

in der Pflege gibt es einen massiven Reformstau. Doch viele Fachleute vermissen im Koalitionsvertrag von Union und SPD den Mut zu umfassenden Korrekturen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zu den Kritikern zählt auch Ulrich Christofczik vom Evangelischen Christophoruswerk Duisburg, der auch Sprecher der Ruhrgebietskonferenz Pflege ist. Der künftigen Regierung fehle es an Ambitionen, die Pflege radikal umzubauen und für die Zukunft starkzumachen. Allein der Plan, erst eine Kommission ohne Branchenexperten einzuberufen, um Reformpläne erstellen zu lassen, „trägt kafkaeske Züge“, sagt Christofczik im Interview mit epd sozial.
Für den Palliativmediziner Ulf Sibelius aus Gießen sind die Ängste vieler Menschen vor einem schmerzvollen Lebensende unbegründet. Denn die moderne Medizin biete viele und umfassende Hilfen an. Der Internist ist einer der Mitbegründer der Palliativbewegung; er baute die Palliativmedizin an der Gießener Universitätsklinik auf und begleitete die Gründung des Gießener Hospizes. „Wir können über 90 Prozent unserer Patienten mit einer guten Therapie schmerzgestillt behandeln“, sagt er im Interview mit epd sozial.
Wenn die Post Briefe bringt, muss das nicht immer ein freudiger Anlass sein. Das gilt vielleicht dann, wenn sich Behörden schriftlich melden. Viele Menschen brauchen Hilfe, um mit diesen Schreiben klarzukommen. Ehrenamtliche Postpaten nehmen sich der Sache an. Eine von ihnen ist Elisabeth Träder aus München. Sie ist seit sechs Jahren für das Bayerische Rote Kreuz als Postpatin tätig. Unser Autor Rudolf Stumberger hat sie im Stadtteil Neuhausen begleitet.
Vom Staat an die Eltern überwiesenes Kindergeld dient primär dem Kindesunterhalt. Ihnen steht diese Zahlung in aller Regel zu. Deshalb können sich noch in der Ausbildung befindliche volljährige Kinder das Kindergeld nicht ohne Weiteres an sich selbst auszahlen lassen, stellte jetzt der Bundesfinanzhof klar. Seien die Kinder wegen eigenen Einkommens nicht mehr unterhaltsbedürftig, könne der kindergeldberechtigte Elternteil das an ihn ausgezahlte Kindergeld zur „Förderung der Familie“ einsetzen, erklärten die Münchener Richter.
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Ihr Dirk Baas
Gelsenkirchen (epd). Aus der Sicht des Arbeitgeberzusammenschlusses Ruhrgebietskonferenz Pflege fehlt es dem Koalitionsvertrag von Union und SPD an Ambitionen, die Pflege in Deutschland radikal umzubauen und für die Zukunft starkzumachen. Allein der Plan, erst eine Kommission ohne Branchenexperten einzuberufen, um Reformpläne erstellen zu lassen, „trägt kafkaeske Züge“, rügt Ulrich Christofczik. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Herr Christofczik, im Koalitionsvertrag kommt es auf die Verben an. Unter dem Kapitel Pflege heißt es: „Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern.“ Eine feste Zusicherung sehen Sie darin nicht. Aber können sich nicht unter diesen grundlegenden Ankündigungen alle Betroffenen sammeln?
Ulrich Christofczik: Nein. Entscheidend ist für uns das Wörtchen „sichern“. Diese Formulierung im Koalitionsvertrag suggeriert doch, dass der Status quo „gut“ ist und nur gesichert werden muss. Doch die heutige Situation vieler Betroffener und zahlreicher Betriebe ist kritisch. Wenn wir dieses System nur sichern, laufen wir geradewegs in einen demografischen Tsunami. Der Koalitionsvertrag ist in vielen Punkten inhaltlich identisch mit dem der gescheiterten Ampel-Regierung und zögert notwendige Reformen nur heraus.
epd:: Sie vermissen konkrete, mutige und verbindliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Pflegestrukturen in Deutschland und einen realistischen Plan. Was steht aus Ihrer Sicht ganz oben auf der Reformagenda?
Christofczik: Das ist die zukunftssichere Ausfinanzierung von bedarfsgerechter und für die Betroffenen bezahlbare Versorgung. Dazu muss das ganze System rigoros vereinfacht werden. Wir fordern nicht umsonst seit Jahren ein durchlässiges Ordnungs- und Leistungsrecht. Wir fordern nicht umsonst sektorenübergreifende Versorgungsformen und die Deregulierung von alternativen Wohn- und Betreuungsformen. Der sektorenübergreifende Personal- und Ressourceneinsatz wäre ein wichtiger Beitrag zur Behebung des Arbeitskräftemangels in der Langzeitpflege und würde zu erheblichen Effizienzgewinnen führen.
epd: Es mag ja nicht völlig verkehrt sein, erst noch einmal einen Schritt zurückzugehen und eine Kommission aus Fachleuten zu den Reformanliegen zu bemühen. Warum, außer vielleicht aus Zeitgründen, gehen Sie da nicht mit?
Christofczik: Es ist nur eine Kommission aus Fachpolitikern und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände vorgesehen. Wissenschaftler und deren Erkenntnisse aus den zurückliegenden Jahren werden nicht einbezogen, von Praktikern und Betroffenen ganz zu schweigen. Die Pflegepolitik trägt schon fast kafkaeske Züge. Es liegt eine Vielzahl von fundierten Vorschlägen aus der Branche vor, von denen im Koalitionsvertrag nirgendwo die Rede ist. Wir haben das Vertrauen verloren, dass die Politik uns wirklich ernst nimmt.
epd: Warum findet die Politik nicht den Mut, hier endlich loszulegen?
Christofczik: Das müssen Sie die Politikerinnen und Politiker fragen. In diesen Zeiten ist es scheinbar nicht opportun, den Menschen hinsichtlich ihrer möglicherweise notwendigen pflegerischen Versorgung reinen Wein einzuschenken. Wenn ich absehbar immer mehr Menschen versorgen muss, aber dafür nicht mehr Mittel einsetzen will oder kann, dann muss ich den Betroffenen erklären, dass sie für ihre Beiträge in Zukunft weniger zu erwarten haben. Alternativ muss ich die Beiträge erhöhen, was im Augenblick kein Politiker seinen Wählern zumuten will. Wir bräuchten eine Bundesregierung, die den Mut zu einem offenen und schonungslosen Dialog über eine neue Aufgaben- und Lastenverteilung in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen aufbringt.
epd: Viele Fachleute beklagen im Koalitionsvertrag eine Unwucht aus ambulanter und stationärer Pflege. Wie bewerten Sie die Ankündigungen?
Christofczik: Das können wir nicht nachvollziehen. Unter diesem Koalitionsvertrag hätten alle Leistungsbereiche zu leiden. In der Langzeitpflege gibt es keine Gewinner.
epd: Die versprochene Stärkung der pflegenden An- und Zugehörigen gilt als Lichtblick. Stimmen Sie zu?
Christofczik: Wer sieht darin einen Lichtblick? Für die An- und Zugehörigen hat der Koalitionsvertrag drei Sätze übrig, deren Nutzen und Wirksamkeit mehr als vage bleiben. Zumal - wie wir ja fast jeden Tag hören - alle Ankündigungen unter Finanzierungsvorbehalt stehen.
epd: Wenn es um die zentrale Frage geht, wie die Heimbewohner von Zuzahlungen befreit werden können, stehen im Grunde seit Jahren zwei Modelle im Raum: Vollversicherung und Sockel-Spitze-Tausch, also die Deckelung der selbst zu tragenden Kosten. Welche Alternative erscheint ihnen die bessere?
Christofczik: Uns ist es egal, wie das Kind am Ende heißt. Zentral ist für uns, dass Pflege nicht wieder zum Armutsrisiko Nummer eins für die Betroffenen wird. Pflege muss kalkulierbar und für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Ein Abschieben auf die Kommunen ist für uns auch keine Lösung.
epd: Zum Fachkräftemangel und wie er behoben werden muss, finden sich ebenfalls nur vage Aussagen im Koalitionsvertrag. Wie schnell sollte hier der Hebel umgelegt werden und was wären die Folgen, wenn keine schnelle Besserung eintritt?
Christofczik: Hier hat niemand eine echte Lösung zur Hand. Bis zum Jahr 2023 hätten sich 50 Prozent aller Schulabgänger für einen Gesundheitsberuf entscheiden müssen, um den Bedarf auf der Grundlage der heutigen Leistungsversprechen zu decken. Heute sind es rund 15 Prozent, und der Wettbewerb um die Schulabgänger ist in vollem Gange.
epd: Sollten mehr Fachkräfte im Ausland angeworben werden?
Christofczik: Pauschale Rekrutierungsmaßnahmen im Ausland sind für die Langzeitpflege nicht zielführend. Fachkräfte landen wegen der Gehaltsunterschiede zwischen Kliniken und Krankenhäuser auf der einen und Einrichtungen der Langzeitpflege auf der anderen Seite fast immer im Akutbereich. Hier müssten zumindest die Gehaltsunterschiede abgebaut werden. Außerdem brauchen wir dringend Erleichterungen bei Zuzug und Anerkennung für Arbeitskräfte aus dem Ausland. Vor allem für Menschen, die hier eine Ausbildung machen wollen. Der Zugang der Pflege an die allgemeinbildenden Schulen sollte erleichtert und Praktika im Gesundheitswesen zum Regelangebot gemacht werden. Wenn uns kein Turnaround gelingt, werden wir noch mehr „freiwillige“ Rationierung in der Pflege erleben.
epd: Letzter Kritikpunkt: Finanzierungsfragen in der Pflege. Die Pflegekasse bräuchte dringend mehr Geld aus dem Bundeshaushalt, ansonsten steigen die Beiträge wohl weiter. Doch davon findet sich nichts in den Vereinbarungen. Und die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen wird nur geprüft. Was bedeutet das für Heime und ambulante Dienste?
