Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 18/2025 - 02.05.2025
Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 18/2025 - 02.05.2025

bundesweit fehlen derzeit rund 14.000 Plätze für Gewaltopfer in Frauenhäusern. Das geht aus Daten der Frauenhauskoordinierung hervor. Erst im Februar hatte die Bundesregierung das sogenannte Gewalthilfegesetz beschlossen, um mehr Schutzhäuser zu finanzieren. Doch ob die künftige Koalition den Kurs zu mehr Schutzhäusern fortsetzt, ist offen. Vereinzelt entstehen zwar weitere Frauenhäuser und bestehende Einrichtungen werden modernisiert. Doch all das geht sehr langsam voran. Bis die offizielle Schutzquote erreicht ist, vergehen noch Jahrzehnte.
Die Armutsquote in Deutschland ist nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands zuletzt gestiegen - betroffen sind nun rund 13 Millionen Menschen. Die hohe Inflation und die gestiegenen Wohnkosten belasten sie demnach besonders, heißt es im neuen Armutsbericht. Sozialverbände rufen die neue Bundesregierung auf, entschieden gegenzusteuern.
In ihrem Gastbeitrag für epd sozial analysiert Sabina Schutter, Vorstandschefin von SOS-Kinderdorf, den Koalitionsvertrag mit Blick auf die Armutspolitik. Das Ergebnis fällt ambivalent aus. Sie warnte vor überzogenen Leistungskürzungen, wie sie der Vertrag vorsieht: „Ein solcher Leistungsentzug kann und wird in vielen Fällen auch Familien und somit Kinder treffen.“
In Verträgen kommt es fast immer auf das Kleingedruckte an. So auch in einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Rostock zu entscheiden hatte. Dabei scheiterte ein Arbeitgeber mit seinem Versuch, bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vorher bezahlten Fortbildungskosten in voller Höhe zurückzuverlangen. Wird der Arbeitnehmer mit einer formulierten Vertragsklausel unangemessen benachteiligt, ist sie unwirksam, heißt es im Urteil.
Lesen Sie täglich auf dem epd-sozial-Account des Internetdienstes X Nachrichten aus der Sozialpolitik und der Sozialbranche. Auf dem Kanal können Sie mitreden, Ihren Kommentar abgeben und auf neue Entwicklungen hinweisen. Gern antworte ich auch auf Ihre E-Mail.
Ihr Dirk Baas

Frankfurt a.M. (epd). Deutschland braucht ein Zigfaches seiner bestehenden Frauenhäuser. Das schreibt die seit 2018 geltende Istanbul-Konvention, das internationale Übereinkommen zum Kampf gegen Gewalt an Frauen, vor. Hierzulande fehlen rund 14.000 Schutzplätze. Laut einer Statistik des Dachverbandes Frauenhauskoordinierung aus dem Jahr 2023 gibt es momentan lediglich Raum für rund 7.700 Personen, das heißt, es existiert nur ein Drittel der Plätze, die benötigt werden. Schon heute ist klar: Es wird Jahrzehnte dauern, bis die vorgegebene Quote erreicht ist.
Offizielle Zahlen, die bundesweit transparent machen, wo in den vergangenen Monaten neue Frauenhäuser entstanden sind, gibt es nicht. Die meisten Statistiken beziehen sich auf das Jahr 2023 oder früher - nur vereinzelt stößt man auf Presseartikel oder Informationen aus den Landessozialministerien, die über Neu- oder Umbauten von Schutzhäusern berichten.
So wurde zum Beispiel im November das 19. Frauenhaus in Rheinland-Pfalz im Eifelkreis Bitburg-Prüm an den Träger übergeben, das einen weißen Fleck auf der Landkarte beseitigt. Es ist die erste Einrichtung, die zusammen vom Land und vier Landkreisen finanziert wurde. „Wir sind wirklich froh, dass wir endlich ein Frauenhaus für die Eifel haben. Denn wir haben seit Jahren dafür gekämpft“, sagte Doris Sicken, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Vulkaneifel.
Die Dachorganisation Frauenhauskoordinierung kann ebenfalls nicht mit Statistiken zum Ausbau der Einrichtungen weiterhelfen: „Einen solchen Überblick haben wir nicht, weil wir als Bundesorganisation Einzelvorhaben der Länder beziehungsweise Träger nicht registrieren. Meldungen aus der Presse oder im Rahmen unserer Netzwerkarbeit erfassen wir nur vereinzelt und nicht repräsentativ“, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Ampelkoalition hat noch geregelt, dass von Gewalt betroffene Frauen durch ein Gewalthilfegesetz ein Recht auf Schutz und Beratung bekommen - allerdings als Rechtsanspruch erst ab dem Jahr 2032. Bis dahin, so der Plan, soll sichergestellt werden, dass es ein „bedarfsgerechtes Hilfesystem“ gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden.
Zuständig für mehr Gewaltschutz und -prävention sind in erster Linie die Bundesländer. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund ihnen im Zeitraum von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, damit sie den Ausbau der Hilfssysteme bewältigen können - ein wahres Langzeitvorhaben.
Doch dass es nun auch unter der neuen Bundesregierung zügig weitergeht mit der Erhöhung der Platzzahlen in den Schutzeinrichtungen, damit rechnet die Frauenhauskoordinierung nicht. „Aktuelle Fördermaßnahmen - außerhalb des Gewalthilfegesetzes - sind zwar dringend erforderlich, weil das vormalige Bundesinvestitions- und -innovationsprogramm 2024 ausgelaufen ist. Leider vernehmen wir gerade eher Tendenzen zur Kürzung von Mitteln, als dass die Übergangszeit bis 2027 einigermaßen überbrückt wird“, so die Sprecherin. Im Grunde müsse sich aber jetzt schon etwas tun, nämlich laut Gewalthilfegesetz zunächst die Bedarfsanalyse der Länder vorgenommen werden, und ab 2027 dann der Ausbau erfolgen, „sodass der Rechtsanspruch auf Beratung und Betreuung ab 2032 greifen kann“.
Die exemplarische Nachfrage im Sozialministerium in Hessen zeigt, dass der Ausbau der Frauenhausplätze langsam aber stetig vorankommt. Mit Hilfe des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurden 2020 bis 2024 mit den dazugehörigen Landesmitteln Aus-, Um- und Neubauprojekte von Frauenhäusern und Beratungsstellen unterstützt. In Hessen profitierten davon vier Projekte in Marburg, Gießen, Darmstadt-Dieburg und Kassel. Die Hilfsangebote vom Verein Frauen helfen Frauen im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Kassel wurden zusätzlich mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt knapp 580.000 Euro gefördert.
Die Stadt Offenbach erhielt im Februar 2025 für den Bau eines neuen, barrierefreien Frauenhauses einen Förderbescheid des Landes über 1,3 Millionen Euro. Die geplante Einrichtung soll über mehrere Familienzimmer verfügen, außerdem über ein Notbettzimmer für eine Frau mit bis zu drei Kindern. Die Eröffnung ist den Angaben nach für 2026 geplant. Auch dieses Projekt verzögerte sich zunächst, denn das Geld im Fördertopf des Bundes war alle. Die Stadt Offenbach musste die Finanzlücke schließen.
Angela Sindermann und Laura Dinger vom Verein „Frauen helfen Frauen“, der das Offenbacher Frauenhaus betreibt, verweisen auf die Istanbul-Konvention. Die sehe für eine Stadt dieser Größe mehr Plätze vor. „Darüber hinaus ist unser Haus nicht mehr zeitgemäß und bedarfsgerecht. Es ist zu eng, es gibt keine ausreichenden Flächen für Gemeinschaft, zugleich fehlen Rückzugsmöglichkeiten. Zudem brauche das Gebäude Platz für Gemeinschaft, aber auch für Rückzug, Arbeits- und Lagerungsräume für Hauswirtschaft, Beratung und pädagogische Arbeit. “Und es muss rollstuhlgerechte Wohnmöglichkeiten geben. Ein Neubau kann leichter all diesen Bedürfnissen angepasst werden als ein Bestandsgebäude."
Der Magistrat in Darmstadt hat im März den Neubau des im Besitz der Stadt befindlichen Frauenhauses mit dann 17 Schutzplätzen an anderer Stelle beschlossen. Aktuell gibt es ein Haus mit zehn Plätzen, das aber nicht erweiterbar ist. Baubeginn soll Ende des Jahres sein, die Übergabe im Jahr 2026. Bürgermeisterin und Frauendezernentin Barbara Akdeniz: „Mit dieser Entscheidung setzen wir nicht nur die gesetzliche Forderung aus der sogenannten Istanbul-Konvention um, die uns verpflichtet, pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Familienplatz vorzuhalten, sondern, viel wichtiger, wir setzen damit auch die Vorgabe im Grundgesetz auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit um.“
Der Magistrat will die „bauverein AG“ mit dem Neubau beauftragen, den der Träger der Einrichtung mieten wird. Die Stadt Darmstadt erstattet die Miete und Nebenkosten dann über den Betriebskostenzuschuss an den Träger. „Ab 2027 ist mit zusätzlichen Mitteln aus dem auf Bundesebene beschlossenen Gewalthilfegesetz zu rechnen“, so Kämmerer André Schellenberg.
