sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Nils Sandrisser
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für Flüchtlinge ist es oft schwer, in Deutschland in Arbeit zu kommen. Rechtliche Hindernisse stehen im Weg, sprachliche Barrieren sind zu überwinden. Die berufliche Qualifikation wird oft nicht anerkannt. Viele fangen zunächst mit einfachen Jobs an. So wie der 25-jährige Hussein Azimi (Name geändert), der einiges auf sich nimmt für seinen Job in einem Restaurant. Die Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration (KAM) fordert für Flüchtlinge eine generelle Beschäftigungserlaubnis.

Vier Jahre ist es her, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedet hat, das die Zahl der Organspenden steigern sollte. Eingetreten ist der erhoffte Effekt nicht. Nun soll erneut die Widerspruchsregelung zur Abstimmung gestellt werden. Zu einem entsprechenden Vorstoß von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen gibt es Unterstützung, aber auch Kritik.

Manche Menschen haben niemanden, der ihnen zuhört. Für sie hat Michael Spitzenberger den Zuhörraum, einen kleinen Holzbau in die Münchner Innenstadt gestellt. 35 Ehrenamtliche hören allen zu, die sich hineintrauen und erzählen. Vorbild war das Mädchen Momo aus Michael Endes gleichnamigem Roman, das besonders gut zuhören kann.

Wenn Arbeitgebern ihren Angestellten Fortbildungen bezahlen, vereinbaren sie oft eine Pflicht zur Rückzahlung, sollten die Angestellten während oder kurz nach der Fortbildung kündigen. Das sollten sie aber wasserdicht vereinbaren. Denn wird eine Mitarbeiterin dabei unangemessen benachteiligt, ist die Rückzahlungsklausel unwirksam, urteilte das Landesarbeitsgericht Mainz.

Der ehemalige Diakonie-Präsident Ulrich Lilie wird Theologischer Vorstand der Graf Recke Stiftung in Düsseldorf und sorgt dort für deren strategische Ausrichtung. Bei der Stiftung ist Lilie ein alter Bekannter, denn ehe er zur Diakonie ging, hatte er exakt dieses Amt schon einmal inne.

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Ihr Nils Sandrisser




sozial-Politik

Arbeit

Viele Hürden für Flüchtlinge auf dem Weg zu einem Job




Eine Integrationskampagne aus dem Jahr 2018 wirbt mit Erfahrungen von Flüchtlingen.
epd-bild/social-bee
Für Flüchtlinge ist es schwer, in Deutschland in Arbeit zu kommen. Rechtliche Hindernisse stehen im Weg, sprachliche Barrieren sind zu überwinden. Die berufliche Qualifikation wird oft nicht anerkannt. Viele fangen zunächst mit einfachen Jobs an.

Frankfurt a. M. (epd). Hussein Azimi (Name geändert) hat es geschafft. Er hat sich erfolgreich auf einen Job beworben. Der 25-jährige Flüchtling aus Afghanistan, der seit April 2023 im Landkreis Main-Spessart lebt, arbeitet seit Oktober als Aushilfe in einem Restaurant. Allerdings liegt sein Arbeitsplatz zwölf Kilometer von seiner Flüchtlingsunterkunft entfernt. Ein Auto hat Azimi nicht. Er ist auf den Bus angewiesen. „Der fährt spätabends nicht“, erzählt er. Das ist ein Problem. Denn der Afghane arbeitet oft nachts.

„Ich fuhr letzten Winter oft mit dem Fahrrad zur Arbeit, es war manchmal sehr kalt“, berichtet er. Dennoch zog er die Sache durch: „Ich brauche Geld, ich will arbeiten.“ Sein Job gefällt ihm: „Es sind gute Kollegen, auch der Chef ist gut.“

Gefahr der Schwarzarbeit

Manche Flüchtlinge dürften nicht arbeiten, erläutert Ulrich Schneider vom Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Das betreffe etwa Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten wie Senegal, Ghana oder Georgien. Auch könnten Menschen mit Duldung, denen vorgeworfen wird, falsche Angaben zu ihrer Person gemacht zu haben, durch ein Arbeitsverbot sanktioniert werden. „Das birgt die Gefahr, dass sie in die Schattenwirtschaft gedrängt werden“, sagte der Freiburger Migrationsexperte dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung müssen sich mindestens vier Jahre lang jede Beschäftigung individuell von der Ausländerbehörde erlauben lassen. Aufgrund der Arbeitsbelastung in den Behörden dauere es oft lange, bis die Erlaubnis erteilt wird, sagt Schneider. Vielen Arbeitgebern sei das Verfahren zu bürokratisch und zu zeitaufwendig. Daran scheiterten Einstellungen auch oft. Die Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration (KAM), der Ulrich Schneider angehört, fordert für diese Flüchtlinge deshalb eine generelle Beschäftigungserlaubnis.

Fünf Jahre Wartezeit auf eine Arbeitserlaubnis

Mousa Mazidi hilft Flüchtlingen, zu Jobs zu kommen. Der aus dem Iran stammende Vorstand der Oldenburger „Interkulturellen Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung“ kann sich gut in die Lage seiner Klienten versetzen. Als er Mitte der 1980er Jahre nach Deutschland kam, musste er fünf Jahre lang warten, bis er arbeiten durfte. „Das war wirklich schlimm“, weiß Mazidi, der in seiner Heimat als Lehrer gearbeitet hat und nun in Deutschland als Sozialarbeiter beschäftigt ist.

Mazidi sagt, Flüchtlinge, die nicht arbeiten wollten, kämen ihm selten unter: „Viele wollen nicht zuletzt deshalb unbedingt arbeiten, weil sie verschuldet sind, zum Beispiel bei Schleusern oder Schleppern.“ Flüchtlinge, die partout keinen Job annehmen, seien nach seiner Erfahrung psychisch krank oder stark traumatisiert.

Nach sechs Jahren auf dem Arbeitsmarkt angekommen

„Bei der Vermittlung von Zugewanderten in Arbeit müssen wir schneller und besser werden“, fordert Bettina Franzke, Professorin für Interkulturelle Kompetenzen und Diversity-Management an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Gelsenkirchen. Forschung und Praxis zeigten, dass es für Asylbewerber etwa sechs Jahre dauere, bis sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt angekommen seien. Zwei Jahre dauere oft das Asylverfahren, zwei Jahre der Deutschkurs mit beruflicher Orientierung. Mindestens zwei Jahre seien für die Qualifizierung zu veranschlagen.

Nur bei Geflüchteten aus der Ukraine entfalle das Asylverfahren. „Bei dieser Gruppe kommt aber hinzu, dass die Menschen in der Regel aus ihrem Leben gerissen wurden und nicht wissen, ob und wann sie in die Ukraine zurückkehren werden“, sagt die Wissenschaftlerin. Unter diesen Bedingungen falle es ihnen schwer, sich auf eine berufliche Um- und Neuorientierung einzulassen.

Der Soziologe Mahmut Hamza leitet in Bochum den Fachbereich „Migration & Integration“ des Vereins „PlanB Ruhr“. Nach seiner Ansicht stellen lange Anerkennungsverfahren für im Heimatland erworbene berufliche Qualifikationen ein großes Problem dar. Viele Flüchtlinge nähmen deshalb zunächst unqualifizierte Jobs an: „In unseren Beratungsstellen haben wir Ratsuchende, die seit 2015 in Deutschland leben, erwerbstätig sind und jetzt erst ihre Qualifikationen anerkennen lassen möchten.“

Vielerorts müssten Geflüchtete lange auf Sprach- und Integrationskurse warten, sagt Jens Kötter von der „Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender“ in Münster. Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse könnten Flüchtlinge oft ihre Berufserfahrung in Deutschland nicht nutzen. Dem könne durch „arbeitsplatzassistierte Sprachförderung“ entgegengewirkt werden: „Ist ein Arbeitgeber interessiert, jemanden sozialversicherungspflichtig einzustellen, kann durch uns eine Sprachförderung direkt am Arbeitsplatz installiert werden.“

Pat Christ


Asyl

Dachverband: Zu wenig psychosoziale Unterstützung für Geflüchtete



Berlin (epd). Lediglich 3,1 Prozent des psychosozialen Therapiebedarfs von nach Deutschland geflüchteten Menschen konnten im Jahr 2022 gedeckt werden. Das geht aus der neuen Publikation „Flucht und Gewalt. Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2024“ der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hervor, die jetzt veröffentlicht wurde. Das sei eine bedenkliche Situation, angesichts der Tatsache, dass die Zahl geflüchteter Menschen einen neuen Höchststand erreicht habe, so die BAfF. Die notwendigen Versorgungsstrukturen würden hierzulande unzureichend gefördert, hieß es.

Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren erfolgt den Angaben nach größtenteils durch zeitlich begrenzte öffentliche Fördermittel, wobei der größte Anteil aus Landesmitteln (14,2 Prozent) stammt. Die Kostenübernahme von Therapien durch gesetzlich verankerte Leistungsträger betrug dagegen nur 6,3 Prozent der Gesamtfinanzierung.

Knapp 26.000 Personen geholfen

25.861 Menschen wurden im Jahr 2022 in den 48 Psychosozialen Zentren, die sich im Dachverband BAfF organisieren, unterstützt. Die Leistungen der Zentren umfassen Psychotherapie, Soziale Arbeit, Rechtsberatung und teilweise medizinische Unterstützung. Weil der psychosoziale Bedarf bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen besonders hoch ist, bietet etwa die Hälfte der Zentren spezialisierte Angebote für sie an. Diesen Arbeitsbereich fokussiert der diesjährige Versorgungsbericht besonders.

„Die Arbeit der Psychosozialen Zentren ist essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wird jedoch nur sehr prekär finanziert. Lediglich 6,3 Prozent der Finanzierung erfolgen über gesetzliche Leistungsträger, der Rest hauptsächlich über zeitlich begrenzte und eingeschränkte öffentliche Fördermittel“, beklagte Yukako Karato, BAfF-Referentin für Versorgungsanalyse. Geplante Änderungen im Asylrecht, wie etwa die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), drohten den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Schutz weiter einzuschränken.

Hilfestrukturen ausbauen und finanziell absichern

Der Ausbau von Unterstützungsstrukturen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zeige, dass unbürokratische Hilfe möglich sei. „Dennoch wollen FDP und CDU/CSU die Regelungen für ukrainische Geflüchtete verschärfen, ohne die fatalen Konsequenzen zu erkennen“, sagte Geschäftsleiter Lukas Welz.

Die BAfF fordert die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern daher zu grundlegenden strukturellen Veränderungen auf. So müsse unter anderem eine Krankenkassenkarte für alle geflüchteten Personen von Anfang an in allen Bundesländern eingeführt werden, um Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem zu gewährleisten. Die bedarfsgerechten Hilfen für Überlebende von Flucht und Gewalt müsse durch eine nachhaltige Finanzierung von Bund und Ländern gesichert werden.



Asyl

Pro Asyl: Bezahlkarte für Flüchtlinge ist staatliches Mobbing




Bezahlkarte für Asylsuchende
epd-bild/Jens Schulze
Flüchtlingsinitiativen halten an ihrer Kritik an der geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge fest. Die Auszahlung von nur 50 Euro Bargeld sei realitätsfern. In Niedersachsen haben Initiativen eine Petition gestartet. Das Land Bremen will mehr zahlen.

Hannover (epd). Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat scharfe Kritik an der Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geäußert. „Die Bezahlkarte ist die Verkörperung staatlichen Mobbings gegen schutzsuchende Menschen“, sagte der flüchtlingspolitische Sprecher der Organisation, Tareq Alaows, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ in einem am 22. Juni veröffentlichten Interview. „Und 50 Euro als Bargeldgrenze im Monat ist ein Witz, diese würden Herrn Scholz nicht mal für eine Mahlzeit in einer Gaststätte reichen.“ In Niedersachsen hat unterdessen ein Bündnis aus mehr als 40 Initiativen und Organisationen eine Petition gegen die Bezahlkarte gestartet, die in ihren Augen diskriminierend ist.

Alaows kritisierte, mit der Bezahlkarte werde geflüchteten Menschen die Möglichkeit genommen, ihren Alltag eigenständig kompetent zu regeln. Unnötige Alltagshürden würden aufgebaut. „50 Euro Bargeld sind absolut realitätsfern, wenn man bedenkt, wie viel in Deutschland noch mit Bargeld gezahlt wird.“ Nicht einmal für eine Ratenzahlung bei Rechtsanwälten, die häufig kein Kartenlesegerät besäßen, sei der Betrag ausreichend.

