

Der Pflegemarkt ist für global agierende Finanzinvestoren sehr attraktiv. "Pflegeheime sind eine risikoarme Anlage und gleichzeitig profitabel", sagt der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Mark Wahrenburg. Zunehmend sind Private-Equity-Gesellschaften auf dem deutschen Pflegemarkt aktiv. Sie kaufen Betriebe und stoßen sie nach kurzer Zeit gewinnbringend ab. Darunter leiden nicht nur die Angestellten, sondern auch Heimbewohner, wie Recherchen des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergaben.
Der Bundestag hat mit der Senkung des Arbeitslosenbeitrags von drei auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens ein Gesetz zur stärkeren Förderung von Weiterbildungen beschlossen. Danach sollen Beschäftigte leichter Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten. Hintergrund des Parlamentsbeschlusses ist die Digitalisierung der Arbeitswelt. Durch den digitalen Wandel werden laut Experten bestimmte Kompetenzen wichtiger als früher. So gewännen etwa die Fähigkeit, selbstständig zu lernen, sowie eine ausgeprägte Teamkompetenz an Bedeutung.
Deutsche Großstädte weiten in diesem Winter ihre Angebote für Menschen ohne eigenes Dach über dem Kopf aus. Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main starten spezielle Schutzprogramme, um Obdachlose vor dem Kältetod zu bewahren, wie eine epd-Umfrage ergab. Mindestens acht wohnungslose Menschen starben bereits vor Winterbeginn in der Kälte.
In der Vorweihnachtszeit sind die Menschen besonders spendierfreudig. Das nutzen viele Hilfsorganisationen und bringen Adventskalender heraus. Mit den Erlösen finanzieren sie einen Teil ihrer Arbeit. Auch die deutsche Wirtschaft spendet - laut einer aktuellen Studie jedes Jahr mindestens 9,5 Milliarden Euro und damit mehr als bislang angenommen.
Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, kritisiert die Beteiligung von Behinderten an der Gesetzgebung als unzureichend. Das "Partizipationsgebot" der UN-Konvention müsse endlich mit Leben erfüllt werden, fordert Bauer in seinem Gastbeitrag für epd sozial.
Hier geht es zur Gesamtausgabe von epd sozial 49/2018.
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Markus Jantzer
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Bad Vilbel (epd). Tagelang lag der demente Vater von Hannah Brandt (Name geändert) mit einer lebensgefährlichen Erkrankung im Krankenhaus, tagelang wusste die Tochter nichts davon. Das Heimpersonal des Seniorenzentrums Ago im hessischen Bad Vilbel, in dem ihr Vater untergebracht ist, hatte nicht Bescheid gesagt. Brandt kann viele solcher Geschichten erzählen: von kotbeschmierten Schuhen, von ungereinigten Gebissen und von überlastetem Pflegepersonal. Sie ist wütend und erschöpft. "Alle Menschen haben das Recht auf Würde und das hier hat mit würdevollem Altern nichts zu tun." Der Pflegeheimbetreiber weist die Vorwürfe zurück.
Das Pflegeheim in Bad Vilbel gehört zu den Alloheim-Senioren-Residenzen, einem privaten Betreiber mit Sitz in Düsseldorf. Ende 2017 hatte die schwedische Beteiligungsgesellschaft Nordic Capital die Pflegeheimkette vom US-Konkurrenten Carlyle gekauft. Carlyle und Nordic Capital sind sogenannte Private-Equity-Gesellschaften, global agierende Beteiligungsgesellschaften, die in verschiedene Unternehmen in diversen Branchen investieren.
Hinter Pflegeheimen, die von solchen Gesellschaften gekauft werden, stehen verschiedene Anleger, die Eigenkapital zur Verfügung stellen. Mit dem Kapital werden für einen begrenzten Zeitraum Unternehmensanteile erworben. Ziele sind die Erwirtschaftung einer lukrativen Rendite und der anschließende Verkauf. Angaben der Gewerkschaft ver.di zufolge behält eine Private-Equity-Gesellschaft eine Pflegeeinrichtung für im Schnitt 5,4 Jahre.
"Private-Equity-Gesellschaften investieren in der Regel nur in wachsende Märkte oder in solche, aus denen sich andere Player zurückziehen", erklärt Mark Wahrenburg, Wirtschaftswissenschaftler an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Der Pflegemarkt sei für Private-Equity-Gesellschaften sehr attraktiv. "Pflegeheime sind eine risikoarme Anlage und gleichzeitig profitabel."
Ver.di kritisiert die Personalpolitik von Private-Equity-Gesellschaften. Die Beschäftigten in den Heimen würden oft nicht angemessen bezahlt. Hannah Brandt berichtet, dass in dem Heim in Bad Vilbel, in dem ihr Vater lebt, häufig das Personal wechsle. Ein großer Teil der Pflegekräfte komme von Leiharbeitsfirmen. "Besonders die Demenzkranken sind mit den häufigen neuen Gesichtern vollkommen überfordert", sagt Brandt.
Das Heim tritt den Vorwürfen entgegen. Das Wohl der Bewohner habe für das Unternehmen oberste Priorität, teilte der Betreiber dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Die Mitarbeiter seien engagiert, häufige Personalwechsel gebe es nicht. Besonders auf der Demenzstation würden nur im Notfall Zeitarbeitskräfte eingesetzt. Auch ein deutschlandweites strukturelles Problem gebe es in der Alloheim-Gruppe nicht, heißt es in einer Stellungnahme: "Nur in wenigen Einzelfällen haben Einrichtungen in der Vergangenheit unsere hohen Qualitätsansprüche vorübergehend nicht in allen Punkten erfüllt."
Das Pflegeheim der Alloheim-Senioren-Residenzen in Bad Vilbel ist Medienberichten zufolge kein Einzelfall: Die "Stuttgarter Zeitung" und das ZDF-Magazin "Frontal21" berichteten Anfang des Jahres von unwürdigen Zuständen in einem Heim in Ludwigsburg, das ebenfalls zur Alloheim-Gruppe gehörte. Die ARD-Sendung "plusminus" nannte verschiedene Fälle in Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland.
Ver.di spricht von einem starken Renditendruck bei Private-Equity-Gesellschaften. Die Kapitalgeber erwarteten eine Mindestrendite, die sogenannte "Hurdle Rate". Zusätzlich würden die Manager am Weiterverkauf der Unternehmen beteiligt, wenn die "Hurdle Rate" erreicht wurde. Die Manager versuchten daher mit allen Mitteln, die Mindestrendite zu erreichen.
"Private-Equity-Gesellschaften gehen zwar manchmal ans legale Limit, überschreiten es aber nicht", sagt Experte Wahrenburg. "Wenn es aus Profitgründen zu Problemen in privat betriebenen Heimen kommt, muss der Staat eingreifen."
In Bad Vilbel gab es nach Treffen von rund 70 Angehörigen und der Heimleitung erste Verbesserungen, wie Brandt sagt. Sie zweifelt aber daran, dass diese nachhaltig sein werden. "Ich würde meinen Vater gerne in ein Heim eines gemeinnützigen Trägers bringen, aber die Wartelisten sind so lang."
Frankfurt a.M. (epd). Der Pflegemarkt wächst nach Angaben der Unternehmensberatung Roland Berger jährlich um rund fünf Prozent. 2015 erreichte er einen Gesamtumsatz von knapp 50 Milliarden Euro.
Im Jahr 2015 befanden sich Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge eine knappe Mehrheit, und zwar 53 Prozent, aller voll- beziehungsweise teilstationären Pflegeheime in freigemeinnütziger Trägerschaft. Freigemeinnützige Träger sind beispielsweise die Diakonie oder die Caritas. Der Anteil der privaten Träger lag bei 42 Prozent, der der öffentlichen bei fünf Prozent.
Anders sieht das Verhältnis allerdings unter den 30 größten Pflegeheimbetreibern aus: 2017 waren von ihnen 18 in privater, elf in gemeinnütziger und einer in kommunaler Hand. Zu diesen 18 größten privaten Anbieter gehörten rund 126.000 Pflegeplätze.
Obwohl der gesamte Pflegemarkt stark wächst, steigt die Anzahl der Pflegeheime in privater Hand im Vergleich besonders schnell. Zwischen 2013 und 2015 stieg sie nach Angaben der Statistikbehörde um 7,3 Prozent, die der freigemeinnützigen um 1,9 Prozent und die der öffentlichen um 6,6 Prozent. Private Pflegeheime betreuen in der Regel allerdings weniger Menschen als gemeinnützige oder öffentliche. In privaten Heimen wurden 2015 im Schnitt 56 Pflegebedürftige betreut, in gemeinnützigen durchschnittlich 67 und in öffentlichen 79.
Um auf dem Markt bestehen zu können, bieten private Anbieter Pflegeplätze häufig zu einem geringen Preis an. Eine Untersuchung der Universität Witten/Herdecke ergab, dass profitorientierte Pflegeheime im Durchschnitt zehn Prozent geringere Tagespreise forderten als die nicht-profitorientierte Konkurrenz.
Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am 5. Dezember in Berlin einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Arbeitsbedingungen in den Heilberufen verbessern soll. Spahn rechnet nach eigenen Angaben mit Mehrausgaben für die Krankenkassen von jährlich 500 bis 600 Millionen Euro. An den Zuzahlungen für die Versicherten ändere sich nichts, sagte er.
Geplant ist, die Preisbremse für Leistungen der Heilberufe aufzuheben. In den Verhandlungen mit den Krankenkassen soll die Branche künftig die Möglichkeit haben, höhere Erträge für die Praxen und eine bessere Bezahlung der Angestellten geltend zu machen. Bisher ist das Gesamtbudget gedeckelt. Ausgangspunkt sollen die gegenwärtig höchsten Vergütungen sein. Von 2020 an sollen die bisher regional geführten Verhandlungen auf Bundesebene stattfinden mit dem Ziel, die Vergütung zu vereinheitlichen.
Spahn sagte, die Proteste von Physiotherapeuten gegen ihre schlechte Bezahlung seien berechtigt. Die Arbeitsbedingungen in allen Gesundheitsberufen müssten verbessert werden. In einigen Regionen mangele es bereits an Fachkräften. Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Fußpfleger leisteten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Patienten, etwa nach Operationen, Verletzungen oder bei Sprachschwierigkeiten: "In vielen Fällen ist nicht nur der Arzt gefragt, sondern auch der Therapeut", sagte Spahn: "Das muss uns als Gesellschaft mehr wert sein."
