ein breites Bündnis aus Verbänden hat zum Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September an die Politik appelliert, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Dafür brauche es mehr Geld und vor allem zielgerichtetes Handeln. Der Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe beklagt unterdessen, dass besonders viele junge Menschen derzeit auf der Straße stehen. Es gibt aber auch gute Nachrichten: In Hamburg entstehen derzeit in einem Projekt Mikro-Appartments für Menschen mit geringem Einkommen, die einen Neustart brauchen.
Die Bundesregierung will künftig in grenznahen Verfahren schnellere Entscheidungen in Asylverfahren erreichen und abgelehnte Asylsuchende schneller zurückschicken. Am 10. September gab es dazu ein Treffen von Regierung und Union als größter Oppositionsfraktion. Das allerdings endete ergebnislos, weil die Union noch mehr verlangte, nämlich pauschale Zurückweisungen an den Grenzen. Die seien aber erstens rechtswidrig und zweitens ein Nagel im Sarg der Europäischen Union, sagen nicht nur Regierungsvertreter, sondern auch Verbände und Sachverständige. Kirchenleute fragen sich indes, woher die derzeitige Härte gegen Fremde rührt.
Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit der finanziellen Zukunft der Freiwilligendienste befasst. Aktuell plant die Regierung mit minus 14 Prozent für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und minus 11 Prozent für den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Wie viele Freiwilligenplätze das kosten würde, könne man derzeit noch nicht sagen, erklärt Joß Steinke, Bereichsleiter Jugend und Wohlfahrtspflege des Bundesverbands des Deutschen Roten Kreuzes, weil die Dienste so komplex organisiert und finanziert seien. Sicher sei nur, dass es viele sein werden. Dabei seien die Freiwilligendienste für die Gesellschaft enorm bedeutend. Eigentlich müsste in sie investiert werden, sagt er und zeichnet eine Zukunftsvision.
Werden Arbeitnehmer länger krank, kann das ab einer bestimmten, ununterbrochenen Krankheitsdauer ihren Urlaubsanspruch mindern. So hat es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Allerdings gilt das nur, wenn ein Tarifvertrag mehr Urlaubstage vorsieht als die gesetzlich garantierten 20 Tage im Jahr. Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht angetastet werden, hat das Gericht klargestellt. Aber bekanntlich gibt es kaum eine Regel ohne Ausnahme, und die gibt es auch hier.
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