

Berlin (epd). Lediglich 3,1 Prozent des psychosozialen Therapiebedarfs von nach Deutschland geflüchteten Menschen konnten im Jahr 2022 gedeckt werden. Das geht aus der neuen Publikation „Flucht und Gewalt. Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2024“ der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hervor, die jetzt veröffentlicht wurde. Das sei eine bedenkliche Situation, angesichts der Tatsache, dass die Zahl geflüchteter Menschen einen neuen Höchststand erreicht habe, so die BAfF. Die notwendigen Versorgungsstrukturen würden hierzulande unzureichend gefördert, hieß es.
Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren erfolgt den Angaben nach größtenteils durch zeitlich begrenzte öffentliche Fördermittel, wobei der größte Anteil aus Landesmitteln (14,2 Prozent) stammt. Die Kostenübernahme von Therapien durch gesetzlich verankerte Leistungsträger betrug dagegen nur 6,3 Prozent der Gesamtfinanzierung.
25.861 Menschen wurden im Jahr 2022 in den 48 Psychosozialen Zentren, die sich im Dachverband BAfF organisieren, unterstützt. Die Leistungen der Zentren umfassen Psychotherapie, Soziale Arbeit, Rechtsberatung und teilweise medizinische Unterstützung. Weil der psychosoziale Bedarf bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen besonders hoch ist, bietet etwa die Hälfte der Zentren spezialisierte Angebote für sie an. Diesen Arbeitsbereich fokussiert der diesjährige Versorgungsbericht besonders.
„Die Arbeit der Psychosozialen Zentren ist essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wird jedoch nur sehr prekär finanziert. Lediglich 6,3 Prozent der Finanzierung erfolgen über gesetzliche Leistungsträger, der Rest hauptsächlich über zeitlich begrenzte und eingeschränkte öffentliche Fördermittel“, beklagte Yukako Karato, BAfF-Referentin für Versorgungsanalyse. Geplante Änderungen im Asylrecht, wie etwa die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), drohten den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Schutz weiter einzuschränken.
Der Ausbau von Unterstützungsstrukturen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zeige, dass unbürokratische Hilfe möglich sei. „Dennoch wollen FDP und CDU/CSU die Regelungen für ukrainische Geflüchtete verschärfen, ohne die fatalen Konsequenzen zu erkennen“, sagte Geschäftsleiter Lukas Welz.
Die BAfF fordert die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern daher zu grundlegenden strukturellen Veränderungen auf. So müsse unter anderem eine Krankenkassenkarte für alle geflüchteten Personen von Anfang an in allen Bundesländern eingeführt werden, um Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem zu gewährleisten. Die bedarfsgerechten Hilfen für Überlebende von Flucht und Gewalt müsse durch eine nachhaltige Finanzierung von Bund und Ländern gesichert werden.