ein breites Bündnis aus Verbänden hat zum Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September an die Politik appelliert, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Dafür brauche es mehr Geld und vor allem zielgerichtetes Handeln. Der Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe beklagt unterdessen, dass besonders viele junge Menschen derzeit auf der Straße stehen. Es gibt aber auch gute Nachrichten: In Hamburg entstehen derzeit in einem Projekt Mikro-Appartments für Menschen mit geringem Einkommen, die einen Neustart brauchen.
Die Bundesregierung will künftig in grenznahen Verfahren schnellere Entscheidungen in Asylverfahren erreichen und abgelehnte Asylsuchende schneller zurückschicken. Am 10. September gab es dazu ein Treffen von Regierung und Union als größter Oppositionsfraktion. Das allerdings endete ergebnislos, weil die Union noch mehr verlangte, nämlich pauschale Zurückweisungen an den Grenzen. Die seien aber erstens rechtswidrig und zweitens ein Nagel im Sarg der Europäischen Union, sagen nicht nur Regierungsvertreter, sondern auch Verbände und Sachverständige. Kirchenleute fragen sich indes, woher die derzeitige Härte gegen Fremde rührt.
Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit der finanziellen Zukunft der Freiwilligendienste befasst. Aktuell plant die Regierung mit minus 14 Prozent für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und minus 11 Prozent für den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Wie viele Freiwilligenplätze das kosten würde, könne man derzeit noch nicht sagen, erklärt Joß Steinke, Bereichsleiter Jugend und Wohlfahrtspflege des Bundesverbands des Deutschen Roten Kreuzes, weil die Dienste so komplex organisiert und finanziert seien. Sicher sei nur, dass es viele sein werden. Dabei seien die Freiwilligendienste für die Gesellschaft enorm bedeutend. Eigentlich müsste in sie investiert werden, sagt er und zeichnet eine Zukunftsvision.
Werden Arbeitnehmer länger krank, kann das ab einer bestimmten, ununterbrochenen Krankheitsdauer ihren Urlaubsanspruch mindern. So hat es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Allerdings gilt das nur, wenn ein Tarifvertrag mehr Urlaubstage vorsieht als die gesetzlich garantierten 20 Tage im Jahr. Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht angetastet werden, hat das Gericht klargestellt. Aber bekanntlich gibt es kaum eine Regel ohne Ausnahme, und die gibt es auch hier.
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Ihr Nils Sandrisser
Hamburg (epd). Timo ist 46 Jahre alt, sein Leben hat er nicht immer im Griff, wie er selbst sagt. Vor vielen Jahren wollte er mal Koch werden, die Ausbildung brach er ab. Als seine Wohnung in Hamburg abgerissen wurde, zog er in eine Unterbringung für Wohnungslose. Jetzt hat er ein gerade fertiggestelltes Mikro-Appartement bezogen, 25 Quadratmeter für ihn allein. Für Timo die Chance auf einen Neuanfang.
„Das ist schon super. Vorher musste ich mir mit einem zweiten Kollegen ein Zimmer teilen, das etwas kleiner war als diese Wohnung. Dusche und Toilette waren draußen auf dem Gang“, berichtet er von seiner alten Unterkunft.
Eine kleine Küchenzeile, ein Schlafbereich und ein Bad. Die 23 Mikro-Wohnungen sind teilweise noch im Bau. 17 sind bereits bezogen, bis zum 1. Oktober sollen alle fertig sein. Timo ist vor zwei Wochen eingezogen. An den Wänden fehlen teilweise noch Lampen, nackte Drähte ragen heraus. Aber das stört Timo nicht. „Es ist echt befreiend, eigene vier Wände zu haben.“
Gebaut werden die Mikro-Appartements im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, mit der S-Bahn sind es nur gut 15 Minuten in die Innenstadt. Das ist Teil des Konzepts, verrät Patrick Müller-Constantin von der Stiftung Das Rauhe Haus. Die Mieterinnen und Mieter sollen nicht an den Rand gedrängt werden, sondern eine echte Chance bekommen. „Wir wollen diese Menschen für eine Weile supporten und dass sie dann irgendwann, der Liebe wegen, der Arbeit wegen, einer größeren Wohnung wegen, weiterziehen auf einem positiven Weg.“
Das Rauhe Haus ist eine Einrichtung der evangelischen Diakonie. Es bietet für die Bewohner ambulante psycho-soziale Betreuung an und vermittelt dem Bauträger potenzielle Klienten als Mieter. Jede Wohnung unterliegt mindestens 20 Jahre einer Sozialbindung. In den letzten Jahren sind so rund 100 günstige Wohnungen entstanden.
„In Hamburg gibt es nicht genügend Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Es fehlt insbesondere dieses kleine Segment, für Menschen, die einen Neustart brauchen“, sagt Patrick Müller-Constantin. Bezahlbarer Wohnraum fehlt in ganz Deutschland, nicht nur in Hamburg. Laut dem Bündnis „Soziales Wohnen“ fehlten Anfang 2024 bundesweit 910.000 Sozialwohnungen. Der Bauträger der Mikro-Appartements, die Firma C2PD, plant bereits weitere Bauprojekte dieser Art.
Timo jedenfalls ist froh, für den Moment eine Bleibe gefunden zu haben. „Ich will jetzt erst mal auf die Beine kommen“, sagt er und lächelt. In ein, zwei Monaten will er sich nach einem Job umsehen, denn „ansonsten fällt einem die Decke auf den Kopf. Ich muss was machen.“ Die Mietverträge für Timo und seine Nachbarn sind unbefristet. So lange wie nötig können sie hier eine Heimat finden, um richtig auf die Beine zu kommen.
Düsseldorf (epd). Zum Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September hat ein breites Bündnis von Verbänden an die Politik appelliert, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. „Es braucht ein zielgerichtetes Handeln - umgehend und nachhaltig, um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Den Aufruf tragen unter anderem die Diakonie, der Caritasverband, die AWO, der Paritätische Gesamtverband, der Mieterbund und der Eigentümerverband „Haus & Grund“ mit.
Um Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu überwinden, sind nach Darstellung der Verbände „ausreichende finanzielle Ressourcen“ und ressortübergreifende Zusammenarbeit auf allen staatlichen Ebenen - Bund, Länder und Kommunen - nötig. Betroffene benötigten einen geregelten Zugang zum Gesundheitssystem. In Notunterkünften müssten menschenwürdige Bedingungen den Schutz der Privatsphäre sowie einen „wirksamen Gewaltschutz“ gewährleisten.
Wohnungslosigkeit zu vermeiden, sei „die beste Hilfe“, hieß es weiter. Der Verlust der Wohnung bedeute Ausschluss aus allen Lebensbereichen. „Wohnungslose Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt und Diskriminierung zu erfahren“, unterstreichen die unterzeichnenden Verbände.
Bundesweit sind laut Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) etwa 600.000 Menschen wohnungslos, jede fünfte Person davon ist minderjährig. Allein in Nordrhein-Westfalen waren laut dem Statistischen Landesamt zu Jahresbeginn 105.120 Menschen wegen Wohnungslosigkeit in einer Einrichtung untergebracht - etwa 24 Prozent mehr als im Vorjahr. In Bayern waren laut Statistischem Bundesamt knapp 40.000 wohnungslose Menschen untergebracht.
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, nannte Wohnungslosigkeit „die extremste Form von Armut in unserer Gesellschaft“. Die Gesellschaft dürfe nicht zulassen, „dass immer mehr Menschen auf der Straße verelenden und insbesondere Familien mit Kindern mangels eigener Wohnung in Notunterkünften untergebracht werden müssen“. Der im April verabschiedete Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung hat nach Loheides Worten „wichtige Leitlinien zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 festgeschrieben“. Jetzt komme es darauf an, diese Leitlinien schnellstmöglich umzusetzen.
Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, forderte die Bundesregierung auf, den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit in „konkrete Maßnahmen zu übersetzen und schnellstmöglich umzusetzen“. Zudem drang er auf mehr finanzielle Unterstützung. Wenn das Ziel der Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 eingehalten werden solle, seien zusätzliche Gelder nötig und gesetzliche Änderungen im Mietrecht, etwa die Heilung der ordentlichen Kündigung bei der Nachzahlung von Mietschulden, sagte Schuch der „Rheinischen Post“.
Die Geschäftsführerin der BAG W, Sabine Bösing, forderte ebenfalls mehr finanzielle Mittel für Förderprogramme und einen besseren Mieterschutz. Sie schlug in der „RP“ flächendeckende Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und den Ausbau von sozialem Wohnbau mit langfristiger Sozialbindung vor.
Die Vorständin der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Kirsten Schwenke, forderte: „Der soziale Wohnungsbau muss aufgestockt werden, damit sich die Lage für Menschen in Wohnungsnot verbessert und das Menschenrecht auf Wohnen verwirklicht werden kann.“ Zudem sei eine wirksame Mietpreisbremse nötig. Die Präsidentin der Diakonie Bayern, Sabine Weingärtner, nannte die steigenden Zahlen ein „alarmierendes Signal“. Wenn es nicht gelänge, das Problem der Wohnungslosigkeit zu lösen, schwinde das Vertrauen in die Politik. „Die Wohnungslosigkeit kann damit zu einer Gefährdung der Demokratie werden“, sagte sie.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe (CDU), forderte mehr Unterstützung durch Land und Bund, um mehr bezahlbaren Wohnraum und Sozialwohnungen zu schaffen. Das sei „das wichtigste Mittel gegen Wohnungslosigkeit“, sagte er. Für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt solle zudem die Mietpreisbremse über 2025 hinaus verlängert werden. Die Regelung sieht vor, dass neue Mietverträge nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln erklärte, ein Mietendeckel könne die Probleme am Wohnungsmarkt nicht lösen. So habe der Berliner Mietendeckel zwar für sinkende Mieten gesorgt, gleichzeitig sei aber auch die Zahl der inserierten Wohnungen deutlich gesunken, erklärte das Institut mit Verweis auf eine am 10. September veröffentlichte Analyse im Auftrag der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung. Denn für Vermieter sei es oft lukrativer gewesen, Wohnungen zu verkaufen oder in Ferienwohnungen umzuwandeln. IW-Ökonom Michael Voigtländer forderte, den Wohnungsbau in den Städten voranzutreiben, das Umland attraktiver zu gestalten und gezielte sozialpolitische Maßnahmen zu ergreifen.
Berlin (epd). Junge Menschen stellen laut einer Studie einen hohen Anteil der wohnungslosen Menschen in Deutschland. Rund 16 Prozent der Betroffenen seien unter 25 Jahre alt, heißt es im am 9. September in Berlin veröffentlichten Jahresbericht 2022 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Besorgniserregend sei, dass knapp 13 Prozent der akut wohnungslosen jungen Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren die Nacht vor dem Aufsuchen einer Hilfeeinrichtung auf der Straße verbracht hätten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert vor diesem Hintergrund die Kommunen auf, mit Gesamtkonzepten eine klare Zuständigkeits- und Finanzierungsstruktur sicherzustellen. Die Vorsitzende Susanne Hahmann betonte, für den Erfolg der Hilfen seien jugendgerechte und leicht zugängliche Beratungsangebote notwendig: „Jungen Menschen kann nur dann langfristig geholfen werden, wenn die Angebote flexibel sind und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden“. Auch in Bezug auf junge Menschen gelte, dass unbedingt mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden müsse. Ohne diesen könne die Wohnungslosigkeit nicht eindämmt werden.
Unter den jungen Menschen in Wohnungsnot finden sich laut Bericht zudem besonders viele Frauen. Jede vierte wohnungslose Klientin ist jünger als 25 Jahre. Unter den männlichen wohnungslosen Klienten, die sich an Einrichtungen und Dienste freier Träger wenden, ist jeder sechste unter 25 Jahre alt. Dem Jahresbericht zufolge suchen rund 70 Prozent der Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, vorübergehend bei Freunden und Bekannten oder ihrer Herkunftsfamilie Unterkunft, oder leben auf der Straße.
Auch jeder zweite wohnungslose junge Mensch kommt den Angaben zufolge bei mehr oder weniger guten Freunden oder Bekannten unter. Die Fachreferentin der Bundesarbeitsgemeinschaft, Sarah Lotties, warnte, nicht selten ergäben sich dabei „gefährliche Abhängigkeitsverhältnisse, beispielsweise wenn die Unterkunft nur im Gegenzug für sexuelle Gefälligkeiten bereitgestellt wird“. Die Not dieser wohnungslosen jungen Menschen sei nicht auf den Straßen sichtbar, aber genauso schwerwiegend.
Dem Bericht zufolge stabilisierte sich der Anteil der Hilfesuchenden mit Kindern bei elf Prozent. Mit rund 39 Prozent konnte mehr als jede dritte Familie, die eine Hilfseinrichtung aufsuchte, bei Hilfebeginn keine eigene Wohnung vorweisen.
