sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Das geht aus dem ersten Lagebild des Bundeskriminalamtes hervor. 360 Frauen und Mädchen starben 2023 infolge eines Femizids. 52.000 Frauen und Mädchen wurden Opfer einer Sexualstraftat. Hoffnung auf Besserung machten die Pläne der Bundesregierung für Reformen im Gewaltschutz. Doch nach dem Aus der Ampel liegen die Gesetze auf Eis. Die Sozialverbände wollen das nicht hinnehmen und fordern mit Nachdruck schnelle Entscheidungen im Bundestag. So verlangt etwa die Zentrale Informationsstelle für autonome Frauenhäuser (ZIF) mehr Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen.

Wer wenig Geld zum Leben hat, muss sich genau überlegen, was er kauft. Zwar ist die Inflation zurückgegangen, doch bleiben Lebensmittel und Gastronomie teurer als noch vor zwei Jahren. Das spüren besonders Senioren, die nur eine bescheidene Rente haben. „Eine gesunde Ernährung ist kaum möglich, viele sind froh, wenn sie am Ende des Monats überhaupt noch etwas Warmes auf dem Teller haben“, sagt VdK-Chefin Verena Bentele. Wie kommen arme Rentnerinnen und Rentner durch den Alltag? Ein Besuch in München.

Seit 2017 arbeiten in der Jugendherberge Goslar Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. 9 der 22 Mitarbeitenden sind behindert, darunter drei Auszubildende. Manche sitzen im Rollstuhl, haben geistige Einschränkungen, psychische Probleme oder Lernschwierigkeiten - hier wird Inklusion gelebt. Im Oktober erhielt die Jugendherberge den bundesweiten „Inklusionspreis für die Wirtschaft 2024“.

Arbeitgebern sind bei der Leistungsüberwachung ihrer Mitarbeitenden durchaus Grenzen gesetzt. Nehmen sie dazu „technische“ Mittel in Anspruch, wie im entschiedenen Fall ein verpflichtend zu tragendes Headset-System, ist das im Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, entschied das Bundesarbeitsgericht. Denn diese Form der Kontrolle im Job könne deren Persönlichkeitsrecht verletzen, befanden die Erfurter Richter.

Lesen Sie täglich auf dem epd-sozial-Account des Internetdienstes X Nachrichten aus der Sozialpolitik und der Sozialbranche. Auf dem Kanal können Sie mitreden, Ihren Kommentar abgeben und auf neue Entwicklungen hinweisen. Gern antworte ich auch auf Ihre E-Mail.

Ihr Dirk Baas




sozial-Thema

Kriminalität

Lagebild: Fast jeden Tag ein Femizid




Häusliche Gewalt gegen Frauen nimmt zu (Themenbild)
epd-bild/Steffen Schellhorn
Gewalt gegen Frauen nimmt zu. 360 Frauen und Mädchen wurden 2023 bei Femiziden getötet. Familienministerin Paus hofft, noch vor der absehbaren Neuwahl eine Verbesserung der Hilfen für bedrohte Frauen zu erreichen. Das sei unbedingt nötig, fordern Sozialverbände mit Nachdruck.

Berlin (epd). Straftaten und Gewalt gegen Frauen haben im vergangenen Jahr zugenommen. Wie aus dem am 19. November in Berlin vorgestellten ersten Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) zu gegen Frauen gerichtete Straftaten hervorgeht, sind in nahezu allen Deliktbereichen deutliche Anstiege zu verzeichnen. So wurden 2023 mehr als 52.000 Frauen oder Mädchen Opfer von Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung. Das waren rund 3.000 beziehungsweise 6,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Mehr als die Hälfte der Opfer waren jünger als 18 Jahre, wie BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer sagte. Im Bereich häuslicher Gewalt wurden mehr als 180.000 weibliche Opfer gezählt, ein Plus von 5,6 Prozent. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. Damit habe es fast jeden Tag einen Femizid gegeben, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Das Lagebild zeige, wie alltäglich Gewalt gegen Frauen sei, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne).

Digitale Gewalt gegen Frauen nimmt zu

Besonders stark war dem Lagebild zufolge im vergangenen Jahr der Anstieg bei gegen Frauen gerichtete digitale Gewalt. 17.193 Opfer wurden 2023 registriert, 25 Prozent mehr als im Jahr davor. Mehr als 62 Prozent der Opfer digitaler Gewalt sind der Statistik zufolge weiblich. Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten in diesem Bereich sind Nötigungen, Bedrohungen und Stalking. Bei minderjährigen Opfern geht es bei digitaler Gewalt mehrheitlich um Missbrauchsstraftaten.

Stark gestiegen ist 2023 dem Bundeskriminalamt zufolge auch die Zahl sogenannter Hasskriminalität gegen Frauen. Gemeint sind damit Straftaten, die dezidiert frauenfeindlich motiviert sind. 322 solcher Taten wurden im vergangenen Jahr registriert. Das waren 56,3 Prozent mehr als 2022. In 29 dieser Fälle ging es 2023 um Gewaltstraftaten - eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr.

Zwei Gesetze in Vorbereitung

Paus will einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Beratung für Frauen, die Opfer von Gewalt werden. Dazu müssen bisherige Angebote ausgebaut werden. Paus zufolge gibt es bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und 600 Beratungsstellen. Das reiche nicht aus, sagte sie. Künftig soll der Bund deswegen unter anderem Frauenhäuser mitfinanzieren. In der kommenden Woche soll das Gesetz durchs Kabinett gehen. Danach hofft Paus auf Unterstützung der Union, um im Bundestag eine Mehrheit zusammenzubekommen.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), gab diese Zusage am 19. November nicht. Er warf der Ampel vor, bislang „nichts Greifbares“ beschlossen zu haben und verwies auf einen im Sommer von der Unionsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf, der unter anderem zum Ziel hat, Gewalt gegen Frauen härter zu bestrafen und die elektronische Fußfessel einzusetzen, um Gewalttäter von bedrohten Frauen fernzuhalten.

Für die Fußfessel wirbt auch Innenministerin Faeser. Sie wollte sie durch ein Gewaltschutzgesetz ermöglichen, das auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Gewalttäter vorschreibt. Auch hier ist offen, ob die Regelung noch in den nächsten Monaten kommt.

Frauenrat für schnelle Lösung im Bundestag

Sylvia Haller, Vorstandsfrau des Deutschen Frauenrats, sagte: „Die Daten müssen ein Weckruf an alle demokratischen Parteien sein, um jetzt massiv in Gewaltschutz für alle und in Gewaltprävention zu investieren und dies gesetzlich abzusichern. Der Bundestag ist jetzt gefragt, umgehend eine Lösung zu finden - ohne wahlkämpferisches Taktieren.“

Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein, sagte, es sei höchste Zeit, „dass ein Gewalthilfegesetz verabschiedet wird, das klare Standards für Schutz und Hilfe für Betroffene schafft und deren Finanzierung sichert.“ Sie rief die Politik auf, die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes auf die Prioritätenliste zu setzen. „Ziel muss es sein, ein flächendeckendes und verlässlich finanziertes Netz aus Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Notrufangeboten zu garantieren.“

Die Frauenhauskoordinierung (FHK) rief die Abgeordneten im Bundestag ebenfalls auf, das Gewalthilfegesetz zum Schutz gewaltbetroffener Frauen und Kinder noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. „Das über Jahre in Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorbereitete Gesetz droht aktuell mit dem Bruch der Regierungskoalition zu scheitern“, sagte Christiane Völz, die Vorstandsvorsitzende der FHK.

AWO: Schutz und Beratung müssen kostenfrei sein

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes, sagte, die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen müsse umgehend auf solide finanzielle Füße gestellt werden. „Schutz vor Bedrohung und Gewalt sowie Beratung müssen kostenfrei, zu jeder Zeit und ohne bürokratische Hürden überall in Deutschland erreichbar sein.“ Die finanzielle Situation in vielen Frauenhäusern, Fachberatungsstellen für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt oder Interventionsstellen sei seit Jahren vielerorts prekär. „Auch die Arbeiterwohlfahrt musste bereits zwei Frauenhäuser im ländlichen Raum schließen, weil eine kostendeckende Refinanzierung fehlt.“ Das müsse jetzt beendet werden, um die steigenden Gewaltzahlen stoppen zu können, so Mandrysch abschließend.

„Das Gewalthilfegesetz sollte als ein erster Schritt in die richtige Richtung unbedingt schnellstmöglich beschlossen werden“, forderte auch Verena Bentele, die Chefin des VdK. Betroffene Frauen könnten nicht länger auf passende Hilfsangebote warten. „Die Zeit drängt. Damit das Gesetz schnell verabschiedet werden kann, müssen alle demokratischen Fraktionen im Bundestag jetzt zusammenarbeiten.“

Corinna Buschow, Dirk Baas


Kriminalität

Frauenhausverband fordert mehr Schutzhäuser für Frauen



"Wir müssen regelmäßig Frauen abweisen", sagt Britta Schlichting von der zentralen Informationsstelle für autonome Frauenhäuser.

Mannheim (epd). Die zentrale Informationsstelle für autonome Frauenhäuser (ZIF) verlangt mehr Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen. Die rund 400 Frauenhäuser in Deutschland reichten bei weitem nicht aus, sagte Britta Schlichting von der ZIF dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Wir müssen regelmäßig Frauen abweisen.“ Auf jede Frau im Frauenhaus kämen 2,4 abgewiesene Frauen. Darunter litten vor allem Kinder, die in einem gewaltvollen Zuhause aufwachsen müssten.

Zugleich kritisierte Schlichting bürokratische Hürden für Frauen, die Zuflucht in einem Frauenhaus suchten. Frauen ohne Anspruch auf Sozialleistungen müssten ihren Aufenthalt in der Regel selbst zahlen, was sich viele nicht leisten könnten. Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, die sich von ihrem Partner trennten, liefen Gefahr, abgeschoben zu werden. „Hier muss sich schnell etwas ändern“, forderte Schlichting. Auch nach dem Bruch der Ampelkoalition müsse der Schutz von Frauen, Kindern und queeren Personen vor patriarchaler Gewalt Priorität haben.

„Das Dunkelfeld kennen wir nicht“

Schlichting begrüßte, dass das Bundeskriminalamt (BKA) am 19. November erstmals ein Lagebild zu Straftaten und Gewalt gegen Frauen veröffentlicht hat. Allerdings zeigten die Statistiken nur das Hellfeld der bei der Polizei und an Gerichten registrierten Fälle. „Das Dunkelfeld kennen wir nicht“, sagte Schlichting.

Laut BKA erlebten 2023 über 180.000 Frauen häusliche Gewalt, ein Plus von 5,6 Prozent. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. 52.000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von Sexualstraftaten. Das waren rund 3.000 Fälle und 6,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Mehr als die Hälfte von ihnen war jünger als 18 Jahre.

Schlichting führt die zunehmende Gewalt gegen Frauen auf eine in der Gesellschaft wachsende Unsicherheit zurück. Spätestens seit der Corona-Krise sei die Gesellschaft von Unsicherheit geprägt. Unsicherheit aber führe zu Stress und Stress führe zu Gewalt, sagte Schlichting. Im Umkehrschluss trennten sich viel Frauen aus dieser Unsicherheit heraus nicht vom Partner. Dazu komme eine erstarkende gesellschaftliche Ideologie gegen Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Geschlechter. Insgesamt festigten sich dadurch patriarchale Strukturen.

Christina Denz



sozial-Politik

Pflege

Barmer-Report: Pflegekosten steigen massiv




Pflegeheim in Bremen
epd-bild/Werner Krüper
Die Pflege wird sich weiter verteuern. Der neue Barmer-Report gibt Auskunft über die Zahlen, hinter denen sich die Nöte der Pflegebedürftigen verbergen - und die künftigen Nöte der Politik. Die nehmen Diakonie, VdK und AWO in die Pflicht und fordern eine umfassende Pflegereform.

Berlin (epd). Die nächste Regierung wird sich sofort mit der Finanzierung der Altenpflege beschäftigen müssen. In welchem Ausmaß die Ausgaben der Pflegeversicherung weiterhin steigen werden, haben die Bremer Pflegeforscher Heinz Rothgang und Rolf Müller für den Barmer-Pflegereport 2024 errechnet, der am 18. November in Berlin vorgestellt wurde. Danach liegen die Ausgaben für die aktuell pflegebedürftigen Menschen um 50 Prozent über denen für kürzlich Verstorbene.