Die Gesetzesnovelle sieht weiter vor, dass Physiotherapeuten oder Logopäden selbst entscheiden können sollen, wie lange eine Behandlung fortgesetzt werden muss. Dazu sollen ihre Verbände und die der Ärzte bis April 2020 vereinbaren, bei welchen Erkrankungen Ärzte entsprechende Blankoverordnungen ausstellen können. Schließlich soll, wie schon in der Pflegeausbildung, das Schulgeld abgeschafft werden.
In den Heilberufen arbeiten 130.000 bis 140.000 Menschen in eigenen Praxen oder als Angestellte, 50.000 weitere als Angestellte in Krankenhäusern. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums verdienen Physiotherapeuten im Durchschnitt 2.000 Euro brutto im Monat. Die gesetzlichen Änderungen sollen an das laufende Gesetzgebungsverfahren zur schnelleren Terminvergabe bei Ärzten angekoppelt werden, das am 13. Dezember im Bundestag erstmals beraten wird. In Kraft treten sollen die Änderungen im April 2019.
Berlin (epd). Im vergangenen Jahr haben rund 4,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte zu einem Niedriglohn gearbeitet. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, arbeitete 2017 jeder fünfte Arbeitnehmer in Vollzeit (19,8 Prozent) für einen Niedriglohn. Das seien etwas weniger als im Vorjahr (20,1 Prozent). Die Linksfraktion und Sozialverbände fordern politische Konsequenzen.
Als Niedriglohn ist nach der Definition der OECD ein Bruttostundenlohn, der geringer ist als zwei Drittel des mittleren Lohns. Zu einem Niedriglohn arbeiten damit diejenigen, die 2017 in Vollzeit weniger als 1.733 Euro brutto in Ostdeutschland oder 2.226 Euro brutto in Westdeutschland verdienten. Für Gesamtdeutschland lag die Grenze bei 2.139 Euro brutto.
Besonders hoch war die Quote der "Niedriglöhner" im vergangenen Jahr Regierungsangaben zufolge in Ostdeutschland: Dort arbeitete jeder Dritte zu einem solchen Lohn. In Mecklenburg-Vorpommern lag die Quote bei fast 40 Prozent, in Sachsen bei 37 Prozent. Bundesweit seien 27,1 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen und 16,2 Prozent der Männer zu einem Niedriglohn angestellt gewesen. Von den unter 25-Jährigen hätten rund 40 Prozent für weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns gearbeitet. Ingesamt sei die Zahl der "Niedriglöhner" seit 2010 rückläufig.
Zwischen den einzelnen Branchen zeigen sich starke Unterschiede: So sei der Anteil der Vollzeitbeschäftigten, die einen Niedriglohn erhalten, in den Reinigungs- und Lebensmittelberufen sowie im Gastgewerbe besonders hoch gewesen. Am besten bezahlt seien Arbeitnehmer in der IT und in naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen.
Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, forderte die Politik zum Handeln auf. "Dieser Befund ist nicht nur für alle betroffenen Beschäftigten eine individuelle Katastrophe, er birgt auch gesellschaftlich gewaltigen sozialen und politischen Sprengstoff." Es brauche einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro. "So bekämpfen wir Armutslöhne, sichern soziale Teilhabe und geben den Menschen wieder eine Perspektive."
"Es ist skandalös, wenn jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte zum Niedriglohn arbeitet", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Es brauche gute und fair bezahlte Arbeit für alle. Auch sie fordert eine Anhebung des Mindestlohns auf über zwölf Euro die Stunde, damit Arbeitnehmer im Alter nicht in die Armut rutschen. "Prekäre Beschäftigung wie Leiharbeit und Minijobs muss zurückgedrängt werden."
Berlin (epd). Der Bundestag hat ein Gesetz zur stärkeren Förderung von Weiterbildungen beschlossen. Beschäftigte sollen leichter Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, unabhängig von ihrer Ausbildung, ihrem Alter oder der Größe des Betriebes, in dem sie arbeiten. Das Parlament stimmte am 30. November in Berlin auch einer Senkung des Arbeitslosenbeitrags von drei auf 2,5 Prozent des Einkommens zu.
Das Gesetz der Regierungskoalition erhielt auch die Unterstützung der Grünen und der FDP. Linke und AfD enthielten sich. Die Grünen und die Linksfraktion scheiterten mit eigenen Anträgen für einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, angesichts der Digitalisierung müsse es darum gehen, aus technologischem Wandel sozialen Fortschritt zu machen und nannte Beispiele: Wenn die Produktion auf Elektroautos umgestellt werde, müssten Techniker geschult werden - oder es müssten Dachdecker den Umgang mit Drohnen zur Erkennung von Schäden am Dach lernen.
Durch den digitalen Strukturwandel würden bis 2025 voraussichtlich 1,3 Millionen Arbeitsplätze verschwinden, aber auch 2,1 Millionen neue entstehen, sagte Heil. Die Arbeit werde nicht ausgehen, aber sie werde eine andere sein.
Die Reform soll helfen, den Wandel zu bewältigen. Die Förderung von Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird für alle Arbeitnehmer geöffnet, deren Job durch die Digitalisierung bedroht ist oder die sich für einen Engpassberuf qualifizieren wollen. Kleine Betriebe werden am stärksten finanziell unterstützt, wenn sie Mitarbeitern eine Qualifizierung ermöglichen.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), wies auf die gute Lage der Bundesagentur hin. Obwohl der Beitrag gesenkt werde, seien die neuen Regelungen finanzierbar und die Rücklagen der BA nicht in Gefahr. Der Arbeitsmarkt-Experte der FDP, Johannes Vogel, kritisierte, genau deshalb sei eine stärkere Beitragssenkung möglich gewesen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht entlastet, weil der Pflegebeitrag im gleichen Umfang steige wie der Arbeitslosenbeitrag gesenkt werde.
Das Weiterbildungs-Gesetz enthält auch Änderungen für die Saisonarbeit und projektbezogene Beschäftigte. Saisonarbeiter können 70 statt 50 Tage beschäftigt werden. Die Regelung, die zum Jahresende ausgelaufen wäre, wird auf Drängen der FDP dauerhaft verankert.
Für Arbeitnehmer, die immer wieder nur für einzelne Projekte eingestellt werden, wird der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert, indem die sogenannten Rahmenfrist verlängert wird. Künftig reicht es, wenn sie binnen zweieinhalb Jahren zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Bisher sind es nur zwei Jahre. Nach Angaben des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, erhält derzeit nur die Hälfte der Menschen, die kurzzeitig arbeitslos sind, in dieser Zeit auch Arbeitslosengeld.
Bonn (epd). In kleinen und mittleren Betrieben kommt nach Auffassung von Stephan Dietrich der digitale Wandel in der Aus- und Weiterbildung meist zu kurz. Der Experte des Bundesinstituts für Berufsbildung in Bonn sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), Gründe hierfür seien neben den geringen personellen Ressourcen in den Betrieben auch zu wenig Zeit.
"Durch die Digitalisierung werden nicht nur neue Kenntnisse erforderlich, bestimmte Kompetenzen werden auch wichtiger als früher", sagte Dietrich. Beispielsweise gewinne die Fähigkeit, selbstständig zu lernen, sowie eine ausgeprägte Teamkompetenz an Bedeutung. Um ein Unternehmen für den digitalen Wandel zu rüsten, brauche es flexibles und lernbereites Personal.
Es reiche nicht, traditionelle Lernarten wie Vorträge oder Gruppenarbeit ins Digitale zu übertragen, sagte Dietrich, der am Förderprogramm "Jobstarter plus" für kleine und mittlere Unternehmen des Bundesbildungsministeriums beteiligt ist. "Der digitale Wandel fordert neue Lernformen." Lernen und arbeiten müssten enger verzahnt werden. So brauche es Möglichkeiten, am Arbeitsplatz zu lernen. Selbstgesteuertes Lernen müsse durch digitale Medien und Technologien unterstützt werden. Tablets und Smartphones spielten dabei eine große Rolle. Insgesamt sei es wichtig, eine Lernkultur zu etablieren, die in eine Digital-Strategie für das gesamte Unternehmen eingebettet sei.
"Nach unseren Erfahrungen bleibt keine Branche unberührt", sagte Dietrich. Zum einen gebe es Wirtschaftszweige wie die Elektro- oder die Automobilbranche, die traditionell eng mit der Digitalisierung verbunden seien. Aber auch Branchen wie die Landwirtschaft, die häufig nicht mit der Digitalisierung in Verbindung gebracht werden, müssten sich massiv umstellen. Grundsätzlich stünden besonders kleinere Unternehmen, zum Beispiel Zulieferbetriebe in der Automobilindustrie, vor großen Herausforderungen.
Gerade die kleineren und mittleren Unternehmen brauchen daher laut Dietrich bei der Entwicklung einer digitalen Strategie Unterstützung. Dafür gebe es Förderprogramme des Bundes und der Länder. Der digitale Wandel verlange zudem hohe Investitionen und stelle neue Anforderungen an die IT-Sicherheit. Ein weiteres Hindernis sei gerade in ländlichen Regionen der fehlende Breitbandanschluss.
Frankfurt a.M. (epd). Anke Hassel zufolge gibt es viele Stellschrauben, um die Vermittlung von Arbeitslosen zu verbessern. Vor allem aber müssten die Löhne im Niedriglohnsektor steigen, sagte die Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Das Institut gehört zur Hans-Böckler-Stiftung. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Quer durch die bundesdeutsche Parteienlandschaft mehrt sich die Kritik an Hartz IV. Hat das System überhaupt noch eine Zukunft?
Anke Hassel: Ja, das System wird weiterbestehen bleiben. Man kann es verbessern, wird es aber nicht abschaffen.
epd: Der Ruf von Hartz IV ist schlecht wie eh und je. Reicht es aus Ihrer Sicht, kleine Korrekturen vorzunehmen, wie etwa die Sanktionen abzuschaffen?
Hassel: Ja, man sollte Korrekturen vornehmen. Sanktionen kann man einschränken, aber man sollte sie nicht abschaffen. Diejenigen, die sich komplett aus der Aktivierung verabschieden, sollten keine Leistungen erhalten. Mietzahlungen müssen jedoch gewährt werden.
epd: Würde es mit dem ramponierten Hartz-IV-Image nicht schon merklich bergauf gehen, wenn die Regelsätze und andere Hilfen so deutlich angehoben werden, dass kein Leben unter dem Existenzminimum erzwungen wird?
