

viele nach Deutschland Zugewanderte fühlen sich hierzulande auch nach Jahren nicht heimisch. Warum das so ist, berichtet der Syrer Housam Zakkour. Er hat schlechte Erfahrungen bei den Behörden gemacht. Wie man hier behandelt werde, sagt er, sei entscheidend für das Gefühl, willkommen zu sein. Doch oft fühlte er sich auf dem Amt als Mensch zweiter Klasse. Obwohl der Vorsitzende des Islamischen Kulturvereins in Jena seit mehr als zweieinhalb Jahrzehnten in Deutschland wohnt, bleibt Syrien für ihn seine Heimat - kein Einzelfall.
Sollen arbeitsfähige Bürgergeldempfänger zur Arbeit verpflichtet werden? Union und FDP sind dafür, doch der Plan ist höchst umstritten, nicht nur aufgrund der Rechtslage. Der Direktor des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bernd Fitzenberger, hält wenig von einer Arbeitspflicht. Sie hätte „gravierende Nachteile“ und verursache hohe Kosten, sagt er im Interview mit epd sozial. Außerdem bestehe das Risiko, dass eine Arbeitspflicht reguläre, oft produktivere Beschäftigung verdrängt.
Ein weiteres Thema, das derzeit hohe Wellen schlägt, ist der Plan von Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck, Sozialversicherungsbeiträge auf hohe Kapitaleinkünfte zu erheben. Der Vorschlag sei gut, aber noch zu unkonkret, sagt die Expertin Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit im Gespräch mit epd sozial: „Ich halte die Debatte darüber für sinnvoll, sogar notwendig. Habeck erkennt ein Problem, wo tatsächlich eines ist.“
Nicht nur im Verkehrssektor ist der Ausstoß von CO2 noch deutlich zu hoch. Auch im Gebäudebereich passiert mit Blick auf den Klimaschutz nicht genug. Das gilt auch für die vielen Immobilien der Sozialbranche. Denn den gemeinnützigen Trägern fehlt oft das Geld für Dämmung, Fotovoltaik oder neue Heizungen. Sie sehen den Staat mit Finanzhilfen in der Pflicht. Doch es gibt erste Finanzierungsmodelle, die privates Kapital für die energetische Transformation einbeziehen. Die Hoffnung, dass der Staat Milliardenbeträge zur Förderung der Transformation aufbringt, ist laut Professor Bernd Halfar naiv. Statt nach dem Fiskus zu rufen, „wäre es gut, andere Finanzierungsmodelle ins Auge zu fassen“, sagte der Soziologe und Sozialökonom dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Lesen Sie täglich auf dem epd-sozial-Account des Internetdienstes X Nachrichten aus der Sozialpolitik und der Sozialbranche. Auf dem Kanal können Sie mitreden, Ihren Kommentar abgeben und auf neue Entwicklungen hinweisen. Gern antworte ich auch auf Ihre E-Mail.
Ihr Dirk Baas
Frankfurt a.M. (epd). Dem Syrer Housam Zakkour ging es wie den meisten Geflüchteten nach ihrer Ankunft in Deutschland. Er musste von Behörde zu Behörde laufen - und machte prägende Erfahrungen: Wie man hier behandelt werde, sagt er, sei entscheidend für das Gefühl, willkommen zu sein. Doch genau das habe sich bei ihm nicht eingestellt. Oft fühlte er sich auf dem Amt als Mensch zweiter Klasse.
Doch auch Leute aus seiner Nachbarschaft gingen bis heute auf Abstand zu ihm, klagt er: „Wegen meiner Hautfarbe, meinem Bart.“ Obwohl der Vorsitzende des Islamischen Kulturvereins in Jena seit mehr als zweieinhalb Jahrzehnten in Deutschland wohnt, bleibt Syrien für ihn seine Heimat.
Sechs Kinder hat der Muslim. Dass er sie nicht seinem Glauben gemäß erziehen kann, verhindere zusätzlich, dass er Deutschland als Heimat empfindet. Zakkour lehnt es ab, wie Kindern in der Schule das Schwimmen beigebracht wird. Er möchte nicht, dass Mädchen zusammen mit Jungen planschen. Auch sollen seine Kinder nicht auswärts übernachten. Regelmäßig gebe es Streit, wenn eine Klassenfahrt anstehe. Zakkour fühlt sich gezwungen, seine Kinder mitfahren zu lassen - und sieht darin Verstöße gegen die Religionsfreiheit.
Für Noa Ha vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung ist es problematisch, mit dem Begriff „Heimat“ zu operieren. Man solle besser darüber nachdenken, wie das Gefühl von Zugehörigkeit entstehen kann. Das gehe nicht ohne die prinzipielle Bereitschaft, Neubürger aufzunehmen. Teilhabechancen zu eröffnen, sei essenziell. „Von Gewerkschaften wissen wir, dass die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten an Betriebsräten ein wichtiger Teil der Integration ist“, unterstreicht die Forscherin, deren Wurzeln zum Teil in Indonesien liegen. Wer eine schöne Wohnung und ein gutes Einkommen hat, wer sich akzeptiert und freundlich behandelt fühlt, werde sein Umfeld irgendwann als Heimat empfinden.
Integrationsprozesse ziehen sich hin. Hat jemand im Ursprungsland auf die Universität gehen können, möchte er auch in der neuen Heimat nicht nur einen Helferjob haben. Doch dieses Schicksal teilen oft syrische Flüchtlinge. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Demnach sind derzeit 287.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland beschäftigt. Im Jahr nach ihrer Ankunft müssen sich noch 37 Prozent mit einer Helfertätigkeit begnügen. Nach sieben Jahren liegt die Quote noch bei 26 Prozent.
Dass wohl auch künftig Haushaltsmittel des Bundes für Integrationskurse fehlen werden, macht es Flüchtlingen noch schwerer, hier heimisch zu werden. Laut Haushaltsentwurf 2025 sollen die Ausgaben für Integrationskurse um die Hälfte auf 500 Millionen Euro gekürzt werden. 2023 stammten rund zehn Prozent aller Teilnehmer an Integrationskursen aus Syrien. Tobias Weidinger, Migrationsforscher an der Uni Erlangen, kritisiert die Kürzungen. „Sprache ist ein Schlüssel, vor allem, um Arbeit und um eine Wohnung zu finden.“
Die Forderung, Flüchtlinge aus Syrien auf dem schnellsten Wege wieder zurück in ihr Herkunftsland zu bringen, prangert er ebenfalls an. Viele seien schon zehn Jahre hier: „Und haben sich verwurzelt.“ Von den knapp 1,3 Millionen Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte seien über 200.000 inzwischen eingebürgert.
Kein Syrer darf gezwungen werden, zurückzukehren, meint auch Agir Mustafa Birhîmeoglu, Menschenrechtler und hauptberuflicher Antirassismus-Arbeiter aus Bochum. Der 53-jährige Kurde, der mit 20 Jahren aus der Türkei einwanderte, glaubt nicht, dass allzu viele Syrer freiwillig zurückkehren werden. Obwohl sich viele, wie auch er aus seinen haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeiten weiß, in Deutschland nicht wohlfühlen - auch nach vielen Jahren nicht. Für ihn persönlich sei Deutschland Heimat, obwohl er sich ebenfalls bis heute oft lediglich toleriert fühlt: „Man bekommt immer wieder vermittelt, doch nicht ganz dazuzugehören.“
Damit umzugehen, auch nach etlichen Jahren als Fremder angesehen zu werden, bleibt auch für Sékou Dabiré eine ziemliche Herausforderung. Der 52-Jährige, der aus Burkina Faso stammt, kam 2001 nach Saarbrücken, um Informatik zu studieren. „Ich fühle mich heute als Teil dieses Landes“, sagt er. Allerdings empfinde er auch Burkina Faso noch immer als seine Heimat. Was für den Syrer Zakkour ein Problem ist, bereitet Dabiré keine Kopfschmerzen. Sein Sohn und seine Tochter dürfen mit anderen Kindern schwimmen gehen, seine Tochter müsse kein Kopftuch tragen, sagt er.
Aber auch ein großer Integrationswille ändert nichts an vielfach vorhandenen Vorbehalten. Dabiré sagt, es sei nervig, immer wieder gefragt zu werden: „Woher kommen Sie?“ Und wenn er dann sage: „Aus Saarbrücken“, werde reflexhaft nachgefragt, woher er denn „eigentlich“ stamme: „Genau das zeigt, dass wir auch nach Jahren nicht als dazugehörig empfunden werden.“
Bonn (epd). Mit der Frage, wie Bildungschancen von Menschen mit Migrationsgeschichte, insbesondere von Mädchen und Frauen, erhöht werden können, befasst sich ein mehrjähriges Forschungsprojekt. An der Untersuchung mit dem Titel „Metavorhaben Migration, Integration und Teilhabe an Bildung“ sind rund 50 deutsche Universitäten und Organisationen aus der Förderpraxis beteiligt, heißt es in einer Mitteilung der Bildung & Begabung gGmbH vom 13. Januar. Das Projekt wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Menschen mit Migrationsgeschichte sind im deutschen Bildungssystem nach wie vor benachteiligt, heißt es zum Hintergrund der Initiative. Um mögliche Ursachen hierfür zu identifizieren, Lösungsansätze zu entwickeln und letztlich das Bildungssystem chancengerechter zu gestalten, brauche es mehr interdisziplinäre und praxisorientierte Forschung. Mit diesem Ziel starte das ESF-Plus-Programm „Integration durch Bildung“. Begleitet wird das Programm vom „Metavorhaben Migration, Integration und Teilhabe an Bildung“, das eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis schlagen soll. Daran beteiligt sind die Universitäten Bamberg, Hamburg und Erlangen-Nürnberg sowie die Bildung & Begabung gGmbH.
„Ziel ist es, nicht nur Handlungsempfehlungen für Praxis und Politik zu geben, sondern auch den Austausch zwischen Bildungsakteuren, Migrantenorganisationen und der Zivilgesellschaft zu fördern. Forschung und Praxis sollen sich gegenseitig befruchten“, so Professorin Annette Scheunpflug, Sprecherin des Vorhabens der Universität Bamberg.
Drei Jahre lang begleitet das Vorhaben die 20 Verbundprojekte im Programm „Integration durch Bildung“. Die bestehen aus Forschungs-Praxis-Tandems und forschen zu zwei Schwerpunkten: Bildungsangebote und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte sowie Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem. Das Vorhaben unterstütze die Vernetzung der Projekte und werde übergreifende Perspektiven sichtbar machen, hieß es,
Nürnberg (epd). Die öffentliche Debatte über eine Arbeitspflicht für Bürgergeldbezieher betrachtet der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Bernd Fitzenberger, mit Skepsis. Es sei „bürokratisch und finanziell sehr aufwändig, jeweils gut passende Pflichtbeschäftigungen bereitzustellen“, gibt er im Interview mit epd sozial zu bedenken. Außerdem bestehe das Risiko, dass eine Arbeitspflicht reguläre, oft produktivere Beschäftigung verdrängt. Die Fragen stellte Markus Jantzer.
epd sozial: Etwa 5,5 Millionen Menschen erhalten in Deutschland Bürgergeld. Wie groß ist der Anteil der Bezieher, die Jobs, Ausbildungen oder Maßnahmen kategorisch verweigern und durch Strafmaßnahmen zum Arbeiten gebracht werden?
Bernd Fitzenberger: Bei dieser Frage muss man zunächst die Zahlen einordnen. Von den 5,5 Millionen Menschen im Bürgergeld sind etwa vier Millionen grundsätzlich erwerbsfähig. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind 1,8 Millionen arbeitslos, das heißt, sie stehen dem Arbeitsmarkt direkt zur Verfügung. 2,2 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind nicht arbeitslos. Gründe sind etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, eine schulische, berufliche oder universitäre Aus- beziehungsweise Weiterbildung oder eine Erkrankung.
epd: *Welche Effekte könnte eine Arbeitspflicht für die Betroffenen selbst und auch auf dem Arbeitsmarkt entfalten?
Fitzenberger: Auf der positiven Seite ist festzuhalten, dass die Betroffenen Beschäftigungserfahrungen sammeln können. Zweitens würde es durch eine Arbeitspflicht attraktiver, einen Job anzunehmen, der ein höheres Einkommen als beim Verbleib im Bürgergeld bringt, weil man sowieso arbeiten muss. Und drittens reduziert sich für Menschen im Bürgergeld die Möglichkeit der Schwarzarbeit.
epd: Und was sind die Nachteile einer Arbeitspflicht?
