sozial-Politik

Behinderung

Beauftragte: Politik muss Werkstattbeschäftigte berücksichtigen



Düsseldorf (epd). Die Landesbehindertenbeauftragte in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, fordert, Menschen mit Behinderungen stärker bei der Diskussion über die Bezahlung in Werkstätten zu berücksichtigen. Die Werkstatträte als Vertreter der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung seien als einer der letzten Akteure über Vorschläge für eine Reform des Entgeltsystems informiert worden, kritisierte Middendorf am 17. Oktober in Düsseldorf. Unter Beschäftigten der Werkstätten herrsche nun große Verunsicherung.

Gerechte Entlohnung

Eine Reform im Sinne der Beschäftigten in Werkstätten sei dringend nötig, betonte Middendorf. „Wer jeden Tag aktiv am Arbeitsleben teilnimmt, sollte auch eine gerechte Entlohnung bekommen.“ Für eine stärkere soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten, halte sie es für notwendig, sie in ihrem Status als produktives Mitglied der Gesellschaft zu stärken. Dabei sei es wichtig, die Vertretung der Beschäftigten eng in die Gestaltung eines neuen Entgeltsystems einzubinden, mahnte die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte und betonte: „Es muss immer der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention gelten: 'Nichts über uns ohne uns!'“

Das Bundesarbeitsministerium hatte im September die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, wie das Entgeltsystem künftig umgestaltet werden könnte. Die Werkstatträte begrüßten die Handlungsempfehlungen der Entgeltstudie grundsätzlich, erklärte Tanja Lohmeier, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW. Die direkt Betroffenen wollten die Reform „aktiv und auf Augenhöhe mitgestalten“, betonte sie.

Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.