Ausgabe 32/2017 - 11.08.2017
Minden (epd). Der Superintendent des Kirchenkreises Minden, Jürgen Tiemann, fordert im Konflikt um hohe Rechnungen von Behörden an Flüchtlingspaten eine Aussetzung der Forderungen durch die Bundesregierung. "Das Integrationsgesetz muss nachgebessert werden", sagte Tiemann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Drei-Jahres-Frist für die Geltung von Verpflichtungserklärungen sei zu lang, wenn dadurch teilweise sehr hohe fünfstellige Summen auf die Helfer zukämen.
"Ehrenamtliche, die sich zur Übernahme des Lebensunterhalts syrischer Kriegsflüchtlinge verpflichtet hatten, damit diese sicher nach Deutschland kommen konnten, haben nun Angst", erklärte der Superintendent. Mehrere Menschen hätten bereits Zahlungsaufforderungen der Stadt Minden erhalten, die zum Teil mehr als 20.000 Euro betragen.
Noch vor der großen "Flüchtlingswelle" hatten in den Jahren 2014 und 2015 neben dem Bund fast alle Länder durch humanitäre Programme die Einreise Tausender Syrien-Flüchtlinge ermöglicht. Voraussetzung war, dass Angehörige oder Dritte für deren Lebenshalt und Unterkunft aufkommen. Nach Schätzungen von Initiativen sind solche Bürgschaften bundesweit für Tausende Flüchtlinge eingegangen worden.
Die Helfer seien vielfach davon ausgegangen, dass ihre finanzielle Verpflichtung mit der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus enden werde, welche die allermeisten Syrer nach maximal zwölf Monaten erhielten. Doch diese Rechtsauffassung, die auch Nordrhein-Westfalen vertrat, setzte sich nicht durch. Der Bund legte im Integrationsgesetz eine Frist von fünf Jahren fest, die für "Altfälle" auf drei Jahre begrenzt und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Als Kirche, die sich für die Integration der Geflüchteten einsetze, wolle man sich nun auch dafür starkmachen, dass deren Unterstützer finanziell nicht überlastet werden. Deswegen habe der Kirchenkreis Minden einen Rechtshilfefonds eingerichtet und bitte dafür um Spenden. Aus dem Fonds sollen Musterklagen von Betroffenen unterstützt werden. Es gehe nicht an, dass freiwillige Helfer die Konsequenzen einer zwischen Bund und Ländern strittigen Rechtslage tragen müssten, sagte Tiemann.