Martin Kositza von der Bundesarbeitsgemeinschaft warnte, gerade für junge Menschen sei die Situation dramatisch, da sie sich in einer entscheidenden Phase ihrer persönlichen Entwicklung befinden. Ohne stabile Wohnverhältnisse sei das Resultat „oft Armut und soziale Ausgrenzung“.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft erstellt seit 1990 ihren Jahresbericht auf der Basis von Angaben von sozialen Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe. Für den aktuellen Bericht wurden Daten von knapp 40.000 Klientinnen und Klienten aus 227 Einrichtungen und Diensten aus dem Jahr 2022 übermittelt. Die Arbeitsgemeinschaft schätzt die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland auf 600.000. Darunter sind 50.000 auf der Straße lebende Obdachlose.
Berlin (epd). Zur Begrenzung der Fluchtmigration nach Deutschland will die Bundesregierung Asylsuchende, für die nach der Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig wäre, in einer Art Grenzverfahren festhalten und möglichst schnell dorthin zurückschicken. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) präsentierten am 10. September in Berlin ihren Vorschlag, nachdem ein zweites Gespräch der Regierungsmitglieder mit Vertretern der Union als größter Oppositionsfraktion ohne Verständigung beendet worden war.
CDU und CSU hatten pauschale Zurückweisungen an der Grenze gefordert, was die Regierung für nicht vereinbar mit europäischem Recht hält. Man könne von einer Bundesregierung nicht verlangen, dass sie sich offen in Widerspruch zum Recht begibt, sagte Buschmann. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hielt Zurückweisungen an den Grenzen hingegen für rechtens, wenn Deutschland wegen der hohen Zuwanderungszahlen eine Notlage erklärt.
In der Bundestags-Generaldebatte am 11. September kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, das Regierungsvorhaben auch ohne Unterstützung der Union umsetzen zu wollen. Das Ende der Verhandlungen sei eine „Theateraufführung“ der Union gewesen. Merz wies diesen Vorwurf als „infam“ zurück und bekräftigte die Forderung, „wenigstens auf Zeit die Zurückweisung aller Asylbewerber“ durchzusetzen. Dies sei rechtlich zulässig, praktisch möglich und politisch geboten, sagte er im Bundestag.
Faesers Vorschlag sieht vor, dass Menschen, die an einer deutschen Landgrenze ein Asylgesuch äußern, grenznah untergebracht werden, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein beschleunigtes Dublin-Verfahren betreibt - mit dem Ziel, die Person möglichst schnell ins zuständige Land zurückzuschicken. Faeser zufolge soll dieses Verfahren sowohl in „offenen“ Einrichtungen als auch durch ein Festhalten in Haft geschehen können. Zur Umsetzung brauche sie deswegen auch die Länder, sagte Faeser. Mit ihnen werde sie weitere Gespräche aufnehmen. Die Ministerin erklärte, dass die Verfahren auf diese Weise innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein könnten.
Nach der Dublin-Regelung ist der Staat für das Asylverfahren zuständig, über den ein Antragsteller in die EU eingereist ist. Reist er in ein anderes Land weiter, kann er dorthin überstellt werden. In der Praxis finden aber wenig Überstellungen statt.
Amnesty International, die Diakonie Deutschland und 25 weitere Organisationen hatten die Bundesregierung vor Einschränkungen des Asylrechts gewarnt. In einem in Berlin veröffentlichten Appell heißt es, Vorschläge wie Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen verstießen gegen europäisches Recht und menschenrechtliche Prinzipien: „Es gibt auch keine nationale Notlage, die ein Hinwegsetzen über diese Grundsätze rechtfertigen könnte.“
Seit dem Messerangriff eines mutmaßlichen Islamisten in Solingen im August mit drei Toten wird hitzig über die Asylpolitik gestritten. Die Union verlangte wiederholt Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderten eine Begrenzung der Migration. Der Präsident des Landkreistags, Reinhard Sager, sagte im Bayerischen Rundfunk (9. September), die Kommunen seien überfordert, es fehlten Unterkünfte und Personal.
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hatte im Vorfeld des Treffens von Regierung und Union vor einer Eskalationsspirale in der Asyldebatte gewarnt. Es gelte, Defizite bei der Umsetzung differenziert zu diskutieren und sie zu beheben, anstatt Angst zu schüren, sagte der SVR-Vorsitzende Hans Vorländer am 9. September: „Der Ruf nach immer weiteren Gesetzesänderungen und -verschärfungen hilft nicht weiter, wenn die Umsetzung das Problem ist.“ Zudem werte ein auf Migrationsabwehr fokussierter Diskurs die Integrationsleistungen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ab. Das könne Arbeitskräfte abschrecken und zu gesellschaftlicher Spaltung beitragen.
Würden unerfüllbare Erwartungen geschürt, drohe ein Vertrauensverlust bei Bürgerinnen und Bürgern, sagte Vorländer. Grenzkontrollen im Schengen-Raum seien enge Grenzen gesetzt. Zudem könnten sich Schleuser auf dauerhafte stationäre Kontrollen schnell einstellen. Kontrollbedingte Staus an den Grenzen verursachten hohe Kosten für die Wirtschaft.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), warf CDU und CSU einen „Überbietungswettbewerb an populistischen Scheinlösungen“ vor. Es habe sich gezeigt, dass die Union nicht bereit sei, an wirklich konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten, sagte Alabali-Radovan am 11. September im Deutschlandfunk. Das sei ein „gefährliches Spiel“. Stimmungsmache gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten werde billigend in Kauf genommen. Sie sei irritiert, wenn eine demokratische Opposition darauf poche, EU-Recht auszuhebeln oder infrage zu stellen.
Äußerungen von CSU-Chef Markus Söder, denen zufolge sich in vielen deutschen Städten die Einheimischen gar nicht mehr zu Hause fühlen würden, machen Alabali-Radovan nach eigenen Worten „fassungslos“. „Das sind rechtspopulistische Narrative, die wir sonst von der AfD kennen“, sagte die SPD-Politikerin. Ein großer Teil der Bevölkerung in Deutschland habe eine Einwanderungsgeschichte, die Unterteilung Söders in Deutsche und Nichtdeutsche sei doch „sehr fragwürdig“.
Polizeigewerkschafter haben keine großen Erwartungen an die angekündigte Ausweitung der Grenzkontrollen. „Der große Wurf ist das nicht“, sagte Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizei-Gewerkschaft innerhalb der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), am 11. September im „Morgenecho“ auf WDR 5. Grundsätzlich könnten die Grenzkontrollen nach Einschätzung des Polizeigewerkschafters dabei helfen, ungeregelte Einwanderung zu verhindern. „Wir haben dann die Personalien der Menschen. Die kommen dann eben kontrolliert und nicht mehr, wie bisher, unkontrolliert ins Land.“ Die erkennungsdienstliche Behandlung an den Grenzen erleichtere eine spätere Rückführung.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für den Bereich Bundespolizei und Zoll, Andreas Roßkopf, sagte hingegen der „Frankfurter Rundschau“ (11. September), Deutschlands Grenze sei „angesichts ihrer Länge nicht lückenlos zu überwachen“. Bereits jetzt fehle es an Personal und Ausstattung. „Deutschland hat 3.800 Kilometer Grenze“, sagte der GdP-Vorsitzende. „Menschen, die Böses im Schilde führen, Terroristen, Islamisten, die unserem Rechtsstaat schaden wollen, werden sicher einen Weg finden, diese Kontrollen zu umgehen.“
Wiesbaden/Brüssel (epd). In Deutschland wird über das Zurückweisen von Asylsuchenden an der Grenze diskutiert, wie sie die Union fordert. Rechtlich und praktisch sei das aber kaum umsetzbar, sagte der Rechts- und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sollte Deutschland EU-Recht umgehen, gefährde die Bundesregierung die europäische Einigung, warnte Pichl, der eine Professur an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden innehat. Die Fragen stellte Marlenes Brey.
epd sozial: Ist die Forderung nach Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze eine Nebelkerze, oder kann das rechtlich funktionieren?
Maximilian Pichl: Normalerweise sind Zurückweisungen an der innereuropäischen Grenze nicht mit europäischem Recht vereinbar. Wird ein Asylsuchender von deutschen Behörden an der Grenze aufgefunden, muss laut dem Dublin-Verfahren festgestellt werden, welcher Staat zuständig ist. Das ist in der Regel der Staat der ersten Einreise in die EU, also zumeist nicht das Nachbarland Polen oder Österreich, sondern etwa Bulgarien oder Italien. Das muss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem Einzelfallverfahren geprüft werden. Zusätzlich muss der zuständige Staat der Überstellung zustimmen. Das ist also kein Verfahren, das man mal eben in fünf Minuten an der Grenze abwickeln kann. Die Forderung, die Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) ins Spiel bringt, beruft sich nun auf eine angebliche Notlage.
epd: Was ändert eine solche Notlage, wie sie Friedrich Merz anführt?
Pichl: Wie gesagt, Zurückweisungen an der innereuropäischen Grenze sind nicht mit europäischem Recht vereinbar. In den europäischen Verträgen sind aber zwei Ausnahmen vorgesehen, und zwar im Fall einer Notlage. Zum einen kann eine Notlage im Fall eines besonders großen Zustroms von Drittstaatsangehörigen ausgerufen werden. Das ist aber ein Verfahren, das auf der europäischen Ebene läuft. Das hat man zum Beispiel 2015/16 für Italien und Griechenland gemacht - damals im Übrigen nicht, um Flüchtlinge zurückzuweisen, sondern um sie in der EU umzuverteilen. Das ist aber sicher nicht, was Herr Merz möchte, denn dann müssten die europäischen Partner ihre Zustimmung geben. Italien, Griechenland oder Bulgarien dürften wohl nur milde lächeln, wenn ausgerechnet Deutschland meint, die Notlage erklären zu müssen.
epd: Was ist die andere Option?
Pichl: Wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geht, kann man in sehr theoretischen Fällen vom Europarecht abweichen. Das in Anspruch zu nehmen, haben Staaten wie Ungarn und Österreich schon versucht und sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Bisher ist dieser Notlagenmechanismus daher rein theoretischer Natur. Der EuGH ist hier sehr streng, denn wenn jeder Staat frei über solche Notlagen entscheiden könnte, würde das die europäische Rechtsordnung bedrohen. Ich glaube, das Kalkül ist, diesen zweiten Weg auszuprobieren und auf Zeit zu spielen. Denn so ein Verfahren dauert. Oder darauf zu setzen, dass der EuGH seine Meinung ändert, weil sich der Zeitgeist ändert.
epd: Ist die mögliche Zurückweisung von Schutzsuchenden in Ihren Augen eine juristische oder eine politische Frage?
Pichl: Ich finde, es geht an dieser Stelle nicht mehr um Rechtsfragen. Was da gerade versucht wird, ist, eine Kettenreaktion in Europa auszulösen. 2015 hat sich Deutschland unter Angela Merkel (CDU) explizit gegen Zurückweisungen an der deutschen Grenze entschieden, aus der Befürchtung heraus, dass damit ein Stück weit die europäische Einigung verloren geht. Jetzt werden, wohl auch im Hinblick auf deutsche Wahlen, europäische Kollateralschäden hingenommen. Aber wenn Deutschland die Grenzen schließt, könnte Österreich folgen, denn auch dort sind im Herbst Wahlen. Es könnte einen Dominoeffekt in Europa geben - mit unabsehbaren Folgen für die EU.
epd: Erst in diesem Jahr ist es nach Jahren des Streits unter den EU-Staaten gelungen, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu reformieren. Was bedeutet es für diese als „historisch“ gefeierte Einigung, wenn Deutschland nun EU-Recht umgehen will?
Pichl: Das steht natürlich in extremem Widerspruch zu dem Werben für die Reform. Da hieß es noch, man brauche unbedingt eine gemeinsame europäische Antwort. Nun werden nationale Maßnahmen als Lösung hochgehalten. Dabei hat Deutschland über Jahre vom Ersteinreise-Kriterium der Dublin-Regeln profitiert. Viele Staaten wie Italien oder Griechenland haben die fehlende Solidarität beklagt. Ich formuliere es mal vorsichtig: So ein von nationalem Interesse getragener Vorstoß Deutschlands würde sicher nicht auf viel Gegenliebe in Europa stoßen. Und das in einem kritischen Umfeld: In Österreich stehen Wahlen an, die rechtsgerichtete FPÖ liegt auf Platz eins. Das EU-Parlament ist nach rechts gerückt, und damit spielen auch dort nationale Egoismen eine größere Rolle. Die neue EU-Kommission muss sich noch formieren. Die Forderung nach Zurückweisungen ist ein Streichholz an einem Pulverfass.
epd: Könnten die Zurückweisungen an der deutschen Grenze denn die Zahl der Ankommenden drastisch senken?
