sozial-Politik

Asyl

Bürgen sollen länger für Flüchtlinge zahlen als gedacht




Sollen zahlen: Das Ehepaar Christopher Emmer und Christine Emmer-Funke aus Minden und Syrer Kameran Ebrahim.
epd-bild/Oliver Krato
Etliche Deutsche haben syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen als Bürgen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Viele erhalten jetzt hohe Geldforderungen von Behörden: Auch wenn die Flüchtlinge anerkannt sind, sollen die Bürgen weiterhin zahlen. Dagegen ziehen die Betroffenen vor Gericht.

Christine Emmer-Funke (61) aus Minden kann es nicht glauben: 22.000 Euro an Sozialleistungen soll sie zurückzahlen, die ein aus Syrien geflüchtetes Ehepaar bekommen hat. Sie hatte 2014 für das Paar gebürgt, nur dadurch konnte es sich aus dem Krieg nach Deutschland retten.

Wie Emmer-Funke erhalten zurzeit viele Menschen, die in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern.

"Es kann nicht sein, dass der Staat die Unterstützung für anerkannte Flüchtlinge privatisiert", sagt Emmer-Funke. Sie und andere Betroffene haben Klage gegen die Bescheide eingereicht, hoffen aber zugleich auf eine politische Lösung.

Dauer der Bürgschaften ungeklärt

Hintergrund für den Streit ist die damals ungeklärte Dauer der Bürgschaften: In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für die Syrer aus - aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Verpflichtung auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde.

Das Ehepaar Emmer-Funke sah 2014 die schrecklichen Bilder aus dem syrischen Bürgerkrieg: "Wir waren erschüttert und wollten helfen." Auch die deutsche Politik reagierte auf das Leid der Bevölkerung: Bund und Länder ließen über humanitäre Aufnahmeprogramme mehrere Zehntausend Menschen einreisen - noch vor dem großen Flüchtlingszuzug. Wie fast alle Länder beteiligte sich auch NRW. Voraussetzung für die Aufnahme war, dass nahe Verwandte in Deutschland lebten und sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichtete.

Bürgschaft nach 15 Minuten auf dem Amt

Auf diese "Kontingentlösung" hoffte damals auch der in Minden lebende Syrer Kameran Ebrahim. Der 45-jährige Dolmetscher bangte um seine Schwiegereltern in der Heimat. "Mit drei Kindern konnte ich aber nicht selber für die Kosten bürgen", berichtet Ebrahim. Christine Emmer-Funke sprang ein. Ebrahim begleitete sie zur Ausländerbehörde. "Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten", erinnern sich beide. Sie legte Personalausweis und Gehaltsabrechnung vor. Für zwei Personen könne sie bürgen, hieß es. Dann unterschrieb Emmer-Funke die Verpflichtung.

Das Risiko schien überschaubar, davon sei auch die Mitarbeiterin des Amtes ausgegangen: Mit der so gut wie sicheren Anerkennung der Syrer würde die Zahlungsverpflichtung auslaufen - nach sechs, vielleicht zwölf Monaten.

Aufgrund der Erklärung von Emmer-Funke gelangten Ebrahims Schwiegereltern sicher nach Deutschland, erhielten den Flüchtlingsstatus und bezogen dann Grundsicherung im Alter. Diese Leistungen fordert die Stadt Minden nun im Auftrag des Bundes von den Bürgen zurück.

Allein in Minden mindestens 15 Fälle

Stefan Straube-Neumann, Eine-Welt-Promotor im "Welthaus Minden", weiß von 15 Fällen in der Stadt, in denen es um Summen zwischen 9.000 und 28.000 Euro geht. Gemeinsam mit dem Kirchenkreis Minden hat das Welthaus einen Rechtshilfefonds für Musterklagen eingerichtet.

Wie viele Verpflichtungserklärungen bundesweit unterschrieben wurden, ist nicht bekannt. Rund 15.000 syrische Flüchtlinge sind nach Angaben von Pro Asyl bis Mitte 2015 allein über die Länderprogramme eingereist, 2.000 davon laut Landessozialministerium nach NRW. Das Land Berlin nannte auf Anfrage die Zahl von 1.000 Verpflichtungserklärungen für Syrer und Iraker.

Viele Bürgen verließen sich damals auf die Rechtsauffassungen ihrer Länder. Ob sie von den Ämtern vor Ort auf die abweichende Meinung des Bundes und das damit verbundene Risiko hingewiesen wurden, ist umstritten. "Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann", sagte ein Sprecher des bis zum Regierungswechsel zuständigen NRW-Innenministeriums. Im Welthaus Minden wird bezweifelt, ob das immer so war: Es gebe sogar Erklärungen, in denen handschriftlich auf die Befristung bis zur Flüchtlings-Anerkennung verwiesen worden sei.

In einem Erlass an die Behörden hatte das NRW-Innenministerium 2015 ausdrücklich beide Rechtsmeinungen dargestellt. Etwaige Ansprüche von Bürgen an das Land seien daher unbegründet, bestätigte das nunmehr zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Ähnlich wie NRW verfuhr Niedersachsen.

Ministerium verweist auf Einzelfallprüfung vor Ort

Nicht die Länder, sondern die Bundesbehörden forderten die Sozialleistungen durch Kommunen und Jobcenter zurück und könnten ja auch darauf verzichten, hieß es aus dem NRW-Innenministerium. Für das Bundesarbeitsministerium kommt dies jedoch nicht infrage. Bürgen könnten sich "nicht in jedem Fall" von ihrer Verpflichtung lösen, erklärt ein Sprecher des von Andrea Nahles (SPD) geführten Ministeriums und verweist auf Einzelfallprüfungen vor Ort.

Bessere Karten scheinen Verpflichtungsgeber in Hessen zu haben. Diese hatten aus ihrem Innenministerium wiederholt die Auskunft bekommen, sie könnten sich auf die Position des Landes verlassen. Nach politischem Druck kündigte Innenminister Peter Beuth (CDU) nun eine Einzelfallprüfung "unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung" an.

Klage gegen Zahlungsaufforderungen

Darauf hoffen unter anderem mehr als 20 Flüchtlingspaten aus Mittelhessen, die vor dem Gießener Verwaltungsgericht gegen die Zahlungsaufforderung der Jobcenter klagen. Ein Entscheidungstermin ist noch offen. "Da gibt es keinen neuen Stand", sagte Klaus-Dieter Grothe von der Flüchtlingshilfe Mittelhessen dem epd. Es gebe aber ein für die Flüchtlingshelfer positives Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das habe "unsere Auffassung bestätigt, dass unsere Unterschrift gegeben wurde, als wir davon ausgehen mussten, dass die Erklärungen erlöschen, sobald Asyl gewährt wurde". Weil die Stadt Wiesbaden aber in Berufung gegangen sei, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Pro Asyl sind die Verpflichtungserklärungen schon länger ein Dorn im Auge. Und so urteilt Sprecher Bernd Mesovic: "Der Staat kann kein Interesse daran haben, dass man Bürger, die aus humanitären Gründen gehandelt haben, möglicherweise in den Ruin treibt."

Das sieht auch die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, so. Sie lehnt Einzelfallentscheidung der Behörden ab. Das bringe aber keine Rechtssicherheit: "Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muss sich für eine allgemeine Regelung einsetzen, die die Flüchtlingspaten syrischer Flüchtlinge wirksam vor finanziellen Überlastungen schützt." Spätestens mit der Flüchtlingsanerkennung müsse der deutsche Staat die Verantwortung für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge übernehmen. "Dieses Kostenrisiko darf nicht auf engagiert und mutig handelnde Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden", sagte Jelpke.

Der Syrer Kameran Ebrahim will seinerseits Familie Emmer unterstützen, sollte diese am Ende doch für seine Schwiegereltern zahlen müssen. Für diese sei es "bedrückend", dass durch ihren Aufenthalt derartige Probleme auf ihre Bürgen zukommen.

Thomas Krüger und Dirk Baas


Kirchen

Superintendent fordert Stopp der Forderungen an Flüchtlingshelfer



Der Superintendent des Kirchenkreises Minden, Jürgen Tiemann, fordert im Konflikt um hohe Rechnungen von Behörden an Flüchtlingspaten eine Aussetzung der Forderungen durch die Bundesregierung. "Das Integrationsgesetz muss nachgebessert werden", sagte Tiemann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Drei-Jahres-Frist für die Geltung von Verpflichtungserklärungen sei zu lang, wenn dadurch teilweise sehr hohe fünfstellige Summen auf die Helfer zukämen.

"Ehrenamtliche, die sich zur Übernahme des Lebensunterhalts syrischer Kriegsflüchtlinge verpflichtet hatten, damit diese sicher nach Deutschland kommen konnten, haben nun Angst", erklärte der Superintendent. Mehrere Menschen hätten bereits Zahlungsaufforderungen der Stadt Minden erhalten, die zum Teil mehr als 20.000 Euro betragen.

Noch vor der großen "Flüchtlingswelle" hatten in den Jahren 2014 und 2015 neben dem Bund fast alle Länder durch humanitäre Programme die Einreise Tausender Syrien-Flüchtlinge ermöglicht. Voraussetzung war, dass Angehörige oder Dritte für deren Lebenshalt und Unterkunft aufkommen. Nach Schätzungen von Initiativen sind solche Bürgschaften bundesweit für Tausende Flüchtlinge eingegangen worden.

Die Helfer seien vielfach davon ausgegangen, dass ihre finanzielle Verpflichtung mit der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus enden werde, welche die allermeisten Syrer nach maximal zwölf Monaten erhielten. Doch diese Rechtsauffassung, die auch Nordrhein-Westfalen vertrat, setzte sich nicht durch. Der Bund legte im Integrationsgesetz eine Frist von fünf Jahren fest, die für "Altfälle" auf drei Jahre begrenzt und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

Als Kirche, die sich für die Integration der Geflüchteten einsetze, wolle man sich nun auch dafür starkmachen, dass deren Unterstützer finanziell nicht überlastet werden. Deswegen habe der Kirchenkreis Minden einen Rechtshilfefonds eingerichtet und bitte dafür um Spenden. Aus dem Fonds sollen Musterklagen von Betroffenen unterstützt werden. Es gehe nicht an, dass freiwillige Helfer die Konsequenzen einer zwischen Bund und Ländern strittigen Rechtslage tragen müssten, sagte Tiemann.



Asyl

Im Dorf Wollershausen ist jeder sechste Einwohner ein Flüchtling




Haben zueinander gefunden: Flüchtlinge und Bewohner des kleinen Dorfes Wollershausen.
epd-bild/Hubert Jelinek
Als im niedersächsischen Wollershausen eine Flüchtlingsunterkunft entstand, gab es auch Bedenken. Zwischenzeitlich lebten 130 Asylsuchende in dem Dorf. Mittlerweile ist aus den "Neu-Wollershäusern" und den Einheimischen eine Gemeinschaft gewachsen.

