Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 26/2025 - 27.06.2025
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Berlin (epd). Eine wissenschaftliche Evaluation sieht das seit 2017 geltende Prostitutionsschutzgesetz weitgehend als Erfolg. Es handele sich um ein Gesetz, „das durchaus beachtliche Erfolge vorweisen kann“, heißt es in einer Kurzzusammenfassung des knapp 700-seitigen Evaluationsberichts des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, der am 24. Juni vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht wurde.
Mit dem Gesetz wurden eine Anmeldepflicht für Prostituierte, eine Erlaubnispflicht für entsprechende Gewerbe und eine Kondompflicht eingeführt. Viel spreche dafür, dass es gelinge, Prostituierte im Rahmen des Anmeldeverfahrens über ihre Rechte zu informieren und über gesundheitliche Risiken aufzuklären, heißt es in der Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse des Berichts, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Es sei auch anzunehmen, dass sich die Arbeitsbedingungen von Prostituierten und die Möglichkeiten der staatlichen Überwachung der Gewerbe verbessert hätten.
Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sehen aber auch Nachschärfungsbedarf. Zu den Schwächen des Gesetzes zählen sie, dass die Akzeptanz des Anmeldeverfahrens wegen befürchteter Stigmatisierung niedrig ist und Behördenmitarbeitende zu wenig geschult sind, um Zwangsprostitution zu erkennen. Zudem sei das Gesetz „nicht mit letzter Konsequenz“ am Schutz der Prostituierten ausgerichtet, sondern andere Interessen wie etwa eine leichte Besteuerung der Sexarbeiterinnen bestimmten die Ausgestaltung mit.
Für die Evaluation hat das Forschungsteam den Angaben zufolge gut 2.300 Prostituierte, 800 Behördenmitarbeitende, 3.400 Freier und 280 Gewerbetreibende befragt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, der Bericht diene „als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland“. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen seien wichtige Aufgaben. Sie kündigte eine unabhängige Expertenkommission an, „um mithilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen“.
Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt, forderte zur Veröffentlichung der Evaluation die vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit. „Das Prostituiertenschutzgesetz ist kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Ausbeutung und Gewalt.“ Menschenhandel, sei es zur Arbeitsausbeutung oder zur sexuellen Ausbeutung, sei eine Menschenrechtsverletzung, für deren strafrechtliche Verfolgung es in Deutschland und der EU richtigerweise bereits spezifische gesetzliche Regelungen gebe. „Staatliche Überwachung in Form einer Anmeldepflicht, wie im ProstSchG, schützt Sexarbeitende nicht.“
Die aktuell an das Gesetz geknüpften Beratungs-, Versorgungs- und Sozialleistungen müssten auf andere Weise gewährleistet werden. „Diskriminierungsschutz muss ohne Registrierungspflicht konzipiert und maßgeblich verbessert werden“, sagte Träbert.
Der Verband begrüße den angekündigten Einsatz einer unabhängigen ExpertInnenkomission - unter der Voraussetzung, „dass diese die Expertise von Sexarbeitenden selbst zentral miteinbezieht“.
Maike van Ackern, Vorstandsvorsitzende des Bündnisses der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufaS) betonte: „Im Rahmen der aktuellen Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes muss sichergestellt werden, dass nicht weitere Hürden und Repressionen geschaffen werden, sondern dass Rechte, Schutz und Teilhabe der Sexarbeitenden gestärkt werden.“ Es sei an der Zeit, dass wir als Gesellschaft und insbesondere die Politik ihre Verantwortung wahrnehme. Sie forderte, dass das Schutzgesetz reformiert wird und dass es sich gegen Diskriminierung und Bevormundung und für mehr Rechte von Sexarbeitenden ausspricht.
Weitere Forderungen des bufaS: Der Prostitutionsausweis sollte ersatzlos abgeschafft werden. Zudem sollten die Zugangsbarrieren zur gesetzlichen Krankenversicherung abgebaut werden. Die Fachberatungsstellen sollten auskömmlich finanziert sein und ihre Arbeit einheitlichen Standards unterliegen.
Ministerin Priens Partei hatte sich in der vergangenen Wahlperiode vom Prostitutionsschutzgesetz abgewendet und es als gescheitert beurteilt. Die Unionsfraktion setzte sich aus der Opposition heraus für ein Sexkaufverbot nach dem sogenannten Nordischen Modell ein. Danach machen sich Freier strafbar, die sexuelle Dienstleistungen kaufen, Prostituierte aber nicht. Als erstes Land hatte Schweden die Freierbestrafung eingeführt.