sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

das vom Bundestag beschlossene neue Inklusionsgesetz für den Arbeitsmarkt hat aus der Sicht der Verbände noch einige Mängel. Auf Kritik stößt vor allem der Plan, künftig keine Strafen mehr zu verlangen, wenn Betriebe keine oder nicht genug behinderte Menschen einstellen. Ob das Gesetz so durch den Bundesrat kommt, ist offen. Auch den Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, Tobias Schmidt, überzeugt das Gesetz nicht. Warum, das erklärt er im Interview mit epd sozial.

Die Fälle sind selten, doch es gibt sie: Jährlich bekommen zwischen 300 und 500 Kinder und Jugendliche einen Schlaganfall. Der reißt sie aus dem Alltag und erzwingt oft lange Therapien. Doch die Behandlungen haben Erfolg, wie der Fall des kleinen Helge zeigt, der 2019 als Sechsjähriger einen Schlaganfall hatte. Mit Ergo-, Physio- und Logopädie kämpft sich der Junge zurück ins Leben. In Deutschland gibt es ein Hilfenetz für Familien, deren Kinder betroffen sind. Einer der Kinderlotsen ist der Bremer Maik Hohmann.

Aus vielen Umfragen weiß man, dass Senioren eher selten ihren Lebensabend im Heim verbringen möchten. Das gilt auch für Menschen mit einer Behinderung. Doch Möglichkeiten der Pflege daheim sind meist nicht vorhanden. Anders in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth im Kreis Main-Spessart. Dort werden Bewohner mit Behinderung, die aus dem Arbeitsleben ausscheiden, weiter betreut und müssen die ihnen vertraute Umgebung nicht verlassen.

Das Merkzeichen „H“ für „hilflos“ wird oft von Behörden aberkannt, wenn betroffene Personen ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Sie gelten dann nicht mehr als auf Hilfe angewiesen. Liegt keine andere Beeinträchtigung vor, können sie ohne fremde Hilfe ihr Leben gestalten, urteilte das Landessozialgericht Stuttgart und erklärte den Entzug des Merkzeichens „H“ bei einer gehörlosen Ärztin für korrekt. Die hatte geklagt, weil sie ihre Facharztausbildung noch nicht beendet war.

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Ihr Dirk Baas




sozial-Politik

Behinderung

"Es bleibt leicht, sich der Beschäftigungspflicht zu entziehen"




Im Hotel zum Weinberg in Bad Neuenahr arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung. Einer von ihnen ist Daniel Ibs. (Archivfoto)
epd-bild/Guido Schiefer
Der Bundestag hat ein neues Inklusionsgesetz für den Arbeitsmarkt beschlossen. Die Sozialverbände halten dessen Ansatz für richtig, rügen aber Schwächen der Neuregelung - nicht nur bei der Ausgleichsabgabe. Ob der Bundesrat zustimmt, ist offen.

Berlin (epd). Die Richtung stimmt, doch es gibt etliche noch unerfüllte Forderungen. So lässt sich die Bewertung der Sozialverbände des neuen „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ zusammenfassen, das der Bundestag am 20. April beschlossen hat. „Der VdK hält es trotz einiger Verbesserungsvorschläge für einen guten und richtigen Schritt. Mit der Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten, steht eine langjährige Forderung des VdK im Gesetz“, sagte Präsidentin Verena Bentele dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Am 12. Mai soll der Bundesrat über die neuen Regelungen abstimmen, doch offen ist, ob das Gesetz durchkommt. Denn die Union stimmte schon im Bundestag dagegen, weil sie eine höhere Ausgleichsabgabe für Firmen ablehnt.

Höhere Lohnkostenzuschüsse und keine Strafen mehr

Durch höhere Lohnkostenzuschüsse soll es für Arbeitgeber künftig günstiger werden, Menschen mit Behinderung einzustellen. Auf der anderen Seite sollen sich die Ausgleichszahlungen besonders stark für jene Betriebe erhöhen, die gar keinen behinderten Menschen beschäftigen. Das ist ein Viertel aller dazu verpflichteten Betriebe.

Die Abgabe für Unternehmen ab 60 Beschäftigten verdoppelt sich in solchen Fällen von 360 Euro auf 720 Euro monatlich für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz. Diese Betriebe müssen auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Firmen mit 40 bis 59 Beschäftigten müssen zwei Arbeitsplätze für behinderte Menschen vorsehen, Betriebe mit weniger als 40 Angestellten einen. Die Ausgleichsabgabe ist umso höher, je weniger die Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die neu eingeführte vierte Staffel der Ausgleichsabgabe erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen ist. Gleichzeitig soll die bisherige Bußgeldvorschrift dazu aufgehoben werden. Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen gelten, die geringere Höhen der Ausgleichsabgabe vorsehen.

VdK gegen Aus für Bußgelder

Bentele spart nicht mit Kritik: „Für einen großen Fehler halten wir, dass die Bußgeldvorschrift abgeschafft werden soll. Damit belohnt man diejenigen Arbeitgeber, die vorsätzlich oder fahrlässig keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.“ Es werde „viel zu leicht gemacht, sich der gesetzlichen Beschäftigungspflicht zu entziehen.“

Bentele sieht das Zusammenspiel von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Pflichtplätze auch ausgehebelt, weil Firmen die Kosten der Ausgleichsabgabe von der Steuer absetzen können. „Die Abgabe ist ein Gebot der Solidarität mit Firmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder sogar die Pflichtquote übererfüllen.“ Das Ende der Bußgelder sei inakzeptabel: „Wenn Pflichtverstöße nicht geahndet werden, wird die Vorschrift zum zahnlosen Tiger werden“, befürchtet die Präsidentin.

„Gruppe junger Menschen komplett vergessen“

Auch Tobias Schmidt, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), begrüßt die Reform. „Alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern, finden wir wichtig und notwendig“, sagte er dem epd. Die Einführung der 4. Staffel bei der Ausgleichsabgabe könne ein wichtiger Schritt sein, um noch mehr Betriebe und Unternehmen zu gewinnen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Auch er sagt aber: „Völlig unverständlich ist daher, dass gleichzeitig die Bußgeldregelung für Unternehmen gestrichen werden soll, die vorsätzlich gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen.“

Schmidt beklagte, dass eine bestimmte Gruppe von jungen Menschen komplett vergessen worden sei: Diejenigen Jugendlichen im sogenannten Übergangssystem, Personen mit Handicap, die aber keinen Grad der Behinderung haben. "Sie verschwinden regelrecht im 'schwarzen Loch' der Bildungskette. Hier muss dringend nachgesteuert werden, wenn man dies Gruppe auf den Arbeitsmarkt bringen wolle, sagte Schmidt.

Diakonie: Weg zu Inklusion ist noch weit

Die Diakonie Hessen fordert weitere Bemühungen, um die Vermittlung und Beratung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung zu verbessern. „Auch wenn der Gesetzentwurf Schritte in die richtige Richtung aufzeigt, ist es noch ein weiter Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“, sagte Diakoniechef Carsten Tag.

Der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) betonte, das neue Gesetz „beinhaltet kleine, wichtige Fortschritte“. Aber: „Um einen inklusiven Arbeitsmarkt realisieren zu können, fehlen weiterreichende und langfristigere Lösungsansätze“, sagte Vorstandsmitglied Elke Ronneberger. Besonders wichtig sei es dabei, auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Teilhabe zu ermöglichen: „Durch die starren Voraussetzungen eines 'Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeit' sind sie bis heute pauschal vom Arbeitsleben ausgeschlossen“, sagte die Geschäftsführerin des Diakoniewerks Kloster Dobbertin gGmbH. Diese Konstruktion müsse fallen.

Caritas: Besser über Fördermittel informieren

Für den Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) hat die schlechte Beschäftigungsquote für Menschen mit Einschränkungen ihren Grund vor allem darin, dass die Unternehmen über die vielfältigen staatlichen Fördermaßnahmen oft nicht ausreichend informiert seien und sie vor dem vermeintlichen Aufwand zurückschrecken. „Daran wird sich auch durch das neue Gesetz nicht grundsätzlich etwas ändern“, sagte CBP-Referent Thomas Schneider dem epd. Die Ausgleichsabgabe bleibe viel zu gering, um als Sanktion abschreckend zu wirken „und die Kosten aufzufangen, die Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entstehen“.

Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer, übte Kritik an der Erhöhung der Ausgleichsabgabe. „Sie setzt nicht an den Ursachen an und belastet beispielsweise auch Betriebe, die für ihre offenen Stellen keine passenden Bewerber finden.“ Stattdessen sollte die Politik „noch mehr ermutigen, mögliche Ängste oder Vorurteile in Betrieben und bei Betroffenen abzubauen sowie bürokratische Barrieren zu beseitigen“.

Dirk Baas


Behinderung

Interview

Berufsbildungswerke: Neues Inklusionsgesetz hat manche Schwäche




Tobias Schmidt
epd-bild/BAG BBW/Jakob Hoff
Das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts" will mehr behinderten Menschen den Weg in reguläre Jobs ebnen. Den Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, Tobias Schmidt, überzeugt das Vorhaben nicht.

Berlin (epd). Die Zielrichtung des neuen Gesetzes stimmt, sagt Tobias Schmidt im epd-Interview. Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) sieht aber auch Mängel. So sei ein Teil junger Menschen mit Einschränkungen vergessen worden. Hier müsse nachgesteuert werden, fordert er. Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Herr Schmidt, das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ ist beschlossen. Wie bewerten Sie die neuen Regelungen?

Tobias Schmidt: Alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern, finden wir wichtig und notwendig. Die Einführung der 4. Staffel bei der Ausgleichsabgabe kann ein wichtiger Schritt sein, um noch mehr Betriebe und Unternehmen zu gewinnen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Völlig unverständlich ist daher, dass gleichzeitig die Bußgeldregelung für Unternehmen gestrichen werden soll, die vorsätzlich gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen.

epd: Was bemängeln Sie außerdem?

Schmidt: Leider hat das Gesetz eine große Gruppe vergessen: die von allen Bildungs- und Ausbildungssystemen entkoppelten jungen Menschen im so genannten Übergangssystem. Viele von ihnen haben vielfältige Teilhabebedarfe, aber keinen Reha-Status und fallen somit durch jedes Raster. Im SGB II-Bereich wird dieser Bedarf schon lange nicht mehr kompensiert. Dieses Problem ist seit Jahren zu beobachten und wird seit der Corona-Pandemie verschärft. Wir brauchen langfristige und nachhaltige Ausbildungsangebote für eine Zielgruppe, die keine Lobby hat, weil sie im Übergang von der Schule in den Beruf 'verschwindet' beziehungsweise schwer erreichbar ist. Für diese Jugendlichen brauchen wir neue Instrumente. Berufsbildungswerke können hier mit ihren breiten Angeboten unterstützen.

epd: Werden die neuen Regelungen zu mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung führen oder sind da nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit mit dem System Ausgleichsabgabe eher Zweifel angebracht?

