sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

mindestens zehn Prozent der pflegenden Fachkräfte sollten eine akademische Ausbildung vorweisen können, forderte der Wissenschaftsrat bereits im Jahr 2012. Zehn Jahre danach sind es magere drei Prozent. Dabei erzielen laut Fachleuten mehr graduierte Kräfte bessere Ergebnisse in der Patientenversorgung. Zudem sind die wenigen studierten Pflegekräfte überwiegend in der Verwaltung oder in der Wissenschaft tätig. Dabei fehlt es nicht an attraktiven Berufsfeldern für akademisch ausgebildete Fachkräfte.

Wer hilft Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Unterstützung bei bürokratischen Angelegenheiten benötigen? In Bremen gibt es dazu das Modellprojekt „Organisationsassistenz“. „Die Assistenz soll dazu ermutigen, auch in schwierigen Zeiten die Verantwortung für bürokratische Angelegenheiten nicht an gesetzliche Betreuer abzugeben“, sagt Koordinatorin Gabriele Kleine-Kuhlmann. Das sei angesichts des dichten Behördendschungels umso wichtiger.

Immer mehr ambulante Pflegedienste sind ausgebucht, Plätze sind schwer zu bekommen und es gibt oft lange Wartelisten. Das ist ein Problem für Pflegebedürftige, die schnell Betreuung brauchen und oft mühsam mehrere Pflegeanbieter kontaktieren müssen. Nicht so in Münster. Dort gibt es einen „digitalen Marktplatz“ als gemeinsame Anbieterplattform für alle registrierten Träger. Expertinnen und Experten meinen, das Modell könne Schule machen.

Überschuldete Bürgerinnen und Bürger brauchen schnell kompetente Hilfe, um ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Doch das gelingt zunehmend nicht, beklagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Sie appelliert an die künftige Bundesregierung, den kostenlosen Zugang zur Schuldenberatung dauerhaft und bundesweit zu sichern. Es dürfe in den Beratungsstellen keinen weiteren Stellenabbau geben, fordert Geschäftsführerin Ines Moers im Interview mit epd sozial.

Wer Kinder erzieht, während er im EU-Ausland lebt, kann Anspruch haben auf eine höhere deutsche Rente. Das hat das Bundessozialgericht in einem Fall aus Österreich entschieden. Das gelte selbst dann, wenn die Kindererziehungszeit eines Elternteils in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat vom dortigen Rentenversicherungsträger zwar anerkannt, ein Rentenanspruch aber wegen des Nichterreichens der dortigen Mindestversicherungszeit nicht erworben worden sei, so das Gericht.

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Ihr Dirk Baas




sozial-Thema

Pflege

Akademisierung der Pflege nutzt Pflegebedürftigen und Angehörigen




Personalplanung in einem Pflegeheim
epd-bild/Werner Krüper
Die Akademisierung von Pflegekräften kommt nur schleppend voran. Dabei würden mehr graduierte Fachkräfte bessere Ergebnisse in der Patientenversorgung erzielen. Zudem könnte die Akademisierung ein Mittel gegen den Fachkräftemangel sein.

Köln (epd). Das Ziel liegt noch weit entfernt. Mindestens zehn Prozent der pflegenden Fachkräfte sollten eine akademische Ausbildung vorweisen können, forderte der Wissenschaftsrat im Jahr 2012. Zehn Jahre später waren es laut aktuellem Pflegereport gerade mal drei Prozent.

Diese drei Prozent sind auch überwiegend nicht in der direkten Patientenversorgung tätig, sondern in der Verwaltung oder in der Wissenschaft. Nach den Worten des Leiters des Instituts für Pflegewissenschaft der Kölner Uniklinik, Sascha Köpke, ist die Akademisierung auch in der direkten Versorgung je nach Branche unterschiedlich weit zurück. „An den Unikliniken sind es etwa zwei bis drei Prozent der Pflegekräfte, die einen Hochschulabschluss haben“, erklärt er. In der Langzeitversorgung, also in Pflegeheimen oder in ambulanten Pflegediensten, seien es unter einem Prozent.

Hochschulische Ausbildung sollte beschleunigt werden

Deutschland täte gut daran, die hochschulische Ausbildung seiner Pflegekräfte zu beschleunigen. Denn die Forschungslage zeigt eindeutig: Die Akademisierung der Pflege nutzt Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.

Eine Studie, die neun europäische Länder miteinander verglich, zeigte, dass der Einsatz akademisch ausgebildeten Pflegepersonals die Patientenversorgung verbessert. Nachgewiesen wurden weniger Druckgeschwüre, Harnwegsinfektionen, Stürze, Thrombosen und Embolien. Zugleich sanken die durchschnittliche Verweildauer und die Zahl der Todesfälle im Krankenhaus. Laut einer anderen Studie starben sieben Prozent weniger Patienten nach Operationen, wenn die Zahl von Pflegekräften mit Bachelorabschluss um zehn Prozent stieg.

Zudem zeigt die Studienlage: Graduierte Pflegekräfte erledigen Aufgaben, die zuvor allein Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, mindestens gleich gut. Abstriche bei der Patientensicherheit wurden keine verzeichnet. Akademisiertes Pflegepersonal kann im Gegenteil Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes und COPD offenbar besser dazu motivieren, sich an Behandlungspläne zu halten.

Wenig Forschung zu Deutschland

Institutsleiter Köpke weist darauf hin, dass diese Forschungsergebnisse bislang eher aus anderen Ländern stammen. In Deutschland habe es bislang schlicht zu wenige graduierte Kräfte gegeben, um sie sinnvoll erforschen zu können. „Aber die Ergebnisse lassen sich sicher auf Deutschland übertragen, auch wenn die Gesundheitssysteme sehr unterschiedlich sind“, sagt er.

Nicht nur Patienten, sondern auch deren Angehörigen nutze eine Akademisierung der Pflegeberufe, erklärt Köpke: „Sie sind zufriedener, fühlen sich besser informiert und haben weniger Angst um ihre pflegebedürftigen Angehörigen.“ Zwar seien auch hier die Forschungsergebnisse noch dünn gesät. Aber die wenigen Ergebnisse, die es gebe, wiesen in eine positive Richtung.

Modell sagt Studienergebnisse voraus

Noch einen bemerkenswerten Effekt hat die Akademisierung von Pflegerinnen und Pflegern: die Abmilderung des Fachkräftemangels. Denn wenn Pflegende einen Hochschulabschluss hatten und auch entsprechend ihrer Qualifikationen eingesetzt wurden, zeigte sich in den Studien eine höhere Zufriedenheit mit Beruf und Arbeitsplatz. Dieser Befund kann allerdings kaum überraschen, denn er ist konform mit dem sogenannten Effort-Reward-Imbalance-Modell.

Dieses Modell, entwickelt vom Schweizer Medizinsoziologen Johannes Siegrist, liefert eine Erklärung dafür, warum Pflegekräfte ihrem Beruf den Rücken kehren. Verkürzt gesagt, tun sie es deswegen, weil ihre Leistungen und die Anerkennung für ihre Leistungen im Ungleichgewicht stehen. Anerkennung kann in Geld bestehen oder immateriell sein, etwa Aufstiegschancen oder Ansehen in der Bevölkerung. All diese Faktoren werden durch eine Akademisierung gestärkt.

Daher stimmt auch Köpke der Annahme zu, dass mehr graduierte Pflegekräfte ein Mittel gegen den Fachkräftemangel sind, weil die Beschäftigten dann länger im Beruf bleiben und häufiger Vollzeit arbeiten. „Das ist natürlich alles ein wenig spekulativ“, schränkt er ein, „aber alles, was wir wissen, deutet darauf hin.“

Rollen für Graduierte

Wichtig sei hierbei vor allem, dass akademisierte Kräfte, die eine klinische Tätigkeit gewählt haben, auch die Chance haben, auf ihrem erweiterten Niveau tätig zu sein, erklärt der Forscher: „Diese Rollen für akademisierte Pflegekräfte gibt es derzeit vor allem im Krankenhaus.“ Graduierte Fachkräfte arbeiteten daher bislang vor allem in der Akutpflege, hauptsächlich in Krankenhäusern.

In der Langzeitpflege, also in Heimen oder im ambulanten Sektor, sind sie bislang noch absolute Ausnahmen. Welche Effekte graduierte Fachkräfte in der Langzeitpflege haben, ist auch deswegen noch nicht ganz geklärt. Studien sind noch dünn gesät und überdies methodisch sehr unterschiedlich, entsprechend unterscheiden sie sich in ihren Ergebnissen. Köpke sagt allerdings, alles deute darauf hin, dass die Pflegerinnen und Pfleger „eher bessere als schlechtere Ergebnisse als Hausärzte“ erzielten.

Nils Sandrisser


Pflege

Berufsfelder für die akademisierte Fachkräfte



Frankfurt a.M. (epd). Ein einheitliches Bezeichnungssystem für graduierte Pflegekräfte hat sich noch nicht durchgesetzt. Häufig wird unterschieden zwischen akademisierten Kräften mit speziellen Praxiskenntnissen für bestimmte Felder und solchen mit felderübergreifenden Kompetenzen. Der International Council of Nursing (ICN) definiert dabei die Standards „Clinical Nurse Specialist“ für spezifische und „Advanced Nurses Practice“ (ANP) für übergreifende Aufgaben. Beide Standards beinhalten ein abgeschlossenes Masterstudium.

Aufgaben von CNS:

  • Sie sollen Patienten behandeln, beraten und dabei ihr Handeln stets reflektieren.
  • Sie sollen Wissen multiplizieren und andere Pflegekräfte coachen.
  • Sie sollen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie einer guten Pflege förderlich sind.

Aufgaben von ANP:

  • Sie sollen einen ganzheitlichen Blick auf Pflegebedürftige haben, also nicht nur auf dessen gesundheitliche Einschränkungen, sondern auch auf Ressourcen, die etwa dessen soziales Umfeld bietet.
  • Sie sollen eine therapeutische Beziehung und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aufbauen können.
  • Sie sollen bei ethischen Grenzfragen Entscheidungen wissens- und theoriegeleitet sowie auf Grundlage klinischen Erfahrungswissens treffen können.
  • Sie sollen unterschiedliche wissenschaftliche Methoden einsetzen können.
  • Sie sollen durch evidenzbasiertes pflegerisches Handeln Vorbildfunktionen einnehmen können.

Um Lücken in der Primärversorung zu schließen, wird der Einsatz sogenannter community health nurses (CHN) diskutiert. CHN sollen beispielsweise erweiterte, heilkundliche Kompetenzen haben, routinemäßig Medikamente oder Hilfsmittel verordnen, Krankheitsprävention leisten oder regionale Versorgungsstrukturen aufbauen. Für eine CHN-Tätigkeit soll der ANP-Ausbildungsstandard obligatorisch sein.



Pflege

Stichwort: Das Effort-Reward-Imbalance-Modell



Frankfurt a.M. (epd). Das Effort-Reward-Imbalance-Modell - auch Modell beruflicher Gratifikationskrisen genannt - wurde 1996 von dem Schweizer Medizinsoziologen Johannes Siegrist postuliert und beschäftigt sich damit, welche Faktoren Menschen in ihren Berufen zufrieden beziehungsweise unzufrieden machen. Gerade bei der Frage, warum Pflegekräfte ihrer Tätigkeit den Rücken kehren, hat sich das Modell als enorm erklärungsstark erwiesen.

Kern des Modells ist die Wahrnehmung von Beschäftigten, welche Anerkennungen sie für ihre Leistungen erhalten. Diese Anerkennungen können in Form von Geld, Arbeitsplatzsicherheit, Aufstiegschancen, Wertschätzung seitens Kollegen und Vorgesetzten oder sozialem Status auftreten. Erwerbstätige setzen die von ihnen wahrgenommenen Belohnungen in ein Verhältnis zu ihren Anstrengungen und Leistungen im Job. Besteht hier ein Missverhältnis, führt das zu Frustration. Diese psychosoziale Belastung kann die psychische oder physische Gesundheit beeinträchtigen und zu der Entscheidung führen, den Beruf zu verlassen.

Hohe Teilzeitquote in Deutschland

Belastungsfaktoren im Bereich der Pflege sind nach diesem Modell geringe Aufstiegschancen, ein im Vergleich zum ärztlichen Personal geringes Ansehen in der Bevölkerung und der oft raue Ton im Gesundheitswesen, ob zwischen Patienten und Personal, innerhalb der Pflegekräfte oder zwischen Ärzten und Pflegepersonal. Lange Zeit gehörte auch die geringe Entlohnung zu den belastenden Faktoren. Mittlerweile verdienen Pflegekräfte aber besser.