Pichl: Ich will mich an solchen Spekulationen gar nicht beteiligen, weil man die Folgen einfach nicht vorhersehen kann. Migration ist ein zu komplexes soziales Phänomen. Als etwa die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni 2023 den Notstand für Lampedusa ausgerufen hat, sind die Ankünfte über das Mittelmeer massiv gestiegen. Das war eine Art Sogeffekt. Viele Menschen haben sich offenbar gedacht: jetzt oder nie.
Brüssel, Berlin (epd). Zur Begrenzung der Fluchtmigration nach Deutschland will die Bundesregierung Asylsuchende, für die nach der Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig wäre, in einer Art Grenzverfahren festhalten und möglichst schnell dorthin zurückschicken. Viele Details müssen noch geklärt werden. Was bisher bekannt ist:
Wie sieht der Vorschlag aus?
Die Bundesregierung lehnt pauschale Zurückweisungen Asylsuchender an der Grenze wegen europarechtlicher Regelungen ab. Danach muss zumindest geprüft werden, welcher Staat zuständig ist und eine Zurückweisung dorthin erfolgen. In der Regel sind dies Länder wie Italien oder Griechenland, während eine pauschale Zurückweisung Deutschlands Nachbarstaaten wie Polen oder Österreich treffen würde. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant deswegen in grenznahen Einrichtungen beschleunigte Dublin-Verfahren, um die rechtlich gebotene Prüfung vorzunehmen und dennoch möglichst schnell Asylsuchende in den zuständigen Staat zurückzuschicken. Nach Aussagen ihres Sprechers geht es dabei um ein Verfahren, das vor allem dafür sorgen soll, die sogenannte Dublin-Regelung besser umzusetzen. Gesetzesänderungen seien wahrscheinlich nicht notwendig.
Wie haben Europas Regierungen auf den Vorschlag reagiert?
Die Regierungen Österreichs, der Niederlande und Polens sind entsetzt. Polens Ministerpräsident Donald Tusk etwa nannte das Vorhaben „inakzeptabel“. Tusk fügte hinzu, dass Polen „andere Länder, die von Berlins Entscheidung betroffen sind, um dringende Konsultationen darüber bitten wird, wie man sich im EU-Forum zu diesem Thema verhalten soll“. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte am 11. September in Berlin, dass mit europäischen Ländern, die von der Regelung betroffen wären, bilateral gesprochen werden soll. Auch bei einem beschleunigten Dublin-Verfahren müsste der zuständige EU-Staat seine Zustimmung zur Rücküberstellung geben.
Wie genau könnte das Modell für Schnellverfahren an der Grenze aussehen?
Nach den Plänen von Faeser soll künftig die Bundespolizei bei jedem Asylgesuch durch Datenabfrage und Befragungen prüfen, ob ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig ist. Da Deutschland keine EU-Außengrenze hat, liegt das bei einer Einreise über den Landweg in jedem Fall nahe. Deswegen sollen alle Asylsuchenden in grenznahen Einrichtungen untergebracht werden, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das auch jetzt schon die sogenannte Dublin-Prüfung macht, das beschleunigte Verfahren vornimmt. Gibt es konkrete Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Landes wie etwa einen Treffer in der EU-Datenbank „Eurodac“ soll auch eine Inhaftierung möglich sein. Dies setzt Fluchtgefahr voraus. Faeser zufolge könnte das Verfahren innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein. Die Zurückweisungen soll dann die Bundespolizei direkt aus den Einrichtungen vornehmen.
Müssen dafür neue Einrichtungen gebaut werden und wer kommt dafür auf?
Die Bundesregierung lässt bislang offen, ob dafür neue Einrichtungen benötigt werden. Klar ist, dass der gesamte Plan auch die Unterstützung der Länder braucht. Für das Betreiben dieser Einrichtungen wären sie zuständig, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums.
Gibt es rechtliche Schwierigkeiten?
Grundsätzlich ist es im Rahmen des Schengener Abkommens verboten, dauerhafte Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen durchzuführen. Das Schengener Abkommen erlaubt vorübergehende Grenzkontrollen nur dann, wenn ein Staat seine öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit bedroht sieht.
Hannover (epd). Margot Käßmann beobachtet die Debatte um Migration und Asyl mit Sorge. „Mit dem aktuellen verbalen Überbietungswettbewerb von 'Wir zeigen jetzt aber mal volle Härte gegenüber Migranten' erfüllt sich, was Alexander Gauland prophezeit hat: Die etablierten Parteien lassen sich von der AfD jagen“, sagte die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und frühere hannoversche Landesbischöfin dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Ich wünsche mir, dass Vernunft, Rechtsstaatsbewusstsein und auch Empathie wieder Teil der Debatte werden.“
„Es geht um Menschen“, betonte Käßmann. „Und wenn so gern immer wieder von westlichen Werten die Rede ist, gehören Menschenrechte, Menschenwürde, christlich gesagt: Nächstenliebe auf jeden Fall dazu.“ In die Debatte gehöre auch die Erkenntnis, dass viele der Eingewanderten längst ein gut integrierter Teil der Gesellschaft seien. „Sie fühlen sich durch die Diskussion der letzten Wochen diffamiert und ausgegrenzt. So entsteht kein Gewebe, das unser Land zusammenhält.“
Der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen, Hamburgs Erzbischof Stefan Heße, nannte die Debatte einen „Überbietungswettbewerb asylrechtlicher Verschärfungen“, der niemandem helfe. Durch emotionalisierte Zuspitzungen und den Ruf nach vermeintlich einfachen Lösungen werde eine gefährliche Dynamik in Gang gesetzt, sagte Heße: „Ängste werden geschürt, unerfüllbare Erwartungen geweckt - und auf diese Weise droht die demokratische und rechtsstaatliche Kultur unseres Landes Schaden zu nehmen.“ Rechtsstaatliche Grundsätze und internationale Verpflichtungen seien ein hohes Gut. Es gelte, durch sachliche Politik zu überzeugen, indem man etwa die Kommunen wirksam unterstütze, bestehende Hürden auf dem Weg zu gelingender Integration abbaue und bürokratische Verfahren vereinfache. Sicherheit und Flüchtlingsschutz seien keine Gegensätze, sondern gehörten zusammen.
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Maria Welskop-Deffaa, sieht in den hohen Zustimmungswerten zu Positionen der AfD den Versuch vieler Menschen, sich gegen Überforderungen abzuschotten. Welskop-Deffaa sagte beim Jahresempfang ihres Verbandes am 9. September in Berlin, bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen hätten sich viele Bürgerinnen und Bürger „gegen die Zumutungen gestellt, die Demokratie, Pluralität und Globalisierung unvermeidlich mit sich bringen“. Mit Abschottung könne aber niemand sein privates Glück verteidigen, warnte die Caritas-Präsidentin.
Der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Thomas Adomeit, sagte dem epd, er könne verstehen, wenn Bürger angesichts zahlreicher Krisen und Herausforderungen verunsichert seien. Auch die Aufnahme von Geflüchteten sei eine große Herausforderung. Er glaube jedoch nicht, dass sich durch eine Verschärfung von Maßnahmen, von denen nicht klar sei, ob sie überhaupt wirkten, die Stimmung in der Gesellschaft verändern lasse, sagte der Oldenburger Bischof: „Schicksale und Härten von Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“
Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Flüchtlingsfragen, Christian Stäblein, appellierte derweil, in der erhitzten Debatte nicht den Flüchtlingsschutz grundsätzlich infrage zu stellen. „Wir brauchen jetzt wohlüberlegte und zielgerichtete Maßnahmen“, sagte der Berliner Bischof dem epd. Dazu zählten beispielsweise mehr Ressourcen für die Sicherheitsbehörden und verstärkte Extremismusprävention. „Denn Terrorismus und religiöse Fanatiker bekämpft man nicht, indem man den Flüchtlingsschutz schwächt und Gruppen unter Generalverdacht stellt“, sagte er.
Esslingen (epd). Pflegefachkräfte werden nach der Feststellung der Pflegewissenschaftlerin Annette Riedel immer wieder mit Todes- und Suizidwünschen der von ihnen betreuten Menschen konfrontiert. „Sie können sich diesen Wünschen und den damit verbundenen Hoffnungen sowie Erwartungen nicht entziehen“, sagt die Pflegeprofessorin an der Hochschule Esslingen im Interview mit epd sozial. Allerdings seien die Pflegeberufe auf die sensible Thematik nicht angemessen vorbereitet. Die Fragen stellte Markus Jantzer.
epd sozial: Frau Professorin Riedel, Sie wollen eine Forschungslücke im Bereich der professionellen Pflege schließen. Worin besteht die Lücke und welche Erkenntnisse hoffen Sie, in einer dreijährigen Forschungsarbeit zu gewinnen?
Annette Riedel: Pflegefachpersonen in der stationären und ambulanten Langzeitpflege begleiten ältere Menschen auch in ihrer letzten Lebensphase und im Sterben. Sie nehmen aufgrund der zumeist über einen längeren Zeitraum bestehenden Pflegebeziehungen eine Schlüsselfunktion im Versorgungsprozess ein und werden vielfach als erste Ansprechpersonen ins Vertrauen gezogen, wenn Menschen Wünsche nach Suizidassistenz - implizit oder explizit - zum Ausdruck bringen. Insbesondere dann, wenn der Wunsch nach einem assistierten Suizid geäußert wird, ist die Pflege und Begleitung aus pflegefachlicher und -ethischer Perspektive höchst anspruchsvoll. In Deutschland sind Pflegefachpersonen auf den Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz aber nicht angemessen vorbereitet. Das liegt an der umfassenden Unsicherheit im Umgang mit dieser höchst sensiblen und anspruchsvollen Thematik selbst, aber auch an fehlenden Kompetenzen, Instrumenten und Verfahren, die Handlungssicherheit eröffnen und ethisch begründete Entscheidungen absichern. Auch besteht bei dieser Thematik eine Forschungslücke in Deutschland.
epd: Was genau wollen Sie erforschen?
Riedel: Es mangelt international an Leitlinien, die sowohl die pflegerische Rolle in Bezug auf Anfragen nach Suizidassistenz spezifizieren als auch klärend und unterstützend wirken. In Deutschland fehlt bislang eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit der Rolle und der Erlebensperspektive der Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege. Auf diese Forschungslücke will das wissenschaftliche Vorhaben reagieren, indem in einem partizipativen Forschungsprozess mit Pflegefachpersonen Praxisleitlinien und Ethikleitlinien entwickelt werden. Sie sollen fachlich fundiertes Handeln als auch die essenziellen ethisch reflektierten Entscheidungen der Pflegenden bei Anfragen nach einem assistierten Suizid und mit Blick auf Suizidprävention fachlich und ethisch rahmen und unterstützen. Beide Instrumente werden in der Literatur als wichtige Hilfsmittel für Pflegefachpersonen empfohlen. Darüber hinaus hat das Projekt zum Ziel, die Tragweite der Suizidassistenz und Suizidprävention für die Profession Pflege herauszuarbeiten, damit verbundene fachliche und ethische Herausforderungen zu identifizieren und zu konturieren. Diese empirische Identifikation ist einerseits grundlegend für eine angemessene Qualifikation und andererseits für die Offenlegung des konkreten Unterstützungsbedarfs der Pflegefachpersonen.
epd: Wie gehen Pflegefachkräfte in ambulanten Diensten und Altenheimen aktuell damit um, wenn sie mit Anfragen nach Assistenz beim Suizid konfrontiert werden?
Riedel: Genau das wollen wir in unserer ersten Forschungsphase herausfinden. Wie werden Pflegefachpersonen mit Anfragen nach einem assistierten Suizid konfrontiert und wie reagieren sie darauf? Und wie moralisch und fachlich selbstwirksam erleben sie sich und welche Orientierungshilfen in ihren Einrichtungen existieren? Wir kooperieren dabei mit sechs bundesweit agierenden Trägern der stationären und ambulanten Langzeitpflege. Bei diesen handelt es sich um kirchliche, kommunale und private Träger, wodurch wir die Varianz und Vielfalt möglicher (Werte-)Orientierungen abdecken möchten.
epd: Wie könnte ein professioneller Umgang mit dem Thema in Pflegeeinrichtungen aussehen?
