auf das Aus der Ampel-Regierung haben Sozialverbände mit Sorge reagiert. So auch beim Pflegetag, bei dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu Gast war. Weil wichtige Gesetze, wie etwa zu mehr Autonomie von Pflegekräften und zur Vereinheitlichung der Ausbildung, nun erst mal gestoppt sind, nannte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, das Ampel-Aus eine „Katastrophe für die Pflege“. Doch auch mehrere andere Reformen sind jetzt erst einmal gestoppt. Die Fachverbände riefen die Politik auf, die zum Teil schon weit voran gebrachten Gesetze etwa zum Abstammungsrecht noch zügig beschließen zu lassen.
Auch die Haushaltsberatungen liegen jetzt zunächst auf Eis. Noch klaffen im Etat für 2025 gewaltige Lücken. Deshalb wollte die gescheiterte Ampel-Regierung auch bei den Integrations- und Berufssprachkursen kürzen. Die Rede ist von minus 500 Millionen Euro. Bisher gab es eine Milliarde Euro. Sollte es so kommen, befürchten die Anbieter solcher Kurse massive Einschnitte im Kursangebot. Sascha Rex, Leiter der Stabsstelle Grundsatz und Verbandsentwicklung beim Deutschen Volkshochschul-Verband, spricht von 180.000 Menschen, die dann im kommenden Jahr keinen Kurs besuchen könnten, und von Wartezeiten, die sich auf anderthalb Jahre erhöhen dürften. Experten, beispielsweise vom Deutschen Roten Kreuz, sagen, dass diese Sparmaßnahme kontraproduktiv sein dürfte, weil die Kurse Zuwanderer deutlich schneller und einfacher in Lohn und Brot bringen.
Wenn es schlecht läuft, erfahren Eltern erst dann, wenn sie mit ihren Kindern vor der Krippe oder dem Kindergarten stehen, dass die Betreuung an diesem Tag ausfällt. Mittlerweile ist das Kita-System wegen des Personalmangels reichlich unzuverlässig geworden. Für Eltern, die auf dieses System angewiesen sind, wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusehends schwieriger. Der Hauptgrund dafür ist der Fachkräftemangel. Da sind frische Ideen gefragt. In Bremen beispielsweise experimentiert die Kita einer evangelischen Gemeinde mit Quereinsteigern als Assistenzkräfte, die die Fachkräfte bei nicht-pädagogischen Aufgaben entlasten. Die Dortmunder Bildungsforscherin Christiane Meiner-Teubner sieht weitere Möglichkeiten, wie Arbeitgeber ihre Fachkräfte schonen könnten.
Das Bafög muss nicht die Existenz von mittellosen Studierenden komplett decken, so hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass es die freie Entscheidung jedes und jeder Einzelnen sei, ob er oder sie studiert. Wenn das Geld fürs Studium nicht reicht, könne man ja immer noch arbeiten gehen, das verstoße nicht gegen die Menschenwürde.
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Ihr Nils Sandrisser
Berlin (epd). Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition herrscht Unklarheit über gesetzliche Reformen zur Stärkung der Pflege. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sicherte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Deutschen Pflegetags am 7. November in Berlin zu, er werde weiter an den geplanten Gesetzen arbeiten. Er sehe dafür auch Unterstützung in anderen demokratischen Parteien, sagte er. Wie die Gesetze zustande kommen sollen, die noch nicht in den Bundestag eingebracht worden sind, ließ Lauterbach offen.
Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, bezeichnete das Scheitern der Ampel-Koalition „als Katastrophe für die Pflege“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe bei seiner Aufzählung der Gesetze, die vor Neuwahlen noch verabschiedet werden müssten, „die Pflege leider vergessen“, kritisierte Vogler. „Das wirft nicht nur die Pflege selbst - das wirft die Versorgung zurück“, warnte sie.
Vogler würdigte Lauterbachs Einsatz für die Pflege. Sie verlangte von der Regierung, die geplanten Regelungen zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten von Pflegekräften noch auf den Weg zu bringen. Die Pflege warte darauf seit Jahren. Das Pflegekompetenzgesetz sollte eigentlich am Mittwoch dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Es sieht erweiterte Kompetenzen und Entscheidungsmöglichkeiten für Fachkräfte im Pflegealltag vor, beispielsweise, dass sie Folgeverordnungen künftig selbst ausstellen können.
Vogler sagte, ebenso wichtig sei, dass die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften bundesweit vereinheitlicht werde. Das Pflegeassistenzgesetz stehe aber nach dem Koalitionsbruch ebenfalls auf der Kippe und werde wohl nicht mehr kommen. Angesichts des Fachkräftemangels würden einheitlich und gut ausgebildete Assistenzkräfte überall gebraucht, mahnte Vogler. Die nächste Bundesregierung müsse die Pflege ganz oben auf ihre Agenda setzen.
Caritas-Präsidentin, Eva M. Welskop-Deffaa, sagte, noch vor der Auflösung des Bundestages müssten wichtige Entscheidungen getroffen werden, „die keinen Aufschub dulden“. Nach ihren Worten braucht es zeitnah noch in diesem Jahr eine moderate Beitragserhöhung für die Absicherung der Pflegeversicherung, um die Versorgungssicherheit für pflegebedürftige Menschen nicht zu gefährden. Und: „Zahlungsrückstände bei den Altenhilfeeinrichtungen gehören immer öfter zum Alltag, weil Pflegekassen und Sozialhilfeträger nicht pünktlich zahlen. Sozialversicherungen brauchen Perspektive und Puffer.“
AWO-Präsident Michael Groß sagte in Berlin, das Aus der Koalition bringe in einer Zeit, die von Unsicherheiten geprägt ei, noch mehr Verunsicherungen. „Wir fordern deswegen alle demokratischen Kräfte auf, in dieser Zeit maß- und verantwortungsvoll zu agieren“, so Groß. Ziel müsse es sein, die soziale Ordnung zu gewährleisten. „Dabei spielen die Angebote und Dienste der freien Wohlfahrtspflege eine wichtige Rolle. Investitionen in die soziale Sicherheit müssen Vorrang vor ideologischen Diskussionen zur Schuldenbremse haben.“
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) richtete am 7. November nach dem Scheitern der Ampel-Regierung ebenfalls einen dringenden Appell an alle demokratischen Parteien, eine umfassende Pflegereform anzugehen. „Wir müssen uns dringend darauf einstellen, dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung der Pflegebedarf in den kommenden Jahrzehnten stark steigt“, erklärte Vorstandsvorsitzender Ingo Habenicht. „Zu einem Neustart in der Bundespolitik gehört deshalb, die Pflege im Interesse von Millionen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nachhaltig abzusichern.“ Es werde Zeit, die längst vorliegenden Lösungsvorschläge für das Pflegeproblem politisch umzusetzen.
Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) mahnte indes an, das Gewalthilfegesetz schnell zu verabschieden. Die Regierung sei nicht aus ihrer Verantwortung für den Gewaltschutz zu entlassen, hieß es. Es gebe die zwar geringe, aber dennoch vorhandene Chance der Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes. „In den gestrigen Statements des Kanzlers und anderer Regierungsmitglieder wurde deutlich: Nicht das Leben von Frauen, nicht das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wird priorisiert, wenn es darauf ankommt“, so die ZIF. Deshalb bestehe der Status Quo fort, dass der Staat Frauen den Schutz vor Gewalt versage.
Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes, mahnte an, das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verabschieden. Dieses Vorhaben sichere unter anderem das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs rechtlich ab und verstetige es. „Der Gesetzentwurf ist durch das Kabinett beschlossen und auch zwischen den Fraktionen unstrittig. Ich werbe daher dafür, dass die Abgeordneten sich an dieser Stelle noch einmal zusammenzuraufen und das Gesetz verabschieden“, sagte die Präsidentin. Das Gleiche gelte für die „bis zur Unkenntlichkeit zerredete Kindergrundsicherung“.
Tim Stefaniak aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt, sagte, queerpolitische Belange dürften in der Übergangsphase der nächsten Wochen und Monate nicht unter die Räder geraten, sondern sie müssen jetzt besonders berücksichtigt werden. Und weiter: „Die Reform des Abstammungsrechts muss bis Weihnachten durch den Bundestag gebracht werden. Alle Familien müssen diskriminierungsfrei als solche anerkannt werden.“ Viel zu lange schon seien die Bedarfe von Regenbogenfamilien hinten angestellt worden, sie dürften nicht länger aufgeschoben werden.
Berlin (epd). Zu den im Raum stehenden Kürzungen bei der Finanzierung der Integrations- und Sprachkurse findet Kajetan Tadrowski klare Worte: „Der neue Kurs der Bundesregierung erscheint wenig nachhaltig und ist auf längere Sicht absolut kontraproduktiv. Integration wird durch die Mittelkürzungen erschwert“, beklagt der Leiter des DRK Sprach- und Bildungszentrums Frankfurt im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Solch massive Einschnitte machten eine belastbare Kurs- und Angebotsplanung für 2025 faktisch unmöglich. Und: „Die Integration von Zugewanderten wird verzögert“, rügt Tadrowski.
Die bisherigen Mittel im Bundeshaushalt von jährlich mehr als eine Milliarde Euro für die Kursangebote stehen auf der Kippe. Der Bund will den Betrag angesichts leerer Kassen für 2025 um die Hälfte kürzen. Kritik daran ist überall zu hören.
Sascha Rex, Leiter der Stabsstelle Grundsatz und Verbandsentwicklung beim Deutschen Volkshochschul-Verband, attestiert der Regierung ein „sehr merkwürdiges Verständnis von Integrationspolitik“. Die Kürzungen führten dazu, dass rund 180.000 Personen 2025 keinen Kurs beginnen könnten. „Die aktuell durchschnittlichen Wartezeiten von einem halben Jahr werden sich dann für diese Personen um ein Jahr auf dann rund 1,5 Jahre verlängern“, sagt Rex dem epd. Das geplante Aus für die Finanzierung von derzeit bis zu 300 Wiederholungsstunden für durch die Prüfung gefallenen Teilnehmer sei „genau das falsche Signal“.
Die Integrationskurse dauern in der Regel neun Monate. Sie bestehen aus 600 Stunden Deutschunterricht und 100 Stunden „Orientierungskurs“, in dem die Teilnehmenden ihre neue Heimat näher kennenlernen - samt den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Religionsfreiheit. Im vergangenen Jahr haben 360.000 Menschen ihren Integrationskurs begonnen - so viele wie noch nie. Für 2024 wird mit einem ähnlichen Aufkommen gerechnet, Daten dazu gibt es noch nicht.
Ob es tatsächlich zu dem beschriebenen Sparkurs kommt, ist derzeit noch offen. Im Bundesinnenministerium heißt es auf Anfrage: „In Bezug auf die Integrationskurse sind die finanziellen Bedarfe für das kommende Jahr aktuell noch nicht bezifferbar und weiter zu prüfen. Die Bundesregierung hat sich deshalb darauf verständigt, die konkrete finanzielle Ausstattung des Integrationskursbereichs im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2025 zu bestimmen.“ Das heißt, die Entscheidung fällt in Zuge der Haushaltsbereinigung, deren Termin jedoch offen ist.
Birgit Leyendecker, stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR), sagt dazu: „Sprach- und Integrationskurse sind eine wichtige Brücke zur sprachlichen, ökonomischen und nicht zuletzt zur sozialen Integration.“ Sie hätten sich als das zentrale staatliche Angebot bewährt, um zugewanderte Menschen möglichst rasch in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren. Diplomatisch formuliert sie im Gespräch mit dem epd: „Aus integrationspolitischen Gründen und auch mit Blick auf die Interessen des Arbeitsmarkts spricht daher vieles dafür, dass Deutschland sein bewährtes Programm an Integrationskursen aufrechterhält und für die steigende Nachfrage noch ausweitet.“ Die erreichten Erfolge sollte man nicht aufs Spiel setzen. Integrationsmaßnahmen seien eine Investition in die Zukunft.
Das bestätigt auch eine Studie der OECD: Mit seinem Modell der dem Arbeitseinstieg vorgelagerten sprachlichen Qualifizierung sei Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr erfolgreich. Danach erreichte 2022 die Erwerbstätigenquote von im Ausland geborenen Migrantinnen und Migranten ein Niveau von 70 Prozent und war damit höher als in den meisten anderen EU-Vergleichsländern. Und: Die Studie zeigt, dass sich die Sprachkenntnisse Eingewanderter in Deutschland stärker verbessert haben als in den meisten anderen Ländern.
„Es ist davon auszugehen, dass eine Reduzierung des Angebots die Arbeitsmarktchancen von Migranten und Migrantinnen in Deutschland unmittelbar verschlechtern wird und dadurch vermeidbare neue Kosten entstehen“, sagt auch Niklas Harder, Co-Leiter der Abteilung Integration am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM).