Verbesserte Bezahlung hat in Deutschland allerdings zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels geführt. Das klingt paradox, erklärt sich aber mit dem Effort-Reward-Imbalance-Modell. Da nur die Bezahlung erhöht wurde, nicht aber andere Belastungsfaktoren beseitigt wurden, entschieden sich viele Pflegende dafür, ihren Stellenumfang zu reduzieren, um so bei in etwa gleichem Gehalt ihre Lebensqualität zu steigern.

In Deutschland liegt die Teilzeitquote bei Pflegekräften in allen Bereichen mittlerweile bei mehr als 50 Prozent. Andere europäische Länder mit besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege - etwa weil Pflegekräfte dort in der Regel akademisiert sind und sie so mehr Anerkennung in der Bevölkerung und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen erfahren - haben weit geringere Teilzeitquoten.




sozial-Politik

Behinderung

Bürokratie mit Herz




Caritas-Sozialarbeiterin Gabriele Kleine-Kuhlmann (li.) und Maritta Zehnich-Rautmann (M.) besuchen die 81-jährige Ursula S.
Manchmal ist der Gang zum Briefkasten eine Herausforderung, besonders bei Behördenpost und der Angst vor schlechten Nachrichten. Dann stapeln sich Schreiben ungeöffnet in der Wohnung. Ein Bremer Modellprojekt hilft in Situationen wie diesen.

Bremen (epd). Es hat Zeiten gegeben, da war schon der Gang zum Briefkasten für Ursula S. mit Angst besetzt. „Ich habe die Post rausgeholt und aufgemacht. Und besonders mit den Briefen von Behörden kam ich nicht zugange, ich habe nächtelang schlecht geschlafen“, erinnert sich die 81-jährige Bremerin. „Ich hatte immer Angst, ich mache etwas verkehrt.“ Bis Maritta Zehnich-Rautmann in ihr Leben kam. Die ehemalige Berufsschullehrerin engagiert sich als ehrenamtliche Organisationsassistentin und unterstützt Ursula S. vor allem bei Behördensachen. „Wir sind seit neun Monaten ein Tandem“, sagt sie und betont: „Das läuft prima.“

Im vergangenen Jahr ist der Mann von Ursula S. gestorben, nach 33 Jahren Ehe. „Für mich brach eine Welt zusammen, ich musste erst mal lernen, alleine zu sein. Das ist mir sehr schwergefallen - und fällt mir noch schwer. Ich vermisse ihn sehr“, sagt sie. Und ergänzt: „Mein Mann hat sich um den Papierkram gekümmert und um das Geld - bis er nicht mehr konnte.“

Damit der Überblick nicht verloren geht

Gerade beim Tod eines Angehörigen ist viel Schriftliches zu erledigen. Die Post stapelt sich, da kann der Überblick leicht verloren gehen. In dieser Situation kam ein Kontakt zum Bremer Modellprojekt Organisationsassistenz zustande, das Caritas und Arbeiterwohlfahrt gemeinsam ins Leben gerufen haben, konzeptionell begleitet vom Bremer Verein „Selbstbestimmt leben“.

„Die Organisationsassistenz unterstützt Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Unterstützung bei bürokratischen Angelegenheiten benötigen“, erläutert Caritas-Koordinatorin Gabriele Kleine-Kuhlmann und ergänzt: „Die Assistenz soll dazu ermutigen, auch in schwierigen Zeiten die Verantwortung für bürokratische Angelegenheiten nicht an gesetzliche Betreuer abzugeben.“ Das sei angesichts des dichten Behördendschungels umso wichtiger.

„Da ist schwer durchzusteigen, wenn man nicht geübt ist, wenn es kein Netzwerk gibt, das unterstützen kann“, bekräftigt die Sozialpädagogin. Ehrenamtlich Helfende seien dann hochwillkommene „Bürokraten mit Herz“. Auf sie und auf die Hilfe zur Selbsthilfe komme es im Projekt an.

Analoge Türen schließen sich

Das passt für Maritta Zehnich-Rautmann. Für die 72-Jährige gehörte der Umgang mit behördlichen Angelegenheiten lange Zeit zum beruflichen Alltag. „Ich kann gut organisieren und habe mit Ursula S. zuerst die Aktenlage gesichtet.“ Dabei ging es um Rechnungen, Rentenformulare, Miet- und Konto-Angelegenheiten, Versicherungen. „Was uns oft große Schwierigkeiten macht, ist, dass meine Tandempartnerin kein Internet hat, keine E-Mail-Adresse, kein Handy, keinen Computer“, sagt Maritta Zehnich-Rautmann. Und Gabriele Kleine-Kuhlmann bestätigt: „Alle reden von Barrierefreiheit. Aber Behörden und andere Stellen wie Krankenkassen machen zunehmend analoge Türen zu.“

Das Bremer Modellprojekt arbeitet bereits im fünften Jahr, jährlich gibt es mehr als 60 Tandems. „Die jüngste Person mit einer Assistenz ist Mitte 30, die älteste, die noch selbstständig wohnt, ist im 101. Lebensjahr“, berichtet Gabriele Kleine-Kuhlmann.

Zur Gründung beigetragen hat eine geänderte rechtliche Grundlage, nach der zunächst geprüft werden muss, ob es nicht eine niedrigschwellige Möglichkeit der Assistenz gibt, bevor für eine Person eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird. „Für uns steht die Wahrung der sozialen Rechte derjenigen, die die Assistenz bekommen, im Mittelpunkt“, betont Wilhelm Winkelmeier vom Konzeptpartner „Selbstbestimmt leben“. „Und auch die Ehrenamtlichkeit als besondere Qualität der Zusammenarbeit ist positiv.“

Voraussetzungen für Tandems

Damit aber überhaupt ein Tandem zustande kommt, gibt es zwei Voraussetzungen, erklärt AWO-Koordinatorin Ursula Rolfes. „Die Bereitschaft, Assistenz anzunehmen, ist natürlich grundlegend. Und die Person, die Unterstützung bekommt, muss zur Zusammenarbeit in der Lage sein. Wer Assistenz erhält, muss weiterhin verantwortlich seine Entscheidungen treffen. Da gibt es eine klare Grenze zur rechtlichen Betreuung.“

Zentral sei ein wertschätzender Umgang miteinander, ergänzt Gabriele Kleine-Kuhlmann: „Jeder Mensch hat seinen eigenen Rhythmus, es kommt darauf an, die jeweilige Lebenssituation zu beachten.“ Da seien auch Toleranz und Geduld gefragt, die im familiären Umfeld manchmal fehlten. „Außerdem sind viele der Nutzerinnen und Nutzer in unserem Projekt alleinstehend.“ Kontakte zum Projekt entstünden dann oft über Sozialbehörden, Reha-Kliniken, Nachbarn, Vereine oder Begegnungsstätten. „Wenige melden sich selbst.“

In der ersten Zeit haben sich Ursula S. und Maritta Zehnich-Rautmann wöchentlich getroffen. „Jetzt hat sich das auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus eingependelt“, sagt die ehrenamtliche Assistentin, die oft in die Wohnung ihrer Tandempartnerin kommt. Manchmal reicht aber auch ein Telefongespräch. „Ich bin froh, dass ich die Hilfe bekommen habe“, sagt Ursula S. Ihr Umgang mit dem Papierkram sei „peu à peu“ besser geworden, sagt sie: „Wenn Post kommt, die ich nicht kenne, werde ich noch immer unruhig. Aber insgesamt fühle ich mich deutlich sicherer.“

Dieter Sell


Behinderung

Stichwort: Rechtliche Betreuung



Bremen (epd). Wenn eine erwachsene Person wegen einer Behinderung, einer Krankheit oder nachlassender geistiger Kräfte nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, dann kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen, der Aufgaben übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass es keine ausreichenden Unterstützungsmöglichkeiten oder Personen mit Vollmachten für diese Angelegenheiten gibt.

Die Betreuung umfasst klar definierte Bereiche, die durch das Gericht festgelegt werden. Dabei kann es beispielsweise um Finanzen gehen, um den Aufenthaltsort, die Gesundheitsfürsorge sowie Wohnungs-, Rechts- und Postangelegenheiten.

Medizinisches Gutachten gibt Aufschluss

Veranlasst wird eine rechtliche Betreuung durch die betroffene Person selbst oder Angehörige. Aber auch Dritte wie Ärzte, Ärztinnen oder befreundete Personen können sich an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden und eine rechtliche Betreuung veranlassen. Das Betreuungsgericht befragt dann die betroffene Person und holt ein medizinisches Gutachten ein, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.

Das können dann Angehörige oder andere nahestehende Menschen übernehmen. Kommen sie nicht in Frage, kann das Gericht eine professionelle rechtliche Betreuung etwa durch Juristen oder Sozialpädagogen anordnen.

Durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung können Betroffene selbst festlegen, wer in ihrem Namen Entscheidungen treffen soll, wenn sie das nicht mehr können. Oft kommen Menschen auch mit Hilfe von Assistenzleistungen zurecht und brauchen keine rechtliche Betreuung.



Drogen

Cannabis-Legalisierung: Starker Rückgang der Rauschgiftdelikte




Hanfblüten in einer Plantage
epd-bild/Christian Ditsch
Durch die Teillegalisierung von Cannabis ist die Zahl der Drogen-Straftaten gesunken. Dennoch ist offen, wie es mit dem Cannabis-Gesetz weitergeht. Cannabis-Clubs berichten von großem Zulauf und sind optimistisch, dass die neue Bundesregierung die Legalisierung beibehält.

Berlin (epd). Die Zahl der Drogen-Straftaten ist durch die Cannabis-Teillegalisierung im vergangenen Jahr stark zurückgegangen. Nach der am 2. April in Berlin vorgestellten Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts sank die Zahl der erfassten Rauschgiftdelikte 2024 um mehr als ein Drittel (34,2 Prozent) auf rund 228.000 Fälle (2023: knapp 347.000). Die Zahl der Delikte im Zusammenhang mit Cannabis hat sich 2024 mehr als halbiert auf rund 101.000 Fälle.

Seit dem 1. April 2024 sind Konsum und begrenzter Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Die Kriminalstatistik spiegelt das komplette vergangene Jahr und damit auch noch das Quartal zu Beginn des Jahres, in dem Konsum von Cannabis verboten war.

Mehr LSD-Fälle und Delikte mit Neuen psychoaktiven Stoffen

Einen Rückgang im Bereich der Drogenkriminalität weist die Statistik zudem bei Heroin aus. Stark gestiegen sind dagegen Fälle in Verbindung mit der Droge LSD und sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffen, moderat gestiegen Fälle von Kokain-Konsum. Der Rückgang bei Drogendelikten führte der Statistik zufolge auch insgesamt zu einem Rückgang der gemeldeten Straftaten im vergangenen Jahr. Insgesamt gab es 5.837.445 registrierte Straftaten. Das ist ein Rückgang um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ein Jahr nach der Teil-Freigabe von Cannabis blickt der Vorsitzende des bundesweit ersten legalen Cannabis-Social-Clubs im niedersächsischen Ganderkesee bei Oldenburg nach eigenen Worten optimistisch in die Zukunft. Nach der Zulassung des Vereins im vergangenen Juli seien bis zum Herbst die maximal 500 zulässigen Vereinsmitglieder schnell erreicht worden, sagte der Vereinsvorsitzende Daniel Keune dem Evangelischen Pressedienst (epd). Rund 2.000 Interessierte seien auf einer Warteliste registriert. Derweil drängt in Berlin in den Koalitionsgesprächen zur neuen Bundesregierung die CSU auf die Abschaffung der Teillegalisierung von Cannabis.

„Gesetz wieder zu kassieren, wäre ein Fehler“

Die Nachfrage nach Club-Mitgliedschaften sei enorm, sagte Keune. „Es sind Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, darunter Auszubildende, aber auch Unternehmer.“ Das Gesetz wieder zu kassieren, wäre aus seiner Sicht ein Fehler: „Wir wollen diese Menschen nicht dem schwarzen Markt überlassen.“ In den Clubs werde Prävention und Gesundheitsschutz betrieben. „Das gab es in dieser Form vor einem Jahr noch gar nicht.“ Bundesweit nutzen rund 4,5 Millionen Menschen Cannabis-Produkte. „Das kann man nicht einfach ignorieren“, betonte Keune.

Der Konsum von Cannabis in Deutschland ist seit dem 1. April 2024 legal. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seitdem bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau sind drei Pflanzen erlaubt. Zugleich hatte die Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP das Budget für Präventionsprojekte erhöht.

