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Neue Regeln für Organspende: Das sind die Vorschläge



Der Bundestag beschäftigt sich derzeit mit der Frage einer möglichen Neuregelung der Organspende in Deutschland. Im Herbst soll das Parlament darüber entscheiden, ob die Bürger künftig stärker in die Pflicht für Organspenden genommen werden sollen. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang. Den Abgeordneten liegen zwei Vorschläge vor, hinter denen sich jeweils Politiker verschiedener Parteien versammeln.

Beide Gesetzentwürfe haben das Ziel, die Zahl der Organspender zu erhöhen. In Deutschland sagt zwar die überwiegende Mehrheit der Menschen in Umfragen, dass sie Organe spenden wollen. Tatsächlich haben aber viel weniger einen Organspendeausweis ausgefüllt, der nach derzeitiger Regelung die wesentliche Voraussetzung für die Entnahme von Organen nach dem Tod ist.

Konkurrierende Denkansätze

Der Entwurf einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach schlägt als Änderung die sogenannte Widerspruchsregelung vor. Danach wird jeder zum Organspender, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. Das bisherige Prinzip, wonach nur derjenige Organspender ist, der oder dessen Angehörige dem ausdrücklich zustimmen, würde damit umgekehrt.

Eine andere Gruppe um die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Linke) will dagegen an diesem Prinzip festhalten. Auch sie wollen erreichen, dass die Zahl der Organspenden steigt. Ihr Vorschlag ist, die Bürger regelmäßig über Organspende aufzuklären, beispielsweise bei der Beantragung des Personalausweises. Dabei sollen sie dazu angehalten werden, ihr Ja oder Nein zur Organspende in einem Online-Register festzuhalten.

AfD wirbt für "Vertrauenslösung"

Die AfD-Fraktion legte überraschend kurz vor der ersten Lesung einen eigenen Antrag vor. Sie wirbt darin für eine "Vertrauenslösung" für die Organspende. Eine Steigerung der Spenderzahlen setze Vertrauen in das dafür geschaffene System voraus. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Aufklärung der Bevölkerung auch über grundlegende Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf bei einer Organspende. Ferner sollte klargestellt werden, dass eine Patientenverfügung immer vorrangig sei.

Die Entnahmekrankenhäuser müssten einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Transplantationsbeauftragten entwickeln. Die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Koordinierungsstelle sowie die Aufsicht über die Vermittlungsstelle müssten auf eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution übertragen werden, hieß es.



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