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Christine Fuchsloch ist neue Präsidentin des Bundessozialgerichts




Christine Fuchsloch
epd-bild/Bundessozialgericht
Am Bundessozialgericht ist der Wechsel an der Spitze vollzogen. Am 1. März trat Christine Fuchsloch ihr Amt als Präsidentin des obersten deutschen Sozialgerichts an. Ihr Vorgänger, Rainer Schlegel, ging im Februar in den Ruhestand.

Kassel (epd). Christine Fuchsloch (59) hat am 1. März ihr Amt als neue Präsidentin des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel angetreten. Fuchsloch ist die erste Frau in diesem Amt. Sie löste damit Rainer Schlegel als BSG-Präsidenten ab, der in den Ruhestand trat.

Fuchsloch übernimmt mit ihrem Amtsantritt als Präsidentin des Bundessozialgerichts zugleich den Vorsitz in dem für Fragen des Bürgergelds/der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Kinderzuschlagsrechts zuständigen 4. Senat. Die 59-Jährige war bislang Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts.

Fuchsloch studierte Rechtswissenschaften zunächst in Frankfurt am Main, später wechselte sie nach Hamburg in die einstufige Juristenausbildung. Dort war sie nach ihrem Studium zunächst als Rechtsanwältin tätig und promovierte. 1993 begann sie ihre richterliche Laufbahn am Sozialgericht Hamburg.

Von 1998 bis 2001 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Anschließend wechselte sie zum Sozialgericht Berlin und wurde 2004 zur Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ernannt. Ab Juli 2010 war Fuchsloch Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in Schleswig; im Land Brandenburg war sie außerdem von 2009 bis 2019 Richterin des Verfassungsgerichts. Im November 2020 wurde sie zur Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts ernannt.

Am 19. Oktober 2023 wählte der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages Christine Fuchsloch zur Richterin am Bundessozialgericht. Fuchsloch ist durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Europa-, Verfassungs- und Sozialrecht bekannt; sie war unter anderem auch als Expertin in Anhörungen des Deutschen Bundestags zur Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie verschiedener Arbeitsmarktreformen gefragt.

Als Vizepräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, im Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft und in unterschiedlichen Funktionen im Deutschen Juristinnenbund setzt sie sich für einen effektiven und modernen Sozialstaat und eine Gesellschaft ein, die es allen Menschen ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren, und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht.



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