

er sieht es als Zeichen der Anerkennung, das auch öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen soll: Bundespräsident Steinmeier hat vor dem Berliner Hauptbahnhof Suppe an Obdachlose ausgeteilt. Er würdigte den Einsatz der vielen Helferinnen und Helfer, die im Winter Nacht für Nacht mit den Kältebussen unterwegs sind, um Obdachlose mit Tee und Suppe zu versorgen. Seit 30 Jahren gibt es sie in der Hauptstadt - getragen von der Stadtmission und dem DRK. Diese Form der Obdachlosenhilfe wird zunehmend schwerer, denn die Zahl von körperbehinderten Obdachlosen in Rollstühlen hat stark zugenommen. Für sie fehlen barrierefreie Schlafstellen.
Eine neue Studie für das Jahr 2023 belegt, dass sich die speziellen Unterstützungsangebote für junge Familien, die sogenannten Frühen Hilfen, gut etabliert haben. Nachgewiesen wird, dass mehr Familien mit kleinen Kindern in Armutslagen von dieser Förderung erreicht werden, die seit 2018 von der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesfamilienministerium gesteuert wird. Fachleute fordern eine Aufstockung der finanziellen Förderung.
Der Verein „Strohhalm Regensburg“ wurde durch den damaligen Stadtrat Josef Troidl gegründet. Nicht ganz freiwillig: Denn die Landesregierung reagierte auf den tragischen Kältetod eines Mannes 1994 mit der Anordnung, landesweit Wärmestuben einzurichten. Im Jahr 2001 erhielt er der Verein den Namen „Strohhalm“ - für den letzten rettenden Halt, den die Hilfsorganisation bieten möchte. Heute sind in der Begegnungsstätte über 50 Aktive im Einsatz, kümmern sich nicht nur um Obdachlose, sondern auch um arme Ruheständler. Im Interview mit epd sozial erläutert Vorsitzender Franz Lindl, wie der Verein entstand, wie er sich weiterentwickelt hat und vor welchen Herausforderungen er derzeit steht.
Bundesweit fallen Jahr für Jahr Zehntausende Wohnungen aus der Sozialbindung - und es werden kaum neue Sozialwohnungen gebaut. Doch für den Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) ist klar: Auch ein erweiterter sozialer Wohnungsbau bietet selten Lösungen für wohnungslose Menschen. „Sie sind die am meisten diskriminierte Gruppe von Bewerbern um Wohnungen“, sagt Verbandschef Jens Rannenberg im Interview mit epd sozial. Deshalb brauche es für diese Klientel eine Wende in der Wohnungsbaupolitik. Und Anreize für private Vermieter, ihre Wohnungen an Menschen von der Straße zu vergeben. Erste Ansätze zur Hilfe gebe es bereits.
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Ihr Dirk Baas
Berlin (epd). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 13. November vor dem Berliner Hauptbahnhof die Kältebusse der Berliner Stadtmission besucht und Suppe an Obdachlose verteilt. Anlass war das 30-jährige Bestehen der Kältebusse, die nach dem Erfrierungstod eines Obdachlosen 1994 in Berlin von der Stadtmission initiiert wurden.
Seitdem fahren die Kältebusse von Anfang November bis Ende März nachts zu Menschen, die auf der Straße leben. Sie haben Schlafsäcke, heißen Tee und Suppe dabei und bieten den obdachlosen Menschen an, sie in eine Notunterkunft zu bringen. Das Ziel ist, sie vor dem Kältetod zu bewahren. Im vergangenen Winter zählten die Kältebusse 1.580 Transporte und legten mehr als 31.000 Kilometer zurück. Sie brachten 237 Menschen mehr ins Warme als im Vorjahr. Ergänzend zu den drei Kältebussen der Stadtmission gibt es in Berlin auch einen Wärmebus des DRK.
Steinmeier sagte, „ich bin hierhergekommen, um meine Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen für das große Engagement der vielen Haupt- und Ehrenamtlichen der Stadtmission“. „Für die Ärmsten der Armen“ seien die Wintermonate eine schwere und lebensbedrohliche Zeit. Er sei selbst kürzlich mit einem Kältebus mitgefahren und habe erlebt, wie sehr obdachlose Menschen auf diese Hilfe angewiesen seien. Steinmeier dankte auch den Menschen, die diese Hilfe durch Spenden ermöglichten.
Es gehört seit vielen Jahren zur Tradition, dass der jeweilige Bundespräsident zum Jahresende eine Einrichtung der Berliner Obdachlosenhilfe besucht und dort öffentlichkeitswirksam mit anpackt. Die Aufmerksamkeit können die in der Berliner Kältehilfe zusammengeschlossenen Einrichtungen gut gebrauchen. So sind die Berliner Kältebusse zu 100 Prozent spendenfinanziert.
Die Kältebusse fahren nachts zwischen November und März, gelenkt von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Hilfsorganisationen, nachts durch Großstädte und suchen Obdachlose auf - beladen mit Schlafsäcken, heißem Tee und Suppe. Ihre Aufgabe ist es, die Menschen in eine Notunterkunft zu bringen oder sie vor Ort mit warmen Getränken und einem warmen Schlafsack zu versorgen, um sie vor dem Kältetod zu bewahren.
Diese Form der Obdachlosenhilfe wird von Jahr zu Jahr schwerer, wie Kältebus-Fahrer Matthias Spreemann berichtete. So habe etwa die Zahl von körperbehinderten Obdachlosen in Rollstühlen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Mittlerweile machten diese Menschen zehn bis 20 Prozent der Hilfsbedürftigen aus. Wer komplett bewegungseingeschränkt sei, beispielsweise amputierte Beine habe, für den gebe es praktisch keine Plätze in den Notunterkünften.
„Wir haben große Not, diese Menschen unterzubringen, weil die Notunterkünfte nicht barrierefrei sind“, sagte Spreemann, der bereits im sechsten Jahr den Kältebus fährt. Zudem wird für diese Menschen praktisch eigenes Pflegepersonal gebraucht, was die Stadtmission aber nicht leisten kann.
Vergangene Woche habe er in einer Nacht deswegen drei Rollstuhlfahrer in der Kälte zurücklassen müssen, berichtete Spreemann: „Wir konnten ihnen nur mit warmem Tee und Decken helfen.“ Der Kältebus-Fahrer beobachtet zudem eine eindeutige Zunahme von Menschen mit psychischen Auffälligkeiten unter den Obdachlosen.
Das zeigt auch der Blick in die Statistik der von der Stadtmission betriebenen Notunterkunft am Hauptbahnhof mit eigentlich 127 Plätzen. Die Unterkunft war vergangenen Winter mit 137 Gästen nicht nur jede Nacht überbelegt. Es gab in der Zeit auch 343 medizinische Notfälle, das bedeutete mehr als zwei pro Tag. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter erlebten 32 Suizidversuche und -absichten, in 21 Fällen wurden sie von Gästen geschlagen, getreten oder angespuckt.
Berlin (epd). Im kommenden Jahr steigen die Pflegebeiträge. Das Bundeskabinett hat am 11. November den Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte in Berlin mit, der Beschluss sei per Verordnung im Umlaufverfahren gefasst worden. Es sei notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen. Er steigt damit zum 1. Januar von derzeit 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen höhere, Eltern mit mehreren Kindern geringere Beiträge. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Hebestreit sagte, mit der Beitragserhöhung werde Zeit gewonnen. Das Thema Pflege und ihre Finanzierung sei ein drängendes Problem. Eine große Pflegereform sei unumgänglich, erklärte der Regierungssprecher.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Festhalten an der geplanten Erhöhung der Pflegebeiträge trotz des Bruchs der Ampel-Koalition bereits angekündigt. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge steigen die Einnahmen der Pflegeversicherung im kommenden Jahr damit um 3,7 Milliarden Euro.
Für dieses Jahr erwartet die Pflegeversicherung ein Defizit. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit einem Minus von rund 1,8 Milliarden Euro und hatte eine Beitragsanhebung um mindestens 2,5 Prozentpunkte gefordert. 2023 lagen die Gesamteinnahmen der Pflegeversicherung mit rund 61 Milliarden Euro noch über den Ausgaben von rund 59,2 Milliarden Euro. Anfang 2023 waren die Beiträge zuletzt erhöht worden.
Die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, kritisierte, dass es erneut zu Beitragserhöhungen komme, sei das Ergebnis einer fehlenden Finanzreform. Es gehe nur um eine kurzfristige Sicherstellung der Liquidität der Pflegeversicherung. Belastet würden einseitig die Versicherten und die Arbeitgeber. Am ersten Januar steigen auch die Leistungsbeträge in der häuslichen Pflege und für Heimbewohnerinnen und -bewohner um 4,5 Prozent. Damit werde der Wertverlust der Pflegeleistungen durch steigende Preise kompensiert, erklärte Elsner.
Das Pflegegeld für Angehörige steigt um 15 Euro im niedrigsten Pflegegrad bis zu 43 Euro monatlich im höchsten Pflegegrad. Die Sachleistungsbeträge für einen Pflegedienst werden um 32 Euro bis 99 Euro im Monat erhöht. Heimbewohnerinnen und -bewohner werden nach Berechnungen des Ersatzkassenverbands (vdek) im Bundesdurchschnitt um 17 Euro bis 56 Euro entlastet.
„Statt stetig nur die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen, muss die Gesundheitspolitik dringend umfassende Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit im Alter ergreifen“, forderte Professor Markus Gosch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG). Es sei falsch, nur die Beiträge zu erhöhen. „Es muss zusätzlich die geriatrische Rehabilitation ausgebaut und finanziell gesichert werden“, forderte der Altersmediziner. Nur so ließe sich die Pflegebedürftigkeit effektiv bekämpfen.
Berlin (epd). Die Versorgung psychosozial belasteter Familien mit kleinen Kindern im Alter von bis zu drei Jahren hat sich einer neuen Erhebung zufolge in den vergangenen Jahren deutlich verbessert: Das zeigen die Daten des Monitorings der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat das „Monitoring Frühe Hilfen - Wissenschaftlicher Bericht 2023 zur Bundesstiftung Frühe Hilfen“ jetzt in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut veröffentlicht.
Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesfamilienministerium die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Sie stellt dazu nach eigenen Angaben jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.
Zur Ausgangslage: Ein Drittel (33,9 Prozent) der Familien mit Kindern bis zu drei Jahren, die in einer bundesweit repräsentativen Studie 2022 befragt wurden, sah sich mit drei oder mehr Belastungsfaktoren (zum Beispiel Armut, Anzeichen einer psychischen Erkrankung, Fluchterfahrung) gleichzeitig konfrontiert. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte erkannten bei 14 Prozent der Familien eine psychosozial bedeutsame Gesamtbelastung, die die gesunde Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnte.
Dazu kommt laut Vorwort der Studie, dass die Lebenssituation der Betroffenen sowie der Umgang mit Belastungen zudem im Kontext der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine betrachtet werden müssen. „Diese Herausforderungen treffen als Multikrisen Familien in Armutslagen in besonderem Maße und verstärken soziale Ungleichheiten. Gerade hier können die Frühen Hilfen oftmals passende Unterstützung anbieten oder die Familien in andere Angebote lotsen.“
Dem neuen Monitoring zufolge war in 97 Prozent der Kommunen mit einem Jugendamt im Jahr 2020 ein Angebot der Längerfristigen aufsuchenden Betreuung und Begleitung (LaB) von Familien durch Fachkräfte wie etwa Familienhebammen, vorhanden. 2015 lag dieser Wert noch bei 87,9 Prozent. 14,5 Prozent der Familien, die in Armut leben, haben die LaB durch eine Gesundheitsfachkraft genutzt. Damit wurden unter dem Strich bedürftige Familien häufiger erreicht als besser situierte Familien ohne (9,5 Prozent).
Weiter ist der Studie zu entnehmen, dass im Jahr 2020 in 58,8 Prozent der Kommunen frauenärztliche Praxen und in 85,6 Prozent der Kommunen kinderärztliche Praxen in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden werden. (Anstieg von 14,6 beziehungsweise 12,7 Prozentpunkten).
Regionale Unterschiede gibt es den Angaben allerdings nach beim Einsatz von qualifiziertem Personal. So lag 2023 der Anteil an Kommunen mit einer bedarfsgerechten Versorgung an Gesundheitsfachkräften in Westdeutschland um über 26 Prozentpunkte höher als in Ostdeutschland.
„An einem sehr zentralen Punkt haben die Frühen Hilfen damit gezeigt, dass sie das Präventionsdilemma, wonach präventive Maßnahmen seltener von Familien mit psychosozialen Belastungen und geringeren Ressourcen in Anspruch genommen werden, mildern können. Bei einem weiteren Ausbau könnten sicherlich noch mehr Familien von den Angeboten der Frühen Hilfen profitieren - der Bedarf dafür ist vorhanden“, heißt es in der Erhebung.