Schmidt: Das System der Ausgleichsabgabe hat sich bisher nicht bewährt. Wer nicht eingestellt hat, musste nur wenig draufzahlen. Das soll sich jetzt ändern. Der Effekt wird sich erst in fünf oder mehr Jahren zeigen, denn aktuell nimmt der Arbeitsmarkt sehr viele Menschen mit Behinderungen auf, sogenannte Strafzahlungen könnten dadurch ins Leere laufen. Zielführender wäre es, Betriebe mit finanziellen Prämien zu mehr Einstellungen zu bewegen.

epd: Wo sehen Sie den Gesetzgeber auf dem richtigen Weg?

Schmidt: Inklusion ist ein wichtiges Ziel, hier will die Bundesregierung vorankommen. Aber Inklusion darf nicht zum Dogma werden. Nur betriebliche Ausbildungen als inklusiv zu bezeichnen ist eine schwarz-weiß-Haltung, die den vielfältigen Bedarfen von Menschen mit Behinderungen nicht gerecht wird. Berufsbildungswerke bilden für den ersten Arbeitsmarkt aus, mit hohen betrieblichen Anteilen in Kooperation mit Unternehmen in der Region. Heute wird zum Glück auf Arbeitgeberseite kein Unterschied mehr bei der Einstellung gemacht, wo eine Bewerberin oder ein Bewerber die Ausbildung gemacht hat. Es zählt allein das Können. In 2023 wurden erneut mehrere BBW-Absolventen als Jahrgangsbeste von den Kammern ausgezeichnet - und das sind keine Einzelfälle.

epd: Sind alle Personengruppen mit Handicaps von dem Gesetz erfasst?

Schmidt: Im Grunde ja. Jedoch wird der Begriff von Behinderung gesetzlich und somit in der Theorie sehr eng gefasst. Es gibt im echten Leben jedoch Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf, die aus mehreren Gründen keine anerkannte Behinderung haben und von allen Regelsystemen abgeschnitten sind. Diese Menschen haben keine Lobby und auch keinen Anspruch auf berufliche Reha-Leistungen. Wir für unseren Bereich der Erstausbildung sprechen konkret von „entkoppelten Jugendlichen“, die im Übergangssystem festhängen - sozusagen im „schwarzen Loch“ der Bildungskette regelrecht verschwinden. Seit der Pandemie werden es immer mehr, das ist volkswirtschaftlich eine Katastrophe. Hier können wir nur mit langfristigen und - ja auch kostenintensiven - Ausbildungsangeboten gegensteuern. Und es bedarf einer Modernisierung der Zugänge zu Berufs- und Reha-Maßnahmen, damit diese Jugendlichen gerade trotz ihrer komplexen Leistungseinschränkungen einen Platz finden, an dem Teilhabe ermöglicht wird. Dafür sind weitere gesetzliche Veränderungen nötig.

epd: Wo liegen die Grundprobleme, dass es nicht zu mehr Beschäftigung kommt, obwohl doch derzeit der Fachkräftemangel nie dagewesene Dimensionen erreicht?

Schmidt: Es sind nach wie vor die Barrieren in den Köpfen. Vorurteile und mangelndes Wissen lassen bis heute Arbeitgeber skeptisch werden. Wir machen daher sehr gute Erfahrungen damit, unsere Auszubildenden schrittweise über Praktika in Betrieben zu platzieren, um bei Arbeitgebern Vertrauen aufzubauen und aufzuklären. Trotz Fachkräftemangels ist der Einstieg ins Berufsleben vor allem für Menschen mit psychischen Erkrankungen oftmals sehr schwierig. Und genau ihr Anteil wächst. Nicht nur Betriebe, sondern auch Reha-Einrichtungen wie BBW und Reha-Träger wie die Bundesagentur für Arbeit müssen für diese Menschen ihre Angebote anpassen.



Drogen

Holetschek bekräftigt bayerisches Nein zu Cannabis-Modellprojekten




Hanfparade in Berlin im Jahr 2017
epd-bild/Jürgen Blume
Der Streit um die deutschen Cannabis-Legalisierungspläne geht weiter. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung warnt die unionsgeführten Bundesländer vor einer Blockade - der bayerische Gesundheitsminister Holetschek bekräftigt sein Nein.

München, Berlin (epd). Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), warnt unionsregierte Länder wie Bayern davor, die geplanten Modellversuche für den kommerziellen Cannabis-Verkauf zu blockieren. „Wir werden nicht zulassen, dass Modellprojekte nicht zustande kommen, weil sie Landesregierungen aus ideologischer Verblendung nicht passen“, sagte Blienert dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am 2. Mai. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) konterte: „Ein 'Drogenbeauftragter' sollte sich nicht für Drogen einsetzen, sondern diese bekämpfen.“

Blienert sagte dem RND weiter: „Die CSU will blockieren, ohne die berechtigte Frage der Menschen zu beantworten, warum die bisherige Verbotspolitik der bessere Jugend- und Gesundheitsschutz sein soll“, erläuterte Blienert. Das müsse sie vor allem auch den bayerischen Gemeinden oder Landkreisen erklären, die an den Modellprojekten teilnehmen wollten, wie etwa München. Die Ampel-Koalition werde prüfen, „ob die Mitsprache der Länder bei der Gesetzgebung für die Modellversuche notwendig“ ist oder zumindest minimiert werden könne. Holetschek will Modellprojekte für staatlich lizenzierten Cannabis-Handel in Bayern verhindern.

„Dass Blienert die Legalisierung unterstützt, ist ein Skandal“

Holetschek sprach von einem Skandal, dass Blienert die Legalisierung von Cannabis und damit die Gefährdung insbesondere von jungen Menschen unterstützt. „Sein Vorwurf der 'ideologischen Verblendung' fällt auf ihn selbst zurück“, erläuterte der CSU-Politiker und bekräftigte: Es bleibt dabei, dass wir in Bayern keine Cannabis-Modellprojekte zulassen wollen. Wir werden genau verfolgen, welche gesetzlichen Regelungen die Bundesregierung auf den Weg bringt. Sobald der entsprechende Gesetzentwurf vorliegt, werden wir ihn prüfen und alle rechtlichen Mittel einsetzen, um Modellprojekte in Bayern zu verhindern."

Die Ampel-Koalition will den Besitz von 25 Gramm Cannabis und den Anbau von drei Hanfpflanzen für den privaten Gebrauch noch in diesem Jahr legalisieren. Clubs oder Vereinen soll es zudem erlaubt werden, Cannabis für ihre Mitglieder zu produzieren. Alle neuen Regeln gelten nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Einen bundesweiten Verkauf in lizenzierten Geschäften, wie ursprünglich von den Ampel-Koalitionären SPD, Grüne und FDP vereinbart, wird es jedoch zunächst nicht geben. Aufgrund von Vorschriften im Recht der Europäischen Union ist die Liberalisierung zunächst nur in Modellregionen geplant.

„Pläne nicht im Einklang mit Völker- und Europarecht“

Holetschek sagte, die Ampel-Pläne für Cannabis-Modellprojekte zielten letztlich doch „auf eine bundesweite Legalisierung ab“. Dass dies nicht im Einklang mit dem Völker- und Europarecht stehe, habe das Gutachten von Professor Bernhard Wegener „eindeutig ergeben“, sagte Holetschek. Völker- und Europarecht erlaubten keine wissenschaftlichen Modellprojekte, die „ein umfassendes staatlich lizenziertes Drogenangebot“ zum Ziel hätten: „Ausnahmen gelten lediglich für wissenschaftliche Vorhaben mit medizinischer Zielsetzung. Darunter fallen die von der Ampel-Koalition ins Auge gefassten Modellprojekte aber eindeutig nicht.“

Unterdessen wurden Zahlen über die stationäre Behandlung von Cannabis-Nutzern wegen gesundheitlicher Probleme aus NRW bekannt. Dort wurden 2021 knapp 3.980 Menschen wegen psychischer Störungen und Verhaltensstörungen durch Cannabis in Kliniken behandelt. Die Zahl habe etwa auf dem Niveau des Vorjahres gelegen, als rund 4.000 Menschen deswegen ins Krankenhaus kamen, zeigen am 4. Mai veröffentlichte Zahlen des Statistischen Landesamts. Allerdings liege der Wert fast doppelt so hoch, wie noch zehn Jahre zuvor (2.090 Fälle).

Daniel Staffen-Quandt, Stefan Fuhr


Gesundheit

Expertin fordert Aufhebung des Patentschutzes auf Medikamente



Bielefeld (epd). Als Lehre aus der Covid-19-Pandemie fordert die Ärztin und Gesundheitsaktivistin Christiane Fischer von den Industriestaaten, den Patentschutz auf Medikamente aufzuheben und die medizinische Forschung stärker zu regulieren. Die Pandemie habe die Ungerechtigkeit in der globalen Gesundheitsversorgung noch verschärft, sagte die Vorsitzende des deutschen Zweiges des weltweiten Netzwerks „People’s Health Movement“ dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Bielefeld. Bis heute seien die Impfstoffe gegen das Coronavirus sehr ungleich verteilt.

Während Deutschland in den vergangenen zwei Jahren geradezu „darin geschwommen“ sei, betrage die Impfquote in etlichen afrikanischen Ländern nur zehn Prozent oder weniger. Die Länder des Nordens und die Welthandelsorganisation sollten deshalb die Patente auf Impfstoffe und Medikamente aufheben oder zumindest die Regeln für die Patentinhaber verschärfen, um die Ungleichheit zu beseitigen, verlangte Fischer.

Nicht die schlimmste Krankheit im Vergleich zu Tuberkulose

Die Ärztin kritisierte außerdem, dass die medizinische Forschung sich während der Pandemie „fast nur noch auf Covid“ konzentriert habe. Forschungen zu von Armut begünstigten Krankheiten wie Tuberkulose, Malaria oder Aids seien vernachlässigt worden. Hier müsse die Politik Regeln schaffen, um die Mittel „in die richtigen Bahnen“ zu lenken, mahnte sie.

Covid-19 sei zweifellos ein „Monster“, räumte Fischer ein. Aber im Vergleich etwa zur Tuberkulose (TB) könne man fragen, „ob es wirklich die schlimmste Krankheit auf der Welt war.“ In Indien etwa sei die Zahl der Toten durch TB in den vergangenen Jahren gestiegen. Im gleichen Zeitraum habe die Zahl der Behandlungen von Tuberkulose-Infektionen wegen der Corona-Restriktionen abgenommen.