Aufruf an niedersächsische Landesregierung

Ähnlich sehen es die Unterzeichner des niedersächsischen Appells, zu denen der Landesflüchtlingsrat, der Landesjugendring und der Niedersächsische Integrationsrat zählen. Sie hatten bereits Mitte Mai einen Aufruf an die Landesregierung gerichtet und haben vor wenigen Tagen auf der Plattform „open petition“ eine Petition gestartet.

In der an die Landtagspräsidentin gerichteten Petition kritisieren sie, die Einführung der Bezahlkarte sei lediglich eine populistische Symbolpolitik. Sie stehe für „systematische Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten anstatt Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe“.

Joachim Rock, Leiter der Abteilung Soziales und Europa sowie designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, nannte die Bezahlkarte „diskriminierend und teuer“. Sie seien ein „Bürokratiebooster“, weil mit solchen Einschränkungen zahlreiche Bedarfe nicht gedeckt werden könnten, was absehbar Anträge auf zusätzliche Geldleistungen zur Folge habe. „Statt Ressentiments zu bedienen, muss die Politik es den Menschen ermöglichen, die ohnehin zu knappen Mittel selbstbestimmt zu verwenden“, sagte Rock.

Leistungen künftig weitgehend bargeldlos

Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder hatte sich am 20. Juni in Berlin mehrheitlich auf eine Bargeldobergrenze in Höhe von 50 Euro bei der bundesweit geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge verständigt. Damit sollen staatliche Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge künftig weitgehend bargeldlos gewährt werden.

Bremen will abweichend einen Betrag von bis zu 120 Euro auszahlen, wie die Senatskanzlei der Hansestadt am Freitag mitgeteilt hatte. Das Land begrüße ausdrücklich das mit der Bezahlkarte verbundene Ziel, den Verwaltungsaufwand der Kommunen zu minimieren, hieß es dazu. „Angesichts der Lebensrealität der Menschen ist es aber weiterhin erforderlich, dass sie über Bargeld verfügen können.“

Das Vorhaben der rot-grün-roten Regierung stößt bei der CDU in Bremen auf Ablehnung. Sie spricht von einem „gefährlichen Sonderweg“. „Wenn in den niedersächsischen Umlandgemeinden in Zukunft nur 50 Euro Bargeldauszahlung möglich sind, in Bremen aber mehr als das Doppelte, ist doch klar, wo sich Asylbewerber dann registrieren lassen“, sagte der Landesvorsitzende der CDU Bremen, Heiko Strohmann. Nötig sei ein Gleichschritt mit Niedersachsen. Die CDU Bremen stehe zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz.



Gesundheit

Bundestag soll erneut über Organspende abstimmen




Organspende-Ausweis
epd-bild/Heike Lyding
Vier Jahre ist es her, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedet hat, das die Zahl der Organspenden steigern sollte. Eingetreten ist der erhoffte Effekt nicht. Nun soll erneut die Widerspruchsregelung zur Abstimmung gestellt werden.

Berlin (epd). Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will einen erneuten Versuch zur Durchsetzung der Widerspruchslösung bei der Organspende unternehmen. Das parteiübergreifende Bündnis stellte am 24. Juni in Berlin einen Antrag vor, nachdem jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zum Organspender würde, der dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Aktuell ist es andersherum: Potenzieller Organspender ist, wer zu Lebzeiten selbst oder wessen Angehörige nach dessen Tod zustimmen.

„Wir sind schlicht und ergreifend nicht zufrieden mit den Zahlen, die uns vorliegen“, sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar bei der Vorstellung des Gruppenantrags. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber.

Auch Lauterbach und Spahn haben unterzeichnet

Dittmar stellte den Entwurf mit Abgeordneten von CDU, Grünen, FDP, CSU und Linken vor. 21 Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben den Antrag bislang mitgezeichnet, darunter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU), die sich bereits 2020 für die Einführung der Widerspruchsregelung eingesetzt hatten. Der Abgeordnete Christoph Hoffmann (FDP) hatte damals mit der Mehrheit des Bundestags noch gegen die Widerspruchsregelung gestimmt. Heute müsse er erkennen, dass sich mit der auf Freiwilligkeit basierenden Regelung die Hoffnung auf mehr Spenden nicht erfüllt habe, sagte der Parlamentarier, der nun die Widerspruchsregelung unterstützt.

Vor vier Jahren hatte der Bundestag statt einer Widerspruchslösung eine Erweiterung der Zustimmungslösung beschlossen, die regelmäßige Abfragen der Spendebereitschaft und die Einrichtung eines Online-Registers vorsah. Das Register ist in diesem März an den Start gegangen.

Die Abgeordnete Gitta Connemann (CDU) sagte, strukturell sei alles geändert, was man ändern kann. Dennoch würden zu wenige Organe gespendet. Nur die Widerspruchsregelung werde „die entscheidende Stelle sein für einen Mentalitätswechsel“. Eine Widerspruchslösung gilt in den meisten europäischen Ländern, etwa in Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Polen.

Appell des Bundesgesundheitsministers

Lauterbach machte deutlich, dass auch die Rechte der Menschen gewahrt würden, die ihre Organe nicht spenden wollen. „Jeder, der nicht spenden will, kann sich einfach in das neue digitale Spendenregister eintragen. Aus dem Spendenregister würde so ein Nichtspenderregister.“ An die Abgeordneten appellierte der Minister, wer das Sterben auf der Warteliste für Organe beenden wolle, sollte die Bundestagsinitiative unterstützen.

Die Befürworter der Widerspruchsregelung sehen sich von Umfragen bestätigt, die immer wieder ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenübersteht. Trotzdem hat nur eine Minderheit einen Organspendeausweis ausgefüllt, was in der Praxis dazu führt, dass oft die Angehörigen die Entscheidung treffen müssen. Es belaste Angehörige, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu interpretieren, sagte der Grünen-Abgeordnete und habilitierte Mediziner Armin Grau.

Angehörige sollen auch künftig gefragt werden

Die Angehörigen sollen nach der vorgeschlagenen Widerspruchsregelung kein eigenes Entscheidungsrecht mehr haben, mit der Ausnahme von Eltern minderjähriger Kinder. Trotzdem sollen Angehörige auch künftig gefragt werden, ob die Haltung zur Organspende bekannt ist oder jüngst geändert wurde. Über den Kopf der Angehörigen hinweg zu entscheiden, sei nicht geplant, erläuterte Grau.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt den neuen Vorstoß. „Die Widerspruchslösung kann für mehr gerettete Leben sorgen, da sich die Menschen so aktiv mit der Frage der Organspende auseinandersetzen müssen“, sagte ihr Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (25. Juni). „Viel zu viele Menschen warten nach wie vor vergeblich auf ein Spenderorgan.“

Deshalb sei es wichtig, dass die Zahl der Organspender in Deutschland spürbar steige, betonte Gaß. „Mehr Aufklärung darüber, was Organspende eigentlich bedeutet und wie stark sie in Deutschland reguliert und überwacht ist, kann dabei helfen.“

Der Bundesverband der Organtransplantierten äußerte ebenfalls Zustimmung. Eine Widerspruchslösung sei „dringend und wichtig“, sagte Verbandschefin Sandra Zumpfe dem „RedaktionsNetzwerk“. Nötig sei auch eine stärkere Anerkennung und Betreuung der Hinterbliebenen von Organspendern.

Gegenvorschlag von Andrew Ullmann

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann hingegen bleibt bei seiner Kritik am erneuten Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. „Ich sehe es nicht als sinnvoll an, über wichtige ethische Entscheidungen alle paar Jahre abzustimmen, nur weil manchen Beteiligten die Ergebnisse nicht passen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es seien noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden. „Die Widerspruchslösung ist nicht die Lösung des Problems“, sagte Ullmann.

Ullmann, der selbst Mediziner ist, hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, statt über die Widerspruchsregelung über eine Änderung der Kriterien bei der Organspende zu debattieren, konkret den Herztod statt den Hirntod zur Voraussetzung zu machen. „Wir arbeiten schon länger an einem internen Positionspapier“, sagte er. Darin werde eine offene und sachliche Diskussion über das Kriterium des Herztodes gefordert. Ullmann zufolge soll diese offene Position als Fraktion beschlossen werden. „Dann soll die Meinungsbildung stattfinden, bevor wir einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen“, sagte er.

Der Antrag wird Connemann zufolge nun in den Fraktionen vorgestellt, um parteiübergreifend um weitere Unterstützung zu werben, bevor er formell zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden soll. Mit einer Abstimmung rechnet sie nicht vor Ende des Jahres, eher im Frühjahr 2025. Bekommt die Regelung diesmal eine Mehrheit, soll eine Aufklärungskampagne gestartet werden, um über die Neuregelung zu informieren. Zudem müssten sich die Meldeämter auf die Umsetzung vorbereiten. Die Gruppe schätzt, dass es nach dem Beschluss noch zwei Jahre dauern dürfte, bis die Widerspruchsregelung in der Praxis angewandt wird.



Gesundheit

Daten zur Organspende



Frankfurt a. M. (epd). Im Jahr 2023 ist die Zahl der Organspenden in Deutschland gestiegen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) registrierte einen Anstieg gegenüber 2022 von elf Prozent. Demnach haben im zurückliegenden Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr 2022, heißt es in der Bilanz vom Januar. Das entspricht 10,3 Spendern pro einer Million Einwohner.

Um 8,1 Prozent erhöhte sich demnach die Zahl der Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant verteilt werden konnten. 2023 seien 2.877 Organe transplantiert worden, 2022 waren es 2.662. Am häufigsten wurden Nieren transplantiert (1.488), gefolgt von Lebern (766) und Herzen (303).

In den 45 deutschen Transplantationszentren wurden demnach 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem europäischen Ausland übertragen (2022: 2.795). Damit wurde bundesweit insgesamt 2.866 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch ein Spenderorgan geholfen (2022: 2.695).

Der Medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel, betont, die Zahlen seien jedoch „angesichts der rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten deutlich zu niedrig“. Im internationalen Vergleich bilde Deutschland noch immer ein Schlusslicht und profitiere im Eurotransplant-Verbund, indem es mehr Organe erhält als abgibt.



Abtreibung

Bewegung in der Frage des legalisierten Schwangerschaftsabbruchs



Die SPD-Bundestagsfraktion will Abtreibung vollständig legalisieren. Kritik an dem Vorhaben kommt aus der CSU und der Caritas. Der Deutsche Frauenrat spricht sich hingegen für eine Neuregelung aus - aber nicht einstimmig.

Berlin (epd). Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 25. Juni in Berlin beschlossen, sich für die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch einzusetzen. Danach strebt die Fraktion „eine alternative Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs mit einem besseren Schutzkonzept für das ungeborene Leben“ an.

Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen dem Papier zufolge im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und bis zu einer gesetzlich bestimmten Frist legalisiert werden. Eine konkrete Frist wird nicht genannt. Verboten bleiben sollen Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ungeborene außerhalb des Mutterleibs eine Überlebenschance hat. Die gegenwärtige Beratungspflicht vor einem Abbruch soll durch einen Rechtsanspruch auf Beratung abgelöst werden. Eine gute Unterstützung ungewollt schwangerer Frauen könne Abtreibungen verhindern, heißt es in dem Papier.

Die SPD-Fraktion reagiert mit ihrem Vorstoß auf den Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die im April eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts empfohlen hatte. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollten nicht mehr im Strafrecht reguliert werden, empfahl die Kommission. Konkrete Fristen müsse der Gesetzgeber festlegen.

Kritik von Dobrindt und Welskop-Deffaa

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf den Sozialdemokraten vor, den Kompromiss der 1990er Jahre infrage zu stellen und einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu riskieren. Er beschuldigte die Regierungsfraktion, die Polarisierung in der Gesellschaft weiter voranzutreiben.

Kritik kam auch vom Deutschen Caritasverband. Dessen Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sagte, die von der SPD geplante Aussetzung der Beratungspflicht „enttäuscht uns sehr“. Die Pflicht habe sich bewährt: Sie verschaffe ungewollt schwangeren Frauen in einer belastenden Stresssituation verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen. Für Ärztinnen und Ärzte sei der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden habe.

Die geplante Fristenverschiebung sah Welskop-Deffaa ebenfalls als wenig nachvollziehbar: „Die Orientierung an der Überlebensfähigkeit eines Kindes außerhalb des Uterus ist lebensfremd in einer Zeit, in der ein Ultraschall längst vorher zeigt, dass das Kind im Bauch der Mutter lebt, und in der wir wissen, wie viel Zeit, Aufmerksamkeit und Sorge ein Neugeborenes noch lange nach der Geburt braucht, um zu überleben.“

Frauenrat für Neuregelung

Zuvor hatte sich der Deutsche Frauenrat für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes ausgesprochen. Betroffene Schwangere und Ärztinnen sowie Ärzte müssten entkriminalisiert werden, begründete der Deutsche Frauenrat am 23. Juni in Berlin seine Forderung.