In Niedersachen haben sich bisher 96 Vereine um eine Zulassung als Clubs zum Cannabis-Anbau beworben. Einem Sprecher der zuständigen Landwirtschaftskammer zufolge wurden 36 Clubs anerkannt. 13 Clubs wurden abgelehnt. In einem Fall sei die Zulassung im Landkreis Vechta widerrufen worden, weil gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Dealen auf der Straße ist weiterhin verboten

Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabis-Gesetz bundesweit in Kraft. Danach können erwachsene Konsumenten Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, beziehen. Das Dealen auf der Straße ist weiterhin verboten.

Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zuhause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie von bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt. An junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen die Clubs höchstens 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent abgeben.

Kleinere Überschreitungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer mehr besitzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanf- oder Cannabis-Pflanze.

Corinna Buschow, Jörg Nielsen


Minderheiten

Studie kritisiert Diskriminierung von Roma-Kindern



Kein Platz in der Regelschule, langes Warten auf einen Kitaplatz: Kinder und Jugendliche aus Roma-Familien stehen oft vor Integrationshindernissen, heißt es in einer neuen Studie, die am 2. April vorgestellt wurde.

Berlin (epd). Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) sieht eine systematische Diskriminierung von Roma-Kindern in deutschen Kitas und Schulen. Es gebe ein erschreckendes Ausmaß verbaler und physischer Angriffe, Bedrohungen und Beleidigungen, denen sowohl deutsche Sinti und Roma als auch zugewanderte und geflüchtete Roma in Bildungseinrichtungen ausgesetzt seien, heißt es in der am 2. April in Berlin vorgestellten MIA-Studie „Antiziganismus im Bildungsbereich“. Sie basiert auf 484 seit 2023 bei MIA gemeldeten Vorfällen. Verursacher seien Mitschüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen, Kita- und Schulleitungen sowie auch Behördenmitarbeiter.

So komme es etwa zu ungerechtfertigten Zuweisungen auf Förderschulen, ohne dass Kinder und Jugendliche einen Förderbedarf aufwiesen, erklärte MIA-Geschäftsführer Guillermo Ruiz. Diese Entscheidungen würden teilweise bei zugewanderten Roma-Kindern und -Jugendlichen mit „Sprachdefiziten“ und „kulturellen Differenzen“ gerechtfertigt. Dabei würden muttersprachliche Fähigkeiten nicht überprüft, um das Sprachdefizit als Ursache für Lernschwierigkeiten auszuschließen.

„Willkommensklassen“ in der Kritik

Kritik gibt es auch an den sogenannten „Willkommensklassen“ für Zugewanderte und Geflüchtete. Diese seien ein weiteres „Segregationselement“. Das Erlernen der deutschen Sprache werde durch einen langen Besuch der „Willkommensklassen“ erheblich erschwert, hieß es.

Weiter wird in der Erhebung bemängelt, dass Kinder von zugewanderten oder geflüchteten Roma „oft überproportional lange“ auf einen Kita- oder Schulplatz warten müssten. So habe es mehrere Meldungen aus Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern gegeben, dass geflüchtete schulpflichtige Roma aus der Ukraine, wenn sie überhaupt Zugang zum Schulunterricht erhielten, separat von geflüchteten ukrainischen Kindern der Mehrheitsgesellschaft unterrichtet wurden. MIA seien auch „antiziganistisch motivierte Abweisungen“ durch Schulämter und Kita-Leitungen gemeldet worden.

Menschenrecht auf Bildung eingeschränkt

Der Melde- und Informationsstelle zufolge wird das Menschenrecht auf Bildung in Deutschland für Personen, die von Antiziganismus betroffen sind, „systematisch und rassistisch fundiert eingeschränkt“. Zudem sei die institutionelle Diskriminierung von Sinti und Roma eine alltägliche Realität im deutschen Bildungswesen.

Geschäftsführer Guillermo Ruiz forderte „Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit“ und ein Ende der „antiziganistischen Segregation“. Zudem sprach er sich für ein unabhängiges Beschwerdesystem für Opfer von Rassismus an Schulen aus sowie für „Sensibilisierungsprogramme“ für Mitarbeiter des Bildungsbereiches.

Weiter kritisiert MIA, dass das öffentliche Bildungswesen nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz des Bundes falle, sondern in die Zuständigkeit der Länder. Mit Ausnahme von Berlin gebe es in den Bildungsgesetzen der Länder „weder ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot noch entsprechende Schutz- und Beschwerdemechanismen“. Auch dies sei eine erhebliche Hürde auf dem Weg zu Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

Lukas Philippi


Studie

Thema Ernährung: Begründete Angst vor Abwertung




Vegetarische Produkte werden stärker nachgefragt
epd-bild/Heike Lyding
Eine Studie der Robert-Bosch-Stiftung sieht beim Thema Ernährung Ansätze zur Spaltung der Gesellschaft. Das Dilemma: Einerseits fordern viele Menschen mehr Regulierung, andererseits lehnen sie politische Einmischung überwiegend ab.

Stuttgart (epd). Bei der Debatte um die allgemeine Ernährung gibt es laut einer Studie der Robert-Bosch-Stiftung eine verbreitete Angst davor, aufgrund seines Lebensstils von anderen abgelehnt zu werden. Diese Angst sei auch begründet, heißt es in der am 1. April in Stuttgart veröffentlichten Untersuchung. Das Thema Ernährung sei mit Scham und Abwertung besetzt. Für die Studie hatte die Stiftung gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut Verian Ende Oktober mehr als 2.000 Menschen befragt.

Demzufolge empfinden 34 Prozent der Befragten negative Gefühle für Menschen, die täglich Fleisch essen. Sogar 56 Prozent werten Veganerinnnen und Veganer ab. Besonders stark ist die Abwertung von Menschen, die sich hauptsächlich von Fastfood ernähren: 74 Prozent der Befragten schauen auf die Konsumenten ungesunder Schnellgerichte herab.

Zweifel an Angaben

Zugleich gibt eine deutliche Mehrheit (59 Prozent) an, dass Ernährung für sie vor allem ein persönliches Thema sei, kein gesellschaftliches. Die Studienautorinnen und -autoren äußern jedoch Zweifel an solchen Angaben: „Wenn die Menschen Ernährung vor allem für ein persönliches Thema halten, sollte es ihnen eigentlich egal sein, ob jemand sein Abendbrot mit Wurst belegt oder nicht.“ Die Zahlen sprächen eine andere Sprache. Sie zeigten, „welcher Druck auf die Debatte kommen kann, wenn bestimmte Reizbilder bedient werden“.

Man habe es also mit einer Debattenlage zu tun, in der die Lager sich gegenseitig die Debattenschuld zuwiesen und sich abwertend übereinander äußerten, hieß es weiter: „Gerade weil Ernährung ein derart persönliches Thema und so stark mit der eigenen Lebensweise verbunden ist, öffnet die gesellschaftliche Debatte darüber die Tür für Angst vor gegenseitigen Urteilen.“

Dennoch entzögen sich viele Menschen nicht dem Nachdenken über Ernährung, ergab die Studie. Nach Angaben von 64 Prozent der Befragten braucht es hier allgemeine Veränderungen. 33 Prozent hätten ihren Fleischkonsum bereits reduziert, weitere 43 Prozent könnten sich vorstellen, dies zu tun. „Über diese Themen kann man mit ihnen sehr wohl sprechen“, heißt es in der Studie, „wenn ein respekt- und verständnisvoller Ton getroffen wird.“

Unzufriedenheit über Status quo

Über den ernährungspolitischen Status quo herrsche Unzufriedenheit, hieß es weiter. 62 Prozent der Befragten fanden der Bosch-Stiftung zufolge die aktuelle Ernährungspolitik wirkungslos und 58 Prozent ungerecht. Zugleich forderten 58 Prozent, die Politik solle sich aus der Frage der Ernährung heraushalten.

Dieser vermeintliche Widerspruch sei ein Dilemma, räumten die Studienautorinnen und -autoren ein. Sie empfahlen der Politik, bei der Frage der Ernährung vor allem den Schutz der allgemeinen Gesundheit zu betonen. Dieser Aspekt stehe bei den Befragten weit vorne (insgesamt 54 Prozent). Zudem gehe es den Menschen sehr stark um die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln (38 Prozent). Bei den Befragten herrsche „nahezu einhellig die Meinung, dass der Lebensmittelindustrie strengere Vorgaben zum Wohle der Bevölkerung gemacht und diese rigoros kontrolliert werden sollten“.

Die Verbraucherorganisation „foodwatch“ kritisierte die Untätigkeit der Politik beim Thema Ernährung. Laut „Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann zeige die Studie, dass die Menschen in Deutschland sich eine Politik wünschten, die gesunde, nachhaltige und bezahlbare Lebensmittel fördert. “Die Menschen wollen nicht vorgeschrieben bekommen, was sie essen sollen - aber sie erwarten zu Recht klare Regeln, die es einfacher machen, sich gesund und nachhaltig zu ernähren„, sagte Methamm. “Eine große Mehrheit will zum Beispiel, dass Kinder besser vor Junkfood-Werbung geschützt werden oder dass gesunde Lebensmittel günstiger werden." Doch der bislang bekannte Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU und SPD liefere keine Antworten auf Probleme im Ernährungsbereich.

Nils Sandrisser


Ausbildung

Deutlich mehr Lehrlinge nutzen Auslandsaufenthalte in Europa



Bonn (epd). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) meldet eine deutliche gestiegene Zahl an Auszubildenden, die mit Hilfe eines „Erasmus+-Stipendiums“ während ihrer Lehre ein Praktikum im europäischen Ausland machen. 2024 erhielten rund 37.000 Auszubildende diese Chance, heißt es in einer Mitteilung vom 1. April. Im Vergleich zu 2023 entspricht das einem Anstieg um 45 Prozent, und es stellt die höchste seit 1995 erreichte Zahl an Teilnehmenden dar. Das belegten Daten der Nationalen Agentur beim BIBB..

Insgesamt standen 2024 in Deutschland rund 99 Millionen Euro für Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung zur Verfügung. Wie wichtig Auslandspraktika als Baustein für eine hochwertige Berufsausbildung sowohl für Betriebe als auch für Berufsschulen geworden sind, unterstrich Präsident Friedrich Hubert Esser: „Jungen Menschen den Blick über den Tellerrand hinaus für neue Horizonte zu eröffnen, stärkt ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen und sensibilisiert für gesellschaftliche Diversität und Vielfalt.“ Dabei spiele es keine Rolle, welche Voraussetzungen die Auszubildenden mitbringen. „Erasmus+ eröffnet allen Interessierten neue Chancen und stärkt die Botschaft: ‚Wir sind Europa'.“

885 Ausbildungsstätten sind registriert

Insgesamt haben den Angaben nach bereits 885 Ausbildungseinrichtungen dieses Potenzial erkannt und nutzen durch eine Art Mitgliedschaft bei Erasmus+ die Chance, langfristig integrierte Auslandsaufenthalte während der Ausbildung anzubieten. Diese sogenannte Akkreditierung erleichtert den Zugang zu Fördermitteln und unterstützt die Einrichtungen, berufliche Auslandsaufenthalte strategisch in ihrem Angebot zu verankern. Neben der Akkreditierung ist eine Förderung von Projekten mit kürzeren Laufzeiten weiterhin möglich. 2024 konnten rund 110 derartige Projekte realisiert werden, so das BIBB.

Nicht nur Berufsschülerinnen und -schüler, sondern auch die Lehrkräfte und das Ausbildungspersonal qualifizieren sich zunehmend über Erasmus+ im Ausland. Das tun sie, indem sie beispielsweise fachspezifische Fortbildungskurse besuchen, eine Lehrtätigkeit ausüben oder in beruflichen Schulen hospitieren. Mehr als 9.000 von ihnen erhielten 2024 eine Förderzusage, 21 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Um Projektideen finanzieren zu können, stellt Erasmus als größtes EU-Förderprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2027 insgesamt 28,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon mindestens 4,3 Milliarden Euro für die berufliche Bildung. Umgesetzt wird das Programm in Deutschland von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Die nächste Antragsfrist beginnt am 1. Oktober 2025.