Er habe zusammen mit Kollegen vom Immigration Policy Lab und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Wirkung von Integrationskursen und Sprachkursen in den Jahren 2015 und 2016 untersucht. Die demnächst erscheinenden Studie zeige, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. „Unter den von uns untersuchten Geflüchteten, die an einem Integrationskurs teilnahmen, lag die Beschäftigungsquote zwölf Monate nach Beginn der etwa sechsmonatigen Integrationskurse um 4,4 Prozentpunkte höher als bei Geflüchteten, die nicht daran teilnahmen. Dieser Unterschied steige in den Folgemonaten noch weiter an. “Darum sollten die Kapazitäten bewährter, bestehender Programme nicht leichtfertig reduziert werden, da sich die kurzfristige Schaffung von neuen Kapazitäten als schwierig erweisen wird."
„Wir riskieren lange Wartezeiten, den Abbau essenzieller Strukturen und den Verlust qualifizierter Fachkräfte. Einmal verlorene Kapazitäten lassen sich nur schwer wiederherstellen“, sagt Ellen Jacob, Bundesgeschäftsführerin des Verbands Deutscher Privatschulverbände. Für Bildungsträger und Kursleitende bedeute die Unterfinanzierung ein wirtschaftliches Risiko, weil sie durch den möglichen Abbau von Strukturen in eine kritische Lage geraten könnten. Ein flächendeckendes Kursangebot ließe sich so langfristig nicht mehr sicherstellen, so Jacob.
Sascha Rex verweist auf die von der Bundesregierung selbst bezifferten Bedarfe bei den Integrationskursen. Damit die im nächsten Jahr angeboten werden könnten, seien nach eigenen Berechnungen mindestens weitere 600 Millionen Euro notwendig. „Für die Berufssprachkurse ist mindestens eine Verdopplung der Gelder auf 620 Millionen Euro notwendig. Insgesamt benötigen Integrations- und Berufssprachkurse also rund 910 Millionen Euro zusätzlich.“
Und er betont: „Nach unserem Rechtsverständnis haben die meisten Zugewanderten einen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Integrationskurs. Das ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Wenn die Bundesregierung das Kernelement deutscher Integrationspolitik unterfinanziert, dann ist das rechtlich bedenklich.“
Doch nicht nur für die Migrantinnen und Migranten, die deutlich länger auf Kurse warten müssten, haben die Kürzungen im Budget erhebliche Folgen. Auch die Träger der Schulungen müssten reagieren, sagt DRK-Mann Tadrowski: „Kurzfristig wären geplante Aufstockungen der Arbeitszeit bei Kursleitern nicht möglich und befristete Verträge würden nicht verlängert werden.“ Es drohen Jobverluste: „Mittelfristig würden Stellen nicht nachbesetzt oder neu ausgeschrieben.“
Bonn (epd). Wird der Rotstift bei den Integrationskursen so angesetzt, wie es der Gesetzentwurf für den kommenden Haushalt der Bundesregierung vorsieht, wären die Folgen gewaltig, sagt DVV-Experte Sascha Rex: „Das bedeutet, dass rund 180.000 Personen 2025 keinen Kurs beginnen können. Die aktuell durchschnittlichen Wartezeiten von einem halben Jahr werden sich dann für diese Personen um ein Jahr auf dann rund 1,5 Jahre verlängern.“ Auch das geplante Aus für die Finanzierung von Wiederholungsstunden sei kontraproduktiv: Für das Ziel der beruflichen Integration von Geflüchteten sei das „genau das falsche Signal“. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Kürzungen des Budgets für die Integrationskurse um über 50 Prozent stehen im Raum, auch wenn das Bundesinnenministerium Medienberichte dazu dementiert. Mit welchem Szenario rechnen Sie derzeit?
Sascha Rex: Im Haushaltsentwurf sind für die Integrationskurse 2025 Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro eingeplant. Nach unseren Berechnungen würden diese Gelder ausschließlich dazu reichen, bereits seit diesem Jahr laufende Kurse zu Ende zu führen. Neue Kursangebote können nicht starten. Das wurde auch von der Bundesregierung bestätigt. Für Berufssprachkurse sind im nächsten Jahr 310 Millionen Euro eingeplant, damit können begonnene Kurse zu Ende gebracht, aber nur 30 Prozent der notwendigen Kurse neu gestartet werden.
epd: Wie viele Kurse bieten die VHS-Träger derzeit an? Wie viele Teilnehmer sind gemeldet? Und wie ist der tatsächliche Bedarf?
Rex: Die Volkshochschulen bieten rund 45 Prozent aller aktuell laufenden Integrationskurse an. Die genauen Teilnahmezahlen kann aber nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausweisen, weil sie nicht trägerspezifisch erfasst werden. Der tatsächliche Bedarf geht schon jetzt weit über das hinaus, was angeboten werden kann. Insbesondere in ländlichen Räumen gibt es oft lange Wartezeiten, im Durchschnitt müssen sich Bewerber rund 20 Wochen gedulden. Auch hier sind die geplanten Kürzungen des Bundesinnenministeriums zur Fahrtkostenerstattung absolut kontraproduktiv. Wegen der Folgen des Ukraine-Krieges wurden die Kapazitäten von den Anbietern massiv ausgebaut haben, die Zahl der Kursplätze hat sich bundesweit in kürzester Zeit fast verdoppelt. Diese Situation würde sich natürlich weiter verschärfen, wenn aus budgetären Gründen keine neuen Kurse mehr starten könnten.
epd: Wie sehen die Kurserfolge aus?
Rex: Aktuell schließen über 90 Prozent der Teilnehmenden den Kurs mit Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) auf den Sprachniveaus A2 oder B1 ab - und das, obwohl der Anteil kriegstraumatisierter Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuletzt deutlich angestiegen ist.
epd: Momentan stehen die Integrationskurse im Fokus, aber fehlt nicht auch Geld für spezielle, sich anschließende Sprachkurse?
Rex: Ja, es fehlen auch Mittel für die Berufssprachkurse. Angesichts des Fachkräftemangels sollte das Ziel B1 von möglichst vielen Zuwanderern erreicht werden, damit eine gelungene Integration in den Arbeitsmarkt auf vergleichbarem Qualifikationsniveau wie im Herkunftsland möglich ist. In vielen Berufen ist jedoch ein höheres Sprachniveau nötig, das durch Berufssprachkurse ebenfalls erreicht werden kann. Sie sind ein erfolgreiches Element, wie auch die OECD-Studie „Stand der Integration von Eingewanderten“ eindrucksvoll belegt. Laut dieser Erhebung ist Deutschland mit einer Erwerbstätigenquote von 70 Prozent bei Eingewanderten im Vergleich zu anderen OECD-Staaten sehr erfolgreich - durch seine staatlich geförderten Integrationsmaßnahmen, deren wesentlicher Bestandteil die Integrations- und Berufssprachkurse sind.
epd: Das Geld wird womöglich schon Ende dieses Jahres teilweise gestrichen. So sollen bereits im Dezember bisher übliche Wiederholungsstunden nicht mehr finanziert werden. Viele der 2024 gestarteten Teilnehmer werden ihre Kurse dann nicht abschließen können?
Rex: Es gibt Pläne, die sogenannten Wiederholungsstunden im Rahmen einer Änderung der Integrationskursverordnung zu streichen. Die sieht dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Wiederholung von Kursmodulen im Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten vor. Dabei ist die Möglichkeit, Kursmodule zu wiederholen, ein wichtiges Instrument, damit so viele Teilnehmende wie möglich den Integrationskurs erfolgreich beenden können und das angestrebte B1-Niveau erreichen. Gerade vom Ziel der beruflichen Integration gedacht, wäre die Einstellung der Finanzierung von Wiederholungsstunden also genau das falsche Signal.
epd: Wenn es tatsächlich so kommt, werden für 2025 nur Mittel für rund 150.000 Teilnehmende da sein. Wie viele Personen stehen dann ohne Kurs da oder müssen lange auf die Schulung warten?
Rex: Die Bundesregierung spricht im Gesetzesentwurf für den Haushalt selbst von einem Bedarf von 326.000 Teilnehmern. Das bedeutet, dass rund 180.000 Personen keinen Kurs beginnen können. Die aktuell durchschnittlichen Wartezeiten von einem halben Jahr, werden sich dann für diese Personen um ein Jahr auf dann rund 1,5 Jahre verlängern.
epd: Betroffen von den Einsparungen wären auch viele Ukrainerinnen. Einerseits möchte man diese Flüchtlinge hier in Arbeit bringen, andererseits werden die Kurse gestrichen. Das klingt nach einem sehr merkwürdigen Verständnis von Integrationspolitik.
Rex: Ja, so sehen wir das auch.
epd: Welche Folgen hätten die Kürzungspläne für die Wirtschaft?
Rex: Gravierende. Denn Basissprachkenntnisse auf dem Niveau von A2 sind nach Rückmeldung von Arbeitgebern in vielen Fällen nicht ausreichend. Personen mit diesem Sprachniveau werden zwar häufig schnell eingestellt, und zwar zumeist unterhalb des Qualifikationsniveaus ihres Herkunftslands. Dann werden sie aber aufgrund fehlender Sprachfähigkeiten auch schnell wieder entlassen, wie Statistiken der Arbeitsagentur belegen. Ein planvolles Gegensteuern gegen den Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft kann so nicht gelingen. Die Erfahrungen aus der sogenannten Gastarbeitenden-Generation belegen ja gerade, dass ein „Learning on the job“ nicht gelingt. Genau aus diesem Grund wurden die Integrationssprachkurse vor 20 Jahren erfolgreich eingeführt.
epd: Viele der Lehrenden sind Honorarkräfte. Die haben keine besonderen Arbeitnehmerrechte. Wie viel Personal steht bei den Kürzungen bundesweit bei Ihnen zur Disposition?
Rex: Das exakt zu beziffern, ist sehr schwierig. Aktuell sind in Integrations- und Berufssprachkursen der Volkshochschulen rund 10.000 freiberufliche und rund 250 festangestellte Lehrkräfte tätig. Wenn im kommenden Jahr keine Mittel für neu startende Kurse zur Verfügung stehen, dann können die Lehrkräfte keine neuen Verträge erhalten. Diese Personen werden vermutlich ab Sommer 2025 ohne Arbeit sein. Gerade freiberufliche Lehrkräfte werden dann nach neuen Tätigkeitsfeldern suchen, beispielsweise in Schulen. Doch die Kürzungen an den Volkshochschulen hätte auch Auswirkungen auf fest angestellte Mitarbeitende in der Organisation, Verwaltung und Lehre, die bislang im Integrationskursbereich an Volkshochschulen tätig sind. Wenn keine Kurse im Auftrag des Bundes mehr stattfinden könnten, wären Volkshochschulen wahrscheinlich gezwungen, für diese Personen, ähnlich wie in der Corona-Pandemie, spätestens ab Sommer 2025 Kurzarbeit anzumelden.
epd: Falls doch mehr Geld bereitstehen sollte, kann das Angebot dann nicht wieder ausgeweitet werden?
Rex: Die Volkshochschulen können die Kapazitäten nicht ständig auf- und wieder abbauen, denn dafür braucht es Strukturen und insbesondere Fachkräfte. Sollte nicht bereits in diesem Jahr klar sein, ob 2025 auch neue Kurse starten können, werden sich viele Lehrkräfte umorientieren und dauerhaft für die Kursangebote nicht mehr zur Verfügung stehen. Ab- und Aufbau solcher Strukturen bindet in den Einrichtungen ungeheure Kapazitäten, die sie nicht ständig neu einbringen können. Deshalb müssen dringend dauerhafte Finanzierungsstrukturen geschaffen werden, für die wir als Verband seit Jahren gegenüber der Politik eintreten.
epd: Was genau sind Ihre Forderungen mit Blick auf den Bundesetat 2025?
Rex: Damit die von der Bundesregierung selbst bezifferten Bedarfe in Integrationskursen umgesetzt werden können, sind nach unseren Berechnungen mindestens weitere 600 Millionen Euro notwendig. Für die Berufssprachkurse ist eine mindestens eine Verdopplung der Gelder auf 620 Millionen Euro notwendig. Insgesamt benötigen Integrations- und Berufssprachkurse also rund 910 Millionen Euro zusätzlich. Aus Sicht der Volkshochschulen ist es unverständlich, dass immer auf Kosten der Teilnehmenden, Lehrkräfte und Träger gespart werden soll. Ein erhebliches Sparpotenzial sehen wir insbesondere im Abbau der Bürokratie, und dafür setzt sich der DVV seit Jahren mit konkreten Vorschlägen ein. Nach unserem Verständnis haben die meisten Zugewanderten einen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Integrationskurs. Das ist im Aufenthaltsgesetzes geregelt. Wenn die Bundesregierung das Kernelement deutscher Integrationspolitik unterfinanziert, dann ist das rechtlich bedenklich. Insofern sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, die entsprechenden Mittel für die Kurse zur Verfügung zu stellen.