Riedel: Aus analytischer Perspektive lässt sich im Kontext der Anfragen nach einem assistierten Suizid und der Suizidprävention feststellen: An Pflegefachpersonen, die hier verantwortungsvoll handeln sollen, werden spezifische fachliche Anforderungen und moralische Ansprüche gestellt. Wie die Aufgaben konkret für die Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege auszugestalten sind, gilt es in der partizipativen Forschungsarbeit zu erfassen und in den zu entwickelnden Leitlinien aufzugreifen.
epd: Einen geäußerten Todes- oder Suizidwunsch richtig zu verstehen, ist eine äußerst herausfordernde Aufgabe …
Riedel: Todes- wie auch Suizidwünsche kommen sehr unterschiedlich zum Ausdruck und sind vielfach volatil. Parallel dazu ist die Äußerung eines Todeswunschs beziehungsweise auch eines Wunschs nach assistiertem Suizid nicht immer gleichzusetzen mit dem tatsächlichen Wunsch, nicht mehr leben zu wollen. In der Folge ist es zu hinterfragen und zu identifizieren, welche konkreten Gründe den geäußerten Wünschen zugrunde liegen. Es geht um einen wertschätzenden und zugewandten Umgang mit solchen Wünschen, der das gesamte Spektrum an Möglichkeiten in Bezug auf die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt und nur so den Zugang zu den dahinterstehenden Motiven der älteren Menschen eröffnet. Der Umgang mit diesen Wünschen ist fachlich und ethisch hoch komplex und fordert fachliche und ethische Expertise, Sicherheit und Verantwortungsübernahme. Aber auch eine offene Haltung hinsichtlich der Suizidprävention. Die in dem Forschungsprojekt partizipativ zu entwickelnden Praxis- und Ethikleitlinien sollen dazu beitragen, einen fachlich fundierten Umgang mit Anfragen nach assistiertem Suizid und den Forderungen der Suizidprävention zu unterstützen.
epd: Wie präsent sind Todeswünsche und Wünsche nach Suizidassistenz in der ambulanten und stationären Pflege? Gibt es dazu empirische Schätzungen?
Riedel: Eine Studie aus diesem Jahr kommt zu dem Ergebnis, dass bei rund einem Drittel der in München durch Suizidassistenz Verstorbenen (bei einem Durchschnittsalter von 78,9 Jahren) Pflegebedürftigkeit vorlag. Stellt man der Suizidhäufigkeit der über 80-Jährigen dem Sachverhalt gegenüber, dass ein Drittel der pflegebedürftigen Menschen 85 Jahre und älter ist, so verdeutlicht das einerseits, dass Pflegefachpersonen potenziell mit Suizidwünschen und den Anfragen nach Suizidassistenz konfrontiert werden. Zahlen aus dem Ausland zeigen, dass es vor allem Menschen über 65 Jahre sind, die eine Suizidassistenz oder Tötung auf Verlangen in Anspruch nehmen.
epd: Suizidassistenz ist ethisch hoch umstritten. Inwieweit fließt die Haltung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das Forschungsprojekt ein?
Riedel: Ein Forschungsvorhaben zu einem gesellschaftlich und ethisch höchst kontroversen und hochkomplexen, aber auch persönlich sensiblen Thema wie den Anfragen nach Suizidassistenz und der Suizidprävention erfordert eine umfassende ethische Reflexion, die sich auf den gesamten Forschungsprozess ausweitet. Seitens der beteiligten Forschenden ist es geboten, die persönliche Haltung hinsichtlich der Suizidassistenz und der Suizidprävention kontinuierlich zu reflektieren, um eine unvoreingenommene Perspektive im Rahmen der Datenerhebung und -auswertung wie auch in der Begegnung mit den Pflegefachpersonen zu gewährleisten. Aktuell wird ein ethisches Clearing bei der Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft eingeholt. So wird sichergestellt, dass den forschungsethischen Anforderungen im Rahmen des Projekts Rechnung getragen wird. Die Forschenden verpflichten sich zur Einhaltung der dort dargelegten forschungsethischen Prinzipien.
Frankfurt a.M. (epd). Felix Luft fährt mit dem Ultraschallgerät über den Bauch des Patienten. „Können Sie mal tief einatmen und die Luft anhalten?“ Der Mann auf der Liege atmet tief ein und sofort wieder aus. Elena Christmann tritt neben ihn, lächelt und macht es ihm vor: Nicht ausatmen, Luft anhalten. Der Patient versteht. Auf dem Ultraschallbild erkennt Felix Luft jetzt besser, was er gesucht hat.
Luft und Christmann studieren Medizin. Und sie behandeln Menschen ohne Krankenversicherung in der studentischen Poliklinik (StuPoli) der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zweimal pro Woche bietet die StuPoli eine kostenlose offene Sprechstunde im Frankfurter Gesundheitsamt an. Zu den Sprechstunden kommen meist drei bis zehn Personen.
An diesem Tag warten in den beiden Behandlungszimmern jeweils ein „Senior“ und ein „Junior“ auf die Patienten: Optimalbesetzung. „Juniors“ sind im fünften, „Seniors“ in höheren Semestern des Medizinstudiums. Die Ärztin Petra Tiarks-Jungk wechselt zwischen beiden Zimmern. Sie hat mehr als 20 Jahre bei der humanitären Sprechstunde des Gesundheitsamts gearbeitet und betreut die StuPoli seit ihren Anfängen im Jahr 2014.
Seit 2023 ist die Ärztin in Rente, bei der StuPoli arbeitet sie weiterhin jeden Dienstag. „Die Patienten sind hier keine Versuchskaninchen“, betont Tiarks-Jungk. Die Studierenden absolvierten zuerst ein zweisemestriges Wahlpflichtfach und müssten eine Prüfung ablegen. Die Behandlung übernähmen sie unter ärztlicher Supervision.
Im Behandlungszimmer sind Christmann und Luft mit dem Ultraschall beschäftigt. Tiarks-Jungk kommt dazu, schaut auf den Bildschirm. Auffälligkeiten erkennen alle drei nicht, auch nicht beim EKG. „Traumhaft“, sagt die Ärztin. Der Patient sei gesund, habe keine Beschwerden. Die Elisabeth-Straßenambulanz der Caritas hatte ihn für eine Vorsorgeuntersuchung zur StuPoli geschickt. Es komme häufig vor, dass Menschen von anderen Hilfsstellen an die StuPoli verwiesen werden, erklärt Christmann. Auch über soziale Medien und Mundpropaganda würden Patienten auf die StuPoli aufmerksam.
Nach mehr als einer halben Stunde entlassen die Ärztin und die Studierenden den Patienten. Dass man sich viel Zeit nehmen könne, beschreibt Christmann als eine Besonderheit der StuPoli. Ina Pfeil, ebenfalls „Junior“, ist froh über die praktische Erfahrung: „Hier bist du konstant am Patienten.“ Auch durch den Umgang mit der besonderen Klientel machten die Studierenden neue Erfahrungen. Man lerne beispielsweise, „wie man rauskitzelt, wie viel Alkohol jemand wirklich trinkt“, erzählt Luft. Oder: „Wie man mit Sprachbarrieren umgeht.“
Im Nebenzimmer untersucht Pfeil eine Frau, die kein Deutsch versteht. Ein junger Mann steht neben ihr und übersetzt. Es kämen Menschen, die Sozialleistungen beziehen könnten, dies aber wegen bürokratischer Hürden nicht tun. Zudem Personen aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland schwarz arbeiten. Auch kämen illegal eingewanderte Menschen. Tiarks-Jungk ergänzt, dass manche den Nichtversichertenstatus vorziehen, „weil sie alles Geld zusammenkratzen und nach Hause schicken“.
Es gebe aber auch etliche Deutsche ohne Krankenversicherung, wie den selbstständigen Handwerker, der seine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2019 in Deutschland rund 61.000 Personen ohne Krankenversicherung.
Zur StuPoli kämen Patienten mit akuten Beschwerden ebenso wie chronisch Kranke. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkerkrankungen, Leber- oder Fettstoffwechselstörungen, „das gesamte Spektrum“, sagt Petra Sporerova. Die Medizinstudentin unterstützt die StuPoli als „Clinical Manager“. Sie erstellt den Arbeitsplan, spricht als erste mit den Patienten, stellt Überweisungen aus. Medikamente erhielten die Patienten aus dem Vorrat der StuPoli oder von einer kooperierenden Apotheke. Beides zahle die Frankfurter Unimedizin.
Um 19 Uhr kommen Studierende und Ärztin zu einer Nachbesprechung zusammen. Dabei besprechen sie die aktuellen Fälle. Schließlich wollen die Studierenden in der StuPoli helfen und gleichzeitig etwas lernen - für ihr Medizinstudium und ihre Zukunft als Arzt oder Ärztin.
Frankfurt a.M. (epd). Nach der Einrichtung eines Entschädigungsfonds der Stadt München für ehemalige Pflegekinder bleibt dieser Schritt offenbar vorerst ohne Nachahmer. Eine Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) unter allen deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern ergab, dass keine der Städte ähnliche Pläne wie München habe. Die Stadt Essen antwortete allerdings nicht auf die epd-Anfrage. Der Sprecher des Deutschen Städtetags, Timm Steinborn, sagte dem epd, sein Verband habe keine Kenntnis von ähnlichen Vorhaben seiner Mitgliedskommunen.
Berlin verwies auf die zurückliegende Aufarbeitung verschiedener Tatkomplexe. So hätten Missbrauchsbetroffene des Kentler-Systems finanzielle Leistungen erhalten, über deren Höhe Stillschweigen vereinbart worden war. Der 2008 verstorbene Sexualwissenschaftler Helmut Kentler war unter anderem von 1967 bis 1976 in leitender Position am Pädagogischen Zentrum Berlin. Im sogenannten Kentler-Experimen vermittelten Jugendämtern Kinder und Jugendliche mit dem Ziel der Resozialisierung bewusst an pädophile Pflegeväter.
Am 21. August hatte der Münchner Stadtrat die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 35 Millionen Euro beschlossen. Aus ihm sollen Menschen Anerkennungsleistungen erhalten, die durch das Stadtjugendamt in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht waren, dort sexualisierte Gewalt oder Misshandlung erlebt haben und noch heute darunter leiden. Welche Gewaltformen davon abgedeckt sind und welche weiteren Kriterien bei der Vergabe des Gelds gelten, werde ein Prüfungsgremium festlegen.
Zusätzlich zuvor hatte die Stadt München 4,3 Millionen Euro an Soforthilfen für Betroffene aus dem kommunalen Haushalt bereitgestellt. Dieses Geld sei nicht Teil des Fonds, so dass ehemalige Pflegekinder insgesamt 39,3 Millionen Euro erhielten, erklärte das Münchner Sozialreferat dem epd. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hatte die Entscheidung Münchens als bundesweit einzigartig bezeichnet.
Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die unabhängige Mindestlohn-Kommission aufgefordert, sich bei ihren nächsten Beschlüssen an den EU-Vorgaben zu orientieren. Heil sagte am 9. September im ARD-Morgenmagazin: „Wir haben diese EU-Richtlinie. Die ist verbindlich.“ Er werde dafür sorgen, dass das deutsche Recht der EU-Mindestlohn-Richtlinie entspreche, erklärte Heil. Dies habe er der Mindestlohn-Kommission in einem Brief mitgeteilt.
Heil sagte weiter, die Mindestlohn-Kommission entscheide zwar unabhängig. Sie müsse sich aber an deutsches Recht und an EU-Vorgaben halten. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, wies den Heil-Vorstoß zurück. Er stelle die Arbeit der Kommission infrage und schade dem sozialpartnerschaftlichen Miteinander, erklärte Kampeter, der der Mindestlohn-Kommission angehört.
Kampeter sagte, es stelle sich die Frage, wie unabhängig die Kommission wirklich sei, wenn sie Vorgaben aus der Politik erhalte. Man halte sich bei der Mindestlohn-Findung an nationale und internationale Vorgaben - doch handele es sich dabei um „Orientierungsgrößen, die kein bestimmtes Ergebnis vorgeben“, betonte Kampeter.
Der Mindestlohn beträgt in Deutschland derzeit 12,41 Euro pro Stunde. Die Mindestlohn-Kommission hatte zuletzt lediglich eine geringfügige Erhöhung empfohlen, nachdem die Ampel-Koalition den gesetzlichen Mindestlohn per Bundestagsbeschluss deutlich auf 12 Euro erhöht und damit ein Wahlversprechen eingelöst hatte. Die Mindestlohn-Kommission war bei den darauffolgenden Festlegungen für dieses und das kommende Jahr erstmals nicht zu einem einheitlichen Votum gekommen. Vielmehr hatte die Arbeitgeberseite mit der bei einem Patt entscheidenden Stimme der Vorsitzenden die Gewerkschaften überstimmt. Seitdem gibt es Streit zwischen der Kommission und dem Bundesarbeitsminister.
Heil sagte, die letzte Erhöhung sei bedauerlicherweise nicht im Konsens erfolgt und zu gering ausgefallen. Die 45 Millionen Beschäftigten in Deutschland hätten „anständige Löhne und Arbeitsbedingungen verdient“. Nach den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie muss der gesetzliche Mindestlohn Heil zufolge im Jahr 2026 bei 14 bis 15 Euro pro Stunde liegen. Die paritätisch besetzte Kommission entscheidet in der ersten Jahreshälfte 2025, wie es 2026 mit dem Mindestlohn weitergeht. Anfang 2025 steigt er zunächst um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde.
