

Würzburg (epd). Die evangelische Kirche hat Appelle zum Schutz des Asylrechts und eine Stärkung von Missbrauchsopfern beschlossen. Zum Abschluss der Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Schwerpunktthema „Migration, Asyl und Menschenrechte“ wurden am 13. November in Würzburg mehrere Papiere verabschiedet, die sich für den Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl, gegen Asylverfahren in Drittstaaten und für eine sachliche Diskussion über das Thema aussprechen.
Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich beklagte, die Diskussion drehe sich aus politischem Kalkül zu sehr um Abschottung und Ausgrenzung. „Der heiße Wahlkampf wird die Temperatur auch bei diesem Thema massiv hochdrehen“, sagte sie. Heinrich betonte, die evangelische Kirche werde sich auch zukünftig für den Schutz von Geflüchteten engagieren.
Ein Beschluss des Kirchenparlaments thematisiert das Kirchenasyl. Nach mehreren Räumungen von Kirchenasylen wirft der EKD-Flüchtlingsbeauftragte Christian Stäblein den staatlichen Behörden eine Missachtung bisheriger Absprachen vor. „Es war ein gutes Agreement, dass wir auf solche Maßnahmen verzichten“, sagte der Berliner Bischof Stäblein. Er hoffe, dass man zur ursprünglichen Kooperation zurückkehre.
Nur in wenigen Fällen korrigierte das Bundesamt in den vergangenen Jahren seine Entscheidung. Inzwischen gab es Stäblein zufolge in acht Fällen einen Bruch des Kirchenasyls, um die betroffenen Personen abzuschieben. Noch seien es Einzelfälle, aber es bereite ihm Sorge, sagte Stäblein. Korrigiert das Bundesamt seine Entscheidung nicht, bedeute das für die Gemeinden unter Umständen, eine Rückführung zu begleiten, sagte Stäblein. Auf eine Räumung müsse aber verzichtet werden.
Kirchengemeinden gewähren abgelehnten Asylbewerbern Kirchenasyl, wenn sie besondere Härten erkennen. Seit 2015 gibt es zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Vereinbarung zum Umgang mit Kirchenasylen. Sie sieht vor, dass die Gemeinden ein Kirchenasyl melden und ein Dossier einreichen. Das Bundesamt wiederum sagte damals zu, diese Fälle einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen.