Viele können die Kosten nicht mehr aufbringen. Deshalb werden nun die Forderungen nach einer Begrenzung des Eigenanteils an den Pflegekosten lauter.

Als Karsten Kuhn seine demenzkranke Mutter vor drei Jahren in einem Düsseldorfer Pflegeheim unterbrachte, ahnte er noch nicht, wie teuer das werden würde. Zunächst kostete die Pflege der alten Dame nach Abzug der Zuschüsse durch die Pflegekasse monatlich 2.600 Euro. Doch dann wurde das Heim in ein neu errichtetes Gebäude verlegt. Erst kurz vor dem Umzug bekamen die Bewohner auf einer Versammlung die Rechnung präsentiert: "Der Eigenanteil stieg mit einem Schlag um 1.000 Euro im Monat", sagt Karsten Kuhn.

Mit dieser Preisanhebung hatte keiner gerechnet. "Vielen Bewohnern standen die Tränen in den Augen. Da wohnen viele gut situierte Leute, die nun zum Sozialamt gehen müssen, weil sie die Kosten nicht mehr aufbringen können", berichtet Kuhn. Seine Mutter kann ihren Eigenanteil bislang noch mit Ersparnissen bezahlen. "Aber die gehen bald zur Neige", weiß der Sohn.

Sprunghafter Anstieg der Eigenanteile

Kostensteigerungen von 1.000 Euro seien zwar nicht die Regel, sagt Ulrike Kempchen von der Bundesinteressensvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) in Bonn. "Seit Ende 2018 beobachten wir aber einen sprunghaften Anstieg der Entgelterhöhungen." In den meisten Fällen handele es sich um eine Steigerung des monatlichen Eigenanteils um 300 bis 400 Euro. Solche Kostenanstiege überforderten viele Menschen, sagt Kempchen.

Grund für diese Preisanhebungen seien vor allem die höheren Tarifabschlüsse für das Pflegepersonal. Der Personalmangel zwinge Heimbetreiber in einigen Regionen auch, übertarifliche Gehälter zu zahlen, erläutert Kempchen. Höhere Personalkosten würden dann an die Pflegebedürftigen weitergegeben. Das Risiko solcher Preisanstiege liegt allein bei den Heimbewohnern. Denn die Pflegekasse gibt lediglich einen je nach Pflegegrad gestaffelten fixen Zuschuss zu den Pflegekosten.

Der Anteil an den Kosten, für den die rund 818.000 Heimbewohner in Deutschland selbst aufkommen müssen, setzt sich aus den Preisen für die Unterkunft, die Verpflegung und Investitionen zusammen. Hinzu kommt der Eigenanteil zu den Pflegekosten, die nicht komplett durch den Zuschuss der Pflegekasse gedeckt werden.

Durchschnittskosten liegen bei 1.830 Euro pro Person

So zahlten Pflegebedürftige nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) Anfang dieses Jahres im Bundesdurchschnitt 1.830 Euro monatlich für ihre Unterbringung im Heim. Im Mai 2017 hatte der Eigenanteil nach Erhebungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) noch unter 1.700 Euro gelegen.

Die Höhe des Eigenanteils hängt auch vom Bundesland ab, weil die Tariflöhne und Vorgaben für das Pflegepersonal von Land zu Land stark variieren. Am meisten zahlen Heimbewohner laut vdek in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 2.252 Euro monatlich. Am niedrigsten ist die monatliche Belastung mit 1.218 Euro in Sachsen-Anhalt.

"Aufgrund der starken Kostensteigerungen seit dem vergangenen Jahr haben viele Heimbewohner nun Angst, dass sie ausziehen müssen", beobachtet Kempchen. Diese Sorge ist zwar unberechtigt. Denn wenn Rente und Vermögen nicht mehr ausreichen, um den Eigenanteil zu bestreiten, können Heimbewohner "Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt beantragen.

Den alten Menschen bleibt dann aber nur noch ein Taschengeld von rund 114 Euro im Monat. Das betrifft nach Angaben des Pflegereports der Barmer Ersatzkasse rund ein Drittel der Heimbewohner. "Das ist entwürdigend für die alten Menschen. Viele haben dann das Gefühl, am Ende ihres Lebens wieder zum Kind zu werden", sagt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Weitere Preisanstiege erwartet

Sie rechnet angesichts des Fachkräftemangels mit weiteren Preissteigerungen. "Im Moment ist es für die Heimbewohner gar nicht kalkulierbar, wann die nächste Erhöhung kommt und wie lange ihr Geld noch reicht." Die BIVA unterstützt eine Petition der AWO, die einen gesetzlichen Höchstbeitrag für den Eigenanteil zur stationären Pflege fordert, wie das inzwischen auch weitere Sozialverbände tun.

Im März haben Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die die Begrenzung des Eigenanteils fordert. Im April sprach sich der SPD-Bundesvorstand für eine Deckelung des Eigenanteils bei der Pflegekasse aus. AWO-Vorstand Döcker: "Eine Reform steht an und wird sicher kommen."

Claudia Rometsch


Pflege

Diakonie-Präsident Lilie wirbt für Vollversicherung



Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, hat eine Pflege-Vollversicherung gefordert. "Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftigkeit zum Armutsrisiko für viele wird", sagte er am 21. Juni auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund. Derzeit könnten viele Pflegeheimbewohner ihren Eigenanteil an der stationären Pflege nicht mehr aufbringen. "Das führt zu einer völlig verrückten öffentlichen Finanzierung der Pflege", erklärte Lilie.

Wenn Pflegebedürftige ihren Eigenanteil an den Heimkosten nicht selbst finanzieren können, müssen in der Regel die Sozialämter der Kommunen für die Differenz aufkommen. Derzeit ist nach Angaben der Diakonie jeder dritte Heimbewohner auf die "Hilfe zur Pflege" angewiesen. "Wir brauchen ein neues Finanzierungssystem", sagte Lilie. Um eine Vollfinanzierung der Pflege zu gewährleisten, würden als zusätzliche Finanzierungsquellen Mittel aus Steuern und Krankenversicherung benötigt.

Verbände beklagen seit Jahren steigende Kosten

Wohlfahrtsverbände warnen seit Monaten, dass immer mehr Pflegeheim-Bewohner den Eigenanteil an den Pflegekosten nicht mehr bezahlen können. Grund ist der starke Anstieg der Heimkosten seit Ende vergangenen Jahres. Als ein Grund gelten die höheren Tarifabschlüsse für das Pflegepersonal. Pflegebedürftige zahlten nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen im Bundesdurchschnitt 1.830 Euro monatlich für ihre Unterbringung im Heim und damit rund 130 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Der Anteil an den Kosten, für den die rund 818.000 Heimbewohner in Deutschland selbst aufkommen müssen, setzt sich aus den Preisen für die Unterkunft, die Verpflegung und Investitionen zusammen. Hinzu kommt der Eigenanteil zu den Pflegekosten, die nicht komplett durch den Zuschuss der Pflegekasse gedeckt werden.



Senioren

Immer mehr Menschen in Pflegeheimen sind süchtig




Die Alkoholsucht von Senioren stellt die Pflegeheime vor große Probleme. (Archivbild)
epd-bild/Andrea Enderlein
Immer mehr ältere Menschen in der Pflege sind alkohol- oder tablettensüchtig. Das stellt Einrichtungen vor Probleme. In Nürnberg hilft ein Modellprojekt älteren Suchtkranken und ihren Betreuern.