Locker schlendert der aus dem Iran stammende 13-jährige Sehpr die Dorfstraße entlang. "Moin", ruft er herüber und hebt dabei lächelnd die Hand. Der evangelische Pastor Jens-Arne Edelmann erwidert den Gruß von der anderen Straßenseite in der Sprache des Iraners: "Salam!" In dem kleinen, rund 460 Einwohner zählenden Ort Wollershausen am Harzrand hat sich vieles geändert. Vor zwei Jahren wurden dort überraschend rund 130 Flüchtlinge untergebracht. "Das war eine große Sache, und es stellte sich die Frage, wie so ein kleines Dorf damit umgeht", sagt Edelmann.

Seit der sogenannten Flüchtlingskrise nutzt der Landkreis Göttingen die Nebengebäude des historischen Wasserschlosses als Sammelunterkunft - derzeit leben etwa 80 Flüchtlinge dort. Dass man sich im Dorf grüßt, haben die "Neu-Wollershäuser" schnell gelernt, sagt Edelmann, während Sehpr sich vor der Kirche zu ihm stellt. Nach und nach kommen immer mehr Flüchtlinge die Dorfstraße entlang. Pastor Edelmann will eine kleine Führung durch den historischen Kirchenraum machen. Auch ein paar Dorfbewohner sind dabei.

Anfangs gab es viele Bedenken

Ortsbürgermeister Ulrich Schakowske (SPD) erinnert sich noch gut an die Situation, als im Jahr 2015 kurzfristig zunächst in der Turnhalle eine Notunterkunft eingerichtet wurde. Wie überall hatten auch in Wollershausen einige Dorfbewohner zunächst Bedenken. Gleichzeitig gab es zahlreiche Ehrenamtliche, die sich geduldig für die Integration einsetzten. Schnell wurde eine Kleiderkammer eingerichtet oder eine Hausaufgabenhilfe angeboten. Andere begleiteten die Flüchtlinge zu Arztbesuchen.

Aus Sicht des niedersächsischen Flüchtlingsrats sind Ballungen von Asylsuchenden im ländlichen Raum inzwischen wieder eher eine Seltenheit. "Da, wo es sie gegeben hat, werden sie mehr oder weniger aufgelöst", sagt Geschäftsführer Kai Weber. In dem 100 Einwohner zählenden Ort Sumte nahe der Elbe etwa lebten zwischenzeitlich rund 1.000 Asylbewerber. In Ehra-Lessien bei Gifhorn trafen zeitweise 800 Flüchtlinge auf 400 Einwohner.

Obwohl er die Unterbringung in Dörfern ohne verkehrstechnische Anbindung kritisch sehe, sei die Hilfe vor Ort sicher direkter, räumt Weber ein. "Natürlich lässt sich einiges kompensieren, wenn eine Bindung an die örtliche Bevölkerung da ist." So könne ein fehlender Bus durch Mitfahrgelegenheiten von Dorfbewohnern ersetzt werden. Beispiele wie Ehra-Lessien hätten gezeigt, dass die Bevölkerung sehr viel beisteuern könne, weil sie die Problematik der Flüchtlinge besser kenne.

Jetzt klappt die direkte Hilfe der Einheimischen

Auch in Wollershausen klappt die direkte Hilfe. Einigen Flüchtlingen konnten bereits Wohnungen vermittelt werden. Auch die "Neu-Wollershäuser" packen mit an, helfen bei gemeinsamen Festen oder putzen auch mal die Kirche. Einige Iraner haben bei Pastor Edelmann einen Taufkurs absolviert und wurden im Frühjahr getauft. Regelmäßig besuchen sie nun am Sonntag den Gottesdienst. Die Predigt wird dabei leise von einem Dolmetscher übersetzt. Das störe keinen, sagt Edelmann. Im Gegenteil: "Immer öfter sitzen Flüchtlinge und Einheimische gemeinsam in einer Kirchenbank."

Für die neuen Bewohner wie den 43-jährigen Mehdi ist jedoch ungewiss, wie lange sie noch bleiben. Seit fast einem Jahr lebt er mit seiner Familie in dem kleinen Dorf im Harzvorland. Immer noch warten sie auf einen Termin bei den Behörden, der über ihr Bleiberecht entscheiden soll. Wie die meisten möchten sie dann in eine größere Stadt ziehen, sagt Mehdi, während unweit der Kirche die Kühe grasen. Vor ihrer Flucht lebten sie in einer Metropole mit rund drei Millionen Einwohnern.

Trotz der Wartezeit ist der Familienvater vor allem dankbar dafür, dass sie in Wollershausen in Sicherheit sind. "Ich weiß nicht, wann wir hier weg können, aber wir werden niemals vergessen, was Wollershausen für uns getan hat."

Charlotte Morgenthal


Behinderung

Nicht alle Menschen in Deutschland dürfen wählen




Ein Patientenbetreuer hilft in der diakonischen Einrichtung Friedehorst bei der Stimmabgabe. (Archivbild)
epd-bild/Alasdair Jardine
Menschen, die einen rechtlichen Betreuer in allen Angelegenheiten haben, und schuldunfähige Straftäter sind in Deutschland von der Wahl ausgeschlossen. Behindertenrechtsaktivisten fordern, diesen pauschalen Ausschluss aufzuheben.

Menschen mit Behinderung, die unter dauerhafter Vollbetreuung stehen, dürfen in Deutschland nicht wählen. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben diesen Wahlausschluss für ihre Landtags- und Kommunalwahlen im vergangenen Jahr abgeschafft. Berlin und Rheinland-Pfalz wollen nachziehen, teilte der Arbeitsstab der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Bei der Bundestagswahl dürfen Menschen in Vollbetreuung jedoch weiterhin nicht wählen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bezeichnet dies als "hoch problematisch". Die Praxis widerspreche geltendem Menschenrecht.

Fast 85.000 Menschen durften 2015 laut Bundeswahlgesetz nicht wählen, geht aus einer Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. 81.220 davon standen unter Vollbetreuung. Hinzu kamen 3.300 schuldunfähige Straftäter, die sich auf richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befanden.

Steht eine Person unter dauerhafter Vollbetreuung, ist ein gesetzlicher Betreuer zur Regelung aller Angelegenheiten bestellt. Das Betreuungsgericht ordnet Betreuungen dann an, wenn Menschen aufgrund von psychischen Krankheiten oder Behinderungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Zu einer dauerhaften Vollbetreuung kommt es nur dann, wenn der Betroffene keinerlei rechtliche Angelegenheiten mehr selbstständig regeln kann. Dann wird ihm auch automatisch das Wahlrecht entzogen.

UN-Konvention garantiert politische Partizipation

Der Artikel 29 der UN-Behindertenkonvention, die in Deutschland seit 2009 gültig ist, garantiert das Recht auf politische Partizipation. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention weise seit 2011 immer wieder darauf hin, dass sowohl Menschen mit Betreuung als auch psychisch kranke Straftäter das Wahlrecht zugesprochen werden müsse, heißt es in dem Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vom Institut für Menschenrechte, der 2016 vorgelegt wurde. Die Wahlrechtsausschlüsse stellten einen diskriminierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in das menschenrechtlich garantierte Recht zu wählen dar, heißt es weiter.

Auch Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, fordert eine Abschaffung der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse: "Es kann nicht sein, dass ein Mensch mit Betreuung ein Auto kaufen darf, aber nicht die Wahl hat, wer dieses Land regiert." Ihr Arbeitsstab lobte Projekte, die Menschen mit Behinderungen auf die Wahl vorbereiten. Dabei werden beispielsweise Informationen über die Parteien in Leichter Sprache verbreitet. Vor allem sei aber wichtig, dass Angehörige, Betreuer oder andere Bezugspersonen die Betroffenen in ihrer Wahlentscheidung unterstützten.

Acht Wahleinsprüche scheiterten

Nach der Bundestagswahl 2013 wurden acht Wahleinsprüche von erwachsenen Deutschen mit Behinderungen eingereicht, die die Gültigkeit der Bundestagswahl wegen der Wahlrechtsausschüsse anfochten. Diese Einsprüche wurden jedoch zurückgewiesen. Inzwischen liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.

Österreich, Italien, die Niederlande, Schweden, Großbritannien, Kroatien und Lettland, in denen ähnliche Wahlrechtsausschlüsse bestanden, lassen inzwischen alle Volljährigen zur Wahl zu, heißt es in dem Bericht des Instituts für Menschenrechte. Von Seiten der SPD, der Grünen und der Linkspartei habe es im Bundestag in der laufenden Legislaturperiode Bestrebungen gegeben, den Ausschluss von Wahlen abzuschaffen, teilte der Arbeitsstab der Behindertenbeauftragten mit.

Christina Spitzmüller


Behinderung

Caritas: Alle müssen wählen dürfen




Janina Bessenich
epd-bild/privat

Die Caritas fordert, dass bundesweit alle Menschen ab 18 Jahren wählen dürfen. "Es ist verfassungswidrig, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht wählen dürfen, wenn für sie ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist", sagte Janina Bessenich, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesfachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, dem Evangelischen Pressedienst (epd). In Deutschland seien davon etwa 85.000 Menschen betroffen - Personen, die unter dauerhafter Vollbetreuung stehen, oder auch schuldunfähige Straftäter. Bessenich rechnet jedoch in der kommenden Legislaturperiode mit einer Aufhebung des Wahlausschlusses.

Acht Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung 2013 von der Bundestagswahl ausgeschlossen waren, legten Beschwerde gegen die Wahl ein, berichtete Bessenich. Das Verfahren liege inzwischen beim Bundesverfassungsgericht und laufe derzeit noch. Bessenich rechnet aber erst nach der Bundestagswahl mit einer Entscheidung, die "hoffentlich richtungsweisend wird und zu einer Aufhebung des Wahlausschlusses führt."

Das Problem aus der Sicht der Caritas-Fachfrau: Bei der Betreuung in allen Angelegenheiten werde über andere Dinge entschieden als über die Wahlfähigkeit. Dass Betroffene von der Wahl ausgeschlossen werden, passiere dann automatisch. "Vielen Richtern beim Amtsgericht, die Betreuungen anordnen, ist nicht bewusst, dass die Menschen damit ihr Wahlrecht verlieren", sagte Bessenich.

Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie fordere auch, dass Straftäter, die sich auf richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weiterhin wählen dürfen. Wer seine Haftstrafe im Gefängnis absitze, dürfe wählen, wer wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sei, hingegen nicht. "Das ist nicht konsequent", sagte Bessenich.

Damit eine Wahl für alle möglich sei, müsse sie barrierefrei werden. Bessenich forderte Broschüren und Informationsmaterial über Parteien und Wahlprogramme in Leichter Sprache und barrierefreie Wahlräume. Sie ist überzeugt, dass davon alle Wähler profitieren würden. Von verständlichen Informationen in Leichter Sprache könnten auch "normale" Wähler Gebrauch machen, Assistenzen durch Wahlhelfer in den Wahllokalen seien auch für ältere Menschen sinnvoll.

Solange eine Betreuung in allen Angelegenheiten Menschen von der Wahl ausschließt, könne eine Lösung sein, die Betreuung in Einzelfällen einzuschränken zu lassen - womit dann automatisch das Wahlrecht zurückkehre, sagte Bessenich. Von der Idee einer Einzelfallprüfung durch Richter, die über die Wahlfähigkeit von Menschen in Vollbetreuung entscheiden könnten, halte sie hingegen nicht viel. "Dann müsste das für alle Menschen gelten, nicht nur für Menschen mit Behinderung", sagte Bessenich.