Doch ob das wirklich so kommt, ist offen. Dass der weitere Ausbau von Frauenhäusern vor allem langfristig am fehlenden Geld scheitern könnte, ist auch der Landesregierung in Hessen bewusst. Ein Sprecher sagte dem epd: „Die geplante bis 2036 befristete finanzielle Beteiligung des Bundes, insbesondere für die Aufbauphase 2027 bis 2029, wird von den Ländern als zu gering eingeschätzt.“ Das und die fehlende Planungssicherheit über 2036 hinaus habe man gegenüber dem Bund bereits mehrfach signalisiert.
Auch die Frauenhauskoordinierung blickt mit Sorgen in die Zukunft: „Der Koalitionsvertrag bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück“, erklärte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber: „Die neue Regierung hat die Chance verpasst, den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern weiter voranzutreiben. Vielversprechendes wurde von der letzten Regierung bereits entwickelt. Es wäre ein leichtes gewesen, dort anzuknüpfen.“

Berlin (epd). Das Urteil der Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa über die künftige Familienministerin fällt positv aus. Es handele sich um eine erfahrene Landesministerin, „die durch ihre bisherige Position genau weiß, wie wichtig es ist, die institutionellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Teilhabe auch möglich wird“, sagte Welskop-Deffaa dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Ich bin sicher, sie wird den Kitas Aufmerksamkeit schenken, sie wird den Strukturen der Ganztagsbetreuung Aufmerksamkeit schenken.“
Prien ist seit 2017 Bildungsministerin in Schleswig-Holstein. Dem Landtag gehört die Juristin seit 2022 an. Prien ist seit 2021 stellvertretende Vorsitzende der CDU. Kommende Woche soll sie das neu zugeschnittene Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernehmen. Der Bereich Bildung gehört bisher nicht zu diesem Ressort, sondern zum Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Welskop-Deffaa hält den Neuzuschnitt für sinnvoll. „Man kann keine Bildungspolitik machen, ohne die Lebenswirklichkeit der Familien ernst zu nehmen“, sagte sie. Bei der Zuordnung der Bildungspolitik zum Forschungsministerium sei es „eher um Bildungskarrieren“ gegangen. „Jetzt schaut man hoffentlich stärker darauf, wie sich familiäre und soziale Lebenswirklichkeiten mit den institutionellen Angeboten verzahnen“, sagte die Caritas-Präsidentin. „Wenn die Schule am Ende Dinge voraussetzt in der Familie, die die Familie nicht leisten kann, nützt ja das schönste schulische Angebot nichts“, argumentierte sie. „Und wenn Kindertageseinrichtungen nicht wirklich verlässlich sind, dann nützt eine Ganztagsbetreuung auf dem Papier auch gar nichts.“
Prien war am 28. April von CDU-Chef Merz als künftige Bundesministerin benannt worden. Auch die übrigen CDU-Personalien sowie die künftigen bundespolitischen Spitzenkräfte der CSU sind bereits bekannt. Die SPD will ihre Ministerinnen und Minister am Montag benennen.
Zum bisher bekannten Personaltableau sagte Welskop-Deffaa, es sei „ausreichend auf Regierungserfahrung“ geachtet worden. „Das finde ich sehr gut. In solch einer schwierigen Zeit schnell ins Handeln zu kommen, setzt voraus, dass man die Spielregeln nicht erst von der Pike auf neu lernen muss, sondern dass man auch weiß, wie so ein Ministerium geführt werden will.“
Positiv bewertete die Caritas-Präsidentin zudem die Entscheidung der Koalition, eine Staatsministerin für Sport und Ehrenamt zu berufen. Den Posten soll die CDU-Bundestagsabgeordnete Christiane Schenderlein übernehmen. Sie hoffe, dass Schenderlein „dem Ehrenamt gebührende Aufmerksamkeit schenken wird“, sagte Welskop-Deffaa. „Der Sport lebt auch vom Ehrenamt, das wissen wir. Aber das soziale Ehrenamt ist für die aktuellen Herausforderungen auch besonders wichtig. Deshalb wäre es gut, wenn das vom Kanzleramt aus gezielt in den Blick genommen würde“, urteilte die Caritas-Präsidentin.

Wiesbaden (epd). Unternehmen im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Deutschland haben im Jahr 2024 durchschnittlich 43,40 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 30. April in Wiesbaden mitteilte, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit die siebthöchsten in der Europäischen Union. Gemessen am EU-Durchschnitt von 33,50 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2024 rund 30 Prozent mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand zum EU-Durchschnitt blieb damit seit dem Jahr 2022 nahezu unverändert, wie es hieß. Die Hans-Böckler-Stiftung sieht die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei den Arbeitskosten als stabil an.
Die Arbeitskosten je geleisteter Stunde fallen in der EU den Angaben zufolge sehr unterschiedlich aus. Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden 2024 in Luxemburg (55,20 Euro), Dänemark (50,10 Euro) und Belgien (48,20 Euro) gezahlt. Die Länder mit den niedrigsten Arbeitskosten waren Ungarn (14,10 Euro), Rumänien (12,50 Euro) und Bulgarien (10,60 Euro).
Im verarbeitenden Gewerbe Deutschlands kostete eine Arbeitsstunde 2024 durchschnittlich 48,30 Euro und damit rund 43 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt (33,70 Euro). In diesem Wirtschaftsabschnitt waren die Arbeitskosten in Deutschland im EU-Vergleich die vierthöchsten.
Bei den marktbestimmten Dienstleistungen waren die Arbeitskosten in Deutschland mit durchschnittlich 42,10 Euro pro Stunde rund 26 Prozent teurer als im EU-Durchschnitt (33,30 Euro). Deutschland lag hier EU-weit auf dem siebten Rang. Zu diesen Dienstleistungen zählen Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation, Finanz- und Versicherungsleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen sowie das Erbringen von freiberuflichen, wissenschaftlichen, technischen und sonstigen Dienstleistungen.
Der Ökonom Alexander Herzog-Stein von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sieht die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei den Arbeitskosten im europäischen Vergleich laut Mitteilung der Stiftung als „absolut stabil“ an. „Im EU-Ranking hat sich die Bundesrepublik sogar leicht verbessert“, erklärte der Arbeitsmarktexperte vom stiftungseigenen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung.
Doch seien die Arbeitskosten letztlich nicht dazu geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft ausreichend zu beschreiben, machte Herzog-Stein deutlich. Maßgeblich sei die Entwicklung der Lohnstückkosten, die die Arbeitskosten ins Verhältnis zur Arbeitsproduktivität setzten.
Die Arbeitsproduktivität sei in den weit entwickelten Volkswirtschaften Europas, zu denen auch Deutschland gehöre, höher als in den weniger entwickelten Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, erklärte der Ökonom. Von der Entwicklung der Lohn- und damit der Arbeitskosten gehe damit - anders als beispielsweise von den anhaltend hohen Energiekosten - „weiterhin keine Gefahr für die preisliche Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland“ aus.
Von der künftigen Bundesregierung verlangte der Arbeitsmarktexperte der Böckler-Stiftung, durch Investitionen in Infrastruktur und Bildung ihren Beitrag dazu zu leisten, auch in Zukunft die Produktivität in Deutschland hoch zu halten.
Berlin (epd). Über die Frage, wie es mit dem Mindestlohn weitergehen soll, streiten Union und SPD schon vor Unterzeichnung des Koalitionsvertrags. Aus der SPD kommt die Forderung, eine Anhebung auf 15 Euro pro Stunde notfalls gesetzlich sicherzustellen, in der Union wird das abgelehnt. Eigentlich ist die Politik für die Festlegung des Mindestlohns gar nicht zuständig. Ein Überblick:
Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?
Zuständig ist die Mindestlohnkommission. Darin sitzen drei Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite und ebenso viele der Arbeitnehmerseite. Hinzu kommt der oder die Vorsitzende - für die Besetzung dieses Postens schlagen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam jemanden vor. Außerdem gehören der Kommission zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler an, die aber nur beratend tätig und nicht stimmberechtigt sind. Die Kommission wird jeweils für fünf Jahre berufen. Sie legt in der Regel alle zwei Jahre einen Bericht vor und fällt einen Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns. Verbindlich wird der Beschluss durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Der nächste Anpassungsbeschluss der Kommission für 2026 und 2027 muss bis Ende Juni vorliegen.
Wie berechnet die Kommission die Höhe des Mindestlohns?
Laut Mindestlohngesetz nimmt die Kommission eine „Gesamtabwägung“ vor. Die Lohnuntergrenze soll demnach „zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen und zugleich Beschäftigung nicht gefährden. Als Orientierung dient laut Gesetz die Entwicklung der Tariflöhne.
Was steht im Koalitionsvertrag?
Laut dem Vertragstext soll sich die Mindestlohnkommission „sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten“ orientieren. Der Bruttomedianlohn wird im Mindestlohngesetz bisher nicht erwähnt, wohl aber in der EU-Mindestlohnrichtlinie und auch in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission. Median bedeutet, dass genau die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr verdient und die andere Hälfte weniger.