Asyl

"Die meisten Menschen wollen gerne arbeiten, auch Geflüchtete"



Schwerin (epd). Die Vorstandsvorsitzende des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern, Ulrike Seemann-Katz, lehnt die Verpflichtung von Asylbewerbern zur Arbeit ab. „Die Diskussion selber ist sehr rassistisch, weil sie von einem Faulenzergedanken her geführt wird“, sagte sie im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Schwerin. „Die meisten Menschen wollen gerne arbeiten, auch Geflüchtete. Sie möchten gerne für ihren Lebensunterhalt sorgen, zumal sie dann auch mehr Geld in der Tasche haben als die Asylbewerberleistungen.“

Allerdings gebe es zu Anfang die sogenannten Arbeitsverbote, „oder besser gesagt: Wartezeit“, sagte Seemann-Katz, deren Verein Flüchtlingsrat seit 30 Jahren besteht. So nenne sich das im Gesetz. „Dass heißt, dass man erst ab einem bestimmten Zeitpunkt arbeiten darf. Und dann muss man möglichst die deutsche Sprache soweit können, dass man einen Arbeitsplatz findet.“

Arbeitgeber legen eher wenig Wert auf Sprachkenntnisse

Dabei ist es nach ihren Beobachtungen so, dass Arbeitgeber, wenn es passt, „Geflüchtete immer gerne nehmen, egal ob sie Deutsch können oder nicht“. Es gebe allerdings Arbeiten, die könne man gar nicht ohne Deutschkenntnisse machen. „Selbst ein einfacher Putzjob. Da sollte man wenigstens die Etiketten lesen können, damit man nicht irgendwelche Desinfektionsmittel falsch anwendet“, so Seemnann-Katz.

Zudem gebe es nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits so etwas wie Arbeitsmaßnahmen für Geflüchtete, sagte sie weiter. „Die müssen sogar arbeiten, sonst gibt es Leistungskürzungen.“ Die Kommunen nutzten das auch, vor allem für den internen Betrieb der Unterkünfte wie Reinigungsarbeiten. Das sei aber kein offizielles Arbeiten, „es ist nicht sozialversicherungspflichtig und begründet keine Rentenansprüche, auch keinen Urlaub“.

Zur Debatte, aus Syrien kommende Menschen nach dem politischen Umsturz wieder schnell abzuschieben, sagte sie: „Es sind inzwischen viele Menschen aus Syrien in Deutschland eingebürgert. Die meisten Syrerinnen und Syrer, die in der Lage waren zu arbeiten, sind auf dem Arbeitsmarkt.“ Es kommen jedoch immer wieder neue nach „und das scheint einen Erschöpfungszustand ausgebildet zu haben bei ehren- und hauptamtlichen Menschen in der Flüchtlingsarbeit sowie bei den Behörden“. Aber man müsse sich klarmachen, dass das eine Daueraufgabe bleibe. „Denn die Krisensituationen und die Migrationsbewegungen in der Welt werden nicht abnehmen. Schon gar nicht, wenn man an den Klimawandel denkt.“

Anne-Dorle Hoffgaard


Krankenhäuser

Klinikplanung tritt weitgehend in Kraft



Düsseldorf (epd). In Nordrhein-Westfalen ist am 1. April ein Großteil der Regelungen der neuen Krankenhausplanung landesweit in Kraft getreten. Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf mitteilte, können Krankenhäuser in NRW Leistungen aus 54 von insgesamt 64 Leistungsgruppen dann nur noch anbieten, wenn die Leistungsgruppen ihnen im Feststellungsbescheid zugewiesen worden sind. Nachdem die Landesregierung im Dezember 2024 das Krankenhausplanungsverfahren abgeschlossen hat, indem den Krankenhäusern ihr zukünftiges Leistungsportfolio verbindlich mitgeteilt wurde, startet nun die Umsetzung in der Praxis, wie der Minister erklärte.

Für die Umsetzung von Änderungen in den übrigen zehn Leistungsgruppen besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember. Dabei handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie, der Notfallversorgung, der Orthopädie und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“ bei operativen Maßnahmen von Fettleibigkeit.

Bettenzahl für Planung jetzt irrelevant

Laumann betonte, dass NRW als erstes Bundesland nicht mehr anhand von Betten plane, sondern Leistungsgruppen das entscheidende Kriterium seien. Die neue Planung bedeute für die Kliniken eine deutliche Umstellung ihrer Versorgungsaufträge und habe wirtschaftliche Folgen. Es überrasche daher nicht, dass manche Häuser gegen die Planung klagten, um zusätzliche Zuweisungen von Leistungsgruppen zu erlangen. Bei den Verwaltungsgerichten lägen derzeit 93 Klagen vor, die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Im Vergleich zu den rund 6.200 Einzelentscheidungen sei das allerdings eine relativ geringe Zahl.

Hinzu kommen den Angaben nach 44 Eilverfahren, um eine aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Bislang liegen dem Ministerium zufolge in insgesamt 31 der 44 Eilverfahren erstinstanzliche Beschlüsse der Verwaltungsgerichte vor. 24 Anträge der Krankenhäuser wurden demnach abgelehnt. Fünf Anträgen wurde seitens der Verwaltungsgerichte stattgegeben. In zwei Eilverfahren wurde sowohl zugunsten des Landes als auch zugunsten der Krankenhäuser entschieden. Gut 80 Prozent der bislang getroffenen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte seien im Sinne der Landesregierung getroffen worden.

Ein Grundsatz der neuen Systematik in NRW ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde Laumann zufolge mit 98,6 Prozent im Rheinland und mit 93,1 Prozent in Westfalen-Lippe übererfüllt. Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe sollen abgebaut und Schwerpunkte in einzelnen Krankenhäusern aufgebaut werden. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie, wie Laumann erläuterte.




sozial-Branche

Pflege

Alle Pflegeanbieter auf dem "digitalen Marktplatz" versammelt




Ambulanter Pflegedienst (Archivbild)
epd-bild/Werner Krüper
Ambulante Pflegedienste sind oft ausgebucht und führen Wartelisten. Das stellt Pflegebedürftige, die Betreuung brauchen, auf eine harte Probe. Nicht so in Münster. Dort gibt es einen "digitalen Marktplatz" als gemeinsame Anbieterplattform. Das Modell könnte Schule machen.

Münster (epd). Die Stadt Münster hat auf die oft verzweifelte Suche von Angehörigen Pflegebedürftiger nach Aufnahme in die ambulante Betreuung reagiert und bietet seit vergangenem Oktober einen speziellen Service: Über den digitalen „Marktplatz ambulante Pflege Münster“ können ambulante Pflegeleistungen direkt online abgefragt werden. Mit einem Mausklick sind derzeit 37 registrierte Anbieter zu erreichen. Karin Stritzke, verantwortliche Pflegeplanerin der Stadt: „Wir haben fast 100 Prozent der Pflegedienste aus Münster auf dem Marktplatz.“

Das Projekt unter der Federführung des städtischen Sozialamtes ist in Zusammenarbeit mit dem Verein „Starke Pflege in Münster“, dem Arbeitskreis der ambulanten Pflegedienste sowie dem städtischen IT-Dienstleister citeq entstanden, citeq, der die Seite programmiert hat und betreut. Der Marktplatz ist angedockt an die städtische Homepage.

Der Arbeitgeberzusammenschluss „Ruhrgebietskonferenz Pflege“ sieht darin ein „Mutmachbeispiel“. Trotz der nicht selten düsteren Lage in der Pflege sei das eine vorbildliche Initiative, die zeige, „wie verschiedene Akteure kooperieren, um die Herausforderungen zu bewältigen“.

Diakonie: Gemeinsam als Netzwerk etwas erreichen

Da sieht auch Stefanie Duesmann so. Die Leiterin der ambulanten Dienste der Diakonie in Münster sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Die Entwicklung zum Marktplatz hat seinen Ursprung im Arbeitskreis der ambulanten Pflegedienste in Münster.“ Hier habe es immer wieder Überlegungen gegeben, wie man Aufnahmekapazitäten veröffentlichen könne, ohne selber eine tägliche Meldung abgeben zu müssen. Aufgrund der Schnelllebigkeit in den ambulanten Diensten sei eine tägliche Meldung nicht sinnvoll und auch nicht praktikabel. „Letztlich ist die Idee entstanden, eine Plattform zu schaffen, die es Pflegebedürftigen und Angehörigen ermöglicht, viele ambulante Dienste zeitgleich zu erreichen.“

Die Diakonie mache mit, „weil wir die Vorteile und die Chance in dieser Plattform erkannt haben“, so Duesmann. Zudem sei die Diakonie sehr aktiv im Netzwerk des Vereins „Starke Pflege in Münster“, der 2023 gegründet wurde. Er hat das Ziel, jetzt und in Zukunft sowohl qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen als auch für das Arbeitsfeld Pflege zu werben. 19 Arbeitgeber der Pflegebranche und fünf Bildungsträger sowie die Stadt Münster gehören dem Verein an. Ein Vorteil dabei: Das Projekt wurde von der Stadt Münster finanziert und sowohl für die Pflegedienste als auch für die Nachfragenden ist das Angebot kostenlos.

Weniger zeitraubende Telefonate

„Wir haben erkannt, dass, dass wir nur als gemeinsames Netzwerk was erreichen können. Die Plattform ist ein sehr gelungenes Beispiel dafür.“ Sie nannte unter anderem zwei Vorteile der Plattform: „Der Pflegebedürftige oder der Angehörige braucht nicht alle ambulanten Dienste telefonisch zu kontaktieren, sondern wir nehmen Kontakt zum Anfragenden auf.“ Und: „Wir haben deutlich weniger telefonische Anfragen, das spart Zeit und die personellen Ressourcen können anderweitig genutzt werden.“ Die Expertin betonte aber auch: „Die digitale Lösung ersetzt niemals die persönliche Beratung von Hilfesuchenden.“ Sie ermögliche aber den Angehörigen eine gute erste Kontaktaufnahme.

„Ein zentraler digitaler Marktplatz für ambulante Pflege kann eine große Erleichterung sein“, heißt es auf Anfrage beim Verein „wir pflegen“, der Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation pflegender Angehöriger. „Wichtig ist jedoch, dass Angehörige eine verlässliche Rückmeldung zu ihrer Anfrage erhalten, damit sie nicht im Ungewissen bleiben und gegebenenfalls rechtzeitig nach Alternativen suchen können“, so Sprecherin Lisa Thelen. Eine Rückmeldung, auch wenn sie negativ ausfalle, müsse sichergestellt werden.

Münsteraner Modell taugt als Vorbild

Das Modell aus Münster sei der richtige Weg und könne als Vorbild für andere Bundesländer und Regionen dienen. „Solche Ansätze sollten weiterentwickelt und flächendeckend ausgebaut werden, um langfristig eine bessere Versorgung sicherzustellen“, betonte Thelen. Ein grundlegendes Problem lösten sie aber nicht: den Mangel an verfügbaren Pflegefachkräften.

Bayern geht einen anderen Weg, um Pflegeanbieter leichter zu finden. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat den „Pflegefinder - Die Pflegebörse für Bayern“ ins Leben gerufen. Er hilft online bei der Suche nach stationären und ambulanten Hilfen. Das hilft, macht aber die individuelle Kontaktaufnahme nicht überflüssig. Aber: „Besonders positiv sind die detaillierten Suchfunktionen und die Möglichkeit, Anbieter direkt zu kontaktieren“, so Thelen.

Allerdings sieht der Bundesverband noch erhebliche Schwachstellen bei dem Angebot im Freistaat: „Die Teilnahme der Anbieter muss verpflichtend sein, damit ein vollständiger Marktüberblick gegeben ist“, sagte Sebastian Fischer, Vorstandsmitglied des Bundesverbands, dem epd. „Zudem werden Angaben zur Verfügbarkeit nicht immer verlässlich aktualisiert. Das wird Hilfesuchende frustrieren und wertvolle Zeit kosten, statt Zeit zu sparen. Auch fehlen Suchmöglichkeiten für Angebote für pflegebedürftige Kinder sowie transparente Preisangaben sollten weiterhin ausgebaut werden.“

Sprecherin: Ansatz vor allem in großen Städten sinnvoll

Bruni Frobusch, Sprecherin der Stadt Münster, bescheinigt dem Suchportal ein Alleinstellungsmerkmal: „Bei der vorbereitenden Recherche haben wir kein vergleichbares Angebot gefunden“, sagte sie dem epd. Mittlerweile hätten sich fast alle ambulanten Pflegedienste registriert, so dass aufseiten der Anbieter mit keinen großen Veränderungen mehr zu rechnen sei. „Aufseiten der Nutzenden setzen die Akteure auf wachsende Nachfrage, forciert auch durch weitere Öffentlichkeitsarbeit“, so Frobusch.