Hassel: Das ramponierte Image des deutschen Arbeitsmarktes würde deutlich verbessert, wenn die Löhne im Niedriglohnsektor angehoben würden und es daher einfacher wäre, aus dem Status der Aufstocker rauszukommen. Das würde die Verunsicherung vieler Menschen verringern. Deutschland hat im internationalen Vergleich einen sehr großen Niedriglohnsektor und sehr niedrige Löhne am unteren Ende des Arbeitsmarktes. Dort muss man ansetzen. Hartz IV spielt da nur eine untergeordnete Rolle. Für Menschen, die nicht erwerbstätig sind, sollten Instrumente des sozialen Arbeitsmarktes ausprobiert werden.
epd: Die SPD will nun einen radikalen Bruch mit ihrer eigenen Agenda-2010-Reform vollziehen. Muss das zu einem grundlegend anderen Modell der Absicherung bei Arbeitslosigkeit führen und wie sollte das aussehen?
Hassel: Nein. Die SPD versucht sich mit den Kritikern der Agenda-Politik zu versöhnen. Mit der tatsächlichen Lage am Arbeitsmarkt hat das wenig zu tun. Man kann Hartz IV verbessern, in dem man Leistungen pauschaliert, den Anspruch auf Einzelfallgerechtigkeit runterschraubt und damit die Komplexität von Anträgen und auch Sanktionen reduziert. Man sollte, und das wird ja bereits getan, mehr in die Weiterbildung investieren und Menschen aktiver in der Arbeitssuche betreuen.
epd: Jetzt haben auch die Grünen einen Systemwandel vorgeschlagen und eine Form der Grundsicherung ins Spiel gebracht? Ist das der richtige Weg, um von Hartz IV wegzukommen?
Hassel: Nein, das ist nicht der richtige Weg. Aber es ist nachvollziehbar, dass die Grünen vom bedingungslosen Grundeinkommen nichts wissen wollen.
epd: Die Grünen gehen von mehr Empfängern ihrer "Garantiesicherung" aus, aber von weniger Armut. Ist das schlüssig?
Hassel: Ja, wenn Sie die Leistungen anheben, vergrößern Sie auch immer den Kreis der Berechtigten.
epd: Schon heute fehlen Fachkräfte. Welche Folgen hätte eine Abkehr von Hartz IV mit den vielen Zwangsverpflichtungen für den Arbeitsmarkt?
Hassel: Mit dem Fachkräftemangel hat das nur begrenzt zu tun, weil nur sehr wenige gut qualifizierte Fachkräfte im Hartz-IV-Bezug sind. Es gibt jedoch viele Fachkräfte im Niedriglohnsektor, die besser bezahlt werden sollten.
epd: Viele Kritiker sagen, dann würden für teures Geld Leute unterstützt, die gar keine Hilfe bräuchten. Was meinen Sie?
Hassel: Zum Teil stimmt das. Der Grundkonflikt besteht aber mit denjenigen, die für wenig Geld arbeiten. Hier muss man ansetzen.
Münster (epd). Die Arbeits- und Sozialminister der Länder wollen die Tarifbindung stärken. Nach einem Beschluss der Fachministerkonferenz solle eine gesetzliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten, wie sie etwa viele Start-Up-Unternehmen forderten, grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt der Tarifpartner zugelassen werden, sagte der Vorsitzende, der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), am 6. Dezember in Münster. Betriebsvereinbarungen oder Änderungen der Einzelarbeitsverträge könnten nicht anstelle der Sozialpartnerschaft im Unternehmen treten.
Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer arbeite nicht mehr in Arbeitsbereichen mit einem Tarif, beklagte Laumann. Nur noch 40 Prozent unterlägen der Tarifbindung. "Wir sehen diesen Trend mit großer Sorge", sagte Laumann. Die Tarifpartnerschaft habe das Land stark gemacht. "Unsere Aufgabe ist es nun, die Mitbestimmung vor dem Hintergrund des gravierenden Wandels in der Arbeitswelt weiter zu entwickeln."
Zur Zukunft der Pflege sprach sich die Konferenz dafür aus, die bislang beitragsfinanzierte Pflegeversicherung durch einen Steuerzuschuss zu stützen. Damit sollen die Beiträge langfristig stabilisiert werden, hieß es. Zudem solle so eine weitere Belastung der Beitragszahler sowie eine Erhöhung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen verhindert werden. Bei einer Reform müsse vor allem die künftige Finanzierung der Pflege in den Blick genommen werden, hieß es zum Abschluss der Konferenz.
Außerdem forderten die Länder die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Die Kurzzeitpflege sei für viele Angehörige ein wichtiges Angebot zur Entlastung. Allerdings übersteige die Nachfrage nach Pflegefach- und Pflegehilfskräften regelmäßig das Angebot an Absolventen. Deshalb sei die pflegerische Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft gefährdet.
Die Länder sprachen sich auch für eine bessere Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aus. Zudem mahnten die Minister die Einführung einer Kindergrundsicherung an, mit der die Kinderarmut wirksam bekämpft werden soll. Die Länder verabredeten weiter, die Antragsfrist für Hilfen der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" um ein Jahr bis zum Ende 2020 zu verlängern. Damit werden Menschen unterstützt, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Übergriffe und Unrecht erfahren haben.
Berlin, Frankfurt a.M. (epd). Trotz der niedrigen Spenderzahlen sehen Experten die Transplantationsmedizin in Deutschland am Wendepunkt. Es herrsche "eine unglaubliche Aufbruchstimmung, endlich eine Kultur der Organspende zu schaffen", sagte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, am 6. Dezember in Berlin.
Lilie äußerte sich anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts der Überwachungs- und der Prüfungskommission für Transplantationen. Der Bericht der Kommissionen bewertet die Arbeit der Transplantationszentren überwiegend positiv. Verstöße haben danach deutlich abgenommen. Waren in der ersten Prüfphase nach dem Organspende-Skandal von 2012 noch 13 Transplantationszentren mit Verstößen gegen die Regeln aufgefallen, sind es dem jüngsten Bericht zufolge nur noch drei.
Die Überwacher hätten dazu auch selbst einen Beitrag geleistet, sagte Lilie. Es gebe zudem derzeit in der Politik mehrere Ansätze, die Organspende zu fördern. Dazu zähle neben Verbesserungen für Entnahme-Kliniken auch die Debatte um die Widerspruchslösung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat ein Gesetz zur besseren Finanzierung der Entnahme-Kliniken auf den Weg gebracht. Parallel dazu stieß er eine Debatte über die Einführung einer Widerspruchslösung an, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Die Ärzteschaft hatte sich schon auf dem Ärztetag im Mai für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Im Bundestag gibt es indes Widerstand, wie bei einer ersten Debatte Ende November deutlich wurde.
In Deutschland gibt es 46 Transplantationszentren, an denen im Rahmen von 128 Programmen Organe verpflanzt werden. 60 dieser Programme wurden von den Kommissionen auf der Basis von knapp 1.500 Krankenakten überprüft. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, ob Unterlagen gefälscht werden, um Patienten auf den Wartelisten nach vorne zu schieben. Manipulationen dieser Art an mehreren Universitätskliniken waren 2012 bekanntgeworden.
Systematische Unregelmäßigkeiten stellten die Prüfer im Herztransplantationsprogramm am Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und bei Lebertransplantationen am Universitätsklinikum Frankfurt am Main fest. Darüber seien die zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften informiert worden, erklärte die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret Rinder. Die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) den Eingang eines entsprechenden Antrags auf Prüfung eines Anfangsverdachts. Eine Strafanzeige sei jedoch nicht erstattet worden.
Keine Beanstandungen gab es im Bereich der Nieren- und Bauchspeicheldrüsen-Verpflanzungen. Auch bei den Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen sei weit überwiegend ordnungsgemäß gearbeitet worden. Hier sei es lediglich in einzelnen Transplantationszentren zu Fehlern gekommen, die aber keine systematische Vorgehensweise erkennen ließen, so der Bericht.
Die Überwachungs- und die Prüfkommission werden von Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen gebildet. Sie prüfen zum einen die Abläufe bei der Gewinnung von Organen, zum anderen die Vermittlung von Organen an Empfänger. Ihr Auftrag beschränkt sich darauf, Verstöße gegen das Transplantationsgesetz und die Richtlinien der Bundesärztekammer festzustellen und die Informationen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Die Zahl der Organspenden war nach 2012 eingebrochen und hatte im vergangenen Jahr ihren bisherigen Tiefstand erreicht. In der Folge der Skandale waren mehr Kontrollen eingeführt worden. In Deutschland warten mehr als 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2017 nur 797 Spender gegenüber, denen im Durchschnitt drei Organe entnommen wurden.
Düsseldorf, Berlin (epd). Die Anzahl der gemeldeten Arbeitsunfälle von Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeberufen ist in den vergangenen Jahren um fast die Hälfte gestiegen (49,9 Prozent). Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, stiegen die gemeldeten Arbeits- und Wegeunfälle in der Berufsgruppe zwischen 2007 und 2017 von 74.321 auf 111.432. Im gleichen Zeitraum sank die Gesamtzahl der bei den Versicherungsträgern und Berufsgenossenschaften gemeldeten Arbeitsunfälle in allen Branchen um 5,5 Prozent auf rund 1,06 Millionen.
Die Kosten für Entschädigungsleistungen wie Rehabilitation und finanzielle Kompensation stiegen den Daten zufolge in der Gesundheits- und Pflegebranche von rund 288 Millionen Euro im Jahr 2007 auf rund 520 Millionen Euro im Jahr 2017. Das ist ein Zuwachs von 80 Prozent, wie aus den Zahlen hervorgeht.
Die Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann betonte die Bedeutung der Arbeit von Pflegekräften. "Dass es hier offensichtlich mit dem Arbeitsschutz hapert, ist nicht zu fassen", sagte die Fraktionssprecherin für Mitbestimmung und Arbeit dem epd am 4. Dezember. Sie forderte die Bundesregierung auf, für flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen zu sorgen.
Berlin (epd). Eine neue Website soll das Suchen und Finden von barrierefreien Fernsehsendungen vereinfachen. "TV für Alle" (www.tvfueralle.de) bündelt als elektronische Programmzeitschrift eine Übersicht der TV-Sendungen mit Untertiteln und Audiodeskription, wie die Projektpartner am 3. Dezember in Berlin mitteilten. Die Seite wird vom Berliner Verein Sozialhelden in Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten, ARD und ZDF sowie dem Branchenverband der privaten audiovisuellen Medien Vaunet betrieben.
Menschen mit Behinderungen nutzen für Information und Unterhaltung laut einer Studie im Auftrag der Medienanstalten und der Aktion Mensch überwiegend das Fernsehen. "Aktuelle Fernsehzeitschriften haben zwar oft einen kleinen Hinweis, ob es zu der Sendung Untertitel oder Audiodeskriptionen gibt, aber eine kompakte und filterbare Abbildung zu diesen Angeboten bestand bisher leider nicht", sagte der Sozialhelden-Vorstand und Projektleiter von "TV für Alle", Raul Krauthausen.