Im Koalitionsvertrag folgt dann noch der Satz: „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“ Führende SPD-Politiker pochen auf diesen Wert und wollen ihn, wenn nötig, mit einer Gesetzesänderung festlegen. Die Union will davon nichts wissen. Die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld betonte zuletzt die Unabhängigkeit des Gremiums: Die Mitglieder unterlägen „keinen Weisungen“, erklärte sie. Auch wenn es Kriterien für die Höhe der Lohnuntergrenze gebe, dürfe die Kommission im Rahmen der Gesamtabwägung davon abweichen.
Wäre eine politische Festlegung des Mindestlohns ein Novum?
Nein. Bei der Einführung des Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 wurde er gesetzlich auf 8,50 Euro festgesetzt. Danach war die Kommission am Zug - mit einer Ausnahme: Zum 1. Oktober 2022 stieg der Mindestlohn dank einer Gesetzesänderung deutlich auf zwölf Euro. Dies ging auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zurück.
Berlin (epd). Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) fordert von der Politik und den Institutionen des Gesundheitswesens, für eine bessere Sicherheitskultur im Gesundheitssystem einzutreten. In einer Mitteilung vom 25. April wird auf eine jüngst publizierte Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) verwiesen, wonach die Zahl der Verdachtsfälle auf medizinische Behandlungsfehler in Deutschland auf einem hohen Niveau bleibt. „Dabei können eine transparente Fehlerkultur und die strukturierte Ursachenforschung nicht nur die Sicherheit von Patientinnen und Patienten erhöhen, sondern auch Kosten im Gesundheitswesen sparen und die Gesundheitsberufe psychisch entlasten“, so das APS.
„Die Risiko- und Sicherheitskultur hat bisher nicht den nötigen Stellenwert. Die gemeldeten Fälle sind die Spitze des Eisberges“, sagte Ruth Hecker, Vorstandsvorsitzende beim APS. „Behandlungsfehler sind selten nur individuelle Fehler einzelner Personen. Viel mehr sind sie Ausdruck von Prozess- und Systemfehlern“, so Hecker.
Deshalb seien alle Akteure des Gesundheitssystems gemeinsam mit den Haftpflichtversicherungen gefordert, offen über Fehler zu sprechen und eine ausgeprägte Sicherheitskultur zu schaffen. Länder wie Dänemark und Schweden zeigten bereits, dass das gelingen könne.
Gebraucht werde ein nationales Meldesystem. „Die Zeichen für dessen (Weiter-)Entwicklung stehen aktuell günstig, da der Gemeinsame Bundesausschuss vom Gesetzgeber aufgefordert wurde, die Fördermöglichkeiten dafür im Rahmen des Innovationsfonds zu schaffen“, heißt es in der Mitteilung. „Nur wenn klar ist, warum und in welchen Situationen Fehler passieren, können die Beteiligten geeignete, präventive Maßnahmen entwickeln, etablieren und auf ihren Erfolg hin überprüfen“, appellierte die Vorstandsvorsitzende.
Das APS wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.
Hannover/Bonn (epd). Die Kirchen in Deutschland haben mit Blick auf die diesjährige Interkulturelle Woche vor einer Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl gewarnt. „Die Aufnahme geflüchteter Menschen hat unsere Gesellschaft immer wieder auch herausgefordert. Solchen Herausforderungen gilt es politisch zu begegnen“, erklärten am 28. April die katholische Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland. Die Initiativ-Woche vom 21. bis 28. September steht unter dem Motto „Dafür!“ und feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Dazu findet am 16. Mai in Berlin-Neukölln ein Ökumenischer Gottesdienst und Festakt statt.
Länder und Kommunen müssten durch entsprechende Regelungen und Ressourcen in die Lage versetzt werden, ihren Verpflichtungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen nachzukommen und dabei zugleich die Sicherheit und Ordnung im Land zu gewährleisten, schreiben Bischöfin Kirsten Fehrs, Bischof Georg Bätzing und Metropolit Augoustinos in ihrem Gemeinsamen Wort zur Interkulturellen Woche: Es könne jedoch niemals eine Option sein, „Menschen in existenziellen Notlagen abzuweisen oder auch zu verhindern, dass Menschen mit ihren Familienangehörigen zusammenleben“.
Die diesjährige Interkulturelle Woche sei eine Antwort auf „größer werdende Vorbehalte und Ängste, auf zunehmende Ausgrenzung, offenen Rassismus und die Zurückweisung von Menschen mit Migrationsgeschichte“, so Fehrs, Bätzing und Augoustinos weiter. Jeder Mensch sei „unendlich wertvoll, unbezahlbar und unverzichtbar“. Die Kirchen wollten sich mit der Interkulturellen Woche daher für einen respektvollen, wertschätzenden Stil des Miteinanders einsetzen. Dazu findet am 16. Mai in Berlin-Neukölln ein Ökumenischer Gottesdienst und Festakt statt.
Für das Zusammenleben in der Gesellschaft brauche es eine starke Demokratie, hieß es weiter: „Zu einer solchen demokratischen Kultur gehören unterschiedliche Interessen und Positionen ebenso wie der Streit um die besseren Lösungen und Entscheidungen.“ Die Auseinandersetzung in der Sache dürfe nie zu Hass führen, sondern müsse immer im gegenseitigen Respekt ausgetragen werden.
„Nie darf die menschliche Würde der Andersdenkenden verletzt werden, auch wenn ihre Positionen gemäß der eigenen Überzeugung noch so falsch sind. Wir dürfen nicht müde werden, für unsere Demokratie zu kämpfen und immer wieder Brücken zu bauen von Mensch zu Mensch“, so die Hamburger Bischöfin Fehrs, der Limburger Bischof Bätzing und Metropolit Augoustinos.

Mainz (epd). Die Mainzer Landesregierung und die rheinland-pfälzischen Kommunalverbände haben ihren Streit über die Ausgestaltung der sogenannten Bezahlkarte beigelegt. Der Weg zur flächendeckenden Einführung der Karte noch im zweiten Quartal 2025 sei damit frei, teilte das federführende Mainzer Integrationsministerium am 28. April nach einem Treffen mit Kommunalvertretern mit. Vereinbart wurde insbesondere, Überweisungen mit der Karte stark einzuschränken, aber: Grundsätzlich wird die Karte über die Funktionen Überweisung und Lastschrift verfügen.
„Auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird die Karte durch eine sogenannte Positivliste flankiert“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Die jeweils zuständige Behörde müsse jede einzelne IBAN freigeben, auf die eine Überweisung mittels Bezahlkarte erfolgen solle.
Bei der maximal verfügbaren Bargeldmenge gibt es gegenüber bisherigen Planungen keine Änderungen. Asylbewerber sollen danach monatlich bis 130 Euro mit der Karte in bar abheben können. Kommunalvertreter hatten teilweise ein noch restriktiveres Vorgehen gefordert und wollten den bundesweiten Richtwert von 50 Euro festschreiben.
Die rheinland-pfälzische Flüchtlingshilfe hatte unmittelbar vor dem Treffen nochmals an die Kommunen im Land appelliert, auf die Einführung der Bezahlkarte zu verzichten. Die geplante Reform werde weder zu Einsparungen noch zur Entlastung der Behördenmitarbeiter führen, hieß es in einer am 28. April veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Flüchtlingsrat und Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz. Je restriktiver die Regelungen für die Bezahlkarte ausgestaltet würden, umso größer werde der Verwaltungsaufwand in den zuständigen Behörden, da die Zahl von Anträgen auf Ausnahmen steigen werde: „Noch mehr Widersprüche und noch mehr Rechtsmittel gegen Antrags- und Leistungsbescheide sind dann vorprogrammiert.“
Grundsätzlich bleibe die Bezahlkarte ein „Instrument der Drangsalierung von Geflüchteten, denen das Leben in Deutschland schwer gemacht“ werden solle. Die Einführung sei keine Pflicht, rheinland-pfälzische Städte und Kreise sollten deshalb dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen folgen, wo bereits über 60 Kommunen darauf verzichtet hätten.
Die Bundesländer hatten sich 2024 auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Offizielle Begründung für die Einführung ist, dass Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper unterbunden werden sollen. Die Karten sollen bundesweit den Einkauf in Läden ermöglichen. Auch geringe Bargeldbeträge sollen in teilnehmenden Geschäften abgehoben werden können. In Rheinland-Pfalz wurden die Sozialleistungen für Flüchtlinge in den vom Land betriebenen Erstaufnahmestellen Anfang 2025 auf eine Bezahlkarte umgestellt, zwei Kommunen, der Rhein-Pfalz-Kreis und Pirmasens hatten bereits 2024 in Eigenregie organisierte Bezahlkartensysteme für die auf ihrem Gebiet lebenden Flüchtlinge etabliert.

Berlin (epd). Die hohe Inflation hat nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands dafür gesorgt, dass arme Menschen in Deutschland noch ärmer geworden sind. Das mittlere Einkommen von Menschen unterhalb der Armutsgrenze habe im Jahr 2020 bei 981 Euro im Monat gelegen, 2024 seien es preisbereinigt nur noch 921 Euro gewesen, heißt es im neuen Armutsbericht des Verbands, der am 29. April in Berlin veröffentlicht wurde.