Den Angaben zufolge beschloss die Mitgliederversammlung des Frauenrats, die am 22. und 23. Juni in Berlin tagte, die Forderung nach einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Allerdings hätten die Arbeitsgemeinschaft katholische Frauenverbände und -gruppen sowie die Frauen Union der CDU Deutschlands dagegen gestimmt. Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen.

Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach einer Beratung aber straffrei. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April eine Reform des Abtreibungsrechts empfohlen. Das Gremium rät, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren. Ob die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode eine Gesetzesänderung in Angriff nimmt, ist offen.



Finanzen

Sozialversicherungsbeiträge könnten 2035 rund 50 Prozent betragen




Für ihre Sozialversicherungen müssen Menschen in Deutschland wohl bald tiefer in die Taschen greifen.
epd-bild/Heike Lyding
Die Sozialversicherungskassen sind leer, für die kommenden Jahre drohen laut einer Berechnung erhebliche Beitragssteigerungen. Die Krankenkasse DAK-Gesundheit nennt Strategien zur Kostendämpfung.

Berlin (epd). Auf viele Menschen in Deutschland könnten einer Prognose zufolge in den kommenden zehn Jahren erhebliche Steigerungen der Sozialbeiträge zukommen. Im Jahr 2035 müssten demzufolge die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten durchschnittlich 48,6 Prozent ihres Einkommens für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeben, teilte die Krankenkasse DAK-Gesundheit am 25. Juni in Berlin mit. Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Sozialabgabenquote 40,8 Prozent.

Das Berliner IGES-Institut hatte im Auftrag der DAK die mögliche Entwicklung analysiert. Es hatte dafür drei Szenarien zugrunde gelegt und dabei verschiedene Möglichkeiten einbezogen, wie sich Bevölkerung und Einkommen entwickeln könnten. Laut dem Institut stellt die Prognose dar, was geschieht, wenn nicht gegengesteuert wird - abgesehen von bereits beschlossenen Reformvorhaben.

Im schlechtesten Fall sogar mehr als 50 Prozent Beiträge

Im ungünstigen Szenario stieg der prognostizierte kombinierte Beitragssatz bis 2035 auf 51,2 Prozent. Bei günstiger Entwicklung müssten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in jenem Jahr im Schnitt immer noch 45,8 Prozent in die Sozialversicherungskassen einzahlen.

Den größten Anteil der Beiträge würde demnach wie bisher die Rentenversicherung einnehmen. Ihren Anstieg prognostizierte das IGES-Institut im mittleren Szenario bis auf 22,3 Prozent (aktuell 18,6 Prozent), im ungünstigsten Szenario auf 22,7 Prozent, im günstigsten auf 21,8 Prozent. Die stärkste Steigerung dürfte die Krankenversicherung zu verzeichnen haben, nämlich auf 19,3 Prozent (aktuell 16,4 Prozent) bei mittlerer Entwicklung, schlechtestenfalls auf 20,6 Prozent, bestenfalls auf 17,7 Prozent.

Die Pflegeversicherung würde der Prognose zufolge auf 4,1 Prozent steigen (aktuell 3,5 Prozent), im ungünstigsten Falle auf 4,7 Prozent. Bestenfalls könnte sie bei 3,5 Prozent bleiben. Die Arbeitslosenversicherung sieht das IGES-Institut im Jahr 2035 bei 3,0 Prozent (aktuell 2,6 Prozent), schlechtestenfalls bei 3,2 Prozent, bestenfalls bei 2,8 Prozent.

Mehr Steuerfinanzierung und Ausgabendeckelung gefordert

Um den Kostenanstieg zu dämpfen, empfahl die DAK eine stärkere Steuerfinanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies könnte den Angaben zufolge den Beitragsanstieg der Krankenversicherung bis 2035 um 0,6 Prozentpunkte und den der Pflegeversicherung um 0,3 Punkte geringer ausfallen lassen. Im Basisszenario würde der durchschnittliche Beitragssatz zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung dann nur auf 47,7 Prozent steigen.

Der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm sagte, dafür müssten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige vom Bund übernommen werden, ebenso die Ausbildungsumlage im Pflegebereich: „Dann bräuchten wir über Finanzierungsprobleme in der Pflegeversicherung in den nächsten Jahren nicht mehr zu reden.“ Kurzfristig könne der Beitrag zur Pflegeversicherung dann sogar etwas sinken. Durch eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik in der Krankenversicherung könne der Beitragssatz insgesamt im Basisszenario sogar auf 45,9 Prozent begrenzt werden. Eine Ausgabendeckelung könne Storm zufolge durch die Prüfung von Krankenhausrechnungen sowie durch Preisbremsen für Medikamente erreicht werden.

Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund, sagte, die Versicherungsbeiträge dürften „nicht als Sparkasse genutzt werden“. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) greife zu stark in die Beitragskasse, um den Bundeshaushalt zu sanieren. „Wer sich die private Krankenversicherung leisten kann, bleibt verschont“, kritisierte Piel. Die Krankenkassen hätten zudem deutlich mehr Geld, wenn die Löhne besser wären. Deshalb führe kein Weg vorbei an mehr Tarifverträgen.



Kinder

Stiftung: Alleinerziehende Mütter besonders von Armut bedroht




Alleinerziehende müssen oft viele Belastungen schultern.
epd-bild/Detlef Heese
Vier von zehn alleinerziehenden Familien in Deutschland sind laut der Bertelsmann Stiftung armutsgefährdet. Und das, obwohl die meisten der alleinerziehenden Eltern erwerbstätig sind. Besonders von Armut bedroht sind alleinerziehende Mütter.

Gütersloh (epd). Alleinerziehende sind häufiger von Armut bedroht als Paarfamilien. Fast 700.000 Haushalte mit nur einem Elternteil gelten als einkommensarm, wie die Bertelsmann Stiftung am 25. Juni in Gütersloh bei der Präsentation ihres „Factsheets Alleinerziehende“ erklärte. Das seien mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden. Sozialverbände forderten mehr Entlastungen für sie und einen Ausbau von Kitaplätzen.

Für alleinerziehende Mütter sei das Armutsrisiko besonders hoch, erklärte die Stiftung. Der Anteil von Alleinerziehenden-Haushalten, die Bürgergeld beziehen, sei in Bremen mit 55 Prozent am höchsten und in Thüringen mit 27 Prozent am niedrigsten.

Die allermeisten Alleinerziehenden arbeiten

Die Armutsfalle für Alleinerziehende sei jedoch nicht auf Erwerbslosigkeit zurückzuführen, hieß es. Mehr als 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 87 Prozent der alleinerziehenden Väter gingen einer Arbeit nach. Alleinerziehende Mütter schulterten zudem den Großteil der Kinderbetreuung. Wesentlicher Grund für eine finanziell schwierige Situation vieler Alleinerziehenden seien ausfallende Unterhaltszahlungen.

Für eine Verbesserung für Alleinerziehende empfahl die Bertelsmann Stiftung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Dazu gehöre eine Infrastruktur in Form guter Kitaplätze und verlässlicher Ganztagsbetreuung in der Schule. Ebenso wichtig sei eine bessere finanzielle Unterstützung. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung sei zwar ein wichtiger Schritt. Die Grundsicherung werde jedoch bei Weitem nicht reichen, um alleinerziehende Familien aus der Armutsfalle zu befreien.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) plädierte für ein Aussetzen der Schuldenbremse, um in den flächendeckenden Kita-Ausbau zu investieren. Betreuung müsse es auch dann geben, wenn die Kinder zur Schule gingen, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende, Elke Hannack, in Berlin. Zudem müsse die Kindergrundsicherung endlich auf den Weg gebracht werden.

Diakonie kritisiert Bundesregierung

Auch die Diakonie forderte einen Ausbau der Kinderbetreuung und familienfreundlichere Arbeitszeiten. Es sei ein Skandal, dass die Bundesregierung die Armut von Familien und deren Kindern nicht endlich beende, sagte die Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Maria Loheide.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (EAF) forderten die Bundesregierung auf, Alleinerziehende steuerlich stärker zu entlasten, etwa durch eine Steuergutschrift. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Leni Breymaier, erklärte, bei der geplanten Unterhaltsreform sei es entscheidend, die Aufgabenteilung der Eltern vor der Trennung zu berücksichtigen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF), erklärte, dazu, die Daten zeigten zum wiederholten Male ganz deutlich: „Allleinerziehende in Deutschland brauchen dringend mehr Unterstützung.“ Über 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter seien erwerbstätig und sie arbeiteten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. „Dennoch reicht das Einkommen hinten und vorne nicht, um die Familie zu ernähren.“ Hinzu kommen laut Altenkamp fehlende Unterhaltszahlungen und häufig nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. „Der Teufelskreis nimmt damit seinen Lauf.“ Um gegenzusteuern, müsse eine echte Kindergrundsicherung kommen, bei der die Höhe des Existenzminimums neu bestimmt werde. „Nur so können wir zukünftig sicherstellen, dass alle Familien und ihre Kinder dem Armutskreislauf entkommen“, sagte die Verbandsvorsitzende.

Anstieg durch Flüchtlinge

Als einkommensarm gelten laut der Stiftung jene Menschen, die in einem Haushalt leben, der Sozialleistungen erhält. Haushalte, die über weniger als 60 Prozent des gemittelten Einkommens verfügten, würden als armutsgefährdet eingestuft. Für das „Factsheet Alleinerziehende“ wurden nach Angaben der Stiftung unter anderem Daten vom Statistischen Bundesamt und der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2023 verwendet.

Rund 1,7 Millionen Menschen seien im Jahr 2023 in Deutschland alleinerziehend gewesen, erklärte die Stiftung. Einen Anstieg habe es unter anderem durch Flüchtlinge aus der Ukraine gegeben. Zwar sei der Anteil alleinerziehender Väter inzwischen gestiegen und habe 2023 bei 18 Prozent gelegen. Doch noch immer seien acht von zehn Alleinerziehenden Frauen.



Kinder

Öffentliche Hand finanziert Kitas freier Träger zu 80 Prozent



Wiesbaden (epd). Deutschlands Kitas in freier Trägerschaft haben im Jahr 2022 für die Betreuung eines Kindes durchschnittlich rund 12.300 Euro ausgegeben. Nicht preisbereinigt waren das etwa 4.600 Euro mehr als im Jahr 2010, dem vorerst letzten Jahr einer vergleichbaren Erhebung, wie das Statistische Bundesamt am 27. Juni in Wiesbaden mitteilte. Damit stiegen die Kosten je Kind um etwa 59 Prozent.

Insgesamt gaben die freien Kitas 27,7 Milliarden Euro aus und nahmen ungefähr gleich viel ein. Auf der Einnahmenseite stieg der Anteil öffentlicher Gelder von 74 Prozent im Jahr 2010 auf knapp 80 Prozent (21,8 Milliarden Euro) an. Die Kommunen steuerten mit 46 Prozent (12,7 Milliarden Euro) am meisten bei. Der Finanzierungsanteil der Länder erhöhte sich von 21 auf 31 Prozent und lag bei 8,6 Milliarden Euro. Zwei Prozent der Einnahmen (490 Millionen Euro) entfielen auf den Bund.

Krippenkinder verursachen die höchsten Kosten

Mit 18.600 Euro pro Kopf wurde für die Altersgruppe der Krippenkinder am meisten ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg um etwa 70 Prozent oder 7.700 Euro gegenüber 2010. Am niedrigsten waren mit 8.100 Euro die Kosten für die Hortbetreuung von Schulkindern unter 14. Doch auch dieser Wert bedeutete einen Anstieg der Ausgaben um fast ein Drittel (32 Prozent) seit 2010.

Von den Gesamtausgaben entfiel der größte Anteil mit knapp 80 Prozent (21,9 Milliarden Euro) auf das Personal. Spielmaterial, Verbrauchsgüter, Energiekosten und Verpflegung kosteten 18 Prozent (5,2 Milliarden Euro) aller Ausgaben, wobei die Verpflegungskosten 970 Millionen Euro ausmachten. Nur zwei Prozent der Kosten (650 Millionen Euro) entfielen auf Investitionen.