Michael Krauth (Name geändert) ist 78 Jahre alt, vor einem Jahr ist seine Frau gestorben. Seitdem lebt der Mann alleine. Der Senior fühlt sich einsam. Erleichterung verschafft dem Mann nur der täglich konsumierte Alkohol. "Dann sehe ich die Welt positiver", sagt er. Krauth wird demnächst in eine Altenhilfeeinrichtung ziehen. Doch der Suchtkranke hat Angst davor, "dass ich beim Trinken erwischt werde", sagt er. Ohne seinen Seelentröster, den Wein, will er aber auch nicht leben.

"Es gibt in den Einrichtungen eine große Unsicherheit im Umgang mit suchtkranken Bewohnern", sagt Beate Schwarz, Leiterin des Projektes Suchtgefährdete Alte Menschen (SAM) vom Suchthilfezentrum der Stadtmission Nürnberg. Laut Schwarz hat jeder zehnte Altenheimbewohner eine Alkoholdiagnose. Geschätzte 25 Prozent seien medikamentenabhängig.

Nürnberg hat über 5.100 alkoholkranke Senioren

Allein im Suchthilfezentrum Nürnberg seien 2016 sieben Prozent der Hilfesuchenden über 60 Jahre alt gewesen, Tendenz steigend. Statistisch erfasst sind in Nürnberg derzeit rund 5.100 Alkoholkranke über 65 Jahren.

Schwarz sagt, man habe seit dem Start des Projektes SAM vor zwei Jahren festgestellt, dass Pflegeeinrichtungen in Nürnberg "weder quantitativ noch qualitativ auf die steigende Zahl suchtkranker Senioren eingestellt sind". Ziel des Modellprojektes SAM ist es nach Aussage der Sozialpädagogin, Pflege- und Altenhilfeeinrichtungen in der Region so zu stärken, dass sie eine gute Versorgung suchtbetroffener Senioren sicherstellen können. Auch für Angehörige gebe es spezielle Hilfe, so Schwarz.

"Wie spreche ich das Thema bei der Aufnahme in der Pflegeeinrichtung an, ohne die Menschen vor den Kopf zu stoßen", sei eine entscheidende Frage bei der Arbeit. "Wichtig ist, dass sich die Menschen nicht stigmatisiert fühlen", sagt Schwarz. Diese Erfahrung hätten viele der Heimbewohner im Alltag bereits gemacht. "Abhängigkeit wird noch immer mit Willensschwäche und Selbstverschulden gleichgesetzt." Dem Suchthilfezentrum sei es deshalb wichtig, dass die Gesellschaft verinnerlicht, "dass Suchtkranke keine Lügner sind. Die Gesellschaft macht sie durch die Tabuisierung erst dazu".

"Wir sind keine Polizisten"

Laut Schwarz sollen Suchtkranke in einer Pflegeeinrichtung offen mit dem Personal über ihr Problem sprechen können. Vokabeln wie Sucht und Missbrauch werden vom Personal vermieden. Vielmehr werden die Menschen auf die Risiken eines erhöhten Drogenkonsums angesprochen. Als oberstes Prinzip gelte aber: "Wir sind keine Polizisten. Wir sind Begleiter und bieten Hilfe an, wenn jemand einen Entzug machen möchte."

Ansonsten gelte, jeder Bewohner habe das Recht auf seine freie Entscheidung. Das heißt: "Wenn sich jemand bewusst dazu entscheidet, eine Flasche Wein pro Tag zu konsumieren, tolerieren wir das, sofern die Risiken dabei handhabbar bleiben."

Für das Pflegepersonal ist das eine Gratwanderung. 70 Prozent der Pflegekräfte wünscht sich Fortbildungen zu Suchtproblemen bei Betreuten. Schwarz aber geht anders vor. Sie will Leitlinien mit den Führungskräften der Einrichtungen erarbeiten, da es derzeit keine Vorgaben zum Umgang mit suchtgefährdeten Betreuten gebe. Die Leitlinien sollen allen Beteiligten Handlungssicherheit geben.

Sensibler Umgang gefordert

Wolfgang Brockhaus, Einrichtungsleiter des am Projekt teilnehmenden Adolf-Hamburger-Heimes mit 90 Plätzen, rät generell zu einem sensiblen Umgang mit Heimbewohnern. Als Pflegeeinrichtung dürfe man nie vergessen, dass die "Menschen erwachsen sind". "Uns steht es nicht zu, einen Entzug durchzuführen. Die Bewohner müssen ihren Alkoholkonsum selbst verantworten." Aufgabe der Pflege sei vielmehr ein "wertschätzender, nicht richtender oder beurteilender, menschenwürdiger Umgang mit erkrankten Bewohnern", sagt Brockhaus.

Von einer Gratwanderung spricht auch Matthias Menzler von der "Freien Sozialstation palliative Care-Team". Der ambulante Pflegedienst, der sich an SAM beteiligt, hat ebenso festgestellt, dass immer mehr ältere Menschen von Alkohol oder Tabletten abhängig sind. Einsamkeit, Isolation, Schicksalsschläge. All dies seien Gründe, um zum Alkohol zu greifen. Menzler bedauert, dass diese älteren Menschen "komplett durch das Raster fallen, niemand bietet ihnen Hilfe an".

Leitlinien dienen der Orientierung

Um den Menschen helfen zu können, hat das palliative Care-Team interne Leitlinien aufgestellt, die beim Umgang mit Suchtkranken eine Orientierungshilfe bieten. "Wir sehen Sucht nicht als etwas Negatives an, sondern als eine Krankheit", erklärt Menzler. Grundsätzlich gilt die Devise: "Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben selbstbestimmt zu leben. Dazu gehört auch der Konsum von Alkohol und Tabletten."

Der Pflegedienst liefert den Patienten auch Alkohol Nachhause. "Wenn wir es nicht machen, schicken die Betreuten eben den Taxifahrer zur Beschaffung los." Aber natürlich habe alles seine Grenzen. "Wir dokumentieren den Konsum ganz genau. Wenn wir feststellen, dass die Gesundheit des Patienten gefährdet ist, holen wir die Hausärzte ins Boot."

Katrin Riesterer-Kreutzer


Arbeit

Kassenreport: Pflegekräfte sind besonders häufig krank




Pflege ist oft Schwerstarbeit, die den Körper sehr belastet.
epd-bild/Jürgen Blume
Pflege geht auf die Psyche und den Rücken. Die Zahlen, die die Techniker Krankenkasse präsentiert, zeigen deutlich, dass Pflegekräfte überdurchschnittlich oft und länger krank sind als andere Berufstätige.

Pflege geht auf die Gesundheit: Pflegekräfte sind häufiger und länger krank als andere Berufsgruppen. Das geht aus dem Gesundheitsreport 2019 der Techniker Krankenkasse (TK) hervor, der am 26. Juni in Berlin vorgestellt wurde. Am häufigsten treten Rückenprobleme und psychische Störungen auf. Pflegekräften werden auch mehr Medikamente verschrieben als dem Durchschnitt aller Beschäftigten. Der Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe sieht die Politik in der Pflicht.

Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, bezeichnete die Ergebnisse als alarmierend. Pflegeberufe müssten attraktiver werden. "Dafür ist ein gesunder Berufsalltag der Schlüsselfaktor, sagte er.

Dem TK-Report zufolge fallen Alten- und Krankenpflegekräfte im Schnitt jährlich für 23 Tage aus. Das sind acht Tage oder gut 50 Prozent mehr, als der Durchschnitt aller Beschäftigten im Jahr krankgeschrieben ist. Insgesamt liegt der Krankenstand in der Altenpflege bei knapp sieben Prozent, in der Krankenpflege bei sechs Prozent - deutlich über dem Durchschnitt aller Berufstätigen (vier Prozent).

Wenn der Rücken streikt

Die Belastungen in den Pflegeberufen gehen besonders auf die Psyche und den Rücken. Während Beschäftigte im Durchschnitt im vergangenen Jahr wegen psychischer Störungen knapp 2,5 Tage fehlten, waren es bei den Pflegekräften 4,6 Tage. Bei den Muskel- und Skeletterkrankungen waren es allgemein 2,6 Tage, in der Pflege hingegen durchschnittlich 4,8 Tage.

Drückt man die Unterschiede in Prozentzahlen aus, sind sie noch deutlicher: In den Pflegeberufen gibt es 87 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Leiden und 83 Prozent mehr wegen Erkrankungen des Bewegungsapparats als im Durchschnitt.

Die Belastungen in der Pflege wirken sich bei Frauen und Männern unterschiedlich auf die Zahl der Fehltage aus. Kranken- und Altenpfleger sind mehr als doppelt so häufig wegen psychischer Störungen krankgeschrieben wie Männer in anderen Berufen. Weibliche Pflegekräfte fehlen im Vergleich zu Frauen in anderen Berufen doppelt so häufig wegen Rückenschmerzen oder anderer Erkrankungen des Bewegungsapparats.

Überdurchschnittlicher Konsum von Medikamenten

Auch werden Pflegekräften besonders viele Arzneimittel verschrieben. So erhalten Altenpflegekräfte dem TK-Report zufolge pro Kopf 28 Prozent mehr Medikamente als der Durchschnitt der Berufstätigen. Krankenpflegekräfte erhalten im Schnitt 14 Prozent mehr als der Schnitt. Männliche Pfleger erhalten fast doppelt so viele Antidepressiva wie berufstätige Männer insgesamt. Frauen in Pflegeberufen wurden im vergangenen Jahr 32 Prozent mehr Antidepressiva pro Kopf verschrieben als dem Durchschnitt berufstätiger Frauen.

"Es kann nicht sein, dass das berufliche Umfeld die Menschen in Pflegeberufen oftmals so fordert, dass es krank macht", beklagte TK-Chef Baas. Er forderte mehr betriebliche Gesundheitsförderung. "Das reicht von der Schichtplangestaltung, über optimierte Kommunikationsprozesse bis hin zu Angeboten zur Stressreduzierung und Entspannung. Baas sieht aber auch "große Chancen in der Digitalisierung". So könne etwa eine elektronische Patientenakte die Abläufe in den Einrichtungen so erleichtern, dass die Pflegekräfte Zeit gewinnen.

Für ihren diesjährigen Gesundheitsreport mit dem Titel "Pflegefall Pflegebranche? So geht's Deutschlands Pflegekräften" wertete die TK die Krankschreibungen und Arzneimittelverordnungen der rund 5,2 Millionen bei der Krankenkasse versicherten Erwerbspersonen aus.

Fachverband fordert Bettenabbau

"Dieser Report reiht sich ein in die Reihe vorangegangener mit ähnlichen Ergebnissen", stellte Johanna Knüppel, Sprecherin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), in Berlin fest. "Wir brauchen wirklich nicht noch mehr Erkenntnisse darüber, was die seit langem anhaltende Überlastung mit den Menschen in den Pflegeberufen macht." Echte und nachhaltige Gesundheitsförderung für beruflich Pflegende müsse zuallererst ein Gleichgewicht herstellen zwischen Arbeitsaufkommen und verfügbarer Pflegefachpersonalkapazität.

"Die Stilllegung von Klinikbetten oder Bewohnerplätzen mag unpopulär sein, ist aber vor allem eine Maßnahme zum Schutz von pflegebedürftigen Menschen und der Personen, die sie betreuen", sagte Knüppel. Erst auf dieser Grundlage hätten dann auch Fördermittel für Prävention eine echte Chance, die gewünschten Effekte zu erzielen.

Bettina Markmeyer, Markus Jantzer


Kreditwirtschaft

Bank für Kirche und Diakonie steigert Kreditgeschäft




Ekkehard Thiesler
epd-bild/Andreas Buck
Eine stabile Bilanzsumme und ein großes Wachstum bei der Vergabe neuer Kredite: Die evangelische KD-Bank legt auch 2018 gute Zahlen vor. Ein Hauptaugenmerk will die Kirchenbank weiter auf nachhaltige Geldanlage richten.

Die Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) hat ihr Kreditgeschäft deutlich ausgebaut. Sie sagte im Geschäftsjahr 2018 über 363 Millionen Euro an neuen Krediten zu, 45 Prozent mehr als im Vorjahr, wie Vorstandschef Ekkehard Thiesler am 25. Juni vor der Generalversammlung in Dortmund mitteilte. Die Bilanzsumme sank minimal um 0,3 Prozent auf 5,64 Milliarden Euro und soll auch 2019 nahezu konstant bleiben.

Der Jahresüberschuss betrug 8,9 Millionen Euro, die Mitglieder der Genossenschaftsbank werden daran wie im Vorjahr mit vier Prozent Dividende beteiligt. Insgesamt legten die Kredite der evangelischen Kirchenbank um 4,4 Prozent auf 1,78 Milliarden Euro zu, für dieses Jahr wird angesichts notwendiger Investitionen im Krankenhaus- und Pflegesektor sowie niedriger Zinsen mit einem weiteren Anstieg gerechnet.

Kundeneinlagen sanken um 2,8 Prozent

Die Kredite werden überwiegend für die Finanzierung kirchlicher und diakonischer Projekte wie Alten- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser und Kindergärten sowie für den privaten Wohnungsbau bereitgestellt.

Die Kundeneinlagen der KD-Bank gingen 2018 um 2,7 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro zurück, zusammen mit den Wertpapieranlagen der Kunden ergab sich aber insgesamt ein Anstieg um knapp ein Prozent auf 8,2 Milliarden Euro. Grund für diese Entwicklung sei die verstärkte Nachfrage nach Wertpapieren und Investmentfonds, heißt es im Bericht des Vorstands. Für das laufende Jahr wird ein Zuwachs insbesondere bei den Wertpapieren, aber auch bei Bankeinlagen erwartet.

Thiesler hob in seinem Bericht das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip hervor, das soziale Verantwortung und ethisches Handeln verlange - das gelte auch für Banken und Unternehmen. Am Recht auf Eigentum sollte aber "nicht gerüttelt werden, die schlimmen Erfahrungen aus der DDR-Zeit oder aktuell aus Venezuela dürfen keiner Sozialromantik weichen", warnte der Bankenchef und lehnte mit Blick auf aktuelle Debatten eine Verstaatlichung von Wohnungsbaugesellschaften oder großen Unternehmen ab.