Gründe sind dem Report zufolge Leistungsausweitungen, Lohnerhöhungen für das Pflegepersonal und eine Verdopplung der durchschnittlichen Pflegedauer auf 7,5 Jahre. Außerdem steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Gegenwärtig sind es rund fünf Millionen Menschen, von denen rund vier Millionen zu Hause versorgt werden.

„Politisch gewollte Gründe für Kostensteigerung“

Rothgang und Müller haben auf der Datenbasis der Barmer-Versicherten errechnet, dass kürzlich Verstorbene im Durchschnitt 50.000 Euro aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Für die aktuell Pflegebedürftigen müssen die Pflegekassen hingegen durchschnittlich mindestens 76.000 Euro ausgeben. Die Berechnungen beruhen auf den Preisen für Pflegeleistungen im Jahr 2023.

Rothgang erklärte, alle Maßnahmen, die zu den Kostensteigerungen führen, seien gut begründet und politisch gewollt. Dazu zählten die seit 2017 gewährten Hilfen für Demenzkranke, bessere Personalschlüssel und höhere Löhne für Pflegekräfte. Aber sie müssten auch finanziert werden. Die Erhöhung der Beiträge reiche allenfalls für das kommende Jahr.

Dem Report zufolge sind die Löhne für Pflegekräfte in den vergangenen acht Jahren doppelt so stark gestiegen wie in der übrigen Wirtschaft. Pflegeeinrichtungen müssen zudem seit Herbst 2022 Tariflöhne oder Löhne in ortsüblicher Höhe zahlen, was besonders die Kosten der Heimplätze in die Höhe treibt. Die Pflegeversicherung zahlt deshalb inzwischen Zuschüsse, die sich dem Report zufolge in diesem Jahr auf sechs Milliarden Euro summieren. Zum Vergleich: Durch die Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens nimmt die Pflegeversicherung im kommenden Jahr vier Milliarden Euro mehr ein.

Votum für Deckelung der Eigenanteile

Rothgang plädiert seit Jahren für eine Deckelung der Eigenanteile von Heimbewohnern. Er erinnerte daran, dass bereits der frühere CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn die Begrenzung der Zuzahlungen zu den reinen Pflegekosten auf 700 Euro vorgeschlagen habe. Heute liegt dieser Anteil deutlich über 1.000 Euro.

Die Ersatzkassen (vdek) haben ausgerechnet, dass Heimbewohnerinnen und -bewohner inzwischen mit Gesamtausgaben von über 3.100 Euro pro Monat im ersten Jahr des Aufenthalts belastet werden. Sie zahlen nicht nur für die reine Pflege dazu, sondern auch für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten der Heimbetreiber. Durch den Zuschuss der Pflegekasse sinken diese Zuzahlungen zwar, betragen aber immer noch knapp 2.900 Euro pro Monat. Der Effekt sei binnen zwei Jahren durch die Preissteigerungen „komplett aufgezehrt“ worden, bilanzierte Rothgang.

Straub: Regierung wird keine Reform-Eckpunkte mehr vorlegen

Der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub forderte von der nächsten Bundesregierung eine sofortige und umfassende Finanzreform für die Pflege. Den Pflegekassen müssten die Milliardenausgaben während der Corona-Pandemie zurückerstattet werden. Die Rentenzahlungen für pflegende Angehörige und andere versicherungsfremde Leistungen müssten aus Steuern finanziert werden, sagte Straub. Er rechne nicht mehr damit, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach dem Koalitionsbruch noch Eckpunkte für eine große Pflegereform vorlegen werde.

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, sagte in Berlin: „Die Zeit der Notlösungen muss vorbei sein. Die großen Herausforderungen in der Pflege können nur mit einer umfassenden Pflegereform bewältigt werden.“ Sie erwarte vom Bund, „dass die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut wird, in der Pflegebedürftige einen kalkulierbaren Eigenanteil leisten müssen“. Es werde höchste Zeit, dass eine Flexibilisierung der Leistungen und eine sektorübergreifende Versorgung möglich würden, bei der auch die Unterstützung der pflegenden Zu- und Angehörigen und die Zivilgesellschaft stärker in den Blick genommen werde. „Deshalb fordern wir die Bundestagsparteien auf, die Pflege als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen“, sagte Loheide.

VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte, Deutschland brauche in der Pflege ein stabiles Finanzierungssystem. „Anstatt weiterer kurzfristiger Beitragserhöhungen aufgrund der drohenden Pleite der Pflegeversicherung ist eine klare und umfassende Reform nötig.“ Sie müsse das Ziel einer Pflegeversicherung für alle haben, in die alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige, einzahlen. Und: „Die Beitragsbemessungsgrenze muss, ebenso wie die der Krankenversicherung, auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angehoben werden.“

AWO mahnt solidarische Finanzierung an

An der Aufgabe, die Pflegefinanzierung zu sichern, sei mindestens die dritte Bundesregierung in Folge gescheitert, sagte Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt. „Dabei liegen die notwendigen Maßnahmen und Konzepte längst auf dem Tisch: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden - einschließlich der über fünf Milliarden Euro Kosten, die in der Corona-Krise den Pflegekassen aufgebürdet wurden - und die Einnahmen der Pflegeversicherung müssen solidarisch und paritätisch im Umlagesystem erweitert werden.“

Auf diesem Weg gelänge auch eine Entlastung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen vor finanzieller Überforderung. „Wenn die nächste Bundesregierung wieder nichts tut, werden das die Pflegebedürftigen und ihre Familien vermutlich nicht überstehen“, warnte die Verbandschefin.

Bettina Markmeyer, Dirk Baas


Senioren

Kein Kuchen mehr im Café




Viele Ruheständler müssen auf Euro und Cent achten.
epd-bild/Jürgen Blume
Auch wenn die Inflation zurückgegangen ist, bleiben Lebensmittel und Gastronomie teurer als noch vor zwei Jahren. Besonders bemerkbar macht sich die Teuerung für Senioren, von denen viele nur wenig Geld im Portemonnaie haben.

München (epd). Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK, warnt: „Rentnerinnen und Rentner, die nur wenig Geld zur Verfügung haben, kommen angesichts der hohen Lebensmittelpreise an ihre Grenzen. Eine gesunde Ernährung ist kaum möglich, viele sind froh, wenn sie am Ende des Monats überhaupt noch etwas Warmes auf dem Teller haben.“

Zu dieser Gruppe gehört auch Siglinde Baier (Name geändert). Die 79-Jährige wohnt in München-Waldtrudering. Für ihre Zweizimmerwohnung mit einer Fläche von 52 Quadratmetern zahlt sie 900 Euro warm. Ihre Rente aber beträgt nur 1.233 Euro. Sie leidet seit Jahrzehnten an Multipler Sklerose und wurde früh arbeitsunfähig. Mit den Bezügen aus der Grundsicherung im Alter, der Sozialhilfe für Senioren, hat sie lediglich rund 550 Euro pro Monat zum Leben.

4,2 Millionen Rentner von Armut betroffen

Altersarmut ist ein nicht zu übersehendes Phänomen. 4,2 Millionen Rentner sind in Deutschland betroffen und noch viel mehr sind von Altersarmut bedroht. 13,3 Millionen Senioren bekommen eine Bruttorente von unter 1.200 Euro, berichtet der Paritätische Wohnfahrtsverband.

„Bevor ich einkaufen gehe“, sagt Rentnerin Baier, „schaue ich mir genau die Sonderangebote der Supermärkte in der Umgebung an“. Sie sei auf Schnäppchen angewiesen. Die Teuerungen bemerkt sie seit etwa zwei Jahren. Neulich hat sie sich über den Butterpreis gewundert: 2,33 Euro habe sie für ein halbes Pfund bezahlt: „Dabei war das doch schon ein Sonderangebot.“

„Rekordpreis: Butter ist so teuer wie nie“, titelte dann Anfang Oktober auch der Bayerische Rundfunk. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bayern zahlten die Verbraucher im August 2024 für das Streichfett 41 Prozent mehr als 2020. Ein geringes Angebot treffe auf rege Nachfrage, auch bedingt durch das anlaufende Weihnachtsgeschäft bei Backwaren. Außerdem gebe es immer weniger Milchkühe im Land - und der Import sei zurückgegangen, lautet die Erklärung für die Teuerung.

Ukraine-Krieg treibt Preise nach oben

Ursächlich verantwortlich für die allgemeine Preissteigerung ist der Krieg in der Ukraine. So stieg nach Angabe des Statistischen Bundesamts von Dezember 2021 zu Dezember 2022 der Preis von Sonnenblumenöl um 77,5 Prozent, von Zucker um 65 Prozent und von Käse und Quark um 39,9 Prozent.

Das schlägt sich auch in Bäckereien und Konditoreien nieder. Für Siglinde Baier ist deshalb klar: „Ich verkneife mir den Kuchen.“ Stattdessen brüht sie sich den Kaffee zu Hause auf und backt selber. „Für das, was ich im Café zahle, kann ich mir ein ganzes Päckchen Kaffee kaufen“, so ihre Rechnung. Überhaupt: Essengehen ist für die Rentnerin weitgehend tabu: „Das mache ich nur noch ganz, ganz selten.“

Dass es in Cafés und Restaurants teurer geworden ist, bestätigt auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Eine Umfrage des Verbands unter seinen Mitgliedern ergab für das erste Quartal 2024 nicht nur teurere Lebensmittel (plus 16,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal) und Getränke (plus 12,2 Prozent). Auch Dienstleistungen hätten sich verteuert. Das Personal erhalte im Schnitt 13,9 Prozent mehr Geld. Und auch Verpächter verlangten 6,4 Prozent mehr.

Immer auf der Suche nach Rabatten

Die Zahl der Kunden der Tafeln steigt. Siglinde Baier allerdings mache davon keinen Gebrauch, berichtet sie. Dafür sieht sie sich im Supermarkt nach reduzierten Waren um, deren Haltbarkeit kurz vor dem Ablauf steht: „Da gibt es 30 Prozent Rabatt“, weiß die Rentnerin. Und sie wird vom Verein „Ein Herz für Rentner“ unterstützt, etwa wenn besondere Ausgaben anstehen.

Der Verein hilft seit 2016 bundesweit bedürftigen Senioren. „Manche haben am 20. des Monats noch zehn Euro im Geldbeutel, das reicht nicht für Medikamente oder Lebensmittel“, weiß Vorständin Sandra Bisping. Die Teuerungen bei Lebensmitteln treffe die Bezieher der Grundsicherung im Alter schwer. Der Verein hilft mit Lebensmittelgutscheinen oder auch einer Obst- und Gemüsebox, die alle zwei Wochen geliefert wird. Und er vermittelt Patenschaften von Spenderinnen und Spendern. Dadurch werden Bedürftige mit 38 Euro im Monat finanziell unterstützt.

Ihre Freundinnen seien ebenso entsetzt über die Preise wie sie selbst, berichtet Siglinde Baier. Mit ihren Nachbarn unterhalte sie sich nicht über die Teuerung: „Die wissen nicht, dass ich wenig Geld habe.“ Besonders wurme sie, dass die Rentenerhöhungen von der Grundsicherung aufgesogen würden. Sie denke daran, eine Unterschriftenliste zu organisieren. Gegen die Teuerungen und für eine gerechte Rente.

Rudolf Stumberger


Finanzen

Creditreform: "Angst-Sparen" bringt Überschuldung auf Tiefstand




Schuldnerberatung bei der Diakonie in Osnabrück
epd-bild/Detlef Heese
Die Überschuldung der Privathaushalte in Deutschland ist in diesem Jahr erneut leicht gesunken. Das Unternehmen Creditreform wertet das nur bedingt als gute Nachricht. Denn ein Grund ist auch das "Angst-Sparen" in Krisenzeiten.

Neuss (epd). Die Überschuldung der Privathaushalte in Deutschland hat einen neuen Tiefstand erreicht. Bundesweit konnten im Oktober 5,56 Millionen Menschen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen, wie aus dem am 19. November in Neuss vorgestellten Schuldneratlas 2024 des Inkassodienstleisters Creditreform hervorgeht. Das sind 94.000 Fälle weniger als im gleichen Monat 2023.

Die Überschuldungsquote - der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland - sank damit geringfügig um 0,06 Prozentpunkte auf 8,09 Prozent. Bereits seit dem Beginn der Corona-Krise 2020 ist die Überschuldung in Deutschland rückläufig - vor allem, weil mehr gespart und weniger ausgegeben wird. Damals galten noch 6,85 Millionen Menschen und damit 9,87 Prozent als überschuldet.

