sozial-Recht

Bundesfinanzhof

Volle Steuer auf Entschädigung für Verdienstausfall



München (epd). Eine Entschädigung von einer Versicherung für einen Verdienstausfall infolge eines medizinischen Behandlungsfehlers ist in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 9. Januar in München veröffentlichten Urteil entschied, ist nicht nur die Entschädigung für den Ausfall des Nettoverdienstes steuerpflichtig, sondern auch der von der Versicherung erstattete Steuerschaden. Denn der Nettoverdienstausfall und die darauf entfallende Steuer stellten einen einheitlichen Schadensersatzanspruch dar, auf den Einkommensteuer zu zahlen sei, argumentierten die Richter.

Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers vollständig erwerbsunfähig wurde. Nach langem Streit mit der Versicherung zahlte diese schließlich für die Jahre 1997 bis 2018 eine Entschädigung für den Ausfall des entgangenen Arbeitslohns. Da die Klägerin in diesem Zeitraum hierauf Einkommensteuer gezahlt hatte, erhielt sie diese in den Streitjahren 2017 und 2018 von der Versicherung ebenfalls erstattet.

Gericht stützt Entscheidung des Finanzamts

Das Finanzamt meinte, dass auf diese Steuererstattung Einkommensteuer zu zahlen sei, und bekam vom Bundesfinanzhof recht. Zu den steuerpflichtigen Entschädigungen gehöre nicht nur der zunächst gezahlte Ausfall des Nettoverdienstes, sondern auch die später vom Schädiger erstattete Steuerlast. Es handele sich um einen einheitlichen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlten Schadenersatzanspruch, der in voller Höhe der Einkommensteuer unterliege.

Auch eine ermäßigte Steuererstattung kommt laut BFH nicht infrage. Denn dies wäre nur möglich, wenn die Entschädigung nur in einem einzigen Steuerjahr und nicht über mehrere Steuerjahre verteilt ausgezahlt worden wäre.

Az.: IX R 5/23