Für die Berechnung wurden die Einkommen mit der Preisentwicklung seit 2020 abgeglichen, um abzubilden, „dass man sich in 2024 für einen Euro weniger kaufen kann als noch in 2020“, wie es im Bericht heißt. Demnach war der Effekt im Jahr 2023 besonders stark ausgeprägt: Damals habe das preisbereinigte mittlere Einkommen armer Menschen bei nur 883 Euro monatlich gelegen. Das bedeutete einen Rückgang um rund zehn Prozent binnen drei Jahren. Nominal lag das mittlere Einkommen armer Menschen 2023 bei 1.031 Euro und 2024 bei 1.099 Euro.
Insgesamt müssen dem neuen Armutsbericht zufolge 15,5 Prozent der Bevölkerung zu den Armen gezählt werden. Die Armutsquote stieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an. Von Armut betroffen sind dabei insbesondere Alleinerziehende, junge Erwachsene und Rentner, wobei die Altersarmut stark weiblich geprägt ist.
„Die Zahlen belegen, was viele Menschen mit geringem Einkommen schon lange im Alltag spüren: Die Armen werden ärmer“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Die Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre verschärfen die ohnehin schon schwierige finanzielle Lage von Millionen Betroffenen.“ Die neue Bundesregierung müsse die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung jetzt ganz oben auf die Agenda setzen. Laut Rock besteht neben besseren Erwerbseinkommen insbesondere Handlungsbedarf beim gezielten Kampf gegen Wohn- und Familienarmut, bei der Stärkung der Rentenversicherung und beim Ausbau der Grundsicherung.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, die Zahlen des Paritätischen belegten, „dass die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland weiter auseinanderklafft. Gerade von Armut betroffene Menschen leiden am stärksten unter den Folgen der letzten Krisen.“ Auf der anderen Seite sei die Zahl der Milliardäre in Deutschland, die in den vergangenen Jahren trotz der Krisen gute Gewinne erzielen konnten, weiter gestiegen. „Hier muss die neue Regierung endlich mit einer gerechteren Besteuerung von sehr großen Vermögen und hohen Erbschaften gegensteuern“, so die Präsidentin.
Der Anteil der Armutsbetroffenen an der Gesamtbevölkerung nahm den Daten zufolge zuletzt zu: Während es ab 2020 zunächst einen Rückgang gegeben habe, sei die Quote im vergangenen Jahr gestiegen auf 15,5 Prozent. Damit seien rund 13 Millionen Menschen von Einkommensarmut betroffen. Frauen sind den Angaben zufolge rechnerisch häufiger arm als Männer, auch junge Erwachsene und Menschen über 65 sind stärker betroffen als der Durchschnitt. 5,2 Millionen Personen müssen derzeit in erheblicher materieller Entbehrung leben. Darunter befinden sich etwa 1,1 Million minderjährige Kinder und Jugendliche sowie 1,2 Millionen Vollzeiterwerbstätige.
Der Bericht zeigt im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede: Während in Bayern nur etwa jede achte Person von Armut betroffen ist (11,8 Prozent), ist es in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte (22,3 Prozent) und in Bremen sogar jede vierte Person (25,9 Prozent).
Als arm werden Menschen eingestuft, die in einem Haushalt leben, der weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens aller Haushalte in Deutschland zur Verfügung hat. Im Jahr 2024 lag die Grenze bei 1.381 Euro im Monat für einen alleinlebenden Menschen. Zum Einkommen gehören dabei unter anderem Löhne, Wohngeld, Kindergeld und andere Sozialleistungen. Die vom Paritätischen ausgewerteten Grunddaten stammen vom Statistischen Bundesamt.
Die Schutzwirkung des Sozialstaates vor Armut schrumpft nach Angaben des Verbands: 2021 konnte die Armutsquote durch die staatliche Umverteilung noch um 27,7 Prozentpunkte reduziert werden, 2024 dagegen nur noch um 25,1 Prozentpunkte. Daraus folgt, dass die Sozialleistungen deutlich erhöht werden müssen.
Der Paritätische Armutsbericht 2025 „Verschärfung der Armut“ ist der erste Teil einer neuen Reihe von Armutsberichten mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten. Der Bericht stützt sich dabei insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZ-SILC. Der nächste Teil der Paritätischen Armutsberichterstattung widmet sich dem Thema Kinderarmut.

Nach dem Ende der Ampelkoalition blicken wir auf eine selbsternannte Fortschrittskoalition zurück, die im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik tatsächlich einige historische Vorhaben adressiert hatte. Eines davon war der Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Kinderarmut: Mit der seit vielen Jahren geforderten Kindergrundsicherung sollte endlich eine unbürokratische Existenzsicherung für alle Kinder erreicht werden. Kinder sollten raus aus dem SGB II, das Existenzminimum sollte neu berechnet und die steuerliche Berücksichtigung von Kindern anstelle einer Kindergeldzahlung beendet werden.
Viele, die sich seit Jahren für benachteiligte junge Meschen einsetzen, hofften endlich auf eine nachhaltige Lösung für die drei Millionen von Armut bedrohten Kinder in Deutschland. Leider vergeblich: Im Verlauf der Regierungszeit schrumpfte die Kindergrundsicherung stetig, erst in ihren Ansprüchen, dann im finanziellen Volumen und letztlich verschwand sie im Chaos der letzten Ampelmonate und angesichts von außen- und sicherheitspolitischen Krisen gänzlich.
Im Koalitionsvertrag findet sich nun ein neuer, leider ambivalenterer Zugang zu Armut. Während Kinderarmut weiterhin bekämpft werden soll, ist der Ton gegenüber Menschen in Armut ein deutlich schärferer. Union und SPD lassen eine harte Haltung gegenüber denen erkennen, die nach ihrer Auffassung arbeiten könnten, es aber nicht wollen. So heißt es bei „Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.“
Unabhängig von der empirischen Tatsache, dass die Gruppe dieser angeblich Unwilligen abseits von Boulevardschlagzeilen und TV-Talkshows empirisch kaum abbildbar ist, fehlt hier auch der entscheidende Zusammenhang: Ein solcher Leistungsentzug kann und wird in vielen Fällen auch Familien und somit Kinder treffen. Wo bleibt die Sensibilität dafür, dass viele erwerbslose Menschen eben auch Eltern sind? Familienarmut ist immer auch Kinderarmut. Familienarmut bedeutet immer mangelnde Teilhabe und mangelnde Bildungschancen für junge Menschen, die in armen Familien aufwachsen und von diesen harten Maßnahmen unmittelbar und unverschuldet mitbetroffen sind.
Kinderarmut wird an einigen Stellen des neuen Koalitionsvertrags benannt. Einige gute Ansätze, wie die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen für Alleinerziehende, sind erkennbar. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket soll erhöht, digitalisiert und vereinfacht werden. Ein kostenfreies Schul-Mittagessen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familie und eine Teilhabe-App sollen ermöglichen, dass Kinder möglichst viele Leistungen erhalten. Für eine nachhaltige Reduzierung der Kinderarmut ist das aber bei Weitem nicht ausreichend. An einer Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums führt kein Weg vorbei.
Deutlich wird, dass die Mehrdimensionalität von Kinderarmut von Union und SPD in den Blick genommen wird. Im Fokus stehen Bildungsarmut und Entwicklungsverzögerungen, die frühzeitig adressiert werden sollen. Der Plan, flächendeckend alle vierjährigen Kinder zu testen und bei Entwicklungsverzögerungen verpflichtende Maßnahmen vorzuschreiben, ist aus Empirie und Praxis heraus kritisch zu sehen.
Empirisch gibt es bisher wenig Hinweise darauf, dass Eltern durch eine solche Pflicht überhaupt erreicht oder Änderungen im Sinne des Kindes herbeigeführt werden. Entwicklungsverzögerungen sind in der Regel nicht dem Unwillen der Eltern geschuldet, ihr Kind zu fördern. Oftmals fehlt es schlicht an Informationen über Fördermöglichkeiten oder Eltern scheitern an den hohen Zugangshürden. Die Erfahrung in unseren niedrigschwelligen Hilfsangeboten zeigt, dass mit Verständnis und konkreter Hilfe vieles erreicht werden kann. Hier wäre aus Praxissicht ein besserer Ansatzpunkt, um frühzeitige Förderung für alle Kinder zu ermöglichen.
In der Zusammenschau entsteht also ein ambivalentes Bild zu Armut, das die neue Koalition zeichnet. Wohlmeinend steht „fördern und fordern“ im Fokus. Eine andere Lesart könnte lauten: Hier geht es um „Überwachen und Strafen“.
Konkret entsteht einerseits das Bild eines Sozialstaates, der bewertet, verpflichtet und sanktioniert - etwa, wenn von „Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen“ gesprochen wird. Auf der anderen Seite sind unbürokratische Sozialleistungen zu erkennen, die darauf abzielen, das Leben von Familien und Kindern in Armut zu erleichtern und ihnen den Zugang zu Leistungen zu vereinfachen.