Bald sollen neben den Hinweisen auf Untertiteln und Audiodeskription auch Links zu TV-Angeboten in deutscher Gebärdensprache folgen, hieß es. Solche Angebote würden oft erst nach der Ausstrahlung im Fernsehen in die Mediatheken eingestellt, sagte Krauthausen. "TV für Alle" gibt es auch in einer für Smartphones optimierten Version.
Wiesbaden (epd). Die hessische Landesregierung will dafür sorgen, dass alle Krankenhäuser einen qualifizierten Beauftragten für Patientensicherheit einsetzen. Eine entsprechende Rechtsverordnung kündigte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) am 4. Dezember in Wiesbaden an. Damit gehe das Land über die Anforderungen und Regelungen auf Bundesebene hinaus. Grüttner plant, die Fortbildungen zum Patientensicherheits-Beauftragten finanziell zu fördern und damit die Kliniken zu unterstützen.
Der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Frank Louwen, wies darauf hin, dass Hessen als einziges Bundesland die sogenannten "planungsrelevanten Qualitätsindikatoren" in Gynäkologie, Geburtshilfe und bei Brustoperationen verbindlich ins Gesetz aufgenommen hat. Andere Bundesländer hätten dagegen zum Teil von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sie auszuschließen, sagte der Leiter der Geburtshilfe an der Frankfurter Universitätsklinik. Die Uniklinik erarbeite derzeit mit internationalen Experten ein Konzept zur Patientensicherheit an hessischen Krankenhäusern. Erste Umsetzungsempfehlungen lägen auf dem Tisch.
Minister Grüttner nannte als weitere Bestandteile der Strategie für mehr Qualität und Patientensicherheit die Dokumentation nicht nur von Infektionen, sondern auch jeder Besiedelung von Patienten mit multiresistenten Keimen (MRSA) sowie den Ausbau der Telemedizin.
Stuttgart (epd). In Baden-Württemberg stehen 2,4 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes zur Verfügung für assistierte Ausbildung in Pflegehilfeberufen. Damit wolle Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) jungen Menschen helfen, die bei der Ausbildung in einem Pflegeberuf Unterstützung brauchen, und gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege leisten, teilte sein Ministerium am 3. Dezember in Stuttgart mit.
Die Abbruchquote liege bei der Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung, die in Einzelfällen auch ohne Schulabschluss begonnen werden könne, höher als bei den Ausbildungen zur Pflegefachkraft, hieß es weiter. Andererseits absolvierten die jungen Menschen, die den Abschluss nach einem Jahr geschafft haben, dann häufig auch noch die Pflegefachkraftausbildung. Deshalb sei die assistierte Ausbildung im Helferbereich sinnvoll, etwa für Menschen mit anfangs noch geringen Sprachkenntnissen.
Für das Programm "Assistierte Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung (ESF-APA plus)" können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Es schließe auch eine Förderlücke im Bereich der Ausbildung in Pflegeberufen.
Frankfurt a.M. (epd). Angesichts einer steigenden Zahl von Obdachlosen weiten deutsche Großstädte auch in diesem Winter ihre Angebote für Menschen ohne eigenes Dach über dem Kopf aus. In Berlin, wo die meisten Obdachlosen leben, stellt die Kältehilfe mindestens 1.000 zusätzliche Übernachtungsplätze bereit. Auch Hamburg, München, Köln und Frankfurt starten spezielle Schutzprogramme, um Obdachlose vor dem Kältetod zu bewahren, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe starben bereits vor Winterbeginn mindestens acht wohnungslose Menschen bei Kälte auf der Straße.
Für Obdachlose, die nicht in Notunterkünfte gehen wollen, sind in Berlin seit dem letzten Novemberwochenende zwei U-Bahnhöfe über Nacht geöffnet. Zudem sind Kältebusse im Einsatz, die hilflose Obdachlose in Unterkünfte bringen. Diakonie und Caritas gehen von bis zu 10.000 Menschen aus, die in der Hauptstadt auf der Straße leben, darunter immer mehr aus Osteuropa.
Die Stadt München stellt im Rahmen ihres Kälteschutzprogramms von November bis April mindestens 850 Bettenplätze für Frauen, Männer und Familien ohne Obdach zur Verfügung. In Hamburg mit seinen schätzungsweise 2.000 Obdachlosen bietet das Winternotprogramm bis Ende März 760 zusätzliche Plätze. In Köln sind es mehr als 600 Notübernachtungsbetten. In Frankfurt am Main können in diesem Winter erstmals bis zu 150 Menschen in einer früheren Ladengalerie einer U-Bahn-Station Unterschlupf finden.
Einige Städte wie Hamburg, Kiel und Mainz stellen beheizte Container mit zusätzlichen Schlafplätzen auf, um Obdachlose in eisigen Winternächten zu schützen. Gelegentlich werden Bedürftige auch in Hotels oder Pensionen untergebracht, etwa in Bremen oder Kiel.
Kältebusse sind in vielen Städten unterwegs, darunter Köln, Frankfurt, Stuttgart, Mannheim, Saarbrücken, Bremen und Hannover. In Bremen dürfen Obdachlose zudem bei anhaltender Kälte kostenlos in Straßenbahnen und Bussen mitfahren und sich aufwärmen, auch mit ihren Hunden. Vielerorts suchen auch Sozialarbeiter bei frostigen Temperaturen aktiv Obdachlose an ihren Schlafplätzen, um ihnen Hilfe anzubieten, etwa in Leipzig, Magdeburg, Bremen und Lübeck.
Falls die Menschen nicht in eine Unterkunft gehen wollen, können sie Schlafsäcke und Nothilferucksäcke bekommen. Ein Sprecher der Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte, für die Streetworker sei es "immer wieder eine bittere Erfahrung, dass es Menschen gibt, die dieses Angebot nicht annehmen, die es kategorisch ablehnen. Es gibt Menschen, die 'verteidigen' das Fleckchen Erde, auf dem sie sitzen, ihre 'Platte', indem sie den Platz nicht räumen."
Berlin (epd). In Deutschland sind nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe etwa 52.000 Menschen, die auf der Straße leben, auf eine Winterunterkunft angewiesen. Sie würden nicht ausreichend geschützt, denn: "Schon vor dem meteorologischen Winteranfang am 1. Dezember sind mindestens acht wohnungslose Menschen bei Kälte auf der Straße gestorben", sagte Geschäftsführerin Werena Rosenke dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Städte und Gemeinden müssten mehr menschenwürdige Unterbringungsplätze bereithalten, forderte Rosenke: "Viele Unterkünfte sind überbelegt und es mangelt am Nötigsten." Die hygienischen Bedingungen seien oft schlecht, es gebe keine Privatsphäre und die Betroffenen dürften ihre Hunde nicht mitbringen. "Unter diesen Umständen wird es für die Menschen immer schwieriger, aus der Obdachlosigkeit herauszukommen", sagte die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft. "Das ist ein Teufelskreis."
Dabei sei die Rechtslage eindeutig, betonte Rosenke: "Wer unfreiwillig obdachlos ist, hat von der Kommune erst einmal eine Unterkunft zu bekommen und darf nicht abgewiesen werden. Da geht es um den Schutz von Leib und Leben, das ist ein Menschenrecht." Herkunft und sozialrechtliche Ansprüche dürften dabei keine Rolle spielen.
Dass viele Kommunen die Aufnahme an Bedingungen knüpften sei ebenso rechtswidrig wie die Praxis, den Aufenthalt auf wenige Tage zu beschränken. "Wir bezeichnen das als sogenannte vertreibende Hilfe", sagte sie. "Damit zwingt man einen Menschen erst in die Nichtsesshaftigkeit, denn wenn er nur drei Mal an derselben Stelle übernachten darf, muss er ja weiterziehen." Auch die Winteröffnung von U-Bahnhöfen für Obdachlose in einigen Städten sei "nur ein allerletzter Notnagel, denn wenn es richtig kalt wird, kann man auch da erfrieren".
Seit 1991 sind in Deutschland nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft mehr als 300 Kältetote unter Wohnungslosen zu beklagen. Die Dunkelziffer sei vermutlich hoch, da nur Fälle von der Arbeitsgemeinschaft dokumentiert werden könnten, die in der Presse erscheinen, erklärte Rosenke. Auch wie viele Notunterbringungsstellen aktuell fehlten, könne nicht genau beziffert werden, da die Zahl der zusätzlichen Winterplätze in den Kommunen nirgendwo zentral erfasst werde.
Um weitere Kältetote zu verhindern, sollten die Kommunen telefonische Notrufe einrichten und Bürger auffordern, bei Notfällen nicht wegzuschauen, sagte sie. "Vor allem Städte mit vielen Wohnungslosen sollten mit Kältebussen aktiv nach gefährdeten und hilflosen Personen suchen. Das rettet im Zweifelsfall Leben."
"Der beste Schutz vor lebensbedrohlicher Kälte ist aber die eigene Wohnung," betonte Rosenke. Benötigt würden daher mehr bezahlbarer Wohnraum und eine bessere Prävention, damit weniger Menschen ihre Wohnung verlieren.
Bremen (epd). Eine Fahrt mit dem Hafenkapitän, eine Tour mit einem Schleppschiff, eine Übernachtung im Seemannsheim an der Amsterdamer Keizersgracht: Hinter vielen Türchen des "Maritimen Adventskalenders" der Deutschen Seemannsmission verbergen sich Gewinne, die in keinem Laden zu kaufen sind. Er ist einer von Hunderten Kalendern dieser Art, die Städte, Organisationen und Vereine in Deutschland für kleines Geld verkaufen, um gemeinnützige Initiativen zu fördern. Das Angebot an solchen Charity-Adventskalendern ist in den zurückliegenden Jahren stark gewachsen - der Erlös auch.
Mit dem Adventskalender der Seemannsmission, der vor acht Jahren im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel erdacht wurde, kommt mittlerweile jährlich eine beachtliche Summe für die soziale Arbeit des kirchlichen Werkes zusammen. "2017 waren es in Brunsbüttel und Hamburg 41.000 Euro", bilanziert Initiator und Seemannsdiakon Leon Meier. Und es gibt noch einen wichtigen Nebeneffekt: "Mit dem Kalender können wir uns und unsere Arbeit bekanntmachen."
