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Cannabis-Legalisierung: Starker Rückgang der Rauschgiftdelikte




Hanfblüten in einer Plantage
epd-bild/Christian Ditsch
Durch die Teillegalisierung von Cannabis ist die Zahl der Drogen-Straftaten gesunken. Dennoch ist offen, wie es mit dem Cannabis-Gesetz weitergeht. Cannabis-Clubs berichten von großem Zulauf und sind optimistisch, dass die neue Bundesregierung die Legalisierung beibehält.

Berlin (epd). Die Zahl der Drogen-Straftaten ist durch die Cannabis-Teillegalisierung im vergangenen Jahr stark zurückgegangen. Nach der am 2. April in Berlin vorgestellten Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts sank die Zahl der erfassten Rauschgiftdelikte 2024 um mehr als ein Drittel (34,2 Prozent) auf rund 228.000 Fälle (2023: knapp 347.000). Die Zahl der Delikte im Zusammenhang mit Cannabis hat sich 2024 mehr als halbiert auf rund 101.000 Fälle.

Seit dem 1. April 2024 sind Konsum und begrenzter Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Die Kriminalstatistik spiegelt das komplette vergangene Jahr und damit auch noch das Quartal zu Beginn des Jahres, in dem Konsum von Cannabis verboten war.

Mehr LSD-Fälle und Delikte mit Neuen psychoaktiven Stoffen

Einen Rückgang im Bereich der Drogenkriminalität weist die Statistik zudem bei Heroin aus. Stark gestiegen sind dagegen Fälle in Verbindung mit der Droge LSD und sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffen, moderat gestiegen Fälle von Kokain-Konsum. Der Rückgang bei Drogendelikten führte der Statistik zufolge auch insgesamt zu einem Rückgang der gemeldeten Straftaten im vergangenen Jahr. Insgesamt gab es 5.837.445 registrierte Straftaten. Das ist ein Rückgang um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ein Jahr nach der Teil-Freigabe von Cannabis blickt der Vorsitzende des bundesweit ersten legalen Cannabis-Social-Clubs im niedersächsischen Ganderkesee bei Oldenburg nach eigenen Worten optimistisch in die Zukunft. Nach der Zulassung des Vereins im vergangenen Juli seien bis zum Herbst die maximal 500 zulässigen Vereinsmitglieder schnell erreicht worden, sagte der Vereinsvorsitzende Daniel Keune dem Evangelischen Pressedienst (epd). Rund 2.000 Interessierte seien auf einer Warteliste registriert. Derweil drängt in Berlin in den Koalitionsgesprächen zur neuen Bundesregierung die CSU auf die Abschaffung der Teillegalisierung von Cannabis.

„Gesetz wieder zu kassieren, wäre ein Fehler“

Die Nachfrage nach Club-Mitgliedschaften sei enorm, sagte Keune. „Es sind Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, darunter Auszubildende, aber auch Unternehmer.“ Das Gesetz wieder zu kassieren, wäre aus seiner Sicht ein Fehler: „Wir wollen diese Menschen nicht dem schwarzen Markt überlassen.“ In den Clubs werde Prävention und Gesundheitsschutz betrieben. „Das gab es in dieser Form vor einem Jahr noch gar nicht.“ Bundesweit nutzen rund 4,5 Millionen Menschen Cannabis-Produkte. „Das kann man nicht einfach ignorieren“, betonte Keune.

Der Konsum von Cannabis in Deutschland ist seit dem 1. April 2024 legal. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seitdem bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau sind drei Pflanzen erlaubt. Zugleich hatte die Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP das Budget für Präventionsprojekte erhöht.

In Niedersachen haben sich bisher 96 Vereine um eine Zulassung als Clubs zum Cannabis-Anbau beworben. Einem Sprecher der zuständigen Landwirtschaftskammer zufolge wurden 36 Clubs anerkannt. 13 Clubs wurden abgelehnt. In einem Fall sei die Zulassung im Landkreis Vechta widerrufen worden, weil gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Dealen auf der Straße ist weiterhin verboten

Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabis-Gesetz bundesweit in Kraft. Danach können erwachsene Konsumenten Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, beziehen. Das Dealen auf der Straße ist weiterhin verboten.

Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zuhause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie von bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt. An junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen die Clubs höchstens 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent abgeben.

Kleinere Überschreitungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer mehr besitzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanf- oder Cannabis-Pflanze.

Corinna Buschow, Jörg Nielsen