sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

lange hat der Bundestag um ein neues Sterbehilfe-Gesetz gerungen. Gesucht wurde eine Regelung für organisierte Hilfe bei der Selbsttötung. Doch die beiden vorgelegten Vorschläge überzeugten die Abgeordneten am Ende nicht. Der Bundestag ließ beide Entwürfe durchfallen. Damit bleibt es dabei, dass Suizidassistenz grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt. Die Sozialverbände pochen nun darauf, die Suizidprävention gesetzlich zu regeln und die Angebote auszubauen.

Der Kampf gegen Armut in Deutschland kann nur erfolgreich sein, wenn sich auch die Bedingungen in der schulischen Bildung ändern. Die Bundesregierung hat das erkannt und das „Startchancen-Programm“ für 4.000 Schulen in sozialen Brennpunkten konzipiert. Doch es hakt bei der Umsetzung, auch weil die Verhandlungen mit den für die Schulen zuständigen Ländern schwierig sind. Das Kernproblem: die Parameter zur Verteilung der Gelder.

2021 fiel in der hessischen Universitätsstadt Marburg im Stadtparlament der Beschluss, die lokale Obdachlosenarbeit neu auszurichten. Künftig soll Angebotsvielfalt mit pädagogischer Unterstützung verknüpft werden. Die Kommune betritt bundesweit Neuland: Nach österreichischem Vorbild entsteht ein „VinziDorf“ mit zwölf Tiny-Häusern. Monique Meier, Sozialplanerin im Magistrat, erläutert in ihrem Gastbeitrag für epd sozial, wie die Idee entstand und nun bis 2025 umgesetzt wird.

Beschäftigte mittels Videokameras zu überwachen, ist per se heikel. Dafür muss es immer gute Gründe geben. Doch selbst wenn nicht alle Datenschutzregeln eingehalten wurden, können Arbeitgeber die Aufnahmen aus einer offenen Videoüberwachung in einem Kündigungsschutzprozess nutzen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Ihr Dirk Baas




sozial-Thema

Sterbehilfe

Bundestag lehnt Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung ab




Abstimmung über die Gesetzesvorschläge zur Regelung der Suizidassistenz
epd-bild/Rolf Zöllner
Die Hilfe bei der Selbsttötung ist legal und trotzdem ein Graubereich. Ein Sterbehilfe-Gesetz sollte Klarheit schaffen, doch die Vorschläge dafür überzeugten am Ende nicht. Der Bundestag ließ beide Gesetzentwürfe scheitern.

Berlin (epd). Diese „Sternstunde des Parlaments“, wie ethische Debatten im Bundestag mit Abstimmungen ohne den sogenannten Fraktionszwang oft genannt werden, ist anders. Am Morgen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Heizungsgesetz zu stoppen, bleiben bei der Debatte über ein Sterbehilfe-Gesetz am 6. Juli im Bundestag ungewöhnlich viele Reihen leer. Der Kanzler fehlt auf der Regierungsbank. Im Ministerrang sind nur Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vertreten. Die Debatte ist konzentriert und kontrovers. Am Ende gibt es ein für viele ernüchterndes Ergebnis: Der Bundestag lehnt alle Entwürfe ab. Die aktuell teils unklare Rechtslage bleibt folglich bestehen.

2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht umfasst, sich selbst zu töten und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz ist damit auch wieder in organisierter Form erlaubt. Sie bewegt sich aber in einem Graubereich, weil etwa das Betäubungsmittelgesetz nicht vorsieht, dass Medikamente zum Zweck der Selbsttötung abgegeben werden.

Zwei Gruppen scheiterten mit ihren Plänen

Zwei Gruppen von Bundestagsabgeordneten machten sich nach dem Urteil daran, Rechtssicherheit zu schaffen. Beide schlugen ein Verfahren vor. Die eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci betonte dabei den Schutz vor Missbrauch durch einen Vorschlag für eine strafrechtliche Regelung. Den Fokus auf Selbstbestimmung legte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und schlug eine Beratungsregelung vor. Das Betäubungsmittelgesetz wollten beide Gruppen ändern.

Dazu kommt es nun nicht, nachdem der Bundestag beide Entwürfe abgelehnt hat, wenn auch den von Castellucci mit 304 Ja- zu 363 Nein-Stimmen relativ knapp. Für den Vorschlag von Helling-Plahr stimmten 287 Abgeordnete, dagegen 375.

Enttäuschung über das Scheitern der Gesetze gab es danach nicht nur bei den Abgeordneten, die teilweise Jahre an einer Regelung gearbeitet hatten. Auch die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, bedauerte mit Blick auf Betroffene die Entscheidung des Bundestags. Nicht nur Patientinnen und Patienten, auch Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Einrichtungen hätten durchaus das Bedürfnis nach Klarheit, sagte sie dem epd. „Dass eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids ausgeblieben ist und nun eine gesetzliche Leerstelle droht, ist sicher kein gutes Ergebnis“, erklärte der Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, selbst Mediziner.

Kirchen rufen zu einem neuen Anlauf auf

Die Kirchen appellierten an die Abgeordneten, einen neuen Anlauf zu unternehmen. Einer gesetzlichen Regelung bedürfe es weiterhin, erklärte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, warnte, dieses existenzielle Thema dürfe nicht ungeregelt bleiben.

„Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden“, sagte die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Maria Welskop-Deffaa, am Donnerstag. Die Diakonie Deutschland teilte mit, sie sehe das Scheitern als Chance, um zu überzeugenderen Lösungen zu kommen. Castellucci und sein Mitstreiter Benjamin Strasser (FDP) ließen erkennen, dass sie einen neuen Versuch noch in dieser Wahlperiode erwägen.

Lauterbach will selbst aktiv werden

Ihnen könnte aber auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuvorkommen. Er teilte nach der Entscheidung im Parlament mit, jetzt die Rechtslage genau prüfen zu wollen. Das Gesundheitsministerium müsse sich damit beschäftigen, wie die Abgabe etwa des bei assistierten Suiziden eingesetzten Mittels Pentobarbital geregelt werde, sagte er.

Der Minister versprach zudem, einen Suizidpräventionsplan vorzulegen, nachdem der Bundestag zwar kein Suizidhilfe-Gesetz, aber mit überragender Mehrheit einen Antrag für mehr Suizidprävention verabschiedete. Immerhin das stieß auch bei Kirchen, Verbänden und Ethikrat auf lobende Worte. Wenn man über Hilfe und Begleitung beim Suizid nachdenkt, müsse man unbedingt gleichzeitig intensiv über Prävention nachdenken, sagte die Ethikratsvorsitzende Buyx.

Corinna Buschow


Sterbehilfe

"Gesetz zur Suizidprävention muss kommen"



Berlin (epd). Dass beide Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe am 6. Juli im Bundestag keine Mehrheit fanden, hat zahlreiche Reaktionen auch in den Sozialverbänden ausgelöst. epd sozial hat die Stimmen gesammelt.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie: „Ich appelliere an die Bundesregierung, die Suizidprävention und Palliativversorgung deutlich besser aufzustellen als bisher. Ein wirksames Suizidpräventionsgesetz ist von entscheidender Bedeutung.“ Die bisherige Debatte habe die bestehenden blinden Flecken bei der Prävention und der Palliativversorgung deutlich gemacht. „Ein mit entsprechenden Ressourcen ausgestattetes Präventionsgesetz könnte zu echten Fortschritten bei einer flächendeckenden Palliativversorgung führen und die psychosoziale Betreuung in Krisen deutlich verbessern.“

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Wir brauchen zunächst einmal ein umfassendes Gesetz zur Vorbeugung von Suiziden. Der Bundestag hat dafür mit dem heute angenommenen Entschließungsantrag die Weichen gestellt. Nach dem Suizidpräventionsgesetz ist eine Regelung zur Suizidhilfe der zweite Schritt. Wir wollen gern dazu beitragen, dafür bessere Lösungen zu finden, als sie die bisher vorgelegten Gesetzentwürfe gebracht hätten.“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes: „Es war dringend überfällig, dass sich die Politik wirksam selbst verpflichtet hat, die Anstrengungen zur Suizidprävention zu verstärken.“ Auch die Hospiz- und Palliativversorgung müsse dringend ausgebaut und gestärkt werden. „Dafür brauchen wir Unterstützungsstrukturen. Der Deutsche Bundestag muss jetzt zügig ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen.“ Zugleich bedauerte die Präsidentin, dass die Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag scheiterte. „Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden.“

Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser: „Wir bewegen uns einen großen Schritt weiter auf dem abschüssigen Pfad zu einer Normalisierung der Sterbehilfe.“ Denn es sei leichter möglich, sein Leben mit Hilfe Dritter zu beenden, als einen Termin für eine psychologische Beratung zu bekommen. Das sei eine inakzeptable Schieflage der gesellschaftlichen Prioritäten. „Wir müssen den Menschen das Leiden nehmen, nicht das Leben. Anstatt uns darauf zu konzentrieren, ihnen den assistierten Suizid zu erleichtern, müssen wir ihnen rechtzeitig präventive Hilfestellungen anbieten.“ Notwendig sei deshalb ein Gesetz zur Suizidprävention, das präventive Leistungen garantiere und deren finanzielle Ausstattung sichere.

Wilfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes: „Wir begrüßen es sehr, dass der fraktionsübergreifend eingebrachte Antrag für ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention die erforderliche Mehrheit gefunden hat.“ Der Hospizarbeit und Palliativversorgung komme mit Blick auf die Suizidprävention eine wichtige Aufgabe zu. Allen Menschen, die auf Pflege angewiesen seien, müsse eine ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Versorgung zur Verfügung stehen, so Hardinghaus. „Hier müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, auch damit Mitarbeitende in Pflegeheimen eine ausreichende palliative und würdige Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleistet können.“

Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung: „Es wird jetzt wohl schwerlich leichter werden für eine gute hospizlich-palliative Versorgung. Ich empfinde das Ergebnis für uns Praktiker an der Front der Sterbebegleitung als Schlag ins Gesicht.“




sozial-Politik

Armut

Mehr Geld für Schulen in den ärmsten Quartieren




Bund und Länder wollen mehr Geld für Schulen in armen Quartieren geben.
epd-bild/mck
Das "Startchancen-Programm" des Bundes soll für mehr Bildungsgerechtigkeit in den Schulen sorgen. Vor allem da, wo viele arme Kinder unterrichtet werden. Die Verhandlungen mit den Ländern sind zäh - und der Verteilungsmodus der Gelder ist umstritten. Doch die Erwartungen sind groß.

Berlin (epd). Das „Startchancen-Programm“ für mehr Chancengleichheit in der schulischen Bildung kommt nicht voran. 4.000 Schulen in sozialen Brennpunkten, die nach Plänen der Ampel-Regierung mit Geldern vom Bund und den Ländern künftig zielgenau gefördert werden sollen, müssen sich weiter in Geduld üben. Frühestens im Schuljahr 2024/25 wird wohl Geld fließen. Doch wie viel Unterstützung welche Schule unter welchen Parametern bekommen wird, ist derzeit noch offen.

Das sorgt zunehmend für Unmut, auch weil die Verhandlungen zwischen dem Bundesbildungsministerium und den Ländern nur schleppend vorankommen. Eine Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei der Kultusministerkonferenz zum aktuellen Stand der Verhandlungen blieb unbeantwortet.

Um was geht es der Bundesregierung? Aufschlussreich ist ihre Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion vom November 2022. Darin heißt es, dass das avisierte Förderprogramm aus drei Säulen besteht: „Zum einen handelt es sich um ein Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren. Zum anderen geht es um ein Chancenbudget, das den geförderten Schulen zur freien Verfügung gestellt wird, um Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln und außerschulische Kooperationen zu fördern. Darüber hinaus soll in einer dritten Säule die schulische Sozialarbeit an den Schulen gestärkt werden.“

Über die Verteilung der Gelder wird gestritten

Umstritten bei Expertinnen und Experten ist jedoch, nach welchen Kriterien die Gelder künftig verteilt werden sollen. Dazu äußerte sich die Regierung nur vage: „Die Auswahl der geförderten Schulen soll unter Berücksichtigung bestimmter Sozial- und Leistungskriterien erfolgen, die vorab zwischen Bund und Ländern zu bestimmen sind.“ Damit bleibt offen, wie viel Geld für welche der drei beschriebenen Säulen fließen soll.

Zuletzt wurden Bundesmittel für Schulen - etwa für das Programm „Aufholen nach Corona“ - nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Dieser orientiert sich an der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der Bundesländer. Das wäre einer Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zufolge hier jedoch falsch.

Weil sich Schulen mit hohem Anteil armer Kinder nicht gleichmäßig über Länder und Landkreise verteilen, sei dieser Schlüssel wenig zielführend, betont WZB-Forscher Marcel Helbig. Er schlägt vor, die tatsächliche Armutsquote als Grundlage zu nehmen. „Die Verteilung der Gelder wäre ungleicher, aber fairer. Die Mittel würden die Schulen erreichen, die sie am dringendsten brauchen“, sagt er. Bundesweit gibt es rund 32.200 allgemeinbildende Schulen.