Frankfurt a.M. (epd). Kajetan Tadrowski, Leiter des DRK Sprach- und Bildungszentrum Frankfurt, kritisiert die geplanten Kürzungen des Bundes bei den Sprach- und Integrationskursen für das Jahr 2025. „Solche massiven Einschnitte machen eine belastbare Kurs- und Angebotsplanung faktisch unmöglich“, sagt er und ergänzt: „Die Integration, die nachweisbar an die Beherrschung der Landessprache geknüpft ist, wird erheblich behindert und erschwert.“
Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) betont er, die Kurse stellten „einen erprobten, standardisierten und einander ergänzenden Ansatz dar, der Neuzugewanderte auf eine Arbeitsaufnahme in Deutschland zielführend vorbereitet“. Jetzt entstehe indes der Eindruck, dass die soziale und berufliche Integration von Zugewanderten für die Bundesregierung nicht mehr prioritär sei. Dieser Sparkurs „erscheint wenig nachhaltig und auf längere Sicht absolut kontraproduktiv“.
Tadrowski, an dessen Einrichtung in Frankfurt am Main derzeit zwei Integrationskurse mit 31 Teilnehmenden laufen, berichtet von einer durchschnittlichen Bestehensquote bei den Schulungen von 50 Prozent. Nach Abschluss der Wiederholerstunden erreichten weitere 50 Prozent der Personen noch das Kursziel. Doch auch die Finanzierung von Wiederholungsstunden steht laut den Plänen der Bundesregierung auf der Kippe. Für November sei eigentlich ein dritter Integrationskurs mit 18 Teilnehmern geplant, doch der könne vermutlich wegen der Kürzungen nicht stattfinden, so der DRK-Mann.
Komme es wirklich zu den Kürzungen, von denen das Bundesinnenministerium sagt, sie seien noch nicht beschlossen, „dann müssten die fehlenden Mittel anderweitig akquiriert werden, um eine Kostendeckung zu erreichen. Mittelfristig ist mit einem Stellenabbau zu rechnen“, sagt Tadrowski voraus.
Er verweist auch auf ein anderes Problem: Die erprobte allgemeine Sprachförderung, die auch Grundlage für den Job-Turbo und die darauf aufbauenden Berufssprachkurse ist, würde wegfallen. Und: „Infolgedessen würden die Kursgruppen in den Berufssprachkursen noch heterogener und die Bestehensquote würde sinken.“
Düsseldorf, Berlin (epd). Einkommensungleichheit und Verunsicherung sind unter den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Zudem haben sich Sorgen um den eigenen Lebensstandard in den vergangenen Jahren in der Bevölkerung ausgebreitet, wie der am 4. November veröffentlichte Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ergibt. Dazu passt der am 6. November veröffentlichte „Sozialbericht 2024“. Demnach bleibt trotz steigender Reallöhne das Armutsrisiko hoch.
Die Daten zur Lebenslage der Böckler-Stiftung stützen sich unter anderem auf Befragungen von rund 4.000 Personen zwischen 2020 und 2023. Der Sozialbericht hingegen wird herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Zusammenarbeit mit dem Sozio-oekonomischen Panel. Er basiert auf aktuell verfügbaren statistischen Daten.
Demnach lebten 2022 etwa 15 Prozente der Haushalte unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Für einen Ein-Personen-Haushalt lag sie bei rund 1.200 Euro Haushaltsnettoeinkommen im Monat und für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Kind bei 2.160 Euro. In Ostdeutschland lag das Armutsrisiko mit 19,4 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
Den Angaben nach wuchsen die Vermögen in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich. Sie seien weiterhin sehr ungleich verteilt, insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland, hieß es bei der Vorstellung des Berichts. Demnach besaßen ostdeutsche Haushalte 2021 im Durchschnitt ein Nettovermögen von 150.900 Euro im Vergleich zu 359.800 Euro im Westen. In den vergangenen zehn Jahren habe sich diese Lücke kaum geschlossen.
Die reichsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland verfügten demnach 2021 über 56 Prozent des Gesamtvermögens. Deutschland zähle damit im europäischen Vergleich bei Ungleichheit zu den Spitzenreitern.
Laut dem Verteilungsbericht der Böckler-Stiftung haben mehr als 50 Prozent der Menschen in der unteren Einkommenshälfte sowie knapp 47 Prozent in der oberen Mittelschicht im Jahr 2023 die Sorge, ihren Lebensstandard künftig nicht mehr halten zu können. Vor allem als Folge der Coronakrise und der hohen Inflation zwischen 2020 und 2023 habe sich die Sorge um die eigene wirtschaftliche Lage bei vielen Menschen bis weit in die Mittelschicht hinein deutlich verschärft, stellt der Bericht fest.
Auch Armut und Ungleichheit in Deutschland erreichten laut Bericht zuletzt neue Höchststände. Laut den neuesten verfügbaren Zahlen lebten 2021 knapp 18 Prozent der Bürger in Armut, 11,3 Prozent sogar in strenger Armut, hieß es. 2010 lagen beide Quoten noch bei 14,2 und 7,8 Prozent. Als einkommensarm gelten Haushalte, deren Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Das entspricht höchstens 1.350 Euro monatlich für einen Singlehaushalt. Von strenger Armut wird bei weniger als 50 Prozent oder 1.120 Euro monatlich gesprochen.
Überdurchschnittlich von Armut betroffen sind dem Bericht zufolge Arbeitslose und Menschen mit Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss. Vollzeitbeschäftigte gehören unterdessen überwiegend zur sogenannten Einkommensmitte.
Immer mehr Menschen in Deutschland seien mit dem Funktionieren der Demokratie unzufrieden, halten sowohl der Sozial- als auch der Verteilungsbericht fest. Allerdings vermerkt der Sozialreport, dass sich die Zustimmung zur Demokratie als Staatsform auf einem hohen Niveau halte. In Ostdeutschland allerdings sei die Unzufriedenheit besonders hoch. Dort sei weniger als die Hälfte der Bevölkerung mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden.
Laut Böckler-Studie gehe weniger als die Hälfte der Menschen mit geringen Einkommen davon aus, dass die Demokratie noch gut funktioniere, hieß es. In der unteren Mitte seien es dagegen 52 Prozent, in der oberen Mitte sogar fast 60 Prozent. Nur ein Fünftel der in Armut lebenden Menschen vertraut demnach auf das Rechtssystem.
Vor diesem Hintergrund warnen Dorothee Spannagel und Jan Brülle als Autoren des Verteilungsberichts vor einem Teufelskreis: Fehlender Wohlstand und Verunsicherung könnten dazu führen, dass immer mehr Menschen auf eine Teilhabe am politischen System verzichteten. Schon jetzt hielten mehr als ein Drittel der Geringverdiener und in Armut lebenden Menschen die Aussage „die regierenden Parteien betrügen das Volk“ für zutreffend, hieß es. Knapp 20 Prozent erklärten, bei der kommenden Bundestagswahl nicht wählen zu gehen. In der oberen Einkommensmitte liege dieser Anteil hingegen nur bei elf Prozent.
Eine „verantwortungsvolle Politik“ dürfe deshalb verschiedene Gruppen in der Gesellschaft nicht „gegeneinander ausspielen“, schreiben die Autorin und der Autor des Berichts. Als Beispiel wird etwa die jüngste Debatte um das Bürgergeld genannt. Bezieher von Bürgergeld seien darin „als faul und arbeitsunwillig“ hingestellt worden. Doch anstatt die „ohnehin zu knappen Leistungen“ weiter zu kürzen, um den Abstand zwischen Sozialleistungen und Erwerbseinkommen zu erhöhen, müssten vielmehr Niedriglöhne bekämpft und die Tarifbindung gestärkt werden, hieß es.
Der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, warnte davor, die Themen Asyl und Flucht mit dem Thema innere Sicherheit zu vermischen. Deutschland werde wegen des Fachkräftemangels auf Zuwanderung angewiesen sein.
Zuwanderung könne die Folgen von Überalterung der Gesellschaft und Arbeitskräftemangel abmildern, heißt im Sozialreport. Menschen mit Einwanderungsgeschichte stellen mehr als ein Viertel der Erwerbstätigen. Laut Bericht hatten im vergangenen Jahr aber 44,1 Prozent der Eingewanderten und 27,1 Prozent der Nachkommen Eingewanderter keinen Berufsabschluss. Bei Menschen ohne Migrationsgeschichte lag dieser Prozentsatz bei 11,8.
Berlin (epd). In der in der Reihe „dza aktuell - deutscher alterssurvey“ publizierten Studie wird zunächst untersucht, „welche Bevölkerungsgruppen sich zu welchen Anteilen im Ehrenamt engagieren. Und es geht darum “welche Bedeutung verschiedene Dimensionen sozialer Ungleichheit für die ehrenamtliche Beteiligung haben", heißt es in der Einleitung der Forschenden.
Darüber hinaus werde der Frage nachgegangen, ob ehrenamtliches Engagement mit einem geringeren Ausmaß wahrgenommener sozialer Exklusion einhergeht. Das heißt, es geht um die Frage, ob sich Personen, die ehrenamtlich engagiert sind, weniger sozial ausgeschlossen fühlen als Personen, die kein Ehrenamt ausüben, und welche Unterschiede nach Bevölkerungsgruppen sich dabei zeigen. Problem: Der Zugang zu ehrenamtlichem Engagement ist nach wie vor sozial ungleich verteilt. Ältere engagieren sich seltener als Jüngere, Frauen seltener als Männer. Die Teilhabemöglichkeiten, die ein Ehrenamt bieten kann, kommen also nicht allen gleichermaßen zugute, heißt es in der Erhebung.
Kernaussagen:
Berlin (epd). Die Diakonie Deutschland verlangt von der Bundesregierung eine umfassende Pflegereform. Sie stellte am 6. November in Berlin eine Kampagne vor, mit der sie bis zur Bundestagswahl ihren Forderungen Nachdruck verleihen will. Zu den zentralen Problemen zählt der evangelische Wohlfahrtsverband die hohen Zuzahlungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner, den Arbeitskräftemangel in der Pflege und eine Vernachlässigung der Prävention.
Die Diakonie fordert die Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung. Pflegebedürftige Heimbewohner mit durchschnittlichen Renten könnten die hohen Eigenanteile nicht mehr bezahlen. Im Bundesdurchschnitt koste ein Platz im Pflegeheim die Bewohner im ersten Jahr knapp 2.900 Euro im Monat, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Solche Zahlen machten deutlich, dass gehandelt werden müsse.
„Mit deutschlandweit über 3.000 stationären Pflegeeinrichtungen und 1.500 ambulanten Diensten sowie über 800 Tagespflegen und 400 Begegnungsstätten zählt die Diakonie zu den größten Pflegeanbietern und sieht sich in der Verantwortung, für bessere Rahmenbedingungen einzutreten. Es braucht politische Entscheidungen, die eine gute Pflege für alle möglich machen und auf breite öffentliche Unterstützung treffen“, sagte Schuch.
Er und Sozialvorständin Maria Loheide zeigten sich unzufrieden mit der Pflegepolitik der Ampel-Koalition. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe „die Altenpflege überhaupt nicht im Blick“, sagte Loheide. Er habe zwar angekündigt, die Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung abzuwenden, doch sei das nur eine kurzfristige Notlösung. Eine grundlegende Reform des Pflegesystems stehe weiter aus. Sie müsse spätestens in der nächsten Legislaturperiode kommen. Schuch warnte, andernfalls werde man „katastrophale Verhältnisse“ in der ambulanten Pflege, in den Altenheimen und Krankenhäusern haben.
Loheide sagte, die Kommunen müssten sich stärker in der Prävention engagieren und gesetzlich zu einer Altenhilfe-Planung verpflichtet werden. Ab dem 75. Lebensjahr sollten die Bürgerinnen und Bürger im Auftrag der Kommune besucht und über Unterstützungs- und Vorbeugungsangebote informiert werden, sagte die Sozialvorständin. Das könne dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben könnten.
Zu dem Forderungskatalog der Diakonie zählt auch die soziale Absicherung und Unterstützung pflegender Angehöriger, die in Deutschland knapp vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen versorgen. Die Leistungen in der ambulanten Pflege müssten so vereinfacht werden, dass sie auch in Anspruch genommen würden, sagte Loheide. Für die Angehörigen forderte sie eine Lohnersatzleistung und höhere Rentenansprüche. Die Ampel-Koalition hatte entsprechende Verbesserungen in Aussicht gestellt.
Der Krankenpfleger und Pflege-Aktivist Ricardo Lange erinnerte an die Versprechungen der Politik für die Pflege während der Corona-Pandemie. Sie seien nicht erfüllt worden, bilanzierte er und fragte: „Wo bleibt der Aufschrei?“ Bis 2050 könnten über 600.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen. Schon heute hätten Pflegekräfte nie genug Zeit für ihre Patienten. „Wer heute die Augen vor dieser Problematik verschließt, wird früher oder später sein blaues Wunder erleben. Pflege geht uns alle an - und die Zeit läuft uns davon“, sagte Lange.
Für seine Kampagne hat der evangelische Wohlfahrtsverband Prominente gewonnen, darunter den Moderator und Autor Eckart von Hirschhausen, und die Schauspieler Anna Maria Mühe und Benno Fürmann.
Zusätzlich hat die Diakonie, gemeinsam mit weiteren Verbänden und Gewerkschaften, die Petition „Mach Dich #StarkFuerPflege!“ ins Leben gerufen, die die Bundestagsparteien auffordert, die Pflegereform als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen. Die Petition fordert unter anderem eine bessere Absicherung pflegender Angehöriger, die Entlastung Pflegebedürftiger durch transparente und zugängliche Pflegeleistungen sowie die Einführung der genannten Vollversicherung.