Nachhaltigkeit hat große Bedeutung

Großen Wert legte Thiesler auf den Nachhaltigkeitsfilter der KD-Bank bei der Anlage von Kundengeldern. "So stehen zum Beispiel Unternehmen auf unserer Tabuliste, die Atomstrom erzeugen, Waffen produzieren oder die ihre Produkte mit Hilfe von Kinderarbeit herstellen lassen", sagte er. Es bleibe Ziel der Bank, "einen verantwortungsvollen Mittelweg zwischen Renditeorientierung und sozial und ökologisch ausgerichtetem Vorgehen zu finden".

Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, rief angesichts einer "aus den Fugen geratenen" Welt zu einer Kultur der Unterbrechung auf. Es gebe viele bedrohliche Entwicklungen, sagte der Theologe in einer Andacht. Als Beispiele nannte er unter anderem Klimawandel, Digitalisierung, Flucht und Migration, soziale Ungleichheit, Rechtspopulismus und ein "schwankendes Europa".

In Zeiten wachsenden Misstrauens zwischen den Menschen sei Vertrauen ein besonderes Gut, betonte Lilie und erinnerte an die Losung des am 23. Juni zu Ende gegangenen evangelischen Kirchentages in Dortmund, "Was für ein Vertrauen".

Lilie: "Einfach mal innehalten"

Es wäre heilsam, Aufregung, Misstrauenskultur und sich hochschaukelnde Empörung zu unterbrechen, sagte der Diakonie-Präsident: "Einfach mal die Klappe halten, nicht twittern, liken, posten und kommentieren und das Seine treu verrichten - das wäre doch mal ein Anfang." Es sei kein Weglaufen vor Problemen und Ängsten, wenn man innehalte, um sich an Gott zu wenden und auf ihn zu hören, sondern ein nötiger Schritt, um Verantwortung übernehmen und die Grenzen des Machbaren erkennen zu können.

Die KD-Bank gehört zu den 20 größten deutschen Genossenschaftsbanken. Mitglieder sind über 4.200 kirchliche und diakonische Institutionen. Die Bank betreut rund 7.000 Einrichtungen in Kirche und Diakonie sowie mehr als 30.000 Privatkunden.

Ingo Lehnick


Missbrauch

Verbände werben für Präventionskonzepte an Kinderkliniken



Nach mutmaßlichen sexuellen Übergriffen auf Kinder am Klinikum des Saarlandes sind sich Experten einig: Es braucht dringend Schutzkonzepte - nicht nur in Kitas, auch in Kliniken. Unterdessen kündigte die Klinik an, die internen Untersuchungen auszuweiten.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Deutsche Kinderschutzbund fordern Präventionskonzepte an Kinderkliniken im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. "Es ist skandalös, dass bundesweit noch immer lediglich ein Fünftel aller Kliniken über ein solches Schutzkonzept verfügen", betonte der saarländische Kinderschutzbund am 25. Juni mit Blick die am Homburger Klinikum bekanntgewordenen Vorwürfe gegen einen inzwischen gestorbenen Arzt. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass nur Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen eine gesetzliche Verpflichtung zur Erststellung solcher Konzepte hätten.

"Schutzkonzepte beinhalten klare Verhaltenskodizes, regelmäßige Fortbildungen, ein wirksames Beschwerdemanagement, Regeln bei der Personalauswahl und Interventionspläne bei Verdachtsfällen", teilte der Verband mit. Sie seien unverzichtbar, wo die Gefahr von Übergriffen bestehe.

Klare Verhaltensregeln vorgeben

Es sei dringend notwendig, an allen Häusern klare Verhaltensregeln und Ablaufstrukturen zu etablieren, sagte Berufsverbandssprecher Hermann Josef Kahl dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Düsseldorf. Das gelte sowohl für die Vermeidung von sexuellen Übergriffen auf junge Patienten als auch für den Umgang mit Verdachtsfällen.

Die Vorkommnisse an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg seien eine "Katastrophe", sagte der Düsseldorfer Kinder- und Jugendarzt Kahl. "Kinder müssen geschützt sein." Es gebe fachliche Beratungen und Qualifizierungen speziell für Krankenhäuser, betonte er.

Hinweis auf bestehende Hilfsangebote

Kahl verwies auf einen aktuellen Artikel des "Deutschen Ärzteblatts", in dem Hilfsangebote für Mediziner zum Umgang mit Verdachtsfällen aufgeführt sind. Die Fachzeitschrift nennt unter anderem einen Onlinekurs der Ulmer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verankerung von Schutzkonzepten an Krankenhäusern sowie die Medizinische Kinderschutzhotline für Ärzte, Therapeuten, Pflege- und Rettungskräfte.

Zudem verweist das Blatt auf das "Hilfeportal Sexueller Missbrauch" des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg hatte am 24. Juni angekündigt, acht Jahre nach einem ersten Missbrauchsverdacht gegen einen Arzt der Kinderpsychiatrie nun mögliche Opfer und deren Eltern zu informieren. Zwischen 2010 und 2014 soll der Assistenzarzt medizinisch nicht notwendige Untersuchungen im Intimbereich vorgenommen haben. Das Universitätsklinikum erstattete Ende 2014 Strafanzeige und kündigte dem Arzt fristlos. Da der mutmaßliche Täter 2016 starb, mussten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt werden.

Kritik am Vorgehen der Klinikleitung

Das Universitätsklinikum und die Staatsanwaltschaft hatten damals entschieden, möglicherweise betroffene Patienten nicht über den Verdacht zu informieren. Der Kinderschutzbund kritisierte dieses Vorgehen: "Der Versuch der Klinikleitung, ihr jahrelanges Schweigen nun als Opferschutz zu verkaufen, ist abwegig und zynisch." Den mutmaßlich Geschädigten sei viel zu lange keinerlei Unterstützung zuteilgeworden.

Das Homburger Klinikum hatte damals auch die Staatskanzlei in Saarbrücken als Rechtsaufsicht nicht informiert. Das sei nur nötig, wenn es um einen Beamten gehe, erklärte die Abteilungsleiterin Wissenschaft, Hochschulen und Technologie, Annette Groh. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen, darüber informiert zu werden. Nachdem die Staatskanzlei im April von dem Fall erfahren habe, sei ein Gutachter hinzugezogen worden. Dieser habe dann empfohlen, die möglichen Opfer zu informieren und an die Öffentlichkeit zu gehen. Regierungssprecherin Anne Funk kündigte an, regelmäßig über das weitere Vorgehen zu informieren.

Ermittlungen werden ausgeweitet

Nach weiteren Hinweisen zu möglichen Missbrauchsfällen weitet das UKS den Untersuchungszeitraum aus. "Der Beschuldigte studierte ab 2003 Humanmedizin an der Universität des Saarlandes in Homburg, der klinische Abschnitt seines Studiums begann Ende 2005", teilte das UKS am 27. Juni in Homburg mit. Auch dieser Zeitraum werde nun einer genauen Prüfung unterzogen. Sämtliche Informations- und Hilfsangebote stünden für alle Menschen offen, die Unterstützung in diesem Zusammenhang benötigten, hieß es.

Zudem habe der ärztliche Direktor Wolfgang Reith mittlerweile eine Taskforce eingesetzt, die die Konzepte des Kinderschutzes am Klinikum evaluieren, neu bewerten und optimieren solle, teilte das Krankenhaus mit. Dabei werde ein externer Gutachter beauftragt und beteiligt.