Christina Spitzmüller


Bundesregierung

Praxishilfe für Flüchtlingsfrauen auf Jobsuche



Mit einer Praxishilfe wenden sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Bundesfamilienministerium an Unternehmen, um das Potenzial neu zugewanderter Frauen und Mütter für den Arbeitsmarkt zu erschließen. "Der Großteil der geflüchteten Mütter will hier Geld verdienen und ist hoch motiviert. Die Hälfte hat bereits in der Heimat gearbeitet", sagte Bundesfamilienministerin Katarina Barley am 7. August in Berlin. Mit einer Erwerbsperspektive integriere man nicht nur die geflüchtete Frauen, sondern mit ihnen die ganze Familie. Denn Mütter seien Vorbilder für ihre Kinder.

500.000 Mädchen und Frauen haben zwischen 2012 und 2016 in Deutschland Schutz gesucht. Drei Viertel der Frauen haben Kinder. Über die Hälfte aller geflüchteten Frauen stehen jetzt oder zukünftig dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung. "Für viele Frauen ergibt sich nach ihren eigenen Angaben erst in Deutschland eine wirkliche, realistische Perspektive auf eine eigene Berufstätigkeit", heißt es in der IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter.

Bevor sie diese Chance nutzen könnten, brächten die ersten Schritte in den Beruf auch lebensnahe Herausforderungen mit sich, hieß es. Denn viele Frauen sehen sich alleine für die Kinderbetreuung verantwortlich. Da rund zwei Drittel der geflüchteten Frauen noch keine berufliche Ausbildung hat, fehlt es zudem an Qualifikation.

"Der Wunsch zu arbeiten ist unter den geflüchteten Frauen hoch. Passende Unterstützungsangebote sind daher wichtig. Unternehmen können einen wichtigen Beitrag leisten", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Dazu sei der parallele Ausbau der Betreuungsinfrastruktur eine wichtige Voraussetzung. Daneben ist nach seinen Worten eine ausreichende Flexibilität für die Unternehmen bei der Gestaltung von Vereinbarkeitsmodellen sehr wichtig. Und: "Um die Erwerbsbeteiligung geflüchteter Frauen zu steigern, müssen wir sie gleichzeitig beim Sprach- und Qualifikationserwerb unterstützen."

Die Praxishilfe von DIHK und Bundesfamilienministerium zeigt den Angaben nach mit Hinweisen auf Förderung, gute Beispiele und Unterstützungsangebote auf, welche Brücken in Ausbildung und Beruf führen. So unterstützt das ESF-Programm "Stark im Beruf" des Bundesfamilienministeriums an 80 Standorten bundesweit den beruflichen Einstieg von Müttern mit Migrationshintergrund, darunter auch geflüchtete Mütter.



Wahlen

Abstiegsängste bringen der AfD Zulauf




AfD-Wahlplakat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016.
epd-bild/Jens Schlueter
Es ist weniger die eigene schlechte Lage als die Angst vor dem Abstieg, die Wähler ihr Kreuz bei der AfD machen lässt. Die Politik müsse zumindest etwas gegen unsichere Arbeitsverhältnisse und niedrige Renten tun, fordert der DGB.

Abstiegsängste und Unsicherheit über die eigene Zukunft sind die Hauptbeweggründe für Wähler, ihr Kreuz bei der AfD zu machen. Nach einer am 9. August in Berlin vorgestellten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung stehen AfD-Wähler materiell durchweg nicht schlechter da als der Bevölkerungsdurchschnitt. Sie haben aber größere Befürchtungen, die Kontrolle über ihr Leben zu verlieren.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann forderte die Parteien auf, das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ernst zu nehmen, für Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen und die soziale Absicherung gerechter zu machen.

Sorgen um ihre persönliche Zukunft

Zwei Drittel der Wahlberechtigten, die ihr Kreuz bei der AfD machen würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, machen sich Sorgen um ihre persönliche Zukunft - in der Gesamtbevölkerung ist das nur knapp jeder Zweite (46 Prozent). Das Gefühl persönlicher Zurücksetzung ist bei AfD-Wählern stark ausgeprägt, obwohl ihr Durchschnitts-Nettoeinkommen mit 1.664 Euro kaum unter dem allgemeinen Durchschnitt (1.682 Euro) liegt. AfD-Wähler ordnen sich aber unabhängig von ihrem jeweiligen realen Einkommen in der Gesellschaft niedriger ein und geben überdurchschnittlich häufig an, im Vergleich zu ihren Eltern einen sozialen Abstieg erlebt zu haben.

Die Forscher im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung wollten auch wissen, welche Rolle das Arbeitsleben und die Gewerkschaftszugehörigkeit spielen. Ergebnis der Studie: Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft allein macht keinen Unterschied. Gewerkschaftsmitglieder sind genauso häufig AfD-Sympathisanten wie unorganisierte Wahlberechtigte.

Sicherheit des Jobs ist entscheidend

Einen Unterschied macht aber, wie sicher das Arbeitsverhältnis ist. Arbeitnehmer aus der unteren Mittelschicht in unsicheren, befristeten Jobs rücken eher in AfD-Nähe als Beschäftigte in tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnissen. Die Autoren der Studie rechnen der Gruppe in unsicherer Beschäftigung rund fünf Millionen Arbeitnehmer zu. Gut ein Fünftel gebe an, AfD wählen zu wollen. Wer hingegen positive Erfahrungen mit Mitbestimmung und tarifvertraglichen Rechten macht, neige der AfD deutlich seltener zu, so die Studie.

DGB-Chef Hoffmann betonte, Erfahrungen in der Arbeitswelt seien ein maßgeblicher Faktor für das Sicherheitsgefühl der Menschen. Jeder Zweite mache sich Sorgen um seine Rente. Die Politik müsse die Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen korrigieren, forderte der DGB-Vorsitzende. In Zeiten großen Wandels bräuchten die Menschen "mehr Sicherheit".

"Sozial Abgehängte" überwiegen nicht

Dass bei den Landtagswahlen im Frühjahr überproportional viele Gewerkschaftsmitglieder die AfD gewählt hatten, führen die Autoren der Rechtspopulismus-Studie auf den hohen Arbeiteranteil unter AfD-Wählern zurück. Arbeiter seien stärker gewerkschaftlich organisiert als andere Berufsgruppen. Insgesamt seien es zwar überproportional viele Männer mit niedrigerer Bildung, die AfD wählten, aber keineswegs überwiegend die "sozial Abgehängten". Arbeitslose etwa machten ihr Kreuzchen nicht häufiger bei den Rechtspopulisten als der Rest der Bevölkerung, so die Forscher.

Die Ergebnisse der Studie beruhen auf einer repräsentativen Umfrage von knapp 5.000 wahlberechtigten Personen zu Beginn dieses Jahres. Knapp elf Prozent der Befragten gehörten einer Gewerkschaft an.

Bettina Markmeyer


Krankenkasse

Leiharbeiter sind länger krank als Festangestellte



Leiharbeiter sind länger krankgeschrieben als Arbeitnehmer in regulären Beschäftigungsverhältnissen. Nach einer Auswertung der Techniker Krankenkasse fehlten Leiharbeiter im vergangenen Jahr durchschnittlich an 20,3 Tagen. Das waren 5,6 Tage mehr als bei Arbeitnehmern in den übrigen Branchen (14,7 Tage), wie die Kasse am 10. August in Hamburg mitteilte.

In den vergangenen Jahren verschlechterte sich demnach die Situation zusehends. Noch im Jahr 2008 waren Leiharbeiter den Krankenkassen-Zahlen zufolge an 14,7 Tagen krank. In anderen Branchen waren es elf Tage.

Vor allem Muskel-Skelett-Erkrankungen führten bei Leiharbeitern zu mehr Krankheitstagen. Sie fehlten deshalb im Schnitt 4,5 Tage im Jahr, in anderen Branchen waren es 2,8 Tage. Wegen psychischer Erkrankungen blieben Leiharbeiter laut Erhebung 3,4 Tage zuhause, die übrigen Beschäftigten 2,4 Tage.

"Der relativ hohe Krankenstand liegt jedoch nicht nur in dem Beschäftigungsverhältnis Zeitarbeit begründet, sondern auch darin, dass die in der Zeitarbeitsbranche vermittelten Tätigkeiten zu einem großen Teil körperlich schwere Arbeiten sind", erläuterte die Kasse. Viele Zeitarbeiter seien im Lager- und Transportbereich, als Installateure, Monteure oder Hilfsarbeiter tätig, in Berufsfeldern, die erfahrungsgemäß überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten aufwiesen. "Deshalb ist die Diskrepanz zu den Beschäftigten anderer Branchen im Bereich der Muskel-Skelett-Erkrankungen besonders hoch."

Auch der Wechsel der Einsatzorte und Arbeitsbereiche sowie eine relativ hohe Arbeitsunsicherheit der Zeitarbeitnehmer führen laut Techniker Krankenkasse zu einer erhöhten Belastung. Zudem wirkten sich die schlechten Jobperspektiven auf die Gesundheit aus. Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit in Deutschland 993.000 Zeitarbeiter beschäftigt.




sozial-Branche

Sterbebegleitung

Londons erstes modernes Hospiz wird 50




Seit 50 Jahren aktiv in der Sterbebegleitung: Das Hospiz St. Christopher's in London.
epd-bild/St.Christophers
Schmerzen nehmen und Menschen am Lebensende mit Leib und Seele betreuen, dafür stehen Hospize in vielen Ländern der Welt. Das erste moderne Hospiz gründete die Britin Cicely Saunders vor 50 Jahren in London.

Der große helle Raum sieht aus wie ein gewöhnliches Café. Fast alle Tische sind voll besetzt, es ist Zeit für Kaffee und Kuchen. An der Theke bestellen sich die Besucher Tee oder Kaffee. Ganz am Ende des Raumes stimmt eine Gruppe "Happy Birthday" an. Es wird Geburtstag gefeiert. Eine Mitarbeiterin serviert süße Stückchen auf einer Étagère. Alles wirkt wie ein Nachbarschaftscafé, in dem vor allem ältere Menschen ihren Nachmittag verbringen. Der helle, freundliche Raum ist das Herz des Hospizes St. Christopher's im Londoner Stadtteil Sydenham.

Vor 50 Jahren wurde es eröffnet. Die ersten Patienten zogen bereits einige Tage zuvor ein. Die Idee dazu hatte die Krankenschwester und Ärztin Dame Cicely Saunders (1918-2005). Sie gilt als die Mitbegründerin der modernen Hospizbewegung, St. Christopher's als erstes modernes Hospiz: Schwerstkranke und sterbende Menschen werden auf ihrem letzten Weg versorgt und begleitet.

Neue Wege in der Schmerztherapie gesucht

St. Christopher's war die erste Einrichtung, die Schmerzbehandlung, Symptomkontrolle, Pflege, Weiterbildung und klinische Forschung miteinander verband. Das Hospiz forschte über den Einsatz von Morphium in der Schmerztherapie und untersuchte neue Wege der Behandlung von Symptomen. 2005 starb Cicely Saunders in dem von ihr selbst gegründeten Haus.