Die 2022 beschlossene EU-Mindestlohn-Richtlinie muss in den EU-Staaten, in denen bereits ein Mindestlohn gilt, bis zum November dieses Jahres umgesetzt werden. Sie schreibt vor, dass der Mindestlohn einen gewissen Lebensstandard sicherstellt. Bisher gibt es nationale Mindestlöhne, beispielsweise in Bulgarien, die zum Überleben nicht ausreichen. Wie die Länder einen angemessenen Lebensstandard bemessen, ist ihnen überlassen und richtet sich nach den Bedingungen im jeweiligen Land. Die Länder müssen aber ein nachvollziehbares Verfahren anwenden, beispielsweise den Mindestlohn an der in der Europäischen Union gültigen Armutsgefährdungsgrenze von 60 Prozent des Medianeinkommens orientieren. Auf diesen Wert bezieht sich auch der deutsche Arbeitsminister Heil.
Die Linken-Politikerin und Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl forderte Heil auf, der Mindestlohn-Kommission klare Vorgaben zu machen. Es reiche nicht, Briefe zu schreiben, in denen er die Kommission bitte, sich an geltendes Recht zu halten, erklärte Ferschl.
Berlin (epd). Welche Auswirkungen auf die Zahl der FSJ- und BFD-Plätze die geplanten Kürzungen haben werden, ist nach den Worten Joß Steinkes noch nicht klar. Sicher sei nur: Es werden große Auswirkungen sein, und teilweise sind sie bereits spürbar. Der Bereichsleiter sagt zugleich, dass eigentlich Investitionen in diesem Bereich notwendig wären, und skizziert, wie sich der Freiwilligendienst entwickeln könnte. Die Fragen stellte Nils Sandrisser.
epd: Herr Steinke, im Bundeshaushalt drohen dem FSJ ein Minus von 14 Prozent und dem BFD eines von 11 Prozent. Insgesamt wären das 40 Millionen Euro weniger. Was würde das für die Freiwilligendienste bedeuten?
Joß Steinke: Das Geld wird uns natürlich fehlen. Die Freiwilligendienste sind sehr komplex organisiert und aus verschiedenen Töpfen finanziert, deswegen kann man so einfach gar nicht sagen, wie sich die Kürzung auf die angebotenen Plätze auswirkt. Wir haben auf Basis einer Studie der Bertelsmann Stiftung den Anteil der Finanzierung des Bundes an den Kosten über beide Freiwilligendienste hinweg auf zwölf Prozent taxiert. Was wir sagen können, ist, dass wir weniger Plätze anbieten werden können als in den Vorjahren. Sehr wahrscheinlich in höherem Umfang als die 14-Prozent-Budgetkürzung. Und dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Personal bei den Trägern abgebaut wird. Zu bedenken sind auch die erheblichen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre. Das Budget müsste also für eine gleichbleibende Anzahl von Stellen steigen. Beim BFD kommt noch das Problem der Überjährigkeit hinzu.
epd: Was ist das?
Steinke: Überjährigkeit heißt, dass wir mit den Freiwilligen Verträge nicht von Januar bis Dezember schließen, sondern meist von August oder September in das nächste Jahr hinein. Die Mittel für den BFD für das kommende Jahr sind zwar von der Bundesregierung vorgesehen, aber die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Wir können also kaum zwölfmonatige Verträge und allein wegen dieser mangelnden Planungssicherheit weniger Plätze anbieten.
epd: Werden denn aktuell schon Stellen gekürzt?
Steinke: Davon ist auszugehen. Ich weiß, dass einige Träger Personal abbauen müssen.
epd: Was genau bringt Ihnen FSJ und BFD? Ist es die Arbeitskraft der jungen Leute?
Steinke: Die Freiwilligen sind natürlich eine Unterstützung vor Ort, wobei sie selbst Unterstützung von Hauptamtlichen brauchen. Da kommt schließlich keine fertig ausgebildete Person, die man einfach losschicken kann. In erster Linie sollen die Freiwilligen etwas lernen und Erfahrungen sammeln, aber natürlich helfen sie auch bei unserer Arbeit. Das ist ja nicht falsch, und sonst würde der Dienst ja keine Freude machen. Aber dafür gibt es richtigerweise einen engen Rahmen, den wir selbstverständlich beachten. Was ich allerdings auch sage, ist, dass es in Zeiten des Arbeitskräftemangels, der in den sozialen Diensten und Einrichtungen schon sehr stark spürbar ist, zunehmend schwierig ist, die jungen Menschen zu betreuen. Und es ist schon so, dass immer mehr Freiwillige in unterbesetzte Stationen oder Einrichtungen gelangen. Die zunehmende Belastung durch fehlendes Personal spüren alle, die mithelfen. Und da müssen wir stark hingucken. Das tun unsere Träger natürlich. Aber es muss uns allen klar sein: Das Problem des Arbeitskräftemangels löst man nicht mit Freiwilligendienstleistenden, und man sollte es auch nicht versuchen.
epd: Auch mittelfristig nicht? Es gibt ja einen gewissen Klebeeffekt, also dass junge Leute sich nach ihrem Dienst dazu entscheiden, in diesem Sektor zu bleiben. Wie viel Personal gewinnen Sie denn aus den Freiwilligendiensten pro Jahr?
Steinke: FSJ und BFD sind von uns gar nicht so sehr dazu gedacht, Personal zu gewinnen, das dann nach seinem Freiwilligendienst weiter im Rettungsdienst oder in der Pflege arbeitet. Natürlich gibt es das, dass Freiwillige sich nach ihrem Dienst entscheiden, beruflich im sozialen Sektor zu bleiben, vielleicht sogar beim DRK. Oder sie studieren Medizin oder soziale Arbeit. Darüber freuen wir uns dann natürlich, aber ich kann nicht beziffern, wie viele das im Jahr sind. Wir sehen FSJ und BFD aber ohnehin mehr als Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Junge Menschen machen während des Freiwilligendienstes Erfahrungen, die für sie selbst sehr prägend sind und die ihnen viele Fertigkeiten mitgeben. Sie bleiben einer Sache - vielleicht nicht unbedingt dem DRK, aber darum geht es auch gar nicht - oft ein Leben lang verbunden und bringen sich ein.
epd: Was genau meinen Sie damit genau? Dass ehemalige Freiwillige ein Verständnis für soziale Belange behalten und immun gegen eine Rhetorik der sozialen Kälte bleiben, auch wenn sie später mal in einer Bank oder in der Wirtschaft arbeiten?
Steinke: Ich glaube, dass die Freiwilligendienste sehr gut dazu geeignet sind, Menschen näherzubringen, sich um andere zu kümmern und sich einzubringen für die Gesellschaft. Einmal diese Erfahrungen zu machen, im sozialen Sektor mit angepackt zu haben, das ist sehr wertvoll. Es macht etwas mit den jungen Menschen, egal, wo sie später im Berufsleben landen.
epd: Es geht also um mehrere Ebenen, auf denen die Freiwilligendienste nützlich sind? Individuell für die Freiwilligen selbst, weil sie Fertigkeiten erlangen, auf einer weiteren Ebene für die sozialen Dienste, weil sie den einen oder anderen Arbeitnehmer gewinnen, und auf der Makroebene für die Gesellschaft insgesamt?
Steinke: Genau. Es stärkt natürlich auch die Resilienz der Gesellschaft, wenn junge Menschen zum Beispiel lernen, Angehörige zu pflegen. Denn der Arbeitskräftemangel oder Finanzierungsbedingungen könnten künftig dazu führen, dass soziale Dienste wieder stärker in die Familien und die Zivilgesellschaft verlagert werden.
epd: Aber wenn Dienstleistende und Gesellschaft so profitieren, wäre dann nicht ein Pflichtdienst für alle die bessere Lösung als ein Freiwilligendienst für nur einige?
Steinke: Einen Wehr- und Zivildienst wie früher sehe ich organisatorisch nicht. Es fehlen Strukturen und Personal, um eine Musterung von mehr als 700.000 jungen Menschen im Jahr zu bewältigen. Ich würde mich da ansonsten nicht auf eine Pro-und-Kontra-Diskussion einlassen. Interessant ist aber natürlich, was hinter der Debatte um einen Pflichtdienst steckt. Nämlich die reale Sorge, dass Menschen stärker dazu bewegt werden müssen, Sorge und Pflege wieder selbst in die Hand zu nehmen. Denn das Niveau an sozialen Leistungen, an das wir uns alle gewöhnt haben, wird allein angesichts des Arbeitskräftemangels absehbar nicht mehr aufrechterhalten werden können. Und dazu gibt es einige Überlegungen.
epd: Welche?
Steinke: Dass man zum Beispiel allen Schulabgängerinnen und -abgängern einen Brief schreibt und ihnen ein Angebot macht. Dann würden sich viele mit dem Freiwilligendienst auseinandersetzen und sich informieren. Wir als DRK können uns vorstellen, Peer-to-Peer-Beratung einzubinden, also Freiwillige erzählen potenziellen Freiwilligen. Mit solchen Elementen machen wir an anderer Stelle gute Erfahrungen. Das ließe sich digital umsetzen. Und es ließe sich mit den uns bekannten Planungen des Bundesverteidigungsministeriums zusammen denken. Die Bundeswehr hätte die Möglichkeit, zu rekrutieren, und der soziale Sektor auch.
epd: Wenn mehr Menschen Freiwilligendienste leisten würden, würde das aber auch mehr kosten. Haben Sie schon ausgerechnet, wie viel das wäre? Denn immerhin reden wir ja gerade über Kürzungen.
Steinke: Die Kosten hängen davon ab, wie erfolgreich solche Aktionen wären. Gehen wir davon aus: Alle werden angeschrieben, alle müssen sich bei unterschiedlichen Stellen informieren, also auch bei der Bundeswehr zum Beispiel. Und dann wäre da noch die Frage, wie hoch die Vergütung wäre. Wenn man ein Freiwilligengeld schaffen und dafür den Bafög-Satz anwenden würde, was aus unserer Sicht nötig ist, würde das die Attraktivität deutlich erhöhen. Wir beim DRK gehen für diesen Fall von 400.000 Freiwilligen pro Jahr aus. Das ganze System würde dann rund vier Milliarden Euro kosten. Andere Stellen rechnen mit 200.000 Freiwilligen pro Jahr und 2,7 Milliarden Euro.
Wir sind mit den Freiwilligendiensten an einem Punkt, an dem man sagen müsste, dass wir hier ein gutes System geschaffen haben, das für junge Menschen attraktiv ist, das sich für die Gesellschaft lohnt. Nun müsste man eigentlich überlegen, wie man in dieses System investiert. Das wird in diesem Haushalt nicht möglich sein. Aber wenn wir das System mit seinen Beschränkungen so weiterfahren, dann könnte es irgendwann kaputtgehen. Das ist keine Frage von zehn Prozent mehr oder weniger Geld in einem Jahr.
Berlin (epd). Zur Finanzierung der Freiwilligendienste widersprechen sich die Bundesregierung und die Verbände, die die Plätze anbieten. Die zuständige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erklärt: „Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden.“ Damit habe zivilgesellschaftliches Engagement weiter einen hohen Stellenwert im Bundeshaushalt.
Der Bundesarbeitskreis (BAK) Freiwilliges Soziales Jahr und die Sozialverbände sprechen hingegen von einer Kürzung von 40 Millionen Euro oder zwölf Prozent. Sie warnen davor, dass Plätze wegfallen und kündigen für die kommende Woche Proteste an. Damit wollen sie erreichen, dass der Bundestag, der an diesem Freitag in erster Lesung über den Haushalt des Familienministeriums debattiert, die Mittel für die Freiwilligendienste noch aufstockt. Insgesamt sind im Etat von Paus 14,44 Milliarden Euro an Ausgaben eingeplant, nach Angaben der Ministerin vier Prozent oder 570 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Für die Jugend-Freiwilligendienste stehen im kommenden Jahr rund 105,7 Millionen Euro zur Verfügung, für den Bundesfreiwilligendienst rund 184,2 Millionen Euro. Das sind für das Freiwillige Soziale Jahr 17 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr (122,7 Millionen Euro) und 23 Millionen Euro weniger für den Bundesfreiwilligendienst (207,2 Millionen Euro). Insgesamt also ein Minus von 40 Millionen Euro, rechnen die Verbände vor.
Das Familienministerium hingegen bezieht sich nicht auf die diesjährigen Mittel, sondern auf die Summen von 2023. Die Beträge, die für 2025 eingeplant sind, entsprechen exakt denen, die vor zwei Jahren ausgegeben wurden. 2023 wurden rund 105,7 Millionen Euro für die Jugend-Freiwilligendienste abgerufen und rund 184,2 Millionen Euro für den Bundesfreiwilligendienst. Gemessen daran gebe es „keine Kürzungen“, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage.