Und genau in dieser Ambivalenz liegt ein Problem: Zielsetzungen vermischen sich und wirken im schlimmsten Fall gegenläufig. Wie soll eine „arbeitsunwillige Alleinerziehende“, der alle Leistungen gestrichen werden, noch motiviert werden, verpflichtende Unterstützung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen? Wie sieht die Abschaffung der Karenzzeit aus, wenn eine fünfköpfige Familie ins SGB II fällt und sofort umziehen soll, weil ihre Wohnung zu teuer ist? Viele Familien in Armut erleben mehrfache Belastungen, das können Krankheiten oder psychische Belastungen sein, Verantwortung für zu pflegende Angehörige, Sprach- und Informationsdefizite oder schlicht Ängste vor einer Behörde, die in erster Linie als kontrollierend wahrgenommen wird. Hier gilt es anzusetzen.
Erst die konkrete Umsetzung des Koalitionsvertrags wird zeigen, welcher Schwerpunkt für Familien und ihre Kinder in der Sozialpolitik gewählt wird.

Alexandria (epd). Vermutlich ist es die kleinste Oase Ägyptens, doch mit Sicherheit eine der schönsten: Im Stadtteil Wabour el Maya in Alexandria steht das Seefahrerheim der Deutschen Seemannsmission. Die Stadtvilla aus der Zeit um die Jahrhundertwende mit Garten, kleinem Hühnerstall und ausladender Veranda hebt sich wie ein Fremdkörper von den ägyptischen Hochhäusern ab. Für Sebastian Drabinski ist das Heim seit drei Jahren sein Zuhause.
Seit 2022 leitet er die Seemannsmission in Ägypten. Im Gespräch wird schnell klar: Seine Arbeit ist weit mehr als Gastfreundschaft. „Zu uns kommen Seeleute aus der ganzen Welt - manche schlafen in unseren Gästezimmern, andere bleiben nur für einen Tee oder Kaffee und ein Gespräch“, erzählt Drabinski. Die Villa sei ein Zufluchtsort für Menschen, die oft monatelang isoliert auf See unterwegs seien. Und sie ist auch eine Station in einem der kompliziertesten gesellschaftlichen und politischen Umfelder, die die Missionsarbeit heute kennt.
Der Alltag in Alexandria fordert viel: Rund 5.400 Schiffe legen jährlich im Hafen an, etwa 13.600 Schiffe durchqueren den Suezkanal. Drabinski betreut von hier aus auch die Häfen in Damietta, Port Said und Abukir. Als Prädikant ist er derzeit überdies vertretungsweise für die Deutsche Gemeinde in Kairo unterwegs. „Alexandria hat eine lange Geschichte als wichtiger Mittelmeerhafen. Das bedeutet viele Menschen, viele Geschichten, viele Sorgen. Die Seelsorge-Arbeit ist entsprechend intensiv.“
Die Tage des Stationsleiters sind gefüllt mit Organisation, Gesprächen, Fahrten in die Häfen oder nach Kairo, aber auch mit wachsendem Druck. Denn die finanziellen Mittel der Mission schrumpfen. Die Finanzierung über Spenden und Zuschüsse wird zunehmend schwieriger, während der Bedarf an Begleitung steigt. Gerade in einem Land wie Ägypten, in dem Migrationsbewegungen und ökonomische Spannungen das tägliche Leben prägen, stoßen diese Einrichtungen an ihre Grenzen.
„Auch wenn es selten Seeleute selbst betrifft, merken wir, dass viele Menschen aus Ägypten nach Europa drängen. Diese gesellschaftliche Stimmung schwappt auch auf unsere Arbeit über. Sie prägt die Gespräche und unsere Rolle als Zuhörer“, sagt Drabinski.
Immer öfter ist Improvisation gefragt. Die Seemannsmission bietet Gespräche, auf Wunsch auch Rituale. „An Bord kann alles passieren, was man sich vorstellen kann, und manchmal noch mehr“, sagt Drabinski. Umso wichtiger ist es, einen Ort der Ruhe zu schaffen, wenn die Schiffe anlegen. Dabei helfe auch das gute Verhältnis zu den ägyptischen Hafenbehörden, das sich über die Jahre aufgebaut hat. „Wir werden heute stärker als Partner wahrgenommen. Das war harte Beziehungsarbeit“, sagt der Stationsleiter und ist sichtlich stolz auf den Erfolg.
Neben den klassischen Angeboten sind es auch kleine Gesten, die große Wirkung zeigen: Ramadan-Tüten zum muslimischen Fastenmonat, kleine Geschenke zu Weihnachten: Unabhängig von Religion oder Herkunft würden diese auf allen Schiffen gern angenommen. „Die Freude darüber ist riesig. Das zeigt mir, wie viel ein bisschen Aufmerksamkeit ausmachen kann“, so Drabinski. Die überregionale und weltweite Arbeit finanziert sich nach eigenen Angaben hauptsächlich mit Geldern des Bundes, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie aus Spenden der maritimen Wirtschaft, Kollekten von Kirchengemeinden und von Privatpersonen.
Nicht nur Seeleute schätzen Sebastian Drabinski und die historische Villa im Herzen Alexandrias. Sie ist längst auch Treffpunkt für Europäer im Nildelta. Das Seefahrerheim scheint ein Ort der Begegnung, wo Gespräche entstehen und Menschen zur Ruhe kommen. Dass das Haus der Bundesrepublik Deutschland gehört und Drabinski formal Mitarbeiter der Deutschen Botschaft ist, verleiht dem Ort zusätzliche Stabilität - auch wenn der Alltag alles andere als diplomatisch ist. „Ich sehe mich eher als Sozialarbeiter mit viel Improvisationstalent“, sagt er lachend.
Witten/Herdecke (epd). Das internationale Trainingsprogramm „IDEM-Support“ soll in den deutschen Pflegealltag Einzug halten, um pflegende Angehörige, Freunde und Nachbarn gezielt bei ihren Betreuungsaufgaben zu unterstützen. Die Implementierung sei ein Projekt unter Beteiligung des Lehrstuhls für Didaktik und Bildungsforschung im Gesundheitswesen und der Juniorprofessur für Digital Health der Universität Witten/Herdecke (UW/H), heißt es in einer Mitteilung.
Grundlage von iDEM-Support ist das Programm iSupport der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dabei handelt es sich um ein digitales Trainingsangebot, das weltweit eingesetzt wird, so etwa bereits in Portugal, Indien, Australien, den Niederlanden, Griechenland und Spanien. Doch, so die Uni, was international funktioniere, passe nicht automatisch zu den komplexen Gegebenheiten der Pflege in Deutschland.
„Wer einen Menschen mit Demenz zu Hause pflegt, steht oft unter Dauerbelastung - körperlich, emotional, organisatorisch. Viele Informationen sind überfordernd und häufig schwer verständlich, digitale Angebote wirken unübersichtlich“, schreibt die Hochschule über die Hintergründe der Initiative. Hier wolle das Projekt ansetzen und „betreuenden und pflegenden Zugehörigen - also neben der Familie zum Beispiel auch Nachbarn und Freundinnen - genau die Unterstützung bieten, die sie wirklich brauchen.“
Das Trainings- und Supportmanual iSupport wurde von der WHO in englischer Sprache entwickelt. Im Rahmen von iDEM-Support soll das Manual übersetzt und an den deutschen Versorgungskontext angepasst werden. Das Forschungsteam wolle die Plattform gezielt an die Bedingungen hierzulande anpassen, sprachlich und kulturell. Das bedeute, dass Informationen zu Demenz und zur Rolle als betreuender Angehöriger berücksichtigt würden. Ziel sei es, Zugehörigen alltagstaugliches Wissen und interaktive Austauschmöglichkeiten an die Hand zu geben. iSupport umfasst den Angaben nach begleitende Aufgaben zu den Oberthemen „Einführung in die Demenz“, „Pflegeperson sein“, „Mich pflegen“, „Alltägliche Pflege“ sowie dem „Umgang mit Verhaltensänderungen“.
Projektmitarbeiterin Professorin Theresa Sophie Busse sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Wir erweitern iSupport um ein Modul zu digitaler Gesundheitskompetenz, dass die pflegenden Angehörigen befähigen soll, im Internet gesundheitsbezogene Informationen zu suchen, zu finden, zu verstehen und anzuwenden.“ Darüber hinaus sollen interaktive Möglichkeiten zum Austausch der pflegenden Angehörigen untereinander ermöglicht werden. iSupport werde in Deutschland als digitale Plattform entwickelt, die sowohl Bildungsinhalte bereitstellt, als auch Austausch ermögliche. Busse: „Wir sehen hier ein echtes Potenzial, die Pflegekultur in Deutschland langfristig zu verändern.“
Das Projekt wird für drei Jahre durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (GA) gefördert. Es arbeitet zusätzlich eng mit Praxispartner zusammen wie der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Wir pflegen - Interessenvertretung u. Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Nordrhein-Westfalen e. V. und Letzte Hilfe Kurse GmbH, die auch bei der Verstetigung des Angebots unterstützen.