Heute versorgen die Mitarbeiter jedes Jahr Tausende Menschen am Ende ihres Lebens - nicht nur stationär, sondern vor allem in ihren eigenen vier Wänden. Das Hospiz ist säkular, arbeitet aber eng mit Kirchen und anderen religiösen Einrichtungen zusammen.

Nicht jeder, der von St. Christopher's betreut wird, ist bereits im fortgeschrittenen Alter. "Wir haben auch eine Gruppe mit jungen Erwachsenen", sagt Emily Baddeley, die Kommunikationsverantwortliche der Einrichtung. "Wenn die sich hier treffen, geht es ziemlich lebhaft zu."

Teilnahme an Straßenparade war einmalig

Vor kurzem nahm die Gruppe an einer großen Straßenparade in London teil. Das sei zwar vielleicht ungewöhnlich für ein Hospiz, sagt Baddeley, aber für die Patienten sei es ein einmaliges Erlebnis gewesen.

Ein großer Garten umgibt das Gebäude, es gibt Kunstateliers und musiktherapeutische Angebote. Die Wände des Hospizes sind bunt geschmückt mit Werken der Teilnehmer der Kunsttherapie. Auch politische Statements lassen sich in den Kunstwerken entdecken, beispielsweise Kritik an der Regierung wegen ihrer Kürzungen im Wohlfahrtsbereich.

1.200 Freiwillige unterstützen das Hospiz bei seiner Arbeit. Hospizleiterin Heather Richardson legt großen Wert darauf, dass das Hospiz seinen Platz in der Mitte der Gesellschaft hat. "Wir definieren uns nicht über das Sozialsystem, sondern über die Menschen, die wir unterstützen."

Auch Kurse und Trainings für Pflegende waren schon immer ein wichtiger Teil der Arbeit von St. Christopher's. Auf dem Gelände werden Menschen aus aller Welt in der Versorgung sterbender Menschen fortgebildet.

Kosten von 22 Millionen Euro im Jahr

Rund 22 Millionen Euro kostet die Unterhaltung des Hospizes jährlich. Etwas mehr als ein Drittel davon übernimmt der nationale Gesundheitsdienst NHS, der Rest wird aus Spenden finanziert. Dabei nimmt der Bedarf, am Lebensende Unterstützung durch ein Hospiz zu erhalten, stetig zu, sagt Leiterin Heather Richardson: "Vor allem die sozialen Bedingungen haben sich in den vergangenen 50 Jahren stark verändert."

Die Menschen würden immer älter, oft sei bei Paaren nicht mehr nur ein Partner pflegebedürftig, sondern beide. Früher habe oft ein Ehepartner den anderen gepflegt, "aber das ist bei zunehmendem Alter einfach nicht mehr möglich, deshalb versuchen wir entfernte Verwandte zu beteiligen, Nachbarn, Freunde", sagt Richardson. Auch sei die Zeit, in der Menschen auf umfassende Pflege angewiesen seien, viel länger als noch vor 50 Jahren. Viele litten nicht nur unter einer Erkrankung, sondern an mehreren. Vor allem Demenz spiele eine große Rolle.

Deshalb sieht Richardson die Hauptherausforderung für die Zukunft darin, die Versorgung Sterbender wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken. "Wir müssen langfristig die ganze Gesellschaft mit einbinden, anders wird das nicht zu bewältigen sein."

Christiane Link


Gastbeitrag

Caritas 2025 - Die Zukunft sozial gestalten




Heinz-Josef Kessmann
epd-bild/Harald Westbeld
"Caritas 2025 – Die Zukunft sozial gestalten" - unter diesem Titel hat der Caritasverband für die Diözese Münster eine Umfrage zu den zukünftigen Perspektiven karitativer Arbeit gestartet. Direktor Heinz-Josef Kessmann erläutert die Hintergründe.

Bei der Initiative geht es um die großen Herausforderungen, die sich für eine soziale Gestaltung unserer Gesellschaft und für die Arbeit der Caritas im nächsten Jahrzehnt stellen.

Stichworte sind die Digitalisierung der sozialen Arbeit oder der zukünftige demografische Wandel in unserer Gesellschaft. Dabei darf man zum Beispiel die Frage der Digitalisierung nicht vorschnell auf den engen Bereich der Verwaltung und die sich dort bereits abzeichnenden Entwicklungen beschränken, sondern man muss auch die digitale Unterstützung betreuter Menschen in ihrem Wohnumfeld oder die Digitalisierung der pflegerischen Leistung in den Blick nehmen.

Fragebogen will Problemlagen erfassen

Als kirchlichem Wohlfahrtsverband geht es dem Diözesancaritasverband zudem darum, zukünftige Handlungsfelder der Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden zu entdecken. Weitere Hinweise für zukünftige Handlungsfelder der sozialen Arbeit und soziale Problemlagen der Zukunft werden im Fragebogen erfasst.

Zum Hintergrund: Im Jahr 2014 hat der Deutsche Caritasverband mit einer Reihe regionaler Zukunfts-Workshops und Fachtage den „Zukunftsdialog Caritas 2020“ gestartet. Ziel war es, gemeinsame Visionen für die Zukunft der verbandlichen Caritas zu entwickeln. Die Ergebnisse des Prozesses wurden in „Wegmarken“ zusammengefasst, die durch die Delegiertenversammlung des Verbandes im Herbst 2015 verabschiedet wurden. Diese Wegmarken stellen die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Deutschen Caritasverbandes in den nächsten Jahren dar, gleichzeitig sind sie Einladungen an die Gliederungen und Träger der Caritas, ihrerseits Visionen und Ideen für ihre eigene Zukunftsgestaltung zu entwickeln.

Arbeitsgruppe aus Gremienmitgliedern gegründet

Der Caritasverband für die Diözese Münster hat die Anregungen dieses Prozesses auf Bundesebene aufgegriffen und sich ebenfalls auf den Weg gemacht, Vorstellungen für die Zukunft der Caritas im Bistum Münster zu entwickeln. Der Vorstand des Caritasverbandes hat dazu aus den verschiedenen Arbeitsfeldern und Gremien des Verbandes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ihn bei der Gestaltung des Prozesses berät und unterstützt.

Ausgangspunkt für diese Perspektivüberlegungen ist dabei weniger die Sicht auf die heutige Arbeit und derer gedachten "Verlängerung" in die Zukunft. Vielmehr soll es darum gehen zu entdecken, mit welchen Herausforderungen sich die Gesellschaft im nächsten Jahrzehnt auseinandersetzen muss und dann zu fragen: Wie müssen wir unsere Arbeit ausrichten, um auch 2025 "auf der Höhe der Zeit" als Caritas Gesellschaft wirksam sozial mitgestalten zu können?

Ab Herbst Workshops in der Fläche

Zu genau dieser Fragestellung werden dann ab Herbst dieses Jahres in den einzelnen Regionen des Bistums Zukunfts-Workshops stattfinden. Ausgehend von den guten Erfahrungen auf der Bundesebene sollen diese Treffen ausdrücklich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Arbeitsfeldern der Caritas und über die unterschiedlichen Funktionsebenen hinweg ansprechen. So kann das ganz unterschiedliche Expertenwissen der Praxis in den weiteren Prozess einfließen. Gleichzeitig haben die so gefundenen „Visionen“ und Ideen naturgemäß eine wesentlich breitere Basis im Verband.

Mit viel Sorgfalt hat die Arbeitsgruppe die Frage diskutiert, mit welchen gesellschaftlichen Herausforderungen sich der Prozess wirklich auseinandersetzen muss. Was sind die zentralen Entwicklungsprozesse, die die Sicht auf das soziale Übermorgen bestimmen werden? Welche Gruppen unserer Gesellschaft sind zukünftig von Ausgrenzung und Not betroffen? Natürlich könnte man dazu einen Zukunftsforscher fragen und ihn bitten, ein Szenario zu entwerfen. Die Arbeitsgruppe hat sich anders entschieden, und setzt auch hier auf das Expertenwissen innerhalb der Caritas und all der Menschen, die als selbst Betroffene mit der Caritas in Kontakt stehen.

Forschungsinstitut kümmert sich um Auswertung

Um deren Einschätzung zu erfahren, wurde in Zusammenarbeit mit einem sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut ein Fragebogen entwickelt, der Meinungen und Bewertungen zu wichtigen gesellschaftlichen Trends, aber auch zur Innovations- und Problemlösefähigkeit der Caritas für zukünftige Problemlagen erfragt. Weitere Fragen betreffen Einschätzungen zum Image und zum Verhältnis von Kirche und karitativer Arbeit. Der Fragebogen kann in klassischer Form schriftlich, aber natürlich auch online beantwortet werden. Die Auswertung erfolgt anonymisiert durch das beauftragte sozialwissenschaftliche Institut.

Dieser Fragebogen wird zusammen mit einer Broschüre verteilt, in der in kurzen Beiträgen und Interviews einzelne Projekte oder Erfahrungen aus der Arbeit der Caritas dargestellt werden. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, auch eher ungewöhnliche Zugänge und Aspekte der Arbeit darzustellen, um so den Blick auf zukünftige Herausforderungen und Trends zu öffnen. Auch auf der Seite "Caritas 2025.de" ist der Fragebogen in kurze Darstellungen eingebettet. All das soll anregen, sich mit dem Fragebogen auseinanderzusetzen und so am Prozess der Gewinnung von Zukunftsperspektiven für die Caritas im Bistum Münster mitzuwirken.

Heinz-Josef Kessmann ist Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Münster.


Flüchtlinge

"Alles verloren, offene Türen gefunden"




Salim Jallouf aus Syrien kann mit einem Stipendium weiter an der TU Darmstadt arbeiten.
epd-bild/Kathrin Hedtke
Der Ingenieurwissenschaftler Salim Jallouf floh mit seiner Familie vor dem Krieg in Syrien. Dank eines Stipendiums des "Scholar Rescue Fund" kann er seine Arbeit an der TU Darmstadt fortzusetzen.

Alles war perfekt: Er arbeitete als Assistenzprofessor an der Universität in Aleppo, sie als Kinderärztin mit eigener Praxis. Zwei kleine Kinder, Haus, Auto. "Wir hatten alles", sagt Salim Jallouf. Bis in Syrien der Krieg ausbrach. Die christliche Familie fürchtete um ihr Leben. Nicht nur wegen ihrer Religion. "Die Bomben töten dich, egal ob Christ oder Moslem", betont der Ingenieurwissenschaftler.

Einmal explodierte ein Sprengkörper mitten in seinem Garten und zerstörte das Klettergerüst, auf dem die Zwillingsmädchen kurz vorher gespielt hatten. Auf den Straßen waren Schüsse zu hören. Hinzu kam die Sorge vor Entführungen. Auf der Straße marschierten islamistische Terroristen umher. Der Familienvater wollte nur noch eins: Raus aus Syrien, seine Familie in Sicherheit bringen.