Der digitale Marktplatz sei insbesondere für Städte interessant, in denen viele Pflegedienste parallel unterwegs seien. „Für die Anbieter ist es interessant, dass Anfragen direkt nach Stadtteilen gefiltert werden können und so nur die angezeigt werden, in denen bereits Routen gefahren werden.“ In kleineren Kommunen wisse man eher, welche Dienste wo ihre Leistungen anbieten, das mache die Suche und den Kontakt deutlich einfacher. „Denkbar ist ein Einsatz des Marktplatzes aber auch dort.“

Dirk Baas


Diakonie

Klinikverband: Mehr Jungen machen eine Pflegeausbildung



Berlin (epd). Nach Angaben des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) stieg der Anteil der männlichen Auszubildenden in der Pflege 2024 um vier Prozent und setzte damit den Trend der Jahre 2020 bis 2022 fort. In dieser Zeit stieg der Anteil der männlichen Auszubildenden um 2,5 Prozent. „Damit liegt die Pflegeausbildung bei männlichen Auszubildenden auf Platz 4 der Ausbildungsberufe, nach Kraftfahrzeugmechaniker, Fachinformatiker und Elektroniker“, so der DEKV in einer Mitteilung vom 2. April, in der er auf Daten des Statistischen Bundesamtes verwies.

2024 waren demnach147.100 junge Menschen in der Pflegeausbildung, davon 38.400 Männer und 108.700 Frauen. 2023 waren es 146.900, davon 37.000 männlich, 109.900 weiblich. Davor habe sich ein ähnliches Verhältnis der Geschlechter gezeigt, doch vermischten sich zudem noch die alte und die neue generalistische Pflegeausbildung und auch die Corona-Pandemie beeinflusst die Zahlen in der Ausbildung.

Noch immer sind 73 Prozent der Azubis weiblich

„Pflege ist traditionell ein Beruf, der überwiegend von Frauen ergriffen wird. Auch heute liegt der Anteil an Pflegeauszubildenden weiblichen Geschlechts noch bei 73 Prozent. Wir begrüßen den Trend, dass sich mehr junge Männer für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden“, sagte Vorsitzender Christoph Radbruch. Sie wählten einen zukunftssicheren Beruf, in dem es attraktive professionelle Entwicklungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise die Fachweiterbildung zur Notfallpflege oder als Spezialist für die Versorgung chronischer Wunden.

Zum diesjährigen Boys’ Day am 3. April sagte der Vorsitzende weiter, Pflegefachkräfte seien die größte Berufsgruppe im Krankenhaus und arbeiten mit Ärzten und Therapeutinnen im interdisziplinären Team. In diesem Jahr wollte der Boys’ Day Jungen gezielt typisch weibliche Berufe näherbringen.



Pflege

Projekt "PfAu - Pflegeauszubildende unterstützen" erfolgreich beendet



Köln (epd). Nach zwei Jahren innovativer Zusammenarbeit ist das Projekt „PfAu - Pflegeauszubildende unterstützen“ zu Ende gegangen. IN VIA Köln habe als Träger gemeinsam mit mehreren Partnern „ein zukunftsweisendes Modell entwickelt, das Azubis eine individuelle Ausbildungsbegleitung biete“, heißt es in einer Mitteilung. Ziel ist der Initiative ist es, Ausbildungsabbrüche zu verhindern und die Fachkräfte von morgen auf ihrem Weg in den Beruf zu unterstützen. Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt durch die FOM Hochschule für Oekonomie & Management (Essen). Das Projekt läuft den Angaben nach zum 30. April aus, die weitere Zukunft ist noch unklar.

„Die Herausforderungen in der Pflegebranche sind bekannt: hoher Fachkräftemangel und wachsende Arbeitsbelastung. Gerade in der Ausbildung wird deutlich, dass die Pflegefachkräfte oft nicht die Unterstützung erhalten, die nötig ist. Unser Projekt ‚PfAu‘ setzt genau an dieser Stelle an“, erklärte Andrea Redding, Vorstandssprecherin von IN VIA Köln.

Rund 300 Azubis seit Mai 2023 begleitet

Rund 300 Auszubildende wurden nach ihren Worten seit dem 1. Mai 2023 nicht nur begleitet, sondern intensiv gecoacht. So konnte die Abbruchquote signifikant gesenkt werden. „Eine sozialpädagogische Begleitung sichert nicht nur den Ausbildungserfolg, sondern stärkt auch die Motivation der Nachwuchskräfte“, betonte Redding.

Christian Linnemann von der Caritas Pflegefachschule ergänzte: „Die Gründe für einen Abbruch haben oft wenig mit der Ausbildung an sich zu tun, sondern sind häufig privater Natur. Deshalb ist die Einzelfallberatung so wichtig.“

Im Rahmen von „PfAu“ wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt, der wesentliche Voraussetzungen sowie Methoden zur Prävention von Ausbildungsabbrüchen zusammenfasst und Impulse für die notwendige Unterstützung von Pflegeauszubildenden liefert. Redding: „Die Ergebnisse des Projektes zeigen, wie wichtig eine individuelle Begleitung für den Ausbildungserfolg ist.“ Deshalb müsse man tragfähige Strukturen schaffen, die über Projektlaufzeiten hinaus Bestand haben.

Das Projekt „PfAu“ wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen, die Europäische Union sowie die CaritasStiftung im Erzbistum Köln und den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. finanziert.

Dirk Baas


Armut

Expertin: Fälle in der Schuldnerberatung werden komplexer




Ines Moers
epd-bild/BAG-SB
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) appelliert an die künftige Bundesregierung, den kostenlosen Zugang zur Schuldenberatung zu sichern. "Und zwar dauerhaft und bundesweit", betont die Geschäftsführerin der BAG, Ines Moers, im Interview mit epd sozial.

Berlin (epd). Die soziale Schuldnerberatung braucht nach der Überzeugung von Ines Moers, der Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, politische Entscheidungen für eine verlässliche Finanzierung ihres Angebots. Ein weiterer Stellenabbau in den Beratungsstellen erhöhe das Risko, dass finanziell klamme Bürgerinnen und Bürger nicht rechtzeitig kompetente Hilfe erhielten. Die Fragen stellte Markus Jantzer.

epd sozial: Sie stellen einen Stellenabbau in den Schuldnerberatungen fest. Was genau beobachten Sie?

Ines Moers: Die Schuldenberatung gerät in mehreren Bundesländern spürbar unter Druck. Aus unserer Mitgliedschaft erhalten wir vermehrt Hinweise, dass einzelne Stellen abgebaut oder nicht nachbesetzt werden - etwa in Brandenburg mit angekündigten Kürzungen oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo es 2024 bereits zu ersten Schließungen kam. In Hamburg sorgt eine neue Ausschreibung für erhebliche Unsicherheit. Auch in Schleswig-Holstein bleibt die Situation in den Beratungsstellen angespannt. Ohne systematische Abfrage, allein durch Rückmeldungen unserer Mitglieder, sehen wir derzeit konkrete Auswirkungen in mindestens vier Bundesländern.

epd: Was sind für die Bürgerinnen und Bürger die unmittelbar spürbaren Folgen des Stellenabbaus?

Moers: Wer heute einen Termin in der Schuldenberatung braucht, braucht vor allem Geduld. In vielen Regionen warten Ratsuchende mehrere Wochen oder sogar Monate auf einen Termin. Sollte es zu weiteren Kürzungen kommen, könnte sich dieser Zustand weiter verschärfen. Besonders in ländlichen Gegenden sind viele Menschen ohnehin auf wenige Anlaufstellen angewiesen. Fallen dort Stellen weg, drohen noch längere Wege und eingeschränkte Erreichbarkeit. Auch Beratungsstellen, die bisher Erwerbstätige oder Kleinselbstständige mitberaten konnten, könnten gezwungen sein, den Zugang zu begrenzen. Das bedeutet: weniger kostenlose Hilfe und ein erhöhtes Risiko für Mahnungen, Stromsperren oder Mietrückstände, die durch rechtzeitige Beratung vermeidbar wären.

epd: Sie sehen die Schuldnerberatungsstellen an der Belastungsgrenze. Was bedeutet das konkret?

Moers: Viele Beratungsstellen arbeiten seit Jahren mit voller Auslastung und müssen Anfragen priorisieren. Zugleich steigt die Komplexität der Fälle deutlich: Ratsuchende kommen häufig mit mehreren Problemen gleichzeitig - etwa Zahlungsrückständen, gesundheitlichen Einschränkungen oder familiären Krisen.

epd: Das verändert Ihre Arbeit ...

Moers: Solche Fälle erfordern deutlich mehr Zeit und intensivere Begleitung. Der Schuldenreport 2024 aus Schleswig-Holstein beschreibt eine deutlich angespannte Lage in vielen Stellen - mit hoher Auslastung, steigenden Anforderungen und begrenzten Ressourcen. Die Beratungskräfte setzen sich mit großem Engagement ein, stoßen aber zunehmend an strukturelle Grenzen, die eine bedarfsgerechte Unterstützung erschweren.

epd: Warum hat sich die Lage in den Schuldnerberatungsstellen in den vergangenen Jahren verschärft?

Moers: In vielen Beratungsstellen hat sich die Lage vor allem in Bezug auf Fallzahlen und Problemlagen deutlich verändert. Die AG Schuldnerberatung der Verbände hat 2024 in einer bundesweiten Umfrage eine deutliche Zunahme von Beratungsanfragen festgestellt. Gleichzeitig zeigen sich neue Herausforderungen: Laut Überschuldungsreport 2024 des Instituts für Finanzdienstleitungen sind gesundheitliche Probleme wie Krankheit oder Sucht inzwischen der häufigste Überschuldungsgrund. Solche Fälle sind oft komplex und zeitintensiv. Eine bundesweit einheitliche Erhebung zur Inanspruchnahme der Beratung gibt es bislang nicht. Entwicklungen können nur punktuell erfasst werden - etwa über regionale Reports oder Rückmeldungen unserer Mitgliedschaft. Das erschwert die politische und fachliche Steuerung.

epd: Sie erklärten kürzlich, dass „tragfähige, verlässliche Strukturen“ notwendig seien. Was meinen Sie damit? Und was müsste künftig dafür getan werden?

Moers: Die Schuldnerberatung ist bundesweit sehr uneinheitlich organisiert. Es gibt große Unterschiede bei Zuständigkeiten, Finanzierungsmodellen und Zugangswegen. Einige Stellen werden mit Fallpauschalen finanziert - unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Gerade bei komplexen Fällen stößt dieses Modell jedoch an Grenzen. Auch Ausschreibungen führen immer wieder zu Unsicherheit - etwa in Hamburg, wo regelmäßig neu entschieden wird, welche Stellen weiter bestehen können. Wir fordern deshalb klare und langfristige Rahmenbedingungen, die bundesweit Planungssicherheit schaffen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ratsuchende überall Zugang zu qualifizierter und nachhaltiger Beratung haben.

epd: Was kommt infolge der neuen EU-Verbraucherkreditlinie in diesem Jahr auf die Beratungsstellen und ihre KlientInnen zu?

Moers: Das hängt stark davon ab, wie die Bundesregierung die EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzt. Deren Ziel ist es, Überschuldung frühzeitig zu vermeiden - auch durch besseren Zugang zur Beratung. Aus unserer Sicht bedeutet das: Die Schuldnerberatung muss für alle erreichbar und verlässlich finanziert sein. Ein Vorschlag zur Finanzierung ist eine Abgabe auf neue Kredite durch die Kreditgeber, wie es der europäische Verband ECDN (European Consumer Debt Network) empfiehlt. Denn auch die Gläubiger profitieren davon, wenn Rückzahlungen realistisch bleiben. Wie genau die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland erfolgt, ist noch offen, aber sie wird entscheidend dafür sein, ob Ratsuchende künftig schneller und wohnortnah Hilfe bekommen.

epd: Was erwarten Sie hier von der neuen Bundesregierung?

Moers: Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie als Chance begreift - nicht als reine Pflichterfüllung. Es braucht einen politischen Rahmen, der den Zugang zu Schuldenberatung langfristig absichert und bundesweit vergleichbare Bedingungen schafft. Eine verlässliche Finanzierung, die nicht von Ausschreibungen oder Einzelfällen abhängt, ist dafür zentral. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten - etwa bei Stellenabbau in großen Unternehmen - dürfen überschuldete Haushalte nicht allein gelassen werden. Die soziale Schuldenberatung stabilisiert frühzeitig und vermeidet soziale Folgekosten. Auch die Arbeit der Beratungskräfte verdient mehr Anerkennung - durch Rahmenbedingungen, die Engagement ermöglichen, statt zu überfordern. Die Richtlinie erlaubt es ausdrücklich, die Beratungsstrukturen zu stärken.

epd: Wie blicken Sie als Fachverband der Schuldnerberatungsstellen in Deutschland auf die aktuellen Gespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung?