Acht Euro kostet ein Maritimer Adventskalender, der mit einer Losnummer versehen ist. Einer Auflage von 7.500 Exemplaren stehen insgesamt 500 Gewinne gegenüber. Außerdem öffnen sich im Advent 24 Fenster, die darüber informieren, wie Menschen anderswo Weihnachten feiern: beispielsweise in Ägypten, auf den Philippinen und in der pazifischen Inselwelt von Kiribati. "Das sind gleichzeitig Länder, aus denen viele Seeleute kommen", ergänzt Meier.
Vielerorts unterstützen Adventskalender wie bei der Seemannsmission die diakonische Arbeit der evangelischen Kirche. So sind es in Hannover gleich zwei Ausgaben, mit denen Geld für ein Hilfsprojekt zusammenkommt, von dem obdachlose Menschen profitieren.
Auch in Bremen wird unter anderem für die Diakonie gesammelt, dort vom Lions-Club "Gräfin Emma", der seit 2005 Kalender anbietet, die wie andernorts meist schnell vergriffen sind. Durch den Verkauf kamen bisher Spenden in Höhe von rund 150.000 Euro für unterschiedliche soziale Initiativen und Projekte zusammen, sagt Magdalena Schepers-Zeiss, Präsidentin des Clubs.
Genauso wie Rotarier, Bürgerstiftungen und weitere Gesellschafts-Clubs zählen Ehrenamtliche aus den Reihen der Lions zu den aktivsten Herausgebern von Charity-Adventskalendern in Deutschland. Hilfreich sind die guten Kontakte, die sie zu Geschäften und Unternehmen haben, um Spenden einzuwerben. "Alleine unter der Internet-Adresse lions.de haben wir aktuell 340 Seiten, die sich auf Kalender beziehen", schätzt Hans-Dietrich Sandhagen, Lions-Sprecher im Distrikt Niedersachsen-Hannover. Auf ganz Deutschland hochgerechnet kommen wohl alleine bei den Lions Millionen zusammen.
Möglichkeiten zum Mitmachen eröffnet der Adventskalender "Sterne strahlen überall", den das evangelische Missionswerk in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem CVJM herausgibt. Er bietet Geschichten zum Vorlesen und ist mit einem Mal- und Bastelbuch für Kinder verbunden. Der Kalender kostet nichts - aber Spenden sind natürlich erwünscht. Sie kommen Hilfsprojekten für Kinder unter anderem in Sibirien, Malawi und Indien zugute.
Anders funktioniert der Adventskalender des Berliner Vereins "24 gute Taten": Ab einer Spende von 24 Euro kann der Kalender über die Website des Vereins als Aufsteller erworben werden. Hinter jedem Türchen verbergen sich Hilfsprojekte, die vom Erlös profitieren, zum Beispiel Zahnbürsten für Kinder in Myanmar, Online-Studienprogramme für Geflüchtete oder Medikamente für Schimpansen im Kongo. "Wir müssen uns nicht für eine Idee entscheiden - viele verdienen unsere Unterstützung", sagt Initiator Sebastian Wehkamp.
Mit Erlösen aus dem Verkauf wurden nach Angaben des Vereins unter anderem 74.000 Menschen medizinisch behandelt, 377.000 Mahlzeiten verteilt und 835.000 Quadratmeter Regenwald unter Schutz gestellt. Wehkamps Leitmotiv gilt wohl ganz ähnlich für viele andere gemeinnützige Adventskalender: "Helfen ist süßer als Schokolade."
Gütersloh (epd). Nach einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung stellt jedes vierte Unternehmen (26 Prozent) regelmäßig Mitarbeiter für soziale Zwecke frei. Rund ein Drittel der Firmen (34 Prozent) gibt regelmäßig Sachspenden wie Lebensmittel oder Möbel für gemeinnützige Zwecke, wie die Stiftung am 3. Dezember in Gütersloh mitteilte.
Aus der Studie geht außerdem hervor: Je größer das Unternehmen ist, umso regelmäßiger spendet es Geld, Zeit oder Sachspenden. Mit der Studie liegen den Angaben zufolge erstmals seit 2012 wieder aktuelle Zahlen zum gesellschaftlichen Engagement der deutschen Wirtschaft vor.
Die Spenden fließen nach den Angaben überwiegend in die Bereiche Bildung und Erziehung, Soziales, Wissenschaft und Forschung. Weitere Förderbereiche waren auch Sport, Kunst und Kultur, Gesundheit, Freizeit sowie Kirche und Religion.
Vier von fünf Unternehmen spenden der Studie zufolge Geld, fast jedes zweite (45 Prozent) regelmäßig. Die für das Gemeinwohl gespendete Summe von 9,5 Milliarden Euro im Jahr sei über eine Milliarde Euro höher als bisher angenommen, hieß es. Der Betrag übersteige die Gesamtsumme der privaten Spenden in Deutschland.
Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen hat, desto regelmäßiger spendet es laut Studie. Am häufigsten würden Finanz- und Versicherungsfirmen Geld spenden. Bei den Zeitspenden belege die Gesundheits- und Sozialbranche den ersten Platz, bei den Sachspenden liege der Bergbau- und Metallsektor vorn.
Die Studie zeige, dass Engagement für das Gemeinwohl selbstverständlicher Teil unternehmerischen Handelns sei, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, Liz Mohn. Die Analysen zeigten, dass sich soziale Investitionen sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst lohnten, sagte der Leiter Unternehmensengagement bei Zivilgesellschaft in Zahlen (ZiviZ) vom Stifterverband, Anael Labigne. Damit sich der Einsatz langfristig auszahle, sollten Unternehmen den gesellschaftlichen Bedarf kennen.
Die Studie "Corporate Citizenship Survey 2018" ist nach Angaben der Stiftung die größte bundesweit repräsentative Befragung zum gesellschaftlichen Engagement von in Deutschland ansässigen Unternehmen. Zwischen September 2017 und Januar 2018 wurden rund 120.000 Unternehmen angeschrieben. Dabei wurden rund 7.370 Fragebögen ausgewertet. Bei der aktuellen Studie handele es sich um die zweite Auswertung des entstandenen Datensatzes, hieß es. Die Studie ist ein gemeinsames Projekt des Stifterverbandes und der Bertelsmann Stiftung.
Berlin (epd). Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 von Deutschland ratifiziert wurde, soll die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben gewährleisten. Seit der Ratifikation ist die verbindliche Beteiligung behinderter Menschen an Gesetzen, die sie betreffen, eine verpflichtende rechtliche Vorgabe. Denn das "Partizipationsgebot" ist in der UN-Konvention verankert. Doch wird dieses Gebot auch tatsächlich mit Leben erfüllt? Rückblickend wird deutlich, dass dies bisher nur unzureichend zutrifft.
Bereits seit vielen Jahren begleiten die Betroffenenverbände der Menschen mit Behinderungen den vielschichtigen Prozess, der die UN-Konvention in Deutschland Realität werden lassen soll. Nun hat der Sozialverband SoVD mit den im Deutschen Behindertenrat vereinten Verbänden ein Forderungspapier erarbeitet, das zeigt, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen helfen können. Auf dieser Grundlage kann Deutschland bei den Themen Inklusion und Teilhabe größere Schritte vorankommen, als dies bisher der Fall war.
Getreu dem Motto "Nichts ohne uns über uns" darf sich die Mitwirkung der Betroffenen nicht nur auf dem Papier verbessern. Sie muss endlich gelebte Praxis werden. Insbesondere mit Blick auf Gesetzgebungsprozesse. Deshalb ist es erforderlich, verbindliche Partizipationsstandards zu entwickeln. Konkret bedeutet dies, dass die Bundesregierung entsprechende Grundsätze normiert. Zum Beispiel in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien oder in Musterverfahrensordnungen.
Ziel muss es insbesondere sein, die Qualität der Partizipation zu verbessern. Dazu gehört eine konsequentere Beteiligung auch an Gesetzgebungsverfahren, die über die hinaus reichen, die federführend im Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen. Dabei sollte der Beteiligungsumfang nicht dem Zufall überlassen bleiben, sondern systematisch auf sämtliche Behinderungsgruppen erweitert werden.
Die im Deutschen Behindertenrat geeinten 140 Organisationen - sie repräsentieren 2,5 Millionen Menschen - könnten dabei eine koordinierende Funktion übernehmen. Zudem gilt es, die Qualität der Beteiligung mit Blick auf die Verordnungsprozesse konstant zu verankern. Um dem Nachdruck zu verleihen, sollte die Verletzung der Beteiligungspflichten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit der Möglichkeit, die Anliegen der behinderten Menschen endlich auf Augenhöhe einzubringen, wäre ein großer Schritt in Richtung Inklusion getan. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten vorbereitende Unterlagen rechtzeitig und barrierefrei mit ausreichenden Fristen zur Verfügung gestellt werden. Die bisher geltenden zweiwöchigen Fristen haben sich als unzureichend erwiesen. Damit diese Beteiligung nicht allein formal praktiziert wird, sind transparentere Abläufe und Zuständigkeiten geboten. Diese Pflicht zur Transparenz muss sich insbesondere auf die inhaltlichen Entscheidungsprozesse erstrecken. So wird nachvollziehbar, inwieweit die von den Behindertenverbänden eingebrachten Forderungen und Positionen aufgegriffen und berücksichtigt wurden.
Düsseldorf (epd). Die Tische im evangelischen Gemeindehaus in Düsseldorf-Gerresheim sind liebevoll mit Herbstdekoration gedeckt. Eine Spielecke ist Anlaufpunkt für die kleinen Besucher. Jeden Dienstag kommen bis zu hundert Geflüchtete, bedürftige Senioren, Familien und Alleinstehende hierher, um für kleines Geld zu frühstücken, Gutscheine für den Supermarkt oder den angrenzenden Kleiderladen abzuholen.
2005 starteten Diakonie und evangelische Kirchengemeinde diese Unterstützung für die Ärmsten im Stadtteil. Seit 2015 ist die "Caritas-Diakonie-Sprechstunde" ein Gemeinschaftsprojekt der katholischen Gemeinde St. Margareta und der evangelischen Gemeinde Düsseldorf-Gerresheim. Ziel ist die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und anderen Bedürftigen, die im Pfarrgebiet wohnen. So soll auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert werden. Die Idee für die Sprechstunde entstand, da immer mehr Menschen Rat in der Gemeinde suchten, es aber keine organisierte Anlaufstelle gab.
