sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

„Das geht ganz schön ans Eingemachte, da fließen auch Tränen“, erzählt Tobias, der in Wirklichkeit anders heißt. Er absolvierte ein Anti-Gewalt-Training in der diakonischen Fachstelle „drobs“ in Lüneburg. Für ihn ist klar: „Das hat mir mein Familienleben gerettet.“ Und auch die anderen Männer zeigen Einsicht, wollen ihre Aggressionen gegen Partnerinnen und Kinder überwinden. Wie das gelingen kann, hat sich unser Autor Detlev Brockes angesehen.

Obdachlose Frauen finden bei der Bahnhofsmission in München zwar einen Platz zum Schlafen. Doch jeden Morgen müssen sie die Einrichtung verlassen. Viele Betroffene, etwa mit psychischen Belastungen, mit Behinderungen oder ältere Frauen, brauchen indes einen geschützten Raum, um zur Ruhe zu kommen und sich für Hilfen zu öffnen. Die Leiterin der Mission, Bettina Spahn, hat ihn mit dem Angebot „Lavendel“ geschaffen - und erhält dafür den Ellen-Ammann-Preis des Katholischen Frauenbundes.

Die Pflege in Deutschland ist dringend reformbedürftig. Und so fordert auch der VDAB den Bund zum schnellen Handeln auf. Doch bevor wirklich Veränderungen vorgenommen werden, soll eine Bund-Länder-Kommission Vorschläge für die Sanierung des Systems vorlegen. „Sie muss mehr leisten als den Status quo zu verwalten“, sagt Geschäftsführer Thomas Knieling. Er fordert einen echten Kurswechsel auf allen Ebenen. Wie der aussehen müsste, schreibt er im Gastbeitrag für epd sozial.

Bürgergeldbezieher, deren Wohnung vor der Räumung steht, stehen unter Zeitdruck. Und doch kann von ihnen verlangt werden, dass sie beim Jobcenter vorab die Zusicherung zur Kostenübernahme ihres anstehenden Umzugs einholen, urteilte das Landessozialgericht Essen. Es reicht nicht, das Amt von der angekündigten Räumung in Kenntnis zu setzen. Die Kläger scheiterten mit ihrer Forderung, rund 1.400 Euro Umzugskosten bezahlt zu bekommen.

Lesen Sie täglich auf dem epd-sozial-Account des Internetdienstes X Nachrichten aus der Sozialpolitik und der Sozialbranche. Auf dem Kanal können Sie mitreden, Ihren Kommentar abgeben und auf neue Entwicklungen hinweisen. Gern antworte ich auch auf Ihre E-Mail.

Ihr Dirk Baas




sozial-In eigener Sache

Das neue epd sozial

Texte, Bilder und Videos in Echtzeit




Das neue epd sozial auf dem Handy
epd-bild/Heike Lyding

Frankfurt a.M. (epd). Zum 1. Juli 2025 präsentiert sich der Branchendienst epd sozial in neuer digitaler Form: als App und Website (Web-App). Leserinnen und Leser erhalten Texte, Bilder und Videos in Echtzeit, optimiert für die mobile Nutzung auf Tablets und Smartphones.

Aber auch am PC können sie sich jederzeit auf https://sozial.epd.de informieren über die Themen Gesundheit, Pflege und Behinderung, über die Arbeitsfelder Kinder, Jugend und Senioren, über Fragen von Familie und Migration sowie über die aktuelle Sozialrechtsprechung.

Ein werktäglich verschickter Newsletter hilft beim schnellen Überblick. App und Website bieten Ihnen auch Zugriff auf das umfangreiche Archiv.

Was müssen Sie tun? Laden Sie sich die App „epd sozial“ aus dem Apple Store oder dem Google Play Store auf das Smartphone und/oder Ihr Tablet. Auf dem PC rufen Sie ab dem 1. Juli die Website https://sozial.epd.de auf.

Anmeldung per Freischaltcode

Die Anmeldung ist ganz einfach: Über den Menüpunkt „Anmelden“ können Sie einen Freischaltcode anfordern, der umgehend an Ihre für Ihr Abonnement hinterlegte Mailadresse geschickt wird. Diese Anmeldung ist nur einmal erforderlich. epd sozial kann auf bis zu drei Geräten gleichzeitig genutzt werden.

Trotz des aktuelleren und moderneren Angebots bleibt der Bezugspreis für epd sozial stabil. Nicht nur deshalb sind wir überzeugt, dass Ihnen unser neues Produkt gefallen wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an sozial@epd.de.

Ihr Team von epd sozial

Dirk Baas

Christina Neuhaus

Nils Sandrisser




sozial-Politik

Kriminalität

Täterarbeit: "Das hat mein Familienleben gerettet"




Sozialarbeiterin Imke Peters spricht mit einem Teilnehmer des Anti-Gewalt-Trainings.
epd-bild/Hans-Jürgen Wege
Für Männer, die ihre Gewalt gegen Partnerin oder Kinder in den Griff bekommen wollen, gibt es besondere Gruppenangebote. Ein Besuch beim Anti-Gewalt-Training in Lüneburg.

Lüneburg (epd). Fred (39) ist Führungskraft im Sozialbereich. Im vergangenen Jahr türmte sich bei ihm beruflich und privat der Stress auf. Wegen Nichtigkeiten wurde er laut gegenüber den Kindern, verpasste ihnen auch mal „einen Klaps auf den Hinterkopf“. Als ihn seine Frau mit den Kindern verließ, stand er „vor einem Scherbenhaufen“.

Tobias (40) ist Vertriebsleiter. Auch bei ihm flammten zu Hause die Aggressionen hoch. Der Familienvater warf mit Gegenständen um sich, trat gegen Türen, schubste einmal seine Frau. „Gerade gegenüber meinen Liebsten habe ich mich so verhalten, als wollten sie mir Böses“, erzählt Tobias. Seine Frau drängte: „So geht das nicht weiter, hol dir Hilfe.“

Teilnehmer müssen 26 Wochen durchhalten

Beide Männer, deren Namen für diesen Bericht geändert wurden, stießen aus eigener Initiative auf das Anti-Gewalt-Training in der Fachstelle „drobs“ in Lüneburg, einer Suchtberatungsstelle der Diakonie. Die Gruppe umfasst sechs bis acht Teilnehmer, die sich wöchentlich für zwei Stunden treffen. 26 Wochen müssen die Teilnehmer durchhalten.

„Das geht ganz schön ans Eingemachte, da fließen auch Tränen“, erzählt Tobias, der das Programm vor kurzem abgeschlossen hat. Für ihn ist klar: „Das hat mir mein Familienleben gerettet.“ Die Notfallambulanz der örtlichen psychiatrischen Klinik habe ihn auf das Anti-Gewalt-Training aufmerksam gemacht.

„Die Männer kommen aus allen Schichten und Altersgruppen“, sagt Sozialarbeiterin Imke Peters. Sie leitet die Gruppe zusammen mit ihrem Kollegen Albrecht von Bülow. „Einen typischen Teilnehmer gibt es nicht“, sagt Peters. „Hier sind Akademiker genauso wie Arbeiter, Männer von Mitte 20 bis weit über 60.“ Aber alle eint: Sie sind durch häusliche Gewalt auffällig geworden, meist gegenüber der Partnerin, manchmal auch gegenüber den Kindern.

Tatrekonstruktion ist wichtiger Baustein

In der Gruppe geht es um Kommunikationsmuster, Rollenbilder und Stressbewältigung. Auch Erfahrungen aus der eigenen Biografie sind ein Thema - womöglich wurde den Männern Gewalt schon von den eigenen Eltern vorgelebt. Ein wichtiger Baustein sei außerdem die „Tatrekonstruktion“, erläutert Imke Peters. Jeder Teilnehmer setzt sich intensiv mit einer Situation auseinander, in der er gewalttätig wurde, und erarbeitet Handlungsalternativen.

„Wir haben uns in der Gruppe die Eskalationsstufen in Konflikten bewusst gemacht“, erzählt Teilnehmer Fred. „Wie schaukelt sich ein Streit auf, wann kann ich noch aussteigen?“ Und auch nur zuzuhören, was andere in der Gruppe erzählen, sei hilfreich.

Tobias beschreibt es mit einem Bild: „Wir haben in dem halben Jahr einen großen Werkzeugkoffer bekommen - einschließlich Anleitung, wie wir die Werkzeuge benutzen können.“ Er habe zum Beispiel die Meditation für sich entdeckt. Und er erinnert sich an eine besonders bewegende Sitzung: Die Teilnehmer sollten einen Brief an sich selbst aus Sicht ihrer Kinder schreiben. „Das hat mich tief in der Seele berührt“, sagt Tobias. Seitdem habe er einen Vorsatz: „Ich möchte nie wieder, dass meine Tochter sagt: Papa ist böse.“

Ministerium gibt Fördergeld

Das Anti-Gewalt-Training läuft in Lüneburg bereits seit 2008. Das niedersächsische Sozialministerium fördert das Programm mittlerweile an elf Standorten im Bundesland mit jeweils 29.000 Euro pro Jahr. Dazu kommen Teilnehmerbeiträge pro Sitzung und Eigenmittel des Trägers.

Neben der Gruppe bietet die Beratungsstelle eine Täter-Sprechstunde an. „Von der Polizei in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg bekommen wir alle Anzeigen wegen häuslicher Gewalt und laden die Männer zum Gespräch ein“, erläutert Imke Peters.

Fred, für den nur noch wenige Sitzungen ausstehen, hat in den vergangenen Monaten einige Scherben zusammengekehrt. Er habe wieder Kontakt zu seinen Kindern, erzählt er. Sie könnten den Vater nun erleben, ohne dass er laut werde. Tobias freut sich über mehr innere Ruhe, achtet besser auf seine Bedürfnisse. „Das Anti-Gewalt-Training“, bekennt er, „hat mich nachhaltig verändert.“

Detlev Brockes


Gesundheit

Ein zweites Leben mit halbem Gewicht




Tonia Bothe kurz vor ihrer Adipositas-OP in Bremen im Februar 2024
epd-bild/Bothe
Von 136 Kilo zum Neuanfang: Tonia Bothe aus Bremen verliert im Kampf gegen Adipositas mehr als nur Gewicht. Zu ihrem Weg gehören ein Sohn, der ihr die Wahrheit sagt, und eine Operation, die alles verändert.

Bremen, Berlin (epd). Als Tonia Bothe mit ihrem Sohn seinen 18. Geburtstag feiert, wird es plötzlich ernst. Unvermittelt sagt er ihr: „Mama, ich habe Angst, dass du bald stirbst, wenn du so weitermachst.“ Ein denkwürdiger Moment für die heute 53-jährige Bremerin, die damals 136,5 Kilogramm auf die Waage brachte. „An diesem Punkt war mir klar: Du musst was machen, sonst behält er Recht.“ Wer sich Fotos von Tonia Bothe von Anfang 2024 anschaut und ihr heute begegnet, denkt unwillkürlich an eine schlechte Retusche. Dabei sitzt ein und derselbe Mensch vor einem - nur mit halb so viel Körpergewicht.

Bis zu ihrem 13. Lebensjahr war Tonia Bothe dünn, erinnert sie sich. „Dann hat mein Vater, als er die Familie verließ, meinen Bruder und mich allein in der Wohnung zurückgelassen - mit leerem Kühlschrank. Es war ein Wochenende, die Geschäfte hatten geschlossen, und wir wollten aus Scham nicht bei den Nachbarn um Essen betteln.“

In jeder Ecke der Wohnung Essen gebunkert

Ein traumatischer Moment, der nachwirkte: „Danach hatte ich in jeder Ecke meiner Wohnung Essen gebunkert, selbst in der Sockenschublade.“ Ständig kämpfte Tonia Bothe seitdem mit ihrem Gewicht: „Ich wurde dick, nahm zwischendurch wieder etwas ab, dann wieder kräftig zu, immer im Wechsel. Dabei habe ich Sport gemacht, vom Formationstanz bis zum Reiten.“

Das Gewicht wurde zum Lebensthema. Nach zwei Scheidungen kam ein neuer Partner, den sie rückblickend einen „Fütterer“ nennt: „Der fand mich nicht attraktiv, wenn ich versuchte, abzunehmen. Dann hat er Gas gegeben, besonders üppig gekocht und gebacken. Irgendwann war der Höchststand mit über 136 Kilo bei 1,67 Meter Körpergröße erreicht.“

Ihre gesundheitliche Situation war bedrohlich: „Ich war schon lange Typ 2-Diabetikerin, hatte seit Ewigkeiten mit Bluthochdruck zu kämpfen und bin die letzten fünf Jahre am Rollator gelaufen.“ Seit 2015 musste sie sich zwölf Knie- und Bein-Operationen unterziehen. „Durch mein Übergewicht war da viel zu viel Druck drauf.“

Stets unter Zwang zur Rechtfertigung

Missbilligende Blicke angesichts der Körperfülle, ob beim Arzt oder in der Freizeit - wer übergewichtig ist, kennt die Sprüche zur Genüge: „Weniger essen, mehr bewegen, dann läuft das schon.“ Das beginne schon in der Kita, weiß Natalie Rosenke, Vorsitzende der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung mit Sitz in Berlin: „Dicke Menschen haben ständig das Gefühl, sie müssen ihre eigene Existenz rechtfertigen.“ Und sie kritisiert: Anstatt hohes Gewicht als Teil der menschlichen Vielfalt zu akzeptieren, werde Dünnsein als Lebensziel und Leistung vermittelt.

Weniger essen, mehr bewegen: Bei Tonia Bothe, wie bei vielen anderen Betroffenen von Adipositas, funktionierte das nicht. Eine Diabetologin regte schließlich an, eine Magen-Bypass-Operation machen zu lassen. Am 12. März 2023 war sie zu einer ersten Untersuchung im Bremer Diakonie-Krankenhaus bei Oberärztin Elena Junghans, den Tag hat sie sich genau gemerkt. „Ich hatte sofort einen Draht zu ihr. Als ich mit meinem Rollator zaghaft reingefahren kam, hatte ich das Gefühl, mich hier öffnen und erzählen zu können, wie ich meine Situation empfinde.“ Im Februar 2024 wurde sie operiert.

Lange Prüfung, ob eine Operation möglich ist

Ob ein Patient grundsätzlich für eine Adipositas-Operation geeignet ist, wird vorab intensiv von Ärzten verschiedener Fachrichtungen überprüft. Auch ein psychologisches Gutachten gehört dazu. Voraussetzung für einen Eingriff dieser Art ist unter anderem, dass Ernährungsberatung, Bewegungstherapie, Diätmaßnahmen, Gruppentherapie wie eine Selbsthilfegruppe und psychologische Betreuung über mindestens sechs Monate zu keiner Gewichtsabnahme führen. Über Operationsmethoden und auch über sogenannte Abnehmspritzen mit dem Wirkstoff Semaglutid informieren Ärzte und Ärztinnen.

Tonia Bothe hatte nach der OP gleich ein Aha-Erlebnis: „Mein Hungergefühl war und blieb weg. Das war eine echte Befreiung für mich, denn seit meinem 13. Lebensjahr hatte sich bei mir alles um Essen gedreht. Mit dem Eingriff hat es bei mir auch im Kopf Klick gemacht.“ Die Gier auf Süßes ist sie seit der OP los. „Für mich war es die einfachste OP und sie hat sofort gewirkt.“

Magen-Bypass war der Wendepunkt

Der Magen-Bypass war ein Wendepunkt, der ihr Leben umkrempelte, wie sie es beschreibt. „Ich habe mich von meinem Partner getrennt, der als 'Fütterer' ein Teil meines Problems gewesen ist.“ Nicht nur 67 Kilo eigenes Gewicht ist Tonia Bothe los, sondern auch den Ballast ihrer Beziehung, wie sie im Nachhinein feststellt. „Diese OP war meine Befreiung, die sich in jeder Hinsicht positiv auswirkt. Jetzt kann ich mein Leben 2.0 in vollen Zügen genießen.“ Insulinspritzen und Blutdrucksenker gehören für sie der Vergangenheit an. „Und mein Rollator staubt im Keller voll“, erzählt sie.

Adipositas-Chirurgin Junghans sieht im Zusammenhang mit den Eingriffen noch viel Aufklärungsbedarf. Statt Patienten zu stigmatisieren, müsse das Unwissen beseitigt werden. „Im Medizinstudium spielt das Thema leider keine große Rolle, es braucht mehr Fortbildungen dazu, wofür Ärztinnen und Ärzten oftmals die Zeit fehlt.“ Tonia Bothe jedenfalls will ihre neu gewonnene Beweglichkeit nicht mehr missen und gibt ihre Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe anderen Betroffenen weiter: „Ich genieße es, wieder am Leben teilnehmen zu können.“

Matthias Dembski, Dieter Sell


Gesundheit

Interview

Expertin: "Dünnsein wird als Lebensziel und Leistung vermittelt"




Natalie Rosenke
epd-bild/Delphine de Ker
Der Verein "Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung" arbeitet seit 20 Jahren daran, Vorurteile zum Thema Körpergewicht abzubauen. Vereinsvorsitzende Natalie Rosenke spricht im Interview mit epd sozial über frühe Diskriminierung, Untersuchungen in der Pferdeklinik und Erwartungen an Menschen mit hohem Gewicht.

Berlin (epd). Der Verein mit Sitz in Berlin hat sich zum Ziel, gesetzt dass Körpergewicht als Diskriminierungskategorie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen wird. „Das Recht auf Diskriminierungsfreiheit ist ein Grundrecht, es ist nicht an gesellschaftlich erwünschtes Verhalten geknüpft“, sagt Natalie Rosenke. Die Fragen stellte Dieter Sell.

epd sozial: Frau Rosenke, worum geht es der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung?

Natalie Rosenke: Wir verorten uns als Menschenrechtsorganisation. Gesundheit, sagen wir, ist nicht als Leistung zu erbringen. Das Recht auf Diskriminierungsfreiheit ist ein Grundrecht, es ist nicht an gesellschaftlich erwünschtes Verhalten geknüpft. Wir haben hier so ein schönes Plakat, auf dem steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Da steht nix von nur bis Größe M. Für uns ist ein Grundverständnis von Gewichtsvielfalt wichtig. Das heißt: Eine hoch gewichtige Person ist keine Person, die es nur noch nicht geschafft hat, dünn zu werden, sondern hohes Gewicht ist Teil der menschlichen Vielfalt. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Dicke Menschen haben ständig das Gefühl, sie müssen ihre eigene Existenz rechtfertigen.

epd: Wo erleben Sie Diskriminierung?

Rosenke: Das beginnt schon in der Kita, denn dicke Kinder werden problematisiert. So wird ihnen schon früh vermittelt, dass sie nicht das geliebte Kind, sondern vor allem das Problem ihrer Eltern sind. Sie werden beim Spielen gemieden und es gibt Gleichsetzungen, die schon im Kita-Alter beginnen: Dick gleich ungesund, nicht sportlich, weniger gebildet. Dann heißt es: Du musst ja nur wollen, wir haben ja alle Mittel, damit du schlank wirst. Dünnsein wird als Lebensziel und Leistung vermittelt. Eine Leistung, von der erwartet wird, dass sie erbracht wird. Das macht etwas mit den Kindern, wenn das Gewicht so stark in den Fokus kommt, so stark bewertet wird. Studien zeigen, dass es bei Heranwachsenden, die Gewichtsdiskriminierung erleben, eine höhere Rate an depressiven Verstimmungen, Suizidgedanken und Suiziden gibt als bei Kindern, die diese Erfahrung nicht machen.

epd: Die Schulzeit hat eine besondere Bedeutung ....

Rosenke: In der Schule kommt verstärkt Mobbing hinzu und Studien zeigen, dass dicke Kinder schlechter benotet werden. Hochgewichtige Körper werden verbunden mit Eigenschaften wie leistungsschwach, faul, achtet nicht auf sich, willensschwach. All das führt zu deutlich schlechteren Startbedingungen für den späteren Einstieg ins Berufsleben.

epd: In welchem Bereich haben hoch gewichtige Menschen das größte Risiko, diskriminiert zu werden?

Rosenke: Das ist der Bereich, in dem wir alle auf eine gute Versorgung angewiesen sind: im Gesundheitswesen. Schon wenn eine hoch gewichtige Person eine Arztpraxis betritt, ist sie in den seltensten Fällen ein unbeschriebenes Blatt. Da werden bestimmte Werte sofort geprüft: der Blutdruck, das Cholesterin, der Zuckerwert. Hoch gewichtige Menschen haben oft das Gefühl, dass es bei der Diagnostik nicht darum geht, ergebnisoffen zu schauen, wo könnten die Beschwerden herkommen, sondern dass sich der Blick auf bestimmte Annahmen verengt. Da gibt es dann natürlich auch Fehldiagnosen. Manchmal gibt es sogar Behandlungsverweigerungen, etwa beim Orthopäden, der bei Knieproblemen sagt: 'Das ist ja nicht verwunderlich, kommen Sie mal mit 20 Kilo weniger wieder, dann schaue ich mir das auch an'. Ich sag' mal: Eine Diät hat noch keinen Bänder- oder Meniskusriss geheilt.

epd: Was ist zu den medizinischen Hilfen zu sagen?

Rosenke: Dazu kommt, dass im Bereich der medizinischen Hilfsmittel und Geräte oftmals die passende Ausstattung fehlt. So sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine Blutdruckmanschette verfügbar ist, die auch für einen dicken Arm geeignet ist, denn eine zu kleine Manschette treibt die Werte nach oben und ist schmerzhaft. In der Fläche haben wir außerdem das Problem, dass es zu wenige offene CT- und MRT-Geräte gibt. Entweder sind die Anfahrtswege zu weit und der Patient verzichtet auf dieses Diagnoseverfahren. Oder es gibt die ethisch zwar fragwürdige, aber immerhin existente Möglichkeit der Untersuchung in einer Pferdeklinik. Dann sagt aber die Kasse: Sorry, das ist Veterinärmedizin, das geht nicht. Da kratzt vieles an der Menschenwürde und an der Qualität der Versorgung. Das beginnt schon bei Nachthemden im Krankenhaus, die nicht groß genug sind, um den Körper vollständig zu bedecken.

epd: Was ist das wichtigste Ziel der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung?

Rosenke: Ganz klar, dass Körpergewicht als Diskriminierungskategorie politisch und gesetzlich anerkannt wird. Konkret: dass es in Paragraf 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufgenommen wird, dem Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene. Dort stehen sechs Diskriminierungskategorien, auf die sich Menschen berufen können, wenn sie Schutz suchen. Für die Diskriminierung anhand von Körpergewicht gibt es den nicht.

epd: Das heißt?