Sparen aus Angst vor der Zukunft

Die Hauptursachen für diesen anhaltend rückläufigen Trend sieht der Bericht in der ungebrochen schwierigen Wirtschaftslage und den Krisen in der Welt. „Die eigentlich guten Nachrichten haben einen ernsten Hintergrund. Die deutschen Verbraucher haben Angst vor der Zukunft und halten ihr Geld deshalb zusammen“, erläuterte der Leiter der Wirtschaftsforschung bei der Creditreform, Patrick-Ludwig Hantzsch.

Auch wenn die Experten weniger Überschuldungsfälle natürlich positiv sehen, gilt eine generelle Ausgabenzurückhaltung als Problem. Denn der private Konsum falle als „Stabilitätsanker“ weg, wenn Rückgänge im Export nicht durch mehr Nachfrage im Inland ausgeglichen werden, heißt es in dem Bericht. Zudem investierten auch die Unternehmen aus Unsicherheit immer weniger. „Für das laufende und kommende Jahr wird der Verlust von Arbeitsplätzen wieder mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken“, prognostizierte Hantzsch.

Viele Geringverdiener in der Schuldenfalle

Bei den von Überschuldung Betroffenen sind es vor allem Geringverdiener, die aus der Schuldenfalle nicht herauskommen. Ihnen machten insbesondere die hohen Energie- und Lebensmittelpreise zu schaffen, für die sie einen wachsenden Teil ihres Einkommens ausgeben müssen, heißt es in dem Bericht.

Unterdessen nimmt vor allem bei jungen und ausgabefreudigen Menschen die Zahl der Überschuldeten zu. Hier spielen laut Creditreform vor allem Ratenkredite nach dem Modell „jetzt kaufen, später zahlen“ eine große Rolle. Allein in den ersten sechs Monaten 2024 stieg das Neugeschäft mit Krediten für den privaten Konsum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um acht Prozent auf 28,8 Milliarden Euro.

Nach wie vor bleiben laut den Angaben aber vor allem alleinerziehende Frauen überdurchschnittlich von Überschuldung betroffen. Generell sind altersunabhängig jedoch Männer stärker gefährdet als Frauen. Zu den Hauptursachen für eine Überschuldung zählen neben einem längerfristig niedrigen Einkommen Arbeitslosigkeit, Sucht, Erkrankung, Folgen eines Unfalls sowie Trennung oder Scheidung.

Gabriele Fritz


Gesundheit

Diskussion über Organspende-Entscheidung noch vor Neuwahl



Eine Abgeordnetengruppe wollte in dieser Wahlperiode erneut über eine Neuregelung der Organspende abstimmen. Die Vertreter der Widerspruchsregelung drängen darauf, dass das vor der absehbar früheren Neuwahl geschieht. Daran gibt es aber auch Kritik.

Berlin (epd). Die Unterstützer einer Widerspruchsregelung bei Organspenden wollen noch vor der Neuwahl des Bundestags über ihren Vorschlag abstimmen lassen. „Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass über unseren Gruppenantrag bis zur geplanten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Plenum entschieden wird“, sagten die für den fraktionsübergreifenden Antrag verantwortlichen Abgeordneten, Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne), der „Rheinischen Post“ vom 21. November. Andere Abgeordnete sind dagegen und wollen die ethische Entscheidung nicht übers Knie brechen.

Die Befürworter der Widerspruchsregelung hatten ihren Antrag im Sommer ins Parlament eingebracht. Sie wollen erreichen, dass künftig bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis der Spender oder von Angehörigen nach dem Tod, damit Organe für Transplantationen genutzt werden können.

Erster Versuch zur Reform scheiterte 2020

2020 wurde im Bundestag schon einmal über die Widerspruchsregelung abgestimmt, damals gab es keine Mehrheit. Laut den Antragstellern gibt es aktuell 223 Abgeordnete, die die Initiative für die Widerspruchsregelung unterstützen.

Es gibt aber auch Gegner. Der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitag): „Ich darf niemanden ohne Zustimmung auf einen E-Mail-Verteiler setzen, Organe sollen aber künftig entnommen werden können, solange nicht widersprochen wurde? Ich finde, da verrutscht etwas.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, er rate dazu, „in so einer Phase kurz vor einer Wahl und einer kompletten Veränderung des deutschen Bundestags ethische Fragen dieses Niveaus nicht mehr zu entscheiden“. Selbst als Befürworter der Widerspruchsregelung sei er dagegen, dieses Thema noch in den Bundestag einzubringen.

Auch der Bundesrat hatte sich im Sommer für die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag beschlossen. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber. Nach der im Oktober vorgestellten Statistik für die ersten neun Monate 2024 ist die Zahl auch in diesem Jahr auf ähnlich niedrigem Niveau geblieben.

Corinna Buschow


Behinderung

Beauftragte fordern Abbau von Sonderstrukturen




Jürgen Dusel
epd-bild/Christian Ditsch
In Deutschland leben etwa 12,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung. Trotz dieser großen Zahl gibt es noch viel Nachholbedarf auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, sagen die Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern. In ihrem "Bremer Appell" geben sie die Marschrichtung vor.

Bremen (epd). Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern in einem „Bremer Appell“ den Abbau von Sonderstrukturen wie Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen. „Die Verfassung enthält einen Transformationsauftrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft“, erklärte am 15. November am Ende der Herbstkonferenz des Kreises der Bremer Landesbeauftragte Arne Frankenstein als Gastgeber und Sprecher des zweitägigen Treffens. Dem komme Deutschland gegenwärtig nicht hinreichend nach.

„Es gibt immer noch eine Kultur von Benachteiligung“, sagte Frankenstein. Der Grundgesetzartikel, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe, bedeute einen unmittelbaren Handlungsauftrag. Dabei gehe es insbesondere um passende Wohnangebote, um selbstbestimmtes Leben außerhalb von Einrichtungen und eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung ohne Zwang.

„Vorhaben nicht auf die lange Bank schieben“

Den Abbau von Sonderstrukturen in diesen und weiteren Bereichen müsse Deutschland als politischen Handlungsschwerpunkt weiterverfolgen und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen. Bundesbeauftragter Jürgen Dusel kritisierte, die strukturelle Benachteiligung zeige sich auch daran, dass dringend notwendige inklusionspolitische Vorhaben von politisch Verantwortlichen oftmals auf die lange Bank geschoben würden: „Das gilt auch für diese Legislaturperiode. Damit wird Politik unglaubwürdig und verspielt Vertrauen.“

In Deutschland lebten etwa 12,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung, also jeder sechste Bürger, betonte Dusel. Inklusion sei angesichts dieser Zahl kein „nice to have“: „Die Umsetzung der Inklusion ist ein urdemokratisches Prinzip.“ Vor dem Hintergrund der gescheiterten Ampel-Koalition fordern die Beauftragten von der neuen Bundesregierung und dem Parlament, dass die inklusionspolitischen Vorhaben aus der nun zu Ende gehenden 20. Legislatur des Deutschen Bundestages in der neuen Periode mit Priorität umgesetzt werden.

Warnung vor „parteipolitischem Gezerre“

Sie dürften keinem parteipolitischen Gezerre zum Opfer fallen, warnte Dusel. Dabei gehe es insbesondere um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie um die Reform des Werkstattrechts.

Die Beauftragten verabschiedeten den „Bremer Appell“ genau 30 Jahre, nachdem das Benachteiligungsverbot von Menschen mit einer Behinderung in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Mit seinem Titel ist die Erklärung auch als Reminiszenz an den „Düsseldorfer Appell“ gedacht, den der „Initiativkreis Gleichstellung Behinderter“ am 23. Oktober 1991 in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt veröffentlichte. Das Papier verlieh den Initiativen zur Aufnahme des Benachteiligungsverbotes in der Verfassung einen zentralen Schub.

Dieter Sell


Behinderung

Vertrag zur Eingliederungshilfe im Norden unterzeichnet



Kiel (epd). Ein neuer Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist am 15. November in Kiel unterzeichnet worden. Das Land Schleswig-Holstein, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Verbände der Leistungserbringer sind laut Mitteilung des Sozialministeriums die Unterzeichner des Dokuments, das die Grundlagen regelt, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Land künftig erbracht und vergütet werden.

Der letzte Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe datiert den Angaben zufolge vom Juni 2019. Weil inhaltliche Fragen zwischen dem Land und den Verbänden der Leistungserbringer damals offen geblieben waren, erließ die Landesregierung im Anschluss eine weitergehende Verordnung, wogegen die Verbände Klage erhoben. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne): „Mit dem neuen Landesrahmenvertrag beenden wir das jahrelange juristische Tauziehen und haben endlich wieder eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Vertragspartnern vorliegen.“

Rechtssicherheit und Verbindlichkeit

Mit der Unterzeichnung schafften die Kreise und kreisfreien Städte, die Verbände der Leistungserbringer und das Land einen verlässlichen Rahmen, der die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes für Teilhabeleistungen an allen Orten in Schleswig-Holstein umsetze, hieß es. Der Vertrag trage zur Rechtssicherheit und Verbindlichkeit im Interesse der Menschen mit Behinderungen und der Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe bei.

Der Vertrag verfolgt laut Sozialministerium konsequent den Leitgedanken der Personenzentrierung in Abkehr von der Einrichtungszentrierung: Individuelle Bedarfe seien unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu erfüllen. Wünsche der Menschen mit Behinderungen zur Gestaltung von Teilhabeleistungen seien zu berücksichtigen.

Ausgaben von einer Milliarde Euro

Das Dokument beinhalte ein neues Leistungspauschalensystem, das die Leistungserbringung individuell für jeden Leistungsberechtigten besser abbilde. Umfang und Inhalte einer Leistung würden über einen Leistungskatalog definiert, deren Vergütung zeitbasiert geleistet werde.

In Schleswig-Holstein wurden laut Sozialministerium im vergangenen Jahr Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Höhe von rund einer Milliarde Euro geleistet. Davon trägt das Land rund 870 Millionen Euro, die übrigen Kosten tragen die Kreise und kreisfreien Städte. Die finanziellen Aufwendungen kommen rund 32.000 Menschen mit Behinderung im Land zugute.



Migration

Dokumentation

Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten



Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern haben sich in Berlin für mehr Unterstützung von Kommunen bei der Integration ausgesprochen. "Denn dort entscheidet sich im alltäglichen Leben, ob Integration gelingt oder nicht", erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael aus Mecklenburg-Vorpommern. epd sozial dokumentiert die Erklärung.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Rund 30 Prozent unserer Bevölkerung haben eine Einwanderungsgeschichte. Wir sind ein Land der Vielfalt. Das Engagement vieler Menschen und Institutionen trägt maßgeblich zu Integration und Teilhabe bei. Deutschland profitiert von Einwanderung und ist in Zukunft darauf angewiesen.

Deutschland hat in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, z.B. mit dem Chancenaufenthaltsrecht, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der Öffnung der Integrationskurse und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Jetzt gilt es, diese Errungenschaften zu sichern und weiter gemeinsam an einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu arbeiten.

Die Frage, wie Integration gelingt, entscheidet sich maßgeblich in den Städten und Gemeinden. Damit sie diese wichtige Aufgabe weiter übernehmen können, benötigen sie Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deutschland braucht eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht. Denn gelingende Einwanderung ist eine Daueraufgabe. Es geht hierbei nicht nur um die Integration von Geflüchteten, sondern z.B. auch um EU-Arbeitnehmende und um Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu uns kommen. Bund und Länder sind gefordert, die Kommunen bei dieser Aufgabe dauerhaft und verlässlich zu unterstützen.

Gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern wird es sein, die integrationsbezogenen Leistungen so auszugestalten, dass sie effizienter ineinandergreifen. Im kommenden Jahr feiern wir 20-jähriges Jubiläum der Integrationskurse. Dieser Zeitpunkt soll zum Anlass genommen werden, die Integrationskurse verlässlich, auskömmlich und dauerhaft zu finanzieren. Die Migrationsberatung des Bundes muss gesetzlich klarer verankert werden.

Wichtig ist, dass wir die Migrantinnen- und Migrantenorganisationen als zentrale Akteure in unserer Einwanderungsgesellschaft stärken. Ihre Expertise und Mitwirkung ist für die Gestaltung eines diversitätsorientierten Gemeinwohls von besonderer Bedeutung. Sie benötigen auf allen Ebenen mehr Repräsentanz, Teilhabe und eine auskömmliche Finanzierung.

Die aktuelle Asyldebatte bedient migrationsfeindliche Ressentiments und schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Integrationsbeauftragten bekräftigen, dass sie am grundgesetzlich gesicherten Recht auf Asyl festhalten und sich gegen jeden Versuch seiner Einschränkung wehren.

