sozial-Politik

Migration

SVR: Neues EU-Asylsystem braucht mehr Verbindlichkeit



Berlin (epd). Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat den neuen Verteilschlüssel der 2024 beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) genauer unter die Lupe genommen und plädiert für mehr Verbindlichkeit. „In der aktuellen Konzeption ist fraglich, ob der neue Solidaritätsmechanismus, der im Juni 2026 starten soll, wirklich dafür sorgen wird, dass die EU-Mitgliedstaaten sich solidarischer als in der Vergangenheit verhalten“, sagte Fabian Gülzau, wissenschaftlicher Mitarbeiter im SVR, laut einer Mitteilung.

Er hat gemeinsam mit Jan Schneider, Leiter des Forschungsbereichs, die geplanten Regelungen untersucht und die Ergebnisse unter dem Titel „Faire Umverteilung oder à-la-carte-Solidarität? Der Solidaritätsmechanismus in der neuen Asyl- und Migrationsmanagementverordnung“ publiziert.

Länder können Aufnahmeverpflichtungen umgehen

„Unsere Analyse zeigt ein strukturelles Dilemma: Da das Prinzip der de-facto-Zuständigkeit für Asylverfahren beim Ersteinreisestaat weitgehend erhalten bleibt, sind die Mitgliedstaaten auch künftig je nach geografischer Lage unterschiedlich stark von der Zuwanderung schutzsuchender Menschen betroffen“, so der Fachmann. Ob der neue Verteilschlüssel für Übernahmen durch andere Mitgliedstaaten dann wirklich dazu führe, dass Schutzsuchende gerechter verteilt werden, sei offen.„ Denn aufnahmeunwillige Länder könnten sich durch finanzielle Solidaritätsbeiträge sowie andere Maßnahmen von ihren Verpflichtungen “freikaufen".

Die Grundidee des Solidaritätsmechanismus sei zwar richtig, hob Schneider hervor. „Für eine tatsächlich gerechtere Verteilung wäre es aber wichtig, den Mechanismus verbindlicher zu gestalten“, sagte er. Er plädierte dafür, dass jeder Mitgliedstaat „perspektivisch zumindest einen verpflichtenden Mindestanteil an Schutzsuchenden aufnehmen muss“.