Köln (epd). In VIA Köln, ein katholischer Sozialverband mit rund 800 Beschäftigten, hat ein Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen zum Abbau von Emissionen verabschiedet. „Erstellt wurde das Klimaschutzkonzept durch die Stabsstelle Klimaschutz“, heißt es in einer Mitteilung vom 25. April. Die Einrichtung wird vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der NKI-Richtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative) gefördert.
„Wir haben mit dem Klimaschutzkonzept einen Fahrplan erarbeitet, bis 2035 treibhausgasneutral zu werden“, erklärte Katja Schauen, eine der beiden Vorständinnen von IN VIA Köln. Neben den eigenen Bemühungen, klimaneutral zu werden, sei jedoch auch die Wirkung des Beschlusses bedeutsam, betont Schauen: „Sozialverbände haben einen erheblichen Einfluss auf weite Teile der Gesellschaft, die am meisten unter den negativen Folgen leiden, gleichzeitig aber aufgrund schwieriger ökonomischer Verhältnisse am wenigsten daran ändern können“, erläuterte Schauen. Indem Sozialverbände aktiv eine Transformation Richtung Klimaneutralität angingen, trügen sie das Thema Klimaschutz und Klimaneutralität über ihre Beratungen und Leistungen in alle Teile der Gesellschaft.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität hat der Träger sechs Handlungsfelder herausgearbeitet:
Allerdings sei die Finanzierung der Klimatransformation schwierig, sagte Anna Prieß von der Stabsstelle Klimaschutz: „Klar ist jedoch auch, dass Sozialverbände die Transformation nicht allein aus eigener Kraft schaffen können. Es braucht konkrete und auf Sozialverbände zugeschnitten Förderprogramme, um die erheblichen Ausgaben stemmen zu können.“ IN VIA gehört zur Caritas und ist einer der größten Sozialverbände in der Domstadt.
Hamburg (epd). Unter dem Motto „In der besten Gesellschaft“ startet die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) eine neue Plakat-Kampagne. Sie soll ein deutliches Zeichen für Inklusion, Vielfalt und Selbstbestimmung setzen, erklärt Marion Förster von der ESA. Die Initiative richtet sich gegen gesellschaftliche Ausgrenzung und versteht sich als klares Bekenntnis zu einem respektvollen, gleichberechtigten Miteinander - nicht nur innerhalb der Stiftung, sondern in der ganzen Stadt.
Der Kampagnenstart am 5. Mai fällt auf den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Mit Blick darauf betont Förster: „Wir stellen fest, dass auch 16 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderung noch viele Barrieren erleben.“ Diese reichten von unzugänglichen Gebäuden über Kommunikationshürden bis zu strukturellen Nachteilen im Bildungs- und Gesundheitssystem.
Für die Stiftung sei die Botschaft klar: „Barrierefreiheit ist kein Privileg, sondern ein Recht.“ Hamburg sei dabei durchaus in Bewegung, nimmt Förster wahr. „Wir sehen, dass immer mehr Menschen und Institutionen das Thema Barrierefreiheit auf dem Schirm haben.“ Doch es gebe noch viel zu tun - gerade beim Zugang zu barrierefreiem Wohnraum oder zum ersten Arbeitsmarkt.
Für die ESA habe die Kampagne zudem mehrere Dimensionen, erklärt Förster. „Zum einen können wir sagen, was unsere Vision der besten Gesellschaft ist, wie wir zusammenleben wollen, also welche Werte uns wichtig sind.“ Zum anderen habe es eine persönliche Dimension: „In der besten Gesellschaft bin ich mit Menschen, mit denen ich gerne zusammen bin, die meine Werte teilen, mit denen ich schöne Dinge machen oder auch Dinge bewusst weglassen kann.“
Das sei wichtig, denn die Kampagne ist für die ESA mit ihren rund 6.900 Mitarbeitenden auch eine klare Positionierung. „Was uns verbindet, ist der Gedanke einer inklusiven und gerechten Gesellschaft, in der Menschen selbstbestimmt leben können“, sagt Förster. Die aktuellen Tendenzen von Hass, Hetze und Ausgrenzung aufgrund von Behinderung, Hautfarbe oder Herkunft haben für das ESA-Team in der „besten Gesellschaft“ keinen Platz.
„In der besten Gesellschaft“ möchte als Kampagne nicht nur gesehen, sondern auch gelebt werden. Unter dem Hashtag #inderbestengesellschaft ruft die Evangelische Stiftung Alsterdorf zur Beteiligung auf. Menschen sind eingeladen, eigene Beiträge zu posten und zu zeigen, was für sie ein gutes, gemeinsames Leben ausmacht. Förster: „Wir wollen ein positives Zeichen setzen und wieder Energie darauf verwenden, wie wir zusammenleben wollen und was uns verbindet und nicht trennt.“
Stuttgart (epd). Erstmals haben die Stiftungen und Stiftungsfonds in der Stifterfamilie der CaritasStiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart in einem einzigen Jahr mehr als zwei Millionen Euro für soziale Projekte zur Verfügung gestellt. „2024 betrug die Fördersumme exakt 2.002.722 Euro“, heißt es in einer Mitteilung vom 25. April. Seit Gründung der CaritasStiftung „Lebenswerk Zukunft“ 2003 haben die von ihr verwalteten Stiftungen damit insgesamt über 15,7 Millionen Euro für soziale Initiativen bereitgestellt.
Angelika Hipp, Vorständin von Lebenswerk Zukunft, dankte den Stifterinnen und Stiftern für ihr Engagement. Es zeige sich einmal mehr, dass das von ihnen bereitgestellte Kapital sehr gut investiert sei und reichen Segen bringe. „Unsere Stifterfamilie unterstützt Menschen in Not in einem einzigen Jahr mit über zwei Millionen Euro. Das hätte noch vor einigen Jahren niemand zu glauben gewagt.“ Hipp würdigte vor allem das Engagement der über 1.200 Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich für die Stiftungen einsetzen: „Ohne sie wäre dieses wunderbare Ergebnis undenkbar.“
Die CaritasStiftung betreut nach eigenen Angaben inzwischen 101 Stiftungen und 37 Stiftungsfonds mit einem Gesamtvolumen von über 50 Millionen Euro (Stand: 01.04.2025).
Frankfurt a.M. (epd). Rund 40.000 Mitarbeitende der Diakonie Hessen und der Einrichtungen ihrer Mitglieder werden mehr Geld erhalten. Ab Beginn nächsten Jahres steigen die Gehälter um vier Prozent, wie die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie in Frankfurt am Main am 29. April mitteilte.
Der Zuschlag für Nachtarbeit und die Zulagen für Wechselschicht und Bereitschaftsdienst würden erhöht, ausgenommen für Ärzte. Dazu gebe es in diesem Oktober eine Einmalzahlung von 300 Euro für eine Vollzeitstelle. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 18 Monaten. Zusätzlich gelte der Reformationstag am 31. Oktober ab nächstem Jahr als arbeitsfreier Tag.
Dienstgeber- und Dienstnehmerseite zeigten sich zufrieden mit dem Resultat. Antje Koch-Gellermann, Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission und Vertreterin der Dienstgeberseite, betonte, dass mit diesem Richtungsbeschluss ein deutlicher Schritt für die Annäherung der beiden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) zu einer einheitlichen AVR für die Diakonie Hessen erreicht wurde. Sabine Hübner, stellvertretende Vorsitzende der ARK und Vertreterin der Dienstnehmerseite, sagte, es sei ein Gesamtpaket mit einer Erhöhung von 6,5 Prozent vereinbart worden und zudem gelungen ist, den Reformationstag als arbeitsfreien Tag zu definieren.

Rostock (epd). Grundsätzlich ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildung eines Arbeitnehmers eine gute Sache. Sie bietet beiden Seiten erhebliche Vorteile. Denn der Beschäftigte kann sich ohne eigene Kosten qualifizieren, dafür bindet er sich meist über mehrere Jahre an das Unternehmen, das sich so eine Fachkraft sichert. Doch wenn ein solches Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Mitarbeitenden vorzeitig endet, droht Streit, wie er jetzt vom Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden wurde.
Es stellte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil klar, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht pauschal die Rückzahlung der aufgewandten Fortbildungskosten verlangen kann. Eine Rückzahlung müsse vertraglich ausgeschlossen werden, falls der Arbeitnehmer unverschuldet die vereinbarte Arbeit nicht antreten kann, erklärten die Rostocker Richter.
Im aktuellen Rechtsstreit hatte der Betreiber einer Physiotherapiepraxis die Studiengebühren und die Prüfungskosten einer Studentin für ein siebensemestriges Bachelorstudium der Physiotherapie an einer privaten Fachhochschule übernommen. Im Gegenzug sollte die Studentin nach erfolgreichem Studienabschluss mindestens fünf Jahre in der Physiotherapiepraxis in Vollzeit arbeiten.
Vertraglich wurde vereinbart, dass die Studentin die Fortbildungskosten zurückzahlen muss, wenn sie den staatlichen Abschluss nicht erreicht oder sie das angebotene Anstellungsverhältnis nicht antritt. Für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses sollte sie 200 Euro zahlen.