Presbyterin Barbara Schulz ist froh über die ökumenische Zusammenarbeit bei diesem Projekt, betont aber, dass Menschen aller Religionen willkommen sind: "Es kommen nicht nur Christen, sondern auch viele Muslime und sogar ein bis zwei jüdische Familien." Von den monatlich 350 bis 400 Besuchern sind mehr als die Hälfte Flüchtlinge, vor allem Muslime und Jesiden. Genau so kommen aber auch deutsche Familien und Alleinstehende her, die staatliche Unterstützung bekommen.
Ein Team von etwa 50 Ehrenamtlichen stemmt alle Aufgaben. Zu der Sprechstunde gehören die Frühstücksausgabe, bei der Erwachsene für 50 Cent und Kinder für 30 Cent Brötchen und Getränke bekommen. Im gegenüberliegenden Gebäude befinden sich ein Sozialcafé und ein Kleiderladen, in dem die Besucher für wenig Geld gespendete Kleidung kaufen können. Neben einer Fahrradwerkstatt werden zudem Beratungsgespräche angeboten.
Ob Fragen zu Wohnungssuche, Sozialbescheiden oder Antragstellungen - die ehrenamtlichen und geschulten Berater stehen zur Verfügung und werden durch Fachleute der Diakonie unterstützt. "Wir sind nicht nur Gebende, sondern auch Empfangende", sagt Schulz. Einige der Menschen, denen hier geholfen wurde, seien jetzt selbst ehrenamtlich aktiv und Teil der Gemeinde geworden.
Eckhard Liebert ist seit 2012 ehrenamtlich für den Empfang und die Anmeldung der Caritas-Sprechstunde zuständig. Auf seinem Tisch stehen Boxen mit etwa 500 Karteikarten. Hier hat der Rentner die Namen der Menschen vermerkt, die in den letzten zwölf Monaten die Unterstützung der Sprechstunde in Anspruch genommen haben und deren Bedürftigkeit geprüft wurde. Wer frühstücken will oder Beratung braucht, holt sich bei ihm eine Nummer ab.
Einmal monatlich dürfen die Bedürftigen kommen - alles andere würde den finanziellen Rahmen des Projektes sprengen. Die Leistungen von etwa 85.000 Euro pro Jahr sind durch die Etats der Pfarrcaritas und der Gemeindediakonie nicht gedeckt und müssen aus Spenden finanziert werden. Den größten Teil macht die sonntägliche Kollekte aus.
"Hier kann man den Ärmsten der Armen helfen", erklärt Liebert seine Motivation. "Das Motto heißt hier wirklich Teilhabe." Dadurch, dass die Besucher etwa Gutscheine für Supermärkte bekämen, könnten sie ganz normal einkaufen und fühlten sich nicht ausgegrenzt. Zum Schulanfang gibt es Unterstützung für den Kauf von Schulranzen und Federmäppchen. Vor allem für diejenigen, die sich für ihre prekäre Situation schämen, biete die Caritas-Diakonie-Sprechstunde eine niederschwellige und anonyme Anlaufstelle.
"Für viele ist schon die Möglichkeit, über ihre schwierige Lebenssituation zu sprechen, sehr wichtig", hat Liebert festgestellt. Sorgen machen ihm viele ältere alleinstehende Damen, deren Rente nicht ausreicht, die aber aus Scham nur selten Angebote wie die Sprechstunde in Anspruch nähmen.
Berlin (epd). Viele Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime setzen laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ihre Patienten und Heimbewohner beim Essen unnötigen gesundheitlichen Risiken aus. Auf den Speiseplänen der Einrichtungen stünden oft risikobehaftete Lebensmittel wie Feinkostsalate, Rohwürste oder Räucherfisch, kritisierte der Präsident des Bundesamtes, Helmut Tschiersky, am 6. Dezember in Berlin bei der Vorstellung der Ergebnisse zur Lebensmittelüberwachung 2017. Diese seien oft mit Keimen belastet und könnten bei empfindlichen Personengruppen schwere Infektionskrankheiten auslösen, warnte Tschiersky.
Nur zehn Prozent der im vergangenen Jahr untersuchten Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhaus- und Kureinrichtungen verzichteten bei der Essensversorgung ihrer Patienten und Heimbewohner komplett auf solche Risikolebensmittel. Bereits im Jahr 2011 veröffentlichte entsprechende Handlungsempfehlungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung waren nur knapp der Hälfte der kontrollierten Einrichtungen (45 Prozent) bekannt.
"Es ist erschreckend, dass in so vielen Einrichtungen, in denen man gesund werden soll, das Risiko besteht, am Essen zu erkranken", sagte Tschiersky. Hier müsse das Bewusstsein für risikobehaftete Lebensmittel deutlich zunehmen, forderte er.
Berlin (epd). Unter Vermittlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben sich nach Angaben des Ministeriums die beteiligten Krankenhäuser und gesetzlichen Krankenkassen festgelegt, wie mit den unzähligen Klagen vor Gericht und dem umstrittenen Anspruch von Vergütungen umzugehen sei. Spahn sagte am 6. Dezember in Berlin, die Vereinbarung sei "im Sinne beider Seiten, aber vor allem im Sinne der Patienten".
Hintergrund der Klagewelle ist ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom Juni zur Abrechnung der Behandlungskosten von Schlaganfall-Patienten, das zugunsten der Krankenkassen ausgefallen war. In der Folge hatten die Kassen die Sozialgerichte mit Klagen wegen vermeintlich falscher Klinikabrechnungen regelrecht überflutet.
Nach der Einigung haben die Konfliktparteien nun zu entscheiden, ob sie vor Ort die Klagen und Aufrechnungen fallenlassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt sind.
Die Kasseler Richter hatten entschieden, dass zur Zahlung einer erhöhten Fallpauschale an Kliniken mit Schlaganfall-Versorgung strenge Vorgaben etwa zur Transportdauer von Patienten erfüllt werden müssen. Anfang November verkürzte der Bundestag rückwirkend die Verjährungsfrist bei Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen von vier auf zwei Jahre - was zum Eingang von vielen Tausend Klagen vor Ende der Verjährung führte.
Gerald Gaß, Präsident der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), sagte, das "gemeinsame Bekenntnis zu unbestrittenen Qualität der Versorgung von Schlaganfall- und geriatrischen Patienten ist von allerhöchster Bedeutung. Die gemeinsame Erklärung unterstreicht, dass die Krankenhäuser korrekt abgerechnet haben."
Für die Kassen sprach Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender der GKV-Spitzenverbandes, von einer tragfähigen Lösung, "die die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt, ohne gleichzeitig deren Interessen als Beitragszahlende zu vernachlässigen".
Speyer (epd). Die Leiterin der Speyerer Hebammenschule der Diakonissen Speyer-Mannheim, Ute Bauer, hat die geplante Akademisierung des Hebammenberufs in Deutschland begrüßt. Um eine bestmögliche Versorgung von Frauen und Kindern zu gewährleisten, solle die dreijährige Berufsausbildung generell mit einem hebammenspezifischen Hochschulstudium verknüpft werden, sagte Bauer in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Hebammenschule der Diakonissen hat am 30. November ihr 25-jähriges Bestehen gefeiert.
Ein Erfolgsmodell sei die Kooperation der Speyerer Hebammenschule mit der Hochschule Ludwigshafen, sagte Bauer. Dabei ist die dreijährige Hebammen-Ausbildung an der Schule ab dem zweiten Ausbildungsjahr in den siebensemestrigen dualen Bachelorstudiengang Hebammenwesen integriert. Das Berufsfeld der Geburtshelferinnen sei so komplex geworden, dass die herkömmliche, nicht wissenschaftlich fundierte Ausbildung nicht mehr ausreiche, sagte Bauer.
Die 1993 gegründete Speyerer Hebammenschule mit ihren 60 Ausbildungsplätzen erfülle damit die Voraussetzungen für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Akademisierung der Hebammenausbildung, sagte Bauer. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, nach der die Ausbildung für das Berufsfeld bis 2020 reformiert sein muss. Vorgegeben von der EU sind zwölf Jahre Schulbildung und mehr Vermittlung von wissenschaftlichen Inhalten aus den Bereichen Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Allgemeinmedizin und Pharmakologie. Bei der Reform der Hebammenausbildung müssten aber die Hebammenschulen erhalten bleiben, appellierte Bauer.
Das Interesse am Hebammenberuf sei weiter sehr hoch, für viele Frauen sei die spannende und vielseitige Tätigkeit "eine Herzensangelegenheit", sagte Bauer. Die Frage nach der Bezahlung sei für Hebammen oft zweitrangig. Die Diakonissen bezahlten ihre Hebammen gut und schätzten ihre Arbeit wert. Der Schutz des Lebens und der Familien sei ein zentrales Arbeitsfeld des diakonischen Trägers.
In den vergangenen 25 Jahren hätten 352 Frauen eine Ausbildung an der Speyerer Schule absolviert, sagte Bauer. Grundsätzlich sei die Ausbildung auch für Männer (Entbindungspfleger) offen. Insgesamt seien gemeinsam mit Kooperationspartnern 10.700 Geburten betreut worden. Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer sei mit fast 3.000 Geburten in diesem Jahr die größte geburtshilfliche Abteilung in Rheinland-Pfalz.
Berlin (epd). Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) hat am 3. Dezember die Webseite www.beb-mitbestimmen.de gestartet, auf der umfassende Informationen zum Projekt "Hier bestimme ich mit – Ein Index für Partizipation" zu finden sind. "Wir wollen im kommenden Jahr verstärkt das Augenmerk auf Partizipation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung richten", sagte der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko, "denn ob diese nicht nur dabei sein, sondern auch mitbestimmen dürfen, ist ein Gradmesser dafür, wie inklusiv eine Organisation oder unsere Gesellschaft wirklich ist".
Ziel des Projekts, das der BeB seit 2016 gemeinsam mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) realisiert, ist laut Mletzko die Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten und -bedingungen für Menschen mit Behinderung. Dabei seien vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder hohen Unterstützungsbedarfen im Fokus. 2019 werde der "Index für Partizipation" veröffentlicht. Der Fragenkatalog soll Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie die partizipative Arbeit erleichtern. Menschen mit Behinderung sollen ihre Beteiligungsmöglichkeiten erweitern können und an politischen Prozessen im Gemeinwesen mitwirken, hieß es.
Düsseldorf (epd). Das Düsseldorfer Straßenmagazin "Fifty-Fifty" bringt Kindern mit einem neuen Buch das Leben von Wohnungslosen näher. Auf 40 illustrierten Seiten gehe es um die Geschichte eines jungen Mannes und seiner Hündin Shana, teilte die Redaktion des Magazins am 30. November in Düsseldorf. Das Leben des Protagonisten "Benny" ist den Angaben zufolge an eine wahre Geschichte angelehnt. Das Buch richtet sich an Kinder ab sechs Jahren.