Lisa Paus, Bundesfamilienministerin (Grüne), sagte: „In Deutschland ist jede dritte Familie von drei oder mehr Belastungsfaktoren betroffen. Das gefährdet das gesunde Aufwachsen von Kindern. Wie das Monitoring zeigt, bieten die Frühen Hilfen passende Unterstützungsangebote für diese Familien. Die bundesweite Förderung ist ein wichtiger Beitrag, um die Teilhabechancen dieser Familien zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen.“
Die zu einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Bundestages am 11. November geladenen Sachverständigen unterstützten die Forderung des Bundesrates, die Mittel des Fonds „Frühe Hilfen“ dauerhaft zu erhöhen sowie regelmäßig und bedarfsgerecht anzupassen. Mit dem System „Frühe Hilfen“ seien bundesweit leistungsfähige Strukturen für den präventiven Kinderschutz entwickelt worden, sagte der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (Die Linke) bei der Vorstellung der Länderinitiative.
Seit dem Jahr 2014 gebe es pro Jahr 51 Millionen Euro vom Bund „für diese gute Arbeit“. Dem seit zehn Jahren gleich gebliebenen Zuschuss stünden aber immense Kostensteigerungen gegenüber. Daher seien die 51 Millionen Euro nicht mehr ausreichend, um die derzeitigen Angebote in ihrer bestehenden Qualität aufrechtzuerhalten und sich den wachsenden Herausforderungen in dem Bereich zu stellen, sagte der Ländervertreter.
Jörg Backes und Mechthild Paul vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betonten, diese „Erfolgsstory“ gefährdet. Daher müssten die Mittel gemäß der vorhandenen Bedarfe auf der Grundlage von Evidenz angepasst werden.
Den Investitionscharakter der Frühen Hilfen betonte Till Nikolka vom Deutschen Jugendinstitut. Frühe Prävention sei auch ökonomisch rational. Er sprach davon, dass einem Euro an Frühen Hilfen 96 Euro an jährlichen Traumafolgekosten in Folge von Kindeswohlgefährdung gegenüberstünden. „Frühe Prävention rentiert sich für die Betroffenen, für ihr soziales Umfeld, für die Gesellschaft und schließlich auch für den Staat“, sagte er.
Würzburg (epd). Die evangelische Kirche hat Appelle zum Schutz des Asylrechts und eine Stärkung von Missbrauchsopfern beschlossen. Zum Abschluss der Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Schwerpunktthema „Migration, Asyl und Menschenrechte“ wurden am 13. November in Würzburg mehrere Papiere verabschiedet, die sich für den Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl, gegen Asylverfahren in Drittstaaten und für eine sachliche Diskussion über das Thema aussprechen.
Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich beklagte, die Diskussion drehe sich aus politischem Kalkül zu sehr um Abschottung und Ausgrenzung. „Der heiße Wahlkampf wird die Temperatur auch bei diesem Thema massiv hochdrehen“, sagte sie. Heinrich betonte, die evangelische Kirche werde sich auch zukünftig für den Schutz von Geflüchteten engagieren.
Ein Beschluss des Kirchenparlaments thematisiert das Kirchenasyl. Nach mehreren Räumungen von Kirchenasylen wirft der EKD-Flüchtlingsbeauftragte Christian Stäblein den staatlichen Behörden eine Missachtung bisheriger Absprachen vor. „Es war ein gutes Agreement, dass wir auf solche Maßnahmen verzichten“, sagte der Berliner Bischof Stäblein. Er hoffe, dass man zur ursprünglichen Kooperation zurückkehre.
Nur in wenigen Fällen korrigierte das Bundesamt in den vergangenen Jahren seine Entscheidung. Inzwischen gab es Stäblein zufolge in acht Fällen einen Bruch des Kirchenasyls, um die betroffenen Personen abzuschieben. Noch seien es Einzelfälle, aber es bereite ihm Sorge, sagte Stäblein. Korrigiert das Bundesamt seine Entscheidung nicht, bedeute das für die Gemeinden unter Umständen, eine Rückführung zu begleiten, sagte Stäblein. Auf eine Räumung müsse aber verzichtet werden.
Kirchengemeinden gewähren abgelehnten Asylbewerbern Kirchenasyl, wenn sie besondere Härten erkennen. Seit 2015 gibt es zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Vereinbarung zum Umgang mit Kirchenasylen. Sie sieht vor, dass die Gemeinden ein Kirchenasyl melden und ein Dossier einreichen. Das Bundesamt wiederum sagte damals zu, diese Fälle einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen.
Würzburg (epd). Die evangelische Kirche hat einen Maßnahmenplan zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt beschlossen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verabschiedete am 13. November einstimmig in Würzburg das zwölf Punkte umfassende Papier, das vorsieht, für Betroffene ein „Recht auf Aufarbeitung“ zu schaffen und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten.
Zudem soll die Gewaltschutzrichtlinie der EKD mit dem Ziel einheitlicher Standards in der Prävention sexualisierter Gewalt novelliert werden. Die Landeskirchen sollen ihre Personalakten systematisch nach möglichen Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Außerdem will die evangelische Kirche ihr Sexualverständnis mithilfe von Experten kritisch reflektieren lassen und plant eine Publikation dazu.
Der Maßnahmenplan ist eine Konsequenz aus der zu Beginn des Jahres veröffentlichten ForuM-Studie zu Ausmaß und Ursachen von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche. Erarbeitet wurde der Plan vom Beteiligungsforum, in dem Betroffene und kirchliche Beauftragte Empfehlungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt formulieren. Die Beschlüsse des Gremiums haben für die EKD verbindlichen Charakter, müssen förmlich aber von der Synode, dem Rat der EKD oder der Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen zusammengeschlossen sind, beschlossen werden.
Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche haben künftig zudem mehr Rechte in kirchlichen Disziplinarverfahren. Betroffene haben demnach künftig Anspruch auf Akteneinsicht, müssen über den Stand des Verfahrens informiert werden und haben das Recht, einen Beistand oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Kirche.
Zudem ist für Betroffene ein „Kombimodell“ aus einer individuellen und einer pauschalen Leistung geplant, sagte Betroffenen-Sprecher Detlev Zander in Würzburg. Die pauschale Leistung soll im Falle strafbarer Taten 15.000 Euro betragen und auch dann gezahlt werden, wenn die Taten nach staatlichem Recht verjährt sind.
Für Betroffene sei diese Summe die „absolute Untergrenze“, sagte Zander, der Mitglied im Beteiligungsforum ist, in dem Betroffene und kirchliche Beauftragte maßgeblich Beschlüsse und Verfahren zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der evangelischen Kirche vorbereiten. Er bezeichnete den Betrag als „hart errungenen Kompromiss“ und betonte die Bedeutung der individuellen Leistung. Sie soll für jeden anerkannten Fall sexualisierter Gewalt gezahlt werden. Eine Obergrenze für diese Zahlungen soll es nicht geben.
Nürnberg (epd). Ein höheres Rentenalter hilft laut Gewerkschafterin Evelyn Räder nicht bei der Entlastung der Rentenkassen oder der Linderung des Fachkräftemangels. Es müsse das vorhandene Arbeitskräftepotenzial aktiviert werden, sagte Räder, Fachreferentin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), am 13. November bei den Nürnberger Gesprächen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Solange jeder zweite Langzeitarbeitslose über 55 Jahre alt sei und es gut ausgebildete Menschen ohne Chance auf Beschäftigung gebe, halte sie eine längere Lebensarbeitszeit für den falschen Weg.
Von einem Umbau des deutschen Rentensystems angesichts höherer Rentnerzahlen hält die BA- Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles wenig. „Das System ist gut, es hat zwei Weltkriege überlebt“, sagte sie. Man müsse sich mit den demografischen Buckeln befassen und die Zahl der Einzahler in die Rentenkasse verändern. Nahles wies darauf hin, dass trotz Geburtenrückgang heute 84 Millionen Menschen in der Bundesrepublik lebten. Die Zuwanderung habe die Finanzprobleme der Rentenkasse abgemildert.
Es gebe die Pflicht, sich damit auseinanderzusetzen, dass heute drei Beschäftigte für einen Rentner arbeiteten, während im Jahr 2040 nur noch zwei Beschäftigte auf einen Rentner kämen, stellte Sven Nobereit, Leiter der Abteilung Sozial- und Arbeitsmarktpolitik beim Verband der Wirtschaft Thüringens, fest. Menschen müsse es mit einem „Rundumpaket“ möglich gemacht werden, wieder in einen Beruf einzusteigen oder länger zu arbeiten. Berufliche und gesundheitliche Rehabilitation im Arbeitsmarkt und im Sozialsystem müssten besser aufeinander abgestimmt sein, sagte Nobereit.
Um die Rentenversicherung zu stabilisieren, müsse man gezielter gegen Arbeitslosigkeit vorgehen, findet auch Ulrich Walwei, Vizedirektor des IAB und Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Aus den Forschungen wisse man, dass einerseits Betriebe ältere Arbeitslose nicht einstellen, während die Unternehmen auch wenig Bewerbungen von über 50-Jährigen bekommen würden. Das liege auch daran, dass entlassenen älteren Arbeitnehmern gute Abfindungen gezahlt worden seien und sie damit „quasi aus dem Arbeitsmarkt ausgegliedert wurden“.
Für solche goldenen Handschläge würde es heute keinen Euro mehr aus der Staatskasse geben, versicherte Nahles. Es sei für den Arbeitsmarkt „das Schlechteste, wenn diese älteren Fachkräfte dem Arbeitsmarkt entzogen sind“. Die Bundesagentur baue dagegen „Arbeitsdrehscheiben“ in den Regionen auf, mit denen Beschäftigte der einen Firma, die entlassen musste, in anderen Betrieben, die Fachkräfte suchen, unterkommen. In Hannover sei dies mit den Unternehmen Continental und Siemens gelungen.
Berlin (epd). Der Frage, wie gut die Bürgerinnen und Bürger auf das Alter vorbereitet sind, gingen die Forschenden des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) anhand von Daten des Deutschen Alterssurveys nach. Dabei zeigten sich soziale Ungleichheiten zwischen verschiedenen sozioökonomischen Gruppen, heißt es in einer Mitteilung des DZA.
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS), der vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit beinahe drei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Jetzt wurden die Daten zu drei Themenbereichen aufbereitet: Finanzielle Vorsorge, Wohnen im Alter und Vorsorgedokumente für den Notfall.
Eine weit verbreitete Art der Vorsorge fürs Alter sind Immobilien. Tatsächlich besitzen laut der Studie fast zwei Drittel (62,7 Prozent) der Deutschen zwischen 45 und 64 Jahren ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück. Doch nicht jede und jeder kann sich eine Immobilie leisten. In der Gruppe der armutsgefährdeten Personen beispielsweise nur jede/r Dritte.
Hinzu kommt, dass fast die Hälfte (46,4 Prozent) der armutsgefährdeten Befragten überhaupt keine private finanzielle Vorsorge fürs Alter hat. Auch die Haushaltsstruktur scheint eine relevante Rolle für die finanzielle Absicherung im Alter zu spielen. 42 Prozent der Personen, die ohne Partner leben, besaßen kein Wohneigentum und verfügten über keine der untersuchten finanziellen Anlagemöglichkeiten. Im Gegensatz dazu traf das nur auf 8 Prozent der Personen zu, die einen Partner haben. Insgesamt sind es dagegen nur 13,9 aller Bürgerinnen und Bürger, die völlig unvorbereitet in Rente gehen.
Über eine Risikolebensversicherung verfügten 36 Prozent der Personen im Alter zwischen 45 und 64 Jahren; 38 Prozent dieser Gruppe besaßen eine Kapitallebensversicherung. Während im Fall der Risikolebensversicherung keine signifikanten Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland zu beobachten sind, gibt es bei der Kapitallebensversicherung bedeutende regionale Unterschiede. So betrug der Anteil von Personen mit einer Kapitallebensversicherung in Westdeutschland 40 Prozent, während er in Ostdeutschland nur bei 28 Prozent lag.