Christofczik: Wenn der finanzielle Rahmen so bleibt, wie er ist, wird das auf eine Stagnation des Angebotes hinauslaufen. Für die Träger wird das angesichts der wachsenden Nachfrage kaum Auswirkungen haben. Wir machen halt auf niedrigerem Niveau weiter, aber für die Betroffenen werden die Versorgungslücken immer größer. Das wird auch Folgen für andere Wirtschaftsbereiche haben. Mehr pflegende Beschäftigte werden aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, um ihre An- und Zugehörigen zu versorgen.
Wien (epd). Pflegekräfte in Österreich können künftig unter bestimmten Bedingungen mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit verrichtet haben, teilte das Gesundheits- und Sozialministerium am 22. April in Wien mit. Obwohl viele Fachkräfte in ihrem Job regelmäßig an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stießen, sei diese „Belastung bislang nicht ausreichend gesetzlich anerkannt“, hieß es zur Begründung.
Nun werden im Nachbarstaat Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen, teilte Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann mit: „Für unsere Gesellschaft ist die Arbeit von Pflegekräften eine zentrale Stütze. Die Pflege ist systemrelevant. Es ist wichtig, dass anerkannt wird, welch körperlicher und psychischer Kraftakt Pflegearbeit ist.“
Die Kriterien für Schwerarbeit werden im Zuge der Reform objektiviert. Bislang wurden nur Tätigkeiten mit klarer körperlicher Belastung berücksichtigt, etwa Schichtdienste mit sechs Nachtdiensten im Monat. Nun fließen auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen ein, was einen großen Fortschritt für in der Pflege tätige Menschen bedeutet. Auch ist eine bessere Anerkennung von geleisteten Stunden und Diensten vorgesehen.
Hamm (epd). Um Gesundheitsschäden durch Alkoholkonsum in Deutschland zu verringern, fordert die Deutsche Hauptstelle Sucht (DHS) eine höhere Steuer auf alkoholische Getränke. Alkohol sei in keinem anderen europäischen Land so erschwinglich wie in Deutschland, erklärte die Deutsche Hauptstelle Sucht zur Veröffentlichung des „Jahrbuch Sucht 2025“ am 24. April in Hamm. Ein Gesundheitsexperte der Union kritisierte die vorgeschlagene Preiserhöhung als untaugliches Mittel.
Aus der Forschung wisse man, dass eine Preiserhöhung bei alkoholischen Getränken ein effektives Mittel sei, um den Konsum zu senken, sagte DHS-Geschäftsführerin Christina Rummel. Wenn die Verkaufspreise durch höhere Steuern um fünf Prozent steigen würden, entspreche das einem Preisanstieg bei einer Flasche Bier von einem Euro auf 1,05 Euro, erläuterte der Suchtforscher Jakob Manthey im DHS-Jahrbuch. Damit ließen sich zusätzliche 1,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen generieren und der Pro-Kopf-Alkoholkonsum um 2,2 Prozent senken.
Suchtkranke würden sich von höheren Preisen kaum abhalten lassen, sagte hingegen der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU) der „Rheinischen Post“. „Mit Preiserhöhungen könnte das Volumen günstiger Importe und illegaler Produktion zunehmen“, warnte er. Nötig seien hingegen „mehr Aufklärung über die drastischen Folgen des Konsums“ sowie „mehr lebensnahe Angebote zur Prävention“. Das sollte in Sportvereinen, Fahrschulen, Konzerten oder in Clubs geschehen.
Der registrierte Pro-Kopf-Alkoholkonsum in Deutschland ist nach Zahlen der DHS in den vergangenen Jahren gesunken. So konsumierten in Deutschland im Jahr 2023 Menschen ab 15 Jahren pro Jahr 10,2 Liter Reinalkohol. Im Vorjahr lag der Wert bei 10,6 Liter. Am häufigsten wurde Bier getrunken - pro Kopf 88 Liter im Jahr 2023. Wein schlug mit 19 Litern und Spirituosen mit rund 5 Litern pro Kopf zu Buche. Fast acht Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren hätten in einer gesundheitlich riskanten Form Alkohol konsumiert, bei neun Millionen liege ein problematischer Konsum vor.
Alkohol ist laut DHS in keinem anderen europäischen Land so erschwinglich wie in Deutschland. „Bei Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke ist jahrzehntelang kaum etwas passiert. Die Biersteuer wurde zuletzt im Jahr 1993 erhöht und auf Wein wird keine Verbrauchsteuer erhoben. Wir wissen aus der Forschung: Die Preise für alkoholische Getränke zu erhöhen, ist ein effektives Mittel, um den Alkoholkonsum zu senken - und damit der Gesundheit von Millionen Menschen den Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Alkoholindustrie einzuräumen“, sagte Christina Rummel, Geschäftsführerin der DHS.
Schätzungen zufolge hätten im Jahr 2024 fast ein Drittel der Bevölkerung (30,4) Zigaretten geraucht, erklärte die DHS. Der Anteil von Jugendlichen und Erwachsenen, die Tabakprodukte rauchen, habe seit Anfang der 2000er Jahre abgenommen. Einen Anstieg gebe es hingegen beim Konsum von E-Zigaretten, Tabakerhitzern oder Wasserpfeifen.
1,2 Prozent der Jugendlichen und 3,6 Prozent der Erwachsenen hätten zudem in den vergangenen zwölf Monaten vor der Befragung mindestens eine illegale Droge konsumiert. Bei Jugendlichen sei der Konsum von Amphetaminen, Ecstasy, Kokain, Crack oder neuen psychoaktiven Stoffen etwas weiter verbreitet als der Konsum anderer illegaler Drogen. Bei Erwachsenen würden neben Kokain, Crack und Amphetaminen auch neue psychoaktive Stoffe eine Rolle spielen, hieß es.
Vielerorts werde in Städten und Kommunen derzeit beobachtet, dass Crack und stark wirksame synthetische Opioide wie Fentanyl in den örtlichen Drogenszenen auftauchten, hieß es. Mit dem Konsum der Substanzen gingen erhebliche Gesundheitsgefahren einher, warnte die DHS. Hinzu komme oft eine rapide und dramatische Verschlechterung der sozialen Situation Betroffener.
Die Politik müsse handeln, mahnte DHS-Geschäftsführer Peter Raiser. „Suchterkrankungen vorzubeugen und sie zu behandeln, bietet ein massives Einsparpotenzial. Denn: Hohe Folgekosten werden vermieden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die enormen Zukunftsherausforderungen anzugehen.“ Deutschland brauche „eine konstruktive, forschungsbasierte und zukunftsfähige Sucht- und Drogenpolitik“, um den aktuellen enormen Herausforderungen zu begegnen, mahnte auch der DHS-Vorstandsvorsitzende Norbert Scherbaum.
Athen (epd). „Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht.“ Dieser Satz prangt auf jedem Laptop der deutschen Hilfsorganisation Medical Volunteers International (MVI). Die Laptops stehen aufgeklappt im kleinen Teamraum der Klinik im Victoria Community Center im Athener Stadtteil Victoria. Seit 2021 betreibt die Organisation hier ihr Behandlungszentrum und arbeitet mit Freiwilligen aus aller Welt.
Moritz, dessen Nachname aus Sicherheitsgründen ungenannt bleibt, koordiniert die Teams. „Zurzeit sind wir sechs Leute hier, manchmal acht, manchmal nur fünf. Das hängt davon ab, wie viele Ehrenamtliche uns unterstützen können“, erklärt er. Die Anforderungen sind hoch: Medizinische Ausbildung, Fachpraxis oder ein fast abgeschlossenes Medizinstudium sind nötig, um mitzumachen. „Genau das ist unser Anspruch, wir wollen die Menschen gut und fundiert versorgen.“
Moritz arbeitet seit zwei Jahren hauptamtlich in der Athener Klinik, die eher einer großen Hausarztpraxis gleicht. Zuvor versorgte er Geflüchtete, die auf Samos gestrandet waren. Die Zustände der Geflüchteten in Griechenland kennt er gut. Auch wenn sich diese seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 verbessert haben, sind sie noch lange nicht gut: „Wir treffen immer wieder auf Geflüchtete mit Mangelerscheinungen durch schlechte Ernährung, unzureichende Hygiene in den Camps und unbehandelte Wunden. Besonders Kinder und Schwangere leiden darunter. Wir erfahren auch von sexuellen Übergriffen in den Camps und haben Ausbrüche von Tuberkulose erlebt.“ Diese Aussagen stützt unter anderem die Organisation Ärzte ohne Grenzen, die kürzlich von gravierender Mangelernährung bei Kindern in griechischen Camps berichtete.
Fast täglich besucht ein Team der Organisation die Flüchtlingslager rund um Athen, um die Menschen zu behandeln. Sie bringen Medikamente, messen Blutdruck und behandeln gynäkologische Probleme. Doch nicht nur Geflüchtete in den Camps benötigen Hilfe, berichtet Moritz. Das griechische Sozialsystem weist große Lücken auf, die nicht nur Obdachlose und Sexarbeiterinnen betreffen, sondern auch viele Asylberechtigte.
„Wer in Griechenland Asyl erhält, muss das Camp innerhalb von 30 Tagen verlassen und sich selbst eine Unterkunft suchen. Mit dieser Frist endet auch die Sozialversicherung und damit der Anspruch auf medizinische Versorgung. Doch brauchen die Behörden oft deutlich länger, um die nötigen Papiere auszustellen. Dann fallen die Menschen durchs Raster der öffentlichen Gesundheitsversorgung“, sagt Moritz.