Fitzenberger: Erstens ist es bürokratisch und finanziell sehr aufwändig, eine jeweils gut passende Pflichtbeschäftigung bereitzustellen, weil sich die Qualifikationen und die persönlichen Lebensumstände der Menschen im Bürgergeld stark unterscheiden. Zweitens wirkt sich eine Arbeitspflicht negativ auf die Arbeitsmotivation aus, weil Menschen in Jobs tätig sein müssen, die sie sich nicht selbst ausgesucht haben. Die meist einfachen Tätigkeitsanforderungen passen oft nicht gut zu ihren Qualifikationen. Und der Job bietet auch kaum passende Entwicklungsmöglichkeiten. Drittens besteht das Risiko, dass eine Arbeitspflicht reguläre, oft produktivere Beschäftigung verdrängt. Doch es ist festzuhalten, dass keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen, wie sich eine umfassende Arbeitspflicht auswirken würde.
epd: Kein privater Arbeitgeber kann zur Einstellung einer bestimmten Person gezwungen werden. Bleibt als Arbeitgeber eines Menschen, der per Behördenanweisung zur Erwerbsarbeit gezwungen wird, nur die öffentliche Hand?
Fitzenberger: Private Arbeitgeber müssten sicherlich im Regelfall finanziell unterstützt werden, um eine Person einzustellen, die sie sonst nicht eingestellt hätten. Das könnte im Einzelfall funktionieren, wenn der Arbeitskräftemangel hoch ist und die Tätigkeitsanforderungen bewältigbar sind. Sicherlich müsste jedoch für eine Arbeitspflicht die überwiegende Mehrheit der Jobs vom Staat organisiert werden, was mit einem großen Aufwand verbunden ist. Ob der Staat dann in der Pflicht ist, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, kann ich nicht beurteilen. Wenn sich der Staat dafür entscheidet, besteht das Risiko, dass ein großer öffentlich finanzierter Beschäftigungssektor auf Dauer organisiert werden muss und der Anreiz reduziert ist, dass Menschen im Bürgergeld einen regulären Job annehmen.
epd: Was halten Sie von einer Wiederbelebung der Ein-Euro-Jobs, also der Verpflichtung von Langzeitarbeitslosen, eine gemeinnützige Tätigkeit für einen Stundenlohn von einem Euro zu verrichten?
Fitzenberger: Diese Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gibt es noch, wenn eine unmittelbare Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist. 2023 starteten 112.000 Personen eine solche Arbeitsgelegenheit und es fielen zusätzliche Ausgaben der Jobcenter in Höhe von 656,8 Euro pro Fördermonat und Person an. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sowie im öffentlichen Interesse sein, und seit 2012 müssen sie auch wettbewerbsneutral sein, sprich es sollen keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Längerfristig ist die Nutzung der Arbeitsgelegenheiten stark zurückgegangen, steigt aber jüngst wieder an. Die Wirkung auf die Erwerbsintegration ist nicht eindeutig. Für jüngere Menschen und für Kurzzeiterwerbslose sind der Arbeitsgelegenheiten nicht empfehlenswert.
epd: Wie hoch ist der bürokratische Aufwand, der mit einer Arbeitspflicht verbunden ist? In welchem Verhältnis steht er zu den möglicherweise erzielten Spareffekten beim Bürgergeld?
Fitzenberger: Ich kann keine konkreten Zahlen zur finanziellen Mehrbelastung nennen, aber eine Arbeitspflicht würde einen hohen bürokratischen Aufwand auslösen. Die Kosten der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und deren teilweise negativen Wirkungen auf die Erwerbsintegration lassen erwarten, dass sich eine Arbeitspflicht nicht rechnet. Wenn eine Arbeitspflicht in Erwägung gezogen wird, dann müsste sie auf eng definierte Zielgruppen und ökonomisch passende Beschäftigungsfelder mit hohem Arbeitskräftemangel beschränkt werden.
epd: Hält die Bevölkerung eine Arbeitspflicht für Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes für sozial gerecht?
Fitzenberger: Dazu liegen mir keine belastbaren Zahlen vor. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Debatte kann vermutet werden, dass ein großer Teil der Bevölkerung abstrakt eine Arbeitspflicht für Menschen im Bürgergeld befürwortet. Wenn man jedoch die konkreten Herausforderungen der Umsetzung einer Arbeitspflicht anhand von Fallbeispielen beschreibt und die damit verbundenen Kosten und Nachteile aufzeigt, dann dürfte die Zustimmung für eine Arbeitspflicht sinken.
Berlin, Frankfurt a.M. (epd). Robert Habeck hatte angeregt, Kapitaleinkünfte für die Sozialversicherung heranzuziehen - und eine heftige Debatte ausgelöst. Der Vorschlag sei gut, aber noch zu unkonkret, sagte die Expertin des Netzwerks Steuergerechtigkeit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Fragen stellte Nils Sandrisser.
epd sozial: Frau Jirmann Halten Sie Robert Habecks Vorschlag, Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitaleinkünfte zu erheben, grundsätzlich für sinnvoll?
Julia Jirmann: Ich halte die Debatte darüber für sinnvoll, sogar notwendig. Habeck erkennt ein Problem, wo tatsächlich eines ist. Im Prinzip wollen die Grünen die Bemessungsgrundlage für Sozialbeiträge beziehungsweise insbesondere der Krankenversicherung ausweiten, und dem würde ich zustimmen. Aber ab dann wird der Vorschlag sehr unkonkret: Was soll genau belastet werden? Das könnte auch Sparer der Mitte treffen, die über den Sparerpauschbetrag kommen. Je nachdem, ob die Beitragsbemessungsgrenze für die Kapitaleinkommen entfallen soll, wären auch hohe Einkommen betroffen. Aber die ganz großen Dividenden der Superreichen würde wohl auch das nicht treffen, denn die werden in Beteiligungsgesellschaften angespart und unterliegen auch weitgehend nicht der Einkommensteuer.
epd: Habeck wird vorgeworfen, sein Vorschlag träfe vor allem die kleinen Sparer.
Jirmann: Wen es konkret betreffen würde, wissen wir noch nicht. Das hängt davon ab, wie hoch die Freibeträge wären und ob die Beitragsbemessungsgrenze angehoben würde. Wenn wir aber nichts tun, dann treffen die steigenden Abgaben schon jetzt vor allem die Mitte und Geringverdiener. In der Zukunft werden die Beiträge weiter steigen, und wenn wir nicht wollen, dass das vor allem die Mitte und Geringverdiener trifft, dann müssen wir die Bemessungsgrundlage erweitern.
epd: Die Tatsache, dass Kapitaleinkünfte weniger belastet werden als Arbeitseinkommen, wird oft gerechtfertigt dadurch, dass der Staat ja nicht das Risiko der Anlage trägt und daher sein Anteil auch nicht so hoch sein kann. Wie bewerten Sie diese Argumentation?
Jirmann: Sehr hohe Vermögenseinkommen werden tatsächlich häufig niedriger besteuert als Arbeitseinkommen. Dabei sind jedoch nicht unbedingt Aktieneinkünfte von Anlegern gemeint, auf die pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer erhoben werden. Die unterliegen zusätzlich vor der Ausschüttung noch der Besteuerung beim Unternehmen. Aber für besonders hohe Vermögenseinkommen gibt es verschiedene Privilegien und Gestaltungsmöglichkeiten, die dazu führen, dass beispielsweise die Kapitalertragsteuer weitgehend entfällt oder Immobilieneinkünfte besonders niedrig besteuert werden. Diese Vermögenseinkommen wären von der Reform, wie sie von den Grünen vorgeschlagen wird, aber wahrscheinlich auch nicht betroffen.
epd: Gibt es denn Berechnungen, wie viel Geld eine Heranziehung von Kapitaleinkünften den Sozialkassen bringen könnte?
Jirmann: Solange die Vorschläge noch so unkonkret sind, kann man dazu nichts Konkretes sagen.
epd: Welche Alternativen gäbe es denn zu Habecks Vorschlag?
Jirmann: Die Beitragsbemessungsgrenze muss deutlich steigen. Wenn wir die nicht anheben, dann ist alles, was darüber liegt, ohnehin abgabenfrei, es sei denn, es wird explizit von der Grenze ausgenommen. Aber selbst wenn wir diese Grenze anheben, sind alle privat Versicherten und damit die meisten Besserverdiener nicht mit drin. Es braucht daher eine Bürgerversicherung, in die alle gleichermaßen einzahlen: Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte. Eine Studie aus dem Jahr 2021 kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer solchen Bürgerversicherung sowie einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze die oberen zehn Prozent der Bevölkerung mehr beitragen würden, und die breite Mitte durch geringere Beitragssätze sogar entlastet werden könnte.
epd: Welche Maßnahmen zur Stabilisierung der Sozialversicherungen sind noch drängend?
Jirmann: Man muss sicherstellen, dass die gemeinschaftlichen Ausgaben, zum Beispiel die Mütterrente oder die kostenlose Mitversicherung, ausreichend aus Steuermitteln finanziert werden, damit den Versicherungen nicht darüber Geld wieder entzogen wird. Wir haben ja aktuell die Situation, dass der Haushalt durch Kürzung der Steuermittel für die Sozialversicherung saniert wird. Ein Beispiel dafür ist die Krankenhausreform. Ein Großteil der Krankenhausfinanzierung kommt aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.
Berlin (epd). „Alle berechtigten Bedenken müssen vor einem bundesweiten Start der ePA glaubhaft und nachprüfbar ausgeräumt werden. Die nun gefundenen Sicherheitslücken zu schließen, ist dafür eine grundlegende Voraussetzung, aber alleine nicht ausreichend“, heißt es in dem offenen Brief des Innovationsverbundes öffentliche Gesundheit, dem auch 28 Verbände angehören. Sie sind mit ihren Forderungen, die Sicherheitsarchitektur der elektronischen Dossiers der Versicherten erneut auf den Prüfstein zu stellen, längst nicht mehr alleine.
Die Ärztekammer Nordrhein mahnte zum Start der eePA in den Modellregionen am 15. Januar in Nordrhein-Westfalen sowie in Hamburg und Bayern eine Beseitigung von Sicherheitslücken und Datenschutzbedenken an. Kammerpräsident Sven Dreyer erklärte in Düsseldorf: „Die im Dezember vom Chaos Computer Club aufgezeigten Sicherheitslücken in der elektronischen Patientenakte müssen vor einem bundesweiten Roll-out vollständig ausgeräumt werden.“ Dies habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin versprochen.
Die unterzeichnenden Organisationen des offenen Briefes fordern laut der Pressemitteilung vom 14. Januar einen fünf-Punkte-Plan für mehr Vertrauen in die ePA. Dazu gehören zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen beim Start in den Modellregionen, eine stärkere Einbindung von Patientenorganisationen und der digitalen Zivilgesellschaft sowie mehr Transparenz bei der Sicherheitsbewertung.
Svea Windwehr, Co-Vorsitzende von D64 - Zentrum für Digitalen Fortschritt: „Was lange währt, wird nicht automatisch gut. Die elektronische Patientenakte, und die Digitalisierung des Gesundheitswesens, kann nur dann ein Erfolg werden, wenn die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten konsequent im Vordergrund stehen. Dazu gehört neben Sicherheit, Transparenz und Selbstbestimmung auch die langfristige Beteiligung der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe.“
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einer verfrühten Einführung der ePA. Solange es berechtigte Zweifel an der Sicherheit der ePA-Daten gebe, dürfe die Akte nicht bundesweit angewendet werden, sagte der Leiter des Teams Gesundheit und Pflege der Verbraucherschützer, Thomas Moormann], am13. Januar in Berlin.
Anlass der jüngsten Diskussionen sind gravierende Sicherheitslücken, die Ende des vergangenen Jahres auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs aufgedeckt wurden. Diese hätten Unbefugten potenziell Zugriff auf die Gesundheitsdaten von 70 Millionen gesetzlich Versicherten ermöglicht.
Jüngst aufgedeckte Sicherheitsmängel hätten das Vertrauen in die ePA „empfindlich gestört“, erklärte Moormann: „Fehlt das Vertrauen der Versicherten und der Leistungserbringer in die ePA, kann sie nicht erfolgreich sein.“ Es müsse möglich sein, dass Versicherte selbst entscheiden könnten, welche Ärztinnen und Ärzte welche Informationen einsehen könnten. Dazu müssten sie Einstellungen in der Akte selbst unkompliziert vornehmen können.
Seit dem 15. Januar wird die ePA schrittweise eingeführt werden, zunächst in einer Testphase. Im Februar sollen alle Versicherten, die dem nicht widersprechen, die ePA erhalten. Ebenfalls am 13. Januar hatte der Generalsekretär der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Uwe Janssens, vor einem Widerspruch gewarnt. Vor allem an Schnittstellen der medizinischen Versorgung entstünden oft Probleme. Dort und in der Notfallmedizin könne der ePA helfen, Fehler zu vermeiden.
Grundsätzlich kann die ePA nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband jedoch die gesundheitliche Versorgung verbessern. Es könnten etwa Doppeluntersuchungen und gefährliche Wechselwirkungen von Arzneien vermieden werden. Es brauche nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation.
Für die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele ist die elektronische Patientenakte ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gesundheitssystems. Für die Patientinnen und Patienten werde endlich sichtbar, welche Informationen ihre Akte enthält, sagte Bentele am 15. Januar. Zugleich forderte sie, festgestellte Sicherheitsmängel beim Dienstleister Gematik GmbH zu beheben.