Rosenke: Wir brauchen ein Umdenken in der Gesellschaft, einen anderen Blick auf den hoch gewichtigen Körper. Dafür ist die gesetzliche Anerkennung als Weichenstellung eine zentrale Voraussetzung. Dann erst werden Fördermittel frei, damit Organisationen zu dem Thema arbeiten können. Dann könnte eine Struktur geschaffen werden, die Gewichtsdiskriminierung entgegenwirkt. Das können zum Beispiel Antidiskriminierungs-Beratungsstellen sein, die das Thema aufnehmen. Das kann auch bedeuten, einen nationalen Aktionsplan gegen Körperhass und Gewichtsdiskriminierung aufzustellen. Wir haben mit Blick auf den Körper ja auch ein Grundproblem, weil Körpernormierung und -optimierung immer mehr mit einer Erwartungshaltung verknüpft sind. Das beginnt mit dem kleinen Satz: Mach doch mal was aus dir. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung steht viel zu oft infrage.

Dieter Sell


Bundesregierung

Arbeitsministerium bringt zentrale Rentenmaßnahmen auf den Weg




Rest eines Wahplakates zum Thema Rente
epd-bild/Heike Lyding
Sicherung des Rentenniveaus und Ausweitung der Mütterrente: Das Bundesarbeitsministerium schiebt zentrale rentenpolitische Vorhaben der schwarz-roten Koalition an. Das verursacht zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe.

Berlin (epd). Die Bundesregierung geht die Umsetzung wichtiger Vorhaben in der Rentenpolitik an: Das Rentenniveau soll bis mindestens 2031 bei 48 Prozent bleiben und die sogenannte Mütterrente ausgeweitet werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der am 26. Juni dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag. Aus Regierungskreisen hieß es, das Paket solle noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden.

Beim Rentenniveau ist vorgesehen, die derzeit geltende Höhe von 48 Prozent bis ins Jahr 2031 fortzuschreiben. Das Rentenniveau beschreibt die Relation zwischen einer Standardrente, die rechnerisch nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen gezahlt wird, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit der Fortschreibung werde „die Abkopplung der Renten von den Löhnen“ verhindert, heißt es in dem Entwurf.

Ziel: Rentenniveau von 48 Prozent über 2031 hinaus

Im Jahr 2029 soll die Regierung dem Papier zufolge einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung vorlegen. „Ziel dieses Berichts ist es, zu prüfen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus beizubehalten.“

„Das neue Rentenpaket wird in den nächsten 15 Jahren rund doppelt so teuer wie zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen die Renten auch nach 2031 höher ausfallen als nach bislang geltendem Recht. Dabei können wir es uns nicht leisten, dass die Rentenausgaben noch stärker als ohnehin steigen“, rügte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung und des Sozialsystems werde mit diesem Rentenpaket weiter erschwert. „Ich erwarte von der Bundesregierung eine realistischere Rentenpolitik, die Finanzierung und Demografie in den Mittelpunkt rückt.“

Der Entwurf sieht zudem vor, die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Dabei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Rentenpunkte für Erziehungszeiten. Bisher gibt es für die Erziehung von Kindern - auch durch Männer -, die vor 1992 geboren wurden, einen geringeren Aufschlag. Dieser soll angehoben werden und dann auf dem gleichen Niveau liegen wie in Fällen, in denen die Kinder später geboren wurden. Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen.

VdK für schnellere Lösungen

Die Ausweitung soll 2028 in Kraft treten - dies stößt auf Kritik des Sozialverbands VdK. Es müssten „schnellere Lösungen her“, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Frauen mit sehr kleinen Renten bräuchten zügig Verbesserungen.

Die bald eingesetzte Rentenkommission muss aus der Sicht des Verbandes „auf den Tisch bringen, dass das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente nicht ausreicht“. Ein Lebensstandard sicherndes Rentenniveau von 53 Prozent bleibe auf der Agenda. Der VdK werde dazu Finanzierungsvorschläge in die Kommission einbringen.

Schließlich geht es in dem Papier noch um das Weiterarbeiten nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Bisher ist es in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Künftig soll dies für Menschen jenseits des Renteneintrittsalters nicht mehr gelten. Sie könnten dann befristet wieder in ihre alte Firma zurückkehren. Es sollen auch mehrere Befristungen hintereinander möglich sein.

Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt steigen

Das Paket geht auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück. Die Pläne zum Rentenniveau und zur Mütterrente kosten einiges: Dem Entwurf zufolge lassen die Maßnahmen die Rentenausgaben im Jahr 2028 um 4,4 Milliarden Euro steigen. In den Folgejahren erhöht sich die Summe jeweils; 2031 liegt sie bei 15,7 Milliarden Euro.

Dementsprechend steigen auch die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung. Für die Mütterrente sollen ab 2028 jährlich fünf Milliarden Euro fließen. Für die Aufrechterhaltung des Rentenniveaus sind es zunächst 4,1 Milliarden Euro, bis 2031 steigt der Betrag auf 11,2 Milliarden Euro.

Der Beitragssatz, der aktuell bei 18,6 Prozent liegt, steigt dem Entwurf zufolge 2027 auf 18,9 Prozent. Ab 2028 soll er bei 20,0 Prozent liegen und 2031 auf 20,3 Prozent angehoben werden.

Christina Neuhaus


Arbeit

Hintergrund

Mindestlohn-Entscheidung schon vorab schwer umstritten




Themenfoto zum Mindestlohn
epd-bild/Tim Wegner

Berlin (epd). Der Fristablauf naht: Bis Ende Juni muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wo die Lohnuntergrenze in den Jahren 2026 und 2027 liegen soll. Für Freitag wird deren Empfehlung erwartet. Die Kommission soll unabhängig agieren - gleichwohl läuft die politische Debatte bereits auf Hochtouren. Ein Überblick:

Wie setzt sich die Mindestlohnkommission zusammen?

In dem Gremium sitzen drei Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite und ebenso viele der Arbeitnehmerseite. Hinzu kommt der oder die Vorsitzende. Für die Besetzung dieses Postens schlagen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam jemanden vor. Außerdem gehören der Kommission zwei Personen aus der Wissenschaft an, die aber nur beratend tätig und nicht stimmberechtigt sind. Die Kommission wird jeweils für fünf Jahre berufen. Sie legt in der Regel alle zwei Jahre einen Bericht vor und fällt einen Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns. Verbindlich wird der Beschluss durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung.

Wie berechnet die Kommission die Höhe des Mindestlohns?

Laut Mindestlohngesetz nimmt die Kommission eine „Gesamtabwägung“ vor. Die Lohnuntergrenze soll demnach „zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen und zugleich Beschäftigung nicht gefährden. Als Orientierung dient laut Gesetz die Entwicklung der Tariflöhne.

Die Debatten zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite dürften hitzig ausfallen, wie Interviewäußerungen von zwei Kommissionsmitgliedern im Mai zeigten: Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, bezeichnete 15 Euro pro Stunde als „Lohnpopulismus“. Die Zahl entbehre „jeglicher rationalen Grundlage“. Dagegen sagte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), er gehe davon aus, dass die Kommission einen Mindestlohn von „ungefähr 15 Euro“ beschließen könne.

Was steht im Koalitionsvertrag?

Laut dem Vertragstext soll sich die Mindestlohnkommission „sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten“ orientieren. Der Bruttomedianlohn wird im Mindestlohngesetz bisher nicht erwähnt, wohl aber in der EU-Mindestlohnrichtlinie und auch in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission. Median bedeutet, dass genau die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr verdient und die andere Hälfte weniger.

Im Koalitionsvertrag folgt dann noch der Satz: „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“ Führende Stimmen aus der SPD pochen auf diese Zahl und wollen sie per Gesetzesänderung festlegen, falls der Kommissionsbeschluss deutlich darunter bleibt. Die Union will davon nichts wissen. Für zusätzliche Diskussionen sorgt diese Woche ein Vorstoß des Bauernverbands, Saisonkräften in der Landwirtschaft weniger als Mindestlohn zu zahlen. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) findet das überlegenswert, das SPD-geführte Arbeitsministerium hält die Idee für rechtswidrig.

Wäre eine politische Festlegung des Mindestlohns ein Novum?

Nein. Bei der Einführung des Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 wurde er gesetzlich auf 8,50 Euro festgesetzt. Danach war die Kommission am Zug - mit einer Ausnahme: Zum 1. Oktober 2022 stieg der Mindestlohn dank einer Gesetzesänderung deutlich auf zwölf Euro. Das ging auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zurück. Seit Beginn des laufenden Jahres liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 Euro pro Stunde

Christina Neuhaus


Bundesregierung

Evaluation bescheinigt Prostitutionsgesetz "beachtliche Erfolge"




Plakat der Dortmunder Mitternachtsmission gegen Zwangsprostitution (Archivbild)
epd-bild/Friedrich Stark
Seit 2017 gilt das Prostitutionsgesetz, jetzt liegt ein erster Bericht zur Evaluation vor. Er sieht "beachtliche Erfolge". Ganz anders beurteilt der Bundesverband LSVD⁺ die Lage. Das Gesetz sei "kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Ausbeutung und Gewalt".

Berlin (epd). Eine wissenschaftliche Evaluation sieht das seit 2017 geltende Prostitutionsschutzgesetz weitgehend als Erfolg. Es handele sich um ein Gesetz, „das durchaus beachtliche Erfolge vorweisen kann“, heißt es in einer Kurzzusammenfassung des knapp 700-seitigen Evaluationsberichts des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, der am 24. Juni vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht wurde.

Mit dem Gesetz wurden eine Anmeldepflicht für Prostituierte, eine Erlaubnispflicht für entsprechende Gewerbe und eine Kondompflicht eingeführt. Viel spreche dafür, dass es gelinge, Prostituierte im Rahmen des Anmeldeverfahrens über ihre Rechte zu informieren und über gesundheitliche Risiken aufzuklären, heißt es in der Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse des Berichts, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Es sei auch anzunehmen, dass sich die Arbeitsbedingungen von Prostituierten und die Möglichkeiten der staatlichen Überwachung der Gewerbe verbessert hätten.

Expertinnen und Experten sehen Nachschärfungsbedarf

Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sehen aber auch Nachschärfungsbedarf. Zu den Schwächen des Gesetzes zählen sie, dass die Akzeptanz des Anmeldeverfahrens wegen befürchteter Stigmatisierung niedrig ist und Behördenmitarbeitende zu wenig geschult sind, um Zwangsprostitution zu erkennen. Zudem sei das Gesetz „nicht mit letzter Konsequenz“ am Schutz der Prostituierten ausgerichtet, sondern andere Interessen wie etwa eine leichte Besteuerung der Sexarbeiterinnen bestimmten die Ausgestaltung mit.

Für die Evaluation hat das Forschungsteam den Angaben zufolge gut 2.300 Prostituierte, 800 Behördenmitarbeitende, 3.400 Freier und 280 Gewerbetreibende befragt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, der Bericht diene „als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland“. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen seien wichtige Aufgaben. Sie kündigte eine unabhängige Expertenkommission an, „um mithilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen“.

