sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

Iris Müller hat jahrelang versucht, ihre Alkoholsucht zu verbergen. Bei gesellschaftlichen Anlässen verhielt sie sich stets unauffällig. Problematisch wurde es, als sie immer häufiger allein trank. „Der wahre Alkoholmissbrauch fand hinter verschlossenen Türen statt“, erinnert sie sich. Schließlich wurden Bekannte aufmerksam. „In meiner schlimmsten Zeit hat mich eine gute Freundin darauf angesprochen. Ich war erleichtert.“ Über regelmäßige Treffen bei den Anonymen Alkoholikern kam sie von der Sucht los. In Deutschland gelten 1,6 Millionen Erwachsene als alkoholabhängig.

Bundesfamilien- und -frauenministerin Lisa Paus warnt davor, in Krisenzeiten Kürzungen bei den Sozialausgaben ins Gespräch zu bringen. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März sagte Paus im epd-Interview: „Wenn im Sozialen gekürzt wird, trifft es überwiegend Frauen.“ Gerade in Krisenzeiten sei es aber wichtig, „kein Fragezeichen an den sozialen Zusammenhalt zu machen“, erklärte die Grünen-Politikerin. „Wir brauchen im Sozialen, gerade aus Sicht von Frauen, nicht mehr Verunsicherung, sondern mehr Sicherheit.“

Die Bahnhofsmission in Hamburg bietet ein Notpflege-Angebot mit barrierefreier Dusche, Wundversorgung und Körperhygiene an. Mehr als 1.000 Behandlungen hat das Team im ersten Jahr geleistet, am häufigsten waren es Verbandswechsel (500), gefolgt von Körperpflege (300) und Läuse-Behandlungen (120). Das Angebot für Obdachlose gilt als bundesweites Vorreiterprojekt. Notfallsanitäterin Henrike Lux sagt erfreut: „Oft sehen wir eine positive Wesensveränderung.“ Ein verbessertes Körperbewusstsein stärke das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität der Hilfebedürftigen.

Psychisch erkrankte und traumatisierte Asylbewerber müssen bei einem akuten Behandlungsbedarf medizinische Hilfe erhalten können. Liegt eine schwere Depression mit Suizidgefahr vor, müssen Sozialhilfeträger die unaufschiebbare stationäre Therapie nach einem Urteil des Bundessozialgerichts als „akute Erkrankung“ bezahlen.

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Ihr Markus Jantzer




sozial-Thema

Missbrauch

Interview

Synodenpräses: "Mich haben die Beschreibungen von Gewalt beschäftigt"




Anna-Nicole Heinrich
epd-bild/Jens Schulze
Die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt sollen in den 20 evangelischen Landeskirchen vereinheitlicht werden. Darüber soll die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im November abstimmen, kündigt Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich im Interview an.

Hannover (epd). Im Zuge der Debatte über einen gerechteren Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt plant die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Änderungen des Disziplinarrechts für Pfarrer. „Die Änderungen sollen betroffene Personen - soweit es rechtlich in Disziplinarverfahren möglich ist - vom Objekt zum Subjekt machen“, sagte die Präses der Synode der EKD, Anna-Nicole Heinrich, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit ihr sprachen Corinna Buschow und Franziska Hein.

epd sozial: Vor gut einem Monat wurde die Studie über Ausmaß und Risiken sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche vorgestellt. Was ist seitdem anders?

Anna-Nicole Heinrich: Ich habe in den vergangenen Wochen ein größeres Bewusstsein für das Thema wahrgenommen - und zwar nicht nur bei Kirchenleitenden, sondern auch in den Gemeinden. Die Haltung „Sexualisierte Gewalt gibt es bei uns nicht“ sollte endgültig der Vergangenheit angehören. Sexualisierte Gewalt ist ein Thema in unserer Kirche, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Vor allem müssen wir uns mit den strukturellen und kulturellen Faktoren beschäftigen, die am Ende auf allen Ebenen, bis in jede Gemeinde hinein, durchbuchstabiert werden müssen und Veränderungen notwendig machen.

epd: War das Ergebnis für Sie persönlich überraschend?

Heinrich: Überraschung ist nach einer so ausführlichen Beschäftigung mit dem Thema in den vergangenen Jahren für mich keine Haltung, mit der ich die Studie lese und diskutiere. Was ich aus Einzelgesprächen bei Gemeindeveranstaltungen mitgenommen habe, war vor allem ein Erschrecken darüber, dass in Gemeinden oft eine Kultur herrscht, in der Betroffene erfahrenes Leid nicht aussprechen können, weil sie Angst vor sozialer Ausgrenzung haben müssen.

Die Studie unterstreicht zudem: Wir müssen die Betroffenenperspektive stärken. Mich haben die detaillierten Beschreibungen von Gewalt beschäftigt, nicht nur das Leid durch sexualisierte Gewalt selbst, sondern auch das Leid durch unangemessene kirchliche Verfahrensweisen, wenn Betroffene sich dazu durchgerungen haben, Taten offen zu benennen.

epd: Haben Sie angesichts der Studienergebnisse darüber nachgedacht, ob und wie Sie Ihr ehrenamtliches Engagement in der EKD fortsetzen?

Heinrich: Diese Frage stellt sich so für mich nicht. Ich bin Verantwortungsträgerin dieser Kirche, und ich kann im Moment an entscheidender Stelle mit dazu beitragen, dass wir bei dem Thema weiter vorankommen. Ich möchte in den nächsten Wochen und Monaten meine Energie intensiv dafür einsetzen, alles dafür zu tun, dass wir bis zur Synode im November konkrete Maßnahmen vorlegen.

epd: Was sind diese konkreten Maßnahmen?

Heinrich: Zunächst haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen und Beauftragte aus Kirche und Diakonie im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD Mitte Februar mit den 46 Empfehlungen der Forschenden auseinandergesetzt. Wir haben einen klaren Zeitplan für die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen erarbeitet, an denen wir das ganze Jahr über intensiv arbeiten und die im November der EKD-Synode zur Abstimmung vorgelegt werden. Als Nächstes beraten im März die Kirchenkonferenz und der Rat der EKD gemeinsam mit Mitgliedern des Beteiligungsforums.

Konkret arbeiten Arbeitsgruppen des Beteiligungsforums zurzeit etwa schon an einer Reform des kirchlichen Disziplinarrechts und an der Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren. Die Synode möchte ein einheitliches Leistungsmodell in allen 20 Landeskirchen. Betroffenenorientierung und Unabhängigkeit sind dabei wichtige Bedingungen.

epd: Welche Änderungen soll es beim Disziplinarrecht geben?

Heinrich: Es geht dabei um Verfahrensregeln, um Akteneinsicht und Kommunikation. Die Änderungen sollen betroffene Personen - soweit es rechtlich in Disziplinarverfahren möglich ist - vom Objekt zum Subjekt machen. Die Gesetzesänderung soll in den nächsten Wochen ins landeskirchliche Stellungnahmeverfahren gehen.

epd: Wann ist ein realistischer Zeitpunkt dafür, dass die Anerkennungsverfahren tatsächlich in allen Landeskirchen einheitlich sein werden?

Heinrich: Ich hoffe sehr, dass es schnell geht. Wenn Einheitlichkeit und Standardisierung ein Garant dafür sind, dass Verfahren besser laufen, dann müssen wir uns auch auf diese Einheitlichkeit und auf diese Standards einlassen. In der gemeinsamen Erklärung nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie haben sich der Rat der EKD, die 20 Landeskirchen und die Diakonie Deutschland noch einmal ausdrücklich dazu bekannt, bei Prävention und Transparenz, Anerkennungsverfahren und Aufarbeitung Einheitlichkeit herzustellen. Eine Konkurrenz der Landeskirchen darum, wer das bessere Konzept hat, darf es nicht geben.

epd: Ist die nächste Synode denn tatsächlich erst im November?

Heinrich: Die nächste Synode ist vom 10. bis 13. November 2024 in Würzburg. Eine Sondersynode hielte ich nach wie vor nicht für zielführend. Es ist verabredet, dass die Beratungen im Beteiligungsforum Vorrang haben. Die Arbeitsgruppen und rechtlichen Stellungnahmeverfahren brauchen jetzt die Zeit bis November. Zur konkreten Beschlussfassung kann in den nächsten Wochen damit noch nichts vorliegen.

epd: Wäre eine Aussprache der Synodalen zu der Studie nicht jetzt sinnvoll?

Heinrich: Dafür gibt es geeignete Formate und die nutzen wir auch. Mitte März wird es eine Onlineveranstaltung für die Synodalen geben, bei der sich die Synodalen mit den Sprecherinnen und Sprechern des Beteiligungsforums und weiteren Mitgliedern des Gremiums austauschen können. Das geschieht aber nicht in Form einer Synodentagung. Die besondere Aufgabe von Synodentagungen besteht darin, Beschlüsse zu beraten und zu fassen. Das wird bei der Tagung im November möglich sein, wenn die konkreten Maßnahmen, die das Beteiligungsforum vorschlägt, vorliegen.

epd: Wird der Ablauf der Synode im November sich durch die inhaltlichen Beratungen zum Thema Missbrauch verändern?

Heinrich: Wir verlängern die in Würzburg stattfindende Synodentagung um einen halben Tag, um uns Zeit zu nehmen, über die Maßnahmen, die die 46 Empfehlungen der ForuM-Studie aufnehmen, zu beraten. Außerdem wird das Beteiligungsforum während der Synode tagen, um zu Änderungsvorschlägen an den Gesetzesvorlagen und Beschlüssen Stellung beziehen zu können, die dann wieder in die Synode zurückgehen.

epd: Die Studie macht eine Reihe von Risikofaktoren für Missbrauch in der evangelischen Kirche aus, unter anderem das föderale Gefüge, das mit diffusen Verantwortlichkeiten einhergeht. Muss sich das ändern?

Heinrich: Föderalismus ist per se nichts Schlechtes. Was die Forschenden kritisch angemerkt haben, ist die Uneinheitlichkeit und mangelnde Koordination innerhalb föderaler Struktur. Es kann nicht darum gehen, alles zu zentralisieren, sondern darum, über verschiedene Schritte und konkrete Maßnahmen Einheitlichkeit und Standardisierung herbeizuführen. Und das lässt sich auch in einem föderal organisierten System leisten, wenn es den Willen dazu gibt. Wir dürfen nicht der Illusion hinterherlaufen, dass wir durch einen Strukturwandel einen Kulturwandel erzwingen können.



Missbrauch

Versicherer prüfen Regress gegen Kirchen wegen sexualisierter Gewalt



Frankfurt a. M. (epd). Auf die Kirchen in Deutschland könnten Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungen zukommen. Derzeit werde geprüft, ob die Kirchen für geleistete Entschädigungen und Renten nach Fällen sexualisierter Gewalt in Regress zu nehmen seien, teilte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg am 6. März dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.

„Ein Arbeitsunfall im Sinne des SGB VII“

Bei diesen möglichen Regressforderungen geht es um Fälle, bei denen die Betroffenen ehren- oder hauptamtlich für die Kirchen tätig waren. Sie können laut VBG bei den gesetzlichen Unfallversicherungen einen Schadensfall geltend machen. Leistungen umfassten beispielsweise Therapien oder Renten. „Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer Beschäftigung für die Kirche oder deren Einrichtungen können ein Arbeitsunfall im Sinne des Siebten Sozialgesetzbuchs sein“, sagte Ruth Reinermann von der Pressestelle der VBG dem epd.

Die VBG hatte im Mai 2022 die evangelische und die katholische Kirche gebeten, ihr Missbrauchsfälle zu melden. Bislang seien etwa 430 Fälle gemeldet worden, teilte die VBG mit. Von diesen seien rund 100 entschieden. Die Höhe der bisher zugesprochenen Renten bewege sich zwischen 250 und 1.400 Euro monatlich. Insgesamt rechne die VBG mit Entschädigungsleistungen in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags für die kommenden beiden Jahre. Die VBG ist nach eigenen Angaben der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.

Der Pressesprecher katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, sagte, ein möglicher Regress richte sich gegen den jeweiligen kirchlichen Verantwortlichen: „Wer das im Einzelfall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.“ Bei einer Regressforderung prüften diese Verantwortlichen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlägen. Bislang sei der DBK aber noch kein solcher Fall bekannt.




sozial-Politik

Sucht

Alkoholmissbrauch hinter verschlossenen Türen




Übermäßiger Alkoholkonsum (Themenfoto)
epd-bild/Andrea Enderlein
Alkohol gilt als die am meisten verbreitete Droge weltweit. In Deutschland gehört Alkohol für viele in geselligen Runden einfach dazu. Eine Betroffene berichtet von den Auslösern ihrer Suchterkrankung und wie sie es schaffte, sie zu besiegen.

Pforzheim, Nürnberg (epd). Fünf Jahre lang hat Alkohol den Alltag von Iris Müller (Name geändert) bestimmt. „Der Übergang war fließend“, sagt die heute 50-Jährige. Einen bestimmten Auslöser gab es nicht. „Mit Mitte 20 haben sich bei mir viele Charaktereigenschaften verfestigt, die mir das Leben schwer gemacht haben: der Anspruch, immer anderen helfen zu wollen, mich für alles verantwortlich zu fühlen, zunehmende Anstrengung im Beruf“, erzählt Iris Müller.

Alkohol zur Stressbewältigung

Ihr ausgeprägtes Leistungsdenken habe sie erschöpft. „Alkohol war für mich ein Mittel, um Stress zu bewältigen“, erinnert sich die Mediengestalterin. „Ich habe Alkohol als eine Art Filter benutzt zwischen mir und der Welt. Mit diesem Schleier war alles etwas leichter zu ertragen.“

Auf Partys und gesellschaftlichen Anlässen habe sie sich stets unauffällig verhalten. Problematisch wurde es erst, als sie immer häufiger allein trank. „Der wahre Alkoholmissbrauch fand hinter verschlossenen Türen statt“, erinnert sich die gebürtige Pforzheimerin.

Müller kommt aus einer Familie, die mit Suchterkrankungen zu kämpfen hatte. Ihr Vater war ebenfalls alkoholkrank. „Ich habe bei meinem Vater gesehen, welche Auswirkungen Alkoholmissbrauch hat, dennoch bin ich den gleichen Weg gegangen.“

Alkohol gehört neben Nikotin zu den häufigsten Suchtmitteln in Deutschland. Bei etwa neun Millionen Deutschen liegt ein problematischer Alkoholkonsum vor, 1,6 Millionen Erwachsene gelten als alkoholabhängig. Das geht aus Zahlen des jüngsten Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung hervor.