Anbieter der Freiwilligendienste wie beispielsweise die Diakonie rechnen anders. Für alle Freiwilligen stehen in diesem Jahr rund 389,9 Millionen Euro zur Verfügung - selbst diese Summe würde aber im kommenden Jahr nicht mehr ausreichen, heißt es bei der Diakonie, allein wegen der Preissteigerungen. Deshalb würden die zudem um 40 Millionen Euro reduzierten Mittel nur bis zum Frühjahr 2025 reichen. Vor diesem Hintergrund sei mit einer Reduzierung der Plätze für kommende Jahrgänge zu rechnen. Pro Jahrgang leisten 80.000 bis 100.000 Menschen einen Freiwilligendienst.
Das Familienministerium hebt hingegen hervor, dass die Finanzierung der Freiwilligendienste in der Finanzplanung der Bundesregierung für 2026 bis 2028 festgeschrieben worden sei. Die Anbieter hätten dadurch eine mehrjährige Planungssicherheit, erklärt das Ministerium. Das sei als Erfolg zu werten, denn es habe „ein zähes Ringen bei den Etatverhandlungen“ gegeben. Die Verbände hatten immer wieder Planungssicherheit gefordert - nun bewegt sie sich allerdings auf dem Ausgaben-Niveau von 2023.
Das Bundeskabinett hatte den Haushaltsentwurf für 2025 am 17. Juli beschlossen. Danach ging der Streit in der Ampel-Koalition um Einnahmen und Ausgaben aber weiter. In dieser Woche haben nun die Haushaltsberatungen im Bundestag begonnen. Die Haushälter der Ampel-Fraktionen haben die Aufgabe, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, um das Defizit im Gesamthaushalt noch zu drücken. Das Parlament hat als Gesetzgeber das letzte Wort über den Bundeshaushalt. Er soll im November verabschiedet werden.
Als der VdDD gegründet wurde, war die Pflegereform gerade ein Jahr alt. Fast 30 Jahre später braucht das System eine Generalüberholung. Der demografische Wandel mit dem damit einhergehenden Personalmangel bei einer gleichzeitig steigenden Zahl an Pflegebedürftigen erfordert kreative Ideen, wie die Pflege im Alter künftig organisiert und finanziert werden soll.
Unsere diakonischen Unternehmen testen neue Modelle aus, fördern beispielsweise die Verzahnung unterschiedlicher Angebote im Quartier. Doch die Rahmenbedingungen stellen sie immer wieder vor Herausforderungen. Die starre Unterscheidung zwischen ambulant und stationär muss überwunden werden. Personalbemessungsgrenzen müssen flexibler werden, damit Pflegeheime nicht aufgrund von Quoten auf teure Leiharbeiter zurückgreifen müssen und so möglicherweise in die Insolvenz rutschen.
Und: Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse sollten beschleunigt und mit Integrationsangeboten verknüpft werden, damit mehr dringend benötigte Arbeitskräfte aus dem Ausland hier Fuß fassen können und diejenigen, die schon hier sind, eine Beschäftigung aufnehmen. Es braucht Mut zu Reformen, zu Pragmatismus und neuen Lösungen.
Digitale Lösungen können medizinisches Personal und Pflegekräfte von Dokumentationspflichten entlasten. Doch um die Digitalisierung voranzubringen, wird Zeit und Geld benötigt - beides ist in Unternehmen der Sozialwirtschaft wie denen der Diakonie Mangelware. Es ist insofern beeindruckend, was die Mitgliedsunternehmen des VdDD bereits leisten, um digitale Möglichkeiten und künstliche Intelligenz auszutesten und zu implementieren.
Als Verband fördern wir den Austausch und die Weiterbildung auf diesem wichtigen Feld, um diakonische Unternehmen darin zu bestärken, diesen Weg weiter zugehen. Darüber hinaus bräuchte es aber auch den politischen Mut für ein Investitionsprogramm in digitale Innovationen. Denn es braucht dauerhafte Lösungen, die von Bürotätigkeiten entlasten und mehr Zeit für menschliche Zuwendung geben.
Dass der Staat Auflagen für eine nachhaltige Unternehmensführung macht, gemeinnützige Sozialunternehmen bei der Umsetzung aber quasi alleine gelassen werden, ist aus unserer Sicht ein Skandal. Als Verband versuchen wir, diesem Dilemma zu begegnen, indem wir den Austausch untereinander fördern und Best-Practice-Modelle vorstellen. Doch politische Nachbesserungen bei der Refinanzierung von nachhaltigen Maßnahmen sind dringend nötig. Die Sozialwirtschaft bietet ein großes Potenzial, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen - doch dafür braucht es dringend die erforderlichen Investitionen der Kostenträger.
Die Konzepte zur „Aktivierung des zusätzlichen Erwerbspotenzials“ - womit meist Frauen und mitunter Rentnerinnen und Rentner gemeint sind - greifen zu kurz. Um langfristig eine Kehrtwende beim demografischen Negativtrend einzuleiten, braucht es vor allem einen Mentalitätswandel, der wieder Lust macht auf ein Leben mit Kindern. In der Gestaltung der kirchlich-diakonischen Tarife tragen wir dem Rechnung, etwa durch die Kinder- beziehungsweise Familienzuschläge. Darüber hinaus ermöglichen viele unserer diakonischen Einrichtungen flexible Arbeitszeitmodelle und den leichteren Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitarbeit, den sich viele Mitarbeitende wünschen.
Die Entwicklungen, die wir als Verband seit unserer Gründung bis heute mitbegleiten und -gestalten konnten, können sich sehen lassen - das belegen auch unabhängige Gehaltsvergleiche. Die Diakonie zahlt die besten Tarifgehälter in der Sozialwirtschaft. Die Reform der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie im Jahr 2007 war dabei ein Meilenstein: Schematische Gehaltsaufstiege durch Zeitabläufe wurden relativiert und stattdessen Einstiegsgehälter erhöht, was das Arbeiten in der Diakonie besonders auch für junge Arbeitskräfte attraktiver macht. Der Fokus auf die Eingruppierung nach der tatsächlich ausgeübten Aufgabe ist zudem fairer.
Darüber hinaus investiert jeder diakonische Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeitenden. Doch auch hier sind angesichts der demografischen Entwicklung mutige Reformen nötig, um das System flexibler und zukunftsfest gestalten zu können.
Und nicht zuletzt braucht es den Mut zum „Dritten Weg“ im Arbeitsrecht, gerade in der Daseinsvorsorge. Dass Gewerkschaften quasi grenzenlos Kitas oder den öffentlichen Personennahverkehr bestreiken können, wirft Fragen auf: Wo ist die Verhältnismäßigkeit zwischen den Vorteilen, die für die Beschäftigten erstritten werden sollen, und den Nachteilen, die viele andere dafür in Kauf nehmen müssen?
Kirche und Diakonie leben vor, dass es auch anders geht: Mit einem partnerschaftlichen System, in dem Vertreter der Dienstnehmer und Dienstgeber um Kompromisse ringen und bei Uneinigkeit eine unabhängige verbindliche Schlichtung anrufen. Die kirchlichen Sozialpartner halten bisher die Balance im Dreiklang von Mitarbeitendeninteressen, wirtschaftlicher Solidität der Einrichtungen und der absoluten Achtung der Klienteninteressen. So funktioniert eine moderne, flexible Personalwirtschaft - denn sie fördert eine konstruktive Konfliktkultur mit einem Blick für das große Ganze. Und: Das kirchliche Arbeitsrecht gewährleistet betriebliche Mitbestimmung und eine hohe Tarifbindung - ein echter Gewinn auch für die Dienstnehmer.
Hannover (epd). Geschäftig laufen Passanten durch die Fußgänger-Zone der hannoverschen Einkaufsstraße Lister Meile - vorbei an Bäcker, Buchhandlung und Apotheke. Einige grüßen, manche bleiben auf einen Plausch stehen und kaufen bei Hans-Joachim, Ha-Jo genannt, eine Zeitung: das Straßenmagazin „Asphalt“. Das niedersächsische Magazin feiert dieses Jahr sein 30-jähriges Bestehen. Ha-Jo war erst als Ehrenamtlicher dabei, seit 23 Jahren verkauft er durchgängig.
Ha-Jo - er möchte seinen Nachnamen für sich behalten - gefällt seine Arbeit, er sieht sie „als Berufung“. Er mag es, mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen und „über Gott und die Welt“ zu reden. „Manchmal denke ich, hätte ich nicht im Elektrohandwerk gelernt, wäre ich vielleicht Streetworker geworden. Das wäre auch cool.“ Seinen ursprünglichen Beruf musste er wegen einer Epilepsie aufgeben. Der Verkauf von „Asphalt“ hilft ihm dabei, seine Erwerbsminderungsrente aufzubessern. Vom Verkaufserlös von derzeit 2,20 Euro pro Stück darf er die Hälfte behalten. „Es ist für mich ein Selbstwertgefühl: Ich kann ja noch.“
Gegründet wurde „Asphalt“ 1994 von HIOB, der Hannoverschen Initiative obdachloser Bürger, und dem Diakonischen Werk. Das Magazin reiht sich ein in die Gründung von Straßenzeitungen der späten 1980er und frühen 1990er Jahre. Vorbild waren das Hamburger Magazin „Hinz&Kunzt“ sowie Zeitungen aus München, Köln und England. Menschen aus der hannoverschen Wohnungslosen-Szene wollten ein solches Magazin nun auch für ihre Stadt.
Denn rund um den Hauptbahnhof gab es „Verelendung pur“, erzählt Redaktionsleiter Volker Macke: viel Armut, eine große Drogenszene und rund 9.000 Wohnungslose. „Es war nötig, darüber zu informieren und Menschen die Möglichkeit zu geben, Geld zu verdienen, sichtbar zu werden und im wahrsten Sinne des Wortes aufzustehen.“ Maßgeblich an der Gründung beteiligt waren unter anderem die ehemals obdachlose Karin Powser, die einen direkten Draht in die Szene hatte, HIOB-Gründer Rolf Höpfner und Diakoniepastor Walter Lampe. „Authentizität und Know-How trafen aufeinander, das führte zum Erfolg“, sagt Macke.
Den Verkäufer Ha-Jo erkennt man schon von weitem an seinem schwarzen Filzhut. Er hat ihn von einer Kundin geschenkt bekommen. „Den finde ich am besten, weil er schön verwegen aussieht.“ Der 57-Jährige hat lange braune Haare zum Zopf gebunden, trägt ein Karo-Hemd, Dreiviertelhose, Barfußschuhe und die rote Asphalt-Weste. Um den Hals hängt eine Kette mit einem Christenfisch als Anhänger. Die Kette habe er selbst gemacht, erzählt Ha-Jo, der selbst nicht obdachlos ist. Der Glaube gebe ihm Halt, auch in schweren Zeiten.
Mit 25 hatte er wegen seiner damals noch nicht diagnostizierten Epilepsie eine solche schwere Zeit. Eine für ihn religiöse Erscheinung habe ihm Mut gegeben, nicht aufzugeben, erzählt Ha-Jo. Er fand zum christlichen Glauben und begann, sich ehrenamtlich bei HIOB zu engagieren. So bekam er die Anfänge von „Asphalt“ hautnah mit, plakatierte Werbung für die erste Ausgabe, half mit beim Verkauf.
In einem Hinterhof-Gebäude in der Oststadt laufen die Fäden zusammen. Hier gibt es soziale Betreuung und Beratung für die Verkäufer, und hier entsteht das Monatsmagazin, an dem vier Redakteure arbeiten. Das Magazin bringe auch Mainstream-Themen, erläutert Macke, der auch Sprecher des Internationalen Netzwerks der Straßenzeitungen ist. Kernkompetenz sei es aber, über und aus der Szene wohnungsloser und armutsbetroffener Menschen zu berichten. „Mit Asphalt retten sich die Menschen aus ihrem eigenen Sumpf.“
Heute erscheint das Magazin mit einer Auflage von rund 26.000 Exemplaren an rund 16 Orten in Niedersachsen in drei Editionen: Hannover, Nordwest und Süd. Die Entwicklung der letzten 30 Jahre sei eine von „Aufbau, Ruhm, Ehre und Wertschätzung“, erzählt Macke, der seit 20 Jahren in der „Asphalt“-Redaktion arbeitet. Verkäufer, Kundinnen und Spender seien wie eine Familie. Rund 3.600 Menschen habe die Arbeit bislang retten können. Aktuell sind es 240. Jeder verkauft an einem festen Platz.