Integrationspolitisch wurden in den letzten Jahren wichtige Weichen dafür gestellt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte Schritt halten kann. Gesetze und Verordnungen alleine reichen aber nicht. Es bedarf einer Haltung aller, die klar und eindeutig sagt: Wir betrachten Einwanderung und Vielfalt als einen Gewinn für unsere Gesellschaft! Eine solche Haltung erwarten wir auch im kommenden Bundestagswahlkampf und von der künftigen Bundesregierung.

An der Verabschiedung dieser Resolution beteiligen sich die Beauftragten folgender Länder:

Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration, Diana Gonzalez Olivo, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Nadezhda Milanova, Migrations- und Integrationsbeauftragte des Landes Bremen, Jana Michael, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Deniz Kurku, Niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe, Miguel Vicente, Beauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz für Migration und Integration, Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Doris Kratz-Hinrichsen, Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in Schleswig-Holstein, Mirjam Kruppa, Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Zudem beteiligte sich die Beauftragte des Bundes: Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration



Bayern

Ministerin Scharf will nicht an Kita-Betreuungsqualität sparen



München (epd). Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) will den Betreuungsschlüssel für Kitas trotz angespannter Haushaltslage nicht verschlechtern. „Wir denken nicht darüber nach“, sagte Scharf dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl (CSU), hatte beim Abschluss des kommunalen Finanzausgleichs jüngst eine Absenkung des Betreuungsschlüssels in Kitas ins Gespräch gebracht, um mehr Kinder pro Fachkraft zu erlauben.

Scharf hingegen will nicht nur die Zahl der vorhandenen Krippen- und Kindergartenplätze im Freistaat weiter ausbauen, „sondern auch eine noch höhere Qualität anbieten“. Dabei sei man bereits „auf einem guten Weg“. Der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in einem bayerischen Kindergarten liege momentan bei 1:9,13. Das Gesetz schreibe einen Mindest-Betreuungsschlüssel von 1:11 vor. „Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich besser geworden“, sagte Scharf. Nach ihrem Willen soll er sich auch weiter verbessern.

Geld wird umgeschichtet

Die Ministerin verteidigt die Pläne der Staatsregierung, direkte Zahlungen an Eltern aus dem Krippen- und Familiengeld in indirekte Zuschüsse an Kitas umzuschichten. Es sei „kein Geheimnis, dass wir mehr Geld im Kita-System brauchen“, sagte Scharf. Auch Fachverbände begrüßten diese Umschichtung. Kritik an dieser Entscheidung aus der Opposition wies sie zurück: „Die 3.000 Euro Kinderstartgeld zum ersten Geburtstag eines Kindes unterstützen Familien in Bayern weiterhin individuell - das gibt es nur in Bayern.“

Auch wirtschaftlich nicht so starken Familien greife der Freistaat weiterhin unter die Arme. „Das Krippengeld war als Zuschuss für einkommensschwache Familien gedacht, nicht zur Kostendeckung der Elternbeiträge in einer Kita“, betonte Scharf. Wenn Eltern zurück in den Beruf wollten, sich aber einen Kita-Platz „finanziell trotz Arbeit nicht leisten können“, gebe es die „wirtschaftliche Jugendhilfe“. Die könne bei Jugendämtern beantragt werden. Die Elternbeiträge einer Kita würden dann teilweise oder auch komplett übernommen.

Daniel Staffen-Quandt



sozial-Branche

Behinderung

"Inklusion gehört ins reale Leben"




Mitarbeiterin Anna (li.) und Stefanie Mazannek, stellvertretende Leiterin der Jugendherberge Goslar
epd-bild/Jens Schulze
In der Jugendherberge Goslar wird Inklusion gelebt. 41 Prozent der Beschäftigten haben eine Behinderung. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Rund ein Viertel der dazu gesetzlich verpflichteten Betriebe in Deutschland beschäftigten keine Menschen mit Handicap.

Goslar (epd). Inklusion - wer sich mit der Gleichberechtigung von behinderten Menschen beschäftigt, kommt am Schlüsselwort der „gesellschaftlichen Teilhabe“ nicht vorbei. Genau um diese viel beschworene Teilhabe machte sich Anna Gedanken, als sie die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen verließ. Würde sie in einem Beruf arbeiten, eigenes Geld verdienen, selbstbestimmt leben können? So, wie es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vorsieht? Oder würde ihre Zukunft im betreuten Arbeiten einer Behindertenwerkstatt liegen? „Ich hatte da wirklich Sorgen“, sagt sie.

Die ist die 22-Jährige nun los. Sie arbeitet, geht zur Berufsschule, ist sozialversichert - in einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb. Anna macht eine dreijährige Ausbildung zur „Fachpraktikerin für Hauswirtschaft“ in der Jugendherberge Goslar am Harz. Ihre Aufgaben: die Reinigung der Räume sowie Küchenarbeit, spülen, abtrocknen, Speisen zubereiten.

Seit 2017 gibt es Jobs für Menschen mit Beeinträchtigung

„In der Küche arbeite ich am liebsten, aber heute wird das nichts“, sagt die junge Frau, die gerne Ed Sheeran hört, und greift tapfer zum Wischmopp. Die Zimmer der schiefergedeckten Herberge aus dem Jahr 1938 mit ihren rund 23.000 Übernachtungen im Jahr müssen gereinigt werden, eine neue Schulklasse reist an.

Seit 2017 arbeiten in der Jugendherberge Goslar Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Neun der 22 Mitarbeitenden sind behindert, darunter drei Auszubildende. Manche sitzen im Rollstuhl, haben geistige Einschränkungen, psychische Probleme oder Lernschwierigkeiten.

Im Oktober hat die Jugendherberge den bundesweiten „Inklusionspreis für die Wirtschaft 2024“ erhalten. Schirmherr Hubertus Heil (SPD), der Bundesarbeitsminister, unterstrich bei der Laudatio die Bedeutung von Menschen mit Behinderungen für die Arbeitswelt. Sie könnten unglaublich viel und fänden dennoch viel zu oft keine Arbeit, sagte Heil. „Genau deswegen führt an Inklusion kein Weg vorbei.“ Laut Statistik lebten 2023 in Deutschland 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, das sind 9,3 Prozent der Bevölkerung.

Inklusionsbarometer belegt Nachteile am Arbeitsmarkt

Dass Annas Sorge, auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance zu bekommen, berechtigt war, zeigt das Inklusionsbarometer der „Aktion Mensch“ aus dem vergangenen Jahr. „Menschen mit Behinderung werden auf dem Arbeitsmarkt weiterhin strukturell diskriminiert“, heißt es dort. Die Arbeitslosenquote sei mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine. Und mehr als ein Viertel der dazu verpflichteten Arbeitgeber - das sind Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen - beschäftigte gar keine Menschen mit Behinderung, sondern bezahlen lieber die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsabgabe.

Uwe Wemken schüttelt angesichts dieser Fakten den Kopf. „Verschenktes Potenzial, gerade wenn man sich den Fachkräftemangel anschaut“, sagt der Leiter der Jugendherberge. „Menschen mit Behinderungen haben nicht nur Schwächen, sondern auch Stärken, und sie wollen arbeiten - man kann sie ohne Probleme beschäftigen.“ Dass es manchmal nicht so schnell gehe, sei für die meisten Gäste okay. Beschwerden gebe es selten, sagt er.

„Wir machen es hier einfach“

Wemken, der als Regionalleiter auch die Jugendherbergen Hahnenklee, Torfhaus und Braunlage im Harz betreut, meint es ernst mit dem inklusiven Gedanken. Von Einwänden und Vorbehalten lässt er sich nicht aufhalten. „Als Gesellschaft finden wir immer viele Gründe, warum etwas nicht funktioniert“, sagt er. „Wir machen hier einfach - und es läuft.“

Wemken und Stefanie Mazannek, seine Stellvertreterin, verzichten auf Bewerbungen, Lebensläufe, Zeugnisse. „Wer bei uns arbeiten möchte, kommt vorbei, und dann finden wir heraus, welche Tätigkeit passt.“ Küche, Housekeeping, Garten, Rezeption: Bewerber schnuppern während eines längeren Praktikums in die verschiedenen Bereiche, schauen, was sie gerne machen und gut können.

Astrid zum Beispiel trocknet gerne ab, sie bügelt, gießt Blumen, schnippelt die Gurken für den Salat. An ihrer Seite ist Arbeitsassistentin Andrea Krüger. Sie unterstützt die 28-Jährige, die körperlich und geistig behindert ist, beim Ausführen ihrer Tätigkeiten und ist auch in ihrer Freizeit für Astrid da.

Zuschüsse zu den Löhnen

Die Gehälter des behinderten Personals zahlt wie bei allen anderen auch das Jugendherbergswerk. Ist jemand aufgrund seiner Beeinträchtigung nicht in der Lage, volle Leistung zu bringen, so schauen Wemken und Mazannek, wie sie die Lücke finanziell schließen. Zuschüsse kommen etwa aus dem Aktionsplan „Budget für Arbeit“, vom Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft sowie von regionalen Partnern wie dem Verein „Eltern für regionale Inklusionskonzepte“ und der Lebenshilfe Goslar.

Die Finanzierung sicherzustellen, erfordert Kreativität - und Büroarbeit. Für Herbergsvater Wemken alternativlos. „Ich klopfe an jede Tür“, sagt er. „Inklusion ist ein verbrieftes Recht, das wir umsetzen müssen, da gibt es nichts zu diskutieren.“

Und noch etwas hat sich für Wemken gezeigt: Inklusion gehöre ins reale Leben, sagt er. Ohne große Worte darüber zu verlieren, ohne spezielle Zertifizierung. Wer die Homepage der Jugendherberge Goslar aufruft, sucht deshalb auch vergebens einen Hinweis, dass hier inklusiv gearbeitet wird. „Wozu auch?“, fragt Wemken.

Julia Pennigsdorf


Behinderung

UN-Konvention: Inklusion ist ein Menschenrecht



Frankfurt a. M. (epd). Im Mai 2008 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 verbindlich. Sie fordert die selbstbestimmte und umfassende gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen - unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Es geht um den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Ziel: Durch Teilhabe, Selbstbestimmung und vollständige Gleichstellung alle Menschen befähigen, ihr Leben selbstbestimmt führen zu können. Inklusion soll sich als ein Prinzip durchsetzen, das alle Lebensbereiche betrifft.

Für den Arbeitsmarkt heißt das in Deutschland, dass alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab mehr als 20 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichszahlung von mehreren Hundert Euro jährlich leisten. Trotz dieser Sanktionen erfüllen nach Angaben des Inklusionsbarometers der „Aktion Mensch“ vom November 2023 mehr als ein Viertel der betroffenen Betriebe in Deutschland ihre Verpflichtung nicht.



Behinderung

Lebenshilfe veröffentlicht Buch über digitale Teilhabe



Marburg (epd). Die Lebenshilfe hat in ihrem Verlag einen neuen Sammelband veröffentlicht, der „praxisnah die Chancen und Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen“ beleuchtet. Das Buch „Digitale Teilhabe und personenzentrierte Technologien im Kontext von Menschen mit Behinderungen“ nehme ein hochaktuelles Thema in den Blick, heißt es in einer Mitteilung vom 11. November.

Wie können digitale Technologien Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen und deren gesellschaftliche Teilhabe stärken? Diese Frage bildet den roten Faden der neuen Publikation. Es sei eine der ersten Fachpublikationen, die sich umfassend mit der Bedeutung der Digitalisierung für Menschen mit Beeinträchtigungen auseinandersetzten. Das Buch gehe wissenschaftlich fundiert der Frage nach, welche Chancen digitale Technologien für den Alltag, die berufliche Entwicklung und die soziale Integration böten. Gleichzeitig werde thematisiert, welchen Herausforderungen Menschen mit Beeinträchtigungen nach wie vor begegneten, wenn es um den Zugang zu digitalen Medien und unterstützende Technologien gehe.

Mischung aus wissenschaftlichen Texten und Praxisbeiträgen

„Digitale Teilhabe“ richtet sich vor allem an Fachkräfte, die in der Assistenz und Betreuung von Menschen mit Behinderungen tätig sind, an Entwicklerinnen und Entwickler digitaler Lösungen sowie an alle, die sich für Inklusion und Barrierefreiheit engagieren. Der Sammelband bietet eine Mischung aus wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxisberichten, die sich für die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften ebenso eignet wie für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen.