Verminderte Leistungsfähigkeit

Peter Heepe, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Nürnberg, ist oberärztlicher Leiter des Qualifizierten Alkoholentzugs am Krankenhaus Altdorf. Er betont, dass die Unterscheidung eines unbedenklichen Alkoholkonsums von einem problematischen nicht immer einfach sei. „Grundsätzlich ist Vorsicht geboten, wenn der Konsum nicht mehr ausschließlich dem Genuss dient, sondern eine andere Funktion übernimmt“, sagt Heepe. Das könne sein, nach einem anstrengenden Tag abzuschalten oder nicht mehr über Probleme nachdenken zu müssen.

Als Warnsignale gelten Rückmeldungen von Angehörigen, eine verminderte berufliche Leistungsfähigkeit oder Änderungen von Lebensgewohnheiten wie das Vernachlässigen von Hobbys sowie ein sozialer Rückzug. Alkoholsucht werde häufig gar nicht als Krankheit wahrgenommen, sondern mit negativen persönlichen Eigenschaften wie Willensschwäche oder Haltlosigkeit belegt, sagt Heepe.

Teufelskreis durchbrochen

Auf die Trinkmenge bezogen gehen Experten von einem riskanten Alkoholkonsum aus, wenn Männer regelmäßig mehr als 24 Gramm Alkohol täglich konsumieren. Bei Frauen ist es die Hälfte. „Bei einem Konsum dieser Größenordnung ist langfristig von einem deutlich erhöhten Risiko für gesundheitliche Folgeschäden auszugehen“, warnt Heepe. Ein halber Liter Bier oder ein kleines Glas Wein haben etwa 20 Gramm Alkohol.

Gesundheitlich besonders gefährdet seien Menschen, bei denen die Alkoholkrankheit über viele Jahre sozial unauffällig verlaufe. „Grundsätzlich ist die Prognose umso günstiger, je früher therapeutische Hilfe in Anspruch genommen wird“, betont Heepe.

Iris Müller hat jahrelang versucht, ihre Sucht zu verbergen und in ihrem Beruf weiterhin Leistung zu bringen. Dennoch wurden Bekannte skeptisch. „In meiner schlimmsten Zeit hat mich eine gute Freundin schließlich darauf angesprochen. Ich war erleichtert.“

Im Alter von 30 Jahren, nach mehreren gescheiterten Versuchen, die Sucht selbst in den Griff zu bekommen, besuchte sie ein Treffen der Anonymen Alkoholiker (AA). „Es hat gutgetan, Menschen kennenzulernen, die diesen Teufelskreis durchbrochen haben. Das hat mir Mut gemacht“, sagt Müller, die nun schon seit 20 Jahren alkoholabstinent lebt.

Dennoch besucht sie auch heute noch wöchentlich die Treffen der AAs in Pforzheim, engagiert sich selbst. „Das tut meiner seelischen Gesundheit gut und hat viel mehr Bedeutung, als einfach nur nicht mehr zu trinken.“

Stefanie Unbehauen


Sucht

Interview

Experte: Problematischer Alkoholkonsum nicht immer leicht erkennbar




Peter Heepe
epd-bild/Klinikum Nürnberg
Alkohol wird zu den unterschiedlichsten Anlässen getrunken. In Gesellschaft oder auch allein zu Hause. Ein Experte erklärt, ab wann Alkoholkonsum gefährlich wird, wie Betroffene ihre Sucht verstecken und welche Folgeschäden auftreten können.

Nürnberg (epd). Peter Heepe ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Nürnberg und oberärztlicher Leiter des Qualifizierten Alkoholentzugs am Krankenhaus Altdorf. Er sagt, Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit, die grundsätzlich jeden, der Alkohol konsumiert, treffen kann. Mit ihm sprach Stefanie Unbehauen.

epd sozial: Herr Dr. Heepe, Alkohol ist eine gesellschaftlich anerkannte Droge. Bei sozialen Veranstaltungen ist sie häufig fester Bestandteil. Halten Sie Verharmlosung von Alkohol für ein Problem?

Peter Heepe: Der Genuss von Alkohol ist in unserer Gesellschaft kulturell akzeptiert und ist bei bestimmten geselligen Anlässen wie Geburtstagen, Jahreswechseln, Jubiläen oft auch eine Selbstverständlichkeit. Es besteht dabei die Erwartung, den Alkoholkonsum jederzeit willentlich kontrollieren zu können. Die Alkoholkrankheit hingegen, die unter anderem gerade durch den Verlust dieser Kontrolle gekennzeichnet ist, wird stigmatisiert, dabei eben häufig gar nicht als Krankheit wahrgenommen, sondern mit negativen persönlichen Attributen wie Willensschwäche oder Haltlosigkeit belegt. Die Gefahr der „Verharmlosung“ besteht meiner Einschätzung nach genau darin, dass Kontrollverlust beim Alkoholkonsum stigmatisiert wird. Die Vorstellung, dass Alkoholabhängigkeit eine Krankheit ist, die bestimmte Merkmale hat und die grundsätzlich jeden, der Alkohol konsumiert, betreffen kann, hat sich noch nicht grundlegend durchgesetzt. Kriterien, die frühzeitig auf einen problematischen Konsum hinweisen könnten, sind daher oft nicht geläufig und werden übersehen.

epd: Viele Menschen mit einem Alkoholproblem funktionieren weiterhin auf der Arbeit und im Familienalltag. Wie gelingt es ihnen, ihren Konsum selbst vor ihren engsten Angehörigen zu verstecken?

Heepe: Alkoholkonsum unterliegt in der Familie und am Arbeitsplatz einer sozialen Kontrolle. Der Alkoholkranke muss daher, wenn er noch über ein funktionierendes soziales Umfeld verfügt, zunehmend Energie und Zeit aufwenden, um seinen Konsum zu verheimlichen, Verstecke organisieren, Zeiten und Orte finden, um unentdeckt Alkohol zu besorgen, Konsumzeiten organisieren, um nicht alkoholisiert aufzufallen. Je schwieriger dies wird, umso mehr wird er sich sozial zurückziehen. Viel hängt natürlich auch vom Verhalten des sozialen Umfeldes ab, ob Warnsignale wahrgenommen oder ausgeblendet werden, ob ein Klima herrscht, in dem Probleme vertrauensvoll angesprochen werden können. Partnerbeziehungen können unter Umständen in eine Eskalationsspirale geraten, in der der abstinente Partner immer kontrollierender wird und der konsumierende Partner immer mehr Energie in die Verheimlichung steckt.

epd: Wie können Betroffene und Außenstehende einen „normalen“ Alkoholkonsum von einem bedenklichen oder gar gefährlichen unterscheiden?

Heepe: Die Unterscheidung eines unbedenklichen Alkoholkonsums von einem problematischen ist nicht immer einfach. Grundsätzlich ist Vorsicht geboten, wenn der Konsum nicht mehr ausschließlich dem Genuss dient, sondern eine andere Funktion übernimmt. Das kann sein, nach einem anstrengenden Tag abzuschalten, zur Ruhe zu kommen oder nicht mehr über Probleme nachdenken zu müssen. Als Warnsignale gelten Rückmeldungen von Angehörigen, eine verminderte berufliche Leistungsfähigkeit oder Änderungen von Lebensgewohnheiten, wie das Vernachlässigen von Hobbys, ein sozialer Rückzug. Dringende Warnsignale sind auch Heimlichkeit beim Trinken, Zunahme der erforderlichen Trinkmenge, um den gewünschten Effekt, zum Beispiel das „Abschalten“ zu erzielen, Fortsetzung des Trinkverhaltens, obwohl man die dadurch eingetretenen Nachteile sieht und aufhören möchte.

epd: Ganz konkret: Ab welcher Trinkmenge wird es problematisch?

Heepe: Auf die Trinkmenge bezogen, gehen Experten von einem riskanten Alkoholkonsum aus, wenn Männer regelmäßig mehr als 24 Gramm Alkohol täglich konsumieren. Bei Frauen liegt die Grenze bei 12. Zur Veranschaulichung: Ein halber Liter Bier oder ein kleines Glas Wein oder Sekt entsprechen in etwa 20 Gramm Alkohol. Bei einem Konsum dieser Größenordnung ist langfristig von einem deutlich erhöhten Risiko für gesundheitliche Folgeschäden auszugehen.

epd: Sie arbeiten in Ihrer Funktion als oberärztlicher Leiter des Alkoholentzugs in Nürnberg täglich mit Menschen zusammen, die an einer Alkoholsucht leiden. Welche Folgeschäden beobachten Sie häufig?

Heepe: Zu möglichen Folgeschäden zählen Erkrankungen wie Leberzirrhose, Fettleber sowie Entzündungen der Bauchspeicheldrüse und der Magenschleimhaut. Auch neurologische Folgen wie Störungen der Sensibilität und der Motorik sowie Schädigungen des Zentralnervensystems können auftreten. Als typische psychiatrische Begleiterkrankungen gelten Depressionen, Angst- sowie Persönlichkeitsstörungen. Darüber hinaus treten gravierende soziale Folgeschäden auf: Partnerbeziehungen zerbrechen, Kinder gehen auf Distanz, es kommt zum Verlust des Führerscheins, des Arbeitsplatzes oder der Wohnung.

epd: Welchen Einfluss hatte die Corona-Pandemie auf Betroffene? Konnten Sie einen gravierenden Zuwachs an Betroffenen während der Pandemiezeit erkennen?

Heepe: Während der Pandemiezeit bestand insbesondere während der Lockdowns der Eindruck, dass die Betroffenen deutlich weniger Kontakt zum Hilfesystem hatten. Die Angebote von Ambulanzen oder Beratungsstellen waren zumeist auf Online-Kontakte beschränkt, viele Betroffene scheuten die Klinikaufnahme zur Entgiftung aus Angst vor Ansteckung. Aufgrund von Covid-Ausbrüchen mussten auch des Öfteren stationäre Behandlungsangebote vorübergehend geschlossen werden. Diese Einschränkungen in der Versorgung - und die soziale Isolation - führten vor allem bei vielen schon zuvor gefährdeten Menschen zu einer Zunahme des Alkoholkonsums, wie verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigen. Auch in einer eigenen Untersuchung, die wir am Klinikum Nürnberg zusammen mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim durchgeführt haben, konnte eine Zunahme des Alkoholkonsums während der Lockdown-Phase gezeigt werden, vor allem bei Menschen mit starken Covid-assoziierten Ängsten.

epd: Welche Personengruppe ist besonders gefährdet?

Heepe: Gesundheitlich besonders gefährdet sind oft Menschen, bei denen die Alkoholkrankheit über viele Jahre sozial unauffällig verläuft, da beim ärztlichen Erstkontakt häufig schon erhebliche Organschäden eingetreten sein können. Grundsätzlich ist die Prognose umso günstiger, je früher therapeutische Hilfe in Anspruch genommen wird. Große Bedeutung kommt hier den Hausarztpraxen zu, die in der Regel die erste ärztliche Anlaufstelle für Menschen mit Alkoholproblemen sind. Viele Betroffene tun sich aus Sorge um die damit möglicherweise verbundene Stigmatisierung schwer, weiterführende Hilfsangebote in Psychiatrischen Kliniken oder Suchtfachkliniken wahrzunehmen. Aus diesem Grund haben wir in Altdorf vor 17 Jahren das Konzept einer qualifizierten Entzugsbehandlung an einer Medizinischen Klinik in Kooperation mit einer psychiatrischen Klinik entwickelt.

epd: Worin besteht der Vorteil einer Behandlung in einer medizinischen Klinik?

Heepe: Für die Betroffenen ist das Angebot der Entzugsbehandlung in einer medizinischen Klinik mit deutlich weniger Schwellenangst verbunden, das Behandlungsmilieu wird als angenehm empfunden. Von psychiatrischer Seite werden in diesem Rahmen grundlegende Informationen über die Suchterkrankung und bestehende Behandlungsmöglichkeiten vermittelt, Veränderungsbereitschaft und die Motivation zur Wahrnehmung weiterführender Hilfsangebote werden gefördert und auf Wunsch auch direkte Kontakte zu Suchthilfeangeboten vor Ort hergestellt.



Sucht

Das aktuelle Stichwort: Alkoholmissbrauch



Frankfurt a. M. (epd). Alkohol gehört neben Nikotin zu den häufigsten Suchtmitteln in Deutschland. Fast acht Millionen Erwachsene haben hierzulande ein riskantes Trinkverhalten. Bei neun Millionen liegt ein problematischer Alkoholkonsum vor. Etwa 1,6 Millionen Deutschen in der Altersgruppe 18 bis 64 Jahre gelten als alkoholabhängig. Das geht aus Zahlen des letzten Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 hervor.

Bundesweit weisen rund 18 Prozent der Männer und 14 Prozent der Frauen einen riskanten Alkoholkonsum auf. Bei Männern ist der riskante Konsum in den vergangenen 20 Jahren leicht zurückgegangen, während er bei Frauen gleichgeblieben ist.

Auch bei jungen Menschen ist Alkoholkonsum weit verbreitet: Bei den 18- bis 25-Jährigen gibt ein Drittel an, regelmäßig Alkohol zu trinken. Diese Zahl ist seit Jahren konstant. Fast neun Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 trinken regelmäßig Alkohol, das heißt mindestens einmal wöchentlich. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Reinalkohol ist zwar in den letzten vier Jahrzehnten zurückgegangen, dennoch gilt Deutschland weiterhin als ein Hochkonsumland.



Ruhestand

Heil und Lindner stellen nächste Rentenreform vor




Gebäude der Deutschen Rentenversicherung
epd-bild/Heike Lyding
Nach langwierigen Aushandlungen liegt das Rentenpaket II der Ampel-Koalition auf dem Tisch: Einerseits soll das Rentenniveau gesichert werden, andererseits sollen kreditfinanzierte Staatszuschüsse die Folgen abmildern. Die Kritik bleibt nicht aus.

Berlin (epd). Die Bundesregierung will das Rentenniveau auf dem heutigen Stand stabilisieren. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) stellten am 5. März in Berlin Details der eigentlich schon für 2023 angekündigten Reform zur Stabilisierung des Rentenniveaus und der Rentenfinanzen vor, das Rentenpaket II der Ampel-Koalition. Dem gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zufolge soll das Rentenniveau bis zum Juli 2039 bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens festgelegt werden.

Anlage eines Kapitalfonds

Der Staat will außerdem einen Kapitalfonds anlegen, um aus den Erträgen ab Mitte der 2030er Jahre Zuschüsse an die Rentenversicherung zu zahlen. Lindner sprach von einem Paradigmenwechsel und einem Einstieg „in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente“.

Derzeit beträgt die Standardrente (nach 45 Beitragsjahren bei einem Durchschnittseinkommen) 48,2 Prozent des durchschnittlichen Lohns der Beschäftigten. Heil sagte, käme die Haltelinie nicht, würden 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung immer ärmer. Die Reform sei auch für künftige Rentnerinnen und Rentner von großer Bedeutung, ergänzte Heil: „Wer heute Beiträge zahlt, muss sich auch in Zukunft auf die gesetzliche Rente verlassen können.“ Ohne gesetzliche Eingriffe würde das Rentenniveau ab 2027 unter 48 Prozent und dann stetig weiter sinken.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betonte in einer Videobotschaft, die gesetzliche Rente bleibe die verlässlichste Säule der Altersversorgung für alle Generationen. Mit ihm als Kanzler werde es keine Rentenkürzungen, keine Erhöhung des Renteneintrittsalters und auch keine Änderung bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren geben, sagte Scholz. Mit dem neuen „Generationenkapital“ leiste die Ampel-Koalition einen Beitrag, um die Rentenbeiträge stabil zu halten.