Zusammen mit der Heilsarmee und anderen privaten NGOs bieten die Medical Volunteers International auch für griechische Obdachlose und Sexarbeiterinnen regelmäßige medizinische Angebote. Auch für diese Gruppe gebe es zu wenig Unterstützung im öffentlichen System, sagt Moritz.
Es sind jedoch nicht nur Formalitäten, die eine optimale medizinische Versorgung behindern. Auch die Sprachbarriere stellt eine immense Hürde dar. Die medizinische Koordinatorin Eiden hat in verschiedenen Projekten gearbeitet und immer wieder mit notleidenden Menschen zu tun gehabt. In ihrer kanadischen Heimat arbeitet sie als Notfallsanitäterin, für ein halbes Jahr ist sie ehrenamtlich bei MVI in Athen. „Wir haben hier teils schlimme Erfahrungen mit öffentlichen Krankenhäusern gemacht. Die Versorgung ist nicht überall gut, das Gesundheitssystem ist seit Jahren unterfinanziert und schlecht ausgestattet. Umso wichtiger ist es, dass wir eine unabhängige Anlaufstelle schaffen, um zumindest eine Erstbehandlung durchführen zu können.“
Bilal ist einer der Patienten, die diese Erstbehandlung in Anspruch nahmen. Der junge Mann kam vor sechs Jahren aus dem Gazastreifen über den Seeweg nach Athen. Kürzlich verletzte er sich bei einem Motorradunfall am Fuß, das Team von MVI übernahm die Wundversorgung. Es seien keine guten Umstände, unter denen er in Athen lebt, sagt Bilal. Trotzdem sei eine illegale Flüchtlingswohnung in Athen besser als ein Überlebensversuch im Gazastreifen.
Es sind Schicksale wie dieses, mit denen die Freiwilligen von MVI in Athen umgehen. Inzwischen habe sich die Lage jedoch geändert, sagt Koordinator Moritz. Die großen Zahlen an Geflüchteten, die über das Meer oder die Türkei kamen, sind zurückgegangen. Stattdessen werden immer mehr Menschen über die Dublin-III-Verordnung der EU aus Deutschland oder Österreich nach Griechenland abgeschoben. „Jede Woche kommen Menschen zu uns, die in Deutschland kein Asyl bekommen haben“, sagt Moritz: „Viele von ihnen sprechen fließend Deutsch, waren gut integriert und wollten eigentlich nur arbeiten.“
Gießen (epd). Die Palliativmedizin behandelt schwer kranke Menschen am Lebensende. Der Internist Ulf Sibelius ist einer der Mitbegründer der Palliativbewegung; er baute die Palliativmedizin an der Gießener Universitätsklinik auf und begleitete die Gründung des Gießener Hospizes. „Wir können über 90 Prozent unserer Patienten mit einer guten Therapie schmerzgestillt behandeln“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Fragen stellte Stefanie Walter.
epd sozial: Wie hat sich das Sterben in den vergangenen Jahrzehnten verändert?
Ulf Sibelius: Die Hospizbewegung hat es sich seit den 1980er Jahren zur Aufgabe gemacht, das Thema Tod wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken und den Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Die Palliativmedizin war eine Reaktion der Medizin auf Wünsche der Gesellschaft. Aus medizinischer Sicht stellte sich die Frage, worum geht es denn am Lebensende noch? Darum, dass man die Symptome lindert, einen Raum schafft für seelische und spirituelle Fragen. Für mich selbst war es damals auch ein Kulturschock: Ich bin in der Intensivmedizin und der Onkologie groß geworden. Ich musste erkennen, dass am Lebensende nicht mehr das CT, das MRT, die Operation wichtig sind, sondern eine gute Schmerzstillung und ein langes Gespräch.
epd: Warum gibt es trotzdem noch immer die Kritik, dass am Lebensende zu viel Intensivmedizin betrieben wird?
Sibelius: Die Palliativmedizin hat es nicht ganz einfach. Gerade die Onkologie ist ein Fach, in dem es Therapien bis zum Lebensende gibt.
epd: Aber greifen nicht auch die Patienten selber nach jedem Strohhalm?
Sibelius: Ja, absolut, und berechtigterweise. Sie lesen, dass ein neues Medikament auf dem Markt ist, das soundsoviel Lebensverlängerung bringt und fragen sich, warum soll es nicht auch mich betreffen? Das ist auch ethisch so schwierig, weil diese Menschen noch eine Therapie bekommen, die mehrere tausend Euro im Monat kostet und von der keiner weiß, ob sie überhaupt hilfreich ist. In so einer Phase befinden wir uns jetzt. Irgendwann wird das nicht mehr bezahlbar sein, das glaube ich.
epd: Wie gehen Sie als Palliativmediziner damit um?
Sibelius: Man muss auch betonen, dass inzwischen viele Menschen zu uns kommen und sagen: Nee, das will ich alles nicht. Die Menschen haben eine klare Vorstellung, was sie wollen. Da gehen wir mit und beraten. Das ist die partizipierende Entscheidungsfindung.
epd: Leiden die Menschen am Lebensende unter Schmerzen?
Sibelius: Wir können über 90 Prozent unserer Patienten mit einer guten Therapie schmerzgestillt behandeln. Da braucht es keine Katheter ins Rückenmark. Wir können viel mit einer konsequenten Symptomkontrolle erreichen.
epd: Die meisten Menschen möchten zu Hause sterben, tun es dann aber doch oft im Krankenhaus oder im Pflegeheim.
Sibelius: Zumindest in unserem Bereich wird viel zu Hause gestorben. Aber wir sind da mittlerweile auch vorsichtig. Viele sagen: Ich möchte gern sterben, wie ich es mir vorstelle. Das kann bedeuten, dass ich eine Zeit lang zu Hause bleiben möchte, aber in der letzten Phase doch nicht. Das Zuhause-Sterben wird manchmal romantisiert. Es ist auch nicht immer möglich.
epd: Und das Sterben auf einer Palliativstation ist auch nicht so schlimm?
Sibelius: Nein, nein, wenn Sie sich die Zimmer anschauen: Es sieht aus wie in einem Drei-Sterne-Hotel. Ich glaube, dass der Begriff „Zuhause sterben“ bedeutet: Bloß nicht auf der Intensivstation, wie man sich das vielleicht vorstellt, an Drähten, beatmet, mit Monitor.
epd: Gibt es viel Einsamkeit am Lebensende?
Sibelius: Nicht nur am Lebensende, das ist ja gesamtgesellschaftlich ein großes Thema. Aber vielleicht ist es so, dass diejenigen, die jetzt sterben, noch ein bisschen mehr Zuwendung haben. Sie sind noch gut eingebunden, auch in dörfliche Strukturen. Wenn man sieht, wie viel Besuch die Patienten bekommen... Das Problem der Einsamkeit, das jetzt schon in jungen Jahren stattfindet, wird möglicherweise irgendwann ins Alter getragen.
epd: Früher wurden vor allem Krebspatienten palliativmedizinisch behandelt. Ändert sich da etwas?
Sibelius: Wenn man sich die Statistiken über die zehn häufigsten Todesursachen anschaut, sind darunter gerade mal zwei onkologische. Auf der anderen Seite sind 90 Prozent der Patienten in der Palliativmedizin Krebspatienten. Das liegt auch daran, dass bei den anderen Patienten das Bewusstsein gar nicht vorhanden ist, dass man am Ende auch Palliativmedizin bekommen kann. Sie haben genauso oft Schmerzen oder Luftnot wie Krebspatienten. Aber das Bewusstsein ändert sich gerade, auch bei den behandelnden Ärzten, dass man noch palliativmedizinisch therapieren kann. Dann geht es vielleicht nicht mehr so oft ins Krankenhaus.
epd: Ist Sterbehilfe ein Thema?
Sibelius: Es kommt selten vor. Wenn wir Patienten haben, bei denen wir mit unseren Therapien das Leiden nicht lindern können, kann man es immer noch schaffen, sie so zu sedieren, dass sie das nicht mehr bei vollem Bewusstsein ertragen müssen. Das ist dann meistens in der letzten Lebensphase ein Thema.
epd: Das heißt, das Thema kommt auf der Palliativstation, bei den Menschen am Lebensende, gar nicht oft vor?
Sibelius: Man weiß aus Studien, dass 30 bis 40 Prozent der Onkologiepatienten immer wiederkehrende Todeswünsche haben. Vielleicht kann man genau das, was sich die meisten wünschen, nämlich nicht alleine sein und keine belastenden Symptome haben, mit Palliativmedizin erreichen.
epd: Sind also viele Ängste, die Menschen am Lebensende haben, heute unbegründet?
Sibelius: Was wir nicht beantworten können, ist die Frage nach dem Danach. In der Sterbephase habe ich Angst vor Luftnot, vor Schmerzen, aber auch davor, was mich erwartet. Früher hat uns die Religion geholfen. In einer säkularen Gesellschaft ist da niemand mehr, der mir sagen kann, was nach dem Tod kommt.
München (epd). Obwohl die Sensibilität der Gesellschaft für Kindesvernachlässigung und -missbrauch wächst, bleibt die Zahl minderjähriger Betroffener in Deutschland laut einer neuen Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (dji) hoch. Die Erhebung nimmt im Schwerpunkt die Lage an den Schulen in den Blick. Ziel sei es, „wichtige Hinweise für ein besseres Vorbeugen und ein schnelles Eingreifen im Falle von psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt zu liefern“.
In der aktuellen Längsschnittstudie „Entwicklung und Wirkung von Schutzkonzepten an Schulen“ (SchuLae) gab laut den Forschenden knapp die Hälfte der befragten Schülerinnen und Schüler der siebten bis neunten Klassen an, im zurückliegenden Jahr eine Form von sexueller Gewalt erlebt zu haben. Dazu gehören beispielsweise sexuelle Beleidigungen, verstörende Pornografie oder ungewollte Berührungen. Meist waren Mitschüler die Gewaltausübenden. Und: Ein bundesweites Monitoring zeigt: Zwei Drittel der etwa 2.000 befragten Schulleitungen berichteten nur von einzelnen Präventionsmaßnahmen, und lediglich 17 Prozent der Schulen verfügen über ein umfassendes Schutzkonzept.
