

Hannover/Wilstedt (epd). Die akut von einer Abschiebung bedrohten kolumbianischen Mitarbeiter eines Pflegeheims in Wilstedt bei Bremen haben offensichtlich Anträge auf ein Bleiberecht bei der niedersächsischen Härtefallkommission gestellt. Um wie viele Personen es sich genau handele, könne er nicht sagen, sagte der Sprecher des Landesinnenministeriums, Oliver Grimm, am 20. November in Hannover. So lange das Verfahren bei der Kommission laufe, könnten die Betroffenen nicht abgeschoben werden.
In der vergangenen Woche hatten die Heimleitung und Angehörige in einem offenen Brief mitgeteilt, dass zehn aus Kolumbien stammenden Pflegekräften ihres Hauses die Abschiebung drohe, weil ihre Asylanträge abgelehnt worden seien. Wenn dies geschehe, müsse das Haus schließen. In dem Heim leben aktuell 48 demenzkranke Menschen. Grimm konkretisierte nun, bei einem Teil der Personen laufe das Asylverfahren noch. Bis zu einer Entscheidung seien auch sie geduldet.
Der Sprecher ergänzte, eine unmittelbare Abschiebung und eine damit verbundene Gefahr für den Betrieb des Heimes liege derzeit „nach unserem Kenntnisstand“ nicht vor. „Wir sind dabei, mit den Ausländerbehörden in den Landkreisen Rotenburg und Stade die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.“ Die Fälle seien komplex und müssten individuell begutachtet werden: „Da wird es keine Pauschallösung geben.“
Eine Mitarbeiterin des Pflegeheims sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), bei allen zehn der betroffenen Beschäftigten handele es sich um ungelernte Kräfte. Zwei von ihnen seien in der Reinigung tätig, die anderen in der Pflege. Von den zehn hätten bisher fünf einen Abschiebebescheid erhalten. Fast alle seien miteinander verwandt.
In der vergangenen Woche hatten Angehörige von Heimbewohnern und die Belegschaft eine Petition gegen Abschiebungen auf der Plattform innn.it gestartet. Sie wurde bis Mittwoch von knapp 50.000 Menschen unterstützt.
Die Entscheidung über Asylanträge trifft ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dabei gilt: Wer einen Asylantrag stellt und wenn dieser abgelehnt wird, hat rechtlich nicht die Möglichkeit, in die Fachkräftezuwanderung zu wechseln. Ministeriumssprecher Grimm sagte dazu: „Wir können uns auch bei 50.000 Unterschriften nicht im Handstreich über Bundesgesetzgebung hinwegsetzen.“ Regierungssprecherin Anke Pörksen betonte erneut, das sei „eine absolut bittere Situation, das sieht die gesamte Landesregierung so“.