jeder zweite junge Vater hält es Umfragen zufolge für richtig, wenn sich Väter im gleichen Maß um ihre Kinder kümmern wie die Partnerinnen und Ehefrauen. Doch die Wirklichkeit sieht deutlich anders aus: Nur jeder Fünfte beteiligt sich gleichberechtigt an der Kinderbetreuung. Diese Diskrepanz hat viele Gründe: alte Rollenbilder, Spott von Arbeitskollegen, unflexible Arbeitszeiten. Das Ehepaar Jumel-Rein aus Deggendorf hat dem Evangelischen Pressedienst (epd) erzählt, warum es mit der Gleichberechtigung so schwierig ist.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Nach einem mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) erarbeiteten Programm sollen die Jobcenter die Geflüchteten künftig im Abstand von sechs Wochen ansprechen, ihnen Vermittlungsangebote machen und sie enger begleiten als bisher. Bei mangelnder Kooperation könnten die Leistungen gemindert werden. Es würden aber auch weitere Unterstützungen vereinbart wie etwa berufsbegleitende Qualifikationen.
Die 14-jährige Annika Wein ist ein tapferes Mädchen. Sie hat eine Reihe schmerzhafter Operationen hinter sich, ein Bein wurde ihr amputiert. Trotzdem steht sie fröhlich auf dem Sportplatz und spielt in der zweiten Mannschaft des THC Hanau Feldhockey. „Mit ihr ist es immer lustig“, sagt ihre Freundin Lena in epd video.
Pflegebedürftige Menschen gelten wegen eines Grades der Behinderung von 100 nicht automatisch als „hilflos“ oder „außergewöhnlich gehbehindert“. Ein Anspruch auf das Merkzeichen „H“ (hilflos) besteht nach einem Gerichtsurteil in der Regel erst dann, wenn der behinderte Mensch täglich mindestens zwei Stunden lang einen „erheblichen Hilfebedarf“ in mindestens drei lebenswichtigen Bereichen benötigt.
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Ihr Markus Jantzer
Frankfurt a. M. (epd). Nach dem Väterreport 2023 verändern sich die Rollenbilder junger Eltern immer mehr. Demnach ist mehr als die Hälfte der Väter der Meinung, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater wie von ihrer Mutter betreut werden könnten. Jedoch: Obwohl jeder zweite Mann die Kinderbetreuung paritätisch zwischen sich und seiner (Ehe-)Partnerin aufteilen will, ist dies nur bei jedem Fünften tatsächlich der Fall.
Woran liegt das? In den Augen der Soziologin Nina Weimann-Sandig von der Evangelischen Hochschule in Dresden fehlt es an den richtigen politischen Weichenstellungen. „Die Familienpolitik ist zu wenig darauf ausgerichtet, den Vätern den Umfang von Care-Arbeit zu ermöglichen, den wir immer von ihnen fordern“, kritisiert Weimann-Sandig.
Auch festgefahrene gesellschaftliche Rollenbilder seien ein Problem. „Geschlechtsspezifische Stereotype müssen hinterfragt werden. Hier muss sich etwas ändern“, fordert die Sozialforscherin. Gleiche Anteile an der Erwerbsarbeit wie ihr Partner befähige Mütter, Karriere zu machen, der Teilzeitfalle zu entgehen und sich selbst zu verwirklichen, auch neben dem Beruf. „Das ist die beste präventive Maßnahme, um Altersarmut vorzubeugen“, sagt Weimann-Sandig.
Dass es auch für Frauen von Vorteil sein kann, wenn Väter von Arbeitgebern und Kollegen als gleichberechtigte Elternteile angesehen werden, bekommt auch Esther Jumel-Rein zu spüren. „Mein Mann arbeitet in einer kleinen Firma. Sie sind es dort gewohnt, dass alle zu festen Zeiten im Büro sind“, sagt sie. Dass der Diplom-Ingenieur im Maschinen- und Anlagenbau nun am Donnerstag um 12:15 Uhr geht statt um 15:15 Uhr, sei für seine Vorgesetzten ein Problem.
„Mein Mann Tobias wollte die Zeit morgens über die Woche verteilt vorarbeiten, also früher anfangen. Nachdem es in der Firma keine Gleitzeit gibt, war es für sie ein weiteres Zugeständnis, ihn donnerstags drei Stunden früher gehen zu lassen“, sagt die Mutter zweier Kinder im Alter von zwei und fünf. Zudem müsse er von Deggendorf aus jeden Tag eine Stunde zur Arbeit pendeln. Eine Erlaubnis, im Homeoffice zu arbeiten, würde es ihm erleichtern, sich mehr bei der Erziehung seiner Kinder einzubringen.
Die Öffnungszeiten der Krippe stellen eine weitere Hürde dar. „Jetzt machen wir es so, dass mein Mann die Kinder donnerstags und freitags, wenn er schon mittags Feierabend macht, von Krippe und Kindergarten abholt und mit ihnen den Nachmittag gestaltet“, sagt sie. Nur so könne sie auf ihre Stunden als berufstätige Pfarrerin kommen und auch einen Tag in der Woche Zeit für sich haben. „Das ist mir wichtig, um mich von den Wochenenden zu erholen, die ja mit Kindern auch oft sehr fordernd sind“, sagt die 36-Jährige.
Eigentlich wollte sich das Ehepaar die Elternzeit hälftig teilen. Doch der 47-Jährige habe sich aufgrund des Arbeitsklimas in seiner Firma nicht getraut, danach zu fragen. „Er musste sich aber sehr wohl dumme Sprüche anhören wie: 'Ich dachte, wir hätten Männer angestellt. Jetzt wollen die wie Frauen plötzlich daheim bleiben'“, sagt Jumel-Rein. So nahm ihr Mann beim ersten Kind nur drei und beim zweiten nur fünf Monate Elternzeit.
„Dieses Denken, dass Kindererziehung die Sache der Frau ist, muss sich ändern. Ich als Mutter bin nicht allein dafür zuständig, die Kinder zu betreuen“, kritisiert Jumel-Rein. „Ich wünsche mir, dass es selbstverständlich wird, dass Väter die Hälfte der Elternzeit in Anspruch nehmen“, sagt sie. „Wir haben Kinder bekommen, um sie auch gemeinsam aufzuziehen.“ Das werde dem Ehepaar jedoch schwer gemacht.
Berlin (epd). Der Väterreport ist eine Erhebung zur Situation von Vätern in Deutschland. Er wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben. Er beschreibt die aktuellen Lebenslagen, Wünsche und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei heterosexuelle Paare mit Kindern, aber auch Trennungsfamilien.
Ziel der Studie ist es, Einblicke in die Veränderungen und Herausforderungen der Vaterschaft zu gewinnen. Themen sind dabei unter anderen die Vereinbarkeit von Vaterschaft und Beruf, die Aufteilung der Kinderbetreuung, familienpolitische Maßnahmen wie Elterngeld und Elternzeit, väterliche Gesundheit und Wohlbefinden sowie die Entwicklung von Rollenbildern. Die Ergebnisse des Väterreports dienen dazu, politische Entscheidungsträger, Organisationen und die Gesellschaft besser zu informieren und die Förderung einer aktiven Vaterschaft zu unterstützen.