Durch teils „drakonische“ Anti-Corona-Maßnahmen sei in vielen Ländern des globalen Südens der Zugang ärmerer Menschen zu Gesundheitsdiensten noch stärker eingeschränkt gewesen als zuvor, beklagte die Medizinerin. In Peru etwa seien die Gesundheitsposten sogar monatelang geschlossen gewesen, weil das Personal für die Covid-Bekämpfung abgezogen wurde. Es habe an Ärztinnen und Ärzten ebenso gefehlt, wie an Intensivbetten und Sauerstoffgeräten. Als Ursachen für diese Misere nannte Fischer „Privatisierung und Zersplitterung“ des Gesundheitssystems. Generell gelte: „Wo ein Gesundheitssystem schwach war, wurde es noch schwächer.“

Thomas Krüger


Migration

Kinder von Zuwanderern beim Kita-Besuch im Nachteil



München (epd). Kinder mit Migrationshintergrund gehen in Deutschland laut einer Studie seltener und später in die Kindertagesbetreuung als der Durchschnitt ihrer Altersgruppe. Nach Daten des nationalen Bildungsberichts 2022 besuchen in der Altersgruppe bis zu drei Jahren durchschnittlich 35 Prozent der Kinder eine Kita oder die Tagespflege, teilte das Deutsche Jugendinstitut (dji) am 2. Mai unter Verweis auf die eigene „Equal-Access-Studie“ mit. Unter den Kindern mit Migrationshintergrund sind es demnach nur 21 Prozent.

Ähnlich geringere Teilnahmequoten zeigten sich bei Kindern, deren Eltern einen niedrigeren formalen Bildungsabschluss haben und die über ein geringeres Einkommen verfügen. „Diese ungleiche Teilhabe ist nicht auf unterschiedliche Betreuungswünsche der Familien zurückzuführen, wie Daten der Kinderbetreuungsstudie 2021 (KIBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) nachweisen“, so die Forscher.

Studie vergleicht mehrere Staaten

Inwiefern strukturelle Rahmenbedingungen Ungleichheiten beim Kita-Zugang hervorbringen, war Gegenstand der Equal-Access-Studie, die am Internationale Zentrum Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (ICEC) des DJI durchgeführt wurde. Sie basiert auf qualitativen Interviews mit Entscheidungsträger:innen von je zwei Kommunen in Deutschland, Schweden und Kanada, die für die Ausgestaltung des Kita-Zugangs vor Ort zuständig sind.

Die DJI-Wissenschaftlerin Antonia Scholz und die ehemalige DJI-Forscherin Britta Menzel kommen zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsangebot nicht immer zum Bedarf von benachteiligten Familien passt - meist wegen fehlender Ressourcen. Außerdem verläuft die Vergabe von Kita-Plätzen - trotz Tendenzen zur Zentralisierung - in den untersuchten Fällen mehrheitlich immer noch nach Trägern getrennt, wobei vor allem nicht-kommunale Träger an ihrer autonomen Entscheidung zur Aufnahme von Kindern festhalten. „Eine gänzlich zentrale Platzvergabe böte Chancen, soziale Kriterien zu berücksichtigen und zu vermeiden, dass benachteiligte Familien erneut benachteiligt werden“, schreiben die Autorinnen.

Zugänge ins Betreuungssystem sollten leichter werden

Um gezielt Zugänge für Familien in benachteiligten Sozialräumen zu verbessern, schlagen die Wissenschaftlerinnen verschiedene Maßnahmen vor: So sollten gerade Eltern, die mit der deutschen Sprache weniger vertraut sind, mit mehrsprachigen Informationen und Angebote in Wohnortnähe gezielter angesprochen werden. Gerade in Deutschland wäre der Ausbau von leicht zugänglichen Familienzentren, die vielfältige Angebote für Familien an einem Ort bündeln, hilfreich.

Und schließlich, so die Expertinnen, sollten Aufnahmeverfahren stärker zielgruppenorientiert angepasst werden, so dass gerade benachteiligte Familien leichter Zugang in die Kita-Betreuung finden.



Pflege

Zeitarbeitsfirmen sehen sich "als Teil der Problemlösung"



Frankfurt a.M. (epd). Drei Unternehmen der Zeitarbeit in der Gesundheitsbranche haben betont, dass ein Verbot von Leiharbeit die Probleme in der Pflege nicht lösen werde. „Wir sind Teil der Lösung, nicht des Problems. Zeitarbeit als wichtiger Teil des Gesundheitssystems helfe bei akuten personellen Engpässen und trägt somit einen Teil dazu bei, die Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherzustellen“, so die Firmen „doctari group“, „Locum Doctors“ und „Hire-a-Doctor Group“ in einer Mitteilung vom 2. Mai. Damit könnten kurzfristige Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub kompensiert werden.

Weiterhin trage das flexible Modell der Zeitarbeit dazu bei, Fachkräfte im Beruf zu halten: Individuelle Arbeitsmodelle könnten für viele Fachkräfte ein Grund sein, im Beruf zu bleiben, beispielsweise wenn sie neben ihrer beruflichen Tätigkeit zusätzlich Angehörige pflegen oder einen Wiedereinstieg in den Job anstreben. „Somit trägt Zeitarbeit nicht, wie häufig dargestellt, zum Fachkräftemangel bei, sondern arbeitet durch das Angebot alternativer Arbeitsmodelle gegen diesen an“, so die Unternehmen.

Nur ein Prozent der Pfleger sind Zeitarbeitskräfte

Sie verweisen zudem darauf, dass es sich keineswegs um ein Massenphänomen handelte: „Gerade einmal etwa zwei Prozent aller Pflegekräfte sind als Leiharbeiter angestellt, sodass die überwiegende Mehrheit nach wie vor festangestellt in medizinischen Einrichtungen arbeitet. Die Annahme, ein Verbot der Leiharbeit würde die Probleme einer ganzen Branche lösen, ist utopisch.“ Leiharbeit bleibe auch in Zukunft Nischen-Modell.

Die Firmen betonen selbst, dass Zeitarbeit nicht überhandnehmen sollte: Sie diene im medizinischen Bereich vor allem als „Feuerlöscher“. Zeitarbeit solle lediglich temporär unterstützen, nicht vorhandene Strukturen ersetzen.



Senioren

Fachtagung gegen "digitale Spaltung"



Düsseldorf (epd). Das Bundesfamilienministerium hat die Bedeutung der digitalen gesellschaftlichen Teilhabe bekräftigt. Referatsleiterin Susanne Wein betonte am 2. Mai bei der ersten Fachtagung im Rahmen des Digitalpakts Alter in Düsseldorf, dass eine digitale Spaltung der Gesellschaft überwunden werden müsse. Sieben Millionen der 83 Millionen Deutschen seien „Offliner“. „Wer keinen Zugang zum Internet hat, ist überwiegend weiblich, hat ein geringes Einkommen und geringe Bildung, hat eine Migrationsgeschichte und ist gesundheitlich beeinträchtigt“, sagte sie.

Für die gesellschaftliche Teilhabe vor allem älterer Menschen setzten sich die Teilnehmer der Fachtagung „Miteinander - Verbinden - Vernetzen: Soziale Integration im digitalen Zeitalter“ in Düsseldorf ein und erinnerten an die steigende Bedeutung etwa der digitalen Terminvergabe beim Arzt oder bei der Stadtverwaltung.

„Technik muss bedienfreundlicher werden“

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso), Regina Görner, forderte einen möglichst leichten Zugang zu digitalen Abläufen. Um mit digitalen Medien umzugehen, sollte man nicht erst ein Studium absolvieren, forderte sie. Sie kritisierte die Haltung der Entwickler und Herstellerfirmen. „Die digitale Technik muss bedienungsfreundlich werden und endlich aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer betrachtet werden.“

Die Fachtagung war ein Teil der Initiative „DigitalPakt Alter“, den das Bundesseniorenministerium und die Bagso vereinbart haben. Mit drei Millionen Euro werden bis Ende 2025 werden unter anderem 300 Erfahrungsorte gefördert, um digitale Kompetenzen älterer Menschen zu unterstützen.



Nordrhein-Westfalen

Land richtet Landesfachstelle für Alleinerziehende ein



Düsseldorf,Essen (epd). Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen baut die Unterstützungsangebote für Familien mit einem Elternteil weiter aus. Mit 210.000 Euro werde die Errichtung einer Landesfachstelle für Alleinerziehende gefördert, teilte das NRW-Familienministerium am 2. Mai in Düsseldorf mit. Das Beratungsbüro werde bei der Geschäftsstelle des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW) in Essen angesiedelt. Zwei Beschäftigte sollen demnach dort tätig sein.

Kernanliegen der Landesfachstelle sei es, als kompetente Anlaufstelle kommunale Träger und Akteurinnen wie Akteure auf Fachebene zu beraten und dabei zu unterstützen, wirkungsvolle Angebote für Alleinerziehende vor Ort anzubieten, hieß es. Inhaltlich solle unter anderem ein modular aufgebautes Fortbildungsprogramm konzipiert werden, das eine Kombination von unterschiedlichen Methoden und Medien, Präsenzveranstaltungen und E-Learning ermöglichen soll. Auch der Aufbau eines Netzwerktreffens und die Bereitstellung eines umfangreichen Informationsangebot sei geplant.

Allein in Nordrhein-Westfalen leben den Angaben zufolge rund 327.000 Einelternfamilien mit minderjährigen Kindern, die Zahl ist dabei in den vergangenen Jahren stetig gewachsen (2021: 318.000, 2020: 303.000). Gemessen an der Gesamtzahl der Familien mit minderjährigen Kindern machten sie im bevölkerungsreichsten Bundesland derzeit einen Anteil von rund 20 Prozent aus.




sozial-Branche

Gesundheit

Schlaganfall: Helges Kampf zurück ins Leben




Der neunjährige Schlaganfallpatient Helge mit seinem Physiotherapeuten Philip Ewert
epd-bild/Hannes von der Fecht
Kaum jemand rechnet damit, dass Kinder und selbst Ungeborene im Mutterleib einen Schlaganfall erleiden können. Doch jährlich sind zwischen 300 und 500 Kinder und Jugendliche betroffen - so wie Helge, für den sich urplötzlich das ganze Leben änderte.

Beverstedt, Bremen (epd). Langsam zieht Helge seinen Körper mit der linken Hand an der Kletterwand nach oben. Sein linker Fuß sucht nach festem Halt und findet einen Vorsprung. Der neunjährige Junge drückt sich in die Höhe, immer in Richtung Hupe kurz unter der Decke. Sport- und Physiotherapeut Philip Ewert sichert ihn mit einem Seil. „Ja, super, das ist es“, ruft er Helge zu. „Bis zur Hupe ist es nicht mehr lang, Du schaffst es!“ Wenig später trötet es durch die Sporthalle des Neurologischen Rehabilitationszentrum in Bremen-Friedehorst. Helge ist oben angekommen.

Es ist noch gar nicht so lange her, da wäre das unmöglich gewesen. Helge hielt seine linke Hand meist hinter dem Rücken, weil sie „Quatsch macht“, so hat er es damals selbst beschrieben. Er konnte sie nicht steuern, überhaupt war es für ihn schwer, die linke Körperhälfte zu koordinieren. An eine Tour an der Kletterwand war da nicht zu denken. „Das ist jetzt komplett weg, Helge benutzt die Hand ganz selbstverständlich mit“, freut sich Ewert zusammen mit dem Jungen. „Give me five“, fordert er Helge auf, um den Erfolg zu besiegeln. Der antwortet mit der Ghettofaust.