Verband: Sexarbeit vollständig entkriminalisieren

Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt, forderte zur Veröffentlichung der Evaluation die vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit. „Das Prostituiertenschutzgesetz ist kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Ausbeutung und Gewalt.“ Menschenhandel, sei es zur Arbeitsausbeutung oder zur sexuellen Ausbeutung, sei eine Menschenrechtsverletzung, für deren strafrechtliche Verfolgung es in Deutschland und der EU richtigerweise bereits spezifische gesetzliche Regelungen gebe. „Staatliche Überwachung in Form einer Anmeldepflicht, wie im ProstSchG, schützt Sexarbeitende nicht.“

Die aktuell an das Gesetz geknüpften Beratungs-, Versorgungs- und Sozialleistungen müssten auf andere Weise gewährleistet werden. „Diskriminierungsschutz muss ohne Registrierungspflicht konzipiert und maßgeblich verbessert werden“, sagte Träbert.

Der Verband begrüße den angekündigten Einsatz einer unabhängigen ExpertInnenkomission - unter der Voraussetzung, „dass diese die Expertise von Sexarbeitenden selbst zentral miteinbezieht“.

Forderung nach Reform des Schutzgesetzes

Maike van Ackern, Vorstandsvorsitzende des Bündnisses der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufaS) betonte: „Im Rahmen der aktuellen Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes muss sichergestellt werden, dass nicht weitere Hürden und Repressionen geschaffen werden, sondern dass Rechte, Schutz und Teilhabe der Sexarbeitenden gestärkt werden.“ Es sei an der Zeit, dass wir als Gesellschaft und insbesondere die Politik ihre Verantwortung wahrnehme. Sie forderte, dass das Schutzgesetz reformiert wird und dass es sich gegen Diskriminierung und Bevormundung und für mehr Rechte von Sexarbeitenden ausspricht.

Weitere Forderungen des bufaS: Der Prostitutionsausweis sollte ersatzlos abgeschafft werden. Zudem sollten die Zugangsbarrieren zur gesetzlichen Krankenversicherung abgebaut werden. Die Fachberatungsstellen sollten auskömmlich finanziert sein und ihre Arbeit einheitlichen Standards unterliegen.

Ministerin Priens Partei hatte sich in der vergangenen Wahlperiode vom Prostitutionsschutzgesetz abgewendet und es als gescheitert beurteilt. Die Unionsfraktion setzte sich aus der Opposition heraus für ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell ein. Danach machen sich Freier strafbar, die sexuelle Dienstleistungen kaufen, Prostituierte aber nicht. Als erstes Land hatte Schweden die Freierbestrafung eingeführt.

Corinna Buschow, Dirk Baas


Migration

SVR: Neues EU-Asylsystem braucht mehr Verbindlichkeit



Berlin (epd). Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat den neuen Verteilschlüssel der 2024 beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) genauer unter die Lupe genommen und plädiert für mehr Verbindlichkeit. „In der aktuellen Konzeption ist fraglich, ob der neue Solidaritätsmechanismus, der im Juni 2026 starten soll, wirklich dafür sorgen wird, dass die EU-Mitgliedstaaten sich solidarischer als in der Vergangenheit verhalten“, sagte Fabian Gülzau, wissenschaftlicher Mitarbeiter im SVR, laut einer Mitteilung.

Er hat gemeinsam mit Jan Schneider, Leiter des Forschungsbereichs, die geplanten Regelungen untersucht und die Ergebnisse unter dem Titel „Faire Umverteilung oder à-la-carte-Solidarität? Der Solidaritätsmechanismus in der neuen Asyl- und Migrationsmanagementverordnung“ publiziert.

Länder können Aufnahmeverpflichtungen umgehen

„Unsere Analyse zeigt ein strukturelles Dilemma: Da das Prinzip der de-facto-Zuständigkeit für Asylverfahren beim Ersteinreisestaat weitgehend erhalten bleibt, sind die Mitgliedstaaten auch künftig je nach geografischer Lage unterschiedlich stark von der Zuwanderung schutzsuchender Menschen betroffen“, so der Fachmann. Ob der neue Verteilschlüssel für Übernahmen durch andere Mitgliedstaaten dann wirklich dazu führe, dass Schutzsuchende gerechter verteilt werden, sei offen.„ Denn aufnahmeunwillige Länder könnten sich durch finanzielle Solidaritätsbeiträge sowie andere Maßnahmen von ihren Verpflichtungen “freikaufen".

Die Grundidee des Solidaritätsmechanismus sei zwar richtig, hob Schneider hervor. „Für eine tatsächlich gerechtere Verteilung wäre es aber wichtig, den Mechanismus verbindlicher zu gestalten“, sagte er. Er plädierte dafür, dass jeder Mitgliedstaat „perspektivisch zumindest einen verpflichtenden Mindestanteil an Schutzsuchenden aufnehmen muss“.



Studie

Integration: Neue Kontakte von Geflüchteten sind sehr wichtig



Berlin (epd). Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) liefert neue Einblicke, wie und in welchem Umfang Schutzsuchende neue Kontakte in Deutschland aufbauen. Dafür untersuchten die Autorinnen und Autoren das Verhalten von Geflüchteten aus Syrien und Eritrea. Es sei für eine gelingende Integration überaus wichtig, die Fähigkeit von Schutzsuchenden zum Aufbau neuer Beziehungen zu fördern, heißt es in einer Mitteilung des Instituts.

Dabei könnten niedrigschwellige Begegnungsorte hilfreich sein. Auch die gezielte Einbindung von Ehrenamtlichen kann demnach helfen, neue soziale Brücken zu schlagen. „Soziale Netzwerke leisten nicht nur Unterstützung im Alltag, sondern tragen wesentlich zur Integration und psychischen Stabilität von Schutzsuchenden bei“, so Ludovica Gambaro, Mitautorin der Studie. Eine vorausschauende Integrationspolitik sollte deshalb Räume für neue soziale Bindungen ermöglichen und stärken, so das Fazit.

Zeitraum von 2013 bis 2019 untersucht

Zum Hintergrund: Etwa 975.000 Menschen aus Syrien und knapp 85.000 aus Eritrea lebten Ende 2024 in Deutschland. Die Studie hat sich auf Menschen fokussiert, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland kamen. Dabei trat zutage, dass die Schutzsuchenden in großer Zahl neue soziale Kontakte aufbauen - und dass diese für ihre Integration und ihr Wohlbefinden wichtig sind.

Die Ergebnisse basieren auf der repräsentativen Erhebung „Forced Migration and Transnational Family Arrangements“ (TransFAR), bei der im Sommer 2020 bundesweit 1.458 Schutzsuchende aus Syrien und Eritrea befragt wurden. Im Fokus steht dabei die Rolle neu aufgebauter Beziehungen für emotionale und praktische Unterstützung sowie gemeinsam verbrachte Freizeit.

Helfende Unterstützer zählen zu den häufigsten Kontakten

Wie aus der Studie hervorgeht, haben rund drei Viertel der Befragten innerhalb der ersten Jahre nach ihrer Ankunft neue Kontakte in Deutschland aufgebaut. Fast die Hälfte derjenigen, die den Neuankömmlingen praktische Unterstützung leisten, etwa bei Behördengängen oder bei der Jobsuche, sind Personen, die die Schutzsuchenden erst in Deutschland kennengelernt haben. Das trifft auch auf Personen zu, mit denen sie ihre Freizeit zusammen verbringen.

Die neu geknüpften Kontakte bezeichnen die Befragten überwiegend als Freundinnen, Freunde oder Bekannte, die für emotionale Unterstützung und für die gemeinsame Freizeitgestaltung sehr wichtig seien. „Soziale Beziehungen können sowohl den Zugang zu relevanten Informationen erleichtern als auch wesentlich zum Wohlbefinden von Schutzsuchenden beitragen“, hieß es. Für praktische Hilfen wiederum sind auch Personen aus der Geflüchtetenhilfe - oft aus Deutschland - wichtig: 35 Prozent der neu Kennengelernten, die praktische Unterstützung bieten, sind ehrenamtlich oder professionell Helfende.

Ein weiteres zentrales Ergebnis der Untersuchung: Unverheiratete Schutzsuchende oder jene, die allein nach Deutschland kamen, haben deutlich häufiger neue Beziehungen aufgebaut. Wer hingegen gemeinsam mit anderen einreiste oder bereits Menschen in Deutschland kannte, verlässt sich stärker auf bestehende Bindungen.

Dirk Baas


Baden-Württemberg

Zahl der Organspenden wächst gegen den Bundestrend



Stuttgart (epd). Die Zahl der gespendeten Organe in Baden-Württemberg ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Sie wuchs von 341 im Jahr 2020 auf 417 im Jahr 2024, teilte das Gesundheitsministerium in einer am 23. Juni veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mit. Der Anstieg sei gegen den Bundestrend erfolgt, der im selben Zeitraum einen Rückgang verzeichnet habe.

Die Zahl der Menschen, die mangels eines Spenderorgans sterben, geht im Südwesten zurück. Waren es 2020 noch 103 Personen auf der Warteliste, lag die Zahl 2024 bei 66. Die Zahl der durchgeführten Transplantationen nimmt nach einem Rückgang während der Corona-Pandemie wieder zu. Nach 335 Eingriffen im Jahr 2022 stieg sie im vergangenen Jahr auf 384.

48 Prozent potenzieller Spenden abgelehnt

Ein zentrales Problem bleibt laut Ministerium die fehlende Zustimmung zur Spende. Im Jahr 2024 wurden 48 Prozent der potenziellen Organspenden abgelehnt. Diese Quote ist leicht rückläufig, sie entspricht genau dem Bundesdurchschnitt. In den meisten Fällen entschieden sich die Angehörigen auf Basis des mutmaßlichen Willens des Gestorbenen oder aufgrund eigener Wertvorstellungen gegen eine Spende, hieß es.

Um die Entscheidung zur Organspende zu erleichtern, wirbt das Land für das im März 2024 gestartete digitale Organspenderegister. Die Landesregierung bezeichnet es als „wertvolle Ergänzung zum Organspendeausweis und zur Patientenverfügung“. Bundesweit haben sich seit dem Start rund 322.000 Menschen registriert.

Angesichts des Organmangels befürwortet die Landesregierung zudem eine Diskussion über die Spende nach Herztod, die in anderen Ländern praktiziert wird. Vor einer möglichen Einführung sei aber eine „sorgfältige politische und gesellschaftliche Debatte“ unverzichtbar. Bislang ist das entscheidende Kriterium für eine Organentnahme der Hirntod.




sozial-Branche

Armut

Lavendel für obdachlose Frauen




Bettina Spahn von der Bahnhofsmission München in einem der beiden Zimmer des Projekts Lavendel
epd-bild/Rudolf Stumberger
Ein Vorzeigeprojekt der Münchner Bahnhofsmission trägt den Namen "Lavendel". Es bietet im geschützten Umfeld Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Frauen. Die vorbildliche Initiative erhält nun den Ellen-Ammann-Preis des Katholischen Frauenbundes.

München (epd). Münchner Hauptbahnhof, Gleis 11. Hier leuchtet auf gelbem Hintergrund der Schriftzug „Bahnhofsmission“ auf, darunter befinden sich die Räume der Hilfsorganisation, die auf das Jahr 1897 zurückgeht. Wer die Räume betritt, sieht rechter Hand eine Bank, auf der Hilfesuchende auf ihren Beratungstermin warten. Ihre Zahl steigt seit Jahren an, weiß Bettina Spahn, die seit zehn Jahren die katholische Bahnhofsmission leitet: „Armut und Mangel als gesamtgesellschaftliches Phänomen zeigen sich hier konkret.“

Linker Hand sitzen Obdachlose an Tischen und essen die Leberkäsbrote, die hier verteilt werden. Die Zahl dieser Menschen in Not ist von 186.000 im Jahr 2022 auf 300.000 in 2024 gestiegen. Der überwältigende Teil der Bedürftigen, so die Statistik der Bahnhofsmission, waren Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, darunter viele mit Migrationshintergrund. Auch psychische Erkrankungen und Suchtabhängigkeit spielen eine größer werdende Rolle. Relativ klein hingegen war die Zahl der betreuten „normalen“ Reisenden. 2024 waren es lediglich 3.374.