Zurück in der Fußgängerzone. Die Sonne scheint an diesem warmen Tag, aber Ha-Jo hat ein schattiges Plätzchen, gegenüber einer Buchhandlung. Neben ihm: sein dreibeiniges Hocker-Konstrukt. Darauf stehen Exemplare der aktuellen Asphalt-Ausgabe. „Ich könnte nicht die Hand aufhalten und für lau um Geld bitten.“
Ha-Jo verschränkt die Hände hinter dem Rücken, wartet ab. Die meisten Menschen bringen ihm Achtung entgegen, weil er zurückhaltend verkaufe, erzählt er. Das bestätigt auch Stammkunde Peter Ißberner. Der 79-Jährige war beim Bäcker und kommt danach bei Ha-Jo vorbei. „Ich kaufe nur bei ihm. Er ist ein ruhiger Vertreter und unaufdringlich.“
Manchmal gebe es auch Anfeindung auf der Straße, erzählt Ha-Jo. In über zwei Jahrzehnten habe er schon einiges erlebt. „Ich habe mir einen dicken Pelz wachsen lassen und bete, dass ich die Kraft habe, sowas auszuhalten.“ Volker Macke erzählt, dass viele sich eine Stammkundschaft aufgebaut hätten und von umliegenden Geschäften geschützt würden. Doch es gebe auch Leute, die offen Verachtung äußerten. „Ich glaube, dass die Gesellschaft ein bisschen verroht. Deswegen haben es 'Asphalt'-Verkäuferinnen und Verkäufer nicht immer leicht an ihren Plätzen.“
Hannover (epd). Das allmähliche Verschwinden von Bargeld aus dem Zahlungsverkehr hat offenbar deutliche Auswirkungen auf den Absatz von Straßenzeitungen. „Einnahme-Einbußen von 20 Prozent und mehr sind für unsere Verkäuferinnen und Verkäufer leider keine Seltenheit“, sagte der Vertriebsleiter der niedersächsischen Straßenzeitung „Asphalt“, Thomas Eichler, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die zunehmende Dominanz bargeldloser Zahlungsformen führe dazu, dass die Menschen immer seltener „das passende Kleingeld“ dabeihätten. Ähnliche Erfahrungen höre er auch von anderen Straßenmagazinen in ganz Deutschland.
Zugleich deute sich an, dass eine Umstellung des Zeitungsverkaufs auf digitale Zahlungsmittel wie Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay die Einbußen kaum kompensiere, sagte Eichler. Eine Kooperation mit dem digitalen Straßenmagazin „Stread“ zeige, dass zwar einige Menschen den Straßenverkäufern signalisierten, die angebotenen Straßenzeitungen kaufen zu wollen. In vielen Fällen komme es aber dennoch nicht zu einem Abschluss. „Sie scannen bei unseren Verkäufern den QR-Code, über den sie bargeldlos bezahlen und die Publikationen herunterladen können, schließen den Kauf dann leider aber doch nicht ab.“
Dies könne damit zu tun haben, dass viele potenzielle Käufer die Sorge hätten, beim digitalen Bezahlen womöglich sensible Daten preiszugeben oder unbemerkt ein Abonnement abzuschließen. „Beim Online-Shopping oder im Café machen sich die wenigsten Gedanken und halten ganz unbedarft ihre Karte vor das Lesegerät“, sagte Eichler. „So blind scheinen sie unseren Verkäuferinnen und Verkäufern bedauerlicherweise nicht zu vertrauen.“
Bislang seien von den knapp 90 „Asphalt“-Verkäuferinnen und Verkäufern in Hannovers Innenstadt rund ein Drittel mit von „Stread“ gestellten QR-Code-Karten ausgestattet worden und vertrieben ihr Straßenmagazin ausschließlich digital, erläuterte Eichler. Dabei zeige sich, dass immer mehr Kundinnen und Kunden „Asphalt“ nicht als Printzeitung, sondern als Digitalausgabe auf ihrem Handy oder Tablet bevorzugten. „Klar ist, dass wir den Digitalanteil weiter erhöhen und verbessern müssen. Die gedruckte Zeitung ist für die jüngere Generation nicht mehr zeitgemäß. Auch das ist ein Grund für die Verkaufsrückgänge.“
Ulm (epd). Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind inzwischen auch bei den Beratungsdiensten angekommen. Vor allem bei der Schuldnerberatung und der Psychologischen Beratungsstelle verzeichnet der Diakonieverband Ulm/Alb-Donau deutlich gestiegene Zahlen. Bei der Schuldnerberatung seien die Kapazitäten völlig ausgereizt, weshalb bereits mehr als 80 hilfesuchende Menschen auf der Wartliste stünden, sagte Diakonie-Geschäftsführerin Pfarrerin Petra Frey dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Auslöser für die wirtschaftlichen Notlagen seien häufig Gehaltseinbußen und Verdienstausfälle durch die Pandemie. So lange wie möglich hätten die betroffenen Menschen versucht, sich durch die Auflösung von finanziellen Reserven oder Zuwendungen von Verwandten und Freunden über Wasser zu halten. Diese Möglichkeiten seien erschöpft, als letzte Möglichkeit bleibe deshalb nur noch die Schuldnerberatung, erläuterte Frey.
Das Ziel der Schuldnerberatung der Diakonie sei vor allem, dass den überschuldeten Menschen die Wohnung erhalten bleibe. Wer einmal auf der Straße stehe, tue sich sehr schwer, wieder beruflich und sozial Fuß zu fassen, sagt die Diakonie-Geschäftsführerin. Ebenfalls eine signifikante Zunahme der Fälle registriert Frey zufolge die Psychologische Beratungsstelle der Diakonie mit der Erziehungsarbeit und der „Täterarbeit gegen häusliche Gewalt“. Laut Statistik beriet die „Täterarbeit“ im vergangenen Jahr in 45 Fällen - Tendenz steigend.
Der Ansatz dieser Beratung sei, dass die Täter an sich arbeiten und ihr Verhalten grundlegend ändern, sagte Frey. Dadurch könne die Familie in ihren Strukturen und ihrem Alltagsleben erhalten bleiben. Bisher seien bei häuslicher Gewalt in erster Linie die Frauen ein doppeltes Opfer: Um gewalttätigen Übergriffen ihrer Männer zu entgehen, müssten sie und ihre Kinder ausziehen und häufig ein weitgehend neues Leben in einer neuen Umgebung beginnen.
Das Problem der häuslichen Gewalt müsse dringend „enttabuisiert“ werden, betont Mario Stahr, Täterarbeit-Berater der Diakonie und Vorstand bei der Bundesarbeitsgemeinschaft „Täterarbeit Häusliche Gewalt“. Denn allein in Baden-Württemberg sei es im vergangenen Jahr zu 16.400 Fällen von Partnergewalt gekommen. Diese Gewalt in einer Beziehung ziehe sich durch „alle Altersklassen, alle sozialen Schichten, Bildungsgrade und Religionen“.
Die Täterarbeit der Diakonie kann laut Pfarrerin Frey als Projekt zumindest noch bis 2027 fortgeführt werden. Insgesamt sieht die Diakonie-Geschäftsführerin jedoch mit Sorgen in die Zukunft. Die allgemeine Sozialberatung gehöre außerdem als Basisversorgung zu dem von der Kirche finanzierten diakonischen „Grunddienst“. Deshalb werde auch niemand von den Beratungsstellen abgewiesen. Falls die kirchlichen Mittel jedoch noch weiter zurückgehen, müsse das Angebot reduziert werden, was angesichts des eher wachsenden Beratungsbedarfs, beispielsweise von alten, vereinsamten Menschen, „sehr, sehr schmerzhaft wäre“, befürchtet die Diakoniechefin.
Erfurt (epd). Besonders lang erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihren tariflichen Mehrurlaub verlieren. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass die Mitarbeiter bei einer länger als ein Jahr dauernden Erkrankung keinen Anspruch auf ihren Mehrurlaub haben, verstößt dies weder gegen den Gleichheitssatz noch ist solch eine Regelung für behinderte Beschäftigte diskriminierend und damit unwirksam, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 2. September veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte ein mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Arbeitnehmer. Für ihn galt der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie des Saarlands vom 31. März 2021. Demnach besteht bei einer zwölfmonatigen ununterbrochenen Beschäftigungszeit ein Urlaubsanspruch von insgesamt 30 Tagen.
Kein Urlaubsanspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer an weniger als drei Viertel der nach der jeweiligen betrieblichen Arbeitszeiteinteilung anfallenden Arbeitstage im Kalendermonat gearbeitet hat. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Krankheit werden aber „wie wirklich geleistete Arbeitsstunden“ angesehen, „wenn sie auf eine ununterbrochene Dauer von einem Jahr beschränkt“ bleiben, so der Tarifvertrag.
Nachdem der Kläger vom 17. März 2020 bis zum 16. Mai 2021 und damit länger als ein Jahr arbeitsunfähig erkrankt war, gewährte ihm der Arbeitgeber mit Verweis auf die tarifliche Regelung für 2021 nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.
Der Kläger verlangte drei weitere Tage seines tariflichen Mehrurlaubs. Die tarifliche Regelung, nach der der Mehrurlaub bei einer länger als ein Jahr dauernden Erkrankung wegfalle, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei unwirksam. Sie benachteilige ihn im Vergleich zu Beschäftigten, die weniger als ein Jahr arbeitsunfähig erkrankt seien. Auch würden mit der Tarifnorm behinderte Menschen mittelbar diskriminiert. Denn diese seien häufiger und länger krank und daher vom Ausschluss des tariflichen Mehrurlaubs besonders betroffen.
Doch das BAG sah das anders. Während der Mindesturlaub allein vom Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses sowie der Arbeitspflicht abhänge und nicht beschränkt werden dürfe, könne der tarifliche Mehrurlaub - wie hier - von der Erbringung einer Mindestarbeitsleistung abhängig gemacht werden. Die obersten Arbeitsrichter verwiesen auf ein früheres Urteil vom 29. September 2020. Demnach sind die Tarifvertragsparteien befugt, „die Befristung und Übertragung beziehungsweise den Verfall des Mehrurlaubsanspruchs abweichend vom Bundesurlaubsgesetz festzulegen“.
So könnten in den tariflichen Regelungen sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Im aktuellen Fall urteilte das BAG, dass bei Arbeitnehmern, die länger als ein Jahr erkrankt seien, der Erholungszweck des Urlaubsanspruchs zurücktrete, während das Interesse des Arbeitgebers an einer Verringerung der betriebsorganisatorischen Belastungen mehr Gewicht erlange. Dies könne rechtfertigen, den tariflichen Mehrurlaub für länger als ein Jahr erkrankte Arbeitnehmer einzuschränken. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liege nicht vor, da die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie entsprechende Fristenregelungen treffen könnten.
Die tarifliche Regelung sei auch nicht wegen einer Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer unwirksam. „Denn die Verknüpfung des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub mit einer tatsächlichen Arbeitsleistung ist durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich“, urteilte das BAG.
Allerdings müssen arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer bei einer „Kurzarbeit null“, wenn also die Arbeit vollständig eingestellt ist, mit einem verringerten gesetzlichen Urlaubsanspruch rechnen. Zwar bleibe der Urlaubsanspruch während einer arbeitsunfähigen Erkrankung normalerweise erhalten, so das BAG in einem weiteren Urteil vom 5. Dezember 2023. Dies gelte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Arbeitnehmer, die wegen einer Erkrankung ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen können.
Während der „Kurzarbeit null“ bestehe aber keine Arbeitspflicht. Der Kläger schulde vertraglich keine Tätigkeit, auch wenn hier die Arbeitsunfähigkeit kurz vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten sei. Es wäre eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, wenn der Kläger wegen seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit den vollen Urlaubsanspruch hätte, nicht erkrankte Kolleginnen und Kollegen in Kurzarbeit aber nicht, betonte das BAG.
Kassel (epd). Bürgergeldbezieher müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen eines von einer Kommune betriebenen Jobcenters zurückzahlen und können nicht auf die Verantwortlichkeit des kommunalen Sozialhilfeträgers verweisen. Nur weil die sogenannte Optionskommune das Jobcenter in eigener Regie führt, ist nicht davon auszugehen, dass die Behörde bei ihrer Erstattungsforderung Kenntnis davon hat, dass die Sozialhilfe sonst für die Grundsicherung eingesprungen wäre, urteilte am 11. September das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Ein spanisches Ehepaar war vor Gericht gezogen, das von März 2015 bis Februar 2016 vom Jobcenter Hartz-IV-Leistungen bezogen hat. Der Lahn-Dill-Kreis betreibt das Jobcenter als sogenannte Optionskommune eigenverantwortlich und ohne Beteiligung des Bundes. Das Jobcenter hatte den Klägern die Hartz-IV-Leistungen nur vorläufig gewährt, weil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren zur Frage anhängig war, ob arbeitsuchende EU-Bürger nach EU-Recht Arbeitslosengeld II beanspruchen können.
Die Luxemburger Richter hatten am 15. September 2015 geurteilt, dass Deutschland arbeitsuchende EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ausschließen darf. Allerdings hatte das BSG am 20. Januar 2016 dann geurteilt, dass EU-Bürger statt Hartz IV mitunter Sozialhilfe beanspruchen können.