Nordrhein-Westfalen zählt zu den wenigen Bundesländern, in denen es für ambulante Dienste eine Förderung für Investitionen in der ambulanten Pflege gibt. Doch das ist für die betroffenen Dienste im Land Segen und Fluch zugleich. Nicht selten ist zwar zu hören, dass die Pflegedienste doch froh sein könnten, „überhaupt etwas Geld zu bekommen“. Doch was ist, wenn dieses Etwas nicht ausreicht und die Dienste eben keine weitere Möglichkeit haben, um die Lücke zur Refinanzierung ihrer Investitionskosten zu schließen? Zu den Folgen dieses Problems später mehr.
Diese Investitionskostenförderung ist pauschaliert und seit ihrer Einführung vor fast 30 Jahren auf 2,15 Euro pro Leistungsstunde festgelegt. Grundlage für deren Berechnung sind die zu Lasten der Pflegekassen beziehungsweise Beihilfestellen abgerechneten Leistungen des jeweiligen Vorjahres. Diese Pauschale ist noch nie angepasst worden. Inzwischen sind die Preise jedoch um 70 Prozent gestiegen. Eine Förderung, die diese Preissteigerung adäquat abbilden würde, müsste demnach heute bei knapp 3,70 pro Leistungsstunde liegen.
Für die ambulanten Dienste besteht längst ein dringender Handlungsbedarf, wenn ein systembedingter Investitionsstau verhindert werden soll. Die Kostensteigerungen für Mieten, Fahrzeuge und nicht zuletzt die Anschaffungskosten für die allseits geforderte Digitalisierung werden nicht in ausreichender Höhe finanziert.
Ein Beispiel aus der betrieblichen Praxis macht diese Lücke greifbar. Anfang des Jahrhunderts hat ein Opel Corsa noch 15.000 DM gekostet. Heute schlägt die Anschaffung eines aktuellen Modells vergleichbarer Typenklasse mit mehr als 20.000 Euro zu Buche. Hinzu kommt, dass kleine Fahrzeuge kaum noch angeboten werden, was zusätzlich höhere Anschaffungskosten für sogenannte Kleinwagen bedeutet.
Investitionen zählen zu den wichtigsten Aufgaben eines Unternehmens in Sachen Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit. In einem regulierten Markt wie der Pflege ist das gesetzlich reglementiert und muss mit Kostenträgern oder Leistungsempfängern ausgehandelt werden. Grundlage dafür ist der § 82 SGB XI. Darin wird geklärt, was als Investition zu verstehen ist. Für die ambulante Pflege sind darunter in erster Linie Mieten, Fuhrpark und nicht zuletzt „sonstige Anlagegüter“ zu verstehen. Darunter finden sich unter anderem die dringend notwendigen digitalen Anwendungen zur Unterstützung der Pflegearbeit.
Ein konkretes Beispiel aus einem unserer Mitgliedsunternehmen zeigt, wo die Reise allein im vergangenen Jahr hingegangen ist: Die Mieten sind um 38 Prozent, die Kosten für den Fuhrpark um 30 Prozent und die Ausgaben für IT-Anschaffungen um 26 Prozent gestiegen.
Die ganze Dimension der oben beschriebenen Lücke bei der Refinanzierung der investiven Kosten wird an Zahlen der Diakoniestationen Essen deutlich. Das Unternehmen versorgt an sechs Standorten mit etwa 100 Autos 1.300 Kunden im Stadtgebiet. Im Jahr 2004 hat das Unternehmen gut 300.000 Euro Investitionskosten erstattet bekommen. Im Jahr 2024 ist dieser Betrag auf rund 170.000 Euro geschrumpft. Wenn man die Inflation mit in diese Betrachtung einbezieht, hat sich die Investitionskostenförderung seit Anfang des Jahrhunderts mehr als halbiert.
Diese Entwicklung wird vor dem Hintergrund des aktuellen Innovations- und Investitionsdrucks auf die Pflege noch einmal besonders dramatisch. Wo sollen denn die Geldmittel für die ständig geforderte Digitalisierung oder die Umstellung der Fuhrparks auf E-Autos herkommen? Die dazu aufgelegten Förderungen sind entweder nicht hoch genug oder werden sogar kurzfristig ganz gestrichen.
Der Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass es durchaus Lösungen gibt. Allerdings gehen diese überwiegend zu Lasten der Betroffenen. So können in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Unternehmen den Betroffenen die Investitionskosten gesondert in Rechnung stellen. Dabei fallen dann zum Beispiel zwischen 1,50 und 1,90 Euro an zusätzlichen Kosten pro Einsatz an. Das summiert sich schnell auf knapp 100 Euro pro Monat, die von den Betroffenen als Eigenanteil zu bezahlen sind.
In NRW scheint diese Lösung durch die Landesförderung ausgeschlossen zu sein. In der Begründung zur „Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen“ steht, dass der Aufwendungszuschuss unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für alle Pflegebedürftigen gezahlt wird und es sich um eine 100-prozentige Förderung der von den ambulanten Diensten gegenüber den Pflegebedürftigen erbrachten Leistungen nach dem SGB XI handelt, (…). Es wird als Fördervoraussetzung klargestellt, dass lediglich solche Einrichtungen förderberechtigt sind, die den Pflegebedürftigen darüber hinaus keine weiteren Aufwendungen in Rechnung stellen.
Wir als Ruhrgebietskonferenz Pflege lassen die Rechtmäßigkeit dieser Beschränkung aktuell prüfen. Schließlich steht im § 82 (3) SGB XI: Soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach Absatz 2 Nr. 1 oder Aufwendungen für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter nach Absatz 2 Nr. 3 durch öffentliche Förderung gemäß § 9 nicht vollständig gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung diesen Teil der Aufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert berechnen. Von einer vollständigen Deckung der Investitionskosten kann schließlich bei einer Pauschale, die seit 30 Jahren nicht angepasst worden ist, nicht die Rede sein.
Alternativ zur Erhöhung der Pauschale auf inflationsbereinigte 3,70 Euro wäre auch denkbar, die Investitionskostenpauschale auf die gesamte Bilanzsumme aller SGB XI-Leistungen aufzuschlagen. Leistungen, die über den Rahmen des § 36 SGB XI von den Versicherten selbst getragen werden, Leistungen an private Selbstzahler, Leistungen, die vom Sozialamt finanziert werden, Leistungen, die privat aus Pflegegeld finanziert wurden, Leistungen an Nicht-Pflegeversicherte und Leistungen auf Grundlage freiwilliger Zusatzversicherungen fließen nicht in die Berechnungsgrundlage der Investitionskostenförderung ein. Mit der hier angedachten Praxis würde darüber hinaus das kostspielige Testat durch einen Wirtschaftsprüfer und jede Menge Antragsbürokratie wegfallen. Kurzfristig aber müsste mindestens eine Dynamisierung der Förderung in Höhe der Inflationsrate vereinbart werden. Wobei dann das Basisjahr mit echten Investitionskostenhöhen zu benennen wäre.
Die oben beschriebene Problematik ist ein Beleg dafür, dass eine grundlegende Neuaufstellung der Finanzierung von Pflegeleistungen längst überfällig ist. Wie in vielen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft droht in der ambulanten Pflege ein Investitions- und damit Innovationsstau. Die Lösungsmöglichkeiten in Zeiten knapper öffentlichen Kassen sind scheinbar begrenzt. Am Ende werden wohl - wie aktuell in vielen Bereichen der Pflege - die Betroffenen die Zeche zahlen. Entweder durch höhere Eigenanteile oder durch Kürzungen bei der Inanspruchnahme von Pflegediensten. Das wird wiederum zu finanziellen Mehrbelastungen der Angehörigen und ihrer Familien führen.
Bremen (epd). Vor dem großen Spiegel im Kita-Waschraum haben sich einige Kinder der „Bärengruppe“ versammelt und strecken ihre Arme mit Zahnbürsten in den Händen nach oben, soweit es geht. Elizabeth Yesenia Peimann, von allen „Yessie“ gerufen, geht von einem Kind zum anderen, streicht Zahnpasta auf die Borsten. Dann greift sie sich das riesige Modell eines Gebisses und erklärt Schritt für Schritt, wie das Putzen funktioniert: „Zuerst bürstet ihr die Kauflächen, immer hin und her, zuerst unten, dann oben“, beginnt sie.
Peimann ist als ungelernte Assistenzkraft in die Kita der evangelischen Gemeinde St. Georg in Bremen gekommen. Es ist eine große Einrichtung mit fünf Kita-Gruppen, einer Krippe und einem Schwerpunkt in inklusiver Pädagogik: 110 Plätze, umgeben von einem vielfältigen Stadtteil. In einzelnen Quartieren hat etwa die Hälfte der Menschen eine Migrationsgeschichte. „Ich liebe diese Arbeit hier. Die strahlenden Augen der Kinder, ihre Freude. Jeder Tag ist anders“, sagt Peimann und ist schon wieder unterwegs in den Gruppenraum, wo sie sich gleich mit einigen Kindern samt Bilderbuch in die Leseecke kuscheln will.
Die 50-Jährige, selbst Mutter von zwei jugendlichen Töchtern, hilft beim Zähneputzen, wechselt Windeln, hängt frische Handtücher auf. Sie bereitet auch das Frühstück mit vor, assistiert beim Anziehen, wenn es hinausgehen soll, puzzelt, spielt, macht Bewegungsangebote im Turnraum.
„Das entlastet unsere Fachkräfte erheblich, die dann mehr Zeit haben, um beispielsweise an gruppendynamischen Prozessen zu arbeiten“, sagt Kitaleiterin Kerstin Meyer-Schoen und betont: „Wenn ich nur qualifizierte Leute habe, kann ich keine verlässliche Betreuung anbieten.“ Der Grund: Die Personaldecke in St. Georg ist wie in vielen Kitas angespannt.
„Wir stehen an einem Scheidepunkt“, sagt der Bremer Vorstandsvorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder, Carsten Schlepper. „Fachkräftemangel, fehlende Plätze und immer wiederkehrende Engpässe im laufenden Angebot - da muss der Einsatz von anderen Professionen und auch ungelernten Kräften in den Blick genommen werden. Wir brauchen einen Personalmix und eine Aufgabenteilung“, ist Schlepper überzeugt.
So sieht das auch die Bildungsbehörde in Bremen, die sich dafür entschieden hat, in Kitas Assistenzkräfte zu beschäftigen, die im Gruppenalltag Routineaufgaben übernehmen. Zwar hat das Modellprogramm gerade aufgrund der Haushaltsnotlage im kleinsten Bundesland einen Dämpfer erlitten. Doch allein in den evangelischen Einrichtungen der Hansestadt arbeiten derzeit einige Dutzend Kita-Assistenzen.
Wobei Elizabeth Peimann schon einen Schritt weiter ist: Sie macht eine speziell dafür geschaffene Fortbildung und will sich als Fachkraft qualifizieren. Vor ihrer Anstellung in der Kita hatte sie als Sekretärin gearbeitet und mehr als zehn Jahre als Übungsleiterin mit Kindern und Jugendlichen. Als Assistenz beginnen, Spaß am Job haben und dann zur Fachkraft weiterbilden - darin sieht Kita-Chefin Kerstin Meyer-Schoen eine zusätzliche Chance des Modells.
Wie dringend nötig Verstärkungen sind, zeigt ein Blick auf die teils prekäre Personalsituation in den Kitas bundesweit. Laut einer Umfrage des Paritätischen Gesamtverbands vom Juni 2024 fehlen in Deutschland insgesamt 125.000 Erzieherinnen und Erzieher. Das entspricht durchschnittlich zwei pädagogischen Fachkräften pro Kita, was wiederum die Teams zusätzlich belastet und vermehrt zu Krankheitsausfällen führt.
Doch es gibt auch Warnungen mit Blick auf das Modell, das auch andernorts, etwa in Bayern, praktiziert und im Saarland diskutiert wird. Ein Vorbehalt: Beschäftigte ohne ausreichende pädagogische Qualifikation müssen in der Arbeit mit den Kindern enger durch die vorhandenen Fachkräfte begleitet werden - was deren Zeit noch mehr beansprucht. Und Bildungsforscherin Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung betont, Kitas seien in erster Linie für gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder verantwortlich: „Die gibt es aber nur mit qualifiziertem Personal.“
Da widerspricht Carsten Schlepper nicht. „Die pädagogischen Fachkräfte bleiben selbstverständlich der Grundstock, um die Förderung der Kinder qualifiziert zu begleiten und zu koordinieren. Wir müssen an vielen Stellschrauben drehen, um das Berufsfeld attraktiver zu machen, ja. Aber mit unserem Assistenzmodell, das von Fortbildungen begleitet wird, holen wir Menschen in die Kitas, die wir sonst vielleicht nie erreicht hätten.“
Also eine Win-Win-Situation? Für Elizabeth Peimann allemal, die vor ihrer Kita-Zeit unter anderem schon viele Jahre im Sport als Übungsleiterin für Heranwachsende tätig war. Jetzt hat sie sich mit einigen Bären-Kindern auf das Kuschelsofa in die Leseecke zurückgezogen. Vertieft in die Geschichte von zwei genialen Erfindern entdeckt die kleine Gruppe so verrückte Maschinen wie Pfützenautomaten, Gespenstervertreiber und Ekelzutaten-Entferner. Auf jeder Seite gibt es etwas Neues zu entdecken. Kein Wunder also, dass einige Kinder am Ende der Bücherzeit rufen: „Yessie, mehr!“
Dortmund (epd). Die Misere ist längst da, und Wege aus ihr heraus sind schwierig: Längst müssen Kitas wegen Personalmangels Öffnungszeiten reduzieren oder sogar tageweise die gesamte Einrichtung schließen. Zum Leidwesen der Eltern. Doch das müsse nicht sein, sagte Christiane Meiner-Teubner von der TU Dortmund dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Kitas hätten durchaus Möglichkeiten, mehr Personal zu aquirieren. Die Fragen stellte Markus Jantzer.
epd sozial: Nach jüngsten Berechnungen der Technischen Universität Dortmund werden in den Kindertagesstätten in Westdeutschland im Jahr 2030 mehr als 50.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Werden also nicht mehr alle Kinder in den Kitas einen Platz bekommen?