Auch aus der Politik wurden Stimmen laut, vor der flächendeckenden Einführung der ePA die Sicherheitsstandards genau zu prüfen. Dazu solle laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern die Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland sowie Franken genutzt werden. „Beim hochsensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen“, sagte Drese.
„Erst wenn aufgezeigte Sicherheitslücken geschlossen und eventuell auftretende substanzielle Probleme behoben sind, darf die ePA auch bundesweit starten. Wenn das länger als vier Wochen dauert, sollten wir uns im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärzteschaft die Zeit nehmen, die es braucht“, betonte die Ministerin.
Berlin (epd). Die Zahl der von einer deutschen Sterbehilfeorganisation vermittelten Fälle von Hilfe bei der Selbsttötung ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Insgesamt vermittelten die drei Organisationen „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ (DGHS), „Sterbehilfe Deutschland“ und „Dignitas-Deutschland“ nach eigenen Angaben in 977 Fällen Suizidassistenz. Das waren gut 100 Fälle mehr als im Vorjahr. Nur die DGHS registrierte aber einen Anstieg der Zahlen, bei den anderen Organisationen gingen sie zurück.
Der Verein DGHS, der am 14. Januar in Berlin seine Bilanz präsentierte, vermittelte im vergangenen Jahr in 623 Fällen Ärzte an Menschen, die sich das Leben nehmen wollten. 2023 waren es nach Angaben des Vereins 418, im Jahr davor 229. Die Hamburger Organisation „Sterbehilfe Deutschland“ hatte in der vergangenen Woche einen Rückgang der Fallzahlen gemeldet - von 200 im Jahr 2023 auf 171 im Jahr 2024. Zudem vermittelt in Deutschland die Organisation „Dignitas“ diese Form der Sterbehilfe. Deren Fallzahl verringerte sich 2024 auf 183, wie die Organisation auf Nachfrage mitteilte. 2023 waren es demnach noch 257 Fälle.
DGHS-Präsident Robert Roßbruch rechnet nach eigenen Worten damit, dass auch bei seinem Verein die Zahlen künftig nicht mehr so stark steigen wie in der Vergangenheit. Es sei ein „Sättigungsgrad an Anträgen“ erreicht, sagte er. Im Januar hätten sich die Fälle des Vereins auf dem Niveau des Vorjahresmonats bewegt.
Die Zahl der Fälle, in denen sich Menschen durch Hilfe von Sterbehilfeorganisationen das Leben nehmen, war seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz im Jahr 2020 stetig gestiegen. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz. Eine neue Regelung, die diese Form der Sterbehilfe ermöglicht, gleichzeitig aber vor Missbrauch schützt, kam seitdem nicht zustande.
Die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“, zuvor vorrangig ein Interessenverein, vermittelt seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts selbst Suizidhilfe. Voraussetzung ist nach Angaben des Vereins eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft. Neben den Kosten dafür berechnet der Verein für die Hilfe bei der Selbsttötung eine Pauschale in Höhe von 4.000 Euro, bei Paaren, die sich gemeinsam das Leben nehmen wollen, 6.000 Euro. Auch bei den anderen Organisationen werden Mitgliedsbeiträge und Kosten bei einer Inanspruchnahme der Vermittlung verlangt.
In 38 Fällen nahmen sich 2024 Paare unterstützt von der DGHS gemeinsam das Leben - dreimal so viele wie im Jahr zuvor, wie Roßbruch sagte. In der überwiegenden Mehrheit entscheiden sich den Angaben zufolge hochaltrige Menschen für die Sterbehilfe. Motive seien Multimorbidität und „Lebenssattheit“.
In 18 Fällen habe die Organisation Suizide von Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht waren, vermittelt, sagte Roßbruch. Darunter seien drei evangelische und zwei katholische Pflegeeinrichtungen gewesen. Während Suizidassistenz in evangelischen Einrichtungen „wesentlich liberaler“ gesehen werde, lehnten katholische Einrichtungen dies weiter kategorisch ab, sagte Roßbruch. In den beiden Fällen seien die Menschen per Krankenhaustransport zu Angehörigen gebracht worden, um sich dort und nicht in der Einrichtung das Leben zu nehmen. Roßbruch kündigte an, dass der Verein in einem nächsten vergleichbaren Fall gegen die Einrichtung klagen wolle.
Frankfurt a.M. (epd). Viele der Menschen, die sich selbst das Leben nehmen, könnten laut der Fachärztin und Professorin Ute Lewitzka gerettet werden. Sie kämpfe gegen die Annahme, dass man nichts tun könne, wenn jemand sterben will, sagte Lewitzka dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die habilitierte Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie hat Ende vergangenen Jahres die deutschlandweit erste Professur für Suizidologie und Suizidprävention an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main übernommen.
Die Professorin nennt ein Beispiel aus der Fachliteratur: Der Philosoph Paul Watzlawick erzählt in seinem Vorwort zu dem Buch „Krisentherapie“ von Diana S. Everstine und Louis Everstine von einem österreichischen Landpolizisten. Dieser sah zu, wie ein Mann mit eindeutiger Absicht, sich das Leben zu nehmen, von einer Brücke in die Donau sprang. Er richtete das Gewehr auf den Mann und rief: „Kommen Sie augenblicklich heraus oder ich schieße.“ Der Mann schwamm ans Ufer. Was absurd klingt, war erfolgreich: Der Mann sei aus dem Wasser gestiegen und habe seinen Suizidversuch abgebrochen.
Von dem Entschluss, sterben zu wollen, bis zur Umsetzung dauere es im Schnitt zehn Minuten. In dieser kurzen Zeitspanne „sind die Menschen wie in einem Tunnel“, erklärte Lewitzka. Sie denken weder an den Lokführer, der nach ihrem Tod auf den Schienen traumatisiert zurückbleibt, noch an den Schmerz der Angehörigen. Wenn in dieser kurzen Zeitspanne der Zugang zur gewählten Suizidmethode nicht verfügbar ist, hat der Betroffene eine Chance, aus diesem Tunnel rauszukommen. Das gilt auch, wenn jemand von außen den Betroffenen anspricht.
„Bevor es zu der ganz akuten Situation kommt, kann es aber sein, dass wir bereits Veränderungen bei den Betroffenen wahrnehmen. Vielleicht kann man erkennen, dass es einem Menschen schlecht geht, der sich zurückzieht oder sich vernachlässigt“, sagte Lewitzka. Dann sei es gut, auf die Person zuzugehen und zu fragen: „Wie geht es dir?“ Auch die Nachfrage, ob der Betroffene eventuell denke, dass sein Leben keinen Sinn mehr habe, sei möglich.
Die Befürchtung, jemanden damit erst auf die Idee eines Suizids zu bringen, sei unbegründet. „Den Gedanken hat die Person längst im Kopf“, sagte die Wissenschaftlerin. Im Gespräch jedoch könne sie erleben: „Da sieht mich jemand.“ Das könne schon ausreichen, um jemanden in ein Hilfesystem bringen zu können.
Studien zeigten, dass 75 bis 99 Prozent der Menschen, die beispielsweise davon abgehalten wurden, von einer Brücke zu springen, „nicht nach der nächsten Brücke suchen“. Die Ambivalenz, den Tod als einzigen Ausweg aus einer leidvollen Situation zu sehen und gleichzeitig doch leben zu wollen, bestehe vor dem Suizidversuch und setze sich in der Regel direkt danach fort. Die Wahrscheinlichkeit, hier Leben dauerhaft retten zu können, sei „sehr groß“.
Gütersloh (epd). Viele junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, die nach der Schule zunächst Betriebspraktika oder Qualifizierungskurse absolvieren, könnten nach Einschätzung von Fachleuten direkt eine Ausbildung beginnen. Jährlich beginnen fast 250.000 Jugendliche eine staatlich geförderte Maßnahme, weil sie keinen Ausbildungsplatz finden oder ihnen wichtige Kompetenzen fehlen, ergab eine am 15. Januar in Gütersloh veröffentlichte bundesweite Umfrage der Bertelsmann Stiftung. Zugleich blieben 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt.
Mehr als ein Viertel (26,3 Prozent) der jungen Leute im sogenannten Übergangssektor könnte demnach sofort eine Lehre starten, wenn es einen passenden Ausbildungsplatz für sie gebe. Weiteren 36,4 Prozent trauen die Fachkräfte dies ebenfalls zu, sofern sie dabei professionell begleitet werden. Ein ähnlich großer Anteil (37,3 Prozent) wäre aber trotz Begleitung nicht in der Lage, eine Ausbildung aufzunehmen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte mehr Unterstützung für junge Menschen und Betriebe.
Durch die staatlich geförderten Maßnahmen sollen Jugendliche idealerweise binnen eines Jahres eine Lehre beginnen können, hieß es weiter. Tatsächlich gelinge jedoch nur etwa zwei Dritteln von ihnen innerhalb von drei Jahren dieser Übergang. Viele blieben auch langfristig ohne Ausbildungsabschluss - die Quote der Ungelernten zwischen 20 und 34 Jahren sei auf knapp 20 Prozent gestiegen, so die Bertelsmann Stiftung. Dies seien rund drei Millionen Menschen.
83 Prozent der Fachkräfte wünschen sich mehr Zeit für die direkte Arbeit mit den jungen Männern und Frauen. Als Gründe, die einen direkten Übergang von der Schule in die Lehre erschweren, nannten sie vor allem fehlende personale und soziale Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Stressresistenz, Pünktlichkeit oder Höflichkeit sowie mangelnde Motivation, Frust und Überforderung. Als weniger bedeutsam stuften die Fachkräfte zum Beispiel fehlende Abschlüsse und Praxiserfahrungen sowie unzureichende Deutschkenntnisse ein.
Der Experte der Bertelsmann Stiftung für berufliche Bildung, Clemens Wieland, sagte, für rund ein Drittel der Jugendlichen im Übergangssektor seien dessen Angebote tatsächlich sinnvoll. Die große Mehrheit aber könne direkt in die Ausbildung gehen, anstatt eine staatlich geförderte Maßnahme zu absolvieren. Mit Blick auf den Fachkräftemangel, aber auch auf die Jugendlichen selbst, solle dieses Potenzial „unbedingt genutzt werden“.
Auch der Bildungsexperte der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, Andreas Knoke-Wentorf, verlangte, mehr jungen Leuten die Möglichkeit zu einer direkten Ausbildungsaufnahme zu geben. Dadurch könnten die Fachkräfte die Jugendlichen mit dringendem Unterstützungsbedarf individuell fördern.
„Betriebe sollten auch Jugendlichen mit schwächeren Schulnoten die Chance auf einen Ausbildungsplatz geben“, forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Viele, die eine Ausbildung beginnen könnten, landeten im Übergangsbereich, wo sie keinen Berufsabschluss erwerben können. „So werden wir den Fachkräftemangel nicht bewältigen“, kritisierte sie. Nötig sei mehr Unterstützung für junge Menschen und Betriebe, etwa durch die Assistierte Ausbildung.
Für ihre Studie befragte die Bertelsmann-Stiftung zusammen mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung bundesweit 1.540 Fachkräfte, die Jugendliche im Übergangssektor von der Schule zur Ausbildung begleiten. Die Online-Befragung fand den Angaben zufolge auf freiwilliger und anonymer Basis im Oktober und November 2024 statt.
Frankfurt a.M. (epd). Die europäischen Ziele des Klimaschutzes stehen unverrückbar fest - und setzen auch die Sozialbranche unter Handlungsdruck: Bis 2050 müssten allein 108 Milliarden Euro in die energetische Sanierung von Pflege- und Behindertenheimen, Sozialstationen, Frauenhäusern und Kinderheimen fließen. Bundesweit geht es um über 100.000 veraltete Gebäude, die die sozialen Anbieter nutzen. Obendrauf kommen noch einmal 42 Milliarden Euro nur für die Krankenhäuser.
Die Branche würde handeln, doch ihr fehlt das Geld. Das zeigte im November eine Fachtagung auf Einladung der Evangelischen Bank. Verschiedene Lösungsansätze wurden diskutiert, doch das Problem ist komplex, und schnelle Lösungen sind nicht in Sicht. Tobias Gaydoul, Vorstand Finanzen bei der Rummelsberger Diakonie, benannte das Kernproblem: „Wir verfügen in der Sozialwirtschaft über keine ausreichenden Margen, um Investitionen zu finanzieren. Ohne eine grundlegende Reform der Refinanzierungsmechanismen bleibt unser Potenzial, nachhaltige und zukunftsorientierte Projekte voranzutreiben, ungenutzt.“
Das Problem ist struktureller Natur: Gemeinnützige Organisationen, die das Rückgrat sozialer Dienste in Deutschland sind, arbeiten nicht gewinnorientiert. „Sie dürfen und können nur begrenzt Überschüsse erwirtschaften. Eventuelle Rücklagen sind zweckgebunden im Sinne des Organisationsziels zu verwenden“, erläutert Simone Zimmermann, die kaufmännische Geschäftsführerin des Paritätischen Sachsen. Daher hätten gemeinnützige Akteure nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Geld in energetische Sanierungen zu investieren.
