sozial-Politik

EKD-Synode

Missbrauch: Mehr Rechte für Betroffene



Würzburg (epd). Die evangelische Kirche hat einen Maßnahmenplan zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt beschlossen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verabschiedete am 13. November einstimmig in Würzburg das zwölf Punkte umfassende Papier, das vorsieht, für Betroffene ein „Recht auf Aufarbeitung“ zu schaffen und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten.

Zudem soll die Gewaltschutzrichtlinie der EKD mit dem Ziel einheitlicher Standards in der Prävention sexualisierter Gewalt novelliert werden. Die Landeskirchen sollen ihre Personalakten systematisch nach möglichen Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Außerdem will die evangelische Kirche ihr Sexualverständnis mithilfe von Experten kritisch reflektieren lassen und plant eine Publikation dazu.

„Konsequenz aus ForuM-Studie“

Der Maßnahmenplan ist eine Konsequenz aus der zu Beginn des Jahres veröffentlichten ForuM-Studie zu Ausmaß und Ursachen von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche. Erarbeitet wurde der Plan vom Beteiligungsforum, in dem Betroffene und kirchliche Beauftragte Empfehlungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt formulieren. Die Beschlüsse des Gremiums haben für die EKD verbindlichen Charakter, müssen förmlich aber von der Synode, dem Rat der EKD oder der Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen zusammengeschlossen sind, beschlossen werden.

Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche haben künftig zudem mehr Rechte in kirchlichen Disziplinarverfahren. Betroffene haben demnach künftig Anspruch auf Akteneinsicht, müssen über den Stand des Verfahrens informiert werden und haben das Recht, einen Beistand oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Kirche.

Kombimodell in Vorbereitung

Zudem ist für Betroffene ein „Kombimodell“ aus einer individuellen und einer pauschalen Leistung geplant, sagte Betroffenen-Sprecher Detlev Zander in Würzburg. Die pauschale Leistung soll im Falle strafbarer Taten 15.000 Euro betragen und auch dann gezahlt werden, wenn die Taten nach staatlichem Recht verjährt sind.

Für Betroffene sei diese Summe die „absolute Untergrenze“, sagte Zander, der Mitglied im Beteiligungsforum ist, in dem Betroffene und kirchliche Beauftragte maßgeblich Beschlüsse und Verfahren zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der evangelischen Kirche vorbereiten. Er bezeichnete den Betrag als „hart errungenen Kompromiss“ und betonte die Bedeutung der individuellen Leistung. Sie soll für jeden anerkannten Fall sexualisierter Gewalt gezahlt werden. Eine Obergrenze für diese Zahlungen soll es nicht geben.



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