Die wiederholten Befragungen im Rahmen der SchuLae-Studie belegten nun erstmals: An Schulen mit umfassenden Schutzkonzepten berichten Jugendliche seltener von Übergriffen als an den übrigen Schulen. Bislang verpflichten nur einige Bundesländer Schulen dazu, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, die beispielsweise Fortbildungen zur Problematik beinhalten, einen Verhaltenskodex für Lehrkräfte und einen Handlungsplan zum Vorgehen bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt.
Auch in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie etwa Heimen oder Wohngruppen, hätten sich Schutzkonzepte gegen Gewalt verbessert, hieß es. Doch laut den Forschungsergebnissen zweier aktueller DJI-Studien profitieren noch nicht alle jungen Menschen davon. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Mädchen und junge Frauen gehören demnach zu den Risikogruppen, die überdurchschnittlich oft von Übergriffen betroffen sind.
Gerade beim noch recht jungen Thema Cybermobbing bestehe nicht nur in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen Handlungsbedarf, sondern auch in Ausbildungsbetrieben sowie Berufs- und Hochschulen. Das zeigen die Ergebnisse des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz AID:A. Etwa sieben Prozent der befragten 12- bis 21-Jährigen gaben im Jahr 2023 an, in den vergangenen Monaten Cybermobbing erlebt zu haben, wie etwa die digitale Verbreitung von diffamierenden Fotos und Filmen, Bedrohungen oder Beleidigungen in Online-Gruppen oder bewusstes Ausschließen davon.
Die Kommunikationswissenschaftlerin Professorin Ruth Wendt von der Ludwig-Maximilians-Universität München betont, dass Verbote und Filter allein nicht vor sexualisierter Gewalt im Netz schützen. Vielmehr sei das Zusammenspiel einer aktiven Medienerziehung in Familie und Schule sowie technische Unterstützung und Regulation seitens der Plattformen selbst erforderlich. Jugendliche würden vor allem von sozialen Kompetenzen profitieren. Auch weil diese dazu beitrügen, dass sich Jugendliche aktiv für den Schutz anderer einsetzen.
„Es hat sich viel getan. Und gleichzeitig deutet sich an, dass mit den Aufgaben auch die Herausforderungen für den Kinderschutz gewachsen sind“, betont DJI-Direktorin Professorin Sabine Walper. Sie verweist unter anderem auf die großen Herausforderungen in den Jugendämtern, wie etwa den Personalmangel. Nicht nur eine stabile und ausreichende Personalbasis sind den wissenschaftlichen Analysen zufolge Grundlagen für einen gelingenden Kinderschutz, sondern auch aussagekräftige Einschätzungsinstrumente sowie wirksame Hilfen für Gefährdungsfälle. Im Zusammenspiel von Forschung und Praxis ließen sich in allen drei Bereichen noch Verbesserungen erreichen, bilanzieren die Autorinnen und Autoren der Studie.
Berlin (epd). Der Deutsche Kitaverband sieht im Koalitionsvertrag gute Ansätze, aber keinen Durchbruch bei Fragen der Qualitätssicherung und der sicheren Finanzierung der frühkindlichen Bildung. „Die Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes, die Rückkehr der Sprach-Kitas und das Startchancenprogramm zeigen in die richtige Richtung. Doch das allein reicht nicht“, betonte Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands. „Ohne eine gleichberechtigte Beteiligung der Kita-Träger, eine strukturell abgesicherte Finanzierung und konkrete Qualitätssicherungsinstrumente laufen viele dieser Maßnahmen ins Leere.“
Entscheidend für den Erfolg des angekündigten Qualitätsentwicklungsgesetz sei, dass der neue Rahmen nicht auf die bisherigen Strukturdebatten reduziert werde. „Was zählt, ist die Ergebnisqualitä, also das, was wirklich bei den Kindern ankommt“, sagte die Vorsitzende. Dafür brauche es flexible Qualifizierungswege für das Personal, eine systematisch gestärkte Trägerqualität und verbindliche Evaluationen.
Hinsichtlich der geplanten verpflichtenden Sprach- und Entwicklungsdiagnostik forderte der Verband bundesweite Rahmenbedingungen für die Sprachförderung in den Einrichtungen. „Entscheidend ist ein sprachförderndes Umfeld im Kita-Alltag, das von qualifiziertem Personal getragen wird. Frühkindliche Sprachförderung muss alltagsintegriert stattfinden und gehört in die Kita - nicht in die Schule“, sagte Weegmann.
Positiv sieht der Verband die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionen in Infrastruktur - insbesondere in Neubau, Sanierung und Digitalisierung von Kitas. Freie Träger müssen direkten Zugang zu den Mitteln aus dem Sondervermögen erhalten. „Ohne die freien Träger wird der notwendige Platzausbau und der Erhalt von Kita-Plätzen nicht zu schaffen sein. Die Gelder müssen gleichberechtigt bei den freien und den kommunalen Trägern gleichermaßen ankommen“, so Weegmann weiter.
Der DKV begrüßt das angekündigte Programm der Startchancen-Kitas und die Schaffung eines Chancenbudgets auf Basis eines Sozialindex als wichtige Maßnahme für mehr Bildungsgerechtigkeit. Im Bereich der Fachkräftegewinnung greift der Koalitionsvertrag zentrale Forderungen des Verbands wie die Förderung der dualen Ausbildung, eine schnellere Anerkennung der Berufsqualifikation und die Vereinfachung der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland auf. Der DKV fordert hier eine bundeseinheitliche, praxisnahe Umsetzung.
München (epd). Ein Haus mit Sozialwohnungen im Münchner Stadtteil Neuhausen. Elisabeth Träder hat in der linken Hand einen Stoffbeutel mit einem Aktenordner darin, mit der rechten Hand klingelt die 73-Jährige bei einem Namensschild. Im ersten Stock öffnet Jasenka M. die Tür.
„Wir treffen uns alle zwei Wochen, jeweils am Mittwoch“, erklärt Träder, und sie ist hier, weil sie als Postpatin helfen will. Das macht sie nun schon seit sechs Jahren und hat so bisher elf Menschen betreut und ihnen geholfen, ihre Post zu sortieren und anstehenden Briefverkehr oder Anrufe etwa bei Behörden zu machen. Jetzt sitzt sie auf dem Sofa von Jasenka und öffnet einen der Briefe. Es ist eine gute Nachricht, das beantragte Wohngeld wurde bewilligt. „Das ist schön“, sagt Jasenka, „jetzt kann ich mir ein bisschen mehr leisten.“
Dass die 75-Jährige mit einer kleinen Rente auskommen muss, macht ein Blick in die zwei Räume der Sozialwohnung deutlich. In dem einen Raum ist die Küche, in dem anderen steht Bett und Sofa. Dabei hat Jasenka ihr Leben lang gearbeitet.
Vor 50 Jahren ist sie aus Kroatien ausgewandert, der Arbeit wegen. Zuerst ging sie in die Schweiz, arbeitete dort als Hilfskraft bei einem Schokoladenhersteller. Wegen der Sprachbarriere fand sie keinen Job in ihrem eigentlichen Beruf, sie hatte Stenotypistin gelernt. Mit 29 Jahren kam sie dann nach München, arbeitete als ungelernte Arbeiterin bei Siemens in der Spätschicht. Seit sieben Jahren wohnt sie nun schon hier in Neuhausen, die frühere Wohnung lag in Sendling, dort war immer der Lift kaputt. Sie tut sich schwer mit dem Gehen, geht nur langsam.
Auf dem Nachttisch steht ein Foto von ihrem Lebensgefährten, er ist verstorben. Das Problem: Sie lebte mit ihm zusammen in dieser Sozialwohnung, stand aber nicht im Mietvertrag. Das war eines der Probleme, um die sich Träder kümmerte. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet, der Zeugen dafür brachte, dass Jasenka all die Jahre hier auch gelebt hatte. Schließlich mündete alles in einer Sonderrechtsnachfolge, wie der juristische Fachbegriff heißt, sie konnte wohnen bleiben.
Steckten früher die Briefe und amtlichen Schreiben bei Jasenka in zwei Plastiktüten, hat sie die Postpatin jetzt auf mehrere Aktenordner aufgeteilt und thematisch eingeordnet: Nach Themen wie Wohnung, Rente, Miete. Das ist die Hauptaufgabe der Patin: Ordnung schaffen. Das hat sie lange Jahre beruflich gemacht. Träder hat einen Doktorgrad in Sprachwissenschaften, hat eine Zeitlang an der Universität gearbeitet und war dann lange Jahre in der Verwaltung von großen Organisationen tätig.
Nun setzt Träder ihr Können für Senioren ein. „Ich hatte früher keine Zeit für ein soziales Engagement und möchte das nun nachholen“, erklärt sie So hat die Postpatin ihren Klienten geholfen, Ordnung zu schaffen. Einer ehemaligen Montessori-Lehrerin hat sie Ordner für Steuer, Wohnung, Vermögen angelegt, einem 87-Jährigen, dem seiner Frau gestorben war, die Ablage der vergangenen zehn Jahre erledigt.