Die Studentin schaffte zwar das Studium, trat jedoch die Stelle in der Physiotherapiepraxis nicht an. Der Praxisbetreiber forderte daraufhin Fortbildungskosten in Höhe von rund 10.800 Euro zurück.
Die Frau hielt die Forderung für rechtswidrig. Die vertragliche Rückzahlungsklausel sei wegen einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam. Denn sie sei auch dann zur Rückzahlung verpflichtet, wenn sie unverschuldet aus gesundheitlichen Gründen das Stellenangebot gar nicht hätte annehmen können. Außerdem sei die vertragliche Bindungsfrist mit fünf Jahren viel zu lang und der Rückzahlungsbetrag falsch berechnet, so die Frau.
Dem folgte nun auch das LAG. Bei den Klauseln zur Rückzahlung der Fortbildungskosten handele es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen. Deren Klauseln seien unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Das sei hier der Fall, befand das Gericht.
Es sei allerdings zulässig, dass ein Arbeitgeber vertraglich die Rückzahlung der Fortbildungskosten vereinbart, wenn ein anschließendes Beschäftigtenverhältnis nicht angetreten werde. Doch müsse er im Vertrag eine Ausnahme von der Rückzahlungspflicht für den Fall regeln, dass der Studierende unverschuldet das Beschäftigungsangebot ablehnen muss, etwa wegen einer Krankheit. Diese Grundsätze gelten laut LAG auch dann, wenn zwischen den Parteien noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat, sondern ein solches erst nach Beendigung des Studiums begründet werden soll.
Die Rückzahlungspflicht an das wiederholte Nichtablegen der angestrebten Prüfung zu knüpfen, ohne die Gründe hierfür zu berücksichtigen, sei ebenfalls unzulässig. Schließlich sei auch die fünfjährige Bindungsfrist zu lang.
Bereits am 1. März 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer Altenpflegerin ähnlich geurteilt. Die Frau hatte von ihrem früheren Arbeitgeber, einer fränkischen Rehaklinik, die Fortbildung zur „Fachtherapeutin Wunde ICW“ finanziert bekommen. Mit Abschluss der Fortbildung kündigte sie das Arbeitsverhältnis. Die Rehaklinik forderte daraufhin anteilige Fortbildungskosten in Höhe von 2.727 Euro zurück, weil die Frau nicht, wie vereinbart, das Arbeitsverhältnis für mindestens sechs Monate fortgesetzt hatte.
Sowohl die Vorinstanzen als auch das BAG wiesen die Rehaklinik ab. Laut Fortbildungsvertrag führe hier jede, nicht vom Arbeitgeber zu vertretende Arbeitnehmerkündigung zu einer Rückzahlungspflicht, und zwar selbst dann, wenn die Altenpflegerin unverschuldet ihre Arbeit nicht antreten könne. Damit löse die Klausel einen „Bleibedruck“ aus, der ihre Berufswahlfreiheit in unzulässiger Weise einschränke.
Als Konsequenz sei die Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam, so das BAG. Faktisch gilt sie damit als gar nicht vereinbart. Daher könne die Rehaklinik keine Erstattung der Fortbildungskosten verlangen. Inwieweit die Altenpflegerin tatsächlich für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verschulden treffe, spiele keine Rolle für die Unwirksamkeit der Klausel.
Az.: 5 SLa 104/24 (Landesarbeitsgericht Rostock)
Az.: 9 AZR 260/21 (Bundesarbeitsgericht)
Karlsruhe (epd). Arbeitgeber oder Behörden dürfen die Führung von Personalakten nicht unbefugten externen Dritten überlassen. Denn das stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, sodass betroffene Beschäftigte wegen des erlittenen Kontrollverlusts über ihre personenbezogenen Daten Schadenersatz zusteht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 23. April veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte eine Bundesbeamtin einer Bundesanstalt in Hannover. In der Vergangenheit ließ ihr Dienstherr die Personalaktenverwaltung durch Bedienstete des Landes Niedersachsen durchführen. Die hatten Zugriff auf sensible Daten wie Steueridentifikationsnummer, Konfession oder Familienstand.
Die Bundesbeamtin sah in der Personalaktenführung durch Landesbedienstete ihren Datenschutz verletzt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit gab ihr recht. Daraufhin beendete die Bundesanstalt im August 2019 die beanstandete Praxis.
Die Klägerin wollte daraufhin gerichtlich feststellen lassen, dass ihr wegen des Datenschutzverstoßes Schadensersatz zustehe. Sie habe zeitweise einen Kontrollverlust über ihre personenbezogenen Daten erlitten, führt sie zur Begründung an.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies die Klage mit Urteil vom 22. September 2022 noch ab (Az.: 11 U 107/21). Anders als bei der Veröffentlichung von sensiblen Daten liege hier kein Kontrollverlust vor. Denn auch die Landesbediensteten unterlägen im gleichen Umfang wie Bundesbeamte der „dienstlichen Verschwiegenheitspflicht“.
Doch der BGH urteilte nun, dass die Klägerin die Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen der Führung ihrer Personalakte durch Landesbedienstete verlangen könne. Der Schaden liege bereits in der Überlassung der Personalaktendaten an „nicht berechtigte Dritte“, befand das Gericht. Das stelle einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Der Kontrollverlust über die eigenen Daten könne den Schadensersatz begründen. Dass die mit der Führung der Personalakte betrauten Landesbediensteten zur Verschwiegenheit verpflichtet seien, stehe dem Schadenersatzanspruch dem Grunde nach nicht entgegen. Das könne sich nur auf die Höhe des Schadenersatzes auswirken, so der BGH.
Az.: VI ZR 365/22
Essen (epd). Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat Klagen einer Bürgergeld-Empfängerin wegen mangelnder Berücksichtigung der Inflation bei der Berechnung der Regelsätze für die Jahre 2023 und 2024 abgewiesen. Auch die beantragte Bewilligung von Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, wie das Gericht am 28. April in Essen mit Verweis auf drei Beschlüsse erklärte.
Die alleinstehende Klägerin bezieht von dem beklagten Jobcenter Märkischer Kreis Bürgergeld. Sie legte gegen die Bewilligungsbescheide für die Jahre 2023 und 2024 Widerspruch ein. Die Regelbedarfe seien zu niedrig bemessen. Die Methode zur Ermittlung des Regelbedarfs sei unangemessen, die erhöhte Inflation sei nicht berücksichtigt worden, argumentierte sie. Das Sozialgericht Dortmund hatte eine Prozesskostenhilfe zuvor bereits abgelehnt. Ihre Beschwerde dagegen wies das Landessozialgericht nun zurück.
Die angefochtenen Bescheide seien nach summarischer Prüfung rechtmäßig, erklärte das Gericht. Die Klägerin habe in den Streitzeiträumen keinen Anspruch auf einen höheren Regelbedarf. Die Bemessung des Regelbedarfs entspreche den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber habe bei der Einführung des Bürgergeldes zu Januar 2023 mit einem zweistufigen Fortschreibungsverfahren einen neuen Anpassungsmechanismus eingeführt. Dieser genüge den verfassungsrechtlichen Maßstäben.
Die Klägerin könne auch nicht erfolgreich auf die gegenwärtig beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Revisionsverfahren verweisen, entschied das Gericht. Denn diese beträfen Zeiträume vor der Einführung des Bürgergeldes und des neuen Fortschreibungsverfahrens.
Az.: L 2 AS 1358/24 B, L 2 AS 1621/24 B und L 2 AS 1643/24 B
Koblenz (epd). Teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten darf in der Elternzeit der Inflationsausgleich gekürzt werden. Es liegt im Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wenn er zu einem konkreten Stichtag für Vollzeitbeschäftigte die volle Inflationsausgleichszahlung vorsieht, nicht aber für Teilzeitbeschäftigte, die vor ihrer Elternzeit noch vollzeitbeschäftigt waren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in zwei am 23. April bekanntgegebenen Urteilen zu Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Wegen der gestiegenen Verbraucherpreise hatte Rheinland-Pfalz seinen Beamten 2023 einen einmaligen Inflationsausgleich von 1.800 Euro gewährt. Die Einmalzahlung sollten auch in Elternzeit befindliche Personen erhalten. Voraussetzung war, dass Vollzeitbeschäftigte in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 9. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Dienstbezüge beanspruchen konnten. Teilzeitbeschäftigte erhielten einen entsprechend ihrer Arbeitszeit gekürzten Betrag.
Die klagenden Beamten waren vor Beginn ihrer Elternzeit in Vollzeit beschäftigt. Am 9. Dezember 2023, dem Stichtag für die Inflationsausgleichszahlung, befanden sie sich in Elternzeit, arbeiteten zu diesem Zeitpunkt aber noch zu 30 beziehungsweise 50 Prozent in Teilzeit weiter. Sie erhielten daher nur eine entsprechend gekürzte Einmalzahlung.