Das bestätigt auch Peter Hettig, Geschäftsleiter Pflegeheime und Bau bei der diakonischen Stuttgarter Heimstiftung, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Träger nutzt nach seinen Angaben rund 140 Gebäude, davon müssten etwa zwei Drittel energetisch saniert werden: „All unsere Gebäude haben eine Energieberatung durchlaufen, erforderliche Maßnahmen der energetischen Sanierung wurden dabei festgehalten.“ Bei der Wärmedämmung sei man schon ganz gut aufgestellt, „aber bei der Mehrheit unserer Einrichtungen haben wir auf das Heizen mit Gas gesetzt. Hier steht eine umfangreiche Umrüstung an. Wir prüfen individuell die Optionen für Fernwärme, Geothermie oder Wärmepumpen.“
Der Fachmann beklagt, dass es für die energetische Sanierung kaum staatliche Zuschüsse gibt. Schon jetzt kämen aber bei jeder größeren Modernisierung auch Fotovoltaikanlagen auf die Dächer. Zu den Gesamtkosten kann Hettig keine Angaben machen: „Sie lassen sich nicht pauschal benennen.“ Aber betrachte man allein die Umrüstung der Heizungsanlage in einer Einrichtung, „dann sprechen wir hier bereits über mehrere Hunderttausend Euro, Ähnliches gilt für die nachträgliche Wärmedämmung“.
Was sich bereits getan hat in Sachen Klimaschutz, hat der Paritätische in einer Umfrage bei seinen Mitgliedern erkundet. Dabei wurde deutlich, dass die Träger einen hohen Handlungsdruck spüren, auch weil längst Hitzewellen, Stürme und Überflutungen betriebliche Abläufe störten und Klienten und Personal bedrohten.
Obwohl 71,6 Prozent der Einrichtungen bereits erste Maßnahmen zur Klimaanpassung ergriffen haben, geben nur 29 Prozent an, über Strategien oder Konzepte zur weiteren Anpassung an den Klimawandel zu verfügen. Demnach werden Modernisierungen häufig noch unsystematisch und nur punktuell umgesetzt. Um wirklich bei der Transformation voranzukommen, fordern 83,4 Prozent der Befragten staatliche Mittel, 61,3 Prozent technische Beratung und Planungshilfe und 52,3 Prozent personelle Ressourcen. 82,6 Prozent der Träger geben zudem an, nicht in die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte eingebunden zu sein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freier Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert gesetzliche Reformen von der künftigen Bundesregierung. Der Personal- und Investitionsbedarf zur Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien müsse in der Regelfinanzierung der Einrichtungen verankert werden. Die Klima-Allianz Deutschland, Arbeiterwohlfahrt, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband rufen die Bundesregierung ebenfalls zum Handeln auf. Sie müsse „die richtigen Rahmenbedingungen für Klimaschutz-Investitionen in der Freien Wohlfahrtspflege schaffen“. Und weiter heißt es: „Ambitionierter Klimaschutz in der Freien Wohlfahrtspflege ist nur mit einem passgenauen Investitionsprogramm möglich. Die aktuellen Förderprogramme für Klimaschutz gehen jedoch zumeist an den Bedarfen sozialer Einrichtungen vorbei.“
„Soziale Einrichtungen wie Pflegeheime, Kitas und Krankenhäuser sind bereit, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, doch ohne zusätzliche staatliche Investitionen wird das nicht gehen“, sagt Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland. „Wir brauchen dringend ein bedarfsgerechtes Investitionsprogramm für soziale Einrichtungen, damit diese energetisch sanieren und auf erneuerbare Energien umsteigen können.“
Professor Christian Berg, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft Club of Rome, forderte vor den Tagungsteilnehmern: „Damit Nachhaltigkeit für Sozialunternehmen wirtschaftlich attraktiv wird, muss das gesamtgesellschaftliche Ziel der nachhaltigen Transformation im Sozialrecht verankert werden.“ Die aktuelle Praxis, in der die Installation von Fotovoltaikanlagen oder energetische Sanierungen allein nach kurzfristiger Wirtschaftlichkeit bewertet werden, sei nicht länger tragbar. „Wenn Kostenträger jeden Anreiz für nachhaltige Investitionen verhindern, indem dadurch die erstattungsfähigen Kosten sinken, ist das auch unter ökonomischen Gesichtspunkten unsinnig“, rügte Berg.
Der Sozialökonom Professor Bernd Halfar widerspricht der wiederholten Forderung, der Staat müsse großzügig Finanzhilfe zur Transformation der Sozialbranche leisten. „Das ist aber naiv. Das wird schon deutlich daran, wie viel Geld benötigt würde, um diese Sanierungen zu finanzieren. Das sind gigantische Summen“, sagt Halfar dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Der Staat ist nicht in der Lage, das zu finanzieren, schon gar nicht in Zeiten der wirtschaftlichen Schwäche. Es wäre gut, das zur Kenntnis zu nehmen und andere Finanzierungsmodelle ins Auge zu fassen“, so der Eichstätter Professor.
Seiner Ansicht nach lässt sich das Problem nur mit dem Einsatz von privatem Kapital lösen. „Ich denke da etwa an Investmentfonds für Infrastruktur. So ließe sich in kürzester Zeit jeder Milliardenbetrag generieren, der für energetische Sanierungen benötigt wird.“ Versorgungswerke, Family Offices mit gesellschaftlicher Orientierung, aber auch kirchliche Vermögensverwaltungen könnten investieren: „Das Kapital ist da, in Deutschland wie auch im Ausland.“
Und wie sollte so eine Kooperation vor Ort aussehen? Halfar schlägt folgendes Modell als Beispiel vor: Dachflächen werden mittels privatem Kapital mit Fotovoltaikanlagen ausgestattet und mit Energiespeichern gekoppelt. „Für diese Investitionen bekommen die Geldgeber eine Rendite. Die bekommen sie jedoch nur dann, wenn der soziale Träger oder mehrere Träger gemeinsam als Energiegenossenschaft oder über eine Kommanditgesellschaft mit dem Investor zusammen eine Contracting-Firma gründen, also einen Energieversorger, der den selbsterzeugten Strom an den oder die Sozialträger verkauft.“ Und zwar zu dem Preis, den der Kostenträger im laufenden Betrieb erstattet. Das müsse sein, „denn die soziale Einrichtung braucht zusammen mit dem Investor eine Kick-back-Lösung, also eine Rückvergütung. Und die liegt in der Differenz zwischen dem Strompreis, den der Kostenträger übernimmt, und dem, der tatsächlich anfällt.“
Der Professor betont, dieses Modell funktioniere auch jenseits der Stromerzeugung: „Denkbar ist es bei der Heizungsumstellung. Eine Wärmepumpe könnte auch einem Investor gehören. Das Gleiche gilt für Energiespeicher.“ Die würden generell in der Zukunft unverzichtbar, so Halfar: „Große Speicher sollten für einen mittleren oder auch größeren Träger unbedingt eine Überlegung wert sein. Im Prinzip wird das Sozialunternehmen dann Energieversorger. Von der geschäftlichen Denke her wäre das die richtige Konsequenz, auch, weil die Renditen sicher sind.“
Eichstätt (epd). Professor Bernd Halfar spricht von „gigantischen Beträgen“, die nötig wären, um rund 100.000 Gebäude, die soziale Träger bundesweit nutzen, bis 2040 klimaneutral zu machen. Doch dafür fehlt das Geld. Für alle Sozialimmobilien inklusive der Krankenhäuser bräuchte man mindestens 150 Milliarden Euro. „Der Staat ist nicht in der Lage, das zu finanzieren, schon gar nicht in Zeiten der wirtschaftlichen Schwäche.“ Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Herr Professor Halfar, bundesweit nutzt die Sozialbranche über 100.000 Gebäude, die dringend saniert werden müssten, um die Ziele der Klimatransformation zu erreichen. Gemeinnützige Träger verfügen in der Regel kaum über finanzielle Rücklagen. Und so hoffen viele auf Gelder vom Staat. Das sei aber der falsche Weg, sagen Sie. Warum?
Bernd Halfar: In der Tat ist es so, dass für energetische Sanierungen, also für Wärmedämmung, neue Heizungen und Fotovoltaik-Anlagen, bei nahe allen gemeinnützigen Trägern kein Geld vorhanden ist. Die einfache Schlussfolgerung für die Träger ist dann die, nach dem Staat zu rufen. Der müsse diese Modernisierungen mit Zuschüssen erleichtern. Das ist aber naiv. Das wird schon deutlich daran, wie viel Geld benötigt würde, um diese Sanierungen zu finanzieren. Das sind gigantische Summen. Für alle Sozialimmobilien inklusive der Krankenhäuser bräuchte man mindestens 150 Milliarden Euro. Der Staat ist nicht in der Lage, das zu finanzieren, schon gar nicht in Zeiten der wirtschaftlichen Schwäche. Es wäre gut, das zur Kenntnis zu nehmen und andere Finanzierungsmodelle ins Auge zu fassen.
epd: Bevor wir diese Alternativen betrachten, lohnt ein Blick auf die Finanzierung der Sozialbranche, die ja ein Grund für die fehlende Potenz zu Investitionen ist ...
Halfar: Wir haben ein Deutschland ein duales Finanzierungssystem, sowohl für den Krankenhausbereich als auch für die Pflege, die Behindertenhilfe oder die Jugendhilfe. Diejenige Gebietskörperschaft oder Sozialkasse, die für den Bau und Investitionen in Gebäude zuständig ist, ist nicht identisch mit der Institution, die den laufenden Betrieb trägt. Das heißt, Investitionen rechnen sich nicht für die Geldgeber, denn die erzielten Einsparungen können sie nicht für sich verbuchen. Das ist der eine Aspekt. Dazu kommt, dass die übergroße Zahl Trägern in der Sozialbranche gemeinnützig ist, also folglich keine Rücklagen bilden kann, um daraus energetische Sanierungen bezahlen kann.
epd: Können Sie etwas klarer machen, was das für Folgen hat?
Halfar: In der Behindertenhilfe zum Beispiel in Bayern ist es so, dass der Betrieb über die Bezirke bezahlt wird, in Hessen über den Landeswohlfahrtsverband, in Nordrhein-Westfalen über die Landschaftsverbände. Aber die Investitionskosten, etwa für die Kliniken, Wohnstätten für Menschen mit Behinderung und Pflegeheime, kommen vom Land. Der Träger bekommt, zumindest in der Theorie, alle Kosten im laufenden Betrieb für Heizung und Strom erstattet, indem er die Ausgaben nur an den zuständigen Kostenträger bei der Kommune, dem Landkreis oder den Sozialkassen weiterreicht. Und hier liegt die Crux. Der Träger, ganz gleich ob Diakonie, Caritas oder AWO, hat kaufmännisch gesehen gar kein Interesse daran, ins Energiesparen zu investieren und so die Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Und dazu kommt, wie schon beschrieben, dass er gar keine Rücklagen hat, um zu modernisieren.
epd: Wie sieht für Sie ein Weg der Lösung dieses Problems aus?
Halfar: Meine schlichte Meinung: Wir können das Problem nur lösen mit privatem Kapital. Ich denke da etwa an Investments - private Fonds für Infrastruktur. So ließe sich in kürzester Zeit jeder Milliardenbetrag generieren, der für energetische Sanierungen benötigt wird. Ich denke da zum Beispiel an Versorgungswerke, an Family Offices mit gesellschaftlicher Orientierung, aber auch an kirchliche Vermögensverwaltungen. Das Kapital ist da, in Deutschland wie auch im Ausland.
epd: Wie genau kann das funktionieren, etwa bei der Stromerzeugung?
Halfar: Die Investitionen könnten so aussehen, dass etwa Dachflächen mit Fotovoltaik-Anlagen ausgestattet und/oder Energiespeicher aufgebaut werden. Für diese Investitionen bekommen die Geldgeber eine Rendite. Die bekommen sie jedoch nur dann, wenn der soziale Träger, oder Träger gemeinsam, als Energiegenossenschaft, oder über eine Kommanditgesellschaft, mit dem Investor zusammen eine Contracting-Firma gründen, also einen Energieversorger, der den selbsterzeugten Strom an den Sozialträger verkauft. Und zwar zu dem Preis, den der Kostenträger im laufenden Betrieb erstattet.
epd: Ist das zu vergleichen mit einem Pachtmodell?
Halfar: Nein, das muss man unterscheiden von reinen Pachtmodellen, bei denen Fotovoltaik- Anlagen auf Privathäuser kommen. In der Sozialbranche ist das nicht attraktiv, weil der Träger finanziell davon nichts hat. Er hat dann zwar billigeren Strom und eine kleine Pachteinnahme, aber die reduzierten Strompreise leitet er auch weiter an seinen Kostenträger. Die soziale Einrichtung braucht zusammen mit dem Investor eine Kick-back-Lösung, also eine Rückvergütung. Und die liegt in der Differenz zwischen dem Strompreis, den der Kostenträger übernimmt, und dem, der tatsächlich anfällt.
epd: Das funktioniert aber nur im Bereich Stromerzeugung ...