Gesellschaft

Wieder mehr Diskriminierungsfälle - Ablehnung direkter und härter




Ferda Ataman
epd-bild/Christian Ditsch
Der Antidiskriminierungsbeauftragten Ataman werden jedes Jahr mehr Fälle von Benachteiligungen gemeldet. Die Angriffe werden zudem direkter und härter. Die Ampel-Koalition müsse endlich das Gesetz gegen Diskriminierung verschärfen, fordert Ataman.

Berlin (epd). Im vergangenen Jahr haben sich erneut mehr Menschen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet als im Vorjahr. Mit 10.772 Anfragen sei ein Rekordwert erreicht, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, am 25. Juni in Berlin bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 2023. Gegenüber 2022 stiegen die Fälle um 22 Prozent, in den vergangenen fünf Jahren haben sie sich verdoppelt. Die gemeldeten Vorfälle seien indes nur ein geringer Teil dessen, was tatsächlich passiere, erklärte Ataman.

Mit einem Drittel der Fälle wurden Benachteiligungen auch im vorigen Jahr wieder vor allem aus dem Arbeitsleben gemeldet. Wegen Diskriminierung im Alltag, beim Einkauf, beim Arzt, auf der Wohnungssuche oder im Bus haben sich im vorigen Jahr 1.500 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle gewendet. Einer von ihnen war Rainer A., der vom Kaufhaus-Detektiv aufgefordert wurde, sich auszuweisen - als einziger - weil er eine schwarze Person ist. Die Antidiskriminierungsstelle erreichte, dass die Geschäftsleitung sich entschuldigte, das Personal schulen will und Rainer A. als Geste einen Einkaufsgutschein anbot.

Rassistische Diskriminierungen am häufigsten

Diskriminierungen aus rassistischen Gründen liegen mit 42 Prozent wie schon in den Vorjahren weiter an erster Stelle, an zweiter und dritter Stelle der gemeldeten Fälle folgen Benachteiligungen wegen einer Behinderung und des Geschlechts (25 bzw. 24 Prozent). Stark zugenommen haben Beschwerden wegen Altersdiskriminierung. Ataman verwies auf einen vergleichsweise neuen, ihren Worten zufolge alarmierenden Trend: „Die Menschen erleben Diskriminierung direkter, offener und härter“, sagte sie. Sie bekämen die zunehmende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft unmittelbar zu spüren.

„Die Lage ist ernst“, sagte Ataman. Während früher die Gründe für Diskriminierung nur hinter vorgehaltener Hand genannt wurden - wenn überhaupt - könne es heute passieren, dass ein Stellenbewerber seine Unterlagen mit Beschimpfungen und dem Hinweis zurückbekomme, solche wie er würden nicht eingestellt. Dies werde ihr aus den Beratungsstellen berichtet, sagte Ataman. In rund einem Viertel der gemeldeten Fälle konnte die Antidiskriminierungsstelle 2023 nicht eingreifen, weil die Menschen etwa bei der Polizei, im Jobcenter oder in der Schule beleidigt oder benachteiligt wurden. Vorfälle in staatlichen Behörden und dem öffentlichen Bildungssektor werden vom AGG nicht erfasst.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte forderte die Bundesregierung auf, endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung des Diskriminierungsschutzes anzugehen. Seit zwei Jahren werde die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verschleppt, kritisierte Ataman. Das seit 2006 gültige Gesetz sei aber veraltet und zu schwach.

Antimuslimischer Rassismus unterschätzt

Dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte Ataman, insbesondere antimuslimischer Rassismus werde nach wie vor unterschätzt. Daran habe auch der grausame Mord an Marwa El-Sherbini vor Gericht vor 15 Jahren nicht viel geändert. „Dass Muslime oft als Problem dargestellt werden, schafft einen Nährboden für Generalverdacht, Ablehnung und Hass“, sagte die Bundesbeauftragte. Muslime bekämen das täglich zu spüren. Viele würden diskriminiert, beleidigt und im schlimmsten Fall körperlich angegriffen.

In Dresden wird in diesen Tagen an die Ägypterin El-Sherbini erinnert, die 2009 Opfer von islamfeindlichem Hass wurde. Zum 15. Todestag sind mehrere Veranstaltungen geplant. Für Montag hat das sächsische Justizministerium zu einem Gedenken im Landgericht Dresden eingeladen. Dort war die Muslimin El-Sherbini am 1. Juli 2009 vor den Augen ihrer Familie von einem Angeklagten niedergestochen worden. Der Täter soll die 31-jährige Pharmakologin aus islam- und ausländerfeindlichen Motiven heraus getötet haben.

„Der dramatische Anstieg antimuslimischer Übergriffe macht mir große Sorgen“, sagte Ataman. Es brauche eine politische Gesamtstrategie gegen antimuslimischen Rassismus. Das Problem betreffe viele Bereiche, etwa die Bildung, den öffentlichen Raum, soziale Medien, politische Debatten und vieles mehr. „Und wir brauchen dringend einen besseren Schutz von religiösen Minderheiten durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“, sagte Ataman. Das betreffe Jüdinnen und Juden ebenso wie Musliminnen und Muslime.

Koalition will Anwendungsbereich des AGG erweitern

Die Ampel-Koalition will eigentlich den Rechtsschutz verbessern, den Anwendungsbereich des Gesetzes erweitern und Schutzlücken schließen. Ataman sagte dazu, dass die Staatsangehörigkeit als Auslöser von Benachteiligungen aufgenommen werden müsse. Bereits Atamans Vorgängerin hatte verlangt, die Fristen zur Meldung von Fällen zu verlängern und ein Verbandsklagerecht in das Gesetz aufzunehmen. Ataman sagte, kaum jemand traue sich, allein gegen den Arbeitgeber oder eine Wohnungsgesellschaft zu klagen und möglicherweise die Kosten tragen zu müssen.

Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle ist beim Bundesfamilienministerium angesiedelt. Sie berät und unterstützt Menschen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung, Religion, einer Behinderung, ihres Alters, wegen ihrer sexuellen Identität, aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft benachteiligt werden, wie es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt.




sozial-Branche

Ehrenamt

Im Zuhörraum kann jeder seine Geschichte erzählen




Michael Spitzenberger vor dem Zuhörraum am Münchner Stephansplatz
epd-bild/Rudolf Stumberger
Manche Menschen haben niemanden, der ihnen zuhört. So einsam sind sie. Für sie hat Michael Spitzenberger den Zuhörraum, einen kleinen Holzbau, in die Münchner Innenstadt gestellt. 35 Ehrenamtliche hören allen zu, die sich hineintrauen und erzählen.

München (epd). In „Momo“, einem Roman des Schriftstellers Michael Ende, rettet ein kleines Mädchen - Momo - die Menschen vor den „grauen Herren“, weil es die Gabe hat, besonders gut zuhören zu können. Von dieser Geschichte ließ sich Michael Spitzenberger zur Gründung des gemeinnützigen Vereins „momo hört zu“ und zu seinem Zuhörraum anregen. Der kleine Holzbau ist grün angestrichen, steht auf dem Münchner Stephansplatz und jeder kann eintreten und seine Probleme, sein Leben oder seine Wünsche erzählen.

Sein Leben erzählt

„Manchmal dauert ein Gespräch eine Stunde lang“, sagt Spitzenberger. Der Zuhörraum steht vor der kleinen Kirche St. Stephan neben dem Eingang zum Alten Südfriedhof. Er sieht aus wie ein Kiosk, hat ein großes und ein kleines Fenster und eine Tür. Drinnen steht eine Espressomaschine, draußen steht in großen Buchstaben „Zuhörraum“.

Von Montag bis Freitag, jeweils von 12 bis 18 Uhr, kann jede und jeder einfach hineingehen, sich in dem kleinen Raum auf die Holzbank setzen und dem anwesenden Gegenüber - dem Zuhörer oder der Zuhörerin - etwas Persönliches erzählen. Oder auch nur ein bisschen plaudern und einen Kaffee dazu trinken. Von diesem Angebot machen etliche Menschen Gebrauch: „Hierher kommen 80 bis 100 Leute in der Woche“, sagt Initiator Spitzenberger.

Barbara Weber ist eine der ehrenamtlichen Zuhörerinnen. Einmal in der Woche sitzt sie drei Stunden im Holzkiosk und hört sich die Geschichten der Menschen an. „Einmal kam ein junger Mann“, erzählt die Zuhörerin, „der hatte Angst, seinen Führerschein zu verlieren, weil in seiner WG Drogen gefunden wurden.“ Er hat dann sein Leben erzählt und sich am Schluss bedankt.

„Verstummen in der Gesellschaft“

Einmal sei ein zwölfjähriger Junge von seiner einkaufenden Mutter im Zuhörraum quasi geparkt worden. „Wir haben uns dann über seine Leidenschaft für Basketball unterhalten“, erinnert sich Weber. Für sie selbst bedeutet ihr Engagement ein „Ankämpfen gegen das Verstummen in der Gesellschaft“. Seit der Corona-Krise seien ja Freundschaften auseinandergegangen, manche sprächen nicht mehr miteinander. Es gehe um ein „offenes Ohr“ für andere Menschen und darum, ihnen „Zeit zu geben“.

Wie ist Initiator Michael Spitzenberger auf die Idee gekommen, einen „geschützten Ort des Zuhörens, in dem Zeit, Wertschätzung und Gemeinsamkeit geschenkt wird“, einzurichten? „Vielleicht weil mir in meiner Kindheit nicht zugehört wurde“, sagt der 56-jährige Münchner. Irgendwann sei er auf Christoph Busch mit seinem Hamburger Zuhörkiosk in einer U-Bahnstation gestoßen: Dort hört sich der Drehbuchautor seit 2018 die Geschichten der Passanten an. Als Spitzenberger von dieser Idee erfuhr, ist sein „Herz aufgegangen“, wie er sagt. Und er hat das Projekt Zuhörraum angepackt.

Gefühl der Geborgenheit

Entworfen haben den Holzbau die Studierenden der Technischen Universität München im Rahmen einer Projektarbeit. Die Vorgaben: Ein Rauminhalt von 75 Kubikmeter, in dem sich zwei Personen in einer Gesprächssituation aufhalten können. Außerdem sollte noch eine Kaffeemaschine untergebracht werden und das Ganze mit einem Gefühl der Geborgenheit verbunden werden. Aus vier Entwürfen wurde einer ausgewählt und realisiert. So steht der Zuhörraum seit Oktober 2023 auf dem Stephansplatz.

Unter der Woche ist er jeden Nachmittag von zwei Zuhörern und Zuhörerinnen wie Barbara Weber besetzt. Sie sind ein Team von 35 Leuten. 45 stehen laut Spitzenberger auf der Warteliste. Die Zuhörer können auch an einem Workshop teilnehmen, das sogenannte „Momotraining“. Dabei geht es um das „bewertungsfreie Zuhören“. Dabei sind zwar Verständnisfragen erlaubt, aber die Zuhörer geben weder Bewertungen ab noch geben sie Tipps oder Ratschläge. Wenn Leute Hilfe brauchen, werden sie an Hilfsorganisationen weitergeleitet.

Rudolf Stumberger


Gesundheit

Kurse für psychische Erste Hilfe




Handbuch eines Ersthelferkurses für psychische Gesundheit
epd-bild/MHFA-Ersthelfer
Jeder Autofahrer hat einen Ersthelfer-Kurs gemacht - aber was tun, wenn nicht der Körper, sondern die Seele leidet? In Erste-Hilfe-Kursen für die Seele erhalten Teilnehmer Tipps, wie sie Menschen in psychischen Notsituationen stützen können.

Stuttgart, Mannheim (epd). Psychische Leiden sind eine Volkskrankheit. Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) litt im vergangenen Jahr fast ein Fünftel der Erwachsenen in Deutschland nach eigenen Angaben unter depressiven Symptomen. Und die Fehlzeiten bei der Arbeit wegen psychischer Erkrankungen sind in den vergangenen zehn Jahren um 50 Prozent gestiegen.

Das heißt: Fast jeder und jede kennt einen Menschen, der unter psychischen Problemen leidet. Aber viele sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Freundin oder der Kollege betroffen ist. Das wollen die „MHFA-Ersthelfer-Kurse für psychische Gesundheit“ ändern. MHFA steht für „Mental Health First Aid“. Der Kurs kommt aus Australien, es gibt ihn in 29 Ländern. In Deutschland werden die Kurse in Trägerschaft des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim veranstaltet, mit Unterstützung der Beisheim Stiftung.

Kurse geben innere Sicherheit

Johannes Reiner leitet einen Kurs, den die katholische Kirche in Stuttgart anbietet. Er ist Psychiater und Psychotherapeut und möchte andere dazu ermutigen, selbst zu handeln, wenn sie merken, dass es jemandem schlecht geht. „Es ist ja nicht das Ziel, die Kursbesucher zu lauter Psychiatern zu machen, sondern es braucht den Mut und auch die innere Sicherheit, zu sagen, auf den gehe ich mal zu und biete ein Gespräch an“, erklärt er.