Marc Patzwald, Gabriele Fritz


Diakonie

Azubis in Gesundheitsberufen bekommen erstmals Vergütung



Die Ausbildung in Gesundheitsberufen bei der Diakonie wird ab dem 1. Juli 2019 erstmals bezahlt. Dann erhalten Schülerinnen für Physio- und Ergotherapie sowie Auszubildende als medizinisch-technische Assistenten und Diät-Assistentinnen eine reguläre Vergütung. Voraussetzung ist nur, dass die Ausbildungsbetriebe die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) anwenden, teilte der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland am 22. Juni in Berlin mit. Bislang war für rein schulische Ausbildungsgänge keine Vergütung vorgesehen.

Das Ausbildungsentgelt beträgt im ersten Ausbildungsjahr 900,35 Euro, im zweiten 962,23 Euro und im dritten 1.017,90 Euro. Im letzten Ausbildungsjahr werden dann 1.098,34 Euro bezahlt.

Die Azubi-Vergütung in den Therapeuten-Berufen und bei den medizinisch-technischen Assistenten "ist ein entscheidender Schritt, um noch mehr Menschen für diese Berufe zu gewinnen", sagte Matthias Bitzmann, der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland. "Angesichts einer alternden Gesellschaft werden wir in Zukunft mehr qualifizierte Mitarbeitende in diesen Bereichen benötigen."

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von mehr als 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit rund 490.000 Beschäftigten.



Auszeichnung

"Kinderschutz in der Lehre" und Kinderschutzambulanz geehrt



Das Frankfurter Modell "Kinderschutz in der Lehre" und die Kinderschutzambulanz der Goethe-Universität haben am 20. Juni in Hamburg einen mit 10.000 Euro dotierten Anerkennungspreis der HanseMerkur-Versicherungsgruppe erhalten. An deutschen Hochschulen seien selbst in sozialen oder Erziehungs-Studiengängen keine Angebote zum Kinderschutz verbindlich verankert, heißt es in der Begründung zur Auszeichnung.

Die Frankfurt University of Applied Sciences und die Goethe-Universität Frankfurt hätten mit der interdisziplinären Vorlesungsreihe zum Kinderschutz 2015 ein bundesweites Modellprojekt geschaffen.

Gut besuchte Vorlesungsreihe

Die 20-stündige Vorlesungsreihe befasst sich den Angaben zufolge mit Ursachen, Anzeichen, Diagnostik, Hilfen und Therapien bei verschiedenen Folgen der Kindeswohlgefährdung. Einbezogen werden juristisches, medizinisches und sozialpädagogisches Fachwissen. Die Vorlesungsreihe steht Studierenden beider Hochschulen offen, darüber hinaus auch Familienrichtern, Staatsanwälten, Polizisten, Erzieherinnen und Lehrkräften und werde sehr gut angenommen-

Daneben hat die Frankfurter Universitätsklinik 2016 eine Kinderschutzambulanz eingerichtet, die rund um die Uhr geöffnet ist. Verschiedene Fachleute untersuchen dort Verdachtsfälle rasch und fachübergreifend. Mitstreiter und Sponsoren würden weiterhin gesucht.

Der HanseMerkur-Preis für Kinderschutz wird seit 1980 jährlich ausgeschrieben. Dieses Jahr sind fünf Initiativen mit insgesamt 55.000 Euro ausgezeichnet worden.



Bildung

GEW: In Kitas fehlen 100.000 Erzieher und Erzieherinnen



In Deutschlands Kindertagesstätten fehlen nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aktuell mindestens 100.000 Erzieher, Erzieherinnen und andere Fachkräfte. "Das Deutsche Jugendinstitut hat sogar errechnet, dass uns bis zu 250.000 Menschen in diesem Bereich fehlen werden", sagte Björn Köhler vom GEW-Bundesvorstand am 22. Juni auf einer Fachtagung im saarländischen Völklingen.

Das auf den Weg gebrachte Gute-Kita-Gesetz führe zwar zu einer Entlastung der Eltern durch niedrige Kita-Beiträge, es stelle aber zur Lösung der Probleme bestenfalls nur einen Schritt in die richtige Richtung dar, sagte der GEW-Vertreter. So sei man vom angestrebten Ziel - eine Fachkraft für 7,5 Kinder - weit entfernt. Es mangele auch an besserer Bezahlung und Attraktivität für den Kita-Beruf.

Bildung sei eine Investition in die Zukunft, betönte Köhler. "Deswegen muss es die Gesellschaft bezahlen und aus Steuergeldern finanzieren."



Hamburg

Diakonie kritisiert Prostituiertenschutzgesetz



Zwei Jahre nach der bundesweiten Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli übt die Diakonie Hamburg deutliche Kritik an dem Reformprogramm. Sie begrüßte den "Grundgedanken, die Prostitution zu legalisieren, die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern sowie den Schutz vor Zwang und Menschenhandel zu stärken". Jedoch löse das Gesetz diese Ziele nur zum Teil ein und geht an der Lebensrealität vieler Betroffener vorbei, heißt es in einer Mitteilung vom 26. Juni.

Positiv hervorzuheben sei beispielsweise die Durchsetzung der Kondompflicht und weitere Auflagen für Betreiber von Bordellen. Jedoch zeigten die Erfahrungen der Fachberatungsstelle Prostitution der Diakonie, dass viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sich nicht anmelden, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Manche haben keinen geregelten Aufenthalt, andere sind schlicht mit dem bürokratischen Verfahren überfordert oder haben Angst, sich zu outen.

Die Diakonie Hamburg fordert daher die Rücknahme der Anmelde- und Ausweispflicht, die darüber hinaus eine Diskriminierung der Betroffenen darstellt. Stattdessen sollte das leicht zugängliche, unabhängige und freiwillige Beratungs- und Hilfsangebot ausgebaut werden.

Dirk Ahrens, Landespastor und Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hamburg: "Es muss alles vermieden werden, was Menschen in der Prostitution stärker in die Illegalität oder an den Rand der Gesellschaft drängt." Julia Buntenbach-Henke, Einrichtungsleitung Fachberatungsstelle Prostitution, sagte: "Viele unserer Klientinnen melden sich nicht an, weil sie Angst haben erkannt zu werden oder weil sie das bürokratische Verfahren nicht verstehen."




sozial-Recht

Oberlandesgericht

Lebenslanges Pflegeversprechen gegen Hausübernahme ist bindend




Justitia auf dem Römerberg am Gerichtsort Frankfurt am Main
epd-bild/Heike Lyding
Auch bei einem frühen Tod ist der nur wenige Wochen zuvor vereinbarte Tausch eines Hauses oder einer Wohnung gegen ein lebenslanges Pflegeversprechen gültig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am 18. Juni veröffentlichten Beschluss entschieden.

Gehen Angehörige solch eine Vereinbarung untereinander ein, liegt die Unsicherheit des Vertrages auf beiden Seiten, heißt es in der Entscheidung. Daher gebe es keinen Grund, nachträglich etwas an der einvernehmlichen Vereinbarung zu ändern, entschied das Gericht.

Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Mittelhessen sein Haus an eine Nichte verkauft. Doch statt des eigentlichen Preises von 86.000 Euro brauchte sie nur 10.000 Euro zahlen. Außerdem übernahm sie Grundschulden von rund 30.000 Euro. Im Gegenzug versprach die Frau, ihren Onkel bei Bedarf ein Leben lang zu pflegen. Der Onkel erhielt zudem ein unbegrenztes Wohnrecht. Wohnrecht und Pflegeversprechen wurden mit jeweils über 20.000 Euro auf den Kaufpreis angerechnet.

Tod nach nur drei Wochen

Knapp drei Wochen nach Vertragsschluss starb der Mann überraschend. Weil der Verstorbene keine Kinder hatte, traten seine drei Geschwister das Erbe an. Eine Schwester meinte, dass die Nichte das auf den Kaufpreis angerechnete Wohnrecht und das Pflegeversprechen an die Erben auszahlen müsse. Schließlich sei das Pflegeversprechen gar nicht und das Wohnrecht nur für weniger als drei Wochen beansprucht worden, lautete die Begründung.

Um ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu können, beantragte sie Prozesskostenhilfe. Doch den Antrag lehnte das OLG mangels Erfolgsaussicht ab. Um solch einen Vertrag im Nachhinein "ergänzend auslegen" zu können, müsse eine "Regelungslücke" vorliegen. Eine solche gebe es hier aber nicht, befand das OLG.

Denn bei Vertragsschluss seien dem Mann und seiner Nichte klar gewesen, dass sie jeweils ein Risiko eingehen. Die Nichte habe damit rechnen müssen, dass der Mann sehr alt und über Jahre pflegebedürftig sein würde. Umgekehrt habe der Mann gewusst, dass er bei einem frühen Tod seiner Nichte die Hälfte seines Hauses schenkt.

Keinen Anlass, gerichtlich einzugreifen

Nun habe sich das "Risiko" des Mannes nahezu vollständig verwirklicht. Das sei aber für niemanden absehbar gewesen. Daher gebe es keinen Grund, dass die Gerichte nachträglich in den Vertrag eingreifen. Auch im umgekehrten Fall hätte es keinen Anlass gegeben, die Nichte irgendwann von ihrem Pflegeversprechen zu entbinden, betonte das Gericht.

Die Entscheidung des OLG liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). So hatten die Karlsruher Richter im September 2016 geurteilt, dass der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich für den Wert der gegenseitig vereinbarten Leistungen ist – wie Pflege gegen Haus.

In dem verhandelten Fall hatten Eltern sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Nach dem Tod des Überlebenden sollten Tochter und Sohn sich das Erbe teilen.

Vier Jahre nach dem Tod der Mutter übertrug der Vater das elterliche Haus auf die Tochter. Im Gegenzug bekam er ein lebenslanges Wohnrecht. Die Tochter verpflichtete sich, ihren Vater bei Bedarf "Zeit seines Lebens" selbst zu betreuen oder unentgeltlich pflegen zu lassen.

Ohne je pflegebedürftig geworden zu sein, starb der Vater nach 13 Jahren im Alter von 84 Jahren. Die Tochter verkaufte Haus und Grundstück für 120.000 Euro. Mit seiner gegen die Schwester gerichteten Klage verlangte der leer ausgegangene Sohn die Hälfte des Geldes für sich. Schließlich hätten die Eltern dies gemeinsam noch so vereinbart.

Verfahren zurücküberwiesen

Der BGH verwies das Verfahren an das Kammergericht Berlin zurück. Es sei zwar durchaus möglich, dass der Sohn beim Erbe zu Unrecht übergangen wurde, allerdings wohl nicht in Höhe des halben Verkaufserlöses.

Der Vater sei berechtigt gewesen, über das vormals eheliche Vermögen allein zu verfügen. Das sei legitim, solange er daran ein eigenes Interesse habe. Dazu gehörten auch die Absicherung des eigenen Pflegerisikos und das Interesse, einen nahen Angehörigen hierfür an sich zu binden. Allerdings dürfe er die Kinder als Nacherben nicht absichtlich schädigen, befand des Gericht.

Hier könne eine "gemischte Schenkung" vorliegen, mit der der Vater einerseits legitime Interessen verfolgt, andererseits aber der Tochter vielleicht eine darüber hinausgehende Schenkung gemacht und dadurch gegebenenfalls auch den Sohn in Abweichung von dem verbindlichen elterlichen Gemeinschaftstestament ungerecht übergangen hat.

Ob die Tochter mit der Schenkung zu Unrecht mehr als den Wert des Pflegeversprechens, quasi als private Pflegeversicherung, und des eingeräumten Wohnrechts erhalten hat, müsse das Kammergericht noch einmal prüfen. Maßgeblich für die Bestimmung des Wertes sei der Zeitpunkt der Schenkung. Habe die Tochter zu viel erhalten, stehe dem Sohn ein Teil des Verkaufserlöses zu, so das Gericht.

Az.: 8 W 13/19 (Oberlandesgericht)

Az.: IV ZR 513/15 (Bundesgerichtshof)

Frank Leth


Bundesgerichtshof

Unterhaltspflichten werden vererbt



Erben müssen grundsätzlich Unterhaltspflichten des Verstorbenen übernehmen. Mit dem Tod eines unterhaltspflichtigen Vaters bestehen die Ansprüche von Mutter und Kindern gegenüber den Erben fort, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 17. Juni veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter konkretisierten dabei auch die Berechnung des Unterhalts.

In dem Unterhaltsstreit hatte der verstorbene Mann zwei bereits volljährige Kinder aus einer Ehe, für die auf seinen Antrag das Scheidungsverfahren lief. Aus einer weiteren Beziehung hatte er zudem eine 15-jährige Tochter und einen gut einen Monat vor seinem Tod geborenen Sohn. Den außerehelichen Kindern zahlte er Unterhalt und deren Mutter Betreuungsunterhalt.

Erben sollten Betreuungsunterhalt weiterzahlen

Als der Mann starb, erbten die vier Kinder jeweils zu einem Viertel unter anderem ein Haus. Die Mutter der beiden nichtehelichen Kinder verlangt nun, dass die Erben den Betreuungsunterhalt weiterzahlen - die beiden volljährigen ehelichen Kinder also zusammen die Hälfte.

Der BGH entschied, dass die Erben unterhaltspflichtig sind - unter Umständen aber begrenzt auf die Höhe der Erbschaft. Der grundsätzliche Bedarf wird laut den Karlsruher Richtern so berechnet, als würde der Vater noch leben. Dann müsse nach dem Tod des Vaters die tatsächliche Bedürftigkeit geprüft und mögliche Änderungen berücksichtigt werden, hieß es.

Im jetzigen Fall hatte die getrennt lebende Ehefrau ursprünglich noch Trennungsunterhalt geltend gemacht, der nun aber durch ihre Witwenrente mehr als gedeckt ist. Bei den Kindern seien das steigende Alter und zudem die absehbare Volljährigkeit der außerehelichen Tochter zu berücksichtigen, wodurch sich auch der Betreuungsunterhalt ändern könne.

Leistungsfähigkeit der Erben ist nicht relevant

Auf die Leistungsfähigkeit der Erben komme es dagegen nicht an, entschied der BGH. Faktisch bedeutet das, dass Unterhaltspflichten Vorrang vor Ansprüchen der Erben haben - selbst wenn deren Einkommen gering ist oder sie sogar von Sozialleistungen leben müssen.