Extreme Kopfschmerzen und verschwommene Sprache

Es kam wie aus heiterem Himmel: Im Dezember 2019 überfallen Helge plötzlich extreme Kopfschmerzen. Die Sprache ist verschwommen, er rutscht ständig vom Stuhl. Die Kinderärztin ist ratlos, erst eine Untersuchung im Krankenhaus bringt Klarheit: Helge hat einen Schlaganfall erlitten. Diagnose Moyamoya, eine seltene Krankheit, bei der das Hirn durch verengte Hauptschlagadern unterversorgt wird. „Wir glaubten zuerst an einen Virusinfekt - ein Schlaganfall bei einem sechsjährigen Jungen, daran denkt doch niemand“, erinnert sich Helges Mutter Emely Peters.

Die Familie aus Beverstedt bei Bremerhaven ist geschockt, ihr Alltag von einer Minute auf die andere auf den Kopf gestellt. Einerseits. Und andererseits bringt die Diagnose Klarheit. „Wir wussten endlich, wie wir ihm helfen konnten“, sagt Emely Peters, die schon lange Zeit vorher Symptome registriert hat, auf die sich niemand einen Reim machen konnte: Wenn Helge nur mit Ohrenschützern ins Kino geht oder bei Gewitter unter den Tisch kriecht, weil er so lärmempfindlich ist. Oder im Dunkeln frühstückt, weil ihm das Licht wehtut. „Ich war schon verzweifelt, weil wir für all' das keinen Grund gefunden haben“, sagt Emely Peters. „Die Untersuchung im MRT hat uns gezeigt: Helge hatte schon vor dem Dezember 2019 viele kleine Schlaganfälle.“

Experten gehen von hoher Dunkelziffer aus

In Deutschland erleiden nach Angaben der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe jährlich 300 bis 500 Kinder und Jugendliche einen Schlaganfall, oft schon im Mutterleib oder während der Geburt. Die Dunkelziffer liegt vermutlich höher, weil die Symptome nicht in diese Richtung gedeutet werden und manchmal auch wieder verschwinden. „Es ist einfach ein großes Problem, dass man Kinder und Schlaganfälle nicht miteinander verbindet“, sagt Wiebke Maroske, Chefärztin der Neuropädiatrie in der Rehaklinik Friedehorst, und betont zugleich: „Es ist ganz wichtig, dass man einen Schlaganfall frühzeitig erkennt. Zeit spielt bei einer erfolgreichen Reha eine wichtige Rolle.“

Nach dem Schlaganfall kann Helge nicht mehr richtig laufen, er torkelt, ist wackelig auf den Beinen. Er kann nicht selbstständig essen und trinken, braucht Unterstützung beim Anziehen. Doch mit der schnell einsetzenden Reha, mit Ergo-, Physio- und Logopädie kämpft sich Helge zurück ins Leben. Operationen im internationalen Moyamoya-Zentrum des Universitäts-Kinderspitals Zürich helfen und sollen verhindern, dass es wieder zu einem Schlaganfall kommt.

Bundesweit vier Anlaufstellen für Eltern

Unterstützung kommt vom Bremer Schlaganfall-Kinderlotsen Maik Hohmann, der auch in Friedehorst arbeitet. Er steht betroffenen Familien beratend zur Seite. Mittlerweile gibt es bundesweit vier Anlaufstellen dieser Art, jeweils zuständig für den Norden, Süden, Osten und Westen Deutschlands. Koordiniert wird ihr Einsatz durch die Schlaganfall-Hilfe in Gütersloh. „Wir wissen, wo es welche Hilfen gibt, wir begleiten durch den Dschungel von Diagnosen und unterstützen beispielsweise bei Anträgen für geeignete Therapien und Gutachten“, erklärt Maik Hohmann.

Die Hilfe ist wichtig, denn nicht nur der Alltag mit dem Kind kostet viel Kraft. „Wir müssen mit den Krankenkassen manchmal kämpfen, wenn es beispielsweise um Reha-Anträge oder um die Bewilligung von Hilfsmitteln geht“, sagt Emely Peters. „Da hat uns auch die Selbsthilfegruppe für Schlaganfallkinder sehr geholfen, die es mittlerweile in vielen Regionen Deutschlands gibt.“

Kinder haben gute Heilungschancen

Ob nach einem Schlaganfall alle Schäden geheilt werden können, ist nach den Worten von Chefärztin Wiebke Maroske nicht ausgemacht. „Aber bei Kindern ist die Fähigkeit des Gehirns, sich neu zu organisieren, die neuronale Plastizität, besonders gut ausgeprägt.“ Es helfe nichts, die Lage schönzureden: „Aber wir können Mut machen. Es gibt gute Aussichten, Funktionen wieder neu zu erwerben.“

Jetzt, mehr als drei Jahre nach dem massiven Schlaganfall, geht Helge wieder zum Schwimmkurs, verabredet sich mit Freunden, kann selbstständig essen und trinken. „Die Reha hier in Friedehorst war megagut - das hat uns in den Alltag zurückgeholt“, berichtet Emely Peters. Sie ist aber auch überzeugt, dass der Erfolg trotz gelegentlicher Frust-Tage viel mit Helge selbst zu tun hat: „Er ist so positiv, das gibt unheimlich viel Kraft.“

Dieter Sell


Gesundheit

Hilfen nach Schlaganfall bei Kindern



Bremen (epd). In Deutschland gibt es vier Anlaufstellen, die Familien mit Kindern nach Schlaganfällen in den Regionen Nord, Süd, Ost und West beraten. Das Angebot ist unabhängig von Krankenkassen oder anderen Kostenträgern. Es wird von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe koordiniert und ist für die Ratsuchenden kostenlos:

  • Schlaganfall-Kinderlotse Nord (Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein), Maik Hohmann in Bremen. Kontakt: 05241/9770-33, schlaganfallkinderlotse@hb.johanniter-kliniken.de
  • Schlaganfall-Kinderlotsin Süd (Bayern, Hessen, Baden-Württemberg), Corinna Eitel in Vogtareuth. Kontakt: 05241/9770-66, schlaganfall-kinderlotsin@schoen-klinik.de
  • Schlaganfall-Kinderlotsin Ost (Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), Anett Werk in Brandenburg an der Havel. Kontakt: 05241/9770-67, schlaganfall-kinderlotsin@vamed-gesundheit.de
  • Schlaganfall-Kinderlotsin West (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Sabine Held in Bielefeld. Kontakt: 05241/9770-62, schlaganfall-kinderlotsin@evkb.de

Außerdem existieren mittlerweile in vielen Regionen Deutschlands Selbsthilfegruppen für Kinder mit Schlaganfall, die Eltern mit ihrem profunden Wissen gerne zur Seite stehen.



Gesundheit

Schlaganfall-Kinderlotse: "Nicht lange fackeln"



Bremen (epd). Das Thema ist kaum bekannt, und doch kann es das Leben betroffener Familien komplett auf den Kopf stellen: In Deutschland erhalten nach Angaben der Deutschen Schlaganfall-Hilfe jährlich 300 bis 500 Kinder und Jugendliche die Diagnose Schlaganfall. „Die Dunkelziffer liegt vermutlich höher“, sagte der Bremer Schlaganfall-Kinderlotse Maik Hohmann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach einem Schlaganfall müsse möglichst schnell gehandelt werden. „Nicht lange fackeln und das Krankenhaus aufsuchen oder einen Notarzt rufen“, sagte Hohmann, der Familien beratend zur Seite steht.

In Deutschland gibt es ein Lotsen-Netz für Familien, zu dem neben Hohmann für den Norden drei Kolleginnen in Vogtareuth bei München (Süden), Bielefeld (Westen) und Brandenburg (Osten) zählen. „Wir wissen, wo es welche Hilfen gibt, wir begleiten durch den Dschungel von Diagnosen und unterstützen beispielsweise bei Anträgen für geeignete Therapien und Gutachten“, erläuterte Hohmann. Der Schlaganfall-Lotse gehört zum Team des Neurologischen Rehabilitationszentrums Friedehorst in Bremen-Lesum. Finanziert wird die Arbeit über Spendengelder der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Gütersloh. Sie vermittelt auch den Kontakt zu den Schlaganfall-Kinderlotsen.

Diagnose ist oft schwer zu stellen

Wenn Eltern die Diagnose „Schlaganfall“ für ihr Kind erhielten, werfe dies sie zunächst nicht selten in eine Schockstarre, hat Sozialpädagoge Hohmann beobachtet. Zudem sei die Diagnose schwierig, weil kaum jemand mit einem Schlaganfall bei Jüngeren rechne. „Typische Anzeichen sind Beeinträchtigungen im motorischen Bereich wie das Nachziehen eines Beines beim Gehen. Auch Lähmungen gehören dazu, plötzlich auftretende unerklärliche Sprachverluste, Auffälligkeiten im Gesichtsbereich, Verhaltensstörungen, epileptische Anfälle.“

Beratungen und Netzwerke wie die Elterndatenbank der Schlaganfall-Hilfe könnten aus der Schockstarre helfen. Die Stiftung veranstaltet auch mehrtägige Sommer-Camps: „Für die Familien ist es wichtig, dass sie in ihrer Nähe Menschen finden, mit denen sie sich austauschen können, beispielsweise über hilfreiche Therapien, Entlastungen im Alltag und wichtige Hilfsmittel.“

Je nach Schwere könnten die Einschnitte für Kinder und Jugendliche schwerwiegend sein. Aber auch die Heilungschancen seien häufig besser als bei Erwachsenen. Hohmann: „Eine langfristige Prognose ist immer schwierig, aber die Erfahrungen zeigen, dass man oft positiv überrascht wird. Wir hatten schon massiv betroffene Kinder, die jetzt weiter in ihre Schulen gehen, eine Ausbildung beginnen oder ein Studium aufnehmen können.“

Dieter Sell


Behinderung

Ins "Zentrum" statt ins Altenheim




Arthur, der früher die Kühe versorgt hat, besucht nach wie vor gerne den Kuhstall der Dorfgemeinschaft.
epd-bild/Pat Christ
Im Alter ins Heim - das finden die meisten Senioren wenig verlockend. So geht es auch Menschen mit einer Behinderung, wenn ihnen wegen Hilfsbedürftigkeit ein Umzug ins Pflegeheim droht. Anders in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth. Dort kann man trotzdem bleiben.

Hohenroth (epd). Mal schauen, wer heute zu Besuch gekommen ist, um in Hohenroth einen Café latte oder einen Bio-Apfelsaft zu trinken. Mal schauen, wer heute arbeitet. Dort, wo man selbst mal tätig war. Wie schön, dass es möglich ist, zu bleiben! 24 Männer und Frauen aus der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth im Kreis Main Spessart mit einer geistigen Behinderung haben dieses Glück: Sind sie alt, können nicht alleine leben und müssen trotzdem nicht ins Pflegeheim. Dank einer 2021 eröffneten WG dürfen sie dort bleiben, wo seit 1978 gemeinsam gelebt und gearbeitet wird.