Interessant ist der Befund zur Barrierefreiheit von Wohnraum. Während nur 11,7 Prozent der 45- bis 90-Jährigen im Wohneigentum das Haus und alle Wohnräume stufenlos erreichen können, sind es bei denjenigen ohne Wohneigentum mit 21,0 Prozent fast doppelt so viele. Sonja Nowossadeck, Ökonomin am Deutschen Zentrum für Altersfragen und eine der Autorinnen der Studie, ordnet dieses Ergebnis ein: „Diese Befunde deuten darauf hin, dass auch Personen mit Wohneigentum unter Umständen in finanziell angespannten Verhältnissen leben. Auf aufwendige Umbauten zur Barrierefreiheit muss dann oft verzichtet werden.“
Die Ergebnisse zur Altersvorsorge beim Wohnen belegen zudem, dass die Wohnmobilität im höheren Alter stark abnimmt, auch wenn die Wohnbedingungen unter Umständen nicht altersadäquat sind. Umbauten und Umzüge werden im Alter zu einer Belastung, die sich viele Ältere nicht mehr zumuten können oder wollen. Diese Erkenntnisse legen zum einen nahe, bereits in einer Lebensphase vor dem hohen Alter die Wohngegebenheiten den Wohnbedürfnissen anzupassen. Zum anderen sollten Programme entwickelt werden, die älteren Menschen Unterstützung beim Umzug oder bei altersgerechten Umbauten bieten. Diese Programme könnten finanzielle Unterstützung, Beratungsdienste und Hilfe bei der Wohnungssuche umfassen.
Unterschiede gibt es auch in der Vorsorge für den Fall, dass man aus gesundheitlichen Gründen seine rechtlichen und medizinischen Belange nicht mehr vollständig selbst regeln kann. Armutsgefährdete Personen verfügen seltener über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, als diejenigen, die über höhere Einkommen verfügen. Die Hälfte der 45- bis 90-Jährigen besitzt keines der genannten Vorsorgedokumente.
Gut ein Viertel (26 Prozent) äußerte dagegen, über alle drei Vorsorgedokumente zu verfügen. Eine Patientenverfügung hatten 45 Prozent, eine Vorsorgevollmacht 41 Prozent und eine Betreuungsverfügung 29 Prozent der Personen. Die vollständigen Ergebnisse sind im Sozialreport 2024 unter dem Kapitel „Wie gut sind wir aufs Alter vorbereitet?“ nachzulesen, den die Bundeszentrale für politische Bildung publiziert hat.
Berlin, Leipzig (epd). Die Zustimmung zu ausländerfeindlichen Aussagen hat einer Studie zufolge im Westen Deutschlands deutlich zugenommen. Damit näherten sich die Werte denen im Osten des Landes an, heißt es in der am 13. November in Berlin vorgestellten „Leipziger Autoritarismus Studie“ des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig. Im Westen sei der Bevölkerungsanteil mit einem geschlossen ausländerfeindlichen Weltbild zwischen 2022 und 2024 von 12,6 Prozent auf 19,3 Prozent gestiegen. Im Osten sank der Anteil im gleichen Zeitraum von 33,1 Prozent auf 31,5.
Der Co-Leiter der Studie, Elmar Brähler, betonte anlässlich der Vorstellung der Umfrage, die Ausländerfeindlichkeit habe sich zu einem „bundesweit geteilten Ressentiment entwickelt“. Knapp ein Drittel der Befragten im Westen stimmte der Aussage zu, dass Deutschland durch „die vielen Ausländer überfremdet“ sei. Vor zwei Jahren seien es noch 22,7 Prozent gewesen.
In den ostdeutschen Bundesländern sei die manifeste Zustimmung im selben Zeitraum von 38,4 auf 44,3 Prozent gestiegen. Die Co-Autorin der Studie, Ayline Heller, bezeichnete Ausländerfeindlichkeit als „Einstiegsdroge“ für Rechtsextremismus. Für die Studie wurden zwischen Ende März und Mitte Juni 2.500 Menschen befragt.
Die Zufriedenheit mit der Demokratie nimmt der Studie zufolge ab. Zwar stimmen 90,4 Prozent aller Befragten der Demokratie als Idee zu (2022: 94,3 Prozent). Die Zustimmung zur „Demokratie, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland funktioniert“ liegt allerdings nur bei 42,3 Prozent.
Vor allem im Osten lasse sich eine rapide Abnahme der Akzeptanz beobachten, hieß es. 2022 sprachen sich noch 53,5 Prozent für die Demokratie, wie sie in Deutschland funktioniert, aus. Der Wert sank 2024 auf 29,7 Prozent. Auch im Westen geben sich nur noch 46 Prozent mit dem Funktionieren der Staatsform zufrieden, gegenüber 58,8 Prozent im Jahr 2022.
Eine Trendumkehr gab es laut Studie bei den antisemitischen Einstellungen in Westdeutschland, die zwischen 2002 und 2022 noch von 13,8 Prozent auf drei Prozent sanken. In diesem Jahr zeigte sich bei der offenen Zustimmung zu antisemitischen Aussagen ein leichter Anstieg auf 4,6 Prozent. Im Osten sank die Anzahl der manifesten Antisemiten von drei Prozent im Jahr 2022 auf 1,8 Prozent in diesem Jahr. Die Zustimmung zu einzelnen Aussagen lag höher. So stimmten 10,2 Prozent der Westdeutschen und fünf Prozent der Ostdeutschen ausdrücklich zu, dass Jüdinnen und Juden „auch heute noch“ zu viel Einfluss hätten.
Auch Antiziganismus und Muslimfeindschaft stiegen in westdeutschen Ländern den Angaben zufolge seit 2022 an. Im Jahr der vorangegangenen Erhebung zeigten sich Westdeutsche nur zu einem Viertel bis einem Drittel bereit, Muslime abzuwerten. In diesem Jahr war es knapp die Hälfte, während sich das Bild im Osten kaum veränderte. Dort gab die Hälfte der Befragten an, ein Problem mit der Anwesenheit von Sinti und Roma zu haben.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, warnte vor dem Hintergrund der Studienergebnisse vor der Gefahr einer „Ressentiment-Republik“: „Das dürfen wir nicht zulassen.“ Die Studie zeige, dass es ein ernstes Demokratie-Problem gebe.
Düsseldorf (epd). In Düsseldorf haben nach Angaben der Veranstalter rund 32.000 Menschen friedlich gegen Kürzungspläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Sozialbereich demonstriert. Zu der Kundgebung am 13. November auf den Oberkasseler Rheinwiesen unter dem Motto „NRW bleib Sozial“ hatte die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW aufgerufen.
Damit wollten die zahlreichen Träger verschiedener sozialer Angebote ein Zeichen setzen gegen die im Haushaltsentwurf der NRW-Landesregierung vorgesehenen Einsparungen von insgesamt rund 83 Millionen Euro. Sie betreffen etwa Angebote der Familienhilfe und Kindertagesstätten, Beratungsstellen und Integrationsprogramme für geflüchtete Menschen.
Auf der Redner-Bühne kamen neben Vertretern der Landesregierung auch Vertreter von Parteien, Gewerkschaften, Experten der freien Träger sowie Praktiker aus der Kinder- und Familienberatung, der Integrations- und Flüchtlingsberatung und der Wohnungslosenhilfe zu Wort.
Kirsten Schwenke vom Vorstand der Diakonie RWL forderte von der schwarz-grünen Landesregierung, sie solle „die Kürzungspläne zurücknehmen.“ Sie warnte zugleich vor den Folgen der Millionenkürzungen. „Dringend nötige Unterstützungsangebote werden nicht mehr da sein, Belastungen für die Mitarbeiter in vielen Sozialeinrichtungen werden zunehmen und der Sozialstaat wird gefährdet“, sagte Schwenke. „Soziale Programme sind das Rückgrat in schweren Zeiten.“
Grünen-Ministerin Josefine Paul, in der schwarz-grünen Koalition zuständig für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, versicherte, dass die Landesregierung darum „kämpfe, die soziale Infrastruktur in NRW zu erhalten.“ Sie versprach zudem, bei der Asylberatung für Jugendliche und minderjährige unbegleitete Jugendliche finanzielle Verbesserungen bei der finanziellen Förderung vorzunehmen.
NRW-Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU), der unter Pfiffen der Demonstranten das Podium betrat, verwies darauf, dass die Schwerpunkte der Landesregierung im kommenden Jahr auf die Bereiche Schulen, Kita und sozialen Wohnungsbau gelegt würden. In diesen Bereichen werde die Landesregierung finanziell aufstocken. Viele der geplanten Kürzungen im Sozialbereich würden aber nicht mehr korrigiert werden können, räumte der Minister ein. Denn es müsse ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.
Die Bereiche Integration in den Arbeitsmarkt, Bekämpfung der Obdachlosigkeit und Gesundheit würden allerdings keine Kürzungen erfahren, betonte der Sozialminister. Laumann würdigte die Demonstration und die starke Teilnehmerzahl als deutliches Zeichen dafür, dass die Kürzungen im Sozialbereich nicht klaglos hingenommen würden.
Die DGB-Landesvorsitzende Anja Weber sagte, dass die Armut im Land weiter wachse. „Die soziale Spaltung dürfen wir nicht größer werden lassen“, mahnte sie. Die Menschen müssten das Gefühl haben, dass die Politik für sie da sei. Weber forderte eine Korrektur der geplanten Kürzungen. „Das darf nicht so bleiben.“
Die Landtagsabgeordnete Verena Schäffer (Grüne) sprach sich dafür aus, Änderungen bei der bestehenden Schuldenbremse des Landes vorzunehmen. Notwendige soziale Förderungen müssten bestehen bleiben können, weil sie Auswirkungen auf das soziale Zusammenleben in der Zukunft hätten.
Sozialminister Laumann hatte am Morgen in einem Interview mit dem WDR darauf verwiesen, dass allein sein Ressort Kürzungen von rund 30 Millionen Euro plane. Mit Blick auf die Demografie und die zunehmende Zahl älterer Menschen brauche es Wirtschaftswachstum, um die bisher gewohnten Ausgaben finanzieren zu können. Die Wohlfahrtspflege bekomme auch im Jahr 2025 die größte Einzelförderung in seinem Haushalt von rund 32,8 Millionen Euro. Vorher seien es 34,4 Millionen Euro gewesen. Es stehe weniger Geld zur Verfügung, aber nach wie vor fließe „richtigerweise sehr viel Geld in diese Bereiche“.
Regensburg (epd). Rund 20 Menschen stehen vor dem rot-weißen Eingangstor des „Strohhalm Regensburg“. Um 11 Uhr öffnet der Verein die Pforten der Suppenküche. Ungeduldig unterhalten sich die Wartenden. Eine Frau, lange graue Haare, ist jeden Tag hier. „Das Geld ist knapp“, sagt die Rentnerin. Sie schätze es auch, sich hier mit anderen treffen und unterhalten zu können.
So geht es auch einem älteren Herrn. „Ich bin jeden Tag hier“, sagt der 66-Jährige. „Es ist ein schönes Speiselokal mit gemütlicher Atmosphäre, und ich bin dankbar für das Angebot“, sagt der frühere Maschinenschlosser. Das „Strohhalm“ eigne sich auch, um neue Kontakte zu knüpfen: „Ich habe hier meine Freundin kennengelernt, ist noch gar nicht so lange her.“
Heute ist besonders viel los. „Das liegt daran, dass heute Free Lunch Day ist“, erklärt der Vorsitzende des Vereins, Franz Lindl. „Normalerweise kostet das Angebot pro Person zwei Euro. Montags ist es jedoch immer kostenlos.“ Bis März dieses Jahres lag der Preis über 20 Jahre lang konstant bei einem Euro. Wieso ist es nun teurer geworden? „Wir haben mehr Zulauf seit Corona und dem Krieg in der Ukraine.“ Das bestätigen die Gäste. „Früher war hier deutlich weniger los. Seit die Preise gestiegen sind, wird der Andrang immer größer“, sagt ein älterer Herr. Hinzu kämen zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer, die mittlerweile etwa die Hälfte der Gäste ausmachten.
Um kurz nach 11 Uhr öffnen die Ehrenamtlichen die Tore, und die Gäste strömen herein. Der Geruch von Suppe und Brot erfüllt den Raum. „Für zwei Euro bekommen die Gäste Suppe, Hauptgericht und Nachtisch. Außerdem geben wir ihnen am Ende einen Beutel mit Brot, Käse, Wurst und einem Stück Obst mit, damit auch das Abendbrot gesichert ist“, erklärt Lindl. Unter den Gästen des „Strohhalms“, seien „viele, die einen Schicksalsschlag hinter sich haben wie Scheidung, Arbeitslosigkeit und Wohnungslosigkeit, von dem sie sich nie richtig erholt haben“, erklärt Lindl. Viele hätten keine Möglichkeit gehabt, ausreichend fürs Alter vorzusorgen.
Etwa zehn Prozent der Gäste sind laut Lindl obdachlos. „Sie übernachten oft in der NOAH in Regensburg, einer Notunterkunft für Obdachlose. Tagsüber kommen sie dann zu uns.“
In Deutschland ist gut jeder Fünfte von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts vom April waren es im vergangenen Jahr 17,7 Millionen Menschen, was 21,2 Prozent der Bevölkerung entspricht. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Werte nahezu unverändert. So waren im Jahr 2022 rund 17,5 Millionen Menschen oder 21,1 Prozent der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.