Halfar: Nein. Denkbar ist es auch bei der Heizungsumstellung. Eine Wärmepumpe könnte auch einem Investor gehören. Das Gleiche gilt für Energiespeicher.
epd: Kostenträger sind nur für den Betrieb der Einrichtungen zuständig, Investitionen sind ihnen rechtlich sogar untersagt. Müsste man hier im Sozialrecht nicht Korrekturen vornehmen?
Halfar: Das ist der Knackpunkt. Wenn die Kostenträger über ihren Schatten springen dürften, könnten alle profitieren. Geld, das jetzt investiert würde in energetische Erneuerungen, wirft in sieben, acht Jahren eine gute Rendite ab. Das öffentliche Haushaltsrecht und die Sozialgesetzbücher haben Schwierigkeiten, das Wirtschaftlichkeitsprinzip aus der kurzfristigen Perspektive der Betriebskosten in langfristige Investitionserträge zu übersetzen. Aber selbst, wenn das klappen würde, müssten die Kostenträger, also etwa Jugendämter oder Sozialverwaltungen, mit den Trägern darüber sprechen dürfen, welche Investitionen bei welchen Gebäuden sinnvoll sind und dann auch ermöglicht werden. Das kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen, schon alleine, weil es an fachlicher Kompetenz fehlt. Dann müsste ja das kleinste Jugendamt in der Lage sein, bei jedem Gebäude, das saniert werden soll, zu entscheiden, was technisch vernünftig, wirtschaftlich sinnvoll und baulich möglich ist.
epd: Wie kann es trotzdem gehen, zu modernisieren?
Halfar: Es wäre einfacher, die Entscheidung, ob investiert wird oder nicht, ohne die Kostenträger zu treffen, und das Risiko dieser Investition trägt der private Investor. Der hat Fachleute, der kalkuliert die Projekte und rechnet sie durch und mittelfristig ist dann der Kostenträger der Nutznießer, wenn die Strom- oder Energiekosten spürbar sinken. Man muss, und das kann ich nur wiederholen, unbedingt andere Finanzierungsmodelle finden, wenn Deutschland bis 2040 klimaneutral sein muss. Genaugenommen müssten die Träger schon bald mit der Bauplanung anfangen, damit sie bauen können, wenn die Finanzierung irgendwann steht.
epd: Ihren Worten entnehme ich, dass die Bedingungen für die Träger auch sehr unterschiedlich sind. Große Träger, auch Stiftungen bei Diakonie oder Caritas, haben bessere Möglichkeiten, weil es für die Kooperation mit Investoren lohnend ist, viele Gebäude und Flächen nutzen zu können. Aber das hilft ja einem kleinen Verein mit nur zwei Pflegeeinrichtungen nicht.
Halfar: Ja, das ist so. Aber man muss auch wissen, dass es fünf, sechs verschiedene Geschäftsmodelle zu Kooperationen gibt. Aber nicht alle sind für alle Ziele geeignet. Es wäre Aufgabe etwa der Landesdiakonie oder des Diözesancaritasverbandes, zu überlegen und fachliche Hilfe anzubieten, welches Modell für das kleine Pflegeheim im Vogelsberg am besten taugt. Ein großer Gesundheitskonzern wie Agaplesion in Frankfurt am Main braucht ein anderes Geschäftsmodell. Und, wenn man bedenkt, dass wir ja schon zu viel grünen Strom haben, der aus der Fotovoltaik und den Windrädern kommt, ist es umso wichtiger, vermehrt in große Batteriespeicher zu investieren. Das sollte für einen mittleren oder auch größeren Träger unbedingt eine Überlegung wert sein. Im Prinzip wird das Sozialunternehmen dann Energieversorger. Von der geschäftlichen Denke her wäre das die richtige Konsequenz, auch, weil die Renditen sicher sind.
Frankfurt a.M. (epd). Die Ampel-Regierung ist Geschichte, und ob vorgelegte Gesetzentwürfe vor der Wahl den Bundestag passieren werden, ist völlig offen. Viele Reformen, die die Sozialbranche mitunter seit Jahren fordern, liegen auf Eis. Zum Teil ist der Frust der Verbände groß, denn viele Probleme werden nicht kleiner, im Gegenteil. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Kindergrundsicherung, Schutz von Frauen vor Gewalt, Pflegefinanzierung oder Reformen bei der Vergütung von Betreuern: In welchem sozialpolitischen Bereich ist das Scheitern von angekündigten Reformen besonders bitter?
Eva Maria Welskop-Deffaa: In der Sozialpolitik hat die Ampel sich besonders schwergetan, ihre unterschiedlichen Vorstellungen mit tragfähigen Kompromissen zu überbrücken. In der Pflegepolitik gab es im Koalitionsvertrag interessante Ansätze, doch anstatt Lösungen umzusetzen, herrschte Stillstand. Keine der geplanten Reformen brachte es zur Reife, tragfähige Kompromisse blieben aus. Besonders bitter: Der Pflegevorsorgefonds wurde geplündert - eine unnötige Belastung der Generationensolidarität. Für die faire Gestaltung der sogenannten 24-Stunden-Pflege kam nicht einmal die Vorbereitung eines Modellprojektes voran; die dringend notwendige Neuregulierung von ambulanter und stationärer Pflege blieb auf der Strecke. Mit dem vorzeitigen Ampel-Aus scheiterten am Ende noch zwei wichtige Vorhaben, die die Bilanz hätten aufbessern können - das Pflegekompetenzstärkungs- und das Pflegeassistenzausbildungsgesetz.
Rüdiger Schuch: Reformbedarf gibt es an vielen Stellen. Ganz zentral ist die Reform der Pflege. Die Situation ist für die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen untragbar: Die Eigenanteile für einen Heimplatz steigen immer weiter. Im ambulanten Bereich sieht es nicht besser aus. Unsere Dienste für die häusliche Pflege leiden vielerorts unter Personalmangel und finanziellen Schwierigkeiten. Sie müssen Patienten und Patientinnen abweisen oder vertrösten. Dabei steigt die Zahl der Pflegebedürftigen immer schneller. Und die Belastung für die pflegenden Angehörigen wird immer größer. Zugleich wird es immer schwieriger, neue Arbeitskräfte zu bekommen. Das geht auf die Knochen der Beschäftigten. Wir sitzen auf einem Pulverfass.
epd: Auch wenn viele Reformansätze wohl gescheitert sind, bleiben die Probleme in der Pflege ebenso weiter bestehen wie der Fachkräftemangel, die zunehmende Armut und das Fehlen bezahlbarer Wohnungen. Für welche dieser sozialpolitischen Herausforderungen wird auch die künftige Bundesregierung schnell Lösungen aufzeigen müssen?
Welskop-Deffaa: Pflege- und Rentenpolitik stehen ganz oben auf der sozialpolitischen Agenda. Denn der demografische Buckel naht. Damit die Reformen gelingen, braucht es eine grundlegende Neuvergewisserung über das ihnen zugrunde liegende Sozialstaatsverständnis. Wir brauchen einen vorsorgenden Sozialstaat für alle, der die Sozialversicherungen weiterentwickelt, als das, was sie sind: gesetzlich verpflichtende beitragsbasierte Vorsorge für wesentliche Lebensrisiken. Beiträge und Leistungen stehen in einem unmittelbaren Verhältnis. Aus Minibeiträgen in die Pflegeversicherung lassen sich keine Vollkasko-Ansprüche ableiten. Umgekehrt muss eine Altersrente nach vielen Beitragsjahren spürbar höher liegen als die Grundsicherung im Alter derjenigen, die keine Beiträge gezahlt haben. Eine schnelle Lösung sollte es nach der Wahl für die Altersvorsorge der Selbstständigen geben. Seit Jahren ist ihre Sozialversicherungsfreiheit zum Altersarmutsrisiko geworden.
Schuch: Neben einer großen Pflegereform sehen wir auch Reformbedarf bei den Jüngsten. In den Kitas fehlt es an Geld und Fachkräften. Frühkindliche Bildung ist ein Schlüssel, um auch Kindern aus einkommensarmen Elternhäusern gleiche Startchancen für den persönlichen und beruflichen Erfolg zu verschaffen. Eine zentrale Rolle muss eine gute Integrationspolitik für zugewanderte Menschen spielen. Die Debatte um Zuwanderung und Flucht reduziert sich allzu oft auf die Beschränkung von Zuwanderung. Herausforderungen und Problemen müssen benannt werden, aber der Fokus muss sich darauf richten, dass Migration unser Land wirtschaftlich, kulturell und demografisch weiterentwickelt. Integrationskurse, Asylverfahrensberatung und qualifizierte Migrationsberatung sind für das individuelle Ankommen unverzichtbar. Eine schnelle und gute Integration in den Arbeitsmarkt fördert gesellschaftliche Teilhabe und entlastet auch unser Sozialsystem. Wir erwarten eine gute, solide, lösungsorientierte Sozialpolitik, die sich an den vielfältigen Lebenslagen der Menschen orientiert und für Unterstützung, Beratung und Begleitung sorgt, dort wo sie gebraucht wird. Von zentraler Bedeutung sind Investitionen in Bildung, Wohnraum, Gesundheitssysteme, soziale Infrastruktur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
epd: Die Wirtschaft schwächelt, einen Haushalt 2025 gibt es noch nicht, bislang stehen die Zeichen überall auf Sparen - und die Schuldenbremse gibt es auch noch. Betroffen vom Rotstift wären viele soziale Bereiche, die Integrationskurse ebenso wie die Freiwilligendienste. Wo also soll das Geld herkommen, das es braucht, um die soziale Infrastruktur zumindest zu sichern und wo wäre es am besten investiert?
Schuch: Investitionen in gute und für alle zugängliche Förder- und Bildungsangebote sind nachhaltige Investitionen in die Zukunft. Sie unterstützen Menschen dabei, eine gute Perspektive für ihr Leben zu entwickeln. Und sie fördern den sozialen Frieden, der für den Wohlstand unseres Landes unerlässlich ist. Wenn zum Beispiel Migrantinnen oder Menschen in Armut durch gute Fördermaßnahmen in Arbeitsverhältnisse kommen, trägt dies viel zur Steuerbasis des Landes bei. Wir fordern daher die künftige Bundesregierung auf, Geld in die Hand zu nehmen, um Menschen mit schlechteren Startbedingungen zu helfen, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dazu brauchen wir mehr Investitionen in die soziale Infrastruktur. Eine Reform der Schuldenbremse und eine gerechtere Steuerpolitik, die zum Beispiel eine höhere Erbschaftssteuer für besonders Vermögende vorsieht, wären richtige Maßnahmen.
Welskop-Deffaa: Wirtschaftswunder haben sich in Deutschland immer wieder der Tatsache verdankt, dass Sozialpolitik ein tragfähiges Fundament für wirtschaftliche Neuanfänge gelegt hat. Das gilt für das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ebenso wie für die Rehamaßnahmen der Rentenversicherung. Sie und viele andere Sozialversicherungsleistungen erhalten und stärken die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und der Betriebe. Die jetzt drohenden Einschnitte bei Freiwilligendiensten und Integrationskursen gefährden mit minimalem Einspareffekt erfolgreiche Strukturen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unendlich wertvoll sind. Wer bei der sozialen Infrastruktur spart, zahlt langfristig den doppelten Preis - in Form von Krisen und wachsender Ungleichheit. Ich erinnere noch einmal an die Finanzierungslogik wesentlicher Sozialausgaben: Die Sozialversicherungen speisen sich zuallererst aus Beiträgen, also aus Konsumverzicht der Versicherten. Die häufig genährte Erwartung, vermeintlich versicherungsfremde Leistungen sollten großzügig aus Staatszuschüssen finanziert werden, sollte in Zukunft nicht weiter befeuert werden, um unter den Vorzeichen knapper Kassen die Akzeptanz des Systems nicht zu gefährden.
Nürnberg (epd). Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa schlug zum offiziellen Start der Jahreskampagne am 15. Januar in Nürnberg eine Liste von zehn Thesen mit Erwartungen an die Politik an eine rote Tür. Weitere 1.000 Türen sollten in den nächsten Monaten in ganz Deutschland darauf hinweisen, wie wichtig es sei, die Türen von sozialen Einrichtungen und Diensten offenzuhalten, hieß es. „Diese Thesen gehören in einen öffentlichen Diskurs“, sagte Welskop-Deffaa: „In einer Welt, in der jede und jeder jederzeit von Lebenskrisen aller Art getroffen werden kann, braucht es eine Sozialpolitik, die Abwärtsspiralen frühzeitig und wirksam stoppt.“
Die Caritas kritisierte mit Blick auf den vorgezogenen Termin der Bundestagswahl, der Wahlkampf und die Art der Diskussion ließen das Soziale oft als „große Sparbüchse der Politik“ erscheinen. Daher habe die Kampagne eine neue Tonalität bekommen: „Wir wollen klarmachen: Die Caritas kann Türen nur offen halten, wenn die politischen Rahmenbedingungen stimmen.“ Zu den Forderungen des Verbands gehört unter anderem, dass der Sozialstaat nicht erst dann greift, wenn Menschen bereits in einer Notsituation sind, sondern präventiv agieren soll. Klimapolitik solle entschlossener, das Miteinander der Generationen sowie Familien müssten gestärkt werden.