Frankfurt a. M. (epd). Ein Baby zu haben, das strampelt, lächelt, gluckst und jauchzt, stellen sich viele werdende Eltern wunderschön vor. Doch haben Frauen in Deutschland im vergangenen Jahr nur 739.000 Kinder zur Welt gebracht - 56.500 oder 7,1 Prozent weniger als 2021. Die negative Entwicklung setzt sich weiter fort: Von Januar bis Mai 2023 kamen 5,9 Prozent weniger Kinder auf die Welt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Dabei waren in den 2010er Jahren die Geburtenraten sogar leicht angestiegen. Nachdem Deutschland seit vier Jahrzehnten zwischen 1,2 und 1,4 Kindern pro Frau hin- und herpendelte, waren es unmittelbar vor Corona rund 1,5. Deutschland hatte sich damit von einem der Schlusslichter in Europa ins Mittelfeld vorgearbeitet. 2022 waren es dann nur noch 1,46.
In der Corona-Pandemie sieht der Familiensoziologe Martin Bujard, stellvertretender Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden, einen der Gründe für den aktuellen Rückgang. Inflation und Krieg könnten hinzukommen. „Ökonomische Krisen wirken sich in der Regel auf die Geburtenrate aus“, sagt Bujard. Insofern sei die aktuelle Entwicklung nicht unbedingt eine Überraschung.
Neben solchen kurzfristig wirksamen Faktoren, die den aktuellen Rückgang der Geburtenziffern erklären, gibt es weitere Gründe, die langfristig wirken. Die Studie „Faktoren der Kinderlosigkeit in Ostdeutschland“ des ifo Instituts Dresden hat sogenannte subjektive Faktoren, die Einfluss auf die Geburtenentwicklung haben, untersucht. Das Ergebnis: Ostdeutsche Paare bleiben vor allem deshalb oft kinderlos, weil sie ausreichend Zeit haben wollen für ihre Hobbys, ihre Freunde und ihren Beruf.
In einer weiteren Studie des Marktforschungsinstituts Splendid Research wurden mehr als 1.000 Frauen ohne Kinderwunsch zwischen 18 und 50 Jahren befragt, warum sie kein Kind wollen. Hier gab fast ein Drittel (31 Prozent) an, dass für sie hohe Kosten ein Grund seien, auf Kinder zu verzichten.
Dabei sind die Kinderlosen nach Bujards Auskunft gar nicht der Hauptgrund für sinkende Geburtenraten. „Zu 70 Prozent beruht der Rückgang darauf, dass es weniger Kinderreiche gibt“, sagt er. Also jene, die früher drei oder mehr Kinder bekommen hätten, das aber heute nicht mehr tun. Denn der durchschnittliche Kinderwunsch in Deutschland liegt dem Familiendemografischen Panel (FReDA) zufolge bei 1,9. Etwa 32 Prozent der jungen und mittleren Generation halten drei oder mehr Kinder für ideal.
Warum viele ihrem Wunsch nicht folgen, habe wiederum mehrere Gründe. „Der Wunsch von Frauen, berufstätig und unabhängig zu sein, hat seit Jahrzehnten zugenommen“, nennt er einen. Einerseits wollten Frauen also arbeiten und Geld verdienen. Andererseits müssten viele es auch. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten lassen eine klassische Alleinverdiener-Partnerschaft, in der einer der Partner sich nur um die Kinder kümmert, kaum mehr zu.
Hier kommt die Rolle der Kinderbetreuung ins Spiel, die eine Berufstätigkeit ermöglichen würde. Aber die Nachfrage nach Betreuungsplätzen übersteigt - vor allem in westlichen Bundesländern - das Angebot. „Es gibt teilweise eine Unsicherheit bei Eltern, ob sie für ihre Kinder einen Platz finden“, erklärt Bujard. „Und Unsicherheit ist Gift für die Familienplanung.“
Es gebe weitere Faktoren, die Menschen davon abhalten, eine größere Familie zu gründen, sagt Bujard. Er nennt die „Zwei-Kinder-Norm“: Autos oder Wohnungen seien heute oft auf die klassische Zweikinderfamilie zugeschnitten.
Aus Befragungen wisse man, dass es heute kaum noch als „asozial“ gilt, viele Kinder zu haben, berichtet der Forscher. Aber auch wenn viele heute nicht mehr selber so dächten, erwarteten sie, dass andere es täten und sie schief anguckten, wenn sie mehr als zwei Kinder hätten. „Allein die Annahme von kultureller Stigmatisierung kann hemmend wirken“, erklärt er.
Will man die Geburtenrate steigern, sollte sich der erste Blick auf die Kinderbetreuung richten. Welche Rolle die spielt, macht Bujard am Anstieg der Zahlen in den 2010er Jahren fest. Die macht er neben der Einführung des Elterngelds vor allem an dem Ausbau der Betreuungsplätze fest.
Wunder sind davon aber nicht zu erwarten. Denn nach Auskunft des Statistischen Bundesamts ist eine der wichtigsten langfristigen Ursachen für die sinkende Geburtenzahl die rückläufige Zahl der Frauen im Alter von Ende 20 bis Ende 30, also der Altersspanne, in der die meisten Kinder geboren werden. Und daran würden auch mehr Kita-Plätze nichts ändern.
Berlin (epd). Die Bundesregierung will Geflüchtete schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellte am 18. Oktober gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, ein Programm vor, das sich vor allem an Ukrainerinnen und Ukrainer richtet. Als Sonderbeauftragter für die Umsetzung soll BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach berufen werden. Nach dem aktuellen Migrationsbericht der Malteser war 2023 von den erwerbsfähigen Ukrainerinnen und Ukrainern in Deutschland ein knappes Viertel erwerbstätig.
Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine durchlaufen nicht das Asylverfahren, sondern haben sofort Zugang zu Jobs. Es fehlt aber in der Regel an deutschen Sprachkenntnissen. Die Initiative von Heil und der BA richtet sich an die Geflüchteten, die bereits Sprachkurse absolviert haben. Heil zufolge handelt es sich um 200.000 Ukrainer und 200.000 Menschen aus anderen Herkunftsländern. Weitere 100.000 Ukrainerinnen und Ukrainer kämen in den kommenden Monaten hinzu.
Die Jobcenter sollen Geflüchtete mit Sprachniveau B1 oder A2 künftig grundsätzlich in Arbeit vermitteln. Dafür sollen diese im Abstand von sechs Wochen angesprochen werden. Die Arbeitsangebote müssten angenommen werden, betonte Heil. Bei mangelnder Kooperation könnten die Leistungen gemindert werden. Die Menschen sollten Arbeitserfahrungen sammeln und eigene berufliche Qualifikationen einbringen können. „Wir erwarten auch eigene Anstrengungen“, sagte Heil. Die Sozialpartner will Heil bei einem Spitzentreffen von Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern am 20. November ins Boot holen.
Als Sonderbeauftragter zur Umsetzung des „Turbo zur Arbeitsmarktintegration“ soll das BA-Vorstandsmitglied Terzenbach voraussichtlich am 25. Oktober vom Bundeskabinett berufen werden. Um das Programm zum Erfolg zu führen, müssten Länder, Kommunen, Arbeitgeber und die Betroffenen zusammengebracht werden, erklärte Nahles. Die BA-Chefin unterstrich, dass auch mit Deutsch-Grundkenntnissen eine Arbeitsaufnahme möglich sein müsse, wenn die Menschen gut qualifiziert seien. Die Ukrainerinnen und Ukrainer brächten dies in der Regel mit, sagte Nahles.
Ihren Angaben zufolge stehen derzeit insgesamt rund eine Million Geflüchtete dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung, knapp die Hälfte aus der Ukraine. Etwa ein Viertel von der Ukrainerinnen und Ukrainer sei bereits erwerbstätig, davon 155.000 in sozialversicherungspflichtigen Jobs. Allein unter den Kriegsflüchtlingen gehe jede oder jeder Fünfte einer Arbeit nach.
Vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine waren dem 4. Migrationsbericht der Malteser zufolge mehr als die Hälfte (52 Prozent) der damals in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer erwerbstätig. Dem Bericht zufolge sank die Quote durch die Fluchtzuwanderung. Vor allem Frauen und Kinder flohen vor dem Krieg.
Insgesamt lag die Beschäftigungsquote unter Ausländern in Deutschland den Angaben zufolge bei 53 Prozent. Die höchsten Quoten erreichen Menschen aus osteuropäischen Ländern (66 Prozent) und den Westbalkanstaaten (63 Prozent). Bei Menschen aus den Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern liegt die Quote den Angaben zufolge bei 41 Prozent. Trotz höherer Zuwanderung bleibe diese Quote seit 2021 konstant, hieß es. Der Migrationsbericht der Malteser wird alle zwei Jahre erstellt.
Wegen des Fachkräftemangels in Deutschland waren zuletzt die Hürden für eine Zuwanderung nach Deutschland zum Zweck der Erwerbstätigkeit gesenkt worden. Auch die Arbeitsverbote für Asylbewerberinnen und -bewerber sollen gelockert werden.
Berlin (epd). Der Freiburger Ökonom Lars Feld kann einer Arbeitsverpflichtung von Asylsuchenden etwas abgewinnen, sieht dies konkret für Deutschland aber dennoch skeptisch. Am Beispiel Dänemark könne man sehen, dass es gelinge, über diese Verpflichtung eine stärkere Integration hinzubekommen, sagte Feld am 18. Oktober in Berlin.
Im deutschen Rechtssystem sei es aber deutlich schwieriger, ergänzte er und verwies auf die Reform beim Bürgergeld. Dabei habe man „das Forderungselement heruntergefahren“. Jetzt könne man „nicht auf der anderen Seite die Geflüchteten wesentlich strenger behandeln“, sagte Feld.
Der Wirtschaftswissenschaftler regte an, darüber nachzudenken, „das Forderungselement zu stärken, ohne eine echte Verpflichtung festzulegen“. Die Menschen müssten „abgeholt werden“, in den Einrichtungen, am Wohnort und von den Jobcentern. Feld zufolge liegt in Dänemark, wo Geflüchtete dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, die Beschäftigungsquote von Ukrainern deutlich höher als in Deutschland.
Die Malteser veröffentlichten am 18. Oktober den in ihrem Auftrag vom Walter Eucken Institut erstellten 4. Migrationsbericht. Laut diesem Bericht steigt in Deutschland insgesamt die Beschäftigungsquote von Zuwanderern. Im April lag sie bei 53 Prozent im Vergleich zu 70 Prozent bei der deutschen Beschäftigung.
Dem von Feld erstellten Bericht zufolge waren im April 41 Prozent der Menschen aus den acht Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern in Deutschland beschäftigt. Diese Quote ist den Angaben zufolge seit 2021 unverändert. Die Integration in den Arbeitsmarkt sei während der Corona-Zeit deutlich erschwert gewesen, sagte Feld und verwies zum Beispiel auf ausgefallene oder nur online mögliche Sprachkurse in der Zeit der Pandemie. Er sei deswegen vorsichtig, aus dieser Zahl weitreichende Schlüsse zu ziehen, sagte Feld.
Bonn (epd). Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut hat am 17. Oktober in Bonn der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) den „Appell für eine Kindergrundsicherung“ überreicht. Der Runde Tisch möchte damit die Verabschiedung der Kindergrundsicherung forcieren. In dem Appell heißt es unter anderem: „Ohne eine Kindergrundsicherung kann Kinderarmut nicht wirksam bekämpft werden.“ Sie müsse die Finanzierung des Lebensunterhalts und der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe sichern. Die damit verbundene Leistung müsse so gestaltet werden, dass ein „unbürokratischer, antragloser Zugang gewährleistet“ sei.
Hauptziel sei die wirksame Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. „Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden“, hieß es.
Die Initiatoren der Petition fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für eine so konzipierte Kindergrundsicherung vorzulegen. Die Leistung sollte dann spätestens ab Anfang 2025 ausgezahlt werden. Übergeben wurde der Appell anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung der Armut, wie das lokale Bündnis in Bonn mitteilte.
Familienministerin Paus bezeichnete den Weg einer Kindergrundsicherung als „einen entscheidenden Schritt“. Überdies brauche es die gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um die Situation in Armut lebender Kinder und Jugendlicher zu verbessern.
Beim Runden Tisch gegen Kinder- und Familienarmut sind unter anderem der Kinderschutzbund, Wohlfahrtsverbände, gewerkschaftliche Gruppen, Attac sowie der Kinder- und Jugendring vertreten. Zudem gehören dem Gremium engagierte Einzelpersonen an.
Düsseldorf (epd). Die Landesbehindertenbeauftragte in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, fordert, Menschen mit Behinderungen stärker bei der Diskussion über die Bezahlung in Werkstätten zu berücksichtigen. Die Werkstatträte als Vertreter der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung seien als einer der letzten Akteure über Vorschläge für eine Reform des Entgeltsystems informiert worden, kritisierte Middendorf am 17. Oktober in Düsseldorf. Unter Beschäftigten der Werkstätten herrsche nun große Verunsicherung.
Eine Reform im Sinne der Beschäftigten in Werkstätten sei dringend nötig, betonte Middendorf. „Wer jeden Tag aktiv am Arbeitsleben teilnimmt, sollte auch eine gerechte Entlohnung bekommen.“ Für eine stärkere soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten, halte sie es für notwendig, sie in ihrem Status als produktives Mitglied der Gesellschaft zu stärken. Dabei sei es wichtig, die Vertretung der Beschäftigten eng in die Gestaltung eines neuen Entgeltsystems einzubinden, mahnte die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte und betonte: „Es muss immer der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention gelten: 'Nichts über uns ohne uns!'“
Das Bundesarbeitsministerium hatte im September die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, wie das Entgeltsystem künftig umgestaltet werden könnte. Die Werkstatträte begrüßten die Handlungsempfehlungen der Entgeltstudie grundsätzlich, erklärte Tanja Lohmeier, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW. Die direkt Betroffenen wollten die Reform „aktiv und auf Augenhöhe mitgestalten“, betonte sie.
Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Rodenbach (epd). Annika geht es gut. Die 14-Jährige ist sehr froh, dass sie das sagen kann. Denn sie weiß, dass es anders sein kann. Vor drei Jahren, Annika Wein war elf Jahre alt, erfuhr sie, dass die Schmerzen in ihrem rechten Bein von einem bösartigen Tumor kommen. Knochenkrebs. Was genau das bedeutet, „habe ich erst mit der Zeit verstanden“, erzählt sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Inzwischen trägt sie eine Beinprothese und spielt wieder Feldhockey.
„Wir waren im Ausnahmezustand“, erzählt Mutter Silja Wein. Deshalb ist auch sie heute glücklich, dass sie sagen kann: „Wir leben seit einem Jahr Normalität.“ Danach sah es zunächst nicht aus. Im Februar 2022 wurde ein Rezidiv festgestellt; neue Tumore, nun auch im linken Bein und in der Lunge. Annika - die meisten nennen sie Anni - bekam wieder Chemotherapien und Bestrahlungen.