In der eigenen Molkerei zum Beispiel entstehen Joghurt und Frischkäse. In der Holzwerkstatt wird Spielzeug gefertigt. Aus der Bäckerei duftet es nach Brot und Kuchen. Ein Großteil der mehr als 160 Bewohnerinnen und Bewohner arbeitet in einem dieser Bereiche. Inzwischen gibt es aber immer mehr Ältere, die kaum noch oder nicht mehr arbeiten können. Für sie wurde ein barrierefreies Wohnprojekt mit Tagesstruktur geschaffen: „Und zwar deshalb, weil sich die Bewohner das wünschten“, sagt Mario Kölbl, der Leiter der SOS-Dorfgemeinschaft.

Arthur lebt seit 42 Jahren hier

Da ist zum Beispiel Arthur, 61 Jahre alt, der wegen einer Eisenspeicherstörung, Bluthochdruck und Diabetes inzwischen nicht mehr so fit ist wie noch vor zehn Jahren. Liebend gern streift der Bewohner des „Zentrums“ über das Areal der Dorfgemeinschaft. Manchmal schaut er in den Werkstätten vorbei, um sich mit einstigen Arbeitskollegen auszutauschen. Auch dem Kuhstall, wo er früher tätig war, stattet er gerne Besuche ab. „Ich lebe hier seit 42 Jahren“, sagt er. „Schrecklich“ wäre es gewesen, hätte er nun im Alter weggehen müssen.

Arthur braucht mehr Unterstützung als früher. Früher lebte er in einer Hausgemeinschaft, wie man es aus den SOS-Kinderdörfern kennt. Doch irgendwann wurde sein Unterstützungsbedarf für die Hauseltern schlicht zu groß. So zog er ins „Zentrum“, wie die neue Einrichtung schlicht genannt wird.

Bei einer Bewohnerversammlung 2016 wurde der Wunsch geäußert, in Hohenroth eine Einrichtung für Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf zu schaffen. Nur wenig später war dann Baubeginn für das „Zentrum“, das 7,2 Millionen Euro gekostet hat.

Viele Senioren wollen gewohnte Umgebung nicht verlassen

Wer - im Sinne der völligen Inklusion - kompromisslos die sofortige Auflösung aller Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung fordert, übersieht laut Kölbl den gravierenden sozialen Aspekt bei dem Thema: Menschen mit Behinderung möchten oftmals einfach nicht aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen werden. Der Einrichtungsleiter hat in den vergangenen Jahren mehrmals erlebt, wie fürchterlich es für die Bewohner war, wegen Hilfsbedürftigkeit in ein fremdes Altenheim zu kommen: „Das waren oft herzzerreißende Szenen.“

Für den „Zentrums“-Neubau musste lediglich ein Kuhstall weichen, erläutert der Einrichtungsleiter. Nach dessen Abriss war im Herzen der Dorfgemeinschaft genug Platz für das neue Projekt. Niemand spricht von „Altenheim“, sagt Kölbl: „Unser Zentrum ist gedacht für Menschen, die noch etwas vorhaben.“ So wie „Nesthäkchen“ Frank. Der junge Mann mit Down-Syndrom ist gerade mal 43. „Frank ist ein Einzelgänger“, sagt „Zentrums“-Mitarbeiterin Judith Herget. Das Gemeinschaftsleben bei den Hauseltern hatte ihn überfordert, also zog er ins „Zentrum“.

Pflege steht nicht im Vordergrund

Hier arbeiten mehrere Pflegekräfte. Insgesamt allerdings besteht das 18-köpfige Team aus einem bunten Mix an Professionen. Die Pflege steht nicht im Mittelpunkt. Vorrangig geht es um die Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dafür sorgen Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger. Wobei viele Bewohner noch sehr selbstständig sind. Wenn sie Lust auf einen Cappuccino haben, spazieren sie einfach ins dorfeigene Café, wo sie dann auch auswärtige Gäste treffen. Einige lieben es, sich etwa im Dorfladen mit Leckereien einzudecken.

Anders als in Pflegeheimen, wo viele Senioren bettlägerig sind, ist im Augenblick nur einer der 24 Männer und Frauen nicht mobil. Die Bewohnerschaft ist vergleichsweise jung, Marietta mit 76 die Älteste. „Allerdings ist es so, dass die Fähigkeiten der Menschen stärker nachlassen, als wir das gedacht hatten“, sagt Kölbl. Zuletzt habe sich gezeigt, dass nicht alle Bewohner - so wie etwa Arthur - täglich durch die Dorfgemeinschaft streifen oder sonst etwas unternehmen möchten. Einige der Männer und Frauen haben am liebsten einfach nur ihre Ruhe, weiß Kölbl.

Während es für Pflegeeinrichtungen dieser Tage ein Riesenglück bedeutet, alle Stellen besetzen zu können, hatte Kölbl keine Probleme, Fachkräfte anzuheuern. Krankenschwester Judith Herget zum Beispiel kam zu ihrem neuen Job, weil sie vor einigen Jahren acht ältere Bewohner einer Hohenroth-Außenstelle kennenlernte. Damals hatte sie noch in einer Sozialstation gearbeitet. Herget schloss die Menschen sofort ins Herz. Als sie gefragt wurde, ob sie im „Zentrum“ arbeiten will, brauchte es nur eine kurze Bedenkzeit. Und sie sagte zu.

Pat Christ


Senioren

Mit "Veronika, der Lenz ist da" gegen Demenz




Der inklusive Chor "Vergissmeinnicht" bei einer Probe
epd-bild/Evelyn Sander
Musizieren tut Demenzkranken gut. Das ist in der Forschung längst bekannt. Wie viel Spaß das gemeinsame Singen macht und worauf es dabei ankommt, zeigt der inklusive Chor "Vergissmeinnicht" in Hamburg.

Hamburg (epd). Es beginnt mit Schulterkreisen und Gähnen, mit „Ssst“, „Ruiuiui“ und „Dododo“: Jede Probestunde des inklusiven Chors „Vergissmeinnicht“ in Hamburg-Wandsbek startet mit Lockerungsübungen. „Bewegung gehört dazu“, sagt Chorleiterin Monika Röttger.

Sie setzt sich ans Klavier und gibt erste Töne vor. 18 ältere Männer und Frauen sind heute da. Etwa ein Drittel von ihnen ist von Demenz betroffen, andere sind Angehörige oder Menschen, die einfach Lust auf Singen haben. Man tuschelt, knufft sich in die Seite und lacht. Es geht los, „Frühling kehrt bei uns ein“ erklingt. Manche stehen, andere sitzen. Strenge Vorschriften gibt es nicht. Nur eines ist der Stimmtherapeutin wichtig: „Das gemeinsame Singen soll glücklich machen.“

Auf Perfektion kommt es der Leiterin nicht an

Perfektion, darauf kommt es der 60-jährigen Chorleiterin mit den kurzen Haaren nicht an. „Auch Schema-F funktioniert bei diesem Chor nicht, wir orientieren uns immer an den Schwächsten in der Gruppe“, sagt sie. Was es brauche, seien Humor, Geduld und Spontaneität. Manchmal werden Teilnehmende unruhig, tanzen, bekommen Lachanfälle oder kommen zum Klavier und wollen die Notenblätter sortieren. „Da muss ich einfach gut improvisieren können“, sagt Röttger und schmunzelt.

Auf dem Programm stehen Lieder wie „Veronika, der Lenz ist da“, das viele Sängerinnen und Sänger von früher kennen, aber auch einfache Stücke aus Afrika. Seit zehn Jahren leitet sie diesen besonderen Chor, inzwischen rückt das Thema Musik für Demenzerkrankte immer mehr in den Fokus.

Neue Initiative „Demenz und Musik“

Im vergangenen Jahr gründete der Deutsche Musikrat die Bundesinitiative „Musik und Demenz“, um entsprechende Angebote flächendeckend voranzubringen. Auch das Bundesseniorenministerium und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) wollen das Angebot für Betroffene stärken und gründeten Anfang März das Förderprojekt „Länger fit durch Musik“.

Der Bedarf ist groß. Laut dem zuständigen Bundesministerium waren 2022 mehr als 1,8 Millionen Deutsche von Demenz betroffen, laut Schätzungen wird sich die Zahl bis zum Jahr 2050 auf rund 2,6 Millionen erhöhen. „Musiktherapie ist vor allem da hilfreich, wo Worte und Gespräche nicht mehr möglich sind“, sagt Lutz Neugebauer, Leiter der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft.

„Wenn Menschen mit Demenz beim Singen gemeinsam aktiv sind, stärkt das ihr Selbstwertgefühl und ist einfach Lebensfreude pur“, sagt Anna Hassel von der Alzheimer Gesellschaft Hamburg, die das Projekt „Vergissmeinnicht“-Chöre leitet. Zwei inklusive „Vergissmeinnicht“-Chöre gibt es in Hamburg, einen in Wandsbek, den anderen in Altona. Es sollen noch mehr werden, damit der Weg für die Sängerinnen und Sänger zu den Chorproben möglichst kurz ist.

Sozialarbeiterin: Der Chor ist mehr als Musik

Hassel möchte Hemmschwellen abbauen, mit Vorurteilen aufräumen. „Wenn Demenzerkrankte nach langer Coronapause noch alle Liedtexte können, geht einem das Herz auf“, sagte die 40 Jahre alte Sozialarbeiterin und lächelt. Der Chor sei viel mehr als nur Musik: Hier hätten sich neue Freundschaften gefunden, pflegende Angehörige tauschten sich aus, stützten einander, gemeinsam habe man Spaß.

Forschungen belegten, dass Musik auch bei unruhigem oder ängstlichem Verhalten helfe. Und wenn Demenzerkrankte neue Lieder lernten, sei das „aktives Gedächtnistraining“, sagt Hassel, die auch Expertin für Kulturarbeit mit Älteren (Kulturgeragogin) ist. Das Training könne die Demenzerkrankung zwar nicht aufhalten, aber ihren Verlauf verlangsamen, sagt sie.

Auftritt in der Elbphilharmonie als Höhepunkt

Besonders freut es Hassel, wenn die Betroffenen bei den regelmäßigen Auftritten über sich hinauswachsen: „Ich möchte, dass unsere Sängerinnen und Sänger gesehen werden und den Applaus genießen können.“ Ein Highlight wird im Juli der Auftritt bei „Die Elbphilharmonie singt“. „Vergissmeinnicht“ ist einer von 20 teilnehmenden Laienchören aus Norddeutschland.

Der Chor- und Orchesterverband BMCO sieht Musik als „Königsweg“ zu Menschen mit Demenz. Sie baue „Klangbrücken“ zu Erinnerungen, Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuern.

Wie sich das anfühlt, erlebt Tanja Döhring mit ihrem Vater Kurt Mletschkowsky, der in einer Demenz-Wohngemeinschaft lebt. Seit Jahren singen die beiden gemeinsam im „Vergissmeinnicht“-Chor. „Es tut ihm richtig gut und er hat nette, neue Menschen kennengelernt“, erzählt Döhring und legt ihre Hand auf den Arm ihres Vaters. Früher habe er oft unter der Dusche gesungen. Richtige Gespräche könne sie mit ihrem Vater nicht mehr führen, aber beim Chor spiele das auch keine Rolle: „Mein Vater strahlt richtig, wenn er singt.“ Und sogar neue Melodien kann er sich merken.