Das sei gleichheitswidrig, so die Kläger. Nur weil die in Elternzeit befindlichen Vollzeitbeschäftigten am maßgeblichen Stichtag überhaupt nicht gearbeitet hätten, erhielten sie den ungekürzten Inflationsausgleich, Vollzeitbeschäftigte, die in der Elternzeit am Stichtag in Teilzeit gearbeitet hätten, dagegen nicht, so die Begründung ihrer Klagen.
Die hatten vor dem Verwaltungsgericht jedoch keinen Erfolg. Ein Verfassungsverstoß liege nicht vor. Besonders bei einmaligen Sonderzahlungen habe der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum. Er habe bei der Zahlung des Inflationsausgleichs zwischen den Gruppen der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigten unterscheiden dürfen. Er habe auch festlegen dürfen, dass Vollzeitbeschäftigte in Elternzeit die Einmalzahlung ungekürzt bekommen, wenn sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 9. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Dienstbezüge erhalten haben. Ohne diese Regelung wären sie gänzlich leer ausgegangen, weil ihre Arbeitszeit am maßgeblichen Stichtag 9. Dezember auf „Null“ gekürzt war.
Az.: 5 K 967/24.KO und 5 K 1024/24.KO

Hamburg (epd). Matthias Scheller (61), Chef der Immanuel Albertinen Diakonie (IAD), sucht eine neue berufliche Herausforderung. Er scheide auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen aus, teilte die Diakonie in Hamburg mit.
Scheller begann seine Tätigkeit im September 2015 als Vorstandsvorsitzender im Albertinen Diakoniewerk. 2019 war er maßgeblich an der Fusion zwischen der Immanuel Diakonie Berlin und dem Albertinen Diakoniewerk Hamburg beteiligt. Als CEO habe er entscheidenden Anteil am Aufbau der Immanuel Albertinen Diakonie, am Management der Corona-Pandemie, an der Entwicklung der Konzernstrategie 2030 sowie an der Vorbereitung auf die neue Krankenhausreform gehabt, hieß es. Scheller habe mit seiner Erfahrung, seinem Engagement und den strategischen Weichenstellungen wesentlich zu der sehr positiven Entwicklung der IAD beigetragen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Manfred Radtke, bedauerte Schellers Entscheidung. Die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit ihm sei eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Kurs der IAD gewesen.
Scheller selbst bescheinigte der IAD, sie sei auf dem Weg, sich als deutschlandweit aktiv und breit aufgestellter Diakoniekonzern zu etablieren. „Unsere Mitarbeitenden machen einen großartigen Dienst am Menschen, gemäß unserem Leitmotiv: in besten Händen, dem Leben zuliebe“, betonte Scheller.
Die Diakonisse und Oberin Albertine Assor gründete zum 1. Mai 1907 in Hamburg-Eimsbüttel den Diakonissenverein Siloah und legt damit den Grundstein für das spätere Albertinen-Diakoniewerk. Die Immanuel Diakonie Berlin startete 1947, nachdem die evangelisch-freikirchliche Babtisten-Gemeinde Berlin-Schöneberg das Hospital Feierabendheim eröffnete.
Karin Prien (59) wird für die CDU Ministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der neuen Bundesregierung. Sie löst Lisa Paus (Grüne) ab. Prien, die in Amsterdam geboren ist, ist seit 2017 Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Dem Landtag gehört die Juristin seit 2022 an. Prien ist seit 2021 stellvertretende Vorsitzende der CDU. In Priens Ministerium wird Mareike Wulf Parlamentarische Staatssekretärin und Michael Brand wird Parlamentarischer Staatssekretär. Katrin Staffler (CSU) soll neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung werden und Claudia Moll (SPD) ablösen. Die 43-jährige Biochemikerin gehört seit 2017 dem Bundestag an und vertritt die Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck. In der vergangenen Legislaturperiode war sie Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Seit 2022 ist sie stellvertretende Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und fachpolitische Sprecherin für Innovation, Bildung und Forschung.
Nina Warken (45) wird CDU-Gesundheitsministerin der künftigen schwarz-roten Bundesregierung und tritt die Nachfolge von Karl Lauterbach (SPD) an. Die Juristin ist seit 2018 Mitglied des Bundestages, dem sie schon von 2013 bis 2017 angehörte. 2021 übernahm sie das Amt der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zudem ist Warken seit 2023 Generalsekretärin der CDU in Baden-Württemberg. Ihre Parlamentarischen Staatssekretäre werden Georg Kippels und Tino Sorge.
Wagma Mehlhorn (45), Medizinerin, und Pastor Michael Bitzer (56) sind zum 1. Mai in das Kuratorium der Evangelischen Stiftung Bethanien berufen worden. Beide werden zudem als Aufsichtsratsmitglieder der Diakonie Bethanien gGmbH bestellt. Wagma Mehlhorn ist Fachärztin für Innere Medizin sowie für klinische Akut- und Notfallmedizin und Notfallmedizin und leitet seit Juni 2022 als Chefärztin die Zentrale Notaufnahme des Elisabeth-Krankenhauses in Kassel. Zuvor war sie dort seit 2007 zunächst als Assistenzärztin, dann als Fachärztin und zuletzt als leitende Oberärztin tätig. Michael Bitzer ist seit Januar 2024 Bundessekretär für die Region Süd im Bund Freier evangelischer Gemeinden (FeG) und hat zuvor seit 1992 verschiedene Tätigkeiten im Bund FeG wahrgenommen.
Hans Martin Wollenberg bleibt Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen. Er wurde von den Delegierten mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Für den Psychiater aus Rinteln ist es seit 2015 die sechste Amtszeit. Der Orthopäde und Unfallchirurg Andreas Hammerschmidt aus Schaumburg wurde ebenfalls mit großer Mehrheit zum vierten Mal zum Zweiten Vorsitzender gewählt.
Matthias Crone (67), ehemaliger Bürgerbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern, ist zum neuen Vorsitzendenden des Neubrandenburger Dreikönigsvereins gewählt worden. Die Neubesetzung war nötig, weil der Gründungsvorsitzende des Vereins, Rainer Prachtl, im Oktober 2024 überraschend gestorben war. Neu im Vorstand ist auch der Neubrandenburger Andreas Frost (52), der als erster stellvertretender Vorsitzender den langjährigen Vize-Vorsitzenden Manfred Dachner ersetzt. Der hat aus Altersgründen nicht wieder für den Vorstand kandidiert, hieß es. Der 1991 gegründete Dreikönigsverein zählt rund 170 Mitglieder. Er betreibt in Neubrandenburg unter anderem ein Hospiz und bietet mobile Hospizarbeit an.
Christine Hohmann-Dennhardt, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und einstige Justizministerin in Hessen, wird am 30. April 75 Jahre alt. Die promovierte Juristin war ab 1989 als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main tätig, bevor sie 1991 in die Hessische Landesregierung berufen wurde. Dort war sie zunächst Ministerin der Justiz und von 1995 bis 1999 Ministerin für Wissenschaft und Kunst. Hohmann-Dennhardt gehörte von 1999 bis 2011 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Später war sie Vorstandsmitglied der Daimler AG und in dieser Funktion verantwortlich für das Ressort „Integrität und Recht“. Von Januar 2016 bis Januar 2017 besetzte die Juristin im Vorstand des Volkswagen-Konzerns das Ressort „Integrität und Recht“. Hohmann-Dennhardt wurde mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Im Jahr 2015 wurde ihr die Wilhelm-Leuschner-Medaille verliehen.
Frank Rebmann, Generalstaatsanwalt, ist am 28. April zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Achim Brauneisen an, der diese ehrenamtliche Funktion in den vergangenen elf Jahren innehatte. Im Verband sind 23 Vereine im Bereich des Oberlandesgerichtsbezirks Stuttgart organisiert. Sie beschäftigen etwa 270 hauptamtliche Kräfte und werden durch bürgerschaftliches Engagement unterstützt. Im „Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg“ arbeitet der Verband mit dem Badischen Verband für soziale Rechtspflege und dem Paritätischen Baden-Württemberg zusammen. Mit diesem Netzwerk werden Projekte wie das „Nachsorgeprojekt Chance“, das „Eltern-Kind-Projekt Chance“ oder „Schwitzen statt Sitzen“ flächendeckend in Baden-Württemberg umgesetzt.
Mai
8.-15.5.:
Online-Grundkurs „Digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
11.-13.5. Berlin:
Zertifizierter Kurs „Selbstmanagement mit dem Zürcher Ressourcen-Modell“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
12.5.:
Online-Thementag „Lernen aus Krisen - Präventionskultur ausbauen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-16
12.5.-30.6.:
Online-Kurs „Rechtliche Beratung in der Wohnungslosenhilfe“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
21.-22.5.:
Online-Schulung „Jahresgespräche mit Mitarbeitenden führen - wirkungsvolle Methoden und Gelingensfaktoren“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-23
22.5.:
Online-Fortbildung „Krisenprävention durch Früherkennung - Weg zur stabilen Unternehmensführung“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
Juni
2.-3.6. Hannover:
Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, der Grundsicherung für Arbeitssuchende“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-606
3.-5.6.:
Online-Seminar „Fehlzeiten - Urlaub, Krankheit und Abwesenheitszeiten im Arbeitsrecht“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
4.-5.6.:
Online-Seminar „Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-424