Zuschüsse von zehn Milliarden Euro

In diesem Jahr sind erstmals Zahlungen von zwölf Milliarden Euro für das Generationenkapital vorgesehen, für die der Staat Kredite aufnimmt. Finanzminister Lindner versicherte, die Zinsen für Kapitalanlagen lägen „deutlich über den Zinsen, die wir für Staatsdarlehen bezahlen müssen“. Den Plänen zufolge soll der Fonds bis 2036 auf 200 Milliarden Euro aufgestockt werden. Aus den Erträgen soll die Rentenversicherung ab 2036 Zuschüsse von etwa zehn Milliarden Euro jährlich erhalten. Damit könne der ab 2028 deutlich steigende Beitragssatz in den Jahren 2035 bis 2045 um 0,3 Prozentpunkte reduziert und bei 22,3 Prozent des Einkommens stabilisiert werden. Heute beträgt er 18,6 Prozent des Einkommens.

Der Gesetzentwurf wird Heil zufolge nun innerhalb der Regierung abgestimmt und anschließend dem Kabinett vorgelegt werden. Ziel ist demnach, dass die Rentenreform noch bis zum Sommer im Bundestag verabschiedet wird.

Die Grünen äußerten sich skeptisch. Der rentenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Markus Kurth, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), man werde jetzt prüfen müssen, ob ein Kapitalstock, der weitgehend kreditfinanziert sei, überhaupt einen Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung leisten könne. Offenbar könnten die Beiträge „nur um ein paar Zehntel Prozentpunkte gedämpft werden“, sagte Kurth: „Das ist nicht die große Rettung der gesetzlichen Rentenversicherung.“

VdK fordert ein Rentenniveau von 53 Prozent

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, erklärte, die Stabilisierung des Rentenniveaus sei richtig, aber nur ein Anfang und nicht ausreichend, um die Altersarmut zu bekämpfen. Dafür müsse das Rentenniveau bei 53 Prozent liegen. Arbeitsminister Heil wies die Kritik zurück und erklärte, eine Stabilisierung bei 48 Prozent sei bereits „ein großer Kraftakt“.

Die Union kritisierte, das Rentenpaket II bringe zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und für den Bundeshaushalt. Der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Stephan Stracke (CSU), erklärte, angesichts eines prognostizierten Ausgabevolumens der Rentenversicherung von rund 700 Milliarden Euro im Jahr 2040, erweise sich der erwartete jährliche Staats-Zuschuss von zehn Milliarden Euro aus Kapitalerträgen als nahezu unbedeutend. Das Generationenkapital sei ein „Scheinriese“, sagte Stracke.

Bettina Markmeyer


Ruhestand

Hintergrund

Generationenkapital - Aktienrente: Finanzspritze für die Renten?



Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) haben am 5. März in Berlin den Startschuss gegeben für eine Aktienrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist Teil des Rentenpakets II, das ihren Worten zufolge möglichst bis zum Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll. Finanzminister Lindner beschreibt es so: „Wir trauen uns einen Paradigmenwechsel und steigen in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente ein.“

Heute kommen nach Angaben der Rentenversicherung knapp 2,2 Beitragszahler für einen Rentner auf, Mitte der 2030er Jahre werden es voraussichtlich nur noch 1,6 Beschäftigte sein. Deshalb steigen die Ausgaben der Rentenversicherung, die Beiträge und die staatlichen Zuschüsse, die heute schon knapp ein Drittel der Einnahmen der Rentenversicherung ausmachen.

Ergänzung zur umlagefinanzierten Rente

Ursprünglich war der Start der Aktienrente mit zehn Milliarden Euro für 2023 geplant. Doch es fehlte lange eine Einigung in der Regierungskoalition. Das Generationenkapital ist ein politischer Kompromiss, mit dem niemand richtig zufrieden ist. Die FDP wollte eine Aktienrente nach schwedischem Vorbild, die aus Beiträgen der Beschäftigten finanziert wird und nicht aus Steuergeldern. Die Grünen wollten nicht, dass der Staat Milliarden-Darlehen aufnimmt für eine minimale Beitragsstabilisierung. Arbeitsminister Heil sieht in der Aktienrücklage bestenfalls eine sehr begrenzte Ergänzung der umlagefinanzierten Rente.

Nun gibt es nach langen Verhandlungen einen gemeinsamen Gesetzentwurf. In diesem Jahr wird mit einem Darlehen von zwölf Milliarden Euro, das im Etat des Finanzministeriums eingeplant ist, ein Kapitalstock begründet. Verwaltet werden soll er von einer „Stiftung Generationenkapital“. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Anlagen bis Mitte der 2030er Jahre auf 200 Milliarden Euro anwachsen. Aus den Erträgen sollen ab 2036 etwa zehn Milliarden Euro jährlich an die Rentenversicherung fließen.

Lindner zeigte sich bei der Vorstellung zuversichtlich, dass die Zinserträge aus dem Kapitalstock immer über den Zinsen liegen werden, die der Staat für das geliehene Geld bezahlen muss. Er rechnet damit, dass das Generationenkapital die Beiträge Mitte der 2030er Jahre um 0,3 Prozentpunkte senken wird. Der Beitragssatz wird dem Arbeitsministerium zufolge dann bei 22,3 Prozent liegen. Heute sind es 18,6 Prozent des Einkommens.

Vorhaben „absolut kritisch“

Finanz- und Renten-Experten zeigen sich vom „Generationenkapital“ indes wenig beeindruckt. Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er stehe dem Vorhaben „absolut kritisch“ gegenüber. Das „Generationenkapital“ könne nur bei sehr hohen Summen für die Rentenfinanzen einen Unterschied machen: „Will man Einnahmen der Rentenversicherung im Umfang von einem Beitragssatzpunkt ersetzen - 2023 waren das nach aktuellen Angaben der Rentenversicherung 18 Milliarden Euro -, bräuchte man je nach Rendite einen Kapitalstock von 400 bis 500 Milliarden Euro“, rechnet er vor.

Der IW-Forscher findet Kapitaldeckung für die Altersvorsorge „zwar richtig, aber in der Hand des Staates falsch organisiert“. In der individuellen privaten Vorsorge sowie bei Betriebsrenten sei der Kapitalaufbau eigentumsrechtlich geschützt und effizienter, weil die Anbieter im Wettbewerb stünden, erläutert Pimpertz.

Die vom früheren Grünen-Politiker Gerhard Schick gegründete Initiative Finanzwende warnt grundsätzlich vor einer Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente. „Wir sehen viele Negativbeispiele aus anderen Ländern, wo die Rentenstabilität ein Problem ist, wenn es Verwerfungen an den Finanzmärkten gibt“, erklärt der Leiter des Bereichs Finanzsystem und Realwirtschaft, Michael Peters. „Die gesetzliche Altersvorsorge sollte ohne Kapitalanlagen den stabilen Grundpfeiler der Altersvorsorge bilden“, sagt Peters.

Zwar sei das finanzielle Risiko für den Bundeshaushalt zunächst nicht hoch, der Nutzen für die Rente aber auch nicht. Es sei „eine ziemlich verquere Idee“, so Peters, dass der Staat Schulden mache für mögliche Renditen aus Kapitalanlagen, um damit die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren.

Bettina Markmeyer


Frauen

Interview

Paus: "Wenn im Sozialen gekürzt wird, trifft es überwiegend Frauen"




Lisa Paus
epd-bild/Hans Scherhaufer
Bundesfrauenministerin Lisa Paus warnt davor, in Krisenzeiten Kürzungen bei den Sozialausgaben ins Gespräch zu bringen. Anlässlich des Internationalen Frauentags sagte Paus im epd-Interview: "Wir brauchen im Sozialen, gerade aus Sicht von Frauen, nicht mehr Verunsicherung, sondern mehr Sicherheit."

Berlin (epd). Lisa Paus ist in die Politik gegangen, weil sie die Benachteiligung von Frauen geärgert hat: vom Steuerrecht über den Lohn bis zur Rente. Die frühere Finanzexpertin der Grünen ist heute in der Regierung dafür zuständig, die Gleichstellung voranzubringen. Zum Internationalen Frauentag am 8. März sprach Bettina Markmeyer mit der Frauen- und Familienministerin über Gleichberechtigung und Krisenzeiten.

epd sozial: Frau Paus, Ihr Koalitionspartner, die FDP, hat Militärausgaben gegen Sozialleistungen in Stellung gebracht. Angesichts der Krisenkosten sollten die Sozialausgaben für drei Jahre eingefroren werden, schlagen die Liberalen vor. Was sagen Sie als Frauenministerin dazu, die ihr Ressort gern auch als Gesellschaftsministerium bezeichnet?

Lisa Paus: Wir sind gut beraten, diese Diskussion nicht weiterzuführen, weil sie eine unnötige Verunsicherung für die Bevölkerung bedeutet. Wir erleben derzeit, dass sich in der Gesellschaft neue Risse auftun. Gerade in dieser krisenbehafteten Zeit ist es wichtig, dass wir kein Fragezeichen an den sozialen Zusammenhalt machen. Außerdem: Einsparungen im Sozialen haben immer auch eine Geschlechterkomponente.

epd: Das heißt, sie treffen Frauen stärker als Männer?

Paus: Ja. Wir haben erst in der vergangenen Woche vom Statistischen Bundesamt bestätigt bekommen, dass Frauen nach wie vor mehr Sorgearbeit leisten. Sie tragen das Soziale in dieser Gesellschaft, stärker als die Männer - übrigens auch, indem sie die Mehrheit in den sozialen Berufen stellen. Wenn im Sozialen gekürzt wird, trifft es überwiegend Frauen.

Wenn die Kinderbetreuung nicht ausgebaut wird, fehlt die Infrastruktur für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn die Renten nicht erhöht würden, träfe es Frauen stärker, weil ihre Renten niedriger sind - als Folge der unbezahlten Sorgearbeit. Wir brauchen im Sozialen, gerade aus der Sicht von Frauen, nicht mehr Verunsicherung, sondern mehr Sicherheit.

epd: Spüren Sie mehr Gegenwind für die Frauen- und Sozialpolitik, auch durch das Erstarken der Rechten?

Paus: Wir erleben insgesamt massiv zunehmende Angriffe auf unsere Demokratie und auf die Meinungsfreiheit. Wir erleben auch mehr offene Aggressivität. In solchen Zeiten ist es immer so, dass die verletzlichsten Gruppen - die Minderheiten und eben auch die Frauen - die ersten Ziele sind. Gerade Hass und Hetze treffen Frauen in besonderer Weise. Und leider ziehen sich viele dann aus der öffentlichen Auseinandersetzung zurück.

Das Gute ist aber, dass es jetzt eine Mobilisierung dagegen gibt und die schweigende Mehrheit auf die Straße geht. Wir brauchen in allen Bereichen eine Repräsentation von allen Gruppen und Geschlechtern. Das ist mir ein besonderes Anliegen.

epd: Für Häme bis zu Hass sorgen seit einiger Zeit ja auch Versuche zu einer gendergerechten Sprache. Ihr Kollege Lindner hat vor kurzem alle Sonderzeichen, wie beispielsweise den Genderstern, im Schriftverkehr seines Ministeriums verboten. Wie halten Sie es mit der Sprache?

Paus: Ich habe es nicht so mit Verboten, deswegen wird es von mir kein Verbot geben. Wenn man sich mal anschaut, wer das ganze letzte Jahr über das Gendersternchen gesprochen hat, dann war es insbesondere die AfD.

Ich bin in die Politik gegangen, um real etwas zu verändern. Mir geht es um ökonomische Gleichstellung. Mich hat geärgert, dass Frauen allein wegen ihres Geschlechts nicht berücksichtigt werden - und an die sogenannte gläserne Decke stoßen. Ich sehe meine Aufgabe ganz klar darin, dem Artikel 3, Grundgesetz zur Verwirklichung zu verhelfen: gleiche Bezahlung, partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit, Gleichheit bei den Renten.

epd: In der kommenden Woche fahren Sie zur 68. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission, der größten internationalen Konferenz zur Gleichstellung von Frauen. Was werden Sie aus Deutschland mitbringen?

Paus: Ich werde dort sagen, dass diese Bundesregierung bis 2030 die Gleichstellung schaffen will. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt - ein ambitionierter Anspruch, eigentlich aber eine Selbstverständlichkeit. Ich werde zugleich natürlich nicht beschönigen, wie die Situation ist. Und ich werde darstellen, was wir tun. Ich freue mich zudem auf das von meinem Ministerium gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat organisierte Panel zu den besonderen Herausforderungen von Alleinerziehenden.

epd: Finanzminister Lindner hat zuletzt angekündigt, dass die Koalition die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen will. Was bewirkt dieser Schritt?

Paus: Die Steuerklasse 5 hält insbesondere Frauen davon ab, mehr zu arbeiten, weil es sich scheinbar nicht lohnt. Sie sehen auf dem Lohnzettel: Oh, da bleibt ja wirklich nicht viel übrig. Das ist aber falsch. Die Wahrheit ist ja, dass Ehepaare gemeinsam veranlagt werden. Das heißt: Am Jahresende gibt es einen Ausgleich dafür, dass der Mann mit Steuerklasse 3 mehr Netto vom Brutto hat und die Frau mit Steuerklasse 5 viel weniger.

epd: Ist diese Änderung dann nicht nur Symbolpolitik?

Paus: Nein. Die allermeisten gucken nur auf den Lohnzettel, außerdem haben nicht alle Paare auch ein gemeinsames Konto. Und den Lohnsteuerjahresausgleich macht ja meistens auch nur eine Person in der Familie. Die Lebenswirklichkeit ist so, dass die allerwenigsten genau wissen, welchen Anteil des Familieneinkommens die Frau und der Mann aufs Jahr gesehen tatsächlich erarbeiten. Es gibt immer wieder Umfragen, die das bestätigen. Darum hat diese Reform eine klare gleichstellungspolitische Signalwirkung.

epd: Eigentlich wollen Sie aber das Ehegattensplitting abschaffen, oder?

Paus: Richtig ist: Auf die Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5 haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt, auf die Abschaffung des Ehegattensplittings nicht. Deswegen bleibt das weiterhin eine zentrale Forderung von mir und von meiner Partei. Denn den größten Steuervorteil beim Ehegattensplitting hat man, wenn der Partner oder die Partnerin gar kein Einkommen hat - das behindert die ökonomische Gleichstellung der Frauen.