Michael Schwarz, Caritasdirektor in Nürnberg, unterstrich die Bedeutung lokaler Hilfen: „Mit Beratung für Jung und Alt und einer Vielzahl von spezialisierten Angeboten halten wir Türen offen - für Menschen von nebenan, die Unterstützung brauchen. Einen Schwerpunkt setzen wir dabei in der Wohnungslosenhilfe. Damit das so bleibt, fordern wir von der Politik eine klare Prioritätensetzung zugunsten der sozialen Infrastruktur.“
„Damit die Caritas Türen für alle Hilfebedürftigen offenhalten kann, bedarf es einer an den Menschen orientierten Sozialpolitik“, sagte Caritasdirektor Markus Juch in Fulda: „Wir sollten an dem Grundpfeiler der Wohlfahrtpflege festhalten, dass Fürsorge für die Schwachen der Gesellschaft selbstverständlich ist und stets in Kooperation der öffentlichen und privaten Fürsorge vorgenommen wird.“ Das sei für Deutschland und unsere Gesellschaft seit Jahrzehnten ein sehr gutes und bewährtes Konzept, so Juch: „Unsere demokratischen Parteien sollten jetzt daher sehr gut abwägen, ob - und wenn ja - welche Positionen zukünftiger Sozialhaushalte sie schon heute im Kontext des Wahlkampfes in Frage stellen.“ Und weiter: „Soziale Arbeit mit kühlem Kopf und mit dem offenen Blick für die echten Nöte der Menschen ist unter diesen Rahmenbedingungen natürlich schwierig.“
In Essen hat die Caritas zur Kampagne einen Flyer aktualisiert und neu aufgelegt, der alle Hilfsangebote vorstellt. Die Publikation verweise auf Hilfen für Menschen in Not in der Essener Innenstadt und unmittelbar angrenzend, darunter Notschlafstellen, Kleiderkammern, Suppenküchen, Lebensmittelausgaben, ärztliche Versorgung für Menschen ohne Papiere, Beratungsstellen für Frauen, Familien, Migranten, Geflüchtete und Arbeitslose sowie weitere soziale Dienste und Einrichtungen - nicht nur der Caritas.
„Wir stellen diesen Wegweiser für Menschen in Not ganz bewusst unter das Jahresthema der Caritas. Zu uns kann wirklich jeder und jede kommen - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Weltanschauung und Religion“, sagte Stefanie Siebelhoff, Direktorin des Caritasverbandes für das Bistum Essen. „Das machen wir jedoch nicht allein. Betonen möchte ich, dass wir uns in Essen als Teil eines starken Netzwerkes für Menschen in Not verstehen, an dem viele unterschiedliche Akteure beteiligt sind, mit denen wir gut zusammenarbeiten.“
Parallel zum Kampagnenstart in Nürnberg stellte der Caritasverband zunächst in Hildesheim und in Bad Neuenahr-Ahrweiler rote Türen auf. In diesen drei Städten sind drei der vier Fotos für die Kampagnenplakate der diesjährigen Aktion entstanden. Die Bilder zeigen einen Streetworker in Nürnberg, ein zerstörtes Grundstück nach der Flutkatastrophe im Ahrtal sowie eine Babylotsin an einem Hildesheimer Krankenhaus. Das vierte Plakatmotiv zeigt humanitäre Hilfe in Haiti. Die Motivauswahl soll den Angaben zufolge deutlich machen, dass die Türen der Caritas für alle Menschen offen stehen.
Oberderdingen/Stuttgart (epd). Vorsichtig balanciert Christina die Tasse Cappuccino und bringt sie den Gästen. Beim Besuch im Inklusions-Café „Ein Stück vom Glück“ in Oberderdingen-Flehingen im Kreis Karlsruhe hat die 28-Jährige gerade Dienst im Service. Das Projekt der Elterninitiative „Mühlwerk Sinneswandel“ beschäftigt Menschen mit schweren Behinderungen wie Christina.
Inklusion ende für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in der Regel nach Ende der Schulzeit, erklärt die Mitbegründerin der Elterninitiative, Manuela Rominski, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Danach landen Betroffene im Nichts. Das ist ein gravierender Einschnitt“, sagt die Mutter einer schwer behinderten Tochter.
Das neu gebaute Café am Kraichgau-Radweg bietet sechs Arbeitsplätze für Menschen mit schwerer Behinderung. Ihre Aufgaben sind angepasst an ihre Fähigkeiten. In der Küche schnippeln sie Obst und Gemüse fürs Frühstück, im Wäscheraum falten sie Handtücher, sie befüllen den Getränkekühlschrank und im Gastraum wischen sie die Tische ab und richten die Blumengestecke.
„Wichtig in der täglichen Arbeit ist die Loslösung vom Defizit des Einzelnen“, erklärt Rominski das Beschäftigungskonzept. Der Personalschlüssel aus Betreuern und behinderten Menschen beträgt 1:2. So ermuntert der Arbeitserzieher Stefan gerade Yasemin zur Mithilfe in der Küche, während Ergotherapeutin Sabine Daun Christina beim Service begleitet.
Alle Fäden in der Hand hält Anette Plapp. Als Caféleitung kümmert sie sich um den Einkauf, die Zusammenarbeit mit der Konditorin und um die Theke. „Mich hat die Kombination aus Café und Arbeit mit Menschen mit Behinderung fasziniert“, sagt sie. „Ein Stück vom Glück“ sei kein Sozialcafé, darauf legen die Organisatorinnen Wert.
Hier begegnen sich Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe. Die Gäste tolerierten, dass die Bedienung etwas länger dauere, beobachtet Plapp. In zwangloser Atmosphäre erfahren sie, was Behinderung bedeutet und doch kann: die jungen Erwachsenen blühen auf, wenn sie Kaffee, Torte oder Frühstück servieren dürfen.
„Jasmin kann alles, braucht aber Unterstützung“, beschreibt Rominski die Behinderung ihrer Tochter durch einen Gendefekt. Menschen wie Jasmin, Christina und Yasemin fallen sprichwörtlich durch das soziale Hilfenetz. Sie sind zwar nicht schwerst-mehrfach behindert und somit pflegebedürftig, können aber ohne Hilfe alleine keine Aufgaben übernehmen.
Denn selbst wer in einer der Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten will, muss laut Bundesteilhabegesetz (BTHG) „ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen“. „Damit werden sie sogar aus der Gruppe der Menschen mit Behinderung ausgeschlossen“, sagt Rominski.
Die Vorstellung, dass die Tochter nur noch mit Schwerstbehinderten zu tun haben sollte, sei für sie als Eltern „ganz schlimm“ gewesen. Sie und drei weitere Elternpaare wollten sich nicht damit abfinden. So entstand 2017 die Idee für das Inklusions-Café.
Für ihr einzigartiges Projekt erhielt „Mühlwerk Sinneswandel“ vom Evangelischen Fachverband für Teilhabe in Berlin den MitMenschPreis 2024. Die Initiative ist außerdem Preisträgerin des #PariEngage-Innovationspreises für herausragendes gesellschaftliches Engagement des Paritätischen Baden-Württemberg in Stuttgart. Der Preis unter der Schirmherrschaft von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) wurde anlässlich des 75-jährigen Jubiläums Wohlfahrtsverbandes erstmals vergeben.
Finanziert wurde das 1,6 Millionen Euro teure Projekt aus Spenden und Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg. Die Idee, eine Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen zu schaffen, geht auf. Gerade leuchtet auf einem Tisch eine Tischlampe, das Zeichen für Christina, abzuräumen. Die Arbeit erfüllt nicht nur sie mit Sinn.
Köln (epd). Einer neuen Studie zufolge ist die Auslastung von Einrichtungen zum betreuten Seniorenwohnen trotz hoher Nachfrage nach Plätzen gesunken. Die Belegung ist von durchschnittlich 96 Prozent im Jahr 2017 auf 86 Prozent im Jahr 2023 zurückgegangen, heißt es in der Studie „Betreutes Seniorenwohnen“ der Beratungsgesellschaft SozialGestaltung, einer Schwesterfirma der SozialBank. Gleichzeitig müssten Interessenten weiterhin lange Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten in Kauf nehmen, hieß es.
„Angesichts der demografischen Entwicklung ist Betreutes Wohnen ein essenzieller Baustein, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Alter in Deutschland sicherzustellen. Aber darauf können sich Anbieter nicht ausruhen“, sagte Susanne Leciejewski, Geschäftsführerin der SozialGestaltung.
Bereits in der Vorgängerstudie von 2022 habe sich abgezeichnet, dass Betreutes Wohnen zunehmend eine attraktive Alternative zur stationären Pflegeeinrichtung darstelle. Die aktuelle Studie beleuchtet die Ursachen der sinkenden Auslastung und zeigt Handlungspotenziale für die Politik der neuen Bundesregierung auf sowie auch für die Träger auf.
Zur Erklärung für den Rückgang der Auslastung trotz hoher Nachfrage hieß es, vermutlich bestünden an einzelnen Standorten Überkapazitäten oder die Angebote seien nicht wirklich bedarfsgerecht gestaltet. Gleichzeitig sind laut Britta Klemm, Studienleiterin bei der SozialGestaltung, viele Bestandsimmobilien sanierungsbedürftig, „was potenzielle Bewohnerinnen und Bewohner abschreckt“. Dennoch biete der Markt für Betreutes Wohnen große Chancen, insbesondere in ländlichen Regionen. Zwar habe sich der Anteil dort von 23 Prozent im Jahr 2022 auf 28 Prozent leicht erhöht, der Großteil der Einrichtungen befindet sich jedoch weiterhin in städtischen Gebieten, hieß es.
Zu der Frage künftiger Handlungsoptionen der Branche und politischen Herausforderungen hält die Studie fest:
1. Modernisierung der Bestandsimmobilien: Mehr als die Hälfte der Wohnanlagen ist älter als 20 Jahre. Energetische Sanierungen und Modernisierungsmaßnahmen sind dringend notwendig, um die Wohnqualität zu verbessern und die Kosten zu stabilisieren.
2. Standortwahl entscheidend: Die Erreichbarkeit der Einrichtungen (54 Prozent) und die Anzahl der Wohneinheiten (48 Prozent) gelten für Interessenten als wichtigste Kriterien für die Standortwahl. Im Gegensatz zu Pflegeheimen spielt der Personalmangel beim Betreuten Wohnen eine weniger zentrale Rolle (41 Prozent).
3. Anpassung an die Bewohnerstruktur: Der Anteil von Menschen mit Demenz und höherem Pflegebedarf steigt stetig. Anbieter reagieren mit dem Ausbau eigener Dienstleistungen (53 Prozent) und der Vernetzung mit externen Partnern (51 Prozent).
4. Rückläufige Digitalisierung: Nur 36 Prozent der Befragten planen Investitionen in technologische Lösungen - ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 56 Prozent im Jahr 2022. Dabei könnten digitale Angebote nicht nur Komfort bieten, sondern auch Pflegekräfte entlasten.
Die Studie basiert auf einer Umfrage unter mehr als 500 Branchenakteuren zwischen dem 10. September und dem 1. November 2024. Kooperationspartner der Studie sind unter anderem der AWO Bundesverband, die Diakonie Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Berlin (epd). Mehrere Sozial- und Branchenverbände haben bereits zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Forderungen publiziert. Jetzt hat auch die Frauenhauskoordinierung (FHK) acht Kernpunkten zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vorgestellt. „Dass im Schnitt alle vier Minuten eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erlebt, ist schlimm genug“, sagte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber am 14. Januar: „Umso erschreckender ist es, dass es nach wie vor bei weitem kein ausreichendes Hilfeangebot gibt.“ Deshalb mahne die FHK dringenden Handlungsbedarf im Bereich Gewaltschutz an.
So fordert der Verein, der 275 Frauenhäuser und 300 Fachberatungsstellen unterstützt, unter anderem ein Gewalthilfegesetz und den Ausbau des Hilfesystems. Darin solle der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen geregelt werden. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Rechtsanspruchs müsse der Bund ein neues Investitionsprogramm auflegen, um den dringend benötigten Ausbau von über 14.000 zusätzlichen Frauenhausplätzen zu ermöglichen.