Würde der Bund ausschließlich die Schulen mit dem höchsten Anteil armer Kinder fördern, erhielten demnach Bayern und Baden-Württemberg nur einen Bruchteil der geplanten Mittel. Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt würden dagegen deutlich stärker profitieren als bisher angenommen. Das gilt auch für Schulen in größeren Städten: Sie bekämen mehr Geld als Schulen auf dem Land. Nur Brandenburg bildet eine Ausnahme. Hier würden Schulen in ländlichen Räumen mehr Mittel aus dem Startchancenprogramm erhalten.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält nichts von der Vergabe der Fördermittel nach dem Königsteiner Schlüssel. Sie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das einen anderen Modus vorsieht. Die Autoren der Studie schlagen mehrere verschiedene Indikatoren zur Berechnung eines Verteilungsschlüssels vor: die Wirtschafts- und Finanzkraft der Länder, die soziale Bedürftigkeit gemäß der SGB-II-Quote bei den unter 15-Jährigen sowie die Armutsgefährdungsquote, den Bildungsstand nach dem Anteil der Bevökerung ohne Berufsabschluss und den Anteil der jungen Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

„Die Vorteile eines Verteilungsschlüssels, der diese Indikatoren nutzt, liegen auf der Hand. Die Verteilung von Bundesmitteln lässt sich so sehr viel exakter an bestimmte Zielgruppen anpassen“, so die Experten.

Gewerkschaft würde mehr Geld in die Schulsozialarbeit stecken

Die GEW begrüßt zwar das Startchancen-Programm, wirbt aber für höhere Anteile der in Aussicht gestellten Gelder für die Schulsozialarbeit und für das Chancenbudget der einzelnen Schulen. „Darauf muss der Schwerpunkt liegen“, sagte Anja Bensinger-Stolze, Vorstandmitglied Schule der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dem Evangelischen Pressedienst (epd). Vor allem müsse die Vernetzung der schulischen Ebene mit der Jugendhilfe vorangetrieben werden. Dabei müsse es das Ziel sein, „nicht nur die einzelnen Schüler zu unterstützen, sondern auch die Armut in den Familien zu überwinden“.

Die meisten Investitionen des Programms sind allerdings für den Schulbau vorgesehen. Weil es laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Schulbau einen Investitionsstau von rund 47 Milliarden Euro gibt, müsste das über ein anderes Programm gelöst werden. Das Startchancen-Programm sollte wirklich bei den Kindern, Jugendlichen und Schulen ankommen, die es jetzt brauchen, so Bensinger-Stolze.

„Ungleiches ungleich behandeln“

Auch innerhalb der Kultusministerkonferenz sei man sich nicht einig über die Ausgestaltung und Umsetzung des Startchancen-Programmes: „Die Verteilung der Gelder ist schwierig.“ Es müsse nicht nur geklärt werden, wie viel Geld die Länder als Pendant zum Bund hier investieren wollen, sondern auch auf welcher Basis diese Mittel verteilt werden sollen. Die GEW setze sich für eine sozial indizierte Verteilung der Gelder ein, ganz nach dem Motto: Ungleiches muss auch ungleich behandelt werden.

Ein weiteres Problem besteht nach ihren Worten darin, dass es in einigen Ländern bereits verschiedene Förderprojekte für Schulen in sozialen Brennpunkten gibt, die nicht gestrichen werden dürften, sondern umgebaut werden müssten. „Die Kultusministerkonferenz ist ein Gremium, das auf Konsens angelegt ist. Folglich sind einstimmige Beschlüsse extrem schwierig zu fassen.“ Da werde derzeit noch hinter verschlossenen Türen verhandelt, so Bensinger-Stolze. Sie hoffe jedoch, dass das Programm weder in der Finanzierung noch später in der Umsetzung zerrieben wird.

Dirk Baas


Armut

Paus: Kindergrundsicherung wird Leistungen verbessern




Wie viel Geld künftig in die Kindergrundsicherung fließt, bleibt weiter offen.
epd-bild/Detlef Heese
Ende August will die Bundesfamilienministerin die Kindergrundsicherung vom Kabinett auf den Weg bringen lassen. Doch was sie den Staat kosten wird und wie genau künftig Familien in Deutschland damit unterstützt werden, ist weiterhin nicht bekannt. Das ruft Verbände und Gewerkschaften auf den Plan.

Frankfurt a.M., Berlin (epd). Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat dem Bundestag eine „sehr frühzeitige“ Vorlage der Entwürfe zur geplanten Kindergrundsicherung versprochen. Die Bundesregierung werde diese rechtzeitig bis Ende August fertigstellen, sodass die Reform Anfang 2025 in Kraft treten könne, sagte er am 5. Juli bei einer Regierungsbefragung im Bundestag in Berlin. Zuvor hatte bereits Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine Kabinettsbefassung nach der Sommerpause angekündigt.

Zum finanziellen Umfang wollte sich Scholz nicht äußern. Die Regierung werde sich in den kommenden Tagen über die genaue Ausgestaltung unterhalten. Nach Angaben von Paus soll Ende August die von der Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Mit dem Gesetz werde es „tatsächlich Leistungsverbesserungen geben“, nur noch „kleine Dinge“ seien zu klären, sagte Paus am 3. Juli in den ARD-„Tagesthemen“.

Lindner bleibt skeptisch

Doch dass noch immer unklar ist, wie viel Geld dafür im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, sorgt für Kritik - zumal sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erneut kritisch zur Finanzierung äußerte. Im Haushalt sind derzeit nur zwei Milliarden Euro eingeplant.

Paus erläuterte, noch erfolge die Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Regierung und nicht mit den Fraktionen. Ihr Ziel sei es gewesen, das größte sozialpolitische Vorhaben der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht in der Öffentlichkeit zerreden zu lassen. Details zu ihren Plänen, um Kinderarmut zu bekämpfen, nannte Paus nicht. Auch beim Finanzbedarf legte sich Paus nicht fest. Die jährliche Summe werde sich zwischen zwei und zwölf Milliarden Euro bewegen.

GEW: Völlig falsches Signal

Als „völlig falsches Signal“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bewertet, dass die Finanzierung der geplanten Kindergrundsicherung im Haushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) offenbar nicht geklärt sei. Laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sind jährlich zwölf Milliarden Euro nötig, um die Kindergrundsicherung gut auszufinanzieren.

„Das größte sozialpolitische Projekt der Bundesregierung droht dem Sparkurs des Finanzministers zum Opfer zu fallen. Dabei braucht die Gesellschaft endlich eine klug finanzierte Kindergrundsicherung, um Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu schaffen sowie ihnen Bildungserfolge und Teilhabe zu ermöglichen. Das gilt insbesondere für Kinder aus armen Familien“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern am 4. Juli in Frankfurt a.M. Die Leistungen für Kinder müssten nicht nur gebündelt, sondern auch solide finanziert werden, um die ebenso richtigen wie ambitionierten Ziele, die an die Kindergrundsicherung geknüpft sind, zu erreichen.

„Gut jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Dass nun ausgerechnet auch bei dem größten sozialpolitischen Projekt der Bundesregierung offenbar der Rotstift angesetzt werden soll, ist verantwortungslos“, betonte Finnern.

Kindergrundsicherung soll ab 2025 ausgezahlt werden

Die neue Kindergrundsicherung soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 2025 ausgezahlt werden und bisherige Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterstützungen für Bildung und Teilhabe bündeln. Zugleich sollen Zugangshürden für Familien abgebaut werden. Paus hatte angesichts der von ihr geplanten Anhebung der Leistungen dafür bislang bis zu zwölf Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt. Finanzminister Lindner lehnte diese Summe ab.

Nach aktuellen Daten aus der Armutsforschung ist in Deutschland jedes fünfte Kind armutsgefährdet, weil die Eltern monatlich weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Das sind knapp 2,9 Millionen Mädchen und Jungen, davon rund 1,9 Millionen in Haushalten mit Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Die Einführung einer „armutsfesten“ Kindergrundsicherung ist aus Sicht der Bertelsmann Stiftung volkswirtschaftlich „eine gute Investition“. Sie rechne sich langfristig, erklärte die Stiftung in Gütersloh. Die Kindergrundsicherung solle daher auch in einer angespannten Haushaltslage politische Priorität haben.

VdK: Rotstift an der falschen Stelle angesetzt

„Den Rotstift beim Kampf gegen Kinderarmut zu zücken, ist komplett falsch. Am Wohlergehen von Kindern darf nicht gespart werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am 4. Juli in Berlin. Deutschland habe zwar eine Vielzahl an familienpolitischen Leistungen, trotzdem habe sich die Kinderarmut in den letzten Jahren weiter zementiert. „Das zeigt mir: Die Leistungen kommen bei den Betroffenen nicht an und reichen nicht aus. Jetzt braucht es einen Neustart im gemeinsamen Einsatz gegen Kinderarmut“, so Bentele. Um ernsthaft gegen Kinderarmut vorzugehen, brauche es mindestens zwölf Milliarden Euro. „Das Geld, das bisher für die Aktienrente vorgesehen ist, wäre in der Kindergrundsicherung gut und zukunftsfähig angelegt.“

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), kritisierte, der Regierung fehle weiterhin „eine realistische neu errechnete - höhere - Summe, die abbildet, was Kinder und Jugendliche wirklich brauchen“. Die Bundesgeschäftsführerin wiederholte die Forderung ihrer Organisation, sich von der Orientierung am sozialrechtlichen Minimum zu verabschieden. Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und eine angemessene Teilhabe müsse ein neu definierter „ausreichender Kindermindestbedarf“ sein. Das gehe nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln.

Auch der Deutsche Frauenrat appellierte an die Bundesregierung, die Kindergrundsicherung als das zentrale sozial- und armutspolitische Projekt ihrer Amtszeit in ausreichender Höhe zu finanzieren. „Auch anderthalb Jahre nach Amtsantritt der Fortschrittskoalition wächst jedes fünfte Kind in Armut auf. Wir brauchen eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums und eine deutliche Erhöhung der Leistung - und das kostet Geld“, sagte Vorsitzende Beate von Miquel. Sie forderte den Bundesfinanzminister auf, die Kindergrundsicherung nicht von Anfang an kleinzurechnen.



Armut

Unzufrieden über Kinderarmut



Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Eine Mehrheit der Deutschen ist unzufrieden mit der Bekämpfung der Ursachen. Die Bundesfamilienministerin hofft auf Abhilfe durch die Kindergrundsicherung.

Berlin (epd). Ein Großteil der Deutschen hält die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderarmut einer Umfrage zufolge für unzureichend. Lediglich sieben Prozent der Erwachsenen sowie fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen seien der Meinung, dass sehr viel zu deren Reduzierung getan werde, heißt es in dem am 6. Juli vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin vorgestellten Kinderreport 2023. Demnach finden 72 Prozent der Erwachsenen sowie 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen, dass nur wenig gegen Kinderarmut getan wird.

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, spricht sich ein Großteil der Befragten für die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit sowie für kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport aus. Eine Mehrheit plädiert überdies für kostenlose Ganztagsbetreuungen, kostenfreies Essen in Schulen und Kitas sowie günstigen Wohnraum.

Unterschiede in der Sensibilität für Armut

Der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks, Holger Hofmann, wies bei der Vorstellung des Berichts auf Unterschiede in der Sensibilität für Armut hin. Knapp 40 Prozent der befragten Erwachsenen mit Hauptschulabschluss, aber lediglich 19 Prozent derjenigen mit Abitur seien der Ansicht, dass wenig für die Bekämpfung von Kinderarmut getan wird. Unter Kindern und Jugendlichen teilten diese Auffassung 15 Prozent der Hauptschüler und lediglich fünf Prozent der Gymnasiasten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte bei der Vorstellung des Berichts geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut. Jedes fünfte Kind wachse in Deutschland in Armut auf. Dagegen sei ein „wirksames finanzielles Sicherheitsnetz“ erforderlich, sagte sie unter Anspielung auf die geplante Kindergrundsicherung. Hauptkriterium für deren Erhalt werde das Einkommen sein.

Hoffnung auf mehr Geld für Kindergrundsicherung

Im Rahmen der Kindergrundsicherung würden bestehende Leistungen durch eine einzige ersetzt. Sie sei zuversichtlich, dass für die ab 2025 geplante Kindergrundsicherung am Ende mehr als die bislang eingeplanten zwei Milliarden Euro im Haushalt bereitgestellt werden.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, sagte, Kinder zu bekommen, sei eines der Armutsrisiken in Deutschland. Nötig sei ein Gesamtkonzept, das mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet sei und umfassende Reformen bündele: „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen.“ Dafür gelte es, dicke Bretter zu bohren: „Mit kleinen Reförmchen kommen wir nicht weiter.“

Krüger: Kinderarmut ein Skandal

Kinderarmut in Deutschland sei ein „gesellschaftlicher Skandal“. Zu häufig erreichten die zur Verfügung Mittel stehenden Mittel nicht die Anspruchsberechtigten, sagte Krüger. Er forderte einen nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut.

Für den diesjährigen Kinderreport wurden im Januar 1.011 Erwachsene in computergestützten Telefoninterviews sowie 682 Kinder ab zehn Jahren und Jugendliche online befragt.