Evelyn Sander


Kirchen

Diakonie und Caritas sehen "neue Armut"



Die Inflation treibt immer mehr Menschen in die Beratungsstellen von Caritas und Diakonie. Die Wohlfahrtsverbände sprechen von einer "neuen Armut". Sie erfasst zunehmend auch erwerbstätige Menschen der unteren Mittelschicht.

Stuttgart/Freiburg/Karlsruhe (epd). Ausgerechnet im reichen Baden-Württemberg haben immer mehr Menschen Geld- und Existenzsorgen. Das geht aus einer Umfrage von Diakonie und Caritas im Land hervor, die am 4. Mai bei einem Online-Pressegespräch vorgestellt wurde. Die Vorständinnen und Vorstände der vier Kirchlichen Wohlfahrtsverbände im Südwesten sprachen von einer „neuen Armut“.

Die steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel bringen den Umfrageergebnissen aus den vergangenen zwei Jahren zufolge auch Haushalte unter Druck, die bisher gut finanziell zurechtkamen. Die „neue Armut“ werde sich noch verstärken, befürchten die Wohlfahrtverbände. So stehen etwa Nebenkostenabrechnungen mit den Aufforderungen zur Nachzahlung oft noch aus.

Menschen aus der Mittelschicht rutschen in die Armut

„Die steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten sind fast zu 100 Prozent in den Beratungsstellen angekommen“, sagte die Vorständin des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Annette Holuscha-Uhlenbrock. Ratsuchende kämen vor allem wegen Liquiditätsproblemen, die zugleich starke Zukunftsängste auslösten. „Ich finde es erschreckend, dass zunehmend auch Menschen aus der Mittelschicht in Armut rutschen“, so die Caritasdirektorin.

Der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Baden, Urs Keller, wies darauf hin, dass die staatlichen Unterstützungsleistungen nicht im selben Maße gestiegen seien wie die Inflation und die Lebensmittelpreise. Viele Menschen hätten zwar Arbeit, aber ihr Einkommen reiche trotzdem nicht mehr aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. „Wer vorher Miete, Auto, Heizung, Telefon und Lebensmittel bezahlen konnte, steht heute schon bald bei der Tafel an“, sagte der Oberkirchenrat.

Kirchliche Hilfen kein Ersatz für staatliche Unterstützung

Die Angebote der Kirchen seien jedoch kein Ersatz für staatliche Unterstützungsangebote, so Keller. Gleichwohl leisten die Kirchen in Baden-Württemberg mit dem Energienothilfefonds einen Beitrag zur Bekämpfung der finanziellen Not. „Ich bin froh, dass die Kirchen ihrem Auftrag entsprechend handeln“, betonte die Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Annette Noller.

Mit insgesamt 16,9 Millionen Euro unterstützen die evangelischen und katholischen Kirchen im Südwesten Menschen, die wegen der anhaltenden Teuerungen akut in finanzielle Not geraten sind. Die Landeskirchen und (Erz-) Diözesen hatten auf die sich aus der Energiepreispauschale ergebende Kirchensteuer verzichtet. Das Geld wurde in den Energienothilfefonds eingebracht.

Beratungsstellen sind längst überlastet

Zielgruppenspezifische Angebote forderte die Vorständin des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, Birgit Schaer. Neben finanzieller Entlastung bräuchten die ratsuchenden Menschen schnelle und unbürokratische Soforthilfe. „Ohne die Beratungsstellen von Caritas und Diakonie möchte ich mir unser Land nicht vorstellen“, sagte Schaer.

Gleichwohl sind auch die Beratungsstellen überlastet. Der steigende Informationsbedarf sowie die zunehmende Komplexität der Anfragen haben dazu geführt, dass die Wartezeiten auf einen Beratungstermin immer länger werden: für eine allgemeine Sozialberatung beträgt die Wartezeit laut der Umfrage zurzeit zwei bis fünf Wochen, in der Schuldnerberatung zwei bis sechs Monate. Um der Flut von Anfragen gerecht zu werden, werden vermehrt Telefonberatungen angeboten.

Susanne Lohse


Senioren

Senioren können Künstliche Intelligenz an neuen Lernorten testen



Bonn (epd). Mit einem neuen Projekt will auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ältere Menschen an die Künsliche Intelligenz (KI) heranführen. Demnächst böten zehn Lernorte älteren Menschen die Möglichkeit, sich mit Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen und KI-basierte Geräte wie Sprachassistenten, Haushaltsroboter, Smart Watches oder Anwendungen wie ChatGPT selbst auszuprobieren, teilte die Organisation am 27. April in Bonn mit.

Ältere Menschen begegnen laut BAGSO in ihrem Alltag regelmäßig Technologien, die auf KI basieren. Doch was steckt überhaupt hinter dem Begriff der Künstlichen Intelligenz? Und wie können ältere Menschen von KI-Technologien profitieren? Antworten auf diese und andere Fragen wollen die Lernorte geben, die über das Projekt „KI für ein gutes Altern“ der BAGSO durch das Bundesfamilienministerium gefördert werden. Insgesamt gibt es damit deutschlandweit 42 KI-Lernorte für ältere Menschen.

Die sind zum Beispiel bei Seniorenbüros, Wohnberatungsstellen, Senioreninitiativen und Mehrgenerationenhäusern angesiedelt. Ihr Ziel ist es, dass Ältere sich kompetent und eigenverantwortlich mit dem Thema Künstliche Intelligenz auseinandersetzen und sich in aktuelle Diskussionen darüber einbringen können. Die Lernorte, die als Modellprojekte gefördert werden, erhalten Technik im Wert von jeweils bis zu 5.000 Euro, um alltagsnahe Erfahrungen mit KI-Systemen zu ermöglichen. Außerdem werden ehrenamtliche Technikhelferinnen und -helfer für die Arbeit mit älteren Menschen qualifiziert.



Kampagne

Engagement-Kalender wieder freigeschaltet



Berlin (epd). Die Freiwilligeninitiative „Engagement macht stark!“ geht in die nächste Runde. Schon seit 19 Jahren wird in der Kampagne der freiwillige Einsatz von rund 30 Millonen Bundesbürgerinnen und -bürgern gewürdigt und öffentlich gemacht. Seit dem 2. Mai ist die Online-Plattform freigeschaltet, teilte das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) mit. Dort registrierte es im Vorjahr rund 15.000 Aktionen aus dem Bereich des Ehrenamtes.

Höhepunkt der Initiative ist die Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom 8. bis 17. September 2023, die ebenfalls vom BBE veranstaltet wird. Um Teil der Kampagne zu werden, können freiwillig Engagierte ihre Aktivitäten und Veranstaltungen rund um die Engagement-Woche im September in den Engagement-Kalender eintragen.

Aufruf: Aktivitäten online bekanntmachen

„Einmal im Jahr erhalten engagierte Menschen bundesweit eine Bühne, auf der sie ihre Arbeit und ihre Projekte präsentieren können. So ist die Woche des bürgerschaftlichen Engagements ein herausragender Beitrag zur Aktivierung und öffentlichen Wahrnehmung von Engagement und zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens“, so Projektleiter Dieter Rehwinkel.

Seit 2004 veranstaltet das BBE die Woche des bürgerschaftlichen Engagements. Es ist ein Zusammenschluss aus Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft. Rund 290 Mitgliedsorganisationen verfolgen das Ziel, bürgerschaftliches Engagement in allen Gesellschafts- und Politikbereichen zu fördern.



Gewaltschutz

Organisation Solwodi registriert mehr Beratungsbedarf



Koblenz (epd). Die Frauenrechtsorganisation Solwodi hat für das Jahr 2022 mehr Beratungen von Frauen mit Gewalterfahrungen verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Erstkontakte um 9,2 Prozent auf insgesamt 2.278 gestiegen, teilte die Organisation am 2. Mai in Koblenz mit. Solwodi forderte die Politik auf, Beratungsstellen höher zu fördern und mehr Kapazitäten in Schutzeinrichtungen zu ermöglichen. Die Organisation betreibt den Angaben zufolge derzeit bundesweit in 18 Städten insgesamt 21 Fachberatungsstellen sowie 14 Schutzeinrichtungen und Wohnprojekte.

Mit 314 Erstkontakten waren den Angaben zufolge bulgarische Frauen am stärksten vertreten. „Sehr häufig handelt es sich bei den Frauen um Romnja oder Angehörige anderer Minderheiten, die in Bulgarien diskriminiert werden und daher in schwierigen Verhältnissen leben“, hieß es.

Die zweitgrößte Gruppe seien Frauen aus Nigeria mit 180 Erstkontakten. Bei ihnen gehe es häufig um asylrechtliche Fragen. Auch bei ukrainischen Frauen sei die Zahl der Erstkontakte gestiegen - von 24 auf 90 im vergangenen Jahr.




sozial-Recht

Landessozialgericht

Fast taube Ärztin ist nach Erstausbildung nicht mehr "hilflos"




Das LSG Stuttgart hat den Entzug des Merkzeichens "H" nach beendetem Studium bestätigt.
epd-bild/Heike Lyding
Als "hilflos" eingestufte gehörlose Personen verlieren nach dem Ende ihrer Erstausbildung regelmäßig das ihnen zugeteilte Merkzeichen "H" (hilflos). Liegt keine andere Beeinträchtigung vor, können sie ohne fremde Hilfe ihr Leben gestalten, urteilte das Landessozialgericht Stuttgart und erklärte den Entzug des Merkzeichens "H" für korrekt.

Stuttgart (epd). Entschieden wurde der Fall einer in ihrer Kindheit nahezu ertaubten Frau, die nach dem Abschluss ihrer Erstausbildung nicht mehr als „hilflos“ gilt. Sie hat erfolgreich ein Medizinstudium absolviert und folglich ist bei ihr der Entzug des Merkzeichens „H“ (hilflos) gerechtfertigt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 22. April veröffentlichten Urteil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass bei der Frau nicht mehr von einer die Hilflosigkeit begründenden Kommunikationsstörung auszugehen sei.

Anderes könne aber gelten, wenn der Gehörlose etwa wegen Minderbegabung „nicht in der Lage ist, das Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten mit der höheren Umwelt zu erlernen, das bei einem erfolgreichen Besuch einer Gehörlosenschule vermittelt wird“, betonten die Stuttgarter Richter.