Hunderte Mails als Hilferufe

In seiner Not schrieb Jallouf an Freunde und Kollegen überall in der Welt, hundert E-Mails. Niemand konnte helfen. Bis in seinem Postfach die Antwort eines Professors aus Frankreich aufpoppte, der ihm vom "Scholar Rescue Fund" erzählte. Das Stipendium fördert Forscher aus der ganzen Welt, die in ihren Heimatländern in Gefahr sind - und ermöglicht ihnen einen Gastaufenthalt im Ausland. Damit kann Jallouf seine Arbeit an der TU Darmstadt fortsetzen. Ohne Angst.

Vor einem halben Jahr ist seine zweijährige Förderzeit ausgelaufen, seitdem arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Maschinenbau, Fachgebiet Konstruktiver Leichtbau und Bauweisen. Sein aktuelles Projekt läuft drei Jahre. Und es gibt die Aussicht, dass er seine Habilitation schreibt. "Ich bin sehr glücklich", sagt Jallouf.

Seine Töchter haben die neue Sprache schnell gelernt, nach den Ferien kommen sie in die Grundschule. Seine Frau arbeitet bei der Diakonie ehrenamtlich als Kinderärztin, lernt fleißig Deutsch. Und auch er selbst will jetzt endlich mehr Zeit für seinen Sprachkurs aufbringen. "In der Zukunft wird Deutschland unsere Heimat sein", sagt der 48-Jährige.

"Wissenschaftler retten heißt Zukunft retten"

Es gibt mehrere Organisationen weltweit, die bedrohte Akademiker an eine Partneruniversität vermitteln oder ihnen einen Forschungsaufenthalt im Ausland finanzieren. Auf der Homepage des "Scholar Rescue Fund" der internationalen Nicht-Regierungs-Organisation "Institute of International Education" heißt es: "Wissenschaftler zu retten heißt, die Zukunft zu retten." Die Organisation hat seit 2002 mehr als 700 Wissenschaftler aus 56 Ländern unterstützt.

Aktuell erhalten 104 Personen ein Stipendium, davon arbeiten sieben an einer Universität in Deutschland. Es gibt die Hoffnung, so eine Sprecherin in New York, dass sich die Bedingungen in ihrer Heimat in dieser Zeit verbessern und die Wissenschaftler nach Hause zurückkehren können. "Und dabei helfen, die durch Krieg, Unterdrückung und Angst verwüsteten Universitäten und Gesellschaften wieder aufzubauen." Oder sie können den Auslandsaufenthalt nutzen, um eine längerfristige Lösung zu finden.

Bei Jallouf scheint das geklappt zu haben. Die Zusage des "Scholar Rescue Fund" sei damals wie ein Licht im Dunkeln gewesen, berichtet er. "Mit ihrer Hilfe konnte ich raus aus Syrien." An seiner Uni in Aleppo seien damals viele Kollegen von einem Tag auf den nächsten nicht mehr aufgetaucht. Wer konnte, verließ das Land. Jallouf war es erst einmal egal, wohin. Sein ehemaliger Doktorvater im französischen Metz vermittelte einen Kontakt zur Hochschule in Bari, Italien. Die Universität dort erklärte sich bereit, den Ingenieur aufzunehmen, allerdings nur für ein Jahr.

Flucht mit nur ein paar Koffern

Also ließ die Familie ihre Heimat hinter sich, nahm nur ein paar Koffer mit. Das Rote Kreuz habe sie in einem Krankenwagen über die Grenze nach Libanon gebracht, berichtet der Wissenschaftler. Für viel Geld. Von dort ging es weiter nach Italien. Das passte gut. Jallouf spricht fließend Italienisch, neben Arabisch, Englisch und Französisch.

Doch nach einem Jahr galt es, eine neue Hochschule zu finden. Wieder schrieb er viele E-Mails, bekam viele Absagen - und eine Zusage von der TU Darmstadt. So kam die Familie nach Deutschland. Purer Zufall. Doch es gefällt ihnen hier sehr gut. "Ein wunderschönes Land", sagt Jallouf, "und eine tolle Universität". Sein Fazit: "Wir haben alles verloren, aber offene Türen gefunden."

Kathrin Hedtke


Flüchtlinge

Hilfe für bedrohte Forscher



Es gibt weltweit einige Organisationen, die bedrohte Forscher unterstützen. In Deutschland hat sich dafür vor knapp zwei Jahren die Philipp-Schwartz-Initiative gegründet, unter Federführung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung mit Unterstützung des Auswärtigen Amts. Ihre Stipendien ermöglichen es hiesigen Universitäten, Wissenschaftler aus dem Ausland zwei Jahre lang aufzunehmen. Ab August dieses Jahres werden 56 Forscher unterstützt, die meisten kommen aus der Türkei (40) und Syrien (9).

An der TU Darmstadt ermöglicht die Philipp-Schwartz-Initiative derzeit einem Ingenieur aus dem Jemen einen zweijährigen Aufenthalt am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften. Die Initiative arbeitet eng mit internationalen Organisationen zusammen, unter anderem mit dem "Scholar Rescue Fund" und dem Netzwerk "Scholars at Risk". Die Partnerorganisationen verfügen über langjähriges Know-how. Sie unterstützen beispielsweise die Hochschulen dabei, Strukturen zur Aufnahme und Betreuung geflüchteter Wissenschaftler zu schaffen. Außerdem sollen Tagungen den Austausch und die Vernetzung fördern.



Behinderung

Dialog-Museum startet zwölfte Reise in ein unsichtbares Land




Reise in ein unsichtbares Land: im Frankfurter Dialog-Museum.
epd-bild/Thomas Rohnke
Bei "Blinder Passagier" reisen die Besucher des Frankfurter Dialogmuseums durch ein fremdes Land. In absoluter Dunkelheit sammeln sie landestypische Eindrücke durch Hören, Tasten, Riechen und Schmecken - und versuchen anschließend herauszufinden, wo sie waren.

Am Eingang des Parcours drückt der Geschäftsführer des Dialog-Museums Matthias Schäfer jedem Reisenden einen Blindenstock in die Hand. Der 50-jährige Dieburger, der nur noch rund zwei Prozent Sehvermögen hat, muss zum Start des Sommerprogramms als "Guide" aushelfen. Nach dem Kennenlernen geht es ab in den dunklen Bauch des Museums. Schäfer geht voran, seine sonore Stimme dient gleichsam als Wegweiser.

Zunächst lässt er die Besucher einen Baumstamm mit glatter Rinde ertasten. Dann lotst er sie zu einem plätschernden Brunnen, wo er ihre Hände benetzt, und gibt dezente Hinweise auf eine Tierstatue. Über einige Stufen führt die Tour in einen Raum, in dem gepolsterte Bänke zum Ausruhen zeugen. Nach wenigen Minuten beginnt ein etwa zehnminütiger Trommelwirbel, der zum Fingerschnipsen und zum Tanzen animiert und im Kopf reihenweise Bilder von strahlenden Menschen in farbenfrohen Kleidern produziert. Zudem lassen die in die Bänke eingebauten Lautsprecher den Körper regelrecht vibrieren.

Blumen und Früchte duften

Von dem Klangraum aus folgen die Besucher dem Reiseführer in einen Raum mit duftendem Tee und auf einen Markt in einer großen Stadt, wovon das Stimmengewirr und der Verkehrslärm zeugen. Sie gehen vorbei an Ständen mit würzigen Kräutern, duftenden Blumen und merkwürdig geformten Früchten in eine Ein-Personen-Wohnwabe mit Bett und Personalcomputer. Die Tour endet nach etwa einer Stunde in der "DunkelBar", wo zum Abschied ein landestypisches Getränk wartet.

"'Blinder Passagier' ist eine einstündige oder anderthalbstündige imaginäre Reise in ein bestimmtes Land und natürlich immer zu sich selbst", sagt die Geschäftsführerin Klara Kletzka. "Mit etwas Glück können die Besucher am Ende bei einer Verlosung tätsächlich den Koffer packen und eine wirkliche Reise antreten."

Das Sommerprogramm des integrativen Museums ist ein Renner. Es wurde 2006, ein halbes Jahr nach der Eröffnung, mit rund 2.000 Gästen gestartet und führte in die Türkei. Den Höhepunkt erlebte das Programm 2011. Damals reisten immerhin 7.400 blinde Passagiere nach Australien. In den vergangenen beiden Jahren entschieden sich jeweils 5.600 Personen für die Reiseziele Kuba und Schottland.

"Einnahmen werden dringend gebraucht"

"Wir brauchen die Einnahmen aus diesem Programm dringend", sagt Co-Geschäftsführer Schäfer. Das Dialog-Museum sei ein privat geführtes soziales Unternehmen, das 80 Prozent seiner Einnahmen aus dem Ticketverkauf, aus Workshops und Events erwirtschafte. 2016 seien rund 1,3 Millionen Euro umgesetzt worden, die Stadt Frankfurt habe lediglich 100.000 Euro dazugegeben.

Die Finanzsituation werde sich auch künftig kaum verbessern, fürchtet Schäfer. Schuld sei der hohe Mietpreis am Standort des Museums an der Hanauer Landstraße unweit der Europäischen Zentralbank. 17,50 Euro Warmmiete pro Quadratmeter zahle die Dialog-GmbH derzeit, das Schwesterunternehmen in der Hamburger Speicherstadt nur die Hälfte. Deshalb wolle das Frankfurter Unternehmen den Vertrag so bald wie möglich kündigen und 2019 an einen neuen Standort umziehen.

Von den 43 Beschäftigten in Frankfurt seien 14 blind oder stark sehbehindert, berichtet Schäfer stolz. Sie gehörten zum festen Team und führten die Besucher in acht verschiedenen Sprachen durch die ständige Ausstellung und das Sommerprogramm. Leider stünden immer weniger blinde und sehbehinderte Menschen als "Guides" zur Verfügung. Dafür gebe es allerdings eine erfreuliche Erklärung, nämlich die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt.

Dieter Schneberger


Verbände

Private Pflegeanbieter wollen Fachkräftequote abschaffen



Der Bundesverband der privaten Pflegeanbieter (bpa) hat angesichts des Fachkräftemangels ein Ende der starren Fachkräftequote in den Pflegeeinrichtungen gefordert. "Wir wollen einen Denkprozess einläuten, um die Quote zu flexibilisieren", sagte der niedersächsische Landesvorsitzende Henning Steinhoff am 10. August dem epd. Derzeit muss in Pflegeeinrichtungen mindestens die Hälfte des Pflegepersonals aus Fachkräften bestehen. Die Diakonie und der evangelische Pflegeverband wiesen den Vorschlag zurück und warnten vor einer Gefahr für die Qualität der Pflege.

Die 50-Prozent-Quote stehe seit den 1970er Jahren im Gesetz und sei seitdem nie wissenschaftlich belegt worden, kritisierte Steinhoff. Die starre Regelung führe dazu, dass Pflegeheime nur dann zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen könnten, wenn sie gleichzeitig auch eine ausgebildete Fachkraft mit einstellen. Weil jedoch auf dem Arbeitsmarkt keine Fachkräfte zu finden seien, drohe im Extremfall die Schließung von einzelnen Abteilungen: "Und das bei einer stetig steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen."