Im Hintergrund des Ehrenamts Träders steht die Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige des Bayerischen Roten Kreuzes in München. Dort arbeitet Markus Brucker und erzählt, was es mit den Postpaten auf sich hat. Er betreut 18 dieser Paten, die sich wiederum um 35 Senioren kümmern, diese Patenschaften gibt es seit 2018. Das Rote Kreuz ist einer von mehreren Trägern. Auch bei der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder der Diakonie gibt es Postpaten, die Organisationen haben die Stadt nach Vierteln unter sich aufgeteilt. Es gebe genügend Menschen, die helfen wollen, sagt Brucker: „Wir hatten noch nie Schwierigkeiten gehabt, Ehrenamtliche zu finden.“
Für diejenigen, die sich als Postpate berufen fühlen, gibt es eine Fortbildung. An fünf Abenden werden die Teilnehmer in Sachen Sozialsystem, Altenhilfe, Umgang mit älteren Menschen oder Sachfragen wie Wohngeld geschult. „Man lernt dabei auch, was man nicht tun soll“, erinnert sich Träder. Zum Beispiel einkaufen gehen oder den Müll für die Klienten runtertragen. Und die Patenschaft soll auch nicht unbedingt in eine Freundschaft münden, was natürlich möglich ist. „Es besteht die Gefahr, dass es ein zu enges Verhältnis wird“, so ihre Erfahrung.
Für Jasenka will Träder noch einen Brief nach Kroatien schreiben, an eine Bank. Denn ihre Klientin hatte dort als junge Frau ein Sparbuch, jetzt will sie wissen, ob es das noch gibt. Und noch etwas haben die beiden vor: Sie wollen ein Fotoalbum mit den Bildern aus dem Leben von Jasenka anlegen.
Lübeck (epd). Die fünfjährige Freja ist Profi-Bauerin. Geübt steckt sie die Schienen der Holzeisenbahn zusammen, eine nach der anderen. Zwischendurch stärkt sie sich mit einem Keks, dann wendet sie sich wieder ihrem Bauprojekt zu. Freja ist ein aufgewecktes Mädchen mit langen, blonden Haaren. Lediglich die lilafarbenen Geräte in ihren Ohren verraten, dass sie schwerhörig ist.
Am 24. November 2019 kam Freja ohne Komplikationen im Lübecker Marienkrankenhaus zur Welt. Das routinemäßige Hörscreening in ihren ersten Lebenstagen klappte aber nicht. „Die Sonden fielen Freja immer wieder aus den Ohren. Wie wir jetzt wissen, hat sie ganz enge Gehörgänge“, erklärt Frejas Mutter Jacqueline Wolski. Die frisch gebackenen Eltern wurden mit ihrem Säugling zum Hals-Nasen-Ohrenarzt geschickt. Der hatte die niederschmetternde Diagnose, dass Freja auf beiden Ohren taub sei. „Das war schrecklich. Wir wussten einfach nicht, wie es weitergeht“, erinnert sich Wolski.
Im Universitätsklinikum Lübeck folgten im Januar 2020 umfangreichere Tests. Schnell wurde klar: Freja ist nicht taub, sondern leidet an einer Schallleitungsschwerhörigkeit. Ihr Innenohr ist gesund, die Geräusche gelangen durch den engen Gehörgang aber schwer hinein.
Frejas Hörakustikerin Claudia Brömel erklärt es so: „Wenn man sich die Ohren zuhält, hört man Gespräche und Geräusche so wie Freja sie ohne Hörgeräte hört: dumpf und leise.“ In ihrem Hörakustik-Geschäft in Lübeck berät Brömel Eltern und Kinder aus ganz Schleswig-Holstein. Freja bekam dort bereits im Alter von zwei Monaten ihre ersten Hörgeräte.
Statistisch gesehen kommen 3 von 1.000 Babys mit einem oftmals genetisch bedingten Hörschaden auf die Welt. Für den Spracherwerb ist es wichtig, dass sie so früh wie möglich Hörgeräte tragen. „Bekommen sie die Geräte erst im Kleinkindalter, wird es für sie sehr schwer, die sprachliche Entwicklung aufzuholen“, sagt Brömel, die ihre Ausbildung vor 25 Jahren an der Akademie für Hörakustik in Lübeck mit einer Weiterbildung zur Pädakustikerin ergänzte.
Damit ist sie spezialisiert auf Hörgeräte für Kinder. Die Akademie und die deutschlandweit zentrale Berufsschule für Hörakustikerinnen und Hörakustiker sind am Campus Hörakustik. 1.000 Auszubildende machen jährlich dort ihren Abschluss. Für die Weiterbildung zum Pädakustiker sind die Meisterprüfung oder drei Jahre Berufserfahrung Voraussetzung.
Kinder könnten nicht wie kleine Erwachsene behandelt werden, sagt Brömel. Hörtests müssten spielerisch erfolgen, das müsse man lernen. Die Ohren von Babys wüchsen schnell, da sei teilweise alle sechs Wochen ein neues Ohrstück fällig. Das sei herausfordernd. Gleichzeitig erfahre sie in ihrem Job viel Dankbarkeit. „Es ist so ein schöner Moment, wenn Babys nach dem Einsetzen der Geräte plötzlich auf die Sprache ihrer Mutter reagieren.“
Die Kosten zwischen 1.000 und 1.300 Euro pro Hörgerät übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem täten sich manche Eltern mit der Anschaffung schwer, sagt Brömel. Für sie seien Hörgeräte ein Makel. „Diese Eltern wollen nicht, dass die Geräte auffallen und wählen eine unauffällige Farbe. Das ist nicht förderlich für das Selbstbewusstsein des Kindes.“
Jacqueline Wolski bestätigt, dass Kinder-Schwerhörigkeit noch ein Tabuthema ist. „Über Kinder mit Brille denkt niemand nach“, sagt sie. Bei Kindern mit Hörgerät dächten viele fälschlicherweise, dass sie auch geistig behindert seien. „Freja wird oft komisch angeguckt. Wir vermitteln ihr aber: Wer eine Brille trägt, kann schlecht sehen. Und du kannst eben nicht so gut hören.“
Inzwischen hat Freja die Eisenbahn im Laden von Claudia Brömel einige Male fahren lassen und sich auf den Schoß ihrer Mutter gesetzt. Die Hörgeräte gehören für sie zum Leben dazu. Die Farbe hat sie sich selbst ausgesucht. „Ganz selbstverständlich setzt sie sie morgens ein und legt sie abends auf die Ladestation“, erklärt Wolski, während sie ihrer Tochter Papier und Stifte gibt. In deutlichen Buchstaben schreibt Freja ihren Namen auf. Ab Sommer 2026 wird sie eine ganz normale Grundschule besuchen.
Würzburg (epd). Am Wochenende einen Malkurs besuchen, abends mal ins Theater gehen oder regelmäßig in einem Chor mitsingen - was für viele Menschen ganz normal ist, stellt für Menschen mit Behinderung in der Regel eine schier unüberwindbare Hürde dar. Die Lebenshilfe Wohnstätten Mainfranken in Würzburg haben deshalb vor einem Jahr ein „Kulturbüro“ gegründet. Dort werden gemeinsam mit Menschen mit Behinderung passgenaue Angebote entwickelt: vom gemeinsamen Konzertbesuch bis hin zur individuell unterstützten Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen.
Tobias Schebler arbeitet in den Mainfränkischen Werkstätten, einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Der 42-Jährige ist dort für Holzarbeiten und das Verpacken von Bastelzubehör zuständig. Er liebt seinen Job, das merkt man, sobald er davon erzählt - aber in seiner Freizeit schlägt sein Herz für Musik und Kunst. Er singt und malt für sein Leben gerne. „Große Flächen“ und „bunte Farben“ begeistern ihn, ebenso englische und deutsche Popmusik. Doch bis vor ein paar Monaten war es für ihn schwer, diesen Hobbys nachzukommen. Das ist dank des „Kulturbüros“ nun anders.
Vor kurzem hat Schebler zusammen mit Klaus Metzger (59) und einigen anderen den Kurs „Freies Malen“ der beiden Künstler Philipp Rau und Nici Tierak besucht. Vier mal drei Stunden, jeweils samstags. „Das war richtig toll, wir haben neue Maltechniken gelernt und durften viel selbst ausprobieren“, sagt Metzger, der ebenfalls in den Mainfränkischen Werkstätten arbeitet. Besonders toll findet er an solchen Kursen, dass er auch mal raus aus Wohnstätte und Werkstatt kommt - denn in der Regel finden die „Kulturbüro“-Kurse im Sozialraum statt, in diesem Fall in einem Kunstatelier.
Antje Arlt leitet mit zwei Kolleginnen das „Kulturbüro“ der Lebenshilfe Wohnstätten Mainfranken. Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung gebe es zwar schon seit vielen Jahrzehnten. Früher seien diese aber „oft nebenbei“ und begleitend zur Tätigkeit in den Werkstätten oder in den Wohnanlagen angeboten worden. „Das hatte dann nicht selten einen Schul-AG- oder Klassenausflug-ins-Theater-Charakter“, sagt Arlt. Das sei nicht per se schlecht, habe aber wenig mit dem Ziel von „individueller Teilhabe am kulturellen Angebot des Sozialraums“ zu tun - also im lokalen Umfeld.
Die Grundlage für alles, was das „Kulturbüro“ organisiert, sind die Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppe. Das gilt für gemeinsame Besuche von Veranstaltungen wie Konzerten ebenso wie für die „persönliche Kulturassistenz“, also die Eins-zu-Eins-Begleitung von Klienten zu Angeboten wie Chorproben oder Ähnlichem. Und es gilt vor allem für die angebotenen Kurse und Workshops: Diese reichen von Malen und Fotografieren über kunsthandwerkliche Angebote wie Nähen oder Schmuck basteln bis zu Musik-Kursen oder eben gezielt gewünschten gemeinsamen Ausflügen.
