

Berlin (epd). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin hat zum ersten Mal Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen veröffentlicht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagte Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins: „Das gilt auch für die Ernährung und für die Mehrkosten, die entstehen, wenn aufgrund einer Erkrankung eine besondere Diät erforderlich wird.“
Sie verweist darauf, dass Bürgergeld- oder Sozialhilfebezieher in diesen Fällen bei ihrem Jobcenter oder Sozialamt einen Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf geltend machen können. Es gebe einen zusätzlichen Geldbetrag zum Regelbedarf, der die Mehrkosten der medizinisch notwendigen abweichenden Ernährung decken soll.
Als Orientierungshilfe für die Bemessung dieses Mehrbedarfs gibt der Deutsche Verein regelmäßig Empfehlungen heraus. Diese sind, mangels Datengrundlagen, allerdings nur eingeschränkt auf Kinder und Jugendliche anwendbar. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Erstmalig gibt es nun diese speziellen Empfehlungen.
Grundlage der Empfehlungen ist ein Gutachten über Erkrankungen, die im Kindes- und Jugendalter eine Veränderung der Ernährung erfordern und ihre Kosten. Das Gutachten wurde vom Forschungsdepartment Kinderernährung (FKE) der Universitätskinderklinik Bochum in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin, der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin erstellt. Auftraggeber war der Deutsche Verein.
In den Empfehlungen werden sowohl Erkrankungen benannt, die regelhaft einen Mehrbedarf auslösen, als auch solche, die in der Regel keine Mehrkosten verursachen oder deren Mehrbedarf aufgrund der individuellen Ausprägung im Einzelfall bestimmt werden muss. Der empfohlene ernährungsbedingte Mehrbedarf für Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird - differenziert nach Altersgruppen - pauschal in Prozentwerten der Regelbedarfsstufe 1 ausgewiesen. Die neuen Empfehlungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche würden dazu beitragen, die Verfahren für die Fachkräfte in der Sozialverwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern sowie transparenter und rechtssicherer zu machen, hieß es.