

Gießen (epd). Das Jugendamt der Stadt Gießen muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen Schulgeld für einen schwer beschulbaren Jungen zahlen. Der zwölfjährige Schüler besuche eine private Schule in Gießen, teilte das Gericht am 29. November mit. Die private Regelschule, auf die der Schüler seit dem aktuellen Schuljahr mit einer Schulbegleitung erfolgreich gehe, war laut Gericht die einzige Schule, die sich zur Aufnahme bereiterklärt hatte.
Das Verwaltungsgericht habe das Jugendamt bereits im April verpflichtet, die Kosten für eine Schulbegleitung in der privaten Regelschule zu übernehmen. Auch der hessische Verwaltungsgerichtshof habe dieser Entscheidung beigepflichtet und eine Beschwerde des Jugendamtes zurückgewiesen.
Der Junge war von seinem Vater misshandelt worden und verhaltensauffällig. Die Beschulung des Schülers in der einzig zur Aufnahme bereiten privaten Regelschule unter Einbeziehung einer Schulbegleitung sei nach Lage der Akten die einzig richtige Lösung, urteilte das Gericht.
Az.: 7 K 1468/18.GI