Das Angebot des „Strohhalm“ geht über Essen und Trinken hinaus: „Bei uns können die Leute Wäsche waschen und sich duschen. Sie sollen hier ihre Grundbedürfnisse wahrnehmen können.“ Dem 64-jährigen Lindl, der über 40 Jahre in der Kreditwirtschaft gearbeitet hat, gefalle seine Arbeit im Verein: „Wir machen den Menschen eine Freude. Wenn man in die Gesichter blickt und sieht, dass sie das Essen genießen, gemeinsam lachen und reden - allein dafür lohnt sich meine Arbeit bereits.“
Die Kosten des Vereins sind nicht allein durch den Beitrag von zwei Euro pro Person zu stemmen. „Strohhalm“ ist auf Spenden angewiesen. Das Problem sei, dass die Spendenbereitschaft zurückgehe. „Man muss permanent die Werbetrommel rühren“, sagt Lindl. Nicht nur an Geld fehle es, sondern auch an freiwilligen Helferinnen und Helfern. Aktuell helfen rund 50 Ehrenamtliche aus, viele davon sind selbst bereits in Rente. Lindl wirbt mit Flyern um weitere Mitarbeiter, besonders junge Menschen möchte er ansprechen.
Mit etwa einem Dutzend zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „können wir wieder ein Nachmittagsprogramm gestalten“, sagt Lindl. „Wir wollen Kaffee und Kuchen anbieten, die Leute sollen Karten und Brettspiele spielen können und sich unterhalten.“ Denn besonders das würde vielen fehlen. Viele Gäste seien einsam. Hier können sie sich unterhalten und Anschluss finden - und um Hilfe fragen, wenn sie welche benötigen.
Regensburg (epd). Die Einrichtung „Strohhalm“ ist eine Begegnungsstätte für Obdachlose und Bedürftige. Der Vorsitzende Franz Lindl erklärt im Interview mit epd sozial, wie der Verein in den 1990er Jahren entstand, wie er sich weiterentwickelt hat und vor welchen Herausforderungen er derzeit steht. Mit ihm sprach Stefanie Unbehauen.
epd sozial: Herr Lindl, die Einrichtung „Strohhalm“ wurde vor über 20 Jahren gegründet. Wie hat sich der Verein seither verändert?
Franz Lindl: Es fing an mit dem Erfrierungstod eines Obdachlosen Ende der 1990er Jahre. Nach diesem schrecklichen Vorfall hat das bayerische Sozialministerium allen Städten in Bayern die Anordnung gegeben, Wärmestuben für Obdachlose einzurichten. In Regensburg wurden daraufhin in drei Gasthäusern Aufwärmmöglichkeiten für Wohnungslose geschaffen. Das stellte sich aber schnell als schlechte Idee heraus.
epd: Wieso?
Lindl: Die Nähe zum Alkohol war einfach zu groß. Das war kontraproduktiv und hat einige der Obdachlosen dazu verleitet, noch mehr zu trinken. Deshalb wurde der Stadtrat Josef Troidl, unser späterer Gründer, beauftragt, zusammen mit dem Bayerischen Roten Kreuz eine Wärmestube einzurichten und zu betreuen. Schon nach kurzer Zeit hatte diese Einrichtung in der kalten Jahreszeit um die 30 Stammgäste. Im Jahr 2001 bekam der Verein den Namen „Strohhalm“, 2005 wurde ein Gebäude kernsaniert und zur Begegnungsstätte umgebaut. Etwa hundert Meter weiter haben wir noch eine Kleiderausgabe, wo Bedürftige kostenlos Sachen erhalten können.
epd: Wie finanziert sich „Strohhalm“? Erhalten Sie Spenden?
Lindl: Ja, wir finanzieren uns zu einem Großteil aus Spenden, aber leider nimmt die Spendenbereitschaft immer weiter ab. Wir müssen permanent die Werbetrommel rühren. Aber auch die Gäste selbst leisten ihren Beitrag. Sie zahlen pro Mittagessen zwei Euro. Dafür bekommen sie Suppe, Hauptgericht und Nachtisch. Außerdem geben wir ihnen am Ende einen Beutel mit Brot, Käse, Wurst und Obst mit, damit auch das Abendbrot abgesichert ist. Bis März dieses Jahres lag der Preis dafür über 20 Jahre lang konstant bei einem Euro. Aber aufgrund der gestiegenen Preise mussten wir nun erhöhen. Zudem ist jeden Montag „free lunch day“, da bekommen alle Gäste ihr Mittagessen kostenlos.
epd: Wünschen Sie sich mehr Unterstützung von der Politik für Armutsbetroffene und wie könnten Ihrer Meinung nach geeignete Maßnahmen aussehen?
Lindl: Der dringend benötigte Wohnraum in Deutschland und auch hier in Regensburg muss durch die Mobilisierung von möglichst viel Privatkapital erfolgen. Und da kann Politik sehr viel ohne Staatsverschuldung ermöglichen. Bauvorschriften und Standards, speziell für günstigen Wohnraum, könnten drastisch gesenkt und Zinsvergünstigungen für energetische Maßnahmen erhöht werden. Damit würde das Problem langfristig die richtige Lösung bekommen.
epd: Sie haben vor Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit beim „Strohhalm“ rund 40 Jahre in einer Bank gearbeitet. Gibt es Parallelen zu der Arbeit hier?
Lindl: Durchaus, vor allem, was das Organisatorische angeht. Man muss Strukturen schaffen, Ehrenamtliche gewinnen, Verwaltungsarbeiten erledigen, Themen mit unseren Mietern besprechen, Versicherungsfragen für Ehrenamtliche klären, sich um unsere Gebäude und unseren VW-Bus kümmern, Spender akquirieren und vieles mehr. Was anders ist, ist die Tatsache, dass all unsere Ehrenamtlichen freiwillig hier sind, ihre Freizeit in wertvolle Arbeit am Nächsten investieren und sofort eine positive Resonanz dafür bekommen.
epd: Wo sehen Sie „Strohhalm“ in drei Jahren?
Lindl: Meine Vision ist, dass wir rund ein Dutzend weiterer Mitarbeiter finden, damit wir das Nachmittagsprogramm wieder gestalten können. Wir wollen Kaffee und Kuchen anbieten, die Leute sollen Karten und Brettspiele spielen können und sich unterhalten. Denn besonders der soziale Aspekt ist wichtig. Viele Menschen sind einsam. Hier können sie sich unterhalten und Anschluss finden - und um Hilfe fragen, wenn sie welche benötigen. Letzte Woche war jemand hier, der sich keine Rasierklingen leisten konnte. Als wir ihm welche geschenkt haben, haben seine Augen richtig geleuchtet. Letztendlich sind es diese kleinen Momente, die einem bei der Arbeit Freude bereiten.
Berlin (epd). Jedes Jahr fallen bundesweit Zehntausende bezahlbare Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Und er Neubau günstiger Wohnungen stockt. Die dramatische Folge ist, dass wohnungslose Menschen es noch schwerer haben, auf dem Markt eine Wohnung zu finden, sagt Jens Ranneberg. Ziel müsse es daher sein, private Mieter dazu zu bringen, mehr Wohnungen an Menschen zu vermieten, die auf der Straße leben. Dazu brauche es monetäre Anreize. Bewährte Modelle gebe es bereits, so der Verbandschef. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Der Bestand an Sozialwohnungen sinkt weiter, nach Schätzungen fehlen schon heute 800.000 bezahlbare Wohnungen. Bei der Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland herrscht noch immer Unklarheit. Von welcher Größenordnung gehen Sie aus?
Jens Rannenberg: Seit 2020 müssen laut Gesetz die wohnungslosen Menschen erfasst werden. Das ist schon mal ein Fortschritt. Diese Registrierung haben wir als Verband viele Jahre lang gefordert, um die Dimension fehlender Wohnungen, aber auch den Bedarf an Hilfen genau fixieren zu können. Vorher gab es nur die jährlichen Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Die gibt es auch noch heute. Deren Zahlen sind meist höher als die amtlichen Werte. Der Bund nennt rund 439.000 Personen, die BAG W geht von über 600.000 wohnungslosen Menschen aus.
epd: Warum liegen die Angaben so deutlich auseinander?
Rannenberg: Der Bund stützt sich nur auf die Zahlen, die die Kommunen oder die Träger über jene Menschen melden, die Hilfseinrichtungen wie Obdachlosenheime aufsuchen. Und das nur zu dem Stichtag Ende Januar. Es sind also nicht die Gesamtzahlen eines Jahres. Und es werden Menschen in der verdeckten Obdachlosigkeit nicht erfasst, die auf der Straße leben oder die, die keine Wohnung haben, aber etwa bei Freunden unterkommen. Das ist ein Phänomen, das wir gerade bei jüngeren Wohnungslosen oft sehen. Wir gehen davon aus, dass die Zahl von über 600.000 Betroffenen ziemlich nahe an der Realität ist, vermutlich aber noch etwas höher liegt.
epd: Der Wohnungsbau ist eingebrochen, die Bundesregierung scheitert an ihren hochgesteckten Neubauzielen. Wie kann es da dennoch gelingen, mehr Menschen vom Rande der Gesellschaft in eigenen Wohnungen unterzubringen?
Rannenberg: Ein schwieriges Thema. Zunächst ist festzuhalten, dass die Bundesregierung an ihrem Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen zu bauen, deutlich scheitert. Der Bedarf ist vermutlich doppelt so hoch, wenn man weiß, dass auch jedes Jahr bezahlbare Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Die dramatische Folge ist, dass wohnungslose Menschen es noch schwerer haben, auf dem Markt eine Wohnung zu finden. Sie sind die am meisten diskriminierte Gruppe von Bewerbern um Wohnungen.
epd: Daraus ist dann aber zu schließen, dass allein sozialer Wohnungsbau für diese Personengruppe keine unmittelbare Hilfe bedeutet?
Rannenberg: Ja, das stimmt. Diese Klientel ist die letzte, die auf dem Wohnungsmarkt zum Zuge kommt. Auch deshalb ist die Problemlösung komplex, wir wissen, dass es nicht die eine Maßnahme gibt, die Wohnungslosigkeit überwindet. Schon aufgrund knapper Kassen wird es nicht gelingen, kurzfristig das Ruder herumzureißen und speziell für diese Menschen genügend Wohnungen zu bekommen.
epd: Was könnte wohnungsbaupolitisch zumindest mittelfristig etwas Entlastung bringen?
Rannenberg: Es gibt Modelle, die auf eine Quote in der Quote setzen. Braunschweig macht das so, in der Förderung von Sozialwohnungen eine bestimmte Zahl an Wohnungen für wohnungslose Bürgerinnen und Bürger festzuschreiben. Das könnte ein Weg sein, wenn diese Regelungen von allen Bundesländern in ihrer öffentlichen Wohnraumförderung vorgeschrieben würde. Schleswig-Holstein macht das bereits. Auch Berlin macht hat in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein geschütztes Marktsegment. Aber ob das funktioniert, hängt natürlich von tatsächlich realisierten Neubauten ab. Und, auch das muss man klar sehen, bei dem tatsächlichen Bedarf ist es auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
epd: Was müsste noch getan werden?
Rannenberg: Wir fordern schon länger, die bestehenden Notunterkünfte in den Kommunen umzuwandeln in kleine Sozialwohnungen. Denn meistens bieten diese Sammelunterkünfte keine bedarfsgerechte Unterbringung, sind oft in keinem guten Zustand und werden aus verständlichen Gründen von vielen wohnungslosen Personen gemieden.
epd: Gibt es keine Wege im bestehenden Wohnungsangebot, mehr dieser Leute unterzubringen?
Rannenberg: Doch, dann muss die Kommune bei privaten Vermietern, die ja zwei Drittel der Wohnungen in Deutschland haben, Belegungsrechte für Wohnungen sichern. Dann können sie sie speziell an wohnungslose Menschen vergeben. Doch dazu muss man den privaten Vermietern langfristige Mietzusagen geben und vielleicht noch Anreize setzen, sich darauf einzulassen, etwa durch Zuschüsse oder Versicherungslösungen bei Kosten zur Sanierung und Modernisierung. Es wäre viel gewonnen, wenn mehr private Eigentümer ihre Zurückhaltung aufgeben und ihre Wohnungen vermehrt obdachlosen Menschen vermieten würden. Denn die meisten Wohnungslosen haben einen Schufa-Eintrag, und der führt fast immer dazu, dass private Vermieter solche Bewerber gar nicht erst anschauen.
epd: Ihr Verband plädiert auch für eine Neue Wohngemeinnützigkeit? Welcher Plan steckt dahinter?
