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Fachkräfte können in Österreich mit 60 Jahren in Rente gehen



Wien (epd). Pflegekräfte in Österreich können künftig unter bestimmten Bedingungen mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit verrichtet haben, teilte das Gesundheits- und Sozialministerium am 22. April in Wien mit. Obwohl viele Fachkräfte in ihrem Job regelmäßig an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stießen, sei diese „Belastung bislang nicht ausreichend gesetzlich anerkannt“, hieß es zur Begründung.

Nun werden im Nachbarstaat Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen, teilte Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann mit: „Für unsere Gesellschaft ist die Arbeit von Pflegekräften eine zentrale Stütze. Die Pflege ist systemrelevant. Es ist wichtig, dass anerkannt wird, welch körperlicher und psychischer Kraftakt Pflegearbeit ist.“

Die Kriterien für Schwerarbeit werden im Zuge der Reform objektiviert. Bislang wurden nur Tätigkeiten mit klarer körperlicher Belastung berücksichtigt, etwa Schichtdienste mit sechs Nachtdiensten im Monat. Nun fließen auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen ein, was einen großen Fortschritt für in der Pflege tätige Menschen bedeutet. Auch ist eine bessere Anerkennung von geleisteten Stunden und Diensten vorgesehen.