In zwölf Stunden erhalten die Teilnehmenden Grundwissen über psychische Störungen und Erkrankungen wie Depression, Psychose und Suchterkrankungen. Mit Gruppenübungen, Rollenspielen und Filmbeispielen wird vermittelt, wie die sie auf Betroffene zugehen und ihnen Hilfe und Unterstützung anbieten können.

Johannes Reiner ermutigt die Teilnehmer, in Rollen zu schlüpfen. So sitzt auf einem Stuhl eine Frau, die spielt, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hat, und die sich zunehmend erschöpft fühlt, nicht mehr schlafen kann. Ein anderer Kursteilnehmer klopft an der Tür und soll im Rollenspiel die Tipps für die Gesprächsführung anwenden, die er gerade gelernt hat.

Intensiv zuhören und einfühlsam reagieren

Zu den Ratschlägen gehört, dass man intensiv zuhört und einfühlsam reagiert. Vor allem soll die betroffene Person ermutigt werden, professionelle Hilfe anzunehmen - und man soll ihr zeigen, wohin sie sich wenden kann. „Beim Rollenspiel habe ich gemerkt, dass es nicht einfach ist, im konkreten Fall die richtigen Fragen zu stellen“, sagt Kursteilnehmerin Eva. „Aber wenn man seinen Teil dazu beitragen kann, dass eine Krise erkannt wird und jemand Hilfe bekommt, dann ist das schon eine gute Sache.“

Und Kursteilnehmerin Petra ergänzt: „Ich habe gelernt, lieber früh zu sagen, da braucht es professionelle Hilfe, als selbst zu versuchen, jemanden alleine durchzutragen. Wichtig ist auch zu schauen, ob es Freunde oder Familienangehörige gibt, die man mit ins Boot nehmen kann.“

In dem Kurs wird auch thematisiert, wie mit Menschen umgegangen werden sollte, die Suizidgedanken haben. Wichtig ist, dieses heikle Thema ganz offen anzusprechen und zu fragen, ob jemand Suizidgedanken hat und wie konkret diese sind. „Es ist ein Irrtum zu denken, das darf ich nicht ansprechen, weil es jemanden erst auf den Gedanken bringt, sich etwas anzutun“, sagt Johannes Reiner. „Gerade das Gegenteil ist der Fall: Jemand, der diese Gedanken schon hat, fühlt sich erleichtert, wenn das erkannt wird.“

Nicht zu viel versprechen

Und je nachdem, wie massiv diese Suizidgedanken sind, erfahren die Kursteilnehmer, wie sie helfen können: Ob es reicht, jemanden an eine professionelle Stelle zu verweisen oder ob man bei akuter Suizidgefährdung auch - unter Umstände gegen den Willen der Betroffenen - direkt handeln und schnell Hilfe holen muss. Wichtig ist auf jeden Fall: Wenn jemand Suizidgedanken habe, dürfe nicht versprochen werden, dass diese geheim gehalten würden, lernen die Teilnehmer im Kurs.

Für Johannes Reiner ist klar: Jeder Erwachsene sollte nicht nur die stabile Seitenlage beherrschen, sondern genauso in Sachen seelischer Gesundheit geschult sein und wissen, was zu tun ist, wenn jemand in einer seelischen Krise steckt: „Das müsste zum Allgemeinwissen gehören.“ Für ihn wäre es „naheliegend und logisch“, dass jeder sich in diesem Bereich weiterbildet: „Wenn die psychischen Erkrankungen zunehmen, ja, dann müssen wir doch Kenntnisse darüber haben!“ Denn: Auch ein Erste-Hilfe-Kurs-für die Seele kann im Ernstfall Leben retten.

Judith Kubitscheck


Pflege

Interview

Caritas-Expertin: "Man muss Integration mit Begeisterung machen"




Stefanie Paul
epd-bild/Caritasverband Mannheim
Die Anwerbung von Fachkräften im Ausland ist für Stefanie Paul vom Caritasverband Mannheim "nur ein Weg von vielen". Und doch lohne es sich, auf diesem Feld Engegement zu zeigen. Ihr Verband wirbt seit vier Jahren junge Leute aus Vietnam an und bildet sie hier aus. Mit Erfolg, die Abbruchquoten sind gering. Doch ein Selbstläufer sei das Projekt nicht, sagt sie im Interview mit epd sozial.

Mannheim (epd). Stefanie Paul ist Abteilungsleiterin Arbeit, Migration und Soziales. Sie sagt: „Die viele Bürokratie beeinträchtigt die Integration der Vietnamesinnen nicht. Aber das hat seinen Grund darin, dass wir als Caritas das abzupuffern versuchen.“ Die Integration gelinge gut, weil „wir versuchen, den Neuankömmlingen überall zu helfen, wo es Probleme gibt. Wir sehen uns da als große Familie, und da hilft man sich.“ Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Es gibt bundesweit vermutlich Hunderte Initiativen, um Fachkräfte nicht nur für Pflege im Ausland anzuwerben. Wie wichtig ist dieses Instrument, um die Nachwuchsprobleme hier im Land zu lösen?

Stefanie Paul: Es ist nur ein Instrument von vielen. Die gezielte Anwerbung ist wichtig, aber sie kann nicht die Lösung sein, die fehlenden Fachkräfte für Deutschland zu finden. Wir können, das sage ich ganz klar, nicht mit Personen aus dem Ausland den Bedarf decken, den wir in der Pflege haben. Ich würde auch sagen, dass das gar nicht das Ziel sein sollte. Denn die Vielfalt unserer Bewohnerinnen und Bewohner soll und muss sich auch in den Pflegenden wiederspiegeln.

epd: Wie ist das Verhältnis von Migranten zu einheimischen Beschäftigten bei Ihnen?

Paul: Das kann ich gar nicht genau sagen. Ich würde aber schätzen, dass ungefähr die Hälfte unserer Mitarbeitenden in der Pflege migrantische Wurzeln haben. Das ist auch logisch, wenn in einer Stadt wie Mannheim die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger Vorfahren aus dem Ausland hat. Das sind aber Zuwanderer und ihre Nachkommen. Die Zahl der Personen, die extra für die Arbeit in der Pflege aus fremden Ländern zu uns zur Caritas gekommen sind, ist in den Einrichtungen immer noch relativ gering.

epd: Der Caritasverband Mannheim wirbt Fachkräfte für die Pflege in Vietnam an. Warum ist das ein Weg für Sie, den Sie auch ethisch für unbedenklich halten?

Paul: Zunächst mal sage ich ganz grundsätzlich: Wir dürfen nicht unsere Probleme lösen, indem wir andernorts Probleme schaffen. Das sollten wir als Menschen generell nicht tun, aber für uns als Caritasverband ist das ein absolutes No-Go. Für Vietnam ist zu wissen: Es gibt dort anders als bei uns in Teilen Europas deutlich mehr junge als alte Menschen. Und die Jugendarbeitslosigkeit ist relativ hoch. Viele junge Erwachsene haben dort trotz eines recht hohen Bildungsstandes keine Perspektiven. Sie suchen ihr Glück dann oft im Ausland, bei uns zum Beispiel oder auch in Japan, das ebenfalls Pflegekräfte sucht.

epd: Auch in Deutschland erstarkt der rechte Populismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind oft Themen in den Medien. Schadet das nicht dem Bemühen, Leute aus Vietnam nach Deutschland zu holen?

Paul: Nein, definitiv nicht. Wir waren ja mehrfach im Land, bevor wir unser Projekt gestartet haben. Dort ist Deutschland an sich recht bekannt, ja durchaus beliebt als Ausreiseland. Das mag auch mit Geschichte zusammenhängen. Denn die DDR hatte ja enge Beziehungen zu dem Land. Es gibt eine ganze Anzahl älterer Vietnamesen, die noch Deutsch sprechen.

epd: Kommen wir auf ihr Anwerbeprojekt zu sprechen. Das war ja gar keine Idee der Caritas. Wie kamen die Kontakte nach Vietnam zustande?

Paul: Wir haben uns immer wieder mal mit dem Thema befasst, haben staatliche Programme geprüft, auch mit Anwerbeagenturen Kontakt gesucht. Aber das hat alles für uns als Caritasverband als größtem Pflegeträger hier in der Stadt nicht wirklich gepasst. Dann hat uns die Wirtschaftsförderung der Stadt Mannheim angesprochen. Die hatten eine junge Frau aus Da Nang in Vietnam zu Gast, die eine Sprachschule betreibt und die Lokführer nach Deutschland vermittelt. Und die wollte sich auch in der Pflege engagieren und Fachkräfte nach Mannheim vermitteln.

epd: Wie ging es dann weiter?

Paul: Wir haben dann das Gespräch gesucht, hatten mehrere Video-Calls. Das war alles ganz nett, aber für uns war schnell klar, bevor wir da weitermachen, müssen wir uns vor Ort in Vietnam selbst ein Bild machen, um zu wissen, ob das funktionieren kann. Das geht nur über eigene Eindrücke, indem man die Menschen kennenlernt und Gespräche mit möglichen Pflegeinteressierten führt. Das haben wir gemacht, sind mit drei Kolleginnen für fünf Tage nach Vietnam geflogen. Alles hat sehr gut geklappt, und wir haben dann im Frühjahr 2020 einen ersten Lauf versucht. Acht Schülerinnen haben die Ausbildung bisher abgeschlossen, sechs davon sind auch nach der Ausbildung bei uns geblieben.

epd: Klingt nach einer Anwerbung in einem kommerziellen Modell ...

Paul: Nein. Das zu sagen, wäre falsch. Für die Vermittlung nach Deutschland wird von uns nichts bezahlt. Die Sprachschule nimmt nur Geld für ihre Kurse, das heißt, die Schülerinnen und Schüler, die dort als Voraussetzung das Niveau B2 erreichen müssen, zahlen Kursgebühren. Wir als Caritas übernehmen aber einen Teil davon, wenn sie bei uns in die Ausbildung gehen und noch einen zweiten Teil, wenn sie danach noch bei uns weiterarbeiten.

epd: Sie versuchen auch, junge Menschen mit Vorkenntnissen in der Pflege zu gewinnen. Was steckt dahinter?

Paul: Viele Interessenten haben bereits in Vietnam ein Pflegestudium absolviert. Doch das wird bei uns in Deutschland nur als einjährige Pflegehelferausbildung anerkannt. Das ist auch nachvollziehbar, denn es ist ein rein theoretisches Studium ohne Praxiseinsatz. Das müssten die jungen Leute dann hier bei uns nachholen, das kostet Zeit und Geld. Natürlich sind Vorkenntnisse aus dem Fach gut, doch wir haben dann damals bewusst entschieden, die Vietnamesinnen bei uns selbst in der Pflege auszubilden. Und sie dann natürlich auch in einem unserer zehn Pflegeheime oder im ambulanten Pflegedienst anzustellen.

epd: Warum der Weg über die Ausbildung?

Paul: Das hat viele Vorteile, vor allem für die Betroffenen. Es dauert auch nicht viel länger, zu einem anerkannten Abschluss zu kommen. Sie verdienen vom ersten Tag als Azubis Geld. Sie lernen das deutsche Pflegesystem von der Pike auf kennen. In Vietnam macht man in der Pflege nur Behandlungspflege. Grundpflege, wie sie in Deutschland selbstverständlich zum Alltag gehört, übernehmen dort fast immer die Angehörigen. Diesen Switch hier nur durch den formellen Anerkennungsprozess der Vorausbildung zu schaffen, ist relativ schwierig.

epd: Das Sprachniveau B2 ist die Voraussetzung für die Vermittlung. Das reicht doch aber wohl kaum, um auch fachlich im Alltag kommunizieren zu können?

Paul: B2 schreibt die Ausbildungsverordnung vor. Der dokumentiert „ausreichende Sprachkenntnisse“. Ich meine, das ist schon ein solides Sprachniveau. Aber wir sehen auch, dass die jungen Leute in den ersten Wochen in der Schule nur Bahnhof verstehen. Aber das gibt sich schnell, sie sind sehr intelligent und wollen vorankommen. Ihr Leseverständnis ist super. Wenn man also grundlegende Dinge vermitteln will, die sie unbedingt verstehen müssen, ist es ratsam, das schriftlich zu machen. Außerdem sind sie ja in der Praxis auch auf das Deutschsprechen angewiesen. Da machen sie wirklich schnell Fortschritte, das zeigen auch die Klausurergebnisse. Nach gut einem halben Jahr sprechen sie fließend Deutsch.

epd: Wie viele Frauen haben Sie bereits ausgebildet, oder sind auch junge Männer darunter?