Bettina Gabbe


Familie

Ministerin will beim Elterngeld für Gutverdienende sparen




Wenn die Reform beim Elterngeld kommt, fallen rund 60.000 Eltern aus der Gruppe der Anspruchsberechtigten raus.
epd-bild/Gustavo Alàbiso
Bei der Finanzierung des Elterngeldes bahnt sich die nächste Auseinandersetzung innerhalb der Koalition an: Weil Familienministerin Lisa Paus sparen muss, sollen besonders gut verdienende Paare die Zahlung nicht mehr erhalten. Familienverbände reagierten entsetzt.

Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) plant Einsparungen beim Elterngeld für besonders gut verdienende Paare: Wer vor der Geburt über ein Jahreseinkommen von mindestens 150.000 Euro verfügt, soll die Geldleistung künftig nicht mehr bekommen. „Die weitere Senkung der Einkommensgrenze bedeutet weniger Papa für die allermeisten Kinder“, kritisierte das Bundesvorstandsmitglied des „Väteraufbruchs für Kinder“, Marcus Gnau. Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) lehnt die geplanten Einsparungen beim Elterngeld ebenfalls ab.

„Einsparungen auf anderen Wegen erreichen“

Die gerechte Aufteilung von Familienaufgaben werde damit für Viele unmöglich, kritisierte Vizepräsidentin Monika Arzberger am 5. Juli. Es müsse andere Lösungen geben, Einsparungen zu erreichen - ohne jungen Familien und insbesondere Frauen zu schaden. Der KDFB sehe das Vorhaben als deutlichen Widerspruch zum im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, Gleichstellung noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. Die Hürde für junge Menschen, sich für ein Kind zu entscheiden, werde höher gesetzt, mahnte Arzberger.

„Dies ist ein ganz schlechtes Signal an die Familien und gerade auch an die Paare, die planen, eine Familie zu gründen“, rügte auch Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, am 4. Juli. „Eigentlich bräuchte es beim Elterngeld weitere Verbesserungen statt Verschlechterungen, denn das Elterngeld ist seit seiner Einführung nicht erhöht worden - weder für die unteren noch für die mittleren Einkommensgruppen.“

Kürzung der Leistungen trifft vor allem Frauen

Zudem sei diese Neuregelung gleichstellungspolitisch höchst fraglich, weil ohne Lohnersatzleistung erfahrungsgemäß in der Regel die Frauen die Kinderbetreuung übernehmen werden. Die Kürzung träfe zwar keine von Armut betroffenen Familien, jedoch trifft sie die Mitte der Gesellschaft und damit Personen, die in der Regel mit einer sehr hohen Steuerquote die Gesellschaft tragen und denen häufig keine hohen Vermögen zur Verfügung stehen, so Zeh. Immer mehr Eltern würden bei Umsetzung der Pläne in Zukunft beim Elterngeld zunehmend leer ausgehen, zumal keine Inflationsanpassung der Obergrenze geplant sei.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sprach sich ebenfalls gegen das Vorhaben aus. Die CDU befürchtet dadurch Verschlechterungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Rund 60.000 Familien hätten vermutlich keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.

Paus: Alle Ressorts müssen sparen

Ministerin Paus nannte die Grenze von 150.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen am 4. Juli im Sender RTL/ntv. Die Grünen-Politikerin begründete den Schritt mit den für den Bundeshaushalt 2024 geforderten Einsparungen, die alle Ressorts erbringen müssten.

Sie habe sich entschieden, nicht die Leistung selbst zu kürzen, sondern den Kreis der Bezieher einzuschränken. Sie bedaure dies. Es sei ihr aber wichtig gewesen, die Leistung ungekürzt zu erhalten für diejenigen, die das Elterngeld bräuchten. Für die Gleichstellung von Frauen sei das indes „kein Glanzstück“, räumte die Grünen-Politikerin ein.

Geld fördert Aufteilung der Erziehungsarbeit

Das Elterngeld soll unter anderem dafür sorgen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen können. Aktuell bekommen Paare mit einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 300.000 Euro nach der Geburt eines Kindes Elterngeld, wenn sie im Job pausieren. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 250.000 Euro. Ausgezahlt werden bis zu 1.800 Euro im Monat. Der niedrigste Elterngeldbetrag sind 300 Euro für Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes kein oder ein sehr geringes Einkommen hatten. Grundregel ist, dass als Elterngeld 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens gezahlt werden. Wenn beide Elternteile im Job pausieren, verlängert sich die Elterngeldzeit.

Der „Väteraufbruch für Kinder“ kritisierte, dass abgesenkte Einkommensgrenzen neben der Förderung des Kindeswohls auch die Stärkung der Mütter, die auch im Elterngeldbezug finanziell eigenständig bleiben sollten, weiter ausbremse. Marcus Gnau forderte, die Einkommensgrenzen nicht abzusenken, sondern sie ersatzlos abzuschaffen und die Väterzeit auf mindestens 50 Prozent der gesetzlichen Elternzeit auszuweiten.

Unterdessen hat die Unternehmerin, Autorin und Digitalisierungsexpertin Verena Pausder auf „Change.org“ eine Petition gestartet, um die Einschränkungen beim Elterngeld zu stoppen. Am 6. Juli hatten bereits über 500.000 Personen unterschrieben.

Bettina Markmeyer, Markus Jantzer


Familie

Expertin: Streichung des Elterngeldes bei Reichen hat geringe Effekte



Berlin (epd). Die Berliner Wirtschaftsprofessorin Katharina Wrohlich hält es für unwahrscheinlich, dass eine Streichung des Elterngeldes für Paare mit mehr als 150.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen das Verhalten der Betroffenen beeinflusst. „Man muss bedenken, dass das Elterngeld ja bei 1.800 Euro pro Monat gedeckelt ist. Das heißt, für viele in dieser jetzt von den Einsparungen betroffenen Gruppe ersetzt das Elterngeld auch jetzt schon nur einen geringen Teil ihres Netto-Einkommens“, sagte die Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin am 5. Juli dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) will das Elterngeld für Besserverdiener streichen: Paare, die mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen einnehmen, sollen ab 2024 die staatliche Leistung nicht mehr erhalten. Derzeit liegt die Obergrenze bei 300.000 Euro.

Wrohlich schätzt, dass die Senkung der Einkommens-Obergrenze maximal vier bis fünf Prozent aller Paare mit neugeborenem Kind betrifft. „Die, die es trifft, haben ein sehr hohes Einkommen.“ Im Verhältnis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 150.000 bis 300.000 Euro mache ein Elterngeld von maximal 1.800 Euro pro Monat nur einen geringen Teil des Einkommens dieser reichen Paare aus. „Daher ist die Frage, inwiefern da wirklich Verhaltensänderungen zu erwarten sind“, sagte die Forscherin.

„Sozialpolitisch vertretbar“

Die von der Familienministerin angekündigte Sparmaßnahme sei aus sozialpolitischer Sicht vertretbar. Die gleichstellungspolitischen Ziele des Elterngeldes würden jedoch „zum Teil durch die Einsparungen konterkariert“, erklärte Wrohlich. Es sei ein wichtiges Ziel der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 gewesen, die ökonomische Unabhängigkeit beider Elternteile vom Partner zumindest teilweise zu ermöglichen.

Um die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen zu fördern, gibt es außer dem Elterngeld laut Wrohlich viele weitere Maßnahmen. „Seit vielen Jahren werden von zahlreichen Akteuren Reformen des Ehegattensplittings angemahnt. Das Ehegattensplitting - insbesondere in Kombination mit der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Minijobs - hemmt nachweislich die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen und fördert eine ungleiche Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in Familien.“ Eine Reform des Ehegattensplittings sei daher aus gleichstellungs- und auch aus arbeitsmarktpolitischer Perspektive sinnvoll, sagte Wrohlich.

Markus Jantzer


Migration

Umfrage: Wovon Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen abhängt




Geflüchtete im Ankunftszentrum in Bramsche-Hesepe in Niedersachsen
epd-bild/Detlef Heese
Eine Umfrage zeigt: Flüchtlinge sind in Deutschland meist willkommen, doch die Solidarität gegenüber den Menschen aus verschiedenen Regionen der Welt ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Es gebe "durchaus ein gewisses Ranking", erklärt der Sachverständigenrat für Migration.

Berlin (epd). Einer Umfrage des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) zufolge ist die Bereitschaft der Bevölkerung in Deutschland, Flüchtlinge zu unterstützen, grundsätzlich groß. Aber: Manche Flüchtlinge erfahren mehr Solidarität als andere, auch wenn die Unterschiede insgesamt betrachtet eher gering ausfallen, teilte der SVR am 5. Juli in Berlin mit.

Merkmale wie Herkunft, Geschlecht, Religion oder Bildungsniveau der Flüchtlinge sind demnach bedeutsam für das Maß an Hilfsbereitschaft, das ihnen die Bevölkerung entgegenbringt. Auch die politische Orientierung der Befragten und ihr Vertrauen in Institutionen wirkt sich auf ihre Aufnahmebereitschaft aus. Das geht aus den Antworten der über 4.000 Umfrage-Teilnehmer hervor, die telefonisch vom Umfrageinstitut forsa kontaktiert wurden.

Solidarität ist nicht überall gleich ausgeprägt

Die Bürgerinnen und Bürger sind ganz überwiegend solidarisch mit Flüchtlingen und ihnen gegenüber dementsprechend hilfsbereit. Drei von vier der Befragten würden spenden; zwei Drittel würden Flüchtlinge zu Behörden begleiten; knapp ein Drittel würde Flüchtlinge zuhause aufnehmen.

Allerdings erfahren nicht alle das gleiche Maß an Solidarität und Hilfsbereitschaft: „Es gibt im Hinblick auf unterschiedliche Flüchtlingsgruppen durchaus ein gewisses Ranking“, berichtet Nora Storz, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim SVR. „So hat das Herkunftsland eines Flüchtlings Einfluss auf die Solidarität der Aufnahmebevölkerung. Flüchtlingen aus der Ukraine würde mehr Solidarität entgegengebracht als solchen aus Syrien oder Nigeria. Diese Bevorzugung zeigt sich etwa in der höheren Bereitschaft der Befragten, ukrainische Flüchtlinge bei Behördengängen zu begleiten oder sie zeitweise zu Hause aufzunehmen“, berichtet Storz.

Männliche Muslime mit geringer Bildung oft im Nachteil

Die Befragungsergebnisse ließen zudem erkennen, dass christlichen, weiblichen und gut ausgebildeten Flüchtlingen eher geholfen würde als muslimischen, männlichen und gering gebildeten. „Auch wird Flüchtlingen, wenn sie zurückkehren wollen, mehr Hilfsbereitschaft entgegengebracht, als wenn sie eine Bleibeabsicht haben“, erläuterte Storz weiter.

Als besonders relevant für die Hilfs- und Aufnahmebereitschaft haben sich laut SVR die politische Einstellung, das Gefühl politischer Selbstwirksamkeit sowie das Vertrauen in Institutionen erwiesen. Storz: „Politisch links oder eher links eingestellte Befragte sind gegenüber allen drei Herkunftsgruppen der Flüchtlinge hilfsbereit, während politisch in der Mitte, eher rechts oder rechts stehende Befragte eine insgesamt niedrigere Hilfsbereitschaft aufweisen und zwischen ukrainischen Flüchtlingen auf der einen und Flüchtlingen aus Syrien oder Nigeria auf der anderen Seite unterscheiden.“

Weitere Publikation in Vorbereitung

Der vorliegende Policy Brief mit den Ergebnissen der Umfrage ist die erste von zwei geplanten Publikationen aus dem SVR-Forschungsprojekt „Solidarität in der Aufnahmegesellschaft: Wahrnehmung Geflüchteter und Determinanten für Engagement und Hilfsbereitschaft“, das von der Stiftung Mercator gefördert wird.

„Stereotype können Solidarität hemmen oder sogar zu Diskriminierung führen“, sagte Katja Lenz, Projektmanagerin der Stiftung Mercator. „Im Rahmen dieses Forschungsprojekts soll deshalb untersucht werden, welche Faktoren zu einer Ungleichbehandlung führen können und wie Solidarität gegenüber Schutzbedürftigen unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion, ihrem Geschlecht oder Bildungsstand gefördert werden kann.“

Dirk Baas


Migration

Experten schlagen Wohnraumreserve für Geflüchtete vor




Blick auf die Erstaufnahmeeinrichtung Bayernkaserne in München
epd-bild/mck
Etwa 1,2 Millionen Menschen haben im vergangenen Jahr Schutz in Deutschland gesucht, rund eine Million von ihnen kamen aus der Ukraine. Die Herausforderungen an Bund, Länder und Kommunen sind enorm.

Berlin (epd). Kommunale Migrationsexperten haben sich für Notfallkapazitäten in Städten und Gemeinden zur Unterbringung von geflüchteten Menschen ausgesprochen. Dafür bräuchten Kommunen aber auch langfristig finanzielle Sicherheit, heißt es in einer am 5. Juli in Berlin vom Mediendienst Integration vorgestellten Studie.