Vor einem guten Jahr teilten Ärzte in der Uniklinik in Frankfurt der Familie mit, sie rechneten nicht mehr mit der Heilung, sondern hätten nur noch ein palliatives Behandlungsangebot. Als Annika den Erstkontakt zum Palliativteam hatte, ging es ihr allerdings gut, und dieser Zustand hält an. Die jüngsten Untersuchungen zeigen, dass die Metastasen kleiner geworden seien, erzählt das Mädchen.
Die Jugendliche mit den blonden Locken hat einige Operationen hinter sich. Der rechte Unterschenkel inklusive Kniegelenk wurde im Oktober 2020 amputiert, dreimal holten Ärzte Tumore aus ihrer Lunge. „Das war am schlimmsten“, urteilen Mutter und Tochter. Annika sagt das wegen der großen Schmerzen, die sie nach den Operationen hatte, die Mutter wegen der Angst: „An der Lunge hängt das Leben.“
Annika ist die älteste von vier Schwestern. Sie war immer ein Kind mit Bewegungsdrang. Seit ihrem fünften Lebensjahr spielt sie Hockey beim 1. Hanauer Tennis- und Hockey-Club (THC Hanau). „Wir sind ein Team! Wir kämpfen zusammen, egal ob wir gewinnen oder verlieren“, beschreibt sie ihre Motivation.
Vor ihrer Erkrankung hat Annika in der ersten Mannschaft gespielt, jetzt spielt sie in der zweiten. Seit 2022 ist sie mit ihrer Sportprothese zurück auf dem Platz. Im Verein und von ihren Mannschaftskolleginnen sei sie sehr gut aufgenommen worden, sie habe großen Spaß beim Sport. Wenn im Training Übungen wie etwa Kniebeugen dran seien, die sie nicht mitmachen kann, dann gebe der Trainer ihr eben eine andere Aufgabe.
Das sei selten der Fall, sagt Trainer Manuel Ceballos-Müller. Annika mache fast alles im Team mit, sei sehr ehrgeizig und auch sehr hilfsbereit. „Als wir am Wochenende jemanden als Schiri gesucht haben, hat Anni sich sofort gemeldet“, erzählt er.
Annikas Freundinnen und zugleich Hockey-Kolleginnen Lara und Lena (beide 14) beschreiben sie als offenen und lebensfrohen Mensch. „Mit ihr ist es immer lustig“, sagt Lena. Lara fügt hinzu, dass sie sehr stolz auf Annika sei.
Auch in der Schule ist die Jugendliche seit einem Jahr wieder angekommen. Die Mitschüler hätten von Anfang an sehr gut auf ihre Erkrankung reagiert, sagt sie. „Am Anfang sind sie erschrocken, und dann wollten sie wissen, wie lange ich wegen der Operationen weg sein werde.“ Die 14-Jährige konnte in der Klasse bleiben. „Das war uns wegen der Sozialkontakte ganz wichtig“, erklärt Mutter Wein.
Online bekam Annika Einzelunterricht. Zeitweise reichte ihre Kraft nur für eineinhalb Stunden pro Woche. Aber jetzt, sagt sie stolz, habe sie ein klasse Zeugnis.
Woher hatte sie die Kraft, immer weiterzukämpfen? „Aufgeben geht nicht“, sagt sie energisch. Sie wolle auch nicht herumliegen und sich verwöhnen lassen. „Das ist voll langweilig, ich will mich bewegen.“
Annika ist in diesem Jahr in der Wallonisch-Niederländischen Kirche Hanau konfirmiert worden. Nach ihrem Konfirmationsspruch hat Annika lange gesucht und wurde auf der Internetseite „konfispruch.de“ fündig: „Gott ist die Liebe und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.“ Wer an Gott glaubt und liebt, der bekomme auch etwas zurück, sagt Annika. Das gefalle ihr und man könne es auch auf andere Lebensbereiche übertragen.
In den schweren Wochen ihres Lebens habe sie allerdings nicht an Gott gedacht: „Man ist wie in einem Tunnel und will sich nur noch durch die ganzen Chemos, Bestrahlungen und Operationen durcharbeiten, um zum Licht zu kommen.“ Am Ende sei zwar das Licht nicht gekommen, „aber ein Seitenausgang“, sagt die 14-Jährige leise. Damit meint sie, dass der Krebs nicht weg ist, es ihr aber dennoch gut gehe. „Ich lebe und ich habe Spaß“, sagt sie fast ein wenig trotzig.
Annika trifft sich gerne mit Freundinnen und Freunden, schimpft auf Lehrer, die eine Leistung anders bewerten als sie selbst und hat Träume für ihr späteres Leben. Auf jeden Fall reisen, das mache ihr auch heute mit ihrer Familie großen Spaß.
Hat sie Angst? Nach den vergangenen drei Jahren schrecke sie kaum noch etwas, sagt Annika sehr ruhig. Wichtig sei die Hoffnung: „Ich möchte den Krebs überwinden oder ihn wenigstens nicht mehr spüren.“
Frankfurt a. M. (epd). Drei große Wohlfahrtsverbände haben angesichts von Kürzungsplänen im Bundeshaushalt vor einem „Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur“ gewarnt. Die Diakonie Deutschland, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Paritätische Gesamtverband erklärten am 17. Oktober in Berlin, 40 Prozent ihrer Einrichtungen hätten ihre Angebote bereits einschränken müssen. Einer aktuellen Online-Umfrage in den eigenen Verbänden zufolge rechnen zwei Drittel der sozialen Dienste damit, weitere Leistungen streichen zu müssen.
Die Befragten beziffern die Kostensteigerungen seit Anfang 2022 auf durchschnittlich 16 Prozent. Durch Umschichtungen, Spendenakquise und höhere Gebühren für ihre Klienten haben drei Viertel der Einrichtungen Einsparungen erzielt. Man komme jetzt aber an die Grenzen des Machbaren, hieß es. 94 Prozent der sozialen Dienste gehen laut Umfrage nicht davon aus, dass sie weitere Kostensteigerungen kompensieren können.
Nach Angaben der Verbände belaufen sich die geplanten Einsparungen in der Wohlfahrtspflege auf insgesamt 25 Prozent. Bei den Freiwilligendiensten soll in den kommenden beiden Jahren ein Drittel des Etats gestrichen werden. Der Haushalt für 2024 wird im November abschließend vom Bundestag beraten.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erklärte, bei einem Bundeshaushalt von rund 446 Milliarden Euro erschienen die Kürzungen im Sozialen vielleicht gering. „Sie richten aber großen Schaden an“, warnte Lilie. Wer in Zeiten großer Unsicherheit im Sozialsektor kürze, werde später ungleich höhere Summen für die sozialen Folgekosten aufwenden müssen. AWO-Präsident Michael Groß erklärte, es sei „ungerecht und unvernünftig, zulasten gemeinnütziger Träger und ihrer Klientinnen und Klienten zu sparen“.
Aus Sicht der sozialpolitischen Vorständin des Paritätischen in Baden-Württemberg, Uta-Micaela Dürig, drohen die Einsparungen den Rückbau sozialer Angebote und den Verlust von Trägerstrukturen zu beschleunigen. „Wenn die soziale Infrastruktur und damit die Versorgungssicherheit für die Menschen im Land geschwächt wird, schwächen wir zusätzlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, warnte Dürig.
Ähnlich äußerte sich die Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Landesverbandes Sachsen, Simone Zimmermann: „Soziale Angebote leisten einen entscheidenden Beitrag zum sozialen Frieden.“ Sie forderte die sächsische Staatsregierung auf, die Kürzungen beim Bund abzuwenden.