Christiane Meiner-Teubner: Richtig. Trotz des seit mehr als zehn Jahren bestehenden Rechtsanspruchs wird nach wie vor nicht allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Platz in einer Kita oder einer Kindertagespflege zur Verfügung gestellt, obwohl ein solcher von ihren Eltern gewünscht wird. Das heißt: Bereits seit Jahren gibt es viele Kinder, die keinen Platz haben. Im Jahr 2023, dem aktuellsten Jahr, für das wir das derzeit berechnen können, fehlten bundesweit knapp 500.000 Plätze. Wird man die zusätzlichen Fachkräfte für die Kitas oder die Kindertagespflege nicht finden, werden auch weiterhin nicht alle Kinder diese Bildungsangebote nutzen können. Dies ist gerade vor dem Hintergrund umso problematischer, da vielfach gerade Familien mit niedrigem Bildungsstand, mit nichtdeutscher Familiensprache und armutsbetroffene Familien keinen Platz bekommen, obwohl sie einen solchen wünschen.
epd: Im Osten ist die Lage wohl entspannter ...
Meiner-Teubner: Für die ostdeutschen Flächenländer finden wir eine ganz andere Situation vor. Hier gehen wir bereits jetzt von konstanten beziehungsweise zurückgehenden Platz- und Personalbedarfen aus. Es gibt kaum noch Eltern, die keinen Platz erhalten - und die Zahl der Kita-Kinder wird bereits seit einigen Jahren immer kleiner. Diese zurückgehenden Platzbedarfe können gerade in dünnbesiedelten Regionen dazu führen, dass erste Kitas geschlossen werden, so dass Familien deutlich längere Wegstrecken bis zur nächsten Kita zurücklegen müssen als bislang.
epd: Wie werden sich die Probleme in den kommenden Jahren zuspitzen, wenn keine Besserung eintritt?
Meiner-Teubner: Neben dem Personalmangel, der zu immer längeren Vakanzzeiten offener Stellen führt, setzen die steigenden Krankheitsausfälle das System enorm unter Druck, weil diese Ausfälle derzeit nicht bei der Personalbemessung berücksichtigt sind. Konkret zeigen beispielsweise Krankenkassendaten für das Land Nordrhein-Westfalen, dass es allein zwischen 2021 und 2022 einen Anstieg der Arbeitsunfähigkeitstage von 23 auf 30 in der Berufsgruppe gab, die insbesondere in der Kindertagesbetreuung zu finden sind - und hierbei sind noch nicht einmal Kinderkrankentage berücksichtigt. Wie der letzte Fehlzeitenreport der AOK nahelegt, kam es zuletzt sogar noch zu einer weiteren Steigerung.
epd: Wie wirkt sich der steigende Krankenstand konkret die Betreuung aus?
Meiner-Teubner: Der führt dazu, dass Eltern kurzfristig gebeten werden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen. Es werden temporär - teilweise aber auch schon dauerhaft - Öffnungszeiten reduziert, Gruppen geschlossen oder in Einzelfällen sogar tageweise die gesamte Kita. Derartige Meldungen erreichen die Eltern oft sehr kurzfristig - im schlechtesten Fall, wenn sie bereits vor der Kita stehen. Diese schwindende Planungssicherheit führt bei den Familien zu großen Herausforderungen für die Bewältigung des Familien- und Berufsalltags. Gleichzeitig gehen den Kindern viele Bildungsgelegenheiten verloren und ihre sozialen Kontakte werden eingeschränkt. Das ist gerade für Kinder problematisch, die besonders von den frühkindlichen Bildungsangeboten profitieren, weil sie im häuslichen Umfeld ein geringes Anregungsniveau vorfinden.
epd: Fachkräfte fehlen auch in den Jugendämtern.
Meiner-Teubner: Ja, bei den hilfebedürftigen Familien ist der Personalmangel in den Jugendämtern sowie bei den freien Trägern in mehrerlei Hinsicht angekommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben eine Überlastungssituation aufgrund von zu wenig Personal in den Allgemeinen Sozialen Diensten und einer gleichzeitig zunehmenden Aufgabenlast. Selbst die Sicherstellung von Basisaufgaben im Kinderschutz kann unter diesen Umständen gefährdet sein. Der Fachkräftemangel bei freien Trägern, die Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie zur Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahmen anbieten, führt immer wieder zu fehlenden Kapazitäten, sodass notwendige Unterbringungen von in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen nicht selten in einer Odyssee enden. Auf kommunaler Ebene steht also die Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem Schutzauftrag vor immensen Herausforderungen.
epd: Welche Maßnahmen werden bislang ergriffen, um dem Personalmangel entgegenzuwirken?
Meiner-Teubner: Bereits seit ein paar Jahren beobachten wir, dass die Bundesländer insbesondere im Kita-Bereich Maßnahmen ergreifen, die mit einer Reduzierung der Fachlichkeit einhergehen. Konkret sind das zwei Strategien, die jeweils die Qualifikation des Personals betreffen. So werden Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungen reduziert und die Ausbildungsdauer verkürzt. Und die Länder erweitern regelmäßig ihre Fachkräftekataloge. Das bedeutet: Sie lassen immer mehr Berufsgruppen als qualifizierte Fachkräfte für die Kinder- und Jugendhilfe zu. Doch wichtig ist, diese Zielgruppen sowohl beim Einstieg als auch in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe intensiv zu begleiten und zu unterstützen, etwa durch Einarbeitungsmodelle, Fort- und Weiterbildungen sowie Teamentwicklungsmaßnahmen. Darüber hinaus haben die Länder die Ausbildungsressourcen ausgeweitet und erfolgreich die Strategie verfolgt, junge Frauen nach einer Familienphase in ihren Beruf zurückzuholen. Hier sind allerdings die Möglichkeiten inzwischen weitgehend ausgeschöpft.
epd: Welche weiteren realistischen Möglichkeiten sehen Sie, die Personallücken zu schließen und einen Qualitätsabbau in der Betreuung zu verhindern?
Meiner-Teubner: Klar ist, dass nur ein Maßnahmenbündel die Personalnot in der Kinder- und Jugendhilfe reduzieren kann, weil viele Strategien mittlerweile ausgeschöpft sind. Etwa horizontale und vertikale Fachkarrieren für die Sozial- und Erziehungsberufe zu ermöglichen. Denn dies könnte dazu beitragen, zusätzliche junge Menschen für diese Berufe zu gewinnen, aber auch ausgebildetes Personal an den Träger und die Arbeitsfelder zu binden. Ein systematischer Ausbau von Funktionsstellen, wie für Praxisanleitung, Kita-Sozialarbeit oder Sprachförderung, in denen zusätzliches Wissen angewendet werden muss und die höher entlohnt werden können, schaffen Chancen der Personalgewinnung und -bindung. Darüber hinaus sollten sich die verantwortlichen Akteure fragen, welche Aufgaben in den Arbeitsfeldern anfallen und ob alle Tätigkeiten von pädagogischem Personal erfüllt werden müssen. Eine stärkere Einbindung von Verwaltungskräften oder hauswirtschaftlichem Personal für entsprechende Aufgaben bietet die Chance, zusätzliche Berufsgruppen in der Kinder- und Jugendhilfe an Stellen einzusetzen, für die sie qualifiziert sind, und schafft für das pädagogische Personal zeitliche Ressourcen, die sie für die Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nutzen können.
epd: Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung in der Schule. Wie kann der Rechtsanspruch der Familien trotz des Personalmangels eingelöst werden?
Meiner-Teubner: Der Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Angebot im Grundschulalter wird im Schuljahr 2026/27 zunächst nur für die Kinder der ersten Klasse in Kraft treten und in den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu, sodass der volle Rechtsanspruch erst im Schuljahr 2029/30 in Kraft treten wird. Bereits jetzt gibt es ein umfangreiches ganztägiges Angebot in den Ländern und wir beobachten, dass es von Jahr zu Jahr ausgebaut wird. Dennoch ist klar, dass noch weitere Angebote geschaffen werden müssen, um allen Eltern auf Wunsch einen Platz zur Verfügung zu stellen. Das muss bis zum Schuljahr 2029/30 erfolgen. Aber: Insbesondere in vielen westdeutschen Flächenländern wird das schwierig werden, weil das System bislang bei weitem nicht bedarfsdeckend ausgebaut ist und oft nur Übermittagsangebote zur Verfügung gestellt werden, die den zeitlichen Umfang eines Ganztagsplatzes nicht decken.
epd: Was können Kitas, Grundschulen und Jugendämter, die nicht auf Unterstützung durch die Politik warten wollen, selbst tun?
Meiner-Teubner: Auch hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Die Träger sind als Arbeitgeber immer auch diejenigen, die für das Personalmanagement in ihrer Organisation zuständig sind und damit Personalgewinnung, -bindung und -entwicklungsmaßnahmen verantworten. Wichtig ist eine gute Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeitender, besonders der Quereinsteiger, die dann auch eine stabile Bindung zum Träger als auch zum Arbeitsfeld aufbauen. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Träger den hohen Bedarf an Fort- und Weiterbildung unterstützen, zum Beispiel durch ausreichend zeitliche Ressourcen und die Übernahme von entstandenen Kosten. Für weitere Personalbindung sollte der Austausch mit den Mitarbeitenden erfolgen. Denn die Wünsche können sehr unterschiedlich sein - nicht für jede Fachkraft ist ein Jahresabo im Fitnessstudio oder ein ÖPNV-Ticket lukrativ. Und schließlich sind eine attraktive Gestaltung und intensive Begleitung von Praktikantinnen und Praktikanten zur Vermeidung eines „Praxisschocks“ nötig. So lassen sie sich dann vielleicht auch für Ausbildung in dem Berufsfeld gewinnen.
Berlin (epd). Rote Gummistiefel mit weißen Punkten, unzählige Kleiderständer, ein paillettenbesticktes Hochzeitskleid, Nähzeug, Geschirr: In einem Gewerbegebiet im Süden Berlins lagern Second-Hand-Kleidung und andere gebrauchte Gegenstände und warten auf neue Interessenten. Das weitgehend ehrenamtliche Projekt sei so gut wie einmalig, erzählt Barbara Posern vom Vorstand des Trägervereins „Rumpelbasar Zehlendorf“. Denn die Überschüsse aus den Einnahmen gehen als Spenden an soziale Projekte.
Auch andere Second-Hand-Kaufhäuser dienen sozialen Zwecken. Sie verwenden die Einnahmen aus dem Verkauf oft, etwa um dort psychisch kranke, langzeitarbeitslose oder behinderte Menschen als Mitarbeiter zu beschäftigen. Oder die Einnahmen werden zur Finanzierung eigener sozialer Projekte genutzt, für Wohnprojekte für Suchtkranke oder Notübernachtungen für Wohnungslose. „Das ist eine Art“, sagt Barbara Posern: „Wir machen es auf eine andere Art und arbeiten mit ehrenamtlichen Kräften.“
Angefangen hat alles vor mehr als 50 Jahren in einer evangelischen Kirchengemeinde. „Halt Nachbarn!“, stand damals im Blatt der West-Berliner Kirchengemeinde Zehlendorf-Schönow: „Werfen Sie nichts in den Müll, was jemand anderes vielleicht noch gebrauchen kann!“ Ein „Rumpel-Basar“ sollte dafür eröffnet werden, mit niedrigen Preisen. Der Erlös aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Sachen komme sozialen Zwecken zugute, schrieben die Frauen, die das Projekt damals ins Leben riefen. Am 18. März 1970 ging es los.
Rund 5.000 D-Mark seien im ersten Jahr zusammengekommen, heißt es in einem Rückblick. Davon seien die Krankenhauskosten eines vietnamesischen Jungen bezahlt und ein Kinderdorf für Waisen und Findelkinder in Gabun in Afrika unterstützt worden. Seitdem ist viel passiert. Gebrauchtwarenspenden und Erlöse nahmen zu. Es gab Umzüge und Trägerwechsel. Vor knapp 25 Jahren gründeten die Frauen dann einen eigenen Verein, um unabhängig zu sein.