"Die Unsichtbaren" sei ein Kinderbuch über Not, Freundschaften und die Hoffnung auf ein besseres Leben, hieß es. Autorin Sebnem Aydinözü erklärte, sie habe als Kind gelernt, Wohnungslose zu meiden und ihnen kein Geld zu geben. "Ich möchte mit meinem Kinderbuch helfen, Vorurteile überwinden", sagte die 21-Jährige Studentin. Indem Eltern ihren Kindern das Buch vorläsen, erreiche sie gleich zwei Generationen und trüge so dazu bei, dass Berührungsängste überwunden würden.
Kassel (epd). Die Evangelische Bank (EB) will mit der Gründung einer Tochtergesellschaft ihr nachhaltiges Investment verstärken. Die EB-Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM) habe ihr Geschäft zum 1. Dezember aufgenommen, teilte die Bank am 5. Dezember in Kassel mit. Angeboten würden Investmentlösungen insbesondere für institutionelle Kunden aus Kirche und Diakonie, Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen sowie Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Mit Hans-Jürgen Schäfer, Helmut Kotschwar und Ulrich Nötges übernähmen drei erfahrene Kapitalmarktexperten die Geschäftsführung, erläuterte die Bank. 20 Mitarbeiter betreuten bereits ein Anlagekapital in Höhe von rund vier Milliarden Euro von fast 90 Mandaten. Alle Anlageprodukte der EB-SIM entsprächen mindestens den Kriterien des EKD-Leitfadens für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche.
Darüber hinaus orientiere sich die Gesellschaft bei ihren Investitionen an den 17 Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung. "Wir sind davon überzeugt, dass Investitionen in die Verbesserung der Zukunft von Mensch und Umwelt nicht nur sinnvoll, sondern auch nachhaltig rentabel sind", kommentierte EB-Vorstandsmitglied Joachim Fröhlich den Markteintritt der neuen Gesellschaft.
Kassel (epd). Behinderte Schüler müssen auch an einer freiwilligen Nachmittagsbetreuung einer offenen Ganztagsschule teilnehmen können. Bezweckt die Nachmittagsbetreuung die Schüler bei ihrem Schulbesuch zu unterstützen und diesen zu erleichtern, muss der örtliche Sozialhilfeträger für ein behindertes Kind die vollen Kosten für einen erforderlichen Integrationshelfer übernehmen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 6. Dezember in Kassel.
Der in der Schule eingesetzte Integrationshelfer muss dann unabhängig vom Einkommen der Eltern von der Sozialhilfe finanziert werden. Nur wenn das behinderte Kind einen Integrationshelfer zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt, ist ein Kostenerstattungsanspruch vom Einkommen der Eltern abhängig.
Die beiden Kläger vor dem BSG waren wegen eines Down-Syndroms geistig behindert und besuchten Regelgrundschulen in Bielefeld. Die Stadt gewährte für beide die Kostenübernahme für einen Integrationshelfer während des verpflichtenden Schulbesuchs am Vormittag. So sollten die Schüler sich besser in der Klasse zurechtfinden und den Lernstoff bewältigen können.
Im ersten Fall hatte der Gutachter gerade für die Anfangszeit in der Schule eine umfassende individuelle Begleitung als "dringend erforderlich" angesehen. Nach dem Vormittagsunterricht ging der behinderte Schüler mit seinen Klassenkameraden zur Nachmittagsbetreuung, die als sogenannte "Offene Ganztagsschule" (OGS) angeboten wurde.
Träger des Nachmittagsangebots war die "Evangelische Jugend und Schule e. V." Die Kinder erhielten dort ein Mittagessen und wurden bei den Hausaufgaben von einem Lehrer und einer pädagogischen Fachkraft betreut. Sie konnten zudem verschiedene Freizeitangebote wie Kunst, Tanz oder ähnliches wahrnehmen.
Die Stadt Bielefeld hatte der Mutter des Klägers ebenso wie im zweiten Verfahren die Kostenerstattung eines Integrationshelfers nur für den verpflichtenden Schulbesuch vormittags gewährt. Die Nachmittagsbetreuung sei dagegen freiwillig, ein Integrationshelfer dann nicht mehr erforderlich. Der Schüler könne seine Hausaufgaben auch zu Hause machen.
Die Mutter streckte die Kosten für die Integrationshilfe in Höhe von über 4.900 Euro vor und wollte diese nun auf dem Klageweg wieder erstattet bekommen. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen lehnte die Kostenerstattung der Integrationshilfe für die Nachmittagsbetreuung ab. Das Kind könne die dort betreuten Hausaufgaben zu Hause erledigen. Die Nachmittagsbetreuung sei freiwillig und nicht verpflichtend. Zwar gehöre der behinderte Schüler zum Personenkreis, für den ein Integrationshelfer infrage komme.
Eine volle Kostenübernahme des Sozialamtes sei aber nur möglich, wenn der Schulbesuch "erforderlich" ist. Hier sei die Nachmittagsbetreuung aber freiwillig, so das LSG.
Doch auf einen verpflichtenden Unterricht kommt es für den Kostenerstattungsanspruch nicht an, urteilte das BSG. Die Sozialhilfe sei generell verpflichtet, Hilfen für eine angemessene Schulbildung zu gewähren. Ziele die Nachmittagsbetreuung einer offenen Ganztagsschule auf eine Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, müssten die Kosten für den Integrationshelfer einkommensunabhängig vom Sozialamt übernommen werden.
Anders sehe dies aus, wenn das schulische Nachmittagsangebot lediglich die Zeit überbrücken will, etwa durch gemeinsames Spielen, um so den Eltern eine Berufstätigkeit zu ermöglichen. Dann kommen allenfalls Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht. Die Kostenerstattung für einen Integrationshelfer sei dann vom Einkommen der Eltern abhängig.
Die beiden Fälle verwiesen die Kasseler Richter an das LSG zurück. Dieses muss nun prüfen, was der genaue Zweck der Nachmittagsbetreuung war.
Ähnlich hatte bereits das BSG am 9. Dezember 2016 von mit Integrationshelfern vergleichbaren Schulbegleitern entschieden. Danach können behinderte Schulkinder grundsätzlich die Kostenerstattung für einen "notwendigen" Schulbegleiter beanspruchen. Solange der Schulbegleiter "unterstützende Hilfen" bietet, ist die Sozialhilfe und nicht die Schule zuständig. So sei der Schulbegleiter etwa notwendig, wenn das Kind Lerninhalte "ohne zusätzliche Unterstützung nicht verarbeiten und umsetzen kann". Für die Gewährleistung der allgemeinen Schulbildung selbst sei dagegen die Schule verantwortlich.
Allerdings können behinderte Schüler mit Verweis auf den Schulbesuch sich nicht eine medizinische Therapie von der Sozialhilfe erstatten lassen. Dies stellte am 28. August 2018 das BSG zur sogenannten Petö-Therapie klar. Die Therapie wird bei Kindern mit Hirnschäden eingesetzt. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten nicht.
Ohne Erfolg verwies der behinderte Kläger darauf, dass die Behandlung wegen seines pädagogischen Ansatzes sich positiv auf seinen Schulbesuch auswirke. Auch hier verwies das BSG auf den Zweck der Maßnahme. Diese diene nicht dem Schulbesuch oder der sozialen Rehabilitation, sondern der medizinischen Rehabilitation. Eine Kostenübernahme scheide daher aus, da die Therapie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehöre.
Az.: B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R (Integrationshelfer Ganztagsschule)
Az.: B 8 SO 8/15 R (Schulbegleiter)
Az.: B 8 SO 5/17 R (Petö-Therapie)
Celle (epd). Die Redensart "Spare in der Zeit, dann hast du in der Not" gilt nicht für die als Opferentschädigung gezahlte monatliche Grundrente. Legen Gewaltopfer die monatliche Rente beiseite, kann die Sozialhilfe die Verwertung des aus der Entschädigung angesparten Vermögens verlangen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 20. November veröffentlichten Urteil.
Damit muss eine behinderte, psychisch kranke Frau erst ihr Vermögen von knapp 20.000 Euro aufbrauchen, bis sie Sozialhilfeleistungen beanspruchen kann. Lediglich ein Schonvermögen in Höhe von 2.500 Euro kann ihr verbleiben.
Die Frau, die zunächst in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitete, hatte beim Versorgungsamt Braunschweig 1999 eine Opferentschädigung wegen einer erlittenen Gewalttat und einer damit einhergehenden psychischen Erkrankung beantragt.
Als sie mit Eintritt ins Rentenalter auf Sozialhilfe angewiesen war, lehnte das Sozialamt die gewünschte Grundsicherung im Alter ab. Die Frau verfüge über knapp 20.000 Euro Vermögen, das sie aus der Grundrente angespart habe und aufbrauchen müsse.
Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig. Die monatliche Grundrente werde auch nicht als Einkommen mindernd auf Sozialhilfezahlungen angerechnet. Daher müsse das daraus angesparte Vermögen ebenfalls anrechnungsfrei sein. Nur weil sie sparsam war, dürfe dies nicht zu ihren Lasten gehen. Eine Anrechnung würde für sie eine besondere Härte bedeuten.
Doch das LSG urteilte, dass die Verwertung des aus der Opferentschädigung angesparten Vermögens keine Härte darstelle. Zwar sei eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht als Einkommen mindernd auf Sozialhilfeleistungen zu berücksichtigen. Dies bedeute jedoch nicht, dass auch ein aus einer Grundrente angespartes Vermögen nicht für den Lebensunterhalt einzusetzen wäre. Es fehle hier an einer gesetzlichen Regelung, die dies ausschließt.
Nach dem Willen des Gesetzgebers solle die Grundrente die Mehraufwendungen eines Gewaltopfers oder Kriegsbeschädigten ersetzen, die ein gesunder Mensch nicht hätte. Die monatlich gezahlte Grundrente solle auch zu diesem Zweck genutzt werden. "Sie soll weder zur Bestreitung des Lebensunterhalts noch zur Begründung eines Sparvermögens verwendet werden", urteilte das LSG.
Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eingelegt. Dort ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen B 8 SO 12/18 R anhängig.
Az.: L 8 SO 371/14
Gießen (epd). Das Jugendamt der Stadt Gießen muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen Schulgeld für einen schwer beschulbaren Jungen zahlen. Der zwölfjährige Schüler besuche eine private Schule in Gießen, teilte das Gericht am 29. November mit. Die private Regelschule, auf die der Schüler seit dem aktuellen Schuljahr mit einer Schulbegleitung erfolgreich gehe, war laut Gericht die einzige Schule, die sich zur Aufnahme bereiterklärt hatte.