Die Verbände-Umfrage fand von Ende September bis zum 10. Oktober statt und ist nicht repräsentativ. Die knapp 2.770 befragten Dienste und Einrichtungen sind überall im Sozial- und Gesundheitswesen tätig, vom Pflegeheim bis zur Schuldnerberatung.
Nürnberg (epd). Aktuell ist es auf der Terrasse des Café-Restaurants Laurentius neben der Nürnberger Lorenzkirche noch ruhig. Das wird sich jedoch gleich ändern. „Wir erwarten bei diesem Wetter heute Abend einen großen Ansturm“, sagt Patrick Kozuschnik, Gastromanager und kommissarischer Restaurantleiter des „Laurentius“. Besonders zu den Stoßzeiten, mittags und abends, sei viel los in dem Café und Restaurant, das Anfang Juli im Lorenzer Pfarrhof eröffnet hat. „Das Mittagsgeschäft läuft sehr gut, da haben wir täglich um die 60 bis 70 Gäste, am Wochenende teilweise noch mehr“, sagt Kozuschnik.
Am Tag vor der Eröffnung hielt er eine Ansprache vor den zwölf Angestellten, die von nun an in der Küche und im Service ein Team bilden sollten. „Es war wie eine kleine Familienzusammenführung. Alle haben ihre Nummern ausgetauscht und sich direkt gut verstanden“, sagt der 34-Jährige. Herzlich war auch die Aufnahme im Lorenzer Pfarrhof. „Wir wurden mit offenen Armen aufgenommen“, sagt Carsten Speidel, Geschäftsführer des gemeinnützigen Unternehmens „Chancen gastro“, dem Betreiber des „Laurentius“. Im Gebäude sind auch die Gemeinde St. Lorenz, das Bibelmuseum, der Lorenzer Laden sowie das Kirchensteueramt zuhause.
Das „Laurentius“ ist die erste öffentlich-inklusive Gastronomie der „Chancen gastro“. Das Unternehmen lebt Inklusion nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren und ist eine Tochtergesellschaft der Stadtmission Nürnberg. Auch die evangelische Landeskirche ist ein Projektpartner im „Laurentius“. „Wir sehen uns als kulinarischen Teil des Lorenzer Pfarrhofs“, sagt Speidel. Das Team, bestehend aus Angestellten mit und ohne Behinderung, wachse zunehmend. „Wir brauchen mehr Angestellte, denn besonders nach den ersten Zeitungsartikeln über unser Restaurant ist die Nachfrage extrem gewachsen“, sagt der 51-Jährige.
Die Tage nach der öffentlichen Berichterstattung seien sehr fordernd gewesen. „Das Personal rief mich an und meinte, sie werden total überrannt“, sagt Kozuschnik. Den Betreibern ist es wichtig, den Inklusionsgedanken zu leben, ohne ihn in den Vordergrund zu stellen. „Es darf einfach normal sein, dass auch Menschen mit Schwerbehinderung bei uns arbeiten“, sagt Speidel.
Auch das kulinarische Konzept ist ein besonderes. Das „Laurentius“ bietet fränkisch-orientalische Küche an. Die Speisekarte beinhaltet sowohl gut-bürgerliche Gerichte wie Cordon Bleu mit hausgemachtem Kartoffelsalat oder fränkische Klassiker wie „Baggers“ (also: Kartoffelpuffer) mit Mini-Rouladen und Blaukraut, als auch orientalische Gerichte wie Röstbrot mit gratiniertem Ziegenkäse und Dattel-Chutney, libanesischen Couscous-Salat oder Lammhacksuppe. Die Köche greifen dabei auf regionale und saisonale Produkte zurück.
Wie es zu der Idee kam? „Wir haben vom Bibelmuseum ein Kochbuch mit 'biblischen Rezepten' geschenkt bekommen“, sagt Speidel. Das sei zunächst einmal in der Schublade verschwunden und wurde erst wieder herausgeholt, als es darum ging, das kulinarische Angebot des „Laurentius“ zu entwickeln. Das Konzept komme bei den Gästen sehr gut an, sagt Kozuschnik. „Die Rückmeldungen sind fantastisch.“ Vor allem die „Baggers“ in verschiedenen Varianten seien beliebt. „Wir haben auch eine große Auswahl an vegetarischen und veganen Speisen“, ergänzt Speidel.
Der Name des Cafés stammt von Namenspatron Laurentius von Rom. Er war im dritten Jahrhundert nach Christus römischer Diakon und starb als Märtyrer. Heute ist er der Schutzpatron vieler Berufsgruppen, die mit Feuer zu tun haben, darunter auch die des Kochs - ein Grund mehr, weshalb das Café-Restaurant an der Lorenzkirche nach ihm benannt wurde.
Bereits während Corona haben die Betreiber zwei Versuche unternommen, zu starten. „Es ist nicht alles perfekt bei uns. Uns ist wichtig, dass das Zwischenmenschliche passt“, sagt Kozuschnik. Dabei lege er Wert auf ein gutes Arbeitsklima, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie humane Arbeitszeiten. Wenn das Restaurant voll ist, könne es aber auch mal stressig werden.
Trotzdem sei das Arbeitsklima gut. Das hört auch Franka Potzler, Ansprechpartnerin fürs Personal, immer wieder aus persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitenden heraus. „Das Team unterstützt sich gegenseitig, auch wenn nicht immer alles perfekt klappt“, sagt sie. Im „Laurentius“ stehe der Mensch im Mittelpunkt, und nicht nur die Leistung. Auch das positive Feedback der Gäste motiviere das Personal immer wieder. „Am Ende des Tages ist es uns wichtig, nicht nur unserem Team einen guten Arbeitsplatz zu bieten, sondern auch unseren Gästen einen vollen Magen“, sagt Speidel und lacht.
Wiesbaden (epd). Genau 30 Jahre sind vergangen, seit Laura Fernandez (68) kranken Kindern in der Wiesbadener Dr. Horst Schmidt Klinik zum ersten Mal eine Clownsvisite abstattete. Die in New York geborene Künstlerin nahm in ihrer Heimat Ende der 1980er-Jahre als eine der ersten an einem Klinikclown-Pilotprojekt teil und brachte dessen Idee schließlich mit in die hessische Landeshauptstadt. „Am 14. Oktober 1993 haben wir zu dritt angefangen, die Arbeit der Ärzte mit Liebe und Respekt zu parodieren, um Patienten vom Krankenhausalltag abzulenken. Heute hat fast jede Kinderklinik in Deutschland Krankenhausclowns“, erzählte Fernandez im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Über die vergangenen drei Jahrzehnte haben sich die Clownsvisiten etabliert. Angaben des Dachverbands Clowns in Medizin und Pflege zufolge besuchen aktuell 332 professionelle Klinikclowns von insgesamt 19 Mitgliedsvereinen 485 Einrichtungen pro Jahr regelmäßig. Im vergangenen Jahr seien so mehr als 18.800 Clownsvisiten zustande gekommen. Neben Kinderkliniken würden bundesweit auch Hunderte Seniorenheime besucht, sagte Fernandez, die selbst immer noch als Clownin und Trainerin aktiv ist.