„Wir stemmen alles alleine“, sagt Barbara Posern, die seit rund 30 Jahren ehrenamtlich mit dabei ist: „Und wir fördern nur noch gemeinnützige Projekte in Berlin, die wir uns auch selbst angucken.“ Um die 100.000 Euro könnten so jedes Jahr verteilt werden, erzählt die 81-Jährige. Die Gelder gehen an Projekte, die langfristig gefördert werden. Sie werden unter anderem für die Jugendarbeit mit Straßenkindern im Wedding, zur Unterstützung krebskranker Kinder, für ein Sportprojekt für ärmere Kinder und eine kirchliche Suppenküche für Bedürftige in Zehlendorf eingesetzt.
Mehr als 40 Ehrenamtliche engagieren sich im „Rumpelbasar“. Zwei Festangestellte, die unter anderem für Möbeltransporte gebraucht werden, und eine Reinigungskraft werden zusätzlich beschäftigt. Die Second-Hand-Waren werden auf zwei Etagen verkauft, auf insgesamt 800 Quadratmetern.
Dann brannte es Anfang Mai im Nachbargebäude, einem Betrieb des Rüstungsunternehmens Diehl. In den Medien wurde spekuliert, dass es ein russischer Sabotageakt gewesen sein könnte, weil Diehl Waffen für die Ukraine produziere, allerdings nicht in Zehlendorf. Auch das Sozialkaufhaus hatte mit den Folgen zu kämpfen. Mehrere Monate war der „Rumpelbasar“ nach dem Brand geschlossen. Die Löscharbeiten im Nachbargebäude hatten auch in den eigenen Räumen große Schäden verursacht, vieles musste entsorgt werden. „In der Zeit hatten wir keine Einnahmen“, sagt Barbara Posern.
Wie bereits während der Corona-Pandemie, als das Sozialkaufhaus vorübergehend schließen musste, griffen auch diesmal Unterstützer mit Spenden unter die Arme, um das mögliche Aus durch mangelnde Erlöse und weiterlaufende Betriebskosten abzuwenden. Seit Oktober hat der Second-Hand-Basar wieder geöffnet und erwirtschaftet neue Spenden für soziale Projekte.
Bretten, Karlsruhe (epd). Ein neuartiges Angebot für Obdachlose gibt es bald in Nordbaden. Die Privatinitiative „Herzensprojekt Obdachlosenhilfe“ aus Bretten (Kreis Karlsruhe) hat einen ausrangierten Linienbus ersteigert und zu einem Wohnmobil umgebaut. „Der Wärmebus ist ein flexibler Erfrierungsschutz“, sagte der Vereinsvorsitzende, Daniel Müller, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Ausgerüstet mit Standheizung und Solarmodulen für Licht bietet der 18-Tonner acht Schlaf- und sechs Sitzplätze, eine Toilette mit Waschbecken sowie eine kleine Küche. In einer Ecke ist Platz für mitgebrachte Hunde. Obdachlose können sich in dem Bus aufwärmen und eine Nacht verbringen, so der Plan.
Der Bus ist fahrbereit und soll je nach Bedarf in diejenigen Städte fahren, wo Notbetten gebraucht werden. Von Karlsruhe über Bruchsal und Pforzheim bis nach Heilbronn wollen Müller und sein Team unterwegs sein. „Ich hatte ein Schlüsselerlebnis und konnte es danach nicht mehr mit mir vereinbaren, dass in unserer Überflussgesellschaft Menschen auf der Straße erfrieren“, schildert er, wie es zur Idee für das nach seinen Angaben bislang einzigartige Projekt in Deutschland kam.
Den Verein „Herzensprojekt Obdachlosenhilfe Bretten“ ins Leben gerufen hat Silke Müller. „Ich habe schon als Kind ein Herz für Obdachlose gehabt“, erinnert sich die ehemalige Lehrerin. Sie berichtet, wie ihr Vater in ihrer Kindheit einem „Landstreicher“ Wurst und Brot brachte: „Die leuchtenden Augen waren prägend für mich.“
Der Verein besteht seit 2022. Zwanzig Mitglieder sowie weitere zehn Unterstützer versorgten in den vergangenen zwei Wintern samstags Obdachlose in Karlsruhe mit warmem Essen, Schlafsäcken und warmer Kleidung. „Wir haben in unserem Imbisswagen jedes Mal rund 100 Kilogramm Essen dabei“, berichtet Daniel Müller.
An 80 bis 200 Obdachlose und auch Bedürftige gebe die Initiative an einem Wintersamstag warmes Essen aus. Etwa ein Viertel lebe „konkret auf Platte“ weiß das Ehepaar, die anderen seien Menschen aus Notunterkünften oder Menschen am Existenzminimum. Einmal sei eine Mutter mit fünf Kindern gekommen.
Rund 10.000 Euro hat der Verein bisher in den Kauf und den Ausbau des „Wärmebusses“ investiert. Unterstützt wird er von Firmen, Selbstständigen, Geschäften und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Für den laufenden Betrieb seien Spenden willkommen, ein Unkostenbeitrag der Stadt sei erwünscht.
Das zuständige Sozialamt in Karlsruhe steht dem Projekt zurückhaltend gegenüber. In der Stadt gebe es genügend Kapazitäten für einen Schlafplatz, zitiert die örtliche Presse die Verwaltung. Direkt gegenüber des geplanten Standorts des Wärmebusses betreibt die Diakonie Baden eine Unterkunft mit Schlafplätzen für Männer, etwas weiter weg eine Unterkunft speziell für Frauen.
Der Gesetzgeber verpflichtet Städte, Notunterkünfte für Obdachlose bereitzustellen. Ein Bett in einer Notunterkunft kostet in Karlsruhe seit Juli dieses Jahres 500 Euro im Monat. Wenn Betroffene den Betrag nicht selbst bezahlen können, machen Kommunen ihre Kosten für die Obdachlosenunterbringung unterschiedlich geltend, etwa bei Landratsämtern oder Jobcentern.
Die Aktiven ficht das nicht an. Sie sehen ihren Einsatz als wichtige Hilfe für die Menschen am Rande der Gesellschaft an. Roland Reuter engagiert sich von Anfang an im „Herzensprojekt Obdachlosenhilfe“. Er freue sich über die neue Aufgabe, berichtet der Frührentner und schraubt die letzten Bretter im Bus fest. Nach der Fertigstellung wird er zusammen mit anderen Vereinsmitgliedern für die Einhaltung der Ordnung im Wärmebus sorgen.
Alkohol, Drogen, Waffen oder Rauchen seien nicht erlaubt, erklärt Silke Müller die Regeln: „Es wird auch eine Nachtaufsicht geben.“ Tagsüber werde ein Team des Projektes vor Ort sein - zum einen, um Bus und Betten zu reinigen, vor allem aber um zuzuhören.
Die Initiatoren wissen, dass viele Menschen, die auf der Straße leben, einen großen Gesprächsbedarf haben. „Wenn einer am Boden liegt, gehen wir mit ihm auf die Knie“, beschreibt Daniel Müller, wie er Obdachlosen begegnet. Ob Professor oder Betriebsrat, „Obdachlosigkeit kann jeden treffen, auch die, die es zu etwas gebracht haben“, ergänzt seine Frau.
Berlin (epd). In der Tarifrunde 2025 liegen die Positionen der Mitarbeitenden und der Arbeitgeber der Caritas noch deutlich auseinander. Die Beschäftigten sollen gemäß der von ver.di für den öffentlichen Dienst übernommenen Forderungen acht Prozent mehr Gehalt bekommen. Die Arbeitgeber lehnen das als überzogenen ab und fordern „Realitätssicht“.
In der Tarifrunde 2025 verhandelt die Mitarbeiterseite für rund 700.000 Beschäftigte. Hiervon nicht betroffen sind Ärztinnen und Ärzte, für die in einer getrennten Tarifrunde verhandelt wird, sowie Lehrkräfte, deren Vergütung sich an den Tarifen der Länder orientiert. Der Gehaltszuwachs soll acht Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich und höhere Zuschläge für Beschäftigte in besonders belastenden Tätigkeiten erhalten. Die Vergütung für die rund 49.000 Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten soll den Angaben nach um 200 Euro steigen.
Oliver Hölters, Sprecher der Caritas-Mitarbeiterseite, sagte am 4. November: „Unser Ziel sind bessere Arbeitsbedingungen und höhere Entgelte. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und die Mitarbeitenden der Caritas dürfen nicht von der Reallohnentwicklung und der dringend gebotenen Verbesserung der Arbeitsbedingungen abgekoppelt werden.“ Weiter Forderungen: Drei zusätzliche freie Tage für den Ausgleich zunehmender Arbeitsbelastung und die Einrichtung eines „Meine-Zeit-Konto“, über das die Mitarbeitenden selbst verfügen können.
Die Arbeitgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, in der die Verhandlungen paritätisch geführt werden, wies am 5. November die Forderungen zurück und begründete das mit „der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und schwierigen Rahmenbedingungen“. Dienstgeber-Sprecher Norbert Altmann sagte, die Entgeltsteigerungen und zusätzlichen freien Tage hätten „ein Volumen von deutlich über zehn Prozent.“ Noch nicht klar zu benennen seien die Kosten der weiteren Forderungen. „Das ist vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Dienste und Einrichtungen nicht tragbar.“ Die wirtschaftliche Belastbarkeit sozialer Einrichtungen sei aufgrund der stark zugenommenen Gesamtkosten begrenzt.
Altmann weiter: „Schon in den vergangenen Tarifrunden haben jeweils die unteren und mittleren Bereiche der Tabelle überproportionale Steigerungen erfahren, sodass in dieser Tarifrunde Fach- und Führungskräfte in den Blick genommen werden sollten.“ Er hoffe jetzt auf eine sachliche Verhandlungsrunde. „Mein Ziel ist ein angemessener Interessensausgleich, mit dem wir zeigen: Der Dritte Weg funktioniert - zum Wohle der Einrichtungen und Dienste, der Mitarbeitenden der Caritas sowie der von uns betreuten und unterstützten Menschen.“
Frankfurt a.M. (epd). Deutlich mehr Frauen und Mädchen in Hessen haben sich im vergangenen Jahr an die Frauennotrufe gewandt als noch 2022. 3.080 Frauen und Mädchen ab 14 Jahren hätten bei den neun Frauennotrufen und -beratungsstellen um Hilfe gebeten, sagte Angela Wagner, die Geschäftsführerin des Frauennotrufs in Frankfurt am Main, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Im Jahr 2022 seien es noch 2.766 Fälle gewesen. „Vergewaltigungen und Körperverletzungsdelikte sind Schwerpunkte bei der Beratungsarbeit“, sagte Wagner. Eine große Rolle spielten aber auch sexuelle Belästigung und digitale Gewalt.
Wagner geht davon aus, dass die steigenden Fallzahlen nicht an einer gewalttätiger werdenden Gesellschaft liegen: „Die Fallzahlen steigen auch, weil die Betroffenen uns leichter finden.“ Für die Geschäftsführerin, die von Frankfurt aus für die Koordinierung der hessischen Notrufe und Beratungsstellen zuständig ist, ist das ein gutes Zeichen dafür, dass Themen wie sexualisierte Gewalt mittlerweile weniger mit einem Tabu behaftet sind. „Ich denke, viele Frauen gehen damit heute ganz anders um, als es ihre Mütter oder Großmütter getan haben“, sagte Wagner.
Bei den Beratungsstellen melden sich meist Betroffene zwischen 17 und 40 Jahren. Doch auch über 80-jährige Frauen suchten Hilfe, weil sie unter Gewalt litten, sagte Wagner. Der erste Kontakt erfolge vor allem über das Telefon, ebenso möglich seien Gespräche vor Ort oder über Videotelefonie. „Wir beraten die Betroffenen unter anderem dazu, welche Rechte sie haben, wie sie erreichen können, dass sich ein gewalttätiger Partner nicht mehr nähern darf, wie eine Anzeige gestellt werden kann - oder auch was getan werden kann, wenn man nach einer Vergewaltigung Sorge hat, sich mit Krankheiten infiziert zu haben“, sagte Wagner.
Gerade bei Vergewaltigungen sei Scham immer noch ein Faktor, der Betroffene von einer Anzeige abhalte. „Deshalb ist das Konzept der Soforthilfe nach Vergewaltigung enorm wichtig“, sagte Wagner. Das mache es in zahlreichen Kommunen in Hessen möglich, sich nach sexualisierter Gewalt an ein Krankenhaus zu wenden, ohne Anzeige bei der Polizei erstatten zu müssen. „Die Frauen werden medizinisch versorgt und, wenn das gewünscht ist, werden Spuren gesichert.“ So sei eine Anzeige auch später noch möglich - sofern sich die Betroffene dafür entscheide.
