sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

das vom Bundestag beschlossene neue Inklusionsgesetz für den Arbeitsmarkt hat aus der Sicht der Verbände noch einige Mängel. Auf Kritik stößt vor allem der Plan, künftig keine Strafen mehr zu verlangen, wenn Betriebe keine oder nicht genug behinderte Menschen einstellen. Ob das Gesetz so durch den Bundesrat kommt, ist offen. Auch den Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, Tobias Schmidt, überzeugt das Gesetz nicht. Warum, das erklärt er im Interview mit epd sozial.

Die Fälle sind selten, doch es gibt sie: Jährlich bekommen zwischen 300 und 500 Kinder und Jugendliche einen Schlaganfall. Der reißt sie aus dem Alltag und erzwingt oft lange Therapien. Doch die Behandlungen haben Erfolg, wie der Fall des kleinen Helge zeigt, der 2019 als Sechsjähriger einen Schlaganfall hatte. Mit Ergo-, Physio- und Logopädie kämpft sich der Junge zurück ins Leben. In Deutschland gibt es ein Hilfenetz für Familien, deren Kinder betroffen sind. Einer der Kinderlotsen ist der Bremer Maik Hohmann.

Aus vielen Umfragen weiß man, dass Senioren eher selten ihren Lebensabend im Heim verbringen möchten. Das gilt auch für Menschen mit einer Behinderung. Doch Möglichkeiten der Pflege daheim sind meist nicht vorhanden. Anders in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth im Kreis Main-Spessart. Dort werden Bewohner mit Behinderung, die aus dem Arbeitsleben ausscheiden, weiter betreut und müssen die ihnen vertraute Umgebung nicht verlassen.

Das Merkzeichen „H“ für „hilflos“ wird oft von Behörden aberkannt, wenn betroffene Personen ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Sie gelten dann nicht mehr als auf Hilfe angewiesen. Liegt keine andere Beeinträchtigung vor, können sie ohne fremde Hilfe ihr Leben gestalten, urteilte das Landessozialgericht Stuttgart und erklärte den Entzug des Merkzeichens „H“ bei einer gehörlosen Ärztin für korrekt. Die hatte geklagt, weil sie ihre Facharztausbildung noch nicht beendet war.

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Ihr Dirk Baas