sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

in der Pflege gibt es einen massiven Reformstau. Doch viele Fachleute vermissen im Koalitionsvertrag von Union und SPD den Mut zu umfassenden Korrekturen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zu den Kritikern zählt auch Ulrich Christofczik vom Evangelischen Christophoruswerk Duisburg, der auch Sprecher der Ruhrgebietskonferenz Pflege ist. Der künftigen Regierung fehle es an Ambitionen, die Pflege radikal umzubauen und für die Zukunft starkzumachen. Allein der Plan, erst eine Kommission ohne Branchenexperten einzuberufen, um Reformpläne erstellen zu lassen, „trägt kafkaeske Züge“, sagt Christofczik im Interview mit epd sozial.

Für den Palliativmediziner Ulf Sibelius aus Gießen sind die Ängste vieler Menschen vor einem schmerzvollen Lebensende unbegründet. Denn die moderne Medizin biete viele und umfassende Hilfen an. Der Internist ist einer der Mitbegründer der Palliativbewegung; er baute die Palliativmedizin an der Gießener Universitätsklinik auf und begleitete die Gründung des Gießener Hospizes. „Wir können über 90 Prozent unserer Patienten mit einer guten Therapie schmerzgestillt behandeln“, sagt er im Interview mit epd sozial.

Wenn die Post Briefe bringt, muss das nicht immer ein freudiger Anlass sein. Das gilt vielleicht dann, wenn sich Behörden schriftlich melden. Viele Menschen brauchen Hilfe, um mit diesen Schreiben klarzukommen. Ehrenamtliche Postpaten nehmen sich der Sache an. Eine von ihnen ist Elisabeth Träder aus München. Sie ist seit sechs Jahren für das Bayerische Rote Kreuz als Postpatin tätig. Unser Autor Rudolf Stumberger hat sie im Stadtteil Neuhausen begleitet.

Vom Staat an die Eltern überwiesenes Kindergeld dient primär dem Kindesunterhalt. Ihnen steht diese Zahlung in aller Regel zu. Deshalb können sich noch in der Ausbildung befindliche volljährige Kinder das Kindergeld nicht ohne Weiteres an sich selbst auszahlen lassen, stellte jetzt der Bundesfinanzhof klar. Seien die Kinder wegen eigenen Einkommens nicht mehr unterhaltsbedürftig, könne der kindergeldberechtigte Elternteil das an ihn ausgezahlte Kindergeld zur „Förderung der Familie“ einsetzen, erklärten die Münchener Richter.

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Ihr Dirk Baas