„In Seniorenheimen spielen wir mit mehr Ruhe und Intimität als in Kinderkliniken. Da sind wir in unserer Sprache und unseren Bewegungen klarer, tragen Gedichte vor, haben schöne Musik dabei und stellen zwischenmenschliche Konflikte dar“, erzählte Fernandez. „Mit Kindern ist es mehr Spiel, die brauche eine andere Sorte Action. Und mit Jugendlichen können wir auch mal frech werden.“
Für sie sei das Besondere an ihrer Arbeit, dass es beim Patienten sofort positiv wirken könne, Humor und damit eine kurze Auszeit in die Krankenhaus-Situation zu bringen. Doch es gebe auch eine Art Langzeitwirkung, sagte Fernandez. „Manche Clowns besuchen die Kinder über mehrere Monate, manchmal sogar Jahre hinweg. Sie werden Teil des Genesungsprozesses, denn es hilft den Kindern zu wissen, dass wir sie besuchen kommen.“ Wie genau eine solche Visite dann aussieht, sei von den meist als Duo auftretenden Künstlern immer improvisiert. „Wir versuchen zu sehen, was die jeweilige Person in diesem Moment am meisten brauchen kann“, sagte Fernandez.
Weil die Arbeit emotional stark belastend sein kann, seien die Mitgliedsvereine des Dachverbands verpflichtet, den Künstlern regelmäßige Coachings und Supervision zu ermöglichen. Dies werde auch kontrolliert, sagte Fernandez. Trotzdem müsse jeder Clown, der gut sei, eine gesunde Beziehung zum Leben und zum Tod haben. „Aber wir wissen, dass mehr als 99 Prozent aller Kinder, die wir besuchen, gesund nach Hause gehen.“ Natürlich gebe es dennoch Momente, die nahegehen, in denen die Künstler mit den Familien litten. „Unsere Werkzeuge sind unser Humor und unsere Menschlichkeit. Das ist, was wir anbieten können“, sagte Fernandez.
Berlin (epd). Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat vor einer möglichen Konkurrenz beruflich und hochschulisch ausgebildeter Pflegerinnen und Pfleger gewarnt. Sie reagierte damit auf die am 17. Oktober veröffentlichten Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenen „Ausbildungsoffensive Pflege“. Darin wird empfohlen, akademisch ausgebildeten Pflegekräften bei „hochkomplexen“ Fällen mehr Leitungsverantwortung zu übertragen. Die Gewerkschaft kritisierte die Unterscheidung von hochkomplexen und weniger komplexen Fällen als „völlig praxisfern“. Die Berufsausbildung würde so abgewertet.
Ver.di habe in der Arbeitsgruppe mitgewirkt, trage die Empfehlungen aber nicht mit, hieß es weiter. Maßstab für die Entwicklung von Tätigkeitsprofilen müsse der Nutzen für die pflegerische Versorgung sein. Hochschulisch ausgebildete Pflegepersonen würden gebraucht, sagte Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand. „Dass aber beruflich qualifizierte Pflegepersonen künftig bestimmte Aufgaben nicht mehr machen sollen, die heute zu ihren Tätigkeiten gehören, ist der absolut falsche Weg.“
Saarbrücken (epd). Die Digitalisierung per Smartphone und Internet statt Telefon und persönlichen Behördenbesuchen behindert nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) die Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft. Für ältere Menschen müssten technisch wesentlich leichter zu bedienende Kommunikationszugänge beispielsweise auch per Fingerabdruck statt Passwörtern geschaffen werden, forderte die Bagso-Vorsitzende Regina Görner am 13. Oktober in Saarbrücken auf einem Seniorenkongress zum Thema Altersdiskriminierung. Zudem sollten Senioren auch weiterhin immer die Möglichkeit haben, die Steuererklärung per Papier abgeben, Schwimmbad- und Veranstaltungsbesuche nicht nur online buchen und Bargeld weiter in der Nähe abheben zu können.
Im Rahmen der von der Bagso in Bonn gestarteten Kampagne „Leben ohne Internet - geht's noch?“ appellierte Görner an alle ältere Menschen, selbst bei Sparkassen, Theatern, Finanzämtern oder auch Kircheneinrichtungen vorstellig zu werden und dort ihre Rechte auf Teilhabe auch ohne Online-Zugang einzufordern. Zugleich warb die Chefin von 130 Senioren-Dachorganisationen in Deutschland dafür, unter dem Motto „Jung hilft alt - alt hilft jung“ die technische Versiertheit und Neugier jüngerer Menschen in der Gesellschaft ebenso mehr zu nutzen wie die noch nicht ausgeschöpften Ressourcen älterer Menschen mit ihrem beruflichen Erfahrungsschatz.
Stuttgart (epd). Pflegebedürftige Menschen gelten allein wegen eines Grades der Behinderung (GdB) von 100 nicht als „hilflos“ oder „außergewöhnlich gehbehindert“. Ein Anspruch auf das Merkzeichen „H“ (hilflos) besteht in der Regel erst dann, wenn der behinderte Mensch täglich mindestens zwei Stunden lang einen „erheblichen Hilfebedarf“ in mindestens drei Bereichen benötigt, die für die Sicherung seiner persönlichen Existenz erforderlich sind, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 14. Oktober veröffentlichten Urteil. Für die Zuteilung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) müsse die Gehbeeinträchtigung einem GdB von mindestens 80 entsprechen, erklärten die Stuttgarter Richter.
Damit scheiterte die Klage einer schwerbehinderten Rentnerin. Wegen zahlreicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen wurde ihr zuletzt ein GdB von 100 zuerkannt. Vom zuständigen Regierungspräsidium beantragte sie die Zuteilung der Merkzeichen „aG“ und „H“. Ihr wurde ein Pflegegrad von 3 und damit eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bescheinigt.
Sie habe eine Kniegelenkprothese und ein Wirbelsäulenleiden, sodass Gangunsicherheiten bestünden. Mit ihrem Rollator könne sie sich seit der letzten Rehabilitation nur rund 100 Meter ohne fremde Hilfe fortbewegen. Auch zum Aufstehen aus dem Bett benötige sie fremde Hilfe. Sie sei zudem inkontinent. Der Toilettengang sei ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich.
Das Regierungspräsidium wies den Antrag auf Zuteilung der Merkzeichen „aG“ und „H“ ab. Die Klägerin sei nicht „hilflos“. Das Merkzeichen „H“ könne ohne nähere Prüfung etwa bei Blindheit oder einer Querschnittslähmung erteilt werden. Auch bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 könne dieses erteilt werden.
Diese Voraussetzungen lägen bei der Rentnerin aber nicht vor. So sei die Klägerin bei der Körperpflege noch überwiegend selbstständig. Nur bei manchen Verrichtungen im Alltag sei mehrmals täglich eine gezielte Hilfestellung notwendig, die ihr ein Pflegedienst und ihr Ehemann biete.
Ein Anspruch auf das Merkzeichen „aG“ bestehe ebenfalls nicht. Erforderlich hierfür sei, dass die Betroffene allein wegen ihrer Gehbehinderung einen GdB von wenigstens 80 habe. Hier liege zwar ein Gesamt-GdB von 100 vor. Die darin enthaltene mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung sei jedoch weniger als 80. Eine erhebliche Gehbeeinträchtigung bestehe damit nicht.
Sowohl das Sozialgericht Reutlingen als nun auch das LSG wiesen die Klage auf Erteilung der Merkzeichen „aG“ und „H“ ab. Für das Merkzeichen „aG“, das etwa das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt, brauche es eine „erhebliche“ Gehbehinderung. Die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung müssen mindestens einem GdB von 80 entsprechen. Dies sei etwa bei Rollstuhlfahrern oder Menschen mit schwersten Einschränkungen der Herzleistungsfähigkeit oder schwersten Gefäßerkrankungen der Fall.