Rannenberg: Neu ist dieses Konzept nicht. Die Wohngemeinnützigkeit gab es schon mal, dann wurde sie abgeschafft unter der Regierung Helmut Kohl (CDU). Jetzt soll sie von der Bundesregierung als „Neue Wohngemeinnützigkeit“ wieder eingeführt werden. Die Idee ist, Eigentümer, die Wohnungen unter einem bestimmten Marktpreis für Menschen mit wenig Einkommen zur Verfügung stellen, steuerliche Nachlässe zu gewähren. Das ist ein Anreizmodell, das die Differenz zur Marktmiete finanziell verlässlich ausgleicht. Der Unterschied zum sozialen Wohnungsbau liegt darin, dass diese Wohnungen dauerhaft für Menschen am unteren Einkommensrand unter dem Marktpreis zur Verfügung stehen. Derzeit sehen die Bestimmungen im Gemeinnützigkeitsrecht jedoch so aus, dass dieses Modell nur für wenige ganz große gewerbliche Wohnungsunternehmen interessant wäre. Das liegt daran, dass es nur eine steuerliche Förderung gibt. Ganz anders wäre das, wenn es auch noch Investitionszuschüsse gäbe.
epd: Neu ist der Ansatz der sogenannten Versicherungslösung ...
Rannenberg: Wir haben diesen Ansatz als EBET gemeinsam mit der Ecclesia-Versicherung entwickelt. Rund zwei Drittel aller Wohnungen in Deutschlandwerden von privaten Wohneigentümern mit bis zu zehn Wohnungen vermietet. Versichert werden die Risiken des Mietausfalls in einem bestimmten Zeitraum. Und abgesichert wird auch das Risiko der Instandhaltung. Das ist das zweite Standbein dieses Modells. Denn es gibt das hartnäckige Vorurteil, dass Wohnungslose aufgrund ihrer oft starken psychischen Belastungen nicht in der Lage seien, ihre Wohnung vernünftig zu nutzen. Es gibt solche Fälle, ganz klar. Aber das betrifft nur eine kleine Minderheit. Und wir haben in dem Modell auch noch eine private Haftpflichtversicherung als Option eingebaut, die die Menschen dann später selbst übernehmen können. Wir haben mit dem Projekt in diesem Jahr begonnen. Wir sind sicher, wenn das bundesweit genutzt würde, ließe sich eine nennenswerte Zahl an privaten Wohnungen für diese Zielgruppe erschließen. In der Dachstiftung Diakonie in Gifhorn werden wir rund 70 Wohnungen entsprechend versichern.
epd: Sie fordern, dass die Länder bei den Kriterien zur Wohnraumversorgung bei Neubauten wohnungslose Personen explizit benennen. Was wäre damit gewonnen?
Rannenberg: Wenn Kommunen bei der Ausweisung von Wohngebieten spezielle Quoten für die Unterbringung von Wohnungslosen vorgeben würden, würde der benötigte Wohnraum dann auch da sein. Die Kommunen haben diese Möglichkeiten. Aber auch hier gibt es leider hohe Hürden. Sie müssten dann einen Träger finden, der nach diesen Vorgaben baut. Und das ist bei den hohen Baukosten, der Inflation und den hohen Zinsen nicht einfach. Aber dass das geht, haben wir in Braunschweig gezeigt und werden das auch in Gifhorn tun, wo wir ein Grundstück gekauft haben und dort im Abstimmung mit der Stadt Wohnungen für Obdachlose bauen werden. Das werden aber auch nur acht oder neun Wohnungen sein, damit ist der Bedarf noch nicht gedeckt.
epd: Ja, aber es klingt nach einem gangbaren Weg ...
Rannenberg: Ich meine, wichtig ist, dass man vor Ort überhaupt erst mal ein Problembewusstsein hat, hier einen Ansatz zu finden, um diese benachteiligtem Mitbürger mit Wohnraum zu versorgen. Und die Kommunen sollten mehr tun, um Wohnungsverluste zu bekämpfen und dazu ihre Angebote bei der Prävention ausbauen. Dazu müsste es aus unserer Sicht flächendeckend Fachstellen gegen Wohnungsverlust geben, am besten dauerhaft gefördert vom Land oder auch vom Bund über Zuweisungen an die Länder. Und genau daran hapert es leider noch. Gut wäre es, vom Bund über die Länder zumindest eine Anschubfinanzierung für diese Fachstellen zu bekommen. Das wird derzeit in den Fachgremien diskutiert, doch noch ist nicht klar, ob es dazu die politischen Entscheidungen geben wird.
Die Ampel-Regierung ist mit ihrem Vorhaben, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, 100.000 davon öffentlich gefördert, gescheitert. Von den 2023 knapp 300.000 neu gebauten Wohnungen sind weniger als ein Drittel klassische Mietwohnungen und weniger als ein Zehntel bezahlbare Sozialwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen ist seit Jahren dramatisch rückläufig und hat sich seit 2006 auf nur noch eine Million Wohnungen halbiert.
Ebenso rückläufig ist die Eigentumsquote, die im europaweiten Vergleich bereits die zweitniedrigste ist. Sie brach zwischen 2018 und 2022 um fünf Prozentpunkte auf 41,8 Prozent ein. Vor dem Hintergrund, dass der Erwerb von Wohneigentum für weite Teile der Bevölkerung die bevorzugte Art der dringend notwendigen Vermögensbildung ist, sind dies verheerende Werte.
Gerade der Neubau von Wohnungen ist ein entscheidender Schlüssel zur Entspannung des Wohnungsmarktes. Der Wohnungsneubau stagniert aber seit Jahren und schafft keine Entlastung für die extrem angespannten städtischen Wohnungsmärkte. Die Zahl der Baugenehmigungen ist dramatisch eingebrochen und liegt aktuell auf dem Niveau von 2012. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, anstatt weiter Zeit zu verlieren. Die Folgen der verfehlten Wohnungspolitik zumindest des letzten Jahrzehnts lassen sich nicht mehr kaschieren. Die Wohnungsmarktkrise gewinnt weiter an Dynamik: hohe Mietbelastungen vor allem für Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende und Studierende sowie Alleinerziehende, immer weiter steigende Immobilienpreise, kaum Neubau und keine Besserung in Sicht. Es fehlen hunderttausende bezahlbare Wohnungen im Land.
Der Deutsche Mieterbund und Haus & Grund Deutschland vertreten zusammen mehr als 4 Millionen Mitglieder. Die Verbände fordern von Regierung und Fraktionen, noch vor der Bundestagswahl 2025 endlich Maßnahmen einzuleiten, die zu mehr Neubau führen, um so auch sozialpolitisch ein wichtiges Signal zu senden. Notwendig sind jetzt schnelle und umfassende Lösungen, mit denen die hohen Mietbelastungen gestoppt, Spekulationen von großen Investoren mit Grund und Boden verhindert und der Neubau von Wohnungen deutlich gesteigert werden kann. Wir brauchen mehr staatliches Engagement und umfassende öffentliche Förderung auf den Wohnungsmärkten. Die folgenden Forderungen stehen für eine zukunftsfähige Wohnungspolitik.
Zinsverbilligungsprogramm für den Wohnungsbau
Wohnungspolitik muss als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und der Demokratieförderung endlich ganz nach oben auf die politische Agenda. Neben hohen Baukosten erschweren die gestiegenen Bauzinsen die Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben erheblich. Durch ein Zinsverbilligungsprogramm von Bund und Ländern für den Bau von bezahlbaren Wohnungen könnten zielgerichtete Impulse gesetzt werden.
Bauland mobilisieren
Bauland war in Deutschland noch nie so teuer wie heute und verschlingt einen immer größeren Anteil an den Erstellungskosten. Die Preise für Bauland sind im Durchschnitt zwischen 2012 und 2022 um 83 Prozent gestiegen, in großen Städten wie Berlin haben sich die Preise in dieser Zeit fast verdreifacht. Die Grundstückskosten beim Wohnungsneubau beanspruchen mittlerweile in Großstädten im Mittel 20 Prozent der gesamten Investitionskosten. Die Baulandpolitik unserer Kommunen ist das zentrale Instrument, um die Frage nach bezahlbarem Wohnraum in Deutschland zu beantworten. Nur mit ausreichend Bauland kann die hohe Nachfrage nach Wohnraum beantwortet und die Preisentwicklung gedämpft werden.
Reform der Grunderwerbsteuer - Share Deals
Die Umgehung der Grunderwerbsteuer von großen Immobilienkonzernen mithilfe von sogenannten Share Deals muss weiter eingeschränkt werden. Den Haushalten der Länder und Kommunen entgehen durch Share Deals nicht nur mindestens eine Milliarde Euro an Steuereinnahmen pro Jahr, sondern die preistreibende Wirkung solcher Geschäfte führt auch zur Verdrängung von Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen und Quartieren.
Flankierend ist es zielführend, den Grunderwerbssteuersatz bundesweit auf 3,5 Prozent zu senken oder einen Freibetrag einzuführen, damit junge Familien beim Erwerb vom Wohneigentum oder Eigenheim nicht überfordert werden. Zur Gegenfinanzierung ist das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb durch Konzerne die richtige Maßnahme, die gleichzeitig den Ausverkauf des deutschen Immobilienbestandes an internationale Investoren zumindest in Teilen begrenzen kann.
Reduzierung der Bürokratie sowie von Abgaben und Steuern beim Bau von Wohngebäuden
Ein hoher bürokratischer Aufwand sowie hohe staatlich verursachte Kosten, bedingt durch umfangreiche Vorschriften, Genehmigungsverfahren und steuerliche Abgaben, führen zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen bei Bauprojekten. Eine Reduzierung dieser Belastungen würde den Bau von Wohnungen und Häusern beschleunigen und kostengünstiger machen. Dies ist besonders wichtig, um den aktuellen Wohnraummangel zu bekämpfen und die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern. Durch die Senkung der staatlichen Kostenanteile und die Vereinfachung bürokratischer Prozesse würden Bauprojekte effizienter umgesetzt, was sowohl privaten Bauherren als auch der Bauwirtschaft insgesamt zugutekäme.
Abschaffung nicht notwendiger technischer Standards und DIN-Normen im Bauwesen
Die aktuellen technischen Standards und DIN-Normen im Bauwesen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie sicherheitsrelevant oder übertrieben hoch sind. Denn oftmals führen solche Standards zu erheblichen Baukostensteigerungen und einer Verlängerung der Bauzeiten. Eine Senkung dieser Standards und Normen würde den Bauprozess vereinfachen und kostengünstiger machen, ohne dabei die grundlegende Sicherheit und Qualität der Gebäude zu beeinträchtigen. Dies würde insbesondere den Wohnungsbau fördern und dazu beitragen, den bestehenden Wohnraummangel effektiver zu bekämpfen.
Seit seiner öffentlichen Bereitstellung im Juni 2024 setzen erste Organisationen den Index Soziale Innovation für das Altern (PosIA-Index) in ihrer Arbeit ein. Das am Kuratorium Deutsche Altershilfe entwickelte und von der Deutschen Fernsehlotterie geförderte Tool ermöglicht es, die Innovationskraft von Projekten bereits in der Planungsphase einzuschätzen und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Wir wollen auch zeigen, dass soziale Innovationen weder teuer noch extrem zeitaufwändig sein müssen. Mir als Entwicklerin des PosIA-Index ist es wichtig, dass ist ein kontinuierlicher Lernprozess, in den die Zielgruppen und vielfältige Perspektiven einbezogen sind, stattfindet. Gefördert wurde das Vorhaben aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie.
Oder etwas provokanter müsste man fragen: Was ist wirklich sozial innovativ in einer Zeit, in der „soziale Innovationen“ als Megatrend gelten und von Politik, Stiftungen oder Sozial-Investoren verstärkt gefördert werden? Dieser Ansatz regte am Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) ein zweijähriges Rechercheprojekt (2021-2022) an. Es ließ sich beobachten, dass es trotz langjähriger Forschung noch keine einheitliche Definition für soziale Innovation gab - allgemein nicht und auch nicht bezogen auf das Feld des Alter(n)s. Dementsprechend viel Unklarheit besteht auch aktuell noch immer darüber, welche sozialen Innovationen den Zielgruppen wirklich zugutekommen, wie man sie erkennen und wie man sie entwickeln kann.
Der PosIA-Index ist ein Tool zur Auswertung des innovativen Potenzials einzelner Projekte oder Einrichtungen. In einem zweiten Projekt am KDA, dem „Portal für soziale Innovationen in der Alternshilfe“ (PosIA) (2023 bis 2024) wurde er für die Praxis aufbereitet, erprobt und öffentlich gemacht.