Die digitale Transformation birgt ein enormes Potenzial, Barrieren abzubauen und mehr Teilhabe zu ermöglichen - vorausgesetzt, die spezifischen Bedürfnisse werden berücksichtigt und in die Entwicklung digitaler Lösungen einbezogen. „Digitale Teilhabe“ stellt deshalb Konzepte und Strategien vor, die darauf abzielen, die digitale Kluft zu überwinden und einen personenzentrierten Ansatz zu verfolgen.



Sucht

Wenn das Glücksspiel zum Trauerspiel wird




Spielbank bei Leipzig
epd-bild/Steffen Schellhorn
Suchterkrankungen haben in Deutschland zuletzt weiter zugenommen. Gründe dafür sieht der therapeutische Leiter am Therapiezentrum Münzesheim, Daniel Nakhla, auch in der liberalen Drogenpolitik.

Kraichtal-Münzesheim/Heidelberg (epd). „Wer Antennen dafür hat, entdeckt, wie viele Glücksspielanbieter es gibt“, sagt Daniel Nakhla. Der therapeutische Leiter am Therapiezentrum in Kraichtal-Münzesheim im Kreis Karlsruhe weiß, wovon er gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) spricht. Der Psychotherapeut behandelt Männer, die an „pathologischem Glücksspiel“ leiden.

Das Therapiezentrum, das 1974 als Suchtklinik für alkoholkranke Männer eröffnete, gilt als Zentrum der Glücksspielbehandlung in Deutschland. Rund 200 Patienten kommen pro Jahr mit der Diagnose „pathologisches Glücksspiel“ in die Rehaklinik der Kraichtal Kliniken der Evangelischen Stadtmission Heidelberg. Pathologisches Glücksspiel ist Experten zufolge eine „substanzungebundene Sucht“.

1,3 Millionen Personen haben „glücksspielbezogene Störung“

„Eine Störung durch Glücksspiele gehört zu den Verhaltenssüchten. Sie lässt sich als wiederholtes und anhaltendes Spielverhalten beschreiben, das trotz weitreichender negativer Konsequenzen wie Verarmung, gestörte soziale Beziehungen bis hin zur sozialen Isolation und Zerrüttung der persönlichen Verhältnisse aufrechterhalten wird“. heißt es auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums. Dort finden sich auch Daten zu den Betroffenen: Insgesamt weisen etwa 1,3 Millionen Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren eine glücksspielbezogene Störung auf (Glücksspiel-Survey 2021). Auf einzelne Spielformen bezogen fällt demnach der Anteil von Personen mit einer glücksspielbezogenen Störung bei Geldspielautomaten in Spielhallen und der Gastronomie, bei Glücksspielautomaten in Spielbanken und bei Live-Sportwetten am größten aus.

Wiederholungszwang sowie Kontrollverlust kennzeichnen den Charakter der Spielsucht. Simon B. berichtet, wie er allmählich in die Abhängigkeit geschlittert ist: „Es hat klein angefangen mit 20 Euro.“ Dann seien Kredite hinzugekommen, sagt der 38-Jährige. Was folgte, ist typisch für eine Suchtkarriere: Schulden, Scheidung, drohender Verlust der Wohnung, des Arbeitsplatzes. Seine Ex-Frau habe einen Brief gefunden, der alles auffliegen ließ. In der stationären Therapie erkannte Simon B.: „Das Glücksspiel war eine Flucht vor daheim.“

Drogen lassen vermeintlich Alltagssorgen vergessen

Ähnlich beschreibt der nunmehr seit neun Monaten trockene Alkoholiker „Johannes“, der seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, sein Abgleiten vom Genuss in den Zwang. Überfordert mit der Pflege seines Vaters, habe er angefangen zu trinken. „Bier, Schnaps, Prosecco - zehn bis zwölf Mal am Tag“, schildert er, wie er die Dosis über eineinhalb Jahre erhöhte. Der 61-Jährige begann eine teilstationäre Therapie, in der er lernte, sich um sich selbst zu kümmern. „Meine Aufgabe ist es, zu schauen, was gut für mich ist“, resümiert er. Wenn er jetzt mit Freunden in die Kneipe gehe, plane er vorab das „Nein“ gegenüber dem Alkohol ein.

„Die Droge hilft, ohne Anstrengung aus belastenden Situationen herauszukommen“, erklärt Nakhla. Sich als „abhängig“ zu outen, sei schambehaftet - ein Teufelskreis. Der Hausarzt oder Beratungsstellen können erste, niederschwellige Ansprechpartner sein.

Telefonhotline bietet Rat und Hilfe an

Hilfe bietet auch eine Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Unter der Telefonnummer 0800/1372700 gibt es gezielte Aufklärung und Beratung zur Glücksspielsucht. Das Angebot richtet sich an alle Spielenden, Angehörige und Interessierte.

In der Therapie in Nordbaden erleben Patienten eine Auszeit vom belasteten Alltag. Ob die Therapie greift, zeigt sich erst im anschließenden sechsmonatigen Alltagstest. „Wichtig ist es, nicht nur wegzukommen von der Droge, sondern eine Sinnhaftigkeit im Leben zu entwickeln“, betont der Therapeut.

Die Patienten müssten lernen, beziehungsfähig zu werden, sagt er. Denn „früher oder später leiden alle Sozialkontakte“, so seine Erfahrung. Neben persönlichen macht Nakhla auch gesellschaftliche Gründe für die steigende Zahl von Suchterkrankungen aller Art aus. „Wenn Glaubenssysteme weniger Bedeutung haben als früher, greift die Sucht vermehrt um sich“, sagt er. Zudem hätten Drogen in Zeiten von Krisen und Ängsten „Hochkonjunktur“. „Es gibt in Deutschland eine Liberalisierung von Drogen, die im Alltag wahrnehmbar ist“, kritisiert der therapeutische Leiter.

Kritik an Novelle des Staatsvertrages zum Glücksspiel

Allein in der benachbarten 46.000-Einwohner-Stadt Bruchsal macht er fußläufig zum Bahnhof sechs Glücksspielanbieter aus, die auf den ersten Blick nicht für jedermann zu erkennen seien. Glücksspiel sei eine „unsichtbare Sucht“, sagt er: Man sehe sie den Menschen nicht an und man rieche sie nicht. „Der gesamte Fußballsport ist von Wettanbietern gesponsert“, betont Nakhla. Zudem seien mit der Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrages von 2021 bis dahin illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker, Online-Casinos oder Online-Automatenspiele legalisiert worden.

Auch Alkohol als „die einzige Droge, für die man sich rechtfertigen muss, wenn man sie nicht nimmt“, sei zu leicht verfügbar, ist Nakhla überzeugt. Alkohol sei in der Gesellschaft weit verbreitet und werde bagatellisiert: „Deutschland ist ein Hochkonsumland.“

Susanne Lohse


Familie

Interview

Forscherin: Diakonie gibt psychisch belasteten Familien neue Identität




Gabriela Zink
epd-bild/Hochschule München
Durch das Angebot "LebensRäume" der Diakonie München und Oberbayern für psychisch stark belastete Familien lernen die Eltern und ihre Kinder, "dass sie mehr können, als nur problembeladen und krank zu sein", urteilt die Sozialwissenschaftlerin Gabriela Zink. Die Erwachsenen bauten als Eltern Selbstvertrauen auf, sagte die Münchner Forscherin im Interview mit epd sozial.

München (epd). Die Diakonie in München bietet seit mehr als zehn Jahren Familien, die durch ein psychisch krankes Elternteil belastet sind, kostenlose Begleitung an. Im Haus „LebensRäume“ in Pasing, können die betroffenen Familien entspannen, gemeinsam etwas unternehmen und sich auf neue Weise erfahren. Die Münchner Sozialwissenschaftlerin Gabriela Zink hat das sozialpädagogische Angebot untersucht und stellt fest: „Die LebensRäume helfen, eine positive Identität als Vater oder Mutter und als ganze Familie zu gewinnen.“ Die Fragen stellte Markus Jantzer.

epd sozial: Sie haben das Angebot „LebensRäume“ der Diakonie München wissenschaftlich untersucht. Was sind die wichtigsten Ergebnisse?

Gabriela Zink: Aus den Interviews mit den Eltern und den Fachkräften der LebensRäume ging Folgendes hervor: Die Eltern schätzen es, dass sie hier unkompliziert Gelegenheit haben, Familie zu leben, also mit den Kindern etwas zu unternehmen, zum Beispiel zusammen im Garten zu arbeiten, gemeinsam zu kochen und zu essen, kreative Projekte mit den Kindern und anderen Eltern umzusetzen oder Ausflüge am Wochenende zu machen. Gleichzeitig werden sie von den Fachkräften als Eltern, als Familie wahrgenommen und gestärkt. Aber auch kritische Seiten werden angesprochen und gemeinsam besprochen. Die Eltern finden, es tut den Kindern gut, über die Krankheit und ihren Krisen zu sprechen und von den Fachkräften beraten zu werden. Eine Mutter formulierte es so: „Meine Kinder wissen jetzt, was mit mir los ist, und dass sie nicht schuld sind“.

epd: Wie profitieren die Kinder und Jugendlichen?

Zink: Die Kinder und Jugendlichen erkennen, dass sie nicht allein sind mit den Herausforderungen, die mit psychischer Erkrankung der Eltern einhergehen. Es stärkt sie, in den LebensRäumen mit anderen einfach Spaß zu haben. Die Eltern-Kind-Beziehungen verbessern sich im Lauf der Zeit durch die Hilfen LebensRäume erheblich. Erziehungskompetenzen werden gestärkt. Die Kinder erleben ihre Eltern anders als zu Hause: Die Eltern knüpfen Kontakt zu anderen Eltern, zeigen häufig in der Gemeinschaft ganz andere Seiten ihrer Persönlichkeit. Das erstaunt die Kinder häufig und bereichert ihr Bild von den Eltern.

epd: Wie sind Sie bei Ihrer zweijährigen Studie vorgegangen?

Zink: Im Sommersemester 2023 habe ich die Forschungsaktivitäten in den LebensRäumen begonnen. Mit Studierenden eines Master-Studiengangs in der Sozialen Arbeit an der International University München IU und mit Studierenden des Bachelors „Bildung und Erziehung im Kindesalter“ der Hochschule München haben wir zentrale Daten zu den Lebenslagen der Familien aus den seit zehn Jahren dokumentierten Eingangsgesprächen mit den Eltern analysiert. Es fanden Interviews mit ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ihren Arbeitsweisen, den Angeboten und den Erfahrungen statt. Von Kennerinnen und Kennern des Münchner Hilfenetzwerks wollten wir wissen, welche Rolle Angebote wie die LebensRäume innerhalb der Angebotslandschaft innehaben und wo die Grenzen liegen. Und wir haben Eltern in Interviews zu ihren Erfahrungen mit den Angeboten und den Wirkungen auf die Kinder und sie selbst befragt. Noch nicht abgeschlossen ist unsere Erhebung zu den Netzwerken der Eltern wie Freunde, Bekannte, Nachbarn, Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialsystem.

epd: Sie lobten die LebensRäume auf einer Fachtagung kürzlich als „einzigartig“? Was ist das Besondere

Zink: Während die Zahl der Eltern mit einer psychischen Erkrankung zunimmt und mehr Kinder davon betroffen sind, gibt es nur wenige Angebote in der psychosozialen Arbeit, die sich an die ganze Familie richten und die Eltern im Familienalltag und bei den Beziehungs- und Erziehungsaufgaben entlasten. Auch die Kinder und Jugendlichen und ihre Bedürfnisse nach Austausch und schönen Erlebnissen werden häufig nicht umfassend adressiert. Vielfach richten sich diese Angebote kursförmig entweder an die erkrankten Elternteile oder eben an die Kinder. Das Konzept und die Arbeitsweisen der LebensRäume füllen diese Lücke in der Angebotslandschaft.

epd: Was unterscheidet die LebensRäume von anderen Angeboten?

Zink: Die Räume sind sowohl für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche ansprechend gestaltet. In diesen wie auch im großzügigen und gemeinsam bepflanzten und gestalteten Garten finden Angebote entweder für die ganze Familie oder für die Erwachsenen oder die Kinder und Jugendlichen statt. Die Familien können zu den Öffnungszeiten - auch am Wochenende - kommen, Übernachtungen sind nicht möglich. Oft wird gemeinsam gekocht und an einem großen Tisch gegessen. Es ist auch möglich, nach längeren Aufenthalten von Eltern in der Psychiatrie oder in akuten Krisen einfach nur da zu sein mit dem Kind oder den Kindern. Denn zu Hause allein mit den Kindern zu sein, ist in solchen Situationen oft schwierig. Die gut ausgebildeten sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräfte bieten ihre Begleitung an und bauen Brücken hin zu anderen Unterstützungsleistungen, die den Alltag erleichtern und Krisen abfedern.

epd: Wie bewerten Sie die Erfolge der LebensRäume?