Bei jedem starken Anstieg der Geflüchtetenzahlen an Notlösungen zu stricken, lähme die Aktivitäten vor Ort, sagte Boris Kühn als einer der Autoren der Studie über „Kommunale Unterbringung von Geflüchteten“. Trotz angespannter Wohnungssituation in vielen Städten könne das Vorhalten von Unterkünften helfen, bei verstärkter Nachfrage „wenigstens gewisse Anstiege“ aufzufangen. Dabei könnten auch Absprachen mit öffentlichen Wohnungsgesellschaften helfen.

Werbung für ein „atmendes System“

Koautor Julian Schlicht verwies darauf, wie wichtig das Datenmanagement zum existierenden Gebäudebestand sowie der Kontakt zu potenziellen Vermietern sei. Kühn ist ehemaliger Flüchtlings- und Integrationsbeauftragter der Stadt Mössingen bei Tübingen und forscht an der Universität Hildesheim. Schlicht ist Koordinator für „Hilfen für Geflüchtete“ im Landkreis Tübingen.

Die Autoren plädieren für ein „atmendes System“, um zumindest „kleine und mittelgroße Wellen“ abzufedern. Es sei aber weder finanziell darstellbar noch politisch vertretbar, Unterkünfte im großen Rahmen vorzuhalten. Notmaßnahmen seien auch in Zukunft nicht vermeidbar, „wenn sich die Ankunftszahlen binnen weniger Monate vervielfachen“.

Weiter heißt es in der 26 Seiten umfassenden Expertise, basierend auf zahlreichen Interviews mit kommunalen Vertretern, viele Gemeinden und Städte seien mit der Aufnahme von Geflüchteten aktuell stark beansprucht. Allerdings sei die Frage nur schwer zu beantworten, ob Unterbringungskapazitäten aufgebraucht sind. Entscheidend für den Gestaltungsspielraum sei der politische Wille vor Ort, sagte Schlicht.

Wohnungsnot hält Menschen lange in Großunterkünften fest

„Unsere Gesprächspartner in den Kommunen sehen zwar keinen Notstand, keine Überlastung - aber eine Belastung beziehungsweise eine Situation, die für die Verwaltung herausfordernd ist“, heißt es. Je aktiver eine Kommune vorgehe, desto besser gelinge es ihr, auch in Krisensituationen zügig neue Unterkünfte zu akquirieren. Kommunen, die nach 2015/2016 die „Strukturen der Integrationsarbeit und Flüchtlingsaufnahme“ nicht wieder abgebaut oder sogar weiterentwickelt haben, seien im vergangenen Jahr mit Ausbruch des Ukraine-Krieges besser auf die erneute Herausforderung eingestellt gewesen.

Es seien allerdings nicht nur die hohen Zahlen der neu ankommenden Schutzsuchenden, „die das System unter Druck setzen“, sondern auch die Geflüchteten, „die schon lange im Aufnahmesystem sind und aufgrund des Wohnraummangels keine eigene Wohnung finden“, lautet ein Fazit.

Zudem habe die freie Wohnort-Wahl für Geflüchtete aus der Ukraine gezeigt, dass diese auch über private Kontakte Unterkünfte finden und damit das kommunale Aufnahmesystem entlasten. „Die Rekordzahlen Geflüchteter im Jahr 2022 waren nur dank dieser Freiheit und der Zivilgesellschaft zu bewältigen. Ein Festhalten am üblichen Verteilsystem hätte die Kommunen massiv überlastet“, schreiben die Autoren.

Lukas Philippi


Demografie

Professorin: Wir schauen, was Kinderwünsche beeinflusst




Katharina Spieß
epd-bild/Peter-Paul Weiler
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) forscht seit 50 Jahren. Die Arbeit geht den Fachleuten in Wiesbaden nicht aus, denn viele aktuelle Fragen, wie etwa die Folgen der alternden Gesellschaft, sind nur mittels Demografieforschung zu beantworten. Die Direktorin des Instituts, Katharina Spieß, erlaubt im Interview einen Blick hinter die Kulissen.

Wiesbaden (epd). Ob beim Fachkräftemangel, der Bildung von Kindern und Jugendlichen oder Überlegungen zum höheren Renteneintrittsalter: Kaum eine Debatte zu aktuellen Herausforderungen für Gesellschaft und Wirtschaft lässt sich ohne Bezug zum demografischen Wandel führen. Katharina Spieß, Professorin für Bevölkerungsökonomie an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, ist seit 2021 Direktorin des Instituts. Sie erläutert, wie sich der demografische Wandel gesellschaftlich gestalten lässt. Die Fragen stellte Christopher Hechler.

epd sozial: Frau Spieß, vor 50 Jahren gingen die Geburtenzahlen in Deutschland nach den starken Babyboomer-Jahrgängen massiv zurück. Herauszufinden, wieso das passierte, war damals der Anstoß zu Gründung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Welche Erkenntnisse hat das BiB dazu gewonnen, die heute noch relevant sind?

Katharina Spieß: Damals gab es neben den Babyboomern auch wegen der Zuwanderung von Gastarbeitern ein größeres Bevölkerungswachstum. Im Anschluss hat man vom sogenannten Pillenknick gesprochen und gedacht, dass die Antibabypille für die geringeren Geburtenzahlen der Folgejahre verantwortlich ist. Daran lag es aber nicht alleine. Es gab auch eine Veränderung in den Einstellungen und Lebensentwürfen der Menschen. Bei Paaren, beispielsweise, hat der Erwerbswunsch von Frauen zugenommen. Die Geburtenzahlen sind heute immer noch ein wichtiges Thema des BiB, doch es kam viel mehr dazu.

epd: Zum Beispiel?

Spieß: Wir schauen etwa, wer Kinderwünsche hat, wie diese beeinflusst werden und ob sie realisiert werden können oder nicht. Wir analysieren auch, wie sich Familienpolitik auf der einen und Kinderwünsche auf der anderen Seite zueinander verhalten. Wir untersuchen aus einer sozialwissenschaftlichen Perspektive auch die Nutzung von Maßnahmen der Reproduktionsmedizin. Oder ein anderes Beispiel: Zusammen mit Kolleginnen und einem Kollegen arbeite ich momentan an einer Studie zur Auswirkung des Kita-Ausbaus auf Schwangerschaftsabbrüche - da analysieren wir Daten aus den letzten Jahren. Insgesamt ist das Thema der Bevölkerungsentwicklung sehr viel komplexer, als nur zu schauen, ob die Geburtenrate hoch- oder runtergeht.

epd: Welchen Fokus legen Sie dabei?

Spieß: Unser Fokus ist der demografische Wandel, also die Veränderung der Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung. Das hat viel mit Politik, individuellen Einstellungen und Entscheidungen zu tun. Unterteilt ist das bei uns in „dreieinhalb“ Bereiche: erstens Familie und Fertilität, zweitens Migration und Mobilität, drittens Altern, Mortalität und Bevölkerungsdynamik sowie einer Gruppe, die sich mit Bildung und Humanvermögen befasst.

epd: Können Sie konkretisieren, was mit Humanvermögen gemeint ist?

Spieß: Dabei geht es nicht nur um die „Quantität“ der Bevölkerung, sondern um die „Qualität“: Wie sind Menschen ausgebildet, welche Fähigkeiten haben sie? Das beeinflusst die Produktivität unserer Gesellschaft. Zusammenfassend geht es bei unserer gesamten Forschung auch darum zu schauen, wie man den demografischen Wandel gestalten kann. Der demografische Wandel ist keine Schicksalsfrage, die wir hinnehmen müssen, wir können ihm etwas entgegensetzen.

epd: Die äußeren Umstände sind doch aber so, wie sie eben sind: Deutschland wird immer älter. Wie soll dieser Wandel gestaltet werden?

Spieß: Es geht heute eben nicht darum, wie wir Geburtenraten steigern, sondern es geht darum, Menschen zu ermöglichen, Kinderwünsche zu realisieren - etwa durch eine bessere Betreuung in den Kitas. Gibt es eine gute Kita-Betreuung, ändern sich Einstellungen und auch Kinderwünsche. Es geht aber auch darum, die wenigen Kinder, die wir haben, in ihren Potenzialen zu entwickeln. Eine zentrale Frage ist etwa, wie man alle Bildungspotenziale nutzen kann. Dieses Thema beginnt sehr früh, begleitet Menschen aber über ihr gesamtes Leben, über die Weiterbildung bis hin zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit bis ins höhere Alter.

epd: Der Auftrag des BiB ist es, die Bundesregierung in Sachen demografischer Wandel auf Basis der Forschung zu beraten. Nun ist aber beispielsweise klar, dass Bildungsangebote mit Investitionen zusammenhängen. Oder dass es angesichts des Fachkräftemangels in zahlreichen Bereichen auf Dauer vermutlich nicht ohne Migration gehen wird. Trotzdem diskutiert die Ampel-Koalition erbittert über die Kindergrundsicherung und dichtere EU-Außengrenzen. Ist es nicht frustrierend, an Lösungen zu forschen, die von der Politik angesichts solcher aktuellen Debatten vermutlich nicht umgesetzt werden?

Spieß: Das Thema Kita-Ausbau ist hierfür ein gutes Beispiel: Die Wissenschaft hat viele Jahrzehnte immer wieder darauf hingewiesen, dass sich in Deutschland hier etwas ändern muss, bis sich langsam auch etwas getan hat. Wir sind zwar noch nicht am Ziel, was eine gute flächendeckende Kita-Versorgung angeht, aber wir sind viel weiter als noch vor 20 Jahren. Was ich mit diesem Beispiel sagen will, ist, dass wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz allem immer wieder auf der Basis unserer Forschung beraten sollten und den Finger in die Wunde legen müssen. Wir dürfen allerdings nicht so naiv sein zu denken, dass alles umgesetzt wird. Letztendlich folgt die Politik anderen Rationalitäten als die Wissenschaft - aber manchmal würde auch ich mir wünschen, dass die Politik mutiger ist und bessere Kompromisse findet.

epd: Wie sieht die Beratung des BiB für die Politik genau aus?

Spieß: Neben unseren Forschungsstudien gibt es unsererseits auch Beratungsgespräche, Vorträge, Veranstaltungen und Broschüren, die unsere Forschungsergebnisse für die Öffentlichkeit und die Politik „übersetzen“. Im Auftrag der Bundesregierung und der Länder bieten wir auf unsere Webseite außerdem das Demografie-Portal an. Darin sammeln wir Praxisbeispiele zur Gestaltung des demografischen Wandels aus ganz Deutschland.

epd: Noch einmal mit dem Blick auf das Jubiläum des BiB: Wie hat sich die deutsche Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt?

Spieß: Sie ist älter, bunter und diverser geworden.

epd: Und auch einsamer?

Spieß: Ja zum Teil. Der Anteil derjenigen, die alleine in einem Haushalt leben, nimmt zu. Das hat bei älteren Menschen aber auch etwas mit der Lebenserwartung zu tun. Die Einsamkeit war während der Corona-Pandemie ein großes Thema - mit den Folgen kämpfen wir immer noch. Ich würde aber nicht sagen, dass wir insgesamt alle einsamer werden und alles düster zu beschreiben ist. Auch hier wieder ein Beispiel: Dass Großeltern ihre Enkelkinder betreuen, hat sich beispielsweise trotz des Kita-Ausbaus der vergangenen Jahre nicht verändert. Es gibt also immer noch eine Unterstützung der Generationen untereinander.

epd: Woran forscht das BiB derzeit?

Spieß: Zum Beispiel daran, dass die Lebenserwartung in Deutschland im Vergleich der westeuropäischen Länder eine der niedrigsten ist. Wir investieren nur wenig in die Gesundheitsvorsorge, das ist eines unserer Themen. Uns beschäftigt außerdem, dass während der Corona-Pandemie junge Menschen weniger mobil wurden. Wie wird sich das auf den Übergang in die Selbständigkeit auswirken, wenn junge Menschen später von zu Hause ausziehen? Wir haben auch ein großes Forschungsprojekt zum Leben der zu uns Geflüchteten Menschen aus der Ukraine: Wie sind sie integriert, wie zufrieden sind sie.



Bundesregierung

Stamp strebt Migrationsabkommen mit Moldau und Georgien an



Berlin (epd). Unter der Voraussetzung, dass Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, will der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), mit beiden Ländern Migrationsabkommen abschließen. Es gebe die Möglichkeit, sofort eine Partnerschaft zu schließen, sagte Stamp am 3. Juli in Berlin. Für die Einschränkung der irregulären Migration sei es aber „absolut entscheidend“, dass Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.

Stamp erläuterte, er habe mit beiden Ländern intensive Gespräche geführt. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten werde von den Ländern selbst gewünscht. Asylanträge von Menschen von als sicher eingestuften Ländern werden beschleunigt geprüft und entschieden. Dies mache es nicht mehr attraktiv, einen Asylantrag zu stellen, sagte Stamp. Derzeit würden fast alle Asylanträge von Menschen aus Moldau und Georgien abgelehnt.

Vorbildliche Kooperation bei Rückführungen

Beide Länder kooperierten bereits „vorbildlich“ im Bereich der Rückführungen, erläuterte Stamp weiter. Beim Migrationsabkommen geht es nach seinen Angaben darum, Saisonarbeiterregelungen zu vereinbaren und Migration zum Zweck der Bildung nach Deutschland zu ermöglichen. Zudem sei im Gespräch, Arbeitskräfte aus Moldau und Georgien, die in anderen europäischen Ländern prekär beschäftigt würden, gezielt für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Dabei gehe es vor allem um Pflegekräfte und Kraftfahrer.

