Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 27/2023 - 07.07.2023
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Berlin (epd). Dass beide Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe am 6. Juli im Bundestag keine Mehrheit fanden, hat zahlreiche Reaktionen auch in den Sozialverbänden ausgelöst. epd sozial hat die Stimmen gesammelt.
Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie: „Ich appelliere an die Bundesregierung, die Suizidprävention und Palliativversorgung deutlich besser aufzustellen als bisher. Ein wirksames Suizidpräventionsgesetz ist von entscheidender Bedeutung.“ Die bisherige Debatte habe die bestehenden blinden Flecken bei der Prävention und der Palliativversorgung deutlich gemacht. „Ein mit entsprechenden Ressourcen ausgestattetes Präventionsgesetz könnte zu echten Fortschritten bei einer flächendeckenden Palliativversorgung führen und die psychosoziale Betreuung in Krisen deutlich verbessern.“
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Wir brauchen zunächst einmal ein umfassendes Gesetz zur Vorbeugung von Suiziden. Der Bundestag hat dafür mit dem heute angenommenen Entschließungsantrag die Weichen gestellt. Nach dem Suizidpräventionsgesetz ist eine Regelung zur Suizidhilfe der zweite Schritt. Wir wollen gern dazu beitragen, dafür bessere Lösungen zu finden, als sie die bisher vorgelegten Gesetzentwürfe gebracht hätten.“
Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes: „Es war dringend überfällig, dass sich die Politik wirksam selbst verpflichtet hat, die Anstrengungen zur Suizidprävention zu verstärken.“ Auch die Hospiz- und Palliativversorgung müsse dringend ausgebaut und gestärkt werden. „Dafür brauchen wir Unterstützungsstrukturen. Der Deutsche Bundestag muss jetzt zügig ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen.“ Zugleich bedauerte die Präsidentin, dass die Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag scheiterte. „Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden.“
Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser: „Wir bewegen uns einen großen Schritt weiter auf dem abschüssigen Pfad zu einer Normalisierung der Sterbehilfe.“ Denn es sei leichter möglich, sein Leben mit Hilfe Dritter zu beenden, als einen Termin für eine psychologische Beratung zu bekommen. Das sei eine inakzeptable Schieflage der gesellschaftlichen Prioritäten. „Wir müssen den Menschen das Leiden nehmen, nicht das Leben. Anstatt uns darauf zu konzentrieren, ihnen den assistierten Suizid zu erleichtern, müssen wir ihnen rechtzeitig präventive Hilfestellungen anbieten.“ Notwendig sei deshalb ein Gesetz zur Suizidprävention, das präventive Leistungen garantiere und deren finanzielle Ausstattung sichere.
Wilfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes: „Wir begrüßen es sehr, dass der fraktionsübergreifend eingebrachte Antrag für ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention die erforderliche Mehrheit gefunden hat.“ Der Hospizarbeit und Palliativversorgung komme mit Blick auf die Suizidprävention eine wichtige Aufgabe zu. Allen Menschen, die auf Pflege angewiesen seien, müsse eine ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Versorgung zur Verfügung stehen, so Hardinghaus. „Hier müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, auch damit Mitarbeitende in Pflegeheimen eine ausreichende palliative und würdige Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleistet können.“
Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung: „Es wird jetzt wohl schwerlich leichter werden für eine gute hospizlich-palliative Versorgung. Ich empfinde das Ergebnis für uns Praktiker an der Front der Sterbebegleitung als Schlag ins Gesicht.“