Das Projekt „Kulturbüro“ wird von der „Aktion Mensch“ für drei Jahre gefördert, knapp ein Jahr ist bereits vorbei. „Das Angebot wird wirklich gut angenommen“, sagt Arlt. In der Regel verschickt sie an die Einrichtungen ganz konkrete Angebote für die kommenden Wochen und Monate, zudem bearbeitet sie Wünsche nach einer persönlichen Assistenz für kulturelle Veranstaltungen. Wichtig ist Arlt, dass die Angebote inklusiv sind, also nicht im „geschlossenen“ System der Behindertenhilfe ablaufen: „An unserem Nähkurs beispielsweise nehmen auch Personen von außerhalb teil.“
Tobias Schebler nutzt die Angebote des „Kulturbüros“ regelmäßig - neben Kunstkursen ist er bei der „Singzeit“ dabei, einem wöchentlich stattfindenden Musikprojekt nach Feierabend. Und Klaus Metzger freut sich schon jetzt auf die nächsten Kurse im Bereich Bildender Kunst, wie er sagt: „Glasmalerei oder Aquarell, das würde mich interessieren.“
Berlin (epd). Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht sich von den Umfrageergebnissen des GKV-Spitzenverbandes zur medizinischen Versorgung durch Pflegefachkräfte in seinen Forderungen unterstützt. „Die Menschen in Deutschland stehen neuen Versorgungsmodellen offen gegenüber - und erkennen das Potenzial erweiterter Pflegekompetenzen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung“, sagte Präsidentin Vera Lux am 24. April in Berlin. „Diese Ergebnisse sind Rückenwind für alle, die das Gesundheitssystem zukunftssicher gestalten wollen.“ Die Bevölkerung habe verstanden, worum es gehe: Um neue Lösungen, um Versorgungslücken zu schließen. „Pflegefachpersonen können hier einen entscheidenden Beitrag leisten.“
Pflegekräfte könnten in der Regelversorgung, etwa bei chronisch erkrankten Menschen, wichtige Aufgaben übernehmen - von der Beratung über das Monitoring bis zur kontinuierlichen Begleitung. So trügen sie ganz konkret zur Verbesserung der Versorgung bei.
Darüber hinaus bieten sie den Angaben nach mit erweiterten Kompetenzen - wie Community Health Nurses - gerade in der Prävention, Gesundheitsförderung und in der Unterstützung pflegender Angehöriger wirksame und wirtschaftlich tragfähige Lösungen. „Es geht nicht allein um Entlastung der Ärzteschaft. Es geht um eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und interprofessionell organisierte Versorgung - und die ist ohne Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen künftig nicht mehr denkbar“, betonte Lux.
Wenn mehr Aufgaben in der Primärversorgung auf mehrere Schultern verteilt würden, profitierten alle: Patienten erhielten schneller Termine, Angehörige fänden kompetente Unterstützung und Krankenkassen könnten langfristig Kosten senken.
Der DBfK forderte Bund und Länder auf, die Ergebnisse der GKV-Befragung ernst zu nehmen und jetzt die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen flächendeckend zum Einsatz kommen können.
Der am 23. April veröffentlichten Umfrage zufolge halten Versicherte eine stärkere Einbindung von nicht-ärztlichem Praxispersonal für sinnvoll. 45 Prozent der Befragten gaben an, es sei gut, dass Pflegefachkräfte eigenständig einen Teil der medizinischen Versorgung übernehmen.
Berlin, Hannover (epd). Beim 39. Evangelischen Kirchentag in Hannover bietet die Diakonie mehr als 180 Veranstaltungen an. Vom 30. April bis zum 4. Mai laden die Diakonie Deutschland, die Diakonie Niedersachsen und viele weitere diakonische Träger zu Foren, Diskussionsveranstaltungen und Gottesdiensten, heißt es in einer Mitteilung vom 23. April.
Beim Markt der Möglichkeiten auf dem Messegelände im Forum Diakonie in Halle 6 präsentiere der Wohlfahrtsverband auf 600 Quadratmetern seine vielfältige Arbeit. Vorgestellt würden Beispiele aus den Feldern der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe.
„Der Messestand ist wie eine kleine eigene Welt aufgebaut. Es gibt dort ein Café, eine Bushaltestelle, Straßen, einen Spielplatz und natürlich auch eine Wohnung“, heißt es in der Mitteilung. Denn Diakonie stecke in allen Lebensbereichen und genau das solle auf dem Stand gezeigt werden. Zudem können im „Café Pause Inklusiv“ Menschen mit und ohne Behinderung zusammenkommen.
In Gesprächsrunden treffen auch wieder viele prominente Politikerinnen und Politiker auf Führungskräfte der Diakonie. So etwa am 1. Mai, wenn unter dem Thema „Freiwillig engagiert - die zukünftige Gestaltung der Freiwilligendienste“ Diakoniepräsident Rüdiger Schuch mit Norbert Lammert, dem Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung, diskutiert.
Am 2. Mai ist Hanna Naber, Niedersächsische Landtagspräsidentin, zu Gast bei der Diakonie auf der Messe. Sie spricht mit Hans-Joachim Lenke, dem Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, über Zusammenhalt und Demokratie. Am 3. Mai ist Julia Klöckner, Präsidentin des Deutschen Bundestages, im Gespräch mit Diakoniechef Schuch. Dann geht es um die Fragen, wie Politik und Diakonie zur Stärkung unserer Demokratie beitragen und helfen können, die gesellschaftliche Spaltung zu überwinden.
München (epd). Das an einen kindergeldberechtigten Elternteil überwiesene Kindergeld ist zunächst für den Unterhalt der Kinder da. Dennoch können sich noch in der Ausbildung befindliche volljährige Kinder das Kindergeld nicht ohne weiteres an sich selbst auszahlen lassen, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 17. April veröffentlichten Urteil klar. Seien die Kinder wegen eigenen Einkommens nicht mehr unterhaltsbedürftig, könne der kindergeldberechtigte Elternteil das an ihn ausgezahlte Kindergeld zur „Förderung der Familie“ einsetzen, erklärten die Münchener Richter.
Damit bekam eine Mutter von drei Kindern aus Bayern recht. Ein volljähriger Sohn ging einem dualen Studium nach und erzielte aus seiner dabei anfallenden Berufstätigkeit ein Einkommen. Zusätzlich erhielt er ein steuerfreies Stipendium. Seine Einkünfte waren so hoch, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen konnte. Dennoch wollte er das an seine Mutter ausgezahlte Kindergeld selbst erhalten.
Die Familienkasse stimmte dem Antrag des Sohnes zu und zahlte das Kindergeld an ihn aus. Daraufhin zog die Mutter vor Gericht und verlangte weiterhin das Kindergeld für sich. Der BFH urteilte nun, dass der Mutter das Kindergeld zusteht. Eine direkte Auszahlung des Kindergeldes an das Kind ist nur möglich, wenn der Kindergeldberechtigte - in der Regel ein Elternteil - seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Denn auch wenn dieser das Kindergeld erhält, muss er es vorrangig zur Sicherung des Kinderexistenzminimums verwenden, so die obersten Finanzrichter.
Im konkreten Fall war die klagende Mutter jedoch gar nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Denn ihr volljähriger Sohn, der sich noch in der Ausbildung befand, verfügte bereits über ausreichende Einkünfte. In diesem Fall trete der Zweck des Kindergelds, die Sicherung des Kinderexistenzminimums, in den Hintergrund. Vorrangig sei dann der weitere gesetzliche Zweck des Kindergeldes, nämlich die Familie zu fördern. Der kindergeldberechtigte Elternteil kann das Geld dann etwa für die Ausübung des Umgangsrechts oder auch für Geschenke verwenden.
Streit um das Kindergeld gibt es immer wieder auch bei getrennt lebenden Eltern, die das gemeinsame Kind im paritätischen Wechselmodell zu gleichen Teilen betreuen. Denn trotz hälftiger Betreuung können die Eltern nicht von einer hälftigen Teilung von Kindergeld und Betreuungskosten ausgehen, wie der BFH am 10. Juli 2024 urteilte. Regelmäßig stehen nur einem Elternteil das Kindergeld und der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Allerdings können die Eltern eine bindende Aufteilung des Kindergeldes zivilrechtlich schriftlich festlegen.
Kommt eine Einigung nicht zustande, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit Beschluss vom 20. April 2016 die Aufteilung festgelegt. Demnach ist das Kindergeld zu 50 Prozent in Betreuungs- und zu 50 Prozent in Barunterhalt aufzuteilen. Der Betreuungsunterhalt steht beiden Elternteilen unabhängig vom Einkommen zu gleichen Teilen zu. Der Elternteil im Wechselmodell, der das Kindergeld erhält, muss dem Ex-Partner dann dessen Anteil am Betreuungsunterhalt zahlen, also ein Viertel des Kindergelds. Beim Barunterhalt wird das Kindergeld hingegen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und den Einkünften der Eltern aufgeteilt.
Kann ein Kind wegen einer Behinderung seinen notwendigen Lebensbedarf mangels eigenem Einkommens nicht selbst decken, kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag festgestellt wurde.
Nach einem BFH-Urteil vom 20. April 2023 sind allerdings nicht jegliche Einkünfte eines volljährigen behinderten Kindes als Einkommen anzurechnen. So spielt etwa eine Beschädigtengrundrente für Gewaltopfer bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs keine Rolle. Denn diese Grundrente soll vor allem „den immateriellen Schaden abdecken, den das Opfer durch die Gewalttat erlitten hat“. Sie sei nicht als Zahlung für den Lebensunterhalt gedacht. Daher darf die Familienkasse diese nicht als Einkommen des Kindes anrechnen.
Möchten Eltern für ihr 25 Jahre altes behindertes Kind weiter Kindergeld erhalten, müssen sie die Behinderung gegenüber der Familienkasse nachweisen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2023 ist allerdings nicht zwingend die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder ein ärztliches Gutachten erforderlich. Auch ärztliche Bescheinigungen über dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen können ausreichen. Denn der Nachweis einer Behinderung ist dem Finanzgericht zufolge gesetzlich nicht geregelt. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden, ob der von den Eltern vorgelegte Nachweis ausreicht.