Über die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten muss der Bundestag entscheiden. Noch liegt dazu kein konkreter Entwurf aus der Bundesregierung vor. Die Grünen hatten das Konzept sicherer Herkunftsstaaten in der Vergangenheit abgelehnt. Solch eine Einstufung benötigt auch die Zustimmung des Bundesrats.

Stamp soll als Sonderbevollmächtigter im Rahmen von Migrationsabkommen dafür sorgen, dass vor allem Herkunftsstaaten von Asylbewerbern mit wenig Chancen auf Anerkennung als Flüchtling Rückführungen ihrer Staatsbürger zulassen und auch unterstützen. Solch ein Migrationsabkommen wurde bislang mit Indien abgeschlossen. Die EU ist mit deutscher Unterstützung zudem im Gespräch über Vereinbarungen mit Tunesien.



Niedersachsen

Geflüchtete Kinder: Kabinett verlängert Notverordnung für Kitas



Hannover (epd). Angesichts des andauernden Krieges in der Ukraine verlängert Niedersachsen seine Notverordnung für Kindertagesstätten. Um mehr Plätze auch für geflüchtete Kinder zu schaffen, hatte das Land Ende März 2022 Personal- und Raumvorgaben für die Kitas vorübergehend gelockert. Die ursprünglich Ende Juli auslaufende Verordnung wird nun um ein Jahr verlängert, wie die Landesregierung am 3. Juli in ihrer Kabinettssitzung in Hannover beschloss.

Danach dürfen Krippen- und Kindergartengruppen jeweils ein Kind mehr aufnehmen als die 25 oder 15, die in Normalzeiten vorgesehen sind. Auch die Regeln zur Gruppenanzahl und den räumlichen Mindestanforderungen wurden gelockert. An der Notverordnung hatte unter anderem die Gewerkschaft ver.di Kritik geübt. Sie befürchtet eine Überlastung der Erzieherinnen und Erzieher.

Träger entscheiden eigenständig über Umsetzung der Verordnung

Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) betonte: „Die Träger der einzelnen Kindertagesstätten entscheiden eigenständig darüber, ob sie von den Möglichkeiten, die die Verordnung bietet, vor Ort Gebrauch machen wollen oder nicht.“ Dies ermögliche den Einrichtungen Flexibilität bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine. Es handle sich aber um keine Dauerlösung.

Die Ministerin verwies darauf, dass das Land von August an zwei Jahre lang mit rund 183 Millionen Euro eine Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergartengruppen fördern wolle. Investiert werden solle zudem unter anderem in Sprachkitas und in die Beschäftigung von Kräften, die noch in der Ausbildung sind. Angestrebt seien eine dauerhafte Entlastung und Qualitätssicherung.



Rheinland-Pfalz

Sieben Familiengrundschulzentren vor dem Start



Koblenz, Düsseldorf (epd). Im Rahmen eines Pilotprojektes werden ab Beginn des kommenden Schuljahres an zunächst sieben rheinland-pfälzischen Grundschulstandorten sogenannte Familiengrundschulzentren etabliert. Als erste Kommunen beteiligen sich die Städte Koblenz und Wittlich an dem Vorhaben. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) unterzeichnete am 3. Juli gemeinsam mit anderen Projektpartnern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Ziel ist es, die Bildungschancen von Kindern aus sozial benachteiligten Familien zu verbessern, und dafür unter anderem die Arbeit mit deren Eltern auszubauen.

Beteiligen wollen sich alle vier Grundschulen in Wittlich und drei Schulen in Koblenz. Als dritte Kommune könnte sich auch Ludwigshafen anschließen. In den „Familiengrundschulzentren“ soll es neben dem eigentlichen Schulunterricht und Förderstunden für Kinder auch Deutschkurse und andere Angebote für Eltern geben.

Schule soll Ort der Begegnung werden

Vorgesehen sind regelmäßige Sprechstunden für Eltern und Kinder. Schuldnerberatung, Selbstverteidigungstraining oder Kochkurse könnten das Programm vervollkommnen. All dies solle dafür sorgen, dass „Schule ein Ort der Begegnung wird, der auch für die Familien unserer Schülerinnen und Schüler zu einem sicheren Hafen im Sozialraum ist“, erklärte Hubig.

Rheinland-Pfalz greift mit dem Modellprojekt auf bereits bestehende Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zurück. An der dortigen „Initiative Familiengrundschulzentren NRW“ beteiligen sich mittlerweile 33 Kommunen. Bei der Umsetzung wird das Land von zwei Stiftungen, der Wübben Stiftung Bildung und der Auridis Stiftung, unterstützt.

Für Aufbau und Funktionieren des Pilotprojekts hat das Land 2023 und 2024 jeweils rund 350.000 Euro bereitgestellt. Die Stiftungen beteiligen sich nach Ministeriumsangaben im gleichen Zeitraum mit 140.000 Euro, die beiden Kommunen mit jeweils rund 100.000 Euro.




sozial-Branche

Armut

Tafeln weisen Vorwurf des undurchsichtigen Umgangs mit Spenden zurück




Helferinnen und Helfer der Frankfurter Tafel
epd-bild/Heike Lyding
Der Dachverband der Tafeln in Deutschland wehrt sich gegen Vorwürfe eines undurchsichtigen Umgangs mit Spendengeldern. Beim Bundestreffen in Mannheim ging es auch um die prekäre Situation der Tafeln.

Mannheim (epd). Der Vorstand der Tafel Deutschland weist Vorwürfe zurück, Spenden kämen nicht an der Basis an. Die Geschäftsführerin der Tafel Deutschland, Sirkka Jendis, verlas am 6. Juli in Mannheim eine Stellungnahme des Vereins. Allein im laufenden Jahr plane ihre Organisation, rund 30 Millionen Euro an die Mitgliedstafeln auszuschütten, sagte Jendis.

Das Nachrichtenportal „Business Insider“ hatte der Hilfsorganisation unter anderem einen intransparenten Umgang mit Spendengeldern vorgeworfen. Das digitale Wirtschaftsmagazin stützt seinen Bericht auf vertrauliche Mitteilungen. Die Stellungnahme von Tafel Deutschland ist vom Bundesverband und den zwölf Landesverbänden unterzeichnet.

Brühl: Tafeln arbeiten an der Grenze ihrer Möglichkeiten

Anlässlich des 24. Bundestafeltreffens, das bis zum 8. Juli in Mannheim stattfindet, informierte der Vorsitzende des Tafel-Dachverbandes, Jochen Brühl, über die aktuelle Lage. Die mehr als 960 Tafeln arbeiten demnach weiterhin an der Grenze ihrer Möglichkeiten. „Seit Ausbruch des Ukraine-Konfliktes kommen 50 Prozent mehr Menschen zu den Tafeln“, sagte der Diakon.

Gleichzeitig gingen Lebensmittelspenden um rund 76 Prozent zurück. Gründe dafür seien eine bessere Kalkulation der Lebensmittelhändler sowie konkurrierende Initiativen wie Foodsharing oder Start-ups, sagte Jendis. Die einzelnen Tafeln reagierten auf die Herausforderungen teilweise mit reduzierten Abgabemengen, teilweise mit Aufnahmestopps für Neukunden, zeige eine Umfrage des Verbands, an der sich 513 Tafeln beteiligten.

Problem: Zeitnahe Verteilung der vielen Lebensmittel

„Wir wollen Lebensmittel retten, und wir wollen Menschen helfen“, nannten Brühl und Jendis das Anliegen der Tafeln. Lebensmittel seien genügend da, sie müssten allerdings mit zeitlichem Aufwand zu den Tafeln transportiert werden. Eine Schwierigkeit sei dabei das knapp kalkulierte Mindesthaltbarkeitsdatum, beschrieb Brühl ein zentrales Problem der Verteilung.

Die überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer seien bereits durch die Corona-Pandemie und die Inflation an den Grenzen der Belastbarkeit angekommen. Es gebe immer weniger Menschen, die bereit seien, ihre Zeit für andere einzusetzen. Er wünsche sich, dass Ehrenamt ermöglicht und gefördert werde. Es sei „ein kostbares Gut“, sagte Brühl. Aktuell arbeiteten rund 60.000 Helferinnen und Helfer bei den Tafeln.

Gesetz zur Lebensmittelrettung gefordert

Der Vorsitzende richtete einen Appell an die Politik: „Fast 16 Millionen von Armut betroffene Menschen zu versorgen, ist eine staatliche Aufgabe.“ Ehrenamtliche könnten nur ergänzend tätig werden. Er stelle sich auf die Seite der Menschen, die „keine Stimme haben“, sagte Brühl und forderte unter anderem die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie ein Lebensmittelrettungsgesetz mit Schwerpunkt auf Ernährungsbildung.

Beim Bundestafeltreffen wählen die Mitglieder am 7. Juli einen neuen Vorstand. Jochen Brühl tritt nach zehn Jahren im Amt nicht mehr an. Bei der „langen Tafel“ am Tag darauf sollen die Mannheimer „Tafelwette“ aufgelöst und 24 Tonnen Lebensmittel an die Tafeln in und um Mannheim gespendet werden.

Matthias Pankau


Armut

Gastbeitrag

Ein VinziDorf für Marburg - neue Wege kommunaler Obdachlosenhilfe




Monique Meier
epd-bild/Stadt Marburg/Stefanie Ingwersen
Die hessische Stadt Marburg ist bereits gut aufgestellt in ihrer Obdachlosenhilfe. Jahrelange schlüssige Kommunalpolitik trägt Früchte. Nun betritt die Stadt Neuland: Ein "VinziDorf" nach österreichischen Vorbild mit zwölf Tiny-Houses ensteht. Monique Meier, Sozialplanerin im Magistrat, erläutert im Gastbeitrag für epd sozial, wie es seit 2021 von der Idee zur Umsetzung kommt.

In der Universitätsstadt Marburg hat die Unterstützung bei Obdach- und Wohnungslosigkeit einen hohen Stellenwert und es gibt bereits zahlreiche Angebote verschiedener Träger und Institutionen. Die Stadt stellt gemäß Paragraf 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Unterkünfte für obdachlose Menschen zur Verfügung, hilft den Betroffenen mit Wohnangeboten und bietet pädagogische Begleitung bei der Rückkehr in ein reguläres Mietverhältnis an beziehungsweise bei der Integration in andere Hilfesysteme.

Die städtische Sozialplanung hat die Aufgabe, die strategische Steuerung in kommunalen Handlungsbereichen zu verbessern und die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Hierzu gehört unter anderem die Förderung der Wohnungslosenhilfe in Kooperation mit dem Fachdienst Wohnungswesen in Abstimmung mit allen regional Agierenden. Eine Fachgruppe arbeitet an der Umsetzung eines Gesamtkonzepts zur Wohnungslosenhilfe und berät neue Ansätze.

Angebotsvielfalt kobiniert mit pädagogischer Unterstützung

Die Neuausrichtung der kommunalen Obdachlosenhilfe beruht auf dem Grundsatz, eine Angebotsvielfalt mit pädagogischer Unterstützung vorzuhalten. Zu der Weiterentwicklung der Strukturen in Marburg gehört zum einen das Modellprojekt „Probewohnen“, das erfolgreich verstetigt werden konnte. Die Stadt mietet hierfür Wohnungen an und ehemals obdachlose Menschen werden auf dem Weg zum eigenen Mietvertrag begleitet. Zum anderen wurde ein Angebot speziell für obdachlose Frauen, Paare und Familien realisiert. Hierfür ist ein Haus in einem Wohnviertel als entsprechende Unterkunft mit Gemeinschaftsraum und Büro für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgestaltet worden. Durch Beteiligung der Nachbarschaft ist das Angebot gut im Quartier integriert und wird von der Zielgruppe positiv angenommen.

Für alleinstehende obdachlose Männer, die keine andere Perspektive wie etwa das „Betreute Wohnen“ oder eine eigene Wohnung haben, plant die Stadt Marburg ein „VinziDorf“ mit zwölf Tiny-Houses. Die Grundidee ist, dass jeder Bewohner ein kleines Haus mit einfacher Möblierung und sanitärer Grundausstattung bewohnen kann und es ein Gemeinschaftshaus gibt.

Vorbilder in Österreich

Vorbild und Namensgeber für den Marburger Weg sind die VinziDörfer in Österreich, wie sie vom Pfarrer Wolfgang Pucher von der Vinzenzgemeinschaft entwickelt und gemeinsam mit dem Wiener Architekturbüro „gaupenraub+/-“ umgesetzt worden sind.

2021 hat das Marburger Stadtparlament einen Beschluss zum Bau des VinziDorfes gefasst und die Umsetzbarkeit wurde in mehreren Schritten geprüft. Die Stadt Marburg und die städtische Wohnungsbaugesellschaft GeWoBau haben die Idee daraufhin unter anderem mit der AG „Wohnungslosenhilfe“ besprochen, als sinnvoll eingeschätzt und zur Umsetzung empfohlen. Zielgruppe sind Männer, die ohne Chance auf regulären Wohnraum sind und in städtischen Unterkünften Obdach erhalten. In Abgrenzung zu anderen Angeboten, wie beispielsweise dem „Probewohnen“, wird bei der Zielgruppe des VinziDorfes davon ausgegangen, dass hier aktuell keine oder nur eine geringe Chance besteht, weiterführende Angebote im Hilfesystem in Anspruch nehmen zu können. Die Stadt wird anhand der Bedarfsplanung zwölf Plätze im VinziDorf einrichten.