Besonders belastete Frauen brauchen Stabilisierung

Der Raum, wo tagsüber Brote ausgegeben werden, wird nachts zum Schlafraum für obdachlose Frauen. 2.200 Übernachtungen zählte die Bahnhofsmission im Vorjahr. Aber: „In unseren Räumlichkeiten können wir Frauen nur zwischen 21.30 Uhr und 7.00 Uhr Schutz und Ruhe bieten“, so die Missionsleiterin. Tagsüber ist die Einrichtung zu. „Aber es gibt Frauen, die brauchen mehr als eine Isomatte.“ Frauen mit psychischen Belastungen, mit Behinderungen oder ältere Frauen.

Für sie hat Spahn seit 2019 ein spezielles Betreuungskonzept entwickelt: das Angebot „Lavendel“. Dazu hat die Bahnhofsmission in einer nahen Pension zwei Zimmer angemietet. Seit April 2020 - mitten im Corona-Lockdown - bietet die Hilfseinrichtung einen Katzensprung vom Bahnhof entfernt ein Vierbettzimmer für in Not geratene Frauen. Und seit Oktober 2023 im „Lavendel II“ einen zweiten Schutzraum mit weiteren vier Betten - Brücke und Haltepunkt für Frauen in akuten körperlichen oder seelischen Notlagen, bis sie in eines der bestehenden Hilfsangebote vermittelt werden können.

Aufenthalt ist nicht begrenzt

In den Räumen mit Waschbecken stehen neben den Betten auch abschließbare Schränke zur Verfügung. Toilette und Dusche sind auf dem Gang. „Hier können die Frauen eine Zwischenzeit verbringen“, sagt Bettina Spahn, der Aufenthalt wäre, bis sie in eine andere Einrichtung überwechseln. Bleiben können sie von einigen Tagen bis einigen Wochen, auch tagsüber, und es gibt ein Frühstück.

Der Name „Lavendel“ für das Projekt hat sich ergeben, weil bei Bezug die Zimmer in einem blassen Lila gestrichen waren. Finanziert wurde ein Zimmer zunächst vom Erzbistum München-Freising, heute finanziert die Stadt München die beiden Räume dauerhaft, so wie auch die pädagogischen Betreuungsstunden.

„Es hat sich gezeigt, der Bedarf ist da“, berichtet Spahn. Im Jahr 2024 verzeichnete die Bahnhofsmission 1.935 Übernachtungen in den „Lavendel“-Räumen. Besonders dankbar sind Spahn und Barbara Thoma, die Leiterin der Evangelischen Bahnhofsmission, auch der Pension, die seit 2020 einen Mietvertag zu günstigen Konditionen anbietet. Die Möblierung konnte komplett aus Spendenmitteln finanziert werden.

Anerkennung durch Ellen-Ammann-Preis

Die beiden Leiterinnen der ökumenisch getragenen Bahnhofsmission sind sich einig: Für viele Frauen sei eine weitere Beratung und Betreuung erst nach der Stabilisierungsphase im „Lavendel“sinnvoll und praktisch auch machbar. Für diese Konzeption wurde Bettina Spahn vom Katholischen Deutschen Frauenbund Bayern mit dem Ellen-Ammann-Preis ausgezeichnet. Der wird alle zwei Jahre vergeben und erinnert an die Gründerin der Münchner Bahnhofsmission.

Ammann war eine schwedische Frauenrechtlerin, die die erste katholische Bahnhofsmission Deutschlands gründete. Sie wollte junge Frauen vom Land, die auf Arbeitssuche in die Großstadt kamen, vor unseriösen Arbeitsvermittlern schützen. Sie wurde als Anlaufstelle für Menschen in Not und Reisende etabliert und wird bis heute von der katholischen und evangelischen Kirche gemeinsam getragen. Der Preis, der an insgesamt fünf Frauen vergeben wurde, wird am 1. Juli von Ilse Aigner (CSU), Landtagspräsidentin im Bayerischen Landtag, überreicht.

Rudolf Stumberger


Haushaltsentwurf

Sozialverbände dringen auf mehr Geld für soziale Infrastruktur




Schuldnerberatung der Diakonie Osnabrück (Archivbild)
epd-bild/Detlef Heese
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Haushaltsentwurf 2025 ins Kabinett gebracht. Trotz geplanter hoher Neuverschuldung dringen Sozialverbände auf mehr Geld für Kinder und Familien. Auch müsse mittels Reformen die soziale Infrastruktur massiv gestärkt werden.

Berlin (epd). Der „Ratschlag Kinderarmut“, ein Zusammenschluss von 52 Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, beklagte die falsche Gewichtung bei den Investitionen. Das Bündnis forderte die Bundesregierung in einer gemeinsamen Erklärung auf, entschlossen in die soziale Infrastruktur zu investieren. „Besonders Kinder und Familien in Armut sind auf funktionierende Bildungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote angewiesen. Investitionen in Kinder und Jugendliche sind als Investitionen in Wohlstand und Demokratie zu begreifen“, heißt es in der Mitteilung vom 26. Juni.

Die Diakonie Deutschland, die den Appell unterstützt, verwies darauf, dass es wichtig sei, benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Startchancen zu ermöglichen. In Deutschland seien mehr als 2,8 Millionen Kinder von Armut betroffen. Unter anderen haben neben der Diakonie auch der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, der Sozialverband VdK und das Deutsche Kinderhilfswerk den Appell unterzeichnet.

„Investitionen in Wohlstand und Demokratie“

Investitionen in Kinder und Jugendliche seien Investitionen in Wohlstand und Demokratie, heißt es in der Erklärung. Solche Investitionen zahlten sich langfristig aus, da sie zu mehr Wachstum, weniger Armut und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt führten. Der am 24. Juni vom Bundeskabinett gebilligte Haushaltsentwurf sieht für 2025 Ausgaben von rund 503 Milliarden Euro vor. Er muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Noch immer entscheide in Deutschland die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern, bemängeln die Verbände: „Wirtschaft und Gesellschaft können jedoch ihr volles Potenzial nicht entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird.“

Fülle von Maßnahmen angemahnt

Es brauche mehr Geld für Bildung sowie für die Bekämpfung der Kinderarmut und des Fachkräftemangels im Bildungssystem, hieß es weiter. Die Liste reiche von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis zu maroden Schultoiletten. Notwendig sei eine Palette an Maßnahmen, darunter eine bedarfsgerechte frühkindliche Bildung, mehr Haushaltsmittel gegen Kinderarmut, eine verlässliche Finanzierung der Jugendsozialarbeit oder kostenlose Mittagessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner nahm den Bund in die Pflicht. „Statt die Zukunft der jungen Generation kaputtzusparen, müssen jetzt schnellstmöglich die Sozial- und Bildungsetats ertüchtigt werden.“ Neben armutsfesten Sozialleistungen brauche es Investitionen in die soziale Infrastruktur. „Die Kinder- und Jugendhilfe muss im laufenden Gesetzgebungsverfahren als Förderziel des Sondervermögens explizit benannt werden“, sagte die Präsidentin. Die nötigen Milliarden für eine Infrastrukturoffensive und eine bessere finanzielle Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen könne die neue Bundesregierung durch eine Absenkung der Kinderfreibeträge einspielen und dadurch auch noch der Privilegierung reicher Familien ein Ende setzen.

Soziale Ungleichheiten kompensieren

„Der Koalitionsvertrag verspricht massive Investitionen in Kitas und Schulen“, betonte die Geschäftsführerin des Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), Nicole Trieloff. „Dieses Versprechen muss die Bundesregierung schnellstmöglich einlösen.“ Immer noch entscheide die soziale Herkunft in Deutschland maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen. „Eine funktionierende soziale Infrastruktur kann Ungleichheiten kompensieren und die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut stellen“, so Trieloff.

„Wesentliche Teile des Sondervermögens Infrastruktur müssten in die soziale Infrastruktur, in hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote, Jugendsozialarbeit und Familienbildung fließen. Und: “Jede alleingelassene Familie schwächt das Vertrauen in die Demokratie. Jede ausgefallene Unterrichtsstunde ist ein Armutszeugnis", sagte die Geschäftsführerin.

Dirk Baas, Nils Sandrisser


Verbände

Umfrage: Anerkennung von Fachkräften weiter schwierig




Pflegefachkräfte von den Philippinen in einem Heim der Diakonie in Hessisch Oldendorf
epd-bild/Charlotte Morgenthal
Eine Umfrage zweier evangelischer Fachverbände zeigt: Zugewanderte Fachkräfte sind bei den Trägern längst unverzichtbar. Doch die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen bleibt weiter ein Hemmschuh bei der Integration.

Berlin (epd). Eine neue Umfrage des Evangelischen Bundesfachverbands für Teilhabe (BeB) und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) zeigt, dass Fachkräfte aus dem Ausland längst zentral für die Träger sind. Bei 44  Prozent der DEVAP-Mitgliedseinrichtungen liege ihr Anteil zwischen 20  und 50 Prozent. Bei 80 Prozent der BeB-Mitglieder liegt er bei knapp 20 Prozent, heißt es in einer Mitteilung vom 24. Juni. Zudem erwarten die Befragten eine klar wachsender Bedarf an internationalem Personal.

Die Verbände betonten: Fachkräfte aus dem Ausland sind schon jetzt eine unverzichtbare Säule für soziale Teilhabe und Langzeitpflege in Deutschland. Ohne ihren Einsatz könnten viele der Einrichtungen und Dienste ihre Versorgungsaufträge nicht mehr erfüllen, heißt es in der Mitteilung.

„Spürbarer Bürokratieabbau unabdingbar“

Der Koalitionsvertrag unterstreiche zwar, dass Deutschland ein einwanderungsfreundliches Land bleiben und die qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt weiter gefördert werden solle. „Damit dieses Ziel erreicht wird, ist jedoch ein spürbarer Bürokratieabbau unabdingbar. Nur so können Verfahren alltagstauglich und zügig gestaltet und Träger tatsächlich dabei unterstützt werden, offene Stellen zu besetzen und Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und zu halten“, betonen die beiden Fachverbände.

Die Umfrage zeige jedoch, dass die Gewinnung von ausländischem Personal bei zwei Dritteln der Träger massiv erschwert sei. Als Hauptgründe werden die fehlende Anerkennung von Abschlüssen (71 Prozent), Probleme mit dem Aufenthaltsstatus (63 Prozent) und der bürokratische Aufwand (66 Prozent) genannt. Von den 191 Trägern berichten 76 Prozent von Visa-Prozessen, die deutlich länger als drei Monate dauern.