Ärztin verlor Merkzeichen nach beendetem Studium

Konkret ging es um eine ausgebildete Ärztin, die seit ihrem zweiten Lebensjahr wegen einer Hirnhautentzündung beidseitig nahezu ertaubt ist. Ihr wurden ein Grad der Behinderung von 100 sowie mehrere Merkzeichen, darunter „Gl“ (Gehörlos), „G“ (erhebliche Gehbehinderung) und „H“ zugesprochen. Schwerbehinderte Menschen können damit derzeit bei der Einkommensteuer einen Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich geltend machen. Zudem werden sie von der Kraftfahrzeugsteuer befreit und können auch Freifahrt-Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Im November 2015 entzog ihr das Landratsamt die Merkzeichen „G“, „B“ (Begleitperson) und „H“. Bei angeborener oder im Kindesalter erworbener Taubheit seien die Merkzeichen „G“ und „B“ in der Regel nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres begründet. Auch die Voraussetzungen für das Merkzeichen „H“ lägen nicht mehr vor, so das Amt.

Amt sah Zeit der Hilflosigkeit als beendet an

Der Widerspruch der Ärztin hinsichtlich des Merkzeichens „H“ hatte zunächst Erfolg. Doch ab 11. Dezember 2020 wurde ihr im Alter von 36 Jahren endgültig der Status „hilflos“ entzogen.

Das Merkzeichen „H“ werde bei tauben oder fast tauben Menschen ab Beginn der Frühförderung erteilt, so die Behörde. Denn in dieser Zeit bestehe Hilflosigkeit wegen eines erhöhten Kommunikationsbedarfs - in der Regel bis zur Beendigung der ersten Ausbildung. Die erste Ausbildung, hier ihr Medizinstudium, habe sie aber abgeschlossen und arbeite als Assistenzärztin.

Die Ärztin zog vor Gericht und meinte, dass ihre Ausbildung erst mit ihrem Fachärztinnenabschluss beendet sei. Als Assistenzärztin dürfe sie nicht alleine arbeiten. Für ihren „Facharztabschluss“ habe sie jedoch weiterhin Unterstützungsbedarf. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention müssten die Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, behinderte Menschen bei der von ihnen gewählten Ausbildung unterstützen, so ihre Begründung. Doch sowohl das Sozialgericht Mannheim als auch das LSG wiesen ihre Klage auf Weitergewährung des Merkzeichens „H“ ab.

LSG: Behinderungsausgleich nicht mehr erforderlich

Das LSG verwies darauf, dass die Ärztin ihre Erstausbildung nach ihrem 28 Semester dauernden Medizinstudium abgeschlossen habe. Ein erforderlicher Behinderungsausgleich in Form eines Merkzeichens „H“ sei nicht mehr ersichtlich.

Als „hilflos“ würden Personen nach dem Einkommensteuergesetz gelten, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedürfen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) könne Hilflosigkeit vorliegen, wenn eine behinderte Person mindestens zwei Stunden täglich fremde Hilfe benötigt.

Keine Minderbegabung oder geistige Behinderung

Die Klägerin führe jedoch ein selbstbestimmtes Leben und könne ihre zwei Kinder selbst versorgen. Sie benötige auch keine „wiederkehrende Hilfe“ wie beim An- und Auskleiden, der Nahrungsaufnahme oder der Körperpflege. Bei vor Spracherwerb ertaubten Menschen liege anfangs ein Kommunikationsdefizit vor, welches die gesamte Lebensführung prägt. Mit Abschluss der ersten Berufsausbildung sei dies aber in der Regel nicht mehr der Fall. Danach könne von einer Hilflosigkeit aber ausgegangen werden, wenn Gehörlose etwa eine Minderbegabung oder geistige Behinderung aufweisen und deshalb kein „Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten“ entwickeln konnten.

Das sei bei der ausgebildeten Ärztin indes nicht der Fall. Mit dem Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich laut dem Gericht nichts anderes. Denn diese begründe keine „Rechtsgrundlage für Leistungsansprüche“, urteilte nun das LSG.

Az.: L 6 SB 3065/22

Frank Leth


Landesarbeitsgericht

Arbeitgeber darf erkrankten Mitarbeiter nicht heimlich filmen lassen



Nürnberg (epd). Beim Verdacht auf eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit dürfen Arbeitgeber nicht den erkrankten Mitarbeiter auf dessen Privatgrundstück heimlich filmen lassen. Ohne „hinreichende Verdachtsmomente“ seien verdeckte Filmaufnahmen und Aussagen des ausführenden Privatdetektivs nicht im Kündigungsschutzprozess zu verwerten, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am 27. April veröffentlichten Urteil.

Der mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger arbeitete seit 23 Jahren als Betontechnologe in einem Betrieb im Raum Coburg. Seit November 2020 ist er, mit Ausnahme von einer Woche, durchgehend arbeitsunfähig erkrankt.

Privatdetektiv filmte heimlich durch die Hecke

Der Arbeitgeber wollte sichergehen, dass der Mitarbeiter auch tatsächlich erkrankt ist. Er beauftragte einen Privatdetektiv. Dieser filmte den Beschäftigten heimlich auf dessen Privatgrundstück durch ein Loch in der Hecke beim Bau einer Terrasse und einer Mauer. Dem Arbeitnehmer wurde daraufhin fristlos gekündigt. Er habe sich gesundheitsschädlich verhalten und die eigene Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht.

Im Kündigungsschutzverfahren räumte der Kläger ein, lediglich Handlangerdienste geleistet zu haben. Das LAG Nürnberg kassierte die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung. Auf Antrag des Klägers löste das Gericht das Arbeitsverhältnis aber gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 35.000 Euro auf, weil eine Weiterbeschäftigung wegen der „feindseligen Haltung des Arbeitgebers“ nicht mehr infrage komme.

„Erheblicher Eingriff in die Privatsphäre“

Die Nürnberger Richter betonten zudem, dass die auf dem Privatgrundstück vorgenommenen heimlichen Filmaufnahmen einen „erheblichen Eingriff in die geschützte Privatsphäre“ des Klägers darstellten. Nur bei einem Verdacht einer Straftat oder einer schweren Pflichtverletzung könne das zulässig sein. Eine heimliche Überwachung dürfe insbesondere nicht „ins Blaue hinein“ oder wegen geringfügiger Verstöße stattfinden.

Die Aufnahmen und die Aussagen des Privatdetektivs dürften daher nicht im Kündigungsschutzverfahren verwertet werden. Verwertet werden dürften aber die Aussagen des Klägers. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen genesungswidrigen Verhaltens rechtfertige das aber nicht.

Az.: 1 Sa 250/22



Landgericht

Langzeitarbeitslose können nicht Erstattung überhöhter Miete fordern



Berlin (epd). Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher können von ihrem Vermieter nicht die Erstattung überhöhter Mieten einklagen. Auch wenn die Miethöhe gegen die Mietpreisbremse verstößt, haben letztlich das Jobcenter oder der Sozialhilfeträger die Miete bezahlt, so dass ein möglicher Erstattungsanspruch auf diese übergegangen ist, entschied das Landgericht Berlin in einem am 24. April bekanntgegebenen Urteil.

Vor Gericht war ein früherer Harzt-IV-Bezieher gezogen, der festgestellt hatte, dass seine Miete gegen die in Berlin geltende Mietpreisbremse verstößt. Von seinem Vermieter verlangte er daher die Erstattung der zu viel gezahlten Miete. Die Miete sei in sittenwidriger Weise überhöht gewesen, so der Langzeitarbeitslose.

Amtsgericht weist Zahlung von über 11.000 Euro an

Als der Vermieter sich weigerte, zog der Hartz-IV-Bezieher vor das Amtsgericht Köpenick. Dieses entschied, dass der Vermieter an den Kläger und seinen damaligen Mitbewohner insgesamt 11.513 Euro zahlen muss.

Das Landgericht hob dieses Urteil jedoch wieder auf. Der Kläger sei gar nicht berechtigt, die Erstattung möglicherweise zu viel bezahlter Miete zu verlangen. Denn die Mieten seien ganz überwiegend vom Jobcenter bezahlt worden. Daher seien „sämtliche Forderungen des Klägers aus dem Mietverhältnis auf das Jobcenter übergegangen“. Eine Vollmacht des Jobcenters zur Durchsetzung solcher Forderungen habe der Kläger nicht.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Landgericht aber die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.

Az.: 64 S 190/21



Sozialgericht

Corona-Hilfen für Pflegeheime trotz verpasster Antragsfrist



München (epd). Alten- und Pflegeheimbetreibern haben auch nach einem verspäteten Antrag Anspruch auf Ausgleich für Mehraufwendungen und Mindereinnahmen wegen der Corona-Pandemie. Dass Einrichtungen bei einer verpassten Frist zur Abgabe der Unterlagen von Leistungen ausgeschlossen werden, verstößt gegen den vom Gesetzgeber festgelegten Willen, die finanziellen Hilfen pragmatisch zu gewähren, entschied das Sozialgericht München in einem am 24. April veröffentlichten Urteil.

Wegen der hohen finanziellen Belastungen von Pflegeeinrichtungen in der Pandemie hatte der Gesetzgeber Hilfen für Mehrkosten, etwa für Schutzmasken oder erhöhtem Personalbedarf, zugesagt. Auch für Mindereinnahmen sollte es Geld von den Pflegekassen geben.

Gesetzliche Kasse regelte den Ablauf selbst

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sollte hierfür das genauere Verfahren regeln. Dieser legte dann fest, dass für 2020 die Anträge bis 31. März 2021 gestellt werden müssen. Für das Jahr 2021 mussten Anträge bis zum 31. März 2022 vorliegen.

Im Streitfall hatte eine Pflegeeinrichtung des Bayerischen Roten Kreuzes erfolglos für März bis Dezember 2020 Hilfen in Höhe von knapp 100.000 Euro beantragt. Begründung: Die Anträge mitsamt den hierfür erforderlichen Belegen über Mehrkosten und Mindereinnahmen seien erst nach März 2021 und damit zu spät gestellt worden.

Gesetzgeber wollte schnelle und pragmatische Hilfen

Das Sozialgericht urteilte nun, dass der Pflegeeinrichtung die Hilfen zustehen. Zwar habe der Gesetzgeber dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung das Recht eingeräumt, das genauere Vorgehen über die Mittelvergabe zu regeln. Auch habe eine Frist zu Antragstellung gesetzt werden dürfen. Allerdings entspreche es nicht dem Willen des Gesetzgebers, dass Einrichtungen bei verpasster Frist von den Hilfen ausgeschlossen werden, betonten die Münchener Richter. Bei verspäteter Antragstellung müssten die Einrichtungsträger nur damit rechnen, dass sie verspätet Geld erhalten.

Denn der Gesetzgeber habe vor allem schnell und pragmatisch finanzielle Hilfen für die Pflegeheime vorgesehen. Dieses Ziel würde jedoch vereitelt, wenn die Hilfen wegen einer sehr kurzen Antragsfrist nicht gewährt würden. Das Sozialgericht schloss sich damit einem ähnlichen Urteil des Sozialgerichts vom 2. Juni 2022 an (Az.: S 10 P 119/21).

Az.: S 44 P 195/22




sozial-Köpfe

Kirchen

Ina Strickstrock rückt in den Vorstand von Diakoneo auf




Ina Strickstrock
epd-bild/Diakoneo/Markus Wagner
Im evangelischen Sozialunternehmen Diakoneo wird ein weiterer Vorstandsbereich geschaffen: Ina Strickstrock übernimmt ab 1. August die Zuständigkeit für Personal und Unternehmensentwicklung.