Nach der fachlich-inhaltlichen Abstimmung und Entscheidung, ein VinziDorf als städtisches Angebot zu realisieren, wurde eine Steuerungsgruppe gegründet, die den Gesamtprozess koordiniert. Sie setzt sich zusammen aus Vertretungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GeWoBau, des Fachdienstes Stadtplanung und Denkmalschutz, des Fachdienstes Wohnungswesen, der Stabsstelle Bürgerinnenbeteiligung und der Sozialplanung.

Überregional steht die Stadt Marburg mit den VinziWerken Österreich im Austausch und hat mit der Vinzenzgemeinschaft Eggenberg eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Bürgerbeteiligung wird großgeschrieben

Für den Beteiligungsprozess wurde zudem ein begleitender Projektbeirat gegründet, in dem ein breites Bündnis unterschiedlicher Einrichtungen vertreten ist. Der Beirat hat im ersten Halbjahr 2022 einen Auftakt-Workshop angeboten, bei dem Kriterien für einen geeigneten Standort erarbeitet worden sind. Ergänzend zu dieser Veranstaltung fand ein Austausch mit den Marburger Ortsbeiräten statt.

Anknüpfend an die Auftaktveranstaltung fand in der zweiten Jahreshälfte ein Workshop in Kooperation mit der Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf (FAM) statt, bei dem es um die Lebenswelten obdachloser Menschen, um Herausforderungen und Schwierigkeiten im Freiwilligenengagement ging. Als ein Workshop-Ergebnis haben sich Engagierte für einzelne Projekte angemeldet.

Interessierte Marburger können sich über ein Engagement-Bündnis an der Umsetzung des VinziDorfs beteiligen. Jede und jeder kann diesem beitreten und das Vorhaben über unterschiedliche Wege unterstützen. So ist es möglich, mit dem eigenen Namen für die Idee zu werben. Engagierte können später auch beim Bau der Häuser helfen oder beim Anlegen eines Gartens.

Sorgfältige Suche nach dem besten Standort

Die Standortfindung beruht auf einer sorgfältigen Prüfung verschiedener Möglichkeiten durch die im Sommer 2022 gegründete AG „Standortplanung“ und einer Beratung durch das Büro „gaupenraub+/-“. Als Entscheidungsgrundlage dienten verschiedene Standortkriterien, die anhand von Stadtplanungsaspekten und der Workshop-Ergebnisse festgelegt worden sind. Zudem wurden Betroffene einbezogen, die insbesondere eine zentrumsnahe Lage sowie eine gute ÖPNV-Anbindung als sehr wichtig betonten und den Wunsch nach einem ruhigen, grünen Standort äußerten.

2023 wurde ein Grundstück gefunden. Zu den entscheidenden Standortfaktoren gehörten: Grundstücksgröße und Beschaffenheit, Naturraum, baulicher Bestand und vorhandene Versorgungsinfrastruktur, sowie die Lage im Quartier. Die ausgewählte Fläche befindet sich auf einem parkähnlichen Gelände im Stadtteil „Hansenhaus“. Der Standort liegt zentral, ruhig, ist an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und weist eine gute Infrastruktur auf.

Die zukünftige Nachbarschaft wurde von Anfang an einbezogen und zu einem Informationsnachmittag in Form eines Grillfests eingeladen. Um mit den Anwohnerinnen und Anwohnern im Austausch zu bleiben und Anregungen für die weiterführende Planung aufzunehmen, folgt im Sommer 2023 eine Veranstaltung mit dem Planungsbüro.

Baubeginn für Ende 2024 geplant

Aktuell wird eine Beschlussvorlage für das Stadtparlament erarbeitet, die die Bauplanung der GeWoBau und das städtische Betriebskonzept für das Marburger VinziDorf darstellen wird. Im Konzept werden grundlegende Themen, wie die notwendigen Personalressourcen und ein Raumbedarfsplan verschriftlicht. Der Projektbeirat wurde in die Beratungen einbezogen. Beispiele für weiterführende Ideen sind ein „Beratungsraum für externe Anbieterinnen“, der die sozialräumliche Infrastruktur sinnvoll ergänzen würde und eine Werkstatt für handwerkliche Tätigkeiten.

Die abgestimmte Vorlage wird im Herbst 2023 zur Beschlussfassung in die politischen Gremien gegeben. Nach einem erfolgten Bebauungsplanverfahren mit weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bürgerbeteiligung kann das VinziDorf dann voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 gebaut werden.



Vereinte Nationen

70 Jahre Kinderhilfswerk Unicef in Deutschland



Köln (epd). Das Deutsche Komitee für das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, Unicef, feiert sein 70-jähriges Bestehen. In den zurückliegenden Jahrzehnten habe die Organisation mit ihren Spendern und Unterstützern dazu beigetragen, dass weltweit mehr Kinder überlebten, zur Schule gingen und vor Ausbeutung geschützt würden, teilte Unicef Deutschland am 30. Juni zum Stichtag mit. Auch im eigenen Land setze sich Unicef Deutschland mit seinen rund 8.000 Ehrenamtlichen für die Verwirklichung der Kinderrechte ein.

Am 30. Juni 1953 gründeten engagierte Bürger aus Köln das Komitee aus Dankbarkeit für die humanitäre Hilfe in der internationalen Gemeinschaft für Kinder im kriegszerstörten Deutschland.

Steinmeier: Starker Akteur im weltweiten Verbund

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte Unicef Deutschland zum Geburtstag als einen starken Akteur im weltweiten Kinderhilfswerk. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen sei heute ebenso nötig wie zur Zeit seiner Gründung, sagte Steinmeier in seiner offiziellen Grußbotschaft. Kriege und Krisen, Hungersnöte und Mangelernährung, Armut und Bildungsarmut seien „andauernde Geißeln der Menschheit“. Kinder litten besonders. „Handeln mit Unicef zur Unterstützung von Kindern in Not bedeutet Handeln für eine menschlichere Welt“, erklärte Steinmeier.

Im vergangenen habe Jahr Unicef Deutschland die höchste Unterstützung seiner Geschichte erhalten, insbesondere dank Spenden für die Hilfe für ukrainische Kinder, erklärte die Organisation. Das Deutsche Komitee erhielt nach eigenen Angaben im Jahr 2022 rund 247,6 Millionen Euro.

Kinderrechtskonvention als Fundament der Arbeit

Seit 1989 ist die UN-Kinderrechtskonvention Grundlage der Unicef-Arbeit. Unicef Deutschland habe maßgeblich dazu beigetragen, die Kinderrechtskonvention hierzulande bekannt zu machen, hieß es. Unicef Deutschland unterstützte immer wieder Themen im Bereich Frieden und Menschenrechte. 1994 etwa wurden in Deutschland mit weiteren Organisationen 150.000 Unterschriften gesammelt, um der weltweiten Forderung nach Ächtung von Landminen Nachdruck zu verleihen.

1998 rief Unicef Deutschland zusammen mit dem Model Waris Dirie, Autorin des autobiografischen Romans „Wüstenblume“, zum Kampf gegen die Genitalverstümmelung oder Beschneidung von Mädchen auf. Mit Hilfe von Spenden aus Deutschland wurden in den Folgejahren Bildungs- und Aufklärungsprogramme unterstützt, durch die sich beispielsweise im Senegal Dörfer zur Abkehr von der Tradition entschieden.

Im vergangenen Jahr verstärkte Unicef Deutschland sein Programm „Kinderrechteschulen“. Das Trainingskonzept ermöglicht es Grundschulen, Kinderrechte im Schulalltag zu verankern. Das Programm wird den Angaben zufolge momentan in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein umgesetzt.



Kirchen

Diakonie: "Lieber akzeptable Betreuung für alle als ideale für wenige"




Andreas Dexheimer
epd-bild/Diakonie Rosenheim
Zu wenig Fachkräfte, zu wenig Wohnungen: Das sind die Hauptsorgen des Diakonischen Werks Rosenheim, das in diesem Jahr 50. Vereinsgründungsfest feiert.

Rosenheim (epd). Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Rosenheim, Andreas Dexheimer, hat die Probleme Fachkräftemangel und den knappen Wohnraum deutlich vor Augen. Er fordert ehrliche Diskussionen in der Politik über Qualitätsstandards, wenn das Personal nicht mehr da ist, und Nachverdichtung in Ballungsräumen, wenn es wieder mehr neue Wohnungen geben soll. Die Fragen stellte Susanne Schröder.

epd sozial: Herr Dexheimer, was ist im 50. Jahr der Diakonie Rosenheim das drängendste Problem?

Andreas Dexheimer: Es sind zwei. Der Fachkräftemangel ist mittlerweile dramatisch. Wir haben im Sozialbereich über viele Jahre hinweg höhere Standards aufgebaut - das war und ist fachlich sehr sinnvoll und richtig! Aber wir finden jetzt die Leute nicht mehr, die die nötige Qualifikation und die persönliche Eignung für den Beruf mitbringen. Fachkräfte aus dem Ausland zu holen, hilft da kaum weiter. Stattdessen müssen wir die Berufe attraktiver machen, ihr Ansehen und das Einkommen heben, Belastungen abbauen - und viel mehr Menschen ausbilden.

epd: Aber das versuchen ja auch andere Berufsgruppen, die unter dem Arbeitskräftemangel leiden …

Dexheimer: Richtig, ob Bilanzbuchhaltung, Soziale Arbeit oder Handwerk: Wir buhlen alle um Fachkräfte, aber der Arbeitsmarkt in Deutschland ist limitiert. Es sind nicht genug Leute da. Auf lange Sicht müssen wir die Debatte führen: Finden wir noch Menschen mit der geforderten Qualifikation, die die Arbeit machen? Oder andersrum: Entweder betreuen Fachkräfte weniger Menschen in der gewünschten Qualität - oder wir betreuen möglichst alle, aber nicht in idealer Qualität.

epd: Das klingt drastisch. Was wäre Ihre Wahl?

Dexheimer: Als christlicher Sozialarbeiter plädiere ich sehr für die zweite Variante. Nehmen wir die Kinderbetreuung: Wenn eine Familie keinen Platz in der Kita bekommt, ist das für manche existenzbedrohend. Gerade in den Metropolregionen können es sich die Menschen nicht leisten, auf ein Gehalt zu verzichten, um die Kinder daheim zu behalten. Wir dürfen niemanden im Regen stehen lassen. Wir müssen unsere Ressourcen allen zur Verfügung stellen, sonst wird es ungerecht.

epd: Aber die Ansprüche an Betreuung sind heutzutage hoch, lässt sich das so einfach herunterschrauben?

Dexheimer: Wir wissen, dass eine hohe Qualität das Beste wäre. Aber wir müssen uns auch ehrlich machen: Bei diesem Fachkräftemangel können wir das Niveau nicht halten, wenn wir weiterhin allen einen Betreuungsplatz bieten wollen. Und lieber biete ich eine akzeptable Betreuung für alle, als eine ideale für wenige.

epd: Sie sprachen von einer zweiten Herausforderung.

Dexheimer: Das zweite zentrale Problem ist die Wohnraumknappheit in metropolen Regionen. Selbst der gut situierte Mittelstand, der auch bereit wäre, höhere Mieten zu zahlen, findet keinen adäquaten Wohnraum mehr. Das hat Einfluss auf so etwas Privates wie Familienplanung. Viele sagen: „Ein Kind geht in einer Zwei-Zimmer-Wohnung gerade noch, aber zwei nicht.“ Außerdem sehen wir die Zunahme von faktischer Armut: Wenn jemand mit 2200 Euro netto ordentlich verdient, aber 1500 Euro für Miete ausgeben muss, dann bleiben ihm gerade noch 700 Euro zum Leben. Das ist faktische Armut, taucht aber in keiner Statistik auf.

epd: Es wird schon viel gebaut, aber es reicht nicht. Wie bekommt man das Problem in den Griff?

Dexheimer: Wohnraum schaffen ist eine staatliche Aufgabe. Die Politik von Kommunen, Ländern und dem Bund kann darauf direkt Einfluss nehmen, das ist beim Fachkräftemangel viel schwieriger. Wir brauchen signifikant mehr sozialen Wohnungsbau. Aber auch das ist nicht kostenfrei: Die logischen Folgen sind Nachverdichtung, mehr Verkehr, hohe Investitionen - davor schrecken dann viele zurück. Unsere Aufgabe als Diakonie ist es, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen und zu sagen: Es muss mehr passieren, wir brauchen viel mehr bezahlbaren Wohnraum.