Moers: In den bisherigen Gesprächen wurde die Schuldnerberatung nicht erwähnt und der soziale Bereich insgesamt kaum berücksichtigt. Gleichzeitig heißt es im Sondierungspapier: „Wir werden im Rahmen der Haushaltsberatungen auch Einsparungen vornehmen.“ Das lässt befürchten, dass wichtige soziale Angebote weiter unter Druck geraten könnten. Dabei ist die soziale Schuldenberatung ein zentrales Instrument, um Menschen in Krisen zu stabilisieren und gesellschaftliche Folgekosten zu vermeiden. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung diesen Zusammenhang erkennt und die Beratungsstrukturen in den weiteren Koalitionsverhandlungen stärker berücksichtigt.

epd: Was ist Ihr dringendster Appell an die neue Bundesregierung?

Moers: Sie muss den kostenlosen Zugang zur Schuldenberatung sichern - und zwar dauerhaft und bundesweit. Die soziale Schuldenberatung ist kein Randthema, sondern Teil der Daseinsvorsorge. Wer frühzeitig unterstützt wird, gerät seltener in existenzielle Notlagen und braucht weniger staatliche Hilfe. Deshalb braucht es jetzt klare politische Entscheidungen für eine verlässliche Finanzierung. Nur so kann Beratung dort ankommen, wo sie gebraucht wird: rechtzeitig, erreichbar und qualifiziert.



Gesundheit

Corona-Folgen: Essstörung statt "Glow up"



Vor fünf Jahren ging Deutschland in den ersten Lockdown der Pandemie. Vor allem Kinder und Jugendliche leiden bis heute unter psychischen Folgen wie Depressionen oder Zwängen. Ärzte fordern Prävention im digitalen Raum und frühzeitigere Therapien.

München (epd). Workout statt Essen, der Blick in den Spiegel als strenger Richter: So sah Antonias (Name geändert) Alltag während des ersten Corona-Lockdowns ab März 2022 aus. Die damals Zwölfjährige folgte der Idee des „Glow up“ diverser Fitness-Influencerinnen: „Nach der Pandemie wollte ich als anderer Mensch zurückkommen, schöner denn je“, erinnert sich die junge Frau heute. So sei sie „blöd reingerutscht“ in eine handfeste Essstörung, die sie nach zwei leidvollen Jahren schließlich nach einem langen Aufenthalt in der Schön Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee überwunden hat.

So wie Antonia ist es während der Coronapandemie vielen Kindern oder Jugendlichen ergangen - und die Folgen halten an. Fachärzte stellen auch fünf Jahre nach Beginn der Pandemie vermehrt psychische Belastungsstörungen bei jungen Menschen fest. „20 Prozent der Jugendlichen sind noch immer davon betroffen“, erklärte Ulrich Voderholzer, Chefarzt für Psychiatrie an der Schön Klinik, im Münchner Presseclub.

Probleme haben lange Vorgeschichte

Die Entwicklung hat nach seinen Worten bereits zehn Jahre vor Corona begonnen: weil Familiensysteme weniger stabil sind, weil Sozialsysteme jedes Mal abbrechen, wenn Menschen umziehen, weil Phänomene wie Klimawandel und gesellschaftliche Radikalisierung verunsichern können. Die Pandemie - und die damit einhergehende exzessive Smartphone-Nutzung - habe die Entwicklung jedoch „wie ein Brandbeschleuniger“ auf ein höheres Niveau katapultiert, sagte der Mediziner.

Wissenschaftliche Studien sprächen mittlerweile von „Kipppunkten“ im Bereich der psychischen Gesundheit junger Menschen, ergänzte Jörg Fegert, Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm. Wenn immer mehr junge Menschen - ohne Behandlung zum Teil ihr Leben lang - unter psychischen Erkrankungen litten, habe das gravierende gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Folgen.

Frühe Hilfen versprechen Therapieerfolge

Doch gibt es nach seinen Worten durchaus Hilfsmöglichkeiten: Mit frühzeitiger Therapie und einer besseren Vernetzung mit digitalen Angeboten könne das verhindert werden: „Gerade digitale Start-ups wie die Initiative ‚Krisen-Chat‘ könnten eine Wächterfunktion übernehmen und Betroffene bei Bedarf ins etablierte Gesundheitssystem verweisen“, sagte der Präsident der Europäischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Oft seien Patienten schon chronisch krank, bis sie - auch aufgrund langer Wartezeiten bei Therapeuten und Vorgaben der Krankenkassen - schließlich in eine Therapie kämen. Je früher die Behandlung beginne, desto besser seien die Heilungsprognosen, erklärte Fegert. Um einen rascheren Zugang zu Therapieangeboten zu gewährleisten, müsse man telemedizinische Formate wie Video-Therapie oder KI-gestützte Angebote fördern.

Zugleich betonten die beiden Ärzte, dass ein negativer Blick auf die junge Generation nicht gerechtfertigt sei und auch nicht weiterhelfe. „Stattdessen müssen wir ihren Selbstwert stärken, Hoffnung vermitteln, Orientierung geben, Resilienz fördern“, sagte Voderholzer. Zudem müssten Jugendliche mit ihrer Expertise stärker in die Entwicklung von Präventionskonzepten einbezogen werden.

Für Antonias Heilung war das Vertrauen ihres Umfelds entscheidend. „Meine Eltern und Freunde haben mir gezeigt: Wir sind da, wir hören dir zu“, berichtete die 17-Jährige. Doch ohne professionelle Hilfe hätte sie es nicht geschafft.

Deshalb hat auch die junge Frau einen Wunsch: „Es ist wichtig, dass alle Jugendlichen mit psychischen Problemen in diesen sensiblen Jahren eine Chance auf Therapie haben, auch wenn sie nicht in der Großstadt wohnen oder privat versichert sind.“ Schnell müsse es außerdem gehen, ist Antonia überzeugt: „Solange ich noch ein offiziell ‚normales‘ Gewicht hatte, wurde ich nicht ernst genommen.“ Sie wäre viel schneller genesen, wenn die Behandlung früher eingesetzt hätte, sagt sie im Rückblick. Ihre Mahnung: „Man muss auf Jugendliche hören, wenn sie sagen, dass es ihnen schlecht geht.“

Susanne Schröder


Behinderung

Fachkräftemangel: Experte fordert neue Ausbildung




Thorsten Hinz
epd-bild/Nieder-Ramstädter Diakonie

Mühltal, Wiesbaden (epd). Massiver Fachkräftemangel betrifft in Hessen mittlerweile alle Arbeitsfelder der Behindertenhilfe. Um dem Trend entgegenzuwirken, benötige das Land eine Ausbildungsreform, forderte der pädagogische Vorstand der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD), Thorsten Hinz, in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das Konzept der Ausbildung zum Heilerziehungspflegehelfer (HEPH) analog zu Alten- und Krankenpflegehelfern müsse auch in Hessen eingeführt werden. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen habe es sich bereits bewährt. „Diese Bundesländer zeigen, dass es durch die HEPH-Ausbildung eine Trendwende bei der Suche nach Fachkräften gibt“, sagte Hinz.

Kultusministerium: Keine Pläne für eine solche Ausbildung

Das hessische Kultusministerium teilte auf Anfrage mit, dass es bislang „keine konkreten Pläne“ dazu gebe, diese Ausbildung einzuführen. Das Ministerium verwies darauf, dass es in Hessen bereits die Erstausbildung zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“ gibt. „Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren leicht angestiegen, insoweit handelt es sich um ein erfolgreiches Angebot“, so das Ministerium. Für den Zeitraum 2024/2025 meldeten sich demnach 3.589 Schülerinnen und Schüler, 2023/2024 waren es 3.475 und 2022/2023 insgesamt 3.286. Einer der Schwerpunkte der Sozialassistentenausbildung sei die „Sozialpflege“, eine Weiterentwicklung werde geprüft.

„Die Sozialassistenz ist ein wichtiges, aber auch breites Ausbildungsbild, das nicht die Bedarfe der Behindertenhilfe in ihrer Komplexität umfasst“, betonte dagegen der Vorstand des Sozialunternehmens mit Sitz in Mühltal bei Darmstadt. Von den qualifizierten Sozialassistenten gingen nur wenige in die Behindertenhilfe.

Langjährige Ausbildung bis zur Fachkraft

Hinzu komme, dass die Heilerziehungspflege (HEP) selbst kein Erstausbildungsberuf, sondern eine Weiterqualifizierung sei. Voraussetzung dafür sei zum Beispiel die Sozialassistenz, die zwei Jahre dauere, sagte Hinz. Dazu kämen drei Jahre HEP-Qualifizierung und eventuelle Vorpraktika. Unter Umständen dauere es also sechs Jahre, bis man eine anerkannte Fachkraft in der Heilerziehungspflege sei. Ein ausgebildeter HEP übernehme vermehrt die Rolle einer Leitungskraft. „Uns fehlen zunehmend die Mitarbeitenden, die 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen und sich auf dieses Berufsbild einlassen“, hob Hinz hervor.

Die Ausbildung zum HEP-Helfer könne mit ihrem niedrigschwelligen Zugang Abhilfe schaffen. Ein Bündnis aus mehr als einem Dutzend sozialer Träger und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, zu dem die Nieder-Ramstädter Diakonie gehört, hatte deshalb im Februar gefordert, die Ausbildung einzuführen. Diese könne an bestehende HEP-Schulen angedockt werden und sei deshalb kostengünstig umsetzbar.

Die Ausbildung solle junge Menschen, Quereinsteiger und ausländische Fachkräfte ansprechen. Währenddessen könne auch ein Realschulabschluss nachträglich erworben werden. Je nach Modell könnten Absolventen schon innerhalb eines Jahres qualifizierte Hilfskräfte werden.

Christopher Hechler


Gewaltschutz

Dachverband veröffentlicht Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser



Berlin (epd). Der Dachverband Frauenhauskoordinierung hat seine „Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser“ aktualisiert. Die Empfehlungen kämen mit Blick auf das jüngst verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes zu einem entscheidenden Zeitpunkt, heißt es in einer Mitteilung vom 1. April. Mit dem Gesetz wurde ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geschaffen, der ab 2032 in Kraft tritt.

„Mit diesen Empfehlungen und dem neuen Gewalthilfegesetz haben wir die Chance, endlich bundesweit einheitliche und hochwertige Standards in Frauenhäusern zu etablieren“, erklärte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. „Das ist besonders wichtig, weil wir im Laufe der nächsten Jahre mit der Eröffnung neuer Häuser rechnen, um die im Gesetz verankerte bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.“

Neue Entwicklungen und Vorgaben berücksichtigt

Die überarbeiteten Qualitätsempfehlungen berücksichtigten aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und internationale Vorgaben wie die Istanbul-Konvention. Sie böten eine Orientierung für den Aufbau neuer Schutzeinrichtungen und die Weiterentwicklung bestehender Angebote. Ein besonderer Fokus liegt den Angaben nach beispielsweise auf der Betreuung von Kindern in Frauenhäusern, für die eigene Angebote, Räume und qualifiziertes Personal als Standard empfohlen werden.

Auch neue Formen der Bedrohung wie digitale Gewalt würden explizit thematisiert und ihre Integration in die Schutzkonzepte von Frauenhäusern angeraten. „Unsere Empfehlungen sind eine Antwort auf die sich wandelnden Bedarfe schutzsuchender Frauen und ihrer Kinder“, so Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende der Frauenhauskoordinierung. Sie appellierte an politische Entscheidungsträger der Länder, die neuen Empfehlungen als Grundlage für den dringend benötigten Ausbau und die Weiterentwicklung des Hilfesystems zu nutzen.

Die Qualitätsempfehlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Frauenhäusern und Wohlfahrtsverbänden erarbeitet. Die vollständigen Empfehlungen sind ab auf der Website von der Frauenhauskoordinierung verfügbar.



Senioren

"Mannheimer Erklärung": Interessenorganisationen fordern mehr Teilhabe



Mannheim (epd). Die ältere Generation möchte drängende gesellschaftliche Aufgaben stärker mitgestalten. Das ist die zentrale Botschaft der „Mannheimer Erklärung“, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen mit ihren 121 Mitgliedsverbänden am 3. April beim 14. Deutschen Seniorentag in Mannheim veröffentlicht hat.