Allerdings könnten die Erben verlangen, dass ihre Haftung auf die Höhe ihrer Erbschaft beschränkt wird. Zu Recht habe hier in der Vorinstanz das Oberlandesgericht (OLG) München einen entsprechenden Vorbehalt in seine Entscheidung aufgenommen. Konkret beziffern können habe das Gericht die Haftungsgrenzen noch nicht, weil der Wert der vererbten Immobilie noch nicht ermittelt war.

Die Höhe des hier von den Erben zu tragenden Betreuungsunterhalts soll das OLG München nach den Maßgaben des jetzt schriftlich veröffentlichten BGH-Beschlusses nochmals neu berechnen.

Az.: XII ZB 357/18



Landessozialgericht

Hartz-IV-Empfänger darf teuren Pick-up-Truck behalten



Hartz-IV-Bezieher dürfen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen auch verhältnismäßig teure Autos behalten, sofern sie nicht über weiteres Vermögen verfügen. Wenn der Wert des Fahrzeugs die Summe aus allgemeinem Vermögensfreibetrag und Kfz-Freibetrag nicht übersteige, müsse das Jobcenter Grundsicherungsleistungen bewilligen, ohne dass das Auto in die Berechnung einbezogen werde, teilte das Gericht am 24. Juni in Celle mit. Geklagt hatte ein 58-jähriger Geringverdiener.

Vom Geld seiner Eltern hatte dieser sich den Angaben zufolge vor fünf Jahren einen großen Pick-up-Truck mit offener Ladefläche aus den USA für 21.000 Euro gekauft. Das Jobcenter lehnte die Zahlung von Grundsicherungsleistungen ab. Die Behörde schätzte den aktuellen Wert des Fahrzeugs auf 20.000 Euro. Der Vermögens- und der Kfz-Freibetrag des Mannes liegen aber zusammen bei nur 16.800 Euro. Der Mann müsse also zunächst sein Auto verkaufen und das damit erlöste Geld verwerten.

Vorinstanz lehnte Eilantrag ab

Dagegen habe der Betroffene zunächst vor dem Sozialgericht Osnabrück geklagt, hieß es. Dieses lehnte den Eilantrag ab. Im Berufungsverfahren verpflichtete nun jedoch das Landessozialgericht das Jobcenter, die Leistung zu bewilligen, zumindest bis das noch laufende Hauptsacheverfahren entschieden ist. Das Jobcenter habe den jährlichen Wertverlust von mindestens fünf Prozent durch Alter und Laufleistung nicht einberechnet. Die Freibeträge zur Hilfebedürftigkeit würden somit nicht überschritten.

Das Gericht bemängelte darüber hinaus, dass bislang kein Wertgutachten über das Auto eingeholt worden sei. Die Wertschätzung des Jobcenters beruhe lediglich auf eigenen Internetrecherchen und dem Angebot eines örtlichen Gebrauchtwagenhändlers.

Az.: L 11 AS 122/19 B ER



Verwaltungsgericht

Eilantrag auf Krippenplatz zurückgewiesen



Kleinkinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück keinen Anspruch auf einen Krippenplatz, wenn ihnen auch ein Platz in einer Großtagespflegestelle zur Verfügung steht. Ein entsprechenden Eilantrag einer Familie mit einem einjährigen Kind wurde abgewiesen, wie das Gericht am 24. Juni mitteilte.

Das Gesetz gebe den Eltern auch nicht das Recht, Plätze nach einem bestimmten Einrichtungscharakter oder der Zusammensetzung der Kinderschar auszusuchen, hieß es. Im aktuellen Fall hatten die Eltern bemängelt, in der angebotenen Großtagespflegestelle, in der eine Tagesmutter mehrere Kinder betreut, sei ihr Kind das einzige mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Platzangebot in zumutbarer Entfernung

Die Stadt Osnabrück hatte der Familie den Angaben zufolge sowohl einen Platz in der Großtagespflegestelle als auch einen bei einer Tagesmutter angeboten. Beide hätten in einer zumutbaren Entfernung von 3,9 und 5,5 Kilometer zum Wohnhaus der Familie gelegen. Sie hätten zudem die gewünschten Betreuungszeiten von 8 bis 16 Uhr geboten. Die Familie hatte argumentiert, der Platz bei der Tagesmutter sei ihr nur telefonisch angeboten worden. Das Gericht urteilte, auch der telefonische Nachweis eines Betreuungsplatzes sei wirksam.

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen mit einer Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Az.: 4 B 30/19



Arbeitsgericht

Heimbetreiber darf Gel-Fingernägel verbieten



Lange Gelfingernägel bei Pflegerinnen im Altenheim sind nicht hygienisch. Arbeitgeber dürfen deshalb das lange, künstliche, lackierte Finger- oder Gelnägel verbieten, entschied das Arbeitsgericht Aachen in einem am 18. Juni bekanntgegebenen Urteil. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin sei im Interesse der Hygiene gerechtfertigt, hieß es.

Geklagt hatte eine Helferin im sozialen Dienst eines Altenheimes. Sie wandte sich gegen die Dienstanweisung ihres Arbeitgebers mit dem Thema "Fingernägel in der Pflege sowie in der Hauswirtschaft". Danach war ihr ab sofort das Tragen langer, künstlicher, lackierter Finger- oder Gelnägel während der Arbeitszeit aus hygienischen Gründen untersagt. Der Arbeitgeber begründete die Anweisung mit den Hygiene-Empfehlungen des Robert Koch Instituts.

Persönlichkeitsrecht verletzt

Die Helferin wollte jedoch auf ihre langen Fingernägel nicht verzichten und klagte. Die Dienstanweisung verletze ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Denn das Verbot wirke sich auch auf ihre persönliches Erscheinungsbild in der Freizeit aus, lautete ihre Argumentation.

Doch die Interessen des Arbeitgebers haben Vorrang, urteilte nun das Arbeitsgericht. Der Heimbetreiber sei für die Hygiene in der Einrichtung verantwortlich, um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen.

Dabei könne sich das Heim auch auf die Empfehlungen des Robert Koch Instituts stützen. Danach sollten Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Arbeitsbereichen "ausschließlich natürliche und kurz geschnittene Fingernägel tragen".

Denn auf künstlichen Nägeln sei die Bakteriendichte höher, bei langen Nägeln könnten Einmalhandschuhe zudem leichter reißen. Nagellack behindere außerdem die "Sichtbeurteilung der Nägel", hieß es.

Az.: 1 Ca 1909/18




sozial-Köpfe

Diakonie

Martin Seehase leitet NGD-Gruppe




Martin Seehase
epd-bild/NGD
Martin Seehase (55), Betriebswirt, wird zum 1. Juli neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der Norddeutschen Gesellschaft für Diakonie (NGD-Gruppe). Er ist Nachfolger von Georg Kallsen, der nach 18 Jahren an der Spitze der NGD-Gruppe den Vorsitz aus gesundheitlichen Gründen abgegeben hat.

Martin Seehase ist bereits seit 24 Jahren bei der NGD tätig und seit 2005 Geschäftsführer des Bereichs "Arbeiten und Wohnen mit Assistenz".