Az.: III R 10/24 (Bundesfinanzhof, Kindergeld, Volljährigkeit, Abzweigung)
Az.: III R 1/22 (Bundesfinanzhof, Wechselmodell)
Az.: XII ZB 45/15 (Bundesgerichtshof)
Az.: III R 7/21 (Bundesfinanzhof, Behinderung)
Az.: 1 K 121/22 (Finanzgericht Hamburg)
Leipzig (epd). Asylbewerber können einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge unter bestimmten Umständen aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben werden. Alleinstehenden und erwerbsfähigen Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, wie das Gericht am 16. April in Leipzig mitteilte. Ihre Menschenrechte würden nicht verletzt.
Geklagt hatten ein in Nordgaza geborener 34-Jähriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und ein 32-jähriger somalischer Staatsangehöriger. Den beiden Flüchtlingen wurde in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die in Deutschland gestellten weiteren Asylanträge als unzulässig ab und drohte den Klägern mit Abschiebung.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte mit dem Urteil der Beurteilung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Danach ist „nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass nach Griechenland zurückkehrende arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Schutzberechtigte in eine extreme materielle Notlage geraten werden“.
Zwar hätten „wegen bürokratischer Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt erforderlicher Dokumente viele Schutzberechtigte unmittelbar nach der Ankunft keinen Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen“, hieß es. Sie könnten aber „voraussichtlich zumindest in temporären Unterkünften mit sanitären Einrichtungen unterkommen“. Auch eine medizinische Notfall- und Erstversorgung sei gewährleistet.
Az.: 1 C 18.24 (Fall des Manns aus Nordgaza)
Az.: 1 C 19.24 (Fall des Somaliers)
Frankfurt a.M. (epd). Die Vermietung von Hotelzimmern an eine Kommune, damit diese dort unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterbringen kann, widerspricht nicht der üblichen Nutzung eines Hotels. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem am 15. April veröffentlichten Urteil deutlich gemacht. Es wies die Klage einer Verpächterin ab, mit der diese die Räumung und Herausgabe eines Hotels erzwingen wollte. (AZ: 2 U 63/24).
In der Begründung des Gerichts heißt es: Solange mit der Vermietung „keine übermäßige Abnutzung oder sonstige Beeinträchtigung für den Verpächter“ verbunden sei, gebe es für eine Räumung keinen Anlass. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Klägerin kann Revision beantragen.
Die Klägerin hatte 2016 einen Vertrag mit der Pächterin zum Betrieb des Hotels F. in Gießen geschlossen. In diesem Hotel buchte das Jugendamt der Stadt Gießen seit Herbst 2022 regelmäßig Zimmer für Jugendliche, die in seiner Obhut stehen. Die Klägerin mahnte daraufhin die Hotelbetreiberin ab und kündigte ihr 2023 fristlos, weil sie die Unterbringungen von unbegleiteten Flüchtlingen für vertragswidrig hält.
Dem stimmte zwar das Landgericht Gießen zu, nicht aber das OLG, nachdem die Hotelbetreiberin Berufung eingelegt hatte. Beherbergungsverträge mit Dritten, beispielsweise auch mit Firmen, die Zimmerkontingente oder ganze Häuser buchten, gehörten zum Betrieb eines Hotels, teilte das OLG mit. „Die Grenze zur unzulässigen Gebrauchsüberlassung wäre allenfalls dann überschritten, wenn die Stadt das gesamte Gebäude übernommen und zu einem Flüchtlingsheim umgebaut hätte.“
Az: 2 U 63/24 (Oberlandesgericht)
Az: 9 O 22/24 (Landgericht)
Potsdam (epd). Jobcenter müssen bei der Berücksichtigung von Einkommen eines Bürgergeldbeziehers brutto von netto unterscheiden können. Rechenfehler haben gravierende Auswirkungen, wie jetzt das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem am 16. April bekanntgegebenen Urteil entschieden hat. Denn hat die Behörde bei der Berechnung der Grundsicherung fehlerhaft ein zu geringes Nettoeinkommen berücksichtigt, darf sie später nicht einfach überzahlte Hilfeleistungen wieder zurückfordern. Das gelte zumindest dann, wenn der Grundsicherungsempfänger selbst von einem korrekten Bescheid ausgegangen ist, erklärten die Potsdamer Richter.
Geklagt hatte eine dreiköpfige Familie, die seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (seit 2023 Bürgergeld) vom Jobcenter beziehen. Der Ehemann arbeitet seit Februar 2021 als Verkäufer in einem Lebensmittelladen. Laut Arbeitsvertrag erhält er hierfür 1.600 Euro netto monatlich. Der Ehemann zeigte dem Jobcenter sein Einkommen an und legte hierfür den Arbeitsvertrag vor.
Die Behörde rechnete das Einkommen mindernd auf die Hilfeleistungen an. Dabei unterlief ihr jedoch einen Fehler. Sie ging sie von einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 1.600 Euro und nicht von dem tatsächlichen Nettoeinkommen aus. Nach Anrechnung von Freibeträgen rechnete sie fehlerhaft ein zu berücksichtigendes Nettoeinkommen in Höhe von 1.276,40 Euro aus. Folge: Die Hilfeleistung fiel höher aus. Als der Ehemann seine Lohnbescheinigung vorlegte, fiel der Berechnungsfehler auf. Das Jobcenter forderte für zehn Monate überzahlte Leistungen von insgesamt über 3.000 Euro zurück.
Das LSG urteilte nun, dass das Jobcenter für seinen Fehler geradestehen müsse. Zwar hätte die Familie bei genauem Lesen des Bescheides den Rechenfehler des Jobcenters bemerken können. Eine Rückzahlungsverpflichtung ergebe sich dann aber nur bei grober Fahrlässigkeit oder einer schweren Verletzung der Sorgfaltspflichten, befand das Gericht.
Im vorliegenden Fall habe die Ehefrau den Bescheid gelesen, grob geprüft und auch den Betrag von 1.600 Euro entdeckt. Sie habe aber glaubhaft gemacht, dass auch sie die Begriffe netto und brutto nicht sicher habe auseinanderhalten können. Deshalb sei eine rückwirkende Korrektur des Bescheides zum Nachteil der Familie ausgeschlossen, hieß es.
Az.: L 3 AS 772/23
Koblenz (epd). Kommunale Kindergärten können das Betreuungsverhältnis für ein aggressives Kind nur mit einem Verwaltungsakt inklusive Rechtsbehelfsbelehrung und förmlicher Anhörung beenden. Eine einfache zivilrechtliche „Kündigung“ reicht nicht, weil der kommunale Kita-Träger mit den Eltern ein „öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis“ eingegangen ist, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am 11. April veröffentlichten Beschluss.
Konkret ging es um ein Kita-Kind, das wiederholt aggressiv auffällig geworden ist. Die Kita einer Ortsgemeinde kündigte schließlich den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung. Die Eltern wollten das nicht hinnehmen und wollten per Eilantrag erreichen, dass der Kita-Besuch vorläufig weiter gestattet wird.
Der Antrag hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Ob der Kita-Ausschluss wegen der Aggressivität des Kindes zu recht erfolgte, ließen die Koblenzer Richter jedoch offen. Denn bereits die zivilrechtlich ausgesprochene Kündigung reiche nicht aus, um das Kind von der Kita-Benutzung auszuschließen. Die Kita sei eine Einrichtung „öffentlich-rechtlicher Natur“. Das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis könne daher nur öffentlich-rechtlich, also durch (Aufhebungs-)Verwaltungsakt beendet werden. An einem solchen Verwaltungsakt fehle es jedoch, so das Gericht.
Das Kündigungsschreiben könne auch nicht als Verwaltungsakt ausgelegt werden. So habe die Gemeinde in dem Schreiben selbst den Begriff „Kündigung“ verwendet. Sie habe auch keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Die sei aber für einen Verwaltungsakt vorgeschrieben. Gleiches gelte für die unterbliebene förmliche Anhörung, befand das Gericht.
Az.: 3 L 297/25.KO
Karlsruhe (epd). Seelisch behinderte Menschen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) können zur Förderung ihrer sozialen Teilhabe im Einzelfall Anspruch auf einen ausgebildeten PTBS-Hund haben. Ist die Versorgung mit dem Vierbeiner erforderlich, muss der zuständige Träger auch die laufenden Unterhaltskosten wie Tierfutter, Tierarzt und eine Haftpflichtversicherung übernehmen, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am 8. April veröffentlichten Urteil.
Die Klägerin ist seit Jahren an einer PTBS erkrankt. Zudem bestehen eine ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung sowie Depressionen. Jährliche stationäre Behandlungen konnten den Zustand der Frau nicht stabilisieren. Sie habe weiterhin Angst vor Männern und davor, während der Dunkelheit das Haus zu verlassen, erklärte die Frau. Um wieder am sozialen Leben teilhaben und etwa allein mit Bus und Bahn fahren zu können, beantragte sie die Versorgung mit einem Assistenzhund, der speziell im Umgang mit PTBS ausgebildet ist. Das Tier könne ihr mit dessen Nähe Sicherheit geben und ihre Krankenbehandlung unterstützen. Ihre Psychotherapeutin bescheinigte der Frau, dass der PTBS-Assistenzhund eine bessere Teilhabe am sozialen Leben möglich machen könne.
Als zuletzt angegangener Träger wurde die Krankenkasse der Frau für den Antrag auf Versorgung mit dem PTBS-Assistenzhund zuständig. Diese lehnte die Kostenübernahme ab. Das Sozialgericht urteilte, dass die Klägerin die Versorgung mit dem tierischen Hilfsmittel nicht als Teil einer Krankenbehandlung verlangen könne. Dennoch bestehe ein Anspruch auf Versorgung mit einem Assistenzhund und auf Übernahme der laufenden Kosten.