Ich setze mich schon sehr lange dafür ein, dass wir das endlich überwinden und diese steuerliche Subvention von etwa 25 Milliarden Euro im Jahr in eine familienpolitische Unterstützung überführen. So war das Ehegattensplitting übrigens mal gedacht: als steuerliche Entlastung für Ehepaare mit Kindern. Die Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber immerhin.

epd: Jede vierte Mutter würde gern mehr arbeiten, jeder vierte Vater gern weniger. Aber sie tun es nicht. Das hat auch die Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamts gerade wieder bestätigt. Was hindert sie?

Paus: Kulturelle Prägungen - besonders in Westdeutschland -, fehlende Infrastruktur, ungleiche Bezahlung, das Steuerrecht - es ist ein Mix aus Gründen. Wo es keine unterstützende Infrastruktur gibt, kann man auch im Privaten nicht so leben, wie man es gern möchte. Der Staat muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen.

Ich bin aber auch mit der Wirtschaft in intensivem Gespräch. Wir hatten eine Debatte beim Thema Fachkräftemangel über die Ausweitung der Wochenarbeitszeit - sprich, dass vielleicht die Männer einfach mehr arbeiten sollen. Ich bin froh, dass wir diese Debatte jetzt nicht mehr haben. Ich glaube, die Arbeitgeber haben festgestellt, dass sie das auf dem gegenwärtigen Arbeitsmarkt - Stichwort Arbeitskräftemangel - nicht durchsetzen können. Sie müssen vielmehr stärker hinschauen: Was sind denn die Bedürfnisse von meinen Beschäftigten?

Ich appelliere an die Arbeitgeber, daran zu arbeiten, dass wir mehr Partnerschaftlichkeit hinbekommen. Wenn tatsächlich Frauen so viel mehr arbeiten können, wie sie wollen, und Männer so viel weniger arbeiten können, wie sie wollen, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass wir beim überwiegenden Teil der Paare am Ende netto mehr Wochenstunden haben. Das wäre eine Win-Win-Situation für alle: für die Familien, die Unternehmen und auch für uns insgesamt als Volkswirtschaft.



Arbeit

Stundenverdienst der Frauen 18 Prozent niedriger



Frauen sind bei der Bezahlung im Job noch immer klar im Nachteil gegenüber männlichen Kollegen. Doch ist nicht nur ihr Stundenlohn niedriger, auch die Bonuszahlungen sind es. Forscher und Verbände fordern Abhilfe und sehen den Staat in der Pflicht.

Wiesbaden, Berlin (epd). Frauen haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr durchschnittlich 18 Prozent weniger pro Stunde verdient als Männer. Der Großteil der Verdienstlücke beruhe darauf, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, teilte die Statistikbehörde am 5. März in Wiesbaden anlässlich des Equal Pay Day mit. Neue Daten zeigen zudem, dass Frauen auch bei den Bonuszahlungen im Nachteil sind. Forscher, Arbeitgeber und Parteienvertreter riefen die Bundesregierung zum Handeln auf.

Betreuungsangebot der Kitas unzuverlässig

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist den Angaben der Statistiker zufolge die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2023 im Monat 148 Stunden einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen nur 121 Stunden. Auch in der Erwerbsbeteiligung gebe es Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2022 zeigten, dass 73 Prozent aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es 80,5 Prozent.

Für Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, ist der Gender Pay Gap auch das Ergebnis einer sehr unfairen Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit. „Das unzureichende und zudem unzuverlässige Betreuungsangebot in Kitas und Schulen verschärft die Situation zusätzlich und schafft keine guten Voraussetzungen für eine egalitäre Verteilung der Sorgearbeit.“

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern existiert nach Berechnungen des Münchner ifo Instituts in Deutschland, Österreich und der Schweiz auch bei Bonuszahlungen, nicht nur beim Grundgehalt. In Deutschland bekommen Frauen bei Bonuszahlungen durchschnittlich 6,1 Prozent weniger, wie am 5. März vorgestellte Analysen des ifo Instituts und der Unternehmensberatung Mercer für über 270 Unternehmen in den drei Ländern zeigen. In Österreich beträgt die Lücke zwischen Männern und Frauen 7,2 Prozent. Die Unternehmen in der Schweiz zahlen Frauen durchschnittlich 5,2 Prozent weniger Bonus.

„Erwerbstätigkeit von Frauen stärken“

Die Linke erklärte, Frauen verbrächten mehr als doppelt so viel Zeit mit den Kindern als Männer. Arbeitszeitverkürzung und die Einführung einer 4-Tage-Woche wären „ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung“. Gebraucht werde ein Entgeltgleichheitsgesetz, „das auch kontrolliert wird, damit es wirksam werden kann“. Die FDP betonte, zur Entgeltgerechtigkeit gehörten auch faire Steuermodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Die bundesweite Umsetzung der Ganztagsschule und eine flächendeckende, gute frühkindliche Betreuung sind ebenfalls wichtige Bestandteile, um besonders Frauen berufliche Wahlfreiheit zu ermöglichen und letztlich die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken.“

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte, bestehende Verdienstunterschiede müssten an ihrer Wurzel gepackt werden. „Noch immer sind Frauen seltener in MINT-Berufen tätig und häufiger in Branchen mit schlechteren Verdienstaussichten.“ Oft trage der Staat durch unterlassenes Handeln zur Verfestigung der Ursachen bei, hieß es: „Die Kritik an Lohnunterschieden von Männern und Frauen trifft daher vor allem ihn.“

Der sogenannte Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Diese ist den Statistikern zufolge jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt. Auch Phasen der Teilzeitarbeit oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wirken sich langfristig auf die Verdienste aus.

Jürgen Prause, Dirk Baas


Flüchtlinge

Bundesregierung bringt Entwurf für Bezahlkarte auf den Weg




Bezahlkarte für Asylsuchende
epd-bild/LHH/Rheinländer
Im Streit über die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist die Koalition im Bund einen Schritt weiter. Das Bundeskabinett billigte die gesetzliche Grundlage. Einzelne Punkte sollen aber noch im Bundestag besprochen werden.

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die von den Ländern geforderte gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Im Umlaufverfahren billigte das Kabinett am 1. März eine Formulierungshilfe, die nun im Bundestag beraten werden soll. Sie sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt wird. Gleichzeitig soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, bevorzugt die Karte statt Geldleistungen erhalten können.

Bargeld nur in begrenztem Umfang

Einige Punkte sind aber nach wie vor strittig. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen erfuhr, soll im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird, wenn sie längst die sogenannten Analogleistungen, also Grundsicherung, beziehen. Insbesondere Erwerbstätige hätten bereits ein Gehaltskonto, hieß es zur Begründung.

Ebenfalls im Bundestag diskutiert werden soll die Forderung der Länder, dass gesetzlich klargestellt wird, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter möglich sind, „wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist“.

Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung soll primär dazu dienen, Einkäufe zu bezahlen. Sie soll nach dem Willen der Länder ausschließen, Geld an die Familie im Herkunftsland zu überweisen. Bargeld soll nur in begrenztem Umfang mit der Karte abgehoben werden können. Wie viel genau das sein wird, soll jedes Bundesland selbst entscheiden können.

Kritik von der Diakonie

Der Bund hatte zugesagt, die gesetzliche Grundlagen zu ändern, sollte dies für die Einführung der Bezahlkarte notwendig sein. Die Länder dringen darauf. Zuletzt gab es innerhalb der Ampel-Koalition Streit darüber, wie weit diese Änderungen gehen sollen. Die Grünen lehnten weitreichende Änderungen ab, die dazu führen könnten, dass Menschen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, wenn sie nicht über Bargeld verfügen.

Auch die Diakonie äußert deswegen Kritik an den Plänen. „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant“, erklärte Vorständin Maria Loheide. Mit stark reduziertem Bargeld könnten die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten, örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. „Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert“, sagte sie. Die Diakonie forderte, die Bezahlkarte nur in der Phase der Erstaufnahme zu nutzen. Danach müsse gelten: „Konto vor Bezahlkarte“.

Corinna Buschow


Flüchtlinge

Bund und Länder ziehen Zwischenbilanz zur Asylpolitik



Ohne offenen Streit ging ein Treffen von Kanzler Scholz und den Ministerpräsidenten zur Flüchtlingspolitik über die Bühne. Die strittigen Punkte wurden in Protokollerklärungen ausgelagert. Das nächste Gespräch ist für Juni geplant.

Berlin (epd). Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben am 6. März eine Zwischenbilanz zur Umsetzung ihrer im November gefassten Beschlüsse in der Flüchtlingspolitik gezogen. Man bekräftige das Ziel, „die irreguläre Migration nach Deutschland besser zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen“, heißt es in dem Beschlusspapier nach dem rund einstündigen Treffen in Berlin. Darin werden die im November vereinbarten Maßnahmen nochmals erwähnt und mit einem Zwischenfazit versehen.

Scholz: Wir machen uns nichts vor

Das Treffen blieb ohne großen offenen Streit. Man sei weggekommen von einem „politischen Irrweg“ mit Achselzucken und „abenteuerlichen Vorschlägen“, sagte Scholz nach dem Treffen. Tatsächlich sei es „beharrliche Arbeit“, die man miteinander machen müsse. Von diesem Kurs „sollten wir auch nicht wieder weggehen“, sagte der Kanzler. Die Zahl der Asylantragsteller gehe zurück, „aber wir machen uns da nichts vor“, sagte Scholz und versprach, weiter an Maßnahmen zu arbeiten.

In einem Punkt macht das Papier etwas mehr Druck auf den Bund: Im November war vereinbart worden, dass die Bundesregierung bis zum Sommer 2024 prüft, ob und unter welchen Bedingungen Asylanträge in Staaten außerhalb Europas bearbeitet werden könnten. Nun legt das Papier ein konkretes Datum fest: Beim nächsten Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Kanzler am 20. Juni soll das Ergebnis vorliegen.

Der hessische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU) und Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) betonten am Mittwoch Geschlossenheit bei dem Thema. Er hätte vor drei Jahren „niemals gedacht“, dass das Thema Bargeldleistungen an Flüchtlinge in eine Bezahlkarte münden können, wie sie nun die Länder planen, sagte Rhein. Dies sei eine „Riesenleistung“. Weil sagte mit Blick auf die vor vier Monaten gefassten Beschlüsse, man könne nicht erwarten, dass diese „sofort den Schalter umlegen“. Im November waren die Fronten zwischen Bund und Ländern, aber auch zwischen SPD- und Unions-geführten Ländern bei dem Thema deutlich größer.

Obergrenze für Flüchtlinge

Das nach wie vor bestehende Konfliktpotenzial drückt sich im Beschlusspapier in Protokollerklärungen aus. Bayern und Sachsen dringen darin erneut auf eine „Integrationsgrenze“, womit eine Grenze für die Aufnahme von Flüchtlingen gemeint ist. Hessen lässt darin festhalten, dass alle Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollten, bei denen die Asylanerkennungsquote bei unter fünf Prozent liegt.

Der bayerische Regierungschef Markus Söder (CSU) kritisierte die Ergebnisse des Treffens als unzureichend. „Es ist einfach zu wenig. Angesichts der tatsächlich dramatischen Lage, der dramatischen Überforderung der Kommunen, der Gemeinden und auch der Überforderung der demokratischen Stabilität bräuchte es eine echte Integrationsgrenze, eine echte Rückführungsoffensive“, sagte er in der Sendung „RTL Direkt“. Er warf der Bundesregierung vor, Länder und Kommunen in der Flüchtlingspolitik im Stich zu lassen.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger, bewertete die Beschlüsse als unzureichend. Die Kommunen hätten sich „weitere klare Schritte zur nachhaltigen Entlastung“ gewünscht, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Er kritisierte es als „nicht nachvollziehbar“, dass sich die Ministerpräsidenten nicht darauf verständigen konnten, dem Beispiel Hessens und weiterer Bundesländer zu folgen und verbindlich festzulegen, Asylbewerber nur bei Vorliegen einer klaren Bleibeperspektive auf die Kommunen zu verteilen.

Corinna Buschow


Flüchtlinge

Migrationsforscher: Asylbewerber sollten sofort arbeiten dürfen




"Aufnahme der Boatpeople aus Vietnam war Konsens"
epd-bild/Michael Gründel / NOZ

Osnabrück (epd). Der Osnabrücker Migrationsforscher Jochen Oltmer hält die Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber für irreführend und fordert ein Recht auf Arbeit von Beginn an: „Wenn wir diese Menschen in Arbeit bringen wollen, weil wir einen Mangel an Arbeitskräften haben und gleichzeitig Sozialleistungen einsparen wollen, dann wäre es sinnvoll, ihnen vom ersten Tag an Arbeitsmöglichkeiten zu bieten“, sagte Oltmer dem Evangelischen Pressedienst (epd).

„Das ist widersinnig“

Der Historiker an der Universität Osnabrück sieht damit zugleich die Chance, die Ziele des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu erfüllen. „Anstatt Fachkräfte aus dem Ausland mühsam anzuwerben, könnte man diejenigen nehmen, die schon da sind.“ Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, könnten entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden und ihren Lebensunterhalt verdienen. Stattdessen werde am Arbeitsverbot für noch im Verfahren befindliche Asylbewerber festgehalten und zugleich über eine Arbeitspflicht diskutiert. „Das ist widersinnig.“

Das Recht auf Arbeit nur Menschen mit einer Bleibeperspektive zuzugestehen, hält Oltmer für unrealistisch. „Die Praxis zeigt, dass es meistens langwierig ist, festzustellen, wer bleiben darf und wer nicht.“ Die Asylverfahren dauerten lange. Es sei nicht ersichtlich, warum sich das ändern sollte. Zudem klagten viele Asylbewerber mit Erfolg gegen eine Ablehnung.

Hemmungsloses Misstrauen

Oltmer, Professor am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS), warnte die Politik zudem vor einer Stimmungsmache in der deutschen Gesellschaft gegen Asylbewerber. Die Diskussion um die Arbeitspflicht, die Einführung der Bezahlkarte und die Kürzung von Sozialleistungen veränderten den Blick auf die Asylbewerber. „Man begegnet ihnen aus der Perspektive des hemmungslosen Misstrauens. Sie gelten nicht mehr als Schutzsuchende und zukünftige Mitglieder der Gesellschaft, die auch etwas beitragen können und wollen, sondern plötzlich als potenzielle Schmarotzer.“

Der Staat tue so, als müsse er die Asylbewerber erziehen und permanent kontrollieren, „weil sie sonst angeblich kriminell werden und Sozialleistungen beziehen, die sie nicht verdienen und mit denen sie Schleuser bezahlen“. Wichtig sei aber zunächst einmal anzuerkennen, dass ein großer Teil von ihnen ohnehin in Deutschland bleiben werde. „Aus dieser Perspektive ist es besser, sie so schnell wie möglich Teil des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft werden zu lassen.“

Martina Schwager



sozial-Branche

Obdachlosigkeit

Notpflege am Bahnhof hilft gegen Straßenelend




Notfall-Sanitäterin Henrike Lux in der Bahnhofsmission
epd-bild/ Evelyn Sander
Es ist ein bundesweites Vorreiterprojekt: Seit fast einem Jahr gibt es in der neuen Bahnhofsmission Hamburg ein Notpflege-Angebot mit barrierefreier Dusche, Wundversorgung und Körperhygiene. Über 1.000 Behandlungen hat das Team schon geleistet.