Verbände

KDA: "Pflege-Triage" zeigt Mängel des Pflegesystems



Berlin (epd). Berichte über Kliniken, die ihre Notaufnahme schließen müssen, weil sie nicht genügend betreute Betten frei haben, sind aus Sicht des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) alarmierend. „Die Krise des Gesundheits- und des Pflegesystems wird lebensbedrohlich, wenn Notaufnahmen schließen müssen und Pflegeeinrichtungen Menschen mit höheren Pflegegraden abweisen. Diese Form der ‚Pflege-Triage‘ ist mit unserem Verständnis von Menschenwürde und Sozialstaat nicht vereinbar“, sagte Helmut Kneppe, Vorsitzender des KDA, am 30. Juni in Berlin.

Zur Behebung der Misere forderte er, die Prävention zu stärken und die intersektorelle Zusammenarbeit auszubauen, „um effektive Versorgungsnetze zu knüpfen“. Als ein Grund für die enge Bettenkapazität in Kliniken wird neben dem Personalmangel auch eine zunehmend schwierigere Suche nach einer Anschlussversorgung für Menschen mit Pflegebedarf genannt. Pflegeeinrichtungen begründeten die Ablehnung der Aufnahme von Menschen mit einem höheren Pflegegrad mit einer Überlastung des Personals.

Entlassungsmanagement muss sektorenübergreifend funktionieren

Abhilfe sei aber möglich, so Kneppe: „Eine stärkere Zusammenarbeit der Versorgungsbereiche ermöglicht eine zielgerichtetere Versorgung im Einzelfall und kann Klinikaufenthalte reduzieren.“ Als Beispiele im klinischen Bereich nannte er Übergangsstationen mit Kurzzeitpflege oder das Entlassungsmanagement. „Wir sollten schon ab der Aufnahme in eine Klinik das Entlassungsmanagement sektorenübergreifend mit allen Beteiligten planen.“ Wichtig sei dabei auch die frühe Einbindung der Familien. In die Versorgungsnetze sollten auch Ehrenamtliche und Nachbarschaftsinitiativen eingebunden werden.

„In Wiesbaden hatte eine Zusammenarbeit von Rettungsdiensten und Altenhilfe eine spürbare Reduktion der Klinikeinweisung zur Folge. In Rheinland-Pfalz übernehmen Advanced Practice Nurses Hausbesuche, in Hamburg werden Bürgerinnen und Bürgern ab einem Alter von 70 Jahren Hausbesuche angeboten“, berichtete der KDA-Chef über gute Beispiel der Prävention: „Die Krise der sozialen Systeme ist abwendbar. Hier sind die öffentliche Hand und der Gesetzgeber in der Pflicht.“



Gesundheit

Deutsche Krebshilfe erhielt mehr Spenden



Bonn (epd). Die Deutsche Krebshilfe hat ihre Spendeneinnahmen 2022 erhöht. Insgesamt wurden 165 Millionen Euro an die gemeinnützige Organisation überwiesen, 13 Millionen Euro mehr als 2021, wie die Stiftung am 5. Juli in Bonn mitteilte. Mit den Geldern konnten demnach 124 neue Forschungsprojekte und -initiativen auf den Weg gebracht werden. Die private Förderorganisation unterstützt neben der Krebsforschung auch die wissenschaftliche Nachwuchsförderung in der Onkologie.

Zu den unterstützten Projekten zählt den Angaben zufolge eine Initiative zur besseren Versorgung von Krebspatienten mit Migrationshintergrund. Neben den Forschungsprojekten flossen die Spenden auch in die Unterstützung von Kliniken und den Ausbau wissenschaftlicher Infrastruktur wie etwa das Programm zur Förderung von Krebs-Exzellenzzentren. Auch die Unterstützung der Krebs-Selbsthilfeorganisationen und von Menschen, die durch ihre Krebserkrankung in finanzielle Not geraten sind, wurde fortgeführt.

Insgesamt spendeten rund 344.000 Privatpersonen und 6.330 Unternehmen 35 Millionen Euro. Weitere 96 Millionen Euro erhielt die Stiftung aus Nachlässen. „Wir sind überaus dankbar für das nach wie vor große Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre krebskranken Mitmenschen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Gerd Nettekoven.



Gesundheit

Portal "Weisse Liste" mit Krankenhaussuche für bestimmte Operationen



Gütersloh, Bayreuth (epd). Das Krankenhaus-Vergleichsportal „www.weisse-liste.de“ der Bertelsmann Stiftung ist um eine neue Suchfunktion erweitert worden. Patientinnen und Patienten können nun gezielt Informationen abrufen, welche Kliniken in Deutschland für die drei Behandlungsfälle Brustkrebs-OP sowie Knie- und Hüftgelenksersatz empfehlenswert sind, wie die Stiftung am 6. Juli in Gütersloh mitteilte. Die Bewertungen sind demnach wissenschaftlich fundiert. Als Grundlage dienten die gesetzlichen Qualitätsberichte der einzelnen Krankenhäuser, Patientenbefragungen und Fallzahlen sowie anerkannte Zertifizierungen, hieß es.

Das 2008 gestartete Portal ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Die neue Qualitätseinschätzung basiert den Angaben zufolge auf einem Messverfahren („Composite Measure“), das in Zusammenarbeit mit der Universität Bayreuth entwickelt wurde. Als Datenquelle für die Berechnung dieser Kennzahl dienen vor allem die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Zudem fließen die Ergebnisse von Patientenbefragungen der „Weissen Liste“ sowie von den Krankenkassen AOK und KKH mit ein. Auch Zentrumszertifizierungen der medizinischen Fachgesellschaften sind demnach enthalten.




sozial-Recht

Bundesarbeitsgericht

Bei Arbeitszeitbetrug darf offene Videoüberwachung als Beweis dienen




Eingang zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt
epd-bild/Jens-Ulrich Koch
Arbeitgeber müssen für eine Videoüberwachung ihrer Beschäftigten gute Gründe haben. Halten sie sich nicht an sämtliche Datenschutzregeln, können sie im Kündigungsschutzprozess die Aufnahmen aus einer offenen Videoüberwachung aber dennoch als Beweismittel verwenden, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Erfurt (epd). Bei einem möglichen Arbeitszeitbetrug können Arbeitgeber eine Videoüberwachung auch ohne Einhaltung aller Datenschutzregeln als Beweismittel verwenden. Voraussetzung hierfür sei, dass es sich um eine offene und damit für jedermann erkennbare Videoüberwachung gehandelt habe und ein „vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht“, urteilte am 29. Juni das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Kündigungsrechtsstreit.

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber bei der Videoüberwachung nicht schalten und walten, wie er will. Selbst wenn die Videokameras sichtbar angebracht sind, bedarf es nach einem BAG-Beschluss vom 14. Dezember 2004 grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrats. Denn schließlich werden die Beschäftigten durch die Aufnahmen in ihrem Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Für die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume muss der Arbeitgeber daher ein „schutzwürdiges Interesse“ haben. Fällt dieses Interesse weg, müssen die Aufnahmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich gelöscht werden.

Vergütung für nicht angetretene Arbeitsschicht

Im aktuell entschiedenen Fall ging es um einen Mann aus Niedersachsen, der zuletzt als Teamsprecher in einer Gießerei beschäftigt war. Als der Arbeitgeber einen anonymen Hinweis erhielt, dass der Mann ein Jahr zuvor, im Juni 2018, seine sogenannte Mehrarbeitsschicht nicht angetreten hatte, diese aber vergütet bekam, wertete der Arbeitgeber die Aufnahmen aus der offenen Videoüberwachung im Betrieb aus.

Die Filme stammten von Kameras, die sichtbar an den Werkstoren hingen. Ein Piktogramm an den Eingängen wies zudem auf die Videoüberwachung hin. Der Arbeitgeber stellte in den Aufnahmen fest, dass der Kläger zwar das Werksgelände betreten, aber noch vor Schichtbeginn wieder verlassen hatte. Ihm wurde wegen Arbeitszeitbetrug fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt.

Kläger sieht Verstoß gegen den Datenschutz

Der Gießereiarbeiter hielt die Kündigung für unwirksam. Die Videoaufnahmen dürften im Kündigungsschutzprozess nicht als Beweismittel verwertet werden, wandte er ein. Denn der Arbeitgeber habe gegen den Datenschutz verstoßen. Es sei unverhältnismäßig, dass alle Werkstore gefilmt und die Mitarbeiter so überwacht würden. Auch dürften die Videos nicht so lange gespeichert werden. Weil der anonyme Hinweis erst nach rund einem Jahr eingegangen sei, hätten die Aufnahmen längst gelöscht werden müssen, so der Kläger.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover gab der Kündigungsschutzklage statt, ohne die Videoaufzeichnungen zu berücksichtigen.

Das BAG gab jedoch dem Arbeitgeber recht und verwies das Verfahren an das LAG zurück. Die Videoaufnahmen könnten durchaus als Beweis für einen Arbeitszeitbetrug dienen. Wenn es sich - wie hier - um eine offene und damit für jedermann erkennbare Videoüberwachung handele und ein „vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht“, spiele es auch keine Rolle, wenn die Überwachung nicht in jeder Hinsicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspreche.

Keine schwerwiegende Grundrechtsverletzung

Anderes könne gelten, wenn die offene Videoüberwachung eine „schwerwiegende Grundrechtsverletzung“ darstellt, etwa eine Überwachung auf der Toilette. In dem zu klärenden Fall liege eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung jedoch nicht vor.

Hinsichtlich der langen Speicherdauer der Aufnahmen urteilte das BAG: In einem solchen Fall sei es grundsätzlich irrelevant, „wie lange der Arbeitgeber mit der erstmaligen Einsichtnahme in das Bildmaterial zugewartet und es bis dahin vorgehalten hat“.

Für eine verdeckte Videoüberwachung gelten besonders strenge Anforderungen. Hierbei bedarf es regelmäßig einer Zustimmung des Betriebsrats. Das gilt jedoch nicht, wenn die Arbeitnehmer der heimlichen Überwachung in dem zu überwachenden Betriebsbereich zugestimmt haben und ein Anfangsverdacht für eine Straftat wie beispielsweise Diebstahl besteht, urteilte das BAG am 20. Oktober 2016.

Dann seien die Aufnahmen in einem Kündigungsschutzverfahren ebenfalls als Beweismittel verwertbar. Voraussetzung hierfür sei, dass sich der Verdacht gegen einen abgrenzbaren Kreis von Arbeitnehmern richte und kein milderes Mittel als die Videoüberwachung zur Verfügung stehe.

Auch „Zufallsfunde“ in Aufnahmen verwertbar

Bereits am 22. September 2016 hatte das BAG entschieden, dass auch „Zufallsfunde“ bei einer verdeckten Videoüberwachung im Betrieb als Beweismittel in einem Kündigungsrechtsstreit verwertet werden dürfen. Das Gericht bestätigte damit die fristlose Kündigung einer Supermarktkassiererin. Ihr Kassenbereich wurde wegen des Verdachts eines Zigarettendiebstahls verdeckt mit Video überwacht. Dabei entdeckte der Arbeitgeber, dass die Frau Pfandgeld unterschlagen hatte.

Az.: 2 AZR 296/22 (Bundesarbeitsgericht Datenschutz)

Az.: 1 ABR 34/03 (Bundesarbeitsgericht Betriebsrat)

Az.: 2 AZR 395/15 (Bundesarbeitsgericht verdeckte Videoüberwachung Betriebsrat)

Az.: 2 AZR 848/15 (Bundesarbeitsgericht Zufallsfund)

Frank Leth


Bundesfinanzhof

Steuerminderung für Fettabsaugung



München (epd). Frauen mit einer Fettverteilungsstörung können Behandlungskosten für eine Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Dies gilt jedenfalls ab dem Jahr 2016, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 29. Juni veröffentlichten Urteil.

Eine Klägerin aus Sachsen musste im Streitjahr 2017 voll für die Kosten ihrer Liposektion aufkommen, also das operative Absaugen von Fett. Ihr Arzt hatte nach erfolgloser anderweitiger Therapie dazu geraten. Die Krankenkasse übernahm die Kosten dennoch nicht. Die Frau wollte die Aufwendungen zumindest als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.

Liposektion wirksam und zweckmäßig

Zu Recht, befand der Bundesfinanzhof. Jedenfalls ab 2016 bestehe in der Medizin kein nennenswerter Streit mehr darüber, dass die Liposektion wirksam und zweckmäßig sei. Dass die Behandlung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehörte, sei unerheblich. Hier habe die Behandlung nicht kosmetischen, sondern medizinischen Zwecken gedient. Für die Steuerminderung sei es auch nicht erforderlich, ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Diensts der Krankenkassen vorzulegen.

Schätzungen gehen davon aus, dass etwa zehn Prozent aller Frauen an der belastenden chronischen Fettverteilungsstörung erkrankt sind. Erste Symptome treten meist während hormoneller Umstellungen auf, etwa während der Pubertät oder einer Schwangerschaft. Zur Standardtherapie gehören unter anderem eine manuelle Lymphdrainage und Bewegungstherapie.

Ist die Standardtherapie erfolglos, lassen sich viele Frauen Fett absaugen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernahmen die Kosten jedoch wegen fehlender Wirksamkeitsnachweise jahrelang nicht. Viele Betroffene zahlten die Behandlung daher aus eigener Tasche. Mittlerweile hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Erprobung der Behandlung veranlasst. Zunächst bis zum 31. Dezember 2024 kommen die Krankenkassen für die Kosten auf, wenn es sich um eine schwere Krankheit im Stadium 3 handelt.