Zink: Ein zentraler Erfolgsbaustein liegt im problemlosen Zugang der Familien zu den LebensRäumen. Zwar wird ein Eingangsgespräch geführt, aber es ist kein Überweisungsschein, keine klare Diagnose nötig. Die Familien können die Angebote nutzen, bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Spätestens dann werden sie mit einem liebevollen Ritual verabschiedet. Der Erfolg wird über das Vertrauen der Eltern und Kinder in die Fachkräfte und durch die Unterstützung der Eltern in ihrem Eltern-Sein und ihrem Alltag gewährleistet. Die LebensRäume sind nicht allein auf die Erkrankung der Eltern und die Folgen für die Kinder ausgerichtet, sondern stärken die Eltern-Kind-Beziehung, helfen, eine positive Identität als Vater oder Mutter und als ganze Familie zu gewinnen.

epd: Wie könnten die LebensRäume noch erfolgreicher sein?

Zink: Einige finanzielle Mittel müssen mühsam über Stiftungen und Social Sponsoring Jahr für Jahr eingeworben werden. Das bindet einiges an Arbeitskraft. Wünschenswert wäre eine dauerhafte, umfassende und stabile Sicherung der finanziellen Mittel. Wünschenswert wären darüber hinaus Kapazitäten, um Vernetzung und Kooperation mit Kliniken, Psychiatern, Jugendzentren und Kitas auszubauen. Das Angebot der LebensRäume füllt eine Lücke in der Angebotslandschaft, aber es ist ein Solitär. Auch in anderen Stadtteilen Münchens wäre ein solches Angebot sinnvoll, um betroffenen Eltern und ihren Kindern lange Wege zu ersparen.



Studie

Wie Quartiersarbeit der Isolation wirkungsvoll begegnet



Wie lässt sich Einsamkeit und Isolation wirkungsvoll begegnen? Antworten gibt eine neue Publikation, die das Kompetenznetz Einsamkeit mit Sitz in Berlin herausgegeben hat. Untersucht wurden Quartiersprojekte der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Berlin (epd). Die neue Publikation wurde vom Kompetenznetz Einsamkeit mit Sitz in Berlin herausgegeben. Darin untersucht Katrina Pfundt die „Quartiersarbeit in der AWO“. Sie ist promovierte Diplom-Soziologin und Referentin für Altenhilfe und stellvertretende Abteilungsleitung mit dem Schwerpunkt Quartiersentwicklung beim AWO Bundesverband. Hier setzt sie sich mit der Entwicklung von zukunftsfähigen Quartieren und der Förderung sozialer Teilhabe in städtischen und ländlichen Räumen auseinander.

„Einsamkeit und Isolation haben spätestens seit der Corona-Pandemie als gesellschaftliche Herausforderungen an Bedeutung gewonnen“, heißt es in der Einleitung der Studie. „Während der Pandemie waren viele Menschen gezwungen, ihre Kontakt- und Begegnungswünsche einzuschränken und sich auf alternative Kommunikationswege wie Briefe, Telefonate oder Onlinemeetings zu beschränken.“ Auch nach der Pandemie blieben Einsamkeit und Isolation Realitäten, die Menschen in allen Altersgruppen und Lebensräumen beträfen, sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum.

Lebensqualität verbessern und Einsamkeit bekämpfen

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begegne diesen Herausforderungen gezielt mit Quartiers- und Sozialraumarbeit, die als geeignete Instrumente zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Bekämpfung von Einsamkeit und Isolation dienen. Im Februar hat die AWO ihre neue Webseite zur Sozialraumarbeit online gestellt. Aktuell sind rund 160 Projekte auf der Projektlandkarte vermerkt.

Die neue Publikation stelle die Quartiersarbeit der AWO vor und „veranschaulicht anhand verschiedener Projekte, wie erfolgreich gegen Einsamkeit vorgegangen werden kann. Zunächst wird dargelegt, warum die AWO auf eine bedarfsgerechte Quartiersarbeit setzt, gefolgt von einer Übersicht aktueller Forschungsergebnisse zum Thema Einsamkeit“, schreibt Autorin Pfundt.

Untersuchung der verschiedenen Altersgruppen

Sie geht primär der Frage nach, welche Ziel- und Altersgruppen von Einsamkeit betroffen sind und welche Formen der Einsamkeit die AWO-Projekte identifizieren konnten. „Anschließend werden die konkreten Maßnahmen und Strategien präsentiert, die in den Projekten umgesetzt werden, um dem Erleben von Einsamkeit entgegenzuwirken.“ Und sie zeigt, wie der Thematik künftig gesellschaftlich und politisch begegnet werden kann.

Stark zusammengefasst kommt die Forscherin zu folgenden Ergebnissen: „Deutlich wird, dass es den Projekten mit geringen Mitteln gelingt, zentrale Bedarfe der heterogenen Ziel- und Altersgruppen vor Ort zu ermitteln und eine Vielzahl niedrigschwelliger und bedarfsrelevanter Angebote, Maßnahmen und Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die effektiv gegen die Einsamkeit und das Isolationserleben vorgehen“, so die Expertin.

Viele Netzwerke und gegenseitige Hilfen

Es entstünden Kontakte und Bindungen, Bekanntschaften und Freundschaften, Unterstützungsnetzwerke, Austausch, Begegnungen, vertrauensvolle Gespräche und Zugehörigkeit, soziales Miteinander und Kommunikation. Geboten würden aber auch gegenseitige Hilfe und Unterstützung wie auch Hilfe und Unterstützung anderer, die die Lebensqualität heben und dem Einsamkeits- und Isolationserleben entgegenwirkten.

Und sie merkt an: „Die Angebote entfalten auf der individuellen, der gesundheitlichen, der Gruppen- und Stadtteil- wie auch auf der gesellschaftlichen Ebene Wirkungen.“ Zugleich werde aber deutlich, dass Quartiers- und Sozialraumarbeit keine Lösungen für strukturelle Herausforderungen bieten kann. „Strukturelle Herausforderungen erfordern politische Lösungen und Antworten.“ Dass die Arbeit im Quartier Erfolge verzeichnet, sei belegt. Aber: „Vor dem Hintergrund dieser Studienergebnisse stellt sich die Frage mit verstärkter Dringlichkeit, wie erfolgreich aufgebaute Strukturen und soziale Begegnungsorte zu erhalten und fortzuführen sind.“

Dirk Baas


Armut

Empfehlungen zu ernährungsbedingtem Mehrbedarf bei Kindern



Berlin (epd). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin hat zum ersten Mal Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen veröffentlicht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagte Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins: „Das gilt auch für die Ernährung und für die Mehrkosten, die entstehen, wenn aufgrund einer Erkrankung eine besondere Diät erforderlich wird.“

Sie verweist darauf, dass Bürgergeld- oder Sozialhilfebezieher in diesen Fällen bei ihrem Jobcenter oder Sozialamt einen Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf geltend machen können. Es gebe einen zusätzlichen Geldbetrag zum Regelbedarf, der die Mehrkosten der medizinisch notwendigen abweichenden Ernährung decken soll.

Orientierungshilfe schließt Lücke

Als Orientierungshilfe für die Bemessung dieses Mehrbedarfs gibt der Deutsche Verein regelmäßig Empfehlungen heraus. Diese sind, mangels Datengrundlagen, allerdings nur eingeschränkt auf Kinder und Jugendliche anwendbar. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Erstmalig gibt es nun diese speziellen Empfehlungen.

Grundlage der Empfehlungen ist ein Gutachten über Erkrankungen, die im Kindes- und Jugendalter eine Veränderung der Ernährung erfordern und ihre Kosten. Das Gutachten wurde vom Forschungsdepartment Kinderernährung (FKE) der Universitätskinderklinik Bochum in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin, der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin erstellt. Auftraggeber war der Deutsche Verein.

In den Empfehlungen werden sowohl Erkrankungen benannt, die regelhaft einen Mehrbedarf auslösen, als auch solche, die in der Regel keine Mehrkosten verursachen oder deren Mehrbedarf aufgrund der individuellen Ausprägung im Einzelfall bestimmt werden muss. Der empfohlene ernährungsbedingte Mehrbedarf für Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird - differenziert nach Altersgruppen - pauschal in Prozentwerten der Regelbedarfsstufe 1 ausgewiesen. Die neuen Empfehlungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche würden dazu beitragen, die Verfahren für die Fachkräfte in der Sozialverwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern sowie transparenter und rechtssicherer zu machen, hieß es.



Kliniken

Verband stellt Positionen zur Fachkräftesicherung vor



Köln (epd). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in Köln ihre Forderungen und Ideen zur Fachkräftesicherung in einem Positionspapier veröffentlicht. Zu den Kernforderungen des Verbandes gehörten Bürokratieabbau, sichere Finanzierung der Personalkosten, Einschränkung der Leiharbeit und die generelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Weiterhin fordert die DKG unter anderem, die Kompetenzen von Pflegekräften auf Elemente der Heilkunde zu erweitern, die Wohnsituation für Krankenhaus-Beschäftigte zu verbessern und die Formalitäten für ausländische Fachkräfte zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

„Größte Herausforderung der Gesundheitspolitik“

„Der Fachkräftemangel ist ohne Zweifel eine der größten Herausforderungen der Gesundheitspolitik und wird uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam jede Möglichkeit nutzen, die Personalsituation zu verbessern“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Ein guter Ansatz sei es zum Beispiel, die Kompetenzen von Pflegekräften zu erweitern und so Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Kaum ein Land verfüge pro Einwohner über so viele Pflegekräfte wie Deutschland, und dennoch sei die Personaldecke fast überall sehr dünn. „In Deutschland verschwenden wir besonders viel der wertvollen Arbeitszeit der Pflegekräfte in Bürokratie. Fast drei Stunden täglich müssen sie mit pflegerisch und medizinisch oftmals unnötigen Schreibarbeiten zubringen“, so Gaß.

Gleichzeitig sei es ebenfalls die ausufernde Bürokratie, die die Einwanderung ausländischer Fachkräfte erschwert und bereits im Visaantragsverfahren abschreckt. „Bürokratieabbau im Krankenhaus und spürbare Vereinfachung der Einreise- und Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte müssen ganz oben auf der Agenda der Politik stehen, wenn sie den Fachkräftemangel angehen will.“

Lösungsvorschläge präsentiert

Wie diese und andere Forderungen umgesetzt werden können, skizziert der Verband in seinem Positionspapier. Es zeige Lösungsvorschläge, von der Ausbildung, Finanzierung, Zuständigkeitsfragen bis hin zu Integrationsprogrammen und Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. In dem Papier wird unter anderem gefordert:

  • Konsequenter Abbau unnötiger Bürokratie, um Personal zu entlasten und mehr Zeit für die Patientenversorgung zu schaffen.
  • Digitalisierung mit dem Fokus auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf sowie zum lebensphasengerechten Arbeiten sind für alle Gesundheitsberufe umzusetzen. Insbesondere ist eine zuverlässige Kinderbetreuung sicherzustellen.
  • Gesundheitsförderungsprogramme und Maßnahmen zur Sicherung der Resilienz sind gezielt für das Krankenhauspersonal zu fördern.
  • Berufsgesetze sind zu überarbeiten, damit den Anforderungen der aktuellen Versorgungsrealität begegnet werden kann.
  • Vereinfachung und Entbürokratisierung der Prozesse zur Gleichwertigkeits- und Anerkennungsprüfung von Personal.
  • Ausübung von Heilkunde zur Steigerung der Attraktivität der Gesundheitsberufe etablieren.
  • Neue, bedarfsnotwendige Berufsbilder sind zeitnah durch entsprechende Berufsgesetze bundesweit zu verankern.
  • Sicherstellung einer auskömmlichen Refinanzierung der jährlichen Personalkostensteigerung für alle Berufsgruppen und alle Tarifelemente.
  • Förderung von krankenhausinternen Springerpools und Eindämmung von Leiharbeit zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit und der Vergütungsgerechtigkeit.