Die Klägerin sei zwar in ihrer Mobilität eingeschränkt. Ihre Gehbeeinträchtigung entspreche aber nicht einem GdB von mindestens 80. Nach dem Entlassungsbericht über eine erfolgte geriatrische stationäre Behandlung könne die Klägerin im Freien mit dem Rollator mehr als 100 Meter gehen. Auch das Steigen von 20 Treppenstufen sei möglich. Das Gehvermögen sei damit nicht „schwerst eingeschränkt“.
Auch auf das Merkzeichen „H“ bestehe kein Anspruch. Dass die Klägerin pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad 3 hat, begründe allein nicht die Zuteilung des Merkzeichens „H“. „Hilflos“ sei vielmehr eine Person, „wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf“. Zu den berücksichtigenden Verrichtungen gehöre der Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch Maßnahmen zur psychischen Erholung, geistigen Anregung und Kommunikation. Die hauswirtschaftliche Versorgung gehöre aber nicht dazu.
Hilflos seien danach jene Menschen, wenn sie mindestens zwei Stunden täglich in erheblichem Umfang Hilfe bei wenigstens drei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen aus den genannten Bereichen benötigen. Die Klägerin benötige zwar Hilfe bei der Körperpflege wie dem Duschen und Baden. Auch sei sie in ihrer Mobilität eingeschränkt. Allerdings erfolge die Nahrungsaufnahme weitgehend selbstständig. Sie könne ihren Tagesablauf selbstständig gestalten und ihrem Hobby, dem Lesen, nachgehen. „Hilflos“ sei dies nicht.
Az.: L 6 SB 1577/23
Erfurt (epd). Eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte „Arbeit auf Abruf“ sichert nur eine Vergütung von mindestens 20 Wochenarbeitsstunden. Auch wenn in der Vergangenheit eine Arbeitnehmerin mehr gearbeitet und damit auch mehr verdient hat, steht ihr diese Vergütung bei einem späteren geringeren Arbeitszeitumfang dann nicht mehr zu, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18. Oktober in Erfurt.
Die Klägerin ist seit 2009 als „Abrufkraft Helferin Einlage“ in einem Unternehmen der Druckindustrie beschäftigt. Mit ihrem Arbeitgeber hatte sie eine „Arbeit auf Abruf“ vereinbart, bei der keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt wurde. Je nach Arbeitsanfall wurde sie in unterschiedlichem zeitlichen Umfang zur Arbeit gerufen.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz legt bei einer „Arbeit auf Abruf“ fest, dass eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Wird ein Beschäftigter weniger „abgerufen“, kann er dennoch die Vergütung für 20 Wochenstunden verlangen.
Hier hatte die Klägerin von 2017 bis 2019 mit durchschnittlich 103,2 Stunden monatlich mehr gearbeitet und dies auch vergütet bekommen. Als sie in den Jahren 2020 und 2021 weniger „abgerufen“ wurde, zahlte ihr Arbeitgeber entsprechend weniger. Die Frau meinte, dass wegen des jahrelang höheren Arbeitsaufkommens der Arbeitgeber daran nun gebunden sei.
Dem widersprachen jedoch sowohl das Landesarbeitsgericht Hamm als nun auch das BAG. Nach den gesetzlichen Regelungen gelte bei einer „Arbeit auf Abruf“ eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Nur weil ein Arbeitgeber in einem gewissen Zeitraum eine Beschäftigte häufiger abgerufen hat, entstehe daraus kein Recht, dass dies auch künftig so sein soll. Für eine geänderte Arbeitszeit brauche es eine klare Vereinbarung, die hier fehle.
Az.: 5 AZR 22/23
Erfurt (epd). Der Betriebsrat ist für alle schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch für leitende Angestellte zuständig. Will die Arbeitnehmervertretung die Eingliederung schwerbehinderter Beschäftigte prüfen, kann er daher vom Arbeitgeber eine Namensliste aller schwerbehinderten und gleichgestellten Betroffenen verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 10. Oktober veröffentlichten Beschluss. Im konkreten Fall hatte die Arbeitgeberin, ein Betrieb im Raum Karlsruhe, die vom Betriebsrat gewünschte Namensliste aus Datenschutzgründen verweigert.
Das BAG entschied, dass es Pflicht des Betriebsrates sei, sich um schwerbehinderte Arbeitnehmer zu kümmern. Dazu gehöre auch, die Eingliederung der schwerbehinderten Beschäftigten zu überwachen. Das gelte etwa für die leidensgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und die Möglichkeit von Teilzeitarbeit.
Dies sei aber nur möglich, wenn die Arbeitnehmervertretung die Namen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten kennt. Allerdings könne die Arbeitgeberin nur jene in einer Namensliste aufnehmen, die ihre Schwerbehinderung offengelegt haben.
Mit dieser Einschränkung seien dann alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer erfasst, „und damit auch solche, die leitende Angestellte sind“, entschied das BAG. Das ergebe sich aus dem Wortlaut der Vorschriften und den Zielen des Gesetzgebers. Danach beziehe sich die Aufgabe der Förderung schwerbehinderter Beschäftigter „auf sämtliche beim Arbeitgeber vorhandene ‚Arbeitsplätze‘“. Damit komme es nicht darauf an, welche Aufgaben und Befugnisse schwerbehinderte Arbeitnehmer in ihrem Betrieb haben.
Die Arbeitgeberin könne die Herausgabe der Namensliste auch nicht mit dem pauschalen Verweis auf den Datenschutz verweigern. Liege ein ausreichendes Datenschutzkonzept wie im vorliegenden Fall vor, bestehe ein Auskunftsanspruch des Betriebsrats. Auch eine Zustimmung der schwerbehinderten Mitarbeiter zur Weitergabe ihrer Daten an den Betriebsrat sei dann nicht mehr erforderlich.
Az.: 1 ABR 14/22
Lüneburg (epd). Ständiges übersexualisiertes Verhalten, Übergriffe und Beleidigungen eines zehnjährigen Schülers lassen sich wegen dessen ADHS-Syndroms nicht entschuldigen. Verletzt der Junge dann auch noch eine Mitschülerin mit einem Rasiermesser, darf die Schule als Ordnungsmaßnahme einen Schulwechsel veranlassen, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 29. September. Der Schulfrieden und der Schutz der Mitschüler habe dann Vorrang vor dem Ziel der Inklusion von psychisch kranken oder behinderten Schülern.
Konkret ging es um einen zehnjährigen Schüler, bei dem eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) besteht. Ein Kinder- und Jugendpsychiater hatte dem Jungen eine „kurze Zündschnur“ bescheinigt. Er sei ein „bedürfnisorientiert agierender Zehnjähriger mit erheblichen Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitslenkung und in seiner Impulskontrolle“.
Der Zehnjährige fiel in seiner 5. Klasse durch ständige Beleidigungen von Mitschülern und Lehrern auf. Immer wieder schlug er Mitschüler und zeigte ein übersexualisiertes Verhalten. So griff er Mädchen unter den Rock oder fasste sie an Brüste und Po. Ermahnungen des Lehrpersonals und Gespräche mit den Eltern führten zu keiner Änderung.
Als der Junge an einem Tag einem Mädchen mit einem Rasiermesser die Haare vom Arm abrasieren wollte und diese beim Wegziehen des Armes eine Schnittverletzung erlitt, war das Maß voll. Die Schulleitung veranlasste einen Schulwechsel.
Die Eltern erhoben dagegen Widerspruch. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ebenso ab wie nun das OVG. Schulen seien zwar zur Integration von Schülern mit besonderem Förderbedarf verpflichtet. Dies bedeute aber nicht, dass Schulen gravierende Pflichtverletzungen hinnehmen müssten. Das schulrechtliche Inklusionsprinzip stehe der Überweisung des Zehnjährige an eine andere Schule nicht entgegen.