Zur NGD-Gruppe gehören das Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein, die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie und weitere Gesellschaften. Tätigkeitsfelder sind unter anderem Berufsbildungs- und Jugendaufbauwerke, die Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie für psychisch- und suchtkranke Menschen und Hilfen für alte Menschen. Sitz der Zentrale ist das Bonhoeffer-Haus in Rendsburg.

Die NGD-Gruppe ist nach eigenen Angaben das größte Sozialunternehmen in Schleswig-Holstein mit mehr als 5.400 Mitarbeitenden an über 250 Standorten. Seehase wurde im September vorigen Jahres in sein neues Amt gewählt.

Die Neubesetzung des Leitungsamtes war im September 2018 gefallen. "Wir sind froh, dass es gelungen ist, zügig die Nachfolge zu regeln", sagte damals Dieter Radtke, Vorsitzender des Hauptausschusses der NGD. "Mit Martin Seehase wird ein langjährig erfolgreiches Mitglied der NGD-Geschäftsleitung den Vorsitz übernehmen", betonte Georg Kallsen.



Weitere Personalien



Rosa Adeline Fehrenbach ist die erste Landesärztin für an Demenz erkrankte Menschen im Saarland. Es sei ein Ehrenamt, das zu ihren bisherigen Aufgaben hinzukomme, sagte die Chefärztin der Gerontopsychiatrischen Klinik der SHG Kliniken Sonnenberg Saarbrücken am 18. Juni. Die Verbindung ins Ministerium werde enger und diese Beauftragung könne beispielsweise gegenüber der Ärztekammer oder Pflegegesellschaften mehr Rückhalt geben. Es gehe auch darum, die Netze zwischen den Akteuren enger zu stricken, sagte die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, betonte die Ärztin.

Andrea Betz (39), Migrationsexpertin der Inneren Mission in München, übernimmt ab Oktober das Sprecheramt der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände (Arge Freie). Sie folgt auf Günther Bauer (65), Chef der Inneren Mission. Bis Ende 2020 werde sie dann für sechs Spitzenverbände sprechen, die in München rund 12.600 Mitarbeitende in 1.200 Einrichtungen und Projekten beschäftigen. Anschließend geht das Sprecheramt turnusgemäß an die Arbeiterwohlfahrt über. Günther Bauer geht im Februar 2020 in den Ruhestand. Betz leitet beim diakonischen Träger die Abteilung "Hilfen für Flüchtlinge, Migration und Integration".

Ute Burbach-Tasso (63), Pressesprecherin der Diakonie Deutschland, verlässt ihr Amt und geht ab dem 1. Oktober in die Altersteilzeit. Sie arbeitet seit dem Jahr 2001 bei der Diakonie, zunächst als Online-Redakteurin und stellvertretende Pressesprecherin. 2009 übernahmen sie dann die Aufgabe der verantwortlichen Pressesprecherin. Davor war Burbach-Tasso Pressereferentin an der Universität Flensburg.

Rudolf Seiters, (81), Ex-Bundesinnenminister und einstiger DRK-Präsident, hat von der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am 15. Juni die Ehrendoktorwürde verliehen bekommen. Damit würdige die "Seiters besondere Verdienste um die Medizin, die er als langjähriger DRK-Präsident erworben hat", erklärte der Dekan der Fakultät, Professor Nicolas Wernert. Unter der Leitung von Rudolf Seiters habe das DRK herausragende Entwicklungen im Sinne von Hygiene, Prävention, Öffentlicher Gesundheit und Global Health eingeleitet, sagte der Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn, Professor Martin Exner. Seiters war 2003 bis 2017 Präsident des DRK.

Dirk Tenzer, Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg, verlässt nach öffentlicher Kritik über sein Verhalten im Mordprozess gegen den Patientenmörder Niels Högel überraschend das Haus zum 1. Juli. Ausdrücklich verteidigte die Verwaltungsratsvorsitzende Margit Conty den scheidenden Klinikchef in einer Pressemitteilung gegen Vorwürfe, er habe die Aufarbeitung der Morde im Klinikum nicht entschieden genug vorangetrieben. Tenzer sagte, er habe sich zu dem Schritt entschlossen, nachdem die öffentliche Kritik das Klinikum und seine Mitarbeitenden erreicht habe. Tenzer war erst 2013 in das Klinikum Oldenburg gekommen.

Carl-Philipp Jansen, promovierter Sportwissenschaftler, hat am 19. Juni den vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zum sechsten Mal verliehenen "Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe" vergeben. Er ist mit 10.000 Euro dotiert. Jansen ist gerontologisch orientierter Sportwissenschaftler, der ein Trainingsprogramm zur Steigerung der körperlichen Aktivität von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern entwickelt hat. "Uns hat der Leitgedanke überzeugt, alle Akteure in einem Pflegeheim, also Leitungsebene, Pflege und soziale Betreuung und natürlich die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Angehörigen mit einzubeziehen und 'in Bewegung' zu versetzen", sagte Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis August



Juli

2.7. Paderborn:

Seminar "Märchen und Geschichten in der Betreuung von Menschen mit Demenz"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

5.-7.7. Leipzig:

Fest "Louis Braille Festival"

der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe

Tel.: 030/285387-282

11.7. Münster:

Seminar "Freiwilligenmanagement in der Sozialen Arbeit"

der FH Münster

Tel.: 0251/8365720

11.7. Paderborn:

Seminar "Ethische Fallbesprechung in der Altenhilfe"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/290838

11.7. Köln:

Seminar "Kita-Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz"

des Diözesan-Caritasverbandes Köln

Tel.: 0221/2010327

15.7. Regensburg:

Seminar "Dokumentation mit Maß & Ziel. Wider den 'Doku-Wahnsinn'"

der Katholischen Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen

Tel.:0941/56960

15.-17.7. Remagen-Rolandseck:

Seminar "Ausländer- und sozialrechtliche/Aufenthaltsrechtliche Beratung für Drittstaatsangehörige"

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030 26309-0

17.7. Stuttgart:

Fachtagung "Personalarbeit im Pflegeheim"

des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg

Tel.: 0711/61926-104

23.7. Freiburg:

Seminar "Wer suchet, der findet" - Personalsuche in digitalen Zeiten

des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg

Tel.: 0761/89740

August

6.-7.8. Moritzburg:

Seminar "Mitarbeiterführung"

der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung

Tel.: 035207/843-50

8.8. Hamburg:

Seminar "Arbeitsrecht für Führungskräfte. Die Leitungsaufgabe souverän und rechtssicher ausführen"

des Paritätischen Hamburg

Tel.: 040/415201-66

9.8. Erfurt:

Seminar "Das neue Bundesteilhabegesetz, des Persönliche Budget und das Budget für Arbeit"

der GBR Inklusionsseminare.de

Tel.: 0177/6448751

14.-16.8. Hannover:

Seminar "Grundlagen und Entwicklungen im SGB II"

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/263090

20.8. Berlin:

Seminar "Kennzahlen für Entscheidungsträger"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

23.8. Berlin:

Seminar "Total unter Druck - Wie man belastende Situationen bewältigt"

der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung

Tel.: 035207/843-50

28.-29.8. Berlin:

Seminar "Führung und Kommunikation - ein Basisseminar für Führungskräfte"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

28.-30.8. Freiburg:

Tagung "Organisationen neu denken - Auf dem Weg in die 4.0-Gesellschaft"

der Fortbildungs-Akademie der Caritas+AND+4.0)

Tel.: 0761/200-1700