Häufig orientierten sich Frauen auch an der medialen Berichterstattung zu prominenten Fällen sexualisierter Gewalt und zögen den falschen Schluss, dass eine Anzeige nichts nütze, wenn mutmaßliche Täter keine juristischen Konsequenzen spürten. In der Vergangenheit habe dies zeitweise zu einem „deutlichen Rückgang der Beratungsanfragen vergewaltigter Frauen“ geführt, sagte Wagner. Sehr viele Frauen gewännen während der Beratungen wieder an Stärke und könnten sich von der Gewalterfahrung befreien.
Nürnberg/Rummelsberg (epd). Die Rummelsberger Diakonie schafft eine Koordinationsstelle zur Anwerbung von ausländischen Pflegekräften. Man wolle dort die bisherigen Erfahrungen mit ausländischen Fachkräften bündeln, teilte die Rummelsberger Diakonie am 6. November mit. Die Rummelsberger Diakonie habe in den vergangenen zwölf Jahren rund 150 internationale Fachkräfte in eigene Einrichtungen vermittelt. Mehr als die Hälfte der angeworbenen Pflegekräfte sei noch bei den Rummelsbergern tätig. Das decke den Bedarf aber bei Weitem nicht.
Die Arbeitsabläufe, die Zusammenarbeit mit den eigenen Einrichtungen, den Kooperationspartnern und den Bewerberinnen und Bewerbern sollen in der neuen Stelle zusammenlaufen. Manuela Schiller, Koordinatorin des neuen Zentrums, sagte, man fördere auch das Ankommen, die Einarbeitung und soziale Integration der neuen Kolleginnen und Kollegen. Zukünftige Mitarbeitende könnten auch Wohnungen etwa an Standorten in Starnberg, Hilpoltstein, Nürnberg und am Rummelsberger Stephanushaus bekommen.
Im September 2024 seien bei der Agentur für Arbeit über 70.000 Pflege-Stellen ausgeschrieben gewesen, teilen die Rummelsberger mit. Expertinnen und Experten würden aber von nahezu 115.000 offenen Stellen in der Pflege ausgehen.
Die Rummelsberger Diakonie betreibt nach eigenen Angaben über 300 Dienste und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit Behinderung und Senioren und beschäftigt mehr als 6.200 Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit. Überdies bietet sie mehr als 1.200 Ausbildungsplätze in sozialen, pflegerischen und diakonischen Berufen.
Karlsruhe (epd). Mittellose Studierende müssen zur Deckung ihres Lebensunterhalts mit dem erhaltenen Bafög und elterlichem Unterhalt auskommen - oder arbeiten gehen. Sie haben nach dem Grundgesetz kein Recht darauf, dass der Staat ihnen das Studium mit existenzsichernden Bafög-Leistungen ermöglicht, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 30. Oktober veröffentlichten Beschluss.
Geklagt hatte eine Studentin aus Osnabrück gegen den Grundbedarf für Studierende im Jahr 2014 und 2015, damals 373 Euro monatlich. Dies sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Zur Begründung verwies sie auf einen Vergleich mit den Hartz-IV-Leistungen für Arbeitslose, die höher seien als das Bafög. Hartz IV - das heutige Bürgergeld - kann statt Bafög vom Jobcenter dagegen nicht beansprucht werden. Nach dem Gesetz gibt es keine Grundsicherungsleistungen, wenn Studierende eine nach Bafög förderungsfähige Ausbildung durchlaufen.
Die Studentin erzielte mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht noch einen Etappensieg. Die Leipziger Richter entschieden am 20. Mai 2021, dass sich aus dem Grundgesetz die Pflicht des Staats ergebe, Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten zu ermöglichen. Dieser dürfe „nicht von den Besitzverhältnissen der Eltern abhängig“ sein. Bei Eltern mit geringem Einkommen hätten die Kinder einen Anspruch auf eine Förderung, die soziale Gegensätze hinreichend ausgleicht.
Allerdings ließen die obersten Verwaltungsrichter offen, ob die Bafög-Sätze hierfür hoch genug sind. Sie rügten vielmehr, dass die Berechnungsmethode der Bafög-Grundpauschale intransparent und damit nicht überprüfbar sei. Dies sei mit dem Recht auf chancengleiche Teilhabe nicht vereinbar. Erforderlich sei „ein nachvollziehbares Zahlenwerk“. Das Bundesverwaltungsgericht legte das Verfahren daher dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
Doch das Bundesverfassungsgericht entschied, dass mittellose Studierende nach dem Grundgesetz gar keinen Anspruch auf Bafög geltend machen können. Der Staat sei zwar zur „Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ verpflichtet. Darauf könnten sich aber „nur diejenigen berufen, die selbst nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins in der Lage sind“. Ein Hilfeanspruch bestehe daher nicht, wenn etwa die Möglichkeit einer existenzsichernden Arbeit besteht. „Es berührt nicht die Menschenwürde, wenn stattdessen zur Vermeidung von Bedürftigkeit einer existenzsichernden Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden muss“, heißt es in dem Beschluss.
Die Karlsruher Richter verwiesen zudem auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Dem Staat stünden nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Zwar seien Leistungen wie das Bafög „von erheblicher Bedeutung für einen chancengleichen Zugang zu Ausbildung und Beruf“. Der hier bestehende Spielraum des Gesetzgebers wäre aber erst dann überschritten, wenn „wegen völlig unzureichender Maßnahmen zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit (…) ganze Bevölkerungsgruppen faktisch von vornherein keine Chance auf Zugang zu bestimmten Ausbildungs- und Berufsfeldern hätten.“ Das sei derzeit aber nicht der Fall.
Bereits am 6. September 2007 hatte das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil keine Bedenken gegen die gesetzlichen Bestimmungen geäußert, dass im Fall einer Bafög-förderungsfähigen Ausbildung kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht. Eine „verfassungswidrige Benachteiligung von Studenten durch den Ausschluss von den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II“, sei nicht zu erkennen. Denn es handele „sich um eine vom Auszubildenden selbst zu verantwortende Entscheidung“, wenn ein Student ein Studium betreiben möchte.
Bekommen Menschen im Rentenalter noch mal Lust auf die Uni, haben sie regelmäßig keinen Anspruch auf Bafög, wie das Bundesverwaltungsgericht zudem in einem am 10. Dezember 2021 verkündeten Urteil klarstellte. Nach den gesetzlichen Bestimmungen bestand für den Bafög-Anspruch eine Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung (seit August 2022 45 Jahre). Eine Ausnahme besteht aber, wenn Betroffene die Zugangsberechtigung für die Ausbildung im zweiten Bildungsweg erworben haben und danach die Ausbildung „unverzüglich“ beginnen.
Das bedeute aber nicht, dass ein Anspruch auf Bafög endlos besteht, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Nach Zweck und Entstehung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes habe der Gesetzgeber nicht gewollt, dass die Förderung „völlig altersunabhängig“ gewährt wird. Denn es sei davon auszugehen, dass im Rentenalter keine neue Berufstätigkeit mehr aufgenommen werde.
Az.: 1 BvL 9/21 (Bundesverfassungsgericht)
Az.: 5 C 11.18 (Bundesverwaltungsgericht zum Bedarfssatz)
Az.: B 14/7b AS 36/06 R (Bundessozialgericht)
Az.: 5 C 8.20 (Bundesverwaltungsgericht zur Ausbildungsförderung im Rentenalter)
Kassel (epd). Rund 400.000 freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland müssen auf ihre Betriebsrenten die vollen Krankenkassenbeiträge zahlen. Der gesetzliche Freibetrag auf die betriebliche Altersversorgung von monatlich derzeit 176,75 Euro steht nur pflichtversicherten Ruheständlern zu, stellte am 5. November das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil klar. Weil es Unterschiede gebe zwischen pflichtversicherter und freiwilliger Mitgliedschaft, habe der Gesetzgeber freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner vom Freibetrag auf bezogene Betriebsrenten ausschließen dürfen, entschieden die Kasseler Richter.
Ebenso wie bei den regulären Altersrenten müssen auch auf Einnahmen der betrieblichen Altersversorgung Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Für pflichtversicherte Mitglieder gilt seit 2004 nicht mehr der halbe, sondern der volle Beitragssatz. Um die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu stärken, hatte der Gesetzgeber Krankenpflichtversicherten einen monatlichen Freibetrag von derzeit 176,75 Euro auf ihre Betriebsrenten gewährt. Nur für den darüber hinausgehenden Betrag sind dann Krankenkassenbeiträge fällig.
Mit dem Freibetrag sollten die über vier Millionen pflichtversicherten Betriebsrentner im Einzelfall in Höhe von rund 300 Euro jährlich entlastet werden. Freiwillig Versicherte sind von dem Freibetrag jedoch ausgeschlossen, sodass sie auf ihre Betriebsrenten den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Der freiwillig versicherte Kläger sah darin eine Ungleichbehandlung und zog vor Gericht.
Das BSG urteilte jedoch, dass diese Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es handele sich hier um zwei unterschiedliche Mitgliedschaften in der Krankenversicherung, sodass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe, wem er den Freibetrag einräumt und wem nicht.
Az: B 12 KR 9/23 R
Potsdam (epd). Tablettenholen ist auch während der Arbeitszeit Privatsache. Wer eine Arbeitspause macht, um vergessene Tabletten aus dem Auto zu holen, steht daher in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am 29. Oktober bekanntgegebenen Urteil entschied.
Die aus dem Raum Neuruppin stammende Kläger war als Näherin in einem Unternehmen beschäftigt. An einem Tag im Juli 2020 trat die damals 60-Jährige kurz vor 6 Uhr ihre Frühschicht an. Um 9.30 Uhr merkte sie, dass sie die Tabletten, die sie regelmäßig gegen Epilepsie nehmen musste, im Auto liegengelassen hatte. Mit Erlaubnis ihres Vorgesetzten ging sie zu ihrem Auto. Auf dem Rückweg zur Arbeit stürzte sie und brach sich das rechte Handgelenk. Die Berufsgenossenschaft erkannte dies nicht als Arbeitsunfall an.
Die dagegen eingelegte Klage hatte sowohl vor dem Sozialgericht Neuruppin als nun auch vor dem LSG keinen Erfolg. Die Einnahme von Medikamenten gehöre nicht zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, sondern sei „dem nicht versicherten, persönlichen Lebensbereich zuzuordnen“. Ein „überwiegendes betriebliches Interesse“ und damit Versicherungsschutz könne ausnahmsweise nur bestehen, wenn Arbeitnehmer Gegenstände holen, „die zwingend benötigt werden, um die Arbeit fortzusetzen“, etwa eine Brille oder ein Schlüssel, urteilten die Potsdamer Richter.
Doch die Medikamenteneinnahme sei nicht zwingend notwendig gewesen, um die weitere Arbeitsfähigkeit zu sichern. Wie der behandelnde Arzt der Frau mitgeteilt habe, hätte sie die Tabletten auch nach Schichtende um 11 Uhr einnehmen können. Bei Sorgen und einem „bloß abstrakten Risiko“, dass es ohne pünktliche Tabletteneinnahme zu einem Epilepsie-Anfall kommen könnte, liege die Einnahme „vorrangig im privaten Interesse und damit im nicht versicherten Bereich“. Nur weil der Vorgesetzte erlaubt hatte, die Medikamente zu holen, bestehe ebenfalls kein Unfallschutz. Denn der Vorgesetzte habe ihr nur die Erlaubnis, aber keine bindende Weisung erteilt.
Az.: L 21 U 40/21
Frankenthal (epd). Eltern können wegen eines fehlenden Kitaplatzes für die von ihr selbst organisierte Betreuung nicht generell Schadensersatz von der zuständigen Gemeinde verlangen. Bevor Eltern für angefallene private Betreuungskosten Schadensersatz von der Gemeinde verlangen können, müssen sie erst einmal im gerichtlichen Eilverfahren die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes eingefordert werden, entschied das Landgericht Frankenthal in einem am 31. Oktober bekanntgegebenen Urteil.
Die klagenden Eltern aus Ludwigshafen hatten noch im Geburtsmonat ihres Kindes im Mai 2020 einen Kitaplatz ab Mai 2021 beantragt. Die Stadt bestätigte die Anmeldung. Die versprochene Rückmeldung erfolgte aber erst im April 2023 mit einer Zusage ab September 2023.
Bis dahin waren die Eltern auf sich allein gestellt und brachten ihr Kind privat unter. Von der beklagten Stadt verlangten sie schließlich die Erstattung der angefallenen privaten Betreuungskosten. Sie und ihr Ehemann seien auf die Betreuung ihrer Tochter angewiesen gewesen und hätten Tagesmütter bezahlen müssen. Die Kommune sei schließlich gesetzlich zur Bereitstellung eines Kitaplatzes verpflichtet, argumentierten sie.
Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Bevor Eltern Schadensersatz für private Betreuungskosten erhalten können, müssten sie erst einmal im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht ihren Kita-Anspruch durchsetzen.
Dies habe das Elternpaar „vorwerfbar unterlassen“. Denn der gesetzliche Anspruch auf einen Kitaplatz diene vorrangig dazu, dass die Kommunen ausreichend Betreuungsplätze bereitstellen. Die sonst mögliche Pflicht der Gemeinde zum Schadensersatz sei dem untergeordnet. Es gebe daher „kein Wahlrecht der Eltern, entweder den Kitaplatz einzuklagen oder aber zu dulden, dass dieser verweigert wird und dafür eine Geldzahlung zu verlangen“. Erst bei erfolgloser Klage auf den Kitaplatz bestehe eine Aussicht auf die Erstattung von Betreuungskosten.