Denn die Schule müsse auch die „durch die Pflichtverletzungen betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie die Sicherung des zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule erforderlichen Schulbetriebs“ schützen. Zwar dürfe eine Ordnungsmaßnahme nicht den Charakter eines dauerhaften Schulausschlusses annehmen. Hier könne der Zehnjährige aber weiter eine Schule besuchen, nur jedoch eine andere.
Az.: 2 ME 75/23
Augsburg (epd). Bei der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH, Bereich Behindertenhilfe, steht ein Führungswechsel an. Herbert G. Kratzer, langjähriger kaufmännischer Leiter und seit 2018 Geschäftsführer, wird im Laufe des ersten Halbjahres 2024 in den Ruhestand gehen. Seine Nachfolge wird Sonja Schoenberner (51) antreten. Sie wird ihre neue Aufgabe bereits zum 1. Januar 2024 übernehmen und die gemeinsame Zeit mit Kratzer zur Einarbeitung nutzen.
„Ich freue mich, für diese herausragende und so wichtige Aufgabe eine Person gewonnen zu haben, die auf langjährige berufliche Erfahrungen in der Eingliederungshilfe zurückblickt, eine sehr hohe Fachkenntnis mitbringt und sich durch eine große Leidenschaft für Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen auszeichnet“, sagte der Augsburger Diözesan-Caritasdirektor Domkapitular Andreas Magg.
Schoenberner erwartet eine große Aufgabe. Zur CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH, Bereich Behindertenhilfe, gehören über 1.600 Beschäftigte und Bewohner in fünf Werkstätten, vier Förderstätten, acht Wohneinrichtungen und mehreren ambulanten Wohnangeboten. Mit ihrem beruflichen Werdegang als Heilerzieherin, Einrichtungsleiterin, Studium des Gesundheits- und Sozialmanagements (B.A.) und Managements von Organisationen und Personal im Gesundheitswesen (M.A.), Lehrtätigkeit, Bereichsleitung und schließlich als Abteilungsleiterin der Kinder-, Jugend-, Eingliederungshilfe beim Caritasverband Frankfurt e. V. bringe Schoenberner die Kompetenzen mit, um die Aufgaben gut zu bewältigen, teilte die Caritas weiter mit.
Schoenberner erklärte zu ihrer neuen Aufgabe in Augsburg: „Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen haben ein grundsätzliches Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, am Arbeitsleben und auch an Kultur und Bildung. Ihre Wünsche und Entscheidungen sind für unsere Arbeit maßgeblich. Wir sind Dienstleister und unterstützen Menschen dabei, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Deshalb ist für mich die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so entscheidend.“
Für ihre künftige Aufgabe als Geschäftsführerin der CAB Behindertenhilfe sieht sie sich in der Pflicht, diese Grundsätze des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) jeden Tag wieder neu lebendig werden zu lassen. Organisationen weiterzuentwickeln, davor schrecke sie nicht zurück. Beim Caritasverband Frankfurt e. V. beschäftigt sich Schoenberner seit Jahren mit den Herausforderungen, Einrichtungen und Dienste weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu machen.
Die CAB Behindertenhilfe ist eine gemeinnützige GmbH und Tochtergesellschaft des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V. mit mehr als 20 Einrichtungen an verschiedenen Standorten in Schwaben, Die Gesellschaft bietet Arbeitsplätze, unterschiedlichste Wohnmöglichkeiten und berät rund um das Thema Behinderung.
Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK, erhält den Katharina-Zell-Preis 2023 des Landesverbandes Evangelische Frauen in Hessen und Nassau. Bentele benenne Missstände, zeige Lösungen auf und setze sich für eine gerechtere Politik ein, begründete der Verband die Wahl. Die VdK-Präsidentin sei Gesicht und Stimme des größten deutschen Sozialverbands und damit auch für viele Frauen, die von Ungleichbehandlungen und Benachteiligung betroffen seien. Der Katharina-Zell-Preis, ein silbernes Flugblatt, wird seit 2016 jährlich vergeben. Sie erinnert an die elsässische theologische Autorin und Reformatorin Katharina Zell, geborene Schütz (um 1497-1562), die unter anderem Streitschriften verfasste und sich für Flüchtlinge einsetzte. Im vergangenen Jahr wurde die Moderatorin und Schauspielerin Sonya Kraus ausgezeichnet.
Susanne Simmler soll neue Landesdirektorin beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen werden. Die SPD-Fraktion im LWV hat Simmler nominiert und will sie dem gesamten Parlament als Nachfolgerin von Susanne Selbert vorschlagen, die bereits ihr Ausscheiden aus dem Amt zum Mai 2024 erklärt hat. Simmler ist derzeit Erste Kreisbeigeordnete im Main-Kinzig-Kreis. Dort trägt sie Verantwortung für die Bereiche Gesundheit, Soziale Fürsorge und Teilhabe, Umwelt und Naturschutz sowie Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Des Weiteren ist sie verantwortlich für das Kommunale Jobcenter, den Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz sowie die Eigenbetriebe Jugend- und Freizeiteinrichtungen und Abfallwirtschaft.
Gerd Koslowski übernimmt dauerhaft das Amt des Kaufmännischen Direktors am CaritasKlinikum Saarbrücken. Er hatte diese Aufgabe zunächst im Februar interimsweise im Rahmen einer Management-Partnerschaft mit der Firma HC&S übernommen und sich nun entschieden, den Posten auf Dauer zu übernehmen. Er trat die Nachfolge von Thomas Gärtner an, der die Klinik im März auf eigenen Wunsch verlassen hatte, und leitete auch das Medizinische Versorgungszentrum. „Wir sind besonders in diesen herausfordernden Zeiten froh über die Kontinuität in der Leitung des CaritasKlinikums“, sagten die Geschäftsführer des Trägers cts, Alexander Funk und Heinz Palzer.
Franziska Maidorn (36) ist nach einer Phase der kommissarischen Leitung neue Pflegedirektorin der Klinikum Bayreuth GmbH. Das hat der Aufsichtsrat am 9. Oktober beschlossen. Seit 2011 ist Maidorn schon in Bayreuth beschäftigt. Sie hat einen Masterabschluss im Fach Personal und Arbeit und war vor ihrem Wechsel in die Pflegedirektion im Jahr 2018 in der Zentralen Notaufnahme tätig. Gemeinsam mit ihrem Team organisiert die Pflegedirektorin die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld der größten Berufsgruppe an der Klinikum Bayreuth GmbH. Im Bereich der Pflege sind mehr als 1.100 von insgesamt gut 3.300 Mitarbeitenden beschäftigt.
7.11.
Online-Seminar „Aktuelle steuerliche Themen in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuerrecht - Update für Fortgeschrittene“
Tel.: 030/26309-138
8.11. München
Seminar „Pflegesatzverhandlungen in der stationären Altenhilfe Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0221/2093-0
8.-9.11. Berlin
Seminar „Grundlagen 'Positive Führung' - wertschätzend und zukunftsorientiert führen“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/2758282-21
13.11. Nürnberg
Fortbildung „Antimuslimischer Rassismus in der Gemeinwesen- und Quartiersarbeit“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
14.11.
Online-Kurs „Die Richtigen finden - Erfolgreich Mitarbeitende für Caritas-Organisationen gewinnen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
Dezember
4.12.
Fachtagung „Stand und Weiterentwicklung von Housing First in den Wohnungsnotfallhilfen“
Tel.: 030/62980-606