Neuendettelsau (epd). Das evangelische Sozialunternehmen Diakoneo erweitert seinen Vorstand um einen Sitz: Den neu geschaffenen Bereich „Personal und Unternehmensentwicklung“ leitet ab dem 1. August Ina Strickstrock. Sie ist seit 2018 bei Diakoneo. Als Referentin des Vorstandsvorsitzenden Mathias Hartmann hat sie die Fusion der beiden Diakoniewerke Neuendettelsau und Schwäbisch-Hall zu Diakoneo „wesentlich mitgestaltet“. heißt es in einer Mitteilung des Trägers. Zuletzt war sie mit der Sanierung der Behindertenhilfe-Einrichtung Sonnenhof in Schwäbisch Hall beschäftigt.

„Ich freue mich, mit Ina Strickstrock eine so engagierte und qualifizierte Kollegin im Vorstand begrüßen zu dürfen“, sagte Hartmann. Sie sei schon jetzt eine erfahrene Führungskraft bei Diakoneo, die den wichtigen Themenbereichen Unternehmensentwicklung und Personal bereits maßgebliche Impulse gegeben hat.

Als Leiterin der Unternehmensentwicklung habe die studierte Volkswirtin in den vergangenen Jahren die „zukunftssichere Ausrichtung von Diakoneo in strategischer, organisatorischer und kultureller Hinsicht in allen rund 200 Einrichtungen vorangetrieben“, heißt es weiter. Sie habe Diakoneo damit auf dem Weg zum größten diakonischen Sozialunternehmen in Süddeutschland mit mehr als 11.000 Mitarbeitenden begleitet. Mit dem neu geschaffenen Vorstandsposten übernehme Strickstrock „strategisch entscheidende Aufgabenbereiche“ - dazu gehöre auch die Digitalisierung der Arbeit.

Dem Diakoneo-Vorstand gehören neben Strickstrock und dem Vorstandsvorsitzenden Hartmann die Vorständin Dienste für Menschen, Manuela Füller, der Vorstand Gesundheit, Michael Kilb, und die Vorständin Bildung, Verena Bikas, an. Vakant ist der Posten des kaufmännischen Vorstands. Der bisherige Amtsinhaber Dietmar Motzer hatte Diakoneo „aus persönlichen Gründen“ zum 31. März dieses Jahres verlassen.

Mit einem Jahresumsatz von rund 800 Millionen Euro und Einrichtungen in Bayern und Baden-Württemberg ist Diakoneo einer der größten diakonischen Träger in ganz Deutschland. Hinzu komen Einrichtungen in Polen. Heute gehören Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kliniken zum Sozialunternehmen. Geleitet wird die Diakoneo seit 2015 von Mathias Hartmann.



Weitere Personalien



Verena Bentele (41), Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, ist nun auch Landesvorsitzende des bayerischen VdK. Die Münchnerin wurde am 4. Mai auf dem 22. Landesverbandstag einstimmig zur Nachfolgerin der bisherigen Landesvorsitzenden Ulrike Mascher gewählt, die nicht mehr zur Wahl angetreten war. Die ehemalige deutsche Biathletin und Skilangläuferin Bentele ist seit 2018 Präsidentin des VdK Deutschland ist und gehört dem bayerischen Landesvorstand des VdK Bayern bereits seit 2015 an. Die Wahl gilt für vier Jahre. Die vier stellvertretenden Landesvorsitzenden sind Antje Dietrich, Heinz Heeg, Hermann Imhof und Achim Werner.

Maike Krüger (36), bislang Leiterin der Betheler Stabstelle Unternehmensentwicklung, ist zum 1. Mai zur diakonischen Stiftung Eben-Ezer in Lemgo gewechselt. Gemeinsam mit Falko Heise und Udo Zippel bildet sie die Geschäftsführung der Stiftung. Krüger ist Nachfolgerin von Pastor Bartolt Haase, der zum 30. Juni aus der Geschäftsführung Eben-Ezers ausscheidet und künftig mit ganzer Stelle im Bethel-Vorstand in Bielefeld tätig sein wird. Zippel wird im April 2024 in den Ruhestand gehen. Dann werden Maike Krüger und Falko Heise zu zweit die Geschäftsführung in Lemgo innehaben. Krüger arbeitete seit 2019 in Bethel. Sie hat Wirtschafts- und Personalmanagement in Bochum und Manchester studiert, vor ihrer Tätigkeit war sie bei der Karstadt Sports GmbH im Bereichsmanagement verantwortlich.

Kai Frisch (59) hat am 2. Mai als erster Kinderschutzbeauftragter des Saarlandes seinen Dienst aufgenommen. Sozialminister Magnus Jung (SPD) sagte: „Mit ihm erwarten wir eine stetige Verbesserung des Kinderschutzes im Land insgesamt.“ Frisch arbeitete seit 1992 im saarländischen Landesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), zuletzt als Geschäftsbereichsleiter und stellvertretender Direktor im Bereich Kinder, Jugend und Familie. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehörten unter anderem die Verantwortung für die Fachberatungsstellen sowie die Projekte im Bereich der Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch gehört. Als Kinderschutzbeauftragter wird er fachlich unabhängig sowie weisungsungebunden arbeiten.

Alfred Zipfel-Zinn ist seit Monatsbeginn neuer Vizepräsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Er tritt die Nachfolge von Erwin Manger an, der nach über 35-jährigem Engagement in der bayerischen Versorgungsverwaltung in den Ruhestand geht. Seit 1994 ist Zipfel-Zinn in der bayerischen Versorgungsverwaltung tätig, unter anderem auf den Gebieten Haushalt und Personalmanagement. Von 2006 bis 2012 war der Beamte Leiter der Regionalstelle Oberfranken des ZBFS. Seit 2012 leitet er die Abteilung „Zentrale Aufgaben, Strategie, Digitalisierung“ bei der Zentrale des ZBFS in Bayreuth.

Benedikt Welter, Domkapitular, ist zum Vorsitzenden zweier Krankenhaus-Arbeitsgemeinschaften Katholischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz und Saarland gewählt worden. Er ist seit Januar 2022 Vorsitzender des Caritasverbandes für die Diözese Trier und nimmt zusätzlich interimistisch die Aufgaben des Diözesan-Caritasdirektors wahr. Zuvor war er Dechant des Dekanates Saarbrücken und Mitglied im Aufsichtsrat der caritas trägergesellschaft saarbrücken (cts). Die Arbeitsgemeinschaft vertritt im Saarland sechs Krankenhäuser mit acht Standorten und zwei Rehakliniken mit drei Standorten. In Rheinland-Pfalz gehören der Arbeitsgemeinschaft 34 Krankenhausstandorte sowie drei Rehabilitationskliniken an.

Lothar Heinrich (57), Mediziner, verstärkt die Geschäftsführung des privaten Pflegeunternehmens Doreafamilie. Er übernimmt übernimmt im Mai die Position des Chief Operating Officers des bundesweit tätigen Anbieters. Er löst Stephan Demmerle ab, der das operative Geschäft der Unternehmensgruppe seit dem 1. September 2019 verantwortet hat. Demmerle verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Lothar Heinrich war zuletzt Geschäftsführer der in Krefeld ansässigen Inoges Holding GmbH, einem Anbieter stationärer und ambulanter Therapieleistungen der Celenus salvea-Gruppe mit über 41 Einrichtungen. Die Dorea GmbH, genannt Doreafamilie, bietet seit 2015 integrierte Pflegeangebote von der ambulanten über die stationäre Pflege bis hin zu spezialisierten Pflegeleistungen erbringt. Sie betreut rund 7.500 pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und beschäftigt über 5.500 Mitarbeitende.

Ulrich Schulte ist nach mehr als 35 Berufsjahren im Zeichen des Roten Kreuzes vom DRK-Landesverband Westfalen-Lippe in Münster in den Ruhestand verabschiedet worden. „Ich blicke auf ein spannendes und erfülltes Berufsleben beim DRK zurück“, zog Schulte Bilanz. Er leitete in den 1990er Jahren für die DRK Westfalen-Lippe Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste gGmbH, eine Tochtergesellschaft des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, eine Landesflüchtlingsunterkunft in Castrop-Rauxel, in der bis zu 500 Geflüchtete untergebracht waren. Ab 2001 war er in der Geschäftsstelle des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe als Referent für Migrations-, Integrations- und Flüchtlingsfragen tätig. Ab 2015 leitete er den Fachbereich Migration und war mit seinem zehnköpfigen Team für die Migrationsarbeit des DRK und seiner zahlreichen Träger in Westfalen-Lippe zuständig.

Aleksandra Kahrs hat die Pflegedirektion in der Diakoneo Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik übernommen. In dieser Funktion ist sie auch Mitglied der Klinikleitung. Die gelernte Krankenschwester schloss berufsbegleitend einen Bachelor in Management von Sozialunternehmen an der Steinbeis-Hochschule Berlin und einen Master der Personalentwicklung an der Technischen Universität Kaiserslautern ab. Zuletzt war sie Pflegedirektorin am Klinikum Altmühlfranken in Weißenburg und Gunzenhausen. Vor ihrer Zeit in Mittelfranken arbeitete sie in Kliniken in Hamburg und Schleswig- Holstein in leitendenden Positionen.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Juni



Mai

9.5.:

Online-Seminar „Einstieg in die Welt der öffentlichen Fördermittel - EU, Bund, Länder und Kommune“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98817-159

9.-23.5.:

Online-Kurs: „Aufgaben und Pflichten ehrenamtlicher Aufsichtsräte“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

10.-12.5. Freiburg:

Seminar „Wenn das Miteinander zur Herausforderung wird - Fach- und Führungskräfte als Vermittelnde bei Konflikt und Mobbing“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

11.5. München:

Seminar „Datenschutz im Gesundheitswesen“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0251/48261-194

12.5. Berlin:

Seminar „Gefunden. Gebunden! Trends und Praxis in der Mitarbeiter:innen-Bindung“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828-221

22.5.:

Online-Seminar „Die Dublin-III-Verordnung - Eine Einführung“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

23.-25.5.:

Fortbildung „Aufsuchen statt Abwarten - Grundlagen Streetwork“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

Juni

12.-13.6. Berlin:

Fortbildung „Sexuelle Aufklärung: die Kunst der Vermittlung - Sexualität, Intimität und Beziehungen im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/7392885

14.-16.6. Hofgeismar:

Trainingsprogramm „Rückfallprävention bei Suchterkrankung und Substanzmissbrauch“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

15.6.:

Online-Kurs „Datenschutz aktuell: Urteile und aktuelle Problemstellungen“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

20.6. Berlin:

Seminar „Chancen- und Risikomanagement in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - vom Umgang mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98817-159

22.6. Freiburg:

Seminar „Steuer-Update für Non-Profit-Organisationen“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0761/79186-39

22.6.:

Online-Kurs „Resilienz - Training für Führungskräfte“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-16

28.6. München:

Seminar „ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0761/79186-39