"Bekommen mehr Menschen zu den Bewohnern"

Die Personalnot in den Heimen könne mit einer flexiblen Quote verbessert werden, sagte Steinhoff. Seiner Ansicht nach könnten die Häuser auch mit deutlich weniger Fachkräften, dafür aber mehr Hilfskräften die Qualität der Pflege halten. "Wir bekommen so einfach mehr pflegende Menschen zu den Bewohnern."

Der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Christof Künkel, unterstrich dagegen, dass die Diakonie an der 50 Prozent-Fachkraftquote festhalten wolle. "Eine Absenkung würde einer Dequalifizierung in stationären Einrichtungen der Altenpflege Vorschub leisten." Allerdings setze sich die Diakonie dafür ein, dass neben den examinierten Pflegekräften auch andere vergleichbare Berufe bei der Fachkraftquote anerkannt werden. Die Arbeit in den stationären Einrichtungen der Altenhilfe werde immer komplexer. "Wir brauchen deshalb neben den qualifizierten Altenpflegerinnen auch Physiotherapeuten, hauswirtschaftliche Betriebsleiterinnen, Heilerziehungspfleger und andere Fachkräfte."

Der Geschäftsführer des Niedersächsischen Evangelischen Verbandes für Altenhilfe und Pflege, Frank Pipenbrink, schloss sich Künkels Kritik an. Nötig seien kreative Lösungen, um mehr Fachpersonal in die Einrichtungen zu bekommen.



Hessen

Paritätischer kritisiert fehlende Lehrerstellen für Inklusion



Zum Schulbeginn in Hessen am 13. August bemängelt der Paritätische Wohlfahrtsverband fehlende Lehrerstellen für Inklusion behinderter Kinder an Regenschulen. Dabei bezieht sich der Verband auf eine Mitteilung des hessischen Kultusministeriums vom Juni, in der von 58 neuen Lehrerstellen in diesem Bereich die Rede ist. Angesichts der "kontinuierlich steigenden" Anzahl der Schüler mit Behinderungen müsse es aber deutlich mehr Lehrerstellen geben, teilte der Verband am 8. August in Frankfurt am Main mit.

Das Kultusministerium Hessen wies die Kritik zurück. Stefan Löwer vom hessischen Kultusministerium sagte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass es für das kommende Schuljahr sogar mehr als die 58 neuen Lehrerstellen für Inklusion geben werde. Die Anzahl der Lehrerstellen richtet sich Löwer zufolge an die Bedarfszahl, d.h. an die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf. Diese habe sich in den vergangenen Wochen noch einmal erhöht, sodass es weitere Stellen geben werde. Die Herausforderung liegt nach den Worten von Löwer darin, diese Stellen auch tatsächlich personell besetzen zu können.

Der Paritätische verwies auf eine Abfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" von Juli, bei der die Inklusionsquote im Schuljahr 2016/17 in Hessen nur bei 26,8 Prozent lag. Damit bildet dem Bericht zufolge Hessen im bundesweiten Vergleich das Schlusslicht bei der Inklusion von Schülern mit Förderbedarf.



Obdachlosigkeit

Bahnhofsmission fordert psychologische Betreuung für Obdachlose




Dieter Puhl
epd-bild/Rolf Zöllner

Nach einem erneuten Gewaltvorfall an der Berliner Bahnhofsmission am Zoo fordert der Leiter der Einrichtung eine bessere krisenpsychologische Betreuung für Obdachlose in der Bundeshauptstadt. Viele der Wohnungslosen seien psychisch krank und hätten zugleich keinerlei Chance auf eine Betreuung oder Behandlung, sagte Bahnhofsmissionsleiter Dieter Puhl am 9. August in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das müsse sich auch angesichts der ständig wachsenden Anzahl von Obdachlosen in Berlin unbedingt ändern. Schätzungen zufolge leben in Berlin derzeit etwa 8.000 Menschen auf der Straße.

Puhl fordert die Krisendienste personell massiv aufzustocken, um zumindest eine psychiatrische Grundversorgung in der Stadt zu gewährleisten. Von den 700 Gästen, die täglich von der Bahnhofsmission am Zoo versorgt werden, seien 695 nicht problematisch. Die anderen fünf befänden sich in einem Zustand "höchster Verwirrtheit" und bräuchten dringend eine Behandlung.

Am Wochenende war es während der Essenausgabe an der Bahnhofsmission in der Jebensstraße zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen einer Gruppe von Gästen gekommen. Die Polizei rückte mit 25 Beamten an und konnte die Situation wieder beruhigen.

Es war bereits der dritte Einsatz dieser Größenordnung innerhalb von zwei Monaten, sagte Puhl. Er warnte davor, das Problem an die Polizei auszulagern. "Polizisten sind nicht für psychisch Kranke zuständig." Insgesamt registriert Puhl eine steigende Tendenz bei Übergriffen von Obdachlosen.

Auch der Humanistische Verband (HVD) forderte den Ausbau dezentraler Versorgungsstrukturen für Wohnungslose in Berlin. In der Hauptstadt erhielten Wohnungslose aktuell in zehn Einrichtungen eine niedrigschwellige medizinische Versorgung. Das sei viel zu wenig angesichts des wachsenden Bedarfs, hieß es.



Osnabrück

Caritas und Raphaelswerk bieten Rückkehrberatung für Flüchtlinge



Die Caritas Osnabrück und das Raphaelswerk Hannover bieten ab sofort in Osnabrück eine Rückkehrberatung für Geflüchtete an. "Wir wollen Menschen, die in ihre Heimat zurückkehren wollen oder müssen, eine würdevolle Rückkehr ermöglichen", sagte der stellvertretende Direktor des Caritasverbandes, Günter Sandfort, am 9. August. Ziel sei es, Abschiebungen zu vermeiden und den Rückkehrern beim Neustart in ihren Heimatländern zu helfen.

Das Raphaelswerk, ein Fachverband der Caritas mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Auswanderer- und Rückkehrberatung, biete diesen Dienst bereits in Hannover an, erläuterte Sandfort. In Oldenburg werde demnächst, in Zusammenarbeit mit der Caritas in Vechta, ein weiterer Anlaufpunkt eingerichtet. Damit ist das Hilfswerk gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt in Hildesheim der einzige freie Anbieter für Rückkehrberatung in Niedersachsen.

Immer mehr Flüchtlinge bekämen von den Bundesbehörden die Aufforderung, Deutschland wieder zu verlassen, betonte der Direktor. Andere sähen in Deutschland für sich keine Perspektive, das Asylverfahren dauere ihnen zu lange oder sie hätten schlicht Heimweh nach der Familie. Ziel der deutschen Flüchtlingspolitik sei es derzeit, Menschen ohne Bleibeperspektive möglichst schnell in ihre Heimatländer zurückzuführen, sagte Sandfort.

Die Zahl der freiwilligen Ausreisen sei in Niedersachsen in 2016 gegenüber dem Vorjahr sprunghaft von knapp 3.800 auf fast 12.000 angestiegen. Die Caritas Osnabrück finanziere eine viertel Stelle mit 15.000 Euro pro Jahr, erläuterte Sandfort. Zwei Beraterinnen böten alle 14 Tage in Osnabrück eine Sprechstunde an. Ob es Bedarf für eine Ausweitung des Angebots gebe, werde sich zeigen. "Das ist auf jeden Fall ein Anfang."




sozial-Recht

Landesarbeitsgericht

WhatsApp-Anzüglichkeiten rechtfertigen Erzieher-Kündigung




Schon der Anschein sexueller Anzüglichkeit ist verboten: Besondere Zurückhaltung müssen Erzieher und Lehrer beim Sport üben.
epd-bild/Bertold Fernkorn
Sexuell anzügliche WhatsApp-Nachrichten, die ein Heimerzieher an eine Schülerin sendet, begründen grundsätzlich eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Mann ist seinen Job zu Recht los, befanden die Richter.

Lehrkräfte müssten jeglichen Anschein „sexuell motivierten Verhaltens“ gegenüber anvertrauten Kindern vermeiden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 7. August veröffentlichten Urteil. Damit ist ein als Heimerzieher und Erziehertrainer angestellter Mann nach fast 27-jähriger Beschäftigung an einem Gymnasium seine Stelle los.

Die Einrichtung gilt nach eigenen Angaben als "Eliteschule des Sports" und verfügt auch über ein Internat. Der Erzieher war unter anderem für den Tennis-Unterricht verantwortlich.

Anzügliche Kontakte per Handy

Mit einer von ihm betreuten 16-jährigen Schülerin tauschte er in seiner Freizeit über ein halbes Jahr lang per WhatsApp Nachrichten und auch Fotos aus. Dabei war mehrfach die knappe Bekleidung der Schülerin Thema. So schrieb er: „Lederoutfit? In Profil? Chic, Steht Dir bestimmt, Denkbar? Mit was drunter? Unsicher oder sauer? Schon mal so was gehabt? String Strapse Strümpfe ... Ok, ausprobieren?“

Zusätzlich übermittelte der Erzieher Fotos, die überwiegend Models in äußerst knappen, aufreizenden Lederkleidern zeigen. Mehrfach forderte er die 16-Jährige auf, die WhatsApp-Nachrichten zu löschen und Stillschweigen über den Chat zu bewahren. Doch die Mutter des Mädchens kam dahinter und informierte die Schulleitung.

Land: "Pflichtwidriges Verhalten"

Das Land kündigte dem Erzieher schließlich fristlos. Er habe "durch sein ausweislich des Chat-Verlaufs aufdringliches, offensichtlich sexuell motiviertes Verhalten in schwerwiegender Weise gegen seine Pflichten als Erzieher und Trainer verstoßen".

Der Erzieher hielt die fristlose Kündigung für unverhältnismäßig und verwies auf sein bislang tadelloses, fast 27-jähriges Beschäftigungsverhältnis. Ein wegen des Chats veranlasstes Strafverfahren sei eingestellt worden. Außerdem sei die Schülerin sowieso sehr offenherzig gewesen und habe selbst von sich Unterwäschebilder im Internet veröffentlicht. Schließlich sei das Verhältnis eines Trainers zu einem Sportler ohnehin "erheblich enger" als jenes einer Lehrer-Schüler-Situation. Von einer Distanzlosigkeit könne daher keine Rede sein, lautete seine Argumentation.

Gericht bestätigt fristlose Kündigung

Das sah das LAG jedoch anders. Die fristlose Kündigung sei wirksam. Nicht nur Lehrer, sondern auch Heimerzieher und Erziehertrainer müssten in ihrer Freizeit zu ihren Schülern ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz wahren. Die Intimsphäre der Kinder müsse uneingeschränkt gewahrt werden.

Hier habe der Erzieher das Obhuts- und Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der Schülerin ausgenutzt. Dem Kläger sei das auch bewusst gewesen, da er die Schülerin aufforderte, den Chat-Inhalt zu löschen und Stillschweigen darüber zu wahren. Der Pflichtverstoß des Erziehers wiege hier so schwer, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich gewesen.