Es fehlt laut Sozialgericht zwar an einer ärztlichen oder ärztlich verordneten Therapie. Auch sei der Hund nicht zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich. Die Klägerin könne - trotz ihrer Angst vor Menschen - immer noch allein aus dem Haus gehen. Als Leistung der sozialen Teilhabe könne die Klägerin aber den PTBS-Assistenzhund erhalten, da keine vorrangigen Ansprüche der Eingliederungshilfe bestünden. So werde sie in ihrer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung in ihrem Sozialraum unterstützt. Dies habe auch ihre Psychotherapeutin bestätigt. Die Klägerin könne mit dem Tier leichter in Kontakt zu anderen Menschen treten. Sie habe dann weniger Angst, angegriffen oder belästigt zu werden.
Az.: S 5 KR 2092/24
Mosbach (epd). Bei der Johannes-Diakonie Mosbach gibt es einen Wechsel im Vorstand. Mit Martin Holler, promovierter Diakoniewissenschaftler, rückt eine Führungskraft aus dem eigenen Haus nach. Er löst Jörg Huber ab, der Ende September in den Ruhestand geht. Holler bildet ab dem 1. Oktober gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Martin Adel die Spitze des Unternehmens mit seinen rund 3.400 Mitarbeitenden an über 30 Standorten.
Martin Holler kam im Oktober 2016 als Leiter der Unternehmensentwicklung zur Johannes-Diakonie. Im März 2022 übernahm der Diplom-Geograf und promovierte Diakoniewissenschaftler die Leitung des damaligen Geschäftsbereichs „Berufsbildungswerk und Jugendhilfe“. Für seine Dissertation „Die Mit-Gestaltung inklusiver Sozialräume in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ erhielt er 2021 den mit 10.000 Euro dotierten Wichernpreis des Instituts für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement (IDM) der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel.
Seit August 2024 ist Holler für den Geschäftsbereich „Jugend und Bildung“ verantwortlich, zu dem neben dem Berufsbildungswerk an den Standorten Mosbach und Heidelberg sowie den Jugendhilfeangeboten auch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Kindergärten der Johannes-Diakonie zählen.
„Wir sind froh darüber, mit Dr. Holler einen passenden Kandidaten im eigenen Haus gefunden zu haben, der die Geschicke der Johannes-Diakonie im Vorstandsgremium mit lenken wird“, betonte Michael Jann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Johannes-Diakonie: „Wir freuen uns nun auf die künftige Zusammenarbeit.“
Die Johannes-Diakonie leistet Assistenz für Menschen, die Unterstützung benötigen. Manche haben eine geistige Behinderung, andere leiden an einer psychischen Erkrankung. Zum Portfolio gehören Leistungen in Behindertenhilfe, Medizin und beruflicher Rehabilitation, Bildung und Jugend- sowie Altenhilfe.
Christian Frank (45), promovierter Betriebswirt, wird zum 1. Oktober 2025 Vorstandsmitglied der St. Franziskus-Stiftung Münster und übernimmt die Verantwortung für den Bereich Finanzen. Der promovierte Betriebswirt ist aktuell noch bei der Sana Kliniken AG tätig. Neben seiner Expertise im Bereich Finanzierung und Controlling verfügt Frank zudem langjährige Erfahrung in der Geschäftsführung von Krankenhäusern mit in die Stiftung. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Nils Brüggemann und dem Medizinischen Vorstand Ulrich Knopp wird er das zukünftige Leitungsgremium der Franziskus Stiftung bilden. Die St. Franziskus-Stiftung zählt zu den größten konfessionellen Krankenhausgruppen Deutschlands. Die Stiftung trägt Verantwortung für derzeit 14 Krankenhäuser sowie zehn Behinderten- und Senioreneinrichtungen in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bremen.
Jonas Marquardt (55) beginnt am 1. Mai seine Arbeit als Theologischer Vorstand der Kaiserswerther Diakonie in Düsseldorf. „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und darauf, gemeinsam mit meinen beiden Vorstandskollegen ein traditionsreiches und wachsendes Unternehmen in die Zukunft zu führen und zeitgemäß weiterzuentwickeln“, sagte der Theologe am 23. April. Er folgt auf Pfarrerin Ute Schneider-Smietana, die im März 2024 als Theologische Vorständin ausgeschieden war. Mit Marquardt ist der dreiköpfige Vorstand des diakonischen Unternehmens wieder vollständig besetzt. Der Pfarrer ist seit mehr als 15 Jahren als Mitglied im Kuratorium der Kaiserswerther Diakonie engagiert. Die Kaiserswerther Diakonie zählt zu den großen diakonischen Unternehmen in Deutschland und ist im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen tätig. Die Kaiserswerther Diakonie zählt nach eigenen Angaben rund 3.000 Beschäftigte.
Andreas Meindl ist seit dem 1. April neues Vorstandsmitglied des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg. Der Diplom-Sozialpädagoge folgt auf Beate Jussen und verantwortet in seiner neuen Funktion die Weiterentwicklung der sozialen Angebote und Hilfsleistungen der Caritas im Norden. Meindl war seit 2006 bei der Caritas in Rostock tätig, seit 2018 als Regionalleiter und zuletzt als Geschäftsbereichsleiter.
Christian Heyn (41), Gesundheitsökonom und Diplom-Betriebswirt, ist seit dem 1. April Geschäftsführer der Agaplesion gAG und verantwortet gemeinsam mit Alexander Dettmann den Geschäftsbereich Wohnen & Pflegen. Heyn folgt auf Bernhard Pammer, der Ende Mai 2025 in den Ruhestand geht. Heyn ist seit fast 10 Jahren bei Agaplesion tätig, zuletzt als Leiter des Zentralen Dienstes Finanzen & Steuern. Darüber hinaus war er bei PricewaterhouseCoopers tätig. Er bringt zudem praktische Pflegeerfahrung aus seiner Zeit als Zivildienstleistender und einer anschließenden mehrjährigen Tätigkeit im Pflegebereich eines Krankenhauses mit.
Christian Nicolay (55), Bankkaufmann und Betriebswirt, ist seit Monatsbeginn Caritasdirektor in Trier. Er hat die ruhestandsbedingte Nachfolge von Bernd Kettern angetreten, der mehr als 30 Jahre für die Caritas Trier tätig war. Nicolay war zuvor Direktor der HypoVereinsbank/UniCredit Bank in München und fokussierte sich besonders auf die bundesweite Beratung von Stiftungen, kirchlichen Institutionen und NGOs.
Christine Aßhoff und Karl-Heinz Seib stehen seit dem Monatsbeginn an der Spitze des Diakonischen Werkes Bamberg-Forchheim. Beide arbeiteten bereits zuvor in führenden Positionen der Organisation. Seib war zuletzt Abteilungsleiter Personal. Ab 2014 war er außerdem zweiter Vorsitzender des Unternehmens. Seib begann seine Karriere bei der Diakonie Bamberg-Forchheim 1999 im Bereich Personal. In seiner neuen Position als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender folgt er auf Norbert Kern, der Ende März in den Ruhestand gegangen ist. Die neu berufene zweite Vorständin Aßhoff war zuletzt Abteilungsleiterin für den Fachbereich Altenhilfe ambulant, teilstationär und stationär. Bis 2019 leitete sie die Abteilung Wirtschaft und Finanzen. 2010 begann Aßhoff im Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim als Referentin Wirtschaft. Im Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim arbeiten nach eigenen Angaben rund 1.500 Mitarbeitende in über 40 Einrichtungen und Projekten in den Regionen Bamberg, Forchheim und Haßbergen.
Bettina Spechtmeyer-Högel (60) übernimmt im Juli die Geschäftsführung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Landesverbandes Hamburg. Spechtmeyer-Högel wechselte bereits am 1. April zum ASB in Hamburg. Bis zur offiziellen Übernahme der Geschäftsführung arbeitet sie eng mit ihrem Vorgänger, Michael Sander, zusammen. Sander steht seit 2009 an der Spitze des Verbandes und geht Ende Juni in den Ruhestand. Davor war Spechtmeyer-Högel knapp drei Jahre Landesgeschäftsführerin des ASB Schleswig-Holstein. Zuvor führte die Betriebswirtin fünf Jahre lang den ASB Regionalverband Stormarn-Segeberg. In seinen Diensten und Einrichtungen beschäftigt der ASB Hamburg nach eigenen Angaben über 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mai
5.-12.5.:
Online-Seminar „Ausgliederung und Umstrukturierung beim Verein“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
5.5.-30.6.:
Online-Kursreihe „Führung auf Distanz - Verteilte Teams mit agilen und digitalen Werkzeugen führen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
6.5. Stuttgart:
Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler. Der Zyklus eines Arbeitsverhältnisses - aus Sicht der Personalabteilung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-548
6.5.:
Online-Kurs „Führen in Teilzeit - geteilte Führung. Vorteile und Nutzen einer neuen Art zu führen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-16
8.-15.5.:
Online-Grundkurs „Digitale Öffentlickeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
11.-13.5. Berlin:
Zertifizierter Kurs „Selbstmanagement mit dem Zürcher Ressourcen-Modell“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
12.5.:
Online-Thementag „Lernen aus Krisen - Präventionskultur ausbauen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-16
12.5.-30.6.:
Online-Kurs „Rechtliche Beratung in der Wohnungslosenhilfe“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
21.-22.5.:
Online-Schulung „Jahresgespräche mit Mitarbeitenden führen - wirkungsvolle Methoden und Gelingensfaktoren“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-23
22.5.:
Online-Fortbildung „Krisenprävention durch Früherkennung - Weg zur stabilen Unternehmensführung“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
Juni
2.-3.6. Hannover:
Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, der Grundsicherung für Arbeitssuchende“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-606
3.-5.6.:
Online-Seminar „Fehlzeiten - Urlaub, Krankheit und Abwesenheitszeiten im Arbeitsrecht“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
4.-5.6.:
Online-Seminar „Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-424