Fast alle Befragten bieten spezielle Hilfen an

Die Umfrage zeige zudem ein hohes Engagement der Träger bei Integrationsmaßnahmen: Die häufigsten Angebote sind Hilfestellung bei Behördengängen (60 Prozent); Unterstützung bei der Wohnungssuche (52 Prozent) und Sprachkurse (49 Prozent). Gefolgt von Orientierungstagen beziehungsweise Einführungsseminaren und Schulungen für das Team zur besseren Integration im Job. . Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP: „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass bei den Trägern ein hohes Maß an Engagement für eine gute Integration vorhanden ist.“ Diese Integrationsmaßnahmen seien jedoch oft unterfinanziert und es werde dringend Unterstützung von Seiten der zuständigen Stellen für die Anerkennungsverfahren gefordert.

Zentrale Informationsstellen könnten helfen

Er schlug vor, zentrale Integrationsstellen zu schaffen, von Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, die Sprachförderung auszubauen und Austauschplattformen für die Träger zu finanzieren.

Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, sagte, gerade in der Eingliederungshilfe würden passgenaue Lösungen gebraucht: „Der Beruf der Heilerziehungspflege ist international kaum bekannt, sodass Lösungen für Quereinsteiger notwendig sind.“ Er warb für modulare und praxisnahe Anerkennungsverfahren, zielgerichtete Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie eine bundesweite Anlaufstelle, die auf die besonderen Anforderungen der Eingliederungshilfe zugeschnitten ist. "Wenn Integration gelingen soll, müssen die politischen Rahmenbedingungen die Realität vor Ort abbilden - nicht umgekehrt.

Insgesamt 191 Träger haben sich den Angaben nach an der Umfrage beteiligt; davon 96 DEVAP-Mitglieder und 95 BeB-Mitglieder. Aus allen Bundesländern lagen Rückmeldungen vor.

Dirk Baas


Pflege

Gastbeitrag

Pflege in der Sackgasse - was die Reform jetzt leisten muss




Thomas Knieling
epd-bild/vdab
Die Pflege in Deutschland ist dringend reformbedürftig. Jetzt soll eine Bund-Länder-Kommission Vorschläge für die Sanierung des Systems vorlegen. "Sie muss mehr leisten als den Status quo zu verwalten", sagt Thomas Knieling vom VDAB. Er fordert einen echten Kurswechsel. Wie der aussehen müsste, schreibt er im Gastbeitrag für epd sozial.

Pflege ist leider zur Dauerbaustelle geworden. Immer neue Maßnahmen und Gesetze sollten sie schon in der Vergangenheit zukunftssicher machen, doch die Realität in den Einrichtungen sieht oft anders aus: Überlastung, Personalmangel, finanzielle Unsicherheit und bürokratische Fesseln prägen den Alltag. Die von der Bundesregierung angekündigte Bund-Länder-Kommission ist deshalb richtig und notwendig, aber sie muss mehr leisten als den Status quo zu verwalten. Wenn Pflege zukunftsfähig werden soll, braucht es einen echten Kurswechsel - mit konkreten Lösungen statt wohlklingender Absichtserklärungen.

Längst ist offensichtlich: Die Pflegeversicherung stößt finanziell an ihre Grenzen. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen stetig. Der Ruf nach einem Deckel für Eigenanteile ist populär, doch bekämpft er nur halbherzig das Symptom.

Kostensteigerungen verhindern

Eine langfristige Lösung muss auch die Ausgabenseite in den Blick nehmen und die Frage beantworten, wie weitere massive Kostensteigerungen verhindert werden können. Denn Einnahmesteigerungen sind nicht in Sicht, und die demografische Entwicklung schreitet voran.

Statt neue Leistungen zu versprechen, muss die Politik ehrlich sagen, was noch möglich ist und wie alles finanziert werden sollen. Steuerzuschüsse, höhere Beiträge oder private Vorsorge - ohne eine Kombination aus mehreren Finanzierungsquellen wird es wohl nicht gehen. Ebenso wichtig ist auch die Aufwandsseite: Sektoren müssen aufgebrochen, Leistungserbringung flexibler und damit effizienter werden. Kurz gesagt: mehr unternehmerischen Gestaltungsspielraum.

Träger unter wachsendem Druck

Pflegeeinrichtungen geraten zunehmend in wirtschaftliche Schieflage - und das unabhängig von ihrer Trägerstruktur. Die Refinanzierung über Pflegekassen ist oft stark verzögert und unzureichend - mit gravierenden Folgen für die Liquidität. Gleichzeitig nehmen die Anforderungen an Dokumentation, Nachweispflichten und Genehmigungsverfahren weiter zu. Hinzu kommt: Viele Träger berichten von wachsender Unsicherheit im Umgang mit den Sozialhilfeträgern. Die „Hilfe zur Pflege“ ist in ihrer Umsetzung häufig uneinheitlich, Verfahren ziehen sich über Monate, und Entscheidungen sind nicht immer transparent. In einigen Fällen gefährden diese Verzögerungen sogar die Existenz von Einrichtungen. Die Politik muss hier dringend klare, verbindliche und digital gestützte Verfahrensstandards schaffen.

Alle Spitzenverbände auf Bundesebene haben diese Probleme wiederholt gemeinsam öffentlich adressiert. Wir sitzen als Verbände alle in einem Boot. Die Zeiten der Grabenkämpfe zwischen Wohlfahrt, privat und kommunal sollten deshalb vorbei sein. Allein der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) scheint nicht zu erkennen, dass wir geeint mehr erreichen können. Dessen Forderungen, Versorgungsverträge nur noch an gemeinnützige Träger zu vergeben, ist völlig aus der Zeit gefallen, an der Realität vorbei und nützt vor allem in der aktuellen Situation niemandem. Sie ist sogar kontraproduktiv, weil sie den Blick auf die wesentlichen Probleme verstellt.

Fachkräftemangel als strukturelles Problem

Ein weiteres ungelöstes Kernproblem ist der zunehmende Personalmangel. Trotz umfangreicher Bemühungen - etwa durch internationale Anwerbung von Fachkräften - bleibt die Lücke groß. Der demografische Wandel verschärft die Lage zusätzlich. Einrichtungen brauchen mehr Spielraum in der Personalplanung und schnellere Verfahren bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Perspektivisch muss die Personalhoheit nach Anzahl, Qualifikation und Einsatz wieder zurück in Trägerhand.

Hier sind alle politischen Ebenen gefordert, realistische Personalstrategien zu entwickeln. Das Festhalten an starren Vorgaben hilft niemandem, wenn Einrichtungen mangels Personal gar nicht mehr arbeiten können. Es braucht endlich flexible und gleichzeitig qualitätsgesicherte Lösungen, die den unterschiedlichen Versorgungsrealitäten gerecht werden.

Besondere Rolle der Bund-Länder-Kommission

In diesem Kontext kommt der geplanten Bund-Länder-Kommission zur Pflegereform eine besondere Bedeutung zu. Das Gremium darf keine Alibiveranstaltung werden, sondern muss verbindliche Reformimpulse setzen - mit dem Ziel, die Pflege langfristig finanzierbar, zugänglich und qualitativ hochwertig zu gestalten. Dafür reicht es nicht, die bekannten Positionen der Länder und Ressorts zu sammeln.

Entscheidend ist dabei vor allem, dass die Perspektive der Praxis Gehör findet. Pflege wird nicht in Ministerien gemacht, sondern Tag für Tag in den Einrichtungen. Nur wer die täglichen Herausforderungen kennt, kann realistische Vorschläge erarbeiten. Wir fordern deshalb ausdrücklich, Expertinnen und Experten aus der Versorgung in die Arbeit der Kommission einzubeziehen - nicht nur beratend, sondern gestaltend. Darauf machen wir auch eindringlich im Rahmen der „Initiative generationengerechte Pflege“ aufmerksam.

Reform statt Symbolpolitik

Mit dieser Zustandsbeschreibung zeigt sich: Pflege braucht keine weiteren Versprechungen, sondern eine verlässliche politische Grundlage. Eine wirksame Reform muss die Finanzierung stabilisieren, Investitionen ermöglichen und gleichzeitig die Pflege für Betroffene bezahlbar halten. Sie muss Bürokratie abbauen, die Digitalisierung voranbringen und die Zusammenarbeit mit Kostenträgern vereinheitlichen. Und sie muss Einrichtungen endlich wieder die Freiheit geben, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zum Wohle der Pflegebedürftigen zu erfüllen.

Der politische Wille, Pflege strukturell neu aufzustellen, ist überfällig. Die Bund-Länder-Kommission kann hierfür den Rahmen setzen - aber sie muss bereit sein, mit alten Denkweisen zu brechen. Was wir jetzt brauchen, sind keine neuen Schlagworte, sondern Mut zu konkreten Entscheidungen. Pflege ist keine Verwaltungsfrage. Sie ist eine gesellschaftliche Zukunftsaufgabe, bei der am Ende eine Win-Win-Situation entstehen muss - für die zu pflegenden Menschen und die Einrichtungen.

Thomas Knieling, Jurist, ist seit 2009 Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).


Justiz

Jurist: Sozialarbeiter müssen Aussagen vor Gericht verweigern können



Ludwigshafen (epd). Der Ludwigshafener Sozialrechtler Andreas Rein hat sich für ein bundesweites Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Strafprozessen ausgesprochen. Immer wieder würden diese Fachkräfte dazu aufgefordert, vor Gericht Aussagen zu ihren Klienten zu machen, sagte der Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen dem Evangelischen Pressedienst (epd). Anders als Ärzten, Journalisten, Rechtsanwälten oder Seelsorgern räume das Strafprozessrecht Sozialarbeitenden nicht das Recht ein, die Preisgabe von möglicherweise belastenden Informationen zu verweigern. Ausnahmen gälten nur für die Drogenberatung und in der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Die aktuelle Gesetzeslage stelle die Berufsgruppe der Sozialarbeiter und -pädagogen bei Strafprozessen unter großen Druck, kritisierte der Jurist und frühere Rechtsanwalt: Eine Aussage könne das Vertrauensverhältnis zu den Klienten zerstören, was für Sozialarbeiter ein „entsetzliches Dilemma“ darstelle. Zudem müssten Betroffene bei Nichtaussage vor Gericht mit einem Ordnungsgeld oder sogar Beugehaft rechnen. Das sei bereits in mehreren Fällen geschehen. Arbeitgeber könnten zudem Sozialarbeiter, die sich gegenüber Strafrichtern nicht kooperativ zeigten, mit Jobkündigungen drohen.

Schweigepflicht gilt nicht in Strafprozessen

Laut geltendem Recht sind Sozialarbeiter zwar zur Verschwiegenheit über Geheimnisse verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut werden. In Strafprozessen müssen sie allerdings über diese Vorgänge aussagen.

Ein in allen Bundesländern geltendes Zeugnisverweigerungsrecht bei Strafverfahren könnte hingegen Sozialarbeiter schützen, macht der Experte für Sozialrecht deutlich. Eine alternative Lösung wäre, dass auch nichtöffentliche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern erst eine Aussage vor Strafgerichten genehmigen müssten. Das sei bereits bei öffentlichen Dienstverhältnissen der Fall. Dadurch könne Sozialarbeitern der psychische Druck und die Angst, ihren Klienten zu schaden, genommen werden, sagte Rein.

Thema in die Bundespolitik tragen

Das Thema Zeugnisverweigerungsrecht werde in der Sozialarbeit derzeit diskutiert mit dem Ziel, es in die Bundespolitik zu tragen, informierte Rein. Im Mai gab es dazu eine Podiumsdiskussion an der Ludwigshafener Hochschule.