Az.: 1 Sa 521/16

Frank Leth


Oberverwaltungsgericht

Keine Ausbildungsduldung für bereits qualifizierte Ausländer



Ausländer können zum Zweck einer Ausbildung keine Duldung verlangen, wenn sie bereits über entsprechende Qualifikationen verfügen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einem am 4. August bekanntgegebenen Beschluss entschieden. Es wies damit einen Mann aus Armenien ab.

Nach erfolglosem Asylverfahren waren er und seine Familie ausreisepflichtig. Vor dem Verwaltungsgericht erstrebte er eine Duldung. Er wolle eine bereits begonnene Ausbildung zum Glaser und Fensterbauer beenden.

Hintergrund ist eine zum August 2016 ins Ausländergesetz eingefügte Klausel über eine sogenannte Ausbildungsduldung. Danach können Ausländer eine Duldung erhalten, um eine qualifizierte Berufsausbildung zu erlangen.

Doch im konkreten Fall würde mit einer Duldung das Ziel der Vorschrift umgangen. Denn der Armenier habe in seinem Heimatland bereits 14 Jahre lang als Fensterbauer gearbeitet, zuletzt als Selbstständiger mit eigenem Betrieb. Trotz dieser langjährigen Berufserfahrung nochmals eine Ausbildung zu beginnen, sei rechtsmissbräuchlich, so das OVG. Die Ausbildung habe hier allein den Zweck, dem Armenier zu einer Duldung zu verhelfen.

Würde dies zugelassen, würde dies auch Fehlanreize für deutsche Betriebe schaffen, bereits qualifizierte Ausländer unter dem Deckmantel eines Ausbildungsverhältnisses zu beschäftigen, so das OVG.

Az.: 7 B 11276/17.OVG



Oberlandesgericht

Altersklausel in Geschäftsführer-Vertrag zulässig



Der Arbeitsvertrag für einen angestellten Geschäftsführer einer GmbH kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm mit einer Altersklausel befristet werden. Eine solche Regelung unterhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn in der vertraglichen Vereinbarung eine sofortige betriebliche Altersversorgung nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen gewährleistet ist, heißt es in dem am 2. August veröffentlichten Urteil. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Hagen.

Geklagt hatte ein heute 62 Jahre alter Mann, der von 2005 bis 2016 als Vorsitzender der Geschäftsführung eines Werkstoffherstellers mit Sitz im Märkischen Kreis tätig war. Sein vereinbarter Vertrag war bis 31. August 2018 befristet. Außerdem sah er eine Regelung vor, nach der der Vertrag beim Eintritt des 61. Lebensjahres des Mannes mit einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden konnte. 2015 rief die Gesellschafterversammlung des Unternehmens ihn als Geschäftsführer ab, im Juni 2016 wurde die Kündigung des Vertrages zum 31. Dezember 2016 ausgesprochen.

Der ehemalige Geschäftsführer hielt das für unzulässig. Die Altersklausel seines Vertrages sei diskriminierend und deswegen mit dem AGG nicht vereinbar sei, argumentierte er.

Das Oberlandesgerichts hielt eine solche Vertragsklausel jedoch für gerechtfertigt. Das Anforderungsprofil für Unternehmensleiter sei besonders hoch. Deswegen könne aus unternehmensbezogenen Interessen ein Vertrag mit einer Altersgrenze verknüpft sein, die unter dem gesetzlichen Renteneintrittsalter liegt. Wenn der vorzeitig ausscheidende Geschäftsführer sofort eine betriebliche Altersversorgung erhalte, sei er sozial abgesichert. Unter diesen Voraussetzungen sei eine vereinbarte Altersgrenze mit dem AGG vereinbar, heißt es im Urteil.

Das Urteil des Oberlandesgericht ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (AZ: BGH II ZR 244/17) eingelegt. Der soll nun die Frage klären, unter welchen Voraussetzungen sogenannte Altersklauseln in Anstellungsverträgen im Arbeitsrecht zulässig sind.

Az.: 8 U 18/17



Landessozialgericht

Scheindarlehen gilt bei Hartz IV als Einkommen



Erhalten Hartz-IV-Aufstocker von einem Angehörigen ein privates "Nothilfe-Darlehen" ohne konkrete Rückzahlungspflicht, muss von einem Scheindarlehen ausgegangen werden. Erhaltene Zahlungen seien dann vom Jobcenter als Hartz-IV minderndes Einkommen zu werten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 7. August veröffentlichten Beschluss.

Im konkreten Fall ging es um eine vierköpfige Familie aus dem Landkreis Peine, die einen Klempnerbetrieb als Familienunternehmen führt. Die Familie erhielt aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Der Familienvater hatte mit seiner Mutter, die Mitinhaberin des Betriebs ist, einen "privaten Darlehens-Nothilfevertrag" abgeschlossen.

Auf dessen Basis erhielt die Familie in den vergangenen vier Jahren rund 58.000 Euro. Nur rund 29.000 Euro wurden in diesem Zeitraum zurückgezahlt. Das Jobcenter meinte deshalb, dass das Darlehen tatsächlich eine Schenkung gewesen sei. Das Geld müsse als Einkommen angerechnet werden. Die Hartz-IV-Empfänger zogen im Eilverfahren vor Gericht und verwiesen auf einen Darlehensvertrag. Darlehen seien nicht als Einkommen anzurechnen, argumentierten sie.

Das LSG gab in seinem Beschluss jedoch weitgehend dem Jobcenter recht. Der Darlehensvertrag sei zumindest teilweise als Scheingeschäft zu bewerten. Es seien zwar Darlehens- und Tilgungsbeträge unregelmäßig hin- und her überwiesen worden.

Weder sei aber ein fester Darlehensbetrag noch die Vertragslaufzeit fest geregelt worden. Auch Sicherheiten oder Zinsen seien nicht vereinbart worden. Vielmehr seien einzelne Zahlungen "jeweilig nach Bedarf, nach Rücksprache mit dem Darlehensgeber" festgelegt worden. Das LSG ging davon aus, dass Geldzahlungen "offensichtlich unbegrenzt" gewährt wurden. Durchsetzbare Rückzahlungspflichten gebe es nicht, befand das Gericht.

Die Celler Richter schätzten den Hilfebedarf der Familie und sprachen ihr bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren vorläufige Hartz-IV-Leistungen in Höhe von nur 180 Euro monatlich zu.

Az.: L 11 AS 378/17 B ER



Landesarbeitsgericht

Unsichere Flüchtlingszahl kein Grund für Arbeitsplatzbefristung



Allein die Unsicherheit über den künftigen Bedarf an Arbeitskräften begründet keine Befristung neuer Arbeitsverhältnisse. Ein solcher Schritt sei nur zulässig, wenn ein zeitliches Ende des personellen Bedarfs absehbar ist, befand das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Damit hob es die Befristung im Arbeitsvertrag einer Sprachförderlehrerin für Kinder von Asylbewerbern auf.

Die heute 39-jährige Frau arbeitet in einer großen Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für Asylbewerber als Sprachlehrerin für Kinder. Trotz kontinuierlich steigender Belegungszahlen der Einrichtung erhielt die Sprachlehrerin immer wieder nur befristete Verträge, zuletzt ihren siebten Vertrag am 3. Juli 2015.

Die Befristung hielt sie für unwirksam, weil es keinen sachlichen Grund dafür gebe. Das Land begründete die Befristung damit, dass die Asylbewerberzahlen in Zukunft zurückgehen werden und der Bedarf an Sprachlehrern damit nicht klar sei.

Das LAG folgte dem nicht. Eine Befristung über zwei Jahre hinaus sei nur zulässig, "wenn absehbar ist, dass die vereinbarten Arbeitsaufgaben im Betrieb nur vorübergehend anfallen". Dagegen rechtfertige "die allgemeine Unsicherheit über die zukünftig bestehende Beschäftigungsmöglichkeit" eine Befristung nicht. Diese gehöre "zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers".

Hier gehe es um die Betreuung und sprachliche Förderung von Flüchtlingskindern. Das sei kein zeitlich begrenztes "Projekt", sondern eine staatliche Daueraufgabe, befand das LAG. Eine handfeste Prognose für einen rückläufigen Bedarf habe das Land nicht vorgelegt. Im Gegenteil: Bei Vertragsschluss sei ein Rückgang der Flüchtlingszahlen nicht absehbar gewesen.

Az.: 7 Sa 360/16



Landessozialgericht

Ambulante Chemotherapie hat Vorrang vor stationärer



Krebspatienten müssen sich nach Möglichkeit einer ambulanten Chemotherapie unterziehen. Nur wenn eine stationäre Chemotherapie medizinisch notwendig ist, müssen die Krankenkassen für einen Klinikaufenthalt aufkommen, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz in mehreren am 1. August bekanntgegebenen Urteilen. Selbst wenn die stationäre Behandlung günstiger sei, habe die ambulante Therapie stets Vorrang, hieß es.

Damit erhält das klagende Krankenhaus für bereits erfolgte stationäre Chemotherapien keine Vergütung. Nachdem die Klinik bereits Abrechnungen erstellt hatte, beauftragten die Krankenkassen den Medizinischen Dienst mit einer Überprüfung der Behandlungen. Ergebnis: Die stationären Therapien hätten ebenso gut ambulant durchgeführt werden können. Die Krankenhausaufenthalte seien nicht erforderlich gewesen. Die Kassen weigerten sich folglich, zu bezahlen.

Ohne Erfolg verwies die Klinik darauf, dass die stationäre Behandlung billiger als die ambulante sei. Denn die für ambulante Behandlungen über eine Apotheke bezogenen Medikamente seien besonders teuer.

Doch das LSG verwies auf den gesetzlichen Vorrang der ambulanten Behandlung. Wenn diese möglich gewesen sei, stehe danach dem Krankenhaus keine Vergütung zu. "Dies gilt auch dann, wenn die ambulante Behandlung für die Krankenkasse höhere Kosten als die stationäre Krankenhausbehandlung verursacht hätte", urteilte das LSG.

Medizinische Gründe für die Behandlung im Krankenhaus habe es in den hier entschiedenen Fällen nicht gegeben. Daher habe es sich um "Fehlbelegungen" gehandelt. Grund für den Kostenvorteil der Krankenhäuser sei zudem allein die gesetzliche Preisbindung der öffentlichen Apotheken, betonten die Chemnitzer Richter.

Az.: L 12 KR 244/16 und weitere




sozial-Köpfe

Sabine Schudoma leitet Landessozialgericht




Sabine Schudoma
epd-bild/Ministerium
Sabine Schudoma (58) ist am 4. August zur neuen Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ernannt worden. Damit hat das gemeinsame Fachobergericht der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Potsdam nach mehr als dreieinhalb Jahren wieder eine vollständige Führung.

Sabine Schudoma war zuletzt Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofes und des Berliner Sozialgerichts. Die Ernennungsurkunde übergaben Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) und Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) gemeinsam.

Sie betonten, die Juristin sei eine hoch qualifizierte Richterin, die durch ihre langjährige Tätigkeit als Präsidentin des Sozialgerichts Berlin über die Führungs- und Verwaltungserfahrung verfüge, die für die Leitung eines gemeinsamen Obergerichts erforderlich sei. Schudoma sei eine "kluge und lebensfrohe Spitzenjuristin", betonte Behrendt.