Das Verwaltungsgericht habe das Jugendamt bereits im April verpflichtet, die Kosten für eine Schulbegleitung in der privaten Regelschule zu übernehmen. Auch der hessische Verwaltungsgerichtshof habe dieser Entscheidung beigepflichtet und eine Beschwerde des Jugendamtes zurückgewiesen.
Der Junge war von seinem Vater misshandelt worden und verhaltensauffällig. Die Beschulung des Schülers in der einzig zur Aufnahme bereiten privaten Regelschule unter Einbeziehung einer Schulbegleitung sei nach Lage der Akten die einzig richtige Lösung, urteilte das Gericht.
Az.: 7 K 1468/18.GI
Straßburg (epd). Deutschland muss psychisch kranke und weiterhin gefährliche Straftäter nach ihrer Haft nicht freilassen. Es verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn zum Schutz der Allgemeinheit für die Betroffenen die Sicherungsverwahrung angeordnet wird, urteilte am 4. Dezember die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Vor Gericht war Daniel I. gezogen, der vom Landgericht Regensburg nach dem Jugendstrafrecht zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt wurde. Er hatte 1997 als 19-Jähriger eine Joggerin im Wald erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen.
Gutachter stellten einen "Hang zum sexuellen Sadismus" fest. Nach Verbüßen seiner Haftstrafe wurde gegen Daniel I. im Jahr 2008 die Sicherungsverwahrung angeordnet. Wegen der bestehenden psychischen Erkrankung sei er weiterhin für die Allgemeinheit sehr gefährlich. Therapien hatte sich Daniel I zunächst verweigert. Erst zwischen 2015 und 2017 war er zu einer Psychotherapie bereit.
Gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung für den Streitzeitraum Juni 2013 bis September 2014 legte er Beschwerde beim EGMR ein. Dieser urteilte im Februar 2017, dass Deutschland nachträglich die Sicherungsverwahrung auch für jugendliche Straftäter anordnen darf. Voraussetzung sei, dass sie weiterhin als sehr gefährlich gelten und sie in einer geeigneten Einrichtung für psychisch Kranke untergebracht sind.
Dem folgte nun auch die Große Kammer des EGMR. Hier hätten zwei externe Sachverständige unabhängig voneinander bei Daniel I. eine Form des sexuellen Sadismus festgestellt. Er sei somit für die Allgemeinheit sehr gefährlich. Die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung sei daher rechtmäßig gewesen, zumal ihm dort Therapiemöglichkeiten angeboten wurden.
Die Sicherungsverwahrung stelle auch keine Strafe dar. Bei psychisch kranken und weiterhin gefährlichen Straftätern solle diese letztlich die Möglichkeit zur Therapie bieten.
Az.: 10211/12 und 27505/14
Berlin (epd). Martin Matz folgt auf Boris Velter (SPD), der das Amt seit 2016 innehatte und in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Velter war zuvor seit 2013 Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Die in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode anstehenden Herausforderungen hätten den Wechsel erforderlich gemacht, hieß es zur Begründung.
Matz war seit 2011 einer von zwei hauptamtlichen Vorständen des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Der Wohlfahrtsverband vertritt rund 430 selbstständige Träger der Diakonie mit mehr als 1.300 Einrichtungen und 52.000 diakonischen Beschäftigen.
Diakoniedirektorin Barbara Eschen dankte ihrem Vorstandskollegen für seine richtungsgebende Arbeit: "Martin Matz hat die Diakonie als verlässliche und kompetente Größe für soziale Fragen sowohl für Politik als auch für Hilfesuchende weiter positioniert."
Matz hat den Angaben zufolge mehr als 20 Jahre politische Erfahrung. Er war 2001 bis 2006 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus und 2006 bis 2011 Gesundheitsstadtrat im Bezirk Spandau. In seiner Zeit als Diakonie-Vorstand engagierte er sich auch in der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Matz hat Betriebswirtschaft studiert und gehört seit 13 Jahren der SPD in Steglitz-Zehlendorf an.
Gerwin Stöcken ist neue Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (nak). Das Präsidiumsmitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO) folgt auf Barbara Eschen, Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die bisher das Amt innehatte. Stöcken will sich nach eigenen Angaben besonders um die Themen Teilhabe und Armut, Hartz IV und Altersarmut, bezahlbarer Wohnraum sowie Kinder- und Familienarmut kümmern. Seine Vorgängerin Eschen war die erste Frau an der Spitze der 1991 gegründeten Nationalen Armutskonferenz. Die nak ist ein Zusammenschluss aus Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, des Deutschen Gewerkschaftsbunds sowie Fachverbänden und Betroffeneninitiativen.
Jörg Passoth, Mitbegründer von "Asyl in der Kirche", ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Der 75-jährige Katechet und Sozialpädagoge erhält die Auszeichnung für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe. Passoth engagiert sich seit Jahrzehnten für abschiebebedrohte Flüchtlinge. Er organisierte zahlreiche Kirchenasyle mit und half damit Menschen, die akut von Abschiebung bedroht waren, hieß es. Zudem ist Passoth seit 15 Jahren im Vorstand von Xenion, einer psychotherapeutischen Beratungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge.
Monika Lüke übernimmt zum Jahreswechsel die Geschäftsführung des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte. Die langjährige Geschäftsführerin Evelyn Gülzow war Ende November verabschiedet worden. Sie hatte das Diakonische Werk Berlin-Stadtmitte 1996 gegründet. Lüke war von Ende 2012 bis Mitte 2015 Berliner Integrationsbeauftragte. Danach arbeitete sie unter anderem für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Asien. Von 2009 bis Mitte 2011 war sie Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International. Zuvor war die promovierte Juristin unter anderem Migrations- und Flüchtlingsreferentin im Stab des Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Jens Teschke übernimmt zum Jahreswechsel die Leitung des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), dem Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Teschke wird damit sowohl Leiter der Presseabteilung als auch der politischen Kommunikation. Teschke arbeitete zunächst als Redakteur bei der Deutschen Welle und für die Netzeitung, bevor er 2009 in die politische Kommunikation wechselte. So war er unter anderem Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag. 2017 wechselte er in die Geschäftsführung des Forums der Automatenunternehmer. Teschke folgt beim ZIA auf Andy Dietrich. Der ZIA vertritt die Interessen von rund 37.000 Unternehmen der Immobilienbranche.
Linda Zervakis (43) wird Botschafterin der BürgerStiftung Hamburg. Mit dem neu geschaffenen Ehrenamt will sie zeigen, wie wichtig es ist, sich zu engagieren, sagte sie in Hamburg. Die "Tagesschau"-Sprecherin ist bereits seit 2010 Schirmherrin des Projekts "Step by Step - Tanzprojekte mit Hamburger Schulen" der BürgerStiftung. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus sozial oder finanziell schwachem Umfeld liege ihr besonders am Herzen, so Zervakis. Sie selbst wuchs als Tochter griechischer Gastarbeiter in dem von hoher Arbeitslosigkeit und niedrigen Einkommen geprägten Stadtteil Harburg auf. Hier habe sie erfahren, wie wichtig Bildung und Förderung für Kinder mit schlechteren Startchancen ist.
Markus Ulbig ist neuer Vorsitzender des Dresdner Caritasverbandes. Der Vorstand hat den CDU-Landtagsabgeordneten und früheren Innenminister Sachsens (2009 bis 2017) einstimmig in die ehrenamtliche Leitungsfunktion gewählt. Der 54-jährige Katholik folgt auf Raphael Ehrlich, der aus beruflichen Gründen aus dem Amt ausgeschieden war.
Marko Ellerhoff (43) ist in die Klinikgeschäftsführung des Agaplesion Ev. Krankenhaus Schaumburg berufen worden. Der Betriebswirt war bislang Geschäftsführer am Standort Holzminden. Er wird das Klinikum Schaumburg mit Diana Fortmann leiten, sobald sein Nachfolger für das Agaplesion Ev. Krankenhaus Holzminden gefunden ist. Zu dem Klinikum Schaumburg gehören 437 Betten und 14 Fachabteilungen. Bundesweit gehören zu Agaplesion mehr als 100 vorwiegend christliche Gesundheitseinrichtungen, darunter 23 Krankenhausstandorte.
10.-12.12. Freiburg:
Seminar "Wenn Führung nervt. Sich selbst und andere erfolgreich führen - Lernen im 'Common Space'"
der Fortbildungsakademie der Caritas
Tel.:0761/200-1700
11.-12.12. Münster:
Seminar "Beziehungen stiften durch Regeln, Grenzsetzung und Konsequenzen"
Tel.: 0251/8365720
12.-14.12. Remagen:
Seminar "Politische und rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen und EU-Bürger*innen"
Tel.:030/2630900
13.12. Berlin:
Fachtagung "Geschlecht. Gerecht gewinnt: Geschlechtergerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit der Sozialwirtschaft" des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-0
13.-15.12. Paderborn:
Seminar "Führen von Mitarbeitergesprächen - Zusammenarbeit positiv gestalten"
der IN VIA Akademie
Tel.: 05251/290838
10.-11.1. Berlin:
Seminar "Professionelle Schlagfertigkeit und professionelle Kommunikation" - The high End of Communication"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837470
16.-18.1. Freiburg:
Seminar "Die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz"
der Fortbildungsakademie der Caritas
Tel.: 0761/200-1700
17.-18.1. Würzburg:
Seminar "Genderaspekte im Betrieblichen Gesundheitsmanagement"
Tel.: 0931/80464333
21.-23.1. Remagen-Rolandseck:
Seminar "Begleitung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe"
Tel.: 030/26309416
23.-24.1. Fulda:
Fachtagung "Teilhabe am Arbeitsleben - Mission Impossible?"
der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
Tel.: 030/284447-822
23.-25.1. Loccum:
Tagung "Beruf 4.0 - Eine Institution im Wandel"
der Evangelischen Akademie Loccum
Tel. 05766/81114
23.-25.1. Nürnberg:
Seminar "Kosten- und Leistungsrechnen in der Sozialwirtschaft"
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/50437999
31.1. Berlin:
Seminar "Neue Wege in der Personalgewinnung - gewusst wie! Employer Branding, Mobile Recruiting, Online-Kanäle: Was ist sinnvoll und was nicht?"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837388
6.2. Haan:
Schulung "Kinder vor (sexueller) Gewalt schützen"
des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln
Tel.: 0221/2010-273
7.2. Frankfurt a.M.:
Seminar "Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Tendenzbetrieb"
der BFS-Service
Tel.: 0221/97356159