Hintergrund ist der aufsehenerregende Fall von drei Sozialarbeitenden der Fanbetreuung des Karlsruher Fußballclubs KSC. Sie waren wegen versuchter Strafvereitelung zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Bei einem Spiel im November 2022 gegen den Hamburger FC St. Pauli waren elf Personen durch abgebrannte Pyrotechnik verletzt worden. Die Sozialarbeiter weigerten sich daraufhin, wegen ihres besonderen Vertrauensverhältnisses zu den Karlsruher Fans Zeugenaussagen zu machen.

Alexander Lang



sozial-Recht

Landessozialgericht

Umzugskosten: Jobcenter muss vorab gefragt werden




Agentur für Arbeit Frankfurt am Main (Archivbild)
epd-bild/Tim Wegner
Bürgergeldbezieher sind bei einer angekündigten Wohnungsräumung in Not. Dennoch kann von ihnen verlangt werden, dass sie beim Jobcenter vorab die Zusicherung zur Kostenübernahme eines anstehenden Umzugs einholen, urteilte das Landessozialgericht Essen.

Essen (epd). Bürgergeldbezieher sollten bei einer drohenden Räumung ihrer Mietwohnung nicht ohne Zusage der Kostenübernahme des Jobcenters ein Umzugsunternehmen beauftragen und in eine neue Wohnung ziehen. Auch wenn die Behörde von der bevorstehenden Räumung und der Notwendigkeit einer neuen Bleibe unterrichtet wurde, muss sie vorab die Übernahme der entstehenden Kosten ausdrücklich genehmigen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am 20. Juni veröffentlichten Urteil.

Die Kläger, eine Mutter und ihr Sohn, erhielten 2019 Arbeitslosengeld II, das heutige Bürgergeld. Aus ihrer Wohnung mussten sie ausziehen. Ihr Vermieter hatte ihnen die Räumung der Unterkunft zum 15. Januar 2020 angekündigt. Das teilte die alleinerziehende Mutter am 8. Dezember 2019 auch dem Jobcenter mit. Sie benötige „sehr dringend“ eine neue Wohnung.

Verweis auf bestehende Notsituation

Die Kläger zogen zum 1. Januar 2020 übergangsweise in eine Monteurwohnung. Die Kosten beliefen sich pauschal auf 900 Euro monatlich. Nach dem Umzug beantragten sie beim Jobcenter die Übernahme der Umzugskosten in Höhe von 1.416 Euro. Sie verwiesen auf die bestehende akute Notsituation, so dass der Wohnraum selbst beschafft werden musste.

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab. Zwar könnten Umzugskosten als notwendiger Bedarf übernommen werden. Hierfür müsse aber immer vorab eine Zusicherung zur Kostenübernahme eingeholt werden. Das sei nicht geschehen. Zwar sei die bevorstehende Räumung thematisiert worden. Auch hätten die Kläger erfolglos Zusicherungen für neue Wohnungen beantragt. Ein konkret bevorstehender Umzug und die Beauftragung eines Umzugsunternehmens sei aber nicht besprochen worden. Dabei hätten die Kläger bei der Einholung von Kostenvoranschlägen Mitte Dezember 2019 genügend Zeit gehabt, noch einmal vorzusprechen.

Klage scheiterte

Das LSG wies die Klage ab. Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten könnten zwar regelmäßig übernommen werden. Hierfür brauche es aber die vorherige Zusicherung des Jobcenters. Die Kläger hätten jedoch vor ihrem am 30. Dezember 2019 durchgeführten Umzug keine Zusicherung des Jobcenters eingeholt. Nur ausnahmsweise sei solch eine vorherige Zusicherung entbehrlich, wenn das Jobcenter „eine fristgerecht mögliche Entscheidung treuwidrig verzögert hat“, so das LSG mit Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Mai 2010 (Az.: B 14 AS 7/09 R).

Selbst angesichts der Weihnachtsfeiertage und einer möglichen Schließung der Dienststelle wäre es den Klägern möglich gewesen, vorab eine Zusicherung des Jobcenters zur Übernahme der Umzugskosten einzuholen.

Das Sozialgericht Karlsruhe stellte zudem mit Urteil vom 1. Oktober 2024 klar, dass Grundsicherungsempfänger bei einem notwendigen Umzug üblicherweise selbst anpacken und Hilfe von Angehörigen oder Freunden einholen müssen. Sind sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung dazu nicht in der Lage, können die Kosten für ein Umzugsunternehmen als berücksichtigungsfähige Unterkunftskosten übernommen werden.

Jobcenter darf nicht auf Studenten als Helfer verweisen

Können Bürgergeldbezieher den notwendigen Umzug nicht selbst hinbekommen, dürfe das Jobcenter sie aber nicht auf studentische Umzugshelfer verweisen und eine Tagespauschale von 50 Euro pro Helfer gewähren.

Zum einen sei überhaupt nicht klar, ob studentische Umzugshelfer billiger seien als ein Umzugsunternehmen. Zum anderen sei eine Tagespauschale von 50 Euro für eine studentische Hilfskraft mit Blick auf den Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde „evident rechtswidrig“.

Das BSG urteilte zudem am 10. August 2016, dass Grundsicherungsempfänger nicht nur die Kosten für ein Umzugsunternehmen erstattet bekommen können. Auch die angemessenen Aufwendungen für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses sowie für einen Nachsendeantrag gehörten zu den zu übernehmenden Umzugskosten, so die obersten Sozialrichter im Fall eines damals im Hartz-IV-Bezug stehenden Rollstuhlfahrers.

Auch die Mietkaution muss das Jobcenter als Unterkunftskosten übernehmen. Die Behörde dürfe hier den Hilfebedürftigen nicht alleine lassen, so das LSG Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 26. Januar 2023. Das gelte erst recht, wenn der Arbeitslose einen neuen Job in einer anderen Stadt findet, er diesen aber nicht annehmen kann, weil das Jobcenter die für den Umzug erforderliche Übernahme der Mietkaution verweigert. Die Behörde dürfe dann auch nicht dem Arbeitslosen „sozialwidriges Verhalten“ vorwerfen, weil dieser die Arbeitsstelle nicht angetreten hat.

Az.: L 7 AS 724/22 (Landessozialgericht Essen)

Az.: S 12 AS 2387/22 (Sozialgericht Karlsruhe)

Az.: B 14 AS 58/15 R (Bundessozialgericht)

Az.: L 11 AS 336/21 (Landessozialgericht Celle)

Frank Leth


Bundessozialgericht

Kein zwingender Vergütungsausfall bei zu wenig Klinik-Pflegepersonal



Kassel (epd). Eine zu geringe Pflegepersonalbesetzung auf einer kinderonkologischen Station muss nicht zwingend den Vergütungsanspruch des Krankenhauses entfallen lassen. Denn nur wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Selbstverwaltungsgremium im Gesundheitswesen die konkreten Folgen bei Verstößen gegen Qualitätssicherungsvorgaben benannt hat, kann der Vergütungsanspruch entfallen, urteilte am 12. Juni das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Im konkreten Fall ging es um ein Uniklinikum aus Sachsen-Anhalt mit einer kinderonkologischen Station. Im Zeitraum 1. Januar 2016 bis zum 27. März 2017 fanden dort weit über 100 Behandlungen der versicherten Patienten statt.

AOK lehnte volle Zahlung ab

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlte zwar zunächst die Klinikrechnungen, beanstandete sie dann aber teilweise nach einer Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der habe festgestellt, dass die kinderonkologische Station nicht immer mit zwei Pflegekräften besetzt war. Damit sei gegen die Qualitätsanforderungen der Richtlinie zur Kinderonkologie verstoßen worden. festgelegten Qualitätssicherungsanforderungen verstoßen worden. Die Krankenkasse verrechnete daher einen Betrag in Höhe von 500.000 Euro mit unstrittigen Klinikrechnungen.

Das BSG verwies den Rechtsstreit an das Sozialgericht Magdeburg zurück. Der G-BA als höchstes Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen sei befugt, „in Qualitätssicherungsrichtlinien Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Leistungserbringung festzulegen, die über das allgemeine Qualitätsgebot hinausgehen“. In solch einem Fall müsse er klarstellen, dass es sich um „Mindestanforderungen“ handelt. Auch müsse das Krankenhaus über die Rechtsfolgen Bescheid wissen, wenn es sich nicht an die Qualitätssicherungsvorgaben hält, so das Gericht.

Regelung zu den Rechtsfolgen bei Verstößen fehlt

Zwar sei bei einem Verstoß gegen die vom G-BA festgelegten Mindestanforderungen der Vergütungsfall möglich. Zwingend sei das jedoch nicht, befand das BSG. Hier fehle es bereits in der G-BA-Richtlinie zur Kinderonkologie an einer Regelung zu Rechtsfolgen von Verstößen.

Das Sozialgericht müsse nun noch einmal prüfen, inwieweit das Krankenhaus gegen das allgemeine Qualitätsgebot verstoßen hat und Vergütungsansprüche schon deshalb nicht entstanden sind. Hierzu fehle es an Feststellungen „zum allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur erforderlichen Vorhaltung von Pflegepersonal für die kinderonkologische Behandlung und zur tatsächlichen Personalausstattung in jedem einzelnen Behandlungsfall“. Die bloße Nichteinhaltung genereller Strukturvoraussetzungen genüge für einen Verstoß gegen das allgemeine Qualitätsgebot nicht, hieß es.

Az.: B 1 KR 26/24 R



Bundesarbeitsgericht

Betriebsratsarbeit führt nicht zu unbefristetem Job



Erfurt (epd). Arbeitgeber müssen einen befristet eingestellten Arbeitnehmer nach dessen Wahl in den Betriebsrat nicht unbefristet weiter beschäftigen. Nur wenn der Arbeitnehmer plausibel belegen kann, dass ihm wegen seiner Betriebsratstätigkeit kein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten wurde, kann er Schadensersatz in Form einer unbefristeten Einstellung verlangen, entschied am 18. Juni das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Der Kläger war seit Anfang des Jahres 2021 bei einem Logistikdienstleister befristet für insgesamt zwei Jahre ohne sachlichen Grund beschäftigt. Im Sommer 2022 wurde er in den Betriebsrat gewählt. Als die Arbeitsverträge von 19 befristet angestellten Arbeitnehmern ausliefen, erhielten 16 das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Der Kläger war nicht darunter, so dass sein Arbeitsverhältnis wegen der Befristung endete.

Arbeitgeber macht andere Gründe geltend

Der Arbeitnehmer klagte und verlangte die Entfristung seines Arbeitsvertrages. Er sei nur deshalb nicht übernommen und damit benachteiligt worden, weil er Betriebsratsmitglied sei. Der Arbeitgeber machte dagegen andere Gründe für das Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags geltend. Der Kläger sei „schwierig im Umgang“ mit Teamkollegen und das Arbeitsverhältnis nicht störungsfrei gewesen.

Laut BAG-Urteil hat die Betriebsratstätigkeit des Klägers nicht zu einer Unwirksamkeit der Befristung geführt. Arbeitgeber dürften verbindlich Arbeitsverhältnisse befristen. Dies gelte auch für gewählte Betriebsratsmitglieder. Der Kläger habe keine ausreichenden Indizien vorgetragen, die eine Benachteiligung wegen seiner Betriebsratstätigkeit belegen. Damit sei das Arbeitsverhältnis wegen der Befristung beendet.