Unter dem Motto „Worauf es ankommt“ richtet sich die Erklärung an Politik und Gesellschaft. Die Verbände fordern, die Kompetenzen und Ressourcen der Älteren für die Lösung der anstehenden Aufgaben stärker in den Blick zu nehmen, ein differenziertes, zeitgemäßes Bild vom Alter zu fördern sowie Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenzuwirken. „In unserer Gesellschaft dominiert das Leitbild des leistungsfähigen, fitten, flexiblen und jederzeit verfügbaren Menschen. Dadurch geraten wir Älteren unter Druck.“

Konkret fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, das Wort „Lebensalter“ in Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) aufzunehmen. Zu den Erwartungen der Älteren an die Politik gehört auch, eine bezahlbare, professionelle Pflege sicherzustellen und die Digitalisierung nutzerfreundlich, sicher und für alle zugänglich zu gestalten sowie das Recht auf ein analoges Leben zu erhalten.



Hamburg

Diakonie unterstützt Klage gegen Bettelverbot im ÖPNV



Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit dem Hamburger Straßenmagazin "Hinz&Kunzt" und zwei Betroffenen Klage beim Amtsgericht in Hamburg gegen das Bettelverbot im Hamburger Verkehrsverbund eingereicht. Die Diakonie Hamburg unterstützt die Klage.

Hamburg (epd). Die Diakonie Hamburg unterstützt die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das Bettelverbot im Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Verbote lösten das Problem nicht, sagt der Pressesprecher des Diakonischen Werks Hamburg, Malte Habscheidt, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Seit vergangenem Jahr wird das Bettelverbot im hvv verstärkt kontrolliert. Eine Anfrage der Linksfraktion an den Senat ergab, dass allein im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 1.319 Bußgelder wegen Bettelns und Musizierens in den Bahnen verhängt wurden.

epd sozial: Warum unterstützt die Diakonie Hamburg die Klage gegen das Bettelverbot?

Malte Habscheidt: Wir finden es richtig, dass „Hinz&Kunzt“ und die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit einem „Hinz&Kunzt“-Verkäufer das Bettelverbot im hvv gerichtlich prüfen lassen. Betteln ist in Deutschland nicht verboten. Es ist ein aus der Menschwürde herrührendes Grundrecht, auf seine Not aufmerksam zu machen und um Hilfe zu bitten. Nun ist die juristische Frage, ob ein öffentliches Unternehmen das Betteln verbieten darf. Ja, bettelnde Menschen konfrontieren uns direkt mit Armut, und das mag unangenehm sein. Aber Armut ist ein soziales Problem, das sozialpolitisch gelöst werden muss, nicht ordnungspolitisch.

epd: Wie sollten die Verkehrsbetriebe Ihrer Ansicht nach mit Menschen umgehen, die in den Verkehrsmitteln oder an Haltestellen betteln?

Habscheidt: Verbote und Verdrängung lösen das Problem nicht. Menschen, die kein Geld haben, können auch keine Bußgelder bezahlen. Deshalb finden wir es falsch, gegen bettelnde Menschen ein Bußgeld von 40 Euro zu verhängen. Das führt zu Schulden, im schlimmsten Fall zu Erzwingungshaft. Das darf nicht sein. Dass der hvv im Sinne der Fahrgäste ein Auge auf sogenanntes aggressives Betteln hat, ist verständlich. Aber nur höflich nach Unterstützung zu fragen, sollte ohne Folgen bleiben. Hier wird die Klage für Klarheit sorgen.

epd: Was ist aus Sicht der Diakonie allgemein zu tun, damit Menschen gar nicht erst in die Situation kommen, im hvv oder anderenorts betteln zu müssen?

Habscheidt: Eine Stadt wie Hamburg wird es auch weiterhin aushalten müssen, wenn Menschen um eine milde Gabe bitten, ob in der Innenstadt oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber am wichtigsten ist, strukturell etwas gegen Armut und Obdachlosigkeit zu tun. Jeder fünfte Mensch in Hamburg ist von Armut bedroht. Es braucht eine armutsfeste Grundsicherung. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Menschen ihren Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen geltend machen können.

Marcel Maack



sozial-Recht

Bundessozialgericht

Kindererziehungszeiten im EU-Ausland erhöhen deutsche Rente




Bundessozialgericht in Kassel
epd-bild/Heike Lyding
Zeiten der Kindererziehung führen zu einer höheren deutschen Rente bei dem erziehenden Elternteil. Dies gilt auch dann, wenn die Kindererziehungszeiten in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurden, urteilte das Bundessozialgericht.

Kassel (epd). Zeiten der Kindererziehung in einem EU-Mitgliedstaat können zu einem höheren Rentenanspruch führen. Das hat am 27. März das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Das gelte selbst dann, wenn die Kindererziehungszeit eines Elternteils in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat vom dortigen Rentenversicherungsträger zwar anerkannt, ein Rentenanspruch aber wegen des Nichterreichens der dortigen Mindestversicherungszeit nicht erworben worden sei, befand das Gericht in Kassel.

Die Klägerin war bis 1972 in Deutschland beschäftigt und lebte von August 1975 bis 1979 mit ihrem Ehemann in Österreich. Dort zog sie die drei 1970, 1975 und 1977 geborenen gemeinsamen Kinder groß. Der Ehemann zahlte in dieser Zeit Beiträge in die österreichische Rentenversicherung ein. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland war die Frau selbstständig tätig. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung musste sie deshalb nicht zahlen. Nur für einen Monat zahlte sie einen freiwilligen Beitrag, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen.

Mindestversicherungszeit in Österreich nicht erreicht

Als sie schließlich eine deutsche Regelaltersrente erhielt, wurden ihr die in Österreich angefallenen 52 Monate an Kindererziehungszeiten nicht für eine höhere Rente angerechnet. Begründung: Der österreichische Rentenversicherungsträger habe die Kindererziehungszeiten zwar anerkannt. Allerdings habe die Klägerin in Österreich die Mindestversicherungszeit von 180 Monaten nicht erreicht, so dass in der Alpenrepublik kein Rentenanspruch bestehe. Deshalb könnten die österreichischen Kindererziehungszeiten auch in Deutschland nicht angerechnet werden, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund.

Nach Angaben der DRV kann sich der erziehende Elternteil - meist sind dies die Mütter - für ab 1992 geborene Kinder bis zu drei Jahre als Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Für vor 1992 geborene Kinder können zweieinhalb Jahre berücksichtigt werden. Pro Jahr und Kind erhöht sich die Rente dann um fast einen ganzen sogenannten Entgeltpunkt. Umgerechnet sind das derzeit monatlich 39,32 Euro. Erziehen beide Elternteile das Kind gemeinsam, wird die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet, es sei denn, beide erklären gemeinsam, dass nur der Vater diese erhalten soll.

BSG hat diese Praxis schon gebilligt

Diese Praxis hat auch das BSG mit Urteil vom 18. April 2024 gebilligt. Es stelle keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wenn die rentensteigernden Kindererziehungszeiten zunächst pauschal der Mutter zugeschlagen werden. Denn Frauen übernähmen immer noch ganz überwiegend zu Hause die Erziehung der bis zu dreijährigen Kinder und seien deutlich weniger erwerbstätig, hieß es.

Dabei seien die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zurückgelegten Kindererziehungszeiten rentenerhöhend zu berücksichtigen, urteilte das BSG nun im aktuellen Fall. Das gelte auch dann, wenn die Klägerin in Österreich wegen Nichterreichens der dortigen Mindestversicherungszeit noch keinen Rentenanspruch erworben habe. Die Nichtberücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der deutschen Regelaltersrente würde die Klägerin sonst benachteiligen und ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU verletzen.

EuGH pocht auf Recht auf Freizügigkeit

Die obersten Sozialrichter verwiesen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Dieser hatte am 7. Juli 2022 geurteilt, dass die Rentenversicherung Kindererziehungszeiten auch dann rentenerhöhend berücksichtigen muss, wenn sich die Eltern zeitweise in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgehalten haben. Dies ergebe sich zwar nicht eindeutig aus der hier zunächst einschlägigen EU-Verordnung zur sozialen Sicherheit. Ohne die Berücksichtigung der Erziehungszeiten läge aber ein Verstoß gegen das in der EU grundlegende Recht auf Freizügigkeit vor.

Pech haben allerdings Eltern, die ihre Kinder im Nicht-EU-Ausland erzogen haben. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2017 werden die im Nicht-EU-Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten auf die deutsche Rente nicht erhöhend angerechnet. Bereits 1998 habe das Gericht entschieden, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant sei. Zwar habe inzwischen der EuGH entschieden, dass auch im EU-Ausland erworbene Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen seien. Im Streitfall habe die Beschwerdeführerin allerdings ihren Sohn in Kanada erzogen. Sie könne sich daher nicht auf EU-Recht berufen.

Az.: B 5 R 16/23 R (Bundessozialgericht, EU-Ausland)

Az.: B 5 R 10/23 R (Bundessozialgericht, Kindererziehungszeit Frauen)

Az.: C-576/20 (Europäischer Gerichtshof)

Az.: 1 BvR 2740/16 (Bundesverfassungsgericht, Nicht-EU-Ausland)

Frank Leth


Bundessozialgericht

Krankenversicherungsschutz für Auswanderer geklärt



Kassel (epd). Auswanderer sollten bei einer dauerhaften Rückkehr ihre vormalige Krankenkasse in Deutschland kennen und im Zweifelsfall ein Versicherungsverhältnis nachweisen können. Denn stirbt eine ausgewanderte Versicherte nach ihrer Rückkehr in Deutschland, ohne dass ihre frühere Krankenkasse bekannt ist, können die Erben für angefallene Krankenhauskosten herangezogen werden, urteilte am 2. April das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Im konkreten Fall ging es um eine 1927 in Deutschland geborene Frau. Sie absolvierte eine Schneiderlehre und studierte dann in Deutschland und Österreich. Ein Studienreferendariat brach sie 1964 ab, um nach Südafrika auszuwandern. Im Januar 2014 kehrte sie zurück und wurde mehrfach wegen einer schweren Gefäßerkrankung stationär behandelt. Ende Mai 2014 verstarb sie. Ihr Sohn hatte die Krankenhausbehandlungskosten von 26.584 Euro übernommen und verlangte sie von der AOK Niedersachsen zurück.

Versichertenstatus vor der Auswanderung entscheidend

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass jeder gesetzlich oder privat krankenversichert sein muss. Kehren Auswanderer nach Deutschland zurück, kommt es für einen Versicherungsschutz darauf an, wie und wo sie vor ihrer Auswanderung krankenversichert waren.

Das konnten die beiden Kinder der Versicherten als Erben aber nicht sagen. Die Schneiderlehre wies auf eine gesetzliche Krankenversicherung hin, bei der Tätigkeit als Studienreferendarin war auch eine private Versicherung möglich. Daher urteilte das BSG, dem Sohn als Erben stehe ein Kostenerstattungsanspruch nicht zu, weil er keinen Versicherungsnachweis erbringen konnte.

Az.: B 1 KR 10/24 R



Bundesgerichtshof

Zwangsbehandlung vorerst weiter nur in der Klinik



Karlsruhe (epd). Medizinische Zwangsbehandlungen dürfen vorerst nur in Krankenhäusern stattfinden, obwohl diese Beschränkung verfassungswidrig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 1. April veröffentlichten Beschluss entschieden und damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Im konkreten Fall erhielt eine unter Betreuung stehende, an einer paranoiden Schizophrenie erkrankten Frau mehrfach in einem Krankenhaus eine medikamentöse Zwangsbehandlung. Um Traumatisierungen durch die Zwangsmaßnahme zu vermeiden, beantragte ihr Betreuer, diese im vertrauten Wohnumfeld durchführen zu lassen. Dies lehnte das Amtsgericht ab, da nach dem Gesetz Zwangsbehandlungen nur in einem Krankenhaus erfolgen dürfen.

Regelung verfassungswidrig, aber vorerst gültig

Der BGH hielt die Regelung für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dieses urteilte am 26. November 2024, dass ärztliche Zwangsbehandlungen außerhalb von Kliniken möglich sein müssen (AZ: 1 BvL 1/24). Seien diese ebenso im betreuten Wohnumfeld möglich und gehe die dort durchgeführte Zwangsmaßnahme mit einer geringeren Beeinträchtigung der körperlichen Integrität einher, müsse der Gesetzgeber hierfür eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffen, und zwar bis zum 31. Dezember 2026.

Bis dahin gilt das bisherige Recht laut Verfassungsgericht aber weiter. Der erneut mit dem Fall befasste BGH erklärte die Rechtsbeschwerde der Frau daher nun für unbegründet.

Az.: XII ZB 459/22



Landessozialgericht

Schwerkrankem weitere Behandlung gesichert



Celle (epd). Die Behandlung von Krankheiten mit nicht völlig abgesicherten Diagnose- und Therapiewegen kann einem Gerichtsurteil zufolge zumindest vorläufig von Krankenkassen finanziert werden. Das niedersächsische Landessozialgericht ermöglichte es mit einem Beschluss aus dem März einem Mann mit dem Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS), eine weitere Behandlung von seiner Kasse bezahlt zu bekommen, wie ein Sprecher am 31. März in Celle mitteilte.