Nach dem EuGH-Urteil forderte das Jobcenter die Hartz-IV-Zahlungen zurück, 3.777 Euro von der Ehefrau und 4.958 Euro vom Ehemann. Die Kläger hielten das für rechtswidrig. Das Jobcenter werde allein von der Kommune betrieben. Als kommunale Behörde hätte es daher wissen müssen, dass zumindest ein Anspruch auf kommunale Sozialhilfe in gleicher Höhe bestehe. Mit dieser Kenntnis hätte das Jobcenter das Geld vorrangig vom Sozialhilfeträger zurückfordern müssen, so ihre Argumentation.
Die neue BSG-Präsidentin und Vorsitzende des 4. Senats, Christine Fuchsloch, erklärte auf ihrer ersten BSG-Sitzung jedoch, dass das Jobcenter das Geld zurückfordern durfte. Das in kommunaler Verantwortung betriebene Jobcenter und der kommunale Sozialhilfeträger seien bei Erstattungsforderungen getrennt anzusehen. Ein Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Erstattung der Leistung vorrangig von der Sozialhilfe hätte einfordern sollen, bestehe nicht.
Allerdings sei der Betrag hinsichtlich des mittlerweile verstorbenen Ehemannes um die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge um etwa ein Viertel zu reduzieren. Diese könnten nicht mehr zurückgefordert werden. Weil die Ehefrau familienversichert war, fielen bei ihr keine Versicherungsbeiträge an.
Az.: B 4 AS 6/23 R (aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts)
Az.: C-67/14 (Urteil des Europäischen Gerichtshofs)
Az.: B 14 AS 15/15 R (Urteil des Bundessozialgerichts zu Anspruch von EU-Bürgern auf Sozialhilfe statt Hartz IV)
Münster, Köln (epd). Enge Familienangehörige von Asylsuchenden haben keinen Anspruch auf die Zuerkennung eines Familienflüchtlingsschutzes nach dem Asylgesetz, wenn der Asylsuchende in Deutschland selbst nicht als Flüchtling anerkannt ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster am 10. September und lehnte damit die Klage einer Mutter und ihrer zwei Kinder aus Syrien ab, die in Köln wohnen.
Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wurde damit geändert. Nach Ansicht des 14. Senats des OVG droht den Angehörigen in Syrien keine Verfolgung. In dem Fall ging es um einen syrischen Staatsangehörigen, der im Oktober 2013 sein Heimatland verlassen hatte. Er reiste über die Türkei nach Bulgarien und wurde dort als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.
Anschließend reiste der Mann weiter nach Deutschland und stellte hier einen weiteren Asylantrag. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung des Mannes nach Bulgarien an. Hierzu kam es nicht, weil das Verwaltungsgericht Köln das Bundesamt dazu verpflichtete, ein Abschiebungsverbot für Bulgarien wegen dort drohender menschenrechtswidriger Behandlung festzustellen.
Auf einen Asylfolgeantrag hin erkannte das Bundesamt ihm den subsidiären Schutzstatus zu, lehnte aber die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft weiterhin ab. Die Stadt Köln erteilte dem Mann in der Folge eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Die Ehefrau und eine Tochter des Mannes verließen Syrien im Juli 2015, reisten nach Deutschland ein und stellten hier einen Asylantrag. Der Sohn wurde 2017 in Köln geboren. Das Bundesamt erkannte den Klägern den subsidiären Schutzstatus zu, lehnte aber die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ab. Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Az: 14 A 3506/19.A
Darmstadt (epd). Männer mit zu großen Brüsten können keine operative Brustverkleinerung auf Kosten der Krankenkasse verlangen. Sind sie von einer Brustdrüsenschwellung, der sogenannten Gynäkomastie, betroffen, stellt dies regelmäßig keine behandlungsbedürftige Krankheit dar, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am 3. September veröffentlichten Urteil. Nur wenn die vergrößerte männliche Brust zu orthopädischen oder dermatologischen Beschwerden führt oder eine entstellende Wirkung hat, sei eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Im Streitfall hatte der 52-jährige Kläger bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine beidseitige operative Brustverkleinerung beantragt. Die vergrößerten Brüste seien besonders berührungsempfindlich. Er habe Schmerzen in Ruhe wie auch beim Sport. Die Krankenkasse wies ihn ab. Es bestehe eine nur leichtgradige Brustvergrößerung ohne entzündliche Veränderungen. Auch Hinweise auf eine Tumorerkrankung gebe es nicht.
Das LSG wies die dagegen eingelegte Klage des Manns zurück. Nicht jede „körperliche Unregelmäßigkeit“ stelle eine behandlungsbedürftige Krankheit dar, für die die Krankenkasse aufkommen müsse. Orthopädische oder dermatologische Beschwerden bestünden beim Kläger ebenso wenig wie besonders ausgeprägte Schmerzen. Dass der Kläger gelegentlich Schmerzmittel einnehme, könne eine operative Brustverkleinerung auf Krankenkassenkosten nicht rechtfertigen. Führe die vergrößerte männliche Brust zu psychischen Beschwerden, müssten diese vorrangig mit einer Psychotherapie behandelt werden.
Zwar könne ein Eingriff in den gesunden Körper auch bei einer Entstellung gerechtfertigt sein. Die Brustvergrößerung des Klägers wirke aber „nicht evident abstoßend“. Die etwas vergrößerte Brust falle bei flüchtigen Begegnungen in Alltagssituationen nicht auf.
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie liegt bei fast 50 Prozent der männlichen Jugendlichen zeitweise eine Brustvergrößerung vor, die sich in den allermeisten Fällen wieder zurückbildet. Starkes Übergewicht oder eine Hormonbehandlung nach Prostatakrebs können ebenfalls für eine Gynäkomastie verantwortlich sein.
Az.: L 1 KR 193/22
Stuttgart (epd). Alexandra Stork, die bisherige Regionalleiterin der Caritas Ulm-Alb-Donau, wechselt zum 1. November in den Vorstand des Caritasverbands Stuttgart. Die Psychologin und Verwaltungs- und Finanzwirtin hatte die Caritas-Region Ulm-Alb-Donau elf Jahre lang geleitet. Am 6. September wurde sie verabschiedet.
Caritasdirektor Oliver Merkelbach lobte, dass Stork die Caritas-Angebote modernisiert habe: „Ihre zukunftsweisenden und innovativen Ideen zeigen nicht nur in ihrer Region, sondern im gesamten Verband Wirkung.“
Bei Themen wie Nachhaltigkeit, Vielfalt, Personalgewinnung und -bindung, Finanzmanagement und der künftigen Verwendung kirchlicher Immobilien habe Stork bundesweit Impulse gesetzt, betonte Merkelbach. Gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden in Ulm zu schaffen, sei ihr ein besonderes Anliegen gewesen. Sie habe den Umbau mehrerer Immobilien veranlasst und einen Mitarbeitendentag eingeführt. 2017 habe die Region unter ihrer Leitung die Auszeichnung als guter Arbeitgeber „Great Place to Work“ gewonnen.
Stork hatte nach ihrem Psychologie-Studium zunächst als Jugendreferentin gearbeitet. Anschließend war sie als Leiterin des Bischöflichen Jugendamts und später als Diözesanleiterin beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Diözese Rottenburg-Stuttgart tätig. Die Caritas-Region Ulm-Alb-Donau leitete sie seit 2013.
Storks Nachfolge übernimmt Sara Sigg zusätzlich zu ihrer bisherigen Tätigkeit als Regionalleiterin der Caritas Biberach-Saulgau. Die Caritas erwägt, die beiden Regionen künftig zu einer neuen Caritas-Region zusammenzuführen. Eine Entscheidung solle bis zum Jahr 2025 fallen, hieß es.
Helmut Flötotto, Leiter des Referats Soziale Arbeit beim Diözesancaritasverband Münster, ist tot. Er starb am 2. September im Alter von 67 Jahren. Im Bistum Münster war er auch Beauftragter für Flüchtlinge und für die Jugendsozialarbeit. Caritasdirekteur Dominique Hopfenzitz bezeichnete Flötotto als leidenschaftlichen Denker und Macher, als einen Mann mit Einfühlsamkeit in die Situation Bedürftiger und als humorvollen Überzeugungstäter. Er habe bundesweit Netzwerke geknüpft und staatliche sowie kirchliche Ressourcen akquiriert. Die stark aufgestellte Flüchtlingshilfe im Bistum sei auch sein Verdienst. Flötotto war Diplom-Sozialarbeiter und hatte zwölf Jahre lang beim Diözesancaritasverband gearbeitet. Im März 2023 war er in den Ruhestand verabschiedet worden.
Susanne Breit-Keßler ist neue Vorsitzende des Kuratoriums des Kinderpalliativzentrums Großhadern. Die Vorsitzende des bayerischen Ethik-Rats und frühere Münchner Regionalbischöfin folgt damit auf den früheren und inzwischen verstorbenen Landtagspräsidenten Alois Glück (CSU), der dieses Amt seit Gründung eines Fördervereins für das Kinderpalliativzentrum innehatte. Das Kinderpalliativzentrum in München wurde 2016 offiziell eingeweiht - für schwer- und todkranke Kinder mit starken Schmerzen oder Atemnot stehen dort acht Betten zur Verfügung. Eine ambulante Palliativversorgung für Kinder gibt es in Großhadern bereits seit 2004. Seither wurden mehr als 500 Familien mit schwerkranken Kindern zu Hause unterstützt.
Dora Heldt wird Botschafterin des Vereins „KulturLeben“ Hamburg. „Ob Theater, Kino, Lesungen oder Museen, daran teilzunehmen, ist ein großes Glück“, sagte die Bestsellerautorin laut Mitteilung des Vereins. Der Verein „KulturLeben Hamburg“ mache diese Teilhabe für viele Menschen möglich, dieses ehrenamtliche Engagement wolle sie unterstützen, so die Autorin. Seit 2002 setzt sich der Verein dafür ein, dass gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe für alle Menschen in Hamburg zugänglich wird. Zusammen mit rund 350 Partnern aus Kultur und Sozialer Arbeit vermittelt das Team seinen angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern regelmäßig kostenfreie Besuche von Kulturveranstaltungen.
Jens Werner ist neuer Direktor des Caritasverbands Rhein-Hunsrück-Nahe. Zu Beginn des Septembers übernahm er den Führungsposten. Zuvor war er seit 2020 Gesamtleiter des Jugendwerks St. Josef Landau, seit 2011 zusätzlich Einrichtungsleiter des Hauses Maria Rosenberg. Der katholische Theologe und Rechtswissenschaftler leitete vorher das Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Marien in Worms.
Dirk Albrecht ist vom Katholischen Krankenhausverband (KKVD) zum neuen Verbandsvorsitzenden gewählt worden. Er folgt auf Ingo Morell, der seit 2021 Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist und beim KKVD im Vorstand verbleibt. Albrecht gehört dem KKVD-Vorstand seit 2017 an. Er arbeitete als Oberarzt im Essener Elisabeth-Krankenhaus, von 2000 bis 2006 leitete er dort die St.-Elisabeth-Stiftung. Seit 2007 führt er die Geschäfte des gemeinnützigen Trägers Contilia, zu dem rund 50 Gesundheitseinrichtungen im Ruhrgebiet gehören.
September
Tel.: 0172/7392880
17.9.-20.9. Freiburg:
Fortbildung: „Los!Lassen! Die Führungsaufgabe, Ausstieg, Übergabe und Neuausrichtung zu gestalten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/200-1801
23.9.:
Online Seminar „Qualifizierung zur/zum QM-Beauftragten“
der Akademie für Kirche und Diakonie
24.-27.9. Hösbach:
Seminar „Führungskraft schöpfen! Innehalten und Orientierung finden“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
26.9. Berlin:
Seminar „Steuer-Update für Non-Profit-Organisationen“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 030/72382-448
26.9.-11.10.:
Fortbildung „Jahresgespräche mit Mitarbeitenden führen - wirkungsvolle Methoden und Gelingensfaktoren“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-23
Oktober
7.10-10.10.:
Online-Seminar „Aktuelles zum Datenschutz in Einrichtungen des Gesundheitswesens“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0251/48261-194
8.-9.10. Frankfurt:
Fortbildung „Dienstplangestaltung nach den AVR“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/36825-15
10.-11.10.:
Forum „Fachliche und sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-301
15.-18.10. Berlin:
Fortbildung „Umsatzsteuer kompakt im Kirchlichen Finanzwesen“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
16.10. Berlin:
Fachtag „“Alles geben für Kinder und Jugendliche - aber wer?"
der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 030/40040-200
17.10.:
Fortbildung „Diagnose Demenz und nun? Möglichkeiten und Grenzen ehrenamtlicher Erstbegleitung in Kommunen“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980 314
24.10.:
Online-Fortbildung „Generative KI-Tools als Produktivitäts-Booster der täglichen Arbeit“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/200-1703