

Berlin (epd). 30 Jahre nach dem Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung im Grundgesetz zieht die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, eine ernüchternde Bilanz. „Das Benachteiligungsverbot sollte uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranbringen. Auch die Lebenshilfe hatte sich mit aller Kraft dafür eingesetzt. Doch leider müssen wir heute feststellen, dass die Inklusion in Deutschland ins Stocken geraten ist“, sagte die SPD-Politikerin und einstige Bundesministerin am 25. Juni in Berlin.
Am 30. Juni 1994 beschloss der Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.
Schmidt verwies auf die Staatenprüfung im August 2023 in Genf. Der zuständige Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellte Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus und bestätigte damit die Kritik der Lebenshilfe, die fordert: „Deutschland muss endlich inklusiver werden. Hierfür braucht es vor allem mehr Barrierefreiheit und eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“
Über die Kinder- und Jugendhilfe für alle werde seit Jahren diskutiert. Schmidt: „Ein Gesetzentwurf wird seit Monaten angekündigt und muss jetzt endlich kommen, damit künftig alle Kinder - ob mit oder ohne Behinderung - die Unterstützung vom Jugendamt bekommen, die sie und ihre Familien brauchen und Verschiebebahnhöfe zwischen den Behörden endlich der Vergangenheit angehören.“ Und weiter betonte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende: „Arztpraxen, Geschäfte, Gaststätten, Verkehrsmittel oder Kulturveranstaltungen müssen barrierefrei werden.“
Dazu sollten Anbieter von Waren und Dienstleistungen verpflichtet werden, Menschen mit Behinderung im Einzelfall den Zugang durch Hilfestellungen zu erleichtern. „Zum Beispiel, indem sie bei einer Stufe am Eingang eine mobile Rampe anlegen oder die Speisekarte vorlesen und auf Wunsch in Leichte Sprache übersetzen. Entsprechende Regelungen gibt es etwa in den USA seit Jahrzehnten“, so die Vorsitzende