Hamburg (epd). Ein kleiner Kratzer am Bein ist eigentlich kein Problem: „Für obdachlose Menschen schon“, weiß Notfallsanitäterin Henrike Lux (29). Sie hat schon viele große Entzündungen verbunden, die mal ein Kratzer waren. Lux: „Auf der Straße ist es schwer, Wunden sauber zu halten.“ Seit fast einem Jahr arbeitet die junge Frau mit drei anderen Fachkräften im Notpflege-Team der neu gebauten Bahnhofsmission Hamburg. Laut Deutscher Bahn ist es bundesweit das bisher einzige Projekt dieser Art.

Der Bedarf ist groß: Immer mehr pflegebedürftige oder körperlich verelendete Menschen stranden am Hauptbahnhof. „Die Lage ist dramatischer geworden“, sagt Axel Mangat, Leiter der Bahnhofsmission Hamburg. Seit April 2023 fanden über 1.000 Behandlungen in den Notpflege-Räumen statt, am häufigsten waren es Verbandswechsel (500), gefolgt von Körperpflege (300) und Läuse-Behandlungen (120). „Das ist mehr, als ich erwartet habe“, sagt Mangat.

„Es braucht Mut, eine Wunde zu zeigen“

Sein niedrigschwelliges Angebot schließe eine Lücke: Viele Gäste hätten keinen Anspruch auf Hilfe und seien nicht krankenversichert. Zudem seien andere Hilfsangebote für bewegungseingeschränkte Menschen oft ein Problem. Deshalb ist das Notpflegezentrum mit einer barrierefreien Dusche, einer Sitzbadewanne und einem Pflegeraum für assistenzbedürftige Gäste ausgestattet.

Und das Team hat Zeit. Schnell sein muss hier niemand. „Das ist etwas Besonderes“, findet Lux. Es dauert eben länger, bis die Pflegerin das Vertrauen der Menschen gewinnt. „Menschen auf der Straße sind ja quasi nie nackt, und Körperpflege ist etwas sehr Intimes“, sagt die 29-Jährige, die pro Gast eine Stunde rechnet. Viele Menschen, die zu ihr kommen, hätten kein echtes Bewusstsein mehr für ihren Körper. Wunden werden versteckt, geschwollene Füße in zu kleine Schuhe gequetscht. Oft ist sie erstmal nur da, hört zu. Lux: „Es braucht Mut, die Hose hochzukrempeln, eine Wunde zu zeigen, anstatt sie unterm Stoff zu verstecken und den Schmerz mit Alkohol zu betäuben.“

An fünf Tagen in der Woche kümmern sich zwei Pflegekräfte um die oft älteren Obdachlosen zwischen 50 und 60 Jahren. Manche könnten sich nicht allein aus der Kleidung schälen. Die Gäste würden gewaschen, Wunden desinfiziert und verbunden. „Dreckige Kleidung wird natürlich durch frische ersetzt“, erklärt Lux, die in Kürze auch medizinische Fußpflege anbieten will. „Füße von obdachlosen Menschen sind am meisten belastet, weil sie oft nur zu kleine, nasse oder kaputte Schuhe tragen.“

Mehr Selbstwertgefühl und mehr Lebensqualität

Schon nach relativ kurzer Zeit hat die Notpflege einen positiven Effekt. Wunden würden besser heilen und die Menschen weniger Rauschmittel konsumieren. „Oft sehen wir eine positive Wesensveränderung“, sagt Lux. Ein verbessertes Körperbewusstsein stärke auch das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität.

Das, was als Wasch-Unterstützung begann, gebe vielleicht auch den Anstoß, sich positiv zu verändern. „Über das gewonnene Vertrauen haben wir oft eine gute Basis für weiterführende Gespräche“, erklärt die Notfallsanitäterrin. Über 150 Beratungen fanden im ersten Jahr in der Notpflegehilfe statt. Bahnhofsmissionschef Mangat: „Es ist unser Ziel, die Menschen weiterzuvermitteln und herauszufinden, wen sie an ihrer Seite brauchen.“

Während Wohnungslose auf der Straße Gesprächsangebote eher zurückweisen, sieht das in der Notpflege anders aus: „Frisch geduscht und eingekleidet sind Menschen offener für Gespräche“, weiß Lux. So wie die Frau, die mit offenen Stellen und massiven Wassereinlagerungen in den Beinen bei ihr war. Lux konnte sie an eine Krankenstation vermitteln, heute lebt die Frau in einem Container, trägt medizinische Schuhe, kümmert sich um ihre Wäsche und kommt noch regelmäßig zur Kontrolle vorbei. „Sie hat ein ganz anderes Bewusstsein für ihren Körper bekommen“, freut sich Lux. Manchmal bringt ihr die Frau auch etwas Süßes vom Bäcker mit. Als Dankeschön.

Evelyn Sander


Behinderung

Künstler mit geistiger Behinderung malen Bilder für Kreuzweg




Ein Bild des Atelier "Wilderers" für den Kreuzweg
epd-bild/Chris Gossmann
Knapp anderthalb Jahre haben die Künstlerinnen und Künstler des Ateliers "Wilderers" acht neue Bilder für den Kreuzgang der historischen Basilika St. Godehard in Hildesheim gemalt. In der Zeit vor Ostern können Interessierte sie bewundern.

Hildesheim (epd). Simon von Cyrene ächzt unter seiner Last. Er hilft Jesus beim Tragen des Kreuzes. Trotzdem hat ihn der Künstler Patrick Premke mit einem freundlichen Gesicht gezeichnet. „Simon sieht, dass Jesus wirklich Hilfe braucht“, erläutert der Zeichner. „Er sagt: Du schleppst dich so mit diesem Kreuz ab, ich helfe dir mal beim Tragen.“

Jesus als Helden gemalt

Der 32-jährige Premke gehört zum Atelier „Wilderers“, einer Künstlergruppe von Menschen mit geistiger Behinderung in der Diakonie Himmelsthür in Hildesheim. Gemeinsam haben die 16 Künstlerinnen und Künstler acht von 14 neuen Bildern für den Kreuzweg in der katholischen Basilika St. Godehard gestaltet. Der Kreuzweg zeigt die Leidensgeschichte Jesu von seiner Verurteilung bis zur Grablegung.

Den gekreuzigten Jesus hat Premke aufrecht und mit goldenen Sprenkeln auf seiner Brust gemalt - es ist Bild Nummer zwölf des Kreuzwegs. „Jesus ist nicht so verzweifelt, weil er genau weiß, dass er nicht verloren ist“, erzählt er. „Die Sprenkel sind das Licht in seinem Herzen.“ Der unerwartet bunte Hintergrund solle die Vielfalt aller Menschen zeigen. Seit anderthalb Jahren habe die Gruppe an den Bildern gearbeitet, erzählt die Kunstpädagogin und Gruppenleiterin Almut Heimann. „Die Künstlerinnen und Künstler finden Jesus mutig.“ Künstler Bogdan Kim ergänzt: „Deshalb haben wir ihn als Helden gemalt.“

Die Idee zu dem neuen Kreuzweg hatte ein ehemaliger Kirchenvorsteher. Er sei der Meinung gewesen, dass der Kreuzweg neue Bilder brauche. Bisher werde dort nicht so viel und so häufig gebetet, und das liege aus seiner Sicht auch an den bisher uninspirierenden Bildern, sagt Heimann.

Gemeinsam mit ihr und einer Kulturwissenschaftlerin haben die „Wilderers“ nun die Szenen des Kreuzweges nachgespielt, um sich mit Jesu Leidensgeschichte zu beschäftigen. In einer Szene trauert Maria um ihren Sohn. „Ich habe in der Szene Jesus gespielt und in Bogdans Arm gelegen“, sagt Premke und macht es direkt vor. „Durch das Theaterspielen haben wir das gefühlt“, erzählt Bogdan Kim.

Aus innerer Ergriffenheit entstanden

Aus den fotografierten Theaterszenen haben die „Wilderers“ Skizzen gezeichnet, die auf große Leinwände geworfen wurden. Auf diesen entstanden dann mit Acrylfarben farbintensive Gemälde, die teilweise mit Blattgold verziert wurden. Darauf sind zum Beispiel ausgestreckte Zeigefinger zu sehen - Finger, mit denen die Menschen damals auf Jesus gezeigt und ihn verurteilt haben. Heimann erzählt: „Wir haben darüber gesprochen, was das für unser Leben bedeutet: Hast du schon mal jemanden beschuldigt oder gemobbt? Wurdest du schon mal von anderen gemobbt?“

Obwohl die Bilder keine konventionellen Darstellungen der Leidensgeschichte Jesu sind, fügen sie sich harmonisch in den Kirchenraum ein. Für den katholischen Stadtdechanten Wolfgang Voges ist es ein „Wagnis“, die farbigen Bilder in der uralten Kirche aus dem Hochmittelalter aufzuhängen. „Aber ich bin von der Art und Weise überzeugt, wie die Künstlerinnen und Künstlern an die Bilder herangegangen sind.“ Sie hätten sich den Themen Leid, Sterben, Tod wirklich gestellt. „Diese Bilder sind aus einer inneren Ergriffenheit heraus entstanden. Das ist Kunst.“

Bis 22. März gibt es jeden Freitag um 17 Uhr eine Andacht. Bis dahin können Gemeindemitglieder und alle Besucherinnen und Besucher abstimmen, ob die Bilder der „Wilderers“ langfristig in der Kirche hängen sollen. Voges interessiert, was die Menschen in der Stadt und in der Gemeinde dazu sagen. Die Entscheidung liege letztlich beim Kirchenvorstand und falle im April, sagt der Dechant.

Die Künstler seien so sehr von ihren Werken begeistert, dass eine negative Entscheidung bei ihnen auf Unverständnis stoßen würde, sagt Heimann. Falle die Entscheidung zugunsten der „Wilderers“-Bilder, werde das Atelier beauftragt, auch noch die Bilder der restlichen sechs Kreuzweg-Stationen zu malen. Patrick Premke hat noch eine Idee: „Die Auferstehung gibt es noch nicht als Bild in der Kirche. Aber das könnten wir uns vornehmen zu malen.“

Sonja Scheller


Jugend

Gastbeitrag

Jugendhilfe am Limit




Martin Adam
epd-bild/VPK
In der Jugendhilfe brennt es lichterloh: Es fehlt an Plätzen und Fachkräften. Martin Adam, Präsident des Verbandes freier Träger VPK, betont in seinem Gastbeitrag für epd sozial: Mit offenem Denken und neuen Lösungsansätzen lässt sich die Jugendhilfe zukunftsfest machen.

Die Jugendhilfe in Deutschland ist grundsätzlich gut aufgestellt. Angefangen bei den Angeboten zur Erziehungsberatung über die Betreuung in Pflegefamilien bis hin zum umfangreichen Feld der Heimerziehung flossen im Jahr 2022 knapp 15 Milliarden Euro in rund eine Milliarde Hilfen unterschiedlicher Angebote. Trotzdem: Die Jugendhilfe ist in meiner Wahrnehmung am Limit.

Die aktuelle Lage ist mehr als angespannt: Jugendämter stehen täglich vor der Herausforderung, zahlreiche Kinder und Jugendliche in Obhut nehmen zu müssen, aber keine Plätze für deren Unterbringung zu finden. Hinzu kommt, dass sich Jugendämter und Einrichtungen immer komplexeren Fällen stellen müssen. Offizielle Zahlen stehen zwar noch aus. Unsere Wahrnehmung als Einrichtungsträger ist aber, dass die Anzahl der jungen Menschen, die sehr spezifische Betreuung benötigt, zugenommen hat. Wir stellen fest, dass immer mehr Kinder immer früher aus ihren Herkunftsfamilien herausgenommen werden müssen, wobei die Störungsbilder dieser jungen Menschen kontinuierlich herausfordernder und die Prognosen einer Rückführung in die Familien zunehmend ungünstiger werden.

Neu definierter Einrichtungsbegriff führt zu Problemen

Erschwerend hinzu kommt der einer erfolgreichen Betreuung entgegenstehende Abbau familienanaloger Einrichtungen. Der ist das Ergebnis der Neudefinition des Einrichtungsbegriffs nach § 45a SGB VIII im Zuge der Novellierung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG). Familienanaloge Einrichtungen richten sich an Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen, die zwingend ein sehr spezielles Kleinstgruppen-Setting benötigen. Mit dem Wegfall dieser Wohnformen wird es für viele der bislang in diesen Wohnformen Betreuten zu Beziehungsabbrüchen kommen - und der schwierigen Suche nach neuen geeigneten Lösungen. Und das bei einem gleichzeitig auftretenden flächendeckenden Mangel an Betreuungsplätzen. Anders als vom Gesetzgeber intendiert, sehen wir mit der Neuregelung des § 45a SGB VIII auch keine Verbesserung des Kinderschutzes.

Diesen Entwicklungen steht ein kontinuierlich steigender Mangel an geeigneten Fachkräften gegenüber, der schon heute zum Teil dramatische Auswirkungen zeigt: Es können zu wenig Inobhutnahme-Plätze angeboten werden, was dazu führt, dass dringend schutzbedürftigen Kindern eben dieser Schutz versagt bleibt. Bundesweit sind rund 20 Prozent der Stellen in den Jugendämtern unbesetzt - mit der Folge, dass nicht mehr das gesamte Leistungsangebot ermöglicht werden kann.

Viele Einrichtungen müssen Platzangebot kappen

Gruppen in Einrichtungen müssen schließen beziehungsweise können trotz hohen Bedarfs gar nicht erst öffnen. Nach aktuellen Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist der Fachkräftemangel im Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Kinderbetreuung und -erziehung im Vergleich zu allen anderen Branchen am größten - und verdrängt sogar den Bereich der Pflege. Trotzdem spielt diese Tatsache in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle. Damit drohen auch neue und sich aus der Novellierung des SGB VIII ergebende Rechtsansprüche in der Praxis zu scheitern. Nicht zuletzt hängt die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion wesentlich von der Frage der Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften ab.