Weiter spricht sich der Verein dafür aus, digitale Gewalt effektiver zu bekämpfen. Dazu müssten Gesetzeslücken geschlossen werden, „insbesondere bei nicht-einvernehmlicher Bildweitergabe und Cyberstalking“. Zudem benötigten Fachberatungsstellen und Frauenhäuser zusätzliche IT-Unterstützung, um Betroffene auch bei technikbasierter Gewalt effektiv zu schützen und zu beraten.
Außerdem fordert die FHK, die Fortbildung von Beschäftigten bei Polizei und Justiz, eine verstärkte Täterarbeit. Weiter heißt es: „Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt muss fortgeführt werden. Empirisch gesicherte Erkenntnisse sind entscheidend für Prävention und Risikobewertung.“ Auch müsse die Gewaltprävention als grundlegendes politisches Ziel festgeschrieben werden. „Dies kann nur durch umfassende, nachhaltige und vielseitige Präventionsmaßnahmen gewährleistet werden, beispielsweise durch eine zielgruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsveranstaltungen in Schulen.“
„Wir fordern die Parteien auf, unsere Forderungen in ihre Wahlprogramme zur Bundestagswahl aufzunehmen und nach der Wahl konsequent umzusetzen. Gewaltschutz und Gewalthilfe dürfen nicht länger warten“, betonte auch Stefanie Leich, die FHK-Vorstandsvorsitzende.
Dortmund, Berlin (epd). Diakonische Unternehmen wollen sich im Frühjahr in Berlin mit Nachhaltigkeit in den Bereichen Ernährung, Beschaffung und Mobilität befassen. Die sogenannte Strategietagung am 22. und 23. Mai wendet sich an diakonische Unternehmen in Deutschland und will neben der Präsentation gelungener Beispiele aus der Praxis auch Forderungen an die Politik zur besseren Messbarkeit sozialer Nachhaltigkeit formulieren, wie die KD Bank für Kirche und Diakonie am 15. Januar in Dortmund ankündigte. Die Genossenschaftsbank mit Sitz in Dortmund richtet die Tagung gemeinsam mit der Diakonie Deutschland und dem Bundesverband diakonischer Einrichtungsträger V3D gGmbH aus, einer Tochtergesellschaft des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland.
Diakonische Unternehmen hätten in ihren Wertschöpfungsketten noch viel Potenzial, um die CO2-Emissionen zu senken, erklärten die Veranstalter. Dafür bräuchten sie aber geeignete Rahmenbedingungen. Ernährung, Beschaffung und Mobilität - die Hauptthemen der diesjährigen Tagung - würden in der Emissionsbilanzierung überwiegend den sogenannten Scope 3-Emissionen zugerechnet. Dies seien die Emissionen, die nicht unmittelbar im Unternehmen entstehen, sondern entlang der Wertschöpfungskette von der Beschaffung über die Nutzung von Produkten bis hin zu Transport und Dienstreisen. In Sozialunternehmen seien dies 50 bis 80 Prozent der CO2-Emissionen.
„Die Einführung einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöht den Druck auch auf diakonische Unternehmen, sämtliche Prozesse nachhaltig zu gestalten - vom Einkauf über die Verpflegung bis zum Fuhrpark“, erklärte Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland. Das könne nur gelingen, wenn auch der Gesetzgeber die notwendigen Rahmenbedingungen schaffe. Um das erwünschte Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, seien die gemeinnützigen Sozialunternehmen darauf angewiesen, dass entstehende Zusatzkosten von den Kostenträgern übernommen werden. „Dafür muss der Begriff der Nachhaltigkeit in die Sozialgesetzbücher aufgenommen werden“, forderte Schuch.
Bundesweit sind den Angaben nach mehr als 627.000 Menschen hauptamtlich in rund 33.000 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie beschäftigt. Dazu zählen Pflegeheime, Krankenhäuser, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,18 Millionen Betten beziehungsweise Plätzen. Jährlich werden von dem evangelischen Wohlfahrtsverband mehr als zehn Millionen Menschen betreut oder unterstützt. Zu den hauptamtlichen Mitarbeitern kommen rund 700.000 freiwillig Engagierte.
Kassel (epd). Rentner können monatliche Beiträge für eine Sterbegeldversicherung mindernd auf ihre Rente anrechnen lassen und dadurch Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter haben. Voraussetzung dafür sei, dass der Zweck der Versicherung hinreichend klar und der potenziell Bestattungskostenpflichtige als Begünstigter benannt sei, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 18. Dezember 2024. Umfasse die Versicherung auch eine Erbrechtsberatung, sei die Anrechnung der Beiträge zur Sterbegeldversicherung auf das Renteneinkommen nicht ausgeschlossen, betonten die Kasseler Richter.
Der in Nürnberg lebende Kläger war wegen seiner geringen Altersrente auf Grundsicherung angewiesen. Während des Bezugs von Sozialleistungen schloss er eine Sterbegeldversicherung mit Erbrechtsberatung ab. Im Todesfall wurde demnach eine Summe in Höhe von 5.000 Euro fällig. Die monatlichen Beiträge für die Sterbegeldversicherung betrugen rund 38 Euro.
Als der Mann heiratete und mit seiner Ehefrau einen gemeinsamen Hausstand gründete, lehnte die Stadt Nürnberg als Sozialhilfeträger die Zahlung von Grundsicherung ab. Die Rente des Mannes reiche wegen der nur noch anteilig zu berücksichtigenden Unterkunftskosten knapp zur Bedarfsdeckung aus, hieß es zur Begründung.
Auch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) urteilte, dass der Kläger nicht hilfebedürftig sei. Er könne auch keine Minderung seiner Alterseinkünfte durch Abzug der Beiträge zur Sterbegeldversicherung geltend machen. Die Sterbegeldversicherung sei nach Grund und Höhe unangemessen, weil sie auch Leistungen für eine Erbrechtsberatung enthalte, befand das Gericht.
Das BSG hob die LSG-Entscheidung auf und verwies das Verfahren zurück. Grundsätzlich könnten die Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung das Renteneinkommen mindern, so dass als Folge davon ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestehe. Im konkreten Fall konnte das jedoch nicht abschließend entschieden werden. Voraussetzung für den Abzug von Beiträgen zu einer Sterbegeldversicherung vom Einkommen sei, dass eine „hinreichende objektive Zweckbestimmung der Versicherung“ vorliege. Das sei der Fall, wenn der Begünstigte der Sterbegeldversicherung ein potenziell Bestattungspflichtiger sei. Das müsse das LSG noch feststellen, so das BSG.
Dem Rentner könne nicht vorgeworfen werden, dass er im Sozialhilfebezug eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen habe und deren Beiträge mindernd berücksichtigt wissen wollte. Das Erreichen der Regelaltersgrenze stelle einen hinreichenden Grund für den Abschluss einer solchen Police dar. Die Höhe der Versicherungssumme von 5.000 Euro und die monatlichen Beiträge in Höhe von rund 38 Euro seien angemessen.
Der Umstand, dass die Sterbegeldversicherung auch eine Erbrechtsberatung beinhalte, führe nicht „per se“ zur Unangemessenheit. Solange die monatliche Beitragshöhe im Vergleich zu anderen angebotenen Versicherungen „nicht in einem auffälligen Missverhältnis“ stehe, sei dies - wie hier - nicht zu beanstanden, urteilte das BSG.
Bereits am 22. Juni 2022 hatte das LSG Stuttgart entschieden, dass eine Sterbegeldversicherung nur bei entsprechender Zweckbindung vor dem Zugriff der Sozialhilfe geschützt ist. In dem Rechtsstreit hatte eine 77-jährige Pflegeheimbewohnerin eine „Trauerfall-Direkt-Schutz-Versicherung mit Zuwachsgarantie“ abgeschlossen. Dabei handele es sich letztlich um eine Risikolebensversicherung, die dem Vermögensaufbau diene und nach dem Tod der Frau ohne jede Zweckbindung den Angehörigen zur Verfügung stehe, befand das LSG. Weil der Versicherungswert das Schonvermögen der Frau übersteige, könne der Sozialhilfeträger den Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen berücksichtigen.
Besteht eine Sterbegeldversicherung, muss im Todesfall einer mittellosen Rentnerin zunächst dieses Geld für eine einfache Bestattung verwendet werden, urteilte das LSG Stuttgart am 13. April 2022. Erst wenn die Versicherungsleistung nicht ausreicht und die bestattungspflichtigen Hinterbliebenen die Bestattungskosten nicht tragen können, muss die Sozialhilfe einspringen. Das Geld aus der Sterbegeldversicherung darf dann aber nicht für einen teuren Grabstein verwendet werden, wenn ein ortsübliches Holzkreuz ausreicht, heißt es im Urteil.
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 24. November 2015 können sich Sozialhilfeempfänger auch die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung erstatten lassen. Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch sei, dass der Betroffene im Sterbefall mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit noch Sozialhilfe beziehen würde.
Az.: B 8 SO 8/23 R (Bundessozialgericht)
Az.: L 2 SO 126/20 (Landessozialgericht Stuttgart, Zweckbindung)
Az.: L 2 SO 1679/19 (Landessozialgericht Stuttgart, Holzkreuz)
Az.: S 4 SO 370/14 (Sozialgericht Karlsruhe)
Erfurt (epd). Begründete Zweifel an einer nicht in der EU ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Arbeitgeber dazu berechtigen, diese Krankschreibung nicht anzuerkennen. Das gilt laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 15. Januar auch dann, wenn vermeintlich unverfängliche Umstände in der Gesamtschau Zweifel am Beweiswert des Attests begründeten.
Im konkreten Fall hatte der Kläger, ein Lagerarbeiter, in den Jahren 2017, 2019 und 2020 unmittelbar nach seinem Urlaub ärztliche Krankschreibungen eingereicht. Er erhielt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Als er vom 22. August bis zum 9. September 2022 Urlaub hatte und diesen in Tunesien verbrachte, meldete er sich kurz vor Urlaubsende erneut krank. Er legte seiner Arbeitgeberin eine AU-Bescheinigung eines tunesischen Arztes in französischer Sprache vor. Darin wurde ihm Arbeitsunfähigkeit wegen starker Rückenschmerzen bescheinigt. Bis zum 30. September 2022, einem Freitag, wurde ihm häusliche Ruhe verordnet. Er durfte nicht reisen oder sich bewegen.
Dennoch buchte der Mann vor Urlaubsende am 8. September ein Fährticket für den 29. September nach Genua. Am nächsten Arbeitstag, dem 4. Oktober 2022, legte er eine Krankschreibung eines deutschen Arztes für weitere vier Tage vor. Die Arbeitgeberin lehnte die Entgeltfortzahlung wegen Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit ab.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) München verurteilte die Arbeitgeberin zur Zahlung. Die einzelnen Umstände der Krankschreibung könnten den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern.
Das BAG urteilte hingegen, dass in der Gesamtschau durchaus Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit angebracht seien, die das LAG nochmals prüfen müsse. So habe sich der Kläger über mehrere Jahre im unmittelbaren Zusammenhang mit seinen Urlauben krankschreiben lassen. Zuletzt habe er trotz verordneter häuslicher Ruhe sofort ein Fährticket gebucht und sei vorzeitig nach Deutschland gereist. Für sich betrachtet, sei dies alles unverfänglich, in der Gesamtschau begründeten die einzelnen Umstände jedoch Zweifel am Beweiswert der Krankschreibung. Könne der Kläger diese nicht ausräumen, habe er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Az.: 5 AZR 284/24
München (epd). Eine Entschädigung von einer Versicherung für einen Verdienstausfall infolge eines medizinischen Behandlungsfehlers ist in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 9. Januar in München veröffentlichten Urteil entschied, ist nicht nur die Entschädigung für den Ausfall des Nettoverdienstes steuerpflichtig, sondern auch der von der Versicherung erstattete Steuerschaden. Denn der Nettoverdienstausfall und die darauf entfallende Steuer stellten einen einheitlichen Schadensersatzanspruch dar, auf den Einkommensteuer zu zahlen sei, argumentierten die Richter.
Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers vollständig erwerbsunfähig wurde. Nach langem Streit mit der Versicherung zahlte diese schließlich für die Jahre 1997 bis 2018 eine Entschädigung für den Ausfall des entgangenen Arbeitslohns. Da die Klägerin in diesem Zeitraum hierauf Einkommensteuer gezahlt hatte, erhielt sie diese in den Streitjahren 2017 und 2018 von der Versicherung ebenfalls erstattet.
Das Finanzamt meinte, dass auf diese Steuererstattung Einkommensteuer zu zahlen sei, und bekam vom Bundesfinanzhof recht. Zu den steuerpflichtigen Entschädigungen gehöre nicht nur der zunächst gezahlte Ausfall des Nettoverdienstes, sondern auch die später vom Schädiger erstattete Steuerlast. Es handele sich um einen einheitlichen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlten Schadenersatzanspruch, der in voller Höhe der Einkommensteuer unterliege.
Auch eine ermäßigte Steuererstattung kommt laut BFH nicht infrage. Denn dies wäre nur möglich, wenn die Entschädigung nur in einem einzigen Steuerjahr und nicht über mehrere Steuerjahre verteilt ausgezahlt worden wäre.