Der PosIA-Index besteht aus einem Katalog von 74 Fragen und zeigt in einer automatisierten Ergebnisgraphik an, in welchen Bereichen Projekte innovativ sind und wo noch Entwicklungspotenzial besteht. Der Index verfolgt dabei bewußts eine ganz bestimmte Richtung: die Grund- und Menschenrechte der Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Er zeigt Kernaspekte auf, die zur Erfüllung dieser Vision gehören und regt damit einen Wandel sozialer Beziehungen, Systeme und bestehender Strukturen an.
In den „12 Merkmalen der sozialen Innovation für das Alter(n)“ - von der Gestaltung visionärer Altersbilder bis zur Stärkung des Zusammenhalts, vom Abbau von Barrieren im Alltag bis zur Gestaltung inklusiver, sozialer Räume, von gemeinsamen Lernprozessen bis zur Wissensverbreitung - wird diese Vision für die verschiedensten Anwendungskontexte konkret, messbar und planbar.
Initiiert und wissenschaftlich begleitet wurde das Vorhaben von Frank Schulz-Nieswandt, Professor für Sozialwissenschaften an der Uni Köln. Kernstück bei der Entwicklung bildete eine Untersuchung von über 200 Projekten für das Altern, die auf Merkmale für innovative Praktiken hin analysiert wurden.
Im PosIA-Projekt wurde der PosIA-Index mit circa 60 Anwenderinnen und Anwendern aus der Freien Wohlfahrt, aus sozialen Projekten oder Unternehmen auf seine Praxistauglichkeit hin erprobt. Dabei wurden vielfältige Nutzungsszenarien sichtbar. Die Anwender sahen in dem Tool nicht nur das Potenzial, Projekte für die Projektförderung auszuwählen und Fördergelder im klassischen Sinne zu beantragen, sondern es auch als geeignete Gesprächsgrundlage zwischen Fördernden und Geförderten zu nutzen und damit eine innovative Förderstruktur zu etablieren, die auf ideelle Beratung und agile Weiterentwicklung von Projekten hin ausgerichtet ist.
Die Anwender schlugen außerdem vor, das Tool zur Qualitätsentwicklung einzusetzen oder es über Sektorengrenzen hinweg zur Diskussion, zum Wissensaustausch und als Grundlage für gemeinsame Lernprozesse zu nutzen. Um einen leichten Einstieg in das Tool zu ermöglichen, hat das PosIA-Team Begleitmaterialien entwickelt, etwa ein Übungsbuch oder Workshopkarten.
Bei der Anwendung wurde auch die Möglichkeit gesehen, den PosIA-Index nicht nur für die Zielgruppe des Alter(n)s, sondern auch für andere Zielgruppen, etwa Kinder- und Jugendliche oder Menschen mit Behinderung anzuwenden. Weil sich die Indikatoren in erster Linie von den Grund- und Menschenrechten ableiten, lässt er sich immer dann einsetzen, wenn es um Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit geht. Bei Bedarf ermöglicht es die Creative Commons Lizenz, das Tool für andere Zielgruppen passgenau zu modifizieren.
Oft stellt sich die Frage: Wie fängt man denn nun an? Wenn doch nie Geld und Zeit da ist, wenn man noch gar nicht genau weiß, ob dieses Werkzeug wirklich etwas bringt. Dazu kann ich sagen: Soziale Innovationen müssen nicht viel Geld kosten, und sie lassen sich auch in kleinen Schritten in alltägliche Prozesse einbinden und nach und nach entfalten. Es geht um echte Zusammenarbeit, um Menschen, die sich austauschen, reflektieren und an einem Strang ziehen.
Aus den Erfahrungen der ersten Anwendungen zeigt sich, dass der PosIA-Index als sinnhaft und wirkungsvoll erachtet wird, wenn er im eigenen Erfahrungskontext ausprobiert wird. Es kann sich nur im Alltag, in der Erfahrung der Beteiligten zeigen, dass es sich lohnt, einen solchen innovativen Prozess mit dem PosIA-Index anzustoßen.
Sozial innovativer Wandel kann nur gemeinsam gelingen. Was jetzt zählt ist, dass die Netze, die noch lose geknüpft sind, sich verstärken, in der Alternshilfe, aber auch darüber hinaus. Es braucht ein starkes Netzwerk für soziale Innovationen, damit sich diese Menschen finden, um gemeinsam weiterzumachen.
Wilstedt (epd). Ein Pflegeheim in Wilstedt bei Bremen schlägt wegen drohender Abschiebungen von Pflegekräften Alarm. Nach Angaben der Heimleitung Andrea und Tino Wohlmacher drohe zehn aus Kolumbien stammenden Pflegekräften des Heimes die Abschiebung in ihr Heimatland. Gemeinsam mit der Belegschaft des Hauses und Angehörigen der demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohner haben die Wohlmachers deswegen am 12. November einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie die Aussetzung möglicher Abschiebungen fordern.
Das Schreiben ist unter anderem an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie an Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil und dessen Bremer Amtskollegen Andreas Bovenschulte (alle SPD) gerichtet. Die Unterzeichnenden verweisen darin auf einen Bericht des Bremer „Weser-Kuriers“. Am 9. November berichtete die Zeitung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe drei der südamerikanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits mitgeteilt, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie innerhalb von 30 Tagen „freiwillig“ ausreisen sollten.
„Die Pfleger und Pflegerinnen sowie eine Reinigungskraft hatten Asylanträge gestellt, die ausreichend begründet und belegt sind“, heißt es in dem Brief. Eine Pflegerin sei beispielsweise vor Schutzgeldforderungen ihrer Familie geflohen. Zudem lebten die Beschäftigten in Mietwohnungen, engagierten sich beruflich und in Vereinen und ihre Kinder gingen zur Schule. Sollten die Pflegekräfte abgeschoben werden, müsse das Heim schließen, warnen die Unterzeichnenden, denn es gehe um ein Drittel der Beschäftigten. „Die schwer demenzkranken Menschen, die dort derzeit wohnen, verlieren ihr letztes Zuhause.“
In dem Heim leben den Angaben zufolge aktuell 48 Menschen. Das Haus sei das einzige auf Gerontopsychiatrie spezialisierte Heim der Landkreise Rotenburg und Osterholz-Scharmbeck. Dem „Weser-Kurier“ hatte der Betreiber Wohlmacher gesagt, vor anderthalb Jahren hätten nacheinander mehrere Menschen aus Kolumbien in seiner Tür gestanden. Er wolle diese auch langfristig beschäftigen.
Ohne auf den Fall einzugehen, teilte das Ausländeramt des Landkreises Rotenburg auf Anfrage der Zeitung mit, dass das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich voraussetze, dass bei geplanten Einreisen der jeweils korrekte Weg beschritten werde. Nach der rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags gebe es als letzte Möglichkeit die sogenannte Härtefalleingabe auf Basis der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung. Es sei sinnvoll, einer Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen und anschließend im regulären Verfahren, etwa zur Aufnahme einer Ausbildung oder zur Arbeitsaufnahme, wieder einzureisen.
Der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, Oliver Grimm, sagte dem epd am 13. November, eine Abschiebung der Pflegenden stehe nicht unmittelbar bevor. Nach seinen Angaben beträgt die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Kolumbien etwa 0,6 Prozent. Ein sogenannter „Spurwechsel“ sei rechtlich nicht möglich. „Wenn Sie einen Asylantrag stellen und dieser abgelehnt wird, haben Sie nicht die Möglichkeit, in die Fachkräftezuwanderung zu wechseln. Dieser Spurwechsel ist gesetzlich nicht möglich, er ist nicht erlaubt, er ist ausgeschlossen.“
Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte Sigmar Walbrecht als Koordinator des Projektes „AZG - Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ für den Flüchtlingsrat Niedersachsen: „Der Fall aus Wilstedt macht deutlich, wohin eine auf populistische Effekte zielende harte Asyl- und Migrationspolitik führt: wenn die Ankündigung, knallhart abzuschieben wichtiger ist, als Menschen, die eine gesellschaftlich äußerst wertvolle Arbeit machen, einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.“ Am 14. November lief die Frist für die drei Betroffenen für die freiwillige Ausreise ab.
Walbrecht betonte, die Abschiebungen seien weder im Interesse der Öffentlichkeit noch seien sie aus humanitärer Sicht zu akzeptieren. „Mit den drohenden Abschiebungen ist die Existenz des Wohnheims gefährdet, was sowohl für die demenzkranken Bewohner und ihre Angehörigen als auch für die verbliebenen Angestellten der Einrichtung eine Katastrophe ist.“ Aber nicht zuletzt wäre auch für die kolumbianischen Pflegekräfte, die sich hier durch große Anstrengungen eine Existenz aufgebaut haben, eine Abschiebung ein harter Schlag. „In solchen Situationen müssen humane Lösungen einer rigorosen Ordnungspolitik vorgehen“, so der Experte.
Berlin (epd). Beim Deutschen Pflegetag in Berlin wurden die Pflegepreise 2024 in drei Kategorien vergeben. Die seit 1999 verliehene Auszeichnung würdige herausragende Persönlichkeiten und Projekte, die sich für eine bessere Pflege engagieren und die Zukunft der Profession aktiv mitgestalteten, heißt es in einer Mitteilung vom 8. November. Eine Auszeichnung vergibt der Pflegetag selbst, die Ehrung in der Kategorien „Guter Arbeitsplatz“ wird von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gestiftet, der Preis in der Kategorie „Vielfalt und Respekt“ kommt von der Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern.
Der Deutsche Pflegepreis ging an Peter Nydahl. Der ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger bildete sich fort zum Weiterbildungsleiter für Basale Stimulation in der Pflege und wurde Pflegeexperte für Menschen im Wachkoma. Schwerpunktmäßig beschäftigte er sich zunehmend mit den Förderungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten von Patient:innen auf Intensivstationen. Er entwickelte Expertise für diese Klientel, die mit großer Resonanz vom Fachpublikum aufgenommen worden. Nydahl qualifizierte sich 2013 zum Bachelor of Science in Nursing, 2016 folgte der Master of Science in Nursing. 2020 promovierte er mit magna cum laude zum Thema „Frühmobilisierung von Intensivpatient:innen“ an der medizinischen Fakultät Lübeck. Seit 2021 habilitiert er an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität zum Thema Delir.
Wie sich die Gesundheit am Arbeitsplatz zum Erfolgsfaktor machen lässt, zeigen drei Pflegeeinrichtungen, die in Berlin mit dem BGW-Gesundheitspreis ausgezeichnet wurden. Alle drei legten besonderen Wert darauf, Mitarbeitende konsequent einzubeziehen - bei der Dienstplanung ebenso wie über das betriebliche Vorschlagswesen oder im Rahmen einer offenen Fehlerkultur. Der erste Preis ging an die DRK Kliniken Berlin Pflege und Wohnen Mariendorf. Der zweite Platz wurde gleich zweimal vergeben: an die Mobile Haus-Krankenpflege Kröber aus Zittau und an die St. Nikolausstift Caritas Pflege aus Papenburg. Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 45.000 Euro wird zwischen den Einrichtungen aufgeteilt.
Den diesjährigen Deutschen Pflegepreis für „Vielfalt und Respekt“ gewann die Berliner Tagespflegeeinrichtung hoffmannsgarten für ihr inklusives Theaterprojekt „Reise der Wünsche“. Schauspielerinnen und Schauspieler des Projekts sind pflegebedürftige sowie demenziell-veränderte Menschen. „In diesem Theaterprojekt werden Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Einschränkungen durch die Theaterarbeit aktiviert und erhalten die Möglichkeit, ihre Stärken und Talente einzubringen. Lebensfreude durch künstlerische Arbeit, sich über die Theaterarbeit ausdrücken zu können, aktiviert und inspiriert zu werden und das alles eingebettet im pflegerischen Alltag. Das hat uns überzeugt“, so Elisabeth Scharfenberg, Vorständin der Korian Stiftung.
Berlin (epd). Der Katholische Krankenhausverband ruft die Länder auf, die geplante Klinikreform im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern zu korrigieren. „Die vom Bundestag verabschiedete Krankenhausreform darf nicht ohne Nachbesserungen in Kraft treten. Geschieht das doch, drohen unkalkulierbare Folgewirkungen auf die Versorgungsrealität in Deutschland“, sagte Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin am 11. November in Berlin: „Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das dann weitere Wege und längere Wartezeiten. Es droht eine Wartelistenmedizin.“
Laut Rümmelin ist die Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht zu Ende gedacht. Das zeige sich ganz besonders am Beispiel der geplanten sogenannten Vorhaltefinanzierung. Sie habe diesen Namen nicht verdient, denn mit ihr würden eben nicht die tatsächlichen Kosten beispielsweise für das Personal, die Ausstattung sowie eine Notfallbereitschaft rund um die Uhr und unabhängig von Fallzahlen refinanziert. „Stattdessen werden langfristig Budgetanteile an große Kliniken mit vielen Fachabteilungen und hohen Fallzahlen einfach umverteilt. Kleinere Kliniken in der Fläche mit einzelnen Spezialisierungen wie beispielsweise einer Geriatrie, Neurologie oder Urologie können diese Leistungen dann nicht mehr anbieten und fallen weg“, heißt es in der Mitteilung.