Paul: In den vier Jahren, seit das Programm läuft, haben wir rund 30 Personen ausgebildet. Vier oder fünf junge Männer haben wir auch dabeigehabt. Das ist eher die Ausnahme. Wir haben bislang noch niemanden, der die Ausbildung einfach grundlos geschmissen hat. Denn das hat ja die Folge, dass die Betroffenen dann wieder ausreisen müssten. Wir hatten eine freiwillige Rückkehr, weil der Vater der Frau schwer erkrankt ist. Eine Frau kam bei uns als kirchlichem Träger nicht mit der Ausbildung zurecht. Und eine Frau hat die Ausbildung gewechselt, aus persönlichen Gründen, die ist ins Hotelfach gegangen, was dann auch im Einvernehmen mit der Ausländerbehörde geregelt wurde.

epd: Stichwort Behörden. Da haben Sie ja auch so manchen Akt der Bürokratie zu erdulden. Was erlebt man da so in der Praxis?

Paul: Viele Prozesse in der Verwaltung dauern einfach ewig lange. Und sie sind auch nicht logisch, nicht nachvollziehbar. Zudem ändern sich alle naselang die Vorgaben, die Vorschriften. Das bindet Ressourcen, kostet Kraft und ist nervig. Ein Beispiel für unnötigen Aufwand: Wir müssen seit Jahren für jede Schülerin einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen, damit geprüft werden kann, ob unsere Ausbildungsbedingungen den vergebenen Standards entsprechen. Vollkommen unverständlich, denn wir haben einen Tarifvertrag, der gilt bundesweit. Da muss es eine Möglichkeit geben, dass wir uns akkreditieren können. Oder dass man eine solche Prüfung für den Ausbildungsbetrieb nur einmal im Jahr macht.

epd: Das scheint die Integration der jungen Leute nicht gerade zu beflügeln ...

Paul: Die viele Bürokratie beeinträchtigt die Integration nicht. Aber das hat seinen Grund darin, dass wir als Caritas das abzupuffern versuchen. Das beeinträchtigt manchmal eher meine psychische Gesundheit, aber die Hürden in den Ämtern wecken eher meinen sportlichen Ehrgeiz. Wir versuchen, den Neuankömmlingen überall zu helfen, wo es Probleme gibt. Wir sehen uns da als große Familie, und da hilft man sich. Die Wohnungssuche ist übrigens kein Problem, denn sie wohnen nach der Einreise ein Jahr bei uns in kleinen Wohngruppen, wir haben dazu verschiedene Ausbildungs-WGs eröffnet, wo sie eine kleine Miete bezahlen.

epd: Sie betreiben viel Aufwand, um die Nachwuchskräfte nicht nur zu integrieren, sondern auch zu binden. Wer bietet da intern Hilfen an?

Paul: Ich habe ja schon gesagt, dass wir im Familienverbund unterwegs sind. Ich bin eigentlich für alles ansprechbar, wenn etwas verrutscht. Etwa bei der Suche nach Ärzten. Oder bei der Suche nach speziellen Einkaufsmöglichkeiten. Das machen wir ganz fix über Messengerdienste. Zwei Kollegen geben wöchentlich Nachhilfe, wo es nötig ist. Im ersten Jahr müssen die Schüler und Schülerinnen teilnehmen, im zweiten Ausbildungsjahr ist das Angebot freiwillig. Auch die Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis regeln wir über unsere Migrationsberatung. Man muss das alles mit Begeisterung machen, denn wenn man jede anfallende Arbeitsstunde aufschreiben würde, dann hätten wir ein finanzielles Problem. Es ist prinzipiell Aufgabe von uns, Pflege so zu gestalten, dass man gerne in diesem Beruf arbeitet. Und wir müssen alle mehr Öffentlichkeitsarbeit machen, denn die Pflege ist besser als ihr Ruf.



Migration

Interview

Diakonie-Experte: Interesse an der Einbürgerung ist hoch



Am 27. Juni ist die Einbürgerungsreform in Kraft getreten. Damit verringert sich die Wartezeit auf den deutschen Pass. Zudem entfällt die Pflicht, bei der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Diakonie-Experte Falko Behrens bewertet im Interview mit dem epd die neuen Regelungen.

Berlin (epd). Auch in Zukunft werde es keine Einbürgerung in nur wenigen Wochen geben: Das Interesse sei hoch, es blieben aber auch Hürden bestehen, sagt der Asyl- und Migrationsexperte des Diakonie-Bundesverbandes, Falko Behrens. Zudem müssten sich Interessierte auf lange Verfahren einstellen. Die Fragen stellte Corinna Buschow.

epd sozial: Jetzt werden viele Ausländer werden die Hürden zur Einbürgerung gesenkt. Wie groß ist in den Migrationsberatungsstellen das Interesse an der Einbürgerung?

Falko Behrens: Das Interesse an der Einbürgerung ist quer durch unsere Beratungsdienste hoch. Teils erhalten wir Anfragen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit schon in der Asylverfahrensberatung. In erster Linie tauchen diese Fragen jedoch in der Migrationsberatung für Erwachsene Zugewanderte (MBE) auf. Daher ist es auch wichtig, dass der Bund die nötigen Kapazitäten für unabhängige Beratung zum Einbürgerungsverfahren bereitstellt und diese Inhalte nicht aus dem Beratungsmandat streicht.

epd: Wer interessiert sich besonders für den deutschen Pass?

Behrens: Wir erheben hierzu keine empirischen Daten. Es ist jedoch erkennbar, dass Personen, die vor den Regimen ihrer Herkunftsstaaten geflohen sind, sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessieren. Das sind zum Beispiel Menschen, die im Herbst 2015 gekommen sind und sich jetzt gut gesettelt haben. Außerdem Familien, die schon Jahrzehnte in der Bundesrepublik leben, hier arbeiten und längst Teil unsere Gesellschaft geworden sind. Schließlich ist die Einbürgerung besonders für diejenigen interessant, die eine doppelte Staatsangehörigkeit erlangen können. Insoweit ist die Anerkennung von Mehrstaatigkeit durch die Einbürgerungsrechtsreform zu begrüßen.

epd: Immer wieder wird vor Engpässen bei der Bearbeitung in den Behörden gewarnt. Auf welche Verfahrensdauer müssen sich Antragsteller und Antragstellerinnen einstellen?

Behrens: Einbürgerungsverfahren dauern viel zu lange. Nahezu flächendeckend berichten unsere Beratungsstellen von mindestens ein bis zwei Jahren Verfahrensdauer. Da wird auch die Reform nichts dran ändern. Was es zusätzlich braucht, sind besser ausgestattete Behörden.

epd: Mit der Reform wurden die Regeln für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, verschärft. Das betrifft auch behinderte Menschen, Alleinerziehende oder pflegende Angehörige. Was raten Sie diesem Personenkreis?

Behrens: Soweit der Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, weil aufgrund von Behinderung oder Sorgearbeit keine Vollzeitbeschäftigung möglich ist, sollten Betroffene unbedingt eine Beratungsstelle oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei aufsuchen. Möglicherweise wird diese Regelung wegen Grundrechtsverletzungen in ein paar Jahren vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Das wäre jedenfalls zu hoffen, denn der faktische Ausschluss der genannten Gruppen ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, offenkundig diskriminierend sowie integrationspolitisch kontraproduktiv.



Finanzen

Report: Krankenhäuser stehen wirtschaftlich schlechter da



Essen, Berlin (epd). Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland hat sich im Jahr 2022 laut einer Analyse leicht verschlechtert. Zehn Prozent der Krankenhäuser befanden sich im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr, wie der am 27. Juni in Berlin veröffentlichte „Krankenhaus Rating Report“ des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen ergibt. Im Vorjahr seien es acht Prozent gewesen. Knapp 20 Prozent der Krankenhäuser wurden 2022 dem „gelben Bereich“ zugerechnet und 70 Prozent dem „grünen Bereich“.

Gründe für die schlechtere wirtschaftliche Lage der Kliniken 2022 seien etwa gesunkene Ausgleichszahlungen im Rahmen der Corona-Pandemie bei einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der Krankenhäuser sowie inflationsbedingt steigende Kosten, hieß es. Datengrundlage des „Krankenhaus Rating Reports 2024“ ist laut RWI eine Stichprobe von 488 Jahresabschlüssen von Krankenhäusern aus dem Jahr 2021 und 489 aus dem Jahr 2022.

Krankenhausreform kann mittelfristig helfen

RWI-Gesundheitsexperte Boris Augurzky erklärte, die Gesundheitsbranche stehe aktuell „zwischen Hoffen und Bangen über ihre weitere Zukunft“. Strukturoptimierungen im Zuge der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform könnten die Wirtschaftlichkeit der Häuser laut RWI mittelfristig verbessern.

Die Ertragslage war laut Bericht 2022 ähnlich wie im Vorjahr. Etwa 30 Prozent der Krankenhäuser hätten auf Konzernebene einen Jahresverlust verzeichnet. Das durchschnittliche Jahresergebnis habe bei 0,6 Prozent der Erlöse gelegen, im Jahr zuvor seien es 0,8 Prozent gewesen und 2020 noch 1,6 Prozent. Die Ertragslage habe sich 2022 bei allen Trägerformen verschlechtert.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnte, die Krankenhausreform könnte für viele Kliniken zu spät kommen. Deren Vorstandsvorsitzender, Gerald Gaß, forderte, das Bundesgesundheitsministerium müsse kurzfristige Hilfen bereitstellen. „Auf die Menschen in Deutschland werden also noch einige Jahre der Versorgungseinschränkungen zukommen, sofern die Gesundheitspolitik dem kalten Strukturwandel der unkontrollierten wirtschaftlich bedingten Krankenhausschließungen weiter zuschaut“, sagte Gaß.



Pflege

Dokumentation

Katholische Altenhilfe: Resolution setzt Zeichen gegen rechts



Die rund 500 Mitglieder des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland machen klar: Pflege ist vielfältig und international. Menschenfeindlichkeit und die Verbreitung rechtsextremer Parolen sind mit dem Pflegeberuf unvereinbar. Der Verband hat das in einer Resolution festgehalten. epd sozial dokumentiert den Text.

Als Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) setzen wir uns aus Überzeugung für eine solidarische und weltoffene Haltung in unseren Einrichtungen und Diensten ein. Als Teil der Caritas vertreten wir das christliche Menschenbild und schließen uns dem Friedensbekenntnis des Deutschen Caritasverbandes an.

Die alten, zum Teil sehr vulnerablen Menschen, die sich uns anvertrauen, stehen im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns, unabhängig von Religion, Herkunft oder Hautfarbe, unabhängig von Geschlecht oder sexueller Identität. Wir bringen allen Menschen Zuwendung, Sorge und Respekt entgegen.

Wir stehen für eine solidarische Gemeinschaft, die den Schwachen und Unterstützungsbedürftigen zur Seite steht und Ihnen Teilhabe in Würde ermöglicht. Eine Gemeinschaft, die alte Menschen selbstverständlich einbezieht und ihnen in ihrer letzten Lebensphase mit aller Kraft beisteht, ihre Würde achtet und schützt.

Menschen im Alter haben den Krieg oder die Nachkriegszeit noch selbst erlebt. Sie sind Zeuginnen und Zeugen der katastrophalen Folgen von Entmenschlichung und Diktatur. Ihre Erfahrungen von damals lehren uns, wachsam im Heute zu sein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Einrichtungen und Diensten folgen einem Berufsverständnis, dass das Recht auf Leben und die Menschenwürde achtet. Die kulturellen Rechte und der Respekt vor dem Gegenüber in seinem individuellen „So-sein“ gehören uneingeschränkt dazu.

Unsere Kolleginnen und Kollegen stammen aus unterschiedlichen Herkunftsnationen. Sie alle sind selbstverständlicher Teil unserer Dienstgemeinschaft und bereichern unser vielfältiges Miteinander. Für Rassismus ist in der Pflege kein Platz: Pflege ist international!

Wir stehen gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Hetze. Wir lehnen die Politik von nationalistischen und antidemokratischen Parteien ab. Hass gegen andere zu schüren, ist mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar. Die Verbreitung rechtsextremer Parolen - dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus - ist mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in unseren katholischen Einrichtungen und Diensten unvereinbar.

Wir sind Caritas. Unser Kreuz hat keine Haken, unser Kreuz hat alle Farben. Pflege ist vielfältig und international. Menschenfeindlichkeit ist unvereinbar mit dem Pflegeberuf.