Schudoma war ab November 1992 Richterin am Berliner Sozialgericht und ab November 1997 Richterin am Berliner Landessozialgericht. Im März 2001 wurde sie Vizepräsidentin, im Mai 2004 Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, des bundesweit größten Sozialgerichts. Im März 2012 wurde sie zusätzlich zur Präsidentin des Berliner Landesverfassungsgerichts berufen.

Die vorherige Präsidentin des Landessozialgerichts, Monika Paulat, war Ende 2013 in den Ruhestand gegangen. Das Verfahren zur Wiederbesetzung der Stelle verzögerte sich wegen der Klage eines unterlegenen Mitbewerbers erheblich. Dem Juristen wurde in dem Verfahren schließlich vom Potsdamer Verwaltungsgericht bescheinigt, nicht ansatzweise über die erforderlichen Qualifikationen zu verfügen.



Weitere Personalien



Gabriele Arnold, Stuttgarter Regionalbischöfin, ist in den Verwaltungsrat der Diakonie Stetten gewählt worden. Ein weiteres neues Mitglied des Aufsichtsgremiums ist die Wirtschaftsingenieurin Selina Stihl, die seit 2016 Mitglied des Beirats der Stihl Holding ist. In ihrem Ämtern bestätigt wurden der ehemalige Stadtdekan Hans-Peter Ehrlich, der ehemalige Bankdirektor Jürgen Bockholt und der ehemalige Landrat Johannes Fuchs. Der Verwaltungsrat ist Kontroll- und Prüfungsorgan des Vorstands der Diakonie Stetten. Die zählt fast 3.900 Mitarbeiter betreut rund 7.000 Menschen.

Klaus-Dieter Klapproth ist neuer Leiter der nach Berlin umgezogenen Geschäftsstelle der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Sie hatte ihren Sitz bisher in Frankfurt am Main. Klapproth folgt als Hauptgeschäftsführer auf Manfred Hoffmann, der Ende Juli in den Ruhestand getreten ist. Am 1. Juni hatte Dirk Reidelbach bereits die Geschäftsführung von Hartmut Matiaske übernommen. Klapproth vereint die Hauptgeschäftsführung in Personalunion mit der Geschäftsführung des KAV Brandenburg, den er seit 1991 leitet.

Manuela Bierbaum wird ab Mai gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Martin Abt die Diakonie Hochfranken führen. Sie folgt auf Maria Mangei, die in den Ruhestand geht. Bierbaum wird für die Jugend- und Familienhilfe, psychologische Beratung, Erwachsenenhilfe und Diakonie am Campus zuständig sein. Derzeit arbeitet die Soziologin als Projektleiterin bei der Kirchlichen Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft für soziale Einrichtungen, einer Tochtergesellschaft des Diakonischen Werks Bayern.

Mechthild Heil ist neue Bundesvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd). Die CDU-Bundestagsabgeordnete löste damit Maria Theresia Opladen ab. Die kfd ist nach eigenen Angaben mit rund 500.000 Mitgliedern in 5.300 Gemeinschaften der größte Frauenverband Deutschlands.

Thomas Slesazeck ist neuer Direktor der Dresdner Stadtmission. Bislang war er Gemeindepfarrer im Radeberger Land. Slesazeck tritt die Nachfolge von Christoph Stolte an, der neuer Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirchen in Mitteldeutschland ist.

Susanne Selbert (SPD) wird im kommenden Jahr Direktorin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Sie soll Uwe Brückmann (CDU) ablösen, dessen Amtszeit im April 2018 abläuft. Die Juristin ist derzeit Erste Beigeordnete des Landkreises Kassel. Die bisherige Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen in der Verbandsversammlung war im Mai durch eine Vierer-Koalition aus SPD, Grüne, FDP und Freie Wähler abgelöst worden. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte und Träger zahlreicher soziale Einrichtungen.

Christian Albecker, Präsident der Lutheraner im Elsass und Lothringen aus Straßburg, ist nach 20-jähriger Mitgliedschaft aus dem Verwaltungsrat der Diakonie Kork ausgeschieden. Nachfolger von Albecker wurde Claus Preiss aus Kehl, der Vorstandsvorsitzende der Volksbank Bühl. Die diakonische Einrichtung arbeitet auf dem mit dem Spezialgebiet Epilepsieerkrankungen.

Gisela Hartmann und Lothar Hoffrichter, langjährige ehrenamtliche Mitarbeiter der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, sind mit dem Kronenkreuz in Gold ausgezeichnet worden. Gisela Hartmann engagiert sich seit Beginn bei der Freiwilligenagentur Charisma der Diakonie in Berlin. Sie berät Ehrenamtler auf der Suche nach einer passenden Tätigkeit. Hartmann sei "seit Beginn eine wesentliche Stütze für diese Arbeit", hieß es. Lothar Hoffrichter ist seit 19 Jahren als Jobpate bei "Arbeit durch Management" in der Bundeshauptstadt aktiv. Inzwischen hat er rund 600 Klienten bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. Er habe sich auf "vielerlei Weise für Menschen aller Altersgruppen bei der Jobsuche stark gemacht", sagte Diakoniedirektorin Barbara Eschen.

Almut Schmidt (54), Diakonin, hat die pädagogische Leitung des sozialdiakonischen Stadtteilladens der evangelischen Auferstehungsgemeinde in Bremervörde übernommen. Dessen Ziel ist es, für Menschen in benachteiligten Lebenslagen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Zum Angebot gehören Hausaufgabenhilfen, ein Nachbarschaftstreff und soziale Beratung. Hauptförderer sind die Diakonie in Niedersachsen, die Stadt Bremervörde, die Ikea-Stiftung und der Kirchenkreis Bremervörde-Zeven. Schmidt war zuvor Leiterin der Jugendkirche der Bremischen Evangelischen Kirche.

Michael Siegers (67), ehemaliger Volksbankchef, steht an der Spitze des Fördervereins der Diakonie Himmelsthür, einer der größten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen. Siegers löst den ehemaligen Hildesheimer Landessuperintendenten Walter Meyer-Roscher ab, der den Verein 16 Jahre lang leitete. Neue stellvertretende Vorsitzende ist die Landtagsabgeordnete Jutta Rübke (SPD). Der 1983 gegründete Verein will mit seinem Engagement Menschen mit geistigen Behinderungen unterstützen.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis Oktober

August

28.8.-1.9. Berlin:

Fortbildung "Integrierte Schuldnerberatung in Sucht- und Straffälligenhilfe, Sozialberatung und Betreuung"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.:030/26309-0

31.8.-1.9. Düsseldorf:

Seminar "Kreative Methoden in der Beratung"

der Paritätischen Akademie NRW

Tel.: 0202/2822-232

www.paritaetische-akademie-nrw.de

September

1.-3.9. Halberstadt:

Workshop "Fundraising und Sponsoring in der aktiven Bürgergesellschaft"

der Konrad-Adenauer-Stiftung

Tel.: 0391/520887-101

www.kas.de

4.9. Berlin:

Seminar "Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Quartier - Planung, Errichtung und Betrieb einer alternativen Wohnform im Alter als Bestandteil innovativer Quartierslösungen"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356164

www.bfs-service.de

6.-8.9. Paderborn:

Seminar "Wertigkeit von Menschen als Ideologie - Rassismus, Rechtsextremismus und die Überwindung von Sprachlosigkeit"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

www.invia-akademie.de

11.-12.9. Hannover:

DEKV-Jahrestagung "Reformation verpflichtet! Krankenhaus neu denken"

des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes

Tel.: 030/801986-0

www.dekv-ev.de

12.-13.9. Paderborn:

Seminar "Umgang mit Sterben, Tod und Trauer"

der INVIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

www.inivia-akademie.de

14.9. Siegburg:

Seminar "Besonderheiten und Anfoderungen bei der geschlechtssensiblen Arbeit mit Jungen und Männern"

des SKM Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland

Tel.: 0211/23394878

18.-19.9. Berlin:

Seminar "Behindertenhilfe - Aktuelle steuerliche und handelsrechtliche Entwicklungen"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.:02203/8997-221

www.solidaris.de

18.-19.9. Freiburg:

Einführungsseminar "Datenschutz in sozialen Einrichtungen"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

18.-19.9. Frankfurt a.M.:

Fortbildung "Scham - die Wächterin der Würde. Forum Ethik in der Caritas"

der Fortbildungs-Akademie der Caritas

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

18.-19.9. Nürnberg:

10. Fachforum Onlineberatung

des Instituts für E-Beratung

Tel.: 0911/58802580

www.e-beratungsinstitut.de

19.-20.9. Paderborn:

Seminar "Gut vernetzt im Sozialraum - Gemeinsam lässt sich viel bewegen!"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

www.invia-akademie.de

18.-20.9. Würzburg:

Seminar "Arbeit mit jungen Menschen, die unsere Sprache und Kultur nicht kennen - Methoden, Wege, Zugänge"

des Evangelischen Erziehungsverbands

Tel.:0511/390881-0

19.-22.9. Bergisch Gladbach:

Seminar "Burn on statt Burnout -Boxenstopp"

der Fortbildungs-Akademie der Caritas

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

21.-22.9. Bad Boll:

Fortbildung "Mitwirkung und Beteiligung im Wohnheim und in Wohngruppen"

der Evangelischen Akademie Bad Boll

Tel.: 07164/79-211

www.ev-akademie-boll.de

21.-22.9. Freiburg:

4. Caritas-Stiftersymposium

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

24.-25.9. Freiburg:

Seminar "Die Kunst, erfolgreiche Gespräche mit Mitarbeitern zu führen"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

25.-27.9. Berlin:

Seminar "Eltern und Jugendliche digital erreichen: Potenziale neuer Angebote und Herausforderungen für die kommunale Praxis"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980605

26.-27.9. Kassel:

Fachtagung "Management in der Suchttherapie"

des Bundesverbandes für stationäre Suchthilfe

Tel.: 0561/779351

www.suchthilfe.de

28.9. Stuttgart:

Fachtag Ethik "Wenn Vielfalt zur Herausforderung wird"

des Diakonischen Werks Württembergs

Tel.: 0711/1656-340

www.diakonie-wuerttemberg.de

Oktober

5.-6.10. Darmstadt:

Fachtagung "Innovation und Legitimation in der aktuellen Migrationspolitik - ein Dialog zwischen Politikwissenschaft, politischer Praxis und Sozialer Arbeit"

der Schader-Stiftung

Tel.: 06151/1759-0

www.schader-stiftung.de/migrationspolitik

6.10. Ludwigsburg:

Fachforum "Diversity in Organisation und Gesellschaft - global denken, loyal handeln"

der Evangelischen Fachhochschule Luwigsburg

www.eh-ludwigsburg.de/weiterbildung

12.10. Freiburg:

Seminar "Behindertenhilfe - Aktuelle steuerliche und handelsrechtliche Entwicklungen"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.:02203/8997-221

www.solidaris.de

19.-20.10. Kassel:

DVSG-Bundeskongress "Soziale Arbeit im Gesundheitswesen"

der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen

Tel.: 030/394064540

www.dvsg-bundeskongress.de