Das sei gerade für die Versorgung älterer Menschen ein großer Einschnitt. Damit verfehle die Reform das wichtige Ziel, die gesundheitliche Daseinsvorsorge für eine alternde Bevölkerung vor allem in ländlichen Räumen zu sichern, sagte Rümmelin.
Die Länder müssten daher bei der nächsten Bundesratssitzung am 22. November den Vermittlungsausschuss anrufen. Das sei die letzte Chance, die unfertige Reform des Gesundheitsministers und der Ampelfraktionen zu retten. „Auf Nebenzusagen von Gesundheitsminister Lauterbach sollten sich die Länder diesmal nicht verlassen. Der Minister hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sein Wort nicht viel wert ist. Gleichzeitig fehlt ihm mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen schlicht die Handlungsfreiheit, noch verlässliche Zusagen zu machen.“
Der Katholische Krankenhausverband Deutschland vertritt nach eigenen Angaben bundesweit 261 Krankenhäuser an 330 Standorten sowie 52 Reha-Einrichtungen mit insgesamt 204.000 Mitarbeitenden.
Köln (epd). Unternehmen, die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kündigen wollen, müssen ihnen die Möglichkeit zu einem Präventionsverfahren bieten, das den Job möglichst erhalten soll. Kündigt ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter auch während der sogenannten Wartezeit in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses und unterlässt das Präventionsverfahren, dann stellt das ein Indiz für eine verbotene Benachteiligung wegen der Behinderung dar, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 12. September. Weil diese Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) abweicht, wurde die Revision zugelassen. Wie das BAG dem epd auf Nachfrage am 11. November mitteilte, wurde diese auch mittlerweile unter dem Az.: 2 AZR 271/24 eingelegt.
Geklagt hatte ein heute 40-jähriger schwerbehinderter Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80. Er war seit Januar 2023 bei einer Kommune als „Beschäftigter im Bauhof“ tätig. Der Mann wurde in verschiedenen Kolonnen des Bauhofs eingesetzt, wie etwa der Grünflächenpflege oder im Bereich Verkehr und Service. Vorgesetzte und Kollegen bewerteten seine Arbeit als sehr schlecht. Der Mitarbeiter halte sich nicht an Arbeitsweisungen, gefährde sich und andere, indem er Maschinen immer wieder falsch bediene, und sei nicht lernfähig. Eine Kolonne weigerte sich gar, mit dem Mann zusammenzuarbeiten.
Ab Ende Mai 2023 war er arbeitsunfähig erkrankt. Am 22. Juni 2023 und damit innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit, bis das Kündigungsschutzgesetz greift, kündigte der Arbeitgeber dem Mann das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2023.
Der Kläger fühlte sich wegen seiner Behinderung diskriminiert. Der Arbeitgeber habe die Durchführung des gesetzlichen Präventionsverfahrens unterlassen. Gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Integrationsamt soll ein Arbeitgeber dabei klären, ob Fehl- oder Minderleistungen des behinderten Beschäftigten durch technische Hilfen vermieden oder durch finanzielle Hilfen der Sozialbehörden ausgeglichen werden können.
Der Arbeitgeber berief sich jedoch auf ein Urteil des BAG vom 21. April 2016. Danach müsse er in den ersten sechs Monaten kein Präventionsverfahren anbieten. Das sei erst nach dem Ende der Wartezeit und mit Beginn des gesetzlichen Kündigungsschutzes erforderlich, so die Argumentation.
Das Arbeitsgericht Köln hielt diese Rechtsprechung mit Urteil vom 20. Dezember 2023 für überholt und erklärte die Kündigung für unwirksam. Denn der Arbeitgeber sei - entgegen bisheriger Rechtsprechung des BAG - nach EU-Recht verpflichtet, auch während der sechsmonatigen Wartezeit ein Präventionsverfahren zu organisieren. Weil das unterblieb, sei der Kläger mit der Kündigung wegen seiner Behinderung diskriminiert worden.
So habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10. Februar 2022 geurteilt, dass Arbeitgeber frühzeitig vor Ausspruch der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters „wirksame und praktikable Maßnahmen ergreifen müssen, um das Arbeitsverhältnis erhalten zu können“. Das kann laut EuGH etwa eine behinderungsgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Versetzung auf eine andere Stelle sein.
Das LAG gab jedoch im Ergebnis dem Arbeitgeber recht. Allerdings stimmten die Kölner Richter der Auffassung des Arbeitsgerichts zu, dass bei der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit ein Präventionsverfahren durchzuführen sei. Im maßgeblichen Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches IX gebe es keine zeitliche Begrenzung, ab wann das Präventionsverfahren für den Arbeitgeber verpflichtend sei. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sei vielmehr, das bestehende Arbeitsverhältnis möglichst aufrechtzuerhalten.
Dass kein Präventionsverfahren stattgefunden habe, stelle noch keine unzulässige Benachteiligung wegen der Behinderung dar. Vielmehr sei das nur ein Indiz für eine verbotene Diskriminierung behinderter Mitarbeiter.
Dieses Indiz habe der Arbeitgeber jedoch entkräftet, so das LAG. Denn der Kläger sei nicht ausdrücklich wegen seiner Behinderung gekündigt worden. Dem Arbeitgeber seien die Hintergründe der Behinderung - wie eine frühkindliche Hirnfunktionsstörung - gar nicht bekannt gewesen. Die Kündigung sei erfolgt, weil der Kläger die Arbeitssicherheit nicht eingehalten habe, nicht weisungstreu gewesen sei und sich fortwährend unkollegial verhalten habe. Ein Beschäftigter im Bauhof sollte nach Einarbeitung auch mit Maschinen umgehen können, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Das gelte für nicht behinderte als auch behinderte Menschen gleichermaßen, befand das Gericht.
Az.: 6 Sla 76/24 (Landesarbeitsgericht Köln)
Az.: 8 AZR 402/14 (Bundesarbeitsgericht)
Az.: 18 Ca 3954/23 (Arbeitsgericht Köln)
Az.: C-485/20 (Europäischer Gerichtshof)
Erfurt (epd). Ein öffentlicher Arbeitgeber darf ein bereits begonnenes Stellenbesetzungsverfahren auch wieder abbrechen. Hat der Arbeitgeber etwa den Zuschnitt der zuvor ausgeschriebenen Stelle geändert, können bislang unberücksichtigte Bewerberinnen oder Bewerber keinen Schadensersatz verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 7. November veröffentlichten Urteil. Die im Grundgesetz enthaltene Vorgabe, wonach jeder Deutsche „gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt“ hat und Stellen im öffentlichen Dienst mit den bestmöglichen Bewerbern besetzt werden sollen, werde dadurch nicht verletzt, so die Erfurter Richter.
Anlass des Rechtsstreits war die von der Universität Münster ausgeschriebene Stelle eines wissenschaftlichen Geschäftsführers am „Centrum für Religion und Moderne“ (CRM), ein institutionalisierter Forschungsverbund. Der Kläger, ein mit einer Viertelstelle an der Uni beschäftigter promovierter Jurist, bewarb sich erfolglos um die Stelle, konnte in einem gerichtlichen Eilverfahren aber vorerst die Besetzung der Stelle durch einen anderen Bewerber verhindern.
Zwischenzeitlich wurde ab vom CRM beschlossen, auf die Geschäftsführerstelle zu verzichten. Stattdessen wurde die Vollzeitstelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters ausgeschrieben. Geschäftsführeraufgaben waren damit nicht mehr verbunden.
Der Kläger sah in dem Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens für den Geschäftsführerposten einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der „Bestenauslese“ im öffentlichen Dienst. Er sei der am besten geeignete Bewerber für die Stelle. Der Jurist verlangte Schadenersatz, weil die Universität nicht einfach das Stellenbesetzungsverfahren habe abbrechen dürfen.
Das BAG urteilte: „Ein Schadenersatzanspruch kann zwar grundsätzlich daraus folgen, dass ein Bewerber die Stelle bei ordnungsgemäßer Auswahl hätte erhalten müssen, der Bewerbungsverfahrensanspruch jedoch durch einen rechtswidrigen Abbruch des Bewerbungsverfahrens untergegangen ist“. Denn jeder geeignete Bewerber habe ein subjektives Recht auf „chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren“.
Der Kläger habe aber dennoch keinen Schadensersatzanspruch. Denn öffentliche Arbeitgeber dürften ein Stellenbesetzungsverfahren aus gutem Grund abbrechen, etwa wenn sie die Stelle gar nicht mehr besetzen wollen. Werde die Stelle nach dem Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens erneut ausgeschrieben, müsse hierfür jedoch ein plausibler Grund bestehen.
Az.: 8 AZR 368/22
Erfurt (epd). Tarifverträge dürfen Altersteilzeitbeschäftigte in ihrer Passivphase nicht vom Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie ausschließen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Passivphase ihrer Altersteilzeit sonst ungerechtfertigt schlechter behandelt als aktive Mitarbeiter. Entsprechende tarifliche Regelungen verstießen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz, entschieden die Richter am 12. November in Erfurt.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in einem Unternehmen der Energiewirtschaft beschäftigt ist. Er befindet sich seit dem 1. Mai 2018 in Altersteilzeit im Blockmodell. Die Passivphase, in der er von der Arbeitsleistung freigestellt ist, begann am 1. Mai 2022. Die Altersteilzeit endet zum 30. April 2026.
In der Tarifrunde 2023 einigten sich die Tarifparteien auf einen einmaligen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befanden, waren jedoch von der Prämie ausgeschlossen.
Der Kläger sah darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Arbeitnehmer in aktiver und passiver Altersteilzeit im Blockmodell müssten gleichbehandelt werden.
Während das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Klage abwies, gab das BAG dem Kläger recht. Der tarifliche Ausschluss von der Prämie in der Passivphase der Altersteilzeit verstoße gegen das gesetzliche Gebot, dass Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandelt werden dürfen als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
Zwar seien die Tarifparteien bei der Vereinbarung von Leistungen an Arbeitnehmer weitgehend frei. Hier hätten sie aber ihren Regelungsspielraum überschritten. Es sei kein Grund ersichtlich, warum Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit die Inflationsausgleichsprämie nicht bekommen sollten.
Az.: 9 AZR 71/24
Celle, Osnabrück (epd). Ein Krankenhaus aus dem Raum Osnabrück darf einem Gerichtsurteil zufolge vorerst weiter Oberschenkelhalsbrüche behandeln und abrechnen, obwohl die Krankenkasse dies untersagt hat. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Verbot vorläufig ausgesetzt, nachdem das Krankenhaus per Eilantrag Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt hatte, wie das Gericht am 11. November in Celle mitteilte. Die Richter bestätigten damit einen Beschluss des Sozialgerichtes Osnabrück und wiesen die Beschwerde der Krankenkasse zurück.
Die Kasse hatte der Klinik die Operationen untersagt, weil aus ihrer Sicht die Qualitätsanforderungen für die Versorgung von Oberschenkelhalsbrüchen nicht vollständig erfüllt waren. Ihr Medizinischer Dienst hatte bemängelt, dass dort am Wochenende kein Altersmediziner zur Verfügung stand.
Das Krankenhaus argumentierte, dass für ein Behandlungs- und Abrechnungsverbot die Rechtsgrundlage fehle und dass ein solches Verbot auch unverhältnismäßig sei. Denn weil Patienten mit akutem Operationsbedarf in diesem Fall über weite Strecken transportiert werden müssten, wäre im Einzugsgebiet die Versorgungslage gefährdet. In den wenigen Häusern, die nach den Kontrollen des Medizinischen Dienstes noch operieren dürften, bestünden bereits erhebliche Engpässe. Nach einem Unfall müsse innerhalb von 24 Stunden operiert werden.
Die Kasse focht den Widerspruch an, weil sie ihn als reines Informationsschreiben betrachtete und nicht als behördlichen Verwaltungsakt. Das Gericht sah dies jedoch anders. Die Sanktion sei deshalb bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren nicht wirksam.