Az.: 7 AZR 50/24



Landessozialgericht

Asylbewerber darf nicht ohne jede Mindestsicherung sein



Celle (epd). Asylbewerbern dürfen nach einem Beschluss des Niedersächsischen Landessozialgerichts nicht sämtliche Leistungen gestrichen werden. Das gelte auch, wenn diese nach dem Dublin-Verfahren abgelehnt worden seien, eine Ausreise aber zeitweise ohne weiteres nicht möglich sei, wie das Gericht am 23. Juni in Celle mitteilte. Dem Leistungsausschluss stünden verfassungs- und europarechtliche Vorgaben entgegen.

Mit dem Beschluss vom 13. Juni entschied das Gericht im Eilverfahren eines Afghanen. Dieser war im April 2024 mit einem polnischen Schengen-Visum nach Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ordnete eine Abschiebung nach Polen an. Zwei geplante Überstellungen scheiterten jedoch, weil der Mann nicht angetroffen wurde. Das Bundesamt verlängerte die Überstellungsfrist daher bis Dezember 2025.

Dublin-Verfahren sieht freiwillige Ausreise nicht vor

Bis November 2024 erhielt der Mann Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, danach nur noch eine Unterkunft und einzelne Sachleistungen. Dagegen wehrte er sich vor Gericht und argumentierte, eine freiwillige Ausreise sei ihm nicht möglich, weil das Dublin-Verfahren diese nicht vorsehe.

Das Landessozialgericht betonte zwar, dass die asylrechtliche Entscheidung und Abschiebungsanordnung des Bundesamtes bindend sei. Es verwies jedoch darauf, dass das Dublin-Verfahren tatsächlich regelhaft lediglich Abschiebungen vorsehe. Wegen der Vorgaben für eine menschenwürdige Mindestsicherung des Lebensunterhalts sieht das Gericht in dem Fall „ein erhebliches unionsrechtliches Klärungsbedürfnis“. Eine spätere Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erscheine nicht ausgeschlossen, hieß es.

Az.: L 8 SO 12/25 B ER



Landessozialgericht

Sturz wegen verschlucktem Kaffee kann unfallversichert sein



Halle (epd). Ein Sturz nach dem Verschlucken beim Kaffeetrinken während der Arbeitszeit kann als versicherter Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung verpflichten. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem am 19. Juni bekanntgegebenen Urteil entschieden. Voraussetzung hierfür sei, dass das Kaffeetrinken auch „betrieblichen Zwecken“ und nicht allein dem Grundbedürfnis Durstlöschung diente.

Der Kläger war als Vorarbeiter auf einer Baustelle tätig. Zur morgendlichen Besprechung versammelten sie die Mitarbeitenden im Baucontainer und tranken dabei Kaffee. Als der Kläger sich beim gemeinsamen Kaffeetrinken verschluckte, ging er hustend zur Tür, um sich auszuhusten. Er verlor kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Infolge des Sturzes brach er sich das Nasenbein. Den Unfall wollte er als versicherten Arbeitsunfall anerkannt bekommen.

BG: Kaffeetrinken ist Privatsache

Die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) lehnte dies ab. Kaffeetrinken diene nicht betrieblichen Zwecken und sei dem privaten Lebensbereich des Klägers zuzuordnen, so die Begründung.

Das LSG urteilte, dass der Sturz infolge des verschluckten Kaffees ausnahmsweise ein versicherter Arbeitsunfall sei. Normalerweise bestehe kein Unfallversicherungsschutz, wenn Arbeitnehmer wegen Hunger und Durst Nahrung oder Getränke zu sich nehmen und damit ihr menschliches Grundbedürfnis befriedigen. Dies gehöre zur unversicherten Privatsphäre.

Kaffeepause verbessert Arbeitsatmosphäre

Im Streitfall war Kaffeetrinken jedoch nicht auf das Grundbedürfnis der Durststillung ausgerichtet. Es habe auch betrieblichen Zwecken gedient. So habe der gemeinsame Kaffeegenuss während der verpflichtend vorgeschriebenen Besprechung einer „positiven Arbeitsatmosphäre und einer Stärkung der kollegialen Gemeinschaft gedient“. Zudem habe der Kaffee für erhöhte Wachsamkeit und Aufnahmebereitschaft gesorgt. Dies war auch dem Arbeitgeber klar. Dieser habe sich deshalb teilweise selbst um das Auffüllen der Kaffeevorräte gekümmert.

Der Fall sei auch anders zu beurteilen als der eines Arbeitnehmers, der sich beispielsweise in der Frühstückspause an einem in der Thermoskanne selbst mitgebrachten Kaffee verschluckt, so das LSG.

Az.: L 6 U 45/23




sozial-Köpfe

GKV-Chefin Doris Pfeiffer ist im Ruhestand




Doris Pfeiffer
epd-bild/GKV-Spitzenverband
Doris Pfeiffer (65) ist nach 18 Jahren an der Spitze des GKV-Spitzenverbandes am 24. Juni in den Ruhestand verabschiedet worden. Ihr folgt am 1. Juli Oliver Blatt.

Berlin (epd). Da geht eine Epoche zu Ende: Doris Pfeiffer (65) verlässt die Spitze des GKV-Spitzenverbandes und tritt in den Ruhestand. 2007 wurde sie vom Verwaltungsrat zur Gründungsvorstandsvorsitzenden gewählt und führte den Verband bis jetzt. Die Organisation vertritt seit dem 1. Juli 2008 alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit ihren rund 75 Millionen Versicherten.

Die gebürtige Dürenerin studierte Volkswirtschaftslehre und promovierte über ein Thema zur Alterssicherung. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens, sagte, Pfeiffer habe „die Geschicke dieses Verbandes und damit die Zukunft der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung in Deutschland über viele Jahre hinweg wesentlich mitgeprägt“. Ihre außerordentliche Leistung und ihr unermüdliches Engagement seien beispielhaft und verdienten höchste Anerkennung.

In ihrer Rede skizzierte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, auch die beeindruckende Aufbauleistung von Pfeiffer, wie sie als „Mitarbeiterin Nr. 1“ aus ein paar Zeilen im Gesetz eine der prägenden Institutionen des deutschen Gesundheitswesens geformt hat: „Im Namen des gesamten Vorstandes, im Namen der Kolleginnen und Kollegen, sage ich von Herzen Danke. Danke für 18 Jahre engagierte Führung, unermüdlichen Einsatz, sozialpolitische Orientierung und Weitblick.“

Am 1. Juli tritt Oliver Blatt die Nachfolge von Doris Pfeiffer als neuer Vorstandsvorsitzender an. Am 28. November 2024 war er vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gewählt worden. Seine Amtsperiode endet am 30. Juni 2031. Blatt war zuletzt Stellvertreter des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) und Leiter der Abteilung Gesundheit beim vdek.

Blatt ist in zahlreichen Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung vertreten, etwa dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem Qualitätsausschuss Pflege und der Nationalen Präventionskonferenz. Zudem engagiert er sich als Vizepräsident der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung auch ehrenamtlich.



Weitere Personalien



Peter Gleue ist erneut zum Vorsitzenden und Isabel Gocke zur stellvertretenden Vorsitzenden der Diakonie München und Oberbayern gewählt worden. Beide hatten diese Ämter bereits zuvor inne. Gewählt wurden sie durch die Mitgliederversammlung der Diakonie in ihrer konstituierenden Sitzung. Gleue gehört dem Aufsichtsrat seit 2009 an. Seit 2015 war er dessen stellvertretender Vorsitzender und seit 2022 Vorsitzender. Gocke ist seit 2021 Mitglied im Aufsichtsrat, 2022 wurde sie zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Erneut in das Aufsichtsgremium gewählt wurden zudem Christoph Flad, Christopher Herzog, Katrin Kugler und Vera Seemann. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder sind Gudrun Kollatz und Ulrich Theilacker.

Peter Pfeiffer soll in die Geschäftsführung des Vinzenz Verbundes (EVV) berufen werden. Der Wechsel ist notwendig, weil nah dem Ausscheiden von Stefan Fischer als Verbundgeschäftsführer auch Sven Ulrich Langner geht. Langner, der dem Verbund seit der Gründung im Jahr 2013 als Geschäftsführer vorsteht, wird sich zum Jahresende aus der Geschäftsführung zurückziehen. Er wolle sich verstärkt seinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) und Mitglied im Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) widmen, heißt es. Pfeiffer solle im Laufe des Jahres in die Geschäftsführung des Verbundes berufen werden. Er ist derzeit Geschäftsführer des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) sowie Regionalgeschäftsführer der Region Mitte mit den Standorten Halle, Dresden und Magdeburg. Der Elisabeth Vinzenz Verbund ist eine im Jahr 2013 gegründete überregionale deutsche katholische Trägergesellschaft von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ausbildungsstätten, die am 1. Januar 2014 ihren Betrieb aufnahm.

Angelika Eggert ist neue Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Direktorin der Universitätsmedizin Essen. Sie löste Professor Jochen A. Werner ab, der den Posten knapp zehn Jahre innehatte. Eggert war zuletzt Direktorin und W3-Professorin der Klinik für Pädiatrie mit Schwerpunkt Onkologie und Hämatologie an der Charité in Berlin. Ihre medizinische Laufbahn begann sie am Universitätsklinikum Essen, wo sie von 2007 bis 2013 das Westdeutsche Tumorzentrum leitete. Eggert hat Humanmedizin an der Universität Duisburg-Essen studiert.

Anne Wendler (37) übernimmt im Juli als erste Frau die Leitung der Diakonie Hochrhein. Sie gehört schon seit 2023 zur Geschäftsführung, zunächst als Assistenz, später als stellvertretende Geschäftsführerin. Zuvor leitete die gelernte Erzieherin acht Jahre lang eine Krippe beim Diakonieverband und bildete sich zur Fachwirtin für Kitamanagement fort. Sie folgt auf Andreas Harder, der Ende Juni in den Ruhestand geht. Das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenbezirk Hochrhein beschäftigt knapp 90 Mitarbeitende in verschiedenen Arbeitsfeldern.

Stefan Baerens, Leiter des Schullandheimes Dreilützow, erhält am am 30. Juni für sein soziales Engagement den mit 10.000 Euro dotierten Siemerling-Preis 2025 der Dreikönigsstiftung Neubrandenburg. Mit dem Preis würdige die Stiftung das jahrelange Engagement von Stefan Baerens, das weit über den „normalen Job“ als Schullandheim-Leiter hinausgehe, hieß es. „Es ist ihm gelungen, aus dem Schullandheim Schloss Dreilützow eine soziale und kulturelle Drehscheibe im ländlichen Raum Westmecklenburgs zu schaffen“, erklärte der Kuratoriumsvorsitzende der Dreikönigsstiftung, Matthias Crone. Der Preis wird seit 1994 verliehen.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis August



Juli

7.7.-11.7. Freiburg:

Seminar „Projektmanagement - Effektiv planen und erfolgreich zusammenarbeiten“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

7.7.:

Online-Kurs „Trägerpflichten bei der Einführung von KI-Systemen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0157/77692794

10.7.:

Online-Veranstaltung „Personalentwicklung im Plural - PE-Kongress kompakt“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 03361/710-943

14.-15.7. Berlin:

Seminar „Grundlagen des Zuwendungsrechts“

der Paritätischen Bundesakademie

Tel.: 030/275828227

16.7.-5.12. Berlin:

Zertifikatskurs „Die insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/2758282-14

August

21.8.:

Online-Schulung „Einführung in die Leichte Sprache“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0157/77692794

25.8.-14.1. Berlin:

Seminar „Intensivkurs Betriebswirtschaft für Führungskräfte in der Kirche“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106