Gegen dieses Urteil können die Eltern noch Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken einlegen.
Az.: 3 O 313/23
Düsseldorf (epd). Die Lohnfortzahlungskosten für einen in Quarantäne befindlichen und mit dem Coronavirus infizierten Arbeitnehmer müssen allein die Arbeitgeber schultern. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer auch durch seine Krankheitssymptome an der Arbeit gehindert war, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am 30. Oktober bekanntgegebenen Grundsatzurteil.
Allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch 300 vergleichbare Arbeitgeberklagen gegen den Landschaftsverband Rheinland anhängig. Eigentlich sieht das Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung vor, wenn infizierte Arbeitnehmer oder „Ansteckungsverdächtige“ wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht arbeiten dürfen und einen Verdienstausfall erleiden.
Am 20. März 2024 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass in Quarantäne geschickte Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, selbst wenn sie keine Symptome aufweisen oder nicht krankgeschrieben sind. Denn so oder so sei der Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung an der Arbeitsleistung gehindert.
Damit können Arbeitgeber faktisch keine Entschädigung für die angefallenen Lohnfortzahlungskosten erhalten, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Denn Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz seien im Vergleich zum Entgeltfortzahlungsanspruch nachrangig einzustufen. Zweck der Entschädigung sei es, „vor materieller Not (zu) schützen, wo allgemeine Fortzahlungspflichten nicht greifen“. Eine Entlastung des Arbeitgebers bezwecke die Entschädigungsregelung hingegen nicht.
Die im Streitfall unterlegene Arbeitgeberin hat die vom Verwaltungsgericht zugelassene Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mittlerweile eingelegt.
Az.: 29 K 6557/24 (Verwaltungsgericht Düsseldorf)
Az.: 5 AZR 234/23 (Bundesarbeitsgericht Erfurt)
Erfurt (epd). Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter beim Verdacht einer nur vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit nicht einfach von einem Detektiv überwachen lassen. Gibt es keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Attests, stellt diese Überwachung des Arbeitnehmers durch einen Detektiv eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten dar, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 29. Oktober veröffentlichten Urteil. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld sei damit möglich, so die Erfurter Richter.
Im konkreten Fall hatte sich der im Vertrieb angestellte Kläger am 4. Februar 2022 wegen einer Verletzung krankgemeldet. Eine Ärztin bescheinigte ihm Arbeitsunfähigkeit bis zum 4. März 2022. Der Arbeitgeber hatte wegen vorangegangener Streitigkeiten jedoch Zweifel, ob der Kläger tatsächlich arbeitsunfähig ist. Er beauftragte einen Detektiv, der den Kläger beobachten sollte.
Der überwachte den Kläger beim Einkaufen oder bei Arbeiten auf der eigenen Terrasse. Auch, dass der Kläger beim Gehen das linke Bein nachzog, wurde vermerkt.
Den Vorwurf, die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht zu haben, bestritt der Kläger. Wegen der Überwachung seines Gesundheitszustandes verlangte er ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro. Der Arbeitgeber habe in verbotenerweise seine Gesundheitsdaten verarbeitet. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehe hierfür eine Entschädigung vor, so der Kläger.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf sprach dem Mann wegen der rechtswidrigen Verarbeitung von Gesundheitsdaten ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zu. Der Arbeitgeber habe keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Attestes gehabt und den Kläger vor der Beauftragung der Detektei auch nicht persönlich angehört. Die Dokumentation des Gesundheitszustandes durch den Detektiv - insbesondere der Hinweis auf den Gang des Klägers - stelle eine verbotene Verarbeitung von Gesundheitsdaten dar.
Dem folgte auch das BAG. Nur bei begründeten Zweifeln an einem ärztlichen Attest sei es möglich, dass der Arbeitgeber den Gesundheitszustand eines Mitarbeiters von einer Detektei überwachen und dokumentieren lassen kann. Nach der ständigen BAG-Rechtsprechung sind Zweifel etwa dann angebracht, wenn ein gekündigter Arbeitnehmer genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben ist und danach sofort wieder eine Beschäftigung aufnimmt. Im verhandelten Fall habe es aber keine Hinweise eines falschen Attestes gegeben, betonte das BAG. Dem Kläger stehe ein Schmerzensgeld zu.
Az.: 8 AZR 225/23
Frankfurt a.M. (epd). Anne Lena Knall wurde bei den Wahlen des Verbands in Frankfurt am Main für das Leitungsgremium des Digitalverbandes FINSOZ bestimmt. Sie ist die Nachfolgerin von Michaela Grundmeier, die aus dem Verband ausscheidet. Bestätigt im Vorstand wurden Henning Golldack, Helmut Kreidenweis, Helmut Ristok und Dietmar Wolff.
Knall ist studierte Soziologin und als Teil des Leitungsteams im Funktionsbereich IT der Zieglerschen mit Schwerpunkt Anforderungsmanagement und strategische Fragestellungen tätig. Die 47-Jährige verfügt über Erfahrungen mit IT-Fusionsprojekten, Projektmanagement sowie Gremien- und Vereinsarbeit. Zuvor arbeitete Knall zehn Jahre lang für den Deutschen Evangelischen Kirchentag und verantwortete zuletzt als Geschäftsführerin die organisatorische Umsetzung der zweijährlich stattfindenden Kirchentage in unterschiedlichen Städten.
Helmut Ristok dankte Grundmeier für ihren langjährigen aktiven Einsatz für den Verband und würdigte ihre Arbeit. In seiner Dankesrede hob er vor allem den Aufbau und die Erfolge der von ihr geleiteten Fachgruppe „IT-Sicherheit und -Compliance“ hervor sowie ihr unermüdliches Engagement zur Weiterentwicklung des Verbands.
Knall sagte nach der Wahl: „Ich freue mich auf die anspruchsvolle Aufgabe und auf die intensive Zusammenarbeit mit allen Mitgliedsunternehmen. Hier sehe ich große Synergien und Potenziale, da die Organisationen der Sozialwirtschaft letztendlich alle vor denselben Herausforderungen stehen.“ Es sei unerlässlich, ihre Kräfte über die Träger hinweg zu bündeln.
Der gemeinnützige Fachverband FINSOZ wurde 2010 in Frankfurt gegründet und ist eine Plattform zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung.
Ute Engel, Geschäftsführerin und Diakoniepfarrerin im Regionalen Diakonischen Werk Hanau-Main-Kinzig, ist bei der Mitgliederversammlung der Diakonie Hessen mit großer Mehrheit in den Aufsichtsrat gewählt worden. Sie ist Nachfolgerin von Pfarrer Jochen Gerlach, der auf eigenen Wunsch als Mitglied des Aufsichtsrates zurückgetreten ist. Engel ist seit 2021 Chefin im örtlichen Diakonischen Werk. Sie ist die erste Frau in dem Amt und hat die Verantwortung für über 50 Mitarbeitende an den Standorten Hanau-Wolfgang, Gelnhausen und Schlüchtern.
Emanuel Wiggerich (41) hat am 4. November sein Amt als neuer Dezernent für Krankenhäuser und Gesundheitswesen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) angetreten. Der Mediziner und Gesundheitsmanager tritt die Nachfolge von Professor Meinolf Noeker an, der nach zwölf Jahren als Dezernent in den Ruhestand getreten ist. Wiggerich war Leiter des Oberhausener Gesundheitsamtes und ist für acht Jahre als Leiter der LWL-Psychiatrieverbundes Westfalen gewählt worden. Der Essener Wiggerich ist Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Notarzt. Seit Anfang 2022 war er Leiter des Bereichs Gesundheit der Stadt Oberhausen.
Regina Görner ist in Mannheim als Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Amt bestätigt worden. Die Gewerkschafterin und Sozialpolitikerin (CDU) ist seit Dezember 2021 Vorsitzende der BAGSO. Görner war von 1999 bis 2004 Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Saarland. Sie war zehn Jahre lang geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und später in gleicher Funktion bei der IG Metall. Ebenfalls wiedergewählt in ihre Ämter wurden die stellvertretenden Vorsitzenden Karl Michael Griffig (Kolpingwerk Deutschland) und Jens-Peter Kruse (Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Altenarbeit). Als Beisitzer wiedergewählt wurden Margit Hankewitz (Sozialwerk Berlin), Hermann Allroggen (Arbeiterwohlfahrt) und Katrin Markus (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen). Neu in den Vorstand gewählt wurde Norbert Theobald, den die SPD AG 60plus vorgeschlagen hat.
Karsten Vilmar, Ehrenvorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), ist tot. Er starb im Alter von 94 Jahren. Verbandschefin Susanne Johna würdigte den Bremer als einen „außerordentlich engagierten Arzt, Berufspolitiker und Gewerkschafter, einen liebenswürdigen und humorvollen Menschen“. Vilmar war seit 1970 Mitglied im Bundesvorstand des MB. Von 1975 bis 1979 stand er als Erster Vorsitzender an der Spitze des Bundesverbandes. Von 1970 bis 1996 war er Erster Vorsitzender des MB-Landesverbandes Bremen. Von 1978 bis 1999 prägte der Professor als Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetags maßgeblich die gesundheitspolitische Debatte in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1979 war er Ehrenvorsitzender des MB, seit 1999 Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetags.
Marvin Deversi ist neues Mitglied im Bundesvorstand der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zuvor war er geschäftsführender Vorstand der Bildungsorganisation „Education Y“ und leitete die Unternehmensentwicklung der Krankenkasse Barmer. An den Universitäten zu Köln und in Chicago sowie der LMU München forschte der promovierte Volkswirt zu verhaltensökonomischen Fragen. Der 33-Jährige sagte, eine „starke Stimme für soziale Gerechtigkeit zu haben, einen Anlaufpunkt für Menschen in Not und einen Ort für Gemeinschaft und Austausch“ sei gerade in diesen bewegten Zeiten notwendig, um Herausforderungen heute und morgen zu bewältigen.
Philipp Feichtenbeiner ist am 6. November als Fachvorstand Wirtschaft des Diakonischen Werks Bayern in sein Amt eingeführt worden. Damit ist Vorstand wieder vollständig, dem noch die Präsidentin Sabine Weingärtner und die Vorständin Soziales, Sandra Schuhmann, angehören. Der 1984 in Fürth geborene Feichtenbeiner ist studierter Betriebswirtschaftler und Diplom-Kaufmann. Er war nach seinem Studium an der FAU Erlangen-Nürnberg zunächst bei der Naturstrom AG (Düsseldorf) beschäftigt und dort zuletzt als Bereichsleiter für Banken, Finanzen und Controlling verantwortlich, ehe er beim IT-Dienstleister Hemmersbach (Nürnberg) Senior Controller war. Bei der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat er als Senior Consultant unter anderem zentrale Digitalisierungsprozesse im Finanzwesen verantwortet. In der Landesgeschäftsstelle ist er zukünftig unter anderem für die Bereiche Finanzen und Recht sowie die Freiwilligendienste zuständig.
November
19.11. Berlin:
Fallberatung „Kirchliche Besteuerung im Griff“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
20.-21.11.:
Online-Fachveranstaltung „Forum Migrationssozialrecht und Integration“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-606
21.11. Köln:
Seminar „Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-193
25.-26.11. Berlin:
Fortbildung „Werkstatt Führungskommunikation - Vertiefte Reflexionen von Gesprächsführung und Moderation für Führungskräfte“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel: 03361 710 943
25.-26.11. Hannover:
Fortbildung „Zugang zur Gesundheitsversorgung - Nah-Niedrigschwellig-Interdisziplinär“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980 419
27.11. Köln:
Seminar „Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0221/20930
28.11.:
Online-Seminar „(Gewerbe-)Mietrecht für freie Träger der Jugendhilfe“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/27582-8227
29.11.:
Online-Seminar „Einführungsseminar zum Neunten Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
Dezember
2.-5.12. Freiburg:
Seminar „Systemische Organisationsentwicklung - Veränderungsprozesse wirksam gestalten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/200-1700
4.-6.12. Freiburg:
Praxisworkshop: „Im Ende liegt auch der Neubeginn - Offboarding und Nachfolge erfolgreich gestalten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes (https://www.caritas-akademie.de/fortbilden/fortbildungen/im-ende-liegt-auch-der-neubeginn-offboarding-und-nachfolge-erfolgreich-gestalten-ab07c65e-9e68-4a9b-8fee-8cffb9cec9e7?searchterm=)
Tel.: 0761/200-1700
5.12.:
Online-Veranstaltung „Power statt Pause: Motivation und Gesundheit im Turbo-Check“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0173/2637308
5.12. Berlin:
Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Kinder- und Jugendhilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
9.-11.12. Berlin:
Seminar „Forum Sozialplanung“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-204
10.-11.12. Frankfurt:
Seminar „Forum Personalentwicklung in der Caritas“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/200-1700
13.12.:
Online-Veranstaltung „Immobilienwirtschaft - Grundlagen für Akteure in Kirche und Diakonie“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 03361/710 943