Ausgangspunkt war ein Eilverfahren des 58-Jährigen aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist. Bei ihm besteht ein fortschreitendes CFS mit längeren Phasen, in denen er auf den Rollstuhl angewiesen ist, wie das Gericht erläuterte. In der Vergangenheit habe er bei seiner Krankenkasse zahlreiche, teils experimentelle Therapien beantragt, die zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. Zuletzt bewilligte das Landessozialgericht ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen.

Kasse wollte Therapieversuch nicht verlängern

Die Krankenkasse übernahm daraufhin die Kosten für sechs Behandlungszyklen, lehnte aber die Kostenübernahme für eine weitere Verordnung ab. Der Mann wollte eine Dauertherapie, weil bei ihm keine therapeutischen Alternativen bestünden. Der bisherige klinische Verlauf der Behandlung sei erfolgreich gewesen und solle aus Sicht der behandelnden Ärzte fortgeführt werden.

Das Gericht hat daraufhin die Kasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen verpflichtet. Es hat sich dabei laut dem Sprecher auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke gestützt. Demnach komme eine weitere Behandlung in Betracht, weil die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigt hätten. Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen.

Az.: L 4 KR 20/25 B ER



Landesarbeitsgericht

Nicht geimpft gegen Corona: Unbezahlte Freistellung gerechtfertigt



Nürnberg (epd). Pflegekräfte ohne ausreichenden Nachweis über eine Immunität gegen das Sars-CoV-2-Virus in Kliniken durften unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Denn ohne den während der Covid-19-Pandemie 2022 gesetzlich vorgesehenen Nachweis seien die Pflegekräfte an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung gehindert gewesen, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13. November 2024 klar. Das LAG bekräftigte damit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 19. Juni 2024 (Az.: 5 AZR 192/23).

Der Gesetzgeber hatte gesetzlich vorgeschrieben, dass unter anderem Pflegekräfte vom 16. März 2022 bis Jahresende ihre Immunität gegen das Sars-CoV-2-Virus in Form eines Impf- oder Genesenennachweises belegen müssen. Neueinstellungen von Pflegekräften waren nur mit einem solchen Nachweis möglich. Legten dagegen Stammarbeitskräfte keinen Nachweis vor, musste der Arbeitgeber das dem Gesundheitsamt melden. Die Behörde konnte dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Pflegerin verweigerte Immunitätsnachweis

Die als Gesundheits- und Krankenpflegerin in einem Krankenhaus beschäftigte Klägerin hatte sich geweigert, einen Immunitätsnachweis vorzulegen. Daraufhin wurde die Frau von der Arbeit freigestellt - und zwar ohne Fortzahlung ihrer Bezüge. Ein behördliches Beschäftigungsverbot wurde nicht ausgesprochen.

Die Frau meldete sich arbeitslos und klagte gegen die unbezahlte Freistellung. Nur das Gesundheitsamt dürfe ein Beschäftigungsverbot für Stammbeschäftigte aussprechen. Die unbezahlte Freistellung von der Arbeit sei rechtswidrig, so die Klägerin.

Das Arbeitsgericht Würzburg gab der Klägerin noch recht. Und sprach ihr 11.803 Euro an Vergütung, abzüglich Arbeitslosengeld in Höhe von 4.387 Euro sowie aufgelaufene Zinsen zu. Um die vorläufige Vollstreckung des Urteils zu vermeiden, zahlte die Arbeitgeberin den Betrag, jedoch nur unter Vorbehalt.

„Nicht in der Lage, die Arbeitsleistung zu bewirken“

Das LAG urteilte, dass die Klägerin das gezahlte Entgelt sowie auch die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge dem Arbeitgeber erstatten muss. Weil die Klägerin keinen Immunitätsnachweis vorgelegt habe, sei sie nicht in der Lage gewesen, „die geschuldete Arbeitsleistung zu bewirken“. Mit der Weisung des Arbeitgebers, von der Arbeit fernzubleiben, habe dieser zwar auf ihr Angebot der Arbeitsleistung verzichtet. Dazu sei die Klägerin mangels Nachweises aber ohnehin nicht in der Lage gewesen, befand das Gericht.

Als Gesundheits- und Krankenpflegerin habe die Klägerin gewusst, dass mit ihrer Tätigkeit eine besondere Verantwortung gegenüber den Patienten verbunden sei. Sie habe damit rechnen müssen, dass zu deren Schutz neue Tätigkeitsanforderungen geschaffen würden. Das LAG folgte mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des BAG. Danach durften Arbeitgeber die Freistellung ungeimpfter Pflege- und Betreuungskräfte auch ohne behördliches Arbeitsverbot aussprechen.

Az.: 4 SLa 34/24




sozial-Köpfe

Diakonie

Thomas Moesta wird Medizinischer Geschäftsführer bei Diakovere




Thomas Moesta
epd-bild/Universitätsmedizin Halle/Arvid Rostek
Ab Juni wird der Medizinprofessor Thomas Moesta Medizinischer Geschäftsführer des Klinikkonzerns Diakovere. Der Klinikmanager kenne die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitssystem, sagt Diakovere.

Hannover (epd). Der Klinikkonzern Diakovere in Hannover verstärkt seine Führungsspitze: Zum 1. Juni übernimmt der Medizinprofessor Thomas Moesta aus Hannover die Position des Medizinischen Geschäftsführers, wie das Unternehmen am 31. März mitteilte.

Der erfahrene Klinikmanager vereine medizinische Expertise mit großer Führungserfahrung, sagte der Diakovere-Aufsichtsratsvorsitzende Hans Ulrich Anke. Er kenne die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitssystem genau. „Wir sind überzeugt, dass er unsere diakonische Tradition erfolgreich in die Zukunft führen und zugleich wichtige Impulse für eine moderne, effiziente und menschliche Patienten- und Patientinnenversorgung setzen wird.“

Viel Führungserfahrung

Moesta war den Angaben zufolge mehr als ein Jahrzehnt Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Krankenhaus Siloah in Hannover. Darüber hinaus war er Ärztlicher Direktor beim Krankenhausverbund Klinikum Region Hannover. 2018 wechselte er als Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor an die Universitätsmedizin in Halle an der Saale.

Diakovere ist eigenen Angaben zufolge Niedersachsens größtes gemeinnütziges Unternehmen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich. Zur Konzerngeschäftsführung gehören zudem Stefan David und Sabine Jung. Diakovere unterhält drei evangelische Traditionskrankenhäuser mit zusammen mehr als 1.200 Betten sowie Angebote der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe, einen ambulanten Pflegedienst und ein Hospiz.



Weitere Personalien



Dennis Berger ist neues Vorstandsmitglied der Diakonie Himmelsthür mit Sitz in Hildesheim. Er bildet zusammen mit Florian Moitje das neue Vorstandsteam des Trägers mit rund 3.400 Beschäftigten. Nach dem Ausscheiden von Ines Trzaska konnte zum 1. April ein nahtloser Übergang in der Vorstandsarbeit sichergestellt werden, der für Kontinuität und Verlässlichkeit sorge, heißt es in einer Mitteilung. Für seine neue Aufgabe bringt Berger rund 15 Jahre Leitungserfahrung mit. Ursprünglich hat er einen IT-Beruf erlernt und sich dann über den zweiten Bildungsweg weiterqualifiziert - mit Abschlüssen als Diplom-Wirtschaftsjurist, Master of Arts (MA) in Personal- und Organisationsentwicklung sowie Master of Business Administration (MBA) mit dem Schwerpunkt strategisches Management. Zuletzt war er stellvertretender Geschäftsführer der AWO Niedersachsen.

Gerhard Trabert (68), Mainzer Sozialmediziner, kann sein Mandat im Bundestag nach mehreren Schlaganfällen vorerst nicht ausüben. Noch immer sei eine „gesicherte Prognose zu seiner gesundheitlichen Situation nicht möglich“, teilte die Partei in Berlin mit. In einer Erklärung seiner Familie heißt es, Trabert befinde sich derzeit in Reha. Die Behandlung gestalte sich kompliziert. Der rheinland-pfälzische Landesverband der Linken hatte Trabert zur vorgezogenen Bundestagswahl auf Platz 1 der Landesliste gesetzt. Im Januar hatte dieser mehrere Schlaganfälle erlitten und ist seither nicht mehr öffentlich aufgetreten. Der Mitbegründer des Mainzer Vereins „Armut und Gesundheit in Deutschland“ ist durch seine medizinische Versorgung von Wohnungslosen und seine Hilfseinsätze in Kriegs- und Katastrophengebieten bekannt geworden.

Rüdiger Linck, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichtes, ist in den Ruhestand getreten. Der promovierte Jurist hatte das Amt seit 2017 inne. Der Essener kam 1996 vom Arbeitsgericht Leipzig als Vorsitzender Richter an das Sächsische Landesarbeitsgericht. 2001 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. 2017 übernahm Linck den Vorsitz des Fünften Senats des BAG, dem er bereits von 2001 bis 2007 angehört hatte. Der ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts, insbesondere des gesetzlichen Mindestlohns und des Gleichstellungsgrundsatzes im Leiharbeitsverhältnis. Außerdem befindet er über die Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie über die finanziellen Leistungen im Mutterschutz.

Frank Hummel, Zahnarzt, ist neuer ehrenamtlicher Beauftragter für Pflege und Alterszahnmedizin der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK). Er ist bereits seit 1990 in der aufsuchenden Betreuung tätig. Seine Praxis versorgt inzwischen über 20 Einrichtungen für Pflegebedürftige und schwerstbehinderte Kinder in München und Oberbayern. In seiner neuen Funktion will er Kommunen und Einrichtungen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen. „Mit der neu geschaffenen Funktion eines Pflegebeauftragten trägt die BLZK der gestiegenen gesellschaftlichen Bedeutung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung Rechnung“, sagte Kammerpräsident Frank Wohl.

Malek Bajbouj hat zum 1. April die Leitung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Campus Charité Mitte der Charité - Universitätsmedizin Berlin übernommen. Bajbouj ist seit 2020 Professor für Psychiatrie mit Schwerpunkt Affektive Neurowissenschaften und war bisher Geschäftsführender Oberarzt der gleichnamigen Klinik am Campus Benjamin Franklin. Er folgt Professor Andreas Heinz, der die Klinikleitung seit 2002 innehatte und nun in den Ruhestand geht. Als Nachfolger ist Bajbouj auch als Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus tätig und dort für Forschung und Lehre verantwortlich.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Juni



April

30.4. Berlin:

Seminar „Ambulante Jugendhilfe - Die ambulante Fachleistungsstunde HzE“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/27582-8227

Mai

5.-12.5.:

Online-Seminar „Ausgliederung und Umstrukturierung beim Verein“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

5.5.-30.6.:

Online-Kursreihe „Führung auf Distanz - Verteilte Teams mit agilen und digitalen Werkzeugen führen“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

6.5. Stuttgart:

Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler. Der Zyklus eines Arbeitsverhältnisses - aus Sicht der Personalabteilung“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-548

6.5.:

Online-Kurs „Führen in Teilzeit - geteilte Führung. Vorteile und Nutzen einer neuen Art zu führen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-16

8.-15.5.:

Online-Grundkurs „Digitale Öffentlickeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

11.-13.5. Berlin:

Zertifizierter Kurs „Selbstmanagement mit dem Zürcher Ressourcen-Modell“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106

12.5.-30.6.:

Online-Kurs „Rechtliche Beratung in der Wohnungslosenhilfe“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106

14.-16.5. Augsburg:

Podium Altenhilfe: „Vielfalt des Älterwerdens - Gestaltungsaufgaben der Altenhilfe“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-419

16.5.:

Online-Fachaustausch „Umsetzung von Housing First in deutschen Kommunen“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606

20.5.:

Online-Fortbildung „Optimierung des Berichtswesens - Effiziente Kennzahlenanalyse für Führungskräfte“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

21.-22.5.:

Online-Schulung „Jahresgespräche mit Mitarbeitenden führen - wirkungsvolle Methoden und Gelingensfaktoren“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-23

Juni

2.-3.6. Hannover:

Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, der Grundsicherung für Arbeitssuchende“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606

3.-5.6.:

Online-Seminar „Fehlzeiten - Urlaub, Krankheit und Abwesenheitszeiten im Arbeitsrecht“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200 1700

4.-5.5.:

Online-Seminar „Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980 424