Az.: IX R 5/23
Essen (epd). Ausreisepflichtige Flüchtlinge müssen zur Durchführung ihrer Abschiebung bei der Passbeschaffung mitwirken. Kommen sie dem nicht nach, können sie nur Anspruch verringerte Asylbewerberleistungen beanspruchen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am 16. Dezember 2024 bekanntgegebenen Beschluss klargestellt.
Im Streitfall ging es um eine seit 2009 in Deutschland lebenden Frau aus Guinea. Ihr Asylantrag der wurde rechtskräftig abgelehnt. Da die ausreisepflichtige Frau über keine Reisedokumente verfügt und deshalb nicht abgeschoben werden kann, wird sie derzeit geduldet. Da sie sich bei der Passbeschaffung nicht mitwirkte, erhielt sie nur noch eingeschränkte Asylbewerberleistungen. Diese deckten lediglich den Bedarf an Ernährung, Unterkunft und Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege ab. Mit ihrem Antrag auf einstweiliger Anordnung wollte sie höhere Asylbewerberleistungen erhalten.
Das LSG lehnte ihren Antrag ab. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Leistungsberechtigte nur eingeschränkte Leistungen, wenn sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht ermöglichen. Dies sei hier der Fall.
Allerdings stehen der Frau neben den bewilligten 228 Euro weitere 15 Euro monatlich zu. Die Geldleistungsansprüche seien in Bezug auf den Körperpflegebedarf zu niedrig bemessen worden.
Az.: L 20 AY 16/24 B ER
Luxemburg (epd). Arbeitgeber dürfen sich bei der Beschäftigung von Vollzeit-Hausangestellten nicht vor der Arbeitszeiterfassung drücken. Anders als bei Teilzeit-Hausangestellten, müssen Arbeitgeber bei Vollzeitkräften „ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg - und bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Geklagt hatte eine vollzeitbeschäftigte Hausangestellte aus Spanien. Nachdem der Frau ungerechtfertigt gekündigt worden war, wurden ihre Arbeitgeber dazu verurteilt, ihr bestimmte Beträge für nicht genommene Urlaubstage sowie Sonderzahlungen zu überweisen.
Ein erneut mit dem Fall befasstes spanisches Gericht rügte, dass die Frau nicht nachgewiesen habe, wie viele Arbeitsstunden sie tatsächlich geleistet hat und welcher Lohn ihr hierfür zusteht. Die Arbeitnehmerin hatte noch eingewandt, dass ihre Arbeitgeber keine täglichen Aufzeichnungen über ihre geleistete Arbeitszeit geführt hätten. Das sei nach der damaligen spanischen Regelung bei Hausangestellten auch nicht erforderlich gewesen, so das Gericht, das den Fall jedoch dem EuGH vorlegte.
Der EuGH verwies nun auf seine Grundsatzentscheidung zur Arbeitszeiterfassung vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18). Danach müssten Arbeitgeber regelmäßig die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Nur so könnten Überstunden und die Einhaltung von Ruhe- und Höchstarbeitszeiten überprüft werden. EU-Mitgliedstaaten müssten daher festlegen, dass Arbeitgeber „ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.
Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung seien aber möglich, „wenn die Dauer der Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale der betreffenden Tätigkeit nicht gemessen und/oder vorgegeben wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann“. Das könne für in teilzeitbeschäftigte Hausangestellte gelten, so das Gericht.
Bei vollzeitbeschäftigten Hausangestellten, wie dies in Spanien oft der Fall ist, seien Arbeitgeber aber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet, so die Luxemburger Richter im aktuellen Fall. Ohne eine Arbeitszeiterfassung werde den Hausangestellten „die Möglichkeit vorenthalten, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viele Arbeitsstunden sie geleistet haben und wann diese Stunden geleistet wurden“. Das vorlegende spanische Gericht muss nun entscheiden, wie sie die fehlende Arbeitszeiterfassung auf die geltend gemachten Lohnansprüche auswirkt.
Az.: C-531/23
Bielefeld (epd). Der neue Mann an der Spitze der v. Bodelschwinghschen Stiftungen heißt ab dem nächsten Jahr Bartolt Haase (49). Er wird das Führungsamt am 1. Februar 2026 antreten, heißt es in einer Mitteilung vom 10. Januar. Haase gehört bereits dem Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen an.
Haase sei einstimmig zum Nachfolger gewählt worden, hieß es. Im Februar 2025 werde der Theologe bereits zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Der bisherige stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Rainer Norden (67), geht den Angaben zufolge im Februar in den Ruhestand. Als sein Nachfolger im Finanzvorstand ist Christoph Nolting (59), bislang Leiter der Stabsstelle Controlling, Bilanzen, Steuern und Finanzen, vom Verwaltungsrat Bethels gewählt worden. Damit seien wichtige Personalfragen im Vorstand des Stiftungsverbundes frühzeitig geregelt, hieß es.
Haase gehört seit Januar 2022 dem Vorstand an, als die diakonische Stiftung Eben-Ezer in Lemgo als fünfte Stiftung dem Verbund Bethels beigetreten war. Der Theologe hatte die Lemgoer Stiftung zuvor als Theologischer Vorstand geleitet. Bis 2013 war Haase Assistent des Bethel-Vorstandsvorsitzenden Ulrich Pohl.
Nach seinem Theologiestudium in Wuppertal, Göttingen, Groningen und Paderborn folgte eine Promotion an der Universität Göttingen. Nach einem Vikariat in der Kirchengemeinde St. Johann in Lemgo und in der Stiftung Eben-Ezer wurde Haase 2006 in der Lippischen Landeskirche ordiniert. Anschließend war er für ein Jahr Pastor der Erlöserkirche Jerusalem, ehe er in Bethel seinen Dienst antrat. Haase ist verheiratet, das Ehepaar hat vier Kinder.
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel mit Hauptsitz in Bielefeld sind eines der größten diakonischen Unternehmen Europas. In den Einrichtungen in acht Bundesländern sind rund 24.000 Mitarbeitende tätig. Das Spektrum reicht von Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Wohnungslosenhilfe und Altenhilfe bis zu Akutkrankenhäusern.
Michael Saffé ist als kaufmännischer Vorstand der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg abberufen worden. Zugleich wurde Professor Lars Timm formell zum Vorstand berufen worden, teilten die Stiftungen am 10. Januar mit. Der Vorsitzende des Kuratoriums, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), man habe sich mit Saffé im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Nähere Gründe wollte er auf Nachfrage nicht nennen. Die gemeinnützigen Pfeifferschen Stiftungen wurden 1889 gegründet. Mit rund 2.000 Mitarbeitern sind sie nach eigenen Angaben die größte sozialdiakonische Einrichtung in Sachsen-Anhalt.
Winfried Kluth, Jura-Professor, hat den Vorsitz des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) übernommen. Zur Stellvertreterin wurde die Humangeografin und Professorin Birgit Glorius gewählt. Sie ist Nachfolgerin von Professorin Birgit Leyendecker, die von ihrem Amt als Stellvertreterin zurückgetreten ist, dem Rat aber weiterhin angehört. Kluth und Glorius gehören dem SVR seit 2023 an. Der Wechsel an der Spitze des Rats erfolgte aufgrund des turnusmäßigen Ausscheidens des langjährigen Mitglieds und Vorsitzenden Professor Hans Vorländer. Neu in den SVR berufen wurde der Politikwissenschaftler Professor Hannes Schammann. Kluth ist Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Er leitet an der MLU Halle die Forschungsstelle Migrationsrecht (FoMig) und ist Geschäftsführender Direktor der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Einrichtung Genossenschafts- und Kooperationsforschung (IWE GK). Birgit Glorius ist Professorin für Humangeografie mit dem Schwerpunkt Europäische Migrationsforschung an der Technischen Universität Chemnitz. Hannes Schammann ist Professor für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Migrationspolitik an der Universität Hildesheim und leitet dort die Migration Policy Research Group.
Stefan Gerland (55) wird neuer Vorstand der Diakonie Hessen. Er ist bislang Abteilungsleiter Wirtschaft bei der Diakonie Hessen und tritt nun im Vorstand der Hephata Diakonie die Nachfolge Michael Gerhards an, der sich im Sommer aus persönlichen Gründen dazu entschieden hatte, seinen nächstes Jahr auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern. Gerland wohnt in Kassel. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften begann er seinen beruflichen Werdegang 1996 bei der Diakonie Hessen. Dabei begleitete er verschiedene langfristig angelegte sozialpolitische Maßnahmen auf Landesebene wie die Einführung der Pflegeversicherung, den Rahmenvertrag für die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Als Mitglied verschiedener Landeskommissionen, auch in leitender Funktion, gestaltet er somit seit fast 30 Jahren die sozialpolitischen Rahmenbedingungen in Hessen im Sinne der Leistungserbringerverbände und deren Mitglieder.
Ronny Brosende vom Diakonissenmutterhaus der Olgaschwestern Stuttgart ist zum Vorsitzenden des Landespflegerates Baden-Württemberg gewählt worden. Das bisher als Landesarbeitsgemeinschaft der pflegeberuflichen Verbände und Fachgesellschaften agierende Gremium hat sich zu einem eingetragenen Verein formiert, um die eigenen Handlungsspielräume zu erweitern. Bisher bestand der LPR aus zwölf Berufsverbänden und Fachgesellschaften. Stellvertretende Vorsitzende sind Anne-Katrin Gerhardts von der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz und Oliver Hommel vom Bundesverband Pflegemanagement. Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre.
Hendrik Streeck (47), Bonner Virologe, hat das Bundesverdienstkreuz erhalten. Streeck ist Chefvirologe der Universitätskliniken Bonn und wurde während der Corona-Krise bundesweit bekannt. Zur Begründung für die Auszeichnung an den Mediziner hieß es, Streeck habe sich neben seiner Arbeit in der HIV-Forschung weit über das übliche berufliche Maß hinaus engagiert. In der Covid-19-Pandemie wirkte der Virologe in verschiedenen Gremien mit, auch im Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowie im Corona-Expertenrat des Bundeskanzleramts, wie die Staatskanzlei erklärte. Er tritt bei der Bundestagswahl am 23. Februar als Direktkandidat für Bonner CDU an.
Stefanie Bachnick (40), examinierte Pflegefachkraft und studierte Pflegepädagogin, hat seit diesem Wintersemester die erste Professur für Pflegewissenschaft am Universitätsklinikum Jena inne. Mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung baut sie an der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin eine Arbeitsgruppe in der Pflegeforschung auf. Langfristig will Bachnick einen Masterstudiengang Advanced Practice Nursing mit Schwerpunkt in der Intensivpflege etablieren. Die Pflegewissenschaftlerin ist in Rostock geboren und hat eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin in Hamburg absolviert, wo sie auch in einer geriatrischen Klink arbeitete. Während ihres anschließenden Pflegepädagogikstudiums an der Charité - Universitätsmedizin Berlin arbeitete sie als Forschungspraktikantin an der Psychiatrischen Universitätsklinik in Bern. Sie wechselte dann an das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel und promovierte. Zuletzt leitete Bachnick eine vom BMBF geförderte Nachwuchsgruppe an der Hochschule für Gesundheit in Bochum.
Januar
27.-30.1. Freiburg:
Seminar „Moderations- und Leitungskompetenz für Konferenzen, Arbeitsteams und Projektgruppen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/2001700
30.1. Köln:
Seminar „Krisen erkennen und überwinden“
der Solidaris Unternehmensberatung
Tel.: 02203/8997-384
30.-31.1.:
Online-Veranstaltung „Social Media für kirchliche und diakonische Einrichtungen“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
Februar
3.-5.2. Erkner:
Seminar „Angebotskrise in der stationären Unterbringung - Wege aus dem Mangel?!“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/6298065
5.2. Münster:
Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Eingliederungshilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
6.2. Münster:
Seminar „Strategisches Dienstplanmanagement in der stationären Altenhilfe - Nettopersonalberechnung, Arbeitsanalyse und Dienstplanung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
12.2.:
Online-Kurs „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577 7692794
12.-13.2. Fulda:
Training „In Führung gehen. Sich selbst und andere führen“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 03361/710 943
18.2.:
Online-Seminar „Achtsamkeit und Lebensphasen in der Personalverantwortung“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
19.2.:
Webinar „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug unter besonderer Beachtung von Fällen von Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-424
19.2. Mainz:
Seminar „Strategisches Dienstplanmanagement in der stationären Altenhilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
21.-22.2. Königswinter:
Seminar „Alle im Boot? Schwer erreichbare Zielgruppen in Beteiligungsprozess einbeziehen“
Tel.: 0228/6042428
26.2.:
Online-Seminar „Die flexible Stiftung - Zuwendungen richtig gestalten“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 089/179005-27
26.2.:
Online-Fortbildung „Datenschutz in Kindertageseinrichtungen: Sicher und vertrauensvoll im digitalen Zeitalter“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/200-1700