sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

mindestens zehn Prozent der pflegenden Fachkräfte sollten eine akademische Ausbildung vorweisen können, forderte der Wissenschaftsrat bereits im Jahr 2012. Zehn Jahre danach sind es magere drei Prozent. Dabei erzielen laut Fachleuten mehr graduierte Kräfte bessere Ergebnisse in der Patientenversorgung. Zudem sind die wenigen studierten Pflegekräfte überwiegend in der Verwaltung oder in der Wissenschaft tätig. Dabei fehlt es nicht an attraktiven Berufsfeldern für akademisch ausgebildete Fachkräfte.

Wer hilft Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Unterstützung bei bürokratischen Angelegenheiten benötigen? In Bremen gibt es dazu das Modellprojekt „Organisationsassistenz“. „Die Assistenz soll dazu ermutigen, auch in schwierigen Zeiten die Verantwortung für bürokratische Angelegenheiten nicht an gesetzliche Betreuer abzugeben“, sagt Koordinatorin Gabriele Kleine-Kuhlmann. Das sei angesichts des dichten Behördendschungels umso wichtiger.

Immer mehr ambulante Pflegedienste sind ausgebucht, Plätze sind schwer zu bekommen und es gibt oft lange Wartelisten. Das ist ein Problem für Pflegebedürftige, die schnell Betreuung brauchen und oft mühsam mehrere Pflegeanbieter kontaktieren müssen. Nicht so in Münster. Dort gibt es einen „digitalen Marktplatz“ als gemeinsame Anbieterplattform für alle registrierten Träger. Expertinnen und Experten meinen, das Modell könne Schule machen.

Überschuldete Bürgerinnen und Bürger brauchen schnell kompetente Hilfe, um ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Doch das gelingt zunehmend nicht, beklagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Sie appelliert an die künftige Bundesregierung, den kostenlosen Zugang zur Schuldenberatung dauerhaft und bundesweit zu sichern. Es dürfe in den Beratungsstellen keinen weiteren Stellenabbau geben, fordert Geschäftsführerin Ines Moers im Interview mit epd sozial.

Wer Kinder erzieht, während er im EU-Ausland lebt, kann Anspruch haben auf eine höhere deutsche Rente. Das hat das Bundessozialgericht in einem Fall aus Österreich entschieden. Das gelte selbst dann, wenn die Kindererziehungszeit eines Elternteils in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat vom dortigen Rentenversicherungsträger zwar anerkannt, ein Rentenanspruch aber wegen des Nichterreichens der dortigen Mindestversicherungszeit nicht erworben worden sei, so das Gericht.

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Ihr Dirk Baas