Unterzeichnet von den Mitgliedern im Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). Der Fachverband vertritt die Interessen von rund 500 Trägern der katholischen Altenhilfe in Deutschland.

18. Juni 2024



Kinder

Studie: Whistleblowing könnte Kinderschutz verbessern



München, Berlin (epd). Einer neuen Studie zufolge sind ein Drittel der deutschen Jugendämter in der Lage, alle eingehenden Meldungen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen aufzunehmen und zügig zu bearbeiten. Das sei das Ergebnis der Untersuchung „Licht ins Dunkel bringen“, die die SOS-Kinderdörfer weltweit und Transparency International Deutschland gemeinsam vorgelegt haben. „Wir sind davon überzeugt, dass die Dunkelziffer der Betroffenen um ein Vielfaches höher ist. Hier müssen wir alles tun, um das zu ändern“, sagte SOS-Kinderdorf-Sprecherin Anne Beck epd sozial.

Sie betonte zudem, dass es leichter werden müsse, die täglich eingehenden Hinweise im Meldesystem einfacher zu erfassen. In der Studie heißt es, zwei von drei der befragten Behörden könnten aus Personalmangel häufig nicht adäquat reagieren.

„Personalmangel gefährdet Schutz massiv“

„Dass Kinder aufgrund von Personalmangel gefährdet sind, weil nicht rechtzeitig gehandelt werden kann, erscheint mir in einem Land wie Deutschland völlig unverständlich“, sagte Lanna Idriss, Vorständin der SOS-Kinderdörfer weltweit. Ebenso unverständlich sei ihr, dass das Whistleblowing in der Wirtschaft weiter fortgeschritten ist als im Bereich des Kinderschutzes.

Die neue Erhebung sei die erste deutschlandweite Studie überhaupt, die der Frage nachgehe, welche Bedeutung das sogenannte „Whistleblowing“, also das Hinweisen auf verborgene Missstände, für den Kindesschutz hat. Studienleiter Sebastian Oelrich sagte: „Während das ‚Whistleblowing‘ in der Wirtschaft oder in Behörden bereits vielfach untersucht wurde, ist dies im Bereich des Kinderschutzes ein großes Dunkelfeld. Unsere Studie bringt wichtige Erkenntnisse zutage, die klar zeigen, wo Politik und Jugendämter ansetzen müssen.“

Erhebungen in drei Teilbereichen

Im Rahmen der Studie wurden drei Erhebungen gemacht. So wurden die Internetauftritte einer repräsentativen Auswahl von Jugendämtern untersucht, Mitarbeitende mit Fragebögen konfrontiert sowie Interviews mit Verantwortlichen gemacht.

Obwohl in den Ämtern Einigkeit darüber herrsche, dass Whistleblower eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Kindeswohlgefährdung spielten, weise nur gut die Hälfte der Behörden online auf Meldewege hin. Oelrich sagt: „Hier fehlt es an klarer Kommunikation. Die Behörden müssen es den Hinweisgebenden so einfach wie möglich machen. Ohne Hinweise bleiben Fälle unentdeckt und Hilfen für Kinder und Familien können nicht ankommen.“

Konkrete Ansprechpersonen fehlen oft

Nur ein Drittel der befragten Behörden nennt den Angaben nach eine konkrete Ansprechperson, an die sich Hinweisgebende wenden können. Ebenfalls Nachholbedarf sieht die Studie bei der Aufklärung über Begriffe wie „Kindeswohlgefährdung“ oder „Kindesmissbrauch“. Nicht einmal die Hälfte aller Jugendämter (41,4 Prozent) erklärt konkret, was damit gemeint ist und welches Verhalten gemeldet werden soll. In Bezug auf sexuellen Missbrauch informiert sogar nur jedes vierte Amt.

SOS-Kinderdörfer und Transparency International fordern vor dem Hintergrund der vorliegenden Resultate, unter anderem bessere rechtliche Regelungen zu der Melde- und Kommunikationswegen, eine Verbesserung der Kommunikationskultur, eine Aufstockung der Ressourcen sowie Aufklärungs- und Sensibilisierungsaktionen für die Bevölkerung. Es müsse alles dafür getan werden, dass potenzielle Gefährdungs- und Missbrauchsfälle unkompliziert gemeldet sowie auch anonym, zeitnah und professionell bearbeitet werden können, hieß es.

Dirk Baas


Behinderung

Lebenshilfe: Deutschland muss inklusiver werden



Berlin (epd). 30 Jahre nach dem Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung im Grundgesetz zieht die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, eine ernüchternde Bilanz. „Das Benachteiligungsverbot sollte uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranbringen. Auch die Lebenshilfe hatte sich mit aller Kraft dafür eingesetzt. Doch leider müssen wir heute feststellen, dass die Inklusion in Deutschland ins Stocken geraten ist“, sagte die SPD-Politikerin und einstige Bundesministerin am 25. Juni in Berlin.

Am 30. Juni 1994 beschloss der Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.

Schlechtes Zeugnis in der Staatenprüfung

Schmidt verwies auf die Staatenprüfung im August 2023 in Genf. Der zuständige Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellte Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus und bestätigte damit die Kritik der Lebenshilfe, die fordert: „Deutschland muss endlich inklusiver werden. Hierfür braucht es vor allem mehr Barrierefreiheit und eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“

Über die Kinder- und Jugendhilfe für alle werde seit Jahren diskutiert. Schmidt: „Ein Gesetzentwurf wird seit Monaten angekündigt und muss jetzt endlich kommen, damit künftig alle Kinder - ob mit oder ohne Behinderung - die Unterstützung vom Jugendamt bekommen, die sie und ihre Familien brauchen und Verschiebebahnhöfe zwischen den Behörden endlich der Vergangenheit angehören.“ Und weiter betonte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende: „Arztpraxen, Geschäfte, Gaststätten, Verkehrsmittel oder Kulturveranstaltungen müssen barrierefrei werden.“

Dazu sollten Anbieter von Waren und Dienstleistungen verpflichtet werden, Menschen mit Behinderung im Einzelfall den Zugang durch Hilfestellungen zu erleichtern. „Zum Beispiel, indem sie bei einer Stufe am Eingang eine mobile Rampe anlegen oder die Speisekarte vorlesen und auf Wunsch in Leichte Sprache übersetzen. Entsprechende Regelungen gibt es etwa in den USA seit Jahrzehnten“, so die Vorsitzende




sozial-Recht

Landesarbeitsgericht

Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten darf nicht benachteiligen




Justitia
epd-bild/Heike Lyding
Arbeitgeber müssen die Rückzahlung von Fortbildungskosten im Falle einer vorzeitigen Kündigung einer Mitarbeiterin wasserdicht vereinbaren. Denn wird eine Mitarbeiterin dabei unangemessen benachteiligt, ist die Rückzahlungsklausel unwirksam, urteilte das Landesarbeitsgericht Mainz.

Mainz (epd). Arbeitgeber können sich die Kosten für die Fortbildung einer Mitarbeiterin im Falle einer vorzeitigen Kündigung nur mit wasserdichten Klauseln wieder erstatten lassen. Sieht eine Vertragsklausel die Rückzahlung auch bei einer unverschuldeten Eigenkündigung aus „personenbedingten Gründen“ vor - wie etwa aus gesundheitlichen Gründen - ist solch eine Regelung wegen der unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am 6. Juni veröffentlichten Urteil. Die Mainzer Richter kippten damit die Rückzahlungsvereinbarung einer Caritas-Klinik, ließen allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu.

Im konkreten Fall hatte die klagende Klinik einer bei ihr seit dem 1. Oktober 2020 beschäftigten Hygienefachkraft eine Fortbildung bezahlt. Die Fortbildung sollte im Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2022 an insgesamt 90 Tagen stattfinden. Während der Fortbildung wurde die Frau unter Fortzahlung ihrer Vergütung freigestellt.

Gesonderte Rückzahlungsvereinbarung

Auf das Arbeitsverhältnis fanden die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas Anwendung. Diese sehen unter anderem eine teilweise oder vollständige Rückzahlung der vom Arbeitgeber übernommenen Fort- oder Weiterbildungskosten vor, „wenn das Dienstverhältnis auf Wunsch des Mitarbeiters oder aus einem von ihm zu vertretenden Grunde endet“.

Die Arbeitgeberin verfasste jedoch eine gesonderte Rückzahlungsvereinbarung. Danach sollte die Mitarbeiterin die Kosten der Fortbildung, die in dieser Zeit von der Klinik gezahlte Vergütung sowie die Sozialversicherungsbeiträge ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn diese auch während der Fortbildungszeit „aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus den Diensten des Klinikums ausscheidet“.

Vom 14. Juni 2021 bis einschließlich 11. März 2022 war die Mitarbeiterin arbeitsunfähig erkrankt. Sie kündigte bereits am 24. November 2021 das Arbeitsverhältnis aus „medizinischen Gründen“ fristgerecht zum 31. März 2022. Die Caritas-Klinik verlangte daraufhin die Aufwendungen für die abgebrochene Fortbildung zurück - und zwar einschließlich der in dieser Zeit aufgewandten Lohnfortzahlung und der Sozialversicherungsbeiträge, insgesamt 20.450 Euro.

Die Mitarbeiterin habe auf eigenen Wunsch ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet und ihre Fortbildung abgebrochen, argumentierte die Klinik. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie ihre Tätigkeit dauerhaft nicht ausüben könne. Soweit bekannt sei, sei die Frau kurze Zeit später wieder in ihrem Beruf tätig geworden.

Rückzahlungsvereinbarung zu pauschal

Das LAG urteilte, dass die Arbeitnehmerin die Fortbildungskosten nicht zurückzahlen muss. Zum einen sei die Rückzahlungsregelung in den AVR der Caritas nicht anwendbar, auch wenn laut Arbeitsvertrag die AVR gelten sollten. Denn die Arbeitgeberin habe eine vorrangige, eigene Rückzahlungsvereinbarung getroffen. Danach bestehe eine weitergehende Rückzahlungspflicht der Mitarbeiterin, wenn „die Weiterbildung aus ihrem Verschulden oder ohne Einverständnis des Klinikums auf eigenen Wunsch entweder unter- oder abgebrochen wird“. Eine Rückzahlungsverpflichtung bei Unterbrechung oder Abbruch der Maßnahme und dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis sei zwar möglich, so das LAG. Sie dürfe aber nicht pauschal von der Eigenkündigung des Mitarbeiters abhängig gemacht werden, ohne dass nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens unterschieden werde.

Die individuell getroffene Vereinbarung sehe eine Rückzahlungspflicht auch dann vor, wenn die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsleistung unverschuldet nicht mehr erbringen kann und aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig ausscheidet, etwa aus medizinischen Gründen. Die neue Vereinbarung enthalte im Gegensatz zu den AVR auch keine Klausel, wonach die Rückzahlung der Fortbildungskosten bei einer Schwangerschaft entfalle. Damit benachteilige die Rückzahlungsvereinbarung die Arbeitnehmerin unangemessen, so dass diese unwirksam sei und ersatzlos entfalle.

Ähnliches Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Bereits am 1. März 2022 hatte auch das BAG geurteilt, dass die Rückzahlung von Fortbildungskosten auf jeden Fall ausgeschlossen sei, wenn eine Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Danach sei andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam - auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Denn benachteilige eine Rückzahlungsklausel eine Arbeitnehmerin im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unangemessen, löse dies einen „Bleibedruck“ aus, der die Berufsfreiheit der Mitarbeiterin einschränke.

Az.: 2 Sa 90/23 (Landesarbeitsgericht Mainz)

Az.: 9 AZR 260/21 (Bundesarbeitsgericht)

Frank Leth


Bundesfinanzhof

"Außergewöhnliche Belastungen" bei Unterhalt geklärt



München (epd). Eltern können nach Ablauf des Kindergeldanspruchs Unterhaltszahlungen für ihr erwachsenes Kind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Unterhalt könne aber nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn das Kind über kein Vermögen von mehr als 15.500 Euro verfügt, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 20. Juni veröffentlichten Urteil klar. Die Entscheidung ist auch auf Fälle übertragbar, bei denen erwachsene Kinder für ihre mittellosen Eltern Unterhalt leisten.

Im konkreten Fall hatten Eltern aus Rheinland-Pfalz ihrem erwachsenen Sohn von Januar bis zum Ende seines Studiums im September 2019 Unterhalt gezahlt. Ein Kindergeldanspruch bestand nicht mehr. Die Eltern machten für 2019 die Unterhaltszahlungen sowie die von ihnen übernommenen Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung ihres Sohnes in Höhe von insgesamt 7.999 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend.