Für eine optimale Betreuung und Unterstützung junger hilfebedürftiger Menschen brauchen wir passgenaue und fachlich überzeugende Konzepte für junge Menschen. Viele solcher Angebote stellt unser Verband mit seinen rund 900 Mitgliedseinrichtungen seit vielen Jahren bereit. Einen Großteil unserer Einrichtungen bilden dabei die familienähnlichen Wohnformen, für deren Erhalt sich der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe VPK seit langem einsetzt. Auch bieten viele unserer Einrichtungen bereits Plätze für noch sehr junge Kinder an, wenn diese zumindest zeitweise außerhalb ihrer Herkunftsfamilie betreut werden müssen. In kleinen, auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe zugeschnittenen, überschaubaren stationären Settings kann hier optimal auf die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingegangen werden.

Kreativ sein beim Werben um Nachwuchskräfte

Eine kreative Lösung für die erfolgreiche Gewinnung von Nachwuchskräften für unsere Einrichtungen haben wir kürzlich mit der Schaltung einer Kinowerbung in Kooperation mit einem örtlichen Jugendamt und den in der Region ansässigen VPK-Mitgliedeinrichtungen gefunden. Das hat allen Beteiligten nicht nur großen Spaß gemacht, sondern gleichzeitig den kontinuierlichen Austausch und weitere gemeinsame Aktionen nach sich gezogen. Unsere Mitgliedseinrichtungen machen ihren Mitarbeitenden auch besondere Angebote zur Mitarbeiterbindung wie etwa Fort- und Weiterbildungsangebote oder Benefits für Mitarbeitende (u.a. Betreuungsplätze für Kinder, Altersvorsorge-Modelle, Prämien, flexible Arbeitszeiten/Gleitzeit-Modelle). Aber auch Investitionen in die Förderung eines positiven Betriebsklimas spielen eine wichtige Rolle.

Die oben beschriebenen Punkte zeigen, dass sich viele Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits auf den Weg gemacht haben, um Lösungen für die Herausforderungen zu finden. Damit diese Angebote langfristig bestehen und weiter ausgebaut werden können, bedarf es einer fachpolitischen Verständigung über die Potenziale unterschiedlicher pädagogischer Konzepte und eine verlässliche die Förderung dieser Ansätze: denn ein Mehr an überzeugenden Konzepten führt meist zu höheren Kosten.

Präventivarbeit möglichst früh starten

Zugleich muss die Präventivarbeit intensiviert werden. Das sollte idealerweise bereits in Kitas und Schulen und mit der Einbindung von Eltern und/oder anderen Familienangehörigen beginnen. Gemeinsam mit den frühen Hilfen, Einrichtungen frühkindlicher Bildung, Arbeitskräften in Kitas und Schulen und im Zuge der Arbeit mit den Familiensystemen müssen wir das Problem an seinem Ursprung angehen.

Aus unserer Sicht sind neben bundesweiten Initiativen von Politik, Verwaltung und Praxis insbesondere eine Angleichung der Fachkräftekataloge in den Bundesländern und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen nötig. Zudem brauchen wir eine offene und konstruktive Diskussion über die Anerkennung von Quereinsteiger und - einsteigerinnen. Auch die Abschaffung der Schulkosten bei der Ausbildung und die Vereinheitlichung der Ausbildung sind Stellschrauben, die nachjustiert werden müssen.

Eine gute und auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und deren Familien zugeschnittene Jugendhilfe ist gerade in unserer von unterschiedlichen Krisen geprägten Zeit unverzichtbar für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. So vielfältig die Herausforderungen auch sind, gemeinsam können wir es schaffen. Hierfür braucht es Gesprächsbereitschaft, Mut und Ausdauer auf dem gemeinsamen Weg.

Martin Adam ist Präsident des Bundesverbands privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK)


Kirchen

Interview

Neuer Caritasdirektor: Situation ist durchaus angespannt




Thomas Keitzl
epd-bild/Matthias Sasse/Caritas
Der neue Caritasdirektor im Bistum Magdeburg, Thomas Keitzl, setzt auf eine stärkere Zusammenarbeit der regionalen katholischen Einrichtungen. Den Fachkräftemangel benannte er im Interview als große Herausforderung.

Magdeburg (epd). Thomas Keitzl ist seit Jahresbeginn neuer Direktor des Diözesan-Caritasverbandes im katholischen Bistum Magdeburg. Geboren 1976 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) war er ab 2013 Finanzchef der Caritas Mecklenburg, bevor er den Verband als Direktor 2018 gemeinsam mit Steffen Feldmann in die Fusion zur „Caritas im Norden“ des Erzbistums Hamburg führte. Im Interview des Evangelischen Pressedienstes (epd) spricht Keitzl von den schwierigen Rahmenbedingungen, mit denen sein Sozialverband zu kämpfen hat. Die Fragen stellte Oliver Gierens.

epd sozial: Herr Keitzl, nach Jahren im Norden kehren Sie wieder nach Sachsen-Anhalt zurück. Wie fühlt sich die Heimkehr an?

Thomas Keitzl: Schon positiv. Es ist ein gutes Gefühl, wieder hierherzukommen. Es waren doch 25 Jahre, in denen ich nicht hier im Land gelebt und gearbeitet habe. Es hat sich in Sachsen-Anhalt mehr verändert, als ich mir vorgestellt hatte - aber in allen Bereichen zum Positiven. Ich kannte Magdeburg aus der Zeit Anfang der 1990er Jahre, und bin überrascht, wie sich die Stadt entwickelt hat. Das gilt auch für die Caritas, da ist extrem viel passiert, neue Bereiche sind hinzugekommen.

epd: Was unterscheidet denn die Caritas von der im Norden - gibt es da Mentalitätsunterschiede?

Keitzl: Ja, sicherlich auch. Das Erste, was auffällt: Die Caritas ist hier strukturell anders aufgestellt. Hier gibt es einen Diözesan-Caritasverband, der mit einigen Ausnahmen nicht Träger von Einrichtungen und Diensten ist. Dafür gibt es die Tochtergesellschaften ctm (Caritas-Trägergesellschaft St. Mauritius gGmbH), cbw (Caritas-Behindertenwerk GmbH Burgenlandkreis) und die beiden Regionalverbände in Halle und Magdeburg. Im Norden ist das anders. Und der zweite große Unterschied: die Fläche. Die ist hier auch nicht gerade klein, aber im Erzbistum Hamburg mit zweieinhalb Bundesländern nochmals viel größer. Und bei der Mentalität merkt man: Hamburg als Stadtstaat ist schon etwas Besonderes. Die Verbände im Norden erlebten ja 2018 ihren Zusammenschluss und es lässt sich sagen: Alles braucht seine Zeit. Auch hier im Bistum Magdeburg gibt es mit dem Diözesan-Caritasverband und den Tochtergesellschaften rechtlich eigenständige Träger, die sich über die Jahre unterschiedlich entwickelt haben. Von daher sehe ich viele Parallelen.

epd: Was planen Sie konkret: Eine Fusion der Verbände oder eine stärkere Zusammenarbeit? Sind Sie als Sanierer gekommen?

Keitzl: Nein, als Sanierer bin ich nicht gekommen, sondern eher, um den Strukturprozess weiter voranzubringen. Der wurde ja bereits unter meiner Vorgängerin Cornelia Piekarski begonnen, nun nehmen wir neuen Schwung auf. Es geht darum, die einzelnen Verbände und Bereiche miteinander zu verbinden, um die Caritas im Bistum zukunftsfähig aufzustellen. Wie auch alle anderen Wohlfahrtsverbände haben wir mit den veränderten Rahmenbedingungen zu tun, die zahlreiche Herausforderungen mit sich bringen. Das sind vor allem der Fachkräftemangel oder geringer werdende finanzielle Ressourcen der Kostenträger, insbesondere der Kommunen, die vor allem durch die Corona-Zeit stark belastet sind. Das sind Dinge, auf die wir uns einstellen müssen. Das heißt, die Kräfte zu bündeln und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zum Wohle des Verbandes einzusetzen.

epd: Sind Fusionen vorgesehen?

Keitzl: Es ist am Ende so gedacht, dass der Diözesan-Caritasverband wie in vielen anderen Bistümern auch als Spitzenverband agiert und Dienstleistungen für die weiteren caritativen Einrichtungen und Dienste im Verband erbringt. Das heißt, es wird dann auch weiterhin eine Tochtergesellschaft geben. Wir schauen, wie wir unter diesem Dach Kräfte bündeln können. Wichtig ist uns, dass wir als Einheit „Die Caritas im Bistum Magdeburg“ auftreten. Es ist nach außen sehr schwer zu vermitteln, dass es unterschiedliche caritative Träger gibt. Da kann ich durch meine Arbeit bei der Caritas im Norden viele Erfahrungen mit- und einbringen.

epd: Wie stark wirkt sich der Fachkräftemangel mittlerweile aus und wie gehen Sie damit um?

Keitzl: Die Gestaltung der Dienstpläne ist in den Einrichtungen und Diensten schwieriger geworden. Hinzu kommt durch die Belastungen der letzten Jahre auch ein höherer Krankenstand. Das ist - leider - nichts Besonderes. Es kommt vor, dass Plätze zum Beispiel im Altenheim frei bleiben, weil wir die Personalquote nicht immer erfüllen können. Wir sind gerade dabei, das Personalmanagement auszubauen, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften. Aufgrund der Situation am Markt ist das natürlich schwieriger geworden, weil alle um die weniger werdenden Menschen werben. Für den Dienst am Menschen im Schichtdienst muss man letztlich geboren sein und dafür leben. Auch das Thema „ausländische Pflegekräfte“ steht auf der Agenda.

epd: Aus der Kirchenmitgliedschaftsstudie wird deutlich, dass die Arbeit der Caritas gerade von Außenstehenden an der Kirche am meisten geschätzt wird. Sind Sie eine Art Aushängeschild, das in die Gesellschaft hineinwirkt?

Keitzl: Caritas oder Diakonie sind Dinge, die Menschen - ob christlich sozialisiert oder nicht - ansprechen. Viele Menschen verbinden damit etwas, können damit etwas anfangen. Sie entscheiden sich oft bewusst dafür, zu einer Beratungsstelle der Caritas oder Diakonie zu gehen, weil sie wissen, da bekommen sie professionelle Hilfe und Unterstützung. Ja, von daher stimmt die Rede vom Aushängeschild, weil es die Nächstenliebe konkret mit Leben füllt. Hier lassen sich persönliche Erfahrungen mit Kirche machen. Aber: Caritas und katholische Kirche gehören zusammen - auch wenn das nicht immer so gesehen wird.

epd: Was ist der Mehrwert christlicher Sozialverbände? Warum sollte auch ein Nichtchrist zum Beispiel in ein katholisches Altenheim oder Krankenhaus gehen - was ist da anders?

Keitzl: Der Umgang mit den Menschen sollte anders sein, aber auch der Mitarbeiter untereinander und des Dienstgebers mit den Mitarbeitern. Das ist mein Wunsch und meine Vorstellung. Untersuchungen zeigen, dass sich viele Menschen bewusst für eine christliche Einrichtung entscheiden. Viele sagen nach wie vor: Es macht einen Unterschied! Der christliche Glaube, das Menschenbild, all das muss in den Einrichtungen spürbar sein und die Menschen müssen es spüren.

epd: Ist die Finanzierung freier Träger ausreichend gesichert?

Keitzl: Schwieriger ist es ganz sicher geworden, auch durch die Corona-Jahre, wo die öffentlichen Kostenträger mit hohen Ausgaben konfrontiert waren und nun verstärkt schauen, welche Leistungen sie noch anbieten können. Gerade die freiwilligen Leistungen stehen auf dem Prüfstand. Wir merken dies bei den Verhandlungen der Kostensätze. Es ist schwieriger geworden, auch die Personalkosten umzusetzen. Die sind mit rund 80 Prozent der größte Kostenblock. Und wir haben schließlich auch deutliche Gehaltssteigerungen zu bewältigen, wie in anderen Branchen auch. Es ist ein großes Problem im System, dass in der Altenpflege die Kostensteigerungen momentan noch komplett zulasten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen. Wir befinden uns immer in dem Spagat einer guten Bezahlung der Mitarbeiter. Andererseits wollen wir aber auch den Menschen ermöglichen, in unsere Einrichtungen zu kommen. Die Situation ist insgesamt durchaus angespannt. Deshalb ist es wichtig, dass wir unseren Strukturprozess - wir sprachen darüber - intensiv weiterführen.



Drogen

Cannabis-Gesetz: "Blaues Kreuz" erwartet keinen Schwarzmarkt-Rückgang



Wuppertal (epd). Die Suchthilfe-Organisation „Blaues Kreuz“ bleibt angesichts des neuen Cannabis-Gesetzes skeptisch und erwartet keine positiven Effekte auf die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Vielmehr werde der Cannabis-Konsum in Deutschland steigen und der Gesundheitsschutz abnehmen, erklärte das „Blaue Kreuz“ am 4. März in Wuppertal. Das Gesetz wurde im Februar im Bundestag verabschiedet.

Als Ziele des Gesetzes seien zwar auch abnehmende Kriminalität, Entstigmatisierung von Konsumenten und eine Entlastung der Polizei formuliert worden, erklärte das „Blaue Kreuz“. Doch werde der Schwarzmarkt auf diese Weise nicht zurückgedrängt. Dies sei auch anderen Staaten, die Cannabis legalisiert haben, nicht gelungen, unterstrich die Organisation. Vielmehr bleibe der bisherige illegale Markt bestehen, hinzu kämen der legale Markt in Form der Cannabisclubs und der nicht zu kontrollierende „Graumarkt“.

Drehscheibe des illegalen Cannabishandels

Diese Märkte befeuerten einen Wettbewerb mit fallenden Preisen und einem wachsenden Kampf um Konsumenten. Cannabis aus legalem Anbau werde mit giftigen Beimengungen auf dem Schwarzmarkt zu attraktiveren Preisen verkauft, erläuterte das „Blaue Kreuz“. Deutschland werde zur Drehscheibe des illegalen europäischen Cannabishandels. „Der europäische Binnenmarkt macht's möglich.“

Der legale Cannabismarkt werde rasch kommerzialisiert werden, erwartet die Suchthilfe-Organisation. Neue Produkte dürften neue Konsumentengruppen ansprechen, etwa THC-haltige Bonbons und Süßigkeiten. Mehrere große US-amerikanische und kanadische Unternehmen seien bereits auf den aufstrebenden europäischen Cannabismärkten aktiv.

Auch wird aus Sicht des „Blauen Kreuzes“ mit der neuen Gesetzgebung der Jugendschutz nicht eingehalten. Die 25 Gramm Cannabis pro Tag, die Erwachsene ab 21 Jahren höchstens zum Eigenkonsum erhalten dürfen, werden nicht kontrolliert werden können.

Die seit Langem geforderte bessere finanzielle Ausstattung der Suchtberatungsstellen sei bisher nicht erfolgt. Sie kämpften um ihr finanzielles Überleben. Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren, sei grundsätzlich richtig. Doch Betroffene benötigten sozialpädagogische und -therapeutische Begleitung.



