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Gewaltschutz

Dachverband veröffentlicht Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser



Berlin (epd). Der Dachverband Frauenhauskoordinierung hat seine „Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser“ aktualisiert. Die Empfehlungen kämen mit Blick auf das jüngst verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes zu einem entscheidenden Zeitpunkt, heißt es in einer Mitteilung vom 1. April. Mit dem Gesetz wurde ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geschaffen, der ab 2032 in Kraft tritt.

„Mit diesen Empfehlungen und dem neuen Gewalthilfegesetz haben wir die Chance, endlich bundesweit einheitliche und hochwertige Standards in Frauenhäusern zu etablieren“, erklärte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. „Das ist besonders wichtig, weil wir im Laufe der nächsten Jahre mit der Eröffnung neuer Häuser rechnen, um die im Gesetz verankerte bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.“

Neue Entwicklungen und Vorgaben berücksichtigt

Die überarbeiteten Qualitätsempfehlungen berücksichtigten aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und internationale Vorgaben wie die Istanbul-Konvention. Sie böten eine Orientierung für den Aufbau neuer Schutzeinrichtungen und die Weiterentwicklung bestehender Angebote. Ein besonderer Fokus liegt den Angaben nach beispielsweise auf der Betreuung von Kindern in Frauenhäusern, für die eigene Angebote, Räume und qualifiziertes Personal als Standard empfohlen werden.

Auch neue Formen der Bedrohung wie digitale Gewalt würden explizit thematisiert und ihre Integration in die Schutzkonzepte von Frauenhäusern angeraten. „Unsere Empfehlungen sind eine Antwort auf die sich wandelnden Bedarfe schutzsuchender Frauen und ihrer Kinder“, so Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende der Frauenhauskoordinierung. Sie appellierte an politische Entscheidungsträger der Länder, die neuen Empfehlungen als Grundlage für den dringend benötigten Ausbau und die Weiterentwicklung des Hilfesystems zu nutzen.

Die Qualitätsempfehlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Frauenhäusern und Wohlfahrtsverbänden erarbeitet. Die vollständigen Empfehlungen sind ab auf der Website von der Frauenhauskoordinierung verfügbar.