Finanzamt sah Grenze überschritten

Das Finanzamt lehnte dies ab. Der Sohn habe am 1. Januar 2019 über ein Kontoguthaben von 15.950 Euro verfügt. Die Steuerminderung als außergewöhnliche Belastung sei aber nur bei einem Vermögen des Unterhaltsempfängers von bis zu 15.500 Euro möglich.

Dies bestätigte der BFH, gab den klagenden Eltern aber dennoch recht. Werde Unterhalt etwa an erwachsene Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern gezahlt, könnten diese als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür sei, dass kein Anspruch auf Kindergeld oder auf Freibeträge wie den Kinderfreibetrag bestehe. Im Streitfall habe das Finanzamt das Vermögen des Sohns aber falsch berechnet.

Denn die Eltern hatten den Unterhalt für Januar 2019 bereits im Dezember 2018 überwiesen. Folglich betrug das Vermögen des Sohns zum 1. Januar 500 Euro weniger und damit insgesamt nur noch 15.450 Euro. Damit sei die Grenze nicht überschritten gewesen.

Az: VI R 21/21



Bundesarbeitsgericht

Ohne Info über Behinderung kein Recht auf Bewerbungsgespräch



Erfurt (epd). Schwerbehinderte Stellenbewerber müssen in ihrer Bewerbung auf ihre Behinderung hinweisen, wenn sie ihr Recht auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch nicht verlieren wollen. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn der behinderte Stellenbewerber bereits bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt ist und sich dort intern auf eine andere Stelle bewirbt, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 20. Juni veröffentlichten Urteil.

Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, fachlich geeignete schwerbehinderte Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Unterbleibt das, wird dies als Indiz für eine entschädigungspflichtige Diskriminierung wegen der Behinderung gewertet. Dazu muss ein Bewerber den Arbeitgeber aber über seine Behinderung informieren. Eine Ausnahme davon gilt, wenn diese Behinderung dem Arbeitgeber bereits bekannt ist.

Kläger hätte über Behinderung informieren müssen

In dem vom BAG entschiedenen Fall hatte sich ein an der Universität Halle-Wittenberg befristet beschäftigter schwerbehinderter Mann intern auf eine neu ausgeschriebene Stelle an einer anderen Fakultät der Uni beworben. In seiner Bewerbung hatte er nicht auf seine Schwerbehinderung hingewiesen. Als er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und eine Absage erhielt, fühlte er sich wegen seiner Behinderung diskriminiert und verlangte eine Entschädigung in Höhe von knapp 8.000 Euro. Er habe auf seine Behinderung in der Bewerbung nicht hinweisen müssen, da diese der zentralen Personalabteilung der Uni wegen seines bisherigen Arbeitsverhältnisses bekannt gewesen sei.

Das BAG wies die Klage jedoch ab. Im vorliegenden Fall habe zwar die Personalabteilung der Uni von der Behinderung des Klägers gewusst, nicht aber die Fakultät, die die Bewerbung bearbeitet habe. Der Kläger hätte die Fakultät informieren müssen. Dass er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden war, stelle somit kein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung dar.

Az: 8 AZR 143/23



Oberlandesgericht

Klage gegen Corona-Impfärztin abgewiesen



Stuttgart (epd). Eine Ärztin, die eine Pflegerin während der Corona-Pandemie gegen Covid-19 geimpft hat, ist laut einem Gerichtsurteil nicht für mögliche Impfschäden haftbar zu machen. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wies die Klage gegen die Impfärztin am 25. Juni ab und begründete, etwaige Schadenersatzansprüche richteten sich gegen den Staat, nicht gegen die Ärztin. In dem Berufungsverfahren ging es um einen möglichen Corona-Impfschaden und angeblich mangelhafte Impfaufklärung.

Die Klägerin - eine ehemalige Pflegerin einer Heilbronner Einrichtung - hatte gegen ihre damalige Impfärztin geklagt und Schadensersatz in Höhe von mindestens 50.000 Euro gefordert. Der Vorwurf: Die Ärztin habe sie 2021 nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung aufgeklärt. Unmittelbar im Anschluss an die zweite Impfung war bei der Klägerin eine geringgradige halbseitige Lähmung mit geringer Gangunsicherheit diagnostiziert worden.

Eine Heilbronner Klinik bescheinigte den Verdacht auf eine Impfreaktion. Die Klägerin behauptete, infolge des erlittenen Impfschadens dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollte sich während der Pandemie impfen lassen, um Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion zu schützen. Von März bis Ende Dezember 2022 galt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage bereits in erster Instanz abgewiesen. Es hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Klägerin aufgeklärt worden sei und es die Möglichkeit zu Fragen gegeben habe.

Oberlandesgericht Stuttgart: Az. 1 U 34/23

Landgericht Heilbronn: Az.1 O 65/22




sozial-Köpfe

Verbände

Ulrich Lilie zurück bei der Graf Recke Stiftung




Ulrich Lilie
epd-bild/Hans Scherhaufer
Der ehemalige Diakonie-Präsident Ulrich Lilie wird Theologischer Vorstand der Graf Recke Stiftung in Düsseldorf. Dort ist er ein alter Bekannter.

Düsseldorf (epd). Ulrich Lilie kehrt an seine alte Wirkungsstätte zurück. Zum 1. Juli wird der ehemalige Präsident der Diakonie Deutschland Theologischer Vorstand der Graf Recke Stiftung. Dieses Amt hatte er schon zwischen 2010 und 2014 inne. Gemeinsam mit Finanzvorstand Petra Skodzig und Personalvorstand Jens Leutner sorgt der 66-Jährige künftig nun wieder für die strategische Ausrichtung der Stiftung mit Sitz in Düsseldorf.

Seinen Sitz im Kuratorium der Graf Recke Stiftung gibt Lilie mit Übernahme des Vorstandsamts ab. Er erklärte, die Rückkehr an seine alte Wirkungsstätte sei für ihn eine Herzensangelegenheit.

Der 1957 in Rhumspringe, Niedersachsen, geborene Lilie ist in Düsseldorf aufgewachsen. Er studierte evangelische Theologie an den Universitäten Bonn, Göttingen und Hamburg. Nach bestandener Erster Theologischen Prüfung war er Vikar in der Kirchengemeinde Essen-Bergeborbeck/Vogelheim und wurde nach bestandenem Zweiten Theologischen Examen 1989 in der Evangelischen Kirche in Karlsbrunn an der Saar zum Pfarrer ordiniert.

Weiteren Schub erhofft

1990 begann Lilie seinen Dienst als Pastor im Sonderdienst am Evangelischen Krankenhaus in Düsseldorf und übernahm dann 1994 eine Pfarrstelle an der Düsseldorfer Friedenskirche mit dem Zusatzauftrag der Leitung und Seelsorge am Hospiz am Evangelischen Krankenhaus. Von 2007 bis 2010 hatte er als Stadtsuperintendent die Leitung des Kirchenkreises Düsseldorf inne, ehe er zur Graf Recke Stiftung wechselte.

Von 2014 bis 2023 war er Präsident der Diakonie Deutschland, außerdem von 2017 bis 2019 Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung sowie von 2021 bis 2022 Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.

Der Präses des Kuratoriums der Graf Recke Stiftung, Wolfgang Nockelmann, hob hervor, dass Lilie die Stiftung und ihre Belange bestens kenne. „Wir erhoffen uns von seiner großen Expertise und seinem umfassenden Netzwerk noch einmal einen weiteren Schub, um die mit Blick auf die bekannten wie derzeit noch nicht abzusehenden Anforderungen der Zukunft notwendige Weiterentwicklung unserer Stiftung voranzutreiben“, sagte er.



Weitere Personalien



Iris Spranger, Berlins Innensenatorin (SPD), ist zur „Abschiebeministerin 2024“ gewählt worden. Sie erhalte den Negativpreis, da Berlin im vergangenen Jahr deutlich mehr Menschen abgeschoben habe als in den Jahren zuvor, teilte die Initiative „Jugendliche ohne Grenzen“ am 22. Juni in Potsdam und Berlin mit. Unter anderem würden regelmäßig Roma nach Moldau abgeschoben, obwohl sie dort massiver Diskriminierung ausgesetzt seien. Zudem befürworte Spranger Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien. Die Berliner Innensenatorin habe bei der Abstimmung in Potsdam 58 Prozent der Stimmen erhalten, hieß es. 26 Prozent der Stimmen seien an Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) gegangen, der im vergangenen Jahr zum „Abschiebeminister“ gekürt wurde. Auf den bayrischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) seien neun und auf den sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) sieben Prozent der Stimmen entfallen.

Georg Khevenhüller ist als Präsident des Malteser Hilfsdiensts bestätigt worden. Die Bundesversammlung der Malteser wählten ihn in Erfurt für weitere vier Jahre. Khevenhüller steht bereits seit sechs Jahren an der Spitze der katholischen Hilfsorganisation. Seine Stellvertreterin ist Alexandra Bonde, sein Stellvertreter Albrecht Prinz von Croÿ. Im Amt der Generaloberin folgt Clementine Perlitt auf Daisy Gräfin von Bernstorff. Letztere zog sich nach zwölf Jahren von der Spitze der Malteser zurück. Auch der langjährige Finanzkurator Peter Deselaers schied aus dem Präsidium aus, auf ihn folgte Dominicus Freiherr von und zu Mentzingen.

Stefanie Stoff-Ahnis, Juristin, ist vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes für weitere sechs Jahre als Mitglied des Vorstands bestätigt worden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass sie ab dem 1. Juli 2024, zunächst bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode, Gernot Kiefer als Nachfolgerin im stellvertretenden Vorstandsvorsitz folgt. Stoff-Ahnis kam 2019 von der AOK Nordost und verantwortet seit ihrer ersten Wahl in den Vorstand vor fünf Jahren die Bereiche ambulante und stationäre Versorgung sowie Arznei- und Heilmittel. Nach 13 Jahren im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zuletzt als dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender, scheidet Gernot Kiefer zum Monatsende aus und geht in den Ruhestand. Das Verfahren zur Nachbesetzung der Position des dritten Vorstandsmitglieds läuft derzeit.

Lars Kehling wird am 1. Juli Vorstand der diakonischen Einrichtung Mariaberg in Gammertingen. Er war zuletzt rund elf Jahre Vorstand der Diakonie Pfingstweid. Dort trug er die wirtschaftliche, fachliche und diakonische Verantwortung für ein Unternehmen, das Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis anbietet. Zudem ist Lars Kehling Vorsitzender des Fachverbandes Behindertenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg. In Mariaberg tritt er die Nachfolge von Vorstand Rüdiger Böhm an. Kehling ist Diplom-Sozialpädagoge und hat einen Masterabschluss in Systemischer Organisationsentwicklung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg gemacht.

Bianca Monzel, Pägagogin, ist neue Leiterin der Abteilung „Soziale Sicherung und Teilhabe“ beim Caritasverband für die Diözese Trier. Sie ist bereits seit 2019 für den Wohlfahrtsverband tätig, zuletzt als Referatsleiterin der Fachberatung für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier. Zuvor war Monzel freiberuflich als Moderatorin, Organisationsentwicklerin und Referentin in der Fort- und Weiterbildung tätig. Von 2007 bis 2016 arbeitete sie bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gGmbH.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis August



Juli

4.7. Darmstadt:

Fachtag „Inklusive Organisationsentwicklung“

der Evangelischen Hochschule Darmstadt

Tel.: 06151/897980

4.-11.7.:

Online-Seminar „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen - Grundkurs“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

8.-11.7. Freiburg:

Seminar „Klar kommunizieren, auch wenn's eng wird“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

11.7.:

Webinar „Finanzierung für eine Grüne Zukunft: Fördermittel für Klimaschutz in der Sozialwirtschaft erfolgreich akquirieren“

der SozialGestaltung GmbH

Tel.: 0221/98816-888

15.7. Würzburg:

Seminar „ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-375

15.-17.7. Berlin:

Seminar „Kinderschutz neu denken! Inklusiver Kinderschutz für alle Kinder“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-605

16.7. Würzburg:

Seminar „Energieerzeugung und Steuern (Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen) - Ein steuerrechtlicher Überblick“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-375

August

27.8. Berlin:

Seminar-Auftakt „Agile Führung - Teams und Organisationen in die Selbstorganisation führen“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828211

28.8. Münster:

Grundlagenseminar: „Pflegesatzverhandlungen in der stationären Altenhilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-375

30.8.:

Online-Seminar „Psychische Erkrankungen: Das Drama mit dem Trauma - Einführung in die Grundlagen von Traumatisierung und Traumafolgestörungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794