Az.: L 4 KR 419/24 B ER
Stuttgart (epd). Sexuelle Missbrauchsopfer können keinen Assistenzhund auf Kosten der Krankenkasse zur Behandlung ihrer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) verlangen. Der speziell für eine Versicherte ausgebildete Hund stellt eine neue Behandlungsmethode dar, für die erst einmal der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Empfehlung geben muss, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 25. Oktober veröffentlichten Urteil.
Die heute 36-jährige Klägerin wurde in ihrer Kindheit und Jugend über Jahre hinweg in ihrer Familie sexuell missbraucht. Sie erkrankte später an einer PTBS , leidet an einer Angststörung und ist auf eine psychotherapeutische Behandlung angewiesen. Um den Behandlungserfolg zu sichern, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Versorgung mit einem speziell für sie ausgebildeten Assistenzhund sowie die Übernahme der Haltungskosten für das Tier.
Der Assistenzhund könne ihr in verschiedenen Situationen durch Körperkontakt Sicherheit geben, fremde Personen abblocken und emotionale Notsituationen erkennen und dabei beruhigend auf sie einwirken. Die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei ihr mit dem Tier wieder möglich, lautete ihre Begründung. Doch die Krankenkasse lehnte die Versorgung mit dem Assistenzhund ab. Der G-BA habe dieses Hilfsmittel zur Behandlung einer PTBS noch nicht empfohlen, begründete die Kasse ihre Haltung.
Die Frau schaffte sich den Hund auf eigene Kosten an. Der Fonds Sexueller Missbrauch des Bundesfamilienministeriums übernahm einen Teilbetrag in Höhe von 7.600 Euro. Vor Gericht machte sie von der Krankenkasse die Erstattung des Restbetrags in Höhe von 16.800 Euro geltend.
Das LSG wies die Klage nun ab. Der Assistenzhund sei ein Hilfsmittel zur Krankenbehandlung. Es handele sich um eine neue Behandlungsmethode der PTBS. Die geltenden Leitlinien zu deren Behandlung sähen den Einsatz eines Assistenzhundes bislang noch nicht vor. Für neue Behandlungsmethoden müsse der G-BA eine Empfehlung zum Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit abgeben. Weil das bisher nicht geschehen sei, dürfe die Krankenkasse betroffene Versicherte nicht mit dem Assistenzhund versorgen.
Az.: L 4 KR 1714/21
Münster (epd). Eine nur viermonatige Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung. Diese Tatsache ist relevant für die Berechtigung des Kindergeldbezuges. Weil die kurze Schulung zum Rettungssanitäter eben keine „Erstausbildung“ ist, darf die Kindergeldkasse einer Mutter nicht das Kindergeld verweigern, entschied das Finanzgericht Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Gegen das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen III R 31/24 Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München eingelegt.
Im Streitfall hatte die klagende Mutter für ihre Tochter von Oktober 2022 bis Juni 2024 Kindergeld beantragt. Die volljährige Tochter hatte allerdings von Juni bis September 2021 eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin abgeschlossen. Danach arbeitete sie einige Monate in Vollzeit als Rettungssanitäterin. Nach erfolglosen Bewerbungen für ein Medizinstudium begann sie schließlich ein Jurastudium.
Den Antrag der Mutter auf Weiterzahlung des Kindergeldes lehnte die Kindergeldkasse ab. Die Tochter habe mit der Ausbildung zur Rettungssanitäterin eine „Erstausbildung“ abgeschlossen. Nach Abschluss der Erstausbildung werde kein Kindergeld mehr gewährt, wenn das Kind einer Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgehe. Das sei hier der Fall gewesen.
Ohne Erfolg wies die Mutter darauf hin, dass die Ausbildung zur Rettungssanitäterin gar kein öffentlich-rechtlicher Ausbildungsgang sei. Für die Qualifikation zur Rettungssanitäterin brauche es nur vier Monate Ausbildung, so die Begründung.
Das Finanzgericht sprach der Klägerin das Kindergeld zu. Zwar bestehe nach dem Gesetz kein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums erwerbstätig sei. Die Qualifikation zur Rettungssanitäterin sei aber keine „Berufsausbildung“. Eine solche liege nur vor, „wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird“. Die Tochter habe ihre Ausbildung aber bereits nach vier Monaten absolviert. Damit habe die Tochter keine Berufsausbildung abgeschlossen.
Az.: 9 K 108/24 Kg,AO
Eisenach (epd) In einer einstimmigen Entscheidung hat die Gesellschafterversammlung des Eisenacher Krankenhauses Tom Raith zum neuen kaufmännischen Geschäftsführer berufen. Er wird die Position mit Wirkung zum 1. Januar 2025 übernehmen. Er tritt die Nachfolge von Thomas Breidenbach an, der am Jahresende aus dem Unternehmen ausscheidet.
Raith ist derzeit Kaufmännischer Direktor der Kliniken Nordoberpfalz AG und bringt umfassende Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen mit. „Mit Herrn Raith haben wir eine Persönlichkeit gewählt, die unser aller Zuspruch gefunden hat“, betont Michael Brodführer, Landrat des Wartburgkreises und Gesellschaftervertreter. Der Eisenacher Oberbürgermeister Christoph Ihling, der ebenfalls in die Auswahl involviert war, ergänzte: „Thomas Breidenbach danken wir für seine Verdienste in den vergangenen Jahren, in denen er das Haus kontinuierlich weiterentwickelt hat.“
Nach sieben Jahren als Geschäftsführer wird Thomas Breidenbach das St. Georg Klinikum Eisenach zum Ende des Jahres auf eigenen Wunsch verlassen. Seine neue berufliche Herausforderung wird er in den Kreiskliniken Herford-Bünde antreten. Breidenbach ist für sein großes Engagement während der Corona-Pandemie im Jahr 2022 mit der Ehrenmedaille der Stadt Eisenach ausgezeichnet worden.
Das St. Georg Klinikum Eisenach mit 500 Betten ist das Zentrum der medizinischen Versorgung in der Wartburgregion. Im Klinikum und den Tochtergesellschaften, dem Medizinischen Versorgungszentrum Eisenach und der St. Georg Servicegesellschaft, sind mehr als 1.300 Menschen tätig.
Karl Schulz, Vorstand Dienste der Rummelsberger Diakonie, ist in den Senat der Wirtschaft Deutschland berufen worden. Als Senator werde Schulz in der Kommission „Zukunft Personal und Arbeitswelt“ mitarbeiten, teilte die Diakonie mit. Schulz ist als Vorstand und in Personalunion als Geschäftsführer der Altenhilfe, Behindertenhilfe und Jugendhilfe verantwortlich für mehr als 6.200 Mitarbeitende. Die Kommission widme sich den drängenden Themen der Arbeitswelt und pflege dazu „einen interdisziplinären und sektorenübergreifenden Austausch mit allen Sozialpartnern“. Schulz setze sich seit Jahren für die Überwindung von Hindernissen bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte insbesondere in der Pflege ein, hieß es weiter. Dem Senat gehören führende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Kultur sowie Repräsentanten aus Politik, Diplomatie und des öffentlichen Lebens an. Aufgabe des Senats ist die Einbringung von Wissen und Erfahrung aus diesen Bereichen. Die Rummelsberger Diakonie ist Träger von mehr als 350 Diensten und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit Behinderung und Senioren.
Karin Welge bleibt Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Sie wurde in Karlsruhe von der Mitgliederversammlung im Amt bestätigt. Die Oberbürgermeisterin von Gelsenkirchen ist seit Januar 2022 im Amt. Sie ist gebürtige Saarländerin. Die Juristin war später wissenschaftliche Mitarbeiterin der SPD-Bundestagsfraktion und für fünf Jahre Dozentin an der Fachhochschule für Polizei und Verwaltung. 2011 wurde Welge Beigeordnete für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz in Gelsenkirchen. Bis Oktober 2020 war sie Stadtdirektorin, Vertreterin des Oberbürgermeisters und Beigeordnete für Finanzen, Personal und Organisation sowie Feuerwehr in Gelsenkirchen. Wolf-Rüdiger Michel (Landrat des Landkreises Rottweil und Vorstandsvorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg) bleibt im Amt als Erster Stellvertreter und Roger Lewandowski (Landrat des Landkreises Havelland und Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg) wurde als Zweiter Stellvertreter der Präsidentin ebenfalls wiedergewählt. Die VKA vertritt nach eigenen Angaben fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.
Günter Gloser (74) ist vom Caritasverband Nürnberg mit dem Ehrenpreis „Pro Meritis Caritas Norimbergae“ für herausragendes Engagement in der Nächstenliebe geehrt worden. Beim Jahresempfang am 13. November sagte Caritas-Direktor Michael Schwarz, über den früheren Staatsminister und SPD-Bundestagsabgeordneten, er sei ein „aktiver und engagierter Christ evangelisch-lutherischer Prägung“, der eindeutig ein Menschenfreund sei. Sein persönliches, politisches Engagement reiche über das unmittelbare Umfeld hinaus. So arbeite er etwa als Aufsichtsrat des Evangelischen Siedlungswerks ESW mit.
Bernd Siggelkow, Gründer des evangelischen Hilfswerkes „Die Arche“, ist am 7. November in München mit dem „Bambi“ ausgezeichnet worden. „Die Arche“ bekam den Preis in der Kategorie „Stille Helden“. 1995 hatte in Berlin-Hellersdorf die erste „Arche“ als Anlaufstelle für benachteiligte Kinder eröffnet. Mittlerweile ist das überwiegend aus Spenden finanzierte Christliche Kinder- und Jugendwerk an mehr als 30 Standorten in Deutschland tätig und erreicht nach eigenen Angaben mehr als 6.000 Kinder und Jugendliche mit seinen kostenlosen Angeboten. Der Theologe und Gründer Siggelkow ist Vorstandsvorsitzender der „Arche“-Stiftung. Der vom Konzern Hubert Burda Media vergebene „Bambi“ ist einer der ältesten deutschen Medienpreise. Er wird seit 1948 verliehen.
Frank Spatz (56), der bisherige Generalsekretär des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbands, wird Direktor des Marburger Diakonissenhauses Hebron. Er tritt die Nachfolge von Verwaltungsleiter Willi Feldkamp an, der in den Ruhestand geht, wie der Deutsche Gemeinschafts-Diakonieverbandes in Marburg mitteilte. Spatz hatte im August bekanntgegeben, sein Amt beim Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband in Kassel nach zehn Jahren abzugeben. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin soll in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen. Das Marburger Diakonissenhauses Hebron, zu dem 80 Diakonissen gehören, betreibt unter anderem ein Alten- und Pflegeheim in Biedenkopf und ein Begegnungszentrum in Marburg-Wehrda.
Eckart Hammer bleibt Vorsitzender des Landesseniorenrats Baden-Württemberg. Auf der Mitgliederversammlung am 13. November in Esslingen wurde der Diplom-Pädagoge „mit überwältigender Mehrheit“ für eine weitere Amtszeit wiedergewählt worden, teilte der Landesseniorenrat mit. Hammer war Professor für Soziale Gerontologie und Sozialmanagement und später unter anderem Leiter des Instituts für Fort- und Weiterbildung (ifw) sowie des Campus Reutlingen. Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen älterer Menschen gegenüber Regierung, Politik, Verbänden und Organisationen. Er arbeitet nach eigenen Angaben unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.
November
21.11. Köln:
Seminar „Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-193
25.-26.11. Berlin:
Fortbildung „Werkstatt Führungskommunikation - Vertiefte Reflexionen von Gesprächsführung und Moderation für Führungskräfte“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel: 03361 710 943
25.-26.11. Hannover:
Fortbildung „Zugang zur Gesundheitsversorgung - Nah-Niedrigschwellig-Interdisziplinär“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980 419
27.11. Köln:
Seminar „Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0221/20930
28.11.:
Online-Seminar „(Gewerbe-)Mietrecht für freie Träger der Jugendhilfe“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/27582-8227
29.11.:
Online-Seminar „Einführungsseminar zum Neunten Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
Dezember
2.-5.12. Freiburg:
Seminar „Systemische Organisationsentwicklung - Veränderungsprozesse wirksam gestalten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/200-1700
4.-6.12. Freiburg:
Praxisworkshop: „Im Ende liegt auch der Neubeginn - Offboarding und Nachfolge erfolgreich gestalten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
5.12.:
Online-Veranstaltung „Power statt Pause: Motivation und Gesundheit im Turbo-Check“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0173/2637308
5.12. Berlin:
Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Kinder- und Jugendhilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
9.-11.12. Berlin:
Seminar „Forum Sozialplanung“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-204
10.-11.12. Frankfurt:
Seminar „Forum Personalentwicklung in der Caritas“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/200-1700
13.12.:
Online-Veranstaltung „Immobilienwirtschaft - Grundlagen für Akteure in Kirche und Diakonie“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 03361/710 943