Gesundheit

Organspende-Experte zweifelt an Erfolg von geplantem Register



Frankfurt a. M. (epd). Der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Axel Rahmel, begrüßt die Idee des geplanten Organspenderegisters im Internet. Zugleich erwartet er dadurch aber keinen sofortigen Anstieg der Organspendezahlen in Deutschland. „Bislang gibt es in keinem Land, in dem so ein Register eingeführt ist, einen Beleg dafür, dass das einen akuten oder Langzeiteffekt auf die Zahl der Organspenden hat“, sagte der Kardiologe dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dennoch sei das neue System „ein großer Zugewinn“, denn in dem Register seien die Auskünfte schnell abrufbar und sicher gespeichert.

Erfahrungsgemäß registrieren sich laut Rahmel jedoch zu wenige Personen in einer solchen Datenbank. Zudem vermutet er, dass sich vor allem erst einmal diejenigen erfassen lassen, die sich schon jetzt etwa durch einen Organspendeausweis eindeutig zu einer Organspende geäußert haben.

„Verfahren nicht unbedingt einfach“

Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Februar angekündigt, dass es ab 18. März möglich sei, online zu hinterlegen, ob man nach dem Tod bereit ist, Organe oder Gewebe zu spenden. Das Register ist Teil des „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“, das der Bundestag 2020 beschlossen hatte.

Rahmel zufolge kann das Prozedere der Registernutzung eine Hürde darstellen: Für die Erklärung ist anfangs ein Ausweisdokument mit der sogenannten eID-Funktion (elektronische Identität) notwendig. Dafür werde eine PIN und eine spezielle App benötigt. „Diese Dinge machen das Verfahren nicht unbedingt einfach“, sagte Rahmel. Deshalb sei es umso wichtiger, über das Verfahren aufzuklären und die Menschen zu motivieren, sich in das neue Onlinesystem einzutragen.

In Deutschland kursieren laut Rahmel zur Organspende immer noch viele Vorurteile. Die Einführung des Registers könne jetzt dazu beitragen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger intensiver mit der Frage der Organspende auseinandersetzten und die Chance nutzten, ihren Willen zu dokumentieren. Die Zahl der Spenderorgane ist dem Mediziner zufolge angesichts der rund 8.500 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten deutlich zu niedrig.

Nach Zahlen der DSO haben im vergangenen Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Insgesamt seien 2.877 Organe transplantiert worden. Die Zahl stieg zwar im Vergleich zu 2022, im internationalen Vergleich liegt Deutschland aber weit zurück.

Monja Stolz


Sucht

Bundesweit einmalig: Schutzhaus für suchtkranke Frauen



Mannheim, Stuttgart (epd). Das Mannheimer Frauenhaus und der Drogenverein Mannheim haben am 1. März eine positive Zwischenbilanz des bundesweit einmaligen Modellprojektes „SEGEL“ gezogen. Dort werden in einem Schutzhaus Frauen mit Suchtproblemen unterstützt. Die baden-württembergische Sozial-Staatssekretärin Ute Leidig (Grüne) sprach von einem „deutschlandweiten Leuchtturmprojekt, um Gewalt- und Suchtkreisläufe zu durchbrechen.“

Hintergrund sind laut dem Drogenverein Mannheim, dem Mannheimer Frauenhaus und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg Zahlen zu häuslicher Gewalt gegen Frauen. Danach erfährt jede vierte Frau in Deutschland häusliche Gewalt. Frauen mit Suchterkrankungen seien weitaus häufiger betroffen, hieß es weiter.

Schutzräume und Betreuung

Eine Suchterkrankung ist jedoch ein Ausschlusskriterium für die Aufnahme in ein Frauenhaus. „SEGEL“ bietet betroffenen Frauen und ihren Kindern gesonderte Schutzräume und eine Betreuung, die sowohl auf Gewalt als auch auf Sucht spezialisiert ist. Bisher seien acht Frauen mit einer Aufenthaltsdauer von drei bis elf Monaten aufgenommen worden.

„Gewalt und Sucht sind eng miteinander verbunden“, sagte die Referentin beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, Katrin Lehmann. Das Projekt zeige, dass Schutz möglich sei. „SEGEL“ fülle eine Angebotslücke, stellte Mannheims Sozialbürgermeister Thorsten Riehle fest und forderte eine Fortsetzung des Projektes über das Jahr 2024 hinaus.

Das Projekt wird durch den „Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen“ vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert und von der Fakultät für Soziale Arbeit an der Mannheimer Hochschule wissenschaftlich begleitet. Drei wissenschaftliche Arbeiten bestätigten den Bedarf und den Nutzen des vernetzten Angebots, hieß es.



Kirchen

Arbeitsrecht: Kirchen weisen Forderungen der Gewerkschaft zurück



Berlin, Hannover (epd). Die christlichen Kirchen haben die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach der Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechtes zurückgewiesen. Anlass ist die Übergabe einer von über 37.000 Personen unterschriebenen Petition am 5. März in Berlin, die sich für das Ende des arbeitsrechtlichen Sonderweges bei kirchlichen Unternehmen aussprechen.

Ver.di hatte die Petition unter dem Titel „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“ im Herbst 2023 gestartet und hat nun die Signaturen an den SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck übergeben, der dem Ausschuss für Arbeit und Soziales angehört. Die Gewerkschaft erinnerte daran, dass die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, mit den Kirchen zu prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann“.

Flächendeckende Tarifbindung

Ver.di-Vorständin Sylvia Bühler sagte in Berlin, die inzwischen erfolgten Gespräche mit den Kirchen zum Dritten Weg hätten nichts gebracht. „Die Kirchenprivilegien werden nicht angetastet.“ Sie forderte erneut, die Ausnahmeregelung in Paragraf 118 Betriebsverfassungsgesetz für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften müsse gestrichen werden.

In der gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz und der kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas zum Dritten Weg heißt es, das eigene Arbeitsrecht führe zu guten Ergebnissen: „Die Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten, einschließlich von Caritas und Diakonie, sind zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen.“ Und: „Über den Dritten Weg wird eine flächendeckende Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht, die auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen erfasst.“

Streik und Aussperrung fielen im Dritten Weg nicht ersatzlos weg: „An ihre Stelle tritt ein Vermittlungsverfahren, das im Streitfall auch zu weiterführenden und verbindlichen Ergebnissen führt“, betonen die Kirchen und ihre Verbände. So habe etwa in der katholischen Kirche über einen Vermittlungsspruch eine Gesamtregelung zur Befristung von Dienstverhältnissen erreicht werden können, über die im staatlichen Recht noch gerungen werde. Anders als in säkularen Betrieben gibt es der Erklärung zufolge in annähernd allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen.




sozial-Recht

Bundessozialgericht

Schwer psychisch kranken Asylbewerbern muss geholfen werden




Therapiegespräch mit traumatisiertem Flüchtling
epd-bild/Jörn Neumann
Das Bundessozialgericht hat den Krankenversicherungsschutz für geduldete Ausländer erweitert. Danach kann auch die Therapie bei einer schweren chronischen psychischen Erkrankung von der Sozialhilfe bezahlt werden, wenn "akuter Behandlungsbedarf" besteht.

Kassel (epd). Schwer psychisch erkrankte Asylbewerber haben bei einem „akuten Behandlungsbedarf“ Anspruch auf medizinische Versorgung. Dies gilt auch für chronische Erkrankungen, die nur mit einer unaufschiebbaren stationären Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden können, urteilte am 29. Februar das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Asylsuchende nur einen eingeschränkten Anspruch auf Krankenbehandlung. Sozialhilfeträger müssen ihnen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die „erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen“ erforderlichen Leistungen gewähren. Im Einzelfall können auch „sonstige Leistungen“ gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit „unerlässlich“ oder „zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten“ ist.

Suizidversuch eines Mitbewohners

Im vom BSG entschiedenen Fall ging es um einen afghanischen Asylbewerber, der im Juni 2018 nach Deutschland eingereist war. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er erhielt jedoch eine Duldung. Wegen seiner Fluchterlebnisse und dem Suizidversuch eines Mitbewohners in der Flüchtlingsunterkunft im Raum Hildesheim entwickelte sich bei dem Flüchtling eine psychische Erkrankung. Er suchte Hilfe bei einem Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge in Hannover. Die empfohlene Teilnahme an einer ambulanten Stabilisierungsgruppe nahm er nicht wahr, da der Landkreis Hildesheim die Fahrkosten nicht übernehmen wollte.

Wegen einer schweren depressiven Episode und einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und „Eigengefährdung“ wurde er am 19. März 2019 als Notfall in einer Psychiatrie stationär aufgenommen. Die Kosten für die rund vierwöchige Behandlung in Höhe von knapp 9.000 Euro übernahm der Landkreis als zuständiger Sozialhilfeträger nicht, obwohl das eigene Gesundheitsamt dies empfohlen hatte.

Bei der depressiven Episode und der PTBS handele es sich um eine chronische Erkrankung, argumentierte der Landkreis. Der geduldete Flüchtling könne aber nur bei akuten Erkrankungen eine Kostenübernahme für die erforderliche medizinische Behandlung verlangen.

Behandlung war „unaufschiebbar“

Das BSG urteilte, dass der Flüchtling von den Behandlungskosten freigestellt werden muss und der Landkreis dafür aufkommen muss. Zwar handele es sich bei einer depressiven Episode und der PTBS um eine chronische Erkrankung. Der Sozialhilfeträger müsse aber für die stationäre Aufnahme zahlen, wenn auch bei einer chronischen Erkrankung ein „akuter Behandlungsbedarf“ besteht und die Behandlung „unaufschiebbar“ ist. Hier habe ohne stationäre Aufnahme eine akute Verschlechterung sowie eine Eigengefährdung gedroht, betonte das BSG.

Die Behandlung der Depression und der PTBS seien von dem aufnehmenden psychiatrischen Facharzt sogar als Notfall eingestuft worden. Unabhängig vom Vorliegen eines Notfalls bestehe eine Kostenübernahmepflicht auch für Therapien, die eine unumkehrbare oder akute Verschlechterung des Gesundheitszustands abwenden können.

Bereits am 11. Juli 2018 hatte das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschieden, dass geduldete Ausländer auch mit einer chronischen Hepatitis-C-Erkrankung Anspruch auf Kostenerstattung für eine erforderliche antivirale Therapie haben. Voraussetzung für die Übernahme von Krankheitskosten sei, dass der Ausländer sich nicht nur kurzfristig in Deutschland aufhält und es sich nicht um die Behandlung einer Bagatellerkrankung handele. Das Grundgesetz gewähre einen Leistungsanspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dazu gehörten auch Gesundheitsleistungen.

Eingeschränkter Versicherungsschutz

Im Streitfall hatte der zuständige Landkreis Fulda damit einem aus Aserbaidschan stammenden abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerber die Kostenübernahme für eine zwölfwöchige Hepatitis-C-Therapie zu Unrecht verweigert.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg urteilte am 21. Mai 2014, dass Krankenhausärzte auch bei einer fehlenden Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger Asylbewerber zumindest ausreichend aufklären und notwendige Untersuchungen veranlassen müssen. So sprach das Gericht einem syrischen Mädchen 40.000 Euro Schmerzensgeld zu, weil ein Arzt wegen des eingeschränkten Versicherungsschutzes des Kindes nur unzureichend untersucht und die Eltern darüber nicht aufgeklärt hatte. So wurde erst nach vier Jahren der Minderwuchs des Mädchens erkannt. Bei rechtzeitiger ärztlicher Untersuchung und Aufklärung wäre es möglich gewesen, dass über die Krankenversicherung des Vaters und mit Unterstützung durch Angehörige die Familie das Geld für eine Therapie hätten aufbringen können, stellte das OLG fest.

Az.: B 8 AY 3/23 R (Bundessozialgericht)

Az.: L 4 AY 9/18 B ER (LSG Hessen)

Az.: 5 U 216/11 (OLG Oldenburg)

Frank Leth


Bundessozialgericht

Jobcenter muss nur auf angemessene Bruttowarmmiete hinweisen



Kassel (epd). Jobcenter können Grundsicherungsempfänger allein mit dem Verweis auf eine einzuhaltende angemessene Bruttowarmmiete zur Kostensenkung auffordern. Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde die Angemessenheit der einzelnen Kosten der Unterkunft aufschlüsselt, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 29. Februar bekanntgegebenen Urteil vom Vortag.

Die Klägerinnen, eine alleinerziehende Mutter und ihre Tochter, bewohnten eine 64,10 Quadratmeter große Wohnung in Berlin-Reinickendorf. Sie waren auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen, dem heutigen Bürgergeld. Im Dezember 2009 teilte ihnen das Jobcenter mit, dass die monatliche Bruttowarmmiete zu hoch sei. Die Kosten müssten reduziert werden.

Nicht genau aufgeschlüsselt

Als die Klägerinnen dem nicht nachkamen, erstattete ihnen das Jobcenter nur noch den angemessenen Mietpreis. Mutter und Tochter verlangten die volle Übernahme der Heiz- und Warmwasserkosten. Das Jobcenter habe in seiner Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten nur auf die Bruttowarmmiete verwiesen und diese nicht genau aufgeschlüsselt, argumentierten sie.

Das BSG wies die Klägerinnen ab. Fordere das Jobcenter wegen einer unangemessenen Unterkunft zur Kostensenkung auf, genüge es, wenn die Behörde auf die als angemessen erachtete Bruttowarmmiete hinweise. Das Jobcenter müsse nicht die einzelnen Unterkunftskosten nach ihrer Angemessenheit aufschlüsseln.

Az.: B 4 AS 18/22 R



Landesarbeitsgericht

Arbeitgeber muss sich an jährliche Sonderzahlung halten



Stuttgart (epd). Eine vertraglich vereinbarte jährliche Auszahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes gilt. Arbeitgeber dürfen nicht einseitig die Sonderzahlungen in eine anteilige Monatszahlung umstellen, um auf diese Weise den Mindestlohnanspruch zu erfüllen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 11. Januar.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Die Klägerin ist in einem Unternehmen beschäftigt, das Haar- und Hautkosmetik herstellt und vertreibt. Mit ihrem Arbeitgeber hatte sie vertraglich vereinbart, dass ihr Urlaubs- und ihr Weihnachtsgeld jeweils im Monat Juni beziehungsweise im Monat Dezember ausgezahlt wird. So standen ihr im Juni 2021 Urlaubsgeld in Höhe von 809 Euro zu. Im November 2021 gab es 821 Euro Weihnachtsgeld.

Doch im Dezember 2021 kündigte der Arbeitgeber an, dass sie die Sonderzahlungen künftig anteilig auf jeden einzelnen Monat und in gleich hohen Raten auszahlen werde. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollte dann auf den gesetzlichen Mindestlohn mit angerechnet werden. So wollte sich der Arbeitgeber eine stärkere Aufstockung des regulären Monatslohns sparen, um den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Durch die Umverteilung der Sonderzahlungen auf die einzelnen Monate ergab sich ein Stundenlohn von etwa 10,92 Euro. Damit sei der im Juni 2022 geltende Mindestlohn von 9,82 Euro und ab Juli 2022 von 10,45 Euro pro Stunde eingehalten worden, argumentierte der Arbeitgeber.