Az.: VI R 39/20



Bundesgerichtshof

Mieterhöhung wegen Wechsel von Rauchwarnmeldern unzulässig



Karlsruhe (epd). Vermieter dürfen die Miete nicht wegen des Austauschs von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung erhöhen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Warnmelder zuvor nur gemietet und später durch den Kauf neuer Geräte ersetzt hat, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. Juni in Karlsruhe.

Die klagende Vermieterin hatte 2012/2013 in der Wohnung ihrer in Halle lebenden Mieter Rauchwarnmelder installieren lassen. Die Kosten für die angemieteten Geräte legte die Vermieterin irrtümlich als Betriebskosten auf die Mieter um. Die Mieter hatten die Kosten daher nicht übernommen.

Erhöhte Sicherheit

Als die Vermieterin im April 2019 die noch funktionstüchtigen Mietgeräte durch selbst gekaufte Rauchwarnmelder ersetzen ließ, sollten die Mieter die Kosten in Form einer um 0,79 Euro monatlich höheren Miete übernehmen. Auch das lehnten die Mieter jedoch ab. Die Vermieterin zog deshalb vor Gericht und verlangte für 14 Monate eine Nachzahlung von insgesamt 11,06 Euro.

Während das Landgericht Halle der Vermieterin recht gab, hob der BGH diese Entscheidung nun auf. Vermieter dürften nach dem Ende von Modernisierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, betonten die Karlsruher Richter. Auch der Einbau von Rauchwarnmeldern sei eine Modernisierungsmaßnahme.

Hier hatte die Vermieterin aber bereits Geräte angemietet, die Kosten allerdings nicht als Modernisierungsmaßnahme geltend gemacht. Der spätere Austausch der voll funktionsfähigen Geräte gegen gleichwertige, selbst gekaufte Rauchwarnmeldern sei dagegen keine Modernisierungsmaßnahme mehr. Der Gebrauchswert und die Sicherheit der Wohnung seien dadurch nicht erhöht worden, befand das Gericht. Es handele sich vielmehr um Erhaltungsaufwendungen, die keine Mieterhöhung rechtfertigten.

Az.: VIII ZR 213/21



Landessozialgericht

Behinderter Mann erhält keinen Zuschuss für neue Heizung



Celle (epd). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Klage eines behinderten Mannes zurückgewiesen, der einen Zuschuss für eine neue, behindertengerechte Heizungsanlage beantragt hatte. Der 1980 geborene Mann aus einem Dorf in Südniedersachsen hatte als 17-Jähriger einen Verkehrsunfall mit dem Motorroller auf dem Weg zur Schule erlitten. Seitdem ist er dauerhaft beeinträchtigt und kann den rechten Arm nicht mehr benutzen. Er lebt im Haus seiner Eltern, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes vom 5. Juli.

Als das Ende der alten Heizung absehbar war, ließ die Familie eine neue Holzhackschnitzel-Heizung einbauen. Dafür beantragte der behinderte Mann eine Kostenbeteiligung beim Gemeindeunfallversicherungsverband. Er verwies darauf, dass die alte Anlage mit Scheitholz betrieben wurde und daher nicht behindertengerecht war. Seine Eltern könnten ihn körperlich nur noch bedingt unterstützen.

Keine unfallbedingte Notwendigkeit einer neuen Heizung

Der Verband lehnte eine Beteiligung jedoch ab. Solche Aufwendungen zur Modernisierung seien grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers, hieß es. Eine unfallbedingte Notwendigkeit für die Neuinstallation liege nicht vor. Diese Rechtsauffassung wurde nun durch das Landessozialgericht bestätigt. Die Folgen des 20 Jahre zurückliegenden Unfalls hätten sich nicht verändert, argumentierten die Richter.

Zudem müssten in einer Familie nicht alle Hausbewohner alle Verrichtungen selbst ausführen können. Das Heizen des Hauses sei in den vergangenen Jahren stets von den Eltern ausgeführt worden. Außerdem hätte sich in so einem Fall die Wahl einer Heizung ohne häufige Brennstoffzufuhr und Entleerungen aufgedrängt, also eine Öl-, Gas- oder Stromheizung, hieß es.




sozial-Köpfe

Kirchen

Friedrich Ley und Mario Behrends führen Oldenburger Diakonie




Mario Behrends (links) und Pfarrer Friedrich Ley
epd-bild/Diakonie
Die Diakonie im Oldenburger Land erhält ein neues Spitzen-Duo. Ab kommenden Januar übernehmen der Pfarrer Friedrich Ley (50) und der Wirtschaftsexperte Mario Behrends (48) die Führung der Organisation.

Oldenburg (epd). Die Oldenburger Diakonie setzt auch künftig auf eine Doppelspitze bei ihrer Geschäftsführung: Friedrich Ley, Theologe, und der Wirtschaftsexperte Mario Behrends übernehmen zum Jahreswechsel die Führung. Bis dahin amtieren Uwe Kollmann und Pfarrer Thomas Feld, teilte die Diakonie am 3. Juli mit. Die beiden heute 65-Jährigen treten zum Jahreswechsel in den Ruhestand.

Friedrich Ley ist derzeit als Oberkirchenrat in der Personalabteilung des Landeskirchenamtes der Landeskirche Hannovers tätig. Zuvor war er den Angaben zufolge Theologischer Direktor der Diakovere-Krankenhaus gGmbH und Geschäftsführer des orthopädischen Fachkrankenhauses Annastift in Hannover. Er gehört unter anderem der Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen an.

Mario Behrends wird als kaufmännischer Vorstand Uwe Kollmann ablösen. Er ist zurzeit Vorstand des Evangelisch-lutherischen Wichernstifts in Ganderkesee bei Oldenburg und dort als Geschäftsführer für mehr als 400 Mitarbeitende in acht Tochtergesellschaften zuständig. Behrends ist gebürtiger Auricher und studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Osnabrück.

„Nach knapp acht Jahren Erfahrung in der Leitung einer großen diakonischen Komplexeinrichtung und knapp fünf Jahren Tätigkeit im Kontext der Kirchenleitung suche ich eine neue Herausforderung in der Unternehmensdiakonie“, erläuterte Ley seinen Wechsel nach Oldenburg. „Es ist eine sehr reizvolle Aufgabe, meine Erfahrungen aus diesem Bereich nun im deutlich größeren Rahmen des Diakonischen Werkes im Oldenburger Land einzubringen“, sagte Behrends.

Das Diakonische Werk Oldenburg ist mit seinen gemeinnützigen Gesellschaften in der Altenhilfe, der Förderung und Therapie, der Jugendhilfe, der Suchtkranken- und Gefährdetenhilfe, der Kirchenkreissozialarbeit und der Wohnungslosenhilfe tätig. Die Diakonie im Oldenburger Land beschäftigt etwa 1.700 Mitarbeitende. Der Jahresumsatz liegt bei rund 100 Millionen Euro.



Weitere Personalien



Dirk Albrecht (58) ist zum stellvertretenden Vorsitzenden dews Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland (kkvd) berufen worden. Er bildet gemeinsam mit dem Vorsitzenden Ingo Morell und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden Ansgar Veer die dreiköpfige Verbandsspitze. Der promovierte Mediziner Albrecht ist seit 2006 Teil der Geschäftsführung der Contilia GmbH in Essen, mittlerweile in der Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsführung. Dem kkvd-Vorstand gehört Albrecht seit 2017 an.

Stefani Burmeister (54) wird Mitglied des Vorstandes der Hamburger Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Sie folgt auf Hanne Stiefvater (63) in das vierköpfige Leitungsgremium, die Ende Januar 2024 in den Ruhestand geht. Burmeister ist seit 2019 Geschäftsführerin des ESA-Tochterunternehmens alsterarbeit. Ihre dortige Nachfolgerin wird Michaela Eberle (41). Burmeister wird im Oktober in ihre Vorstandstätigkeit eingeführt. Bereits zum 1. August startet Eberle ihre neue Tätigkeit. Die studierte Betriebswirtin ist gelernte Bürokauffrau und Industriefachwirtin. Mit 34 Jahren war sie die erste Frau an der Spitze der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwürttemberg und jüngste Hauptgeschäftsführerin einer IHK in Deutschland.

Petra Merkel ist von der Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes (IB) im Amt der Präsidentin bestätigt worden. Die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete bleibt damit vier weitere Jahre an der Spitze des freien Trägers der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit. Das Amt hat sie seit Juni 2013 inne. Bei der Zusammenkunft in Berlin wurde turnusgemäß zudem das IB-Präsidium neu gewählt. Die Vizepräsidenten Uwe Berner, Herbert Mai und Georg Mehl wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Sandra Marks (53), Vorsitzende Richterin am Landgericht Neuruppin, ist zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt worden. Im Juni 2001 wurde sie Richterin am Landgericht Neuruppin, von dort wurde sie in der Zeit von Januar bis September 2009 an das Brandenburgische Oberlandesgericht abgeordnet. Ende Mai 2013 wurde die Juristin in Neuruppin zur Vorsitzenden Richterin befördert. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Marks dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie bundesweit für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.

Friedemann Kuttler (43) wird theologischer Vorstand der Diakonie Stetten. Der Verwaltungsrat hat den Pfarrer und Juristen einstimmig gewählt. Er wird sein Amt im Juni 2024 antreten. Pfarrer Rainer Hinzen, der aktuelle Vorstandsvorsitzende und theologische Vorstand, geht Ende April 2024 mit 65 Jahren in den Ruhestand. Seit September 2017 ist Friedemann Kuttler geschäftsführender Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Großbottwar und stellvertretender Dekan des Kirchenbezirks Marbach am Neckar. Zuvor war er persönlicher Referent der Direktorin im Evangelischen Oberkirchenrat. Die im Jahr 1849 gegründete Diakonie Stetten gehört mit 4.000 Mitarbeitern an über 35 Standorten zu den großen Trägern sozialer Dienstleistungen in Baden-Württemberg.

Johannes Michael Albers (41) ist neuer Ärztlicher Direktor der LWL-Klinik Herten. Der Facharzt für Neurologie und für Psychiatrie und Psychotherapie löste am 1. Juli an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) den bisherigen langjährigen Ärztlichen Direktor Luc Turmes ab, der im Juni in den Ruhestand ging. Albers war seit 2019 Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Gerontopsychiatrie am Klinikum Oberberg in Gummersbach. Die LWL-Klinik Herten bietet 195 vollstationäre Betten und 100 teilstationäre Plätze an. Sie betreibt vier Tageskliniken in Herten mit zusammen 60 Plätzen und jeweils eine Tagesklinik mit 20 Plätzen in Dorsten und Haltern. Sie hat derzeit 505 Mitarbeitende.

Dennis Figlus ist seit 1. Juli neben Geschäftsführer Norman Schaaf weiterer operativer Geschäftsführer der Asklepios Harzkliniken. Das Duo soll Adelheid May, Regionalgeschäftsführerin der Asklepios Kliniken in der Region Harz, stärker entlasten. May bleibt übergeordnet für die Asklepios Harzkliniken verantwortlich. Sie will sich noch stärker auf die strategische Ausrichtung der Asklepios Kliniken in der Region konzentrieren. Figlus, Betriebswirt und Consultant mit internationalem Bachelor-Abschluss, war zuletzt Geschäftsführer des Akutkrankenhauses St. Franziskus-Hospital und des MVZ Franziskus in Winterberg im Hochsauerland. 2015 und 2016 leitete er zwei kommunale Flüchtlingsunterkünfte mit 600 Geflüchteten. Seit 2018 war Figlus in kaufmännischen Positionen in Kliniken und Managementgesellschaften tätig.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis September



August

15.8. Köln:

Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Eingliederungshilfe“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-519

16.8.:

Online-Seminar „Wie berichte ich nachhaltig?“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0761/79186-35

24.8.:

Online-Kurs „Kita-Recht für Leitungskräfte“

der Paritätischen Akademie Hamburg

Tel.: 040/415201-66

28.-31.8. Berlin:

Fortbildung „Bundesrahmenhandbuch Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

30.8. Berlin:

Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechtes in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - Gestaltungsspielräume nutzen“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98817-159

31.8. Berlin:

Seminar „Einfach empfehlenswert! MitarbeiterInnen als MarkenbotschafterInnen“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel. 030/275828221

31.8. Berlin:

Seminar „Datenschutz in sozialen Einrichtungen“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0251/48261-173

31.8. Berlin:

Seminar „Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98817159

31.8.:

Webinar „Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98817-159

September

4.-5.9. Berlin:

Seminar „Recht auf Risiko?! Selbstschädigendes Verhalten von KlientInnen in der Assistenz“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

4.-13.9.:

Online-Kurs „Grundlagen des strategischen Managements für die Sozialwirtschaft“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828227

5.9. Köln:

Seminar „Interne Revision bei gemeinnützigen Trägern“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-119

7.9. Köln:

Seminar „Kostenrechnung für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98817-159

13.-14.9.:

Online-Seminar „Datenschutz und Social Media“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

22.9.:

Online-Seminar „Klimaziele identifizieren, validieren & kommunizieren“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828211