Asyl

Kolumbianische Pflegekräfte stellen Anträge bei Härtefallkommission



Hannover/Wilstedt (epd). Die akut von einer Abschiebung bedrohten kolumbianischen Mitarbeiter eines Pflegeheims in Wilstedt bei Bremen haben offensichtlich Anträge auf ein Bleiberecht bei der niedersächsischen Härtefallkommission gestellt. Um wie viele Personen es sich genau handele, könne er nicht sagen, sagte der Sprecher des Landesinnenministeriums, Oliver Grimm, am 20. November in Hannover. So lange das Verfahren bei der Kommission laufe, könnten die Betroffenen nicht abgeschoben werden.

In der vergangenen Woche hatten die Heimleitung und Angehörige in einem offenen Brief mitgeteilt, dass zehn aus Kolumbien stammenden Pflegekräften ihres Hauses die Abschiebung drohe, weil ihre Asylanträge abgelehnt worden seien. Wenn dies geschehe, müsse das Haus schließen. In dem Heim leben aktuell 48 demenzkranke Menschen. Grimm konkretisierte nun, bei einem Teil der Personen laufe das Asylverfahren noch. Bis zu einer Entscheidung seien auch sie geduldet.

„Keine unmittelbare Gefahr für Betrieb des Heimes“

Der Sprecher ergänzte, eine unmittelbare Abschiebung und eine damit verbundene Gefahr für den Betrieb des Heimes liege derzeit „nach unserem Kenntnisstand“ nicht vor. „Wir sind dabei, mit den Ausländerbehörden in den Landkreisen Rotenburg und Stade die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.“ Die Fälle seien komplex und müssten individuell begutachtet werden: „Da wird es keine Pauschallösung geben.“

Eine Mitarbeiterin des Pflegeheims sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), bei allen zehn der betroffenen Beschäftigten handele es sich um ungelernte Kräfte. Zwei von ihnen seien in der Reinigung tätig, die anderen in der Pflege. Von den zehn hätten bisher fünf einen Abschiebebescheid erhalten. Fast alle seien miteinander verwandt.

Petition gegen Abschiebung läuft

In der vergangenen Woche hatten Angehörige von Heimbewohnern und die Belegschaft eine Petition gegen Abschiebungen auf der Plattform innn.it gestartet. Sie wurde bis Mittwoch von knapp 50.000 Menschen unterstützt.

Die Entscheidung über Asylanträge trifft ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dabei gilt: Wer einen Asylantrag stellt und wenn dieser abgelehnt wird, hat rechtlich nicht die Möglichkeit, in die Fachkräftezuwanderung zu wechseln. Ministeriumssprecher Grimm sagte dazu: „Wir können uns auch bei 50.000 Unterschriften nicht im Handstreich über Bundesgesetzgebung hinwegsetzen.“ Regierungssprecherin Anke Pörksen betonte erneut, das sei „eine absolut bittere Situation, das sieht die gesamte Landesregierung so“.




sozial-Recht

Bundesarbeitsgericht

Headset: Vorgesetzte dürfen Mitarbeiter nicht belauschen




Bundesarbeitsgericht in Erfurt
epd-bild/Jens-Ulrich Koch
Arbeitgeber haben ein Interesse an der Überwachung der Leistung ihrer Mitarbeiter. Nehmen sie dazu "technische" Mittel in Anspruch, ist das mitbestimmungspflichtig, entschied das Bundesarbeitsgericht. Das sei auch bei der Einführung eines Headset-Systems zu beachten.

Erfurt (epd). Arbeitgeber dürfen die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht einfach ohne Zustimmung des Betriebsrats mit technischen Mitteln überwachen. Schreibt der Arbeitgeber die Nutzung von Headsets für die Kommunikation im Betrieb vor, ist die Einführung dieser „technischen Einrichtung“ mitbestimmungspflichtig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 14. November veröffentlichten Beschluss. Denn ein solches Headset-System sei „zur Überwachung der Arbeitnehmer bestimmt“ und könne deren Persönlichkeitsrecht verletzen, befanden die Erfurter Richter.

Konkret ging es um den Bekleidungskonzern Primark, dessen Muttergesellschaft ihren Sitz im irischen Dublin hat. In Deutschland werden zahlreiche Filialen unterhalten, darunter auch eine in Sachsen mit mehr als 200 Arbeitnehmern.

Gespräche nicht aufgezeichnet

Im Jahr 2021 vereinbarte die Muttergesellschaft mit dem Gesamtbetriebsrat, dass in den einzelnen Filialen ein Großteil der Arbeitnehmer, auch die Vorgesetzten, Headsets tragen sollten, etwa im Kassenbereich. Auf diese Weise sollten die Beschäftigten miteinander kommunizieren können. Eine spezielle Software steuerte die Headsets über ein beim Mutterkonzern eingerichtetes Internetportal. Das System zeichnet weder die Gespräche der Mitarbeitenden auf noch registriert es, wer ein Headset benutzt.

Der Betriebsrat der sächsischen Filiale sah sein Mitbestimmungsrecht verletzt, weil der Arbeitgeber ihn bei der Einführung des Headset-Systems nicht um Zustimmung gebeten habe. Er berief sich auf das Betriebsverfassungsgesetz, wonach die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitbestimmungspflichtig ist. Das gelte, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag etwas anderes bestimmt sei. Das Headset-System sei hier als „technische Einrichtung“ zur Überwachung anzusehen, so die Arbeitnehmervertretung.

BAG wies Klage aus formalen Gründen ab

Das BAG stimmte dem zwar im Grundsatz zu, wies den Betriebsrat aber aus formalen Gründen ab. Dennoch handele es sich bei dem Headset-System um eine mitbestimmungspflichtige „technische Einrichtung“ zur Überwachung der Arbeitnehmer.

„Das Mitbestimmungsrecht ist darauf gerichtet, Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen ihres Persönlichkeitsrechts durch den Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen zu bewahren, die nicht durch schützenswerte Belange des Arbeitgebers gerechtfertigt und unverhältnismäßig sind“, erklärte das BAG. Die Einbindung des Arbeitnehmers in „eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik“ könne zu einer erhöhten Abhängigkeit führen und „die freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigen“, befand das Gericht.

Zwar würden die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert. Auch sei nicht vorgeschrieben, welcher Mitarbeiter welches Headset zu benutzen habe. Allerdings könnten Vorgesetzte jederzeit mithören und einzelne Arbeitnehmer identifizieren. Das führe dazu, dass die Arbeitnehmer einem „ständigen Überwachungsdruck“ ausgesetzt seien. Hier müsse der Betriebsrat mitbestimmen können.

Gesamtbetriebsrat ist zuständig

Die Beschwerde des Betriebsrats hatte jedoch keinen Erfolg, weil nicht er, sondern der Gesamtbetriebsrat für die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte zuständig gewesen sei, so das BAG.

Bereits am 8. März 2022 hatten die obersten Arbeitsrichter entschieden, dass auch die zentral gesteuerte Anwendung der Microsoft-Software „Office 365“ mitbestimmungspflichtig ist. Die bei der Nutzung der Software erstellten und erhobenen Daten, die in einer einheitlichen Cloud gespeichert werden, könnten zur Überwachung der Leistung des Arbeitnehmers genutzt werden.

Selbst bei einem Facebook-Firmenauftritt kann der Betriebsrat mitbestimmen. Zwar sei der Außenauftritt eines Unternehmens im Internet grundsätzlich nicht mitbestimmungspflichtig, entschied das BAG am 13. Dezember 2016. Könnten aber Besucher auf der Facebook-Seite des Unternehmens Kommentare über die Leistung oder das Verhalten einzelner Beschäftigter abgeben und werden diese unmittelbar veröffentlicht, müsse dem der Betriebsrat zustimmen. Denn solch eine Kommentarfunktion zu einzelnen Mitarbeitern führe zu einer Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.

Nicht mitbestimmungspflichtig ist es dagegen, wenn Kunden eines Einzelhandelsunternehmens über eine Smartphone-App - vergleichbar mit einem E-Mail-Postfach - ein Kundenfeedback zu einer Filiale abgeben können. Werden im Rahmen des Kundenfeedbacks keine personenbezogenen Daten der Mitarbeiter erhoben und ausgewertet, liegt keine mitbestimmungspflichtige Überwachung vor, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn am 8. Juni 2017.

Az.: 1 ABR 16/23 (Bundesarbeitsgericht, Headset)

Az.: 1 ABR 20/21 (Bundesarbeitsgericht, Office 365)

Az.: 1 ABR 7/15 (Bundesarbeitsgericht, Facebook)

Az.: 8 BV 6/16 (Arbeitsgericht Heilbronn)

Frank Leth


Bundesarbeitsgericht

Urlaubsanspruch für Schwangere trotz Beschäftigungsverbot



Erfurt (epd). Arbeitnehmerinnen bleibt nach mehreren aufeinanderfolgenden Schwangerschaften mit nahtlosen Beschäftigungsverboten der angesammelte Urlaub erhalten. Maßgeblich für den Urlaubsanspruch oder eine Urlaubsabgeltung wegen Ende des Arbeitsverhältnisses sei allein, „dass der Urlaub vor Beginn des (jeweils neuen) Beschäftigungsverbots nicht genommen werden konnte“, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 19. November veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte eine angestellte Zahnärztin aus Sachsen. Als sie Ende 2017 schwanger wurde, sprach ihr Arbeitgeber zum Schutz von Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot ab dem 1. Dezember aus. Nachdem sie im Juli 2018 ihr Kind zur Welt brachte, wurde sie gleich wieder schwanger, sodass nahtlos erneut ein Beschäftigungsverbot galt. Nach der Geburt des zweiten Kindes im September 2019 galt das Beschäftigungsverbot aufgrund der geltenden Mutterschutzfristen und Stillzeiten zunächst weiter. Das Arbeitsverhältnis endete dann Ende März 2020.

Forderung von gut 13.000 Euro

Die Klägerin verlangte von ihrem Arbeitgeber Urlaubsabgeltung für den während der Beschäftigungsverbote nicht genommenen Urlaub, insgesamt 13.126 Euro für 68 Urlaubstage. Der Arbeitgeber lehnte ab, weil keine Urlaubsansprüche entstanden seien. Es habe während der Beschäftigungsverbote keine Arbeitspflicht bestanden, die ein Erholungsbedürfnis hätte begründen können, so seine Argumentation.

Das BAG gab der Klägerin recht. Ihr steht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung für den nicht genommenen Urlaub in Höhe von 13.126 Euro zu. Schließen sich mehrere schwangerschaftsbedingte Beschäftigungsverbote nahtlos aneinander an, könne die Arbeitnehmerin „den gesamten bis dahin aufgelaufenen Urlaub nach dem Ende des letzten Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen“, befand das Gericht.

Maßgeblich sei allein, „dass der Urlaub vor Beginn des (jeweils neuen) Beschäftigungsverbots nicht genommen werden konnte“, urteilte das BAG. Das Risiko eines in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot müsse allein der Arbeitgeber tragen.



Landessozialgericht

Kasse muss Ausbildung zum Assistenzhund nicht zahlen



Celle (epd). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund übernehmen muss. Geklagt hatte eine 49-jährige Frau, die sich 2016 auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen Hund angeschafft hatte, wie das Gericht am 18. November in Celle mitteilte.

Die Frau hatte laut dem Gericht angegeben, der Hund erleichterte es ihr, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, was ihr aufgrund ihres Autismus sonst schwerfalle. Sie hatte deshalb bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Ausbildung des Hundes zum Autismus-Assistenzhund beantragt. Das Tier gebe ihr emotionalen Rückhalt und Schutz bei sozialen Kontakten und sei deshalb auch gesundheitsfördernd.

Gericht: Spezielle Hundeausbildung nicht erforderlich

Die Krankenkasse sah jedoch nach den Gerichtsangaben dafür keine Notwendigkeit. Auch ohne speziell ausgebildeten Hund könne die Frau Alltagsgeschäfte bewältigen. Die Frau klagte dagegen und führte an, ihre Erkrankung werde nicht richtig verstanden. Ohne eine zertifizierte Ausbildung des Hundes dürfe sie ihn nicht überallhin mitnehmen, etwa in Supermärkte, Arztpraxen oder an ihren Arbeitsplatz.

Das Gericht hielt dagegen eine spezielle Ausbildung des Hundes für nicht notwendig. Dass der Hund bewirke, dass die Klägerin häufiger das Haus verlasse, mit Menschen kommuniziere und ihr ein Sicherheitsgefühl vermittle, treffe auf jeden Hund zu. Im Hilfsmittelrecht bestehe kein Anspruch auf eine Optimalversorgung.