Knackpunkt gesetzlicher Mindestlohn

Die Verteilung der Sonderzahlungen auf einzelne Monate sei zulässig. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) könne ein Schuldner „im Zweifel“ auch früher zahlen, was hier mit den monatlichen Raten der Sonderzahlungen der Fall sei.

Dem widersprach jedoch das LAG. Zwar sei die Anrechnung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes auf den gesetzlichen Mindestlohn grundsätzlich zulässig, wenn die Sonderzahlung von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung abhängt. Es dürfe aber das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht auf die einzelnen Monate verteilt werden, um so den gesetzlichen Mindestlohn zu erfüllen. Denn die jährliche Zahlweise sei vertraglich vereinbart worden und dürfe nicht einseitig geändert werden.

Dem stehe auch nicht die Regelung des BGH entgegen, wonach ein Schuldner „im Zweifel“ auch früher zahlen könne. Diese gelte nur, wenn ein Fälligkeitszeitpunkt nicht konkret vereinbart worden sei. Hier seien aber die Monate Juni und November für die Sonderzahlung vorgesehen.

Az.: 3 Sa 4/23



Verwaltungsgerichtshof

Nachgezogene Familienangehörige sind nicht "freiwillig obdachlos"



München (epd). Kommunen müssen Angehörigen eines Flüchtlings, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, eine Notunterkunft zuzuweisen. wenn diese keine Wohnung finden. Dazu seien sie als örtliche Sicherheitsbehörden verpflichtet, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am 29. Februar bekanntgegebenen Beschluss.

Im konkreten Fall ging es um die Angehörigen eines in Deutschland anerkannten Flüchtlings. Der verheiratete Mann und Vater zweier Kinder lebt selbst in einer Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck. Trotz seiner Flüchtlingsanerkennung ist er als „Fehlbeleger“ auf die Unterkunft dort angewiesen, da er keine andere Wohnung finden kann.

Verpflichtung der Kommune

Als seine Ehefrau und die Kinder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kamen, wurden ihre Anträge auf Unterbringung in der Flüchtlingsunterkunft, in der der Ehemann und Vater lebt, von der Gemeinde abgelehnt. Bis Anfang 2024 konnten Ehefrau und Kinder vorübergehend in einer Münchner Einrichtung für obdachlose Frauen untergebracht werden. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete die Gemeinde Eichenau, sie am Ort einer Notunterkunft zuzuweisen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die von der Gemeinde eingelegte Beschwerde zurück. Bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit sei die Gemeinde zur Unterbringung verpflichtet. Etwas anderes gelte nur dann, wenn sich die Betroffenen bewusst für ein „Leben auf der Straße“ entschieden hätten.

Nur weil die Angehörigen im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen seien, hätten sie sich aber nicht freiwillig für Obdachlosigkeit entschieden. Dagegen spreche bereits, dass sie mehrere Anträge auf Unterbringung gestellt haben. Die Obdachlosigkeit sei möglicherweise vorhersehbar, aber nicht freiwillig gewesen. Die Gemeinde sei von Anfang an verpflichtet gewesen, Frau und Kinder eine Notunterkunft zu stellen.

Az.: 4 CE 24.60



Europäischer Gerichtshof

Übertritt zum Christentum kann ein Fluchtgrund sein



Luxemburg (epd). Konvertiert ein Asylbewerber in Europa zum Christentum und beruft sich dann in seinem Asylantrag auf die damit einhergehende Verfolgung in seinem Herkunftsland, darf sein Antrag nicht pauschal als „missbräuchlich“ abgelehnt werden. Das erklärten die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 28. Februar in Luxemburg.

Konkret ging es vor dem EuGH um den Fall eines Iraners. Der Mann hatte 2015 erstmals in Österreich Asyl beantragt, der Antrag wurde abgelehnt. In einem Folgeantrag 2019 gab er an, zum Christentum konvertiert zu sein und daher Verfolgung in seinem Heimatland zu fürchten.

Aus innerer Überzeugung

Die österreichischen Behörden stellten fest, dass er glaubhaft gemacht habe, aus „innerer Überzeugung“ zum Christentum konvertiert zu sein und die Religion aktiv zu leben. Der Mann erhielt subsidiären Schutz, wurde jedoch nicht als Flüchtling anerkannt, da der Verfolgungsgrund noch nicht existiert habe, als der Mann noch im Iran lebte.

Die Luxemburger Richter betonten, dass jeder Folgeantrag individuell geprüft werden müsse. Es könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass Folgeanträge, die auf Umständen beruhen, die erst nach Verlassen des Heimatlandes geschaffen wurden, einen Missbrauch darstellen. Wenn die Person glaubhaft macht, aus „innerer Überzeugung“ die Religion gewechselt zu haben und die „Voraussetzungen für eine Qualifizierung als Flüchtling“ erfüllt seien, müsse die Person auch als Flüchtling anerkannt werden.

Werde dagegen eine Absicht nachgewiesen, das Verfahren zu instrumentalisieren, könne der Antrag abgelehnt werden, obwohl die Angst vor Verfolgung im Heimatland begründet ist. In diesem Fall müsse jedoch internationaler Schutz gewährt werden, da die Genfer Flüchtlingskonvention die Ausweisung in Gebiete verbietet, in denen das Leben oder die Freiheit des Antragstellers aufgrund seiner Religion besonders bedroht ist.

Az.: C-222/22




sozial-Köpfe

Justiz

Christine Fuchsloch ist neue Präsidentin des Bundessozialgerichts




Christine Fuchsloch
epd-bild/Bundessozialgericht
Am Bundessozialgericht ist der Wechsel an der Spitze vollzogen. Am 1. März trat Christine Fuchsloch ihr Amt als Präsidentin des obersten deutschen Sozialgerichts an. Ihr Vorgänger, Rainer Schlegel, ging im Februar in den Ruhestand.

Kassel (epd). Christine Fuchsloch (59) hat am 1. März ihr Amt als neue Präsidentin des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel angetreten. Fuchsloch ist die erste Frau in diesem Amt. Sie löste damit Rainer Schlegel als BSG-Präsidenten ab, der in den Ruhestand trat.

Fuchsloch übernimmt mit ihrem Amtsantritt als Präsidentin des Bundessozialgerichts zugleich den Vorsitz in dem für Fragen des Bürgergelds/der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Kinderzuschlagsrechts zuständigen 4. Senat. Die 59-Jährige war bislang Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts.

Fuchsloch studierte Rechtswissenschaften zunächst in Frankfurt am Main, später wechselte sie nach Hamburg in die einstufige Juristenausbildung. Dort war sie nach ihrem Studium zunächst als Rechtsanwältin tätig und promovierte. 1993 begann sie ihre richterliche Laufbahn am Sozialgericht Hamburg.

Von 1998 bis 2001 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Anschließend wechselte sie zum Sozialgericht Berlin und wurde 2004 zur Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ernannt. Ab Juli 2010 war Fuchsloch Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in Schleswig; im Land Brandenburg war sie außerdem von 2009 bis 2019 Richterin des Verfassungsgerichts. Im November 2020 wurde sie zur Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts ernannt.

Am 19. Oktober 2023 wählte der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages Christine Fuchsloch zur Richterin am Bundessozialgericht. Fuchsloch ist durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Europa-, Verfassungs- und Sozialrecht bekannt; sie war unter anderem auch als Expertin in Anhörungen des Deutschen Bundestags zur Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie verschiedener Arbeitsmarktreformen gefragt.

Als Vizepräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, im Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft und in unterschiedlichen Funktionen im Deutschen Juristinnenbund setzt sie sich für einen effektiven und modernen Sozialstaat und eine Gesellschaft ein, die es allen Menschen ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren, und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht.



Weitere Personalien



Annette Kurschus, frühere EKD-Ratsvorsitzende und westfälische Präses, wird Pastorin und Seelsorgerin in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld. Die 61-jährige Theologin beginnt ihre neue Tätigkeit am 1. April. Kurschus war am 20. November als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgetreten. Sie war durch Vorwürfe mangelnder Transparenz im Umgang mit einem mutmaßlichen Fall sexualisierter Gewalt an ihrem früheren Arbeitsort Siegen unter Druck geraten. In Bethel soll Kurschus den Vorsitz der Ethik-Kommission übernehmen und damit „die ethische Positionierung Bethels in den kirchlichen und gesellschaftlichen Debatten vertreten“, wie es hieß. Weitere Aufgaben seien die Leitung des Hauses der Stille - eines Einkehrhauses mit theologischer Bildungsarbeit - sowie seelsorglicher Dienst im Hospiz „Haus Zuversicht“. Kurschus bleibt Pfarrerin der Landeskirche und wird der Tätigkeit in Bethel gemäß dem Pfarrdienstgesetz „zugewiesen“. Bethel ist eines der größten diakonischen Unternehmen Europas.

Eberhard Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg a. D., ist neuer Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK.DD). Silke Vaupel, Direktorin des Arbeitsgerichts Hamm, wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses gewählt. Beide verfügen über Schlichtungserfahrung in Gremien der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie. Die ARK.DD ist zuständig für die Verabschiedung der Arbeitsvertragsrichtlinien und damit für die Regelung der Entgelte und Arbeitsbedingungen für etwa 180.000 Beschäftigte der Diakonie. Der Schlichtungsausschuss ist ein wichtiges Element der Arbeitsrechtssetzung bei Kirche und Diakonie.

Kerstin Vachek ist neue Vorsitzende des Diakoniewerks der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden (EFG) in Baden-Württemberg. Die Gemeindediakonin aus Stuttgart löst Holger Gohla (Karlsruhe) ab, der nach 20 Jahren aus der ehrenamtlichen Vorstandsarbeit ausscheidet. Das Diakoniewerk der EFG in Baden-Württemberg wurde 1969 gegründet und betreibt unter anderem ein Seniorenwohnhaus in Welzheim (Rems-Murr-Kreis). Psychologische Beratungsstellen des Diakoniewerks gibt es in Böblingen, Ludwigsburg und Stuttgart-West. Es ist Mitglied in den Diakonischen Werken Baden und Württemberg.

Peter Brauchle hat bei seiner Verabschiedung in den Ruhestand das Ehrenzeichen der Stiftung Liebenau erhalten. Vor allem die Grundhaltung und die vorbildliche Art, mit der sich der langjährige Mitarbeitervertreter für die Belange der Beschäftigten eingesetzt hat, haben den Vorstand der Stiftung Liebenau dazu bewogen, Brauchle mit dem Ehrenzeichen auszuzeichnen. „Sie haben ein Fundament für die künftige Mitarbeitervertretungsarbeit gelegt“, sagte Vorstand Berthold Broll. Brauchle arbeitete 42 Jahre lang in der Stiftung Liebenau. Der Heilerziehungspfleger engagierte sich seit 1995 in der Mitarbeitervertretung, 2006 übernahm er deren Vorsitz und war von 2019 an Sprecher des gesellschaftsübergreifenden Mitarbeitervertretungsgremiums der Stiftung Liebenau. Auch als Beisitzer in der MAVO-Schlichtungsstelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, dem Kirchlichen Arbeitsgericht der Diözese, engagierte sich Brauchle.

Monika Ankele hat zum 1. März die Professur für Medizingeschichte und Medizinische Museologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin übernommen. Damit verbunden ist die Leitung des Berliner Medizinhistorischen Museums (BMM) der Charité. Ankele kommt von der Medizinischen Universität Wien und folgt auf Thomas Schnalke, der die Professur seit 2000 innehatte und nun im Ruhestand ist.

Julia Disselborg (48) wird neue Vorsitzende der Geschäftsführung des Verbundes Katholischer Kliniken Düsseldorf. Die Ökonomin ist seit 2023 im VKKD als Geschäftsführerin tätig. Sie war davor über 18 Jahren für private, freigemeinnützige und städtische Klinikträger in unterschiedlichen Managementfunktionen tätig, davon zum Großteil als Geschäftsführerin von Kliniken der Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Neben Disselborg werden weiterhin Christian Kemper und Martin Meyer als Geschäftsführer den VKKD führen. Der bisherige Vorsitzende der Geschäftsführung Jürgen Braun verlässt den Verbund auf eigenen Wunsch. Der VKKD zählt nach eigenen Angaben rund 3.200 Mitarbeitende und versorgen jährlich etwa 150.000 Patientinnen und Patienten.

Valentina Malerz hat am 1. März die Verwaltungsleitung im Evangelischen Krankenhaus Hubertus in Berlin-Zehlendorf übernommen. Die Gesundheitsökonomin arbeitete in den vergangenen Jahren unter anderem für das Marienhaus Klinikum Mainz, das Marienhaus Heilig-Geist-Hospital Bingen und war zuletzt als Klinikmanagerin für die Johanniter GmbH in Stendal tätig. In dem 1931 gegründeten Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 200 Betten in Berlin-Zehlendorf werden jährlich etwa 6.500 Patienten stationär und 13.000 Patienten ambulant versorgt. Die Johannesstift Diakonie gAG, zu dem das Evangelische Krankenhaus Hubertus gehört, ist mit rund 10.600 Beschäftigten das größte konfessionelle Gesundheits- und Sozialunternehmen in der Region Berlin und Nordostdeutschland.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis April



März

12.3. Köln:

Seminar „Von der Kostenrechnung zur Managementinformation“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98816-888

12.-14.3. Berlin:

Fortbildung „Beteiligungsorientierte und diskriminierungssensible Arbeit im Quartier“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0174/3154935

14.3. Köln:

Seminar „Steuern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk, Photovoltaikanlagen)“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-375

14.-15.3.:

Online-Veranstaltung „Wohnraum für alle - Ansätze und Möglichkeiten Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Zielgruppen“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

14.-15.3. Berlin:

Tagung „Ohne Papiere, aber nicht ohne Rechte! - Aufenthaltsrechtliche Illegalität in Zeiten restriktiver Migrationspolitiken“

der Katholischen Akademie Berlin

Tel.: 030/283095-148

19.3. Freiburg:

Seminar „Neues vom Bundesarbeitsgericht“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-411

19.3.:

Online-Fortbildung „Ihre Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz - Vertiefungsmodul Spendenwesen“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106

19.3. Berlin:

Seminar „Nachfolge gestalten - Füchrungswechsel bei NPOs“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98816-888

21.3. Berlin:

Seminar „Asyl- und Aufenthaltsrecht für junge Geflüchtete“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828227

21.-22.3.:

Online-Seminar „Einwanderung und Flucht: Wege in die Berufsausbildung“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980325

April

8.-10.4. Freiburg:

Fortbildung „Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler - Wirksame Öffentlichkeitsarbeit in der sozialen Arbeit“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700