Az.: L 16 KR 131/23



Sozialgericht

Medikamentenbeschaffung kann Teil der Eingliederungshilfe sein



Lüneburg (epd). Behinderten oder schwer erkrankten Sozialhilfebeziehern muss unter bestimmten Bedingungen Hilfe bei der Beschaffung von Medikamenten gewährt werden. Ist als Folge der Einschränkung die Beschaffung der Arzneimittel und deren Einnahme nicht gewährleistet, kann die Eingliederungshilfe hierfür zur Bezahlung einer einfachen Assistenz verpflichtet sein, entschied das Sozialgericht Lüneburg in einem am 13. November veröffentlichten Urteil. Die Assistenz eines Pflegedienstes sichere dem Betroffenen die „eigenständige Bewältigung des Alltags“, so das Gericht.

Die unter Betreuung stehende und auf Sozialhilfeleistungen angewiesene Klägerin ist psychosomatisch erkrankt und zeigt Schwächen in der Intelligenz. Ursache ist vermutlich ein fetales Alkoholsyndrom. Sie erhält häusliche Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst.

Streit über 15 Euro im Monat

Weil die Frau nicht fähig war, ihre Rezepte beim Arzt und die Medikamente aus der Apotheke selbst zu holen, schloss ihre Betreuerin mit dem Pflegedienst einen Vertrag. Danach der die Verordnungen einlösen und zugleich auch die Einnahme der Präparate zweimal täglich sicherstellen. Zudem sollten die Medikamente auch beim Pflegedienst gelagert werden. Für diese Leistung wurde eine monatliche Servicepauschale in Höhe von 15 Euro vereinbart.

Die für die Eingliederungshilfe zuständige Kommune lehnte die Kostenübernahme ab. Es handele sich nicht um Leistungen der Eingliederungshilfe, führte das zuständige Amt an. Auch die Pflegekasse sei nicht zuständig, weil kein Pflegegrad bei der Klägerin vorliege. Die rechtliche Betreuerin könne ja selbst die Einnahme und Beschaffung der Medikamente sicherstellen.

Das Sozialgericht urteilte nun jedoch, dass die Klägerin eine einfache Assistenz auf Kosten der Eingliederungshilfe beanspruchen könne, um die notwendigen Medikamente beschaffen und einnehmen zu können. Das diene der „selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags“. Die Betreuerin müsse diese Leistung nicht erbringen, weil sie nur zur rechtlichen Betreuung verpflichtet sei, so das Gericht.

Az.: S 38 SO 73/20



Sozialgericht

Ohne Deutschkenntnisse droht Ausgrenzung



Heilbronn (epd). Sozialhilfeträger dürfen jungen erwachsenen Asylbewerbern bei der Teilnahme an ihrem Deutschkurs keine Steine in den Weg legen. Muss der Flüchtling für die Schulung ein Kursbuch kaufen, ist der Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme verpflichtet, entschied das Sozialgericht Heilbronn in einem am 18. November veröffentlichten Urteil. Die Behörde müsse berücksichtigen, dass ohne Deutschkenntnisse Ausgrenzung drohe, hieß es zur Begründung.

Geklagt hatte ein im Jahr 2001 geborener Flüchtling, der 2022 nach Deutschland einreiste und Asylbewerberleistungen bezog. Neben seinen Sachleistungen erhielt er 18 Euro monatlich an Bargeld. Für den Besuch seines Deutschkurses an der Volkshochschule beantragte er die Kostenübernahme für das erforderliche Schulungsbuch zum Preis von 14,50 Euro.

Der Sozialhilfeträger lehnte das ab. Der Asylbewerber könne das Buch aus seinem persönlichen Bedarf bestreiten, so das Jobcenter. Der Flüchtling hatte sich daraufhin das Geld für das Kursbuch geliehen und klagte auf Erstattung der 14,50 Euro.

Spracherwerb ist Vorbedingung zur Teilhabe am Leben

Darauf hat der Kläger auch Anspruch, urteilte nun das Sozialgericht. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen „neben dem notwendigen Bedarf und dem notwendigen persönlichen Bedarf gesondert berücksichtigt“. Der Kläger gehöre als „junger Erwachsener“ auch zum anspruchsberechtigten Personenkreis, da er jünger als 25 Jahre sei. Der Spracherwerb sei „notwendige Vorbedingung“ dafür, dass der Kläger am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilhaben könne.

Es sei dem Kläger nicht zuzumuten, nötiges Unterrichtsmaterial aus seinen Barmitteln zu bezahlen. Der Sozialhilfeträger könne nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, weil der Deutschkurs die gesellschaftliche Ausgrenzung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindern solle, befand das Gericht.

Az.: S 16 AY 371/24




sozial-Köpfe

Wissenschaft

Jurist Helmut Frister neuer Vorsitzender des Deutschen Ethikrats




Helmut Frister
epd-bild/Christian Thiel/Deutscher Ethikrat
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister ist neuer Vorsitzender des Deutschen Ethikrats. Das Gremium wählte den 67 Jahre alten Professor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Berlin.

Berlin (epd). Neben Helmut Frister, der an die Spitze des Gremiums rückt, wurden auch die stellvertretenden Vorsitzenden des Ethikrates gewählt: Es sind die Neurowissenschaftlerin Susanne Schreiber, die Philosophin Judith Simon und die Medizinethikerin Eva Winkler. Winkler wurde in diesem Jahr neu in das Gremium berufen. Frister, Schreiber und Simon gehörten dem Gremium bereits zuvor an.

Helmut Frister stammt aus Berlin und promovierte 1986 an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-​Wilhelms-Universität in Bonn. Seit dem Wintersemester 1994/1995 hat er den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-​Heine-Universität Düsseldorf inne. Außerdem ist er geschäftsführender Direktor des 1999 gegründeten Dr. med. Micheline Radzyner-​Instituts für Rechtsfragen der Medizin.

Frister wurde 2020 in den Deutschen Ethikrat berufen. Außerdem gehört er der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Heinrich-​Heine-Universität Düsseldorf und dem Ethikkomitee des Universitätsklinikums Düsseldorf an, ist stellvertretender Vorsitzender der nordrhein-westfälischen PID-Kommission, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer und der Ethikkommission bei der Ärztekammer Nordrhein.

Dem Ethikrat gehören in dieser Mandatsperiode 25 Mitglieder an, darunter viele neue Expertinnen und Experten aus Naturwissenschaften, Medizin, Recht, Gesellschaft und Religion. Zu den neuen Mitgliedern gehören unter anderem die Soziologen Jutta Allmendinger und Armin Nassehi. Erstmals wurden von der Bundesregierung auch Wirtschaftswissenschaftler in den Ethikrat berufen: Achim Wambach und Nils Goldschmidt.



Weitere Personalien



Joachim Schuster (62) ist neuer Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Land Bremen. Der Politikwissenschaftler tritt die Nachfolge von Hermann Schulte-Sasse (76) an, der den Verbandsratsvorsitz seit 2016 innehatte und sich aus Altersgründen aus der aktiven Arbeit zurückzieht. Schuster hat Politikwissenschaften in Marburg studiert und 1993 in Bremen promoviert. Von 1999 bis 2006 war er Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (SPD), zunächst als umweltpolitischer Sprecher, anschließend als sozialpolitischer Sprecher. Von 2006 bis 2011 war er Staatsrat für Arbeit, Jugend und Soziales, danach Staatsrat für Gesundheit und Wissenschaft. Seit 2014 war Schuster Mitglied im Europäischen Parlament. „Ich möchte meine politischen Erfahrungen für die Ziele des Paritätischen und die Stärkung sozialer Belange in Bremen aktiv einbringen. Zugleich ist es mir wichtig, einen Beitrag zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit zu leisten“, sagte Schuster über seine Motivation. Der Paritätische Bremen hat etwa 200 Mitgliedsorganisationen mit rund 17.000 Beschäftigten und 6.500 Ehrenamtlichen.

Peter Koch ist in den Vorstand des Bundesverbandes Pflegemanagement gewählt worden. Er löste am 15. November Elena Wuzel ab. Sie hatte nach zwei Jahren im Vorstand aus persönlichen Gründen entschieden, ihr Amt niederzulegen. Wuzel bleibt dem Vorstand aber als Beisitzerin erhalten. „Der Bundesverband bedankt sich herzlich bei Elena Wuzel für ihre engagierte Arbeit“, sagte Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement. Peter Koch begann seine Karriere als Gesundheits- und Krankenpfleger und sammelte erste Erfahrungen in der Kardiologie sowie auf herzchirurgischen Intensivstationen. Heute ist er Geschäftsführer der Gaggenauer Altenhilfe, die mit sechs Einrichtungen und rund 350 Mitarbeitenden einen wichtigen Beitrag zur Langzeitpflege in der Region leistet. Zudem sitzt er in mehreren berufsständischen Organisationen.

Daniela Kirsch, Christian Gharieb, Sebastian Kaba und Kaspar Pfister sind in das erweiterte Präsidium des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) gewählt worden. Kirsch ist Mitglied der Geschäftsleitung Pro Seniore/Victor’s Group. Gharieb ist Chief Operating Officer bei Korian Deutschland. Sebastian Kabak kommt als Vorsitzender der Geschäftsführung bei Kursana und ist Mitglied des Vorstands der Dussmann Group. Kaspar Pfister hat das Amt des Geschäftsführenden Gesellschafters der BeneVit Gruppe inne. AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Unsere Mission ist und bleibt die Sicherung der pflegerischen Versorgung für die bald sechs Millionen Pflegebedürftigen in diesem Land. Erreichen können wir das nur mit leistungsfähigen privaten Pflegeunternehmen.“

Urs Keller, Oberkirchenrat, wird nach 13 Dienstjahren als Vorstandsvorsitzender der Diakonie Baden in einem Gottesdienst am 22. November in den Ruhestand verabschiedet. „Urs Keller hat sich in den vergangenen Jahren unermüdlich dafür eingesetzt, dass die Diakonie Baden mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Lage ist, Menschen in ihrer Not beizustehen und ihnen in den zahlreichen diakonischen Bereichen die Hilfe zukommen zu lassen, derer sie bedürfen“, sagte Landesbischöfin Heike Springhart. Als engagierter Anwalt für die Hilfsbedürftigen habe er sich stets vom Gebot der Nächstenliebe, der „ureigensten Aufgabe“ von Kirche und Diakonie, leiten lassen. Im Mai 2011 hatte Keller die Nachfolge von Oberkirchenrat Johannes Stockmeier als Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Baden und als Leiter des Referats Diakonie und Seelsorge der Evangelischen Landeskirche in Baden angetreten.

Khaoula Chahboun (23) aus Husum hat in Kiel den schleswig-holsteinischen Pflegeazubiaward 2024 erhalten, der vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) vergeben wird. Sie ist Auszubildende der AWO in Mildstedt und kam aus Marokko zur Ausbildung nach Deutschland. Preisträgerin Khaoula Chahboun sei ein tolles Beispiel für die Erfolgsgeschichte internationaler Pflegekräfte in Schleswig-Holstein, sagte der bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck. „Ohne ausländische Fachkräfte wäre die Pflege in Deutschland schon längst zusammengebrochen.“ Chahboun habe mit ihrem Bewerbungsvideo über ihre Geschichte und ihre Arbeit mit den Seniorinnen und Senioren die Jury überzeugt.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Dezember



November

27.11. Köln:

Seminar „Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0221/20930

28.11.:

Online-Seminar „(Gewerbe-)Mietrecht für freie Träger der Jugendhilfe“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/27582-8227

29.11.:

Online-Seminar „Einführungsseminar zum Neunten Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

Dezember

2.-5.12. Freiburg:

Seminar „Systemische Organisationsentwicklung - Veränderungsprozesse wirksam gestalten“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands

Tel.: 0761/200-1700

4.12. Stuttgart:

Seminar „Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten“

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-193

4.-6.12. Freiburg:

Praxisworkshop: „Im Ende liegt auch der Neubeginn - Offboarding und Nachfolge erfolgreich gestalten“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

5.12.:

Online-Veranstaltung „Power statt Pause: Motivation und Gesundheit im Turbo-Check“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0173/2637308

5.12. Berlin:

Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Kinder- und Jugendhilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-519

6.12.:

Online-Kurs „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

6.12.:

Online-Seminar „Die digitale Zukunft der Sozialen Arbeit - Impulse für Ihre Organisation“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828211

9.-11.12. Berlin:

Seminar „Forum Sozialplanung“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-204

10.-11.12. Frankfurt:

Seminar „Forum Personalentwicklung in der Caritas“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands

Tel.: 0761/200-1700

13.12.:

Online-Veranstaltung „Immobilienwirtschaft - Grundlagen für Akteure in Kirche und Diakonie“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 03361/710 943